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Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! KEV 110.1 (B) A Zum Verbleib beim Bieter bestimmt! Nicht mit dem Angebot zurückgeben! Aufforderung zur Angebotsabgabe nach VOB/A Abschnitt 1 (Ausschreibende Stelle) (Datum) Vergabe-/Projekt Nr.: Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe Einzureichen bis: Datum: Uhrzeit: PLZ: Zuschlagsfrist endet am: Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG Eigenerklärungen zur Eignung ¹) (2-fach) - KEV 179 AngErg Eignung - Aufforderung zur Angebotsabgabe Baumaßnahme: in: Leistung: Anlagen: Kenn- und Hinweiszettel für Angebotsumschlag (1-fach) Bewerbungsbedingungen (1-fach) 60.600/040.2 Aufforderung zur Angebotsabgabe nach VOB/A Abschnitt 1 - Januar 2011 - Erklärung der Bietergemeinschaft ¹) (2-fach) Aufgliederung der Angebotssumme (je 2-fach) Angebotsschreiben (2-fach) Benennung der Nachunternehmen (2-fach) Besondere Vertragsbedingungen (2-fach) Zusätzliche Vertragsbedingungen (2-fach) Lohngleitung ZVB und Änderungssätze (2-fach) Aufgliederung wichtiger Einheitspreise Verzeichnis der Zusätzl./Ergänzenden Technischen Vertragsbedingungen im Straßenbau Leistungsbeschreibung (Inhalt lt. Titelblatt): (2-fach) Straße: - KEV 112.1 (B) BB - bis - KEV 182 AngErg Preis 2 - (2-fach) Zimmer: Ergänzende Bewerbungsbedingungen und Weitere Besondere Vertragsbedingungen Eröffnungs-/Einreichungstermin Preis 1a und Preis 1b (Ausschreibende Stelle) Preis 1c ( -fach) Seite 1 von 3 Einzureichen bei: Ort: Preis 1d - KEV 180.1 Preis 1a - Pläne/Zeichnungen Nr. ( -fach) (je 1-fach) (je 1-fach) (1-fach) - KEV 174 BBErg Stamm - - KEV 115.1 (B) Ang - - KEV 175 AngErg Bietergem - - KEV 176.1 u. 176.2 AngErg NU Nr. 1 u. Nr. 2 - - KEV 116.1 (B) BVB - (2-fach) - KEV 116.2 (B) WBVB - - KEV 117 (B) ZVB - - KEV 183 AngErg LGI - (2-fach) - KEV 172.1 ZTV-ETV StB - (2-fach) Verzeichnis der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen im Ingenieurbau - KEV 172.2 ZTV-Ing - (2-fach) - KEV 189.1 Kenn CertiFORM bzw. 189.2 Kenn - Vordruck 180.4 Preis 1d - ¹) gilt nur für Öffentliche Ausschreibung Verwertung bzw. Beseitigung von Bau- und Abbruchabfall - KEV 185 AngErg Bauabfall - (2-fach) Stadt Offenburg Zentrale Vergabestelle Wilhelmstraße 12 77654 Offenburg 04.05.2012 201205Wohnbau 29.05.2012 10.00 Stadt Offenburg Zentrale Vergabestelle 77654 Offenburg Wilhelmstraße 12 125 29.06.2012 Abbruch einer Werkhalle mit Anbauten und Nebengebäuden "An der Wiede 4a" Offenburg Abbrucharbeiten diverse Pläne sowie Fotos Hinweis Ziff. 1 der Bewerbungsbedingungen: Unklarheiten im LV sind spätestens 5 Arbeitstage vor der Submission der zentrl. Vergabestelle zu melden.

KEV 110 - WRO€¦ · - KEV 176.1 AngErg NU Nr. 1 - und - KEV 176.2 AngErg NU Nr. 2 - entsprechend den dort genannten Bedingungen anzu-²) siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise 0.1.2.1

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    !KEV 110.1

    (B) AZum Verbleib beim Bieter bestimmt! Nicht mit dem Angebot zurückgeben!

    Aufforderung zur Angebotsabgabe nach VOB/A Abschnitt 1

    (Ausschreibende Stelle)

    (Datum)

    Vergabe-/Projekt Nr.:

    Vergabeart

    Öffentliche Ausschreibung

    Beschränkte Ausschreibung

    Freihändige Vergabe

    Einzureichen bis:Datum: Uhrzeit:

    PLZ:

    Zuschlagsfrist endet am:

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    G Eigenerklärungen zur Eignung ¹) (2-fach)- KEV 179 AngErg Eignung -

    Aufforderung zur Angebotsabgabe

    Baumaßnahme:

    in:

    Leistung:

    Anlagen:

    Kenn- und Hinweiszettel für Angebotsumschlag

    (1-fach)

    Bewerbungsbedingungen

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    Erklärung der Bietergemeinschaft ¹) (2-fach)

    Aufgliederung der Angebotssumme

    (je 2-fach)

    Angebotsschreiben (2-fach)

    Benennung der Nachunternehmen (2-fach)

    Besondere Vertragsbedingungen

    (2-fach)

    Zusätzliche Vertragsbedingungen (2-fach)

    Lohngleitung ZVB und Änderungssätze (2-fach)

    Aufgliederung wichtiger Einheitspreise

    Verzeichnis der Zusätzl./Ergänzenden Technischen Vertragsbedingungen im Straßenbau

    Leistungsbeschreibung (Inhalt lt. Titelblatt): (2-fach)

    Straße:

    - KEV 112.1 (B) BB -

    bis

    - KEV 182 AngErg Preis 2 - (2-fach)

    Zimmer:

    Ergänzende Bewerbungsbedingungen

    und Weitere Besondere Vertragsbedingungen

    Eröffnungs-/Einreichungstermin

    Preis 1a und Preis 1b

    (Ausschreibende Stelle)

    Preis 1c

    ( -fach)

    Seite 1 von 3

    Einzureichen bei:

    Ort:

    Preis 1d

    - KEV 180.1 Preis 1a -

    Pläne/Zeichnungen Nr.

    ( -fach)

    (je 1-fach)

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    (1-fach)

    - KEV 174 BBErg Stamm -

    - KEV 115.1 (B) Ang -

    - KEV 175 AngErg Bietergem -

    - KEV 176.1 u. 176.2 AngErg NU Nr. 1 u. Nr. 2 -

    - KEV 116.1 (B) BVB - (2-fach)

    - KEV 116.2 (B) WBVB -

    - KEV 117 (B) ZVB -

    - KEV 183 AngErg LGI -

    (2-fach)

    - KEV 172.1 ZTV-ETV StB - (2-fach)

    Verzeichnis der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen im Ingenieurbau - KEV 172.2 ZTV-Ing - (2-fach)

    - KEV 189.1 Kenn CertiFORM bzw. 189.2 Kenn -

    Vordruck

    180.4 Preis 1d -

    ¹) gilt nur für Öffentliche Ausschreibung

    Verwertung bzw. Beseitigung von Bau- und Abbruchabfall - KEV 185 AngErg Bauabfall - (2-fach)

    Stadt Offenburg

    Zentrale Vergabestelle

    Wilhelmstraße 12

    77654 Offenburg

    04.05.2012

    201205Wohnbau

    29.05.2012 10.00

    Stadt Offenburg

    Zentrale Vergabestelle

    77654

    Offenburg

    Wilhelmstraße 12

    125

    29.06.2012

    Abbruch einer Werkhalle mit Anbauten und Nebengebäuden

    "An der Wiede 4a"

    Offenburg

    Abbrucharbeiten

    diverse Pläne sowie Fotos

    Hinweis Ziff. 1 der Bewerbungsbedingungen: Unklarheiten im LV sind spätestens

    5 Arbeitstage vor der Submission der zentrl. Vergabestelle zu melden.

  • 3.3.1

    Präqualifizierte Unternehmenmüssen zum Nachweis ihrer Eignung in Nr. 5.3 des Angebotsschreibens - KEV 115.1 (B) Ang - die Nummer angeben, unter derdas Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen eingetragen ist.

    3.1 Eignung des Bieters (Angaben nur bei Öffentlicher Ausschreibung erforderlich)

    3.1.1

    3.1.2

    Angaben nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit

    Angaben nach § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A

    KEV 110.1(B) A

    2. Auskünfte werden erteilt bzw. nicht beigefügte Vertragsunterlagen können eingesehen werden:

    9.00 bis 15.30 Uhrin der Zeit von: Montag - Donnerstag:

    Freitag:

    Vergabe-/Projekt Nr.:

    3. Nachweise, Erklärungen und UnterlagenVom Bieter und gegebenenfalls von Nachunternehmen sind vorzulegen:

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    sind

    Die vom Bieter ausgefüllten Vordrucke sind

    9.00 bis 13.00 Uhr

    zu vergeben.

    Es ist beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und auf Rechnung1.

