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AUF DIESER PDF-PAGE sind u.a.: Blog-Einträge von KLAUSENS zu ZU GUTTENBERG, die Promotionsordnung der zu-Guttenberg-Fakultät in Bayreuth, die Inhaltsangabe seiner Doktorarbeit, der Wortlaut seiner Rücktrittsrede vom 1.3.2011
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KLAU"S"ENS und KARL-THEODOR ZU GUTTENBERG
Copyright für das Foto und die Montage = Kunstwerk: Klau|s|ens in allen Schraibwaisen und Schreibweisen. 26.2.2011
AUF DIESER HOMEPAGE u.a.: Blog-Einträge von KLAUSENS zu ZU GUTTENBERG, die Promotionsordnung der zu-Guttenberg-Fakultät in Bayreuth, die Inhaltsangabe seiner Doktorarbeit, der Wortlaut seiner Rücktrittsrede vom 1.3.2011
PLAGIATAT - Ichich schreibebe jedede Endend-Silbebe doppeltpelt / Weilweil wirwir
nurnur soso weiterkommenmen / inin Tiefenfen desdes Dada
KLAUSENS, 25.2.2011, auf TWITTER, http://twitter.com/klausens
© Klau|s|ens ĦķΩ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
DOKTORENEI - Doktoren sind sich alle gleich / Viele davon klüglich reich / Im
Häufen von Kopien / Was manches Mal wird nimmermehr verziehen
KLAUSENS, 20.2.2011, auf TWITTER, http://twitter.com/klausens
© Klau|s|ens ĦķΩ7 Klau's'ens=Klau(s)ens=Klausens=Klau|s|ens
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klau|s|ens und die tragik vom diebstahl des selten wahrlich geistigen eigentums / replik auf hajo steinert -
www.klausens.com von klausens Pro @ Freitag, 04. Mär, 2011 – 10.12:52
klau|s|ens, gestern dann die entlassung durch den bundespräsidenten. endlich, endlich. dieser zu guttenberg, der hat mich schon zu viele blog(g)-einträge
gekostet.aber klauen nicht alle "geistiges eigentum"?
sicher, wir alle klauen voneinander und zueinander - das ist ein zweites problem. man kann nicht leben, ohne zu klauen. es passiert unbewusst, aber dauernd. oder
auch bewusst, beides.na also.
das andere problem ist die verharmlosung des betruges, den zu guttenberg begangen hat. man darf beides nicht verwechseln.aber wir heißen doch klau|s|ens und zweitklausens?
sicher, sicher, das ist die idee, aber als eine idee der kunst. diese kunst sagt: die welt ist voller botschaften. wir werden mit diesen botschaften "beschossen", und so bleibt es nicht aus, dass wir als individuum gar nicht funktionieren. wir sind schon
ein mischgewächs aus allem. der "freie mensch" ist per se eine lüge. ein
wunschkonstrukt. eine hoffnung.und darauf willst du aufmerksam machen?
ich möchte, dass alle welt diesen unterschied begreift:a) wir leben in einer welt, wo die informationen so zahlreich und so schnell sind,
dass sie jeden von uns manipulieren. andauernd.b) dennoch ist das, was herr zu guttenberg tat, nicht mit dem anderen zu
vergleichen. betrug mit vorsatz, täuschung mit vorsatz -- das ist eine andere dimension, als wenn mein hirn "unfrei" ist, weil es in der informationsgesellschaft
ständig malträtiert wird.wem sagst du das?
ich sage das unter anderem hajo steinert vom deutschlandfunk.warum?
weil ich von ihm einen kommentar zur zu-guttenberg-affaire hörte ... und da empörte er sich, dass überall schadlos geistiges eigentum kopiert und gestohlen wird.
darf man sich nicht darüber empören?doch, aber es ist "klein gedacht".
inwiefern?weil der traum da ist, der "freie mensch" denkt / denke ganz allein.
aber?dem ist nicht so, wir manipulieren uns alle gegenseitig. schneller und mehr. diesen
gedanken muss man auch mal denken und denken dürfen. ja man muss das mal denken! die affaire "zu guttenberg" als skandal sollte uns auch den blick anders auf
die problem der zeit lenken lassen. offener.copy und paste?
copy und paste ist eine geisteshaltung des modernen menschen, insbesondere seitdem es internet gibt. aber im prinzip ist das schleichende (um)formen der
gedanken durch die umwelt ein grundproblem des menschen, auch in einem 40-seelen-dorf.
es wird allerding immer schlimmer!ja, es wird immer schlimmer. keiner weiß mehr, was er selber denkt oder was ihm gerade eingepflanzt wird. internet samt facebook-twitter-und-co haben das alles
immens befördert. immens!je mehr die menschen sich den medien öffnen, ...
