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Der DAMMER Vereinszeitung des Sport Club Schiffdorferdamm e.V. von 1971 Nr. 161 4. Quartal 2015 www.sc-schiffdorferdamm.de S C H I F F D O R F E R D A M M S P O R T C L U B e.V. von 1971 Der Vorstand wünscht allen Mitgliedern und ihren Familienangehörigen, unseren Inserenten und Allen, die den Verein auf verschiedene Weise unterstützen, schöne Weihnachtstage und ein gutes Neues Jahr 2016!

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Der DAMMER

Vereinszeitung desSport Club Schiffdorferdamm e.V.von 1971Nr. 161 4. Quartal 2015www.sc-schiffdorferdamm.de

SCH

IFFDORFERDAMM

• S

PORT CLUB •

e.V.von 1971

Der Vorstand wünscht allen Mitgliedern und ihren Familienangehörigen, unseren Inserenten

und Allen, die den Verein auf verschiedene Weise unterstützen, schöne Weihnachtstage und ein

gutes Neues Jahr 2016!

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Aktuelles

Liebes Mitglied,

Du hältst die 4. Ausgabe unserer Vereins-zeitung „Der Dammer“ in diesem Jahr in Händen. Ein untrügliches Anzeichen dafür, dass das Jahr 2015 schon bald vor-bei ist. Andererseits aber auch eine gute Gelegenheit für einen kleinen Rückblick (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) auf wesentliche Ereignisse/Veränderungen in unserem SCS:• Sabine Bötjer wird zur 1. Vorsitzenden

gewählt.• Wiederbelebung des Maibaumfestes• Auflösung der Fußballabteilung• Rückgabe von Sportplätzen an die

Stadt• Pflege der Außenanlagen (siehe auch

separater Artikel)• Laternelaufen

Im Oktober ist es einer Arbeitsgruppe be-stehend aus Sabine Bötjer, Susanne und Hansjörg Kiesling, Georg Wedemeyer, Bernd Eisel, Birgit und Andreas Gerken gelungen, eine Neufassung der Vereins-satzung abzustimmen. Der Text ist im Mittelteil dieses Dammers abgedruckt. Die Neufassung ist zwingend erforder-lich, da der SCS ansonsten Gefahr läuft,

dass das Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkennt. Nach intensiver Diskussion ist eine Satzung entstanden, die sich insbe-sondere dadurch auszeichnet, dass die Abteilungen - in Person der Abteilungs-leiter - in alle relevanten Entscheidungen eingebunden sind.Formal und wirtschaftlich sind die Wei-chen für eine positive Zukunft unseres SCS gestellt. Von entscheidender Bedeu-tung wird es aber sein, wie Du, liebes Mit-glied, Dich für unseren Verein engagierst. Mit der Beitragszahlung allein ist es nicht getan. Du darfst, nein, sollst Dich auch fragen, was Du für Deine Mannschaft, Deine Abteilung oder den Gesamtver-ein leisten kannst. Dieser Dammer steckt wieder voller positiver Beispiele - bitte lasse Dich davon inspirieren.In diesem Sinne wünsche ich - auch im Namen meiner Vorstandskolleginnen und Kollegen - besinnliche Momente für die Advents- und Weihnachtszeit, al-les Gute für das kommende Jahr und ein Wiedersehen auf der Generalversamm-lung!

Andreas Gerken2. Vorsitzender + Kassenwart

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und weiterhin viel Spaß im SC Schiffdorferdamm

Geburtstage Oktober - Dezember 2015Gerald von Holt 50 JahrePetra Goerlitz 55 JahreSiegfried Bertzick 65 JahreStefan Lambers 75 JahreWilhelm Kathmann 75 Jahre

Auch allen anderen Vereins-mitgliedern. die in dieser

Zeit Geburtstag feiern, wünschen wir alles Gute!

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Aktuelles

SCH

IFFDORFERDAMM

• SPORT CLUB •

e.V.von 1971

Tagesordnung1. Begrüßung2. Feststellung der Wahlberechtigten

und der ordnungsgemäßen Einla-dung

3. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der Generalversamm-lung 2015

4. Ehrungen5. Berichte: a) 1. Vorsitzender b) Kassenwart c) Kassenprüfer d) Abteilungsleiter (Kurzberichte)6. Entlastung des Vorstandes7. Wahlen: a) 2. Vorsitzender (für 2 Jahre) b) Kassenwart (für 2 Jahre) c) Kassenprüfer8. Bestätigung der Abteilungsleiter9. Neufassung der Satzung des Sport

Club Schiffdorferdamm (Der Entwurf der neuen Satzung ist

Einladung zur

Generalversammlungdes Sport Club Schiffdorferdamm e.V. von 1971

am Donnerstag, den 17. März 2016 um 20.00 Uhr im Vereinsheim Carsten-Lücken-Straße 18

in dieser Ausgabe der Vereinszei-tung abgedruckt.)

a) Aussprache und Beschlussfas-sung über die neue Satzung

b) Bevollmächtigung des Vorstan-des: Der Vorstand nach § 26 BGB ist zu redaktionellen Änderungen der unter TOP 9a) beschlossenen Satzung und Änderungen, die auf Grund von Beanstandungen des Registergerichts erforderlich sind, ermächtigt.

10. Anträge (Anträge sind gemäß Satzung spä-

testens sieben Tage (Datum des Poststempels) vor der Versamm-lung dem Vorstand schriftlich und mit Begründung einzureichen)

11. Verschiedenes

Alle Mitglieder sind aufgefordert, an der Generalversammlung teilzuneh-men!

Im Vereinist Sport

am Schönsten

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Aktuelles

Das Spielmannszug-Orchester des TuSpo Surheide musiziert gemeinsam seit 1959. Wir freuen uns, dass wir unsere Ausbil-dung durch eine Kooperation mit dem SC Schiffdorferdamm nun auch in einem zweiten Stadtteil anbieten können. Im-mer neue Besetzungsformen und ein weit gefächertes musikalisches Programm machen unser Ensemble zu einem inno-vativen und modernen Orchester, das sich sowohl im traditionellen als auch im modernen Rock- und Popbereich zu Hau-se fühlt.Unsere Ausbildung und auch das späte-re Musizieren ist generell kostenlos und wird über den Vereinsbetrag und die Auf-tritte finanziert - Bedingung ist also das spätere Musizieren im Spielmannszug.Ausgebildet wird zunächst auf Sop-ran-Querflöten und auf einfachem Schlagwerk, später werden andere Musikinstrumente hinzukommen. Das Instrumentarium wird gestellt. Noten-kenntnisse erwerben die AnfängerInnen in der 2-3 jährigen Grundausbildung. Wer bereits Erfahrungen mit einem Instru-ment gemacht hat oder Grundkenntnisse mitbringt, kann zusätzlich gefördert und gefordert werden. Bei uns erhält jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin eine individuelle Ausbildung.Wer es nicht zu unserem Probetraining schafft oder weitere Informationen über uns haben möchte, darf sich gerne bei der Abteilungsleiterin unter 0471 87644 melden.

Ruth Rywak

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Aktuelles

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Veranstaltungen

Vorbereitung des Arbeitseinsatzes

Nach mehrjähriger Pause wollen wir die Tradition der Kohl-wanderung wieder aufleben lassen. Los geht es am

Sonntag, den 28.02.2016, um 10.30 Uhr am Vereinsheim.

Die Kosten betragen 18,- € pro Person für Essen und Wegzehrung. Wer keinen

Kohlkönig(in) gesuchtGrünkohl mag, kann Schnitzel mit Beila-gen oder ein vegetarisches Essen bekom-men.Anmeldung und Zahlung bitte bis zum 31. Januar 2016 bei den Abteilungsleitern mit Angabe des gewünschten Essens.Wir freuen uns auf eine feucht-fröhliche Kohltour mit hof-fentlich reger Betei-ligung!

