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1 Jahresberichte der Schuldnerberatungsstellen in den Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein 2007 Das Schleswig-Holsteinische Justizministerium finanziert die Arbeit von Schuldnerberatungsstellen Freier Träger in verschiedenen Justizvollzugsanstalten des Landes. Die Beratungsstellen bearbeiten die Ver-, Über-, und Entschuldung von Gefangenen im Sinne der Resozialisierung, sie verzeichnen eine stetig steigende Nachfrage. Die Beratungsstellen sind im Landesarbeitskreis der Schuldnerberatungsstellen in den JVAen beim Schleswig-Holsteinischen Verband für soziale Strafrechtspflege vernetzt. Anders als in den Vorjahren werden an dieser Stelle die Jahresberichte der einzelnen Beratungsstellen präsentiert. So kann der regional unterschiedlichen Struktur und den sehr unterschiedlichen Bedingungen der Arbeit angemessen Rechnung getragen werden. Da der Aufbau der Berichte vereinheitlicht wurde, ist eine Vergleichbarkeit gegeben. Jo Tein, Schleswig-Holsteinischer Verband für soziale Strafrechtspflege; Straffälligen- und Opferhilfe Inhalt: Seite Diakonisches Werk Flensburg / JVA Flensburg 2 – 7 Lichtblick Kiel e.V. / JVA Kiel 8 – 10 Diakonisches Werk d. Kkr. Neumünster / JVA Neumünster 11 – 15 Diakonisches Werk d. Kkr. Neumünster / Jugendanstalt NMS & SL 16 – 20 Rechtsfürsorge e.V., Resohilfe Lübeck / JVA Lübeck 21 – 23

Jahresberichte der Schuldnerberatungsstellen in den ... · Jahresbericht 2007 . 3 1. Strukturqualität ( Rahmenbedingungen) 2. ... der Schufa-Selbstauskunftsmitteilung herausgefunden

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Jahresberichte der Schuldnerberatungsstellen in den Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein 2007

Das Schleswig-Holsteinische Justizministerium finanziert die Arbeit von

Schuldnerberatungsstellen Freier Träger in verschiedenen Justizvollzugsanstalten des

Landes. Die Beratungsstellen bearbeiten die Ver-, Über-, und Entschuldung von Gefangenen

im Sinne der Resozialisierung, sie verzeichnen eine stetig steigende Nachfrage.

Die Beratungsstellen sind im Landesarbeitskreis der Schuldnerberatungsstellen in den

JVAen beim Schleswig-Holsteinischen Verband für soziale Strafrechtspflege vernetzt.

Anders als in den Vorjahren werden an dieser Stelle die Jahresberichte der einzelnen

Beratungsstellen präsentiert. So kann der regional unterschiedlichen Struktur und den sehr

unterschiedlichen Bedingungen der Arbeit angemessen Rechnung getragen werden. Da der

Aufbau der Berichte vereinheitlicht wurde, ist eine Vergleichbarkeit gegeben.

Jo Tein, Schleswig-Holsteinischer Verband für soziale Strafrechtspflege; Straffälligen- und

Opferhilfe

Inhalt: Seite

Diakonisches Werk Flensburg / JVA Flensburg 2 – 7

Lichtblick Kiel e.V. / JVA Kiel 8 – 10

Diakonisches Werk d. Kkr. Neumünster / JVA Neumünster 11 – 15

Diakonisches Werk d. Kkr. Neumünster / Jugendanstalt NMS & SL 16 – 20

Rechtsfürsorge e.V., Resohilfe Lübeck / JVA Lübeck 21 – 23

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Diakonisches Werk Flensburg Anerkannte Verbraucherinsolvenzberatungsstellestell e

Schuldnerberatung in der JVA Flensburg

Jahresbericht 2007

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1. Strukturqualität ( Rahmenbedingungen)

2. Beratungsinhalte 2.1 Schuldnerberatung im Rahmen der Untersuchungshaft 2.2 Schuldnerberatung im Rahmen der Strafhaft 2.3 Prävention

3. Kooperationen 3.1 Fortbildung/Fachtagungen 3.2 Fachaufsicht

4. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzepts

5. Statistik

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1. Strukturqualität ( Rahmenbedingungen) Die Schuldnerberatung in der JVA Flensburg wird durch das Diakonische Werk mit insgesamt sieben Wochenstunden angeboten. Neben der Beratungstätigkeit sind sämtliche Verwaltungstätigkeiten vom Berater zu erledigen. Der Arbeitsbereich der Schuldnerberatung in der JVA ist eingebunden in den Gesamtbereich der freien Straffälligen- und Gefährdetenhilfe des Diakonischen Werkes. Das Diakonische Werk ist eine anerkannte Verbraucher Insolvenzberatungsstelle. Die JVA Flensburg verfügt über insgesamt 68 Haftplätze. Davon stehen 48 Plätze für Untersuchungsgefangene und 20 Plätze für Strafgefangene zur Verfügung. Aufgrund der überwiegenden Zahl der Untersuchungsgefangenen ist die Verweildauer der einzelnen Klienten in Flensburg oft nur kurz. Die Fluktuation ist hoch. Weiterhin war im Jahr 2007 der Anteil von Strafgefangenen, die Kurzzeitstrafen verbüßten, relativ hoch. Im Jahr 2007 stand den Sozialarbeitern erstmals ein eigenes Büro für Sozialberatung, ausgestattet mit Büro- und Kommunikationstechnik in der JVA zur Verfügung. Dadurch wurden Arbeitsabläufe und Prozesse vereinfacht (schnelle Nutzung von Telekommunikation usw.). Der Raum muss ebenfalls von der Kollegin des Vereins Hilfe zur Selbsthilfe genutzt werden. Somit sind die Beratungsmöglichkeiten nur eingeschränkt nutzbar. Es kommt immer wieder zu zeitlichen Engpässen. Eine räumliche Ausweichmöglichkeit für diese Überschneidungen wäre wünschenswert. 2. Beratungsinhalte Die Beratungsinhalte werden im Einzelfall von den äußeren Bedingungen der Haft mitbestimmt. So unterscheiden sich die Beratungen von Untersuchungsgefangenen von den Beratungen von Strafgefangenen. Bei Untersuchungsgefangenen ist in der Regel aufgrund der geringen Zeit und der fehlenden wirtschaftlichen Mittel keine Entschuldung während der Zeit der Inhaftierung möglich. Der gesamte Beratungsprozess ist so ausgerichtet, dass der Klient bei einer Verlegung in andere Haftanstalten oder der Entlassung aus der Haft das begonnene Verfahren zu jedem Zeitpunkt nahtlos in einer anderen Schuldnerberatungsstelle fortsetzen kann. Die Tätigkeiten des Schuldnerberaters umfassen die gesamten Aufgaben der klassischen Schuldnerberatung. So beinhaltet der Beratungsprozess die Feststellung der Gesamtverschuldung des Klienten, sowie das Aufzeigen der Entschuldungsmöglichkeiten. 2.1 Schuldnerberatung im Rahmen der Untersuchungs haft Im Berichtszeitraum wurden 34 Untersuchungsgefangene beraten und begleitet. Bei Untersuchungsgefangenen ist häufig festzustellen, dass die meisten Klienten über keine bzw. nur unzureichende Unterlagen verfügen. Daher müssen diese

