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Birmann-Stiftung Schwierigkeiten bei der Umsetzung des angeordneten persönlichen Verkehrs Formen des persönlichen Verkehrs: Besuchskontakte Telefon – Briefe – Mail – SMS – WhatsApp Angemessenheit: Häufigkeit Dauer Bedingungen Entzug / Verweigerung / Beschränkung: Pflichtwidrige Ausübung Andere wichtige Gründe Begleitetes Besuchsrecht 2

Kindswohlorientierte Beratung Thomas Affolter Dipl. in Sozialer Arbeit FH Geschäftsleiter Birmann-Stiftung, Liestal

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Birmann-Stiftung 2

Schwierigkeiten bei der Umsetzung des angeordneten persönlichen Verkehrs

Formen des persönlichen Verkehrs:• Besuchskontakte• Telefon – Briefe – Mail – SMS – WhatsApp

Angemessenheit:• Häufigkeit• Dauer• Bedingungen

Entzug / Verweigerung / Beschränkung:• Pflichtwidrige Ausübung• Andere wichtige Gründe• Begleitetes Besuchsrecht

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Birmann-Stiftung 3

Inhaltsverzeichnis:

1. Vielfältige Aufträge an Berufsbeistände / Berufsbeiständinnen

2. Ausgangspositionen strittiger Elternteile

3. Elternteile müssen miteinander reden

4. Beratungskontext und Verständnis

5. Gutachter versus Beraterrolle

6. Konkrete Gesprächsführung

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1. Vielfältige Aufträge an Berufsbeistände / Berufsbeiständinnen

z.B. Erziehungsbeistandschaft nach Art. 308 ZGB (1/2):

Der Beistand berät und unterstützt die Eltern in ihrer Sorge um das Kind.

Er hat das Recht auf Einblick und Auskunft und ist befugt, den Eltern bei der

Förderung und Erziehung des Kindes Empfehlungen und Anleitung zu geben.

Der Beistand soll dabei die vorhandenen elterlichen Fähigkeiten fördern und soweit notwendig durch eigenes aktives Handeln ergänzen.

Eine Erziehungsbeistandschaft setzt die Kooperationsbereitschaft der Eltern voraus, da die elterliche Sorge weiterhin bestehen bleibt.Die Eltern sind aufgefordert, in der Erziehung des Kindes mit dem Beistand zusammenzuarbeiten.

(Auszüge aus www.kesb-bl.ch/kindesschutz)

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z.B. Erziehungsbeistandschaft nach Art. 308 ZGB (2/2):

Neben der generellen Aufgabe, die Eltern in der Sorge um ihr Kind zu beraten und zu unterstützen, kann die KESB dem Beistand besondere Befugnisse erteilen (Art. 308 Abs. 2 ZGB). Der Beistand erhält bspw. folgende Aufträge:

- das Besuchsrecht des Elternteils zu überwachen, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht inne hat

- bei Konflikten der Eltern im Hinblick auf die Ausübung des Besuchsrechts zu vermitteln

- das Besuchsrecht zu regeln: Der Beistand berät die Eltern in

Besuchsrechtsfragen und hat die Kompetenz, Details zu regeln, damit das Besuchsrecht tatsächlich ausgeübt werden kann

(Auszüge aus www.kesb-bl.ch/kindsschutz)

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2. Ausgangspositionen strittiger Elternteile

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Fokus Ex-Paar-Ebene

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3. Elternteile müssen miteinander reden

Die Erziehungswissenschaft ist sich einig:

Reden Eltern nicht mehr miteinander, kann dies vielleicht vorübergehend entlastend für ein Kind sein.

Spätestens nach einer gewissen Zeit beginnen in der Regel die Nachteile für das Kind zu überwiegen.

Seine psychische, soziale und genderspezifische Entwicklung gerät dadurch oft in vielschichtiger Art in Gefahr.

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Erzähle mir etwas,und ich werde es vergessen.

Zeige mir etwas, und ich werde michvielleicht nicht daran erinnern.

Beteilige mich,und ich werde verstehen.

