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Jahresbericht 2017 · Inhaltsverzeichnis 2 Vorwort 4 Leitbild des steuerberatenden Berufs 5 Highlights 2017 9 Fachwissenschaftliche Arbeit 25 Europa 31 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Jahresbericht 2017der Bundessteuerberaterkammer

Inhaltsverzeichnis

2 Vorwort

4 Leitbild des steuerberatenden Berufs

5 Highlights 2017

9 Fachwissenschaftliche Arbeit

25 Europa

31 Presse-undÖffentlichkeitsarbeit

45 Seminare

49 Berufsstatistik 2017

63 Die Bundessteuerberaterkammer

72 Impressum

2 | BStBK-Jahresbericht 2017

Dr. Raoul Riedlinger

Vorwort | 3

Dr. Raoul Riedlinger

Präsident der Bundessteuerberaterkammer

Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Kolleginnen und Kollegen,für den Berufsstand war 2017 ein ereignisreiches Jahr – sowohl im Berufs- als auch im Steuerrecht wurden viele

Initiativen und Anforderungen erarbeitet, die das Potenzial haben, unseren Arbeitsalltag stark zu verändern.

Von zentraler Bedeutung waren dabei die von der EU-Kommission vorgelegten Pläne zum sogenannten Dienst-

leistungspaket. Sie umfassen unnötige und für den Berufsstand nicht tragbare Maßnahmen, die in die Selbst-

verwaltung der Steuerberater eingreifen und einen unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand ohne wirklichen

Mehrwertbedeuten.ImErgebnisfreuenwirunsdarüber,dassunsereEinflussnahmeindenRichtlinienvorschlä-

gen des EU-Ministerrats bereits erste Wirkung zeigte. Zudem sprach sich das EU-Parlament bereits gegen die in

den Plänen vorgesehene Dienstleistungskarte aus. Das ist ein wichtiger Etappensieg für unseren Berufsstand.

Auch zukünftig setzen wir alle Hebel in Bewegung, um deutlich zu machen: Mehr Bürokratie ohne jeglichen

Mehrwert lehnen wir ab.

Die steuerpolitische Debatte drehte sich im vergangenen Jahr vor allem um das Thema Steuerhinterziehung.

Auf europäischer und nationaler Ebene wird mit Hochdruck nach geeigneten Gegenmaßnahmen gesucht. Dies

begrüßen wir. Ungeeignete Maßnahmen, wie die geplanten Anzeigepflichten von Steuerintermediären für

legale Steuergestaltungsmodelle, lehnen wir hingegen strikt ab. Sie sind mit dem Berufsgeheimnis als tragen-

der Säule des steuerberatenden Berufs nicht vereinbar. Die EU-Finanzminister haben bereits die deutschen

BerufsträgervondieserPflichtausgenommen.DasisteinwichtigerersterSchritt.Wirfordernnunauchden

deutschenGesetzgeberdazuauf,diePlänezudenAnzeigepflichtenvonSteuerintermediärenfallenzulassen.

Wegen weniger schwarzer Schafe darf nicht die Masse der deutschen Steuerberater unter Generalverdacht

gestellt werden.

Zudem sehen wir es als eine unserer Kernaufgaben an, die Steuerberater auf kommende Herausforderungen,

wie den Fachkräftemangel, vorzubereiten. Dazu haben wir uns 2017 intensiv mit der Außendarstellung der

Berufsträger auseinandergesetzt und im Schulterschluss mit dem Deutschen Steuerberaterverband die Marke

„Ihr Steuerberater“ eingeführt. So können wir den Berufsstand in seinen zahlreichen Facetten weiter in das

BewusstseinderÖffentlichkeitrücken.

Doch lesen Sie selbst, wie sich die Bundessteuerberaterkammer im zurückliegenden Jahr für den Berufsstand

engagierte. Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre!

4 | BStBK-Jahresbericht 2017

Leitbild des steuerberatenden Berufs*

Als Steuerberater und Steuerberaterinnen sind wir Angehörige eines Freien Berufs und Organ der Steuerrechtspflege. Durch die gesetzlichgeschützte berufliche Verschwiegenheit und die detaillierte Kenntnisder wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse unserer Mandanten tragen wir ein hohes Maß an Verantwortung und haben eine besondere Vertrauensstellung.

Wir begleiten unsere Mandanten als unabhängige und kompetente Rat-geber bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen mit dem Ziel, ihre Interessen als Unternehmer, Institutionen oder Privat-personen optimal zu vertreten sowie ihren wirtschaftlichen Erfolg zu fördern und zu sichern.

Unser Leistungsangebot umfasst insbesondere die Rechnungslegung nach nationalen und internationalen Vorgaben, die Steuerberatung und den steuerlichen Rechtsschutz. Die Beratung in privaten Vermö-gensangelegenheiten, die betriebswirtschaftliche Beratung sowie die Durchführung von gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen sind weitere wesentliche Tätigkeitsfelder.

Wir üben unseren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewis-senhaft aus. Durch hohe Qualifikation, verbunden mit konsequenterFortbildung,durcheffizienteKanzleiführungundQualitätsmanagementschaffenwirdieGrundlage,umauchzukünftigenAnforderungenflexibelbegegnen zu können.

* 2006 verabschiedet

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Highlights 2017

6 | BStBK-Jahresbericht 2017

55. DEUTSCHER STEUERBERATERKONGRESS in München

BStBK-Präsident Dr. Raoul Riedlinger eröffnete am

29. Mai 2017 eine der größten Fachtagungen des

Berufsstandes. Im Anschluss richteten Dr. Markus

Söder, Bayerischer Staatsminister der Finanzen, für

Landesentwicklung und Heimat, und Prof. Dr. Rudolf

Mellinghoff, Präsident des Bundesfinanzhofs, ihre

Grußworte an das Publikum.

Dr. Riedlinger betonte in seiner Rede die Erfolge

der BStBK im vergangenen Jahr, unter anderem den

Erhalt der Steuerberatervergütungsverordnung, und

unterstrich die Herausforderungen des Berufsstan-

des durch die Digitalisierung des Besteuerungsver-

fahrens. Außerdem stellte er klar, dass die BStBK

den Kampf gegen Steuerhinterziehung unterstütze,

die geplanten Anzeigepflichten für Steuergestal-

tungen aber ablehne. Besonderes Augenmerk legte

er auf das Dienstleistungspaket der Europäischen

Kommission, welches nach Ansicht der BStBK weit

über das Ziel, einen gemeinsamen Binnenmarkt zu

schaffen,hinausschieße.

Dr. Josef Braml von der Deutschen Gesellschaft für

Auswärtige Politik e. V. zeigte in seinem Vortrag die

Veränderungen im politischen Amerika und deren

Folgen für Europa auf.

Als einer der Höhepunkte des ersten Kongresstages

gab Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble

nur wenige Monate vor den Bundestagswahlen einen

Überblick zur „Steuerpolitik 2017“. In einem anschlie-

ßenden Zwiegespräch vertieften Dr. Riedlinger und

Dr. Schäuble die aktuellen steuerpolitischen Themen.

DieBStBKempfingaußerdemzahlreicheJournalisten

zur Jahrespressekonferenz, bei der Dr. Riedlinger

und BStBK-Vizepräsident Dr. Hartmut Schwab den

Pressevertretern Rede und Antwort standen.

An beiden Kongresstagen nahmen die Gäste neben

informativen Vorträgen das Angebot eines vielfäl-

tigen Fachprogramms wahr, das sich aktuellen

steuer rechtlichen und berufsrelevanten Themen, wie

Digitalisierung und der „zukunftsfähigen Kanzlei“

widmete. Darüber hinaus bot sich den Teilnehmern

bei der Fachausstellung, Arbeitskreisen und Foren

die Gelegenheit zum fachlichen Austausch mit

Kollegen.

Rund 1.400 Teilnehmer aus Wirtschaft, Politik, Berufsstand und Presse nahmen am 55. DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESS der BStBK in München teil.

Highlights 2017 | 7

Dr. Wolfgang Schäuble und Dr. Raoul Riedlinger im Zwiegespräch

BundesfinanzministerDr.WolfgangSchäublezurSteuerpolitik 2017

BStBK-PräsidentDr.RaoulRiedlingereröffnetedenDEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESS 2017 in München

8 | BStBK-Jahresbericht 2017

Grußwort von Dr. Markus Söder, Bayerischer Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Dr.RaoulRiedlingerundProf.Dr.RudolfMellinghoff,PräsidentdesBundesfinanzhofs

Rund1.400GästenahmenanderEröffnungsveranstaltungteil

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FachwissenschaftlicheArbeit

10 | BStBK-Jahresbericht 2017

Recht und Berufsrecht

[ 1 ] – Verzeichnisse stärken den VerbraucherschutzSeit dem 1. Januar 2017 sorgt die BStBK mit einem

Steuerberaterverzeichnis für mehr Transparenz so-

wie Rechtssicherheit und stärkt den Verbraucher-

schutz. Das von der BStBK geführte bundesweite

Verzeichnis enthält alle in Deutschland zugelas-

senen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und

Steuerberatungsgesellschaften. So können Recht-

suchende und Behörden einfach und komfortabel

durch eine Online-Abfrage feststellen, ob eine be-

stimmte Person bzw. Gesellschaft als Steuerbera-

ter, Steuerbevollmächtigter oder Steuerberatungs-

gesellschaft zugelassen und damit zur Hilfeleistung

in Steuersachen befugt ist. Die Verbraucher können

die Ergebnisse der Suche vorab mit verschiedenen

Selektionskriterien wie Name, Straße, Ort oder

Postleitzahl eingrenzen.

Neben dem Steuerberaterverzeichnis führt die

BStBK seit dem 1. Januar 2017 auch ein elektro-

nisches Verzeichnis der ausländischen Dienstleis-

ter, die in Deutschland zur vorübergehenden und

gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen be-

rechtigt sind. Es umfasst alle Berater aus anderen

Mitgliedsländern der Europäischen Union und den

Vertragsstaaten des Abkommens über den Europä-

ischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die bei

einer zuständigen Steuerberaterkammer registriert

sind. Allerdings beschränkt sich diese Befugnis zur

Beratung auf gelegentliche und vorübergehende

steuerberatende Tätigkeiten. Sie gilt also nicht für

dauerhafte Dienstleistungen.

Beide Verzeichnisse sind auf der BStBK-Website

unter www.bstbk.de abrufbar.

[ 2 ] – Reform der SteuerberaterprüfungEine Reform der Steuerberaterprüfung beschäftigt

den Berufsstand seit vielen Jahren und ist ein we-

sentlicher Teil der BStBK-Zukunftsinitiative „Steuer-

beratung 2020“. Die Delegierten der 95. Bundes-

kammerversammlung in Hamburg verabschiedeten

am 27. und 28. März 2017 nach intensiver Diskussion

verschiedene Reformvorschläge. Diese gliedern sich

in drei Kategorien: Lehrinhalte der Ausbildung, be-

rufspraktische Voraussetzungen und Durchführung

der Prüfung.

Die Bundessteuerberaterkammer stellte die Reform-

vorschläge den Vertretern der obersten Finanz-

behörden des Bundes und der Länder vor, da ihre

Umsetzung u. a. eine Änderung des Steuerbera-

tungsgesetzes erfordert.

Die Steuerberaterkammern stellen dabei hohe An-

forderungen, um die Qualität in der Steuerberatung

zu sichern, die Vorbehaltsaufgaben der Steuerbera-

ter in Deutschland und der Europäischen Union zu

gewährleisten und insbesondere den staatlichen

Charakter der Prüfung zu erhalten. Ein wesentlicher

Aspekt ist auch die Aufrechterhaltung des Praktiker-

und Akademiker-Zugangs zur Steuerberaterprüfung.

[ 3 ] – Einzelevaluierung und Neuordnung des Ausbildungsberufs zum SteuerfachangestelltenIm vergangenen Jahr fiel der Startschuss für die

Einzelevaluierung des Ausbildungsberufs zum Steu-

erfachangestellten. Die BStBK treibt damit einen

weiteren Punkt ihrer Zukunftsinitiative „Steuer-

beratung 2020“ voran, den Berufsstand fit für die

Zukunft zu machen.

In Zusammenarbeit mit der Bundessteuerbera-

terkammer hat das Bundesinstitut für Berufsbil-

dung (BiBB) eine Untersuchung angestoßen, die

die Auswirkungen der Digitalisierung auf das

Fachwissenschaftliche Arbeit | 11

Berufsbild der Steuerfachangestellten analysiert.

Die Delegierten der 95. Bundeskammerversamm-

lung in Hamburg sprachen sich am 27. und 28. März

2017 vorbehaltlich der Evaluierungsergebnisse für

das Neuordnungsverfahren aus.

Die Bundessteuerberaterkammer bereitet damit ein

Neuordnungsverfahren vor, das die Ausbildungs-

ordnung aus dem Jahr 1996 aktualisieren wird.

Insgesamt dauert das Neuordnungsverfahren ca.

zweieinhalb bis drei Jahre an. Frühestens im Aus-

bildungsjahr 2020 können Steuerberater und Aus-

zubildende die ersten Verträge nach einer neuen

Ausbildungsordnung unterzeichnen.

[ 4 ] – Fachassistent für Rechnungswesen und ControllingAm 18. September 2017 beschlossen die Delegierten

auf der 96. Bundeskammerversammlung in Erfurt

die Einführung einer neuen Fortbildungsprüfung zum

Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling.

Der Fachassistent richtet sich an ausgebildete

Steuerfachangestellte, Auszubildende mit gleich-

wertiger Berufsausbildung wie Bank- oder Indus-

triekaufmann, aber auch Akademiker mit einem

dreijährigen Hochschulstudium. Steuerberatern

bietet sich hierüber die Möglichkeit, ihren Man-

danten künftig ein breiteres Leistungsportfolio und

ihren Mitarbeitern zusätzliche attraktive Aufstiegs-

chancen anbieten zu können. Die Bundessteuer-

beraterkammer erarbeitete eine entsprechende

Musterprüfungsordnung und legte einen Anfor-

derungskatalog für die Fortbildungsinhalte fest.

Aufgrund der originären Zuständigkeit der Länder

für Bildungspolitik müssen die einzelnen Berufs-

bildungsausschüsse diese genehmigen, damit sich

im Jahr 2019 die ersten Kandidaten zur Prüfung

anmelden können.

[ 5 ] – Novelliertes Geldwäschegesetz – BStBK setzt sich für Interessen des Berufsstands einAm 26. Juni 2017 ist das Gesetz zur Umsetzung der

Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung

der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuor-

ganisation der Zentralstelle für Finanztransaktions-

untersuchungen in Kraft getreten. Einen Schwer-

punkt der berufspolitischen Arbeit der BStBK im

Jahr 2017 bildete die Novellierung des Rechts zur

Bekämpfung der Geldwäsche. Das neu gefasste

Gesetz schafft auch für Steuerberater neue Pflichten

im Bereich der Geldwäscheprävention. So sind erst-

mals alle Steuerberater verpflichtet, eine Risiko-

analyse bezüglich der Geldwäscherisiken für die

eigenePraxiszuerstellen.

Die BStBK setzte sich im Rahmen des Gesetz-

gebungsverfahrens intensiv für die Belange des

steuerberatenden Berufs ein. Insbesondere nahm

sie als Sachverständige in der öffentlichen An-

hörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen

Bundestages zu dem Gesetzentwurf Stellung. Gera-

de in der für die Steuerberater zentralen Frage des

Berufsgeheimnisschutzes erreichte die BStBK wich-

tige Verbesserungen gegenüber dem Regierungs-

entwurf. Zum einen erweiterte der Gesetzgeber die

unter anderem für Steuerberater geltende Ausnahme

von der Verdachtsmeldepflicht. Von einer Melde-

pflicht sind nunmehr grundsätzlich Verdachtsfälle

befreit, die auf Informationen beruhen, welche der

SteuerberaterimRahmeneinesderSchweigepflicht

unterliegenden Mandatsverhältnisses erhalten hat.

Zum anderen ergänzte der Gesetzgeber auch bei

der neu eingeführten Auskunftspflicht gegenüber

der Zentralstelle für Verdachtsmeldungen (FIU) das

Auskunftsverweigerungsrecht der Berufsgeheimnis-

träger entsprechend. Die BStBK konnte damit errei-

chen, dass das Auskunftsverweigerungsrecht auf

sämtlicheFällederVerschwiegenheitspflichtausge-

dehnt wird.

