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ESSAY Z Außen Sicherheitspolit (2014) 7:199–222 DOI 10.1007/s12399-014-0406-z Online publiziert: 09.04.2014 © Springer Fachmedien Wiesbaden 2014 Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder. Oberstleutnant i. G. Dr. J. Schmid () Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH), Militärischer Anteil, Beim Schlump 83, 20144 Hamburg, Deutschland E-Mail: [email protected] Kampfdrohnen. Ein militärisches Mittel im Spannungsfeld zwischen kriegerischer Gewalt und Moral Johann Schmid Zusammenfassung: Der folgende Beitrag stellt „Kampfdrohnen“ als ein relativ neues militäri- sches Mittel in das Spannungsfeld zwischen kriegerischer Gewalt und Moral. Er verortet diese Thematik insbesondere aus einer deutschen Perspektive im Kontext von Sicherheits-, Vertei- digungs- und Friedenspolitik. Neben der Frage nach dem militärischen Neuerungswert dieser Waffenkategorie und einem Blick auf die Risiken beleuchtet der Beitrag insbesondere die Mög- lichkeiten, Chancen und Notwendigkeiten die sich aus dieser neuen Technologie für Sicherheits- politik und militärische Auftragserfüllung ergeben. Schlüsselwörter: Kampfdrohnen · Krieg · Gewalt · Moral · Streitkräfte “Combat Drones”. A Military Means in the Dialectic Context of Warlike Violence and Morale Abstract: This article focuses on “combat drones” (UCAVs) as a relatively new military means in the dialectic context of warlike violence and morale. Primarily from a German perspective it addresses the subject in the context of security-, defence- and peace-policy and considers the real innovation-potential behind this weapons-technology. While taking a look at the risks, the article focuses particularly on options, chances as well as necessities deriving from this technology for security-policy as well as for the accomplishment of military tasks. Keywords: Combat drones (UCAVs) · War · Violence · Morale · Armed forces

„Kampfdrohnen“. Ein militärisches Mittel im Spannungsfeld zwischen kriegerischer Gewalt und Moral; “Combat Drones”. A Military Means in the Dialectic Context of Warlike Violence

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Page 1: „Kampfdrohnen“. Ein militärisches Mittel im Spannungsfeld zwischen kriegerischer Gewalt und Moral; “Combat Drones”. A Military Means in the Dialectic Context of Warlike Violence

Essay

Z Außen Sicherheitspolit (2014) 7:199–222DOI 10.1007/s12399-014-0406-z

Online publiziert: 09.04.2014 © Springer Fachmedien Wiesbaden 2014

Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder.

Oberstleutnant i. G. Dr. J. Schmid ()Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH), Militärischer Anteil, Beim Schlump 83, 20144 Hamburg, DeutschlandE-Mail: [email protected]

„Kampfdrohnen“. Ein militärisches Mittel im Spannungsfeld zwischen kriegerischer Gewalt und Moral

Johann Schmid

Zusammenfassung: Der folgende Beitrag stellt „Kampfdrohnen“ als ein relativ neues militäri-sches Mittel in das Spannungsfeld zwischen kriegerischer Gewalt und Moral. Er verortet diese Thematik insbesondere aus einer deutschen Perspektive im Kontext von Sicherheits-, Vertei-digungs- und Friedenspolitik. Neben der Frage nach dem militärischen Neuerungswert dieser Waffenkategorie und einem Blick auf die Risiken beleuchtet der Beitrag insbesondere die Mög-lichkeiten, Chancen und Notwendigkeiten die sich aus dieser neuen Technologie für Sicherheits-politik und militärische Auftragserfüllung ergeben.

Schlüsselwörter: Kampfdrohnen · Krieg · Gewalt · Moral · Streitkräfte

“Combat Drones”. A Military Means in the Dialectic Context of Warlike Violence and Morale

Abstract: This article focuses on “combat drones” (UCAVs) as a relatively new military means in the dialectic context of warlike violence and morale. Primarily from a German perspective it addresses the subject in the context of security-, defence- and peace-policy and considers the real innovation-potential behind this weapons-technology. While taking a look at the risks, the article focuses particularly on options, chances as well as necessities deriving from this technology for security-policy as well as for the accomplishment of military tasks.

Keywords: Combat drones (UCAVs) · War · Violence · Morale · Armed forces

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We have seen wars fought by men without weapons, but no wars fought with weapons, but without men.1

1 Aktuelle Debatte2

Unbemannte Luftfahrzeugsysteme, umgangssprachlich meist als Drohnen bezeichnet, sind derzeit politisch wie medial ein häufig adressiertes und in der deutschen Debatte weitgehend negativ konnotiertes Thema (vgl. Schoch et al. 2012, S. 12; Von Boemcken et al. 2013, S. 4–7; Alwardt et al. 2013, S. 7–8). Während in jüngster Vergangenheit das kostspielige Scheitern der Beschaffung der strategischen Aufklärungsdrohne Euro Hawk für die Bundeswehr die Gemüter bewegte, so sorgt ansonsten insbesondere das geheimdienstliche, d. h. nicht-militärische Drohnenprogramm der amerikanischen CIA zur gezielten Tötung von Terrorverdächtigen in entlegenen Weltregionen – mitunter als extralegale Hinrichtungen bezeichnet – für ethisch-moralische, völkerrechtliche wie auch politische Kritik.

Diese bezieht sich insbesondere auf die Unvermeidbarkeit ziviler oder unschuldiger Opfer beim Einsatz von Kampfdrohnen. Sie setzt sich fort in der Unterstellung eines möglichen Absinkens der politischen Hemmschwelle zum Einsatz von Gewalt und einer damit einhergehenden Veränderung der strategischen Kultur hin zu größerer Kriegs-häufigkeit. Dies in Verbindung mit einer möglicherweise fatalen Vorbildwirkung für andere Länder (vgl. Massie 2013). Schließlich wird aus der Distanz zum Gegner und der Nichtbetroffenheit des Drohnenbedieners von der Gewaltanwendung wie auch aus einer künftig erwarteten Automatisierung der Systeme, eine Entmenschlichung und Verselb-ständigung des Mittels mit einem damit einhergehenden menschlichen Kontrollverlust über die Ausübung von Gewalt durch den „Einstieg in den Maschinenkrieg“ (Bittner und Ladurner 2013) abgeleitet.

Diese Kritikpunkte beherrschen die Debatte um bewaffnete so genannte Kampf-drohnen hierzulande in dem Maße, dass deren eigentliche und für Deutschland einzig mögliche und legitime Zweckbestimmung, nämlich der eines militärischen Mittels im Rahmen des bestehenden Aufgaben- und Einsatzspektrums der Bundeswehr, weitgehend aus dem Blickfeld gerät, beziehungsweise „moralisch diskreditiert“ (Richter 2013, S. 5) wird. Möglichkeiten und Chancen, wie auch Notwendigkeiten, die sich aus dieser neuen Technologie für die militärische Auftragserfüllung im Dienst an Sicherheit und Frieden – sei es im Kontext internationaler Krisenbewältigung und Konfliktverhütung wie auch im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung – ergeben, werden hierbei weitgehend ausgeblendet.

Im Folgenden sollen daher unbemannte bewaffnete Luftfahrzeugsysteme – so genannte Kampfdrohnen – als ein relativ neues militärisches Mittel im Spannungsfeld zwischen kriegerischer Gewalt und Moral betrachtet werden. Das Thema wird insbesondere aus

1 So ein Offizier der guineischen Armee, Conakry, Guinea, Herbst 2010. Zitiert nach Ulrike Schmid, Entwicklungshelferin und Friedensfachkraft im Bereich Subsahara-Afrika, in einem Interview mit dem Autor vom 6. September 2013.

2 Anmerkung: Teile des Beitrages erschienen digital in einer ersten Kurzfassung unter dem Titel: Kampfdrohnen, Krieg und Moral (Schmid 2013).

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einer deutschen Perspektive im Kontext von Sicherheits-, Verteidigungs- und Friedens-politik behandelt und versteht sich als perspektivischer Beitrag zu einer ganzheitlichen ergebnisoffenen Betrachtung. Neben der Frage nach dem militärischen Neuerungswert und einem Blick auf die Risiken sollen insbesondere die Möglichkeiten, Chancen und Notwendigkeiten, die sich aus dieser neuen Technologie für Sicherheitspolitik und mili-tärische Auftragserfüllung ergeben können, beleuchtet werden.

2 Streitkräfte und Technologie

Auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts sind kriegerische Gewaltkonflikte unverändert ein Teil der politisch-gesellschaftlichen Realität. Die Beispiele reichen von Afghanistan, Irak und dem Libanon über Georgien, Libyen und Mali bis Syrien. Vielfältige Versuche den Krieg abzuschaffen, sei es philosophisch (Kant), friedenstheoretisch (Senghaas, Galtung) oder organisatorisch (Vereinte Nationen) waren bisher nicht von durchschlagendem Erfolg gekennzeichnet. Krieg und kriegerische Gewalt, auch in ihrer potenziellen, u. a. kalten oder „eingefrorenen“ Form, sind daher weiterhin mit zu denken, wenn es gilt, Risi-ken zu bewerten und politisch-gesellschaftliche Verhältnisse und eine friedliche Zukunft zu gestalten.

Zur Vorsorge gegen potenzielle Bedrohung durch kriegerische Gewaltanwendung oder entsprechende Erpressung durch Dritte, wie auch zum Schutz der eigenen Bevöl-kerung bedarf ein moderner Staat daher nach wie vor professioneller Streitkräfte. Wäh-rend in vergangenen Jahrhunderten die Leistungsfähigkeit von Streitkräften maßgeblich über die Anzahl von SoldatInnen und deren spezifische Motivation und Fertigkeiten bestimmt wurde, so ist es heute insbesondere die Nutzung von Hochtechnologie, welche die Kampfkraft und den militärischen Wert von Armeen, Flotten oder Luftstreitkräften in allererster Linie definiert. Mehr denn jemals zuvor in der Geschichte des Krieges wird die Leistungsfähigkeit von Streitkräften damit aktuell durch den rasanten und dynamischen Wandel von Technik und Technologie bestimmt. Streitkräfte müssen sich daher, um ihren Auftrag erfüllen zu können und damit überhaupt erst relevant zu sein und zu bleiben, auf einem technologisch angemessenen Stand befinden. Die technologische Ausrichtung hat sich hierbei insbesondere an den kriegs- und einsatzentscheidenden Elementen auszu-richten. Diesbezüglich ist zu betonen, dass moderne Kriege seit mehr als einem halben Jahrhundert insbesondere durch Waffenwirkung aus der Luft – seit ca. zwei Jahrzehnten zunehmend als Präzisionsfeuer – entschieden oder zumindest vorentschieden werden.3 Drohnen sind bereits heute ein wesentliches Element dieser Entwicklung. Es kommt ihrer Bedeutung ziemlich nahe, wenn sie, subsummiert unter dem Oberbegriff remote-control-led weapons systems, wie etwa in einer Studie des European Union Institutes for Secu-

3 Das gilt insbesondere für zwischenstaatliche Kriege. Militärische Erfolge gegen einen in der Luft deutlich überlegenen Gegner finden sich in der Kriegsgeschichte kaum. Die Relevanz von Luftstreitkräften gilt jedoch in abgestufter Form auch für asymmetrische oder irreguläre Kons-tellationen. So haben zwar sowohl Frankreich als auch die USA ihre jeweiligen Kriege in Viet-nam trotz eigener Luftüberlegenheit verloren. Ohne Letztere hätte jedoch an die Führung dieser Kriege gar nicht erst gedacht werden können.

