16
1. + 2. März 2013 1. Zahnärztetag in Bremen! Seien Sie dabei beim 1. Bremer Zahnärztetag – ausgesuchte Seminare und Workshops – S. 11 ACHTUNG! Änderung Veranstaltungsort: ATLANTIC Grand Hotel Bremen Bredenstraße · 15 Bremen MONATSBLATT DER ZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN KAMMER - EXPRESS 02/2013 – 03/2013

KAMMER -EXPRESS · 2017. 10. 16. · Laderma-Zentrum Bremen, wel-ches auf Antrag der Kammer von der Bremer Landesaufsicht geprüft wurde. Besagtes Zentrum stand nach Ansicht der Kammer

  • Upload
    others

  • View
    1

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: KAMMER -EXPRESS · 2017. 10. 16. · Laderma-Zentrum Bremen, wel-ches auf Antrag der Kammer von der Bremer Landesaufsicht geprüft wurde. Besagtes Zentrum stand nach Ansicht der Kammer

1. + 2. März 2013

1. Zahnärztetag in Bremen!

Seien Sie dabei beim 1. Bremer Zahnärztetag – ausgesuchte Seminare und Workshops – S. 11

ACHTUNG! Änderung

Veranstaltungsort:

ATLANTIC Grand Hotel Bremen

Bredenstraße · 15 Bremen

M O N AT S B L AT T D E R Z A H N Ä R ZT E K A M M E R B R E M E N

KAMMER-EXPRESS

02/2013 – 03/2013

Page 2: KAMMER -EXPRESS · 2017. 10. 16. · Laderma-Zentrum Bremen, wel-ches auf Antrag der Kammer von der Bremer Landesaufsicht geprüft wurde. Besagtes Zentrum stand nach Ansicht der Kammer

02/2013 – 03/2013

BuchhaltungPamela BehnkenTel.: 0421 33303-20 / E-Mail: [email protected]

Sekretariat / Kammer-ExpressAstrid SchulzTel.: 0421 33303-22 / E-Mail: [email protected]

GeschäftsführungJörg BauerTel.: 0421 33303-33 / E-Mail: [email protected]

Mitgliederservice / Zahnärztliche Stelle / WeiterbildungBianca Köhler Tel.: 0421 33303-44 / E-Mail: [email protected]

GOZ / GOÄ / MPG / Patientenberatung / BuS-DienstRenate FriedrichTel.: 0421 33303-60 / E-Mail: [email protected]

Ausbildung / Schlichtungsstellen / Patientenberatung / Gutachten / FachmessenJutta BernetTel.: 0421 33303-66 / E-Mail: [email protected]

AusbildungsplatzvermittlungAlexandra MewesTel.: 0421 33303-65 / E-Mail: [email protected]

FortbildungsinstitutRubina OrdemannTel.: 0421 33303-75 / E-Mail: r.ordemann@fi zaek-hb.deTh orsten HogrefeTel.: 0421 33303-77 / E-Mail: t.hogrefe@fi zaek-hb.deSandra Kulisch Tel.: 0421 33303-78 / E-Mail: s.kulisch@fi zaek-hb.de Nadine Büchtmann Tel.: 0421 33303-70 / E-Mail: n.buechtmann@fi zaek-hb.de

ImpressumHerausgeber:Zahnärztekammer BremenUniversitätsallee 25 · 28359 BremenTelefon: 0421 33303-0 · Fax: 0421 33303-23E-Mail: [email protected] · www.zaek-hb.de

Der Vorstand:Dr. Wolfgang Menke Tel.: 04 21 449025Dr. Wolf-Peter Behnke Tel.: 0421 601336Andreas Bösch Tel.: 0471 77055Dr. Dr. Lür Köper Tel.: 0421 611661

Redaktionsleitung, Textchefi n, Chefi n vom Dienst,Bildredakteurin, verantwortlich für den Anzeigenteil:Astrid Schulz Tel.: 0421 33303-22

Autoren dieser Ausgabe:Jörg Bauer (jb), Jutta Bernet (jub), Nadine Büchtmann (nb), Renate Fried-rich (rf ), Kerstin Kück (kk), Dr. Wolfgang Menke (wm), Alexandra Mewes (am), Wolf Martin Nentwig (wn), Rubina Ordemann (ro), Sarah Rohlfs (sr), Astrid Schulz (as)

Gestaltung:ecce:media GbR, Bremen / Bekim Brljajoli Tel.: 0421 2222-492Fotonachweis: Studio Gielen; Zahnärztekammer Bremen; Titelfoto: © Ecce Media GbR

Druck:Stürken Albrecht GmbH & Co. KGKonsul-Smidt-Straße 14c · 28217 BremenAufl age: 850 Stück

Diese Mitgliederinformation enthält amtliche Bekanntmachungen der Zahnärztekammer Bremen gem. § 8 Abs. 3 der Satzung.

Wenn in Texten des Kammer-Express die weibliche Form nicht der männlichen Form - oder umgekehrt - beigestellt ist, so ist der Grund dafür allein die bessere Lesbarkeit. Wo sinnvoll, ist selbstverständlich immer auch die weiblich bzw. männliche Form gemeint.

Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos und Zeich-nungen übernimmt die Zahnärztekammer Bremen keine Haft ung. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe gekürzt aufzunehmen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schrift licher Genehmigung der Zahnärztekammer Bremen mit Quellenangabe.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,wir starten dieses Jahr die Fortbildungssaison mit einer Premiere. Am 1. und 2. März fi ndet in den wunderschönen Räumen des Atlantic Grand Hotels der 1. Bremer Zahnärztetag statt. Die Th emen reichen von Endodontie über Prothetik und Kinderzahnheilkunde bis zu Social Media. Facebook, zahnmedizinische Internetforen und Bewertungsportale von Praxen sind Th emen der Zukunft . Ob wir wollen oder nicht, wir werden uns mit unseren Praxen dieser Entwicklung oder Herausforderung stellen müssen. Hier haben die meisten von uns bestimmt einen großen Informationsbedarf. Und es stellt sich die Frage, wie wir diese ›Errungen-schaft en‹ positiv für uns nutzen können.

Aber der Zahnärztetag bietet noch mehr: Zusätzlich zu den Hauptvorträgen können Sie in den Seminaren einige Th emen vertiefen und im kleinen Kreis intensiv diskutieren. Der Freitagabend steht im Zeichen des Come-together. An interessanten Orten können Sie mit Kolleginnen und Kollegen, die Sie entweder bereits gut kennen oder bei dieser Gelegenheit kennen lernen werden, ein paar gesellige und auch interessante Stunden verbringen.

Als Fortbildungsreferent unserer Kammer ist es mir ein großes Anliegen, den Gedanken des lebenslangen Lernens immer wieder hochzuhalten. Wir müssen zudem als Berufsstand darauf achten, dass wir unsere Fortbildungsbemühungen möglichst industrieunabhängig gestalten. Nur so können wir uns frei informieren und lernen, neue Materialien und Methoden zum Wohle unsere Patienten einzusetzen. Mit Skepsis sehe ich daher die Zunahme der Fortbildungsveranstal-tungen, die von Depots, Laboratorien und Herstellern zum Teil zu extrem günstigen Preisen angeboten werden. Hier ist meines Erachtens die Unabhängig-keit häufi g nicht mehr gegeben.

Zuletzt möchte ich noch auf einen Aspekt hinweisen, der meiner Meinung nach bei Fortbildungen unterschätzt wird: Fortbildungsveranstaltungen sind ein Motivationsschub, der uns die Freude an der Berufsausübung erhalten kann.

Also lassen Sie sich dieses Jahr von den Veranstaltungen unseres Fortbildungs-instituts informieren und motivieren!

Ihr

Jan Reineke

Ihr

2 Vorwort

Unsere Ansprechpartner für Sie:

Page 3: KAMMER -EXPRESS · 2017. 10. 16. · Laderma-Zentrum Bremen, wel-ches auf Antrag der Kammer von der Bremer Landesaufsicht geprüft wurde. Besagtes Zentrum stand nach Ansicht der Kammer

270,00 €

280,00 €

290,00 €

300,00 €

310,00 €

320,00 €

330,00 €

340,00 €

350,00 €

1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

34

5,1

2 €

34

5,1

2 €

34

5,1

2 €

34

5,0

0 €

34

5,0

0 €

30

0,0

0 €

30

0,0

0 €

30

0,0

0 €

30

0,0

0 €

30

0,0

0 €

34

5,0

0 €

34

5,0

0 €

34

5,0

0 €

34

5,0

0 €

34

5,0

0 €

Kammerbeitrag pro Quartal in €

Entwicklung der Beiträge seit 1999 am Beispiel ›niedergelassener Zahnarzt‹

02/2013 – 03/2013

3Neuigkeiten und Vorstandsinformationen

Der Vorstand der Bundeszahnärz-tekammer hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2012 bei der Beset-zung der Ausschüsse für die neue Legislaturperiode den Präsidenten

der Zahnärztekammer Bremen, Dr. Wolfgang Menke, zum Vorsitzen-den des gemeinsamen Ausschusses ›Arzneimittelkommission der BZÄK und KZBV‹ bestimmt. Des Weiteren

wurde Menke in die Ausschüsse ›Qualität in der Zahnmedizin‹ und ›Weiterbildungsausschuss Oralchi-rurgie‹ sowie in die Gruppenversi-cherungskommisssion gewählt. (wm)