Der Vorstand

Wie euch allen bekannt ist, hat unser Ver-ein, nach der Abmeldung der Fußballab-teilung, die Flächen des Rasen- und Rot-grandplatz an die Stadt zurückgegeben. In diesem Zusammenhang haben wir der Stadt zugesichert, das restliche Areal, nämlich die 3 Tennisplätze und rund um den Eingangsbereich des Vereinsheimes, die Grünanlage sowie die Rasenfläche vor der Terrasse, in Eigenregie zu pflegen. In dem Zeitraum der unsicheren Situation, (wie geht es nun weiter mit dem SCS?),

lag die Pflege der Sportanlage sehr im Ar-gen. Die Pflanzen und Büsche der Grün-anlage wucherten unkontrolliert vor sich hin, die Fugen der Gehwegplatten hatten überwiegend schon regen Grasbewuchs. Das Beschneiden der Büsche und die Rei-nigung der Fugen in den Gehwegplatten hätte für die wenigen Freiwilligen, die sich zu dem Zeitpunkt bereit erklärt hat-ten, diese Missstände zu beseitigen, ei-nen extrem hohen Arbeits- und Zeitauf-wand gekostet. Mark Seedorf, „Chef“ der Handballabteilung, erfuhr auf der Vor-standssitzung von dem Problem. Ohne große Worte zu verlieren, erklärte sich

Gemeinsam sind wir stark

Arbeit in den Rabatten

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Veranstaltungen

Mark sofort bereit, mit seinen Handball-Teams am 22. Juli das Training ausfallen zu lassen und stattdessen bei der Wieder-instandsetzung unserer Sportanlage zu helfen, obwohl der Termin für diese Ak-tion aufgrund der Sommerferien und der Tatsache, nicht bis nach den Ferien warten zu können, relativ kurzfristig gesetzt war.Am Mittwoch, den 22. Juli um 18.00 Uhr trafen sich dann die Helfer zum „Großreinemachen“.Überwältigend!!! Weit über 30 Mitglieder unseres Vereins knieten, schnitten und tummelten sich in den Grünanlagen und in den Büschen. Rucki – Zucki sah die Vereinsanlage wieder begeh- und vor-

zeigbar aus. Als Dank an alle Beteiligten spendierte anschließend der Vorstand beim gemütlichen Ausklingen der Ak-tion einige kühle Getränke und etliche Bratwürste. Man munkelt, dass schon eine rege Nachfrage nach dem nächsten Termin für einen weiteren Frühjahrsputz bestanden hat. Wolln ma gucken, wa.An dieser Stelle noch einmal an Mark, sei-ne Handballer und all die anderen Helfer ein großes Dankeschön. Zeigt es doch, dass die Abteilungen durch den Abgang der Fußballer näher zusammengerückt sind und die Identifikation mit unserem

Grillmeister Gerd

nach getaner Arbeit

satt und kaputt

Verein, dem SCS, verstärkt vorhanden ist. Das macht Hoffnung auf die Zukunft:Nur gemeinsam sind wir stark!!!Die Impressionen von der gemeinsamen Aktion hat unsere Chefin Sabine in den

vorstehenden Bildern fest-gehalten.

Schorsch Wedemeyer

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Veranstaltungen

Mehrere Jahre waren wir nicht dabei, nun war es wieder soweit: Am 6. No-vember fand der gemein-same Laternenumzug der KITAS Karl-Lübben- und Robert-Blum-Straße, Veernschule und SCS statt. Mit musikalischer Unter-stützung des Spielmanns-zugs des TuSpo Surheide startete der Lauf am Park-platz vor dem Vereinsgelände und nach einem etwa einstündigen Marsch kam der Trupp dort auch wieder an. In der Zwischenzeit schichteten Vereinsmitglie-der ein Lagerfeuer auf und fleißige Helfer aller Veranstalter sorgten dafür, dass kein Teilnehmer hungrig oder durstig bleiben musste. Es gab Bockwurst für Alle, Saft für die Kinder und Kaffee und Glühwein mit und ohne Schuss für die Erwachsenen.Leider spielte uns das Wetter einen Streich: Es war zwar windig, aber trocken, und so kamen mehr als die erwarteten 250 Teilnehmer und die Veernschule musste noch Würstchen nachholen. Die Kehrseite aus Vereinssicht war, dass bei Temperaturen um 17 Grad Heißgetränke nicht so gefragt waren. Wahrscheinlich

Laterne, Laterne...

wäre ein Cocktailstand die bessere Wahl gewesen.So bewahrheitet sich mal wieder der Spruch: „Des Einen Freud‘ ist des Anderen Leid“. Aber Glühwein hält sich eine Wei-le und die nächste Grünkohlwanderung wirft ihre Schatten voraus. Die Hauptsa-che ist, dass der SCS wieder dabei war!Zum Glück trübten die hohen Tempera-turen aber nicht den Spaß am Lagerfeu-er bei kleinen und großen „Kindern“ und als die Laterneläufer das Gelände schon längst verlassen hatten, standen die letzten Helfer noch lange am Feuer. Ge-gen 23 Uhr waren die Flammen fast gelöscht - hier war leider Eimerschlep-pen angesagt, weil kein Wasserschlauch bis zur Feuerstelle reichte -, und dann kam der große Regen. Ein fast perfektes Timing!Vielen Dank an die fleißigen Helfer aus den Abteilungen. Ohne euch könnten wir solche Veranstaltungen nicht durch-führen!

Birgit Gerken

Am Würstchenstand war Schlangestehen angesagt…

… heiße Getränke gab es sofort!

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Turnen

TurnenAbteilungsleiterin Britta Pfüller · Tel. (0471) 2 94 [email protected]

KinderturnsonntagIn diesem Jahr fand wieder ein Kinder-turnsonntag beim SCS in der Turnhal-le der Veernschule am Sonntag, den 08.11.2015 von 14:00 bis 17:00 Uhr statt. Die Übungsmöglichkeiten und Turngerä-

te wurden rege genutzt. Unter fachkun-diger Aufsicht und mit Unterstützung der Eltern wurde vieles ausprobiert. Der Spaß an der Bewegung stand im Vordergrund. Einige Eltern waren sportlich unterwegs und bewegten sich mit ihren Kindern. Für alle Beteiligten war es ein schöner Tag.

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Handball

HandballAbteilungsleiter Mark Seedorf · Tel. (0471) 290 92 [email protected]

Wir, die neue Ballspielspielgruppe der SG Surheide/Schiffdorferdamm, stellen uns vor:Seit dem 21.9.15 findet immer montags von 16 bis 17 Uhr unser Training mit Kin-dern im Alter von 4 bis 6 Jahren in der Veernschule statt. Am 1. Tag waren wir nur 4 Kinder, diese waren aber gleich von Anfang an mit Eifer dabei. Paulina, Mathilda, Lias und Daniel haben es uns, Lara und Laura (Trainerinnen) einfach ge-macht. Eine Woche später kam noch Luk dazu. Danach, krankheitsbedingt waren nur 3 Kinder da, darunter diesmal auch Collin. (Es sprach sich ziemlich schnell im Kindergarten rum).Am 12.10.15 waren wir bereits 8 Kinder.

Luk´s Zwillingsbruder Ben und Sophia sind ab sofort auch mit von der Partie. Ein weiteres Kind hat dort noch zugeguckt, ist aber nach den Herbstferien auch da-bei.Es macht uns unwahrscheinlich viel Spaß mit euch und wir freuen uns auf noch mehr Nachwuchs.

Laura Fischer & Lara von Bassen

Ballspielgruppe

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Handball

Die erste Damen hat mit Schwertfeger, Achenbach und Strauss drei Abgänge zu verzeichnen. Dagegen stehen mit Schli-zio, Tetzke, Will und Müller vier neue Spie-lerinnen im Kader von Trainer Egon Gurk. Zudem ist Wiebke Schröder nach ihrem Auslandsaufenthalt wieder im Kader.Nach Siegen gegen Bützfleth 2, Spaden und Hagen und einer Niederlage gegen Langen liegt man mit 6:2 Punkten auf Platz zwei der Tabelle. Damit muss man im Moment zufrieden sein, denn durch Verletzungen oder Krankheit war der Trai-nings- und Spielbetrieb nicht so, wie er eigentlich sein sollte. Trotzdem hat man, wie im letzten Jahr, wieder einmal den stärksten Angriff, doch in der Abwehr hat der Trainer noch einiges zu tun, um das

Ziel Landesklasse nicht zu verfehlen.Nach drei Wochen Pause gewann man noch das Pokal-Achtelfinale gegen den Ligakonkurenten TuS Zeven mit 32:24 und trifft im Viertelfinale auf die HSG Bützfleth/Drochtersen 2.Die nächsten drei Spiele sind auswärts in Sittensen, Zeven und gegen die HSG Geestemünde. Danach wird sich zeigen, wohin der Weg führt.