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rity Studies (ISS) neben counter-intervention systems und directed-energy weaponary als einer von drei Schlüsselbereichen (key sectors) der revolution in military affairs bezeich-net werden (Rogers und Gilli 2013, S. 21–22). Hierbei wird die Möglichkeit aufgezeigt, dass ferngesteuerte Systeme bereits bis zum Jahre 2025 die Streitkräfte der wichtigsten Weltmächte, insbesondere der USA, dominieren könnten. Europa wird in diesem Zusam-menhang ein Entwicklungsrückstand bescheinigt. Dieser könne dazu führen, dass Europa künftig die Fähigkeit, in angemessener Form an der Seite der USA agieren und kämp-fen zu können, verlieren könnte, während gleichzeitig aufstrebende Mächte derartige Systeme gegen europäische Nationen zum Einsatz bringen könnten (Rogers und Gilli 2013, S. 22–23). Dies macht andere militärische Elemente, wie z. B. Bodentruppen nicht obsolet, relativiert jedoch deren Stellenwert bezüglich einer strategischen Kriegs-/Kon-fliktentscheidung. Bodentruppen sind daher heute und in Zukunft eher als die Vollzugs-elemente nach einer Entscheidung denn als die Entscheidungsträger selbst zu betrachten.4 Für einen Staat, der als sicherheits-, verteidigungs- oder friedenspolitischer Akteur im 21. Jahrhundert handlungsfähig sein will, bedeutet dies, dass er sich dem technologischen Fortschritt und Wandel nicht willkürlich verweigern darf.

3 Kampfdrohnen – ein dynamischer Trend

Dass zu diesem Trend, angesichts des sich weltweit vollziehenden Paradigmenwechsels in der militärischen Luftfahrt (vgl. Thiele 2012, S. 8), bereits heute und in steigendem Maße in Zukunft auch Kampfdrohnen gehören, demonstriert niemand deutlicher als die führende Militärmacht der Welt. Bei mehr als 8000 (Singer 2013, S. 9) ferngesteuerten Flugsystemen insgesamt verfügen die USA bereits heute über eine aus über 250 schweren Kampfdrohnen, u. a. der Typen Predator und Reaper, bestehende militärische „Drohnen-streitmacht“ (Dean 2013, S. 20). Seit mehr als einem Jahrzehnt setzen die USA Kampf-drohnen ein (vgl. Alwardt et al. 2013, S. 6). Mit der Beschaffung von ca. 500 weiteren Systemen ist ein Ausbau der Kampfdrohnenflotte geplant (Dean 2013, S. 20).

Die Entwicklungsrichtungen sind hierbei insbesondere in den USA vielfältig und ambitioniert. So geht es zum einen um die Steigerung der Überlebensfähigkeit von Droh-nen im Umfeld einer leistungsstarken gegnerischen Flugabwehr. Drohnenangriffe auch im stark verteidigten feindlichen Luftraum sollen nach Planung des Pentagon bereits ab Mitte des kommenden Jahrzehnts möglich sein (vgl. Petermann und Grünewald 2011, S. 46–49). In diesem Zusammenhang wird u. a. an der Herstellung von Stealth-Eigen-schaften gearbeitet.5

Für wie bedeutsam und zukunftsträchtig gerade die USA die Drohnentechnologie hal-ten, zeigt sich insbesondere auch daran, dass bereits mit ersten Versuchstypen trägerge-stützter Kampfdrohnen experimentiert wird. So wurde im Juli 2013 die erste erfolgreiche Landung einer Experimentaldrohne vom Typ X-47B auf dem Flugzeugträger USS George

4 Gepanzerte Bodentruppen entscheiden heute in der Regel keine Kriege mehr. Aber sie entschei-den u. a. darüber, wie durchsetzungsstark ein Akteur in einer taktischen Gefechtssituation am Boden ist und wie hoch die eigenen Verluste bei Dauereinsätzen werden können.

5 Vgl. dazu u. a. die Tarnkappendrohne X-47 von Northrop Grumman.

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H. W. Bush vermeldet (Spiegel Online 2013). Die Verbindung von Flugzeugträger und Kampfdrohne hat das Potenzial, den Wirkungsradius von Trägerverbänden signifikant zu vergrößern, da unbemannte Systeme mit größerer Reichweite konzipiert werden können als bemannte Flugzeuge. Damit könnte künftig ein gewisser Ausgleich für die gewach-sene Verwundbarkeit von Flugzeugträgern durch anti access (A2) und area denial (AD) Abstandswaffen, beispielsweise vom Typ der chinesischen Dong Feng 21 D (carrier kil-ler), geschaffen werden. Letzterer wird eine Reichweite von ca. 1500 km und zumindest potenziell – ein realitätsnaher Test wurde noch nicht nachgewiesen – die Fähigkeit zum Präzisionsangriff auf sich bewegende Seeziele, wie z. B. Flugzeugträger unterstellt.

Darüber hinaus wird, als eine der technologisch größten Herausforderungen, auch an der Luftkampffähigkeit von Drohnen gearbeitet. Die mögliche Beschaffung entsprechen-der Systeme ist durch das Pentagon für den Beginn der 2030er Jahre angedacht (vgl. Petermann und Grünewald 2011, S. 49).

Trotzdem machen bewaffnete Drohnen bemannte Kampfflugzeuge, die derzeit noch eine deutlich größere Flexibilität und Vielseitigkeit aufweisen, auf absehbare Zeit nicht entbehrlich. So hob die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme auf die Große Anfrage der SPD Fraktion hervor, dass Drohnen weder heute noch absehbar in der Lage seien, die Fähigkeiten von Kampfflugzeugen umfassend abzubilden (Deutscher Bundestag 2012, S. 12).

Was die aktuellen militärischen Einsätze betrifft, so wurden bereits Ende 2012 ca. 9 % aller bewaffneten Flugeinsätze über Afghanistan mit unbemannten Systemen durch-geführt. Über 30 Mal pro Monat kommt es derzeit in Afghanistan zum Einsatz droh-nengestützter Luft/Boden-Raketen (Dean 2013, S. 20–21). Unverändert dient jedoch der Großteil der Drohneneinsätze der Aufklärung. Die im Rahmen der Libyenkampa-gne geflogenen Drohnenangriffe der USA führten in der Folge u. a. zur Ergreifung von Muammar al-Gaddafi. In mehr als 85 Staaten befinden sich Drohnen bereits heute in der militärischen Nutzung (Singer 2013, S. 8–9).6 Während bisher neben den USA als eindeu-tigem Vorreiter nur von Israel und Großbritannien bekannt ist, bereits militärische Kampf-drohnenangriffe durchgeführt zu haben (Singer 2013, S. 9), sind aktuell ca. 45 Staaten dabei, eigene bewaffnete Drohnen-Streitkräfte aufzubauen (vgl. Krech 2013, S. 8). 26 Staaten verfügen schon heute über größere Systeme, die entweder bewaffnet sind oder von denen bewaffnete Varianten bereits eingesetzt wurden (Singer 2013, S. 9). Dieser militärtechnologische Trend wird durch das Bestreben nach ziviler Nutzung unbemannter Flugsysteme und deren Integration in die zivile Luftfahrt ergänzt und erweitert (vgl. Sin-ger 2013, S. 12). Er setzt sich fort in unbemannten Land- und Wasserfahrzeugen und kann als militärischer Vorbote einer möglicherweise viel größeren Robotikwelle gesehen wer-den, von der bisher zwar der Beginn erahnt, nicht aber das Ende abgesehen werden kann.

Vor diesem Hintergrund wäre daher ein Eintreten der Bundesregierung für eine welt-weite Ächtung dieser waffentechnologischen Entwicklung, wie mitunter gefordert (vgl. Schoch et al. 2012, S. 12), und ein einseitiger Verzicht Deutschlands auf die Beschaffung von Kampfdrohnen heute für die globale Situation nahezu bedeutungslos. Zu glauben, man könne damit die Gesamtentwicklung beeinflussen oder gar rückgängig machen, geht an der Realität vorbei. Verweise auf vermeintliche Erfolge bei der Ächtung von Waffen-

6 Laut Singer führten die USA in Libyen ca. 145 Drohnenangriffe durch.

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systemen, wie zum Beispiel von Landmienen, verkennen, dass jene in der Regel nur vor dem Hintergrund einer nicht mehr vorhandenen politisch-militärischen Interessenlage der entscheidenden Akteure an dem jeweiligen Waffensystem überhaupt möglich waren. Eine solche Interessenkonstellation ist heute mit Blick auf bewaffnete Drohnen eindeutig nicht gegeben. Die Dynamik und Entwicklung von Kampfdrohnen, insbesondere in den USA und Israel, aber auch in Ländern wie Großbritannien, Russland, Indien, China oder dem Iran, sind heute bereits viel zu ausgeprägt und fortgeschritten und das politische wie ökonomische Interesse an dieser neuen Technologie viel zu groß (vgl. Altmann 2012, S. 19). Israel als der aktuell größte Exporteur auf diesem Gebiet hat bereits ca. 24 Länder mit Drohnen im Wert von ca. 4,6 Mrd. US-$ ausgerüstet (vgl. Rühle 2013; Falik 2013). Auch die italienischen Luftstreitkräfte verfügen bereits über schwere Kampfdrohnensys-teme des Typs MQ-9 Reaper (vgl. Winter 2013, S. 32). Frankreich plant derzeit den Kauf von bis zu zwölf Systemen dieses Typs von den USA. In diesem Zusammenhang sprach der französische Verteidigungsminister Jean-Yves Le Drian von einer „verpassten“ Ent-wicklung im eigenen Land (zit. n. Klingsieck 2013).

