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Julius
Hülße
Hülßestraße 16, 01237 Dresden, Tel. 0351 40761310, Fax 0351 407613113, [email protected], 26.02.2016
f nformation zum Aufnahmeverfahren in die Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2016117Sehr geehrte Eltern,
ich freue mich über das gezeigte lnteresse, lhr Kind im neuen Schuljahr an unserem Gymnasiumbeschulen lassen zu wollen. Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 29.02.2016 bis 04.03.2016ausschließlich während der Öffnungszeiten des Sekretariats. Bei der Abgabe der vollständigenAnmeldeunterlagen (u.a. Bildungsempfehlung der Grundschule im Original) haben Sie die Gelegenheit,offene Fragen anzusprechen.
ln den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immerausreichte, um alle angemeldeten Schüler aufnehmen zu können. lm Falle eines eintretendenKapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes Aufna.hmeverfahren zurückgreifen. Die Auswahl derSchüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip(Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend venvendeten Kriterien, deren Vodiegen Sie bei derAnmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:
1. Ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler unserer Schule.2. Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an unserer Schule mehr als 60
Minuten benötigen (unzumutbarer Schulweg).3. Losentscheid.
Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnungeine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondernwerden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenztenHärtesituation wi rd einzelfallbezogen getroffen.
Sofern lhr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werdenkann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnungvon dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schuleversendet, so dass Sie lhr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen inständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden,dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann. Da lhr Kind nur an der Schule amAuswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde,hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der andieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- nochDrittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin für lhr Kind eine Schule zu finden, die sich ineiner angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, so dass der einfache Schulweg dorthin nicht mehrals 60 Minuten beträgt.
Falls nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens wieder Plätze an unserer Schule frei werden, wird einweiteres Aufnahmeverfahren durchgeführt. Zur Teilnahme genügt dann ein formloser Antrag.
Abgelehnte Schüler, denen weder der Zweit- noch der Drittwunsch erfüllt werden konnte, erhalten dieMöglichkeit sich im Zeitraum vom 17.05. bis 20.05.2016 an einem Gymnasium anzumelden, an dem nochfreie Schulplätze vorhanden sind. Eine Anmeldung ist allerdings nur an einer Schule möglich. Bei mehrerenAnmeldungen erfolgt keine Berücksichtigung des Schülers im AufnahmeverfahrenEine Aufnahme an diesem Gymnasium schließt eine Teilnahme am 2. Auswahlverfahren an unsererSchule aus.
Mit freundlichen Grüßen€af/-a-<-{<OStD Cornelia HillerSchulleiterin