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Unterlagen über die Schuldnerkartei des für den Klienten zuständigen Amtsgericht, über Schufa-Selbstauskünfte und oder andere Auskunfteien herausgefunden werden. Anschließend werden die Gläubiger mit der Bitte um Übersendung der Forderungsaufstellung angeschrieben. Nach der Überprüfung auf Rechtmäßigkeit der Forderungen wird eine Gläubigerliste erstellt. In wenigen Fällen konnten Forderungen sofort erfüllt, und somit weitere rechtliche Schritte gegen den Klienten (verbunden mit erneuten Kosten) verhindert werden. Die hohe Anzahl der Erstberatungen bzw. Krisenberatungen mit ein bis drei Beratungskontakten zeigt deutlich den Bedarf an Schuldnerberatung besonders in der Haft. Langfristige Beratungen sind fast ausschließlich aus Krisenberatungen entstanden. Klienten, die mit Unterstützung erfolgreich Mietschulden etc. vermieden haben, oder Teileinsprüche gegen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheide eingelegt hatten, sind dann auch motiviert weitere Angelegenheiten im Bereich Verschuldung zu regeln. Zugenommen haben Verschuldungssituationen die aufgrund von Versäumnissen der Meldepflicht an Leistungsträger entstanden sind. Nicht gemeldete Umzüge, Partnerschaften usw. führen nicht nur zu Rückforderungen der Sozialleistungen- seit Einführung des SGB II müssen zusätzlich auch Bußgelder gezahlt werden. Diese Bußgelder erhöhen die Schuldsumme und erschweren damit auch die Rückzahlung. 2.2 Schuldnerberatung im Rahmen der Strafhaft

Die Beratung der Strafgefangenen gestaltete sich im Vergleich zur Beratung von Untersuchungsgefangenen wesentlich umfangreicher und weitgreifender. Wenn die Klienten nicht bereits in der Untersuchungshaft alle Gläubigeradressen und Forderungsaufstellungen beschafft haben, setzt die Arbeit bei den Strafgefangenen hier an. Nach der Überprüfung der Forderungen auf Rechtmäßigkeit wird die Gläubigerliste gemeinsam erstellt, um den Klienten auch einen Überblick über seine Verschuldenssituation zu ermöglichen. Anschließend werden Entschuldungsstrategien besprochen. Eine Entschuldung war nur in den Fällen möglich, in welchen Klienten entweder schon in der Untersuchungshaft bereit waren von ihrem unpfändbaren Einkommen Zahlungen (z.B. 5,-- €) auf das Treuhandkonto der Schuldnerberatung anzuweisen, oder bei Strafgefangenen, die mit Beginn der Strafhaft über eine Abtretungserklärung bestimmte Beträge auf das Treuhandkonto einzahlten. Im Jahr 2007 wurden 7 Treuhandkonten für Klienten geführt. Bei den Klienten mit Kurzstrafen (drei bis sechs Monaten) konnte in der Regel nur Krisenintervention betrieben werden. Das heißt, die Vermeidung von weiteren Kosten stand im Vordergrund der Kontakte. Einige Klienten wandten sich erst an die Schuldnerberatung, als der Gefangenenlohn bereits per Pfändungsbeschluss abgeführt werden musste. In diesen Fällen gestaltete sich die Verhandlung mit den Gläubigern sehr zeitintensiv. An diesem Beispiel wird deutlich, dass die Schuldenproblematik über eine lange Zeit verdrängt und abgespalten wird, bevor der „Leidensdruck“ durch die äußeren Umstände dann so ansteigt, dass eine Auseinandersetzung mit der Schuldenproblematik unausweichlich ist. 32 Strafgefangenen wurden im Berichtszeitraum im Rahmen der Schuldnerberatung beraten. In 11 Fällen konnten Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen werden. In sieben Fällen war eine Teilentschuldung durch Vergleiche möglich. Ein Klient erhielt

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durch die Stiftung Straffälligenhilfe ein Darlehen, welches nach erfolgreicher Regulierung an die Stiftung zurückgeführt werden konnte. 2.3 Prävention Im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit in der JVA Flensburg wurde die Thematik der Überschuldung immer wieder angefragt. Zwei Gruppensitzungen konnten im Berichtszeitraum zum Thema „Vermeidung von Schulden“ und „Wie gehe ich mit meinen Schulden um?“ gestaltet werden. 3. Kooperationen Im Berichtszeitraum bestand eine gute Zusammenarbeit mit der Anstaltsleitung der Justizvollzugsanstalt Flensburg. Entschuldungsmaßnahmen werden mit dem Abteilungsleiter abgesprochen. Besonders Strafgefangene werden im Rahmen des Vollzugsplanes durch den Abteilungsleiter motiviert ihre Schuldensituation zu bearbeiten. Bisweilen gab es Nachfragen bezüglich der Zuverlässigkeit der Klienten im Rahmen der Schuldnerberatung. 3.1 Fortbildung/Fachtagunggen Der Unterzeichner nahm an 3 Treffen des Arbeitskreises der Schuldnerberater in den Haftanstalten teil. Die Vernetzung der unterschiedlichen Träger ermöglichte eine schnelle und unbürokratische Vermittlung in weitergehende Beratung bei Verlegung von Inhaftierten in andere Haftanstalten. Im Rahmen des 25 jährigen Jubiläums der Stiftung Straffälligenhilfe konnte an einem Fortbildung/Workshop mit Prof. Dr. Zimmermann, Ev. Fachhochschule Darmstadt, teilgenommen werden. Bei der Erstellung des Ratgebers für Inhaftierte, herausgegeben vom Verband für soziale Strafrechtspflege, wurden Inhalte für den Bereich Schuldnerberatung durch den Unterzeichner eingebracht. 3.2 Fachaufsicht Die Fachaufsicht wird durch den Leiter der Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werk gewährleistet. 4. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisieru ngskonzeptes Für die Schuldnerberatung des Diakonischen Werk Flensburg beginnt die Resozialisierung spätestens mit dem ersten Tag der Inhaftierung. Das bedeutet je frühzeitiger in den Prozess der Schuldnerberatung eingestiegen werden kann desto erfolgreicher ist der Beratungsverlauf.

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In Vorbereitung auf die Entlassung werden Kontakte zu Schuldnerberatungsstellen an den Wohnorten der Klienten auf Wunsch vermittelt um begonnene Entschuldung abschließen zu können. Das Diakonische Werk Flensburg bietet Inhaftierten auch die Möglichkeit zur weiteren Betreuung nach der Haftentlassung. Im Berichtsjahr wandten sich 7 Klienten an die Schuldnerberatung des Diakonischen Werk. Insgesamt kann für das Jahr 2007 festgestellt werden, dass das Angebot der Schuldnerberatung intensiv genutzt wurde. Mit den vorhandenen 7 Wochenarbeitsstunden konnte der Bedarf (66 Klienten) nicht gedeckt werden. Die Beratungskapazitäten sind vollständig ausgeschöpft. Ohne die Bereitschaft des Mitarbeiters Mehrarbeitsstunden zu leisten wären die Fallzahl und die Anzahl der Beratungskontakte nicht möglich gewesen. Für die Zukunft kann der gestiegene Bedarf nicht durch Mehrarbeitsstunden kompensiert werden. Es wird über das Anlegen einer Warteliste oder Aufstockung des Stundenkontingentes nachgedacht. 5. Statistik

Arbeitszeit wöchentl.