Deutschland ist dieser Entwicklung bisher eher zögerlich und beobachtend gefolgt. Mit einem Rückstand auf deren Spitze von mindestens ca. einem Jahrzehnt7 hat Deutschland auf diesem Feld keinerlei richtungsbestimmenden Einfluss, von globalen Gestaltungs-möglichkeiten gar nicht erst zu reden (vgl. Altmann 2012, S. 10). Es wäre unrealistisch zu glauben, dass die Politik eines einzelnen Staates mittlerer Größe eine bestimmte tech-nologische Entwicklung gegen den internationalen Trend, insbesondere wenn dieser von den mächtigsten Nationen der Welt massiv vorangetrieben wird, aufhalten oder gar rück-gängig machen könnte. Schon gar nicht in einer Phase, in der diese Entwicklung bereits in weiten Teilen Realität geworden ist und sich Kampfdrohnen als sehr effektives, vielseiti-ges und relativ kostengünstiges Waffensystem etabliert haben. Für Deutschland stellt sich daher heute nicht die Frage, ob Drohnen die Welt grundsätzlich besser oder schlechter machen. Vielmehr geht es um die Frage, wie man sich in einer Welt, in der Drohnen auch in bewaffneter Form Realität sind und bleiben werden, sicherheits-, verteidigungs- und friedenspolitisch verantwortlich verhält. Das Eintreten für eine Ächtung8 wie auch ein einseitiger Verzicht auf die Beschaffung von Kampfdrohnen würden hierbei lediglich die notwendige Modernisierung der eigenen Streitkräfte beeinträchtigen, ohne jedoch an der weltweiten Situation und Entwicklung irgendetwas ändern zu können.

Das heißt umgekehrt noch lange nicht, dass man sich über internationale Normen, Standards und entsprechende Regelungen bezüglich des Umgangs, der Kontrolle oder der Proliferationsverhinderung mit Blick auf diese neue Waffenkategorie keine Gedanken machen sollte oder müsste. Ganz im Gegenteil sind diese Fragen dringender denn je (vgl. Bartsch et al. 2013).

7 Gemessen an der Tatsache, dass die USA bereits seit 2001 Kampfdrohnen aktiv einsetzen und Deutschland bisher noch nicht einmal die Entscheidung zur Beschaffung eines Kleinkontin-gents zu Versuchs- und Übungszwecken getroffen hat.

8 Forderungen an die Bundesregierung, sie möge im Rahmen der UN für eine Ächtung bewaff-neter Drohnen eintreten (vgl. Schoch et al. 2012), können daher beim heutigen Stand der Dinge nicht mehr als realistische politikberatende Empfehlungen betrachtet werden.

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4 Technologischer Fortschritt und kriegerische Gewalt

Dass Krieg seinem Wesen nach ein „Akt der Gewalt“ mit der „Tendenz zum Äußers-ten“ und zur Eskalation ist, verdeutlichte bereits Carl von Clausewitz (Clausewitz 1980, S. 191–195). Die Form des Krieges ist der bewaffnete Kampf, der darauf abzielt einen Gegner physisch und moralisch, in welcher Form auch immer, gewaltsam zu bezwingen. Die politische Zweckbestimmung des Krieges ist mit Zwang verbunden. Krieg als sol-cher kann daher auf Grund seiner Gewaltsamkeit nicht human sein. Das gilt selbst dann, wenn der Krieg, wie bei Clausewitz, auf das übergeordnete Ideal des Friedens ausgerich-tet ist und für eine noch so gerechte wie auch ethisch-moralisch wohl-begründete Sache geführt wird. Der Feststellung eines der bedeutendsten amerikanischen Bürgerkriegsge-neräle der Nordstaaten, William T. Sherman (1820–1891), mit Blick auf den amerikani-schen Bürgerkrieg kann daher durchaus Allgemeingültigkeit zugesprochen werden: „War is hell“ (zit. n. Crowley und Parker 1996, S. 424). Auch Kampfdrohnen werden daran nicht grundsätzlich etwas ändern können.

Krieg ist auch nie human gewesen, gleich wie viele Jahrhunderte oder Jahrtausende man in seiner Geschichte zurückblickt und unabhängig davon, wie viele waffentechno-logische Entwicklungsstufen man ungeschehen machen wollte. Wer die besondere Grau-samkeit, Brutalität oder Häufigkeit von Krieg primär aus einem jeweils fortschrittlicheren Stand der Waffentechnik ableiten will, verkennt daher diese grundsätzliche in der Natur der Sache und des Menschen liegende Eigenschaft dieses Phänomens.

Sogar vor dem Hintergrund und dem persönlichen Miterleben der menschenver-schleißenden napoleonischen Volkskriege mit ihren bis dahin ungekannten Streitkräf-teumfängen und Opferzahlen wie auch den spezifischen Brutalitäten des Guerilla- und Partisanenkrieges in Spanien und Russland, gelangte von Clausewitz zu der Einschät-zung, dass die Kriege der gebildeten Völker, zu denen er zweifelsohne auch Frankreich zählte, viel weniger grausam und zerstörend seien als die der ungebildeten (Clausewitz 1980, S. 192). Ob man dieser Einschätzung, insbesondere mit Blick auf Massenver-nichtungsmittel, heute noch uneingeschränkt folgen kann, ist sicherlich zu hinterfragen. Durch das Abstrahieren bestimmter Stufen waffentechnologischen Fortschritts ergibt sich jedenfalls nicht automatisch eine humanere Form der Kriegführung und Krieg wird damit auch nicht seltener. Wer wollte beispielsweise schon die an Völkermord grenzende Dau-erkriegführung des römischen Imperiums, beispielsweise unter Julius Caesar in Gallien, als humaner bezeichnen als die moderne Kriegführung, nur weil jener weder über Feuer-waffen, noch über Panzer oder Kampfdrohnen verfügte.

Selbst in seiner traditionellen vorstaatlichen Form, ohne militärische Streitkräfte und auf einem steinzeitlichen Technikniveau war Krieg keineswegs eine seltene, ritterliche oder gar humane Angelegenheit. Die traditionelle Kriegführung, beispielsweise von Clan- oder Stammesgesellschaften, war mitunter sogar weit blutiger und forderte, weil es sich hierbei um einen chronischen Dauerzustand9 handelte, in dem der Frieden praktisch nicht existent war, prozentual und auf die Zeitspanne beispielsweise eines Jahrhunderts

9 Der Politikwissenschaftler Reinhard Meyers verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die konstatierte Auffassung vom Frieden als historischem Normalzustand keineswegs mit dem historischen Befund korrespondiere (vgl. Meyers 2011, S. 25).

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gesehen, weit höhere Opferzahlen einer Population als dies selbst mit Blick auf das 20. Jahrhundert und die durch die beiden Weltkriege am stärksten betroffenen Nationen, – Deutschland und Russland – der Fall war. So kommt der Anthropologe Jared Diamond zu dem Ergebnis, dass die Durchschnittswerte kriegsbedingter Todesfälle in modernen Staaten ungefähr ein Zehntel des Durchschnitts in traditionellen Gesellschaften betragen. Selbst für Deutschland und Russland im 20. Jahrhundert kommt Diamond auf einen Wert von nicht mehr als ca. einem Drittel des Durchschnitts traditioneller Kleingesellschaften (Diamond 2012, S. 165–168). Bei allen Grenzen, die derartigen Quantifizierungen zu setzen sind, wird diese Feststellung in ihrer Tendenz auch durch andere Studien grund-sätzlich bestätigt. So verweist etwa der Historiker Dieter Langwiesche darauf, dass es im historischen Verlauf keineswegs einen Anstieg der Kriegsgewalt gegeben habe, wenn man diese anhand der am Krieg teilnehmenden oder in ihm getöteten oder verwunde-ten Bevölkerungsanteile bemesse (Langwiesche 2006, S. 15–19). Mit der Modernität der Gesellschaften und ihrer Militärtechnologie stiegen nicht die Anteile der Bevölkerung, die für den Krieg mobilisiert oder in ihm umkommen oder verletzt würden (Langwiesche 2006, S. 21). Mobilisierungsgrad und Todesraten, so Langwiesche weiter, lägen in vielen Stammeskriegen, heutigen und denen in ferner Vergangenheit, höher als in den Staaten-kriegen des 20. Jahrhunderts selbst unter Berücksichtigung der katastrophalen Weltkriege mit ihren unvergleichbar riesigen absoluten Zahlen an getöteten oder verletzten Men-schen (Langwiesche 2006, S. 15–19).

Das Gedankenmodell Jean-Jacques Rousseaus vom „edlen“, ohne Krieg, d. h. gewis-sermaßen im Dauerfrieden lebenden „Wilden“ (Rousseau 1984, S. 161) kann daher vor diesem Hintergrund kaum als realistische Vorstellung anderer Kulturen und traditionel-ler Gesellschaften gelten. Die überwiegend mit Macheten begangene Massakrierung der Tutzi-Bevölkerung Ruandas (1994), mit geschätzten 800.000 Todesopfern in nur ca. 100 Tagen (vgl. Dallaire 2004, S. xvii), liefert darüber hinaus einen erschrecken-den Beweis für das Vernichtungspotenzial von mit einfachsten Mitteln ausgetragenen Gewaltkonflikten.10

Aus diesen Überlegungen ist zu folgern, dass der waffentechnologische Fortschritt, so gefährlich er im Einzelfall auch sein mag, nicht per se oder automatisch zu einer größeren Häufigkeit oder Brutalisierung von Krieg und Gewaltkonflikt führen oder dazu beitra-gen muss. Gleichzeitig gilt es festzuhalten, dass kriegerische Gewalt, Grausamkeiten und Brutalitäten bis hin zu Völkermord keinen besonderen Stand waffentechnologischer Ent-wicklung und schon gar keine militärisch organisierten Streitkräfte erfordern. So bedau-erlich es auch ist: Verwerfungen dieser Art sind auf jeder Entwicklungsstufe möglich.

10 Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang aber auch darauf, dass es immer wieder Zeiten gab, in denen kriegerische Gewalt in stärkerem Maße eingehegt und begrenzt werden konnte als in anderen. Dies war, wie Langwiesche hervorhebt, zum Beispiel im Rahmen der weitgehend auf das Militär begrenzten Nationalkriege des 19. Jahrhunderts der Fall (vgl. Langwiesche 2006, S. 27).