... um so schlimmer wird das. man muss davon ausgehen, dass das denken der welt eine diffuse masse ist, die schwimmt, die fliegt, die sich ständig verändert ... und
von einem hirn ins andere springt. tock, tock, tock, zooooom.dann bin ICH nicht ICH?
genauso. unser name klau|s|ens alias zweitklausens alias klausens alias X-klausens (und wie wir alles noch heißen) drückt das doch aus.
dann sind unsere texte nicht von uns?doch, irgendwie schon. aber auch irgendwie nicht.
man kann es also nicht trennen?
genau das: das kollektive in uns ... und das individuelle in uns ... beides ist nicht zu trennen.
das sagst du leuten wie hajo steinert?ja, denn diese denken doch überaus eng und begrenzt. rein rechtlich muss es das urheberrecht geben, um die kreativen zu schützen. realiter aber leben die kreativen
in dem humus, der sie umgibt. und in der internetgesellschaft löst sich das individuum mehr und mehr auf ... in die signale der massen, wobei das individuum auszüge dieses massengebräus dann (wider)spiegelt, in seinen texten, in seinen
werken. aber diese idee von HEHREN ICH, und vom HEHREN KÜNSTLER und vom HEHREN AUTOR; die funkioniert heute nicht mehr so ... wie früher.
ich verstehe.du verstehst nichts, weil wir selber diesen vorgang nicht überblicken. wir befassen
uns damit, aber richtig durchschaut haben wir alles noch nicht.du wolltest damit aber nicht zu guttenberg enstchuldigen.
oh nein. über diesen mann rege ich mich so auf, weil sein tun ja vorsätzlich war, absichtsvoll .... zudem mit bösartigem interesse.und bei uns? wenn wir SENSE KLAUEN, klau|s|ens?
unser kopieren und dann neu verarbeiten geschieht aus einem künstlerischen impuls heraus, sehr absichtsvoll, meist sehr bewusst, und dient der erkenntnis. zugleich wissen wir, wie sich das individuum mehr und mehr auflöst. wir geben nichts anderes vor, als unser name sagt: wir sind individuell kollektiv. unsere
verarbeitung kollektiver ströme geschieht auf unsere individuelle art. aber vielleicht ist unser individuum nur noch eine wunschhülle.
das verschwinden des ICH: ist es das? im jahr 2011? und eigentlich seit einführung des internets?
so kann man es fast sagen. jedes neue medium beschleunigt den prozess. mit dem foto fing es an. nein: schon mit dem bild. heute aber ist alles überbeschleunigt.
fernsehen, handy, satellit, internet, etc. - das ICH ist etwas vermeintliches, was sich alle paar minuten oder gar sekunden neu konstituiert. auch unsere gedanken. das
ergibt sich einfach aus dieser welt.und leute wie hajo steinert? vom deutschlandfunk? vom "büchermarkt"? ein über literatur
schreibender?die sind auf eine liebenswerte weise irgendwie altmodisch. - urheberschaft, ja, ja. die kunst muss leben, sie braucht geld. wir ja auch! aber: die wollen nicht sehen, was alles passiert, deshalb kämpfen sie mit durchhalteparolen. sie klammern sich
an das urheberrecht. aber sie gehen leider nicht an den kern des problems. sie haben angst, die dinge mal wirklich zu durchdenken.
die moderne technik und die kopiergesellschaft, der beschuss mit informationen und meinungen, das ICH als sich ständig neu zusammensetzendes ...