Die monatlichen Kammerbeiträge für unsere Mitglieder werden auch in den nächsten beiden Jahren nicht erhöht. Darauf verständigte sich die Selbstverwaltung in ihrer Sitzung am 05.12.2012 anlässlich der Haus-haltsplanungen. Damit wurden die Beiträge seit 1999 nicht mehr erhöht; ja konnten sogar in der Zeit von 2004 bis 2008 gesenkt werden, um angespartes Vermögen an die Bremer Zahnärzteschaft zurückzu-geben. Grund dafür ist das solide Wirtschaften der Bremer Kammer. Sie finden die Beitragsordnung auf unserer Homepage www.zaek-hb.de. Kammermitarbeiterin Bianca Köhler sendet Ihnen die Beitrags-ordnung gerne per Post zu – ›Be-stell-Hotline‹: 0421 33303-44. (jb)

Neue Aufgaben in Berlin

Neujahrsempfang der Bremer Heilberufskammern

Seit 15 Jahren konstante Beiträge

Richard Klämbt (Präsident Apothekerkammer), Karl-Heinz Schrömgens (Präsident Psycho-therapeutenkammer), Dr. Hermann Schulte-Sasse (Senator f. Gesundheit), Dr. Jörg Hermann (Vorsitzender KV), Dr. Heidrun Gitter (Präsidentin Ärztekammer), Dr. Dirk Mittermeier (Vorsitzender KZV) und Dr. Wolfgang Menke (Präsident Zahnärztekammer) (v. l.)

Am 16. Januar 2013 fand im Atrium der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen der traditionelle Neujahrs-empfang von Ärztekammer, Kassen-ärztlicher Vereinigung, Psychothera-peutenkammer, Zahnärztekammer

und Kassenzahnärztlicher Verei-nigung statt. Etwa 100 Gäste aus (Gesundheits-)Politik, Medien und dem Heilberufsstand nutzten die Plattform zum gegenseitigen Meinungsaustausch.

In den letzten Wochen tagte die Selbstverwaltung zweimal: Am 5. Dezember tagte die Delegierten-versammlung; am 14. Januar fasste der Vorstand die ersten Beschlüsse im neuen Jahr.

In der DV beschäftigten sich die zahnärztlichen Selbstverwal-ter mit dem Haushalt für das Jahr 2013, der mit einem Umsatz von 1,4 Mio. € im Bereich der Vorjahre liegt. Doch während die Bremer Kam-mer seit 2009 die Rechnungsjahre immer mit einem positiven Saldo abschloss, rechnen die Delegierten für 2013 mit einem Defizit. Grund dafür ist eine Verschiebung der Kos-ten- und Erlösstruktur: so wird die von der KZBV-Prüfstelle dringend empfohlene Buchhaltungssoftware DATEV angeschafft, erhöhte Ab-schreibungen aufgrund vielfältiger Investitionen getätigt, die Reise- und Sitzungskosten nach über 10 Jahren den Werten der KZBV angepasst und die steigenden Beiträge der BZÄK bedient. Dagegen fehlen im Bereich der Fortbildung die Sonder-effekte des Vorjahres aus GOZ- und Röntgenkursen. Die Delegierten beschlossen, das das in Höhe von knapp 70.000,– € berechnete De-fizit aus den Finanzrücklagen der

Kammer bedient werden soll. Positiv nahm das Selbstverwaltergremium zur Kenntnis, dass der seit 1999 geltende Beitragssatz auch für die Jahre 2013 und 14 in unveränderter Höhe garantiert werden kann. Da-mit herrscht Planungssicherheit für den Berufsstand (siehe dazu auch Artikel auf dieser Seite).

In seiner Januar-Sitzung befasste sich der Vorstand mit dem Pati-entenrechtegesetz, mit Anträgen einzelner Kammermitglieder, der ZFA-Berufsausbildung und dem Laderma-Zentrum Bremen, wel-ches auf Antrag der Kammer von der Bremer Landesaufsicht geprüft wurde. Besagtes Zentrum stand nach Ansicht der Kammer im Verdacht, die Zahnheilkunde am Menschen auszuüben, ohne über entsprechend qualifiziertes und approbiertes Personal zu verfügen; ein Verdacht, der sich jedoch als unbegründet erwies. (jb)

Selbstverwaltung tagteNeues aus DV und VS

Foto: KV Bremen

Page 4: KAMMER -EXPRESS · 2017. 10. 16. · Laderma-Zentrum Bremen, wel-ches auf Antrag der Kammer von der Bremer Landesaufsicht geprüft wurde. Besagtes Zentrum stand nach Ansicht der Kammer

02/2013 – 03/2013

Zahnärztliche Berufsausübung und Recht4

Immer wieder versuchen Unter-nehmen, Zahnärzte mit amtlich anmutenden Formularen oder auch vermeintlichen Korrek-turabzügen zu Eintragungen in Gewerbedatenbanken und Bran-chenbüchern zu verleiten und in irreführender Weise zu einem Vertragsschluss für ›Premium-Einträge‹ mit langer Laufzeit und hohen Kosten zu bewegen. Unaufgefordert kommen entspre-chende Schreiben vornehmlich per Telefax in die Praxen und es werden − sofern keine ›recht-zeitige‹ Antwort erfolgt − auch eindringliche Erinnerungen ver-sandt. Die Masche der unseriö-sen Anbieter zum sogenannten Adressbuch-Schwindel ist seit Langem bekannt, dennoch lässt sich die Betrügerei nicht immer auf Anhieb erkennen. Der nach-folgende Überblick soll den Um-gang mit Adressbuch-Schwindel im Praxisalltag erleichtern − auch wenn man schon in die Falle ge-tappt ist!

Als Absender der Schreiben erscheinen üblicherweise Un-ternehmensnamen, die den Be-zeichnungen lokaler Standard-Branchenbücher ähnlich sind, z. B. ›Branchenbuch-Ort‹ oder auch ›Örtliche-Branchen-Aus-kunft ‹. Auch erweckt derzeit ein Anbieter durch die Namenswahl ›Gewerbeauskunft -Zentrale‹ den Anschein eines amtlichen Registers.

Die Schreiben selbst sind mit der Überschrift ›Korrekturabzug‹ oder aber ›Eintragungsvorschlag‹ versehen. Mit diesen Schreiben werden Zahnärzte gebeten, den

oft mals schon voreingetragenen Text (Name, Praxisanschrift und Kontaktmöglichkeiten) im Korrek-turfeld zu überprüfen und per Fax

− also möglichst schnell − zurück-zusenden. Bewusst wird damit ge-rechnet, dass die Angeschriebenen den Brief nur fl üchtig lesen, wobei der alltägliche Stress in der Praxis ein fest eingeplanter Faktor ist, um neue ›Kunden‹ zu gewinnen.

Gut lesbar und in Fettdruck wird mitgeteilt: ›Der Standardeintrag wurde bereits für Sie kostenlos ein-getragen‹ Im Kleingedruckten wird jedoch festgelegt, dass mit Unterzeichnen und Rücksenden des Faxes z. B. ein 2-Jahresvertrag zu einem Preis in Höhe von 1.998 Euro zzgl. MwSt. geschlossen wird. Die Unterzeichner bemerken den Vertragsschluss meist erst mit Zu-gang der ersten Rechnung.

Die Rechtsprechung hat diesen unlauteren Werbemethoden eine klare Absage erteilt. So hat der Bun-desgerichtshof bereits 2011 (Urteil vom 30.06.2011 – I ZR 157/10) ent-schieden, dass ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchen-verzeichnis, das nach seiner Ge-staltung und seinem Inhalt darauf angelegt ist, bei einem fl üchtigen Leser den Eindruck hervorzuru-fen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von Eintragungsdaten im Rahmen ei-nes bereits bestehenden Vertrags-verhältnisses vorgenommen, gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irre-führungsverbot des § 5 Abs. 1 UWG

verstößt. Bemerkenswert an dieser Entscheidung ist weiterhin, dass die Klage seitens der Herausgeberin der Gelben Seiten erhoben und durch die Instanzen geführt worden war; die Mitbewerber leisten somit ihren Beitrag, für einen lauteren Wettbe-werb zu sorgen.

Weiterhin hat das Oberlandes-gericht Düsseldorf in einer Ent-scheidung (Urteil vom 14.02.2012

– 20 U 100/11) das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 15.04.2011 (38 O 148/10) zu einer ähnlich gelagerten Proble-matik bestätigt. Das Landgericht hatte entschieden, dass die An-gebotsformulare der GWE Wirt-schaftsinformationsgesellschaft (GWE) sowohl irreführend im Hinblick auf die Herkunft und den Angebotscharakter als auch intransparent im Hinblick auf die Kostenbelastung des Betroff enen sind. Die Überschrift der Formu-lare ›Gewerbeauskunft -Zentrale‹ erwecke nach Auff assung des Ge-richts den irreführenden Eindruck eines amtlichen Schreibens und verschleiere den Charakter eines Angebotsschreibens. Zugleich genüge die Angabe der entstehen-den Entgelte nicht dem Gebot der Preiswahrheit und Preisklarheit. Vor diesem Hintergrund führte das Oberlandesgericht unter Be-zugnahme auf die Rechtsprechung des BGH aus, dass das Formular-schreiben nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt geradezu darauf angelegt sei, bei einem fl üchtigen Leser einen falschen Eindruck her-vorzurufen. Wettbewerbswidrig sei hier das Spekulieren auf einen

erfahrungsgemäß selbst bei Ge-werbetreibenden vorkommenden Mangel an Sorgfalt.