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5 Waffentechnologie und Ethik

Stellt man sich die Frage nach ethisch-moralisch besonders verwerflichen waffentech-nologischen Entwicklungen, so sind hierbei insbesondere Massenvernichtungsmittel zu nennen. Diese lassen weder eine Unterscheidung zwischen KombattantInnen und NichtkombattantInnen, Schuldigen und Unschuldigen noch zwischen militärischen und nicht-militärischen Zielen zu und sie sind von ihrer Idee her potenziell auf die gezielte und bewusste Vernichtung ganzer Populationen ausgerichtet. Das ist an Brutalität und Inhumanität kaum noch zu steigern und verstößt zudem gegen den Geist des Kriegs-völkerrechts. Bewaffnete Drohnen mit ihrer Fähigkeit zur gezielten, dosierten, punkt-genauen und kontrollierbaren Präzisionswirkung stellen waffentechnologisch und von ihrem potenziellen Einsatzspektrum her betrachtet so ziemlich das exakte Gegenstück zu Massenvernichtungsmitteln dar.

Damit werden sie per se nicht human und bedürfen, wie jedes andere Gewaltmittel auch, einer verantwortlichen politischen Kontrolle auf der Basis militärischer Expertise und ethisch-moralischer Wertmaßstäbe. Selbstverständlich ist hierbei den spezifischen Herausforderungen, Besonderheiten und Gefahren, die mit diesem Waffensystem ver-bunden sein können, wie zum Beispiel einem leichtfertigen politischen Gebrauch, wie auch einer Abstumpfung oder gar spielerischen Verselbständigung der Bediener mit dem System angemessen vorzubeugen. Waffen sind und bleiben grundsätzlich gefährlich.

Im Gegensatz zu Massenvernichtungsmitteln wie auch zu konventionellen Flächen-, Streu- oder Brandwaffen, lassen Kampfdrohnen jedoch das gezielte Bemühen erken-nen, die potenziellen Opfer militärischer Gewaltanwendung auf einen kleinstmöglichen Kreis zu begrenzen. Damit bieten sie wie kaum ein anderes Mittel die Möglichkeit zu begrenzten, vergleichsweise präzisen und wohlerwogenen Eingriffen ohne zusätzliches Eigenrisiko. Diese gezielte, begrenzbare und kontrollierbare Eingriffsmöglichkeit kann, im Vergleich zum Einsatz herkömmlicher Mittel, wie bemannten Luftangriffen oder Artillerieschlägen, zu einer effizienteren und damit verlustärmeren Auftragserfüllung im Rahmen militärischer Einsätze und hierbei insbesondere auch zum Schutze Dritter oder eigener Kräfte am Boden genutzt werden.

Darüber hinaus sind aus ethisch-moralischer Sicht insbesondere drei Punkte anzu-merken: Erstens ist zu betonen, dass nur eine menschliche Handlung und ihre jeweilige Begründung Gegenstand einer ethisch-moralischen Reflexion sein können, nicht jedoch ein Gegenstand an und für sich.11 Das bedeutet, dass eine ethisch-moralische Einordnung nicht auf das Waffensystem der Kampfdrohne als solches begrenzt werden kann, sondern den Gebrauch oder Nichtgebrauch, die Art des Einsatzes sowie dessen Folgen, wie auch die dahinterliegenden Ziel- und Zwecksetzungen zum Gegenstand haben muss. Allen-falls kann noch eine ethische Bewertung der Entwicklung und Herstellung eines Waf-fensystems und der damit verbundenen Intentionen in Betracht kommen. Insbesondere dann, wenn das jeweilige System, wie dies bei Massenvernichtungsmitteln der Fall ist, als besonders folgenträchtig, verwerflich oder kriegsvölkerrechtswidrig erscheinen muss.

11 Ethik, verstanden als die Begründung von Handeln, vor dem eigenen Gewissen, der Gesell-schaft oder der Menschheit insgesamt, auf der Basis entsprechender Wertmaßstäbe.

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Zweitens ist zu betonen, dass auch bewaffnete Drohnen den Primat des Politischen über das Militärische wie auch das Gebot einer friedlichen Konfliktbeilegung keines-falls in Frage stellen und daher auch nicht in dieser Richtung (fehl-) interpretiert werden dürfen.12

Drittens darf nicht übersehen werden, dass auch die Nichtbeschaffung oder der Nicht-einsatz von Kampfdrohnen Seitens eines Staates eine ethisch-moralische Begründung erfordern, die keineswegs weniger ernsthaft betrieben werden darf als der umgekehrte Fall.

6 Politische Verantwortung, Gesamtkonzeption und Strategie

Das mit dem dritten Punkt (Kap. 5) verbundene ethische wie auch friedenspolitische Potenzial ist in der bisherigen, stark problem- und risikofixierten Debatte in Deutsch-land noch nicht in jeder Hinsicht ausreichend erfasst worden. Wenn ein Staat und eine Gesellschaft eigene SoldatInnen in konfliktträchtige Regionen oder in einen kriegeri-schen Einsatz entsenden, so tragen sie auch die moralische Verantwortung dafür, jene so auszurüsten, dass sie ihren Auftrag erfüllen können und dabei selbst eine größtmögliche Überlebenschance haben. Konsequent verweist der Inspekteur der Luftwaffe, General-leutnant Karl Müllner, auf den besseren Schutz der eigenen SoldatInnen im Einsatz als Hauptargument für unbemannte bewaffnete Systeme (Müllner 2012, S. 8). Er hat hier-bei insbesondere die Unmittelbarkeit einer Unterstützungsmöglichkeit für Bodentruppen durch begleitende bewaffnete Drohneneinsätze im Blick. Der Einsatz bemannter Jagd-bomber ist demgegenüber immer mit Zeitverzug verbunden.

Wenn ein Staat oder ein Bündnis im Namen des Friedens in den Kriegs- und Kon-fliktregionen dieser Welt intervenieren, so ist darüber hinaus ein wirksames, präzises, abgestuftes wie auch begrenzbares und kontrollierbares Wirkungsspektrum Grundvor-aussetzung für eine ethisch-moralisch verantwortliche Auftragserfüllung. Nur so kann Frieden auch gegen Gewaltakteure wirksam durchgesetzt und gleichzeitig sichergestellt werden, dass unbeteiligte Dritte möglichst wenig in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Lehren aus Ereignissen wie in Ruanda (1994) oder Bosnien/Srebrenica (1995) bestehen gerade darin, dass die jeweils vor Ort befindlichen internationalen Kräfte nicht durch-setzungsstark genug waren, um Massenmord und schwerste Völkerrechtsverletzungen verhindern zu können.

Vor dem Hintergrund der besonderen Art militärischer Einsätze westlicher Demokra-tien, insbesondere im Rahmen von Krisenbewältigung und Konfliktverhütung – gezielt, begrenzt, kontrollierbar – wie auch für die Art und Weise, wie man diese bestreiten will oder überhaupt nur bestreiten kann, das heißt mit wenig Personal und so verlust- und

12 Dass sich die politisch Verantwortlichen dessen bewusst sind, verdeutlicht u. a. der Historiker sowie ehemalige Ministerialdirektor und Politische Direktor im Bundesministerium der Ver-teidigung Dr. Ulrich Schlie. Mit Blick auf das Veränderungspotential unbemannter Systeme betont er, dass nicht die Einsatzmöglichkeiten von Waffensystemen entschieden, sondern dass der Primat der Politik gelte und die Gesetze den Rahmen für den Einsatz bewaffneter Gewalt vorgeben würden (Schlie 2013, S. 175).

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schadensarm wie möglich, stellen bewaffnete Drohnen ein äußerst geeignetes Mittel dar. Besondere eigene Stärken, wie die technologische Überlegenheit, können damit genutzt werden, während die größte eigene Schwäche in Form der Opfersensibilität, auch mit Blick auf die Vermeidung von Opfern unter unbeteiligten Dritten, entsprechend redu-ziert werden kann. Für eine Industrienation mit postheroischer (vgl. Münkler 2004/2002, S. 193) gesellschaftlicher Grundorientierung und einer stark rückläufigen demografischen Entwicklung wie Deutschland sind diese Punkte von ganz besonderer Bedeutung. Für sie können Kampfdrohnen entscheidend dazu beitragen, militärisch handlungsfähig zu sein, wenn der Dienst am Frieden dies erfordert.

Dass ein grundsätzlich wirksames und geeignetes Einsatzmittel noch lange keinen Ersatz für eine stimmige wie auch ethisch-moralisch gerechtfertigte politische Gesamt-konzeption und Strategie eines Einsatzes darstellt und daher für sich genommen noch kein Garant für Moralität oder politischen Erfolg sein kann, ist an sich selbsterklärend und darf nicht ernsthaft erwartet werden (vgl. Friedman 2013).13 Umgekehrt spricht eine unmoralische, fehlerhafte oder nicht erfolgreiche Verwendung eines Mittels noch lange nicht gegen das Mittel, sondern zeigt allenfalls die Unstimmigkeit oder Unmöglichkeit der jeweiligen politischen Gesamtkonzeption oder Strategie eines Einsatzes auf. Niemals, so könnte man in freier Interpretation der Clausewitzschen Zweck-Ziel-Mitte-Relation sagen, darf das Mittel ohne seinen Zweck gedacht oder gar zu diesem gemacht wer-den (Clausewitz 1980, S. 210). Kampfdrohnen sind weder Ersatz für ethisch-moralische Abwägungsprozesse noch für politisch-strategisches Denken.

7 Kampfdrohnen – ein neues Phänomen?

7.1 Wandel der Erscheinungsformen des Krieges

Wie jedes neue Mittel im Krieg sind auch bewaffnete Drohnen in der Lage, dessen jewei-lige empirische Erscheinungsform zu beeinflussen oder zu verändern. Jene wird grund-sätzlich durch eine Vielzahl von politischen, gesellschaftlichen, physischen, moralischen, gewaltorientierten wie auch friktionalen und wahrscheinlichkeitsorientierten Faktoren bestimmt. Sie unterliegt einem kontinuierlichen Wandlungsprozess, der Clausewitz dazu veranlasst hat, den Krieg mit einem Chamäleon zu vergleichen, dessen Farbgebung sich je nach Konstellation dieser Faktoren verändert, ohne jedoch das Wesen des Chamäleons an sich in Frage zu stellen (Clausewitz 1980, S. 212–213). Am eigentlichen Wesen des Phänomens Krieg, ändern bloße Modifikationen seiner Erscheinungsform daher nichts. Insofern müssen Unterstellungen, wonach bewaffnete Drohnen eine völlig neue Waffen-kategorie darstellen würden, welche die Kriegführung grundlegend verändern und deren Einhegung und Kontrolle vor ungeahnte und grundsätzlich neuartige ethisch-moralische

13 Friedman hält die gezielte Tötung djihadistischer Führungskader durch amerikanische Droh-neneinsätze zwar weder für illegal noch für unmoralisch. Er betrachtet dieses Vorgehen jedoch als ineffektiv mit Blick auf die strategische Zielsetzung der USA, die terroristische Bedrohung durch den Djihadismus zu beseitigen. Der Kern dieser Auseinandersetzung sei ein ideologi-scher, und dieser könne nicht mit Hellfire-Raketen gewonnen werden.

