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Internationale Globalmitteln aus dem Kinder und Jugendplan. Zentralstellenverfahren 1. DGB Jugend als Gesamtverband erhält „nationale und internationale Globalmittel“ bewilligt - PowerPoint PPT Presentation
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DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend 1
Internationale Globalmitteln aus dem Kinder und
Jugendplan
DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend 2
Zentralstellenverfahren 1
• DGB Jugend als Gesamtverband erhält „nationale und internationale Globalmittel“ bewilligt
• Festlegung der Gesamthöhe im DBJR - Verteilung zwischen den Gewerkschaften und DGB-Bezirken nach in Gremien festgelegtem Schlüssel
• DGB-Jugend im Bundesvorstand ist Zentralstelle, das heißt: – Anträge und Abrechnungen werden nicht an das BMFSFJ
gestellt, sondern an den DGB – BV– Der DGB BV prüft und bewilligt selbständig, reicht
„Gesamtanträge“ und „Gesamtverwendungsnachweise“ beim BMFSFJ/ BVA ein
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Zentralstellenverfahren 2
• Hochkomplexes Antrags-, Bewilligungs- und Nachweisverfahren der Zentralstelle (DGB BV) mit dem Zuschussgeber (BVA/BMFSFJ)
• aber: einfache Verfahren f. Gliederungen (DGB BV wirkt wie ein „Schutzschild“)
• Träger/ Gliederung muss in Vorlage gehen• „Vertrauensvorschuss“ durch den Zuschussgeber• Hohe Anforderung an alle: Disziplin zur Einhaltung der
Richtlinien• Risiko: Bewilligung nur vorläufig
DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend 4
Antragstellung und Abrechnung
DGB BV Abt. Jugend
Zentralstelle
Gewerkschaften DGB LBZ HDGJ
DGB Regionen, LBZ der Gewerkschaften, Bildungsstätten etc.
BMFSFJ und BVA
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Was darf gefördert werden?
• Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlich in der Jugendhilfe Tätigen
• Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Benachteiligung• Integration/Gleichstellung von Behinderten• Partizipation von Jugendlichen• Soziale und berufliche Integration• Förderung demokratischen Wertebewusstseins• Medien- und Informationskompetenz• Integration von MigrantInnen
Diese Themen müssen auch bei internationalen
Maßnahmen mit einfließen.
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Was darf nicht gefördert werden?
• Touristik• Austausch von Erwachsenen-Organisationen• Maßnahmen der Berufsbildung• „Politische Agitation“• Informationen für spezifische Berufe
(Ausbildungsrahmenpläne etc.)
• Reine Mitgliederwerbung
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Wer darf gefördert werden?
• Jugendbegegnungen: Förderbar sind ausschließlich junge Menschen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, es gilt also die Altersgrenze von 26 Jahren, Ausnahmen gibt es für LeiterInnen
d.h.: in einem KJP-geförderten int. Jugendbegegung dürfen auch Menschen über 26 Jahre
teilnehmen. Allerdings sollte das nicht ausarten, es muss eine JUGENDbegegnung bleiben! Allerdings werden TeilnehmerInnen über 26 Jahre nicht KJP-gefördert.
• Fachkräfteaustausch: auch TeilnehmerInnen über 26 Jahre möglich
• Ehren-, neben- und hauptamtlich in der Jugendhilfe Tätige und andere MultiplikatorInnen
• Dazu gehören auch Personen ausländischer Herkunft, die in der Bundesrepublik Deutschland leben.
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Aus den Richtlinien
• Prinzip der Gegenseitigkeit: Rückbegegnungen im ausgewogenen Verhältnis
• Versicherung für TeilnehmerInnen abschließen gegen Unfall, Krankheit und Schadenersatzansprüche
• Zahlenverhältnis zwischen dt. und ausl. Jugendlichen soll ausgeglichen bzw. angemessen sein, LeiterInnen ebenfalls in angemessenem Verhältnis zur Teilnehmerzahl
• Dauer: 5 bis 30 Tage
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Förderhöhen
• Förderung kann nicht höher sein, als ausgegebene Summe• FÖRDERHÖHE IN:(siehe „Überblick - Förderung int. Globalmittel“, 1. Im Inland)keine Reisekostenförderung, aber Tagessätze, Zuschlagspauschalen
für TN aus D und dem Ausland aber nur mit Begründung, Maximalbeträge
• FÖRDERHÖHE OUT:(siehe „Überblick - Förderung int. Globalmittel“, 2. Im Ausland)keine Tagessätze, aber Reisekosten lt. Fahrtkostentabelle,
allerdings nur in Höhe von 75% der Fahrtkosten aber max. 358 Euro, Zuschlagspauschalen nur für TN aus D und mit Begründung, Maximalbeträge
DGB-Bundesvorstand, Abt. Jugend 10
Do´s & Dont´s 1
• Richtlinien, Allgemeine Nebenbestimmungen, BHO, VW-RL einhalten, Weiterleitungsvertrag beachten!
• Fristen einhalten - Neue Fristen beachten!• Immer aktuelle Formulare verwenden (Intranet!): Neue
Formulare (Excel-Listen) des DGB BV über das Intranet für 2005, 2 Nach- und Ummeldetermine NEU
• Belege: auch Flugtickets (Originale), Sprachmittler und andere Honorare (Kopien) zu Ellen
• Vollständigkeit der Unterlagen (TN Listen, Programme, Belegexemplare) bei der Abrechnung!
• „Gefördert aus KJP-Mitteln des BMFSFJ“ zwingend in alle Veröffentlichungen (auch Seminarprogramme, Internet, Broschüren,...)
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Do´s & Dont´s 2
• Unterlagen/Belege nicht Dritten überlassen, 5 Jahre Aufbewahrungspflicht!
• Antrags- und Abrechungsverfahren nicht Dritten überlassen!
• Keine Extrawürste!• Keine Manipulationen dulden!
Keinen Kontakt mit BMFSFJ oder BVA aufnehmen!