21
ÄNDERUNGSANTRAG 2017 KOMPOSTANLAGE BESELICH 14.02.2018 KAPITEL 20 UMWELTVERTRÄGLICHKEIT Seite 1 Kapitel 20 – Unterlagen zur Umweltver- träglichkeitsprüfung

Kapitel 20 – Unterlagen zur Umweltver- träglichkeitsprüfung

  • Upload
    others

  • View
    2

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

ÄNDERUNGSANTRAG 2017

KOMPOSTANLAGE

BESELICH

14.02.2018 KAPITEL 20 – UMWELTVERTRÄGLICHKEIT Seite 1

Kapitel 20 – Unterlagen zur Umweltver-

träglichkeitsprüfung

ÄNDERUNGSANTRAG 2017

KOMPOSTANLAGE

BESELICH

14.02.2018 KAPITEL 20 – UMWELTVERTRÄGLICHKEIT Seite 2

Inhaltsverzeichnis

20 Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung 3

20.1 Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls 3

ÄNDERUNGSANTRAG 2017

KOMPOSTANLAGE

BESELICH

14.02.2018 KAPITEL 20 – UMWELTVERTRÄGLICHKEIT Seite 3

20 Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung

20.1 Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls

Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls des Planungsbüros Gall – Landschaftsplanung und Öko-

logie - vom November 2017 inklusive Bearbeitung der Formulare, Formular 20/1: „Feststellung der

UVP-Pflicht“ und Formular 20/2: „Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Um-

weltverträglichkeitsprüfung, ist nachfolgend beigefügt.

Beselich (Landkreis Limburg-Weilburg):

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zum Umbau der „Kompostie-rungsanlage Beselich“

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls

Bearbeiter:

Dipl.-Geogr. Matthias Gall Dipl.-Biol. Dr. Hella Schlinkert Dipl.-Biol. Dr. Franziska Seer

Auftraggeber:

Redwave Waste GmbH

Wetzlar

Butzbach, im November 2017

P l a n u n g s b ü r o G a l l - Landschaftsplanung und Ökologie

Diplom-Geograph Matthias Gall 06033-15916

Bahnhofsallee 47, Ostheim mobil 0160-8543492

35510 Butzbach [email protected]

w w w . b u e r o - g a l l . d e

20.1

BÜRO GALL (2017): Umbau Kompostierungsanlage Beselich Einzelfallprüfung

Seite: 2

Auftraggeber:

Redwave Waste GmbH

Spilburgstraße 1

35578 Wetzlar

Auftragnehmer:

Planungsbüro Gall – Landschaftsplanung und Ökologie, Butzbach

Projektleitung:

Dipl.-Geogr. Matthias Gall

Texte / Karten / Kartierungen:

Dipl.-Geogr. Matthias Gall

M.Sc. Biol. Kostadin Georgiev

Dipl.-Biol. Dr. Franziska Seer

Dipl.-Biol. Dr. Hella Schlinkert

…………………………………………………………

Matthias Gall (Planungsbüro Gall), im November 2017

BÜRO GALL (2017): Umbau Kompostierungsanlage Beselich Einzelfallprüfung

Seite: 3

Formular 20/1: „Feststellung der UVP-Pflicht“

Antrag nach § 3a des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für ge-nehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Genehmigungsbehörde/Träger des Vorhabens

Anschrift der Genehmigungsbehörde

Regierungspräsidium Gießen Abteilung IV Dez. 43 Immissionsschutzbehörde Marburger Straße 91

35390 Gießen

Eingangsvermerk der Genehmigungsbehörde

Name/Anschrift des Vorhabenträgers

Herhof-Kompostierung Beselich GmbH & Co. KG Riemannstraße 35606 Solms-Niederbiel

Geschäftszeichen des Vorhabenträgers

Abteilung

Michael Koch Bearbeiter/Ansprechpartner

+49 (0) 64 42 / 95 92 26 Telefon

[email protected] E-Mail

1. Feststellung der UVP-Pflicht

1. Nach § 3a UVPG wird beantragt festzustellen, ob für das nachfolgend näher bezeich-nete Vorhaben die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü-fung besteht:

Eine Verpflichtung zur Durchführung einer UVP kann bestehen auf Grund

a) von Art, Größe und Leistung, weil

das Vorhaben in Spalte 1 der Anlage 1 zum UVPG aufgeführt ist und die mit dem Buchstaben X gekennzeichneten Größen- oder Leistungswerte erreichen oder überschreiten kann (§ 3b Abs. 1 UVPG).