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wie auch völkerrechtliche Herausforderungen stellen würden, mit einem großen Frage-zeichen versehen werden. Das humanitäre Völkerrecht erweist sich Schmidt-Radefeldt zufolge bei der Regelung des Einsatzes unbemannter Waffensysteme im bewaffneten Konflikt als erstaunlich zeitgemäß. Ein völkerrechtliches Sonderregime für Drohnen sei daher nicht angezeigt (Schmidt-Radefeldt 2012, S. 17). Kampfdrohnen können aus völ-kerrechtlicher Sicht in bestimmten Fällen, z. B. durch ihre Präzision, gar zum vorzugs-würdigen Waffensystem werden.

7.2 Neuerungswert?

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Was ist, militärisch betrachtet, eigentlich neu an bewaffneten Drohnen und was nicht? Gibt es neben der veränderten Erscheinungs-form von Krieg etwas grundsätzlich Neues mit Blick auf das Wesen des Krieges?

Zunächst kann festgehalten werden, dass es sich bei bewaffneten Drohnen rein tech-nisch betrachtet nicht um eine neue Waffenkategorie, sondern vielmehr um eine modi-fizierte Form von Waffenträger handelt. Dieser wird mit einer Bewaffnung in Form von Bomben und Raketen versehen, wie sie seit langem bereits für bemannte Kampfflugzeuge wie auch Hubschrauber, im Gebrauch ist. Eine Neuartigkeit in der reinen Waffenwirkung, wie dies zum Beispiel mit Einführung der Feuerwaffen, dem Aufkommen chemischer Kampfstoffe oder nuklearer Sprengsätze der Fall war, ergibt sich daraus nicht. Auch die Art des Waffeneinsatzes – aus der Luft – kann heute nicht mehr als Neuerscheinung gel-ten. Bleibt die Nutzung diverser Sensoren und die damit verbundene Präzisionswirkung beim Waffeneinsatz. Obwohl diese Entwicklung wahrscheinlich mehr zur Veränderung des Kriegsbildes in den vergangenen zwei bis drei Jahrzehnten beigetragen hat als jede andere waffentechnische Neuerung, so hat sich diese in enger Verbindung mit der bemann-ten Luftfahrt vollzogen. Sie ist heute längst Realität und die Übernahme bestimmter Ele-mente für die unbemannte Luftfahrt kann daher nicht als wesentliche Neuerung betrachtet werden. Somit stellt sich die Frage, ob sich aus der Kombination dieser Elemente grund-sätzlich neue Fähigkeiten im Kampfeinsatz ergeben. Auch hier bleibt festzuhalten, dass mittels bewaffneter Drohnen keine militärische Wirkung erzielt werden kann, die nicht auch schon in ähnlicher Form, beispielsweise durch bemannte Luftangriffe möglich ist.

7.3 „Maschinenkrieg“ und Gewalteskalation

Was ist von der Befürchtung zu halten, dass mit bewaffneten Drohnen ein entmenschlich-ter „Maschinenkrieg“ (Bittner und Ladurner 2013) generiert würde, dem durch die Dis-tanz und mangels direktem Kontakt zum Gegner, die Sicherheit des Drohnenbedieners und das eliminierte Eigenrisiko ein besonderes Maß an menschenverachtender Grausam-keit, bei gleichzeitigem Absenken der Hemmschwelle seines Gebrauchs zugeschrieben wird, und aus dem ein leichtfertiger politisch-militärischer Umgang und damit eine grö-ßere Kriegshäufigkeit insgesamt abgeleitet wird?

Dass auch bewaffnete Drohnen keinen Beitrag dazu leisten, den Krieg zu einer fai-ren, quasi sportlichen Angelegenheit oder wenigstens zu einem heroischen Kampf Mann gegen Mann zu machen, ist klar. Kaum eine waffentechnologische Entwicklung hatte

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dies jemals im Sinn. Der Hang zur Unsportlichkeit liegt hier gewissermaßen im System oder in der Natur der Sache bzw. des Menschen begründet.14

Was die Entwicklung hin zu einem so genannten Maschinenkrieg betrifft, bleibt fest-zuhalten, dass jener schon seit mindestens einem Jahrhundert Realität ist. Je nachdem, welche waffentechnische Entwicklungsstufe man dafür als ausschlaggebend betrachten will, ist diesbezüglich spätestens mit den Stellungskämpfen an der Westfront des Ersten Weltkrieges ein vorläufiger Zenit erreicht worden, der durch den Bombenkrieg im Zwei-ten Weltkrieg in veränderter Form fortgesetzt und mit dem Einsatz der Atombomben in Hiroshima und Nagasaki einen bedauerlichen punktuellen Höhepunkt erreicht hatte. Der Vergleich mit dem Ersten Weltkrieg ist besonders aufschlussreich, da jener in starkem Maße durch das Waffensystem der Artillerie und dessen Methode des indirekten Feuers beherrscht wurde. Sicht- oder gar direkten Kontakt zum Gegner hatte die schießende Artillerie in der Regel nicht, die Geschützbediener selbst am allerwenigsten. Selbst Artil-leriebeobachter waren z. B. beim „Schießen nach Karte“ nicht unbedingt erforderlich und konnten, wenn vorhanden, allenfalls die groben Einschläge lokalisieren, kaum aber den Gegner oder die Wirkung im Ziel sehen. Während die gegnerische Infanterie in den Schützengräben jeweils zum Opfer des Artilleriefeuers wurde, ohne dass sie sich dagegen zur Wehr setzten konnte, war die Artillerie selbst, wie auch die höhere militärische Füh-rung, meist außerhalb der Reichweite der gegnerischen Waffenwirkung positioniert und dementsprechend weniger gefährdet. Der so genannte Maschinenkrieg wird damit nicht zu einem anzustrebenden Ideal. Es gilt jedoch zur Kenntnis zu nehmen, dass dieser seit langem in unterschiedlichen Formen Realität ist und alles andere als ein neuartiges Phä-nomen darstellt.

7.4 Rationale Kontrollierbarkeit

Trägt der Einsatz bewaffneter Drohnen tatsächlich zu einer weiteren Brutalisierung oder Eskalation des Kriegsgeschehens bei? Natürlich ist Krieg immer ein äußerst brutales Ereignis und selbstverständlich kann es bei jedwedem Waffeneinsatz auch zu Fehlver-halten, Missbrauch oder übertriebener Gewaltanwendung kommen. Waffen sind grund-sätzlich gefährlich und bedürfen daher sorgsamer Kontrolle. Mit Blick auf den Einsatz bewaffneter Drohnen ist selbstverständlich der möglichen Gefahr einer distanzbedingten Abstumpfung der Drohnenbediener oder einer denkbaren „spielerischen“ Verselbstän-digung derselben mit dem System vorzubeugen. Dafür gibt es jedoch organisatorische und kontrolltechnische Mittel und Wege; die USA scheinen auf einem Weg zu sein, sich diese entsprechend zu erarbeiten. Entscheidend zur Bewertung der Besonderheiten eines Waffensystems ist aber immer auch die Frage nach möglichen Alternativen. Vergleicht man den Einsatz bewaffneter Drohnen etwa mit Luftangriffen durch bemannte Kampf-flugzeuge, so können die Auflagen für den Drohneneinsatz weit strenger und die Kon-trollmöglichkeiten entsprechend intensiver gestaltet werden. Mehr als 200 Personen sind

14 Es ist ein interessanter Teilaspekt, dass gerade im Kontext einer friedensorientierten Ablehnung neuer Waffentechnologien, die vermeintlichen Vorzüge heroischen Kriegertums und das „Ethos des Kämpfers“ im „existenziellen“ Zweikampf wiederentdeckt und Drohnen als die „feige Waffe des weißen Mannes“ abqualifiziert werden (Rosenfelder 2013).

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beispielsweise in einen 24-stündigen Einsatz einer mittleren oder schweren Kampfdrohne vom Typ Predator oder Reaper eingebunden (Dean 2013, S. 20). In Verbindung mit der langen Verweildauer über dem Einsatzgebiet, ohne den Zeitdruck unter dem taktische Kampfflugzeuge grundsätzlich operieren sowie mit der Option einen Einsatz jeder-zeit auch abbrechen zu können, ermöglicht dies bei entsprechender Handhabung mehr ethische Aufsicht, juristische Bewertung und situationsbezogene Kontrolle des Waffen-einsatzes und seiner Implikationen durch höhere Führungsebenen als dies bei Luftan-griffen herkömmlicher Art der Fall ist. Gleichzeitig können im Zweifelsfalle, da es sich um unbemannte Systeme handelt, auch höhere Risiken eingegangen werden, um damit beispielsweise zu einem möglichst präzisen und begrenzten Waffeneinsatz beizutragen. Selbstverständlich kann auch beim Einsatz bewaffneter Drohnen, wie bei jeder anderen Form des Waffengebrauchs nie völlig ausgeschlossen werden, dass auch Unschuldige betroffen sein können. Verglichen mit herkömmlichen Formen des Waffeneinsatzes, z. B. bemannten Luftangriffen oder Artillerieschlägen, sind bewaffnete Drohnen jedoch in besonderem Maße geeignet, Opfer und Schäden auf ein Minimum zu begrenzen und gleichzeitig überhaupt erst wieder sichtbar zu machen.

7.5 Psychologie

Psychologisch betrachtet können bewaffnete Drohnen, bei entsprechender Handhabung und Kontrolle, gerade durch den nichtvorhandenen menschlichen Direktkontakt zum Gegner, einen Beitrag zur Reduzierung unmittelbarer wechselseitiger Emotionalität und damit zur Rationalisierung und Begrenzung des Kriegsgeschehens leisten. Die dem Krieg immanente „Tendenz zum Äußersten“ (Clausewitz 1980, S. 192–195), zur Eskalation bis hin zur Verselbständigung auch über das politische Rational hinaus, ist wesentlich emotional-psychologisch mit bedingt und ergibt sich insbesondere auch aus dem Direkt-kontakt zum Gegner und aus der unmittelbaren eigenen Betroffenheit. Hieraus kann eine emotional aufgeladene Gewalteskalationsdynamik resultieren, wie man sie beispiels-weise von den wechselseitigen Grausamkeiten insbesondere in Bürger- und Guerillakrie-gen her kennt. Überreaktion, unmäßige Gewaltanwendung oder Grausamkeiten und ein schwer zu durchbrechender Kreislauf aus Gewalt und Rache können die Folge sein.

