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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Sicherheitsdatenblatt IWETEC GmbH Überarbeitet am: 02.01.2015 DICHT-FIX_771079 Materialnummer: 955026 Seite 1 von 10 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens DICHT-FIX_771079 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Lösemittelhaltiger Fugendichtstoff für Dehnungs- und Anschlussfugen. 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt IWETEC GmbH Firmenname: Werner-von-Siemens-Str. 16 Straße: D-36041 Fulda Ort: Telefon: +49 661 9764-0 Telefax:+49 661 9764-150 E-Mail: [email protected] www.iwetec.de/service/gefahrstoffmanagement/eg-sicherheitsdatenblatter/ Internet: Qualitätssicherung Mo.-Do.: 7.15-16.00 Uhr / Fr. 7.15-14.00 Uhr Auskunftgebender Bereich: GIZ Nord +49 (0)551 - 19 240 1.4. Notrufnummer: ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenkategorien: Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 3 Gefahrenhinweise: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 2.2. Kennzeichnungselemente Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere paraffinhaltige (Benzol <0,1%) n-Butylacetat Signalwort: Achtung Piktogramme: H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Gefahrenhinweise P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung Sicherheitshinweise Revisions-Nr.: 3,04 D - DE Druckdatum: 14.11.2017

IWETEC GmbH Sicherheitsdatenblatt€¦ · 123-86-4 n-Butylacetat 83 % 28 Leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien) 12.3. Bioakkumulationspotenzial Keine Daten verfügbar Verteilungskoeffizient

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    SicherheitsdatenblattIWETEC GmbH

    Überarbeitet am: 02.01.2015

    DICHT-FIX_771079

    Materialnummer: 955026 Seite 1 von 10

    ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

    DICHT-FIX_771079

    1.1. Produktidentifikator

    1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen

    abgeraten wird

    Verwendung des Stoffs/des Gemischs

    Lösemittelhaltiger Fugendichtstoff für Dehnungs- und Anschlussfugen.

    1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

    IWETEC GmbHFirmenname:

    Werner-von-Siemens-Str. 16Straße:

    D-36041 FuldaOrt:

    Telefon: +49 661 9764-0 Telefax:+49 661 9764-150

    E-Mail: [email protected]

    www.iwetec.de/service/gefahrstoffmanagement/eg-sicherheitsdatenblatter/Internet:

    Qualitätssicherung

    Mo.-Do.: 7.15-16.00 Uhr / Fr. 7.15-14.00 Uhr

    Auskunftgebender Bereich:

    GIZ Nord +49 (0)551 - 19 2401.4. Notrufnummer:

    ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

    2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

    Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

    Gefahrenkategorien:

    Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 3

    Gefahrenhinweise:

    Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

    Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

    2.2. Kennzeichnungselemente

    Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

    Gefahrbestimmende Komponenten zur EtikettierungDestillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere paraffinhaltige (Benzol

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    Materialnummer: 955026 Seite 2 von 10

    sorgen.

    P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.

    Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

    P403+P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.

    P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

    P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.

    EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

    Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische

    Hinweis zur Kennzeichnung

    Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

    Dämpfe können mit Luft ein explosives Gemisch bilden.

    Bestandteile des Produktes können durch Einatmen vom Körper absorbiert werden.

    2.3. Sonstige Gefahren

    ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

    3.2. Gemische

    Gefährliche Inhaltsstoffe

    AnteilBezeichnungCAS-Nr.

    EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.

    Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

    64742-54-7 Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere paraffinhaltige (Benzol

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    Materialnummer: 955026 Seite 3 von 10

    4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

    Husten. Übelkeit. Erbrechen. Kopfschmerzen. Bewusstlosigkeit. Atemnot. Benommenheit.

    4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

    Lungenödem. Depression des Zentralnervensystems. Wiederholte oder fortgesetzte Exposition kann

    Hautreizungen und Dermatitis, auf Grund der entfettenden Eigenschaften des Produkts, bewirken.

    Symptomatische Behandlung.

    ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

    5.1. Löschmittel

    Schaum. Trockenlöschmittel. Kohlendioxid. Sprühwasser.

    Geeignete Löschmittel

    Wasservollstrahl.

    Ungeeignete Löschmittel

    5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

    Im Brandfall können entstehen: Bei unvollständiger Verbrennung kann entstehen: Kohlenmonoxid.

    Kohlendioxid (CO2) Stickoxide (NOx).

    Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät (Isoliergerät) (DIN EN 133)

    5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

    ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

    6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende

    Verfahren

    Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Einatmen von

    Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite

    bleiben. Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen . Persönliche

    Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8

    Auslaufen oder Verschütten des Produktes vermeiden. Das Produkt darf nicht ohne Vorbehandlung

    (biologische Kläranlage) in Gewässer gelangen.

    6.2. Umweltschutzmaßnahmen

    Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Mit inertem Aufsaugmittel aufnehmen und als besonders

    überwachungsbedürftigen Abfall entsorgen. In geschlossenen Behältern sammeln und zur Entsorgung bringen.

    Wenn die Flüssigkeit in großer Menge verschüttet wurde, sofort mit einer Schaufel oder einem Sauger

    aufnehmen. Unter Beachtung der behördlichen Vorschriften beseitigen. Dieses Material kann sich durch

    Ausfließen oder Rühren elektrostatisch aufladen und durch statische Entladung entzünden.

    6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

    Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7

    Entsorgung: siehe Abschnitt 13

    6.4. Verweis auf andere Abschnitte

    ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

    7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

    Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Für

    Frischluft sorgen.

    Hinweise zum sicheren Umgang

    Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Dieses Material kann sich durch Ausfließen oder Rühren

    elektrostatisch aufladen und durch statische Entladung entzünden. Eine Notkühlung ist für den Fall eines

    Umgebungsbrandes vorzusehen. Das Material kann sich elektrostatisch aufladen: beim Umfüllen

    ausschließlich geerdete Leitungen benutzen.

    Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

    Revisions-Nr.: 3,04 D - DE Druckdatum: 14.11.2017

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    Materialnummer: 955026 Seite 4 von 10

    Dämpfe sind schwerer als Luft. Rückzündung auf große Entfernung möglich. Dämpfe können mit Luft ein

    explosives Gemisch bilden.

    ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

    Weitere Angaben zur Handhabung

    7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

    Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Kühl aufbewahren. Behälter mit Vorsicht

    öffnen und handhaben. Lagertemperatur bis °C: 60

    Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Vor Hitze schützen.

    Anforderungen an Lagerräume und Behälter

    3 (Entzündbare Flüssigkeiten)Lagerklasse nach TRGS 510:

    7.3. Spezifische Endanwendungen

    Lösemittelhaltiger Dichtstoff zur Fugenabdichtung

    ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

    8.1. Zu überwachende Parameter

    Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)

    Spitzenbegr.F/m³mg/m³ppmBezeichnungCAS-Nr. Art

    2(I)62n-Butylacetat123-86-4 300

    DNEL-/DMEL-Werte

    CAS-Nr. Bezeichnung

    DNEL Typ Expositionsweg Wirkung Wert

    123-86-4 n-Butylacetat

    Verbraucher DNEL, akut inhalativ lokal 859,7 mg/m³

    Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 480 mg/m³

    Arbeitnehmer DNEL, akut inhalativ systemisch 960 mg/m³

    Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ lokal 480 mg/m³

    Arbeitnehmer DNEL, akut inhalativ lokal 960 mg/m³

    Verbraucher DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 102,,34 mg/m³

    Verbraucher DNEL, akut inhalativ systemisch 859,7 mg/m³

    Verbraucher DNEL, langzeitig inhalativ lokal 102,34 mg/m³

    ,

    PNEC-Werte

    BezeichnungCAS-Nr.

    Umweltkompartiment Wert

    123-86-4 n-Butylacetat

    Süßwasser 0,18 mg/l

    Süßwasser (intermittierende Freisetzung) 0,36 mg/l

    Meerwasser 0,018 mg/l

    Süßwassersediment 0,981 mg/kg

    Meeressediment 0,0981 mg/kg

    Mikroorganismen in Kläranlagen 35,6 mg/l

    Boden 0,0903 mg/kg

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    8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

    Wenn eine lokale Absaugung nicht möglich oder unzureichend ist , muss der gesamte Arbeitsbereich

    ausreichend technisch belüftet werden. Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden.

    Geeignete technische Steuerungseinrichtungen

    Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Dampf/Aerosol nicht einatmen. Betriebsbereite Dusche und

    Augenspülflasche in unmittelbarer Arbeitsplatznähe bereit halten .

    Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den

    Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

    Schutz- und Hygienemaßnahmen

    Dicht schließende Schutzbrille. Bei Spritzgefahr Gesichtsschutz tragen. DIN EN 166

    Augen-/Gesichtsschutz

    Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Butylkautschuk. DIN EN 374 Stufe 3

    Dicke des Handschuhmaterials: 0,3 mm; Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): ca. 60 min.