    Es ist außerdem beabsichtigt, Wartungsarbeiten gemäß beigefügter Vertragsunterlagen zu vergeben. Die für die Inspektionund Wartung angebotenen Jahrespauschalen und Gleitklauseln werden in die Wertung des Angebotes für die Herstellungder Anlage einbezogen. ²)

    mit dem Angebot einzureichen.

    auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

    3.2 Weitere Unterlagen, die nicht Vertragsbestandteil werden

    - KEV 180.3 Preis 1c -

    mit dem Angebot einzureichen.

    3.2.1 die Aufgliederung der Angebotssumme ist mit dem Vordruck

    - KEV 180.1 Preis 1a - oder - KEV 180.2 Preis 1b - - KEV 180.4 Preis 1d -

    auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

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    mit dem Angebot einzureichen. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

    3.2.2 die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ist mit dem Vordruck - KEV 182 Preis 2 -

    mit dem Angebot einzureichen. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

    3.3 Teilleistungen von Nachunternehmen

    die Urkalkulation ist3.2.3

    Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen an Nachunternehmen zu übertragen, dann sind diese Teilleistungen in den Vordrucken- KEV 176.1 AngErg NU Nr. 1 - und - KEV 176.2 AngErg NU Nr. 2 - entsprechend den dort genannten Bedingungen anzu-

    ²) siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise 0.1.2.1 Nr. 1.5

    geben.

    Auf Verlangen sind die Angaben bzw. Eigenerklärungen nach Nr. 3.1 auch von den vom Bieter benannten Nachunternehmernabzugeben. Dies gilt auch, wenn nicht öffentlich ausgeschrieben wird. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlagevon Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

    Nicht präqualifizierte Unternehmenmüssen zum Nachweis ihrer Eignung die im Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung - verlangten Eigenerklärungen mit demAngebot abgeben.

    Auf Verlangen der Vergabesstelle sind die Angaben bzw. die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständigerStellen zu bestätigen.

    Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird die Vergabestelle für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteiltwerden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.

    Bekanntgabe

    mit dem Angebot einzureichen. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

    3.3.2 Eignung und Angaben der Nachunternehmer

    201205Wohnbau

    der Stadt/der Gemeinde/des Landkreises/des Eigenbetriebes

    Wohnbau Offenburg GmbH, Franz-Ludwig-Mersy-Straße 5, 77654 Offenburg

    sh. Deckblatt LV

    Nachweis, dass das Produkt/die Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit

    im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurde/wurden.

  • ausnahmsweise nur mit einem Hauptangebot.

    8.3

    Abweichend von diesen Bewerbungsbedingungen gilt Folgendes:5.1

    Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.6.

    Die Bieter haben grundsätzlich die Möglichkeit, Angebote nicht für alle Lose einzureichen.

    nein

    ja

    Die Leistung ist in Lose aufgeteilt5.3

    Wegen Sicherheiten wird auf Nr. 8 - KEV 116.1 (B) BVB - hingewiesen.5.2

    Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen.5.

    Seite 3 von 3

    Zum Eröffnungstermin sind nur die Bieter und ihre Bevollmächtigten zugelassen.

    (Unterschrift)

    9.

    8.2 Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A ³)

    Weitere Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 VOB/A8.

    ³) siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise 0.1.2.1 Nr. 1.2

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    8.4

    Vergabekammer (§ 104 GWB)

    Elektronische Angebotsabgabe (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c VOB/A) ist

    7. Zahlungen und Finanzierungsbedingungen

    Weitere Besondere Vertragsbedingungen

    zugelassen. noch nicht zugelassen.

    - entfällt -

    KEV 110.1(B) A

    siehe

    Es gelten folgende zusätzliche Bedingungen:

    für folgende Fachlose/Teilleistungen (Positionen):

    sind zugelassen

    sind nicht zugelassen

    Nebenangebote4.

    Vergabe/Projekt Nr.:

    Zusätzliche Vertragsbedingungen- KEV 116.2 (B) WBVB - bzw.- KEV 117 (B) ZVB -.

    8.5

    Zur Abgabe Ihres Angebotes bitte das beiliegende Angebotsschreiben ausfüllen und unterschreiben. Zusammen mit allenAnlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungs-/Einreichungstermin an die auf Seite 1 dieses Schreibensbezeichnete Stelle einsenden oder dort abgeben. Den Umschlag mit anliegendem Kenn- und Hinweiszettel - KEV 189 Kenn -versehen. Er muss Ihren Firmennamen, Ihre Anschrift und - soweit nicht vorgedruckt - die Angabe "Baumaßnahme..." und"Angebot für..." (entspr. Angaben auf Seite 1) enthalten.

    Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebotsschreiben - KEV 115.1 (B) Ang - wie vorgegeben digital zu signieren undzusammen mit den dort unter Nr. 1. angekreuzten Vertragsbestandteilen und Anlagen, sowie den Nachweisen, Erklärungen usw.bis zum Eröffnungstermin-/Einreichungstermin über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle einzureichen.

    Falls Sie beabsichtigen, bei einer Beschränkten Ausschreibung oder Freihändigen Vergabe kein Angebot abzugeben, bitte dieAnlagen umgehend unausgefüllt zurückgeben. Ein Nachteil entsteht Ihnen dadurch nicht.

    8.1

    Die Leistung gehört zu einer Baumaßnahme über dem EU-Schwellenwert. Zur Überprüfung der Zuordnung zum20 % Kontingent für nicht EG-weite Vergabeverfahren (§ 2 Nr. 7 VgV):

    sind zugelassen für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle.Es gelten die zusätzlichen Bedingungen nach - KEV 185 AngErg Bauabfälle -.

    201205Wohnbau

    ist das Regierungspräsidium Freiburg,

    Kaiser-Joseph-Straße 167, 79098 Freiburg

  • KEV 112.1(B) BB

    Bewerbungsbedingungen nach VOB/A Abschnitt 1 und 2

    Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen

    Zum Verbleib beim Bieter bestimmt! Nicht mit dem Angebot zurückgeben!

    Hinweis

    Der Auftraggeber verfährt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für dieVergabe von Bauleistungen" (VOB/A 2009).

    Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vorAngebotsabgabe schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail darauf hinzuweisen.

    (2)

    1. Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

    Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

    2. Form und Inhalt der Angebote

    (1)

    (3)

    Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen enthalten.(4)

    (5) Die Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw. sind mit höchstens zwei Nachkommastellen und ohneUmsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss desAngebots hinzuzufügen.

    (6) Alle Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei und dokumentenecht sein.

    Erklärungen und Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von derVergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig und fristgerecht vorgelegt, wirddas Angebot ausgeschlossen.

    (7)

    2.1

    2.2

    2.3 (1) Selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen des Leistungsverzeichnisses können verwendet werden. Das vomAuftraggeber aufgestellte Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich.

    Kurzfassungen müssen entspr. dem Leistungsverzeichnis des Auftraggebers die(2)

    Ordnungszahlen (Positionen) vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern,-

    Teilleistungen (nacheinander die Ordnungszahl, den Kurztext, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den Gesamtbetrag),

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    - dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte,

    Angebotssumme und-

    vom Auftraggeber geforderte Erklärungen-

    enthalten.

    (3) Angebote, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, können ausgeschlossen werden.

    2.4 Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.

    Seite 1 von 3

    Das Angebot muss schriftlich im verschlossenen Umschlag (auf direktem Weg oder per Post) eingereicht werden und ander dafür vorgesehenen Stelle unterschrieben sein.

    (8) Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz "oder gleichwertig" und wird vomBieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangaben und genaueTypenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies gilt nicht, wenn erim Angebotsschreiben erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet.

    Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise aufverschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von §13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in"Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen (§ 16 Abs. 1, Nr. 1c) VOB/A). ¹)

    ¹) Wertung der "Mischkalkulationen" siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise 0.2.2 Nr. 5.2

    Elektronisch übermittelte Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben werden, wenn diesin der Bekanntmachung oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe - KEV 110.1 (B) A - bzw. - KEV 110.2 (B) A EG -ausdrücklich zugelassen ist. Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zulässig.

    nach VOB/A Abschnitt 1 und 2

    Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.

  • Sind Nebenangebote zugelassen, müssen die folgenden Bedingungen beachtet werden:

    (7)

    3.1

    3.2

    Angebote mit abweichenden technischen Spezifikationen.2.6

    Eine Leistung, die von den vorgesehenen technischen Spezifikationen abweicht, darf angeboten werden, wenn sie mit demgeforderten Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichwertig ist. Die Abweichungmuss im Angebot eindeutig bezeichnet sein. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen.

    Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hater in seinem Angebot darauf hinzuweisen.

    2.5

    KEV 112.1(B) BB

    (3.1) Vergabe unterhalb SchwellenwertSind an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt, müssen diese erfüllt werden; andernfalls müssen sie im Vergleichzur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. dieGleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

    Seite 2 von 3

    (8) Werden die Anforderungen der Absätze 2 bis 7 nicht erfüllt, dann werden die Nebenangebote von der Wertungausgeschlossen.

    2.8

    ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden

    3. Bietergemeinschaften

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    Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach dem Vordruck

    (3)

    (4)

    (2) Sie müssen auf besonderer Anlage gemacht sein und als solche deutlich gekennzeichnet sein; die Nr. 2.1 Ziffer (2) bis (8)gilt entsprechend.