12 | BStBK-Jahresbericht 2017

Ferner kritisierte die BStBK, eine anlassunabhängige

Geldwäscheaufsicht auch für Steuerberater einzu-

führen. Da die verschärfte Aufsicht nach Auffas-

sung der BStBK aber vor allem politisch motiviert

war, hielt der Gesetzgeber an dieser Änderung fest.

Neben ihrem Engagement im Gesetzgebungsprozess,

unterstützte die BStBK die Berufsangehörigen und

die Steuerberaterkammern bei der Umsetzung des

neuen Geldwäschegesetzes. Ein von der BStBK ein-

gerichteter Arbeitskreis erarbeitete eine Vielzahl von

Praxishilfen,wiez.B.Musterformulare,Checklisten

undeinExcel-ToolzurErstellungderRisikoanalyse.

Zudem unterstützte die BStBK die Berufsangehöri-

gen mit eigens entwickelten Fort bildungsseminaren

speziell zum neuen Geld wäschegesetz.

[ 6 ] – Gesetzgeber schafft Rechtssicherheit bei der Beauftragung externer DienstleisterDer Gesetzgeber sorgte mit dem am 9. November

2017 in Kraft getretenen „Gesetz zur Neuregelung des

Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter

an der Berufsausübung schweigepflichtiger Perso-

nen“ für mehr Rechtssicherheit bei der Beauftragung

externerDienstleisterimInteressedesBerufsstands.

Mit großem Erfolg begleitete die BStBK das Gesetz-

gebungsverfahrenundunterstützteesmitpraxisge-

rechten Verbesserungsvorschlägen.

Für Berufsgeheimnisträger regelt das Gesetz nun

zweiBereiche,wennesumdieBeauftragungexter-

ner Dienstleister geht. Zum einen im Strafrecht die

Frage, ob ohne Einwilligung des Mandanten fremde

Geheimnisse gegenüber Dienstleistern offenbart

werden dürfen, die an der eigenen beruflichen

Tätigkeit mitwirken. Zum anderen in den Berufs-

gesetzen die Frage, unter welchen Voraussetzun-

gen Dienstleistern der Zugang zu fremden Geheim-

nissen gewährt werden darf.

Die BStBK begrüßte die neue Gesetzgebung, da

die fortschreitende Digitalisierung es zunehmend

erforderlich macht, dass Steuerberater auf die

Dienstleistungen und die Kompetenz externer

IT-Dienstleister zurückgreifen können. Die meisten

Mandanten gehen heute davon aus, dass der Steu-

erberater für den Betrieb und die Wartung seiner

IT-SystemeexterneDienstleisterinAnspruchnimmt

oder die Buchführungsdaten auf den Servern eines

externen Rechenzentrums speichert. Gleichwohl

befand sich der Steuerberater bisher in einer recht-

lichen Grauzone und war der Gefahr ausgesetzt,

das Berufsgeheimnis zu verletzen und sich so straf-

bar zu machen, wenn er über keine ausdrückliche

Einwilligung des Mandanten verfügte.

Mit der Gesetzesnovelle schaffte der Gesetzgeber

Rechtssicherheit und folgte der seit Langem erho-

benen Forderung von Steuerberatern, Rechtsan-

wälten und Wirtschaftsprüfern, das Problem einer

möglichen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht

im Fall des Outsourcing von IT-Dienstleistungen im

Interesse der Berufsgeheimnisträger zu lösen.

[ 7 ] – Unterschriftserfordernis bei elektro nischen Rechnungen von SteuerberaternDie Bundessteuerberaterkammer setzte sich im Jahr

2017 gegenüber dem Gesetzgeber für die Änderung

der Unterschriftserfordernis bei elektronischen

Rechnungen von Steuerberatern ein.

Während das BMF sich änderungsbereit zeigte,

meldete das Bundesministerium der Justiz und für

Verbraucherschutz (BMJV) Bedenken an.

Die vomGesetzgeber bereits vor Jahren geschaffene

Möglichkeit, mittels der qualifizierten elektronischen

Signatur digital versandte Dokumente zweifelsfrei

ihrem Absender zuzuordnen und die händische Unter-

schriftzuersetzen,setztesichinderPraxisnichtdurch.

Fachwissenschaftliche Arbeit | 13

Aufgrund der inhaltsgleichen Regelungen der

Steuer beratervergütungsverordnung und des

Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ist laut

BStBK nur eine gemeinsame Lösung mit der Bundes-

rechtsanwaltskammer sinnvoll. Die Bundessteuer-

beraterkammer wird sich hierfür aktiv einsetzen.

[ 8 ] – Digitaler Lohnnachweis in der Unfall versicherung Für Unternehmen gilt seit dem 1. Januar 2017 der

digitale Lohnnachweis in der gesetzlichen Unfall-

versicherung. Zu den damit einhergehenden Fragen

und Herausforderungen tauschte sich die Bundes-

steuerberaterkammer mit Vertretern der Deutschen

Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aus.

Zu Jahresbeginn sorgte diese Umstellung in den

Steuerberaterpraxen für Probleme, denn Steuer-

berater konnten den digitalen Lohnnachweis nur

mit vielen Nachfragen und Korrekturläufen bis zum

16. Februar 2017 einreichen. Im Austausch mit der

DGUV stellte die BStBK u. a. klar, dass sich in der

PraxisdasvondenBerufsgenossenschaftenvorge-

schaltete Authentifizierungsverfahren mittels PIN

als Hemmnis herausstellte. Auch die nicht einheit-

lichen Informationen sowie weitere zeitgleich vor-

genommene Umstellungen der Gefahrtarifstellen

oder Mitgliedsnummern durch einige Berufsgenos-

senschaften sorgten für Schwierigkeiten.

Im Rahmen der vom Gesetzgeber eingeräumten

zweijährigen Übergangsfrist, in dem parallele

Meldungen noch analog und elektronisch abgege-

benwerdenmüssen,obliegtesderDGUVdiePraxis-

probleme zu beheben. Aus Sicht der Bundessteuer-

beraterkammer verdeutlicht die Einführung des

digitalen Lohnnachweises, dass bei einer intensiven

Diskussion mit allen Verfahrensbeteiligten sowohl

im Vorfeld als auch im Nachgang viele Probleme

vermeidbar sind.

[ 9 ] – BStBK zur Reform des Insolvenz- an fechtungsrechts und der EU-Richtlinie zur präventiven RestrukturierungIm Februar 2017 beschloss der Deutsche Bundestag

nach kurzfristiger Beratung im Ausschuss für Recht

und Verbraucherschutz das neue Insolvenzanfech-

tungsrecht, zu dem die Bundessteuerberaterkammer

eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben hat.

Auf europäischer Ebene nahm die BStBK im Bereich

der vereinbaren Tätigkeiten zum EU-Richtlinienvor-

schlag über präventive Restrukturierungsrahmen

für Unternehmen und zu den Maßnahmen für mehr

Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und

Entschuldungsverfahren Stellung. Ein europaweit

einheitliches Sanierungsrecht soll jährlich schät-

zungsweise 200.000 Unternehmenskonkurse in

Europa und den damit verbundenen Verlust von

ca. 1,7 Mio. Arbeitsplätzen verhindern. Die Bundes-

steuerberaterkammer unterstützt grundsätzlich die

vorgelegten Vorschläge zur Rahmensetzung für

eine präventive Restrukturierung und eine zweite

Chance für Unternehmen sowie das Ziel, die Qua-

lität von Insolvenzverfahren zu verbessern. Bei

einzelnen Richtlinienvorschlägen, wie der Steuer-

pflicht von Sanierungsgewinnen, besteht aus Sicht

der Bundessteuerberaterkammer allerdings noch

Verbesserungsbedarf.

14 | BStBK-Jahresbericht 2017

Steuerrecht und Rechnungslegung

[ 1 ] – Steuer- und berufspolitische Vorschläge an die ParteienIn Vorbereitung auf die Bundestagswahl im September

2017 veröffentlichte die BStBK bereits im Frühjahr

ihre steuer- und berufspolitischen Vorschläge.

Die BStBK erneuerte u. a. ihre Forderungen, ein An-

trags- bzw. Feststellungsverfahren bei der umsatz-

steuerrechtlichen Organschaft zu schaffen sowie

Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeitragsrecht

weiter anzugleichen. Die geplanten Anzeigepflich-

ten für Steuergestaltungsmodelle lehnte die BStBK

nachdrücklich ab, soweit sie die klassische steuer-

liche Gestaltungsberatung mitumfassen und so in

die tägliche Arbeit des Steuerberaters eingreifen,

ohne die Rechtssicherheit für den Steuerpflichtigen

zu verbessern.

Berufspolitisch forderte die BStBK u. a., die berufs-

ständische Selbstverwaltung zu stärken sowie

die Kapitalbindungsvorschriften zu erhalten. Die

Entscheidung, ob und wie ein Beruf reglementiert

wird, sollte laut BStBK zudem auch in Zukunft im

Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Mitgliedstaa-

ten liegen. Schließlich forderte die BStBK von dem

Gesetzgeber, dass dieser die aktuellen Deregulie-

rungsforderungen der Europäischen Kommission

unter Berufung auf die besondere Funktion der be-

rufsrechtlichen Regelungen der Freien Berufe zu-

rückweisen und sich für das bewährte Berufsrecht

stark machen solle.

[ 2 ] – BStBK begrüßt überarbeitetes BMF- Schreiben zum Verlustabzug bei KörperschaftenDie BStBK befürwortet das am 28. November

2017 veröffentlichte überarbeitete BMF-Schreiben

zum Verlustabzug bei Körperschaften. Gegenüber

einem früheren BMF-Entwurf für ein überarbeite-

tes Anwendungsschreiben zu § 8c KStG vom Früh-

jahr 2014 setzte die Finanzverwaltung zahlreiche

Forderungen der BStBK um und milderte einige

Aussagen ab.

Zentraler Kritikpunkt der BStBK an dem BMF- Entwurf

vom Frühjahr 2014 waren die Ausführungen der

Finanzverwaltung zur Verlustverrechnung bei einem

unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerb, die

der Rechtsprechung des BFH widersprachen. Das

BMF ging davon aus, dass eine Verrechnung eines

bis zum unterjährigen Beteiligungserwerb erzielten

Gewinns mit noch nicht genutzten Verlusten nur

dann bzw. insoweit erfolgen könne, wie das Gesamt-

ergebnis des fraglichen Wirtschaftsjahres positiv sei.

Der BFH hingegen ordnete den vor dem schädlichen

Beteiligungserwerb erzielten Gewinn ausdrücklich

noch dem „alten“ wirtschaftlichen Engagement zu

und ließ auch nur deshalb eine Verrechnung des Ver-

lustvortrags mit diesem Teilergebnis noch zu.

Die Finanzverwaltung nahm die Kritik der BStBK auf

undänderteihreursprünglicheAuffassunggemäßder

Rechtsprechung des BFH ab. Dies ist ein großer Erfolg

für die BStBK. Zudem ging der BMF-Entwurf hinsicht-

lich der Anwendung der Konzernklausel ursprünglich

davon aus, dass eine Personengesellschaft oder ein

anderer Personenzusammenschluss nicht „dieselbe

Person“ und damit nicht Konzernspitze sein könne.

Auch hier folgte die Finanzverwaltung nunmehr der

Argumentation der Bundessteuerberaterkammer,

wonach auch Mitunternehmerschaften als „Person“

definiertseinkönnen.

[ 3 ] – BStBK fordert mehr Rechtssicherheit bei KassengesetzIn den letzten Jahren kontrollierten Betriebsprüfer

verstärkt Kassensysteme und Kassenaufzeichnun-

gen. Hier wurde festgestellt, dass im großen Umfang

Steuerhinterziehung durch manipulierte Kassenauf-

zeichnungen betrieben wurde. Um diesem Problem

beizukommen, wurde das Gesetz zum Schutz vor

Fachwissenschaftliche Arbeit | 15

Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

erarbeitet, das am 28. Dezember 2016 im Bundes-

gesetzblatt veröffentlicht wurde. Damit legte der

GesetzgeberdieEinzelaufzeichnungspflichtundihre

Ausnahmen erstmals gesetzlich fest. Dies begrüß-

te die BStBK. In ihrer Arbeit wies sie immer wieder

darauf hin, dass Unternehmen Rechtssicherheit hin-

sichtlich ihrer Kassenführung benötigen. So dürften

ihre Aufzeichnungen laut BStBK nicht angezweifelt

werden, sofern es keine tatsächlichen Anhaltspunkte

für Manipulationen gibt und sie die Anforderungen

an Kassensysteme umsetzen.

Mit Schreiben vom 23. Mai 2017 verfasste die BStBK

eine entsprechende Eingabe an das BMF, in der sie

auf bestehende Praxisprobleme hinwies. Unter an-

derem forderte sie, dass bei der Bezeichnung des

Geschäfts Warenobergruppen bzw. Oberbezeichnun-

gen von Dienstleistungen zulässig sind. Damit könne

der Gesetzgeber vermeiden, dass den Unternehmen

im laufenden Betrieb unzumutbare Belastungen auf-

erlegt würden. Die BStBK appellierte an die Finanz-

verwaltung, dies dringend klarzustellen.

[ 4 ] – SteuerumgehungsbekämpfungsgesetzMit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz

vom 23. Juni 2017 zielte der Gesetzgeber darauf

ab, Steuerumgehungen durch Briefkastenfirmen zu

verhindern. Die BStBK engagierte sich im Gesetz-

gebungsverfahren für die Belange des Berufsstan-

des und konnte Erfolge erzielen. So setzte sie die

gesetzliche Regelung durch, dass Steuerpflichtige

bei Beziehungen zu Drittstaat-Gesellschaften über

Anzeigen zu unterrichten sind, die Dritte über sie

abgegeben haben oder abgeben werden.

Die BStBK kritisierte in ihrer Stellungnahme vor dem

Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zu-

dem, dass Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen

außerhalb von EU oder EFTA unter der allgemeinen

Überschrift „Transparenz“ immer mehr zusätzliche

sanktionsbewehrte Melde- und Berichtspflichten

erfüllen müssen. Allein die Tatsache von wachsen-

den Datensammlungen bürge laut BStBK nicht für

effizientere Verfahren oder Steuermehreinnahmen.

Eine übermäßige Belastung dieser Unternehmen sei

aus wirtschaftspolitischer Sicht kontraproduktiv.

[ 5 ] – Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit RechteüberlassungenMit der Gesetzesänderung gegen schädliche Steu-

erpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlas-

sungen schließt der Gesetzgeber weitere Lücken zur

Gewinnverlagerung und Steuerumgehung. Die BStBK

begrüßte in ihren Stellungnahmen das Bestreben, die

Anti-BEPS-Maßnahmen zügig umzusetzen. Gleich-

wohl regte die BStBK an, im Sinne eines funktionie-

renden Binnenmarktes eine einheitliche und gemein-

same Lösung anzustreben. Sie wies besonders auf

die Vereinbarkeit auf nationaler sowie europäischer

Ebene und völkerrechtlichen Verträgen hin.

Die in der Gesetzesänderung festgelegte sog. „Lizenz-

schranke“ begrenzt teilweise den steuerlichen Abzug

von Aufwendungen für Rechteüberlassungen. Dies

ist dann der Fall, wenn diese Einkünfte auf einer spe-

ziellen Regelung für die Besteuerung von geistigem

Eigentum, auch IP-Regelung genannt, basieren. Die

beteiligten Staaten des BEPS-Projektes einigten sich

zuvoraufRahmenbedingungenzum„Nexus-Ansatz“,

eine von den beteiligten Staaten entwickelte und tole-

rierte IP-Regelung. Neue IP-Regelungen müssen die-

sem Ansatz entsprechen und für bestehende gilt eine

Übergangsphase bis zum 30. Juni 2021.

Zudem hob der Gesetzgeber mit der Gesetzesände-

rung, wie lange von der BStBK gefordert, die Grenze

für geringwertige Wirtschaftsgüter an. Dies ist ein

großer Erfolg für die BStBK.

16 | BStBK-Jahresbericht 2017

Zusätzlich regelte der Gesetzgeber die Steuerfreiheit

von Sanierungsgewinnen. Damit nahm er die wesent-

lichen Punkte aus dem Sanierungserlass, den der BFH

zuvor kippte, in das Gesetz auf. Allerdings steht diese

Maßnahme unter dem Zustimmungsvorbehalt der

Europäischen Kommission. Diese prüft, ob es sich um

eine unionsrechtswidrige Beihilfe handelt.