... und das auflösen des urheberrechtes durch die technik selbst. das wäre dann noch ein anderes, extra thema. man müsste also auch die technik unterbinden. aber
wer kann das schon?dann hat zu guttenberg recht?
nein, aber er liegt im trend ... seine absichten waren betrügerische. da gibt es nichts zu deuteln.
und sein abgang?war höchste zeit. vielleicht weiß dieser mann auch nicht, wer er überhaupt ist. in
diesen zeiten ist alles möglich. wir "verlieren" uns.vielleicht bin ich, also: zweitklausens, in wirklichkeit klau|s|ens, und du, klau|s|ens, du bist
in wirklichkeit zweitklausens?wer weiß es? vielleicht sollten wir mal wieder etwas googlen.
schöne idee. mein sich ständig änderndes ICH braucht neuen stoff.
klau|s|ens lässt "nach zu guttenberg" den straßenkarneval beginnen - www.klausens.com
von klausens Pro @ Donnerstag, 03. Mär, 2011 – 09.34:50
klau|s|ens, heute morgen ab 10.00 uhr werden die beiden minister vereidigt (halt:ernannt!), also der verteidigungsminister ... und der innenminister. der eine wechselt
nur, der andere wird minister neu. (de mazière und friedrich sind die beiden.)und der alte wird "enteidigt" (halt:entlassen!), zweitklausens.
wer?karl-theodor zu guttenberg.
ach so, der name beginnt schon, mir zu entfallen.so schnell kann es gehen. aber heute gibt er alle ministerlöffelchen ab.
nachdem wir nun unser ziel erreicht haben, den rücktritt des herrn zu guttenberg, darf der straßenkarneval endlich losgehen.
gewiss: heute ist der beginn des straßenkarnevals ... und wo heute der herr zu guttenberg enteidigt wird, gibt es viel grund für wilde partys.
aber dann kommt wieder der ernst des lebens.leider. neue gestalten betreten die bühnen, neue masken werden erschaffen, lug
und trug gehen unvermindert weiter.aber das aussehen der masken und ihrer träger verändert sich.davon kann und soll man ausgehen. wie ist dein kostüm?
ich denke: "der mensch, 'ne ewig miese ratte". und deines?sieht man das nicht?
klau|s|ens sieht die "popularität" des zurückgetretenen zu guttenberg wie die von heiratsschwindlern -
www.klausens.com von klausens Pro @ Mittwoch, 02. Mär, 2011 – 15.00:58
klau|s|ens, er ist zurückgetreten.aber sie reden schon, das er bald wieder da sein könne oder gar da sei.
wieso nur?weil er doch so "populär" ist.
aber wieso? er hat betrogen, gelogen, seine fehler immer noch nicht alle eingestanden ... und in seiner abschiedsrede hat er noch pseudo-anstand verbreitet, wie: man müsse das haus anständig bestellt zurücklassen ... und erst noch die toten soldaten zu grabe tragen.selbst im rücktritt geht sein unangenehmes und unehrliches und hohlpathetisches
spiel weiter.schändlich ist das!
gewiss. aber er ist immer noch "populär".das verstehen wir nicht.
das verstehen wir doch. wir lesen so etwas immer wieder von heiratsschwindlern. selbst nachdem aufgeflogen ist, dass sie die frauen nur benutzten und diese
belogen haben, um an das geld heranzukönnen, selbst danach ... halten immer noch viele frauen an ihrer liebe fest. selbst nach dem auffliegen würden viele frauen den
heiratsschwindler sogar noch heiraten wollen.wieso?
... weil der heiratsschwindler in seiner rolle von erfundenem und gelogenem so überzeugend war, dass sich die überzeugung tief eingegraben hat, in diese frauen.
wirklich?ja, man liest davon immer wieder.
und so tat es zu guttenberg?zu guttenberg hat ja eigentlich nichts getan ... außer zu betrügen. auf hohem niveau.
sonst hat seine bilanz nichts aufzuweisen.dennoch ...
... finden ihn viele toll. oder gerade deswegen. man hört so oft, dieser mann sei ein ausgemachtes politisches talent, ...