Anmerkung der Redaktion: Den Spiel-plan mit den Ergebnissen der genannten Spiele und den aktuellen Tabellenstand aller Mannschaften findet man auf der Internetseite der SG Surheide/Schiffdorf-erdamm unter http://www.sg-surheide-schiffdorferdamm.de

Erste Damen

Ziel: Landesklasse

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Handball

Wir, die weibl. A- Jugend, haben schon Glück, dass wir von so vielen unterstützt werden. Das ist sicherlich nicht selbst-verständlich. So hatten wir sogar beim ersten Heimspiel erstmals einen Hallen-sprecher mit Thomas Zielinski organisie-ren können - leider hat uns das noch kein Glück gebracht…Aber was wären wir ohne unseren Hauptsponsor die Fa. DTG Dohrmann-Tiefbau-GmbH aus Frelsdorf, die uns auch in dieser Saison mit neuen Trainingsan-zügen und Trikots unterstützt haben. Ansonsten würden wir hier mit ziemlich engen „alten“ Trikotsätzen herumlaufen. Vielen Dank an Martin Dohrmann.Dann die Fa. Raguse und Voss Metallgie-ßerei GmbH, Bremerhaven, die uns, wie in jedem Jahr, die Beach-Handball-Shirts

sponsert. Das Design wurde in diesem Jahr von den Spielerinnen selbst entwor-fen. Vielen Dank an Frank Kuthning.

Dank an alle, die uns unterstützen….

Ein besonderes Highlight war sicherlich beim diesjährigen Trainingslager ein Frühstück bei der Kemner Home Com-pany in Bad Bederkesa. Hier wurden wir bestens gestärkt. Vielen Dank an Rudolf Kuiper.Ein Dank geht auch an die Firmen Tauch-betrieb Helgoland, Malerei Malkmus, Dachdecker Strubelt und Tischlerei Wellbrock.Natürlich wollen wir aber unsere treues-ten Fans nicht vergessen. Das sind die, die uns bei jedem Spiel unterstützen. Hier sind stellvertretend unsere beiden Zeitnehmer Britta Wittschen und Karen Kuthning sowie Regina Seedorf, die uns immer beim Verkauf betreut, zu nennen. Allen anderen Eltern, die uns bei jedem Auswärtsspiel begleiten, natürlich auch ein dickes Dankeschön.Wir hoffen uns in diesem Jahr mit sehens-werten und erfolgreichem Handballspie-len zu revanchieren.

Spieler und Trainer der weiblichen A-Jugend

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Handball

Nach dem der alte Trainer, Olaf Mallon, aus gesundheitlichen Gründen leider das Team nicht weiter trainieren konnte, habe ich die Mannschaft im Mai über-nommen. Unterstützt werde ich dabei von Lisa Struppe.Ich traf auf Mädels, die sehr übungseifrig waren und mit viel Einsatzwillen in die Übungseinheiten gingen. Schnell stellte ich fest, dass eine Menge Arbeit auf mich zu kommt und dass eine Saison nicht ausreichen wird, den Mädchen das zu vermitteln, was ich mir unter Handball-spielen vorstelle.Das Team setzt sich aus folgenden Spie-lerinnen zusammen: Lara v. Bassen, Laura Fischer, Annalena Schröder, Celine Mal-lon, Anna Marx, Jorina Krüger, Pia Gons-ka, Svantje Schmidt, Swantje Japp und Imke Allers.

Die weibl. B-Jugend / Saison 2015/16se klappt das sehr gut. Dafür bedanke ich mich bei dem zuständigen Trainer und natürlich den aushelfenden Spielerinnen recht herzlich.Inzwischen sind ein paar Monate vergan-gen und, neben einem 3-tägigen Trai-ningslager, haben wir einige Trainings-einheiten absolviert. So langsam zeigen die Mädels, dass noch wesentlich mehr in ihnen steckt als momentan zu sehen ist.Seit September befinden wir uns jetzt in der Spielrunde, die wir recht erfolgreich mit inzwischen 3 Siegen und nur einer Niederlage gestalten konnten. Unser Ziel ist es, in der Vorrunde zur Regionsoberli-ga unter die ersten 6 Teams zu kommen. Mit viel Fleiß werden wir dies auch hof-fentlich erreichen.Wir bedanken uns bei unseren Sponso-ren. Für die Trikots und Hosen konnte der

Betreiber des Re-staurants Yangtze und die Fa. Wer-befolien Weiers gewonnen wer-den.Wir würden uns freuen, wenn uns bei unse-ren Heimspielen recht viele Zu-schauer unter-stützen.

Bis dahin mit sportlichem GrußFrank Martin

Mit diesen 10 Spielerinnen bestreiten wir die Saison. Dies ist leider etwas zu wenig, so dass wir auf Unterstützung aus der C-Jugend angewiesen sind. Glücklicherwei-

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Satzung

Neufassung zur Abstimmung in der Generalversammlung am 17.03.2016

VereinssatzungSport Club

Schiffdorferdamm e. V.

InhaltsverzeichnisA. Allgemeines 2§ 1 Name, Sitz 2§ 2 Zweck des Vereins 2§ 3 Gemeinnützigkeit 2§ 4 Verbandsmitgliedschaften 2

B. Vereinsmitgliedschaft 2§ 5 Arten der Mitgliedschaft 2§ 6 Der Erwerb der Mitgliedschaft 3§ 7 Die Beendigung der Mitgliedschaft 3

C. Rechte und Pflichten der Mitglieder 4§ 8 Beiträge, Gebühren, Beitragseinzug 4§ 9 Mitgliederrechte minderjähriger Mitglieder 4§ 10 Ordnungsgewalt des Vereins 4

D. Die Organe des Vereins 4§ 11 Die Organe des Vereins 4§ 12 Der Vorstand nach § 26 BGB 4§ 13 Der Gesamtvorstand 5§ 14 Die Abteilungen 5§ 15 Die Generalversammlung 6§ 16 Zuständigkeit der Generalversammlung 6

E. Sonstige Bestimmungen 6§ 17 Vergütung der Organmitglieder, Aufwendungsersatz, bezahlte Mitarbeit 6§ 18 Kassenprüfer 7§ 19 Die Haftung 7§ 20 Datenschutz im Verein 7

F. Schlussbestimmungen 8§ 21 Auflösung/Fusion 8§ 22 Gültigkeit dieser Satzung 8

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SATZUNG

2016

SCH

IFFDORFERDAMM

• S

PORT CLUB •

e.V.von 1971

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Satzung

A. Allgemeines§ 1 Name, Sitz1. Der am 24. Mai 1971 zu Bremerhaven gegründete Verein führt den Namen Sport Club Schiffdorferdamm (kurz: SCS) und hat

seinen Sitz in Bremerhaven.2. Seine Vereinsfarben sind schwarz/gelb.3. Er ist beim Amtsgericht Bremen in das Vereinsregister Nr. VR 675BHV eingetragen und führt in seinem Namen den Zusatz

e.V.4. Das Geschäftsjahr ist gleichlautend mit dem Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des VereinsDer Zweck des Vereins ist die Förderung des Sportes und der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird insbesondereverwirklicht durch: a) entsprechende Organisation eines geordneten Sport-, Spiel-, Übungs- und Kursbetriebes für alle Bereiche, einschließ- lich des Freizeit- und Breitensportes; b) die Durchführung eines leistungsorientierten Trainingsbetriebes; c) die Teilnahme an sportspezifischen und auch übergreifenden Sport- und Vereinsveranstaltungen; d) die Beteiligung an Turnieren und Vorführungen, sportlichen Wettkämpfen; e) die Durchführung von allgemeinen Jugendveranstaltungen und -maßnahmen; f) Aus- / Weiterbildung und Einsatz von sachgemäß ausgebildeten Übungsleitern, Trainern und Helfern; g) die Beteiligung an Kooperationen, Sport- und Spielgemeinschaften; h) Maßnahmen und Veranstaltungen zur Erhaltung und Förderung des körperlichen, seelischen und geistigen Wohlbefindens; i) die Erstellung sowie die Instandhaltung und -setzung der dem Verein gehörenden Geräte und sonstiger im Vereinseigentum stehender Gegenstände.

§ 3 Gemeinnützigkeit1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte

Zwecke“ der Abgabenordnung.2. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des Vereins dürfen nur zu

satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden. Die Mitglieder (in ihrer Eigenschaft als Mitglied) erhalten, mit Ausnahme des Auslagenersatzes oder der Aufwandsentschädigung (Ehrenamtspauschale), keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

3. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Verein fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Vereinsämter werden grundstätzlich ehrenamtlich ausgeübt.