das Vorhaben mit anderen Vorhaben kumuliert und zusammen mit diesen die maßgebenden Größen- oder Leistungswerte erreichen oder überschreiten kann (§ 3b Abs. 2 UVPG).

das Vorhaben die maßgebenden Größen- oder Leistungswerte durch eine Änderung oder Erwei-terung erstmals erreichen oder überschreiten kann (§ 3b Abs. 3 UVPG).

b) des Einzelfalls, weil

das Vorhaben in Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG aufgeführt ist und die mit dem Buchstaben S oder A gekennzeichneten Größen- oder Leistungswerte erreichen oder überschreiten kann (§ 3c UVPG).

c) der Änderung und Erweiterung einer UVP-pflichtigen Anlage, weil

die angegebenen Größen- und Leistungswerte durch die Änderung oder Erweiterung selbst er-reicht oder überschritten werden kann (§ 3e Abs. 1 Nr. 1 UVPG).

nach dem Ergebnis einer Vorprüfung des Einzelfalls die Änderung oder Erweiterung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann (§ 3e Abs. 1 Nr. 2 UVPG).

BÜRO GALL (2017): Umbau Kompostierungsanlage Beselich Einzelfallprüfung

Seite: 4

2. Art und Umfang

2. Art und Umfang der neuen Anlage

Anlagenänderung und der Gesamtanlage

Die Redwave Waste GmbH in Wetzlar plant den Umbau der Kompostierungsanlage Beselich im Auf-trag der Herhof-Kompostierung Beselich GmbH & Co. KG in Form eines Änderungsantrags zur be-stehenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Die Anlage befindet sich nordwestlich der B49 zwischen den Ortschaften Beselich - Heckholzhausen und Beselich - Obertiefenbach. Sie befindet sich außerhalb des Siedlungsbereichs und grenzt an Agrarland und Wald. Die Kompostierungsanlage ist großflächig versiegelt und bebaut.

Redwave beschreibt die Umbaumaßnahmen und deren Anlass wie folgt (Auszüge aus einem Schrei-ben der Redwave Waste GmbH):

„Grundlage für den geplanten Umbau der Kompostierungsanlage Beselich ist die seitens des RP Gießen an die Herhof-Kompostierung Beselich GmbH & Co. KG im Entwurf ergangene nachträgliche Anordnung zur Sanierung der Kompostierungsanlage Beselich; Dokument-Nr. 2016/127766.“ (….) „Wesentliche Forderungen aus der Anordnung der RP Gießen

Die Kernforderung aus der Anordnung lautet, dass zukünftig keine Behandlung oder Lagerung von Kompost oder Nebenprodukten mit einem Rottegrad <III außerhalb geschlossener Einrichtungen mehr erfolgen soll. Darüber hinaus ist für den abzusaugenden geschlossenen Hallenbereich der An-lieferungs-/Aufbereitungs- und Boxenhalle eine Luftwechselrate von mindestens 2 gefordert. Sämtli-che beim Prozess der Verarbeitung oder Lagerung des Abfalls bzw. Kompostes bis Rottegrad III entstehende Hallen- und Prozessabluft soll gefasst und über Filter geführt werden. Die genannten Auflagen ziehen einen teilweise erheblichen baulichen Aufwand nach sich, dem mit der jetzt vorge-legten Planung Rechnung getragen wird. Der zu erstellende Änderungsantrag soll die geplante Um-setzung darstellen.“

3. Wesentliche Kenndaten

Wesentliche Kenndaten der neuen Anlage

Anlagenänderung und der Gesamtanlage

Wesentliche Kenndaten zur bestehenden Kompostierungsanlage und geplanten Umbaumaßnahmen

Parameter Ausprägung

Lagebezeichnung, Größe Gemeinde Beselich – Gemarkung Obertiefenbach, Flur 9, Flurstü-cke 2/3, 4/1, 4/4.

Art der bestehenden An-lage

Bioabfall- Kompostierungsanlage mit einer Kapazität von 36.000 t/a für Bioabfälle und max. 14.900 t/a Grünschnitt.

Max. Fundamenttiefe Ca. 1,5 m.

Verbleib des Bodenaus-hubs

Nicht auf dem Betriebsgelände verbleibender Bodenaushub wird abgefahren und ordnungsgemäß entsorgt.

Gebäudehöhe Maximal 11,41 m.