... ja? ...... und dann frage ich mich, worin das talent eigentlich bestand, außer zu
schauspielern oder schauzuspielern ... und so viele menschen an der nase herumzuführen. worin?bis heute spielt er spiele!
eben, da sind wir wieder beim heiratsschwindler. übrigens: auch im fall kachelmann wollten es viele der vielen freundinnen nicht wahrhaben, dass herr kachelmann ...
so schwach sind die menschen!genau das: der popanz "zu guttenberg" strahlt eigentlich nur die schwäche der
menschheit auf uns alle zurück. es gibt ja auch falsche grafen, die mit ungedeckten scheckkarten in hotels einchecken ...
... und dann sagen auch alle: "ich kann es gar nicht glauben, er war so überzeugend. der falsche graf. und so anständig!"
genau das ist der zu-guttenberg-effekt ... und so viel wir auch dagegen anschreiben, wir werden es kaum verhindern können. genauso wie wenn ein arzt 1000 x mal sagt:
"sie müssen mehr sport treiben!", die menschen es dann aber doch nicht tun.wie war denn seine abschiedsrede, wo er wieder nichts eingestand und dann doch wieder
die toten soldaten für seine zwecke ausnutzte?... und immer wieder diese beschimpfungen, dass andere die wirklichkeit verzerren,
z.b. "die medien".ach ja, man kann an diesem fall lernen und lernen ...
... und doch werden wieder und wieder lügner und betrüger die throne der welt erklimmen.
schade aber auch! und: shakespeare hat schon alles gewusst.
was meint eigentlich die idee vom "guten menschen"?sie ist eng angelehnt an die idee vom paradies.
ich verstehe. nun sein wortlaut, gestern abgerufen von seiner eigenen homepage:
"Erklärung zum RücktrittStatement BM am 01.03.2011 im BMVg Berlin, Bendlerblock
Grüß Gott, meine Damen und Herren,ich habe in einem sehr freundschaftlichen Gespräch die Frau
Bundeskanzlerin informiert, dass ich mich von meinen politischen Ämtern zurückziehen werde und um meine Entlassung gebeten. Es ist
der schmerzlichste Schritt meines Lebens. Ich gehe nicht alleine wegen meiner so fehlerhaften Doktorarbeit, wiewohl ich verstehe, dass dies für
große Teile der Wissenschaft ein Anlass wäre.Der Grund liegt im Besonderem in der Frage, ob ich den höchsten Ansprüchen, die ich selbst an meine Verantwortung anlegen, noch
nachkommen kann. Ich trage bis zur Stunde Verantwortung in einem fordernden Amt, Verantwortung die möglichst ungeteilte Konzentration
und fehlerfreie Arbeit verlangt. Mit Blick auf die größte Bundeswehrreform in der Geschichte, die ich angestoßen habe, und mit
Blick auf eine gestärkte Bundeswehr mit großartigen Truppen im Einsatz, die mir engstens ans Herz gewachsen sind.
Wenn allerdings, wie in den letzen Wochen geschehen, die öffentliche und mediale Betrachtung fast ausschließlich auf die Person Guttenberg
und seine Dissertation statt beispielsweise auf den Tod und die
Verwundung von 13 Soldaten abzielt, findet eine dramatische Verschiebung der Aufmerksamkeit zu Lasten der mir Anvertrauten statt.
Unter umgekehrten Vorzeichen gilt Gleiches für den Umstand, dass wochenlang meine Maßnahmen bezüglich der Gorch Fock, die
weltbewegenden Ereignisse in Nordafrika zu überlagern schienen. Wenn es auf dem Rücken der Soldaten nur noch um meine Person
gehen soll, kann ich dies nicht mehr verantworten. Deswegen ziehe ich, da das Amt, Bundeswehr, die Wissenschaft und auch die mich
tragenden Parteien Schaden zu nehmen drohen, die Konsequenz, die ich auch von anderen verlangt haben und verlangt hätte.
Ich habe wie jeder andere auch zu meinen Schwächen und Fehlern zu stehen, zu großen und kleinen im politischen Handeln bis hin zum
Schreiben meiner Doktorarbeit. Mir war immer wichtig, diese vor der Öffentlichkeit nicht zu verbergen. Deswegen habe ich mich aufrichtig
bei all denen entschuldigt, die ich auf Grund meiner Fehler und Versäumnisse verletzt habe und wiederhole dies auch ausdrücklich
heute.Manche mögen sich fragen, weshalb ich erst heute zurücktrete.