Anzahl Klienten

Anzahl Beratungen

Anzahl Gläubiger

Gesamtschulden

7,0 Stunden 66 248 673 25609174,23

Klienten in U-Haft Klienten in Strafhaft Weitere Betreuung Haftentlassener

34 32 7

Durchschnittliche Anzahl der Gläubiger pro Klient

Durchschnittliche Forderungshöhe pro Klient

10 388017,79€

Schulausbildung Haupt- und

Sonderschule mit und ohne

Abschluss

Realschule Fachhoch- schule Abitur

Berufsausbildung

53 10 3 33 Flensburg, im Februar 2008 Gerhard ten Haaf Dipl.- Sozialarbeiter

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Tätigkeitsbericht der Schuldnerberatung des Vereins Lichtblick Kiel e.V. in der Justizvollzugsanstalt Kiel

für den Zeitraum vom 01. Januar 2007 bis zum 31. De zember 2007 Gliederung: 1. Rahmenbedingungen 2. Beratungsinhalte 3. Kooperationen 4. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzeptes 5. Statistisches 1. Rahmenbedingungen Der Berater des Vereins Lichtblick Kiel e.V, arbeitet mit einer wöchentlichen Stundenzahl von 38,5 Stunden und ab 01.04.2007 39 Stunden, die neben der Beratung nahezu sämtliche Verwaltungstätigkeiten umfasst und in der die Zeiten für Fortbildungen und Arbeitskreise enthalten sind, in der Justizvollzugsanstalt Kiel. Zusätzlich besucht der Berater auf Antrag der Klienten ein Mal wöchentlich zwischen den Zeiten von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr die Inhaftierten des Freigängerhauses. Wegen mangelnder finanzieller Mittel ist seit Anfang Dezember 2006 zur Unterstützung des Schulderberaters bei seinen umfangreichen Schreibarbeiten die Sekretärin der JVA Kiel abgeordnet worden, die ihm durchschnittlich nur 2 Stunden je Woche zur Verfügung stand, nachdem bis Ende Februar 2006 die Verwaltungskraft des Vereins Lichtblick aus dem selben Grund abgezogen wurde, die ihm bis dahin wöchentlich ca. 5 Stunden helfen konnte. Nach Abschluss der Bauarbeiten in der JVA steht der Schuldnerberatung im festen Haus eine ehemalige Einmannzelle im Erdgeschoss als Beratungsraum zur Verfügung, die leider so klein ist, dass die Aktenschränke dort keinen Platz finden würden, so dass dort nur die Beratungen stattfinden können, während die Schreib- und Verwaltungsarbeiten weiterhin im Baubüro in einem Anbau außerhalb des geschlossenen Vollzuges erledigt werden müssen. Unter diesen Bedingungen sind im Jahr 2007 836 Beratungsgespräche geführt worden, von denen 138 Erstgespräche waren, wobei 2 Klienten mit Hilfe der Stiftung Straffälligenhilfe entschuldet worden sind und in 3 Fällen gerichtliche Insolvenzverfahren beantragt wurden. 2. Beratungsinhalte Die Tätigkeiten des Beraters umfassen die gesamten Aufgaben der Schuldnerberatung und nahezu alle Tätigkeiten einer dazu notwendigen Verwaltungskraft von der Feststellung der Gesamtverschuldung des Klienten, Haushalts- und Budgetberatung bis hin zu den Entschuldungsmöglichkeiten. Zu Beginn der Beratung steht bei der Feststellung des Schuldenumfanges fast immer das Problem, dass die Klienten durch die Inhaftierung über keinerlei Schriftstücke mehr verfügen, weil sie teils selbst aufgrund der verschiedensten Ursachen (Angst vor den Gläubigern, Alkohol- und Drogenabhängigkeit) Gläubigerschreiben vernichtet haben, aber auch oftmals die Unterlagen bei der Auflösung der Wohnung des Inhaftierten weg gekommen sind. Dies hat zur Folge, dass die Gläubiger in mühsamer Kleinarbeit aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichtes und der Schufa-Selbstauskunftsmitteilung herausgefunden werden müssen. Erst dann können die Gläubiger um Übersendung der Aufstellungen Ihrer Forderungen gebeten

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werden. Nach Überprüfung dieser Aufstellungen auf ihre Rechtmäßigkeit werden die Forderungen sämtlicher Gläubiger in einem Plan zusammengestellt, damit sich Klient und Berater einen Überblick über die Gesamtverschuldung machen können. In Fast allen Fällen sind die Klienten nicht in der Lage, die erhaltenen Schuldenunterlagen selbst zu ordnen, weshalb der Berater gemeinsam mit ihnen ein Ordnungssystem erstellen und manchmal auch weiterführen muss. Leider sind fast 10 Prozent der Klienten nicht einmal fähig, die Gläubigerschreiben selbst zu lesen, da sie Analphabeten sind, was zur Folge hat, dass der Berater den Inhalt eines jeden Briefes erklären muss. Da die Inhaftierten der JVA Kiel zum wiederholten Male einsitzen und zwar nur bis zu einer Haftzeit von Maximal 3 Jahren, durchschnittlich aber nur bis zu ca. einem Jahr, ist es nur in seltenen Ausnahmen möglich, mit den Gläubigern Regulierungsvereinbarungen zu treffen, weil die Klienten, wenn sie überhaupt eine Arbeit haben, nur über ein kleines Einkommen von durchschnittlich ca. 280,00 € verfügen, von dem auch noch 4/7 als Überbrückungsgeld für die Zeit nach der Haftentlassung angespart werden muss, welches bei einem Ledigen einen Betrag von 1.400,00 € erreichen soll und sich pro unterhaltsberechtigtem Familienmitglied um 1.100,00 € erhöht. Daher besteht in diesen Fällen die Hauptaufgabe darin, die Entstehung unnötiger, die Forderung ins Unermessliche steigen lassende Kosten zu verhindern, indem die Gläubiger um Stundung gebeten werden und durch Schuldanerkenntnisse (evtl. notariell) teurere gerichtliche Titel zu vermeiden, was gleichzeitig zur Minderung eines nicht unerheblichen volkswirtschaftlichen Schadens führt. Trotz der vorgenannten Schwierigkeiten ist es in einigen Fällen möglich gewesen, mit den Gläubigern Ratenzahlungen zu vereinbaren und durch Vergleiche die Forderungen manchmal bis auf 10 Prozent zu reduzieren. Leider kommen manche Klienten erst, wenn bereits Pfändungen ihres Gefangenenlohnes vorliegen, was zu arbeitsaufwändigen Verhandlungen mit den Gläubigern aber auch zu schwierigen Motivationsgesprächen mit dem Klienten selbst führt. Bedauernswerter Weise ist die Gläubigerseite zunehmend der Meinung, dass für sie nur im gerichtlichen Verbraucher-Insolvenzverfahren eine befriedigende Lösung zu erreichen sei, wobei zunächst in einem außerordentlich arbeitsintensiven Verfahren eine außergerichtliche Einigung erreicht werden soll, die innerhalb der JVA fast unmöglich ist, da eine überwiegende Mehrheit der Inhaftierten wegen der Forderungen aus Straftaten für dieses Verfahren nicht in Frage kommt. Gerade aber die Beratung, die die Durchführung dieses Verfahrens einleitet, ist außerordentlich Zeit aufwändig und für den Klienten meist unverständlich, wird aber von diesen fast immer zuerst erfragt, weil die am Ende stehende Restschuldbefreiung durch die verschiedenen Medien als ein leicht zu erreichendes Allheilmittel gepriesen wird. Einen nicht unerheblichen Teil der Beratungszeit bildet leider auch die Motivation derjenigen Klienten, die Schulden aus Straftaten haben und zunächst nicht verstehen, dass sie neben der Haftstrafe auch noch Schadensersatz- bzw.