    2.7

    Sind Nebenangebote zugelassen, dann ist deren Anzahl unter Nr. 2.2 im Angebotsschreiben - KEV 115.1 (B) Ang - bzw. -KEV 115.2 (B) Ang EG - anzugeben. Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibungabweichen (Technische Nebenangebote), sind auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen.

    (1)

    2.9 Zur Bekämpfung von Beschränkungen des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte zu geben, ob und auf welcheArt der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.

    (1)

    (2)

    Bei Beschränkter Ausschreibung nach einem Teilnahmewettbewerb bzw. Nichtoffenen Verfahren werden Angebote vonBietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildethaben, nicht zugelassen.

    2.8.2

    Preisnachlässe

    Nebenangebote

    (3.2) Vergabe ab SchwellenwertNebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

    2.8.1 werden nur gewertet, wenn sie

    und im

    Angebotsschreiben - KEV 115.1 (B) Ang - bzw. - KEV 115.2 (B) Ang EG - an der bezeichneten Stelle aufgeführt sind.

    Auch Skonti (Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist) werden bei der Wertung der Angebote nicht berück-sichtigt.

    die nicht gewertet werden, bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

    Die Teilleistungen sind mit einer Positions-Nummer, einer Ordnungszahl (entsprechend dem vom Auftraggeber gewähltenStandardleistungsverzeichnis oder -buch), einem Kurztext, der Menge, der Einheit, dem Einheitspreis und demGesamtbetrag darzustellen.

    Werden Teilleistungen des Hauptangebotes beeinflusst (geändert, ersetzt, entfallen, zusätzlich erforderlich), sind sie mitMengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern. Diese Aufgliederung ist auch bei Pauschalangeboten erforderlich.

    (5)

    (6)

    Andere Nebenangebote (z. B. abweichende Zahlungsbedingungen, Preisvorbehalte) sind nur in Verbindung mit einemHauptangebot oder mit einem Technischen Nebenangebot zugelassen.

    Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenden Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederungdes Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Es müssen alle Leistungen erfasst sein, die zu einereinwandfreien Ausführung erforderlich sind.

    - KEV 175 AngErg Bietergem - abzugeben.

  • Auskünfte über die Zuverlässigkeit des Bieters einholen.

    ²) siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise 0.2.5

    Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er zu dem in der Aufforderung zurAngebotsabgabe - KEV 110.1 (B) A - genannten Zeitpunkt in den Vordrucken - KEV 176.1 AngErg NU Nr. 1 - und- KEV 176.2 AngErg NU Nr. 2 - Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Teilleistungen angeben undentsprechend den dort genannten Bedingungen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.

    Nachunternehmen/Andere Unternehmen4.

    4.1.1

    im Vordruck - KEV 183 AngErg LGl - die v.T.-Änderungssätze anzubieten. Sie werden in die Angebotswertung einbezogen.

    im Vordruck - KEV 184 AngErg StGl - die Marktpreise als Grundlage der Berechnung vom Auftraggeber eingetragen.

    4.1 Vergabe unterhalb Schwellenwert

    4.1.3 Der Bieter kann im Vergabeverfahren mit einer Zustimmung zur Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmen nach

    - seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (als Hauptunternehmer) durch die Übertragung von Leistungen aufNachunternehmen nicht in Frage gestellt wird. Art und Umfang des vorgesehenen Einsatzes von Nachunternehmen (z. B.aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen) müssen annehmbar sein.

    - die Nachunternehmen fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind.

    4.1.2 Der Auftraggeber kann vor Vergabe eine verbindliche Erklärung des Nachunternehmens zur Übernahme des Auftrags vomBieter fordern.

    Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen,hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, und zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt mit dem Vordruck- KEV 178 AngErg NU Verpfl - entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

    sonstige Vergabebestimmungen (z. B. eine Stammpersonalklausel) einer Leistungsübertragung auf Nachunternehmen nichtentgegenstehen.

    -

    KEV 112.1(B) BB

    6.

    Für das Bearbeiten und Einreichen des Angebotes wird eine Entschädigung nur gewährt, wenn dies in der Aufforderung zurAngebotsabgabe ausdrücklich angegeben ist.

    Kosten5.

    Seite 3 von 3

    7.

    Gleitklauseln

    6.1

    Ist in Nr. 9 der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen - KEV 116.2 (B) WBVB - eine Lohn- oder Stoffgleitung vorgesehen,dann sind für die

    Lohngleitung

    6.2

    Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren

    (1) Vor der Auftragsvergabe wird der Auftraggeber bei Vergaben > 50.000 Euro bei der Melde- und Informationsstelle ²)

    (2) Ein Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen (z. B. Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesenbegangen worden sind) wird der Melde- und Informationsstelle nach Anlage 2 der VwV Korruptionsverhütung und-bekämpfung vom 19. Dezember 2005 (GABI. 2006, S. 125) mitgeteilt.

    60.6

    00/0

    41.0

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    !

    4.2 Vergabe ab Schwellenwert

    Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er, zudem in der Aufforderung zur Angebotsabgabe - KEV 110.2 (B) A EG - genannten Zeitpunkt, im Vordruck - KEV 177 AngErg NUEG - Art und Umfang der durch andere Unternehmen auszuführenden Teilleistungen angeben.

    4.2.1

    4.2.2

    Stoffgleitung

    § 2 Abs. 1 und § 16 Abs. 2 und 6 VOB/A nur rechnen, wenn

    brdufnerTextfeld8. Abweichend von Nr. 2.8 der Bewerbungsbedingungen wird ein Skontoangebot bzw. ein v. H. - Betrag bezogen auf 90 v. H. der Wertungssumme (fiktives) Volumen der Abschlagszahlungen bei der Festlegung der Bieterrangfolge berücksichtigt, wenn der Bieter in einem Begleitschreiben zum Angebot wörtlich folgendes Angebot abgibt: "angeboten werden ....v. H. Skonto bei Zahlung innerhalb von 16 Werktagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung beim Auftraggeber. Das Skontoangebot gilt für alle einzelnen Zahlungen (Abschlags- und Schlusszahlungen), d. h. die Abzugsberechtigung bei einzelnen fristgerecht geleisteten Zahlungen gilt auch, wenn andere Zahlungen nicht fristgerecht geleistet wurden. Als Zahlung gilt Nr. 19 (B) ZVB.

  • (Platz für Sicherungs- und Prüfvermerke des Auftraggebers)

    KEV 115.1(B) Ang

    Angebotsschreiben nach VOB/A Abschnitt 1

    (Name und Anschrift des Bieters) ¹) Vergabe-/Projekt Nr.: *)

    Vergabeart *)

    Öffentliche Ausschreibung

    Beschränkte Ausschreibung

    Freihändige Vergabe

    Eröffnungs-/Einreichungstermin *)

    Datum:

    Zuschlagsfrist endet am: *)

    Angebot

    Baumaßnahme:

    in:

    Leistung:

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    *) Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen oder ankreuzen¹) Bei Öffentlicher Ausschreibung vom Bieter, bei den anderen Vergabeverfahren vom Auftraggeber auszufüllen

    Uhrzeit:

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    Einreichung bei der Vergabestelle: *)

    Zimmer:

    201205Wohnbau

    29.05.2012 10.00

    29.06.2012

    Stadt Offenburg

    Zentrale Vergabestelle

    125

    Wilhelmstraße 12

    77654 Offenburg

    Abbruch einer Werkhalle mit Anbauten und Nebengebäuden

    "An der Wiede 4a"

    Offenburg

    Abbrucharbeiten

    *)

  • 60.6

    00/0

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    Eigenerklärungen zur Eignung ³)

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    !KEV 115.1

    (B) Ang

    - KEV 179 AngErg Eignung -

    1.2 Vom Bieter nach Bedarf auszuwählen und mit dem Angebot einzureichen **):

    Erklärung der Bietergemeinschaft

    Benennung der Nachunternehmen

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    Meinem/Unserem Angebot liegen folgende angekreuzte Vertragsbestandteile und Anlagen zu Grunde: ²)

    1.1

    Besondere Vertragsbedingungen

    Leistungsbeschreibung mit den Preisen und geforderten Erklärungen

    Verzeichnis der Zusätzlichen/Ergänzenden Techn. Vertragsbedingungen im Straßenbau

    - KEV 182 AngErg Preis 2 -

    Vertragsunterlagen *)

    1.

    Preis 1d

    Nebenangebote

    *) Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen bzw. ankreuzen**) Zutreffendes vom Bieter ausfüllen bzw. ankreuzen²) Vom Auftraggeber angekreuzte Vertragsunterlagen (vgl. Nr. 1.1) und vom Bieter angekreuzte Anlagen (vgl. Nr. 1.4) sind immer mit dem Angebot einzureichen³) gilt nur für Öffentliche Ausschreibung

    und Weitere Besondere Vertragsbedingungen

    Freistellungsbescheinigung

    Preis 1cPreis 1bPreis 1a oderVordruckAufgliederung der Angebotssumme

    Aufgliederung wichtiger Einheitspreise

    Pläne/Zeichnungen Nr.