4. Politische, rassische oder religiöse Ziele dürfen innerhalb des Vereins nicht angestrebt werden.5. Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keine Ansprüche auf Zahlung des Wertes eines Anteils am Vereinsver-

mögen.

§ 4 Verbandsmitgliedschaften1. Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes Bremen e.V. sowie seiner Fachverbände, deren Satzung er anerkennt.2. Um die Durchführung der Vereinsaufgaben zu ermöglichen, kann der Gesamtvorstand - nach Anhörung der betroffenen

Abteilung - über den Eintritt in bzw. Austritt aus Fachverbänden beschließen.

B. Vereinsmitgliedschaft§ 5 Arten der Mitgliedschaft1. Der Verein hat: a) aktive Mitglieder b) passive Mitglieder

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SATZUNG

2016

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Satzung

c) Jugendmitglieder (unter 18 Jahren) d) Ehrenmitglieder2. Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die sämtliche Angebote des Vereines im Rahmen der bestehenden Ordnungen nutzen

und / oder am Spielbetrieb teilnehmen können.3. Für passive Mitglieder steht die Förderung des Vereins oder bestimmter Vereinsabteilungen im Vordergrund. Sie nutzen die

sportlichen Angebote des Vereins nicht. Passive Mitglieder zahlen Beiträge. Sie haben ein Teilnahmerecht an der General-versammlung.

§ 6 Der Erwerb der Mitgliedschaft1. Mitglied im Verein kann jede natürliche Person werden, die sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet.2. Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Verein zu richten.3. Der Aufnahmeantrag eines beschränkt Geschäftsfähigen oder Geschäftsunfähigen ist von dem/den gesetzlichen

Vertreter(n) zu stellen. Die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen Mitglieder verpflichten sich mit dem Aufnahmege-such für die Beitragsverpflichtungen ihrer Kinder aufzukommen.

4. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Das Mitglied erhält eine schriftliche Aufnahmebestätigung. Mit der Abgabe des unterzeichneten Aufnahmeantrages erkennt das Mitglied die Vereinssatzung und die Ordnungen in der jeweils gülti-gen Fassung an.

5. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Bei Ablehnung ist der Vorstand nicht verpflichtet, die Gründe anzugeben.6. Die Mitgliedschaft beginnt mit Beschlussfassung durch den Vorstand und kann frühestens nach 6 Monaten gekündigt wer-

den.7. Ehrenmitglied kann werden, wer sich um die Förderung des Vereins oder des Sports besonders herausragende Verdienste

erworben hat. Die Ehrenmitgliedschaft wird auf Vorschlag mit 2/3 Mehrheit der Stimmen von der Generalversammlung ausgesprochen. Sie wird auf Lebenszeit verliehen und kann nur in ganz besonderen Fällen (z. B. bei Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, Schädigung des Ansehens des Vereins) durch die Generalversammlung mit 2/3 Mehrheit aberkannt werden.

§ 7 Die Beendigung der Mitgliedschaft1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Die Funktionen und satzungsmäßigen Rechte erlöschen mit

dem Ende der Mitgliedschaft.2. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Er kann unter Beachtung einer Kündigungsfrist

von 6 Wochen zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) erklärt werden. Austrittserklärungen müssen eigenhändig, bei Minderjährigen von dem gesetzlichen Vertreter, unterschrieben werden.

3. Bei Beendigung der Mitgliedschaft - gleich aus welchem Grunde - erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhält-nis. Die Beitragspflicht erlischt jedoch erst mit dem Ende des Zeitraums, für den der Beitrag satzungsgemäß zu zahlen ist.

4. Nicht zurückgegebene vereinseigene Gegenstände (z. B. Kleidungsstücke) sind mit ihrem gemeinen Wert zu bezahlen.5. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen: a) wenn das Mitglied trotz zweimaliger Mahnung an die zuletzt bekannte Adresse länger als drei Monate mit seiner fälligen Beitragszahlung in Verzug ist, ohne dass eine soziale Notlage nachgewiesen wurde, b) wegen grobem Verstoß gegen diese Satzung oder Verbandsrichtlinien, c) wegen massiven unsportlichen oder unkameradschaftlichen Verhaltens, d) wegen unehrenhaften Verhaltens innerhalb oder außerhalb des Vereinslebens, wenn hierdurch die Interessen und das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit oder vereinsintern schwerwiegend beeinträchtigt wird.6. Ein Ausschließungsantrag kann von jedem Mitglied gestellt werden. Über einen Ausschluss entscheidet der Gesamtvor-

stand, nachdem dem betroffenen Mitglied rechtliches Gehör gewährt worden ist. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann das Mitglied mit einer Frist von einem Monat nach Zugang die nächste Generalversammlung anrufen. Bei Widerspruch des auszuschließenden Mitglieds entscheidet die Generalversammlung abschließend. Während des Ausschließungsverfahrens ruht die Mitgliedschaft. Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf einen Teil am Vereinsvermögen oder einer Beitragsrückerstattung. Bei Ausschlussbeschlüssen aufgrund von Beitragsrückständen hat das Mitglied keine Ein-spruchsmöglichlichkeit. In diesen Fällen bleibt die Verpflichtung zur Beitragszahlung unberührt.

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C. Rechte und Pflichten der Mitglieder§ 8 Beiträge, Gebühren, Beitragseinzug1. Es sind ein Mitgliedsbeitrag und eine Aufnahmegebühr zu zahlen. Es können abteilungsspezifische Beiträge, Umlagen und

Gebühren für besondere Leistungen des Vereins erhoben werden. Der Einzug der Beiträge erfolgt in Anlehnung an die Kündigungsfristen mindestens vierteljährlich. Halbjährliche oder jährliche Beitragszahlungen sind möglich.

2. Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung und der Anschrift mitzuteilen.3. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind dadurch entstehende Bankge-

bühren durch das Mitglied zu tragen. Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnemen, tragen den erhöhten Verwaltungsaufwand des Vereins durch eine Bearbeitungsgebühr, die der Gesamtvorstand durch einen Beschluss festlegt.

4. Wenn der Beitrag im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht beim Verein eingegangen ist, befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug.

5. Fällige Beitragsforderungen werden vom Verein außergerichtlich und gerichtlich geltend gemacht. Die entstehenden Kos-ten hat das Mitglied zu tragen.

6. Der Gesamtvorstand kann in begründeten Einzelfällen Beitragsleistungen oder pflichten ganz oder teilweise erlassen oder stunden bzw. Mitgliedern die Teilnahme am Lastschriftverfahren erlassen.

7. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

§ 9 Mitgliederrechte minderjähriger MitgliederKinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und Personen, die als geschäftsunfähig im Sinne der Regelungen desBGB gelten, können ihre Antrags- und Rederechte in der Mitgliederversammlung nicht persönlich, sondern nurdurch einen gesetzlichen Vertreter ausüben. Alle weiteren Mitgliedschaftsrechte, insbesondere die Nutzung dersportlichen Vereinsangebote, können diese Mitglieder persönlich ausüben.

§ 10 Ordnungsgewalt des Vereins1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Regelungen dieser Satzung, sowie der Vereinsordnungen zu beachten, einzuhalten und

insbesondere den Anweisungen und Entscheidungen der Vereinsorgane, Mitarbeiter und Übungsleiter Folge zu leisten.2. Ein Verhalten eines Mitglieds, das nach § 7 Punkt 5 dieser Satzung zum Vereinsausschluss führt, kann auch nachfolgende

Vereinsstrafe nach sich ziehen: * Befristeter Ausschluss vom Trainings- und Übungsbetrieb.3. Das Verfahren wird vom Gesamtvorstand eingeleitet.4. Das betroffene Mitglied wird aufgefordert innerhalb einer Frist von drei Wochen zu dem Antrag Stellung zu nehmen.5. Der Gesamtvorstand kann die Vereinsstrafe festsetzen. Es findet § 7 Punkt 6 Anwendung.