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Schmerzensgeldforderungen begleichen sollen, die in dem vorgenannten Verfahren nicht der Restschuldbefreiung unterliegen sondern weiter bestehen. Trotz dieser Schwierigkeiten sind im Berichtszeitraum 3 Insolvenzanträge gestellt worden, wobei bei diesen Fällen Forderungen von insgesamt mehr als 50 Gläubigern vorlagen. Da die Tendenz zum Verbraucher- aber auch zum Regelinsolvenzverfahren durch die Inhaftierung ehemals Selbständiger weiterhin ansteigt, bleibt leider für die klassische Schuldnerberatung, wie z. B. Haushalts- und Budgetberatung keine Zeit mehr. 3. Kooperationen Im Berichtszeitraum war, wie in allen vorhergehenden Jahren, die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten ausgezeichnet. Auch die Zusammenarbeit mit den anderen Beratungsinstitutionen der Straffälligenhilfe war wie immer sehr gut. Generell ist eine Weitervermittlung zu anderen Schuldnerberatungsstellen im Bereich des zukünftigen Wohnortes nach Entlassung des Klienten unproblematisch, wobei diese dann mit gut vorbereiteten Unterlagen aus den Justizvollzugsanstalten viel Arbeit sparen, was ab Jahresbeginn 2007 durch die Erfassung sämtlicher Fälle in dem Cawin-Programm, die außerordentlichen Aufwand in der Datenpflege erfordert, für die empfangenden Beratungsstellen, die in den meisten Fällen auch mit diesem Programm arbeiten, eine zusätzliche Erleichterung bedeutet. 4. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierun gskonzeptes

Die Verschuldungssituation wird schon seit einiger Zeit und in den letzten Jahren in zunehmender Weise in die Vollzugsplanung mit einbezogen, wobei mit Hilfe der Schuldnerberatung Voraussetzungen geschaffen werden, die den Resozialisierungsbemühungen des Justizvollzuges wesentliche Unterstützung bieten. 5. Statistisches Arbeitszeit wöchentl. Anzahl Klienten Anzahl Gläubi ger Anzahl Beratungen Gesamtschulden

38,5 Stunden ab 01.04.2007 251 1.995 836 5.016.410,84 € 39 Stunden Neue Klienten in 2007 Durchschnittliche Regulierung mit Hilfe Insolvenzanträge Weitere Betr euung

Verschuldung der Stiftung entlassener Klienten

Straffälligenhilfe

138 20.643,67 € 2 Fälle 3 Anträge 8 Kiel, den 21. Januar 2008 Lichtblick Kiel e.V. Schuldnerberatung in der Justizvollzugsanstalt Kiel Horst Walders

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Tätigkeitsbericht der Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes Kirchenkreis Neumünster gGmbH in der Justizvollzugsanstalt Neumünster für den Zeitraum vom 01.01.07 bis 31.10.07 Gliederung: 1. Strukturqualität 2. Beratungsinhalte 3. Kooperationen

4. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzeptes

5. Statistisches

1. Strukturqualität (Rahmenbedingungen) Die Schuldnerberatung leistet auch im Jahre 2007 weiterhin jährlich 900 intramurale Arbeitsstunden; das entspricht wie zuvor einem monatlichen Schnitt von 75 Stunden intramuraler Tätigkeiten. In dem zur Verfügung stehenden Stundensatz ist vorgesehen, dass ebenso 450 Stunden an extramuraler Tätigkeit für die JVA geleistet werden. Die Beratungen werden nach wie vor an zwei Tagen von Helga Koberg durchgeführt. Seit Anfang des Jahres steht für einen dritten Beratungstag die Sozialpädagogin Sibylle Schwenk zur Verfügung, die wie erhofft unproblematisch eingearbeitet werden konnte. Im genannten Berichtszeitraum wurden wiederum pro Beratungstag 6 bis 10 Beratungsgespräche durchgeführt. Ebenso kamen erneut bis zu drei Kurzkontakte zwecks Terminabsprache, Abgeben oder Abholen von Unterlagen o.ä. hinzu. Insgesamt konnten 881 Kontakte verzeichnet werden. Die Kontaktaufnahme erfolgt überwiegend durch Anträge der Gefangenen, teilweise aber auch durch die Intervention der einzelnen Stationen. Da unser Büro auf C5 bereits seit längerer Zeit aufgrund der Aktenmengen zu eng geworden war, freuen wir uns besonders darüber, dass wir ein neues und größeres Büro auf C2 beziehen konnten. Nunmehr findet dort die überwiegende Anzahl der Gespräche statt. Inhaftierte aus dem A- und B-Haus werden – von wenigen Ausnahmen abgesehen – in den entsprechenden Häusern beraten.

2. Beratungsinhalte Die Beratungsinhalte erstrecken sich wie in den Jahren zuvor vom Erstgespräch bis hin zur Erstellung von Entschuldungskonzepten bzw. bis zum Insolvenzverfahren sowie nunmehr auch auf die weitere Unterstützung bei bereits eröffneten Insolvenzverfahren. Das Problem der bei Beratungsbeginn nicht oder unzureichend vorhandener Unterlagen sowie unsere zum Zwecke der Besorgung sich anschließenden

