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Schweizerische Kriminalprävention Prévention Suisse de la Criminalité SKP PSC Faubourg de l’Hôpital 3 Case postale 2073 CH – 2001 Neuchâtel Tél. +41 32 729 91 60 Fax +41 32 729 91 69 [email protected] www.skppsc.ch Schweizerische Kriminalprävention Jahresbericht – Jahresrechnung Prévention Suisse de la Criminalité Rapport d’activité – Comptes annuels 2006

Jahresbericht / Rapport d'activité 2006

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Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) ist Trägerin der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP).Conférence des directrices et directeurs des départements cantonaux de justice et police (CCDJP) est promotrice de la Prévention Suisse de la Criminalité (PSC).

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  • Schweizerische Kriminalprvention Prvention Suisse de la Criminalit

    SKP PSC Faubourg de lHpital 3 Case postale 2073 CH 2001 Neuchtel Tl. +41 32 729 91 60 Fax +41 32 729 91 69 [email protected] www.skppsc.ch

    Schweizerische Kriminalprvention Jahresbericht Jahresrechnung Prvention Suisse de la Criminalit Rapport dactivit Comptes annuels

    2006

  • Schweizerische Kriminalprvention, 2006 Prvention Suisse de la Criminalit, 2006 Neuchtel, 09.03.2007

  • Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    Inhaltsverzeichnis Sommaire

    1. Bericht der Prsidentin ......................................................................................................................................1

    2. Die Schweizerische Kriminalprvention..............................................................................................................3 Mitglieder der Leitungskommission....................................................................................................................4 Mitglieder der Projektkommission......................................................................................................................4 Mitglieder der Fachkommission .........................................................................................................................4 Mitarbeitende der Fachstelle..............................................................................................................................4

    3. Kinderpornografie: Gesetzeslage, Kennzahlen, Repression und Prvention in der Schweiz ..............................5 3.1. Gesetzeslage..........................................................................................................................................5 3.2. Offene Fragen zum Straftatbestand der illegalen Pornografie ..................................................................6 3.3. Rechtsverstndnis der Inhalte von Kinderpornografie..............................................................................8 3.4. Kennzahlen.............................................................................................................................................9 3.5. Kinderpornografiekonsumenten, Pdophile, Missbraucher?..................................................................10 3.6. Arten der Verbreitung von Kinderpornografie ........................................................................................12 3.7. Repression in der Schweiz....................................................................................................................12 3.8. Koordinierte internationale Operationen ................................................................................................13 3.9. Kantonale Ermittlungen.........................................................................................................................14 3.10. Anlassunabhngige Recherchen...........................................................................................................14 3.11. Meldungen aus der Bevlkerung ..........................................................................................................14 3.12. Die Prventionskampagne der Schweizerischen Kriminalprvention......................................................15 3.13. Das Internet als beschleunigender Faktor fr Sexualdelikte ...................................................................16 3.14. Erfahrungen der Polizei mit Kinderpornografie im Internet .....................................................................16 3.15. Aus der Ttertherapie fr die Prvention lernen.....................................................................................16 3.16. Prventive Strategien fr potenzielle Tter sowie Personen aus ihrem Umfeld.......................................17 3.17. Prventive Strategien durch Strkung potenzieller Opfer in ihrem Abwehrverhalten...............................17 3.18. Gemeinsam gegen Kinderpornografie und sexuelle Ausbeutung von Kindern .......................................17 3.19. Strategie und Zielgruppen.....................................................................................................................18 3.20. Kernbotschaften der Kampagne ...........................................................................................................19 3.21. Massnahmen........................................................................................................................................20 3.22. Ausblick................................................................................................................................................21 3.23. Literaturverzeichnis ...............................................................................................................................22

  • Jahresrechnung 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    4. Massnahmen der Kampagne Stopp Kinderpornografie im Internet im Jahr 2006 23 Bildschirmschoner / Slogans und Chatregeln ................................................................................................24 Slogans und Chatregeln ..................................................................................................................................24 Polizeibroschre Nur Mut! ............................................................................................................................24 Unterrichtsmaterial fr Lehrerinnen und Lehrer ................................................................................................25 Screen Recordings Video-Clips ....................................................................................................................25 Blockierung von Websites ...............................................................................................................................25 Ausbau der Website ........................................................................................................................................26 Nationales Bndnis gegen sexuelle Gewalt und Ausbeutung an Kindern .........................................................26 Zusammenstellung der kantonalen Massnahmen im Rahmen der Kampagne..................................................26

    5. Andere Projekte ..............................................................................................................................................27 Ausbildungsttigkeit des Geschftsleiters: .......................................................................................................27 Vortragsttigkeit des Geschftsleiters..............................................................................................................27 Handbuch Kriminalprvention:......................................................................................................................27 Dokumentationsprojekt Graue Literatur ........................................................................................................28

    6. Revisionsbericht 2006 der Kontrollstelle ..........................................................................................................29

    7. Mot de la Prsidente .......................................................................................................................................37

    8. La Prvention Suisse de la Criminalit .............................................................................................................39 Membres de la commission de direction .........................................................................................................41 Membres de la commission de projet..............................................................................................................41 Membres de la commission spciale ...............................................................................................................41 Collaborateurs du service spcialis ................................................................................................................41

    9. Pornographie enfantine ; lgislation, chiffres cls, rpression et prvention en Suisse......................................42 9.1. Lgislation ............................................................................................................................................42 9.2. Questions ouvertes sur linfraction de pornographie illgale ..................................................................43 9.3. Comprhension juridique des contenus de pornographie enfantine ......................................................45 9.4. Chiffres cls..........................................................................................................................................45 9.5. Consommateurs de pornographie enfantine, pdophiles, dlinquants ? ...............................................47 9.6. Genres de diffusion de pornographie enfantine .....................................................................................49 9.7. Rpression en Suisse ...........................................................................................................................49 9.8. Oprations internationales coordonnes...............................................................................................50 9.9. Enqutes cantonales ............................................................................................................................51 9.10. Recherches indpendantes de tout motif..............................................................................................51 9.11. Informations de la population................................................................................................................51

  • Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    9.12. La campagne de prvention de la Prvention Suisse de la Criminalit...................................................52 9.13. Internet lment acclrateur des dlits sexuels ...................................................................................53 9.14. Expriences de la police en matire de pornographie enfantine sur Internet..........................................53 9.15. Mettre les enseignements de la thrapie pour dlinquants au service de la prvention..........................53 9.16. Stratgies prventives pour les dlinquants potentiels et les personnes de leur entourage....................54 9.17. Stratgies prventives grce au renforcement des victimes potentielles dans leur attitude ....................... dfensive ..............................................................................................................................................54 9.18. Unissons nos forces contre la pornographie enfantine et lexploitation sexuelle des enfants..................54 9.19. Stratgie et groupes cibles ...................................................................................................................55 9.20. Les messages cls de la campagne .....................................................................................................56 9.21. Mesures ...............................................................................................................................................57 9.22. Perspective ..........................................................................................................................................59 9.23. Bibliographie :.......................................................................................................................................59

    10. Mesures relatives la campagne Stop pornographie enfantine sur Internet pour lanne 2006.....................61 Adaptation au public suisse des deux brochures click it! pour les parents et ..................................................

    click it! pour les jeunes filles et garons ........................................................................................................61 Ecran de veille .................................................................................................................................................62 Slogans et rgles du tchat...............................................................................................................................62 Brochure pour la police Faisons preuve de courage. ....................................................................................63 Matriel pdagogique pour les enseignantes et les enseignants ......................................................................63 Screen Recordings clips vido......................................................................................................................64 Interdiction daccs des sites Internet...........................................................................................................64 Dveloppement du site Internet .......................................................................................................................64 Alliance suisse contre lexploitation sexuelle et labus sexuel des enfants ........................................................65 Rassemblement des informations sur les mesures prises par les corps de police dans ......................................

    le cadre de la campagne .................................................................................................................................65

    11. Autres projets..................................................................................................................................................66 11.1. Travaux de formation par le directeur....................................................................................................66 11.2. Travaux dintervention par le directeur ..................................................................................................66 11.3. Manuel Prvention de la criminalit ....................................................................................................66 11.4. Projet de documentation Littrature grise ..........................................................................................67

  • 1 Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    1. Bericht der Prsidentin Regierungsrtin Yvonne Schrli-Gerig Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Luzern Prsidentin der Schweizerischen Kriminalprvention

    Nach einem medienwirksamen Start im September 2005 folgte Schritt fr Schritt die Umsetzung der Kampagne Stopp Kinderpornografie im Internet. Mit der bernahme der beiden Broschren click it! fr Eltern und click it! fr Mdchen und Jungs von Zartbitter e.V., Kln wurden die Zielgruppen Eltern und Kinder angesprochen. In zahlrei-chen Schulen und an Elternabenden hat die Polizei mit Hilfe der Broschren informiert und auf den sicheren Umgang mit dem Internet aufmerksam gemacht. Inzwischen sind je rund 200'000 Exemplare in drei Sprachen verteilt worden. Unsere Informationsbroschren zum sicheren Chatten im Internet werden sehr positiv bewertet. Damit knnen wir einen Beitrag leisten, dass viele Eltern ihre Verantwortung fr ihre Kinder im Internet genauso wahrnehmen, wie sie dies beispielsweise im Verkehr tun! Eine erste Zusammenstellung der kantonalen Massnahmen im Rahmen der Kampagne der Schweizerischen Kriminal-prvention (SKP) zeigt ein beeindruckendes Bild. Mehr als die Hlfte der Polizeikorps in den Kantonen hat bereits im Jahr 2005 Massnahmen eingeleitet. Im Berichtsjahr durften wir feststellen, dass smtliche kantonalen Polizeikorps unsere Kampagne umgesetzt haben. Zum Teil wurden die Massnahmen in Zusammenarbeit mit der jeweiligen kanto-nalen Erziehungsdirektion und mit externen Partnern umgesetzt. Diesen Ansatz begrsse ich, denn in der Prvention haben wir es mehr und mehr mit sektorbergreifenden Fragestellungen zu tun, weshalb Koordination und Vernetzung immer wichtiger werden. Das Projekt zur Blockierung von kinderpornografischen Webseiten mit kommerziellen Inhalten, welches wir im Jahr 2006 in Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle zur Bekmpfung der Internetkriminalitt (KOBIK) des Bundesam-tes fr Polizei sowie der Fachstelle ECPAT von Kinderschutz Schweiz gestartet haben, hat ein grosses Medienecho ausgelst. Das Projekt wird im Frhling 2007 mit den Schweizer Internetprovidern in einer freiwilligen Aktion umge-

  • Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention 2 Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    setzt. Obschon wir aus Kostengrnden keine 100%-ige Blockierung dieser Webseiten sicherstellen knnen, werden wir ber 80% der Bevlkerung mit unserem Projekt abdecken knnen. Wer also in Zukunft eine Webseite besuchen will und dabei auf eine Webseite des Bundesamtes fr Polizei umgeleitet wird, dem wird unmissverstndlich klar, dass er versucht hat, illegale Inhalte im Internet zu besuchen! In diesem Fall kann man sich auf der Webseite der SKP ber die prventiven Massnahmen informieren. Ende 2006 mussten wir feststellen, dass im Berichtsjahr sehr viel hufiger Verfahren gegen Konsumenten von Kinder-pornografie eingeleitet werden mussten als in den Jahren zuvor. Einerseits ist das Interesse an Kinderpornografie nach wie vor erschreckend hoch, andererseits knnen wir mit Befriedigung feststellen, dass das Bewusstsein der Bevlke-rung zu dieser Problematik gewachsen ist. Anzeigen und Fahndungserfolge zeigen dies eindrcklich. Die Kampagne wird auch im Jahr 2007 fortgefhrt. Erarbeitet werden Massnahmen zur Information von potenziellen Ttern um zu verhindern, dass diese Menschen sich strafbar machen. Ich freue mich mit der Geschftsstelle der SKP ber die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Polizei, Behrden, staatlichen Stellen auf den verschiedenen Ebenen, Institutionen und Organisationen, Wirtschaft, Medien und ber das Engagement der Bevlkerung zur Bekmpfung der Kinderpornografie im Internet. Regierungsrtin Yvonne Schrli-Gerig Vorsteherin Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern Prsidentin der Schweizerischen Kriminalprvention

  • 3 Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    2. Die Schweizerische Kriminalprvention Die Konferenz der Kantonalen Justiz und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) ist Trgerin der Schweizeri-schen Kriminalprvention (SKP). Sie besteht aus einer Leitungskommission (fnf Regierungsrtinnen und rte, Geschftsleiter SKP) der Fachstelle mit Sitz in Neuchtel (zwei Mitarbeitende) einer Projektkommission (Kommandanten und Chefs Kriminalpolizei aus jedem Polizeikonkordat der Schweiz) einer Fachkommission (Prventionsverantwortliche der Polizeikorps aus jedem Konkordat) sowie einer Kampagnenkommission (Expertinnen und Experten Die Konferenz der Kantonalen Justiz und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) anerkennt damit den hohen Stellenwert der Kriminalprvention im Rahmen der Arbeit der kantonalen Polizeikorps. Gemss ihrem Leitbild ist die SKP einem gesamtgesellschaftlichen Prventionsverstndnis verpflichtet. Dabei tragen nicht allein die Polizei, sondern die Politik, weitere staatliche Handlungstrger und Amtsstellen, nichtstaatliche Instituti-onen sowie die Wirtschaft und die Medien eine gemeinsame Verantwortung. Kriminalprvention umfasst die Gesamt-heit aller staatlichen und privaten Bemhungen, auf allen politischen Handlungsebenen der Eidgenossenschaft Ge-meinde, Kanton und Bund. Die Kriminalprvention untersttzt die Bevlkerung in der Schweiz, so dass Einwohnerinnen und Einwohner Situationen mit kriminellem Gefhrdungspotential erkennen knnen durch ihre Einstellung und ihr Wissen sowie durch gemeinschaftliches und individuelles Handeln solche Situationen

    meiden oder vermeiden knnen diese Situationen derart beeinflussen knnen, dass weder sie selber noch andere Personen Opfer einer kriminellen

    Handlung werden Die SKP bernimmt folgende Aufgaben: Vernetzung der Polizei und ihrer Kooperationspartner Beratung: Die SKP bert polizeiliche Funktionen und erarbeitet mit ihnen Prventionsprojekte und materialien Aus- und Weiterbildung: Im Rahmen der national koordinierten polizeilichen Aus- und Weiterbildung ist die SKP fr

    die fachliche Betreuung der allgemeinen und der polizeilichen Prvention zustndig. Sie erarbeitet im Rahmen ihrer Kampagnen und Projekte Ausbildungsangebote und wirkt in externen Kursen und Lehrgngen mit

    Zusammenarbeit mit Fachhochschulen und Universitten: Die SKP frdert die Zusammenarbeit mit Fachhoch-schulen und Universitten, die sich mit der Entwicklung der Prventionsdisziplin befassen

    Die Hauptaufgaben der SKP umfassen folgende Ttigkeiten: Entwicklung von thematischen Grosskampagnen: Im Auftrag der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidi-

    rektoren (KKJPD) erarbeitet die SKP periodisch thematische Grosskampagnen (bisher: Sicherheit im Alter, Ge-waltprvention [Jugendgewalt, Gewalt an Schulen, husliche Gewalt]

    Entwicklung von Prventionsmaterialien und projekten: In Zusammenarbeit mit den Polizeiorganisationen resp. deren Prventionsfunktionen erarbeitet die SKP Materialien und Projekte zur polizeilichen Prventionsarbeit (natio-nale Koordination ber die Sprachgrenzen hinweg)

  • Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention 4 Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    Mitglieder der Leitungskommission Regierungsrtin Yvonne Schrli-Gerig, Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Luzern Regierungsrat Alois Christen, Vorsteher des Militr- und Polizeidepartements des Kantons Schwyz Regierungsrat Jean-Ren Fournier, Vorsteher des Justiz-, Polizei- und Militrdepartements des Kantons Wallis Regierungsrat Jean Studer, Vorsteher des Finanz-, Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Neuenburg Regierungsrat Guy Morin, Vorsteher des Justizdepartements des Kantons Basel-Stadt Martin Boess, Geschftsleiter der SKP PSC Mitglieder der Projektkommission Regierungsrtin Yvonne Schrli-Gerig

    Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Luzern (Vorsitz) Reto Habermacher, Kdt Kantonspolizei UR Hansjrg Ritter, Kdt Kantonspolizei AR Pius Valier, Kdt Stadtpolizei St. Gallen (seit 1.1.07) Bruno Fehr, Chef Kriminalpolizei, Kantonspolizei SG, Prsident VSKC Florian Walser, Chef Kriminalpolizei Stadtpolizei Bern, Vizeprsident VSKC Stephan Grieder, Chef Kriminalpolizei, Kantonspolizei SZ Robert Steiner, Chef Kriminalpolizei, Kantonspolizei VS Luca Bieri, Stabsoffizier Kantonspolizei TI Kurt Hgi, Schweiz. Polizeiinstitut Neuchtel SPI ISP Martin Boess, Geschftsleiter SKP PSC Mitglieder der Fachkommission Vertreter der Konferenz der Schweizerischen Kripochefs (Vorsitz, vakant) Kantonspolizei GE (vakant) Florian Grossmann, Informationschef Kantonspolizei SZ Jean-Pierre Crettenand, Chef der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle, Kantonspolizei VD Claude Gnos, Chef der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle, Kantonspolizei LU Meinrad Stcklin, Beauftragter fr ffentlichkeitsarbeit, Kantonspolizei BL Hugo Schenk, Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle, Stadtpolizei ZH Hansruedi Suter, Chef Informations und PR-Dienst, Kantonspolizei ZH Patrice Sauteur, Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle, Kantonspolizei BE Martin Boess, Geschftsleiter SKP PSC Mitarbeitende der Fachstelle Martin Boess, Geschftsleiter SKP PSC Regina Dinten, Assistentin des Geschftsleiters SKP PSC

  • 5 Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    3. Kinderpornografie: Gesetzeslage, Kennzahlen, Repression und Prvention in der Schweiz Chantal Billaud, lic. phil. I, Nachdiplom Kriminologie Strategische Analytikerin, Bundesamt fr Polizei Martin Boess, lic. rer. pol., Human Resource Manager NDS FH Geschftsleiter Schweizerische Kriminalprvention Kinderpornografie: Gesetzeslage, Kennzahlen, Repression und Prvention in der Schweiz Kinderpornografie ist seit einigen Jahren ein viel beachteter Deliktsbereich. Einerseits hat die breite Verwendung des Internets den Vertrieb von Kinderpornografie massiv verstrkt. Andererseits ist die Schwere dieser Form von Pdokriminalitt ins gesellschaftliche Bewusstsein gedrungen. Polizei und Justiz bemhen sich erfolgreich, mit der rasanten Entwicklung Schritt zu halten, Gesetze und Ermittlungsanstze so anzupassen, dass dem neuen Phno-men begegnet werden kann. Der vorliegende Artikel skizziert die aktuelle Gesetzeslage der Schweiz, stellt einige Kennzahlen und Erkenntnisse zum Deliktsbereich der Kinderpornografie vor und zeigt die wichtigsten Ermittlungs-anstze auf. Der Artikel schliesst mit einem Ueberblick ber die prventiven Massnahmen der nationalen Kampagne Stopp Kinderpornografie im Internet, welche von den kantonalen Polizeikorps in den nchsten Jahren umgesetzt werden. 3.1. Gesetzeslage Aufgrund parlamentarischer Vorstsse Mitte der 1990er-Jahre und Empfehlungen des Europarates wurde das im Jah-re 1992 umfassend revidierte Sexualstrafrecht im Bereich Kinderpornografie in der Schweiz abermals erneuert. Es war eine Lcke festgestellt worden: der Besitz von Kinderpornografie war nicht verboten. Der Bundesrat untersttzte das Anliegen, den Besitz von Kinderpornografie unter Strafe zu stellen. Er begrndete dies damit, dass "die Zunahme der Nachfrage nach solchen Produkten den Anreiz zur Begehung schwerster Delikte schaffe".1 Argumentiert wurde vor allem mit der Frderung des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch die Hersteller, indem der Markt durch die Nachfrage der Konsumenten angekurbelt wird. Zudem wurde auf die Mglichkeit hingewiesen, der Besitz von Kinder-pornografie knne die Bereitschaft erhhen, selbst Kinder zu missbrauchen. Im Vorfeld der Revision wurde des Weite-ren der Jugendschutz angefhrt, da auch Kinder und Jugendliche mit Kinderpornografie in Kontakt kommen knnen. Ziele der Revision waren dementsprechend die Wahrung der sexuellen Integritt und Selbstbestimmung der Kinder und der Jugendschutz.2

    1 Siehe 00.041 Botschaft ber die nderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militrstrafgesetzes (Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integritt / Verjhrung bei Sexualdelikten an Kindern und Verbot des Besit-zes harter Pornografie) vom 10. Mai 2000 unter: http://www.admin.ch/ch/d/ff/2000/2943.pdf 2 Vergleiche auch Marcel Alexander, Niggli & Hans Wiprchtiger, 2003.

  • Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention 6 Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    Die Strafverfolgungsbehrden waren vor dem Inkrafttreten der Strafbarkeit des Besitzes zudem mit dem Umstand konfrontiert, dass sie erst bei Verdacht auf Herstellung, Einfuhr oder Verbreitung von Kinderpornografie einschreiten konnten. Der Anfangsverdacht und Nachweis dieser strafbaren Handlungen liess sich aber nur schwer erbringen. Der Tathandlung des unbefugten Besitzens kommt deshalb eine wichtige Funktion als Auffangtatbestand zu.3 Die neue Tatvariante im Umgang mit Kinderpornografie wurde im Sinne von "erwirbt, sich sonstwie beschafft oder besitzt" auch auf den Erwerb von Daten in elektronischer Form bertragen. Die neue Rechtsgrundlage ist seit dem 1. April 2002 in Kraft.4 3.2. Offene Fragen zum Straftatbestand der illegalen Pornografie Weiterhin ist der Konsum ohne Besitz straffrei; strafbar ist erst das gezieltes Abspeichern von Daten durch Herunter-laden aus dem Internet. Dass die vom PC automatisch hergestellten Zwischenspeicherungen (Temporary Files) nicht unter den Tatbestand des Besitzes fallen, wurde damit begrndet, dass der Benutzer auf die Entstehung solcher Da-teien keinen Einfluss habe und durch die zeitlich begrenzte Speicherung kein "Herrschaftsverhltnis" aufrechterhalten werden knne.5 Im Jahr 2004 hat das Bundesgericht zu Unklarheiten betreffend Auslegung des Artikels 197 StGB (Pornografie) Stel-lung bezogen.6 Vertieft geht einer dieser Entscheide auf die Bedeutung von "Herstellen" im Sinne des Art. 197 Abs. 3 StGB ein und erachtet jegliches Vervielfltigen und Duplizieren als Herstellung, unabhngig davon, ob eine Bearbei-tung stattfindet oder nicht. Explizit nimmt das Bundesgericht Stellung zur Frage, wie es mit rein elektronischen Kopier-vorgngen steht. Es hlt fest, dass es fr die Erfllung des Tatbestandes irrelevant ist, auf welche Weise ein beste-hendes Werk kopiert wird und welche ussere Beschaffenheit der Mitteilungstrger hat. Daraus folgt, dass die auf Dauer ausgerichtete, gezielt vorgenommene elektronische Speicherung eines Werkes auf der Festplatte eines PC, einer Diskette, einer CD-Rom, DVD oder auf anderen Datentrgern eine Herstellungshandlung ist, genau so wie etwa

    3 Siehe Weissenberger, Philippe, 1998. 4 Art. 197 StGB (Pornographfie):

    1. Wer pornographische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstnde solcher Art oder pornographische Vorfhrungen einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt, berlsst, zugnglich macht oder durch Radio oder Fernsehen verbreitet, wird mit Gefngnis oder mit Busse bestraft. 2. Wer Gegenstnde oder Vorfhrungen im Sinne von Ziffer 1 ffentlich ausstellt oder zeigt oder sie sonst jemandem unaufgefordert anbietet, wird mit Busse bestraft. Wer die Besucher von Ausstellungen oder Vorfhrungen in geschlos-senen Rumen im voraus auf deren pornographischen Charakter hinweist, bleibt straflos. 3. Wer Gegenstnde oder Vorfhrungen im Sinne von Ziffer 1, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder mit Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Gewaltttigkeiten zum Inhalt haben, herstellt, einfhrt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, berlsst oder zugnglich macht, wird mit Gefngnis oder mit Busse bestraft. Die Gegenstnde werden eingezogen. 3bis: Mit Gefngnis bis zu einem Jahr oder mit Busse wird bestraft, wer Gegenstnde oder Vorfhrungen im Sinne von Ziffer 1, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder Tieren oder sexuelle Handlungen mit Gewaltttigkeiten zum Inhalt haben, erwirbt, sich ber elektronische Mittel oder sonstwie beschafft oder besitzt. Die Gegenstnde werden eingezogen. 4. Handelt der Tter aus Gewinnsucht, so ist die Strafe Gefngnis und Busse. 5. Gegenstnde oder Vorfhrungen im Sinne der Ziffern 13 sind nicht pornographisch, wenn sie einen schutzwrdi-gen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert haben. 5 Siehe 00.041Botschaft ber die nderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militrstrafgesetzes (Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integritt / Verjhrung bei Sexualdelikten an Kindern und Verbot des Besit-zes harter Pornografie) vom 10. Mai 2000 unter: http://www.admin.ch/ch/d/ff/2000/2943.pdf. 6 BGE_131_IV_16 / Bundesgerichtsurteil vom 5. Oktober 2004, Nr. 6S.186/2004.

  • 7 Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    das Einscannen und Abspeichern von Bildern. Ebenso explizit wird das aktive Herunterladen unter die Herstellungs-handlung subsumiert. Unter Art. 197 Abs. 3bis StGB als privilegierte Form des Abs. 3 fallen gemss diesem Bundesgerichtsentscheid nun noch folgende Sachverhalte: - Entweder hat der Tter ber ein Passwort einen dauernden und unbeschrnkten Zugriff auf eine Webseite mit harter Pornografie oder - er erhlt auf seine Initiative hin E-Mails mit Attachements, die harte Pornografie beinhalten und belsst die Dateien im Eingangsspeicher. Der Bundesgerichtsentscheid kann zu einer verschrften Rechtsprechung im Bereich der Kinderpornografie via Inter-net fhren. Dies aus zwei Grnden: durch die explizite Subsumption des aktiven Herunterladens unter den qualifizier-ten Tatbestand des "Herstellens" von Art. 197 Abs. 3 StGB und zweitens durch die erstmals klarere Ausgestaltung des Begriffes "Beschaffen" in Art. 197 Abs. 3bis StGB. Eine andere offene Frage ist die Umschreibung von harter Pornografie in Art. 197 Abs. 3 StGB. Von harter Pornografie ist dann die Rede, wenn Kinder, Tiere, Gewalt oder menschliche Ausscheidungen7 in die sexuellen Handlungen einbe-zogen werden. Die Vermischung dieser vier Merkmale in einem Gesetzesartikel ist unter verschiedenen Gesichtspunk-ten fragwrdig: Fr die Strafverfolgung macht es einen betrchtlichen Unterschied, ob sie wegen koprophilen8 oder pdosexuellen Darstellungen ermittelt, wie es auch fr die Verdchtigen von Bedeutung ist, weswegen sie kriminali-siert werden. Auch fr die Forschung im Bereich Kinderpornografie ist es hinderlich, dass keine gesonderten statisti-schen Angaben zu Anzeigen und Verurteilungen der genannten Formen illegaler Pornografie erhltlich sind. Zudem ist es strend, Pornografie mit Kindern und mit Exkrementen strafrechtlich hnlich behandelt zu sehen, geht es doch dem allgemeinen Empfinden nach um vllig andere Rechtsgter.

    7 Strafrechtlich sind mit menschlichen Ausscheidungen ausschliesslich Kot und Urin gemeint. Der Einbezug von menschlichen Ausscheidungen wurde in Art. 197 Abs. 3bis StGB weggelassen, das heisst, der Besitz von pornografi-schen Dateien mit menschlichen Ausscheidungen ist erlaubt. 8 Koprophilie bezeichnet die sexuelle Erregung durch und mit menschlichen Ausscheidungen.

  • Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention 8 Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    3.3. Rechtsverstndnis der Inhalte von Kinderpornografie In der Schweiz liegt die Schutzaltersgrenze bei 16 Jahren. Diese Grenze gilt gemss Artikel 197 StGB in zweifacher Hinsicht: (Verbotene) Pornografie darf Kindern nicht zugnglich gemacht werden, und die Darstellung sexueller Hand-lungen mit Kindern gilt als verbotene Pornografie. Die Frage, was als sexuelle Handlung zu betrachten sei, beantwortet die juristische Lehre so: Nacktfotos sind porno-grafisch, wenn sie durch eine bermssige Betonung des Genitalbereichs darauf angelegt sind, den Betrachter sexu-ell aufzureizen. Ob das Kind selbst den Bezug zur Sexualitt erkannt hat, ist ohne Bedeutung. Es gengen aufreizen-de, explizite Stellungen oder Situationen (Gesamtbetrachtungen). Bei "blossen" Nacktdarstellungen oder Darstellun-gen ohne direkten beziehungsweise offenkundigen Bezug zur Sexualitt ist die Beantwortung schwierig. Wird ein Kind dazu gebracht, sich vor der Kamera auszuziehen, kann dies bereits eine sexuelle Handlung nach Art. 187 StGB (se-xuelle Handlungen mit Kindern) darstellen.9 Die Praxis der Strafverfolgung zeigt, dass die meisten Personen, die Nacktbilder von Kindern zum Zweck der sexuel-len Erregung besitzen, meist auch eindeutige Kinderpornografie sammeln. In diesem Sinne stellen sich der richterli-chen Wrdigung in der Regel keine praktischen Probleme. Jemand, der wirklich "nur" Nacktaufnahmen von Kindern sammelt, kann aber in der Tat strafrechtlich nicht belangt werden. Im Sinne der Persnlichkeitsrechte der Kinder, de-ren Bilder zum Zweck der sexuellen Erregung benutzt werden, ist dieser Umstand stossend. Die Gesetzeslage in der Schweiz in Bezug auf Kinderpornografie ist also in der aktuellen Ausgestaltung relativ neu. Weitere Ausformulierungen und Klrungen von offenen Fragen werden durch richterliche Rechtsprechung und die juristische Lehre sicher noch folgen.

    9 Siehe Marcel Alexander, Niggli & Hans Wiprchtiger, 2003

  • 9 Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    3.4. Kennzahlen Wie viel kinderpornografisches Material im Internet kursiert und wie viele Menschen dieses Material mehr oder weniger regelmssig konsumieren, herunterladen, verschicken und herstellen, lsst sich nur schtzen. Es existieren vielerlei Schtzungen von Nichtregierungsorganisationen, Polizeibehrden oder politischen Stellen: Die Anzahl kinderpornografischer Seiten im Netz wird bereinstimmend auf einige Hunderttausend beziffert, und die Ge-winne aus der Produktion von Kinderpornografie uneinheitlich von einigen Millionen Euro pro Jahr bis zu einigen Milli-arden Dollar jhrlich geschtzt. Die Schtzungen zur Anzahl kinderpornografischer Seiten kommen in der Regel ber Stichwortsuchen im Web zu-stande. Mit dieser Methode wird aber nur ein Teil des Geschehens im Netz erfasst. Verstecktere Angebote oder nicht eindeutig benannte Seiten werden nicht entdeckt. Hingegen lsst sich nachvollziehbar belegen, dass die Gewinne aus kommerziellen kinderpornografischen Angeboten sehr hoch sind.10 Ein anderer Ruf nach Zahlen und statistischen Angaben betrifft das Ausmass an Menschen in einem Land, die Kin-derpornografie regelmssig konsumieren respektive herunterladen. In der gesamtschweizerischen Anzeigestatistik11 kann Art 197 StGB nicht gesondert ausgewiesen werden. Aufgrund der Kriminalstatistik des Kantons Zrich bewegen sich die Anzeigen bezglich Art. 197 StGB bei 100 bis 200 Anzeigen pro Jahr. Eine Aktion in der Grssenordung der Operation Genesis12, innerhalb derer nur schon im Kanton Zrich ber 300 Personen zur Anzeige gebracht wurden, zeigt, wie unsicher solche Zahlenwerte sind. In Bezug auf Art. 197 StGB schwankt die Anzahl Verurteilungen13 von Jahr zu Jahr stark. In den letzten Jahren wurden gesamtschweizerisch jhrlich zwischen 200 und 800 Urteile gesprochen. Da aber die Statistik alle Urteile zu Art. 197 StGB und damit nicht nur zu Kinderpornografie erfasst und die Zahl der Verurteilungen wiederum stark abhngig sind von einzelnen Polizeiaktionen, sind die Angaben aber auch hierbei nicht sehr aussagekrftig. Dennoch geben die Angaben eine Vorstellung davon, in welcher ungefhren Grssenordnung sich die Anzeigen und die Verurteilungen bewegen. Wie auch bei den sexuellen Handlungen mit Kindern, muss beim Deliktsfeld Kinderpor-nografie von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden.