[ 6 ] – BStBK erzielt praktikablen Umgang bei elektronischer Kommunikation mit GerichtenUm mit Gerichten kommunizieren zu können, sind

Steuerberaterseitdem1. Januar2018verpflichtet,

einen sicheren Übermittlungsweg für eingehen-

de Nachrichten vom Gericht einzurichten. Infrage

kommt hierfür derzeit nur die Einrichtung einer

De-Mail-Adresse. Die Bundessteuerberaterkammer

begleitete dieses Vorhaben und setzte sich für die

berufsständischen Belange aktiv ein.

Ein zentraler, von der BStBK vorgebrachter Kritik-

punkt war zunächst, dass die rechtlichen Vorga-

ben für Steuer berater inkonsistent seien. Denn für

Zustellungen an das Finanzgericht sind Steuer-

berater nicht zur elektronischen Kommunikation

verpflichtet.VielmehrkönnenSteuerberaterab2018

wiebisherKlagenperPost,perFaxoderauchmit-

tels EGVP-Postfachmit einer qualifizierten elektro-

nischen Signatur einreichen. Für die umgekehrten

Zustellungen, seitens des Gerichts an den Steuer-

berater,istabereinDe-Mail-Kontoverpflichtend.

Darüber hinaus sei De-Mail laut BStBK auch nicht

geeignet,zueinemeffizientenKanzleiablaufbeizu-

tragen. Neben der bisherigen E-Mail-Adresse der

Kanzlei stellt es ein weiteres Eingangspostfach dar,

das sich je nach Anbieter nur schwer oder gar nicht

in die bestehende Kanzleiorganisationssoftware

integrieren lässt.

Auf diese Problematik machte die Bundessteuer-

beraterkammer die Finanzgerichte und das Bundes-

ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

(BMJV) aufmerksam. Daraufhin sagten die deut-

schen Finanzrichter im September 2017 zu, dass alle

Steuerberater, die ab dem 1. Januar 2018 noch kein

De-Mail-Postfach eingerichtet haben, weiter auf die

bisher übliche Weise Urteile, Beschlüsse und andere

zustellungsbedürftige Schriftstücke vom Finanzge-

richt erhalten dürfen. Dies ist ein Erfolg für die BStBK.

[ 7 ] – Das elektronische SteuerberaterpostfachAm 19. September 2017 stimmten die Delegierten

auf der 96. Bundeskammerversammlung der BStBK

in Erfurt dafür, eine langfristige Lösung für die

sichere elektronische Kommunikation mit Gerichten

zuschaffenunddieEinführungeinesSteuerberater-

postfachs voranzutreiben. Dies vereinfacht künftig

den Emailversand mit den Gerichten und stärkt die

Rolle der Steuerberater als gleichrangige Vertreter

infinanzgerichtlichenProzessen.

Die Bundessteuerberaterkammer setzte sich nach

dem Votum der Bundeskammerversammlung für

die Einführung des Steuerberaterpostfachs ein. Sie

führte Gespräche mit verschiedenen Organisatio-

nen und klärt derzeit die technische und rechtliche

Umsetzung des Postfachs.

[ 8 ] – BStBK setzt sich für Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Behandlung der Reihengeschäfte einDie BStBK positionierte sich im Jahr 2017 mehrfach zur

umsatzsteuerlichen Behandlung von Reihengeschäften.

Sie nahm u. a. am 11. Januar 2017 zusammen mit ver-

schiedenen Wirtschaftsverbänden an einem entspre-

chenden Fachgespräch mit der Bund-Länder-Arbeits-

gruppe teil. Die Teilnehmer erörterten die bestehenden

Praxisprobleme und die rechtlichen Voraussetzungen

einer Neuregelung bei den Reihengeschäften.

Fachwissenschaftliche Arbeit | 17

Hintergrund ist, dass bei den Reihengeschäften

aufgrund der EuGH- und BFH-Rechtsprechung

erheblicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf

besteht. Hiernach sollen die bisherigen Zuordnungs-

regelungen der Finanzverwaltung abhängig vom

Transport durch den ersten, mittleren bzw. letzten

Unternehmer in der Reihe nun ausdrücklich gesetz-

lich festgeschrieben werden.

Auch auf europäischer Ebene betonte die Bundessteu-

erberaterkammer im Rahmen der Mehrwertsteuer-

Expertengruppe, dass Reihengeschäfte weder in

der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL)

noch in der Mehrwertsteuer-Verordnung (MwSt-

VO) geregelt sind. Sie setzte sich dafür ein, dieses

Thema auch innerhalb der EU einheitlich zu regeln.

Die Regelungen der Mitgliedstaaten beziehen sich

zwar auf die EuGH-Rechtsprechung, die einige Mit-

gliedstaaten allerdings unterschiedlich auslegen.

Diese ungünstige Konstellation führe laut BStBK zu

Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung, Rechtsunsi-

cherheit und verursache erhebliche Kosten in der EU.

Das vielseitige Engagement der BStBK zahlte sich aus:

Der Gesetzgeber stellte die nationalen Bestrebungen

einer Gesetzesänderung Mitte des Jahres 2017 ein, da

die Kommission an einem Vorschlag zur Vereinheit-

lichung der Regelungen für Reihengeschäfte arbeitet.

[ 9 ] – BStBK zur rückwirkenden RechnungsberichtigungAm 19. Juli 2017 übermittelte die Bundessteuer-

beraterkammer eine Eingabe zu den Auswirkungen

der EuGH- und BFH-Rechtsprechung auf die rückwir-

kendeRechnungsberichtigungandasBundesfinanz-

ministerium (BMF).

Nach dieser obersten Rechtsprechung wirkt eine Rech-

nungsberichtigung auf den Zeitpunkt zurück, in dem

die Rechnung erstmals ausgestellt wurde. Damit ist

der Vorsteuerabzug aus der ursprünglichen Rechnung

möglich, so dass eine Zinsfestsetzung entfällt, wenn

dem Leistungsempfänger eine berichtigte Rechnung

zu einem späteren Zeitpunkt vorliegt.

In der Eingabe adressierte die BStBK verschiedene

Praxisfragen an das BMF und forderte langfristig

die Klärung offener verfahrensrechtlicher Fragen

und die Beseitigung der Rechtunsicherheit darüber,

in welchen praktischen Fällen die neue Rechtspre-

chung nach Auffassung der Finanzverwaltung zur

Anwendung kommen soll.

[ 10 ] – InvestmentsteuergesetzDer Gesetzgeber reformierte das Investmentsteuer-

gesetz mit Geltung zum 1. Januar 2018. Verschiedene

Anwendungsfragen zu den Neuregelungen klärte

das BMF vorab in mehreren Schreiben. Zu einem

Diskussionsentwurf im August nahm die BStBK am

27. September 2017 Stellung.

Hierin kritisierte die BStBK insbesondere, dass

der Anwendungsbereich des BMF-Schreibens den

Gesetzes wortlaut überschreite und die Anrechen-

barkeit der Kapitalertragsteuer über die Vorausset-

zungen von weiteren Anforderungen auf der Ebene

des Investmentfonds abhängig sei. So sollen auch

Investmentanteile aus zertifiziertenAltersvorsorge-

oder Basisrentenverträgen einbezogen werden.

Diese gesetzwidrige Erweiterung, die eine mögliche

Umgehung der Dividendenbesteuerung verhindern

soll, müsste der Gesetzgeber nach Auffassung der

Bundessteuerberaterkammer selbst regeln.

Weil es in einigen ausländischen Staaten in der

Zwischenzeit neue Gesellschaftsformen gibt, regte

die BStBK an, den im BMF-Schreiben vorgesehe-

nen Rechtstypenvergleich zwischen inländischen

und ausländischen Personengesellschaftsformen zu

aktualisieren.

18 | BStBK-Jahresbericht 2017

[ 11 ] – Beschränkte Steuerpflicht und Steuer­abzug bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und DatenbankenAm 7. Juli 2017 nahm die BStBK zu einem Entwurf des

Bundesfinanzministeriums zur beschränkten Steuer-

pflichtundzumSteuerabzugbeigrenzüberschreiten-

der Überlassung von Software und Datenbanken Stel-

lung. Die Verwaltungsanweisung stellt ausführlich

dar,wanneszusteuerpflichtigenEinkünftenkommt

undfolglicheinePflichtzumQuellensteuereinbehalt

füreineninländischenSteuerpflichtigenbesteht.

Die BStBK begrüßte die Erarbeitung eines konkre-

tisierenden und klarstellenden BMF-Schreibens mit

zahlreichen Beispielen, die eine grenzüberschrei-

tende Überlassung von Software und Datenbanken

für den Rechtsanwender griffiger und praktikabler

machen.DenninderPraxisbestandenbeiderBeur-

teilung von entsprechenden grenzüberschreitenden

ÜberlassungenhäufigUnklarheiten.

[ 12 ] – Zweites BürokratieentlastungsgesetzDer Deutsche Bundestag verabschiedete am

30. März 2017 das zweite Bürokratieentlastungs-

gesetz, welches das Steuerrecht und die Berechnung

der Sozialversicherungsbeiträge vereinfachen soll.

Die BStBK positionierte sich zu dem Entwurf und

forderteu.a.,dassSteuerpflichtigevonDokumenta-

tionspflichtenentlastetwerdensollen.

Außerdem sprach sie sich dafür aus, zur alten Fällig-

keitsregelung für die Sozialversicherungsbeiträge zu-

rückzukehren, da nur damit eine echte Erleichterung

fürdieSteuerpflichtigenerreichtwerde.

[ 13 ] – Datenschutz in der AbgabenordnungMit dem Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungs-

gesetzes und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2017

schuf der Gesetzgeber die neue gesetzliche Grund lage

für die Datenverarbeitung im Besteuerungsverfahren

und erfüllte damit die notwendigen Anpassungen an

die EU-Datenschutz-Grundverordnung, die ab dem

25. Mai 2018 gilt.

Von Beginn an setzte sich die BStBK für einen kon-

struktiven Dialog mit der Steuerverwaltung ein. In

ihrer Stellungnahme vom 24. Mai 2017 forderte sie,

die Verarbeitung von Steuerdaten auf die legitimen

ZweckeeinereffizientenSteuererhebungzubegren-

zen. Risikomanagementsysteme der Finanzämter

dürften nicht als Rechtfertigung für die Auswertung

von Charaktereigenschaften der Steuerpflichtigen

im Rahmen von „Big-Data“-Anwendungen verwen-

det werden.

In ihrer Stellungnahme problematisierte die BStBK

zudem die mangelnde Informationstransparenz der

aktuellen Vorhaben. Denn in der Abgabenordnung

finden sichbislangdieErmächtigungsgrundlagen für

die Verarbeitung personenbezogener Daten durch

die Finanzverwaltung. Hierüber erhält die Finanzver-

waltung weitgehende Befugnisse zur Verarbeitung

personen bezogener Daten zu „anderen Zwecken“

außerhalb des Veranlagungsverfahrens.

Gleichzeitig schränkt der Gesetzgeber die Rechte

derbetroffenenSteuerpflichtigenüberihreeigenen

Daten aber erheblich ein. Eine Vielzahl unbestimm-

terRechtsbegriffewirftoffeneFragenauf.AusSicht

der BStBK könnte die mangelnde Informations-

transparenz durch ein Akteneinsichtsrecht des

Steuerpflichtigenbehobenwerden.

Fachwissenschaftliche Arbeit | 19

[ 14 ] – VollmachtsdatenbankMit Hilfe der Vollmachtsdatenbank (VDB) können

Steuerberater seit mehr als drei Jahren die Daten für

die vorausgefüllte Steuererklärung abrufen. Dieses

Verfahren nimmt der Berufsstand gut an. Gemein-

sam mit den Steuerberaterkammern beteiligt sich

die Bundessteuerberaterkammer intensiv an der

Weiterentwicklung der VDB.

Im Frühjahr 2017 konnte der Leistungsumfang

erweitert und das Ziel erreicht werden, den kom-

pletten Vollmachtsinhalt elektronisch zu übermitteln

unddamitauchdieBerechtigungfürdenZugriffauf

das Steuerkonto des Mandanten nachzuweisen.

Weiterhin können Steuerberater die Vollmachts-

datenbank auch für das Vollmachtsmanagement

nutzen. Die von den Mandanten erteilten Vollmach-

ten werden zentral gespeichert und an die Finanz-

verwaltung übermittelt. Diese Funktionserweite-

rungen hängen unmittelbar mit der Anbindung an

GINSTER (Grund informationsdienst Steuern) bei der

Finanzverwaltung zusammen. Mit GINSTER werden

die Stammdaten der Steuerpflichtigen (z.B. Name,

Anschrift, Bankverbindungen, Kennbuchstaben etc.)

verwaltet und an die Steuerprogramme der Finanz-

verwaltung weiter gegeben. Die IT-Infrastruktur der

Finanzverwaltung ist jetzt in der Lage, die durch die

Vollmachtsdatenbank bereitgestellten Informationen

zu verarbeiten.

20 | BStBK-Jahresbericht 2017

Stellungnahmen

09.01.2017 BMF, BMJV Stellungnahme der BStBK zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtigerPersonen

11.01.2017 BMF Referentenentwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

20.01.2017 BMF Vordrucke zur Abgabe der Einkommensteuer- und Feststellungserklärungen 2017

26.01.2017 Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigenAbfällen(BR-Drs.797/16)

30.01.2017 BMF Entwurf eines BMF-Schreibens zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

06.02.2017 BMF Entwurf eines BMF-Schreibens zu Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG

13.02.2017 BMF Stellungnahme der BStBK zum Vorschlag der Einführung einer elektronischen Europäischen DienstleistungskarteCOM(2016)823finalundCOM(2016)824final

20.02.2017 BMF BeteiligungeinerjuristischenPersondesöffentlichenRechtsaneiner Personengesellschaft

20.02.2017 BMF Stellungnahme der BStBK zumVorschlagfüreineRichtliniezurFestlegungeinesNotifizierungs- verfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und AnforderungenCOM(2016)821final

20.02.2017 Stellungnahme der BStBK zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Falle neuer Berufsreglementierungen

06.03.2017 BMF ÄnderungsvorschlägezumNotifizierungsverfahrenundzur Dienstleistungskarte

14.03.2017 Stellungnahme der BStBK zum Vorschlag für eine Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeits prüfung vorErlassneuerBerufsreglementierungenCOM(2016)822final

Datum Betreff

Deutscher Bundestag

Eingabe an

Deutscher Bundestag

EU-Parlament, EU-Kommission

Fachwissenschaftliche Arbeit | 21

21.03.2017 ÖffentlicheAnhörungzumGesetzesentwurfderBundesregierungzur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz)

21.03.2017 BMF Diskussionsentwurf des BMF in Bezug auf die Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Absatz 3 der Abgabenordnung (Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung)

22.03.2017 ÖffentlicheAnhörungzudemGesetzentwurfderBundesregierung gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

22.03.2017 BMJV Justizvergütungs- u. -entschädigungsgesetz (JVEG)

23.03.2017 BMF Stellungnahme der BStBK zum Dienstleistungspaket der EU-Kommission (Verhältnismäßigkeitsprüfung)

24.03.2017 Gesetzentwurf zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung(EU)2016/679(EU-DSGVO)undzurUmsetzungder Richtlinie(EU)2016/680(DS-RL)

24.03.2017 Stellungnahme der BStBK zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geld wäsche- richtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferver ordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

29.03.2017 Stellungnahme der BStBK zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtigerPersonen

20.04.2017 BMF Änderung des Schriftformerfordernisses in § 9 StBVV

21.04.2017 BMF Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungs systeme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV)

02.05.2017 BMF Referentenentwurf für eine vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

Datum BetreffEingabe an

Deutscher Bundestag

Deutscher Bundestag

Deutscher Bundestag

Deutscher Bundestag

Deutscher Bundestag

22 | BStBK-Jahresbericht 2017

04.05.2017 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur ÄnderungderRichtlinie2012/30/EUvom22.November2016– COM(2016) 723 final

10.05.2017 Stellungnahme der BStBK zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zurÄnderungderRichtlinie2012/30/EUvom22.November2016– COM(2016) 723 final

12.05.2017 Stellungnahme der BStBK zur Stellung des Steuerberaters im Rahmen der Binnenmarktstrategie der Europäischen Kommission

24.05.2017 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes undandererVorschriften(BT-Drs.18/12041)

07.07.2017 BMF BMF-Schreiben„BeschränkteSteuerpflichtundSteuerabzug bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und Datenbanken“

