Upload
hinrich-dumke
View
109
Download
1
Embed Size (px)
Citation preview
Referat von Susann Hartig & Constanze Siegel
1
Kauf
→ Kaufvertrag◦ → Verpflichtungsgeschäft◦ → Erfüllungsgeschäft◦ → Abstraktionsprinzip
→ Zustandekommen eines Kaufvertrages◦ → Willenserklärung◦ → bildliche Darstellung des Kaufvertrages◦ → Übersicht des Kaufvertrages mit Leistungsstörungen
→ Privatautonomie/ Vertragsfreiheit → Garantie
→ Gewährleistung◦ → Gewährleistungsansprüche
→ AGB´s (Allgemeine Geschäftsbedingungen) → Geschäftsfähigkeit/ -unfähigkeit
◦ → Minderjährigenrecht
2
Verbraucher Träger und Handlungsbereiche Verbraucherinformationen Verbraucherschutz Verbrauchererziehung
3
Bürgerlicher Kauf Kaufvertrag wird von mindestens zwei nicht
Kaufleuten geschlossen; Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch
HandelskaufKaufvertrag zwischen mindestens zwei Kaufleuten;
Rechtsgrundlage ist das Handelsgesetzbuch Einseitiger HandelskaufKaufvertrag zwischen einem Kaufmann und einem
Nichtkaufmann
4
§433 (1) Durch den Kaufvertrag
wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat die Sache frei von Sach- oder Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
(BGB 2005).
5
Durch den abgeschlossenen Kaufvertrag entstehen für beide Vertragspartner Pflichten, die es zu erfüllen gilt.
Pflichten des Verkäufers Übergabe der Sache Verschaffen des Eigentums der Sache Sache frei von Sach- od. Rechtsmängeln
zu verschaffen
Pflichten des Käufers Zahlen des vereinbarten Kaufpreises Abnahme der Sache
6
VerkäuferÜbereignung der Sache
(bewegliche Sachen oder Rechte)
KäuferÜbergabe der Sache
(Kaufpreis)
7
Verpflichtungsgeschäft + Erfüllungsgeschäft
= Abstraktionsprinzip
Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft (auch Verfügungsgeschäft genannt) gehören rechtlich zusammen, müssen aber dennoch voneinander
getrennt betrachtet werden, da sie sich inhaltlich unterscheiden.
8
Zwei übereinstimmend
eWillenserklärung
en
Voraussetzungen:
Zwei übereinstimmende Willenserklärungen
→Das Angebot zum Abschluss des Vertrages und
→Die Annahme des Angebots
Beispiel: Herr Abel bieten seinen gebrauchten VW , für 5600€, in einer Zeitungsanzeige zum Kauf an. Herr Krug ist interessiert an dem VW und meldet sich bei Herrn Abel und bietet ihm 5200€ (Angebot). Herr Abel erklärt sich einverstanden mit dem Kaufpreis (Annahme) .
9
Willenserklärungen werden abgegeben, um damit bestimmte Rechtsfolgen zu bewirken.
z.B.: Abschluss eines Kaufvertrages Verfassen eines Testaments
Sie können - mündlich- telefonisch- schriftlich- durch Handzeichen (Auktion)
abgegeben werden.10
11
Verkäufer Vertragspartner Käufer
Mangelfreie Lieferung der
Ware lt. Vertragsbedingu
ngen
Übereignung der im Vertrag
zugrunde gelegten Ware
PFLICHTEN Rechtzeitige Abnahme der
gelieferten Ware
Rechtzeitige Bezahlung der Ware
ERFÜLLUNG
Lieferungs-
verzug
Mangelhafte
Lieferung
GESTÖRTE
ERFÜLLUNG
Annahme-
verzug
Zahlungs-
verzug
12
Privatautonomie ist die Befugnis des Einzelnen, im Rahmen der Rechtsordnung eigenverantwortlich
rechtsverbindliche Regelungen zu treffen.
Ausdruck der Privatautonomie ist vor allem die Vertragsfreiheit.