Vor diesem Hintergrund ist dringend anzuraten, jegliche Of-ferten für Branchenbucheinträge oder Gewerberegister sehr genau zu lesen, um entscheiden zu können, ob man den vermeintlichen Eintrag tatsächlich in Auft rag gegeben hat. Ist dies nicht der Fall, sollte keiner-lei Reaktion auf dieses Schreiben und auch nicht auf entsprechende Erinnerungsschreiben erfolgen.

Hat man ein solches Angebot aus Versehen doch unterschrieben, be-steht die Möglichkeit, den Vertrag wegen des Täuschungscharakters des Angebots anzufechten. Die An-fechtungserklärung sollte zeitnah erfolgen und der Gegenseite nach-weisbar zugehen. Es empfi ehlt sich daher, eine Übermittlung vorab per Telefax (Sendebericht aufh eben!) vorzunehmen und ergänzend auf den üblichen postalischen Versand mit Nachweis zurückzugreifen. Weder auf eine Rechnung oder aber Mahnung sollten Zahlungen geleistet werden. Sofern anwaltli-che Mahnschreiben zugehen, sollte dorthin eine Kopie der Anfech-tungserklärung versandt und der Anspruch zurückgewiesen werden. Bei Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids muss zwingend fristgerecht Widerspruch erhoben werden, damit die Forderung nicht rechtswirksam tituliert wird.Dr. Kathrin Janke, Carolin Schnitker

Abdruck mit freundlicher Genehmigung der

Zahnärztekammer Nordrhein (RZB 6/2012)

Vorsicht vor Adressbuch-SchwindelBranchenbücher, Gewerbeauskunft und Co.

Das Bundessozialgericht hat mit Entscheidungen vom 31. Oktober 2012 grundlegende Neuerungen zum Befreiungsverfahren judi-ziert. Antragsteller müssen danach zukünft ig bei jedem Wechsel ihrer Beschäft igung zwingend einen neuen Befr eiungsantrag bei der Deutschen

Rentenversicherung Bund stellen. Der Antrag muss fristwahrend und unter Einhaltung der 3-Monatsfrist des § 6 Abs. 4 SGB VI gestellt wer-den, da anderweitig das Befreien nur noch ab dem Zeitpunkt der Antragstellung rechtliche Wirk-samkeit entfalten kann.

Als Mitglied des Versorgungswer-kes der Zahnärztekammer Berlin (VZB, Tel. 030 89041-0) sollten Sie daher im Dezember 2012 ein Informationsschreiben bekom-men haben, sofern Sie angestellt tätig sind oder eine Beschäfti-gung ausüben, die grundsätzlich

der Versicherungspfl icht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen könnte. Bezüglich der konkreten Auswirkungen auf be-stehende Beschäft igungsverhält-nisse wird derzeit eine Klärung herbeigeführt, dazu schreibt Sie das VZB individuell an. (VZB)

Veränderungen im Befreiungsrecht für alle angestellt tätigen Zahnärzte

Page 5: KAMMER -EXPRESS · 2017. 10. 16. · Laderma-Zentrum Bremen, wel-ches auf Antrag der Kammer von der Bremer Landesaufsicht geprüft wurde. Besagtes Zentrum stand nach Ansicht der Kammer

02/2013 – 03/2013

Praxisinhaber, die ihren An-gestellten eine Fortbildung fi nanzieren, haben ein legitimes Interesse daran, dass die fortgebil-deten Angestellten nach erfolgter Fortbildung nicht zeitnah ihren Arbeitsplatz wechseln. Grund-sätzlich sind Rückzahlungsver-einbarungen, die die Bindung an das bestehende Arbeitsverhältnis sichern, zulässig.

Nach der Rechtsprechung sind Ver-einbarungen zulässig, nach denen der Arbeitnehmer dem Arbeitge-ber die vom Arbeitgeber gezahlten Kosten der Fortbildung zu erstatten hat, wenn er vor dem Abschluss der Fortbildung oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Be-endigung der Fortbildung auf eige-nen Wunsch oder aus seinem Ver-schulden aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Derartige Rückzah-lungsklauseln unterliegen einer strengen Inhaltskontrolle durch die Arbeitsgerichtsbarkeit.

Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 19.01.2011 -3 AZR 621/08- muss die Erstattungspfl icht des Arbeit-nehmers nach Treu und Glauben zumutbar sein. Die Rückzahlungs-klausel muss klar und verständlich formuliert werden. Sie darf keine unzumutbare Benachteiligung des Arbeitnehmers beinhalten. Die Vorteile der Fortbildung und die Dauer der Bindung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. In erster Linie ist dies nach der Dauer der Fort-bildungsmaßnahme, aber auch an-hand der Qualität der erworbenen Qualifi kation zu beurteilen ist. Das Bundesarbeitsgericht hat folgende Grundsätze aufgestellt, bei denen es sich um richterrechtlich entwi-ckelte Regelwerte handelt:

Bei einer Fortbildungsdauer von bis zu einem Monat ohne Verpfl ich-

tung zur Arbeitsleistung unter

Fortzahlung der Vergütung ist regelmäßig eine Bindungsdauer bis zu sechs Monaten zulässig, bei einer Fortbildungsdauer von bis zu

zwei Monaten eine einjährige Bindung, bei einer Fortbil-dungsdauer von

drei bis vier Monaten eine zweijährige Bindung, bei einer Fortbildungsdauer von

sechs Monaten bis zu einem Jahr keine längere Bindung als drei Jahre und bei einer mehr als

zweijährigen Dauer eine Bin-dung von fünf Jahren.

Grundsätzlich besteht bei einer vom Arbeitgeber veranlassten Be-endigung des Arbeitsverhältnisses für den fortgebildeten Arbeitneh-mer keine Rückzahlungspfl icht.

Eine mögliche Formulierung einer Rückzahlungsvereinbarung, bei der die zu erstattenden Leistungen

konkret zu bezeichnen sind, könnte lauten:»Die Arbeitnehmerin hat dem Praxis inhaber die Leistungen in Höhe von € ... – mit Ausnahme der Arbeitgeberanteile zur Sozialversi-cherung – in voller Höhe zu erstat-ten, wenn sie auf eigenen Wunsch oder aus ihrem Verschulden vor Beendigung der Fortbildung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

Scheidet die Arbeitnehmerin auf eigenen Wunsch oder aus ihrem Verschulden innerhalb von 24 Monaten nach Ablauf des Kalen-dermonats, in dem die Fortbildung abgeschlossen wurde, aus dem Ar-beitsverhältnis aus, so hat sie dem Arbeitgeber für jeden Kalendermo-nat, der an diesem Zeitraum fehlt, 1/24 des vorgenannten Betrages zu erstatten.« (wn)

Zurückzahlen von Fortbildungskosten, wenn Mitarbeiter kündigenSind Rückzahlungsvereinbarungen zulässig?

Lachgassedierung · Zertifizierung im Team in Ihrer Praxis · Exklusiv­Schulungen

Ihre Vorteile:• Sie bestimmen den Termin, keine Reise­ und Anfahrtskosten• Zu einem Pauschalpreis ist Ihr gesamtes Team zertifiziert• Theorievorträge mit schriftlicher Abschlussprüfung• Intensives, praktisches Training in gewohnter Umgebung

in Form von Rollenspielen• Sie setzen die Schulung nach Ihren Bedürfnissen zusammen• Vorlagen zur Abrechnung Dokumentation & Aufklärung sowieMarketing

• Möglichkeit einer Supervision am Schulungstag

Hauptreferent:Wolfgang Lüder (Zahnarzt)Mitglied in der Dental Sedation TeachersGroup

Termine Exklusiv­Schulungen:18. / 19. Jan. 2013 ______ Wien01. / 02. Februar 2013 ___ Wiesbaden08. / 09. Februar 2013 ___ Rosenheim22. / 23. Februar 2013____ Kalefeld bei Kassel01. / 02. März 2013 _____ Kitzbühel12. / 13. April 2013 ______ Rosenheim26. / 27. April 2013 ______ Chemnitz24. / 25. Mai 2013 ______ Brake bei Bremen

Termin in Brake

bei Bremen

Lachgasgerät der Firma Tecno­GazBezugsquelle:Held Lachgasgeräte GmbH, Tel: 08031 237352Vorteilspreise bei Buchung eines Seminarsbei IfzL ­Stefanie Lohmeier!