    Seite 2 von 4

    Selbst gefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses

    - KEV 176.1 AngErg NU Nr. 1 -

    Nr. 2

    Pläne/Zeichnungen Nr.

    1.3 nicht beigefügte Vertragsbestandteile

    Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen - ATV/VOB/C - Ausgabe

    - KEV 180.1 Preis 1a -

    Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B)

    1.4 Anlagen **)

    Angebot für Wartungsarbeiten während der Verjährungsfrist

    - KEV 176.2 AngErg NU Nr. 2 -

    - KEV 116.1 (B) BVB -

    - KEV 116.2 (B) WBVB -

    2009

    - KEV 172.1 AErg ZTV-ETV StB -

    Verzeichnis der Zusätzlichen Techn. Vertragsbedingungen im Ingenieurbau - KEV 172.2 AErg ZTV-Ing -

    - KEV 145.1 (W) Ang Nr. 1 -

    - KEV 175 AngErg Bietergem -

    Nr. 1

    - KEV 180.4 Preis 1d -

    Vergabe-/Projekt Nr.:

    Ausgabe

    bis

    2009

    Zusätzliche Vertragsbedingungen - KEV 117 (B) ZVB - Ausgabe 01/2011

    Lohngleitung ZVB und Änderungssätze

    Verwertung bzw. Beseitigung von Bau- und Abbruchabfall

    - KEV 183 AngErg LGI -

    - KEV 185 AngErg Bauabfall -

    201205Wohnbau

  • 4)

    *)**)4)

    60.6

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    201

    1 -

    Preisnachlass zum Hauptangebot gilt auch für die Nebenangebote

    Zutreffendes vom Auftraggeber ausfüllen bzw. ankreuzenZutreffendes vom Bieter ausfüllen bzw. ankreuzenBei Vergabe nach Losen nur die jeweilige Summe des Loses (keine Gesamtsumme) angeben

    Eine nicht beschränkte Freistellungsbescheinigung (Kopie) liegt bei.

    Ich biete/Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an.

    Die Angebotssumme gemäß Leistungsbeschreibung zum Hauptangebot beträgt:

    Nebenangebote zum Hauptangebot **)Sofern zugelassen siehe Nr. 4 "Aufforderung zurAngebotsabgabe" - KEV 110.1 (B) A -

    KEV 115.1(B) Ang

    2.

    Anzahl:Technische Nebenangebote

    Nr.:

    Eine beschränkte Freistellungsbescheinigung (Original) liegt bei.

    Eine Freistellungsbescheinigung liegt nicht vor. Für meinen/unseren Betrieb ist folgendes Finanzamt zuständig:

    Steuernummer:

    4.1 Bauabzugsbesteuerung (nur bei Angebotssummen > 5.000 Euro)

    3. Sicherheiten

    siehe Nr. 8 der Besonderen Vertragsbedingungen Vordruck - KEV 116.1 (B) BVB -

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    Kurzbezeichnung:

    2.1

    Seite 3 von 4

    Hauptangebot

    4. Nachweise **)

    Los

    keine Vergabe nach Losen *)

    Los

    Los

    Los

    Los

    Gesamtsumme

    Endbetrag einschl. Umsatzsteuer(ohne Nachlass) **)

    Preisnachlass ohneBedingungen auf dieAbrechnungssumme

    % **)

    Vergabe nach Losen *)

    Kurzbezeichnung:

    2.3

    2.2

    Andere Nebenangebote Anzahl:

    Preisnachlass ohneBedingungen auf dieAbrechnungssumme

    %

    Endbetrag einschl. Umsatzsteuer(ohne Nachlass)

    Technische Nebenangeboteohne Abgabe eines Hauptangebots **)

    Sofern zugelassen siehe Nr. 4 "Aufforderung zur Angebotsabgabe" - KEV 110.1 (B) A -

    2.4 An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.

    €Nr.:

    ja

    Vergabe-/Projekt Nr.:

    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegteFreistellungsbescheinigung (§ 48 EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

    2.1.1

    2.1.2

    201205Wohnbau

  • Entsprechend der Festlegung in Nr. 3.3.1 - KEV 110.1 (B) A - sind diese Vordrucke beigefügt bzw. werden auf Verlangen derVergabestelle vorgelegt.

    5.5

    anderem Staat

    Erklärungen **)

    5.1 Einsatz von Nachunternehmen

    5.2

    Nationalität

    5.6

    KEV 115.1(B) Ang

    (Bitte internationales Kfz-Kennzeichen eintragen)

    Wir sind eine Bietergemeinschaft, Angaben zur Nationalität der Unternehmen sind in Vordruck - KEV 175 AngErg Bietergem- gemacht.

    5.3 Nachweise über die Eignung (nur bei Öffentlicher Ausschreibung erforderlich)

    4.2

    4.3

    EU-Staat

    5.

    Ort, Datum, Stempel und Unterschrift

    Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle n i c h t unterschrieben, dann gilt das Angebot als nicht abgegeben.

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    **) Zutreffendes vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen

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    Seite 4 von 4

    5.4

    Vergabe-/Projekt Nr.:

    60.6

    00/0

    42.8

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    1 -

    Wir sind eine Bietergemeinschaft, Angaben zur Präqualifikation bzw. zur Eignung sind im Vordruck - KEV 175 AngErgBietergem - gemacht.

    beigefügtem/ vorliegendem Nachweis.

    201205Wohnbau

    Ich bin/Wir sind bevorzugter Bewerber laut

    Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem

    Ich erkläre/Wir erklären, sofern nicht von mir/uns die nachfolgende gegenteilige Variante angekreuzt wurde, dass ich/wir dieLeistungen im eigenen Betrieb ausführen bzw. keine Nachunternehmen einsetzen werde/werden.

    Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir Teilleistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, nur mit schriftlicher Zustimmung desAuftraggebers an Nachunternehmen übertragen darf/dürfen und nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung hierzu nichtrechnen kann/können.

    Ich werde/Wir werden Teilleistungen an Nachunternehmen übertragen. Diese Teilleistungen sind in den Vordrucken - KEV176.1 AngErg NU Nr. 1 - bzw. - KEV 176.2 AngErg NU Nr. 2 - aufgeführt.

    Ich gebe/Wir geben eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses des Auftraggebers ab underkenne/erkennen mit der Unterschrift die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses alsalleinverbindlich an.

    Ich bin/Wir sind präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der Nummer **)

    Ich bin/Wir sind nicht präqualifiziert und gebe/geben im Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangtenEigenerklärungen ab.

    Ich erkläre/Wir erklären, dass das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn dieBeschreibungen der Teilleistungen des Auftraggebers den Zusatz "oder gleichwertig" enthalten und von mir/uns keineProduktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.

    Für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle biete ich/bieten wir, entsprechend den Bedingungen nach- KEV 185 AngErg Bauabfall -, ein Nebenangebot über eine andere als die in den Vertragsunterlagen genannte Lösung derVerwertung bzw. Beseitigung an.

    Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot meinen/unseren Ausschluss von weiterenAuftragserteilungen zur Folge haben kann.

  • Baumaßnahme:

    in:

    Leistung:

    Seite 1 von 4

    Besondere VertragsbedingungenDie Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B 2009)

    1.1 Objekt-/Bauüberwachung (§ 4 Abs. 1 Nr. 3)

    Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt dem Auftraggeber.

    Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.

    2. Dem Auftragnehmer werden zur Benutzung überlassen (§ 4 Abs. 4)

    2.1 Lager- und Arbeitsplätze:

    Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen; die Kosten sind durch dieVertragspreise abgegolten.

    2.2 Verkehrswege innerhalb des Baugeländes:

    Vergabe-/Projekt-Nr.:

    1. Allgemein

    1.2 Sicherheit und Gesundheitsschutz entspr. Baustellenverordnung

    Eine Vorankündigung ist nach § 2 BaustellV

    nicht erforderlich.

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    muss noch erfolgen.Ein Koordinator ist nach § 3 (1) BaustellV

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    nicht erforderlich. erforderlich.

    1.3 Bautagesberichte (§ 4)

    Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte nach dem Vordruck - KEV 320 Bautgber - arbeitstäglich zu führen und demAuftraggeber oder dem mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten/Ingenieur spätestens wöchentlich zu übergeben.

    (Vergabestelle)

    erforderlich. ist erfolgt.

    übernimmt die Aufgabe selbst.

    Dieser hat den Architekten/Ingenieur

    überträgt die Aufgabe einem Dritten

    Ein SiGe-Plan ist nach § 3 (2) BaustellV

    nicht erforderlich. erforderlich;

    mit der Wahrnehmung beauftragt.

    Er liegt bei der ausschreibenden Stelle zur Einsichtnahme aus.

    Er ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

    KEV 116.1(B) BVB

    Besondere Vertragsbedingungen

    1.2.1

    Sie

    1.2.2

    Der Auftraggeber

    (Architekten/Ingenieur oder Gleichgestellten).