Der Direktkontakt zum Gegner und die direkte Betroffenheit von Gewaltanwendung machen Krieg daher nicht automatisch weniger grausam und führen nicht notwendig zu Zurückhaltung in der Gewaltanwendung. Insbesondere dann nicht, wenn beidseitig die Emotionen dominieren und von Rachegedanken beherrscht werden. Eine besondere Nei-gung zur emotional bedingten Eskalation kann dem Bedienpersonal bewaffneter Droh-nen, gerade auf Grund des fehlenden Direktkontakts zum Gegner, wie auch auf Grund der persönlichen Nichtbetroffenheit von der Gewaltanwendung selbst, wohl eher nicht unter-stellt werden. Zwar handelt es sich hierbei nicht um eine besonders heroische Form des Soldatentums, jedoch könnten bei entsprechender Handhabung der Risiken bewaffnete Drohnen potenziell gerade dadurch einen Beitrag zur psychologischen Nichteskalation und damit zur Rationalisierung und Begrenzung des Kriegsgeschehens leisten.

Darüber hinaus ist zu betonen, dass mittels bewaffneter Drohnen der Gegner wie auch die Opfer eines Waffeneinsatzes für den Waffenbediener wie auch für die politisch-mili-tärische Führung und die Öffentlichkeit überhaupt erst wieder sichtbar gemacht werden.

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Für einen Artilleristen oder einen Bomberpiloten ist der Gegner, den er bekämpft, in aller Regel praktisch unsichtbar und schon gar nicht als menschliches Wesen erkennbar. Für den Drohnenbediener hingegen bekommt der Gegner, den er möglicherweise über län-gere Zeit beobachtet hat, zumindest am Bildschirm überhaupt erst wieder ein „Gesicht“, selbst wenn dieses mit Darstellungen in Computerspielen vergleichbar sein mag. Die Tatsache, dass diese Zusammenhänge derzeit überhaupt diskutiert werden, wie auch das Auftreten posttraumatischer Belastungsstörungen (PTBS) bei Drohnenbedienern sind ein deutliches Indiz hierfür (vgl. Klingst 2012; Vogt 2013; Power 2013).

7.6 Wirkungsverbund

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass bewaffnete Drohnen trotz ihres Innovations-potenzials nur ein militärisches Mittel unter vielen, eingebunden in einen militärischen Fähigkeits- und Wirkungsverbund darstellen. Obwohl Kampfdrohnen in vielen Szenarien einen sinnvollen Beitrag leisten können, dürfen sie keineswegs isoliert oder als militäri-sches Allzweckmittel betrachtet werden. Der Einsatz von Bodentruppen etwa kann durch bewaffnete Drohnen zwar in vielfältiger Hinsicht erleichtert, unterstützt, wirksamer gemacht oder überhaupt erst ermöglicht, keinesfalls jedoch ersetzt werden. Bestimmte Aufgaben können überhaupt nur von Kräften am Boden wahrgenommen werden. Das Besetzen und dauerhafte Beherrschen und Kontrollieren von Räumen und Bevölkerun-gen beispielsweise kann letztendlich nur am Boden erfolgen, genauso wie die Unterstüt-zung von Staatsaufbau oder die Herstellung von Sicherheit vor Ort. Diese Einbindung in einen militärischen Fähigkeits- und Wirkungsverbund relativiert und begrenzt den Ein-fluss, den ein einzelnes Mittel auf die Art oder gar die Wahrscheinlichkeit oder Häufigkeit mit der Krieg geführt wird, haben kann.

Kampfdrohnen dürfen auch nicht primär im Wettbewerb oder in exklusiver Konkur-renz zu anderen Waffensystemen oder Schutzmaßnahmen gesehen werden. Sie ersetzen weder gepanzerte Fahrzeuge noch Schutzwesten und sind auch mit Blick auf andere Luft-fahrzeuge zunächst eher als Ergänzung denn als Ersatz zu sehen. Insofern trifft die Frage nach einem komparativen Vorteil von Kampfdrohnen, der erst einmal nachgewiesen und gemessen werden müsse, um die Relevanz des Waffensystems überhaupt unter Beweis stellen zu können15, nicht den entscheidenden Punkt. Die Vorteile und Stärken bewaffne-ter Drohnen gerade mit Blick auf den Schutz eigener Kräfte wie auch hinsichtlich Ziel-genauigkeit, Begrenzung und Kontrollierbarkeit in der Wirkung, sind militärisch gesehen völlig unstrittig. Der militärische Wert von Kampfdrohnen liegt in ihren ganz spezifischen Parametern und Fähigkeiten im Gesamtkontext des Waffenverbundes eines militärischen Akteurs. Der Ersatz anderer Waffensysteme mag im Einzelfall in Zukunft tatsächlich eine Folge sein, ist jedoch nicht die primäre Zweckbestimmung dieser Waffenkategorie und kann daher nicht als Indikator für ihre militärische Relevanz oder Nichtrelevanz gelten.

Mit Blick auf asymmetrische Einsatzszenarien, beispielsweise im Kontext von Krisen-bewältigung und Konfliktverhütung, stellen bewaffnete Drohnen insbesondere ein Mittel zur Einsatzoptimierung, das heißt u. a. zur Reduzierung und Minimierung von Verlusten,

15 So die Forderung des Friedens- und Konfliktforschers am IFSH Martin Kahl in einem mit dem Autor geführten Interview vom 22. Oktober 2013.

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Opfern und Schäden, dar. In derartigen Szenarien ist die eigene (westliche) Überlegen-heit in der Regel so groß, dass insbesondere aus der Luft, auch mit bemannten Systemen, schon in der Vergangenheit vergleichsweise gefahrlos operiert werden konnte. Die Luft-kriegsoperationen gegen Serbien (1999), in Afghanistan (ab 2001), im Irak (ab 2003), in Libyen (2011) wie auch in Mali (2012), bei denen die durch Unfälle zu beklagen-den Verluste an Luftfahrzeugen (Flugzeugen und Hubschraubern) regelmäßig die durch Feindeinwirkung entstandenen Verluste übertreffen, verdeutlichen dies. Vor diesem Hin-tergrund ist es als eher unwahrscheinlich anzusehen, dass militärische Einsätze dieser Art ohne bewaffnete Drohnen künftig nicht mehr erfolgen würden.

Betrachtet man eher konventionell-symmetrische Szenarien, so wäre es grob fahrläs-sig, selbst auf ein Mittel zu verzichten, mit dem ohne die Gefahr eigener Verluste an Menschenleben gekämpft werden kann. Verfügt nur der potenzielle Gegner über eine solche Fähigkeit, so eröffnen sich diesem ganz neue, vor allem aber einseitige Optionen. Mit ziemlicher Sicherheit kann bereits heute festgehalten werden, dass Drohnen, gerade auch in ihrer bewaffneten Form, ein so vielseitiges Einsatzmittel mit erheblichem Weiter-entwicklungspotenzial darstellen, dass es vor dem Hintergrund aktueller und künftig vor-stellbarer Kriegs- und Konfliktlagen schwer fallen dürfte, überhaupt ein Einsatzszenario zu konstruieren, bei dem diese nicht einen sinnvollen Beitrag leisten können.

8 Militärische und sicherheitspolitische Relevanz

Deutlich zu kurz kommt in der aktuellen deutschen Debatte zu Kampfdrohnen ihre mili-tärische Relevanz für das bestehende Aufgaben- und Einsatzspektrum der Bundeswehr. Während hierbei die Bedeutung von Drohnen zum Schutz eigener Kräfte in Einsätzen im Rahmen internationaler Krisenbewältigung und Konfliktverhütung, wie derzeit in Afgha-nistan, noch in gewissem Umfang diskutiert wird, bleibt der Beitrag, den Kampfdrohnen für die Landes- und Bündnisverteidigung leisten können, fast gänzlich ausgeblendet.

Vor dem Hintergrund drastisch reduzierter Streitkräfteumfänge, der besonderen Not-wendigkeit weite Räume und Grenzen mit nur wenigen eigenen Kräften überwachen, sichern und kontrollieren zu können, wie auch mit Blick auf mögliche reaktionsschnelle Unterstützungsleistungen für geographisch exponierte Bündnispartner, ist dies ein Punkt von ganz besonderer Relevanz. Deutlich vernachlässigt wird in der aktuellen Debatte des Weiteren das waffentechnologische Revolutionspotenzial dieser Schlüsseltechnologie, insbesondere mit Blick auf die Zukunft von Luftstreitkräften und den sich hierbei aktuell vollziehenden Paradigmenwechsel. Diese Zukunft wird bereits heute in starkem Maße in unbemannten Systemen als einer „unverzichtbaren militärischen Zukunftstechnologie“ (Rühle 2013) gesehen.

Dass angesichts dieses rasanten technologischen Wandels Streitkräfte, die sich nicht schnell genug modernisieren und in entscheidenden Bereichen auf einem adäquaten tech-nologischen Stand halten, ihre militärische und damit auch sicherheits-, verteidigungs- und friedenspolitische Halbwertszeit bereits nach kurzer Zeit überschritten und damit ihre Relevanz verloren haben werden, ist an sich selbsterklärend. Ein Blick in die Vergangen-heit zeigt: Streitkräfte, die eine adäquate und zeitgerechte technologische Modernisierung versäumen, werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage

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sein, bestehende Aufträge und Aufgaben auch künftig noch angemessen erfüllen zu kön-nen. Von der Bewältigung veränderter oder neuer sicherheitspolitischer und militärischer Herausforderungen gar nicht erst zu reden.

Als warnendes historisches Beispiel sei auf die Mameluken verwiesen. Sie waren die besten Krieger ihrer Zeit, denen es sogar gelang, dem Vordringen der Mongolen bei Ain Djalut (1260) Einhalt zu gebieten. Aber ihre Zeit war im Ägypten des 13. Jahrhunderts. Beim Aufeinandertreffen mit Napoleon Bonaparte in der Schlacht bei den Pyramiden (1798) waren sie militärisch gesehen längst keine wirklichen Gegner mehr. Seither waren mehr als 500 Jahre vergangen, ohne dass sich diese Elitekrieger militärisch oder waf-fentechnisch in irgendeiner Form weiterentwickelt, modernisiert oder gar transformiert hätten, während sich die Welt um sie herum veränderte und sowohl politisch als auch technisch-industriell revolutionierte.

