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Peter Eichenberger. Kaufvertrag. Besitz Der Besitzer hat eine Sache in seiner Gewalt. Er kann die Sache zwar nutzen, aber nicht frei darüber verfügen. Eigentum Der Eigentümer hat das absolute Recht an einer Sache. Er kann die Sache nutzen, aber auch veräussern. vs. Kaufvertrag. - PowerPoint PPT Presentation
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KaufvertragPeter Eichenberger
Kaufvertrag
BesitzDer Besitzer hat eine Sache in seiner Gewalt. Er kann die Sache zwar nutzen, aber nicht frei darüber verfügen.
EigentumDer Eigentümer hat das absolute Recht an einer Sache. Er kann die Sache nutzen, aber auch veräussern.
vs.
Kaufvertrag
KaufWare gegen Geld
TauschWare gegen Ware
SchenkungWaren gegen Freude
3 Arten von Veräusserungsverträgen
Kaufvertrag
MündigkeitUrteilsfähigkeit
Handlungsfähigkeit
Zustandekommen eines Vertrages
Kaufvertrag
OR 1Zum Abschluss eines Vertrages ist die gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung der Parteien erforderlich
OR 11 Verträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz eine solche vorschreibt.
Im Prinzip sind Verträge formlos gültig
Kaufvertrag
Willensäusserung
Mit Worten
Direktes Gespräch Telefon Brief Bestellkart
e FAX/Mail
Ohne Worte
Kopfnicken Handschlag
Hand erheben
Ware an der Kasse
zeigenAnpreisen
Mündlich Schriftlich
ZeichenSchlüssiges Verhalten
Kaufvertrag
Einfache Schriftlichkeit
Form der Verträge
Qualifizierte Schriftlichkeit
Öffentliche Beurkundung
Registereintrag
•Grundbuch•Handelsregister•Eigentumsvorbehaltsregister
Kaufvertrag
Unverbindlich
Der Vertragsabschluss
Verbindlich
Befristet
Antrag unter Anwesenden
Unbefristet
•Antrag unter Abwesenden
Kaufvertrag
Nichtige Verträge
Anfechtbare Verträge
Mängel bei Vertragsabschluss
Kaufvertrag
Wesentlicher Irrtum
Anfechtbare Verträge
Täuschung
Übervorteilung
Kaufvertrag
Kaufgegenstände
Kaufvertrag
Fahrniskauf
Gattungsware Speziesware
Grundstückkauf
Kaufvertrag
Gattungsware
FahrniskaufSpeziesware
Gegenstand der Erfüllung
Ort der ErfüllungZeit der
ErfüllungÜbergang von Nutzen und Gefahr
Kaufvertrag
Antrag und Annahme
Inhalt
Formulierung
Ja/Nein
Kaufvertrag
Unverlangte Warensendungen
Besondere ArtenVerlangte Ansichtssendungen
Kauf nach muster
Kaufvertrag
Werbefahrten 7 Tage
Rücktrittmöglichkeiten
Schriftliche Bestellungen – Widerruf vor Bestelleingang
Kaufvertrag
Vertragsverletzungen
Vertragsverletzung
Durch Käufer
Annahmeverzug Zahlungsverzug
Durch Verkäufer
Lieferverzug Mangelhafte Lieferung
Kaufvertrag
Verjährung
Kaufvertrag
HandelsregisterAls Handelsregister bezeichnet man ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über die nach kaufmännischer Art geführten Unternehmen in einem bestimmten geografischen Raum führt. Das Handelsregister soll eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllen.Typischerweise enthält das Handelsregister unter anderem Informationen über Firma, Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen, den Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen, die Rechtsform des Unternehmens sowie das Grund- oder Stammkapital.
Kaufvertrag
Rechte eines eingetragenen Unternehmens
Schutz der Firma (Namen)
Kaufvertrag
Wahl des Firmennamens
•Inhalt muss der Wahrheit entsprechen•Einzelfirma mit Familiennamen•Kollektivgesellschaft mit Familiennamen und Zusatz•Kommanditgesellschaft der Namen des Komplementärs•Freier Namen mit Zusatz AG/GmbH