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Tätigkeiten wurden bereits in den Vorjahresberichten dargestellt, so dass auf weitere Ausführungen verzichtet werden soll. Bis Ende Oktober waren 172 Neuanfragen sowie 108 Übernahmen aus den Vorjahren zu verzeichnen. Die Anzahl von Neuanfragen hat sich gegenüber dem Berichtszeitraum für das Jahr 2006 um 9 gesteigert, die Anzahl der Übernahmen aus Vorjahren ging um eine Betreuung zurück (von 109 Übernahmen auf 108), so dass sich insgesamt eine Anzahl von 280 Schuldnern während des Berichtszeitraums in unserer Beratung befand. Somit bewegt sich die Anzahl der Betreuungen in etwa auf gleich bleibend hohem Niveau, so dass neue Antragstellter weiterhin mit einer bis zu ca. zweimonatigen Wartezeit bis zu einem Erstgespräch rechnen mussten, wobei wiederum eine schnellere Bearbeitung der als dringend gekennzeichneten Neuanträge gewährleistet war. Dieses führt jedoch entsprechend zu längeren Wartezeiten. Per Stichtag 31.10.07 befanden sich 17 Neuantragsteller auf unserer Warteliste. Während des Berichtszeitraums wurden insgesamt 16 Insolvenzverfahren beantragt, nachdem diese bereits teilweise im Jahre 2006 vorbereitet wurden. Weitere 14 Verfahren befinden sich in der Vorbereitung. 8 Schuldner wurden bei ihren Anträgen auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens unterstützt (aktuell Selbständige sowie ehemals Selbständige mit mehr als 19 Gläubigern und /oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen). Für weitere 20 Schuldner wurden, soweit es bis zur Entlassung möglich war, das Insolvenzverfahren vorbereitende Maßnahmen ergriffen. Diese Schuldner wurden von uns an die nun örtliche zuständige Schuldnerberatung oder bei Verlegung an die nun zuständige Schuldnerberatung der jeweiligen JVA vermittelt. Ferner wurden 4 begonnene Insolvenzfälle aus unterschiedlichen Gründen abgebrochen: In einem Fall stellte sich im Nachhinein heraus, dass die deutlich überwiegende Höhe der Verbindlichkeiten aus Straftaten resultierte und somit eine Restschuldbefreiung nur über eine geringe Schuldenhöhe hätte erreicht werden können. Hinsichtlich des zweiten Falles ist ein Insolvenzantrag aufgrund zu beachtender Fristen erst Mitte des Jahres 2008 sinnvoll. Ein dritter Schuldner wollte vorerst auf das Verfahren verzichten, da er u.a. trotz aller vorangegangener Erläuterung nicht mit der Verwendung des Eigengeldes einverstanden war. Zwischenzeitlich hat sich dieser Schuldner wieder bei uns gemeldet und wiederum um eine erneute Insolvenzvorbereitung gebeten. Der 4. Schuldner war zwischenzeitlich vorzeitig entlassen worden, so dass er zwecks Aufnahme des Insolvenzantrages hätte in unser Außenbüro kommen müssen. Leider hat sich dieser trotz mehrfacher Anschreiben nicht mehr bei uns gemeldet, so dass entsprechend auch hier die Bemühungen abgebrochen werden mussten. Außerdem wurden 2 Schuldner beraten, für die bereits vor Inhaftierung mit Hilfe anderer Schuldnerberatungen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, d.h. diese wurden im Sinne verfahrensbegleitender Tätigkeiten unterstützt. In diesem Zusammenhang mussten wir feststellen, dass die entsprechenden Schuldner trotz sicherlich erfolgter Aufklärung über ihre Pflichten den eingesetzten Treuhänder nicht über die Inhaftierung unterrichtet hatten. Daher können wir nur hoffen, dass die von uns beratenen Schuldner, sofern sie entlassen sind, den Treuhänder über

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Veränderungen unterrichten, damit es nicht wegen der Obliegenheitspflichtverletzung zur Versagung der Restschuldbefreiung kommt. D.h. insgesamt wurden 64 Ratsuchende im insolvenzrechtlichen Zusammenhang beraten bzw. betreut, was einer etwa 50%igen Steigerung gegenüber dem Vorjahr entspricht. Hinzu kommt wiederum eine nicht genau bezifferbare Anzahl von Inhaftierten, die nach diesem Verfahren fragen, die jedoch aus bereits in den Vorjahresberichten genannten Gründen nicht oder noch nicht für dieses Verfahren in Frage kommen. D.h. mittlerweile nehmen die entsprechenden Betreuungen einen erheblichen Umfang unseres zeitlichen Kontingents in Anspruch, so dass sich die verbleibende Zeit für die verbleibenden, jedoch teilweise ebenfalls aufwendigen Betreuungen nochmals reduziert. Abschließend wird zum Thema „ Insolvenz“ mitgeteilt, dass die im Vorjahresbericht erwähnte Änderung der Insolvenzordnung noch nicht erfolgt ist. Möglicherweise ist eine Änderung ab Mitte des Jahres 2008 vorgesehen. Der Änderungsentwurf beinhaltet nun auch, dass Schuldner, die wegen eines Vermögensdeliktes zu mindestens einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden sind, erst dann einen Zugang zum Verfahren haben, sobald die Löschung aus dem Bundeszentralregister erfolgt ist. Ferner dürften Unterhaltsrückstände eher als zum jetzigen Zeitpunkt als vorsätzlich entstanden beurteilt werden, was dazu führen könnte, dass diesbezüglich keine Befreiung erfolgt. D.h. bei Eintritt der geplanten Änderung dürfte ein Teil der (inhaftierten) Schuldner nicht mehr oder bis auf lange Sicht nicht für das Verfahren in Frage kommen. Wegen der hohen Nachfrage nach Schuldnerberatung sowie im Interesse der Reduzierung der Wartezeiten wurde durch Helga Koberg im Februar eine Informationsveranstaltung zum Thema „Insolvenz“ angeboten. Diese wurde von 8 Inhaftierten in wahrgenommen, wovon 3 bereits einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt haben. Die Veranstaltung ging im übrigen nicht zu Lasten des JVA-Zeitkontigents, sondern wurde unsererseits über Präventionsmittel des Sozialministeriums abgerechnet. Eine geplante weitere Veranstaltung wurde bislang nicht durchgeführt, da die genannten Mittel bereits erschöpft waren. Darüber hinaus mussten wir feststellen, dass sich der Umfang der Einzelberatung der Teilnehmer nicht durch die vorangegangene Informationsveranstaltung reduziert hat, was insofern erklärbar ist, als das Verfahren in der Tat nicht immer auf Anhieb zu verstehen ist. Dennoch erscheint eine Wiederholung zu gegebener Zeit wünschenswert.

3. Kooperationen Auch in diesem Jahr gestaltete sich die Kooperation mit allen Abteilungen sowie den weiteren in der JVA tätigen Beratungseinrichtungen positiv. Zwecks Austausch und im Interesse verbesserter Kommunikation wurde Helga Koberg im Oktober gebeten, über die Arbeit der Schuldnerberatung im Rahmen einer Fortbildung für die Mitarbeiter des Freigängerhauses zu berichten.

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Ferner nehmen die Berater weiterhin an Fortbildungen des Diakonischen Werkes sowie an Sitzungen der Straffälligenhilfe bzw. von dort organisierten Treffen der in den Justizvollzugsanstalten des Landes tätigen Schuldnerberater teil. Nach wie vor werden wir in rechtlichen Fragen durch die Juristin unseres Landesverbandes beraten und unterstützt.

4. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierun gskonzepts Auch zu diesem Komplex hat es keine wesentlichen Än derungen gegeben, so dass wir auf die Vorjahresberichte verweisen möchte n. Die vorangegangenen Ausführungen sowie die nachfolgende Statistik machen deutlich, dass sich die Anzahl unserer Betreuungen auf einem nach wie vor hohen Niveau bewegt. Bei einigen Neuantragstellern hatte die Wartezeit zur Folge, dass es währenddessen bereits zur Entlassung insbesondere aus der U-Haft gekommen war. D.h. ein Erstgespräch konnte aufgrund der Entlassung nicht mehr geführt werden. Nicht nur aus diesem Grunde würden wir selbstverständlich eine Erhöhung unseres Stundenkontingents sehr begrüßen.