D. Die Organe des Vereins§ 11 Die Organe des VereinsOrgane des Vereins sind: a) die Generalversammlung b) der Vorstand nach § 26 BGB (auch Vorstand oder BGB-Vorstand genannt) c) der Gesamtvorstand

§ 12 Der Vorstand nach § 26 BGB1. Der Vorstand nach § 26 BGB setzt sich wie folgt zusammen: a) 1. Vorsitzender b) 2. Vorsitzender c) Geschäftsführer d) Kassenwart2. Die Amtsinhaber müssen Vereinsmitglieder sein.3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB vertreten. Es

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Satzung

gilt das 4-Augen-Prinzip.4. Die Bestellung der Mitglieder des BGB-Vorstandes erfolgt durch Wahl auf der Generalversammlung. Die Amtsdauer be-

trägt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl erfolgt einzeln. Alle zwei Jahre werden die Mitglieder neu gewählt und zwar: Jahr mit ungerader Zahl: 1. Vorsitzender + Geschäftsführer

Jahr mit gerader Zahl: 2. Vorsitzender + Kassenwart

§ 13 Der Gesamtvorstand1. Der Gesamtvorstand besteht aus: a) Vorstand nach § 26 BGB b) den Abteilungsleitern c) dem Pressewart d) dem Technischen Leiter e) je nach Aufgabenstellung vom Vorstand berufenen Mitgliedern2. Die Bestellung des Pressewartes und des Technischen Leiters erfolgt durch Wahl auf der Generalversammlung. Die Amts-

dauer beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl erfolgt einzeln.3. Aufgabe des Gesamtvorstandes ist die Leitung und Geschäftsführung des Vereins. Er ist für alle Aufgaben zuständig, die

nicht durch Satzung oder Ordnungen einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.4. Der Gesamtvorstand kann Ausschüsse zur Beschlussfindung bilden.5. Der Gesamtvorstand kann nach Anhörung der betroffenen Abteilungen durch Beschluss Ordnungen erlassen. Diese sind

nicht Bestandteil der Satzung.6. Der Gesamtvorstand bleibt auch nach Ablauf der Amtszeit im Amt, bis ein neuer Gesamtvorstand gewählt ist. Abwesen-

de können gewählt werden, wenn sie ihre Bereitschaft zur Wahl des Amtes vorher schriftlich erklärt haben. Scheidet ein Mitglied des Gesamtvorstandes vorzeitig aus, so kann der Gesamtvorstand für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen durch Beschluss einen Nachfolger bestimmen.

7. Die Mitglieder des Gesamtvorstandes haben in der Sitzung des Gesamtvorstandes je eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters. Sitzungen werden durch den 1. Vorsitzenden oder vertretungsweise durch ein anderes Mitglied des BGB-Vorstandes einberufen. Der Gesamtvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.

8. Der Gesamtvorstand tagt alle zwei Monate.9. Beschlüsse sind zu protokollieren.

§ 14 Die Abteilungen1. Der Gesamtvorstand kann bei einer Mindestanzahl von fünf Interessenten die Gründung von Abteilungen beschließen.2. Jede Abteilung wählt für die Dauer von zwei Jahren einen Abteilungsleiter. Die Generalversammlung bestätigt die Abtei-

lungsleiter. Wird der Abteilungsleiter abgelehnt, muss die Abteilung einen neuen Abteilungsleiter wählen.3. Die Generalversammlung kann einen Abteilungsleiter abberufen. Der betroffene Abteilungsleiter ist vorher anzuhören.4. Die Abteilungen leiten ihren Übungsbetrieb selbständig, sind dem Vorstand des Vereins aber verantwortlich.5. Die Abteilungen können sich eine Abteilungsordnung geben. Diese bedarf der Genehmigung des Gesamtvorstandes. Sie

haben Protokolle über Wahlen und Beschlüsse zu führen und diese dem Gesamtvorstand zuzuleiten.6. Die Abteilungen bestreiten aus den ihnen zugewiesenen Etats die laufenden Kosten im Geschäftsjahr im Sinne des § 2

dieser Satzung. Alle Einnahmen/Ausgaben laufen grundsätzlich über ein Vereinskonto. Die Abteilungsleiter bestätigen dies mit einer Vollständigkeitserklärung für jedes Geschäftsjahr. Einnahmen aus Abteilungsveranstaltungen, Sponsorengelder, Spenden oder sonstigen Eigeninitiativen verbleiben bei den Abteilungen und sind nicht etatrelevant.

7. Die Einstellung von Übungsleitern oder sonstigem Personal wird bei Bedarf von den Abteilungsleitern beantragt. Die Ent-scheidung trifft der Gesamtvorstand.

8. Die Mitglieder des Vorstandes sind berechtigt, jederzeit Einblick in die Tätigkeit der Abteilungen zu nehmen, deren Veran-staltungen beizuwohnen und in schriftliche Aufzeichnungen Einsicht zu nehmen.

9. Kostenintensive Abteilungen können aufgrund eines Abteilungsbeschlusses mit zwei Drittel Mehrheit der anwesenden

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stimmberechtigten Abteilungsmitglieder Zusatzbeiträge zu abteilungsgebundenen Mehrausgaben erheben. Eine Abstim-mung mit dem Gesamtvorstand ist erforderlich.

§ 15 Die Generalversammlung1. Oberstes Organ des Vereins ist die Generalversammlung.2. Eine ordentliche Generalversammlung findet einmal im ersten Quartal eines jeden Jahres statt. Sie wird vom Vorstand

einberufen.3. Termin und Tagesordnung der Generalversammlung müssen drei Wochen vorher bekanntgegeben werden. Die Einberu-

fung der Generalversammlung erfolgt im bzw. am Vereinslokal durch Aushang der Einladung oder durch Veröffentlichung im vereinsinternen Presseorgan. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.

4. Jede ordnungsgemäß einberufene Generalversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder be-schlussfähig.

5. Die Generalversammlung wird vom 1. Vorsitzenden bzw. bei dessen Verhinderung von einem anderen Mitglied des Vor-standes geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter. Der Versammlungsleiter bestimmt den Protokollführer.

6. Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen per Handzeichen. Auf Antrag sind geheime Abstimmungen durchzuführen. Als beschlossen gilt ein Antrag bei einfacher Mehrheit der Versammlung. Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden als ungültige Stimmen gewertet. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von drei Vier-teln der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

7. Über die Beschlüsse der Generalversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und vom Proto-kollführer zu unterzeichnen ist.

8. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 16. Lebensjahres in der Generalversammlung ein Stimmrecht. Wählbar ist jedes volljährige Mitglied. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.

9. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann bis spätestens sieben Tage vor dem Tag der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Versamm-lungsleiter hat zu Beginn der Generalversammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen.

10. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit durch den BGB-Vorstand einberufen werden. Sie ist in-nerhalb eines Monats einzuberufen, wenn das Interesse des Vereines es erfordert oder wenn mindestens ein Viertel al-ler stimmberechtigten Mitglieder die Einberufung unter schriftlicher Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand wünscht. Für die außerordentliche Generalversammlung gelten die vorgenannten Punkte1 bis 9 entsprechend.

§ 16 Zuständigkeit der GeneralversammlungDie Generalversammlung ist unter anderem für folgende Vereinsangelegenheiten zuständig:1. Entgegennahme der Berichte des Vorstandes2. Entgegennahme der Kassenprüfberichte3. Entlastung des Vorstandes4. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes Für die Wahl des 1. Vorsitzenden bestimmt die Generalversammlung einen Wahlleiter aus ihrer Mitte.5. Bestätigung der Abteilungsleiter6. Wahl der Kassenprüfer7. Beschlussfassung über die Beiträge und deren Fälligkeiten8. Änderung der Satzung und Beschlussfassung über Auflösung oder Fusion des Vereins9. Beschlussfassung über Beschwerden bei Vereinsausschlüssen10. Beschlussfassung über eingereichte Anträge

E. Sonstige Bestimmungen§ 17 Vergütung der Organmitglieder, Aufwendungsersatz, bezahlte Mitarbeit1. Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Pauschale Aufwandsentschädigungen können

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unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Haushaltslage maximal bis zur Höhe der Ehrenamts-pauschale gezahlt werden. Die Entscheidung trifft der Gesamtvorstand.

2. Der BGB-Vorstand kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage Aufträge über Tätigkeiten für den Verein gegen eine angemessene Vergütung oder Honorierung an Dritte vergeben.

3. Der BGB-Vorstand ist ermächtigt, zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke Verträge mit Übungsleitern abzuschließen. Das arbeitsrechtliche Direktionsrecht haben die Mitglieder des BGB-Vorstandes.

4. Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Die Mitglieder und Mitarbeiter haben das Gebot der Sparsamkeit zu beachten.

5. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach seiner Entstehung geltend ge-macht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit prüffähigen Belegen und Aufstellungen nachgewiesen werden.