Kontakt:IfzL – Institut für zahnärztliche LachgassedierungStefanie LohmeierBad Trißl Straße 39, D­83080 OberaudorfTel: +49 8033–9799620, www.ifzl.de, E­Mail: [email protected]

Anzeige

Zahnärztliche Berufsausübung und Recht 5

Page 6: KAMMER -EXPRESS · 2017. 10. 16. · Laderma-Zentrum Bremen, wel-ches auf Antrag der Kammer von der Bremer Landesaufsicht geprüft wurde. Besagtes Zentrum stand nach Ansicht der Kammer

02/2013 – 03/2013

Gebührenordnung 2013Aufgrund § 16 Abs. 4 der Satzung der Zahnärztekammer Bremen in der Fassung vom 10. Mai 2004 (Brem. Amtsblatt 2004, S. 619 – 622) beschließt die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Bremen mit Wirkung ab 1. Januar 2013 diese Gebührenordnung.

§ 1 Gebühren und Auslagen (1) Die Zahnärztekammer Bremen erhebt für ihre Leistungen Gebühren und Auslagen nach Maßgabe dieser

Gebührenordnung. (2) Die Höhe der Gebühren und Auslagen richtet sich nach dem anliegenden Gebührenverzeichnis.

§ 2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner ist derjenige, der die Leistung veranlasst hat oder zu dessen Gunsten sie vorgenommen wurde. Schulden

mehrere Personen eine Gebühr gemeinsam, so kann die Kammer jeden für den gesamten Betrag in Anspruch nehmen.

§ 3 Entstehung (1) Die Gebührenschuld entsteht, soweit ein Antrag oder eine Anmeldung notwendig ist, mit dem Eingang bei der Kammer,

im Übrigen mit der Beendigung der gebührenpfl ichtigen Handlung. (2) Die Verpfl ichtung zur Erstattung von Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages.

§ 4 Fälligkeit (1) Die Gebühren werden mit der Durchführung der Tätigkeit oder der Nutzung der Einrichtung, spätestens jedoch mit der

Zustellung des Gebührenbescheides fällig. (2) Gebühren und Auslagen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungserteilung zu entrichten.

§ 5 Mahnung Gebühren, die nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserteilung entrichtet worden sind, sind mit einer neuen Zahlungs-

frist anzumahnen.

§ 6 Verjährung Der Anspruch auf Zahlung verjährt nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der

Anspruch fällig geworden ist.

§ 7 Rechtsbehelf Gegen Entscheidungen nach dieser Gebührenordnung ist der Widerspruch nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

gegeben. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung und entbinden daher nicht von der Zahlung der erhobenen Gebühren und Auslagen.

§ 8 Inkrafttreten (1) Die Gebührenordnung der Zahnärztekammer Bremen tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die

Gebührenordnung vom 19.11.2008, geändert am 25.11.2009, 16.11.2010 und 29.11.2011 außer Kraft. (2) Die Bekanntgabe erfolgt im Kammer-Express.

Die Delegierten beschlossen auf ihrer Versammlung am 5. Dezember 01 unter ande-rem die Anpassung der Gebührenordnung. Neben kleinen redaktionellen Änderungen erhöht sich in 01 die Gebühr für die Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Dienst) moderat um 1,– € auf 1,– € für den -Jahres-Zeitraum (lfd. Nr. 4 im Gebührenverzeichnis). Grund hierfür: unser Kooperationspartner, die Zahn-ärztekammer Westfalen-Lippe, hatte bereits zum 01.01.01 die Gebühr angehoben.

Zahnärztliche Berufsausübung und Recht6

Page 7: KAMMER -EXPRESS · 2017. 10. 16. · Laderma-Zentrum Bremen, wel-ches auf Antrag der Kammer von der Bremer Landesaufsicht geprüft wurde. Besagtes Zentrum stand nach Ansicht der Kammer

02/2013 – 03/2013

Gebührenverzeichnis zur Gebührenordnung

lfd. Nr. Bereich Gebühr Euro

1. zahnärztliche Weiterbildung Prüfung ›Kieferorthopädie‹Prüfung ›Oralchirurgie‹Wiederholungsprüfungformlose GebietsbezeichnungErmächtigung/Verlängerung der Ermächtigung zur WeiterbildungAblehnung eines Antrages auf Ermächtigung/Ablehnung einer Verlängerung der Ermächtigung

1.150,–1.150,–1.150,–

150,–150,–

110,–

2. Gleichwertigkeitsprüfung Prüfung TheoriePrüfung PraxisWiederholungsprüfung je Prüfungsteil

800,–600,–800,–

3. Zahnärztliche Stelle (Röntgen) Prüfung innerhalb der gesetzlichen Prüfungsfristen je Gerät und Prüfung• für digitale und analoge Geräte• für DVTJe Wiederholungsprüfung, sofern der Grund vom jeweiligen Kammer angehörigen zu vertreten ist

130,–150,–

150,–

4. BuS-Dienst a) Betreuung für 3-Jahres-Zeiträume ab 01.01.2013b) Schulung für Sicherheitsverantwortlichenc) Schulung für einen Mitarbeiter zum Sicherheitsbeauftragtend) Praxisbegehung je Einsatz durch Hygienebeauftragten

291,–50,–50,–

200,–

5. Ausbildung ZFA a) Prüfung und Eintragung in das Verzeichnisb) Wechsel in ein anderes Ausbildungsverhältnisc) Zwischenprüfungd) Abschlussprüfunge) Wiederholung der Abschlussprüfungf) nicht fristgerechte Einreichung der Prüfungsunterlagen

45,–45,–

100,–180,–180,–20,–

6. Schlichtungen a) Patient ./. Zahnarzt jede Parteib) Verfahrenskosten Zahnarztc) Zahnarzt ./. Zahnarztd) Auszubildender ./. Ausbilder

100,–800,–

0,–0,–

7. Besonderer Aufwand, Auslagen a) Nicht-Erfüllung der Berufspfl ichten nach erfolgter vergeblicher Anmahnungb) 1. Mahnungc) 2. Mahnungd) Für alle übrigen, hier nicht spezifi zierten Leistungen werden die Kosten nach Aufwand berechnet.

250,–10,–25,–

Gebühren für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, Raummieten etc. werden nach Aufwand berechnet.

Ebenfalls erhöhen sich die Gebühren für die zahnärztliche Weiterbildung (lfd. Nr. 1): Die Gebühr für die Prüfung Kieferorthopädie, Oralchirurgie sowie für ggf. stattfi ndende Wiederholungsprüfungen beträgt jeweils 1.150,– € (bisher 600,– €). Die Anpassung ist notwendig geworden, da die Einnahmen nicht kostendeckend sind. Die neue Gebührenordnung liegt der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit zur Genehmigung vor.

Zahnärztliche Berufsausübung und Recht 7

Page 8: KAMMER -EXPRESS · 2017. 10. 16. · Laderma-Zentrum Bremen, wel-ches auf Antrag der Kammer von der Bremer Landesaufsicht geprüft wurde. Besagtes Zentrum stand nach Ansicht der Kammer

02/2013 – 03/2013

Die ZFA-Sommerprüfung 2013 steht vor der Tür. Wichtig für alle KFO- und kieferchirurgischen Praxen: Ihre Auszubildenden müs-sen für mindestens drei Monate innerhalb der regulären Ausbil-dungszeit in einer allgemein-zahnärztlichen Praxis ausgebildet werden. Von dieser außerbetrieb-lichen Ausbildungszeit müssen die Auszubildenden mindestens

einen Monat zusammenhängend absolvieren. Die Hospitation darf nicht in die Urlaubszeit der Auszu-bildenden bzw. in ihren Blockun-terricht fallen. Die dokumentierte Hospitation ist Voraussetzung für das Zulassen zur Abschlussprü-fung. Fragen hierzu beantwortet Ihnen Jutta Bernet (0421 33303-66). (jub/as)

Nachdem die Ärztekammer Bre-men tarifvertraglich die Höhe der Ausbildungsvergütung neu festgelegt hat, hat der Vorstand der Zahnärztekammer beschlos-sen, die Vergütung auch für unsere

ZFA-Auszubildenden anzupassen: 610,– € im 1. Ausbildungsjahr 650,– € im 2. Ausbildungsjahr 700,– € im 3. Ausbildungsjahr.

Die Zahnärztekammer Bremen akzeptiert 30 Fehltage vom Berufs-schulunterricht sowie 30 Fehltage in der Ausbildungspraxis während der 36monatigen Ausbildungszeit.

Auf dem Anmeldeformular zur Abschlussprüfung ZFA müssen die Fehlzeiten eingetragen wer-den. (jub)

Ausbildung in KFO- und kieferchirurgischen PraxenHospitieren ist Pflicht

Die ZFA-Ausbildungsvergütung 2013

Zulassungsbedingung zur ZFA- AbschlussprüfungFehlzeiten während der Ausbildung?

Anzeige

Erhält ein Praxisinhaber Kennt-nis von der Schwangerschaft sei-ner Auszubildenden, hat dies un-mittelbare Auswirkungen auf das Ausbildungsverhältnis:

Das Gewerbeaufsichtsamt ist unverzüglich schriftlich zu informieren und

Beschäftigungsverbote sind gegebenenfalls zu beachten.

Für die Ausbildungsdauer hat die Schwangerschaft der Auszubilden-den zunächst keine Auswirkungen; das Ausbildungsverhältnis ist be-fristet. Es endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung oder zu dem Zeitpunkt, der in dem Aus-bildungsvertrag festgelegt ist.