5. Statistisches Anzahl der neuen Klienten: 172 Anzahl der Übernahmen: 108 = insgesamt: 280 Anzahl der Klienten mit max. 2 Kontakten: 32 Die neuanfragenden Inhaftierten kamen aus folgenden Abteilungen: C1 = 18 C6 = 14 B1 = 9 A1 = 5 C2 = 19 C7 = 5 B2 = 21 A2 = 3 C3 = 9 C8 = 8 B3 = 2 A3 = 7 C9 = 35 B4 = 10 A4 = 6 Moltsfelde = 1 = insgesamt: 172 Anzahl der Gläubiger: 1.587 Anzahl der Kontakte: 881 Gesamtschulden: 22,633 Mill. Höchste Verschuldung: ca. 7,0 Mill. Sibylle Schwenk Helga Koberg Neumünster, 28.11.07 ___________________________________________________________________

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Tätigkeitsbericht der Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes Kirchenkreis Neumünster gGmbH in den Justizvollzugsanstalt Neumünster für den Zeitraum vom 01.01.07 bis 31.12.07 Abschlussbericht Bezüglich der Strukturqualität und der Beratungsinhalte unserer Arbeit sowie bezüglich unserer Kooperationen und unserer Tätigkeit im Kontext des Resozialisierungsprozesses soll zunächst auf die Ausführungen in unserem Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 01.01.07 bis 31.10.07 verwiesen werden. D.h. an dieser Stelle soll auf die nochmalige Darstellung verzichtet werden, so dass wir den nachfolgenden Bericht auf die abschließende Statistik des gesamten Zeitraums vom 01.01.07 bis 31.12.07 beschränken möchten.

6. Statistisk Anzahl der Klienten: 299 (191 Neuanfragen u.108

Übernahmen aus Vorjahreszeiträumen) Die neuanfragenden Inhaftierten kamen aus folgenden Abteilungen: C1 = 20 C6 = 16 B1 = 10 A1 = 6 C2 = 20 C7 = 7 B2 = 24 A2 = 4 C3 = 11 C8 = 8 B3 = 2 A3 = 8 C9 = 37 B4 = 11 A4 = 6 Moltsfelde = 1 = insgesamt: 191 Anzahl der Gläubiger: 1.644 Anzahl der Kontakte: 1.031 Gesamtschulden: 24,427 Mill. Höchste Verschuldung: ca. 7,0 Mill. Sibylle Schwenk Helga Koberg Neumünster, 28.04.08

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Tätigkeitsbericht der Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes Kirchenkreis Neumünster gGmbH in den Jugendanstalten Neumünster und Schleswig für den Zeitraum vom 01.01.07 bis 31.10.07 Gliederung: 1. Strukturqualität 2. Beratungsinhalte 3. Kooperationen

4. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzeptes

5. Statistisches

7. Strukturqualität (Rahmenbedingungen) Auch im Jahre 2007 führte die Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes Neumünster Beratungen in der Jugendanstalt Neumünster als auch in der Jugendanstalt Schleswig durch. Das vereinbarte monatliche Kontingent beträgt 34,8 Stunden für intramurale Tätigkeiten, hinzu kommen 17,4 Stunden für extramurale Tätigkeiten. Die Beratungen in beiden Anstalten werden nach wie vor von der Dipl.-Sozialpädagogin Helga Koberg, die extramuralen Tätigkeiten werden von der Verwaltungskraft Annegret Voss durchgeführt. Unter Berücksichtigung von Urlaub oder sonstiger Ausfallzeiten finden pro Jugendanstalt jeweils einmal wöchentlich Beratungen von bis zu 6 Stunden statt (in Neumünster: montags; in Schleswig: mittwochs). Insbesondere freuen wir uns, dass für unsere Beratungen in Neumünster nunmehr ein größeres Büro auf C2 zur Verfügung gestellt werden konnte. In Schleswig wird nach wie vor ein Büro in Haus 4 genutzt. Ferner werden Inhaftierte, die im Offenen Vollzug untergebracht sind, dort aufgesucht. In der Regel werden pro Beratungstag mindestens 5 bis zu 7 Gespräche durchgeführt. Hinzu kommen häufig bis zu 3 Kurzkontakte, deren Inhalte sich jedoch auf erneute Terminabsprachen, das Abgeben oder Abholen von Unterlagen beschränken. Insgesamt gab es 417 Kontakte zuzüglich der erwähnten Kurzkontakte. Die Wartezeit beträgt – von Ausnahmen wegen Urlaubs, Fortbildung etc. abgesehen – von der Antragstellung bis zum Erstgespräch ein bis zwei Wochen. Die Kontaktaufnahme erfolgt überwiegend durch Anträge der Gefangenen, teilweise aber auch durch die Intervention der einzelnen Stationen. Im Zeitraum vom 01.01.07 bis 31.10.07 waren 77 neu anfragende Ratsuchende zu verzeichnen, hinzukamen 29 Fälle, die aus den Vorjahreszeiträumen übernommen wurden, so dass sich während des Berichtszeitraums insgesamt 106 Schuldner in

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unserer Beratung befanden. Damit ist die Anzahl der Neuanfragen um vier, die Gesamtzahl der Betreuungen um sechs gestiegen. Die aufsuchenden Schuldner waren bei einem bis zu 50 Gläubiger(n) mit Beträgen von unter EUR 1.000.- bis zu mindestens EUR 240.000.- verschuldet. In den bereits hinsichtlich Gläubigeranzahl und Schuldenhöhe erfassten Fällen betrug die durchschnittliche Schuldenhöhe EUR 13.454,55 bei einer durchschnittlichen Gläubigeranzahl von 5,9. .