Jeder Einzelne kann grundsätzlich frei entscheiden:
- ob und mit wem er einen Vertrag abschließen will (Abschlussfreiheit)- welchen Inhalt ein Vertrag hat (Inhaltsfreiheit)- in welcher Form ein Vertrag abgeschlossen wird (Formfreiheit)
13
„Die freiwillige vertragliche Verpflichtung des Verkäufers oder Herstellers für die
Funktionsfähigkeit einer Sache und dafür, aufgetretene Mängel innerhalb einer Frist
(Garantie 3Jahre) unentgeltlich zu beseitigen. Diese Garantieerklärung ist dem Käufer
schriftlich mitzuteilen (§477 BGB).“
Lediglich MängelbeseitigungKein Rücktritt vom Vertrag (Ausnahme, wenn Reparatur fehlgeschlagen ist)
14
Treten Mängel an der gelieferten Ware auf z.B:
Falsche Ware wurde geliefertEine zugesicherte Eigenschaft bzw. Teil fehltWare ist beschädigtZu wenig oder zu viel wurde geliefert
So hat der Käufer dies dem Verkäufer durch eine schriftliche Mängelrüge mitzuteilen.
15
Dem Käufer einer neuen Ware werden nach dem BGB folgende Gewährleistungsansprüche eingeräumt:
Zunächst Nacherfüllung (Reparatur od. Ersatzlieferung)
Danach Wahl zwischen Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises
Auch Schadenersatz od. Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind möglich, wenn Käufer selbst Ersatz beschaffen muss.
16
Vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von gleichartigen Geschäften.
Seit 1977 wirkt das Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um die Kunden/Verbraucher vor unangemessener Benachteiligung zu schützen.
Seit 1.01.2002 sind die AGB Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§305ff. BGB)
AGB´s werden nur dann AGB´s werden nur dann Vertragsbestandteil, Vertragsbestandteil, wenn...wenn...
- ...der Kunde auf die - ...der Kunde auf die Bedingungen Bedingungen hingewiesen wurdehingewiesen wurde
- ...der Kunde die - ...der Kunde die Bedingungen zur Bedingungen zur Kenntnis nehmen konnteKenntnis nehmen konnte
- …die AGB´s für den - …die AGB´s für den Kunden normal lesbar Kunden normal lesbar und verständlich sindund verständlich sind
- ...der Kunde mit den - ...der Kunde mit den Bedingungen Bedingungen einverstanden wareinverstanden war
17
Voll geschäftsfähig:Mit Vollendung des 18-ten Lebensjahres
Geschäftsunfähig ist:Kinder unter 7 JahrenPersonen mit krankhafter Störung der Geistesfähigkeit
→ Willenserklärung nichtig
18
Beschränkt geschäftsfähig:Kinder bzw. Jugendliche zwischen 7 und 18 JahrenBenötigen Zustimmung eines gesetzl. Vertreters Geschlossene Rechtsgeschäfte ohne Einwilligung sind schwebend unwirksam bis zur Zustimmung bzw. AblehnungGeschenke können auch ohne Zustimmung angenommen werdenKaufverträge die mit eigenen Mitteln bewirkt wurden, sind ebenso gültig (Barzahlung Bedingung)
(Taschengeldparagraph § 110 BGB)19
20
Darunter versteht man jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. (§13BGB)
21
alle staatlichen Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die Verbraucherinteressen gegenüber den Anbietern angemessen durchzusetzen.