Art und Umfang der Um-baumaßnahmen

Folgende Einzelmaßnahmen sind geplant (vergleiche Abb. 1 und Abb. A.2 in Anhang V):

- Ergänzung der bisherigen Rotteboxen um vier weitere (in der bisherigen Anlieferungshalle);

- Teilweiser Umbau der Nachrotte- und Lagerhalle zu einer Anlieferungs- und Aufbereitungshalle;

- Errichtung der Biofilter 1 und 2 und der dazu gehörigen Luftbefeuchter inkl. Anbinden an die Boxen- und Hallenabluft sowie die Inbetriebnahme;

- Schließen der halboffenen Hallen; - Abriss der beiden Filterboxen im Norden der Halle; - Errichtung einer neuen geschlossenen Verladehalle; - Errichtung eines überdachten Waschplatzes; - Erweiterung des Verwaltungsgebäudes;

BÜRO GALL (2017): Umbau Kompostierungsanlage Beselich Einzelfallprüfung

Seite: 5

- Erweiterung geschotterter Umfahrten; - Aufstellen eines Photovoltaik-Containers; - Bau einer Löschwasserzisterne.

Insgesamt werden nahezu 1.900 m² in Anspruch genommen. Der Umfang der zusätzlichen Neuversiegelung beträgt 1.031 m².

Verfahren Grünabfallkom-postierung

- Anlieferung max. 14.900 t/a; - Zerkleinerung und teilweise mehrfaches Sieben des Grünabfalls /-

kompostes; - Kompostierung der Fraktion < 30 mm als Brennstoff für

Biomassefeuerungsanalgen; - Nach 3-wöchiger aktiver Rotte Absiebung des Grünabfallkom-

postes; - Lagerung des Überkorns (> 15 mm) außerhalb der Halle und

Erzeugung von Erdenmischungen aus dem überwiegenden Teil des Komposts; weitere Rottung des verbliebenen Materials bis zur Vermarktung.

Verfahren Bioabfallkom-postierung

- Anlieferung von max. 36.000 t/a; - Rottung in einer der belüfteten Rotteboxen mindestens bis

Rottegrad 3 (ca. 21 Tage); - Absiebung in 3 Fraktionen:

o Kompostfraktion 0/15); o Mittelfraktion 15/100; o Siebüberlauffraktion 100/x.

- Nachrotte der Fraktionen, wobei nur die Mittelfraktion aktiv nachgerottet wird;

- Abtransport der Fraktion 0/15 und 100/x nach im Jahresmittel 3-wöchiger Lagerung;

- Absieben der aktiv über ca. 3 Wochen nachgerotteten Mittelfraktion, wobei nochmals ca. 50 % Kompost (0/15) erzeugt werden;

- Lagerung der Siebreste in der Nachrottehalle.

Endprodukte Kompost, Biomasse- und Erdenmischungen; teilweise auch Ersatzbrennstoff aus Grünabfällen.

Abfall/Abwasser - Häusliche Abwässer, Kondensat und Abfall. - Dach- und Verkehrsflächenwasser, das durch einen Klein-

speicherteich mit Belüftung vom Gelände abgeleitet wird.

Rückhaltevolumen bei Unfällen

Die Anlage ist dreiseitig (hofseitig) mit Wällen umgeben, im Bereich der Einfahrten mit erhöhter Schwelle, die im Notfall Flüssigkeiten im gebotenen Umfang rückhalten können.

Emissionen Geruch und Staub: Auch zusätzliche Geruchsbelastungen über das bisher schon herrschende Maß hinaus sind nicht zu erwarten. Durch die geplante Verbesserung der Luftfilteranlagen ist von einer Verringerung der Geruchsbelastung auszugehen. Im Einzelnen setzt sich das Gutachten RICHTER & RÖCKLE (2017) mit den Fragen der staub- und luftgebundenen Schadstoffe auseinander.

4. Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen der Anlage seit dem 2. Juni 1988 mit Angabe von Größen- und Leistungs-werten Entfällt

5. Bezeichnung/Zweck der Anlage in Anlehnung an die 4. BImSchV

Anlagen zur Erzeugung von Kompost aus organischen Abfällen mit einer Durchsatzkapazität an Einsatzstoffen von 75 Tonnen oder mehr je Tag.