    1.2.3

    Stadt Offenburg

    Zentrale Vergabestelle

    Wilhelmstraße 12

    77654 Offenburg201205Wohnbau

    Abbruch einer Werkhalle mit Anbauten und Nebengebäuden

    "An der Wiede 4a"

    Offenburg

    Abbrucharbeiten

    auf dem Grundstück, siehe Lageplan

    siehe Lageplan

  • ¹)

    ¹)

    3.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung

    12 Werktage nach Erteilung des Auftrags.

    nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.

    am (Datum).

    KEV 116.1(B) BVB

    Verbrauchskosten

    nach § 4 Abs. 4; zuständiges Versorgungsunternehmen

    ist nicht vorhanden.

    werden in der Schlussrechnung, bei nachgewiesenem Verbrauch, einschl. etwaiger Kosten für Messer oder Zähler

    ist vorhanden.

    entsprechend dem tatsächlichen Betrag

    pauschal in Höhe von Euro

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    2.3 Wasseranschluss

    2.4 Stromanschluss

    2.5 Sonstige Anschlüsse für

    3. Ausführungs- /Vertragsfristen (§ 5)

    3.1.1 Mit der Ausführung ist zu beginnen

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    Werktage nachnach besonderer schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber, die spätestens

    60.6

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    43.6

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    2011

    -

    Werktage nach Erteilung des Auftrags (Datum des Auftragsschreibens).

    am (Datum).

    3.1.2 Die Leistung ist fertig zu stellen (abnahmereif)

    innerhalb von Werktagen nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung (3.1.1).

    in der im beigefügten Bauzeitplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.

    in Höhe von

    ¹) Durchmesser, Leistung, Zustand²) z.B. Fernheizung, Telefon

    v. H. des Endbetrages der Schlussrechnung

    abgesetzt.

    trägt der Auftraggeber abweichend von § 4 Abs. 4 Nr. 3

    Verbrauchskosten

    nach § 4 Abs. 4, zuständiges Versorgungsunternehmen

    werden in der Schlussrechnung, bei nachgewiesenem Verbrauch, einschl. etwaiger Kosten für Messer oder Zähler

    Auftragserteilung erfolgt.

    trägt der Auftraggeber abweichend von § 4 Abs. 4 Nr. 3.

    abgesetzt.

    v. H. des Endbetrages der Schlussrechnungin Höhe von

    Europauschal in Höhe von

    Seite 2 von 4

    ist nicht vorhanden. ist vorhanden.

    entsprechend dem tatsächlichen Betrag

    sind vorhanden.

    ²)

    ¹)

    Vergabe-/Projekt Nr.:201205Wohnbau

    45

  • Verbindliche Fristen (= Vertragsfristen) gemäß § 5 Nr. 1 sind:3.2

    folgende Einzelfristen

    vorstehende Frist (3.1.2) für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung

    vorstehende Frist (3.1.1) für den Ausführungsbeginn

    aus dem beigefügten Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart (§ 5 Nr. 1 Satz 2)

    werden als Vertragsfristen vereinbart:

    werden keine vereinbart.

    KEV 116.1(B) BVB

    4. Vertragsstrafen (§ 11)

    Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:

    4.1 bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist

    Euro

    v. Hundert der Auftragssumme (brutto).

    4.2 bei Überschreitung von Einzelfristen

    Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der Auftragssumme begrenzt, wenn nachfolgend nichts anderes bestimmt wird.

    v.H. der Auftragssumme (brutto) begrenzt.

    6. Abrechnungen (§ 14)

    6.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber

    fach einzureichen.

    Vergabe-/Projekt Nr.:

    6.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z. B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, örtliche Aufmaße, Hand-

    skizzen) sind

    einzureichen.

    Urh

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    60.6

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    2011

    -

    Jahre

    Jahre

    für den Gesamtauftrag

    fach

    einfach

    für

    für Jahre(Beschreibung der Bauleistung)

    (Beschreibung der Bauleistung)

    Monatefür

    für

    für den Gesamtauftrag

    Monate

    Monate

    Die Regelfrist nach § 13

    Es werden vereinbart:

    Verjährungsfrist für Mängelansprüche (§ 13)5.

    (Beschreibung der Bauleistung)

    Seite 3 von 4

    4.3

    Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt

    201205Wohnbau

    0,3

    5

    60

    2-

    2-

  • 4)

    Siehe KVHB-Bau Teil 0, Hinweise 0.1.2.1 Nr. 84)

    drucke werden

    Für Abschlagszahlungen i. S. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zuleisten.

    7. Stundenlohnarbeiten (§ 15)

    7.1

    Stundenlohnarbeiten werden, auch wenn Positionen im Vertrag enthalten sind, jeweils mit einer Stundenlohnvereinbarung

    Stundenlohnzettel nach dem Kommunalen Einheitlichen Vordruck - KEV 321 StL Zettel - sind zu verwenden. Die Vor-

    gestellt.

    nicht gestellt. ³)

    Vergabe-/Projekt Nr.:

    KEV 116.1(B) BVB

    Urh

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    60.6

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    43.6

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    Jan

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    2011

    -

    Sicherheit für die Vertragserfüllung (- KEV 117 (B) ZVB - Nr. 22.1) ist in Höhe von

    v.H. der Auftragssumme (brutto) zu leisten.

    Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit (- KEV 117 (B) ZVB - Nr. 22.2) beträgt

    v.H. der Abbrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge (brutto).

    Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oderdurch Bürgschaft (- KEV 117 (B) ZVB - Nr. 22) geleistet werden.

    Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.

    Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang desAuftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt,Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.

    Stellung der Sicherheit

    Nach Abnahme und zwei Monate nach Eingang einer prüfbaren Schlussrechnung sowie Erfüllung aller bis dahin erhobenenAnsprüche (z. B. aus der Abrechnung) einschließlich Schadenersatz kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit fürdie Vertragserfüllung in eine Sicherheit für Mängelansprüche umgewandelt wird.

    8.2

    8.1

    Sicherheitsleistung (§§ 16, 17)8.

    Seite 4 von 4

    Sicherheitsleistung durch Bürgschaft.

    Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist für

    die Vertragserfüllung - KEV 310 Sich 1 -,

    die Mängelansprüche - KEV 311 Sich 2 - und

    für Abschlagszahlungen i. S. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 bzw. vereinbarte Vorauszahlungen - KEV 312 Sich 3 -

    zu verwenden.

    - KEV 249 StL Vereinbarung - beauftragt.

    Beauftragung

    7.2 Stundenlohnzettel

    Der Auftragnehmer hat, wenn nachfolgend nichts anderes vereinbart, eigene Stundenlohnzettel zu verwenden.

    die vom Auftraggeber gestellten Vordrucke sind zu verwenden.

    -

    -

    -

    201205Wohnbau

    5

    3

    - KEV 321 StL Zettel - Stundenlohnzettel (Artikelnummer 60.600/078.7)zu beziehen beimRICHARD BOORBERG VERLAG GmbH & Co KGScharrstraße 270563 StuttgartTelefon: 07 11/73 85-343Telefax: 07 11/73 85 315E-Mail: [email protected]: www.boorberg.de

    ³)

  • KEV 116.2(B) WBVB Seite 1 u. 2

    9.1 Lohngleitung (§§ 2, 15)

    Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B 2009)

    Es gelten nur die ausgewählten

    Weitere Besondere Vertragsbedingungen - Seite 1 und 2

    9.3 Preisbemessungsklausel (§ 2)

    Es wird eine Preisbemessungsklausel für Nichteisenmetalle vereinbart.

    Euro je 100 kg Kupfer

    Euro je 100 kg Blei

    61.6

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    Vergabe-/Projekt-Nr.:

    9. Gleitklausel (§§ 2, 15)

    Euro je 100 kg Aluminium

    anzubieten (Basispreis).

    Der Abrechnungspreis wird auf der Grundlage der deutschen Metallnotierung - unterer Wert der Notierung derNE-Metallverarbeiter - vom 5. Werktag nach dem Datum des Auftragsschreibens ermittelt.

    10. Baustelleneinrichtungsplan (§ 4)

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    Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Beginn der Baustelleneinrichtung einen Baustelleneinrichtungsplanvorzulegen.

    11. Baufristenplan (§ 5)

    *) Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen

    Es wird eine Lohngleitung nach Maßgabe der VertragsunterlagenVordruck - KEV 183 AngErg LGI - vereinbart.

    9.2

    Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen dieEinhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann.

    Der Plan ist dem Auftraggeber spätestens Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitung unverzüglichjeweils in facher Fertigung zu übergeben.

    Weitere Besondere Vertragsbedingungen

    Stoffpreisgleitung (§§ 2, 15)

    Es wird eine Stoffpreisgleitung nach Maßgabe der VertragsunterlagenVordruck - KEV 184 AngErg StGI - vereinbart.

    Der Plan ist entsprechend dem Baufortschritt fortzuschreiben und nach Aufforderung durch den Auftraggeber überarbeitetzu übergeben.