22
Verbraucherinteressen in Deutschland◦staatlichen Einrichtungen◦Repräsentative Organisationen◦Es wird von Fremdorganisationen der
Verbraucher durch Verbraucherverbände gesprochen
23
In der Praxis sieh es so aus: Fehlende Markttransparenz
Fehlendes Fachwissen
Schwache Marktstellung
Geringes Verbraucherbewusstsein
Unzureichende Organisation
Verwirrende Werbung
24
Durch aktuelle Informationen über das Angebot an Waren und Dienstleistungen- sollen einseitige (verzerrte) Informationen der Anbieter ergänzt und wenn nötig richtig gestellt zu werden
25
Ziel: Markttransparenz erhöhen Warentests, Verbraucherberatung durch
Verbraucherzentralen, Einsatz von Massenmedien- Verbraucherzeitschriften
Staatl. Verbraucherpolitik unterstützt v.a. Verbraucherzentralen sowie Stiftung Warentest finanziell
26
Staatliche Stellen (z. B. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln)
Staatlich geförderte Stellen (bundesweit) (z. B. Stiftung Warentest, Berlin)
Staatlich geförderte Stellen (regional) (z. B. Verbraucherzentrale)
27
= oberstes Ziel der Verbraucherpolitik Dadurch sollen die asymmetrischen
Machtverhältnisse zwischen Anbieter und Verbraucher ausgeglichen werden
28
„Der Verbraucher soll vor einer Gefährdung seiner Sicherheit und Gesundheit sowie Täuschung und Übervorteilung durch die Anbieter von Waren und Dienstleistungen geschützt werden.“◦ Reglementierung öffentlicher (staatlicher)
Anbieter◦ Schutz öffentlicher Rechtsgüter (Eigentum)
29
Verordnungen und Gesetzen:◦ Informationspflichten des Anbieters gegenüber
des Verbrauchers ◦ Wettbewerb zwischen den Anbietern ◦ Allgemeine Vertragsgestaltung
30
durch vorbeugende Kontrollen wie Zulassungspflicht von Arzneimitteln im Arzneimittelrecht… soll die Gesundheit des Konsumenten geschützt werden
Kennzeichnungsvorschriften:◦ Textilien ◦ Große Elektrogeräte ◦ Lebensmittel
Bei Fertigverpackungen Angabe über Zutaten/ Zusatzstoffe/ Mindesthaltbarkeitsdatum
31
32
Dieses Eis enthält sehr viel Zucker (26,6 g, was - laut Stiftung Warentest - ca. 9 Zuckerwürfeln pro 100 g entspricht) der
Stiftung Warentest. Für den Verbraucher gibt es dazu keinerlei Informationen.
33
◦ Schutz vor missbräuchlichen Kreditbedingungen◦ Bei Kreditverträgen sowie
Kreditvermittlungsverträgen (Autokauf)◦ Harmonisierung der allgemeinen Bedingungen
dadurch Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Kreditgebern auf den gemeinsamen europäischen Markt beseitigt werden
34
◦ Verboten sind Wettbewerbshandlungen- die den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber , der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer beeinträchtigen könnten
◦ U.a. Gemeinschaftsrecht der EU Vorschriften über den freien Waren- und
Dienstleistungsverkehr Diskriminierungsgesetz
35
◦ Eigentumsvorbehalt◦ Gerichtsstand◦ Sind nichtig wenn sie die wirtsch.
Bewegungsfreiheit des Vertragspartners unangemessen beschränken
◦ Im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und Unterlassungsklagengesetz geregelt
36
37
◦ Soll Markttransparenz erhöhen◦ Soll gewissenhafte Anbieter vor „schwarzen
Schafen“ schützen◦ Erweiterte Informationspflicht der Behörden bei
Lebensmitteln, Kinderspielzeug
38
39
40
◦ Jeder soll frühzeitig auf seine Rolle als Konsument vorbereitet werden
◦ Schulisch: Kenntnisse über Marktwirtschaft Reflexion der eigenen Bedürfnisse Entwicklung eines verantwortlichen
Verbraucherverhaltens mit Blick auf die Wirkungen des Konsums auf Mitmenschen und Umwelt
41
5. Klasse: Bedürfnisse, Werbung und Konsum
6. Klasse: Geld und Konsum 7. Klasse: Schüler arbeiten und
wirtschaften für einen Markt 8. Klasse: Arbeit und Entgelt 9. Klasse: Der Betrieb als Ort des
Arbeitens und Wirtschaftens
42
www.verbraucherzentrale-bayern.de www.wikipedia.de Bauer, M. (2009): Wirtschaft heute. Bonn Bauer, M. (2008): Das Lexikon der Wirtschaft.
Bonn. Feldmann, J. (1991): Alles was Recht ist.
Stamsried Neulen, P. (2007): Recht A-Z. Fachlexikon für
Studium und Beruf. Bonn. Nawratil, H. (2002): BGB leicht gemacht.
Berlin.
43
44