Auf Wunsch der Auszubildenden kann eine Ausbildungsverkür-zung in Betracht kommen, wenn die Auszubildende sich im letzten Ausbildungsjahr befindet und gute

Ergebnisse in der Zwischenprü-fung sowie gute schulische Leis-tungen ein Vorziehen der Prüfung rechtfertigen.

In der Praxis häufiger ist eine Ver-längerung der Ausbildungszeit nach § 8 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz. Da sich das Ausbildungsverhältnis nicht automatisch verlängert, ist ein Antrag der Auszubildenden erforderlich. Der Antrag wird re-gelmäßig in denjenigen Fällen von Auszubildenden gestellt werden, wenn die Verlängerung des Aus-bildungsverhältnisses notwendig ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.

Da das Beschäftigungsverbot nicht für die Prüfung gilt, steht es Aus-zubildenden frei, auch während der Schwangerschaft oder der Mutter-schutzzeit nach der Geburt an der Prüfung teilzunehmen. Entscheidet

sich die Auszubildende zur Teil-nahme an der Prüfung, wird sie genauso behandelt wie die anderen Prüfungsteilnehmer.

Eine Auszubildende kann für ei-nen Zeitraum von bis zu drei Jah-ren Elternzeit in Anspruch nehmen. Macht eine Auszubildende von diesem Recht Gebrauch, verlängert sich die Ausbildungszeit automa-tisch um die Dauer der Elternzeit. Wird die Auszubildende während der Elternzeit erneut schwanger und beantragt sie nach der Geburt des zweiten Kindes erneut Eltern-zeit, führt dies zu einer weiteren Verlängerung des Ausbildungsver-hältnisses mit der Folge, dass die Ausbildungsstelle für die Auszu-bildende freizuhalten ist.

Seit 2005 ist gesetzlich geregelt: Auszubildende mit Kind können die Ausbildung auch in Teilzeit

absolvieren. Sie kann die wöchent-liche Arbeitzeit verkürzen, ohne dass sich dadurch die gesamte Aus-bildungszeit verlängert. Bei dieser Möglichkeit beträgt die Wochen-arbeitszeit mindestens 25 Stunden, wobei der Berufsschulunterricht auf die Arbeitszeit angerechnet wird.

Wenn die Auszubildende weniger als 25 Stunden pro Woche arbeitet, kann sich die Ausbildungsdauer um maximal ein Jahr verlängern. Während der Teilzeit-Ausbildung kann die Ausbildungsvergütung entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit gekürzt werden. (wn)

Ausbildungsdauer bei Schwangerschaft und Mutterschutz

8 Ausbildung

Page 9: KAMMER -EXPRESS · 2017. 10. 16. · Laderma-Zentrum Bremen, wel-ches auf Antrag der Kammer von der Bremer Landesaufsicht geprüft wurde. Besagtes Zentrum stand nach Ansicht der Kammer

02/2013 – 03/2013

Du und ich, sie und er, wir alle tau-schen uns aus. Kommunikation ist eine Brücke zwischen uns Men-schen und kann auf unterschied-liche Weise praktiziert werden. Denn jedes Verhalten, ob verbal oder nonverbal geäußert, ja sogar Schweigen, hat einen Mitteilungs-charakter. Dieses Wissen ist vor allem im Umgang mit Patienten sehr hilfreich. Oftmals verrät die Körpersprache den inneren Stress, der durch Assoziationen beim Ge-räusch eines Bohrers hervorgeru-fen wird. Dann gilt es, die Angst des Patienten zu respektieren, da das der Zugangsschlüssel für die weitere Zusammenarbeit ist.

Vor allem für Berufseinsteiger wie mich gibt es oft Situationen, in denen die Kommunikation von Sender und Empfänger auf ver-schiedenen Ebenen geführt wird. Lisa und ich haben kürzlich eine Ausbildung zur zahnmedizinischen

Fachangestellten begonnen und stellen uns täglich der Herausfor-derung des Redens und Verstehens.

Lisa ist derzeit an der Anmel-dung tätig und unter anderem für die Terminvergabe zuständig. »Möchten Sie den nächsten Ter-min gleich vereinbaren?« »Nein, zurzeit nicht. Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Prophylaxe bei Ihnen weiterhin in Anspruch neh-men möchte.« »Danke für Ihre Offenheit«, antwortet die junge Auszubildende taff. Diese Reaktion kommt überraschend für den Pati-enten, gibt ihm aber gegebenenfalls die Möglichkeit, seine eventuell übereilt ausgesprochene Ablehnung zu überdenken. In jedem Fall kann Lisa die Gelegenheit nutzen, um nach Gründen der Ablehnung zu fragen. Die Auszubildende ist da-von überzeugt, dass der Patient aus-führlich von ihrem Chef aufgeklärt wurde. Entscheidet sich der Patient

trotz dieser Beratung gegen die Be-handlung, stimmen die Vorstellun-gen von Praxis und Patient zwar nicht überein, jedoch können die Ablehnungsgründe dabei helfen, analog einer Beschwerde Dinge zu ändern oder die Kommunikation umzustellen.

Ich verfolgte das Gespräch zu-fällig mit und war begeistert von der Wortgewandtheit meiner Freundin. »Letztens widerfuhr mir eine ähnliche Situation im Be-handlungszimmer«, erzählte ich später. Die Patientin hatte eine ex-trem schlechte Zahnhartsubstanz, sodass Dr. Günther Marten ihr ein Fluoridpräparat zur Härtung des Zahnschmelzes empfahl. »Das ist mir aber zu teuer«, empörte sich die ältere Dame. »Das ist preis-wert – das ist seinen Preis wert«, erwiderte er. Damit ließ Marten die Sache erst einmal auf sich beruhen. Im Nachhinein verriet er mir, dass

es wichtig war, der Patientin Zeit zum Nachdenken zu geben. Denn im Anschluss an ›das Schweigen‹ stellte die Dame Fragen und ent-schied sich anschließend doch für das Produkt. Danach verabschie-dete sie sich von uns. Ich tat es ihr gleich, jedoch war mir ihr Name entfallen. Das war mir sehr unan-genehm. »Damit du dir die Namen zukünftig besser merken kannst, habe ich einen Tipp für dich. Viele Namen lassen sich mit bestimm-ten Bildern in Verbindung bringen. Dazu ein besonderes Merkmal am Körper aussuchen, an dem das Bild gedanklich fixiert wird. Je fantasievoller die erzeugten Bilder, desto besser kann das Gehirn etwas behalten. Wichtig ist die Namens-ansprache für den Wohlfühlfaktor des Patienten. Denn nichts liebt ein Mensch mehr, als seinen eigenen Namen zu hören. Und das bindet den Patienten an uns.«. (sr/jb)

Von Auszubildender zu AuszubildenderDie Vielfalt der Kommunikation

ZFA-PrüfungstermineAnmeldeformulare erhalten Sie Anfang Februar 2013

Die Prüfungsorte und die genauen Prüfungszeiten gibt Ihnen die Kammer rechtzeitig bekannt. Die Anmeldeformulare sendet Ihnen die Kammer Anfang Februar zu. Bis zum 27. Februar 2013 (Datum Poststempel) müssen die Anmeldungen zur Prüfung mit allen im Anmeldeformular auf-geführten Anlagen bei der Zahnärztekammer Bremen, Universitätsallee 25, 28359 Bremen, eingegangen sein. Info für Vorzieher: Bitte fordern Sie bei Jutta Bernet (Tel: 0421 33303-66) die erforderlichen Unterlagen an. (jub)

BREMERHAVEN

BREMEN

Schriftliche Abschluss prüfung

Behandlungsassistenz I. und II. Donnerstag, 16. Mai 2013 um 8 Uhr

Praxisorganisation/ -verwaltungFreitag, 17. Mai 2013 um 8 Uhr

AbrechnungswesenFreitag, 17. Mai 2013 um 9:15 Uhr

Wirtschafts- und SozialkundeFreitag, 17. Mai 2013 um 11 Uhr

Schulzentrum des Sekundarbereichs II Walle, Am Wandrahm 23, 28195 Bremen

ZwischenprüfungMittwoch, 15. Mai 2013 um 8 UhrSchulzentrum des Sekundarbereichs II Walle, Am Wandrahm 23, 28195 Bremen

Praktische AbschlussprüfungMittwoch, 29. Mai 2013 und Freitag, 31. Mai 2013

Mündliche PrüfungDienstag, 25. Juni 2013

FreisprechungMittwoch, 26. Juni 2013, ab 15:30 Uhr im VIP-Platin-Bereich des Bremer Weserstadions

Schriftliche AbschlussprüfungDienstag, 14. Mai 2013 undMittwoch, 15. Mai 2013Berufliche Schule für Dienstleistung und Gewerbe, Georg-Büchner-Str. 26, 27574 Bremerhaven

ZwischenprüfungMittwoch, 8. Mai 2013Berufliche Schule für Dienstleistung, Gewerbe und Gestaltung,Georg-Büchner-Str. 26, 27574 Bremerhaven

Praktische AbschlussprüfungMittwoch, 22. Mai 2013 und Freitag, 24. Mai 2013

Mündliche PrüfungMittwoch, 26. Juni 2013

Freisprechung in BremenMittwoch, 26. Juni 2013, ab 15:30 Uhr im VIP-Platin-Bereich des Bremer Weserstadions

9Ausbildung

Page 10: KAMMER -EXPRESS · 2017. 10. 16. · Laderma-Zentrum Bremen, wel-ches auf Antrag der Kammer von der Bremer Landesaufsicht geprüft wurde. Besagtes Zentrum stand nach Ansicht der Kammer

02/2013 – 03/201302/2013 – 03/2013© A

mir

Kal

jikov

ic –

Fot

olia

.com

Was war los im FIZ?