Sprichwort amerikanischer Ureinwohner/innen

© Daniel Pfister-Wiederkehr – SystemConsulting Ramlinsburg

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«Dem Kindeswohl am meisten dienlich ist die konfliktärmste Regelung, die von

beiden Elternteilen mitgetragen wird»

Kindeswohl und persönlicher Verkehr:

© Diana Wider – Besuchsrecht – rechtliche Aspekte – 11/2009

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miteinanderreden

Fazit:

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Expertensichtweise I

Kunde/Kundin hat Problem Experte/Expertin hat Lösung

4. Beratungskontext und Verständnis

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Startposition: Ex-Paar-Ebene

Ankläger/in Beklagte/r

Recht

Richter/in

Ankläger/in Beklagte/r

Richter/in

Recht

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Expertensichtweise II

Kunde/Kundin ist Experte Berater/Beraterin istfürs Leben Experte im Umgang mit

Problemen

Interaktion zweier Expertensysteme

© Daniel Pfister-Wiederkehr – SystemConsulting Ramlinsburg

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Kind

Zielposition: Eltern-Ebene

Mutter Vater

Berater/in

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Grundannahmen und Grundhaltung

• Kind benötigt für gesunde Entwicklung Mutter und Vater

• Kind liebt beide Elternteile

• Beide Elternteile lieben ihr Kind

• Eltern sind Experten für kindswohlorientierte Lösungen

• Eltern sind am Wohl ihres Kindes interessiert

• Eltern haben das Recht und die Pflicht, kindswohlorientierte Lösungen zu entwickeln

• Eltern sind bereit, zugunsten der Kinder Opfer zu erbringen

• Eltern kooperieren auf der Elternebene (als Vater und als Mutter)© Daniel Pfister-Wiederkehr – SystemConsulting Ramlinsburg

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5. Gutachter- versus Beraterrolle Funktionsunterschiede

Vergangenheit Zukunft

Probleme Lösungen

Defizitorientiert Ressourcenorientiert

Neutral Parteiisch für das Kind

Erwachsenenorientiert Kinderorientiert

Richtig oder Falsch Nützlich

Inhaltsexperte Prozessexperte

Fakten Konstrukt

Gutachter Berater

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6. Konkrete Gesprächsführung

Ziel des Erstgespräches mit getrennt lebenden Eltern:

Die Eltern langweilen!

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Erstgespräch: Fragen über das Kind:

Was kann Ihr Kind gut? Welches Fach hat Ihr Kind gerne in der Schule? Wie heisst die beste Freundin / der beste Freund Ihres Kindes? Was isst Ihr Kind gerne? Welche Hobbies hat Ihr Kind? Wie heisst denn das Pferd des Kindes? etc. etc. etc.

Der Fokus / die «Zielposition» Kind wird dadurch in den Mittelpunkt gerückt.

Die Erwartungen von Mutter und Vater werden an den Rand gedrängt.

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Kinder miteinbeziehen:

JA oder NEIN ?

Nur, wenn es nützlich ist für das Kind!

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Konkretisierung des Führens von hochkonfliktären Elterngesprächen:

(siehe Handout ‘Gesprächstool: Hochkonfliktäre Elterngespräche’)

5-Phasen-Modell:

1. Gesprächsermöglichende Struktur einführen

2. Fachliche Positionierung

3. Positiver Blick auf das Kind

4. In den Lösungsprozess einsteigen

5. Abschluss

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1. Gesprächsermöglichende Struktur einführen

• Elternteilen Sitzplatz zuordnen (dadurch Führung deutlich signalisieren)

• «Ihr Kommen zeigt mir, dass Sie als Mutter und Sie als Vater einen konkreten Beitrag zugunsten ihres gemeinsamen Kindes leisten wollen» (Wertschätzung)

• Kommunikationsregeln vorstellen

• Anerkennung der Belastung für beide Elternteile: «Kann mir vorstellen, dass es für sie als Mann und als Frau so in einem gleichen Raum zu sein und nach so langer Zeit miteinander sprechen müssen, belastend ist. Ich sehe darin ihre Bereitschaft, sich für Ihr Kind einzusetzen, auch wenn das Opfer von Ihnen verlangt.»

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2. Fachliche Positionierung

• Den Eltern klar machen, dass es mir als Berater im Sinne eines transparenten Vorgehens nun darum geht, ihnen meine Sichtweise vorzustellen, da sie als Eltern ein Recht darauf haben.

• Positionierung: «Ich gehe davon aus, dass, Sie ihr gemeinsames Kind lieben, Mutter und Vater einzigartig und wichtig für eine Kind sind, Konflikte zwischen Eltern eine Belastung für ein Kind sind, Eltern eine gute Lösung für ihr Kind wollen und bereit sind, dafür Opfer zu erbringen» etc.