Will man dieses Schicksal den eigenen Streitkräften ersparen, so dürfen entscheidende waffentechnologische Trends und Weichenstellungen nicht nach Belieben ignoriert wer-den. Die Halbwertszeit der Leistungsfähigkeit moderner Streitkräfte ist heute allerdings eher in Jahren und Jahrzehnten denn in Jahrhunderten zu bemessen. Gerade auch die Nichtbeschaffung von Kampfdrohnen birgt daher sicherheits-, verteidigungs- und frie-denspolitische Risiken.

Worin aber liegen die militärische Bedeutung und die Stärken bewaffneter Drohnen konkret? Drei Bereiche sind hierbei mit Blick auf das bestehende Aufgaben- und Einsatz-spektrum der Bundeswehr im Besonderen zu nennen.

8.1 Internationale Krisenbewältigung und Konfliktverhütung

Eigenschutz und Opferreduzierung: Mit Blick auf Einsätze im Rahmen internationaler Krisenbewältigung und Konfliktverhütung, wie derzeit in Afghanistan, können bewaff-nete Drohnen insbesondere einen Beitrag zur Reduzierung von Risiken und Gefahren für die dort eingesetzten Kräfte und damit zur Reduzierung von Opfern und Verlusten leisten. Dies ist insofern von entscheidender Bedeutung, als die Opfersensibilität, sowohl in Bezug auf eigene Kräfte als auch mit Blick auf den Gegner und insbesondere unbetei-ligte Dritte, der neuralgische Punkt derartiger Einsätze speziell für westliche Streitkräfte und ganz besonders für Deutschland ist. Als Beispiel ist die Überwachung, Begleitung sowie die präzise und reaktionsschnelle Luftnahunterstützung für eigene Patrouillen, Versorgungskonvois oder Marschbewegungen zu nennen. In den US-Streitkräften stellt dies bereits heute eine Art Standardverfahren dar. Zu verweisen ist des Weiteren auf den Beitrag, den Drohnen im Kontext von Raum-, Objekt- und Lagerschutz und damit zum Schutz der dort eingesetzten eigenen Kräfte wie auch der Zivilbevölkerung leisten kön-nen. Hinzu kommt, im Vergleich zu bemannten Luftfahrzeugen, eine potenziell größere Verfügbarkeit und Kosteneffizienz bewaffneter Drohnen bei gleichzeitiger Option zum Dauereinsatz, der mit bemannten Systemen so nicht möglich ist.

Auftragserfüllung: Gleichzeitig können bewaffnete Drohnen einen Beitrag zu einer effizienteren und effektiveren Auftragserfüllung in derartigen Einsätzen leisten. Als Bei-spiel ist auf die Forderung nach einer dauerhaften und flächendeckenden Überwachung und Sicherung von Grenzen und Räumen zu verweisen. Dies kann eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Herstellung eines sicheren Umfeldes in einer Konfliktre-

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gion mit Blick auf weiterführende politisch-gesellschaftliche Maßnahmen darstellen. Bei einem in der Regel äußerst begrenzten eigenen Kräftedispositiv, das nicht bedenkenlos vermeidbaren Risiken und Gefahren ausgesetzt werden darf, sind unbemannte Systeme mit hoher Verfügbarkeit und Mobilität, langer Einsatzdauer und schneller Reaktionsfä-higkeit bei gleichzeitiger Kosteneffizienz, wie dies bei bewaffneten Drohnen der Fall ist, ein geradezu ideales Mittel. Darüber hinaus ist eine besondere Stärke bewaffneter Drohnen in der mit anderen Mitteln kaum zu erreichenden Präzision, Dosierung und Kon-trollierbarkeit des Waffeneinsatzes zu sehen, ohne dass dazu, wie dies bei bemannten Systemen grundsätzlich der Fall ist, das Eigenrisiko erhöht werden müsste. Dies kann einen Beitrag zur Rationalisierung und Begrenzung des Kriegs- und Konfliktgeschehens und damit zur Vermeidung unschuldiger und unnötiger Opfer wie auch zur Reduzierung von Kollateralschäden darstellen.

Bedarf: Mitunter wird behauptet, dass die Bundeswehr keinen Bedarf an bewaffneten Drohnen hätte, da es bisher, beispielsweise beim Einsatz in Afghanistan, auch ohne sol-che gegangen wäre und man nur in wenigen Einzelfällen entsprechende Unterstützung der Verbündeten angefordert oder erhalten hätte (vgl. Stützle 2013, S. 2).16 Außerdem wird auf das Vorhandensein anderer Mittel, wie zum Beispiel Jagdbomber oder Kampf-hubschrauber verwiesen. Solche Überlegungen ignorieren jedoch nicht nur das Sicher-heitsbedürfnis der in Kriegs- und Konfliktregionen eingesetzten eigenen Kräfte, sie verkennen darüber hinaus die Realität militärischer Einsätze wie auch bündnispolitischer Möglichkeiten und Verhaltensstandards. Dass ein Mittel, das nicht vorhanden ist, nicht eingesetzt werden kann, ist an sich selbsterklärend. Daraus einen mangelnden Bedarf abzuleiten, wäre ein logischer Kurzschluss. Dass fehlende eigene Einsatzmittel nicht in beliebiger Häufigkeit von Verbündeten angefragt werden können, insbesondere nicht durch eine Nation, die sehr wohl in der Lage wäre diese Mittel selbst zu beschaffen, ist eine bündnispolitische Realität. Der Verweis auf alternative Einsatzmittel, die ebenfalls nicht ausreichend oder rechtzeitig im eigenen Bestand vorhanden waren oder sind, ist gleichermaßen nicht weiterführend.

Eines lässt sich jedoch mit ziemlicher Sicherheit sagen: Einige der schwärzesten Tage des deutschen Afghanistaneinsatzes hätten bei Verfügbarkeit eigener Kampfdrohnen anders aussehen können. Raketenbestückte Drohnen hätten der am Karfreitag 2010 in einen Hinterhalt der Taliban geratenen Bundeswehr-Patrouille, in dessen Folge nach ca. zehnstündigem Gefecht drei Tote und acht teilweise schwerverletzte eigene Soldaten zu beklagen waren, deutliche Entlastung bringen können (vgl. Bittner und Ladurner 2013). Die angeforderten Kampfjets konnten auf Grund der allgemeinen Unübersichtlichkeit der Lage wie auch der engen Verzahnung mit dem Gegner nicht unmittelbar eingrei-fen. Begleitende Kampfdrohnen wie auch Kampfhubschrauber hingegen hätten mit ihrer sofortigen Verfügbarkeit, größeren Präzision und einem abgestuften Wirkungsspektrum

16 Stützle verweist darauf, dass der SPD-Bundestagsabgeordnete und Verteidigungspolitiker Hans-Peter Bartels einen Bedarf für deutsche Kampfdrohnen nicht erkennen könne. In Afgha-nistan seien „im Zusammenhang mit deutschen Kräften zweimal in 12 Jahren amerikanische Drohnen eingesetzt worden“.

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die Möglichkeit geboten, verzugslos und wirksam in das Gefecht einzugreifen. Beide Mittel standen nicht zur Verfügung.17

8.2 Landes- und Bündnisverteidigung

Überwachung von Grenzen und Räumen: Auch im Rahmen der Landes- und Bündnis-verteidigung stellt die Aufgabe einer dauerhaften und flächendeckenden Überwachung und Sicherung von Grenzen und Räumen – zu Land wie auch zur See – in Verbindung mit der Fähigkeit zum verzugslosen präzisen Reagieren ein wichtiges Aufgabenspektrum dar. Kampfdrohnen sind hierfür, insbesondere auf Grund ihrer verglichen mit bemannten Systemen sehr langen Stehzeiten in der Luft – derzeit beim Typ MQ-9 Reaper bis zu ca. 30 Stunden – ein sehr geeignetes und zudem vergleichsweise kostengünstiges Mittel. Vor dem Hintergrund drastisch reduzierter Streitkräfteumfänge, das heißt vor die operative Herausforderung gestellt, mit weniger Kräften in einem relativ größer gewordenen Raum auskommen zu müssen, ist dies ein umso wichtigeres Argument.

Bündnissolidarität: Darüber hinaus könnten sich bewaffnete Drohnenverbände beson-ders auch dazu eignen, eventuell bedrohten Bündnispartnern u. a. bei deren Landesver-teidigung reaktionsschnell zur Seite stehen zu können. Sie stellen daher ein geeignetes Mittel dar, Bündnissolidarität glaubhaft mit entsprechenden Fähigkeiten zu unterfüttern. Bewaffnete Drohnen sind daher, schon allein aus diesem Grund, sehr wohl in der Lage, einen relevanten und zunehmend wichtiger werdenden Beitrag zur Landes- und Bündnis-verteidigung zu leisten.

Unterstützung für Landstreitkräfte: Des Weiteren können bewaffnete Drohnen eine Unterstützung bzw. Teilkompensation in bestimmten Einsatzszenarien für drastisch redu-zierte Landstreitkräfte darstellen. Zur Führung eines beweglichen Verzögerungsgefechts etwa wären bewaffnete Drohnen ein exzellentes ergänzendes Mittel, das bei entsprechen-den Stückzahlen zumindest in Teilen in der Lage sein könnte, einen gewissen Ausgleich für fehlende Heeresverbände und eine bisher eher schwach ausgeprägte Fähigkeit zur Luftnahunterstützung von Landstreitkräften zu leisten.

8.3 Waffentechnologisches Revolutionspotenzial

Vielseitige Fähigkeiten: Dass die Zukunft von Luftstreitkräften in zunehmendem Maße von unbemannten Systemen geprägt sein wird, kommt als weiterer Punkt hinzu. Die-sem ist militärtechnologisches Revolutionspotenzial zuzutrauen. Die Entwicklung bei den US-Streitkräften scheint hierbei richtungsweisend (vgl. Petermann und Grünewald 2011, S. 46–49). Zwar ist nicht zu erwarten, dass bemannte Systeme in absehbarer Zeit obsolet werden. Ein Blick auf das Entwicklungsspektrum von Drohnen macht jedoch klar, dass es nur wenige denkbare Aufgaben für Luftstreitkräfte gibt, bei denen auch in Zukunft bemannte Systeme grundsätzlich eine technologisch signifikante Überlegen-heit gegenüber unbemannten Systemen aufzuweisen haben. Eine dieser Aufgaben ist der

17 In diesem Zusammenhang übte der SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold deutliche Kritik an der Ausstattung der Bundeswehr und verwies insbesondere auf das Fehlen von Kampfhub-schraubern (Zeit-Online 2010).