    10 Beim Angebot der Landslide Production in den USA (Aktion Genesis in der Schweiz, siehe unten) wurden 250'000 Kunden (wobei eine Person mehrfach als Kunde eingeschrieben sein kann) aus 60 Lndern eruiert. Wird angenom-men, jeder Kunde hatte nur ein Monatsabonnement zu knapp 30 US-Dollar gelst, beluft sich der Umsatz dieser Seite bereits auf ber 7'500000 US-Dollar. 11 Einsehbar unter: http://www.statistik.admin.ch/stat_ch/ber19/PKS/dtfr19_crim.htm 12 Genesis ist die Schweizer Bezeichnung der internationalen Aktion gegen Kinderpornografie, die durch das Angebot des US-Anbieters Landslide im Jahr 2002 ausgelst wurde. ber Tausend Verdchtige konnten in der Schweiz ermit-telt werden. 13 Einsehbar unter: http://www.statistik.admin.ch/stat_ch/ber19/dtfr19.htm

  • Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention 10 Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    Eine interessante Dunkelfeldstudie, welche die Verbreitung von pdosexuellen Fantasien bei Erwachsenen erforschte, soll hier kurz Erwhnung finden. Briere14 untersuchte die Verbreitung pdosexueller Fantasien mittels einer Fragebo-genstudie bei Studenten (N = 193). Die Studie ergab, dass sich 21 Prozent der Studenten von kleineren Kinder sexuell angezogen fhlen, dass neun Prozent der Studenten in ihre sexuellen Fantasien Kinder miteinbeziehen, dass fnf Pro-zent zu diesen Fantasien onanieren und dass sieben Prozent Sex mit Kindern htten, wenn sie keine Strafverfolgung befrchten mssten. Die hohen Zahlenwerte geben einen Hinweis darauf, dass mehr Menschen Kinder als Sexual-partner attraktiv finden, auch wenn dies ber die konkreten Handlungen dieser Personen nichts aussagt.15 3.5. Kinderpornografiekonsumenten, Pdophile, Missbraucher? Heisst dies nun, dass die Anzahl pdosexuell Veranlagter sehr hoch sein muss? In der ffentlichen Meinung werden Kinderpornografiekonsumenten nicht selten mit Pdophilen gleichgesetzt. Es ist hier nicht der Ort, um die verschiedenen Motive zu beleuchten, weshalb sich Menschen den Missbrauch von Kindern anschauen wollen.16 Es soll aber festgehalten werden, dass es verschiedene Motive gibt und bei Weitem nicht alle Kinderpornografiekonsumenten pdophil sind. Kinderpornografiekonsumenten, Pdophile, Pdosexuelle und Kinds-missbraucher bezeichnen Personenkreise, zwischen denen es berschneidungen gibt; identisch sind sie jedoch nicht. Perverse Neugier, Internetsucht oder allgemein eine Sexsucht sind Beispiele fr Antriebe, sich Kinderpornografie zu beschaffen, ohne dass diese Personen sich im realen Leben zwingend Kinder als potenzielle Sexualpartner vorstellen knnten. Fr die Strafverfolgung, die Justiz und nicht zuletzt fr Prventionsmassnahmen ist das Wissen um die Moti-ve aber wichtig. Zum Einen mssen beispielsweise bei einem Internetschtigen, der wahllos legale und illegale Dateien aus dem Internet herunterldt, andere Massnahmen angewiesen werden als bei einem Pdosexuellen, und zum An-deren ist es fr die Polizei wichtig zu wissen, bei welchen Kinderpornografiekonsumenten sich Folgeermittlungen in dem Sinne lohnen, als dass mglicherweise ein Kindsmissbrauch verhindert werden kann. In der Schweiz berichten immer mehr kantonale Ermittlungseinheiten von Folgeermittlungen bei Ermittlungen gegen Kinderpornografie.Die Hinweise beziehen sich auf unterschiedliche Phnomene; so kann ein Ermittler stutzig werden, bei einem Junggesellen ohne Kinder in der nheren Verwandtschaft Kinderspielsachen oder Kinderfilme in der Woh-nung zu finden, oder es finden sich gar Hinweise auf eine eigene Produktion von Kinderpornografie bei den sicherge-stellten Materialien. Natrlich wird gegen Kinderpornografiekonsumenten, die in sensiblen Berufen (Lehrer, Pfarrer, Angestellte in Kinderheimen, etc.) arbeiten, mit besonderer Sorgfalt ermittelt. Es lohnt sich auch, die Art der gesichte-ten Dateien, deren Umfang und Organisationsstruktur sowie die Email-Adressverzeichnisse und die Favoriten unter die Lupe zu nehmen. Findet man bei einem Verdchtigen einige wenige Dateien illegaler Pornografie oder riesige, geord-nete Ablagestrukturen mit spezifischen Formen von Kinderpornografie (z.B. nur Mdchen in einem bestimmten Alter), so ergibt das hilfreiche Rckschlsse auf das sexuell motivierte Interesse am Kind. Nicht selten kann aufgrund solcher Folgeermittlungen tatschlich sexueller Missbrauch von Kindern nachgewiesen werden. Leider existieren aber in der Schweiz noch keine verbindlichen Zahlen zum Anteil Kindsmissbrauchern unter den ermittelten Kinderpornografiekon-sumenten.17

    14 Briere, John (1998). 15 Siehe zu dieser Thematik auch Knecht, Thomas (2001). 16 Zur Typologie pdosexueller Tter siehe z.B Urbaniok, Frank & Benz, Christian, 2005. 17 Es existieren aber Angaben zu diesem Verhltnis aus anderen Lndern. Nach Aussagen von John Carr (2005) stellt sich jeder dritte Kinderpornografiekonsument als Kindsmissbraucher heraus. Siehe auch Andreas, E. Hernandez (2000) zum Zusammenhang zwischen Kinderpornografiekonsum und Kindsmissbrauch.

  • 11 Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    Unabhngig vom Anteil Pdosexueller unter den Kinderpornografiekonsumenten, stellt sich die Frage, ob der Konsum von Kinderpornografie das Risiko erhht, dass ein Pdosexueller zur Tat schreitet. Gallwitz und Paulus18 fhren aus, dass es wohl Hinweise und Umfragen gibt, nach denen sich Pdophile mehr mit Magazinen wie Sonnenfreuden oder anderen FKK-Postillen () beschftigen. Doch alle Pdophilen und Pdose-xuellen, die wir kennen gelernt haben19 und die sich zu ihrer Neigung bekannten, waren im Besitz von Kinderpornos. (S. 29) Beide Autoren befassen sich auch mit der Frage, ob es sich bei Kinderpornografie um die Vorstufe des sexuellen Missbrauchs handeln kann. (S.28) Sie vertreten dabei die Meinung, dass: Pornografie nicht nur ein vorbergehend genutztes Ventil ist, ein Ersatz, eine Hilfe fr die Selbstbefriedigung. Sie beeinflusst auch die Hemmung, die bisher von Straftaten abhielt, im Sinne einer Herabsetzung. Pornografie beeinflusst vor allem auch die sexuellen Phantasien und damit die sexuellen Bedrfnisse und die sexuelle Experimentierfreudigkeit. Und der gesellschaftliche Umgang mit Por-nografie beeinflusst die gesellschaftliche Legitimation. (S. 28). Wenn sich viele Sexualstraftter oder Pdokriminelle mit Pornografie beschftigen, heisst das umgekehrt nicht, dass der Konsum von (illegaler) Pornografie generell zu Straftaten animiert. Das heisst aber auch, dass man bei gewissen Risikogruppen differenziert schauen muss, was der Pornografiekonsum auslst und welche Einflsse eine Tat wahr-scheinlicher machen. Die Frage muss dementsprechend lauten: Unter welchen Bedingungen treibt der Konsum zur Tat? Ein wesentlicher Punkt bei der Bestimmung von Risikogruppen ist der Suchtaspekt. Suchtartige Sammler von (Kinder-) Pornografie berichten von sich,20 wie sich durch das Betrachten der Bilder eine Eigendynamik entwickelt, die (fast) nicht mehr kontrolliert werden kann, und wie sich durch exzessiven Konsum pornografischer Darstellungen der Blick im Alltag verndert. Dazu wiederum Gallwitz und Paulus: "Der Handlungsdruck, das Bestreben Phantasien um-zusetzen, hngen neben der Steuerungsfhigkeit der Person von der Motivlage und Hemmschwelle und nicht von der Veranlagung, heterosexuell, homosexuell, bisexuell, pdosexuell oder promiskuitiv, ab. Erst bei Menschen, die ihr ei-genes sexuelles Verhalten nicht mehr unter Kontrolle haben, werden die sexuellen Phantasien zum Abnormen." Suchtartiger Umgang mit Kinderpornografie deutet sicherlich darauf hin, dass ein erster Schritt in Richtung Kontroll-verlust bereits stattgefunden hat. Tterorientierte Massnahmen der Schweizerischen Prventionskampagne (siehe unten) nehmen diese Tatsache ernst und wollen unter Anderem fr Internetschtige ein niedersschwelliges Beratungs- und Therapieangebot in der Schweiz aufbauen.

    18 Gallwitz, Adolf & Paulus, Manfred, 1998. 19 Adolf Gallwitz ist Professor an der Hochschule fr Polizei, Psychotherapeut und Polizeipsychologe und Leiter der Forschungsgruppe Sexuelle Gewalt. Manfred Paulus ist Kriminalhauptkommissar und Leiter des Deliktsbereichs Sexualstraftaten bei der Kriminalpolizei Ulm. In diesen Funktionen haben beide hufigen Kontakt mit Pdosexuellen, aber in der Regel mit solchen, die strafrechtlich aufgefallen sind, was einer negativen Selektion entspricht. 20 Auf den Internet-Seiten von Pdophilenvereinigungen, in der Schweiz z.B. www.itp-arcados.ch, knnen solche Selbstbeschreibungen eingesehen werden.

  • Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention 12 Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    3.6. Arten der Verbreitung von Kinderpornografie Das Internet ist aktuell die grsste Plattform fr kinderpornografisches Material.21 Das hat zum einen technische Grn-de (schnelle, billige Verbreitung), zum anderen suggeriert das Internet aber auch Anonymitt.22 Die frheren Postzu-stellungen oder der Kauf unter der Theke in Pornoshops waren und sind fr Pdosexuelle oder andere Interessierte mit mehr Risiko behaftet. Zudem ist der Internetzugang privat und jederzeit mglich, und es besteht die Mglichkeit, die eigene Identitt zu verschleiern oder zu verndern. Das Anbieten von Kinderpornografie auf eigens dafr kreierten Websites (wie im Fall Genesis resp. Landslide) ist aber nur eine Mglichkeit, die zudem anzahlmssig abnimmt. Professionelle Hersteller beschrnken sich zunehmend auf das Angebot von strafrechtlich nicht relevanter Kinder-Erotika, da die Strafverfolgungsbehrden im Finden und Ver-folgen offener Angebote immer effizienter werden. Das Internet bietet den an Kinderpornografie Interessierten aber auch andere, sicherere Mglichkeiten, Material auszu-tauschen. Zum Beispiel sind geschlossene Gruppierungen oder direkter Email-Austausch dementsprechend hufiger anzutreffen, aber schwieriger zu ermitteln. Auch in Chatrooms oder Newsgroups treffen sich Menschen mit hnlichen Interessen. Die Internet-Gemeinschaften spielen bei illegalen oder tabuisierten Interessen eine grosse Rolle. Die sons-tige Ausgrenzung oder das Risiko, bestraft zu werden, kann umgangen werden. Zugleich ermglichen es diese Ge-meinschaften, Hemmungen abzubauen, Komplizenschaft herzustellen, sich unter Gleichgesinnten zu rechtfertigen, sich gegenseitig zu untersttzen, Tipps auszutauschen und natrlich fast immer mit dabei Bildmaterial auszutau-schen. Zudem suchen Pdosexuelle immer hufiger ber das Internet Kontakte zu Kindern und Jugendlichen. 3.7. Repression in der Schweiz Die verschiedenen Arten der Verbreitung von kinderpornografischem Material bedingen unterschiedliche Arten der Ermittlung. In der Schweiz stehen den Ermittlungsbehrden verschiedene Mglichkeiten und Formen zur Verfgung, die im Folgenden skizziert werden sollen.

    21 Fachleute sprechen von 90 Prozent aller Materialen, die bereits ber das Internet verbreitet werden. 22 Die Anonymitt ist zwar auf dem Internet auch nicht zu hundert Prozent garantiert, aber geeignetes Know-how und dementsprechende Technik macht es fr die Strafverfolgungsbehrden sehr schwierig, die Identitten herauszufinden.

  • 13 Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    3.8. Koordinierte internationale Operationen Wird im Ausland23 die Produktion oder die Verbreitung kinderpornografischen Materials entdeckt, werden die Daten (IP-Adressen, Kreditkartennummern) den jeweiligen Lndern zugestellt, in der Regel ber Interpol. Der Anfangstatbe-stand kann kommerzielle Internetseiten betreffen, aber auch alle anderen Formen der Verbreitung. Die Schweiz hat bis anhin Daten aus geschlossenen Gruppierungen, von Peer-to-Peer-Netzwerken oder aus E-Mail-Adressdateien einzel-ner Tatverdchtiger aus dem Ausland erhalten. Die Abteilung Koordination der Bundeskriminalpolizei nimmt diese Da-ten entgegen, klrt den Straftatbestand ab und leitet die Materialien an die kantonalen Strafverfolgungsbehrden wei-ter. Die eigentliche polizeiliche Intervention und die Strafverfolgung fhren kantonale und stdtische Polizeikorps re-spektive die kantonalen Justizbehrden durch. Die Ermittlungskompetenz fr alle Formen pdokrimineller Delikte liegt bei den kantonalen und stdtischen Strafverfolgungsbehrden, es sei denn, es handle sich um eine kriminelle Organi-sationen gemss Artikel 260ter StGB. Da immer mehr Lnder wie die Schweiz auch aktives Monitoring (anlassunabhngige Recherchen im Internet, siehe unten) betreiben und somit die Chancen steigen, kommerzielle Seiten, Ringe oder Tauschbrsen zu entlarven, und die Aktionen oft einen internationalen Bezug aufweisen, ist eine professionelle Koordination zwischen dem In- und Aus-land sowie zwischen den Kantonen ntiger denn je. Die Koordinationsaufgaben sind bei der Bundeskriminalpolizei angesiedelt. Zentral fr eine erfolgreiche internationale Aktion ist die rasche Weitergabe der strafrechtlich relevanten Daten an die anderen betroffenen Lnder. In der Schweiz betrgt die vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist fr Verkehrs- und Rech-nungsdaten sowie Daten, die eine Teilnehmeridentifikation erlauben, bei Providern sechs Monate.24 Eine schnelle Wei-tergabe der Informationen ist aus diesem Grund ausserordentlich wichtig. Viel zu oft konnten gegen Verdchtige keine Ermittlungen aufgenommen werden, weil die vom Ausland erhaltenden IP-Adressen lter als sechs Monate waren. Bei Aktionen, die kommerzielle Seiten betreffen, ist die berkantonal zeitgleiche Ermittlung nicht von zentraler Bedeu-tung. Die einzelnen Verdchtigen aus den Kantonen kennen sich in der Regel nicht und knnen sich nicht warnen. Bei nicht zeitgleichem Vorgehen erhht sich aber das Risiko medialer Informationspannen, die Verdchtige warnen kn-nen. Anders sieht es bei Aktionen gegen pdosexuelle Gruppierungen aus, deren Mitglieder in direktem Austausch miteinander stehen.

    23 Natrlich kann ein Anbieter auch von der Schweiz aus operieren. Professionelle Anbieter suchen sich aber fr ihre Serverstandorte gezielt Lnder aus, in denen die Gesetzgebung und die Strafverfolgung schwach bis inexistent sind. 24 Siehe BPF Art. 15 Abs. 3 unter: http://www.admin.ch/ch/d/ff/2000/5128.pdf.

  • Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention 14 Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    3.9. Kantonale Ermittlungen Aus polizeilichen Quellen ist bekannt, dass bei Missbrauchern in der Regel auch Kinderpornografie gefunden wird (siehe oben). Nicht selten tauschen sie mit anderen Pdosexuellen Kinderpornografie ber das Internet. Da es bei der aktuellen Gesetzeslage fr Ermittler nicht mglich ist, sich verdeckt in geschlossenen Gruppierungen zu bewegen (da sie keine Kinderpornografie anbieten, tauschen oder kaufen drfen), sind in Gruppierungen aktive, gefasste Pdose-xuelle die einzige Mglichkeit, um an Passwrter und Netzadressen zu kommen. Da der ermittelte Verdchtige bereits Mitglied der geschlossenen Gruppierung ist, kann die Polizei unter seiner Identitt in der Gruppierung weitere Ermitt-lungen anstellen. ber den Zugang zu diesen geschlossenen Plattformen ist die Chance sehr gross, aktive Missbrau-cher zu entlarven und Kinder vor weiterer sexuellen Ausbeutung zu schtzen. Auch Spezialermittlungen in Chatrooms oder bei Newsgroups knnen dazu fhren, Daten von Personen aus anderen Kantonen oder Lndern zu erfassen. 3.10. Anlassunabhngige Recherchen Seit 2003 existiert in der Schweiz die Koordinationsstelle zur Bekmpfung der Internetkriminalitt (KOBIK).25 KOBIK nimmt nicht nur Meldungen aus der Bevlkerung entgegen, sondern sucht selbst aktiv nach verbotenen Inhalten im Internet. Aktuell fokussiert KOBIK ihre Suche auf kinderpornografisches Material oder auf Personen, die sich in sexuel-ler Absicht Kindern ber das Internet nhern. KOBIK kann ber die Provider abklren lassen, in welchem Kanton die verdchtigen Personen wohnen und das Dossier mit den IP-Adressen des Verdchtigen und den Materialien zum angenommenen Straftatbestand den kantonalen Ermittlungsbehrden weitergeben. Diese Form der anlassunabhn-gigen Recherche hat den Vorteil, dass strafrechtlich relevante Funde direkt und schnell weitergeleitet werden. 3.11. Meldungen aus der Bevlkerung Wie viele andere Lnder hat auch die Schweiz ber KOBIK die Mglichkeit geschaffen, den Behrden verdchtige Inhalte im Internet zu melden. Die Brgerinnen und Brger werden somit zu wichtigen Partnern fr die Polizeien. Die Meldestelle bei KOBIK ist durch Pressearbeit in der Bevlkerung bekannt und wird rege genutzt. Von ihrer Aufgabe bei den Providern her nahe am Geschehen und geschult auf verdchtige Inhalte in Chatrooms, knnen Abuse Officers26 KOBIK und den Ermittlungsbehrden wertvolle Informationen liefern.

    25 Siehe www.kobik.ch oder Kronig, Philipp & Bollmann, Eva (2004). 26 So genannte Abuse Officers sind Personen, die fr Provider meist freiwillig Kinder- und Jugendchats berwachen.

  • 15 Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    In der Schweiz wurde das Dispositiv zur Bekmpfung von Kinderpornografie in den letzten Jahren gestrkt. Das Know-how der Ermittlungsbehrden ist grsstenteils sehr gut und wird laufend den neuen technischen Entwicklungen angepasst. Die Zusammenarbeit zwischen den Bundesbehrden und den kantonalen Justiz- und Polizeikreisen hat sich eingespielt und funktioniert. Die qualitativen Verbesserungen in der Repressionsarbeit zeigen sich auch im Zu-wachs der Verurteilungen. Nichtsdestotrotz gibt es noch viel zu tun. Grundstzlich gilt wie bei jedem verstrkten Kampf, dass die Ressourcen dafr bereit gestellt werden mssen. Im Deliktsbereich Kinderpornografie, wie allgemein bei pdokriminellen Delikten, ist die Diskrepanz zwischen ffentlicher Emprung und den tatschlichen Bekmp-fungsmitteln besonders frappant. Es handelt sich um mehrheitlich kantonale, politische Entscheide, wie die Polizei mit welchen Mitteln die Bekmpfung der einzelnen Deliktsbereiche priorisiert. Im Bereich der Kinderpornografie sind die Kantone teils stark von den internationalen Verfahren und den Meldungen von KOBIK bestimmt und auch ausgelastet. Vor allem die grossen, lnderbergreifenden Verfahren stellen die Kantone vor Ressourcenprobleme; fr viele Korps sind zustzliche, eigene Verfahren kaum mehr mglich. Neben einer gut funktionierenden Repression und politischer Lobbyarbeit gehrt auch eine professionelle Prvention zur effektiven Bekmpfung von Kinderpornografie. Vor allem Kinderschutzorganisationen und Schulen widmen sich seit Lngerem dem Thema und erarbeiteten mehrheitlich sehr interessante und wirksame Prventionsmassnahmen im Bereich Pdokriminalitt. Eine nationale, langjhrige Prventionskampagne fehlte aber bis anhin. 3.12. Die Prventionskampagne der Schweizerischen Kriminalprvention Im Jahr 2002 wurden die Schweizer Strafverfolgungsbehrden vom Umfang der Aktion Genesis berrascht. Die gros-se Anzahl ermittelter Kinderpornografiekonsumenten aus fast allen Kantonen erforderte ein hohes Mass an Koordina-tion. Die Auswertung der Datentrger band grosse polizeiliche Ressourcen, und gerade kleine Kantone stiessen bei der technischen Beweissicherung an ihre Grenzen. Die Medien beschftigten sich monatelang mit dem Phnomen der Kinderpornografie, und die Emprung in der Gesellschaft war gross. Der Druck auf Politik und Strafverfolgungs-behrden wuchs, vermehrt und effizienter gegen Kinderpornografiekonsumenten vorzugehen. Wie erwhnt, hat sich nach der Aktion Genesis die Ermittlungsttigkeit deutlich verbessert. Die kantonalen Polizeikorps verlangten aber zu-dem, dass auf der prventiven Seite Massnahmen erarbeitet wrden. Die politischen Vorgesetzten der Polizeikorps, die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und direktoren (KKJPD), reagierten umgehend und beauftragten ihre Fachstelle, die Schweizerische Kriminalprvention, mit der Erarbeitung einer Prventionsstrategie gegen Kinderpornografie im Internet. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern und Vertreterinnen kantonaler Polizeikorps, von Nichtregierungsorgani-sationen und aus dem sexualtherapeutischen und PR-Bereich, erarbeitete ein Konzept mit Basiswissen, einer Kom-munikationsstrategie und konkreten Massnahmen. Folgende Grundannahmen haben die Erarbeitung der Kampag-nenstrategie entscheidend beeinflusst: Im Zentrum der Kampagne das Internet und Kinderpornografie! Das zentrale, verbindende Element ist das Internet, eine Tatwaffe mit dynamisierender Wirkung. Im Internet tauschen Konsumenten Kinderpornografie, stossen Jugendliche auf allerlei pornografische Angebote, suchen pdosexuelle Menschen in Chats und Kontaktforen Kinder und Jugendliche, um diese sexuell auszubeuten. Das Internet spielt hier zwar eine geringe Rolle, kommen doch die meisten dieser Ausbeutungsbeziehungen immer noch durch Kontakte im sozialen Nahraum (Familie, Schule, Freizeit) zustande. Dennoch muss die Kampagne das Thema sexuelle bergriffe auf Kinder und Jugendliche aus der Perspektive der Kontaktaufnahme im Internet streifen.

  • Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention 16 Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    3.13. Das Internet als beschleunigender Faktor fr Sexualdelikte Die Vernetzung durch das Internet brachte eine zustzliche Beschleunigung fr den Markt der Kinderpornografie. In der Schweiz haben in den letzten Jahren die Breitbandanschlsse stark zugenommen: Zwei Drittel der Bevlkerung verfgen ber einen ADSL- oder Fernsehkabelanschluss.27 Das ermglicht einen sehr schnellen Bezug von Kinderpor-nografie, etwa ber die Teilnahme an Peer-to-Peer-Netzwerken oder den Tausch ber Newsgroups. In Chats und Gruppierungen begegnen sich pdosexuell veranlagte Menschen weltweit und tauschen ihre Fantasien und Wnsche, aber auch kinderpornografische Dateien aus. Oft resultieren in unserer mobilen Welt daraus echte Begegnungen. Im letzten Halbjahr benutzten in der Schweiz 68 Prozent der Personen das Internet, 56 Prozent nutzten das Internet re-gelmssig. Dieser engere Benutzerkreis hat im Vergleich zum Vorjahr um 9 Prozent zugelegt.28 Interneterfahrung hat offenbar auch rund ein Drittel der unter 13-Jhrigen. Doch deren Eltern, die ber 35-Jhrigen, verfgen ber eher be-schrnkte Kenntnisse des Internets. Dies betrifft vor allem die Mtter, die den Jugendlichen das Surfen erlauben und mit ihnen ber Erfahrungen im Netz reden mssten. Ihnen fehlt zu diesem Dialog aber die gemeinsame technische Verstehensbasis. 3.14. Erfahrungen der Polizei mit Kinderpornografie im Internet Die Polizei hat in den letzten Jahren die ntige Kompetenz und Ausrstung erworben, um im Internet effizient fahnden zu knnen. Das hat generalprventive Wirkung: Potenzielle Konsumenten sind verunsichert. Die Polizei stellt generell fest, dass berfhrte Konsumenten ihr Unrechtshandeln oft nicht einsehen. Sie rechtfertigen sich damit, dass es diese Bilder ja unabhngig von ihrem Konsum gibt. Hier ist klar zu machen: Kinderpornografie ist kein opferloses Delikt und der Erwerb von Kinderpornografie strkt die Produktion. 3.15. Aus der Ttertherapie fr die Prvention lernen Eine Form von Therapie von Sexualstrafttern versucht, mit Hilfe eines dynamischen Deliktkreislaufs den individuellen Weg eines Tters zum Delikt zu erkunden. Die Tter beschreiben ihr Erleben ja oft als einen Drang gegen ihren Willen, die Dynamik zum Delikt geschieht einfach. Im Zentrum dieser Dynamik steht eine ungengendes Verantwortungsge-fhl und die Unfhigkeit zum Einfhlen in das Leid der Opfer. Durch die Therapie sollen Tter sich der Mechanismen bewusst werden, die sie eine Hemmschwelle berschreiten und genormte Stationen auf ein Sexualdelikt hin durchlau-fen lassen. So wird Hilflosigkeit durch Mglichkeiten des Handelns ersetzt, sie lernen ihre Hilflosigkeit - dem Drang - etwas entgegen zu setzen.

    27 siehe WEMF AG fr Werbemedienforschung, Zrich, www.wemf.ch: MA Comis 2005 Report (September 2005) 28 siehe WEMF AG fr Werbemedienforschung, Zrich, www.wemf.ch: MA Net Welle 2/2005 Report (August 2005)

  • 17 Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    3.16. Prventive Strategien fr potenzielle Tter sowie Personen aus ihrem Umfeld Auf dieser Basis lassen sich auch Prventionsmglichkeiten definieren: Bei potenziellen Ttern gilt es, ihr Verantwor-tungs- und Empathiedefizit zu beheben. Das gilt auch fr Konsumenten von Kinderpornografie. Sie mssen lernen, Verantwortung zu entwickeln, ihren individuellen Weg zum Konsum von Kinderpornografie zu erkunden und wirksame Hemmschwellen aufzubauen. So lassen sich Prventionsanstze fr Einstiegs- und Gelegenheitstter sowie schtige Konsumenten entwickeln. Da die Dynamik zur Sexualstraftat strukturiert abluft, lassen sich hieraus auch Modelle fr die Standortsbestimmung von Zeugen, Mitwisser bzw. Personen im Umfeld von Ttern definieren. Diese knnen ihre Erlebnisse mit Ttern strukturieren, ihre Wahrnehmungen beurteilen und anstelle von Verdrngung oder Lhmung ak-tiv Handlungsmglichkeiten entwickeln. Ein wachsames und aktives Umfeld wirkt nmlich ebenfalls prventiv gegen Kinderpornografie. Es kann den Weg zur Abstinenz untersttzen, notfalls durch eine gut vorbereitete Anzeige den Zwang zur Therapie erhhen oder ein schlimmeres Sexualdelikt verhten. 3.17. Prventive Strategien durch Strkung potenzieller Opfer in ihrem Abwehrverhalten Die Kampagne stellt bewusst die Selbstverantwortung von potenziellen Ttern in den Mittelpunkt der Prvention. Den-noch versucht sie auch Mglichkeiten des Selbstschutzes von potenziellen Opfern auszubauen. Kinder sollen das Internet und seine Gefahren kennen. Entsprechende Massnahmen machen Kinder und Jugendliche mit sinnvollen Regeln im Internet vertraut. Dazu ist es ntig, ihr Umfeld (Eltern, Schule, Lehrer) zu befhigen, sie auf ihrem Weg im Internet zu begleiten sowie mit ihnen ihre Erfahrungen zu verbalisieren. Polizei und Kinderschutzorganisationen gehen hier gemeinsam vor, eine Zusammenarbeit erfolgt lokal mit Einbezug der Schulen. 3.18. Gemeinsam gegen Kinderpornografie und sexuelle Ausbeutung von Kindern Im Konzept wird der so genannte By-Stander-Effekt 29 ausgewertet. Je mehr sich die Gesellschaft angesichts von Delikten wie Kinderpornografie und sexueller Ausbeutung von Kindern hilflos zeigt, desto mehr gibt sie den Ttern Raum. Mit dem Slogan Kinderpornos zerstren Leben setzt die Kampagne deshalb auch stark auf ffentlichkeitsar-beit. Die Kampagne soll viele Engagierte dazu befhigen, das Schweigen zu brechen. Das Thema der Kampagne

    29 Dabei geht es um das sozialpsychologische Phnomen, dass bei einem Unfall oder Delikt Beobachter stehen blei-ben und nicht handeln. Man hat sogar festgestellt: Je mehr nicht handelnde Beobachter, desto geringer die Chance fr ein Eingreifen.

  • Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention 18 Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    Die Kampagne fokussiert auf Prvention von Kinderpornografie im Internet. Jedes Bild zeigt die sexuelle Ausbeutung eines Kindes, deshalb muss auch immer die reale sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen thematisiert werden. Zudem ist die Suche von Pdokriminellen nach Kindern in Chatrooms ein Thema. Bei der realen Ausbeutung werden oft Bilder und Videos als Trophen gemacht, mit denen die Opfer erpresst werden. Die Bilder und Videos werden dann wieder im Internet angeboten und heizen den Konsum von Kinderpornografie weiter an. Chats und Vi-deo-Chats, die zur Produktion von Kinderpornografie benutzt werden und der Jugendschutz im Internet runden die Thematik ab, wie dies die nachfolgende Grafik verdeutlicht:

    Zunehmender Konsum von

    Kinderpornografie

    Sexuelle Ausbeutungvon Kindernund Jugend-

    lichen

    Grooming

    Hinter jedem Bild eine Ausbeutung!

    Pdokriminellesuchen Kinder

    zur Ausbeutung

    Produktion vonKinderpornos?

    Konsumenten =zuknftige Tter?

    Internet

    Internet

    ChatVideo-Chat= Produktion?

    Kinder sehenim Internet Pornos

    Pdokriminalittaber nicht Pdophilie!

    3.19. Strategie und Zielgruppen Die Massnahmen richten sich mit verschiedenen Strategien an unterschiedliche Zielgruppen: Beim Tter und potenziellen Tter wird an mangelnde Verantwortungsgefhle und Empathie gegenber Kindern ap-pelliert. Im Rahmen der Kampagne wird versucht, ein qualittsgeprftes Beratungs- und Therapienetzwerk aufzubau-en. Es gibt wohl einige sehr kompetente Anlaufstellen, jedoch ist nicht sichergestellt, dass alle Anlaufstellen unter T-terbetreuung auch das Gleiche und Richtige verstehen. Vom Umfeld der Tter oder potenziellen Ttern, den Mitwissern, wird verlangt, den Bystander-Effekt zu berwinden etwas zu unternehmen statt wegzuschauen - und die Bereitschaft zur Intervention, beispielsweise durch Anzeigeer-stattung bei der Polizei, zu erhhen. Kinder und Jugendliche drfen im Internet nicht der Pornografie ausgesetzt werden, und sie sollen die Befhigung erhalten, sich gegen Kontaktversuche von Pdosexuellen erfolgreich zur Wehr zu setzen. Zu dieser Zielgruppe zhlen alle im Internet surfenden Kinder und Jugendlichen und Organisationen, die sich um Kinder und Jugendliche km-mern.