13 Bremer ZMP verabschiedet

Null Bock auf Berichtsheft

Herzlichen Glückwunsch: Alle 13 Teilnehmer des 1. Bremer ZMP-Abschlussmoduls haben bestanden, zwei davon sogar mit Note ›1‹ mit jeweils 94,4 %! 458 Stunden Unterricht, praktische Ausbildungen und zahlreiche Prüfungen haben unsere Teilneh-merinnen bewältigt – und alles neben dem Beruf! Mit einem Glas Sekt stießen Sie auf ihren Erfolg an. (ro)

Am 5. Dezember 2012 holten sich 28 Auszubildende Tipps und Tricks für das Verfas-sen von Berichten. Jutta Bernet zeigte an praxisnahen Beispielen, dass das Berichtsheft kein Buch mit sieben Siegeln ist. (nb)

Die ZMP-Dozentinnen Sabine Mack und Christina Marsch hausen (v. l.)

Das ›ZMP-Baby‹: Claudia Rauschs Sohn kam im Zeitraum des Abschlussmoduls zur Welt

Abschlussfeier des 18. BIPX-Kurses

Am 12. Dezember 2012 trafen sich die Absolventinnen des 18. BIPX-Kurses in der Zahnärztekammer Bremen, um ihre Zertifi kate ent gegen zu nehmen. Gemeinsam mit den Dozentinnen Sabine Mack und Christina Marschhausen stießen unsere Absolven-tinnen in weihnachtlicher Atmosphäre auf die bestandene Prüfung an. (kk)

Bestanden mit Note ›1‹: Anna Fischer und Anja Werner (v. l.)

Start des 7. ZMV-KursesDer 9. Januar 2013 war der erste Un-terrichtstag für alle Teilnehmerin-nen des 7. ZMV Kurses – ZMP-Stufe II. Vor den Teilnehmerinnen lagen 350 Stunden Unterricht,

berufsbegleitend in 6 Monaten. Von den 36 Teilnehmerinnen werden 17 Teilnehmerinnen die Stufe II (Ver-waltungsmodul) absolvieren auf dem Weg zur ZMP-Ausbildung. (nb)

10 Fortbildung

Page 11: KAMMER -EXPRESS · 2017. 10. 16. · Laderma-Zentrum Bremen, wel-ches auf Antrag der Kammer von der Bremer Landesaufsicht geprüft wurde. Besagtes Zentrum stand nach Ansicht der Kammer

02/2013 – 03/2013

1. ZAHNÄRZTETAG in Bremen

SA., 2. MÄRZ

09.00 – 10.00 Social mediaBetrifft mich das überhaupt? Auf Patienten-Bewertungsportale reagieren? Aber wie? Facebook: Ein Th ema für mich? Aufge-schlossenheit und Know-How gegenüber neuen Medien sind das Gebot 2013. Was sollte die zukunft s orientierte Zahnarzt-praxis in der Patientenkommu-nikation tun oder besser lassen? Harald Kamke

10.00 – 10.30›Kick your brain‹ – Gehirnjogging für die grauen Zellen›Hallo Herr ... ???‹ Das muss nicht sein, egal, wie viele Patien-ten Sie behandeln. Freuen Sie sich auf ein humorvolles Fitnesstrai-ning für die grauen Zellen. Unser Denkorgan braucht mehr als Routine – erfahren Sie, wie Sie Ihr ›Netzwerk‹ im Kopf trainie-ren. Sabine Tietze

11.00 – 12.30Endo-UpdateModerne Endodontie im Licht der PraxisWertvolle Tipps: So erreichen Sie eine realistische Erfolgsquote von 90 Prozent. Von bakteriolo-gischen Zusammenhängen, den unterschiedlichen Methoden der Reinigung, dem prädodon-tischen Aufbau über die Aufbe-reitung und Reinigung zur WK bis hin zur postendodontischen Versorgung.Dr. Christoph Zirkel

1. + 2. März 2013

FR., 1. MÄRZ

15.00 Begrüßung

15.15 – 16.15 GOZ-Update: Chairside leistung und Analog leistungChairsideleistung: Oft vernach-lässigt und meist im ›normalen‹ Arbeitsalltag integriert – hier steckt Umsatzpotenzial. Analog-leistungen: gleichwertig ist nicht gleichartig! Tipps vom Profi . Regina Granz

16.15 – 17.15 Spezialkonzept Kinder zahn-medizin: Riesenchance für die Zahn arztpraxis!Warum ein Spezialkonzept? Lohnt sich das überhaupt? Ein Muss für die Familienzahn-arztpraxis. Statt Termin-Chaos mit der richtigen Strategie zur termingerechten Versorgung – auch mit behandlungsunwilligen ›Kleinen‹. Tipps für die richtige Strategie und Einblicke in die großen unter nehmerischen Vorteile.Monika Maxerath

17.30 – 19.00ImplantatprothetikGelten die ›normalen Regeln‹ der Prothetik?Die zusätzlichen biomechani-schen Möglichkeiten sollten wir bei Prothetik auf Implantaten nutzen! Dr. Paul Weigl

Ab Sa. Mittag wählen Sie:Je: 13.30 – 15.00 Uhr

I. Professionelle Dentalfotografi eDas perfekte Bild mit der ersten AufnahmeErfahren Sie mehr über grundle-gende Kenntnisse der wichtigsten fotografi schen Zusammenhänge. Was ist wichtig für einen echten Vorher-Nachher-Vergleich? Wie schaff en Sie Aufnahmebedingun-gen für reproduzierbare Ergeb-nisse? Erhard Scherpf

II. NEM-Teleskop … … und es geht doch!Tek-1 Teleskope – der Marken-Einstückguss: Eine kosten-günstige Lösung bei indizierter Teleskopversorgung.Robert Seidel/Jens Neubarth

III. ENDO-Workshop ReciproC®Maschinelles Aufbereiten mit einer FeileArbeitskurs: Wurzelkanalaufbe-reitung mit dem neuen Reciproc-system. Möglichkeiten, aber auch Limitationen der Aufbereitung mit einem einzigen Instrument.Dr. Christoph Zirkel

ACHTUNG!

Änderung Veranstaltungsort:

ATLANTIC Grand Hotel Bremen

Bredenstraße · 15 Bremen

1. BREMER ZAHNÄRZTETAG Seien Sie dabei am

FREITAG, . MÄRZ 15.00 – 1.00 UhrundSAMSTAG, . MÄRZ 0.00 – 15.00 Uhr

Für den Freitagabend bieten wir Ihnen ein fakultatives ABEND-PROGRAMM – ein Potpourri an Mög lichkeiten wartet auf Sie. Genießen Sie den Abend in ge selliger Runde mit Ihren Kolleginnen und Kollegen. Wir buchen gerne Ihr Abendprogramm, sprechen Sie uns gerne an.

TEILNAHMEGEBÜHR: Zahnärzte: 0,– €Assistenten: 55,– €

FÜR ÜBERNACHTUNGSGÄSTE: In einigen Hotels haben wir Zimmer-kontingente reserviert – sprechen Sie uns gerne an.

Es sind noch wenige PLÄTZE frei – melden Sie sich telefonisch an unter 041 0-0/- oder per E-Mail: info@fi zaek-hb.de.

11Fortbildung

Page 12: KAMMER -EXPRESS · 2017. 10. 16. · Laderma-Zentrum Bremen, wel-ches auf Antrag der Kammer von der Bremer Landesaufsicht geprüft wurde. Besagtes Zentrum stand nach Ansicht der Kammer

02/2013 – 03/2013

Ihr Fortbildungsteam freut sich auf Ihre Anmeldung: Bremen: [email protected] oder 0421 333 03-77/-70 · Bremerhaven: [email protected] oder 0471 95 84 64 60

›Zauberhaftes‹ Erfolgskonzept für Ihre Kinder- und Jugendprophylaxe.

Im Rahmen der IP-Leistungen erbringen Sie halbjährlich die Gebührenziffern IP1, IP2, IP4 und wahlweise die IP5 an den Molaren. Nutzen Sie mit Hilfe von Nicole Graw ergänzende Prophy-laxemaßnahmen, die individuell auf die Bedürf-nisse Ihrer kleinen Patienten abgestimmt sind.

Nicole Graw stellt Ihnen ihr zauberhaftes Erfolgskonzept vor, mit dem Sie Ihre kleinen Patienten begeistern.

Kurs-Nr.

13030 Mittwoch, den 6. März 2013 14.00 – 19.00 Uhr inkl. Verpflegung Gebühr: 148,– € Ort: FIZ Bremen 5 Punkte

Kinder- und JugendprophylaxeIndividuelle Prävention für Ihre jungen Patienten

Individualisieren Sie Ihre Behandlungen – neh-men Sie die Inhaltsstoffe und Wirkweisen Ihrer Produkte unter die Lupe!