Zunächst ein möglicherweise für manche unbefriedigender aber allzu menschlicher Grund. Wohl niemand wird leicht, geschweige denn
leichtfertig das Amt aufgeben wollen, an dem das ganze Herzblut hängt, ein Amt das Verantwortung für viele Menschen und deren Leben
beinhaltet.Hinzu kommt der Umstand, dass ich mir für eine Entscheidung dieser
Tragweite jenseits der hohen medialen und oppositionellen Taktfrequenz die gebotene Zeit zu nehmen hatte. Zumal Vorgänge in Rede stehen, die Jahre vor meiner Amtsübernahme lagen. Nachdem
dieser Tage viel über Anstand diskutiert wurde, war es für mich gerade eine Frage des Anstands, zunächst die drei gefallenen Soldaten mit
Würde zu Grabe zu tragen und nicht erneut ihr Gedenken durch Debatten über meine Person überlagern zu lassen. Es war auch ein Gebot der Verantwortung gegenüber diesen und ja gegenüber allen
Soldaten.Es gehört sich, ein weitgehend bestelltes Haus zu hinterlassen, weshalb
letzte Woche noch einmal viel Kraft auf den nächsten entscheidenden Reformschritt verwandt wurde, der nun von meinem Nachfolger bestens vorbereitet verabschiedet werden kann. Das Konzept der Reform steht.Angesichts massiver Vorwürfe meiner Glaubwürdigkeit ist es mir auch ein aufrichtiges Anliegen, mich an der Klärung der Fragen hinsichtlich meiner Dissertation zu beteiligen. Zum einen gegenüber der Universität Bayreuth, wo ich mit der Bitte um Rücknahme des Doktortitels bereits
Konsequenzen gezogen habe.
Zum anderen habe ich zugleich Respekt vor all denen, die die Vorgänge zudem strafrechtlich überprüft sehen wollen. Es würde daher nach
meiner Überzeugung im öffentlichen wie in meinem eigenen Interesse liegen, wenn auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen bezüglich
urheberrechtlicher Fragen nach Aufhebung der parlamentarischen Immunität, sollte dies noch erforderlich sein, zeitnah geführt werden
können. Die enorme Wucht der medialen Betrachtung meiner Person, zu der ich selbst viel beigetragen habe, aber auch die Qualität der
Auseinandersetzung bleiben nicht ohne Wirkung auf mich selbst und meine Familie. Es ist bekannt, dass die Mechanismen im politischen und medialen Geschäfte zerstörerisch sein könnten. Wer sich für die Politik entscheidet, darf, wenn dem so ist, kein Mitleid erwarten. Das würde ich auch nicht in Anspruch nehmen. Ich darf auch nicht den
Respekt erwarten, mit dem Rücktrittsentscheidungen so häufig entgegengenommen werden. Nun wird es vielleicht heißen, der
Guttenberg ist den Kräften der Politik nicht gewachsen. Das mag sein oder nicht sein. Wenn ich es aber nur wäre, wenn ich meinen Charakter
veränderte, dann müsste ich gerade deswegen handeln.Ich danke von ganzem Herzen der großen Mehrheit der deutschen
Bevölkerung, den vielen Mitglieder der Union, meiner Parteivorsitzenden und insbesondere den Soldatinnen und Soldaten,
die mir bis heute den Rücken stärkten, als Bundesverteidigungsminister nicht zurückzutreten.
Ich danke besonders der Frau Bundeskanzlerin für alle erfahrene Unterstützung und ihr großes Vertrauen und Verständnis. Es ist mir
aber nicht mehr möglich, den in mich gesetzten Erwartungen mit dem mir notwendigen Maß an Unabhängigkeit in der Verantwortung gerecht
zu werden.Insofern gebe ich meinen Gegner gern Recht, dass ich tatsächlich nicht
zum Selbstverteidigungs- sondern zum Minister der Verteidigung berufen wurde.