  • 19 Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    Das Umfeld der Opfer und potenzieller Opfer soll Kinder und Jugendliche im Vermeidungsverhalten untersttzen. Zu dieser Zielgruppe gehren vor allem Eltern, Erziehende und Lehrkrfte. Die Prventionskampagne verbreitet ihre Botschaften gestaffelt ber drei Jahre (2005-2007). Im ersten Kampagnen-jahr richtet sich die Kampagne an die Bevlkerung in der Schweiz, kmmert sich um die Positionierung des Delikts in der Gesellschaft, um die Verbesserung des Wissensstands bezglich Strafbarkeit des Delikts, gibt erste Tipps fr El-tern und Erziehende, fr Lehrerinnen und Lehrer und potenzielle Tter. Es wird ber die Fahndungsmglichkeiten der Polizei und ber die Fahndungserfolge berichtet. Die Kampagne bietet auch weiterfhrende Informationen zu Thera-pieangeboten und Informationsquellen. Im zweiten Jahr sind Kinder und Jugendliche sowie Eltern und Erziehende Hauptadressaten. Das dritte Jahr der Kampagne behandelt das Thema Prvention beim Tter. 3.20. Kernbotschaften der Kampagne Die Kernbotschaften der Kampagne im ersten Kampagnenjahr richten sich an die Bevlkerung allgemein. Folgende Botschaften wurden erarbeitet: Die Polizei ist im Internet prsent!. Sie bleiben im Internet nicht anonym. Sie hinterlassen beim Surfen im Internet Spuren, die zu Ihnen zurck verfolgt werden knnen. Sie werden fr Ihre Taten zur Rechenschaft gezogen, das Inter-net ist kein rechtsfreier Raum. Kinderpornos dokumentieren die sexuelle Ausbeutung dieses Kindes!. Kinderpornos sind kein opferloses Delikt. Kinderpornos sind keine Sache des eigenen Geschmacks. Kinderpornos sind kein Gentlemans Delikt. Das Internet wird als vorbereitende Plattform fr die sexuelle Ausbeutung von Kindern benutzt!. Um nicht in die Fn-ge eines Tters zu gelangen, muss die Befhigung von Kindern, Jugendlichen, aber auch Eltern und Erziehenden im Internet erhht werden.

  • Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention 20 Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    3.21. Massnahmen Basierend auf diesen Kernbotschaften sind folgende Massnahmen entwickelt worden, welche sich direkt an die Be-vlkerung richten: Slogans als Eyecatcher: Die Kampagne verfgt ber 20 verschiedene Slogans, neun in Deutsch, acht in Franz-

    sisch und drei in Italienisch. Diese sollen im Einsatz auf Korrespondenzkarten, Plakaten, in Prsentationen etc. fr Aufmerksamkeit sorgen.

    Eine zweite Kategorie von Slogans richtet sich an Eltern und Erziehende:

    Eine dritte Kategorie von Slogans richtet sich an Kinder und Jugendliche, etwa wie folgt:

    Die Slogans dienen dazu, Aufmerksamkeit zu erregen. Damit gelingt es der Polizei, mit vielen Menschen in Kontakt zu treten.

  • 21 Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    Zur Vertiefung der Interaktion sind zwei unterschiedliche Broschren entwickelt worden: Die Polizei ist auch im Internet prsent Die Broschre richtet sich an ein allgemein interessiertes Publikum. Sie soll potenzielle Tter verunsichern, Opfer und ihre Eltern ermutigen, das Verhalten im Internet, speziell in den Chats zu verbessern, das Delikt an und fr sich in der Gesellschaft umzupositi-onieren und den By-Stander-Effekt abzubauen. Zwei Fallgeschichten beleuchten die Problematik: Paul, in einer Beziehungskrise, verfllt dem Pornoangebot im Internet, wendet immer mehr Zeit auf, um sich Pornos anzuschauen und herunterzuladen. Die abgebildeten Personen werden immer jnger: Bald ist die Grenze berschritten und Paul ist straffllig geworden. Es wird aufgezeigt, wann er wie gegen seine schleichende Pornosucht htte einschreiten mssen. Tanja trifft Jojo17, die zweite Fallgeschichte: Die 14-jhrige Tanja trifft in einem Chat Jojo17, verliebt sich in ihn und gibt seinem Drngen nach, ihn zu treffen. Bei diesem Treffen stellt sich heraus, dass Jojo17 in Wahrheit ein 44-jhriger Mann ist! Auch in dieser Geschichte wird gezeigt, wie der Ju-gendschutz htte verbessert und ein realer bergriff auf Minderjhrige htte verhindert werden knnen.

    Cybertipp Das Magazin richtet sich an ein speziell interessiertes Publikum und informiert ber die Problematik, ber die Polizeiarbeit im Internet und die Gesetzeslage. Weitere Artikel beschftigen sich mit Opfern und ihren Eltern. Eltern erhalten Tipps, wie sie sich und ihre Kinder netzfhig machen knnen. Ein umfangreicher Artikel richtet sich an po-tenzielle Tter und die Fahndungsmethoden der Polizei. Viele Internetnutzer sind sich offenbar nicht bewusst, dass sie Spuren im Internet hinterlassen, welche von der Poli-zei zurckverfolgt werden knnen. Es bleibt zu hoffen, dass sich dieses Wissen in ei-nem vernderten Verhalten niederschlgt. Beide Broschren sind eng vernetzt mit der Kampagnenwebsite www.stopp-kinderpornografie.ch, einer Seite zur Wissensvermittlung fr Erwachsene, welche laufend ergnzt wird. 3.22. Ausblick Die Kampagne wird sich im Jahr 2006 spezifisch um Kinder, Jugendliche, Eltern, Erziehende und die Lehrerschaft kmmern. Die Botschaften sind noch nicht konkretisiert. Die Kampagnenleitung kann sich vorstellen, dass folgende Aussagen mit der Kampagne verbunden werden: Go for it ist attraktiver als Stopp. Es ist wichtig, von Anfang an deutlich zu machen, dass die Kampagne Empowerment vertritt und mit der entsprechenden Optik an die Arbeit geht. Kinder und Jugendliche sollen eine mglichst solide Ich-Strke aufbauen knnen. Sie sollen ermchtigt wer-den, belastende Situationen und bengstigende Momente zu meistern. Die Kampagne soll die Widerstandsfhigkeit der Kinder strken. Ressourcenfrderung ist immer wichtig. In einem Umfeld, in dem Repression gegen die Tter der-art schwierig ist, ist sie unumgnglich. Nach Lsungen suchen: Was kann ich tun, um die Situation zu meistern? Sich helfen lassen: Es ist gut, mit anderen ber Verunsicherung und Sorgen zu reden, an die eigene Strke und

    den eigenen Mut erinnert zu werden.

  • Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention 22 Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    Sich nicht selbst die Schuld geben: Schuldgefhle sind bei Opfern oft schnell zur Stelle; es ist wichtig, zu erken-nen, dass die Verantwortung fr die Situation beim Tter liegt.

    Voraus planen: Kinder sollten aufmerksam sein, sollten an die eigene Fitness glauben und sich gedanklich mit der Mglichkeit einer Begegnung mit einem Tter befassen, sie sollen reagieren knnen, wenn eine entsprechende Si-tuation eintritt.

    Folgende konkrete Massnahmen sind geplant: DVD-Schulungsfilm zum Einsatz als Diskussionsgrundlage ber Positives und Negatives im Chat fr Erwachsene

    und/oder Kinder und Jugendliche; Zusammenstellung von Unterrichtshilfen fr die Lehrerschaft; Internetbasiertes Spiel zur Verbesserung der Befhigung von Kinder und/oder Jugendlichen im Chat; Broschren mit Ratschlgen fr Kinder, Jugendliche, Eltern, Erziehende und die Lehrerschaft. Informationen zur laufenden Kampagne sind auf der Website www.stopp-kinderpornografie.ch oder auf der Website der Schweizerischen Kriminalprvention www.skppsc.ch abrufbar. 3.23. Literaturverzeichnis

    Briere, John & Runtz, Marsha (1998): University males sexual interests in children: predicting potential indices of pedophilia in a nonforensic sample. In: Child Abuse & Neglect, 13, S. 65 75.

    Carr, John: Child abuse, child pornography an the internet. Unter: http://www.netsafe.org.nz/ Doc_Library/netsafepapers_johncarr_abuse.pdf/ (Stand Januar 2005).

    Gallwitz, A. & Paulus, M. (1998): Grnkram. Die Kinder-Sex-Mafia in Deutschland. Verlag Dt. polizeiliteratur, Hil-den.

    Hernandez, Andres E.:Self-reported contact sexual offenses by participants in the Federal Bureau of Prisons' Sex Offender Treatment Program: Implications for Internet sex offenders. Presented at the 19th Research and Treat-ment Conference of the Association for the Treatment of Sexual Abusers, San Diego, CA, November 2000

    Knecht, Thomas (2001): Pdophilie. Grundlagen und Therapieanstze. In: Kriminalistik, 11 / 01, S. 745 749. Knecht, Thomas (2001a): Die Pdophilie und ihre Behandlung. In: Praxis 2001; 90: S. 1906 1912. Kronig, Philipp & Bollmann, Eva (2004): Die Schweizerische Koordinationsstelle zur Bekmpfung der Internetkrimi-

    nalitt (KOBIK). In: Kriminalistik 6 / 2004.

    Niggli, Marcel Alexander.; Wiprchtiger, Hans (Hrsg.): Basler Kommentar. Strafgesetzbuch II Art 111-401 StGB, Basel / Genf / Mnchen 2003.

    Urbaniok, Frank & Benz, Christian: Der pdosexuelle Tter. In: Kriminalistik 3 / 2005. Weissenberger, Philippe (1998): Strafwrdiger Besitz von Kinderpornografie? Zu den geplanten Gesetzesrevisio-

    nen im Bereich harter Pornografie. In: Aktuelle juristische Praxis 3 / 98 Dieser Artikel ist in der Zeitschrift Kriminalistik, Ausgabe 4/06, erschienen.