25.07.2017 EU-Parlament Gemeinsame Änderungsanträge der BStBK und des DStV zur VerhältnismäßigkeitsprüfungundzumNotifizierungsverfahren

17.08.2017 BMF Diskussionsentwurf für eine gesetzliche Umsetzung der Gutschein- Richtlinie(EU)2016/1065

29.08.2017 BMF VorschlagfüreineÄnderungsrichtliniebezüglichdesverpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtigegrenzüberschreitendeModelle–COM(2017)335final

05.09.2017 Dr. Werner Langen Stellungnahme der BStBK MdEP zum Berichtsentwurf und den Empfehlungen des PANA-Ausschusses

13.09.2017 EU-Parlament Stellungnahme der BStBK zum Berichtsentwurf und den Empfehlungen des PANA-Ausschusses

Datum BetreffEingabe an

EU-Kommission, BMJV, BMF, Deutscher Bundestages

Vertretung der EU-Kommission in Deutschland

Deutscher Bundestag

EU-Kommission, BMJV, BMF, Deutscher Bundestag, BRAK, WPK, DStV, BNotK, VID

Fachwissenschaftliche Arbeit | 23

20.09.2017 BMF Stellungnahme der BStBK zu berufsrechtlichen Regelungen – Vorstandswahlen der Steuerberaterkammern

26.09.2017 BMF Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der Fassung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStG)

24.11.2017 BMWi Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europä- ischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der Europäischen Union

28.11.2017 Vorschläge in Bezug auf die Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regelungen des Mehrwertsteuersystems und zur Einführung des endgültigen Systems der Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten

04.12.2017 EU-Parlament Stellungnahme der BStBK zur ForderungdesPANA-AusschussesnachAbschaffungderSelbstverwaltung

14.12.2017 Stellungnahmen der BStBK zum Dienstleistungspaket der Europäischen Kommission

Datum BetreffEingabe an

Deutscher Bundestag

EU-Parlament, EU-Kommission

24 | BStBK-Jahresbericht 2017

Eingaben

23.05.2017 BMF Geplantes BMF-Schreiben zum Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz)

17.07.2017 BMF Änderung des Steuerberatungsgesetzes, u. a. Verankerung der Stellung desSteuerberatersalsOrganderSteuerrechtspflegeimStBerG

19.07.2017 BMF Klarstellungsbedarf zu den Auswirkungen der EuGH- und BFH-Rechtsprechung auf die rückwirkende Rechnungsberichtigung

24.11.2017 BMF Anpassung des § 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum 25. Mai 2018

Datum BetreffEingabe an

KA

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3

Europa

26 | BStBK-Jahresbericht 2017

Europa

[ 1 ] – BStBK gegen Anzeigepflichten für SteuergestaltungsmodelleUm den aggressiven Steuergestaltungen einzelner

Steuerpflichtiger beizukommen, planen sowohl die

EU-Kommission als auch die Länderfinanzminister

eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle.

Ziel ist die Bekämpfung von Steuervermeidung

im nationalen und internationalen Kontext. Die

geplanten Anzeigepflichten für Steuergestaltungs-

modelle waren für die BStBK ein zentrales Thema,

das auf unterschiedlichen Ebenen bearbeitet wurde.

Zum einen führte die BStBK viele Gespräche mit

politischen Entscheidungsträgern, wie zum Beispiel

imMai2017mitBundesfinanzministerDr.Wolfgang

Schäuble sowie den Bundestagsabgeordneten Lothar

Binding und Uwe Feiler. Bei den Treffen hob sie je-

weils das Berufsgeheimnis als tragende Säule des

steuer beratenden Berufs hervor, zweifelte auch die

Machbarkeit der geplanten Umsetzung an und be-

tonte, dass der voraussichtliche Nutzen einer sol-

chenAnzeigepflichtineinemdeutlichenMissverhält-

nis zum Aufwand stünde. Mehrfach wies die BStBK

darauf hin, dass Steuerumgehung und -hinterziehung

nur durch internationale Zusammenarbeit bekämpft

werden könne, wozu vielfache Regelungen bereits

verabschiedet wurden.

Zum anderen lehnte die BStBK den am 21. Juni 2017

veröffentlichten EU-Richtlinienentwurf, der Anzeige-

pflichtenvonSteuerintermediärenfür legaleSteuer-

gestaltungsmodelle vorsieht, strikt ab und positionier-

te sich entsprechend in Anhörungen, Stellungnahmen

und Gesprächen gegenüber der Bundesregierung.

Im August 2017 positionierte sich die BStBK erneut

ausführlich zum Richtlinien-Entwurf gegenüber dem

Bundesfinanzministerium (BMF) und der Bundes-

regierung. Am 5. September 2017 nahm sie an einem

Fachgespräch im BMF teil, bei dem Vertreter des

Ministeriums und der Landesfinanzministerien ge-

meinsam mit weiteren berufsständischen Organisati-

onen den Richtlinien-Entwurf diskutierten. Die BStBK

unterstrich,dassSteuerberaterdazuverpflichtetsei-

en, ihre Mandanten zu steueroptimaler Gestaltung zu

beraten. Neben den Kollisionen mit dem Vertrauens-

verhältnis zwischen Steuerberater und Mandant zeig-

tesieaußerdembegrifflicheMängelindemaktuellen

Entwurf auf. Die BStBK plädierte dafür, die Meldefrist

vonfünfTagenauszuweitenunddemSteuerpflichti-

gen eine zeitnahe Auskunft über die Einstufung des

gemeldeten Modells zu erteilen.

Schließlich verabschiedeten die Delegierten der 96.

Bundeskammerversammlung am 19. September 2017

in Erfurt die folgende Resolution:

„Die Bundeskammerversammlung fordert die

Bundes regierung auf, den europäischen Richtlinien-

entwurf (COM (2017) 335) zur Einführung von

Anzeigepflichten für legale Steuergestaltungsmo-

delle abzulehnen. Sollte die Richtlinie dennoch

verabschiedet werden, darf der nationale Gesetz-

geber bei der Umsetzung nicht über die Vorgaben

der Richtlinie hinausgehen. Insbesondere dürfen

nationale Gestaltungen nicht erfasst werden.

Steuerberater als Berufsgeheimnisträger sind von

Anzeigepflichten auszunehmen, denn die verfas-

sungsrechtlichgeschützteVerschwiegenheitspflicht

der Steuerberater steht einer Offenlegungspflicht

von Gestaltungsmodellen entgegen.“

Auch in Brüssel brachte sich die Bundessteuerbera-

terkammer aktiv in den weiteren Diskussionsprozess

ein. In ihren Stellungnahmen und Gesprächen betonte

sie,dasssichSteuertransparenzleichterundeffizienter

durch andere Maßnahmen erreichen lasse.

Europa | 27

[ 2 ] – Dienstleistungspaket der Europäischen KommissionIm Zentrum der berufsrechtlichen Aktivitäten der Bun-

dessteuerberaterkammer standen 2017 u. a. die am

10. Januar 2017 veröffentlichtenPläneder Europäi-

schen Kommission zum Dienstleistungspaket. Dieses

besteht aus drei Legislativvorschlägen zu einer

Verhältnismäßigkeitsprüfung, einem Notifizierungs-

verfahren, einer elektronischen Dienstleistungskarte

sowie Reformempfehlungen für Freie Berufe.

Bereits im Februar 2017 positionierte sich die

BStBK umfassend zu den Vorschlägen und reichte

ihre Stellungnahmen bei den europäischen Gesetz-

gebungsorganen ein. Zur Verhältnismäßigkeits-

prüfung äußerte sie Subsidiaritätsbedenken und

hinterfragte das detailliert vorgegebene Prüfraster,

da der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz schon in be-

stehenden EU-Richtlinien, den Vorgaben des EuGH,

dem deutschen Verfassungsrecht und der nationa-

len Rechtsprechung ausreichend verankert sei. Beim

Notifizierungsverfahren betonte die BStBK, dass

durch die Pläne sich die Darlegungs- und Beweislast

zulasten der Mitgliedstaaten umzukehren drohe und

die Europäische Kommission in die nationale Rechts-

setzungskompetenz und das Selbstverwaltungsrecht

der Freien Berufe eingreife.

Bezüglich der elektronischen Europäischen Dienst-

leistungskarte kritisierte die BStBK einen unverhält-

nismäßig hohen Bürokratieaufwand ohne wirklichen

Mehrwert.GenehmigungsfiktionenlehntedieBStBK

mit Blick auf den Verbraucherschutz strikt ab, weil

allein aufgrund eines Zeitablaufs die Dienstleis-

tungskarte ausgestellt werden könnte und auf diese

Weise faktisch das Herkunftslandprinzip durch die

„Hintertür“ eingeführt werde.

Im Juli 2017 reichte die BStBK in Zusammen-

arbeit mit dem Deutschen Steuerberaterverband

e. V. Änderungsanträge ein. Sie appellierte an die

Europa abgeordneten, es auch in Zukunft dem Er-

messen der Mitgliedstaaten zu überlassen, ob und

wie ein Beruf zu reglementieren sei. Zudem forderte

sie, den Grundsatz der „intelligenten Regulierung“

dahingehend zu stärken, dass unterschiedliche Re-

gulierungsgrade in einzelnen Mitgliedstaaten keine

Rückschlüsse auf die Verhältnismäßigkeit zulassen.

Darüber hinaus plädierte die BStBK dafür, die Recht-

fertigungsgesichtspunkte zur Kammermitgliedschaft

undzurKapitalbindungverlässlichindenRechtstext

derRichtlinieeinzufügen.ImRahmendesNotifizie-

rungsverfahrens trat die BStBK auch an die Bundes-

regierung heran und empfahl erneut, die drohende

Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zu vermei-

den. Sie schlug stattdessen vor, das mildere Mittel

der Empfehlungen zu wählen, um vor dem EuGH

gegebenenfalls Rechtssicherheit zu haben.

[ 3 ] – Empfehlungen des PANA-Ausschusses – BStBK setzt sich für Erhalt der Selbstverwaltung einDas Europäische Parlament setzte im Juni 2016

einen Sonderausschuss, den sogenannten PANA-

Ausschuss, ein, um die Rolle von Intermediären in

der Panama-Papers-Affäre im Zusammenhang mit

Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Steuerver-

meidung zu untersuchen. Zu diesen Intermediären

gehören neben Finanzinstituten auch Steuerberater

und Rechtsanwälte. In seinen Empfehlungen forderte

der PANA-Ausschuss u. a., einen Legislativvorschlag

zur Abschaffung der Selbstverwaltung. Die BStBK

setzte sich in mehreren Schreiben an Abgeordnete

des Europäischen Parlaments dafür ein, diese

Empfehlung zu streichen, da sie die Unabhängigkeit

der Steuerberatung massiv gefährde. Sie sei nur

durch eine vom Staat unabhängige Selbstverwal-

tung zu gewährleisten. Die für die Berufsausübung

unverzichtbare Unabhängigkeit sei laut BStBK ge-

rade nicht gegeben, wenn der Steuerberater der

28 | BStBK-Jahresbericht 2017

unmittelbaren Aufsicht des Staates unterliege. Denn

indiesemFallbefindeersichstetsineinemKonflikt,

die Interessen des Mandanten gegenüber der Fi-

nanzverwaltung vertreten zu müssen, deren Aufsicht

erzugleichunterliege.ZudembestehenachAuffas-

sung der BStBK für die Forderung, die Aufsicht auf

eine staatliche Behörde zu übertragen, kein Anlass,

da die Aufsicht über die Steuerberater einwandfrei

funktioniere und niemand diese bisher in Frage ge-

stellt habe.

Das Europäische Parlament lehnte in der Plenar-

sitzung am 13. Dezember 2017 die Empfehlung des

PANA-Ausschusses zur Abschaffung der Selbstver-

waltung ab. Die BStBK konnte durch ihre Initiativen

erreichen, dass die bisherigen Strukturen der beruf-

lichen Selbstverwaltung erhalten bleiben. Sie erzielte

damit einen wichtigen berufspolitischen Erfolg.

[ 4 ] – BStBK zur Mehrwertsteuerreform der EUDie Bundessteuerberaterkammer (BStBK) appellierte

an die Bundesregierung, die am 4. Oktober 2017

vorgelegten Pläne der Europäischen Kommission zur

Mehrwertsteuerreform in der vorliegenden Ausgestal-

tung abzulehnen. Durch die Neuregelung beabsichtigt

die Kommission, das System weniger betrugsanfällig

zu gestalten sowie für Unternehmen zu vereinfachen.

Die Bundessteuerberaterkammer kritisierte u. a. die

fehlende Rechtssicherheit bei dem neuen Konzept,

mit dem die EU-Kommission plant, das endgültige

Mehrwertsteuersystem neu zu fassen. Ein wesent-

licher Bestandteil der kurzfristigen Reformvorschläge

istdieEinführungdeszertifiziertenSteuerpflichtigen

ab dem 1. Januar 2019. Ist ein Käufer kein zertifi-

zierterSteuerpflichtiger,mussderSteuerberaterdes

Lieferanten zukünftig die Mehrwertsteuererklärung

für das jeweilige Zielland der Ware abwickeln und

seinen Mandanten bezüglich ausländischer Mehr-

wertsteuersätze beraten.

In ihrer Stellungnahme gegenüber dem Deutschen

Bundesrat am 24. November 2017 kritisierte die

BStBK diesen Ansatz, denn insbesondere das Mehr-

wertsteuerrecht sei in allen EU-Mitgliedstaaten im

stetigen Wandel und umfasse meist – wie beispiels-

weise in Deutschland – unterschiedliche inländische

Steuersätze. Hier beständig auf dem aktuellsten

Stand zu sein, sei keiner Einzelperson zumutbar. In

seiner jetzigen Ausgestaltung sei das neue Konzept

deszertifiziertenSteuerpflichtigennichtnureinEin-

griffindasnationaleVerfahrensrecht,sondernauch

mit hohem bürokratischem Mehraufwand verbunden.

Nur ein Instrument zur verbindlichen Bestimmung

des Steuersatzes im Bestimmungsland der Ware bzw.

europaweit einheitliche Steuersätze könnten laut

BStBKhierAbhilfeschaffen.

Außerdem kritisierte sie den Zeitplan der EU-

Kommission. Eine europaweite Umstellung bis Januar

2019 sei laut BStBK schlichtweg unmöglich. Der

Bundesrat folgte dieser Auffassung und forderte,

diese Pläne zunächst zurückzustellen.

[ 5 ] – BStBK erneut im ETAF-VorstandDie Delegierten auf der Generalversammlung der

EuropeanTaxAdviserFederation(ETAF)bestätigten

BStBK-Vizepräsident Volker Kaiser am 26. April 2017

in seinem Amt als Vorstandsmitglied. Ebenfalls wähl-

ten sie den bisherigen Präsidenten Philippe Arraou

einstimmig für eine Amtszeit von zwei Jahren wieder.

Während DStV-Vizepräsident Prof. Dr. Hans-Michael

Korth Mitglied des Vorstands blieb, trat von der italie-

nischen Steuerberaterorganisation Luigi Carunchiwo

neu in den Vorstand ein.

Die Generalversammlung zog eine positive Bilanz

über das seit der Gründung der ETAF im Jahr 2016

Erreichte und steckte neue Ziele für die Zukunft.

Im Fokus der Bemühungen der europäischen Dach-

organisation stand die Gewinnung neuer Mitglieder.

Europa | 29

Zukünftig will sich die ETAF auch im Berufsrecht

intensiv in das politische Geschehen auf EU-Ebene

einbringen.

Die BStBK hatte im Januar 2016 gemeinsam mit dem

Deutschen Steuerberaterverband und der französi-

schen und italienischen Steuerberatervereinigung

die ETAF gegründet, um der Zunahme steuerpoli-

tischer Initiativen und dem Deregulierungsdruck

seitens der EU überzeugend begegnen zu können.