Seminarinhalte:

Mundspüllösungen: »Wozu noch Zähne putzen, Bakterien kann ich doch einfach wegspülen?«

Antimikrobielle Wirkstoffe: Was bringen CHX, ätherische Öle & Co.?

Neue Konzepte bei sensiblen Zahnhälsen: Nie wieder ÜZ-Probleme!

Pulverstrahlen, nun auch in den Taschen? Neue Erkenntnisse zur Mundhygiene: Womit?

Wie oft? Wann nicht? Zahnbürsten: Hand– und elektrische Zahn-

bürsten – was kann welche? Zahnpasten: Zahnschmelz drauf putzen, statt

abnutzen? Anti-Aging für die Zähne!? Fluorid? Nein, Danke!? Welche Rolle spielen

Fluoride?

Der Kurs bringt Licht auch in die dunkelsten Schubladen der Prophylaxe-Vorurteile und deckt Werbemythen auf. DH Sona Alkozei betrachtet kritisch den Hintergrund und die Indikationsge-biete für die Anwendungen von antibakteriellen Wirkstoffen in Zahnpasten, Mundspüllösungen und Co.

Kurs-Nr.

13606 Samstag, den 2. März 2013 09.30 – 16.30 Uhr inkl. Verpflegung Gebühr: 198,– € Ort: FIZ Bremerhaven 7 Punkte

Produkte-Labyrinth von Zahnpasten, Mundspüllösungen und Co.Was kommt, was geht?

© P

RIL

L M

edie

ndes

ign

– Fo

tolia

.com

12 FIZ aktuell

Page 13: KAMMER -EXPRESS · 2017. 10. 16. · Laderma-Zentrum Bremen, wel-ches auf Antrag der Kammer von der Bremer Landesaufsicht geprüft wurde. Besagtes Zentrum stand nach Ansicht der Kammer

02/2013 – 03/2013

Sind Sie fi t in der GOZ-Abrechnung? Sie wollen Ihr Basiswissen auffrischen? Sie sind Auszu-bildende im 3. Ausbildungsjahr? Oder Wieder-einsteigerin? Dann sind Sie bei diesem Seminar genau richtig. Nur mit soliden GOZ–Abrech-nungskenntnissen riskieren Sie keine Honorar-verluste beim PKV-Patienten. Regina Granz übt mit Ihnen anhand vieler praxisnaher Beispiele!

Seminarinhalte:

Grundlagen der GOZ/GOÄ: Konservierende und chirurgische Behandlung Prophylaxe PA Schienentherapie Paragraphen.

GOZ Step I – Basics: die Grundlage für gutes Abrechnen!

Kurs-Nr.

13610 Freitag, den 8. März 201314.00 – 20.00 Uhrinkl. Verpfl egungGebühr: 140,– €Ort: FIZ Bremerhaven6 Punkte

Die endodontische Therapie ist eine alltägliche zahnärztliche Behandlung. Doch insbesondere endodontische Notfälle stellen für viele Be-handler eine komplexe Herausforderung dar hinsichtlich

Diagnostik Erschwerte Anästhesie Therapie Medikamentöse Nachsorge.

Anhand von klinischen Fallbeispielen veran-schaulichen Dr. Martin Brüsehaber und Jo-hannes Cujé moderne Behandlungstechniken. Lernen Sie in diesem Kurs eine optimale Integra-tion endodontischer Notfälle in Ihren alltäglichen Behandlungsablauf.

Kurs-Nr.

13650 Mittwoch, den 10. April 201314.00 – 18.00 Uhrinkl. Verpfl egungGebühr: 178,– €Ort: FIZ Bremerhaven4 Punkte

GOZ Teil I – Basics»BEMA DENKEN heißt Geld verschenken!«

Endodontische Notfälle – planungssicher managenOptimale Integration in den Behandlungsablauf

© A

fric

a St

udio

– F

otol

ia.c

om©

Tw

iligh

tArt

Pict

ures

– F

otol

ia.c

om

13FIZ aktuell

Page 14: KAMMER -EXPRESS · 2017. 10. 16. · Laderma-Zentrum Bremen, wel-ches auf Antrag der Kammer von der Bremer Landesaufsicht geprüft wurde. Besagtes Zentrum stand nach Ansicht der Kammer

02/2013 – 03/2013

14

Frag

e:

Wie

ber

echn

en w

ir di

e dig

itale

Abf

orm

ung?

GOZ-Anfragen aus den Praxen und Antworten der Zahnärztekammer

go z

Fac

h 2

oder

24

!

Frage:

Wie berechnen wir die digitale Abformung?

Antwort:

Nr. 0065 GOZ: »Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich«.

Berechnungsbestimmung:Neben der Leistung nach der Nummer 0065 sind konventionelle Abformungen nach diesem Gebühren-verzeichnis für dieselbe Kieferhälfte oder denselben Frontzahnbereich nicht berechnungsfähig.

Die Leistung nach der Nr. 0065 GOZ wurde neu in die GOZ 2012 aufgenommen. Diese Gebührenpo-sition beschreibt die dreidimensionale Datenerfassung intraoraler Strukturen oder von einem CAD/CAM-Modell zum Anfertigen von Restaurationen / Rekonstruktionen. Durch die digitale Abformung werden präparierte Zähne, die Antagonisten /der Gegenkiefer und ggf. eine einfache Bissregistrierung direkt im Mund erfasst, um zum Beispiel Kronen, Teilkronen, Inlays, Brücken, etc. herzustellen. Auch im Rahmen der Kieferorthopädie ist das digitale Abformen von Bedeutung, zum Beispiel bei der Her-stellung von Behandlungsgeräten, wie Invisalign oder ähnlichen Verfahren. Das Abformen nach den Nrn. 0050 oder 0060 GOZ kann in derselben Sitzung in derselben Kieferhälfte bzw. Frontzahnbereich nicht neben der Nr. 0065 GOZ berechnet werden. Die Material- und Laborkosten für konventionelle Modelle in derselben Sitzung können jedoch angesetzt werden.

Die Nr. 0065 GOZ ist berechnungsfähig: für jede notwendige optisch-elektronische/digitale Abformung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich (bis zu viermal je Sitzung), im Rahmen von CAD/CAM-Verfahren.

Folgende Leistungen sind mit der 0065 GOZ abgegolten: vorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel das Trocknen oder Pudern der Oberfläche, die einfache digitale Bissregistrierung, das Weitergeben der Dateien, das Archivieren der Dateien.

Zahntechnische Leistungen sind gemäß § 9 GOZ gesondert berechnungsfähig. Das PC-gestützte Aus-werten zur Diagnose und Planung ist nicht Leistungsinhalt der Nr. 0065 GOZ. Diese Maßnahme kann analog berechnet werden. (rf)

Page 15: KAMMER -EXPRESS · 2017. 10. 16. · Laderma-Zentrum Bremen, wel-ches auf Antrag der Kammer von der Bremer Landesaufsicht geprüft wurde. Besagtes Zentrum stand nach Ansicht der Kammer

Zahnärztliche Berufsausübung und Recht 15

Attraktiv für den Markt bleiben.

Eine Praxis muss sich Tag für Tag den Ansprüchen der Patienten und des Wettbewerbs stellen. Deshalb unterstützen wir Sie bei der Mo-dernisierung Ihrer Praxisräume und beim Kauf neuer medizinischer Geräte. Als erfahrener Partner der Heilberufl er wissen wir genau, worauf es ankommt, um die Attraktivität Ihrer Praxis am Markt zu erhöhen. Durch eine gezielte Finanzierung und Förderung lassen sich auch Ihre Modernisierungspläne leicht verwirklichen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter www.apobank.de

Attraktiv für den Markt bleiben.

Eine Praxis muss sich Tag für Tag den Ansprüchen der Patienten und des Wettbewerbs stellen. Deshalb unterstützen wir Sie bei der Mo-dernisierung Ihrer Praxisräume und beim Kauf neuer medizinischer Geräte. Als erfahrener Partner der Heilberufl er wissen wir genau, worauf es ankommt, um die Attraktivität Ihrer Praxis am Markt zu erhöhen. Durch eine gezielte Finanzierung und Förderung lassen sich erhöhen. Durch eine gezielte Finanzierung und Förderung lassen sich auch Ihre Modernisierungspläne leicht verwirklichen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter www.apobank.de

Attraktiv für den Markt bleiben.

Eine Praxis muss sich Tag für Tag den Ansprüchen der Patienten und des Wettbewerbs stellen. Deshalb unterstützen wir Sie bei der Mo-dernisierung Ihrer Praxisräume und beim Kauf neuer medizinischer Geräte. Als erfahrener Partner der Heilberufl er wissen wir genau, worauf es ankommt, um die Attraktivität Ihrer Praxis am Markt zu erhöhen. Durch eine gezielte Finanzierung und Förderung lassen sich

Konto & Karten | Praxis & Karriere | Absichern | Vorsorge | Immobilie | Vermögen | Private Banking

Machen Sie jetzt Ihre Praxis fi t für die Zukunft.

Eine Praxis muss sich Tag für Tag den Ansprüchen der Patienten und den Änderungen im Gesundheitswesen stellen. Deshalb unterstützen wir Sie bei der Modernisierung Ihrer Praxisräume und beim Kauf neuer medizinischer Geräte. Als erfahrener Partner der Heilberufl er wissen wir genau, worauf es ankommt, um Ihren berufl ichen Erfolg zu sichern. Machen Sie Ihre Praxis fi t für morgen mit Förderungsmitteln und unseren Finanzierungslösungen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter www.apobank.de

Standbein festigen.

