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Kinderfreizeit 2019 Sa, 27.07. Sa, 03.08. 1. Anmelde- & Infoschreiben Ein Angebot der katholischen Kirche in Remseck und LB-Poppenweiler.

Kinderfreizeit 2019 · Regeln, die die „grauen Eminenzen“ und Erwachsene festlegen gelten auch für Räuber. Als Räuber und als Kind darf man sich über die ein oder andere abstruse

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  • Kinderfreizeit 2019 Sa, 27.07. – Sa, 03.08.

    1. Anmelde- & Infoschreiben

    Ein Angebot der katholischen Kirche in Remseck und LB-Poppenweiler.

  • Liebe Teilnehmer*innen,

    In die Rolle von Robin Hood schlüpfen? Mit Ronja Räubertochter durch die Wälder jagen?

    Mal mit den Fingern essen wie bei Räubern?

    Das alles erlebst du auf der Kinderfreizeit 2019.

    Sagenumwobene Schätze finden? Mit Räuber Hotzenplotz‘s Pfefferpistole schießen?

    Hineinschlüpfen in die Kleidung von Räubern?

    Räuberschreck im Allgäueck!

    Räuberhöhlen bauen und das eigene Lager verteidigen? Knifflige Rätsel lösen und zum Räuberhauptmann aufsteigen? Aus dem (Schul-)Alltag entfliehen und die Freiheit genießen?

    Werde ein Räuber!

  • Liebe Eltern

    Sie allen waren früher als Kinder bestimmt auch auf Schatzsuche oder haben „Räuber und Gendarmen“ gespielt. Und Sie alle kennen vermutlich Räuber Hotzenplotz und Ronja, Räubertochter. Räuber und die Geschichten dazu sind feste Bestandteile der Kinderwelt. Mit der Wahl dieses Themas für die Kinderfreizeit wollen wir die Kinder nicht zu Dieben machen oder sie anleiten zum Stehlen. Wir wollen viel mehr:

    Raus aus dem Alltag – Rein in die Natur. Räuber leben außerhalb der Stadt. Genau der richtige Ort für eine Kinderfreizeit. Raus aus dem Alltag im Speckmantel rund um Stuttgart und rein in die Natur. Die Sorgen und die

    Hektik des Schul-Alltages hinter sich lassen und eintauchen in die Leichtigkeit des Alpsees.

    Abenteuer erleben und Helden werden Das ein oder andere Abenteuer haben Ronja Räubertochter, Robin Hood oder

    auch die drei ??? erlebt. Knifflige Aufgaben und vertrackte Hindernisse zu lösen gehört zum Räuberleben dazu. Wenn man dabei auch noch

    gute Werke tut, wie Robin Hood, dann ist man doch ein Held? Die Kinder sollen auch zu Helden werden, ihre Stärken

    entdecken, einsetzen und erkennen, dass sie auch im Alltag Helden sein können.

    Freiheit genießen, „fünfe mal grade sein lassen“

    Als Räuber kann man die Freiheit genießen. Nicht alle Regeln, die die „grauen Eminenzen“ und Erwachsene festlegen gelten auch für Räuber. Als Räuber und als Kind darf man sich über die ein oder andere abstruse Regel hinweg setzen. Ganz im Sinne von „Fünfe mal grade sein lassen“, darf man sich als Räuber und Kind auch mal über

    die Normen der Gesellschaft hinwegsetzen. Vielleicht können wir so die Kinder dazu erziehen, die Regeln & das System unserer Gesellschaft (Arm & Reich, Solidarität gegen Wirtschaftliche Effizienz) neu zu verhandeln.

    Stehlen verboten! – Meine Freiheit hat Grenzen Räuber stehlen. Das ist bei uns aber streng verboten. Auf der

    Freizeit gelten Regeln, die die Kinder vor Gefahren bewahren. Die Räuberfreiheit hat Grenzen, wenn es um das

    Wohl der Anderen geht. Auch das ist eine wichtige Erfahrung für die Kinder.

  • Liebe Eltern,

    Auch dieses Jahr gehen wir wieder auf Kinderfreizeit. Inzwischen zum 21. Mal. Eine lange Tradition, die dieses Jahr ein bisschen frischen Wind bekommt, denn Ich, Martin Hensel, bin seit September 2018 als Gemeindereferent in Remseck tätig und für die Kinder-, Jugend- und Familienpastoral zuständig.