6. Einzelheiten kann die Finanzordnung regeln.

§ 18 Kassenprüfer1. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer und einen Ersatzkassenprüfer, die nicht dem Vorstand oder Gesamt-

vorstand angehören dürfen.2. Die Amtszeit der Kassenprüfer und des Ersatzkassenprüfers beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl für eine weitere Amtszeit

ist zulässig.3. Die Kassenprüfer sind zu jeder Zeit berechtigt, die Kasse zu prüfen. Sie prüfen alljährlich die gesamte Vereinskasse mit allen

Konten, Buchungsunterlagen und Belegen, und erstatten der Generalversammlung darüber einen Bericht. Wesentliche Beanstandungen haben die Kassenprüfer unverzüglich dem Gesamtvorstand mitzuteilen.

§ 19 Die Haftung1. Der Verein haftet gegenüber seinen Mitgliedern im Innenverhältnis nicht für fahrlässig verursachte Schäden, die Mitglieder

bei der Ausübung des Sports, bei Benutzung von Anlagen oder Einrichtungen des Vereins oder bei Vereinsveranstaltungen erleiden, soweit solche Schäden nicht durch Versicherungen des Vereins abgedeckt sind.

2. Sind Vereinsmitglieder unentgeltlich für den Verein tätig oder erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die die Ehren-amtspauschale nicht übersteigt, haften sie für Schäden gegenüber den Mitgliedern und gegenüber dem Verein, die sie in Erfüllung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit verursachen, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 20 Datenschutz im Verein1. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesda-

tenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein genutzt, gespeichert, übermittelt und verändert.

2. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf: a) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten; b) Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind; c) Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt; d) Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.3. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten

unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

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Satzung

F. Schlussbestimmungen§ 21 Auflösung / Fusion1. Die Auflösung oder Fusion des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Generalversammlung beschlossen

werden. Zur Auflösung oder Fusion des Vereins ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erfor-derlich.

2. Sofern die Generalversammlung nichts anderes beschließt, sind im Falle der Auflösung zwei Mitglieder des BGB-Vorstandes als die Liquidatoren des Vereins bestellt.

3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den Magistrat der Stadt Bre-merhaven zwecks Verwendung für die Förderung des Sports.

4. Im Falle einer Fusion mit einem anderen Verein fällt das Vermögen nach Vereinsauflösung an den neu entstehenden steuer-begünstigten Fusionsverein bzw. den aufnehmenden steuerbegünstigten Verein, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Interesse des Sportes zu verwenden hat. Bei den Fusionsverhandlungen ist darauf hinzuwirken, dass für Abteilungen zweckgebundene Mittel auch im fusionierten Verein entsprechend zur Verfügung stehen.

§ 22 Gültigkeit dieser Satzung1. Diese Satzung wurde durch die Generalversammlung am 17. März 2016 beschlossen. Sie tritt mit Eintragung in das Vereins-

register in Kraft.2. Alle bisherigen Satzungen treten zu diesem Zeitpunkt damit außer Kraft.

Bremerhaven, den 17. März 2016

_______________________ _______________________ Versammlungsleiter Protokollführer

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Handball

wC1 - Vorrunde zur Landesliga läuft super

Mit 9 Mädchen als Stammkader der weiblichen C 1 starteten wir in die Saison 2015/16 und bestritten bisher 5 Spiele sehr erfolgreich. Zwei Heimspiele ge-gen TUS Jahn/Hollenstedt (23:20) und JSG Langen/Bederkesa (14:11) sowie das Auswärtsspiel gegen die HSG Bützfleth/Drochtersen (15:25) haben wir klar ge-wonnen. Sehr spannende Spiele waren das Auswärtsspiel in Altenwalde gegen die JSG Altenwalde/Otterndorf, dort sind wir mit einer 4-Tore-Führung in die Halb-zeitpause gegangen, aber beendeten das Spiel leider mit einem unentschie-denen 20:20. Und noch spannender war das Heimspiel gegen VfL Stade, welches zur Halbzeit mit 11:11 und zum Ende mit 23:23 für keine Seite einen Sieg ergab und die Punkte geteilt wurden. Wobei, das ist gar nicht so ganz richtig. Gefühlt waren wir absolut Sieger dieses Spiels. Die Sta-der reisten mit einem fast doppelt so gro-ßen Kader an, bei uns kämpften 8 Mäd-chen (Leah war leider noch rot-gesperrt aus dem Spiel gegen Langen...) und sie haben gezeigt, dass jede von ihnen in

st. v. li.: Mareile, Ronja, Jolina, Lara, Hannah, Leah, Tessa, Alexanderkniend: Sina, Kaja, Lejla, vorne: Heide von Sur

den Trainingseinheiten und vergangenen Spielen viel gelernt hat und ganz beson-ders, dass man nicht aufgibt, auch wenn man sage und schreibe 7 Tore zurückliegt. Kopf trotzdem und erst recht gerade hoch, Konzentration auf allen Spielpositionen, Zusammenhalt und -spiel, Spielverständnis, Siegeswil-len! Sehr stark, dann mit einem Unentschieden das Spiel noch zu beenden.Nun liegt das letzte Spiel

auswärts gegen den MTV Wisch in der Vorrunde zur Landesliga vor uns, bisher hat diese Mannschaft noch kein Spiel ge-winnen können. Wir stehen zur Zeit mit 8:2 Punkten auf dem 1. Tabellenplatz. Da unsere Gegner auch noch einige Spiele gegeneinander spielen müssen, wird es ein spannendes letztes Spielwochenen-de, erst dann steht fest, ob wir die Saison in der Landesliga weiterspielen oder in der Landesklasse.Unterstützt wurden wir in den vergange-nen Spielen durch Spielerinnen aus unse-rer C2 und D sowie von tollen Zuschau-ern. Danke an euch!Viel Spaß macht auch das Training, an dem die C1-Mädchen meistens vollzählig teilnehmen, so kann richtig gut trainiert, gefördert, gefordert und geübt werden!Durch das gemeinsame Training mit der C2 und auch mit der weiblichen B kön-nen die Spielerinnen an drei Trainings-einheiten in der Woche teilnehmen.Wir freuen uns auf die weitere Saison.

Grüße von Alexander W. und Mareile

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Handball

Nachdem wir uns ein ganzes Jahr sport-lich verausgabt haben, war es wieder einmal an der Zeit, gemeinsam ein schö-nes Wochenende zu verleben.„Raus aus dem Alltag, hinein ins Vergnü-gen.“ Unter diesem Motto packten wir unsere Koffer und mit guter Laune im Gepäck machten sich 17 Teilnehmer am 11. September 2015 auf den Weg nach Büsum an die nordfriesische Nordseeküs-te. Schade, dass Peter nicht teilnehmen konnte! Die diesjährige Wochenendreise wurde von Hartwig Iversen geplant und organisiert.Nachdem wir Büsum erreicht und im Ho-tel eingecheckt hatten, machten wir uns bei schönem Wetter auf den Weg und erkundeten das Städtchen Büsum. Für Samstag hatte Hartwig einen Ausflug

Die Er & Sie Sportgruppe wieder on Tour

nach Friedrichskoog vorgesehen, um die Seehundaufzuchtstation zu besuchen. Es war ein tolles Erlebnis!Am Abend nach dem gemeinsamen Abendessen im Hotel besuchten wir noch das Hafenfest und hatten beim Ka-raokewettbewerb noch sehr viel Spaß.Ein schönes Wochenende ging viel zu schnell zu Ende. Danke Hartwig!

Die Er & Sie Gruppe

Besuch der Seehundstation

Die Punktejagd hat wieder für uns be-gonnen. Es fing sehr gut an mit dem ers-ten Spiel, das wir 33:6 gegen Cadenberge gewonnen haben. In diesem Spiel durf-ten sogar schon unsere neu gewonne-nen Mädels Lara und Christina mitspie-len. Die beiden haben sich für ihr erstes Spiel sehr gut geschlagen, wobei Chris-tina auch schon ihr erstes Tor geworfen hat. Erfolgreich ging es mit den nächsten 3 Spielen weiter, diese hatten wir auch klar und deutlich gewonnen. Und schon waren wieder Ferien und wir legten eine Trainingspause ein.Da die Kids immer ihr Bestes geben, haben sie auch mal eine Belohnung verdient. In diesem Fall waren es neue

Aufwärmtrikots und sie haben sich sehr darüber gefreut.Das nächste Spiel ist am 8.11. gegen TV Gut Heil Spaden, wir würden uns natür-lich wieder prächtig über Unterstützung freuen. Wir hoffen, dass wir weiterhin in der Saison erfolgreich spielen.