30 | BStBK-Jahresbericht 2017

Aktivitäten und Anhörungen

28.02.2017 MdEP Markus Ferber

09.05.2017 MdEP Dr. Andreas Schwab

Gespräche im Europäischen Parlament

17.01.2017 Anhörung im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zur GKKB

24.05.2017 AnhörungimEuropäischenWirtschafts-undSozialausschuss„Afavourabletaxsystem for fair competition and growth“

Jahreskonferenz„TaxFairness“,GeneraldirektionTAXUD for fair competition and growth“

27.09.2017 EVP-Veranstaltung zum Dienstleistungspaket, EP

09.11.2017 Single Market Forum zu regulierten Berufen und Dienstleistungen, Generaldirektion GROW

05.12.2017 ETAF-Konferenz„BuildinganEUtaxsystem“

Konsultationen/Anhörungen/Veranstaltungen

28./ 29.06.2017

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Presse- undÖffentlichkeitsarbeit

32 | BStBK-Jahresbericht 2017

Marke „Ihr Steuerberater“ – Breiter Schulterschluss der berufsständischen Organisationen

Im Rahmen der Zukunftsinitiative „Steuerberatung

2020“identifiziertedieBStBKdiezunehmendeDigi-

talisierungunddendemografischenWandelalszent-

rale Herausforderungen für den Berufsstand. Um das

umfassende Portfolio des Steuerberaters verstärkt in

dieWahrnehmungderbreitenÖffentlichkeitzurücken,

entwickelte die BStBK ein abgestimmtes Imagekon-

zept, in dessen Zentrum eine Wort-Bild- Marke steht.

Unter Berücksichtigung aktueller berufspolitischer

Entwicklungen und der zunehmenden Digitalisierung

auchimBesteuerungsverfahrendefiniertedereigens

eingerichtete BStBK-Präsidialarbeitskreis folgenden

Markenkern:

„Wir Steuerberater üben unseren Beruf unabhängig,

zuverlässig und vorausschauend aus. Durch die ge-

setzlich geschützte Verschwiegenheit, unsere staat-

lich geprüfte Kompetenz und die langjährige detail-

lierte Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen

Verhältnisse unserer Mandanten haben wir eine

besondere Vertrauensstellung. Darauf basierend be-

raten und vertreten wir unsere Mandanten partner-

schaftlich in allen steuerlichen und wirtschaftlichen

Angelegenheiten. Als attraktiver Arbeitgeber unter-

stützen wir mit unseren kompetenten Mitarbeitern

bei der Analyse komplexer Aufgaben, bei unterneh-

merischen Entscheidungen und deren Umsetzung. Wir

sind Wegbereiter der Digitalisierung bei betrieblichen

Prozessen und gestalten Zukunft.“

Zielsetzung der Marke ist, ein einheitliches Marken-

und Qualitätsversprechen der Steuerberatung zu

transportieren. Als Zielgruppen wurden die breite

Öffentlichkeit, (potentielle) Mandanten und (poten-

tielle)neueMitarbeiterdefiniert.DerEntwurfwurde

auch von der Arbeitsgruppe des Deutschen Steuerbe-

raterverbands unterstützt und überzeugte durch sein

auffallendes,dabeigleichzeitigzeitlosesDesign.Der

Claim transportiert die zentralen Alleinstellungsmerk-

male des Berufsstandes überzeugend und korrespon-

diert dabei optimal mit den drei Farbkreisen, die in

Primärfarben gehalten sind. Die Gestaltungselemente

sind als Sprechblasen zu erkennen, womit darge-

stelltwird,dassSteuerberatungimDialogstattfindet.

Der Claim besteht aus dem Dreiklang: „Unabhängig,

Zuverlässig, Vorausschauend.“ Und endet mit dem

Qualitätsversprechen „Ihr Steuerberater“.

Neben zugelassenen Steuerberatern soll die Marke

ausschließlich von Organisationen mit berufsständi-

scher Zielsetzung verwendet werden. Die Bundessteu-

erberaterkammer hat die Steuerberaterkammern mit

entsprechenden Materialien ausgestattet, damit die

Marke von Berufsträgern kostenlos verwendet und

auf Publikationen, Geschäftspapieren, Kanzleiwebsi-

tes u. Ä. eingesetzt werden kann.

Die BStBK entwickelte die Marke „Ihr Steuerberater“, um die Attraktivität, die interessanten TätigkeitsfelderunddieexzellentenAufstiegschancenimsteuerberatendenBerufstärkerinderÖffentlichkeitzuverankern.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | 33

Nachwuchskampagne „Mehr als du denkst“

Mit der Nachwuchskampagne „Mehr als du denkst“ unterstützt die BStBK den BerufsstandbeiderGewinnungvonjungenqualifiziertenMitarbeiternfürdenAusbildungsberuf „Steuerfachangestellte/r“.

Weil Praktika für Jugendliche wichtige Wegweiser bei der Berufswahl sind, nahm die Bundessteuer-

beraterkammer diese in der Ausbildungsplatzbörse auf der Website www.mehr-als-du-denkst.de mit auf.

Außerdem führte die BStBK eine neue Praktikumsplatzbörse für Studenten auf www.bstbk.de ein. Mit

beiden Plattformen ebnet die Bundessteuerberaterkammer jungen Menschen den Weg in die passende

Steuerberaterkanzlei.

Von Oktober bis Dezember 2017 schaltete die BStBK zudem eine bundesweite Social-Media-

Kampagne, um auf die aktuellen Stellenangebote der Ausbildungs- und Praktikumsplatzbörse auf

www.mehr-als-du-denkst.de aufmerksam zu machen. Mit verschiedenen Motiven sprach sie so die jugend-

liche Zielgruppe über die beliebten Social-Media-Kanäle gezielt an. Auf Facebook und Instagram erreich-

ten die Maßnahmen eine Gesamtreichweite von über 13.000 Personen täglich. Auf der Startseite des

Internetportals www.spiesser.de mit einer Besucherzahl von 65.000 Klicks pro Monat veröffentlichte die

BStBK ebenfalls animierte Werbeanzeigen.

Insgesamt erreichte die BStBK auch im Jahr 2017 die Zielgruppe bundesweit und überzeugend: durch-

schnittlich 10.000 Besucher pro Monat riefen die Kampagnenseite auf und informierten sich über den

Ausbildungsberuf.

34 | BStBK-Jahresbericht 2017

Sommerfest der BStBK

Dr. Raoul Riedlinger und Margaret Horb, MdB

Am 6. September 2017 lud die Bundessteuerberaterkammer zu ihrem traditionellen Sommerfest ein. Rund 150 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Presse sowie Vertreter der 21 Steuerberaterkammern nutzen die Gelegenheit, sich über steuerpolitische und berufsrechtliche Themen auszutauschen.

Lisa Paus, MdB, und BStBK-Vizepräsident Dr. Holger Stein

Sommerfest der Bundessteuerberaterkammer 2017

BStBK-Vizepräsident Volker Kaiser und Michael Sell, Steuerabteilungsleiter BMF

BStBK-Präsident Dr. Raoul Riedlinger bei seiner Begrüßungsrede

(v. l. n. r.) Dr. Hartmut Schwab, Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Dr. Raoul Riedlinger, Volker Kaiser

(v. l. n. r.) DStV-Präsident Harald Elster, Dr. Raoul Riedlinger, BFH- Präsident Prof.Dr.h.c.RudolfMellinghoff

BStBK-Vizepräsident Dr. Hartmut Schwab und Lisa Paus, MdB

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | 35

Symposium Lohn im Fokus „Risiko Lohnabrechnung – Spannungsfeld zwischen Lohnsteuer und Sozialversicherung“

Um die Kompetenz des Berufsstandes auf dem Gebiet

derLohnabrechnung indasBewusstseinderÖffent-

lichkeit zu rücken, initiierte die Bundessteuerbera-

terkammer die neue Veranstaltungsreihe zum Thema

„Lohn im Fokus“. BStBK-Präsident Dr. Raoul Riedlinger

begrüßte mehr als 100 Teilnehmer aus Politik, Ver-

waltung und Berufsstand.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Risiken

des Massenverfahrens der Lohnabrechnung. Denn

Monat für Monat erstellen Steuerberater in Deutsch-

land mehr als 25 Prozent aller Lohnabrechnungen.

Unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe, Bemessungs-

grenzen und Fälligkeiten im Lohnsteuer- und Sozial-

versicherungsrecht führen dabei nicht nur zu einer

erhöhten Fehleranfälligkeit, sondern auch zu einer

deutlichen Bürokratiebelastung für die Unternehmen.

Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen von der Ludwig-

Maximilians-Universität München moderierte nach

seinem Vortrag „Indienstnahme des Arbeitgebers? –

Verfassungsrechtliche Rechtfertigung und Grenzen“

die Veranstaltung. Walter Niermann vom Finanz-

ministerium Nordrhein-Westfalen und Ivo Hurnik

vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales stell-

ten in ihren Impulsreferaten aktuelle lohnsteuer- bzw.

sozialversicherungsrechtliche Brennpunkte dar.

Mit den Referenten und den weiteren Podiumsteil-

nehmern Dr. Rainer Kambeck vom Deutschen Indus-

trie- und Handelskammertag und dem für das Lohn-

steuer- und Sozialversicherungsrecht zuständigen

BStBK-Präsidialmitglied Karl-Heinz Bonjean fand

eine lebhafte Diskussion mit dem Publikum statt.

Am 3. Juli 2017 fand das erste Symposium mit dem Titel „Risiko Lohnabrechnung – Spannungs-feld zwischen Lohnsteuer und Sozialversicherung“ in Berlin statt.

(v. l. n. r.) Ivo Hurnik, Walter Niermann, BStBK-Präsidialmitglied Karl-Heinz Bonjean, Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen, Dr. Rainer Kambeck

36 | BStBK-Jahresbericht 2017

BWL-Symposium

In seinem Impulsvortrag legte Prof. Swen Bäuml (Lehrstuhl für Steuerrecht an der HochschuleMainz/

Frankfurt School of Finance & Management sowie Partner of Counsel der WTS) das Augenmerk auf die

zentrale Funktion des Steuerberaters in der Unternehmensnachfolge. Die Nachfolgeberatung sei immer

auch als Nachfolgemanagement zu verstehen, bei dem Moderations- und Mediationstechniken sowie eine

umfassende Finanzierungsplanung gefragt seien. Dr. Sabine Hepperle, Abteilungsleiterin Mittelstands-

politik beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), stellte das Engagement des Minis-

teriumsimBereichderUnternehmensnachfolgemitderInitiative„nexxt“vor.UmUnternehmerbeieiner

geeigneten Finanzierung zu unterstützen, stelle der Bund ERP-Förderkredite, Haftungsfreistellungen und

Bürgschaften zur Verfügung. Als Unternehmer, der sein Unternehmen bereits erfolgreich übergeben hat,

betonteErichSchuster,VorstandsvorsitzenderderDEFACTOXstiftung,dieBedeutungeinerfrühzeitigen

und sorgfältigen Planung der Nachfolge.

In der anschließenden Podiumsdiskussion beleuchteten die Teilnehmer verschiedene Aspekte der Unter-

nehmensnachfolge aus Sicht der Berater, Unternehmer und Finanzierungspartner und unterstrichen die

Rolle des Steuerberaters. Da ein mittelständischer Unternehmer mit den vielschichtigen Problemen rund

um eine Nachfolgegestaltung allein meist überfordert sei, könne ein Steuerberater wichtige Unterstützung

leisten. Alle Podiumsteilnehmer waren sich einig, dass der Erhalt des deutschen Mittelstandes ein wichti-

ges Ziel sei. Die Bundesregierung müsse kleine und mittelständische Unternehmen durch entsprechende

staatliche Rahmenbedingungen fördern, um das Unternehmertum insgesamt attraktiver zu gestalten.

Am 7. September 2017 lud die BStBK zu ihrem 6. betriebswirtschaftlichen Symposium nach Berlin ein und rückte die Herausforderungen für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge dabei in den Fokus.

(v. l. n. r.) Marko Wieczorek (Chefredakteur von DER BETRIEB), Dr. Dieter Mehnert (Präsident der Steuerberaterkammer Nürnberg), Prof. Dr. Swen Oliver Bäuml, Dr. Sabine Hepperle, Erich Schuster, BStBK-Präsident Dr. Raoul Riedlinger, Markus Becker-Melching (Geschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken), BStBK-Präsidialmitglied Karl-Heinz Bonjean

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | 37

Förderpreis „Internationales Steuerrecht“

Die Preisträgerin überzeugte das BStBK-Präsidium, da sie sich in ihrer Arbeit einem der am intensivsten

diskutierten Streitthemen des Internationalen Steuerrechts, dem „Beneficial Ownership Konzept“,

widmete. In ihrer Dissertation analysierte sie systematisch die Verwendung und das Verständnis des in den

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)verwendetenBegriffs „beneficialowner“ inmehrals 22Ländernund

Steuerrechtssystemen. Auf Basis ihrer Analyse zeigte Dr. Meindl-Ringler für den Berufsstand wegweisende

Handlungsoptionen auf. Dies macht ihre Arbeit besonders wertvoll und leistet so einen beachtlichen Beitrag

zum Internationalen Steuerrecht, der den Berufsstand voranbringt.

Mit dem Förderpreis „Internationales Steuerrecht“ zeichnet die BStBK jährlich die beste wissenschaftliche

Publikation auf dem Gebiet der internationalen Besteuerung aus. Sie fördert damit international den fachli-

chen Austausch des Berufsnachwuchses und ermöglicht den Preisträgern die Teilnahme an dem Kongress der

InternationalFiscalAssociation.Dieserfindet2018inSeoul/Koreastatt.DarüberhinausistderFörderpreis

mit 3.000 Euro dotiert.

Am 29. Mai 2017 zeichnete BStBK-Vizepräsident Volker Kaiser auf dem 55. DEUTSCHEN STEUER-BERATERKONGRESSinMünchenDr.AngelikaMeindl-RinglerfürihreDissertation„BeneficialOwnershipinInternationalTaxLaw“mitdemFörderpreis„InternationalesSteuerrecht“aus.

BStBK-Vizepräsident Volker Kaiser zeichnet die Preisträgerin, Dr. Angelika Meindl-Ringler, mit dem Förderpreis „Internationales Steuerrecht“ aus

38 | BStBK-Jahresbericht 2017

BStBK-Kontakte

Bei der konstruktiven Zusammenarbeit der BStBK mit den Vertretern aus Politik und Finanzverwal-tungprofitierenalleBeteiligtenvondemintensivenAustauschvonMeinungenundFachwissen.DieBStBKstellthierbeiparteiübergreifendallenEntscheidungsträgernihrefachlicheExpertisefüraktuelle politische Entscheidungen zur Verfügung.

[ 1 ] – Antrittsbesuch beim BDI-PräsidentenAm 18. Januar 2017 traf sich BStBK-Präsident

Dr. Raoul Riedlinger im Haus der deutschen Wirt-

schaft mit Prof. Dieter Kempf, neu gewählter Präsi-

dent des Bundesverbandes der Deutschen Industrie

e. V. Im Mittelpunkt des Fachgesprächs standen

sowohl Fragen des Datenschutzes als auch die

Veränderung von Prozessen bei Steuerberatern und

in Unternehmen durch die Digitalisierung.

[ 2 ] – BStBK traf Vorsitzenden der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU BrandenburgAm 15. Februar 2017 tauschte sich BStBK-Vizepräsi-

dent Dr. Hartmut Schwab mit Uwe Feiler, Mitglied im

Finanzausschuss des Bundestages und Vorsitzender

der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der

CDU Brandenburg, im Parlamentsgebäude des deut-

schen Bundestages zu aktuellen steuerpolitischen

Themen aus. Dr. Schwab betonte, dass eine Anzeige-

pflichtfürSteuergestaltungengroßerechtlicheund

praktische Probleme auslösen würde.

[ 3 ] – BStBK im Gespräch mit dem Europa-abgeordneten Markus FerberBStBK-Vizepräsident Dr. Holger Stein diskutierte

mitMdEPMarkusFerber(EVP/CSU)am28.Februar

2017 die von der EU-Kommission veröffentlichten

Pläne zum Dienstleistungspaket sowie deren Aus-

wirkungen auf den Berufsstand der Steuerberater.

Die Gesprächspartner waren sich einig, dass das

Gesetzesvorhaben tiefe Eingriffe in das deutsche

Berufsrecht bedeute und dieses insgesamt in Frage

stelle. Es sei von äußerster Wichtigkeit, das Dienst-

leistungspaket einzudämmen und die Freien Berufe

in Deutschland zu schützen.

[ 4 ] – Treffen der Präsidenten mit den Steuer­abteilungsleitern des Bundes und der Länder Die Präsidenten der Steuerberaterkammern disku-

tierten am 2. März 2017 mit den Steuerabteilungs-

leitern des Bundes und der Länder über aktuelle

steuerrechtliche Themen.

[ 5 ] – BStBK bei Fachgespräch der Fraktion Bündnis 90/Die GrünenAm 8. März 2017 nahm BStBK-Vizepräsident

Dr. Holger Stein auf Einladung der Fraktion Bündnis

90/Die Grünen an einer Diskussion zu den politi-

schen Konsequenzen aus Cum-Ex-Geschäften teil.