  • 23 Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    4. Massnahmen der Kampagne Stopp Kinderpornografie im Internet im Jahr 2006 Juni, Juli und August 2006 waren der Erarbeitung der verschiedenen Massnahmen im Bereich Pdokriminalitt ge-widmet. September und Oktober 2006 standen unter dem Eindruck der Lancierung der Kampagnenprodukte und Untersttzung der Umsetzung in den Kantonen. Massnahme 1) und 2): Einschweizerung der Broschren click it! fr Eltern und click it! fr Mdchen und Jungs Die deutschsprachige Einschweizerung haben wir in der Arbeitsgruppe gemeinsam durchgearbeitet. Die Schlussver-sion wurde zur Abnahme nach Deutschland an Frau Enders, die Autorin, geschickt. Es mussten aus ihrer Sicht nur wenige nderungen gemacht werden. Die Broschren wurden von unserer bisherigen bersetzerin auf Franzsisch bersetzt. Im Tessin haben wir Dank der Vermittlung von Luca Bieri, Kantonspolizei TI, eine sehr gute bersetzerin gefunden. Wir haben die bersetzung bei der Kantonspolizei gegenlesen lassen und durften erfahren, dass die Kan-tonspolizei von der bersetzungsarbeit sehr befriedigt war. Vor dem Druck haben wir beide Broschren noch durch ein professionelles Korrektorat berprfen lassen. 1. Auflage / Druck von je 105'000 Exemplaren (75T Deutsch, 25T Franzsisch, 5T Italienisch). Die Auslieferung an die Polizeikorps fand am Freitag, 25. August 2006, statt. Im September 2006 haben wir die Medien ber unseren Verteiler von ca. 250 Adressen ber die neusten Produkte der Schweizerischen Kriminalprvention informiert. Artikel zu den beiden Broschren fanden sich unter anderem in den Publikationen Sonntagsblick, 20 Minuten und auf der Website Bluewin. 2. Auflage / Nachdruck je Broschre: Deutsch 75'000 Ex., Franzsisch 25'000 Ex. Italienisch 5'000 Ex. Nachdruck an SKP (Lager) ausgeliefert am 3. November 2006,

  • Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention 24 Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    Bildschirmschoner / Slogans und Chatregeln Massnahme 3) Slogans und Chatregeln Zielgruppe Eltern und Kinder Polizeibroschre Nur Mut! Informationen, Tipps, Adressen fr Angehrige der Polizei Titel: Nur Mut. (D), Faisons preuve de courage (F), Una questione die coraggio (I) Inhalt: Informiert Angehrige der Polizei ber die Kampagnen-Inhalte, zeigt Strategien fr die Kommunikation auf und vermittelt Kenntnisse ber die Kampagnenmaterialien. Umfang: 16 Seiten, Format A6 hoch Auflage: Deutsch 14'000 Ex., Franzsisch 5'000 Ex., Italienisch 1'000 Ex.

    Eine Botschaft lsst sich am besten vermitteln, wenn ver-schiedene Reize gleichzeitig stimuliert werden. Wir haben deshalb die Chat-Regeln fr Kinder in einem Bildschirm-schoner mit witzigen Cartoons illustriert. Der Bildschirmschoner wurde in allen drei Landessprachen zum Herunterladen im Internet aufgeschaltet.

    Postkarten mit Slogans und Chatregeln wurden in allen drei Landessprachen an die Polizeikorps ausgeliefert.

  • 25 Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    Masnahme 4 Unterrichtsmaterial fr Lehrerinnen und Lehrer Lehrerinnen und Lehrer kennen die Faszination, welche das Internet und insbesondere der Chat auf ihre Schlerinnen und Schler ausben. Zu den Aufgaben der Lehrerschaft gehrt heute auch die Ausbildung unserer Kinder in den Neuen Medien. Diese Aufgabe ist sehr umfassend, das Informationsangebot ist sehr breit. Mit unserer Sammlung von Unterrichtsmaterial fr Lehrerinnen und Lehrer mchten wir interessierten Lehrpersonen einen Wegweiser fr eine erfolgreiche Suche nach Unterrichtsmaterial bieten. Die Zusammenstellung wird laufend berarbeitet und auf unserer Website www.skppsc.ch zum Download bereit-gehalten. Der Kanton NE hat unsere Liste an smtliche 1'700 Lehrerinnen und Lehrer im Kanton verteilt. Massnahme 5) Screen Recordings Video-Clips Die Video-Clips wurden Ende Juni erstellt. Es sind ber Internet abrufbar und fr die Polizeikorps auf CD-ROM zum Abspielen folgende Video-Clips zur Verfgung: 1. Chat-Arten, Ziel fr den Betrachter: Die Betrachter wissen, welches die beliebtesten Chats in der Schweiz sind

    und wissen, wie die einzelnen Benutzeroberflchen aussehen. 2. Nutzung des Chats, Ziel fr den Betrachter: Die Betrachter wissen, wie man die verschiedenen Chats zum

    chatten nutzt. Er oder sie kennt die verschiedenen technischen Mglichkeiten, die ein Chat-Client zur Verf-gung stellt.

    3. Aktiv schtzen im Chat, Ziel fr den Betrachter: Die Betrachter kennen die Mglichkeiten, sich auf Bedrohungen vorzubereiten und sich gegen sexuelle Uebergriffe im Chat zu wehren.

    Zu den Video-Clips steht eine umfassende Beschreibung der Inhalte zur Verfgung. Diese Beschreibung lsst sich im Internet als PDF-Datei herunterladen, ist aber auch auf der Polizei-CD-ROM zum Ausdrucken verfgbar. Seit Ende Oktober haben wir die Video-Clips mit einer Tonspur und den mndlichen Erklrungen dazu ergnzt und im Internet verffentlicht. Im Oktober 2006 haben wir die Medien ber diese Video-Clips informiert, Berichte dazu sind u.a. erschienen in den Publikationen Neue Zrcher Zeitung und PCTipp. Massnahme 6) Blockierung von Websites Der grsste Schweizer Provider Swisscom bereitet in Zusammenarbeit mit KOBIK fr smtliche Abonnenten die Sper-rung von 1'200 auslndischen kommerziellen Kinderpornowebsites vor. Abonnenten, die die Website-Adresse einer kommerziellen Kinderpornowebsite im Internet aufrufen, werden automatisch zu einer fedpol-Website mit Informatio-nen ber die Prventionskampagne der KKJPD umgeleitet. Wir konnten die grssten fnf Schweizer Provider fr eine Zusammenarbeit gewinnen. Damit werden wir bei mehr als 80% der Internet-Anschlsse in der Schweiz den Zugang zu kommerziellen Kinderpornoanbietern sperren knnen. Da viele kleine Internet-Provider Ihre Kunden ebenfalls ber die fnf grssten Provider mit dem Internet verbinden, werden wir effektiv noch mehr als 80% der Anschlsse errei-chen. Ziel ist, die Sperrung bis Ende Jahr umzusetzen.

  • Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention 26 Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    Massnahme 7) Ausbau der Website Website www.safersurfing.ch. Wir haben die Informationstexte fr Kinder ausgebaut. Unserer Site www.stopp-kinderpornografie.ch. mit den Inhalten zum Chat wurde erstellt. Die click it! Broschren wurden online im Internet lesbar gemacht (auch als PDF zum Download), die Video-Clips zum Download sind verfg-bar und die Seite ber das Kampagnenmaterial ausgebaut. Seit August 2006 kommentieren wir aktuelle Kriminal-Flle in unserem Newsblog und bereiten stndig die Information mit unseren Prventionsbotschaften auf. Im Oktober 2006 hatten wir aus diesem Grund zum ersten Mal ber 10'000 Besucher in einem Monat auf unserer Website. Massnahme 8) Nationales Bndnis gegen sexuelle Gewalt und Ausbeutung an Kindern Das Problem der sexuellen Ausbeutung von Kindern bewegt. Medien berichten fast tglich von neuen Fllen und/oder Gerichtsverhandlungen und Urteilen. Vielfltige Bemhungen sind im Gang, Verfahrensfragen zu klren bzw. Vorge-hensweisen zu optimieren. Das Angebot an Informationen ist mittlerweile betrchtlich. Trotzdem hat eine systemati-sche, die unterschiedlichsten Bereiche und Facetten der Problematik umfassende Aufklrung und Bildung bisher nicht stattgefunden. Und dies, obwohl gerade im Hinblick auf die Prvention zahlreiche Forderungen und Wnsche vorge-bracht werden. Um einige dieser Lcken zu fllen, haben vier Organisationen, namentlich die Schweizerische Kriminalprvention, Swiss Olympic / Baspo, die Stiftung Terre des hommes Kinderhilfe und Kinderschutz Schweiz gemeinsam das Schweizerische Bndnis zur Prvention von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gegrndet. Es ist be-strebt, einige dieser Lcken zu fllen: auf Seiten jener, die mit Kindern leben und arbeiten; auf der Seite jener, die Wissen und entsprechende Handlungskompetenzen weitergeben oder vermitteln wollen, und nicht zuletzt auch auf Seiten von Organisationen, Verbnden und Institutionen. Diese Internetplattform informiert ber Fakten, Formen und Hintergrnde zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugend-lichen. Sie fordert auf, hinzuschauen und zu handeln. Sie stellt Handlungsmglichkeiten zur Verfgung fr Eltern und Erwachsene, die professionell oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Weiter soll der Zugang zu professioneller Hilfe und Beratung fr (potentielle) Opfer sexualisierter Gewalt und deren Umfeld (Mitwissende) erleich-tert werden. Schliesslich soll sie aber auch fr die Prvention mobilisieren. Die Erarbeitung der Portalwebseite unter www.schau-hin.ch hat eine Verzgerung erfahren. Das Projekt ist nicht ge-fhrdet, entwickelt sich jedoch nicht so rasch, wie wir uns das gewnscht htten. Massnahme 9) Zusammenstellung der kantonalen Massnahmen im Rahmen der Kampagne Die Zusammenstellung der 1. Umfrage liegt vor. Anfangs 2007 wird eine 2. Umfrage gestartet.

  • 27 Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    5. Andere Projekte Ausbildungsttigkeit des Geschftsleiters: Der Geschftsleiter konnte am 21. Juni vor ca. 100 Lehrerinnen und Lehrern in Weinfelden (TG) im Rahmen der kan-tonalen Umsetzung unsere Kampagne vorstellen und eine Weiterbildung gestalten. Unsere Ausfhrungen sind sehr gut aufgenommen worden. Die Nachfrage nach Weiterbildungen durch die Schweizerische Kriminalprvention ber-steigen die Mglichkeiten der Geschftsstelle bei weitem. Vortragsttigkeit des Geschftsleiters 1./2. Juni 2006: SKMP-Tagung / Polizeiliche Medienstellen in Les Diablerets 21. Juni 2006: Fr Kantonspolizei Thurgau, Teilnahme als Referent an einer Weiterbildung fr die Lehrer-

    schaft des Kantons in Weinfelden 01. November 2006: Fr Kantonspolizei Schaffhausen: Teilnahme als Referent an der Medienkonferenz der Kan-

    tonspolizei 14. November 2006: Fr Kinderschutzgruppe Ksnacht ZH: Referent an einer Informationstagung in Ksnacht Handbuch Kriminalprvention: Das Handbuch wurde am 20. November 2006 ausgeliefert.

    Das Handbuch richtet sich an alle Polizistinnen und Polizisten. Es vermittelt in den verschiedenen Deliktsbereichen klare, kompetente und fr jedermann verstndliche kriminalprventive Haltungen und Handlungsweisen.

  • Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention 28 Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    Dokumentationsprojekt Graue Literatur An der letzten Sitzung des Polizei-Konkordats Nordwestschweiz konnten wir ein Reglement fr die Aufnahme von Broschren im Intranet der SKP vorstellen. Es wurde von den Anwesenden einstimmig angenommen. Wir haben nun die Legimitation, an diesem Projekt weiter zu arbeiten. Hngig ist noch die Kontaktaufnahme zu den Fachuntergrup-pen Prvention der anderen Korps.

  • 29 Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    6. Revisionsbericht 2006 der Kontrollstelle

  • Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention 30 Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

  • 31 Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

  • Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention 32 Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

  • 33 Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

  • Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention 34 Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

  • 35 Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

  • Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention 36 Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

  • 37 Jahresbericht 2006 der Schweizerischen Kriminalprvention Rapport dactivit 2006 de la Prvention Suisse de la Criminalit

    7. Mot