Nummer 8.5.1 Spalte 1 Buchstabe: G des Anhangs 1 der 4. BImSchV

BÜRO GALL (2017): Umbau Kompostierungsanlage Beselich Einzelfallprüfung

Seite: 6

6. Bezeichnung der Anlage in Anlehnung an die Liste UVP-pflichtiger Anlagen nach An-lage 1 zum UVPG

Errichtung und Betrieb einer Anlage zur biologischen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen, soweit nicht durch Nummer 8.4.2 erfasst, mit einer Durchsatzkapazität an Einsatzstoffen von 50 t oder mehr je Tag.

Nummer 8.4.1.1 Spalte 2 Buchstabe: A der Anlage 1 zum UVPG

7. Angaben zum Standort

Werk/Betrieb: Kompostierungsanlage Beselich

Straße, Hausnummer: Niederstein Nord

Postleitzahl, Ort: 65614 Beselich

Kreis/kreisfreie Stadt: Limburg

Gemarkung: Obertiefenbach (Beselich)

Flur: 9

Flurstück: 2/3, 4/1, 4/4

Gebäudebezeichnung gemäß Werksplan / Lageplan:

siehe Auszug aus dem Liegenschaftsbuch;

siehe Karte 1

8. Mögliche Kumulation nach dem UVPG

Bisher nicht UVP-pflichtige Vorhaben derselben (mengenschwellenbewehrten) Art, die in einem engen Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen:

Betreiber

Standort

Betreiber

Standort

Betreiber

Standort

9. Mögliche Kumulation nach dem UVPG

Dem Antrag sind Angaben, Beschreibungen und Zeichnungen des Vorhabens in 3facher Ausfertigung

beigefügt.

BÜRO GALL (2017): Umbau Kompostierungsanlage Beselich Einzelfallvorprüfung

Seite: 8

Karte 1: Lage der Kompostierungsanlage (Grundlage TK 25) und umliegende Schutzgebiete

PLANUNGSBÜRO GALL (2017): Umbau Kompostierungsanlage Beselich Einzelfallvorprüfung

Seite: 9

Formular 20/2: „Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung“

1 Merkmale des Vorhabens Beschreibung des Sachverhalts

1.1 Größe des Vorhabens

1.1.1 Überschreitet das Vorhaben 60 % der entsprechenden Größe oder Leistung aus Spalte 1, für die eine UVP zwingend erforderlich ist?

Nein. Für Anlagen zur biologischen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen besteht keine Kenngröße für eine zwingend erforderliche UVP.

1.1.2 Flächenverbrauch (Bodenversiegelung) – Überschrei-tet die erforderliche Grundfläche für das Vorhaben 20.000m²?

Nein. Die Neuversiegelung durch die beantragte Anlagenänderung beträgt ca. 1.000 m².

1.1.3 Ist mit der Planung auch ein Vorhaben verbunden, das eigenständig einer Nr. nach Anlage 1 UVPG zugeord-net werden kann, wie z.B. Nr. 8.1.1?

Ja.

1.2 Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft

1.2.1 Wasser

1.2.1.1 Ist es im Zusammenhang mit dem Vorhaben erforder-lich, eine Abwasserbehandlungsanlage zu errichten bzw. wesentlich zu ändern, die für nachfolgende Ab-wassermengen ausgelegt ist: - organisch belastetes Abwasser ≥ 600 kg BSB5/d

(roh) bis < 9000 kg BSB5/d (roh)

Nein.

- organisch belastetes Abwasser ≥ 120 kg BSB5/d (roh) bis <600 kg BSB5/d (roh)

Nein

- anorganisch belastetes Abwasser ≥ 900 m³/2h bis 4500 m³/2h (ausgenommen Kühlwasser)

Nein

anorganisch belastetes Abwasser ≥ 10 m³/2h bis 900 m³/2h (ausgenommen Kühlwasser)

Nein

1.2.1.2 Entnehmen/ Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser Nein.

PLANUNGSBÜRO GALL (2017): Umbau Kompostierungsanlage Beselich Einzelfallvorprüfung

Seite: 10

1 Merkmale des Vorhabens Beschreibung des Sachverhalts zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen von - 5000 bis < 100.000 m³/Jahr

- 100.000 bis < 10 Mio. m³/Jahr? Nein

1.2.1.3 Tiefbohrungen zum Zwecke der Wasserversorgung vorzunehmen?

Nein.

1.2.2 Boden

1.2.2.1 Schadstoffeintrag Nein.

1.2.2.2 Ist mit dem Vorhaben eine Abgrabung zur Gewinnung von Bodenbestandteilen wie Kies, Sand, Mergel, Ton, Lehm oder Steinen verbunden, deren Rauminhalt mehr als 10.000 m³ beträgt?