    Selbstverständlich kommt damit auch Neues auf die Kinderfreizeit. So haben Sie z.B. gerade den neuen Flyer und Anmeldung in der Hand. Leider lassen uns die Vorschriften und Gesetze kaum noch Spielraum und wir müssen wirklich viele Daten abfragen und einsammeln. Daher ist die Anmeldung um einiges länger als in den Jahren zuvor.

    Auch merken Sie, dass wir das Thema schon veröffentlichen. Damit wollen wir das Freizeit-Fieber anfachen und die Kinder einstimmen auf eine tolle Woche am Alpsee.

    Wann: Sa, 27.07. – Sa, 03.08.2019 Wo: Alpseehof im Allgäu

    Alles rund um die Kinderfreizeit, aktuelle Informationen und Tagebucheinträge während der Freizeit finden Sie unter www.kinderfreizeit-remseck.de. Mit der Anmeldung werden Sie auch in einen Whatsapp-Verteiler aufgenommen, der die Infos der Homepage versendet.

    Hiermit bekommen Sie alle nötigen Informationen zur Kinderfreizeit 2019. Wir freuen uns wenn Ihr Kind mitkommt. Bitte melden Sie ihr Kind bis zum 28.04.2019 an, damit wir besser planen können.

    Wenn ihr Kind dabei sein will, dann am besten noch heute anmelden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kinder, die Ministranten sind oder bei Sternsingern oder Krippenspiel mitwirken, werden bevorzugt.

    Gerne darf der beste Freund/ die beste Freundin auch mit! Jeder ist gerne gesehen!

    Mit den besten Wünschen

    DIE Freizeitleitung: Martin Hensel, Julian Wunder und Lena Hartmann und die restliche Leiterrunde

    Ihr Ansprechpartner:

    Martin Hensel Diplom-Religionspädagoge (FH) und Gemeindereferent

    07146 9924769 01789213795 [email protected]

    St.Nikolaus & Barbara Ulmenweg 15 71686 Remseck – Hochberg www.se-remseck.drs.de www.kinderfreizeit-remseck.de

    http://www.kinderfreizeit-remseck.de/mailto:[email protected]://www.se-remseck.drs.de/http://www.kinderfreizeit-remseck.de/

  • Infos & Teilnahmebedingungen

    Dauer Die Freizeit startet am Sa, 27.Juli um 12:00 Uhr mit der Abfahrt (kath. Kirche Aldingen, Kornwestheimerstraße). Deshalb treffen wir uns ab 11:15 Uhr. Die Freizeit endet mit der Ankunft in Remseck (gleicher Ort) am Sa, 03. August gegen Spät-Nachmittag.

    Haus Die Freizeit findet in dem Selbstversorger-Haus „Alpseehof“ in Trieblings im Allgäu statt und liegt fast direkt am Alpsee. Die Adresse: Schullandheim Alpseehof, Trieblings 2, 87509 Immenstadt. Mehr Infos gibt es unter: www.alpseehof.de

    Leitung Martin Hensel, Julian Wunder und Lena Hartmann leiten unsere Freizeit. Die Freizeitleitung ist während der ganzen Freizeit jederzeit telefonisch erreichbar. Handy: 01789213795 Falls nicht erreichbar dann: Haus Festnetz: 08323 8649

    Besuche und Anrufe

    Im Notfall sind wir rund um die Uhr erreichbar unter der Handynummer 01789213795 (Martin Hensel). Bitte melden Sie sich auch nur im Notfall und auch nur bei mir. Ermöglichen Sie ihrem Kind die Erfahrung der Gemeinschaft und der Eigenständigkeit. Rufen Sie ihr Kind bitte nicht an! Besuche sind nicht erwünscht.

    1.Hilfe Bitte geben Sie alle wichtigen Informationen in der Anmeldung an. So können wir im Ernstfall richtig reagieren. Bitte geben Sie notwendige Medikamente mit. Wir dürfen nur ansteckungsfreie („gesunde“) Kinder mitnehmen.

    Für die Erste Hilfe ist Lukas Lenk verantwortlich.