Im Fokus standen mögliche politische Rückschlüsse

aus den Erkenntnissen des parlamentarischen Un-

tersuchungsausschusses. Dr. Holger Stein machte

deutlich,dassdiederzeitvorgeschlagenePflichtfür

eine Anzeige von Steuergestaltungsmodellen kein

„Allheilmittel“ sein könne und insbesondere bei den

Cum-Ex-Geschäftenwirkungslosgebliebenwäre.

[ 6 ] – BStBK im Austausch mit finanzpolitischem Sprecher der SPD-BundestagsfraktionAm 8. März 2017 trafen sich BStBK-Vizepräsident

Dr. Holger Stein und der finanzpolitische Sprecher

der SPD-Bundestagsfraktion, Lothar Binding, zu

einem Fachgespräch. Sie erörterten aktuelle

steuer politische Entwicklungen. Insbesondere

erläuterte Dr. Holger Stein die Bedenken der BStBK

zur geplanten Einführung einer Anzeigepflicht für

Steuergestaltungen.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | 39

[ 7 ] – BStBK­Spitze traf BundesfinanzministerAm 3. Mai 2017 begrüßte Bundesfinanzminister

Dr. Wolfgang Schäuble BStBK-Präsident Dr. Raoul

Riedlinger, Vizepräsident Dr. Holger Stein und den

Geschäftsführer Thomas Hund zu einem Meinungsaus-

tausch im Bundesfinanzministerium. Im Mittelpunkt

des Treffens standen die geplanten Anzeigepflichten

für Steuergestaltungsmodelle, das Dienstleistungspa-

ket der EU-Kommission sowie die Digitalisierung in der

Steuerverwaltung und in den Steuerberaterkanzleien.

DieBStBK-SpitzenutztedasTreffen, ummitBundes-

finanzministerDr.WolfgangSchäubledieAuswirkun-

gen dieser Themen auf den steuerberatenden Beruf in

Deutschland zu erörern.

[ 8 ] – BStBK im Fachgespräch zum Dienst leistungspaket BStBK-Vizepräsident Dr. Holger Stein und Geschäfts-

führer Thomas Hund trafen sich am 9. Mai 2017 in

Brüssel zum Informationsaustausch mit dem Euro-

paabgeordneten Dr. Andreas Schwab (EVP). Sie er-

örterten die Auswirkungen einer möglichen Umset-

zung des Dienstleistungspakets der EU-Kommission

auf den steuerberatenden Beruf in Deutschland,

Insbesondere die geplante Verhältnismäßigkeits-

prüfung sowie das Notifizierungsverfahren wurden

ausführlich diskutiert .

[ 9 ] – Gespräch mit dem Vertreter der EU- KommissionBStBK-Vizepräsident Dr. Holger Stein und Geschäfts-

führer Thomas Hund trafen am 10. Mai 2017 den

Leiter der Vertretung der EU-Kommission in Deutsch-

land zu einem Meinungsaustausch über das von

der Kommission vorgelegte Dienstleistungspaket.

In dem Gespräch trug die BStBK ihre Kritik an den

Richtlinienvorschlägen zur Reform des Notifizie-

rungsverfahrens und zur Verhältnismäßigkeitsprü-

fung berufsrechtlicher Regelungen vor.

[ 10 ] – D­A­CH PräsidententreffenBStBK-Präsident Dr. Raoul Riedlinger und Vize-

präsident Volker Kaiser erörterten am 9. und 10.

Mai 2017 beim D-A-CH Präsidententreffen mit den

Repräsentanten der österreichischen Kammer der

Wirtschaftstreuhänder und dem schweizerischen

EXPERTsuisse die neuesten nationalen steuer- und

berufspolitischen Entwicklungen. Außerdem tausch-

ten sich die Teilnehmer über laufende Maßnahmen

der EU-Kommission im Hinblick auf berufs- und

steuerpolitischeBelangeaus.Das trilaterale Treffen

fand auf Einladung der Kammer der Wirtschaftstreu-

händer in Wien statt.

[ 11 ] – BStBK-Präsidium empfängt Präsidenten der EFAA Am 21. November 2017 tauschten sich das Präsidium

und die Geschäftsführung der BStBK am Rande der

263. Präsidialsitzung mit Bodo Richardt, Präsident

der European Federation of Accountants and Audi-

tors for SMEs (EFAA), über aktuelle Themen aus dem

Bereich der nationalen und internationalen Rech-

nungslegung aus.

[ 12 ] – BStBK bei Veranstaltung der hessischen Landesvertretung in Brüssel BStBK-Vizepräsident Volker Kaiser nahm am

5. Dezember 2017 an einer von der hessischen

Landesvertretung organisierten Veranstaltung zum

Thema „Steuerverwaltung im Digitalen Zeitalter –

Herausforderungen und Chancen“ in Brüssel teil.

Er diskutierte auf dem Podium mit dem hessischen

Finanzminister Thomas Schäfer, dem Generaldi-

rektor der Generaldirektion Steuern und Zollunion

(TAXUD)StephenQuest,demEuropaabgeordneten

Sven Giegold sowie der estnischen Co-Vorsitzenden

der EU-Ratsarbeitsgruppe „Steuerfragen“ Helen

Pahapill über die wachsenden Anforderungen an

die Steuerverwaltung angesichts der zunehmenden

Digitalisierung.

40 | BStBK-Jahresbericht 2017

1

(v. l. n. r.) Prof. Dr. Dieter Kempf, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V., und BStBK-Präsident Dr. Raoul Riedlinger

4

Präsidenten der Steuerberaterkammern trafen Steuerabteilungsleiter des Bundes und der Länder

(v. l. n. r.) BStBK-Vizepräsident Dr. Hartmut Schwab und Uwe Feiler, MdB

5

2

6

(v. l. n. r.) Lisa Paus, MdB, Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, und BStBK-Vizepräsident Dr.HolgerStein,©GrüneBundestagsfraktion/MarcoLange

(v. l. n. r.) Lothar Binding, MdB, und BStBK-Vizepräsident Dr. Holger Stein

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | 41

8 11

7

12 12

(v. l. n. r.)BStBK-VizepräsidentDr.HolgerStein,BundesfinanzministerDr.WolfgangSchäuble,BStBK-PräsidentDr.RaoulRiedlingerundBStBK-GeschäftsführerThomasHund,©Bundesfinanzministerium

(v. l. n. r.) BStBK-Geschäftsführer Thomas Hund, Dr. Andreas Schwab, MdEP, BStBK-Vizepräsident Dr. Holger Stein, Michael Schick

BStBK-PräsidiumempfingBodoRichardt,PräsidentderEuropeanFederation of Accountants and Auditors for SMEs (EFAA)

BStBK-Vizepräsident Volker Kaiser bei der Podiumsdiskussion,©HessischeLandesvertretung/fkph

(v. l. n. r.) Helen Pahapill, Dr. Thomas Schäfer, Guido Gehrt, Sven Giegold, Stephen Quest, BStBK-Vizepräsident Volker Kaiser,©HessischeLandesvertretung/fkph

42 | BStBK-Jahresbericht 2017

BStBK in den Medien (Auswahl)

1. Freie Presse : „Neues Verzeichnis zeigt Steuerberater“, 04.01.2017

2. Westfälische Nachrichten: „Steuerberater-Zulassung prüfen“, 04.01.2017

3. Passauer Neue Presse: „Den Berater unter die Lupe nehmen“, 11.01.2017

4. Leipziger Volkszeitung: „Steuererklärung ist bis zum 31. Mai fällig“, 19.01.2017

5. Neue Westfälische: „Nachwuchs ist gesucht“, 28.01.2017

6. Berliner Woche: „Unter Denkmalschutz“, 01.02.2017

7. Kölnische Rundschau: „Vertrauen und Fachkenntnis zählen“, 03.02.2017

8. Schwarzwälder Bote: „Gute Jobchancen“, 04.02.2017

9. WOM: „Beste Jobchancen“, 08.02.2017

10. Passauer Neue Presse: „Willkommene Hilfe vom Fachmann“, 08.02.2017

11. Schwäbische Zeitung: „Hilfe bei der Steuererklärung“, 13.02.2017

12. Münchner Merkur: „Kosten für Straßenbau und Co“, 14.02.2017

13. Mannheimer Morgen: „Wann der Anlieger zahlen muss“, 17.02.2017

14. Augsburger Allgemeine: „Wenn die Rechnung kommt“, 25.02.2017

15. Rhein-Zeitung: „Zulassung des Steuerberaters prüfen“, 28.02.2017

16. Finanztest: „HilfevomExperten“,01.03.2017

17. Sächsische Zeitung: „Was tun bei hohen Anliegerbeiträgen?“, 10.03.2017

18. Wiesbadener Wochenblatt: „Haushaltsnahe Dienstleistung“, 17.05.2017

19. Reuters Deutschland: „Deutscher Steuerberaterkongress München“, 29.05.2017

20. Handelsblatt: „Gegen die Abgeltungsteuer“, 29.05.2017

21. Rheinische Post: „Bayern drängt auf Soli-Streichung bis 2022“ “, 30.05.2017

22. Die Rheinpfalz: „Schäuble: Abgeltungssteuer auf Zinsen kann weg“, 30.05.2017

23. Tagesspiegel: „Söder will Ende des Soli spätestens in fünf Jahren“, 30.05.2017

24. Frankfurter Allgemeine Zeitung: „Steuerberater für Ende der Abgeltungssteuer“, 30.05.2017

25. Euro: „Steuer Honorar verhandeln!“, 01.06.2017

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | 43

26. Frankfurter Allgemeine Zeitung: „Berater nehmen neue Transparenzregeln unter Beschuss“, 23.06.2017

27. Frankfurter Allgemeine Zeitung: „Verpasste Chance für den Steuerzahler“, 12.07.2017

28. Flensburger Tageblatt: „Eigenverantwortlichkeit und Karriereperspektiven“, 22.07.2017

29. Ruhr Nachrichten: „Fahrtenbuch oder Pauschale“, 24.07.2017

30. Frankfurter Allgemeine Zeitung: „BundesfinanzhofverunsichertMänner-undFrauenvereine“, 15.08.2017

31. Der Betrieb: „Zur Zukunft der Abgeltungsteuer: Worauf es ankommt“, 18.08.2017

32. Ostsee Zeitung: „ZuschussfüreinenBetriebsausflug“,26.08.2017

33. Leipziger Volkszeitung: „ZuschussfüreinenBetriebsausflug“,26.08.2017

34. Frankfurter Allgemeine Zeitung: „Steuerausbildung beliebt“, 06.09.2017

35. Weser Kurier online: „UnverzichtbareExperten“,20.09.2017

36. Westdeutsche Zeitung, div. Zeitungen: „Wie lange auf Gesetze vertrauen?“ “, 26.09.2017

37. Frankfurter Allgemeine Zeitung: „Kritik an Steuertransparenz“, 27.09.2017

38. nwb online: „Steuerberater wappnen sich für zukünftige Herausforderungen“, 28.09.2017

39. Westdeutsche Allgemeine: „Hilfe bei der Steuererklärung“, 30.09.207

40. Münchener Merkur: „Doppelte Haushaltsführung“, 30.09.2017

41. Finanztest: „Steuererklärung“, 01.10.2017

42. Haufe online: „Fortbildung zum Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling“, 05.10.2017

43. STB Web – Portal für Steuerberater: „Fachassistent für Rechnungswesen und Controlling wird eingeführt“, 17.10.2017

44. Die Welt: „Nur unter Umständen steuerlich absetzbar“, 06.11.2017

45. Frankfurter Allgemeine Zeitung: „HomosexuellePaarehoffenaufmehrSplittingvorteile“,14.11.2017

46. Allgemeine Zeitung: „Fiskus belohnt Weiterbildungen“, 12.12.2017

47. Ibbenbürener Volkszeitung: „Neue Chancen als Fachassistent Rechnungswesen und Controlling“, 16.12.2017

44 | BStBK-Jahresbericht 2017

Pressemitteilungen

DieBundessteuerberaterkammerhatimJahr2017insgesamt16Pressemitteilungenveröffentlicht.AllePressemitteilungensindabrufbarunterwww.bstbk.de/de/presse/pressemitteilungen.

02.01.2017 Neue Verzeichnisse stärken den Verbraucherschutz

08.03.2017 BStBKwarntvorEinführungeinerMeldepflichtfürSteuergestaltungsmodelle

23.03.2017 Dienstleistungspaket der EU-Kommission: Die Subsidiaritätsrügen aus Deutschland, Frankreich und Österreich sind ein starkes politisches Signal

10.04.2017 DEUTSCHERSTEUERBERATERKONGRESSmitBundesfinanzministerDr.Schäubleam 29. und 30. Mai in München

15.05.2017 Steuerberatender Beruf auf Erfolgskurs

17.05.2017 BStBK begrüßt Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zum Verlustvortrag von Kapitalgesellschaften

29.05.2017 55. DEUTSCHER STEUERBERATERKONGRESS in München

29.05.2017 Dr. Angelika Meindl-Ringler mit dem „Förderpreis internationales Steuerrecht 2017“ der BStBK ausgezeichnet

21.06.2017 BStBKzumRichtlinienvorschlagderEU-KommissionzuAnzeigepflichten für Steuergestaltungen

04.07.2017 BStBK startet neue Symposiums-Reihe „Lohn im Fokus“

04.09.2017 Beruf der Steuerfachangestellten auf Platz 6 in der Beliebtheitsskala bei Frauen

20.09.2017 Bundessteuerberaterkammer schreibt „Förderpreis Internationales Steuerrecht“ aus

20.09.2017 BundeskammerversammlungbeschließtResolutiongegenAnzeigepflichten von Steuergestaltungsmodellen

28.09.2017 Neue Chancen in der Steuerberatung: Fachassistent für Rechnungswesen und Controlling

15.12.2017 Tagungsbericht zum BStBK-Symposium „Lohn im Fokus“ erschienen

15.12.2017 BStBK warnt vor Schnellschüssen bei der Mehrwertsteuerreform

KA

PIT

EL

5

Seminare

46 | BStBK-Jahresbericht 2017

2.356Steuerberaterinnenund Steuerberater

839 Teilnehmer bei Seminaren zu anderen berufsrelevanten Themen

1.233 Teilnehmer bei Seminaren zum

Steuerrecht

284 Teilnehmerbei Seminaren zu

betriebswirtschaftlichen Themen

2017

Seminare | 47

Unternehmensbewertung – Anfertigung von Ertragswertgutachten in Anlehnung an IDW S1 (zweitägiger Praxisworkshop)Prof. Dr. Klaus Henselmann, Nürnberg

Betriebswirtschaftliche Beratung für KMU – am Beispiel von Bekleidungseinzelhandel, Handwerk und Kfz-GewerbeJens Henke LL.M., StB, Berlin

Immobilienbewertung: Verkehrswertermittlung im Vergleich zur Immobilienbewertung nach BewGDipl.-Ing. Dipl.-Immobilienökonom (ADI) MRICS

Jürgen Jacoby, Cham

Der Steuerberater als Partner bei der Unternehmensnachfolge – mit Exkurs zu KfW-FörderprogrammenWilhelm-BertholdSchmuch,StB/WP,Bochum

Markus Merzbach M. A., KfW-Bankengruppe,

Frankfurt a. M.

ErstklassigeReferenten,aktuelleThemenundgroßerPraxisbezugzeichnen

die Seminare der Bundessteuerberaterkammer aus. Im Jahr 2017 bot die

Bundesteuerberaterkammer in Zusammenarbeit mit den Steuerberaterkam-

mern insgesamt 73 Seminare an. 2.356 Steuer beraterinnen und Steuerberater

nahmen an den breitgefächerten Seminarangeboten teil: 284 an den Semi-

naren zu betriebswirtschaft lichen Fragestellungen, 273 an Seminaren zum

Thema Rechnungs l egung, 429 an Seminaren zu aktuellen Brennpunktthemen

und 137 an Seminaren zum Thema Kanzleimanagement. Die Veranstaltungen

zum Internatio nalen Steuerrecht waren mit 1.233 Teilnehmern besonders gut

besucht. Die Themen und Referenten 2017 im Einzelnen:

Seminare der Bundessteuerberaterkammer

BWL

Aktuelle Brennpunkte

Reform des Insolvenzrechts: Erkennen von Chancen und Vermeidung von RisikenDr.LambertusFuhrmann,StB/RA,Berlin

Dr.GünterKahlert,StB/RA,Hamburg

Aktuelle Brennpunkte im betrieblichen SozialversicherungsrechtThomas Muschiol, RA, Freiburg i. Br.