Celina, Marco und Sille

wD - Erfolgreich in die Saison gestartet

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Handball

Weiterhin trainieren Kaja, Leah und Tes-sa (2002er aus der C1), Isabel, Johanna, Marie und Nina (2003er aus der D), in Bre-men beim BHV-Fördertraining. Ein neues tolles Angebot gibt es jetzt von dort für unsere Torfrauen, davon erzählt Isabel:Ich bin seit letzter Saison in unserer Mann-schaft die Torfrau! Dadurch, dass ich zur Bremer Auswahl gehe, durfte ich im Ok-tober das erste Mal an einem speziellen Auswahl-Torwarttraining teilnehmen. Die-ses Training wurde von einer ehemaligen Bundesliga-Torfrau durchgeführt. Es war anstrengend, trotzdem lustig und hat viel Spaß gemacht! Ich freue mich schon auf das nächste Training. Isabel

Außerdem fand am 3. Oktober für das 2003er-BHV-Auswahlteam ein Regions-vergleichsturnier vom HVN in Barnstorf statt. Es war das erste Turnier mit ihrer Bremer Mannschaft. Das Turnier hat allen vieren gut gefallen, die Auswahltrainer gingen auf die Positionswünsche ein und es war ein super Team, das alle Spiele ge-wonnen hat. Gespielt wurde gegen Aus-

wahlteams der HR Oldenburg-Münster-land, Osnabrücker HR, HR Bentheim und HR Oldenburg.

BHV–Auswahl / Fördertraining in Bremen

Isabel und Marie

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Handball

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Bereits am Montag, den 01.06.2015, ha-ben sich 17 Handballerinnen und Hand-baller auf den Weg in den Bürgerpark ge-macht, um die Disziplinen des Deutschen Sportabzeichens zu trainieren und abzu-legen. Der Geestemünder TV hat uns, wie schon in den letzten Jahren, dazu einge-laden. Bei sehr schönem Wetter wurden zum Teil Höchstleistungen abgerufen, was dazu führte, das alle 17 Teilnehme-rinnen und Teilnehmer das Deutsche

Sportabzeichen erfüllt haben. Insgesamt wurde 1x Bronze, 4x Silber und 12x das goldene Abzeichen des DOSB verliehen.

Wir gratulieren unseren erfolgreichen Sportlerinnen und Sportlern zu der be-sonderen Leistung und hoffen auf viele Wiederholungen.

Mark Seedorf

Deutsches Sportabzeichen

Sportlerinnen und Sportler der SG Surheide/Schiffdorferdamm erfüllen die Bedingungen

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Tennis

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TennisAbteilungsleiter Hansjörg Kiesling, Tel. (0471) 29 10 [email protected]

Am 11.10.15 um 10.00 Uhr erklärte der Tennis-Abteilungsleiter Hansjörg Kiesling die Tennis-Sommersaison 2015 offiziell für beendet.

toberfestbier Revue passieren. Es muss hier nicht extra betont werden, dass kein Euro unter der Hand an irgendwelche ominösen Institutionen geflossen ist. Die Abschlussfeier des Sommermärchens der

Arbeitsdienst und Oktoberfest

Wie in jedem Jahr wurde seine einsame Entscheidung an alle Abteilungsmitglie-der in Form eines Aufrufs zum Abbau der Plätze verteilt. Und fast alle erschienen!! (Siehe Aufruf unten)Um seine Tenniskumpels und –Kumpe-linnen mit seiner getroffenen Entschei-dung nicht zu verprellen, bot er als Ersatz zur Beendigung der Sommerspiele ein Norddeutsches Oktoberfest an. Wie die beigefügten Bilder belegen, wurde sein Vorschlag, nach erheblichen Bedenken, letztlich mehrheitlich angenommen und man ließ nach getaner Arbeit das Som-mermärchen 2015 bei extra aus München eingeflogener Weißwurst, Brezel und Ok-

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Tennis

„Für Frühaufsteher“Schiffdorfer Chaussee 198

Mo-Sa ab 5:30 UhrSonntags ab 6:30 Uhr

Schiffdorfer Chaussee 198 Tel.: 291070Vieländerweg 254 Tel.: 3088269Auerstr. 18 Tel.: 3087741Grashoffstr. 7 Tel.: 3008444

Tennisabteilung war über jeden Korrupti-onsverdacht erhaben. (Ich schwör‘s!)Neben dem Abbau der Netze, dem Ein-lagern der Terrassenmöbel und dem Prä-parieren der Linien für den Winter, war, bedingt durch die Rückgabe des restli-chen Vereinsgeländes an die Stadt, eine erweiterte Eigenpflege der Anlage um die Tennisplätze herum, dringend not-wendig geworden.Um die störenden Äste, die bei einem

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Tennis

späteren Sturm unseren Abfangzaun schwer beschädigen könnten, zu besei-tigen, wurde mit Hilfe von Leitern und Motorsägen unser Leichtgewicht Bernd in die Baumkronen geschickt. Mit gro-ßem Geschick, selbstverständlich mit Seil abgesichert, ließ Bernd dort oben seine Motorsäge kreisen, mit dem Ergebnis, dass vorläufig keine Gefahr mehr der Be-schädigung unserer Plätze besteht und

man nun wieder eine gute Sicht auf die Zufahrtsstraße zur Autobahn hat. (Per-sönliche Anmerkung und eine objektive Beobachtung: Gib einem Künstler, wie Bernd es einer zu sein scheint, ein Spiel-zeug mit Motor in die Hand, dann sind diese Freaks nicht mehr bzw. nur noch schwer zu bremsen. Erstaunlich, welch tolle Schnitzereien von Bernd, oben auf der Leiter stehend, in die verbliebenen

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Tennis

Baumkronen gestanzt wurden.)Zum Beweis der Erklärung unseres Chefs bzgl. des Endes der Sommersaison, hier noch einmal der Abdruck der Informati-

die Sommersaison neigt sich auch 2015 dem Ende entgegen. Was bedeutet es für uns TennisspielerInnen? RICHTIG: der Platz muss geräumt und einige Bäume geschnitten werden!! Das wollen wir alle, (Solidarität ist unsere Stärke!) am 11. Ok-tober um 10.00 Uhr gemeinsam erledi-gen. Wir Norddeutschen lassen uns von den Bayern nicht vorschreiben, wo das Oktoberfest statt zu finden hat.

Deshalb haben wir vor, im Anschluss an den Abbau die erfolgreiche Sommersai-son unserer Teams mit einem zünftigen Oktoberfest à la SCS gebührend abzu-schließen. Gereicht werden Weißwurst, Brezel und andere Köstlichkeiten.Also: nichts wie hin!!!Wir sehen uns am 11.10. um 10.00 Uhr

Euer Tennisvorstand

Liebe Grundlinien- und alle NetzangriffsspielerInnen,

onen an die Tennisabteilung (siehe unte-ren Kasten).

Schorsch Wedemeyer

Zapfanlagen

Verkaufswagen

Tische

Bänke

Gläser

Stehtische

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Tel. (0471) 9 32 30-0 · Fax (0471) 9 32 30-60

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Tennis

Auf der am 16. November 2015 vom TVNW (Bremen) durchgeführten außer-ordentlichen Mitgliederversammlung wurde den 36 anwesenden Mitgliedsver-einen des TVNW (Bremen) vom Vorstand die Kündigung des Kooperationsvertra-ges zwischen Niedersachsen (NTV) und Bremen zur nächsten Sommersaison mitgeteilt. Die Hintergründe für die Tren-nung, die vom NTV vorgesehene Fusion, scheiterte am Veto des Vorstandes des TVNW, der in der jetzigen Situation kei-ne „win – win“ Möglichkeit sah, da in den vergangenen Diskussionen vorgegebene (von beiden Seiten akzeptierte) Bedin-gungen und Kriterien nicht erfüllt wor-den sind. Für den TVNW wäre somit die Fusion eine „feindliche Übernahme“, die der Vorstand unter den Gegebenheiten ablehnt. Auf der außerordentlichen MV wollte der Vorstand die Mitgliedsvereine über den Stand der bisherigen Verhand-lungen informieren und ein Meinungs-bild erstellen, wie sich die Vereine des TVNW die weitere Zukunft vorstellen.In sehr emotionalen Diskussionen wur-den mehrere Möglichkeiten angedacht. Die Mehrheit der Mitgliedsvereine einig-te sich auf folgende Vorschläge: • erneut Verhandlungen mit dem NTV

aufnehmen. Die Kooperation weiter-

führen, unter Berücksichtigung der Terminierung, die mögliche Fusion in-nerhalb des Zeitraumes von 4 Jahren auszuarbeiten.