Nein.

1.2.3 Natur und Landschaft

1.2.3.1 Findet das Vorhaben außerhalb von folgenden Gebie-ten statt - Gebiete mit Bebauungsplänen nach § 30

BauGB - Gebiete während der Planaufstellung nach §

33 BauGB - Gebiete im Innenbereich nach § 34 BauGB?

Ja.

1.2.3.2 Findet das Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB statt?

Ja.

1.2.3.3 Erfordert das Vorhaben die Rodung von Wald auf ei-ner zusammenhängenden Fläche von mehr als 5.000 m²?

Nein.

1.2.3.4 Kann das Vorhaben das Landschaftsbild beeinträchti-gen?

Nein.

1.3 Abfallerzeugung

1.3.1 Anfall gefährliche Abfälle in [t/a] Keine.

PLANUNGSBÜRO GALL (2017): Umbau Kompostierungsanlage Beselich Einzelfallvorprüfung

Seite: 11

1 Merkmale des Vorhabens Beschreibung des Sachverhalts

1.4 Umweltverschmutzung und Belästigungen

1.4.1 Luft

1.4.1.1 Werden Emissionen (Massenströme) nach Nr. 4.6.1.1 a) TA Luft überschritten?

Nein.

1.4.1.2 Werden Emissionen (diffuse Emissionen) nach Nr. 4.6.1.1 b) TA Luft überschritten?

Nein.

1.4.1.3 Ist eine Ermittlung der Vorbelastung nach Nr. 4.6.2.1 TA Luft erforderlich?

Nein.

1.4.1.4 Ist mit einer relevanten Zusatzbelastung gemäß Nr. 4.1 c) TA Luft zu rechnen? (s. Nrn. 4.2.2 a), 4.3.2 a), 4.4.1 Satz 3, 4.4.3 a) und 4.5.2 a))

Nein.

1.4.1.5 Liegen hinreichende Anhaltspunkte für eine Sonderfall-prüfung nach Nr. 4.8 TA Luft vor?

Nein.

1.4.1.6 Werden bei bestimmungsgemäßem Betrieb geruchsin-tensive Stoffe emittiert?

Ja, s. RICHTER & RÖCKLE (2017).

1.4.1.7 Stickstoffdeposition in die Vegetation sensibler Berei-che (z.B. FFH/Natura 2000)?

Nein.

1.4.2 Lärm

1.4.2.1 Wird der um 6 dB(A) verminderte Richtwertanteil der Immissionsrichtwerte nach Nr. 6 TA Lärm am maßgeb-lichen Immissionsort (eventuelle Verkehrsgeräusche sind zu berücksichtigen) überschritten?

Nein. s. BAUMBUSCH (2017)

1.5 Unfallrisiko, insbesondere mit Blick auf verwendete Stoffe und Technologien

1.5.1 Wird das Vorhaben in einem Betriebsbereich nach § 3 Abs. 5a BImSchG realisiert, in dem gefährliche Stoffe in Mengen vorhanden sind, die die in Anhang I Spalte 4 der 12. BImSchV genannten Mengenschwellen errei-chen oder überschreiten?

Nein.

1.5.2 Technologie (Reaktionen) Nein.

PLANUNGSBÜRO GALL (2017): Umbau Kompostierungsanlage Beselich Einzelfallvorprüfung

Seite: 12

1 Merkmale des Vorhabens Beschreibung des Sachverhalts Relevante Unfallrisiken in Bezug auf die Umwelt gehen von einer Kompostierungsanlage im normalen Betrieb nicht aus. Im Falle, dass es dennoch zu einem Unfall kommt, sind als Schadstoffe im Wesentlichen die Betriebsstoffe der Fahrzeuge oder nährstoffreiche Kompostmaterial betroffen. Im Falle katastrophaler Ereignisse wie Bränden sind die üblichen Notfallmaßnahmen (Feuerwehr) zu ergreifen und ggf. Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.

1.5.3 Sind bei Änderungsvorhaben sicherheitsrelevante An-lagenteile betroffen?

Nein.

2 Standort des Vorhabens Beschreibung des Sachverhalts

2.1 Bestehende Nutzung des Gebietes, insbesondere als Fläche für Siedlung und Erholung, für land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzungen, für sonstige wirt-schaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver-sorgung (Nutzungskriterien)

Die in Anspruch genommenen Bereiche befinden sich bereits vor Umsetzung der Maß-nahmen innerhalb des Geländes der Kompostierungsanlage.