Der Steuerstreit: Steuerliche Rechtsbehelfsverfahren richtig führenProf.Dr.MichaelHendricks,StB/RA,Bonn

Dr.ChristinaHildebrand,StBin/RAin/FAinf.StR,Bonn

Das neue Geldwäschegesetz – Pflichten und Risiken für den SteuerberaterDr.PeterTalaska,RA/FAf.StR,Köln

48 | BStBK-Jahresbericht 2017

Internationales Steuerrecht

Aktuelle Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht – Rechtsänderungen, Rechtsprechung, VerwaltungsanweisungenProf.Dr.AdrianCloer,StB/RA,Berlin

Univ.-Prof. Dr. Stephan Kudert, Frankfurt (Oder)

Grenzüberschreitender Mitarbeitereinsatz: Lohnsteuer und Sozialversicherungsrecht/ Outbound und InboundUlrich Buschermöhle, Rentenberater, Winterbach

Dipl.-Kfm. Dipl.-Finw. Dr. Oliver Schmidt, StB,

Hamburg

Besteuerung ausländischer BetriebsstättenProf. Dr. Christian Schmidt, StB, Nürnberg

Dipl.-Kffr.SusannvandenHam,StB,Düsseldorf

Personengesellschaften im Internationalen SteuerrechtProf.Dr.AdrianCloer,StB/RA,Berlin

Univ.-Prof. Dr. Stephan Kudert, Frankfurt (Oder)

Erbschaftsteuer InternationalDr.MarcJülicher,RA/FAf.StR,Bonn

Internationale Umstrukturierungen – unter Berücksichtigung des neuen Umwandlungs steuererlassesProf. Dr. Robert Strauch, StB, Berlin

Internationale Verrechnungspreise – Ermittlung * Dokumentation * Steuerliche RisikenDr. Sven Kluge, StB, Bonn

Prof. Dr. Vassil Tcherveniachki, StB, Bonn

Brennpunkte des AußensteuerrechtsProf.Dr.AdrianCloer,StB/RA,Berlin

Univ.-Prof. Dr. Stephan Kudert, Frankfurt (Oder)

Grenzüberschreitender E-Commerce: Was inländische Unternehmen in ertrag- und umsatzsteuerlicher Hinsicht beachten müssen Dr.ReimarPinkernell,StB/RA,Bonn

Dr.AndreasErdbrügger,StB/RA,Berlin

Der Brexit aus Sicht des internationalen Ertragsteuerrechts Prof.Dr.AdrianCloer,StB/RA,Berlin

Univ.-Prof. Dr. Stephan Kudert, Frankfurt (Oder)

Darüber hinaus führte die Bundessteuerberaterkammer in Kooperation mit der DATEV eG

Lehrgänge zum Thema „Wirtschaftsmediation für Steuerberater“ durch.

Kanzleimanagement

Kanzleigründung und -organisationMarkus Gutenberg, StB, Neuss

Den digitalen Wandel managenDr. Stefan Hirsch, Consultant, Berlin

Jens Henke LL.M., StB, Berlin

Rechnungslegung

Einheitsbilanz passé – Aktuelle bilanzsteuerliche EntwicklungenProf.Dr.UrsulaLey,StBin/WPin,Köln

Dr.AlexanderBohn,StB/WP,Köln

Berufsstatistik

2017

50 | Berufsstatistik 2017

Am 1. Januar 2018 zählten die Steuerberaterkammern in

Deutschland 96.571 Mitglieder. Im Vergleich zum Vorjahr ist

der Berufsstand somit um 0,8 % gewachsen. Das entspricht

750 neuen Mitgliedern.

Die Steuerberaterkammer München ist nach wie vor mit 12.173

Berufsträgern die mitgliederstärkste Steuerberaterkammer.

Es folgen die Steuerberaterkammern Düsseldorf mit 9.394

und Hessen mit 8.507 Mitgliedern. Die Steuerberaterkam-

mer Mecklenburg-Vorpommern hat – wie in den Vorjahren

– mit 876 Berufsträgern die geringste Mitgliederzahl. Die

nächstgrößeren Steuerberaterkammern sind Bremen mit 890,

Sachsen-Anhalt mit 1.014 und Saarland mit 1.025 Mitgliedern.

Die Quote der selbstständigen Steuerberater* ist leicht rück-

läufig und liegt somit bei 69,7 %. Im Gegensatz dazu steigt

die Quote der angestellten Steuerberater mit 30,3 % leicht an.

Dies entspricht annähernd den Vorjahresquoten. Somit sind

60.410 Steuerberater selbstständig und 26.264 Steuerberater

als Angestellte tätig.

Auch im Jahr 2017 nimmt der Anteil der Steuerberaterinnen zu,

die im Berufsstand mittlerweile mit einer Quote von 36,0 %

vertreten sind. Das Durchschnittsalter der Steuerberaterinnen

beträgt 49,0 und das der Steuerberater 54,5 Jahre. Somit liegt

der Altersdurchschnitt aller Berufsträger bei 52,5 Jahren.

Zum Stichtag 1. Januar 2018 lag die Anzahl der Steuerberater-

praxen in Deutschland bei 54.812. Hierbei handelt es sich um

37.998 Einzelpraxen, 4.191 Praxen von Gesellschaften bürger-

lichen Rechts, 2.726 Praxen von Partnerschaftsgesellschaften

gemäß § 3 Nr. 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG) sowie 9.897

Praxen von Steuerberatungsgesellschaften.

Im Vergleich mit den Vorjahren erhöhte sich die Zahl der

Steuerberatungsgesellschaften erneut. Der Zuwachs beträgt

2,5 %. Dagegen sank im Jahr 2017 die Anzahl der Gesell-

schaften bürgerlichen Rechts. Die Differenz entspricht 5,8 %.

Bei den Partnerschaftsgesellschaften im Sinne des § 3 Nr. 2

StBerG gab es hingegen einen deutlichen Zuwachs um 7,8 %.

Das Gros der Steuerberatungsgesellschaften (41,2 %) wurde

in den letzten zehn Jahren anerkannt.

Knapp ein Viertel der Berufsangehörigen (22,4 %) hat eine

zusätzliche Berufsqualifikation. Die größte Gruppe stellen

dabei die sogenannten Doppelbänder Steuerberater/

Wirtschaftsprüfer mit 9.326 Angehörigen. Weitere 479 Steuer-

berater sind sowohl Wirtschaftsprüfer als auch Rechtsanwalt.

Im Jahr 2017 haben 76 Steuerberater den Titel „Fachberater/

in für Internationales Steuerrecht“ neu erworben. Somit gibt es

gegenwärtig 1.197 „Fachberater/in für Internationales Steuer-

recht“ und 21 „Fachberater/in für Zölle und Verbrauchsteuern“.

Ausbildungssituation 2017

Zum Stichtag 31. Dezember 2017 waren insgesamt 18.069

Ausbildungsverhältnisse zum/r Steuerfachangestellten bei

den Steuerberaterkammern registriert. Das sind 351 bzw.

1,9 % weniger als im Vorjahr. Damit nimmt die Gesamtzahl

der Auszubildenden im Beruf Steuerfachangestellte/r wie im

Vorjahr leicht ab. In den Jahren 2011 bis 2015 war stets ein

leichter Anstieg zu verzeichnen. Die Anzahl der weiblichen

Auszubildenden hat sich dabei um 372 verringert und die der

männlichen hingegen um 21 erhöht. Damit beträgt der Anteil

der weiblichen Auszubildenden 69,4 % (Vorjahr: 70,1 %) und

der Anteil der männlichen 30,6 % (Vorjahr: 29,9 %). Damit

steigt die Zahl der männlichen Auszubildenden das siebte Jahr

in Folge.

Erneut sind die meisten Ausbildungsverhältnisse im Bezirk der

Steuerberaterkammer Niedersachsen registriert: Zum Stich-

tag befanden sich dort 2.337 Jugendliche in einer Ausbildung

zum/r Steuerfachangestellten. Dies sind 12,9 % aller Auszu-

bildenden. Die stärkste Steuerberaterkammer im Bereich der

Ausbildung ist die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein.

Im Vergleich zu ihrer Mitgliederzahl ergibt sich eine Ausbil-

dungsquote von 33,8 %.

Zum 31. Dezember 2017 gab es insgesamt 3.981 Umschüler

zum/r Steuerfachangestellten. Die meisten Umschüler waren

bei der Steuerberaterkammer Berlin mit 613, gefolgt von

den Steuerberaterkammern Westfalen-Lippe mit 602 und der

Steuer beraterkammer München mit 449 registriert.

BERUFSSTATISTIK 2017

* Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Personen gemäß § 74 Abs. 2 Steuerberatungsgesetz.

Bundessteuerberaterkammer | 51

MITGLIEDERENTWICKLUNG

01.01.2017 01.01.2018 Veränderung in %

Veränderung absolut

Steuerberater 84.046 84.627 0,7 % 581

Steuerberatungsgesellschaften 9.652 9.897 2,5 % 245

Steuerbevollmächtigte und Sonstige* 2.123 2.047 -3,6 % -76

gesamt 95.821 96.571 0,8 % 750

*Sonstige = Personen gem. § 74 Abs.2 StBerG

STEUERBERATER STEUERBERATUNGS- GESELLSCHAFTEN

STEUERBEVOLLMÄCHTIGTE UND SONSTIGE*

84.046

9.6522017 2018

9.897

2017 2018

84.6272.123

2017 2018

2.047

52 | Berufsstatistik 2017

MITGLIEDER NACH KAMMERBEZIRKEN

-

Bundessteuerberaterkammer | 53

Steuerberaterkammer Steuer-berater

Steuer-bevoll-

mächtigte

Steuerbe-ratungsge-

sellschaften

Personen gem. § 74

Abs. 2 StBerG

gesamt

Verände-rung

gegenüberVorjahr in %

Berlin 3.486 47 629 51 4.213 0,2 %

Brandenburg 982 18 168 6 1.174 2,2 %

Bremen 777 10 100 3 890 1,1 %

Düsseldorf 8.485 93 782 34 9.394 0,4 %

Hamburg 3.842 46 448 45 4.381 0,3 %

Hessen 7.512 183 756 56 8.507 0,5 %

Köln 5.949 97 560 39 6.645 0,7 %

Mecklenburg- Vorpommern 724 27 122 3 876 0,8 %

München 10.645 184 1.270 74 12.173 1,4 %

Niedersachsen 6.714 136 762 26 7.638 0,5 %

Nordbaden 3.066 43 348 13 3.470 0,9 %

Nürnberg 4.602 48 547 32 5.229 1,2 %

Rheinland-Pfalz 3.255 77 413 21 3.766 0,2 %

Saarland 889 17 109 10 1.025 0,1 %

Sachsen 2.250 111 393 25 2.779 1,1 %

Sachsen-Anhalt 834 31 147 2 1.014 0,5 %

Schleswig-Holstein 2.359 66 321 6 2.752 0,9 %

Stuttgart 7.447 106 768 30 8.351 1,1 %

Südbaden 2.261 33 283 14 2.591 0,8 %

Thüringen 1.015 37 157 7 1.216 0,0 %

Westfalen-Lippe 7.533 106 814 34 8.487 1,1 %

gesamt 84.627 1.516 9.897 531 96.571 0,8 %

*Sonstige = Personen gem. § 74 Abs.2 StBerG

54 | Berufsstatistik 2017

MITGLIEDER DER STEUERBERATERKAMMERN SEIT 1962

*Das sind Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Personen gem. § 74 Abs.2 StBerG

MITGLIEDER

STEUERBERATER*

STEUERBERATUNGS- GESELLSCHAFTEN

1995 2000 2005 2010 2016 2017 2018

Mitglieder 57.616 67.901 77.020 86.279 95.007 95.821 96.571

Steuerberater* 52.749 61.845 70.088 78.110 85.570 86.169 86.674

Steuerberatungsgesellschaften 4.867 6.056 6.932 8.169 9.437 9.652 9.897

1962 1965 1970 1975 1980 1985 1990

Mitglieder 24.081 24.677 25.997 31.252 38.721 46.069 49.291

Steuerberater* 23.919 24.472 25.680 30.661 37.402 43.469 45.394

Steuerberatungsgesellschaften 162 205 317 591 1.319 2.600 3.897

196

2

196

5

1970

1975

198

0

1985

199

0

199

5

200

0

200

5

2010

2016

2017

2018

Bundessteuerberaterkammer | 55

SELBSTSTÄNDIGE UND ANGESTELLTE STEUERBERATER*

SELBSTSTÄNDIG ANGESTELLT

*Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Personen gem. § 74 Abs.2 StBerG

Auswertung des Kriteriums selbstständig j/n = Bestehen einer Haftpflichtversicherung

69,7 %

30,3 %

01.01.2017 Anteil in % 01.01.2018 Anteil in %

selbstständig 60.177 69,8 % 60.410 69,7 %

angestellt 25.992 30,2 % 26.264 30,3 %

gesamt 86.169 86.674

56 | Berufsstatistik 2017

SYNDIKUS-STEUERBERATER

01.01.17 01.01.18 Veränderung absolut

Veränderung in %

Syndikus-Steuerberater 5.596 5.944 348 6,2 %

5.5962017 2018

5.944

SYNDIKUS-STEUERBERATER

Bundessteuerberaterkammer | 57

REPRÄSENTANZ VON MÄNNERN UND FRAUEN IM BERUF DES STEUERBERATERS

01.01.17 01.01.18 Veränderung absolut

Veränderung in %

Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, männlichPersonen gem. § 74 Abs. 2 StBerG, männlich

55.036449

55.028460

-1111

-0,02 %2,4 %

Steuerberater, männlich* 55.485 55.488 3 0,0 %

Anteil in % 64,4 % 64,0 %

Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, weiblichPersonen gem. § 74 Abs. 2 StBerG, weiblich*

30.613 71

31.115 71

502 0

1,6 % 0,0 %

Steuerberater, weiblich* 30.684 31.186 502 1,6 %

Anteil in % 35,6 % 36,0 %

Steuerberater, gesamt* 86.169 86.674 505 0,6 %

64,0 %36,0 %

*Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Personen gem. § 74 Abs. 2 StBerG

58 | Berufsstatistik 2017

MITGLIEDERSTRUKTUR 01.01.2018 NACH ALTERSKLASSEN*

Jahrgang männlich weiblich gesamt Anteil in %

älter 70 Jahre 7.424 1.475 8.899 10,3 %

61 - 70 Jahre 11.487 4.287 15.774 18,2 %

51 - 60 Jahre 13.531 7.525 21.056 24,3 %

41 - 50 Jahre 13.417 9.085 22.502 26,0 %

30 - 40 Jahre 9.153 8.242 17.395 20,1 %

jünger 30 Jahre 476 572 1.048 1,2 %

gesamt 55.488 31.186 86.674 100,0 %

Durchschnittsalter in Jahren 54,5 49,0 52,5

*Das sind Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Personen nach § 74 Abs. 2 StBerG

20,1 %

24,3 %

10,3 %

1,2 %JÜNGER ALS 30 JAHRE

30–40 JAHRE

26,0 %41–50 JAHRE51–60 JAHRE

18,2 %61–70 JAHRE

ÄLTER ALS 70 JAHRE

Bundessteuerberaterkammer | 59

BERUFSQUALIFIKATIONEN (WP, RA, VBP UND SONSTIGE) DER STEUERBERATER* GESAMT

Berufsqualifikationen Anzahl per01.01.2017

in % der StB per 01.01.2017

Anzahl per01.01.2018

in % der StB per 01.01.2018

Veränderung gegenüber dem

Vorjahr in %

StB/WP/RA 489 0,6 % 479 0,6 % -2,0 %

StB/vBP/RA 94 0,1 % 91 0,1 % -3,2 %

StB/WP 9.348 10,9 % 9.326 10,8 % -0,2 %

StB/vBP 2.529 3,0 % 2.416 2,8 % -4,5 %

StB/RA 3.702 4,3 % 3.762 4,4 % 1,6 %

StB/sonstige Berufsqualifikation

3.185 3,7 % 3.213 3,7 % 0,9 %

StB 66.302 77,4 % 66.856 77,6 % 0,8 %

gesamt 85.649 100,0 % 86.143 100,0 % 0,6 %

*Das sind Steuerberater und Steuerbevollmächtigte ohne Personen gem. § 74 Abs. 2 StBerG.**Darunter sind 2.879 (Vorjahr = 2.843) Mitglieder mit „Landwirtschaftlicher Buchstelle“ gekennzeichnet.