• an stimmberechtigte Mitgliedsvereine des NTV heranzutreten, um sie zu bit-ten, auf der Anfang Dezember stattfin-denden MV des NTV zu der Kündigung des Kooperationsvertrages Stellung zu beziehen.

• umliegende NTV Vereine sollen über die Möglichkeit informiert werden, weiterhin im TVNW am Punktspielbe-trieb teilnehmen zu können.

• parallel zu den oben stehenden Mög-lichkeiten soll Kontakt zum TV Ham-burg aufgenommen werden.

Auf die Punktspiele unserer Tennisab-teilung hat die Trennung der beiden Tennisverbände Niedersachsen (NTV) und Bremen (TVNW) ab Sommer 16 kei-ne größeren Auswirkungen, da wir alle nicht in den „gehobenen“ Leistungsklas-sen spielen. Es ist lediglich schade, dass durch diese bisherige Entscheidung die Kontakte zu den umliegenden Vereinen, mit denen man nach den Spielen doch des Öfteren noch gemütlich zusammen saß, weniger werden.

Schorsch Wedemeyer

Schlechte Neuigkeiten vom NTV/TVNW:

Ab Sommer 16 wird wieder getrennt aufgeschlagen

Sport schafft Freudeund

Freunde

Sport schafft Freudeund

Freunde

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Tischtennis

TischtennisAbteilungsleiter Bernd Böhlken · Tel. (0471) 2 9 4 [email protected]

1. HerrenAus sportlicher Fairness begann die Sai-son mit dem vereinsinternen Duell der ersten gegen die zweite Mannschaft. Die Erste wurde ihrer Favoritenrolle gerecht und gewann 7:4. Mehr zu diesem Spiel siehe unten.Die beiden nächsten Spiele gegen TV Gut Heil Spaden IV und SFL Bremerhaven II wurden jeweils mit 7:0 gewonnen. An-schließend gingen die Partien gegen ESC Geestemünde IV und TSV Wehdel II mit jeweils 7:3 an SCS. Gegen Wehdel spielte Wilhelm Kathmann aus der Zweiten mit und zeigte ein bärenstarke Leistung: ein Punkt im Doppel und beide Einzel ge-wonnen!Leider fehlte gegen SC Lehe-Spaden ein Spieler. Da Andreas Gerken ein Einzel un-erwartet verlor, wurde es am Ende mit 7:5 ein knapper Sieg.Die Mannschaft vom TV Schiffdorf IV war erstmalig Gast in der Veernschule. Ge-schenke wurden aber nicht verteilt und so mussten die Schiffdorfer ein klares 0:7 einstecken.Mit dem Vorjahresmeister TSV Wehden und den Damen vom GSC (siegten gegen Wehden mit 7:4) muss zum Ende der Hin-runde noch gegen zwei starke Gegner angetreten werden.

2. HerrenDie zweite Mannschaft startete mit einer erwarteten Niederlage gegen den TSV Wehden. Das Spiel ging mit 1:7 verloren.

Guter Start in die Spielzeit 2015 / 2016Nur Wilhelm hat sein Einzel gegen Claus-Dieter Riegner gewonnen.Danach ging es gegen die erste Mann-schaft. Für die Zweite traten Wilhelm, Horst, Karl-Heinz und Jörg an, die Erste spielte mit Hartmut, Ralf, Andreas und Heiko als Ersatzspieler. Im ersten Doppel schlugen Wilhelm und Horst Hartmut und Heiko in drei spannenden Sätzen. Karl-Heinz und Jörg unterlagen Ralf und Andreas ebenfalls in drei Sätzen. Danach hatte Wilhelm das Nachsehen gegen Ralf und Horst gegen Hartmut. Das Spiel der Nr. 3 gegen die Nr. 4 (Heiko) entschied Karl-Heinz für sich. Wilhelm siegte in ei-nem spannenden Spiel, das ständig auf Messers Schneide stand, gegen Hartmut mit 12:10, 11:8 und 11:9. Jörg gewann seine Partei gegen Heiko. Das Spiel ging mit 4:7 verloren.An den Tischen des ESC Geestemünde fühlte sich die Zweite sehr wohl und ge-wann deutlich mit 7:0, obwohl Günter Murck und Gerhard Schulz in der gegne-rischen Mannschaft mitspielten.Im Spiel GSC-SCS 2 behielten diesmal die Dammer mit 7:2 unerwartet deutlich die Oberhand. Der 7:2 Sieg gegen TV Gut Heil Spaden IV war nie gefährdet. Danach folgte ein 7:3 Sieg gegen TV Schiffdorf IV.Das Ergebnis 2:7 SCS2-TSV Wehdel 2 kam nicht unerwartet zustande; zumal mit Wilhelm eine wichtige Säule der Mann-schaft verletzungsbedingt nicht mitspie-len konnte und auch wohl weiterhin aus-fallen wird. GUTE BESSERUNG!

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Tischtennis

Das 7:4 gegen SC Lehe-Spaden war müh-samer als es sich liest, denn 5 Spiele wur-den erst im fünften Satz entschieden, drei davon für SCS. Bei der gegnerischen Mannschaft fehlte Ursi. Sie kann z.Z. aus gesundheitlichen Gründen leider nicht am Spielbetrieb teilnehmen. Alles Gute Ursi.

Die Tabelle (Stand 15.11.2015) 1. SCS 1 14:0 2. TSV Wehden 11:3 3. TSV Wehdel 2 10:4 4. SCS 2 10:6 5. Geestemünder SC 9:5 6. ESCG 4 6:8 7. SFL Bremerhaven 2 5:7 8. TV Gut Heil Spaden 5:7 9. TV Schiffdorf 4 0:14 10. SC Lehe-Spaden 0:16 In der Spielerrangliste ist der SCS durch Hartmut Frost mit 22:2 Spielen auf Platz 1, Ralf Müller mit 9:2 auf Rang 2 und wei-

tere Spieler wie Wilhelm Kathmann auf 6, Ünal Aras auf 12, Jürgen Sahr auf 15, Andreas Gerken auf 17, Horst Illguth auf 24, Karl-Heinz Rahders auf 25, Bernd Böh-lken auf 28 und Jörg Welens auf 30 gut vertreten.Die Doppelrangliste führen Andreas Ger-ken/Ralf Müller von 13 Doppelpaarungen ungeschlagen mit 7:0 an. Super!Am 17.12.2015 werden wir ein Weih-nachts-Doppelturnier in der Halle der Veernschule durchführen, natürlich wie-der unter der Regie von Anja und Hart-mut. Zum Ausklang werden wir noch gemütlich zusammensitzen und die köst-lichen Salate, die die Damen des GSC zu-bereiten werden, genießen. Wahrschein-lich gibt es auch Getränke.Unsere Grünkohlwanderung findet am Sonntag, den 07.02.2016, statt. Bitte die-sen Termin schon einmal vormerken.

Andreas Gerken / Bernd Böhlken

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Herausgeber und PostanschriftSport Club Schiffdorferdamm e.V. von 1971Carsten-Lücken-Straße 1827574 Bremerhaven

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Schriftleitung / [email protected]

Technischer LeiterSven Tietje, Sackstraße 3,27574 Bremerhaven / Tel.: 0471-48 19 84 [email protected]

Handball • Tennis • Tischtennis • Turnen

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HandballMark Seedorf · Tel. [email protected]

TennisHansjörg Kiesling, Veerenholzstr. 46,27574 Bremerhaven / Tel.: 0471-29 10 [email protected]

TischtennisBernd Böhlken, Postbrookstr. 63a,27574 Bremerhaven / Tel.: 0471-2 94 [email protected]

Abteilungsleiter

Vorstand1. VorsitzendeSabine Bötjer, Veerenholzstr. 44c,27574 Bremerhaven / Tel.: 0471-29 13 [email protected]

2. VorsitzenderAndreas Gerken, Veerenstraße 23,27574 Bremerhaven / Tel.: 0471-29 17 [email protected]

GeschäftsführerinBirgit Gerken, Veerenstraße 23,27574 Bremerhaven / Tel.: 0471-29 17 [email protected]

KassenwartAndreas Gerken, Veerenstraße 23,27574 Bremerhaven / Tel.: 0471-29 17 [email protected]

MitgliederverwaltungBernd Eisel, Hegerstraße 12,27574 Bremerhaven / Tel.: 0471-29 15 [email protected](Alle Vorgänge zu Beiträgen, Kündigungen, Ein- und Austritte, Kontoänderungen)

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