2.2 Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit von Wasser, Boden, Natur und Landschaft des Gebietes (Qualitätskriterien)

Boden: Natürlich gewachsene Böden werden nicht in Anspruch genommen. Betroffen sind allein Bereiche mit anthropogenen Auftragsböden.

Wasserhaushalt:

• Oberflächengewässer: o Im Eingriffsbereich nicht vorhanden. o Auf dem Anlagengelände besteht ein Regenrückhalteteich.

• Grundwasser: o Grundwasserführende Schichten sind nicht betroffen.

• Wasserrechtliche Schutzgebiete: o Lage der Kompostierungsanlage im Trinkwasserschutzgebiet Zone IIIB.

Biotoptypen und Flora:

• Die betroffene Streuobstwiese unterliegt dem Schutz des § 30 BNatSchG (hier in Verbindung mit § 13 HAGBNatSchG).

• Schutzgebiete nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind nicht betroffen.

PLANUNGSBÜRO GALL (2017): Umbau Kompostierungsanlage Beselich Einzelfallvorprüfung

Seite: 13

2 Standort des Vorhabens Beschreibung des Sachverhalts • Naturschutzfachlich bedeutsame Biotope werden durch die Planung nicht berührt.

Fachlich gilt dies auch für die Streuobstwiese, die derzeit als degradiert einzustufen ist.

Fauna:

• Hochwertige Tierlebensräume sind durch die Planung nicht betroffen.

• Geschützte Lebensstätten von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind in den Eingriffsbereichen mit hinreichender Sicherheit auszuschließen.

• Die Untersuchung der Vögel (Europäische Vogelarten) ergab, dass ausschließlich typische und häufige Vogelarten als Brutvögel in den Eingriffsbereichen und deren nahem Umfeld vorkommen. Möglicherweise betroffene Vogelarten mit ungünsti-gem Erhaltungszustand sind einzig Haussperling und Stieglitz.

Landschaftsbild und Erholungsvorsorge: Relevante Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind - angesichts der bereits bestehen-den Anlagen - sicher auszuschließen. Eine beachtenswerte Funktion für die Erholungs-vorsorge besteht nicht.

Mensch: Das Schutzgut Mensch wird vor allem über die Wohnumfeldfunktionen beschrieben, zu denen auch die Erholungs- und Freizeitfunktionen gehören. Der Abstand des Plangebiets zum Ortsrand von Heckholzhausen (nordöstlich) beträgt ca. 800 m, das Gewerbegebiet Beselich befindet sich in etwa 900 m Entfernung. Relevante Erholungsnutzungen beste-hen im Umfeld des Pangebiets nicht.

Kultur- und Sachgüter: Kultur- und Sachgüter sind von dem geplanten Bauvorhaben nicht betroffen.

2.3 Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Be-rücksichtigung folgender Gebiete und von Art und Um-fang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien)

siehe im Folgenden.

2.3.1 Natura 2000-Gebiete nach §7 Abs.1 Nr.8 BNatSchG Irrelevant. FFH- und Vogelschutzgebiete bestehen im relevanten Umfeld nicht. Das nächstgelegene Natura2000-Gebiet ist 1,2 km entfernt. Eine überschlägige FFH-Prognose belegt dies (siehe E-A-Planung, Kap. 3.5.6).

PLANUNGSBÜRO GALL (2017): Umbau Kompostierungsanlage Beselich Einzelfallvorprüfung

Seite: 14

2 Standort des Vorhabens Beschreibung des Sachverhalts

2.3.2 Naturschutzgebiete gemäß § 23 BNatSchG, soweit nicht bereits von Nr. 2.3.1 erfasst

Irrelevant. Das nächstgelegene NSG liegt etwa 1,8 km entfernt.

2.3.3 Nationalparke gemäß § 24 BNatSchG, soweit nicht be-reits von Nr. 2.3.1 erfasst

Bestehen auch großräumlich betrachtet nicht.

2.3.4 Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß den §§ 25 und 26 BNatSchG

Bestehen auch großräumig betrachtet nicht.

2.3.5 Naturdenkmäler nach § 28 BNatSchG Naturdenkmäler konnten im nahen Umfeld nicht recherchiert werden.

2.3.6 Geschütze Landschaftsbestandteile, einschl. Alleen nach § 29 des BNatSchG

GLBs konnten im nahen Umfeld nicht recherchiert werden.