    (Vergabestelle)

    Bei Änderungen der Vertragsfristen ist der Auftraggeber zu unterrichten und der Plan unverzüglich zu überarbeiten.

    Seite 1

    Leistung:

    in:

    Baumaßnahme:

    Klauseln.

    Die Preise sind auf der Basis von

    Stadt Offenburg

    Zentrale Vergabestelle

    Wilhelmstraße 12

    77654 Offenburg201205Wohnbau

    Abbruch einer Werkhalle mit Anbauten und Nebengebäuden

    "An der Wiede 4a"

    Offenburg

    Abbrucharbeiten

    *)

  • von

    von v. H. der Auftragssumme (netto)

    KEV 116.2(B) WBVB Seite 1 u. 2

    ¹) siehe KVHB-Bau Teil 5 Nr. 504.5²) Nicht für Vergaben nach Abschnitt 2 VOB/A

    hat der Auftraggeber abgeschlossen.

    wird der Auftraggeber abschließen.

    Versicherung (§ 7)12.

    Eine Bauleistungsversicherung nach

    Montageversicherung nach AMoB

    Mitversichert sind die Risiken aller am Bau beteiligten Unternehmen.

    Die Selbstbeteiligung je Schadensereignis beträgt v. H. der Entschädigungssumme, mindestens

    Euro und ist im Schadensfall jeweils von derjenigen Partei zu übernehmen, die nach VOB/B die Gefahr

    zu tragen hat.

    61.6

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    -

    Vom Auftragnehmer wird ein anteiliger Prämienbetrag von

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    Euro

    v. T. der Auftragssumme (brutto)

    gefordert (oder spätestens bei der Schlusszahlung verrechnet).

    Der Auftraggeber verzichtet auf eine anteilige Prämienumlage.

    13. Vorauszahlungen (§ 16)

    Der Auftraggeber gewährt eine zinslose Vorauszahlung

    v. H. der Auftragssumme (netto)bei Auftragserteilung

    Für die Zahlung ist jeweils Sicherheit durch eine Bürgschaft nach dem Vordruck - KEV 312 Sich 3 - zu leisten (vgl. die Nr. 23Vordruck - KEV 117 (B) ZVB -. Die Zahlungen werden auf spätere Zahlungen (Abschlagszahlungen/Schlusszahlungen)angerechnet.

    14. Ausführung der Leistungen im eigenen Betrieb ²)

    14.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, von den Leistungen einschließlich etwaiger Nachträge, auf die sein Betrieb eingerichtet ist,mindestens ca. 70 v. H. im eigenen Betrieb auszuführen. In dem Leistungsumfang wird eine Zustimmung zur Übertragung aufNachunternehmer versagt (§ 4 Abs. 8).

    14.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei Beauftragung von Nachunternehmern diese zu verpflichten, dass sie die ihnenübertragenen Teile der Leistung vollständig im eigenen Betrieb, d.h. mit eigenem Stammpersonal erbringen, soweit ihr Betriebauf diese Leistungen eingerichtet ist.

    14.3 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen eine Liste über das Stammpersonal von seinem Betrieb und von demBetrieb der beauftragten Nachunternehmer zu übergeben (betr. nur die Lohnempfänger), gegliedert nach Namen,Berufs-/Lohngruppen und Dauer der Beschäftigung. Die Anmeldung an die Sozialversicherung ist nachzuweisen. Die für denEinsatz auf der Baustelle vorgesehenen Arbeitskräfte sind in der Liste gesondert aufzuführen.

    Dem Auftraggeber ist der Austausch von Arbeitskräften an der Baustelle schriftlich mitzuteilen.14.4

    kommt nicht zur Anwendung

    kommt zur Anwendung

    ABN

    Die "Stammpersonalklausel"

    ABU ¹)

    15.

    Es ist Seite 3 Weitere Besondere Vertragsbedingungen - KEV 116.2 (B) WBVB Seite 3 - angefügt

    Seite 2

    Vergabe-/Projekt Nr.:201205Wohnbau

    250,00

    2

  • KEV 116.2(B) WBVB Seite 3

    Diese Kontrollwägungen werden dem Auftragnehmer nicht vergütet. Andere Kontrollwägungen werden vom Auftraggebervergütet.

    Zu den Kosten der Kontrollwägung rechnen alle unmittelbaren (Transportkosten, Wiegegebühren usw.) und mittelbaren(Wertminderung der Ladung, Einfluss auf den Baustellenbetrieb usw.) durch die Kontrollwägung entstehende Kosten, jedochnicht die Kosten für die Beaufsichtigung der Kontrollwägung durch den Beauftragten des Auftraggebers.

    Wird bei einer Kontrollwägung eine Unterschreitung von mehr als 1 % festgestellt, erfolgt ein entsprechender Abzug bei denletzten 10 Wiegescheinen, sofern nicht insgesamt niedrigere Abweichungen nachgewiesen werden.

    Sofern die vorgenannten Kosten nach Absatz 1 besonders zu vergüten sind, sind sie im Einzelnen nachzuweisen.

    16.1

    Anstelle der Unterschrift des Wägers tritt die des Bedienungspersonals der Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen.-

    Anstelle des Ausdrucks von Tara und Bruttogewicht tritt das Nettogesamtgewicht des Ladegutes sowie zusätzlich beiSchaufellader-Waagen die Anzahl der geladenen Schaufeln (Ladevorgänge).

    -

    Der Wiegeschein muss eine Erklärung enthalten, dass es sich um eine geeichte Waage handelt und die Zulassungs-auflagen eingehalten werden.

    Wiegescheine müssen folgende Angaben enthalten:

    - Lieferwerk

    - Angabe der Baustelle und der Verwendungsstelle, wenn diese nicht die Baustelle ist

    Bezeichnung des Wäggutes-

    - Nummer des Wiegescheins

    Datum und Uhrzeit der Wägung (maschinengerecht)

    Nachweis des Gewichts (§ 14)

    -

    Tara, Bruttogewicht (maschinengerecht)-

    Nettogewicht-

    16.

    Wenn für die Abrechnung von Stoffen nach Gewicht im Vertrag keine andere Regelung getroffen ist, so ist der Verbrauch durchVorlage der Frachtbriefe oder der Wiegescheine einer geeichten automatischen oder einer geeichten handbedienten, mit einemSicherheitsdruckwerk versehenen Waage (in der Regel Brückenwaage) laufend nachzuweisen.

    - Kennzeichnung des Fahrzeugs (betriebseigene Bezeichnung/amtliches Kennzeichen)

    - Unterschrift des Wägers

    -

    Beim Einsatz von Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen gelten zusätzlich folgende Bedingungen:

    Die Wiegescheine sind bei der Anlieferung an der Verwendungsstelle in doppelter Ausfertigung dem Beauftragten desAuftraggebers zu übergeben.

    Die Originale der Wiegescheine erhält der Auftraggeber, die bestätigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.

    Bei schüttfähigem Gut, das nicht zum Anhaften neigt, wie z. B. Sand, Kies, wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe, kann derNachweis des Gewichts durch Wiegescheine von geeichten Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen erfolgen.

    16.2

    16.3

    Der Auftraggeber kann stichprobenartig das Gewicht einzelner Lieferungen durch Nachwiegen des beladenen und leerenFahrzeugs auf einer öffentlichen Waage oder in Ausnahmefällen auf derselben Waage nachprüfen (Kontrollwägung).

    Wird das Gewicht des Ladeguts durch Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen ermittelt, ist der Auftraggeber berechtigt,kontinuirlich über einen Zeitraum der Lieferungen, bei 10 % der Lieferungen Kontrollwägungen durchführen zu lassen.

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    Weitere Besondere Vertragsbedingungen - Seite 3

    Baumaßnahme:

    Leistung:

    Seite 3

    (Vergabestelle)

    Vergabe-/Projekt-Nr.:

    Stadt Offenburg

    Zentrale Vergabestelle

    Wilhelmstraße 12

    77654 Offenburg201205Wohnbau

    Abbruch einer Werkhalle mit Anbauten und Nebengebäuden

    "An der Wiede 4a"

    Abbrucharbeiten

  • Urh

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    Sind nach § 2 Abs. 3 bis 9 und nach § 8 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer auf Verlangen seine Preisermittlungenfür diese Preise und für die vertragliche Leistung vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.Die Vordrucke des Auftraggebers - KEV 330 (N) Aufst-LV -, - KEV 332 (N) Ford -, - KEV 333 (N) Aufgl Preis 3 - sind zuverwenden. Die Einheitspreise sind aufzugliedern und die einzelnen kalkulatorischen Ansätze sind zu erläutern.Die Vordrucke liegen bei der ausschreibenden Stelle zur Einsicht aus und werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

    KEV 117(B) ZVB

    Zusätzliche VertragsbedingungenZusätzliche Vertragsbedingungenfür die Ausführung von Bauleistungen- Ausgabe Januar 2011 -

    Inhaltsübersicht

    2.

    Gültige Fassung der Techn. Regelwerke (§ 1 Abs. 1)

    3.

    Rangfolge der Vertragsbestandteile (§ 1 Abs. 2)

    4.3

    4.