Der Berufsstand der StB* weist die folgenden Berufsqualifikationen auf**:

Steuerberater

66.856

Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer

9.326

Steuerberater/ Rechtsanwalt

3.762

Steuerberater/ vereidigterBuchprüfer

2.416

Steuerberater/ sonstige Berufs-

qualifikation

3.213

Steuerberater/ vereid. Buchprüfer/

Rechtsanwalt

91

Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer/

Rechtsanwalt

479

Anmerkung: Prozentangaben werden mit einer Nachkommastelle angegeben. Kleinstwerte können dadurch unter Umständen mit 0,0 % ausgewiesen werden.

60 | Berufsstatistik 2017

FACHBERATER FÜR INTERNATIONALES STEUERRECHT UND ZÖLLE U. VERBRAUCHSSTEUERN

01.01.17 01.01.18 Veränderung absolut

Veränderung in %

Fachberater für Internationales Steuerrecht 1.121 1.197 76 6,8 %

Fachberater für Zölle u. Verbrauchssteuern 20 21 1 5,0 %

gesamt 1.141 1.218

FACHBERATER FÜRINTERNATIONALES STEUERRECHT

FACHBERATER FÜRZÖLLE UND

VERBRAUCHSSTEUERN

211.197

Bundessteuerberaterkammer | 61

ENTWICKLUNG DER PRAXEN OHNE WEITERE BERATUNGSSTELLEN

01.01.17 Anteil in %01.01.2017

01.01.18 Anteil in %01.01.2018

Verände-rung in %

2017/2018

Einzelpraxen 37.755 69,4 % 37.998 69,3 % 0,6 %

davon

Praxen,derenInhaberalsausschließ-lich selbstständig gekennzeichnet sind

Praxen,derenInhaberalsselbstständig und angestellt gekennzeichnet sind

PraxenvonSyndikus-Steuerberatern

AnzahlEinzelpraxenohne Syndikussteuerberater

BeruflicheZusammenschlüssegemäß § 56 Abs.1 StBerG

6.978 12,8 % 6.917 12,6 % -0,9 %

davon Gesellschaften bürgerlichen Rechts

davon örtliche Sozietäten

davon überörtliche Sozietäten

davon Partnerschaftsgesellschaften gemäß § 3 Nr. 2 StBerG

Steuerberatungsgesellschaften 9.652 17,7 % 9.897 18,1 % 2,5 %

Praxen* gesamt 54.385 100,0 % 54.812 100,0 % 0,8 %

*Anzahl Praxen ohne weitere Beratungsstellen.

30.352

1.807

5.596

32.159

30.116

1.938

5.944

32.054

-0,8 %

7,2 %

6,2 %

-0,3 %

4.449

3.318

1.131

2.529

4.191

3.102

1.089

2.726

-5,8 %

-6,5 %

-3,7 %

7,8 %

62 | Berufsstatistik 2017

ZEITLICHES BESTEHEN VON STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFTEN IN STEUERBERATERKAMMERN (STAND 01.01.2018)

Zeitpunkt der Anerkennung Jahre des Bestehens AnzahlSteuerberatungs-

gesellschaften

Anteil in %

1957 und früher mehr als 60 Jahre 27 0,3 %

01.01.1958 bis 01.01.1967 51–60 Jahre 53 0,5 %

02.01.1968 bis 01.01.1977 41–50 Jahre 302 3,1 %

02.01.1978 bis 01.01.1987 31–40 Jahre 1.048 10,6 %

02.01.1988 bis 01.01.1997 21–30 Jahre 1.584 16,0 %

02.01.1998 bis 01.01.2007 10–20 Jahre 2.805 28,3 %

02.01.2008 bis 01.01.2018 weniger als 10 Jahre 4.078 41,2 %

gesamt 9.897 100,0 %

1957

UN

DFR

ÜH

ER

1958

–19

67

196

8–1

977

1978

–19

87

198

8–1

997

199

8–2

00

7

200

8–2

018

KA

PIT

EL

6

Die Bundes- steuerberaterkammer

64 | BStBK-Jahresbericht 2017

Präsidium

Präsident Dr. Raoul Riedlinger(StB/WP/RA)Präsident der Steuerberater- kammer Südbaden

Vizepräsident Dipl.-Bw. Volker Kaiser(StB) Präsident der Steuerberater- kammer Westfalen-Lippe

VizepräsidentDipl.-Ing.-Ök. Dr. Holger Stein(StB) Präsident der Steuerberater- kammer Meckl.-Vorpommern

PräsidialmitgliedDipl.-Kfm. (FH) Carsten Fischer (StB) Präsident der Steuerberater- kammer Niedersachsen

PräsidialmitgliedKarl-Heinz Bonjean(StB) Präsident der Steuerberater- kammer Köln

Präsidialmitglied Dipl.-Kfm. Boris Kurczinski(StB)Präsident der Steuerberater- kammer Schleswig-Holstein

Präsidialmitglied Dipl.-Vw. Edgar Wilk (StB/vBP) Präsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

Vizepräsident Dipl.-Ök. Dr. Hartmut Schwab (StB) Präsident der Steuerberater- kammer München

PräsidialmitgliedRoland Kleemann (StB/WP/RA)Präsident der Steuerberater- kammer Berlin

Die Bundessteuerberaterkammer | 65

Geschäftsführung

Geschäftsführer Thomas Hund (RA)Leiter Recht und Berufsrecht

GeschäftsführerinDipl.-Kfm. Bettina Bethge Leiterin Zentralabteilung, Personal und Seminare

Geschäftsführerin Claudia Kalina-Kerschbaum, LL.M. Taxation(RAin)Leiterin Steuerrecht und Rechnungslegung

66 | BStBK-Jahresbericht 2017

Ausschüsse

StB Dipl.-Ing.-oec. Dr. Holger Stein (Vorsitz)

StB/WP/RBReinhardBolender

StB/RA/FAf.StRDr.AlexanderBusse

RA Dr. Gregor Feiter

RA Franz-Christian Keil

StB/WPDipl.-Kfm.Dr.AndreasSettele

StB/RA/FAf.StRMichaelSteinrücke

Ansprechpartner in der BStBK: RA Stefan Ruppert

Ausschuss „Steuerberatungsrecht (national und international), Praxissicherung“

StB/vBPDipl.-Volksw.EdgarWilk(Vorsitz)

StB/WP/RALotharBoelsen

RA Michael Klaeren

StB Dipl.-Volksw. Helmut König

StB/RB/Ldw.Buchst.PaulKokott

StB/vBPBerndPeterRödel

StBin Dipl.-Volksw. Elena Weismann

StB Dipl.-Ing. oec. Andreas Zalewski

Ansprechpartnerin in der BStBK: Ass. jur. Ines Beyer-Petz

Ausschuss „Steuerberatervergütungsrecht“

StB/WRADr.RaoulRiedlinger(Vorsitz)

StB Dipl.-Kfm. Stephan Aldag

StB Dipl.-Kfm. Dr. Robert Mayr

StB Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Peter Nöscher

StB/WPDipl.-Kfm.Dr.FerdinandRüchardt

Ansprechpartnerin in der BStBK: Ass. iur. Ines Beyer-Petz

Ausschuss „Zukunftsentwicklung des Berufs“

Die Bundessteuerberaterkammer | 67

StB/vBPDipl.-Volksw.EdgarWilk(Vorsitz)

StBin Roswitha Dauner

Prof. Dr. Klaus Henselmann

StB/RADr.iur.StefanKreutziger

StB/WPDipl.-Kfm.StephanLange

StBin Gisela Schaefer

StB/Ldw.Buchst.Dipl.-Ing.(FH)WalterSesterhenn

StB/Ldw.Buchst.Dipl.-Kfm.BernhardVielbergLL.M.

Ansprechpartnerin in der BStBK: StBin Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Inga Bethke

Ausschuss „Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer, Grundsteuer“

StB Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Fischer (Vorsitz)

StBin Kathrin Eggert

StB/Ldw.Buchst.PeterGeirhos

StBin Silke Lachmann

StB Ronald Maul

StB Prof. Holger Meyer

StB/vBPHeinzRaschdorf

StBin/Ldw.Buchst.Dipl.-Ing.-Agr.Dr.MonikaRefardt

StBin Erika Rüter

StBDipl.-Kfm.AlexanderSchüffner

Ansprechpartner in der BStBK: Dr. iur. Enrico Rennebarth

Ausschuss „Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter“

StB Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Fischer (Vorsitz)

StBin Ulrike Arndt

StB/WPDipl.-Kfm.MichaelFritzsch

StB Dipl.-Finw. (FH) Paul Thomas Koßmann

Ausschuss „Qualitätssicherung, Aus- und Fortbildung der Berufsangehörigen“

68 | BStBK-Jahresbericht 2017

StB Dipl.-Kfm. Boris Kurczinski (Vorsitz)

StB/vBPWalburgaHansen

RA Knut Henze

StB/RA/FAf.InsR/FAf.StRThomasLinseLL.M.(taxlawyer)

StBAxelLoebner

Ansprechpartner in der BStBK: Dr. iur. Enrico Rennebarth

Ausschuss 40 „Vereinbare Tätigkeiten“

StB Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Fischer (Vorsitz)

StBin Dipl.-Finw. (FH), Dipl. iur. oec. Dr. Stefanie Becker

StB/WPStefanieClaireBlome

StBin/vBPinMartinaBockius

StB/RADr.UlrichGrünwald

StB/RAGötzNeuhahn

StBin/WPinDipl.-Kffr.IrisSchaefer

StB Dipl.-Finw. (FH) Thaddäus Schiller

StB/FBf.Zölleu.VerbrStProf.Dr.jur.Hans-MichaelWolffgang

Ansprechpartnerin in der BStBK: StBin Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Inga Bethke

Ausschuss „Umsatzsteuer und Verkehrsteuern, Zölle und Verbrauchsteuern, Energie- und Umweltsteuern“

StBin Ursula Meisinger-Ahlers

StBin/FBinf.IStRDipl.-Kffr.KarinSchopp

StB Prof. Dr. Uwe Schramm

StB Hilmar Speck

Ansprechpartner in der BStBK: Dr. iur. Enrico Rennebarth

Die Bundessteuerberaterkammer | 69

StB Dipl.-Kfm. Boris Kurczinski (Vorsitz)

StB/WP/RA/FAf.StRDr.jur.HenrikBremer

StB Lothar Herrmann

StB/RA/FAf.StRFinw.IngoHeuel

Prof. Dr. Andreas Musil

StB/Ass.jur.Prof.JürgenWerner

Ansprechpartnerinnen in der BStBK: StBin Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Inga Bethke, StBin Dipl.-Vw. Dr. Carola Fischer

Ausschuss „Verfahrens-/Steuerstrafrecht“

StB Dipl.-Betriebsw. Volker Kaiser (Vorsitz)

StB/RADr.HelmutHauswirth

StB/RA/FBf.IStRDr.jur.IngoKleutgens

StBDipl.-Kfm.Prof.Dr.rer.pol.ChristophLöfflerLL.M.

StB/RAProf.Dr.JürgenLüdicke

StB/FBf.IStR/WP/ECDipl.-Betriebsw.(FH)JosefLudwig

StB/WPDipl.-Kfm.RaimundMader

StB Dipl.-Kfm. Prof. Dr. rer. pol. Andreas Oestreicher

StB/WPDipl.-Kfm.JörgPenner

StB/FBf.IStRProf.Dr.ChristianSchmidt

StB/WP/FBf.IStRDipl.oec.RainerSobollLL.M.CPA

Ansprechpartnerin in der BStBK: Madeleine Menzel LL.B.

Ausschuss „Internationales Steuerrecht“

StB Dipl.-Ök. Dr. Hartmut Schwab (Vorsitz)

StB/WP/RADr.KarlheinzAutenrieth

StB Dipl.-Kfm. Thomas Brink

StB/vBPDipl.-Finw.StefanEinbrodt

StB/WP/FBf.IStRDipl.-Kfm.Hans-WalterHeinz

Ausschuss „Ertragsteuern“

70 | BStBK-Jahresbericht 2017

StB Karl-Heinz Bonjean (Vorsitz)

StB Horst Lienig

StB Dipl.-Betriebsw. (FH) Markus Streb

StB/vBPLuciavonBuengner

StB/vBPDipl.-Kfm.PetervomStein

StBin Ute Zemann-Zipser

StB Martin Zerwer

StBinDipl.-Kffr.(FH)SabineZiesecke

Ansprechpartnerinnen in der BStBK:Ass.iur.InesBeyer-Petz,StBin/RAin/vBPinCorneliaMetzing

Ausschuss „Sozialversicherungsbeitragsrecht, Lohnsteuer“

StB Karl-Heinz Bonjean (Vorsitz)

StB Dipl.-Finw. Ulrich Hesse

StB/WPDipl.-Kfm.AndreasL.Huber

Prof. Dr. Jochen Hundsdoerfer

StB Dipl.-Ök. Norbert Josef Leuz

StB Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Carmen Marschall

StB/WP/FBf.IStRDipl.-Kfm.Dr.DieterMehnert

StB Dipl.-Kfm. (FH) Lars Henning Nottelmann

StB/vBPDipl.-Kfm.GerfriedTebben

Ansprechpartnerin in der BStBK: StBin Dipl.-Vw. Dr. Carola Fischer

Ausschuss „Unternehmensberatung/Betriebswirtschaft“

StBin/WPinDipl.-Kfm.Prof.Dr.UrsulaLey

StB Dipl.-Kfm. Lutz Scherf

StB Dipl.-Finw. (FH) Fritz Winkler

StB/WPDipl.-Kfm.PeterZimmert

StB/WPDipl.-Kfm.Dr.rer.pol.WolfgangZündorf

Ansprechpartnerin in der BStBK: StBin Dipl.-Vw. Dr. Carola Fischer

Die Bundessteuerberaterkammer | 71

StB/WP/RARolandKleemann(Vorsitz)

StB/WPDipl.-Kfm.ElmarBingel

StB/FBf.IStR/WPDipl.-Kfm.Dr.MichaelBöhmer

StB/WPDipl.-Kfm.ErikFrank

StB/WPDipl.-Kfm.GünterHelmhagen

StB/WPDipl.-Kfm.ReinhardKischel-Leibrecht

StB/WPDipl.-Kfm.KaiPeterKünkele

StB Dipl.-Kfm. Ralph Wilhelm Pesch

StBin/vBPDipl.Oec.AngelikaSchlag

StB Dipl. agr. ing. oec. Mario Tiepke

Ansprechpartnerin in der BStBK:StBin/RAin/vBPinCorneliaMetzing

Ausschuss „Handelsrecht, Abschlusserstellung und Prüfungswesen“

StB/WP/RARolandKleemann(Vorsitz)

StB/FBf.IStR/Ldw.Buchst.NicolasHofmann

StB Dipl.-Kfm. Michael Leistenschneider

StB Dipl.-Kfm. Walter Mock

StB Dipl.-Volksw. Wolf D. Oberhauser

StB Klaus-Peter Reich

StB Reinhard Verholen

Ansprechpartnerin bei der BStBK: StBin Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Inga Bethke, RA Martin Kader

Ausschuss „Elektronische Datenverarbeitung und Kommunikation“

72 | BStBK-Jahresbericht 2017

Impressum

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheitder bundesweit über 96.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungs-gesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebenewirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechtsmit.SiefördertaußerdemdieberuflicheFortbildungderSteuerberaterunddieAusbildungdesNachwuchses.

BundessteuerberaterkammerKörperschaft des öffentlichen RechtsBehrenstraße 42 | 10117 Berlin

Postfach 02 88 55 | 10131 Berlin

Telefon: 030 240087-0

Telefax:030240087-99

E-Mail: [email protected]

Internet: www.bstbk.de

Verantwortlich für den InhaltPräsident

Dr.RaoulRiedlinger,StB/WP/RA

Fotos BStBK

Weitere Fotos vonBStBK-Kontakte:©GrüneBundestagsfraktion/MarcoLange,©Bundesfinanzministerium,©HessischeLandesvertretung/fkph

Agentur publicgarden GmbH, www.publicgarden.de

Druck DCM Druck Center Meckenheim GmbH, www.druckcenter.de

Stand April 2018

Die Bundessteuerberaterkammer | 73

74 | BStBK-Jahresbericht 2017

Bundessteuerberaterkammer undDWS-Organisationen

BundessteuerberaterkammerKörperschaftdesöffentlichenRechts

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