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3. Positiver Blick auf das Kind

• Kind ins Zentrum rücken• «Was schätzen Sie als Vater und Sie als Mutter an Ihrem Kind?»• «Was sind seine Stärken, seine liebenswerten Seiten?»

• Nützliches für den Lösungsprozess heraushören und in den laufenden Zusammenfassungen betonend einbauen. Unnützes «überhören».

• Positives als gemeinsamen elterlichen Erfolg etikettieren: «Ich höre, Sie als Mutter schätzen an Ihrem Sohn, dass er höflich und zuvorkommend ist … Ein tolles Kind haben Sie beide. Dafür haben Sie als Eltern sicher einiges getan!»

• Wird ein Kind als erfolgreich in der Schule oder im Sport beschrieben: «Welche Fähigkeiten von Ihnen (Mutter) und welche von Ihnen (Vater) sind Ihrer Tochter dabei behilflich?»

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4. In den Lösungsprozess einsteigen

• Rahmen und Ziele des aktuellen Gespräches mitteilen

• Kontext erläutern

• «Heute geht es darum, dass Sie beide als Eltern sagen können, was Ihnen in Bezug auf Ihren Sohn Sorgen macht und welche Lösungsideen Sie zur Zeit sehen»

• «Gerne würde ich nun von Ihnen erfahren, was sich zugunsten von Ihrem Sohn in Zukunft ändern muss»

• Verbindendes in den Äusserungen laufend hervorheben: «Verstehe ich Sie richtig, Sie beide finden die Situation belastend für Ihren Sohn …».

• Laufend kinderorientierte Kernfragen stellen: «Inwiefern ist dies für das Kind gut? Was könnte der Vorteil für Ihr Kind sein?»

(siehe auch Handout ‘Gesprächstool: Durchdenken lassen’)

© Daniel Pfister-Wiederkehr – SystemConsulting Ramlinsburg – www.pf-sc.ch

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Beachtenswertes:Bei der Erstsitzung steht nicht das Erzielen eines inhaltlichen Resultates imVordergrund, sondern das Installieren eines Gesprächskontextes, in dem die ElternSelbstverantwortlich beginnen können, kinderorientiert und gemeinsam zukünftigeLösungen zu entwickeln.

Dies steht oft dem bisherigen Lösungsvorgehen diametral entgegen: Fokus aufKindeswohl anstelle auf Recht; elterliche Lösungsverantwortung anstelleVerantwortungsdelegation (Anwälte, Gerichte, KESB usw.); Zukunftsgestaltung anstelleVergangenheitsorientierung (Schuldzuweisung usw.).

Es ist unvermeidlich, dass die Elternteile einander auf verschiedenartige Weiseangreifen, beschuldigen, provozieren usw. Die Bandbreite des Zulässigen wird durchden zu erwartenden Nutzen für das Kind definiert. Die Fachleute nutzen die vereinbartenRegeln, um innerhalb eines zieldienlichen Rahmens zu bleiben.

Destruktive Äusserungen sind sofort zu stoppen, um zu signalisieren, dass die Integritätim Raum geschützt wird. Nützlich sind Fragen wie: «Wenn ihr Kind hier wäre und Ihnenzuhören würde, wie ginge es ihm nun …?»

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5. Abschluss

• Würdigen: «Ich bin beeindruckt, wie es Ihnen möglich war, in diesem nicht einfachen Gespräch immer wieder zugunsten Ihres Kindes zu denken, offen zu bleiben, einander zuzuhören und unterschiedliche Sichtweisen stehen zu lassen. Dies zeigt mir, dass Ihnen an Ihrem Kind viel liegt und Sie bereit sind, für eine Verbesserung einiges zu leisten».

• Bereitschaft einfordern: «Ich schlage vor, dass Sie nun nach Hause gehen, sich in Ruhe überlegen, ob Sie weiterhin bereit sind, sich als Elternteil zugunsten von Ihrem Sohn zu engagieren. Bitte geben Sie mir bis … Ihren Entscheid bekannt. Bei zwischenzeitlichen Fragen kontaktieren Sie mich bitte».

• Um Streitigkeiten ausserhalb des Raumes zu verhindern, können Eltern getrennt verabschiedet werden: «Für Ihr Kind ist es wichtig, dass ausserhalb der Sitzung kein Streit entstehen kann. Deshalb schlage ich vor, dass Sie nun gehen (Blick zur Mutter) und Sie (Blick zum Vater) noch ein paar Minuten hier warten …».