    Bedarfspositionen (§ 1)

    5.

    Preisermittlungen (§ 2)

    6.

    7.

    4.4

    8.

    Einheitspreise (§ 2 Abs. 1)

    Ausführungsunterlagen (§ 3)

    9.

    10.

    Die Nummern 4.1 bis 4.3 gelten auch für die Preise der Nachunternehmen.

    Änderung des Mengenansatzes bei Stundenlohnarbeiten

    11.

    12.

    13.

    Werbung (§ 4 Abs. 1)

    14.

    15.

    Bedarfspositionen (§ 1)

    16.

    Umweltschutz (§ 4 Abs. 3)

    17.

    Nachunternehmen (§ 4 Abs. 8)

    18.

    19.

    Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10)

    20.

    Kündigung aus wichtigem Grund (§ 8 Abs. 3 ff)

    Sind für die Ausführung einer Leistung Bedarfspositionen (Eventual-Positionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet,diese nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von Bedarfspositionen trifftder Auftraggeber i.d.R. nach Auftragserteilung.

    21.

    Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4)

    22.

    Unterrichtung des Auftraggebers (§ 10)

    23.

    4.2

    Abnahme (§ 12)

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    Der Auftraggeber darf die Preisermittlung bei Vereinbarung neuer Preise oder zur Prüfung von sonstigen vertraglichenAnsprüchen öffnen und einsehen, nachdem der Auftragnehmer davon rechtzeitig verständigt und ihm freigestellt wurde, bei derEinsichtnahme anwesend zu sein. Die Preisermittlung wird danach wieder verschlossen.

    Sie wird nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung zurückgegeben.

    Abrechnung (§ 14)

    Preisnachlässe (§§ 14 und 16)

    Rechnungen (§§ 14 und 16)

    Stundenlohnarbeiten (§ 15)

    Zahlungen (§ 16)

    Überzahlungen (§ 16)

    Sicherheitsleistung (§ 17)

    Bürgschaften (§§ 16 und 17)

    4.

    2.

    Gültige Fassung der Techn. Regelwerke (§ 1 Abs. 1)

    Wenn nichts anderes festgelegt ist, gelten die in den Vertragsunterlagen genannten- Technischen Spezifikationen (z. B. DIN-Normen) und die- Zusätzlichen bzw. Ergänzenden Technischen Vertragsbedingungen (ZTV und ETV)in der drei Monate vor dem Eröffnungs-/Einreichungstermin eingeführten Ausgabe (es gilt das Einführungsdatum bzw. dasDatum des "Allgemeines Rundschreiben Straßenbau" - ARS -).

    Rangfolge der Vertragsbestandteile (§ 1 Abs. 2)

    Bei Widersprüchen in der Leistungsbeschreibung gelten nacheinander:- das Leistungsverzeichnis- die Baubeschreibung- die Zeichnungen

    3.

    Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B 2009).

    Seite 1 von 4

    Preisermittlungen (§ 2)

    4.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeberverschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.

    1.

    1.

    24. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18)

  • 12. Kündigung aus wichtigem Grund (§ 8)

    Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung,dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet,verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihmbeauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesseeinem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden.

    In diesen Fällen gilt § 8 Abs. 3, 5, 6 und 7 entsprechend.

    Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.

    Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche aus § 8 Abs. 4, bleiben unberührt.

    KEV 117(B) ZVB

    8. Werbung (§ 4 Abs. 1)

    Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

    9. Umweltschutz (§ 4 Abs.3)

    Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenenBeeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken.

    Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer demAuftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

    10. Nachunternehmen (§ 4 Abs. 8)

    10.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmen übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind;dazu gehört auch, dass sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

    10.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und dieEignung des hierfür vorgesehenen Nachunternehmens schriftlich bekannt zu geben.

    10.3 Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass das Nachunternehmen die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es seidenn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt; die Nummern 10.1 und 10.2 gelten entsprechend.

    11. Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10)

    Er hat die Nachunternehmen bei Aufforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichenAuftrag handelt.

    Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung derPrüfung und Feststellung entzogen werden.

    13. Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4)

    Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässigeWettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v. H. der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass einSchaden in anderer Höhe nachgewiesen wird.

    60.6

    00/0

    44.4

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    5. Einheitspreise (§ 2 Abs. 1)

    Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht demErgebnis der Multiplikation von Einheitspreis und Mengenansatz entspricht.

    6. Änderung des Mengenansatzes bei Stundenlohnarbeiten

    Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden.

    Seite 2 von 4

    7. Ausführungsunterlagen (§ 3)

    Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmtgekennzeichnet sind.

    9.1

    9.2 Bau- und Abbruchabfälle

    9.2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel).

    9.2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibungnäher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigungder Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungensowie des Standes der Technik und führt die von ihm zu erbringenden Nachweise.

    9.2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriftengetrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.

    9.2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen,Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.

  • dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

    wichtige Ereignisse im Bereich der Baustelle z. B. Leitungsbeschädigungen, Beschwerden und Hinweise von Anliegern,Schäden an Nachbargrundstücken und -gebäuden, Hochwasser, Altlasten

    -

    Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist und-

    Der Auftraggnehmer hat

    Unterrichtung des Auftraggebers (§ 10)14.

    15. Abnahme (§ 12)

    Ab einer Auftragssumme von 10.000 Euro (netto) wird die Leistung förmlich abgenommen. § 12 Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 bleibtunberührt.

    17.1

    KEV 117(B) ZVB

    17.2 Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durchden Preisnachlass nicht verringert.

    - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen.

    Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt der bei Fristablauf maßgebendeSteuersatz.

    zwei Stellen nach dem Komma zu runden.Geldbeträge auf

    drei Stellen,Rauminhalte und Gewichte auf

    zwei Stellen,Längen und Flächen auf16.3

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    Bei Aufmaß und Abrechnung sind

    60.6

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    Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriftender Auftragnehmer.

    16.2

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    In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung

    Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind,unmittelbar zu ersehen sein.

    16.1

    Abrechnung (§ 14)16.

    18.2

    Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist amSchluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungenzum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.

    18.3

    18.4 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertemAusweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.

    18.1

    Rechnungen (§§ 14 und 16)18.

    Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- undTeilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.

    Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnungund den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf derGrundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.

    Preisnachlässe (§§ 14 und 16)17.

    19.3

    19.2

    19.1

    Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.

    19. Stundenlohnarbeiten (§ 15)

    Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen.Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 enthalten:

    - das Datum,

    die Bezeichnung der Baustelle,-

    die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,-

    die Art der Leistung,-

    die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- und Gehaltsgruppe,-

    die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowienach im Verrechnungssatz nicht enthaltenden Erschwernissen,

    -

    - die Gerätekenngrößen.

    Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.

  • Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.

    20. Zahlungen (§ 16)

    20.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.

    20.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung desVertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet.

    KEV 117(B) ZVB

    21.3 Rückforderungsansprüche wegen Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) verjähren in fünf Jahren beginnend mit dem Schluss desJahres, in dem die Schlusszahlung geleistet wurde.

    22. Sicherheitsleistung (§ 17)

    Die Sicherheit für die Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrageinschließlich etwaiger Nachträge i. S. § 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung derLeistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz.

    22.1

    22.2 Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz ausdem Vertrag einschließlich etwaiger Nachträge i.S. § 1 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1.Die nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfrist für Mängelansprücheabgelaufen ist.

    23. Bürgschaften (§ 17)

    23.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Vordrucke des Auftraggebers zu verwenden.

    Seite 4 von 460.

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    044.

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    für die Ausführung von Bauleistungen

    23.2 Die Bürgschaft ist von einem

    -

    Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.21.2

    Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall derBereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.

    21.1

    Überzahlungen (§ 16)21.

    in den Europäischen Gemeinschaften oder

    in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder

    -

    " - Der Bürge .... [Name und Anschrift des Bürgen] .... übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die unbedingte, unwiderruflicheund selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.Er verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von .... [Betrag] .... Euro an den Auftraggeber zu zahlen.

    - Der Bürge verzichtet auf das Recht zur Hinterlegung des Bürgschaftsbetrags sowie auf die Einreden der Vorausklage(§§ 771, 772 BGB), der Anfechtbarkeit (§ 770 Abs. 1 BGB) und der Aufrechenbarkeit (§ 770 Abs. 2 BGB). Der Verzicht aufdie Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen desHauptschuldners.

    Die Bürgschaft ist unbefristet. Sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde an den Auftragnehmer oder mit derschriftlichen Verzichtserklärung durch den Auftraggeber.

    -

    Gerichtsstand ist der Sitz der Stelle, die für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständig ist."-

    Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertragsgetroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmersind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.

    Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärungen des Bürgen:

    -

    in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen-

    23.3

    Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungenangerechnet worden ist.

    23.5

    Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheitgeleistet worden ist, eingebaut sind.

    23.4

    - Die Bürgschaft dient auch der Sicherstellung der entsprechenden Ansprüche des Auftraggebers, wenn im Falle der Eröffnungdes Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers der Insolvenzverwalter gemäß § 103 InsO dieVertragserfüllung verlangt.

    zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.