    Handy und Co …

    … bleiben am besten Zuhause. Wir weisen darauf hin, dass wir die Handys am Anfang der Freizeit einsammeln, verwahren & bei Bedarf (z.B. bei Ausflügen) wieder ausgeben. Sollten Sie während der Freizeit Kontakt mit uns aufnehmen müssen, dann melden Sie sich bitte bei der Freizeitleitung. Ansonsten gehen Sie bitte von folgender Redewendung aus „keine Nachrichten sind gute Nachrichten“. Sie können täglich auf der Homepage Blogbeiträge finden.

    Aufsichts- Pflicht

    Mit der Anmeldung zur Freizeit übertragen Sie der Freizeitleitung und der Leiterrunde die Aufsichtspflicht für ihr Kind während der Freizeit. Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Abreise aus Remseck und endet nach Ankunft in Remseck. Die Aufsichtspflicht erlischt, wenn ihr Kind einer Anordnung der Leiter*innen zuwider handelt. Gleiches gilt für die Anweisungen der Betreuer*innen.

    Die Kinder werden von Leiter*innen ab 15 Jahren betreut. Der Gruppenleiterkurs (80stündige pädagogische Jugendleiterausbildung vom BDKJ1 - auch „KuPa“ genannt.) wird dabei voraus gesetzt. Es sind auch Betreuer*innen dabei, die noch keinen Gruppenleiterkurs hatten. In der Regel sind aber Leiter*innen in der Nähe.

    1 oder einer anderen vergleichbaren Trägerin der Jugendhilfe (z.B. DRK, JDAV, EJW, …)

  • Teilnahme Beitrag

    Regelbeitrag Normaler Beitrag 240€

    Reduzierter Beitrag Finanziell schwächer Gestellte, Geschwisterkinder, …

    150€*

    Solidaritätsbeitrag Für die, die es sich finanziell leisten können

    300€

    Immer wieder können Kinder aus finanziellen Engpässen nicht mit auf die Freizeit; Andere hätten sich auch das Doppelte leisten können. Dieses Ungleichgewicht sollte in einer Gemeinschaft keine Rolle spielen. In einer Gemeinschaft tragen die Starken die Schwachen. Egal ob es Muskelkraft, Finanzkraft oder mentale Kraft ist. Deshalb werden drei verschiedene Teilnehmerbeiträge erhoben: Einen Regelbeitrag, einen reduzierten und einen Solidaritätsbeitrag. Welchen dieser drei Beiträge Sie nehmen, entscheiden Sie!

    Falls Sie auch den reduzierten Beitrag nicht finanzieren können, wenden Sie sich bitte an Martin Hensel: Kein Kind bleibt wegen Geld hier! Ein Zuschuss für solche Fälle ist unbürokratisch möglich. Ich bitte um einen Rückruf wegen der Finanzierung (bei Bedarf ankreuzen)

    Im Beitrag enthalten sind die Kosten für die Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und das Material. Wir haben deshalb einen Tagessatz von 30€ festgelegt (Bei 8 Tagen = 240€ = Regelbeitrag), mit dem wir den Großteil der Kosten abgedeckt bekommen. Die Kirchengemeinde finanziert den Rest. Wenn Sie genauere Informationen zum Teilnehmerbeitrag möchten, dann scheuen Sie sich nicht die Freizeitleitung zu kontaktieren.

    Der Teilnehmerbeitrag muss auf folgendes Konto überwiesen werden: katholische Kirchengemeinde Aldingen BIC: SOLADES1LBG, IBAN: DE89 6045 0050 0000 0205 61). Bitte geben Sie als Verwendungszweck „Name des Kindes + Kinderfreizeit 2019“ an. Das Geld muss bis zum 28.04.2019 gezahlt werden. Für Anmeldungen danach verlangen wir 60€ mehr.

    Bestimmung der Reisevertrag über die Teilnahme an der Freizeit abgeschlossen ist, wenn Sie von uns eine Anmeldebestätigung bekommen haben. Beide Parteien können vorher vom Vertrag zurücktreten.

    Bei Reiserücktritt behalten wir uns vor, nur einen Teil des Teilnehmerbeitrags zu erstatten, da mögliche Kosten schon bezahlt werden mussten (z.B. Miete, schon gekauftes Essen, …). Gleiches gilt wenn die Freizeit ausfallen muss.