Abschließend ein Satz, der für einen Politiker ungewöhnlich klingen mag. Ich war immer bereit zu kämpfen, aber ich habe die Grenzen
meiner Kräfte erreicht.Vielen Dank."
klau|s|ens mag keine zu-spät- und nach-entschuldiger wie bürgermeister peter wirtz oder karl-theodor zu guttenberg -
www.klausens.com von klausens Pro @ Dienstag, 01. Mär, 2011 – 09.55:04
klau|s|ens, was hat der eine mann mit dem anderen zu tun?es ist die idee: a) es läuft etwas falsch, ungesetzlich falsch. und es fällt auf! b) das
ziehen wir dennoch durch. ich tue so, als wüsste ich von nix c) das ganze fliegt auf: der rücktritt naht d) jetzt spiele ich auf "es tut mir leid", hole das büßergewand
raus ... und so kriege ich vielleicht die kurve.peter wirtz?
das ist doch die sache, wo in bad honnef ein armes mädchen starb, anna, getötet ... oder gar gemordet ... von den pflegeeltern, und wo dann akten innerhalb der
stadtverwaltung königswinter vernichtet und umgetextet wurden.
ach, dieser tragische "fall anna".tragisch? alles hat seine gründe. alles hat seine ursachen. und in diesem fall ist die
stadt königswinter eine mitursache. der gerichtsprozess gegen die pflegeltern wurde ja gestern ausgesetzt, er wird nun unter neuen vorzeichen am 2. mai von
vorne aufgerollt. der verdacht der vorsätzlichen tötung des kindes steht im raum, was etwas anderes ist ... als körperverletzung mit todesfolge.
und in königswinter wird geschummelt?ich denke, dass das eingreifen in die akten, um spuren zu verwischen, und das aus den reihen der mitarbeiter der stadtverwaltung selbst ... kein "kavaliersdelikt" ist.
und der bürgermeister? peter wirtz? von königswinter?... steht unter dringendem verdacht, in dieser sache aktiv oder zumindest passiv
beteiligt zu sein.jetzt hat er sich entschuldigt?
das hättest du gestern sehen müssen, ich sah es im WDR: auch wenn man kein trainer für gesichtssprache und körpersprache ist ... dieses gesicht, wo er in die
kamera die entschuldigung aussprach, das müsste man analysieren. für mich war das gesicht "selbstredend": eine theaterposse der unschuld, wobei die schuld aus allen zügen des gesichtes spricht. ich würde für alle schulungen von mimiktrainern
dieses video in meinen unterricht übernehmen: wirtz entschuldigt sich in die kamera vom WDR ... was sagen die worte, was sagt das gesicht?!
das ist aber sehr weit interpretiert.
ich weiß, ich weiß: man muss und soll immer vorsichtig die dinge bewerten. aber der kern ist doch: ein mädchen starb, u.a. weil man in königswinter, zuvörderst im
jugendamt, versagt hat .. und dann noch mehr: akten wurden vernichtet und zugleich gefälscht ... und das alles liegt schon monate zurück. jetzt fliegt die sache auf ... und dann geht der bürgermeister, der nun um sein amt fürchtet, auf einmal
hin und entschuldigt sich.
was denkst du?ich kann es nicht hören und sehen und glauben. es ist immer so: man spielt alle
möglichen fiesen spiele, und erst wenn alle felle davonschwimmen ... dann "entschuldigt" man sich, dann "tut es einem leid". der "anstand" erwacht! haha!
wie bei zu guttenberg.
genau: bei dem ist der eigene anteil am unrecht schon sehr deutlich, aber bislang gilt noch noch nicht "offiziell" als erwiesen, dass er mit absicht betrogen und
getäuscht hat.die fakten sprechen aber dafür.
eben: deshalb wird wohl auch die zweite (noch existente) verzögerungs-kommission in bayreuth kaum darum herumkommen, so zu urteilen. aber man
wollte ja für die kanzlerin und die CSU dort in bayreuth zeit gewinnen, und hat erst in einer ersten kommission schnell den titel entzogen, was aber den druck auf die
uni dann doch nicht gesenkt hat.vielleicht entschuldigt sich auch noch der präsident der uni in bayreuth, der herr prof. dr.
bormann.genau: wenn es für die uni bayreuth ganz schlimm ausgehen sollte, erst dann ... dann wird sich vielleicht auch noch der entschuldigen. dabei könnte man jetzt
schon seinen rücktritt fordern.den von herrn prof. dr. bormann.