    Empfohlene Handschuhfabrikate: PVC (Polyvinylchlorid). NBR (Nitrilkautschuk). DIN EN 374 Stufe 2

    Dicke des Handschuhmaterials: ca. 0,9 mm; Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): 30 min.

    Handschutz

    Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Gesichtsschutzschild. Vollschutzanzug.

    Körperschutz

    Schutzausrüstung Filtergerät (Vollmaske oder Mundstückgarnitur) mit Filter: A

    Vollmaske (DIN EN 136). Halbmasken (DIN EN 140). Partikelfiltergerät (DIN EN 143).

    Atemschutz

    Ist das Austreten des Produkte nichts zu verhindern, ist dieser an der Austrittsstelle gefahrlos aufzusaugen.

    Emmissionswerte beachten, ggf. Abluftreinigung vorsehen. Unter Beachtung der behördlichen Bestimmungen

    beseitigen.

    Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

    transparent

    flüssigAggregatzustand:

    Farbe:

    9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

    ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

    charakteristischGeruch:

    Prüfnorm

    pH-Wert: 6,2

    Zustandsänderungen

    126 °CSiedebeginn und Siedebereich:

    27 °CFlammpunkt:

    1,2 Vol.-%Untere Explosionsgrenze:

    7,5 Vol.-%Obere Explosionsgrenze:

    Dampfdruck:

    (bei 20 °C)

    15 hPa

    Dichte (bei 20 °C): 0,93 g/cm³

    Wasserlöslichkeit: unlöslich

    Dyn. Viskosität:

    (bei 20 °C)

    15.000 mPa·s

    Dampfdichte:

    (bei 20 °C)

    4

    24 % n-ButylacetatLösemittelgehalt:

    Revisions-Nr.: 3,04 D - DE Druckdatum: 14.11.2017

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    9.2. Sonstige Angaben

    Geruchsschwelle: 7-20 ppm

    ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

    10.1. Reaktivität

    Keine Daten verfügbar

    10.2. Chemische Stabilität

    Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.

    10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

    Dämpfe können mit Luft ein explosives Gemisch bilden.

    Starke Säure , Starke Basen. Oxidationsmittel, stark.

    10.4. Zu vermeidende Bedingungen

    Keine Daten verfügbar

    10.5. Unverträgliche Materialien

    ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

    10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

    ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

    11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen

    Akute Toxizität

    BezeichnungCAS-Nr.

    QuelleSpeziesDosisExpositionsweg Methode

    123-86-4 n-Butylacetat

    ratLD50 10770

    mg/kgoral

    rabLD50 >17600

    mg/kgdermal

    inhalativ (4 h) Dampf LC50 >21 mg/l rat

    Reiz- und Ätzwirkung

    Reizwirkung an der Haut: nicht reizend. Kaninchen.

    Reizwirkung am Auge: nicht reizend. Kaninchen.

    Sensibilisierende Wirkungen

    nicht sensibilisierend. Meerschweinchen.

    Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen

    Aufgrund fehlender Daten kann keine Aussage darüber getroffen werden , ob der Stoff die Kriterien für

    CMR-Stoffe der Kategorie 1 oder 2 erfüllt.

    Allgemeine Bemerkungen

    Einatmen verursacht narkotische Wirkung/Rausch.

    ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

    12.1. Toxizität

    Revisions-Nr.: 3,04 D - DE Druckdatum: 14.11.2017

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    CAS-Nr. Bezeichnung

    [h] | [d]Aquatische Toxizität Dosis QuelleSpezies Methode

    n-Butylacetat123-86-4

    Akute Fischtoxizität 96 hLC50 18 mg/l pimephales promelas

    Akute Algentoxizität 96 hErC50 320 mg/l

    Akute

    Crustaceatoxizität

    48 hEC50 44 mg/l daphnia magna

    12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

    CAS-Nr. Bezeichnung

    QuelleWertMethode d

    Bewertung

    n-Butylacetat123-86-4

    83 % 28

    Leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien)

    12.3. Bioakkumulationspotenzial

    Keine Daten verfügbar

    Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser

    Log PowBezeichnungCAS-Nr.