2.3.7 Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG Die Inanspruchnahme der Streuobstwiese umfasst etwa 900 m².

2.3.8 Wasserschutzgebiete nach § 51 WHG, Heilquellen-schutzgebiete nach § 53 Abs. 4 WHG, Risikogebiete nach § 73 Abs.1 WHG und Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG

Das Plangebiet liegt in der Trinkwasserschutzzone IIIB (WSG ID 533-048) der Gemeinde Ahlbach (Festlegung 13.8.1987).

2.3.9 Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschrif-ten festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits über-schritten sind

Nein.

2.3.10 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte in verdichte-ten Räumen i. S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 5 ROG

Nein.

2.3.11 In amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmä-ler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Ge-biete, die von der Denkmalschutzbehörde als archäo-logisch bedeutende Landschaft eingestuft worden sind

Denkmalgeschützte Objekte bestehen weder im Anlagenbereich noch in dessen naher Umgebung.

3 Merkmale der möglichen Auswirkungen Beschreibung des Sachverhalts

3.1 Dem Ausmaß der Auswirkungen (geografisches Ge-biet und betroffene Bevölkerung)

Die Flächeninanspruchnahme für den Umbau entspricht einem Umfang von ca. 1.900 m², davon:

- Hecke, heimisch: ca. 20 m²; - Streuobstwiese, extensiv: ca. 900 m²;

PLANUNGSBÜRO GALL (2017): Umbau Kompostierungsanlage Beselich Einzelfallvorprüfung

Seite: 15

3 Merkmale der möglichen Auswirkungen Beschreibung des Sachverhalts - Ruderale Wiese: ca. 20 m²; - Voll versiegelt: ca. 160 m²; - Teilversiegelt (Schotter): ca. 570 m²; - Dachfläche: ca. 100 m²; - Extensivrasen: ca. 60 m²:

Die nächstgelegenen Wohngebäude sind in Heckholzhausen ca. 800 m und in Beselich ca. 900 m entfernt.

3.2 Dem etwaigen grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen

Besteht nicht.

3.3 Der Schwere und Komplexi-tät der Auswirkungen

Die Schwere und Komplexität der Auswirkungen wird an den Anhaltswerten nach BALLA et al. (2011) für eine schwere Auswirkung gemessen:

Auswirkung Schwere Auswirkung nach BALLA et al. (2011)?

Vorhaben schöpft Größe und Leistung des Vorprüfungsbereichs (zwischen unterem und oberem Prüfwert) zu mindestens 75 % aus?

Nein.

Begründete Möglichkeit von Gesundheitsge-fahren?

Nein. Maßgebliche Grenzwerte werden eingehalten. Durch die Um-baumaßnahmen wird eine Verbesserung der Emissionswerte bewirkt.

Umweltqualitätsnormen werden überschritten? Nein.

Beeinträchtigung Natura-2000-Gebiet? Nein.

Beeinträchtigungen von Schutzgebieten und –objekten des Naturschutzrechts (§§ 23 bis 29 BNatSchG)?

Nein.

Beeinträchtigungen von Gewässern oder Was-serhaushaltsfunktionen?

Nein.

Verlust oder erhebliche Minderung von Funkti-onen des Oberbodens?

Nein.

Verlust oder erhebliche Minderung von Klima-schutzfunktionen?

Nein. Die Maßnahme bewirkt eine Verbesserung.

PLANUNGSBÜRO GALL (2017): Umbau Kompostierungsanlage Beselich Einzelfallvorprüfung

Seite: 16

3 Merkmale der möglichen Auswirkungen Beschreibung des Sachverhalts

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes? Nein.

Verlust oder erhebliche Minderung von natur-historisch oder kulturhistorisch bedeutsamen Objekten?

Nein.

Funktionsverluste oder –minderungen in Ge-bieten mit besonderer Schutzwürdigkeit?

Nein.

>=1,6 ha Fläche werden im Außenbereich neu versiegelt?

Nein.

Parkplatz mit einer Größe von 0,875 ha oder mehr?

Nein.

Rodung einheimischer und standortgerechter Gehölze im Umfang von mehr als 1 ha?

Nein.

Bodenbewegungen von mehr als 200.000 m³ im Bereich naturnaher Böden?

Nein.

Versiegelungen im Überschwemmungsgebiet und Abflusshindernisse oder Retentionsraum-verluste?