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Luftkampf, bei dem bemannte Systeme zumindest mittelfristig noch eine deutliche Über-legenheit behalten dürften.18 Ein nicht unerheblicher Teil des Aufgabenspektrums von Luftstreitkräften kann jedoch bereits heute und in steigendem Maße in naher Zukunft auch mit unbemannten Systemen wahrgenommen werden, selbst wenn deren Flexibilität und Vielseitigkeit heute in der Regel noch nicht an die bemannter Systeme heranreicht. Im spezifischen Einzelfall wird dann die Frage zu klären sein, welches Mittel in einem entsprechenden Wirkungsverbund das jeweils Geeignetere ist. Deutschland hat sich in der Vergangenheit auf relevanten rüstungsbezogenen Feldern stets eigene Kernfähigkei-ten aufgebaut und gepflegt. Es wäre daher nur konsequent, gerade bei einer Zukunfts-technologie wie Kampfdrohen entsprechend zu verfahren.

Stärken unbemannter Systeme: Die Vorteile und Stärken unbemannter Systeme im Vergleich zu bemannten Luftfahrzeugen sind hierbei insbesondere in drei Aspekten zu sehen. Erstens, in deren sehr langen Stehzeiten in der Luft. Im Unterschied zu bemannten Kampfflugzeugen bemisst sich diese nicht mehr im Stunden-, sondern im Tagesbereich.19 Das ist bislang der signifikanteste Unterschied zu bemannten Systemen. Hieraus ergibt sich die Option zu Dauereinsätzen bei gleichzeitig reaktionsschneller Verfügbarkeit. Letzten Punkt betont u. a. auch der deutsche Kommandeur der internationalen Truppen in Nordafghanistan, Generalmajor Jörg Vollmer (Handelsblatt 2013). Diese Eigenschaf-ten können beispielsweise für eine langfristige Überwachung und Sicherung von Räu-men wie auch für die Unterstützung von Bodentruppen von entscheidender Bedeutung sein. Zweitens in ihrer Kosteneffizienz, sowohl mit Blick auf die Produktion als auch den Betrieb, wodurch potenziell mehr Systeme verfügbar gemacht und damit mehr und längere Einsätze bei gegebenem Budget ermöglicht werden können. Drittens in der Tatsa-che, dass mit unbemannten Systemen auch Einsätze mit höherer Eigengefährdung durch-geführt werden können, was wiederum für die Erhöhung von Präzision in der Wirkung und damit für die Vermeidung unnötiger Opfer von Bedeutung sein kann. Derzeit sind Kampfdrohnen, insbesondere auf Grund ihrer, verglichen mit Kampfjets, relativ gerin-gen Geschwindigkeit noch vergleichsweise verwundbar, ähnlich wie etwa Hubschrauber oder Propellerflugzeuge. Dies begrenzt derzeit noch ihre Fähigkeit zum eigenständigen Eindringen in einen gegnerischen Luftraum bei intakter Luftverteidigung (Richter 2013, S. 7). Planerisch wird für die Zukunft aber auch hieran gedacht. Gerade die besonders riskante Aufgabe der Ausschaltung bzw. Unterdrückung der gegnerischen Luftabwehr könnte in Zukunft mit zum Aufgabenspektrum von Kampfdrohnen gehören.20

Modernisierungsbedarf: Diese in Teilen revolutionäre Entwicklung von Luftstreitkräf-ten zu ignorieren, hieße ihre Modernisierung und damit ihre künftige Einsatzbereitschaft zur Disposition zu stellen. Da Deutschland auf diesem Feld ohnehin Nachholbedarf hat, da bestimmte Fähigkeiten bisher nur relativ schwach ausgeprägt sind, wie zum Beispiel

18 Vgl. dazu den Zeithorizont bis 2032–2034, den sich das Pentagon planerisch für die Herstellung drohnengestützter Luftkampffähigkeit gesetzt hat (Petermann und Grünewald 2011, S. 49).

19 Ein Pilot der Bundeswehr in Afghanistan vergleicht die Stehzeiten über dem Einsatzgebiet eines bemannten Aufklärungsflugzeuges vom Typ Tornado (30 Minuten) mit denen einer Auf-klärungsdrohne vom Typ Heron (27 Stunden) (zit. n. Handelsblatt 2013).

20 Die TAB-Studie verweist in diesem Zusammenhang auf einen Planungshorizont der USA bis 2030–2032 (Petermann und Grünewald 2011, S. 49).

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die Fähigkeit zum Präzisionsangriff aus der Luft auch gegen bewegliche Bodenziele inklusive der Fähigkeit zur Luftnahunterstützung von Bodentruppen, ist das Aufgreifen dieser Entwicklung von ganz besonderer Relevanz, bietet es doch die Möglichkeit, eine bestehende Fähigkeitslücke innovativ zu schließen.

9 Fazit: Einhegung von Krieg und Gewalt

Wenn Krieg und kriegerische Gewalt selbst schon nicht beseitigt werden können, so kommt es umso mehr darauf an, nach Mitteln und Wegen zu ihrer Vorbeugung, Einhe-gung und Rationalisierung zu suchen. Diese Faktoren wie auch die Fähigkeit, bestehende Gewaltkonflikte erfolgreich und möglichst rasch zu einem humanen langfristig friedens-kompatiblen Ende führen zu können, sind heute als Bedingungen des Friedens so wichtig wie eh und je. Zu prüfen, welchen Beitrag dazu Kampfdrohnen als modernes militärisches Mittel leisten können, ist daher nicht nur eine verteidigungs- und sicherheitspolitische Frage von höchster Relevanz, sondern stellt insbesondere auch eine ethisch-moralische Sollensforderung dar. Wissenschaft, Politik und Medien in Deutschland sollten diese Frage daher aktiv und ergebnisoffen, das heißt mit Blick auf die Risiken, aber auch auf die Möglichkeiten und Chancen, die diese Zukunftstechnologie zu bieten hat, angehen und diskutieren. Ein Verharren in reflexartiger Ablehnung dieser neuen Entwicklung wäre anachronistisch, da diese global auch ohne deutsche Beteiligung längst zur Realität geworden ist.

Sicherheits-, Verteidigungs- und Friedenspolitik finden auch im 21. Jahrhundert nicht in einer idealen Welt statt. Akteure unterschiedlichster Art, diverse Konfliktlagen wie auch die beständige und dynamische Veränderung von Rahmenbedingungen, zu denen auch der technologische Fortschritt gehört, sind daher stets mit zu berücksichtigen. Wer als sicherheits-, verteidigungs- und friedenspolitischer Akteur im 21. Jahrhundert hand-lungsfähig sein will, darf sich daher dem technologischen Fortschritt nicht nach Belieben verweigern.

Dass der Umgang mit diesem Mittel einer entsprechenden politisch-gesellschaftli-chen wie auch völkerrechtlichen Kontrolle auf der Basis ethisch-moralischer Normen wie auch militärfachlicher Expertise bedarf und dass vor allem auch die spezifischen mit diesem Waffensystem verbundenen Besonderheiten und Herausforderungen ernst genommen werden müssen, um Missbrauch, Verselbständigung oder leichtfertigen Umgang zu verhindern, ist eine Selbstverständlichkeit, die im Übrigen für jede Art waf-fentechnologischer Entwicklungen gilt. Die Erarbeitung entsprechender Normen für die Nutzung von Kampfdrohnen sollte daher, insbesondere auf der Basis des bestehenden Kriegsvölkerrechts, vorangetrieben werden. Das gleiche gilt für die Entwicklung mili-tärischer, technisch-taktischer Einsatz- und Kontrollverfahren. In bewaffneten Drohnen jedoch ein gänzlich neuartiges Phänomen zu sehen, welches bisher ungekannte ethisch-moralische, völkerrechtliche, psychologische oder auch politisch-militärische Problemla-gen aufwerfen würde, wäre eine unzutreffende Bewertung dieser neuen technologischen Entwicklung.

Zu betonen ist, dass neben den Risiken, die entsprechende Sensibilität und Verantwort-lichkeit erfordern, auch die Chancen, die diese Technologie als militärisches Mittel zu

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bieten hat, gesehen werden müssen. Diese ergeben sich u. a. mit Blick auf eine mögliche Rationalisierung und Einhegung von Gewaltkonflikt und Krieg, eine möglichst weitge-hende Kontrollierbarkeit und Begrenzung von Opfern und Schäden beim militärischen Waffeneinsatz, wie auch im Hinblick auf den Schutz eigener Kräfte im Einsatz. Darüber hinaus gilt es, Beiträge, die diese Technologie im Rahmen der Landes- und Bündnis-verteidigung, insbesondere vor dem Hintergrund drastisch reduzierter Streitkräfteum-fänge, leisten kann, systematisch zu erarbeiten. Schließlich ist das waffentechnologische Revolutionspotenzial dieser Systeme, insbesondere was die Zukunft von Luftstreitkräften anbelangt, entsprechend auszuloten und in Rechnung zu stellen.

Entscheidend für das eigene Handeln mit Blick auf bewaffnete Drohnen ist heute ins-besondere die Tatsache, dass die internationale Entwicklung auf diesem Gebiet bereits so weit fortgeschritten ist, dass der einseitige Verzicht darauf für einen modernen Staat bedeuten würde, den eigenen Streitkräften zukunftsweisende technologische Entwick-lung und Modernisierung an einer entscheidenden Stelle zu verwehren. Das gilt ganz besonders für eine Industrienation, mit postheroischer gesellschaftlicher Grundorientie-rung und einer stark rückläufigen demografischen Entwicklung wie Deutschland.

Für einen im Rahmen internationaler Krisenbewältigung und Konfliktverhütung enga-gierten, zur Landes- und Bündnisverteidigung wie auch zum Schutz seiner BürgerInnen verpflichteten Nationalstaat wie Deutschland stellt sich daher heute nicht die Frage, ob Drohnen, auch in ihrer bewaffneten Form, per se gut oder schlecht sind oder ob diese Art der waffentechnologischen Entwicklung grundsätzlich zu begrüßen ist oder nicht. Wenn Deutschland heute im Rahmen seiner Sicherheits- und Verteidigungsvorsorge isoliert auf dieses Mittel verzichten würde, so machte es damit Krieg und militärischen Einsatz weder humaner noch unwahrscheinlicher. Man würde damit lediglich den eige-nen Streitkräften einen aktuell und zukünftig angemessenen Ausrüstungsstand, der auch ihrem Schutz dient, vorenthalten. Zudem würde man ihre Auftragserfüllung im Dienst an Sicherheit und Frieden wie auch ihre Verpflichtung zum Schutz der eigenen BürgerInnen im Kontext der Landes- und Bündnisverteidigung beeinträchtigen. Wer einen solch ein-seitigen Verzicht heute für Deutschland fordert, verkennt die wirkliche Tragweite und Relevanz dieser Entwicklung.

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