    123-86-4 1,8n-Butylacetat

    Keine Daten verfügbar

    12.4. Mobilität im Boden

    12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

    mit 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4,6-ditertpentylphenol (UV-328) ist ein Stoff enthalten der laut Publikation vom

    17.12.2014 als persistent, bioakkumulativ oder toxisch (PBT) und als sehr persistent oder als sehr

    bioakkumulativ (vPvB) betrachtet wird

    Diese Information ist nicht verfügbar.

    12.6. Andere schädliche Wirkungen

    ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

    13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

    Empfehlung

    Inhalt/Behälter industrieller Verbrennungsanlage zuführen.

    Abfallschlüssel Produkt

    080409 ABFÄLLE AUS HERSTELLUNG, ZUBEREITUNG, VERTRIEB UND ANWENDUNG (HZVA) VON

    BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND

    DRUCKFARBEN; Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich

    wasserabweisender Materialien); Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder

    andere gefährliche Stoffe enthalten; gefährlicher Abfall

    Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung

    VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND

    SCHUTZKLEIDUNG (A.N.G.); Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler

    Verpackungsabfälle); Verpackungen aus Papier und Pappe

    150101

    ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

    Landtransport (ADR/RID)

    14.1. UN-Nummer: UN 1133

    Revisions-Nr.: 3,04 D - DE Druckdatum: 14.11.2017

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    DICHT-FIX_771079

    Materialnummer: 955026 Seite 8 von 10

    Klebstoffe14.2. Ordnungsgemäße

    UN-Versandbezeichnung:

    314.3. Transportgefahrenklassen:

    14.4. Verpackungsgruppe: III

    Gefahrzettel: 3

    Klassifizierungscode: F1

    Sondervorschriften: 640E

    Begrenzte Menge (LQ): 5 L

    Freigestellte Menge: E1

    Beförderungskategorie: 3

    30Gefahrnummer:

    Tunnelbeschränkungscode: D/E

    Binnenschiffstransport (ADN)

    14.1. UN-Nummer: UN 1133

    14.2. Ordnungsgemäße

    UN-Versandbezeichnung:

    Klebstoffe

    14.3. Transportgefahrenklassen: 3

    14.4. Verpackungsgruppe: III

    Gefahrzettel: 3

    F1Klassifizierungscode:

    640ESondervorschriften:

    Begrenzte Menge (LQ): 5 L

    Freigestellte Menge: E1

    Seeschiffstransport (IMDG)

    14.1. UN-Nummer: UN 1133

    Adhesives14.2. Ordnungsgemäße

    UN-Versandbezeichnung:

    14.3. Transportgefahrenklassen: 3

    14.4. Verpackungsgruppe: III

    Gefahrzettel: 3

    223, 955Sondervorschriften:

    Begrenzte Menge (LQ): 5 L

    Freigestellte Menge: E1

    EmS: F-E, S-D

    Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)

    14.1. UN-Nummer: UN 1133

    Adhesives14.2. Ordnungsgemäße

    UN-Versandbezeichnung:

    314.3. Transportgefahrenklassen:

    Revisions-Nr.: 3,04 D - DE Druckdatum: 14.11.2017

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    III14.4. Verpackungsgruppe:

    Gefahrzettel: 3

    Sondervorschriften: A3

    Begrenzte Menge (LQ) Passenger: 10 L

    Y344Passenger LQ:

    Freigestellte Menge: E1

    355IATA-Verpackungsanweisung - Passenger:

    60 LIATA-Maximale Menge - Passenger:

    366IATA-Verpackungsanweisung - Cargo:

    220 LIATA-Maximale Menge - Cargo:

    14.5. Umweltgefahren

    neinUMWELTGEFÄHRDEND:

    14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

    keine/keiner

    14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code

    nicht anwendbar

    Sonstige einschlägige Angaben

    Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.

    ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

    15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den

    Stoff oder das Gemisch

    EU-Vorschriften

    Verwendungsbeschränkungen (REACH, Anhang XVII):

    Eintrag 28: Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere paraffinhaltige (Benzol

  • gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

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    Überarbeitet am: 02.01.2015

    DICHT-FIX_771079

    Materialnummer: 955026 Seite 10 von 10

    EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

    Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei

    Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem

    Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die

    Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt,

    vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem

    Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte

    neue Material übertragen werden.

    Hinsichtlich erforderlicher Schutzausrüstung verweisen wir auf unsere Produkte aus dem Bereich "Persönliche

    Schutzausrüstung".

    Weitere Angaben

    (Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten

    entnommen.)

    Revisions-Nr.: 3,04 D - DE Druckdatum: 14.11.2017