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Gesprächstool ‘Durchdenken lassen’Ein 7-Schritte-Modell:(Handout)

• Elternteile werden eingeladen, ihre Ideen und Vorstellungen über mögliche Lösungen zu formulieren, auf die realistische Durchführung zu überprüfen und vor allem ihr Verhalten kinderorientiert zu steuern.

• Elternteil als Experte/in des Kindeswohls und Berater/in als Reflexions-Experte durch Fragetechnik (Beratungsmodus)

• Diese Technik bewährt sich insbesondere, wenn fachliche Einwände gegenüber Ideen eines Elternteils bestehen, weil diese Ideen nicht sinnvoll für das Kind scheinen oder nicht umsetzbar sind.

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1. Lösungsidee erkundenLösungsvorstellungen der Eltern im Detail erkunden.Nutzen von «W-Fragen»:Was ist im Moment Ihre Idee? Wie genau stellen Sie sich das vor? usw.

2. Absicht würdigen und einladen zum DurchdenkenDie gute Absicht der Idee für das betroffene Kind würdigen.Bspw. wenn eine Mutter sagt, dass sie für eine Begrenzung der Besuche ist, da diese für dasKind zu belastend sind, könnte gesagt werden: «Ich höre, dass es Ihnen wichtig ist, dieBelastung für Ihren Sohn zu reduzieren. Lasen Sie uns doch Ihre Idee konkret durchdenken».

3. Pro-Aspekte fokussierenVorteile für das Kind aus der Sicht des Elternteils im Detail erfragen und Erkenntniskriterienherausarbeiten lassen. Damit soll der mögliche Gewinn für das Kind konkretisiert werden.Je mehr Vorteile für das Kind für alle Beteiligten sichtbar werden, desto eher ist eineKooperation wahrscheinlich. Z.B.: «Was wären aus Ihrer Sicht die Vorteile für Ihr Kind? Woranwürden Sie genau sehen oder hören, dass diese Vorteile für Ihr Kind eingetreten sind?»

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4. Mögliche Nachteile erfragenElternteile einladen, mögliche Nachteile dieser Idee für das Kind zu formulieren.Je mehr bedeutsame Nachteile auftauchen, desto eher die Bereitschaft, nach besserenLösungen zu suchen. z.B. : «Neben den Vorteilen, was wäre ein denkbarer möglicherNachteil für Ihr Kind? Woran wäre dies von aussen an Ihrem Kind erkennbar?»

5. Bedeutsame Menschen oder Fakten einführenDie zu erwartenden Reaktionen von bedeutsamen Menschen bezüglich der Idee desElternteils erkennen, damit diese in die Überlegungen einfliessen können (andererElternteil, Geschwister, Grosseltern, Fachleute usw). z.B.: «Erwarten Sie, dass der VaterIhre Idee unterstützen wird? Wie wird er darauf reagieren? Was wird er unternehmen?Denken Sie, die KESB wird Ihren Antrag unterstützen? usw.»

6. Auswirkungen auf das Kind fokussierenElternteile einladen, das Gesagte (und auch nicht Gesagte) hinsichtlich Auswirkungen aufdas betroffene Kind zu erkennen. z.B.: «Wenn Sie sich alles Gesagte vor Augen führen, wasdenken Sie, wie wird es Ihrem Kind gehen? Wie wird sich Ihre Tochter fühlen, wenn Sie alsMutter diese Lösung anstreben und der Vater dagegen ist? usw.»

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7. Bestärken oder einladen zur Entwicklung kinderorientierter LösungenVater bzw. Mutter darin unterstützen, diese kindswohlorientierte Idee umzusetzen odereine für das betreffende Kind sinnvolle andere Lösung zu entwickeln.z.B.: «Wie könnte Ihre Absicht, Ihre Tochter weniger Stress auszusetzen, auf andereArt erreicht werden? Welche weiteren Ideen haben Sie oder andere Menschen bereits inErwägung gezogen? usw.»

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Fazit:

Das Modell der kindswohlorientierten Beratung hilft

dem betroffenen Kind Eltern reden über mich und suchen gemeinsame Lösungen

den Eltern behalten im Idealfall eine Handlungs- und Gestaltungsfreiheit

dem Berater als Prozessexperte und eben nicht als Inhaltsexperte ist die Gefahr einer Instrumentalisierung durch die Eltern kleiner

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Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

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