    24. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18)

    Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungenund Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungenzwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesemZeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247BGB zu zahlen.

    Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.

  • Unterschrift des Mitgliedes:

    KEV 175AngErg BietergemVon der Bietergemeinschaft auszufüllen!

    Erklärung der Bietergemeinschaft

    Erklärung der Bietergemeinschaft

    Baumaßnahme:

    Wir, die nachstehend aufgeführten Firmen, beabsichtigen, uns zu einer Arbeitsgemeinschaft - Arge - zusammenzuschließen.

    in:

    Firmenname und Adresse:

    Leistung:

    Geschäftsführendes Mitglied (bevollmächtigter Vertreter) ist:

    Die Mitglieder der Bietergemeinschaft und ggf. der Arbeitsgemeinschaft sind:

    Dazu erklären wir, dass

    das unten bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlichvertritt,

    das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen (sofernnichts anderes vereinbart wird) und

    alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

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    Vergabe-/Projekt-Nr.:

    ¹) siehe Bewerbungsbedingungen - KEV 112.1 (B) BB - Nr. 3

    präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der NummerIch bin/Wirsind nicht präqualifiziert und geben im Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab.

    Nationalität(Bitte internationales Kfz-

    Kennzeichen eintragen)

    ¹)

    EU-Staatein ausländisches Unternehmen aus einemanderer Staat

    201205Wohnbau

    Abbruch einer Werkhalle mit Anbauten und Nebengebäuden

    "An der Wiede 4a"

    Offenburg

    Abbrucharbeiten

    Unterschrift des Mitgliedes:

    Firmenname und Adresse:

    präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der NummerIch bin/Wirsind nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab.

    Nationalität(Bitte internationales Kfz-

    Kennzeichen eintragen)EU-Staatein ausländisches Unternehmen aus einemanderer Staat

    Unterschrift des Mitgliedes:

    Firmenname und Adresse:

    präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der NummerIch bin/Wirsind nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab.

    Nationalität(Bitte internationales Kfz-

    Kennzeichen eintragen)EU-Staatein ausländisches Unternehmen aus einemanderer Staat

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    -KEV 175

    AngErg Bietergem

    Vergabe-/Projekt-Nr.:

    Seite 2 von 2

    201205Wohnbau

    Unterschrift des Mitgliedes:

    Firmenname und Adresse:

    präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der NummerIch bin/Wirsind nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab.

    Nationalität(Bitte internationales Kfz-

    Kennzeichen eintragen)EU-Staatein ausländisches Unternehmen aus einemanderer Staat

    Unterschrift des Mitgliedes:

    Firmenname und Adresse:

    präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der NummerIch bin/Wirsind nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab.

    Nationalität(Bitte internationales Kfz-

    Kennzeichen eintragen)EU-Staatein ausländisches Unternehmen aus einemanderer Staat

    Unterschrift des Mitgliedes:

    Firmenname und Adresse:

    präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der NummerIch bin/Wirsind nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab.

    Nationalität(Bitte internationales Kfz-

    Kennzeichen eintragen)EU-Staatein ausländisches Unternehmen aus einemanderer Staat

    Unterschrift des Mitgliedes:

    Firmenname und Adresse:

    präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der NummerIch bin/Wirsind nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab.

    Nationalität(Bitte internationales Kfz-

    Kennzeichen eintragen)EU-Staatein ausländisches Unternehmen aus einemanderer Staat

    Unterschrift des Mitgliedes:

    Firmenname und Adresse:

    präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der NummerIch bin/Wirsind nicht präqualifiziert und geben im Vordrucken - KEV 179 AngErg Eignung - die verlangten Eigenerklärungen ab.

    Nationalität(Bitte internationales Kfz-

    Kennzeichen eintragen)EU-Staatein ausländisches Unternehmen aus einemanderer Staat

  • *) Vom Auftraggeber ausfüllen oder ankreuzen**) Vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen¹) Der Auftraggeber sollte diese Option nur in begründeten Ausnahmefällen ankreuzen

    KEV 176.1AngErg NU Nr. 1

    Baumaßnahme:

    in:

    Leistung:

    Teilleistung Nr. 1: **)

    Nachunternehmen Name und Anschrift:

    Teilleistungen von Nachunternehmen

    Mitglied bei Berufsgenossenschaft:

    Vergabe-/Projekt Nr.: *)

    Mitglieds-Nr. im BereichHandwerk

    Teilleistungen von Nachunternehmen Betrieb ist nicht eingerichtet

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    Handel

    Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer

    Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen

    Nr. Kurzbeschreibung

    Betrieb ist auf wesentliche Teile der Leistung nicht eingerichtet

    (Datum)

    *)

    *)

    *)

    **)

    Bieter: **)

    Wegen der Besonderheit des Bauvorhabens sind ausnahmsweise, bereits mit dem Angebot, für die benannten Teilleistungenauch die Namen der Nachunternehmen, deren Anschriften und deren Präqualifikationsnummern usw. anzugeben. Nicht prä-qualifizierte Nachunternehmen haben die in - KEV 179 AngErg Eignung - verlangten Eigenerklärungen mit dem Angebot abzugeben.

    Eigenerklärung beigefügt

    Teilleistung Nr. 2: **)

    Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im BereichHandwerk

    Industrie

    Handel

    Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer

    Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen

    Nr. Kurzbeschreibung

    Eigenerklärung beigefügt

    Teilleistung Nr. 3: **)

    Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im BereichHandwerk

    Industrie

    Handel

    Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer

    Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen

    Nr. Kurzbeschreibung

    Eigenerklärung beigefügt

    abzugeben. *) ¹)

    201205Wohnbau

    Abbruch einer Werkhalle mit Anbauten und Nebengebäuden

    "An der Wiede 4a"

    Offenburg

    Abbrucharbeiten

    Ich erkläre/Wir erklären, dass mein/unser Betrieb auf die nachfolgend genannten Teile der Leistung nicht eingerichtet ist unddeshalb der Einsatz von Nachunternehmen erforderlich wird.

    Mir/Uns ist bewusst, dass insbesondere falsche Angaben in dieser Erklärung den Ausschluss von der Angebotswertung, denAusschluss von der Teilnahme an künftigen Ausschreibungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g VOB/A) oder ggf. die Kündigung desBauvertrags zur Folge haben können (§ 8 VOB/B).

    Weitere Leistungen von Nachunternehmen auf folgender Seite **)

  • Teilleistung Nr.:

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    **) Vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen

    Vergabe-/Projekt Nr.: *)

    KEV 176.1AngErg NU Nr. 1

    Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im BereichHandwerk

    Teilleistung Nr.:

    Industrie

    Handel

    Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer

    Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen

    Nr. Kurzbeschreibung

    Eigenerklärung beigefügt

    Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im BereichHandwerk

    Industrie

    Handel

    Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer

    Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen

    Nr. Kurzbeschreibung

    Eigenerklärung beigefügt

    **)

    Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im BereichHandwerk

    Industrie

    Handel

    Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer

    Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen

    Nr. Kurzbeschreibung

    Eigenerklärung beigefügt

    Teilleistung Nr.:

    Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im BereichHandwerk

    Industrie

    Handel

    Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer

    Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen

    Nr. Kurzbeschreibung

    Eigenerklärung beigefügt

    **)

    Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im BereichHandwerk

    Industrie

    Handel

    Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer

    Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen

    Nr. Kurzbeschreibung

    Eigenerklärung beigefügt

    **)

    Teilleistung Nr.: **)

    Teilleistung Nr.: **)

    201205Wohnbau

    Weitere Leistungen von Nachunternehmen auf folgender Seite **)

  • Teilleistung Nr.:

    60.6

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    **) Vom Bieter ausfüllen oder ankreuzen

    Vergabe-/Projekt Nr.: *)

    KEV 176.1AngErg NU Nr. 1

    Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im BereichHandwerk

    Teilleistung Nr.:

    Industrie

    Handel

    Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer

    Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen

    Nr. Kurzbeschreibung

    Eigenerklärung beigefügt

    Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im BereichHandwerk

    Industrie

    Handel

    Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer

    Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen

    Nr. Kurzbeschreibung

    Eigenerklärung beigefügt

    **)

    Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im BereichHandwerk

    Industrie

    Handel

    Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer

    Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen

    Nr. Kurzbeschreibung

    Eigenerklärung beigefügt

    Teilleistung Nr.:

    Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im BereichHandwerk

    Industrie

    Handel

    Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer

    Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen

    Nr. Kurzbeschreibung

    Eigenerklärung beigefügt

    **)

    Nachunternehmen Name und Anschrift: Mitglied bei Berufsgenossenschaft: Mitglieds-Nr. im BereichHandwerk

    Industrie

    Handel

    Präqualifiziert im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen Nummer

    Gewerke, Lose, LV-Titel, LV-Abschnitte oder LV-Positionen

    Nr. Kurzbeschreibung

    Eigenerklärung beigefügt

    **)

    Teilleistung Nr.: **)

    Teilleistung Nr.: **)

    201205Wohnbau

    Weitere Leistun