8. Beratungsinhalte Weiterhin kommt in unserer Arbeit die gesamte Palette schuldnerberaterischer Tätigkeiten von der Erstberatung über Feststellung der Schulden bis hin zu Entschuldungskonzepten bzw. Insolvenzverfahren zum Tragen. Die Problematik nicht oder nur unzureichend vorhandener bzw. ungeordneter Unterlagen bei Beratungsbeginn sowie die Problematik zivilrechtlicher Ansprüche der durch die Straftaten Geschädigten wurden ja bereits in den Berichten für die Jahre 2005 und 2006 ausführlich dargestellt. Daher soll dazu im Rahmen dieses Berichts lediglich mitgeteilt werden, dass diese Probleme nach wie vor bestehen mit den sich daraus ergebenden Tätigkeiten für uns. Auch im Jahre 2007 bestand ein weiterer Teil unserer Arbeit in der Unterstützung der Schuldner bei der Einlegung von Widersprüchen, Kündigungen, Erlass- und Stundungsbitten, Herabsetzungsanträgen von Unterhaltsverpflichtungen sowie Vergleichsvorschlägen. In 15 Fällen werden bereits Raten aus dem Hausgeld oder durch Angehörige gezahlt; in weiteren 11 Fällen konnten durch bereits zur Verfügung stehendes Eigengeld, durch verwandtschaftliche Unterstützung oder durch Freigabe eines Teils des Überbrückungsgelds Vergleichszahlungen an Gläubiger geleistet werden, die Verzichte bis zu 70% aussprachen. In drei Fällen wurden Insolvenzanträge gestellt, die jeweiligen vorbereitenden Tätigkeiten wurden bereits im Jahre 2006 begonnen. Für einen Schuldner konnte auf die Durchführung des Verfahrens verzichtet werden, da unsere außergerichtlichen Bemühungen um eine Schuldenregulierung erfolgreich waren und der Schuldner den für die Regulierung benötigten Betrag als Darlehen von der Stiftung Straffälligenhilfe erhielt. Für einen weiteren Schuldner wurde ein bereits im Jahre 2006 gewährtes Darlehen der Stiftung Straffälligenhilfe aufgestockt, um eine weitere Vergleichszahlung leisten zu können. Für diesen Schuldner ist zu hoffen, dass hinsichtlich weiterer Verbindlichkeiten eine nochmalige Aufstockung zwecks Vergleichszahlungen nach der mittlerweile erfolgten Entlassung möglich ist. Abschließend wird zum Thema „ Insolvenz“ mitgeteilt, dass die für das Jahr 2006 geplanten Änderungen der Insolvenzordnung noch nicht erfolgt sind. Möglicherweise ist eine Änderung ab Mitte des Jahres 2008 vorgesehen. Der Änderungsentwurf beinhaltet u.a., dass Schuldner, die wegen eines Vermögensdeliktes zu mindestens einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden sind, erst dann einen Zugang zum Verfahren haben, sobald die Löschung aus dem Bundeszentralregister erfolgt

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ist. Ferner dürften Unterhaltsrückstände eher als zum jetzigen Zeitpunkt als vorsätzlich entstanden beurteilt werden, was dazu führen könnte, dass diesbezüglich keine Befreiung erfolgt. Außerdem ist vorgesehen, dass sich Schuldner an den Verfahrenskosten, die ja bislang gestundet werden, beteiligen. D.h. bei Eintritt der geplanten Änderung dürfte ein Teil der (inhaftierten) Schuldner nicht mehr oder bis auf lange Sicht nicht für das Verfahren in Frage kommen bzw. im Rahmen des Insolvenzverfahrens nicht von Unterhaltsrückständen befreit werden

9. Kooperationen Die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Abteilungen sowie den weiteren externen Mitarbeitern gestaltete sich auch im Jahre 2007 positiv. Als erfreulich ist weiterhin die schnelle und unbürokratische Klärung einer Überbrückungsgeldfreigabe zum Zwecke der Schuldenregulierung hervorzuheben. Diesbezüglich möchten wir uns nochmals bedanken, insbesondere da diese Möglichkeit in vielen Fällen akzeptable Vergleichsvereinbarungen zur Folge hat. Ebenso erfreulich ist weiterhin, dass die Überweisung der Schufa-Gebühren auf unser Konto ebenso reibungslos vonstatten geht. Extern nimmt die Beraterin weiterhin an Fortbildungen des Diakonischen Werkes sowie an Treffen der in den Justizvollzugsanstalten des Landes tätigen Schuldnerberater im Hause des Verbands für Straffälligenhilfe teil. Nach wie vor steht uns ebenso die juristische Beratung unseres Landesverbands zur Verfügung; von dort werden wir sowohl in rechtlichen Einzelfragen beraten als auch mit aktuellen Rechtsprechungen versorgt.

10. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisieru ngskonzepts Da wir uns bereits auch zu diesem Komplex ausführli ch in unserem Bericht für das Jahr 2006 geäußert haben, möchten wir auf die d ortigen Inhalte verweisen. Zwar hat sich die Gesamtzahl der Betreuungen nicht erheblich gesteigert. Dennoch hat sich die ohnehin geringe pro Fall durch schnittlich zur Verfügung stehende Zeit nochmals verringert. D.h. bei weiter steigenden Anfragen ist damit zu rechnen, dass eine Warteliste eingeführt w erden muss, sofern nicht eine Erhöhung unseres Zeitkontingents möglich ist. 5. Statistisches Anzahl der neuen Klienten: 77 Anzahl der Übernahmen: 29 Gesamtzahl 106 Durchschnittliche Schuldenhöhe: 13.454,55 EUR Durchschnittliche Gläubigeranzahl: 5,9 (Erfasst wurde die durchschnittliche Schuldenhöhe sowie Gläubigeranzahl in 83 Fällen; für die verbleibenden

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23 Inhaftierten konnten die entsprechenden Zahlen noch nicht erfasst werden). Klientenkontakte: 417 Durchschnittliche Arbeitszeit pro Fall: 3,28 intramural + 1,64 extramural = 4,92 Stunden gesamt (=Bruttoarbeitszeit, d.h. incl. sämtlicher Rüstzeiten etc.; Durchschnitt ergibt sich aus 348 Arbeitsstunden intramural und 174 extramural für den Zeitraum von 10 Monaten, Gesamtstundenzahl = 522 Stunden : 106 Fälle) Die neu anfragenden Inhaftierten kamen aus folgenden Abteilungen: Jugendanstalt Schleswig: Haus 3: 5 Haus 4: 5 Haus 5: 10 Haus 6: 9 Haus 11: 4 Offener Vollzug: 1 Jugendanstalt Neumünster: E 1: 5 E 2: 7 E 3: 23 D 1: 1 D 2: 4 D 3: 3 (Erfasst wurden die Abteilungen zum Zeitpunkt des Erstantrags auf Schuldnerberatung; 13 Inhaftierte wurden sowohl in Schleswig als auch in Neumünster beraten) Helga Koberg Neumünster, 05.12.07 Tätigkeitsbericht der Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes Kirchenkreis Neumünster gGmbH in den Jugendanstalten Neumünster und Schleswig für den Zeitraum vom 01.01.07 bis 31.12.07 Abschlussbericht Bezüglich der Strukturqualität und der Beratungsinhalte unserer Arbeit sowie bezüglich unserer Kooperationen und unserer Tätigkeit im Kontext des Resozialisierungsprozesses soll zunächst auf die Ausführungen in unserem Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 01.01.07 bis 31.10.07 verwiesen werden. D.h. an dieser Stelle soll auf die nochmalige Darstellung verzichtet werden, so dass wir den nachfolgenden Bericht auf die abschließende Statistik des gesamten Zeitraums vom 01.01.07 bis 31.12.07 beschränken möchten.