Jetzt unseren Praxis-Check nutzen!

121001-apo-Praxiserneuerung-A4-Zahn.indd 1 01.10.12 11:29

Page 16: KAMMER -EXPRESS · 2017. 10. 16. · Laderma-Zentrum Bremen, wel-ches auf Antrag der Kammer von der Bremer Landesaufsicht geprüft wurde. Besagtes Zentrum stand nach Ansicht der Kammer

02/2013 – 03/2013

In MemoriamDR. DR. MATHIAS FAJEN

* 01.06.160 † 1.11.01

JAN HENDRIK PLUMP* 04.0.15 † .1.01

Wir werden ihnen ein ehrendes Andenken bewahren.

Zu (un)guter Letzt

20-jähriges Jubiläum:

25-jähriges Jubiläum:

15. Januar 2013 Monika de Grootin der Praxis Regina Kolem, Bremen

1. Februar 2013 Simone Bretthauerin der Praxis Dr. Ralph Gülle, Bremen

Jubiläen in den PraxenDie Zahnärztekammer Bremen gratuliert sehr herzlich:

Wichtige aktuelle Informationen versenden wir immer öft er auf elektronischem Wege, ohne dass wir diese, weil zwischenzeitlich veraltet, noch einmal in gedruck-ter Form im Kammer-Express brin-gen. Gerne nehmen wir Sie in den E-Mail-Verteiler auf. Bitte teilen Sie uns dafür Ihre E-Mail-Adresse mit. Ziel ist eine möglichst vollständige Erreichbarkeit der Zahnärzteschaft

über E-Mail. Zuletzt in Ihrem E-Mail-Post kasten:

15.01.2013Kampf gegen Blutkrebs21.11.2012Neue RKI-Empfehlung16.11.2012 Ausfallhonorar bei Nicht-erscheinen des Patienten

E-M@il für Dich

Er nannte sie einmal ›die beste Zahnarzthelferin‹, die er je hatte - und doch feuerte der US-Zahnarzt James Knight seine Angestellte Melissa Nelson nach mehr als zehn Jahren. Der Grund: Er hielt die Frau für ›unwiderstehlich‹ und für eine Bedrohung seiner Ehe. Nelson klagte gegen ihren ehemali-gen Arbeitgeber, doch der Zahnarzt

bekam Ende 2012 Recht. Das Oberste Gericht im Bundesstaat Iowa lehnte die Diskriminierungs-klage der Frau ab. Der Anwalt des Zahnarztes feierte das Urteil als richtungsweisend: Es ermögliche künft ig auch anderen Arbeitgebern, ihre Angestellten zu entlassen, um ihre Ehe zu retten. (as)

Die Suche nach dem passenden AuszubildendenOhne Abi keine Chance? Komme ich ohne Studium überhaupt zu etwas? In den Köpfen unserer Schüler herrscht Verunsicherung. Dem Anschein nach erkennt un-sere heutige Gesellschaft eine Be-rufsausbildung nach der 10. Klasse nicht genug an. Tatsache ist, dass es für Zahnarztpraxen von Jahr zu Jahr schwieriger wird, eine gute Bewerberin zu fi nden.

Alexandra Mewes besucht als ›Passgenaue Vermittlerin*‹ der Zahnärztekammer Bremen Schu-len und informiert Schülerinnen und (allerdings zahlenmäßig weit weniger) Schüler über die Ausbil-dung und den Beruf ZFA. In Ge-sprächsrunden mit den Schülern fällt Mewes immer wieder auf, dass ein Großteil weiterhin zur Schule gehen möchte. Auf Nachfragen folgen Antworten wie: »Ohne Abi bekomme ich doch sowieso keinen Ausbildungsplatz …« oder »Viel-leicht möchte ich noch studieren, um später mehr Geld zu verdienen …«. Die Idee, weiter zur Schule zu gehen, um das Abitur oder allgemein einen

höheren Schulabschluss zu erlangen, steckt auch in den Köpfen der Schü-lerinnen, die mit viel Glück und Arbeit einen Hauptschulabschluss erreichen können. Andererseits sind Schülerinnen, die nach der Schule direkt eine Ausbildung machen wollen, den Ausbildern oft nicht qualifi ziert genug. Nicht nur auf Grund der schulischen Leistungen: Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und ein gesundes soziales Verhalten sind leider bei vielen Bewerberinnen nur mangelhaft ausgeprägt.

Dabei wird den Schülern immer bewusster, wie sehr die Gesellschaft Nachwuchskräft e für alle Berufs-richtungen benötigt. Einige erklären Mewes ganz unverblümt, dass sie wissen, wie sehr Arbeitgeber von ihrem Votum für oder gegen einen Ausbildungsplatz abhängig sind. Mewes berichtet den Schülerin-nen über die vielfältigen Karrie-remöglichkeiten nach der ZFA-Ausbildung, auch ohne Abitur. Den jungen Menschen ist oft nicht bewusst, dass sie sich nach der Aus-bildung weiterbilden und so z. B. als

Praxismanagerin, ZMV oder ZMP Karriere machen und damit auch mehr Geld verdienen können.

Schwierig gestaltet es sich mit mangelndem Sozialverhalten, feh-lender Pünktlichkeit oder Unzuver-lässigkeit. Menschliches Verhalten lässt sich nicht vom einen Tag auf den anderen ändern. In der Zahn-ärztekammer fi nden regelmäßig Einstellungstests für Bewerberinnen zur ZFA statt. Bei den anschließen-den Gesprächen gibt Mewes Tipps für das Bewerbungsgespräch in der Zahnarztpraxis und spricht die Bewerberinnen auch direkt auf die ihr aufgefallenen Verhaltensdefi -zite an. Aber natürlich kann dieses ›Aufmerksam-machen‹ nicht nach-haltig helfen. Manchmal entwickeln junge Menschen auch eine Art

›Schwellenangst‹ beim Übergang Schule – Beruf, die als mangelndes Sozialverhalten gedeutet werden kann. Es zeigt sich in Form von schüchternem oder wortkargem Ver-halten, welches ggf. als unfreundlich ausgelegt wird. Meist ist es jedoch Unsicherheit. Erfahrungen zeigen, dass sich dieses mit guter Empathie des Ausbilders und des Praxisteams legen kann.

Mewes (Tel. 0421 33303-65 oder [email protected]) unterstützt Sie gerne auf der Suche nach der pas-senden Auszubildenden. Senden Sie ihr das diesem Kammer-Express beigefügte Formular ›Anforde-rungsprofi l für Auszubildende‹ zu. Alexandra Mewes setzt sich dann gerne mit Ihnen in Verbin-dung. (am/as)

1. Februar 2013 1. Februar 2013 1. Februar 2013 1. Februar 2013 1. Februar 2013 1. Februar 2013 1. Februar 2013 -jähriges Jubiläum:-jähriges Jubiläum:

1. Februar 2013 1. Februar 2013 -jähriges Jubiläum:

1. Februar 2013 1. Februar 2013 1. Februar 2013 1. Februar 2013 1. Februar 2013 1. Februar 2013 in der Praxis Dr. Ralph Gülle, Bremen1. Februar 2013 1. Februar 2013 1. Februar 2013 1. Februar 2013 1. Februar 2013 1. Februar 2013 in der Praxis Dr. Ralph Gülle, Bremen1. Februar 2013 1. Februar 2013 1. Februar 2013 1. Februar 2013 in der Praxis Dr. Ralph Gülle, Bremenin der Praxis Dr. Ralph Gülle, Bremenin der Praxis Dr. Ralph Gülle, Bremen1. Februar 2013 1. Februar 2013 1. Februar 2013 1. Februar 2013 1. Februar 2013 1. Februar 2013 in der Praxis Dr. Ralph Gülle, Bremen1. Februar 2013 in der Praxis Dr. Ralph Gülle, Bremenin der Praxis Dr. Ralph Gülle, Bremenin der Praxis Dr. Ralph Gülle, Bremen1. Februar 2013 1. Februar 2013 in der Praxis Dr. Ralph Gülle, Bremen1. Februar 2013 in der Praxis Dr. Ralph Gülle, Bremenin der Praxis Dr. Ralph Gülle, Bremenin der Praxis Dr. Ralph Gülle, Bremenin der Praxis Dr. Ralph Gülle, Bremen1. Februar 2013 1. Februar 2013 1. Februar 2013 in der Praxis Dr. Ralph Gülle, Bremenin der Praxis Dr. Ralph Gülle, Bremenin der Praxis Dr. Ralph Gülle, Bremenin der Praxis Dr. Ralph Gülle, Bremenin der Praxis Dr. Ralph Gülle, Bremen

Zu (un)guter LetztZu (un)guter LetztZu (un)guter LetztZu (un)guter LetztZu (un)guter Letzt

*Die Maßnahme ›Passgenaue Vermittlung‹ wird aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) der Europäischen Union kofi nanziert sowie gefördert vom Bundesministerium für Wirt-schaft und Technologie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

16 Persönliches und Verschiedenes