Nein.

Vorhaben ist über einen Radius von 500 m hinaus im Außenbereich deutlich sichtbar und kann erhebliche Beeinträchtigungen des Land-schaftsbildes auslösen?

Nein. Die beantragten Vorhaben bewirken keine beachtenswerte Ver-änderung des bisherigen Landschaftsbildes.

Für die einzelnen Schutzgüter (Qualitätskriterien) ergibt sich folgende Matrix:

Mögliche Auswirkung Schwere der Auswirkung / Begründung

Boden

Hochwertiger Böden / Archivböden Nicht betroffen.

Verlust der Lebensraumfunktion Unbedeutend, da keine besonders schützenswerten Bereiche betroffen sind und der Eingriffsumfang insgesamt gering ist.

Beeinträchtigungen von Funktionen im Stoff-kreislauf

Betroffen sind anthropogene Auftragsböden ohne besondere Bodenfunktionen.

Veränderungen der Standortfaktoren Standortfaktoren werden nicht verändert.

Bodenerosion Erosionsgefährdete Bereiche sind nicht betroffen.

PLANUNGSBÜRO GALL (2017): Umbau Kompostierungsanlage Beselich Einzelfallvorprüfung

Seite: 17

3 Merkmale der möglichen Auswirkungen Beschreibung des Sachverhalts

Verdichtung Irrelevant. Keine gewachsenen Böden.

Verunreinigungen Die Anlage erzeugt keine wassergefährdenden Stoffe.

Wasser

Sensible Bereiche betroffen (WSG Zone I und II)?

Nein..

Anschnitt Stau- / Grundwasser Nein.

Stau von Grundwasser Nein.

Verunreinigung Grundwasser Nein. s.o.

Beeinträchtigung von Fließgewässern Nein.

Biotoptypen / Flora

Hochwertige Biotoptypen (z.B. § 30 BNatSchG) betroffen

Ja. Betroffen ist eine aktuell allerdings degradierte Streuobst-wiese.

Bemerkenswerte Arten betroffen? Nein.

Flächeninanspruchnahme Die Flächeninanspruchnahme beträgt weniger als 0,2 ha.

Einträge von Schadstoffen, einschließlich Stäuben etc.

Nein.

Fauna

Hochwertige / sensible Arten in der potenziel-len Wirkzone des Plangebiets

Nein. Haussperling und Stieglitz sind allgemein häufig und anpas-sungsfähig.

Flächeninanspruchnahme mit Tötung / Verlet-zung von Tieren

Durch Vermeidungsmaßnahmen sicher ausgeschlossen.

Schädigung / Beeinträchtigung von Lebens-stätten / Lebensräumen (bau- und anlagenbe-dingt)

Ohne Relevanz. Betroffene Arten verlieren keine wesentlichen Funktionen.

Störungen (bau- und betriebsbedingt) Besonders störungssensible Arten kommen nicht vor.

Kollisionen mit den Anlagen Irrelevant.

PLANUNGSBÜRO GALL (2017): Umbau Kompostierungsanlage Beselich Einzelfallvorprüfung

Seite: 18

3 Merkmale der möglichen Auswirkungen Beschreibung des Sachverhalts

Landschaftsbild / Erholungsvorsorge

Visuelle Störung durch Überformung der Ober-flächengestalt

Es erfolgt keine beachtenswerte Überformung der Oberflächen-gestalt.

Verunstaltung des Landschaftsbildes Irrelevant.

Kultur- und Sachgüter

Sind regional bedeutsame Denkmäler ggf. re-levant betroffen?

Nein.

Mensch: siehe unter 3.1 sowie im Einzelnen bei

3.4 Der Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen Die beschriebenen Auswirkungen treten sicher ein.

3.5 Der Dauer, Häufigkeit und Reversibilität von Auswir-kungen

Die Auswirkungen werden dauerhaft wirksam.

Verwendete Literatur

RICHTER & RÖCKLE (2017): Prognose der Geruchs- und Staubemissionen und -immissionen sowie Stellungnahme zu den Bioaerosolen im Rah-men des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Änderung der Kompostierungsanlage der Herhof-Kompostierung Bese-lich GmbH & Co. KG.

BAUMBUSCH (2017): Gutachten Nr. L 8289-1 zu den Lärmimmissionen der Kompostierungsanlage der Herhof-Kompostierung Beselich GmbH & Co. KG in 65614 Beselich.