11. Statistisk

Anzahl der Klienten: 120 (91 Neuanfragen und 29 Übernahmen aus Vorjahreszeiträumen)

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Durchschnittliche Schuldenhöhe: 13.405,67 EUR Durchschnittliche Gläubigeranzahl: 5,7 (Erfasst wurde die durchschnittliche Schuldenhöhe sowie Gläubigeranzahl in 93 Fällen; für die verbleibenden 27 Inhaftierten konnten die entsprechenden Zahlen noch nicht erfasst werden). Klientenkontakte: 523 Durchschnittliche Arbeitszeit pro Fall: 3,48 intramural + 1,74 extramural = 5,22 Stunden gesamt (=Bruttoarbeitszeit, d.h. incl. sämtlicher Rüstzeiten etc.) Die neu anfragenden Inhaftierten kamen aus folgenden Abteilungen: Jugendanstalt Schleswig: Haus 3: 5 Haus 4: 6 Haus 5: 11 Haus 6: 11 Haus 11: 6 Offener Vollzug: 1 Jugendanstalt Neumünster: E 1: 5 E 2: 8 E 3: 28 D 1: 1 D 2: 5 D 3: 4 (Erfasst wurden die Abteilungen zum Zeitpunkt des Erstantrags auf Schuldnerberatung; 13 Inhaftierte wurden sowohl in Schleswig als auch in Neumünster beraten) Helga Koberg Neumünster, 28.04.08

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SCHULDNER- UND INSOLVENZBERATUNG IN DER JVA LÜBECK Frank Kobus Sozialpädagoge, Schuldnerberater Die Schuldnerberatung in der Justizvollzugsanstalt Lübeck (JVA) wird in Trägerschaft des Rechtsfürsorge e.V. - Resohilfe- durchgeführt. Das Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa des Landes Schleswig-Holstein stellt hierfür in einem eigenen Haushaltstitel landesweit Finanzmittel zur Verfügung. Das Beratungsangebot wird durch die JVA finanziert. Zum Team der Schuldnerberatung des Rechtsfürsorge e.V. gehört neben dem Schuldnerberater in der JVA Lübeck ein weiterer Schuldnerberater für die offene Schuldner- und Insolvenzberatung sowie eine Verwaltungsmitarbeiterin. Auch 2007 arbeiteten wir mit der Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein zusammen und nahmen an den Arbeitskreisen der Schuldnerberater in den verschiedenen Justizvollzugsanstalten teil. Dort wird ebenfalls ein gemeinsamer Jahresbericht verfasst. Innerhalb der Resohilfe erfolgte ein Austausch in Form von regelmäßigen Teamsitzungen, Fallbesprechungen und externen Supervisionen. Im Rahmen eines Qualitätsmanagements wurden sowohl innerhalb der Schuldnerberatung als auch in den anderen Arbeitsbereichen Standards sowie Prüfinstrumente erarbeitet. 2007 wurden diese Prüfinstrumente auf Ihre Tauglichkeit in der täglichen Arbeit hin untersucht und Verbesserungsvorschläge entwickelt, die in den kommenden Monaten umgesetzt werden. Beratungen I m vergangenen Jahr konnten 463 Beratungen durchgeführt werden. Wie im vergangenen Jahr verteilten sich 90 % aller Beratungen auf den Männervollzug. Besonders erfreulich waren die Beratungszahlen im D-Haus, der Untersuchungshaft. Dort konnten die Anteile an den Beratungen von knapp 8 % auf durchschnittlich 22 % gesteigert werden. Wenn man annimmt, dass viele der Untersuchungsgefangenen in Lübeck bleiben, ergeben sich oft langfristige Beratungskontakte mit abschließender Regulierung der Schulden, entweder in Teilen oder komplett. Diese Regulierung erfolgt in einigen Fällen über die Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein. Mit Hilfe dieser Stiftung können Klienten ein Darlehen beantragen. So kann eine große Teilregulierung oder eine Gesamtregulierung gewährleistet werden, der Klient zahlt das gewährte Darlehen in Raten zurück. Um die Raten zu verringern und um ihre Mitarbeit zu zeigen, können Klienten auf einem speziell eingerichteten

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Treuhandkonto des Rechtsfürsorge e.V. Geld ansparen, welches dann für die Regulierung eingesetzt wird. Frauenvollzug Im Frauenvollzug, dem einzigen in einer schleswig-holsteinischen Haftanstalt, gab es mehr und umfangreiche Anfragen für eine Schuldnerberatung als in der Vergangenheit. Es zeigte sich, dass dort mehr Klientinnen mit mehr Gläubigern und einer höheren Verschuldung ihre Haftstrafe verbüßen. Viele der Klientinnen verblieben auch nach der Untersuchungshaft in der JVA, so dass sich ein länger andauerndes Beratungsverhältnis entwickeln konnte. Männervollzug Ähnliches wie im Frauenvollzug ist ebenfalls im Männervollzug zu beobachten. Die Ratsuchenden haben deutlich mehr Gläubiger und eine höhere Verschuldung als dies noch vor einigen Jahren zu beobachten war. Wie schon geschildert, sind die Beratungszahlen in der Untersuchungshaft angestiegen. Im G-Haus, dem Regelvollzug mit Menschen mit teilweise sehr hohen Haftstrafen, blieben die Beratungszahlen auf Vorjahresniveau. Eine leichte Steigerung gab es im C-Haus, der Sozialtherapeutischen Abteilung, zu verzeichnen. Ausblick Im Jahr 2008 werden wir mit einem neuen EDV-Dokumentationsprogramm arbeiten, um unsere Arbeit zu optimieren und effizienter beraten zu können. Die Verbraucherinsolvenzberatung soll in der Justizvollzugsanstalt weiter ausgebaut werden, um möglichst vielen Klient/innen eine Entschuldung zu ermöglichen. Die Rechtswohltat der Verbraucherinsolvenz steht selbstverständlich auch Strafgefangenen zur Verfügung. Lediglich unmittelbar aus Straftaten (vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen) hervorgegangene Verbindlichkeiten sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Wir arbeiten in der Schuldnerberatung mit einem ganzheitlichen Ansatz, d.h. die Gesamtsituation des Ratsuchenden wird einbezogen und eine individuelle Problemlösung herbeigeführt. In der JVA bedeutet dies auch, dass die Auseinandersetzung mit der eigenen wirtschaftlichen Situation dazu führt, Gründe für die Ver- bzw. Überschuldung zu besprechen, alternative Handlungsstrategien zu entwickeln, um so langfristig dazu beizutragen, dass sich eine erneute wirtschaftliche Notsituation nicht wiederholt. Da dies Verhaltensänderungen voraussetzt, ist eine vertrauensvolle Beratungsbeziehung notwendig und davon auszugehen, dass ein solcher Prozess über einen längeren Zeitraum andauert. Auch die Zusammenarbeit mit der Stiftung Straffälligenhilfe soll weiter fortgeführt und ausgebaut werden. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage wird es ab 2008 einen festen Beratungstag im Frauenvollzug geben.

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Statistik 2007: Klienten in Beratung 129 davon männliche Klienten 113 davon weibliche Klienten 16 Gesamtzahl Beratungsgespräche 463 unterteilt nach Häusern G-Haus gesamt: 155 G1: 73 G2: 20 G3: 37 G4: 25 E-Haus 58 H-Haus 49 C-Haus (Sozialth. Abt.) 81 I-Haus (offener Vollzug) 16 D-Haus 104 erfolgreiche Anträge bei der Stiftung Straffälligenhilfe: 3 durchgeführte Insolvenzanträge: 2 erfolgreichste Reduzierung: auf ca. 25 % Klienten, die Geld ansparen: 10 Briefe an Gläubiger: 644 Anzahl der Gläubiger insgesamt: 876 abgeschlossene Regulierungen: 16 abgeschlossene Fälle: 67 Neuaufnahmen 2007: 99 (inkl. Kurzberatungen)