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DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend 1 Internationale Globalmitteln aus dem Kinder und Jugendplan

Internationale Globalmitteln aus dem Kinder und Jugendplan

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Internationale Globalmitteln aus dem Kinder und Jugendplan. Zentralstellenverfahren 1. DGB Jugend als Gesamtverband erhält „nationale und internationale Globalmittel“ bewilligt - PowerPoint PPT Presentation

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DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend 1

Internationale Globalmitteln aus dem Kinder und

Jugendplan

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Zentralstellenverfahren 1

• DGB Jugend als Gesamtverband erhält „nationale und internationale Globalmittel“ bewilligt

• Festlegung der Gesamthöhe im DBJR - Verteilung zwischen den Gewerkschaften und DGB-Bezirken nach in Gremien festgelegtem Schlüssel

• DGB-Jugend im Bundesvorstand ist Zentralstelle, das heißt: – Anträge und Abrechnungen werden nicht an das BMFSFJ

gestellt, sondern an den DGB – BV– Der DGB BV prüft und bewilligt selbständig, reicht

„Gesamtanträge“ und „Gesamtverwendungsnachweise“ beim BMFSFJ/ BVA ein

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Zentralstellenverfahren 2

• Hochkomplexes Antrags-, Bewilligungs- und Nachweisverfahren der Zentralstelle (DGB BV) mit dem Zuschussgeber (BVA/BMFSFJ)

• aber: einfache Verfahren f. Gliederungen (DGB BV wirkt wie ein „Schutzschild“)

• Träger/ Gliederung muss in Vorlage gehen• „Vertrauensvorschuss“ durch den Zuschussgeber• Hohe Anforderung an alle: Disziplin zur Einhaltung der

Richtlinien• Risiko: Bewilligung nur vorläufig

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Antragstellung und Abrechnung

DGB BV Abt. Jugend

Zentralstelle

Gewerkschaften DGB LBZ HDGJ

DGB Regionen, LBZ der Gewerkschaften, Bildungsstätten etc.

BMFSFJ und BVA

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Was darf gefördert werden?

•        Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlich in der Jugendhilfe Tätigen

•        Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Benachteiligung•        Integration/Gleichstellung von Behinderten•        Partizipation von Jugendlichen•        Soziale und berufliche Integration•        Förderung demokratischen Wertebewusstseins•        Medien- und Informationskompetenz•        Integration von MigrantInnen

Diese Themen müssen auch bei internationalen

Maßnahmen mit einfließen.

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Was darf nicht gefördert werden?

• Touristik• Austausch von Erwachsenen-Organisationen• Maßnahmen der Berufsbildung• „Politische Agitation“• Informationen für spezifische Berufe

(Ausbildungsrahmenpläne etc.)

• Reine Mitgliederwerbung

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Wer darf gefördert werden?

• Jugendbegegnungen: Förderbar sind ausschließlich junge Menschen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, es gilt also die Altersgrenze von 26 Jahren, Ausnahmen gibt es für LeiterInnen

d.h.: in einem KJP-geförderten int. Jugendbegegung dürfen auch Menschen über 26 Jahre

teilnehmen. Allerdings sollte das nicht ausarten, es muss eine JUGENDbegegnung bleiben! Allerdings werden TeilnehmerInnen über 26 Jahre nicht KJP-gefördert.

• Fachkräfteaustausch: auch TeilnehmerInnen über 26 Jahre möglich

• Ehren-, neben- und hauptamtlich in der Jugendhilfe Tätige und andere MultiplikatorInnen

• Dazu gehören auch Personen ausländischer Herkunft, die in der Bundesrepublik Deutschland leben.

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Aus den Richtlinien

• Prinzip der Gegenseitigkeit: Rückbegegnungen im ausgewogenen Verhältnis

• Versicherung für TeilnehmerInnen abschließen gegen Unfall, Krankheit und Schadenersatzansprüche

• Zahlenverhältnis zwischen dt. und ausl. Jugendlichen soll ausgeglichen bzw. angemessen sein, LeiterInnen ebenfalls in angemessenem Verhältnis zur Teilnehmerzahl

• Dauer: 5 bis 30 Tage

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Förderhöhen

• Förderung kann nicht höher sein, als ausgegebene Summe• FÖRDERHÖHE IN:(siehe „Überblick - Förderung int. Globalmittel“, 1. Im Inland)keine Reisekostenförderung, aber Tagessätze, Zuschlagspauschalen

für TN aus D und dem Ausland aber nur mit Begründung, Maximalbeträge

• FÖRDERHÖHE OUT:(siehe „Überblick - Förderung int. Globalmittel“, 2. Im Ausland)keine Tagessätze, aber Reisekosten lt. Fahrtkostentabelle,

allerdings nur in Höhe von 75% der Fahrtkosten aber max. 358 Euro, Zuschlagspauschalen nur für TN aus D und mit Begründung, Maximalbeträge

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Do´s & Dont´s 1

• Richtlinien, Allgemeine Nebenbestimmungen, BHO, VW-RL einhalten, Weiterleitungsvertrag beachten!

• Fristen einhalten - Neue Fristen beachten!• Immer aktuelle Formulare verwenden (Intranet!): Neue

Formulare (Excel-Listen) des DGB BV über das Intranet für 2005, 2 Nach- und Ummeldetermine NEU

• Belege: auch Flugtickets (Originale), Sprachmittler und andere Honorare (Kopien) zu Ellen

• Vollständigkeit der Unterlagen (TN Listen, Programme, Belegexemplare) bei der Abrechnung!

• „Gefördert aus KJP-Mitteln des BMFSFJ“ zwingend in alle Veröffentlichungen (auch Seminarprogramme, Internet, Broschüren,...)

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Do´s & Dont´s 2

• Unterlagen/Belege nicht Dritten überlassen, 5 Jahre Aufbewahrungspflicht!

• Antrags- und Abrechungsverfahren nicht Dritten überlassen!

• Keine Extrawürste!• Keine Manipulationen dulden!

Keinen Kontakt mit BMFSFJ oder BVA aufnehmen!