    Die Teilnehmer*innen sind während der Fahrt über die jeweiligen Kirchengemeinden versichert. Eine Haftpflichtversicherung ist Sache der Erziehungsberechtigten.

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Freizeit.

    Sollte ihr Kind durch entsprechendes Verhalten den Freizeitablauf massiv stören, so ist die Freizeitleitung ermächtigt, ihr Kind (evtl. mit Betreuer) auf ihre Kosten nach Hause zu schicken bzw. abholen zu lassen. Die Entscheidung über eine solche Maßnahme liegt ausschließlich bei der Freizeitleitung.

    Wir bitten Sie mit ihrem (jugendlichen) Kind vor der Freizeit über die allgemeinen Jugendschutzbestimmungen, z.B. über den Konsum von Alkohol, Tabak und anderer illegalen Drogen zu sprechen.

    Wir weisen darauf hin, dass für mutwillig zerstörtes Material die Eltern haften.

    Sollten Sie weitere Infos benötigen, scheuen Sie sich nicht sich bei uns zu melden. Wir geben gerne Auskunft. Voller Vorfreude auf die Freizeit Martin Hensel, Gemeindereferent Für das Leitungsteam und die Leiterrunde.

    Im Anhang finden Sie folgende Dokumente: - Anmeldung - Medizinische Versorgungshinweise - Datenschutzerklärung - Infektionsschutzgesetz

  • Wir müssen Sie darüber informieren, dass wir nur Personen mitnehmen können, die nicht krank sind

    bzw. bei denen kein Ansteckungsrisiko vorhanden ist. Aus diesem Grund müssen wir die untenstehende

    Belehrung zum Infektionsschutzgesetz abdrucken.

    Informationsblatt zum Infektionsschutzgesetz Sehr geehrte Eltern, am 1. Januar 2001 ist in Deutschland das Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. Ein Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes enthält besondere Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen. Zu diesen Gemeinschaftseinrichtungen zählen auch Ferienfreizeiten wie unsere. Das Infektionsschutzgesetz trägt mit diesem Abschnitt dem Umstand Rechnung, dass dort wo Kinder und Jugendliche täglich miteinander und mit den betreuenden Erwachsenen in engen Kontakt kommen, begünstigende Bedingungen für die Übertragung von Krankheitserregern bestehen können. Neben anderen vorbeugenden Maßnahmen zur Infektionsverhütung, verpflichtet das neue Gesetz die Freizeitleitung die nachfolgende Information an die Eltern unserer Teilnehmer*innen weiterzugeben: Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß §34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und an unserem Ferienlager teilnimmt, kann es andere Kinder oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht an unserer Ferienfreizeit teilnehmen darf, wenn 1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden); 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr; 3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder „fliegende“ Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar- ,Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die die Teilnahme an unserer Ferienfreizeit nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie andere Lagerteilnehmer oder Betreuer anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr- Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes an einer Ferienfreizeit teilnehmen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall müssen Sie die Leitung unserer Ferienfreizeit über die Erkrankung informieren. Die Freizeitleitung wird dann mit dem Gesundheitsamt klären, ob Ihr Kind ggf. zu Hause bleiben muss. Wann ein Teilnahmeverbot für Ferienfreizeiten für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Teilnahmeverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen, soweit wie es uns möglich ist, gerne weiter.

    Diese Belehrung müssen Sie unterschrieben am Tag der Abfahrt bei der Freizeitleitung bzw. dem Verantwortlichen für die 1.Hilfe abgeben.

    Wir haben aber auch ein paar Exemplare bei der Abfahrt dabei. Hiermit bestätige ich, dass ich dieses Merkblatt zur Kenntnis genommen habe und mein Kind gesund mitschicke. __________________________________________________ Datum und Unterschrift eines/einer Erziehungsberechtigten

  • Hier finden Sie alle aktuellen Informationen

    www.kinderfreizeit-remseck.de

    Wenn Sie bei der Anmeldung ihre Handynummer angeben bekommen Sie

    alle Infos auch auf’s Handy.

    http://www.sommerfreizeit-ac-rw.de/