aber ja.und der herr prof. dr. lepsius, auch aus bayreuth, geht nun in die offensive, klagt zu
guttenberg wegen der täuschung öffentlich an?das ist vorweg-verteidigung, weil sonst der makel, der auf bayreuth lastet, noch
größer wäre. seine stragie ist wohl die einzige rettung für bayreuth: sich jetzt an die spitze der empörer zu stellen.
wie komplex doch alles ist.man könnte ja auch die schwäche von prof dr. bormann ausnutzen, um den
abzusägen. solche dinge spielen auch noch mit.was du alles herdenkst! es ging doch "nur" um die paar fußnoten.
vor allen dingen: "die paar"!!! - und in bad honnef / königswinter ging es "nur" um das leben eines kindes und "nur" um eine stadtverwaltung, die monatelang
gemauert hat, dabei auch akten vernichtete, und sich jetzt, wo alles stinkt, stinkt, stinkt, stinkt ... zu entschuldigen zu müssen meint.
ich las im bonner general-anzeiger, der bürgermeister peter wirtz (ein bekannter karnevalsfeierer) habe sich entschlossen, die weibersitzungen im stadtgebiet in diesem
jahr nicht zu besuchen. (und wohl noch andere aus der stadt wie andrea milz, landtagsabgeordnete, oder zweit-bürgermeister wie herr theodoridis, herr gola, frau mazur-flöer werden nicht teilnehmen.) wirtz wird auch nicht an der erstürmung des
rathauses in königswinter-oberpleis teilnehmen, im karneval! hört, hört!wie sensibel man doch ist!
ja, wenn alles zu spät ist, dann werden sie "sensibel", weich, herzvoll ... und alles tut einem leid. und man entschuldigt sich. erst dann. erst dann. erst dann. man will noch
verzweifelt die kurve kriegen. auf einmal sind alle konservativen werte sehr präsent: sich entschuldigen! ein großartiger wert.
mörder entschuldigen sich oft erst dann, wenn der verteidiger sagt: "tun sie das. es wird ihnen etwas strafreduktion bringen. ein etwas milderes urteil." erst dann
entschuldigen sich oft die mörder vor gericht. und nur deshalb. dann ist die idee von "schuld und sühne" auch nicht in allen fällen so ganz klar, wie man
denkt.
klau|s|ens präsentiert das "karl-theodor-zu-guttenberg-mit-dem-BILD-logo-sponsor-hemd" für alle anlässe samt
bundestag - www.klausens.com von klausens Pro @ Samstag, 26. Feb, 2011 – 11.24:14
klau|s|ens, du hast es gemacht?!ja, zweitklausens, oh du mein plagiat: was ich gestern ankündigte, habe ich heute
getan.wir haben herrn zu guttenberg nun mit einem sponsor-logo-hemd der BILD-zeitung. man
kann unseren vorschlag sich nun optisch vorstellen.ja, es sieht gut aus. richtig klasse!damit kann er nun überall auftreten.
ja, das kann er.schön. wie hast du es gemacht?
ich habe ein foto vom fernseher gemacht und dann das logo der BILD hineinoperiert.
aha, du klaust also auch!ich bin doch künstler. ich arbeite u.a. im geiste von john heartfield und co.
bei euch künstlern ist immer alles anders!genau, das ist es auch.
ich hasse die linken, ich hasse euch alle.und frau schavan?wieso frau schavan?
gehört die nicht zur regierung?doch, aber wieso?
diese frau schavan kann doch nirgendwo mehr auftreten!wieso?
wie will diese "die wissenschaft" oder "eine wissenschaft" vertreten, wenn sie einer regierung angehört, die jeglichen schein von wissenschaft misskennt. die also
selbst das spiel des scheins nicht mehr spielen kann. die deutsche wissenschaft ist korrumpiert. nach zu guttenberg und der akzeptanz seiner "fehlerchen". schavan ist
auch erledigt! (sie weiß es nur nicht, aber das ist die folge!)was machen wir mit frau schavan?
wir nennen sie nun "die-wissenschaft-lügt-doch-ministerin".aber sie könnte doch direkt neue BILD-sponsor-ministerin nun werden!
und dann?dann verwaltet sie ein warenlager im bundestag und gibt die zu-guttenberg-BILD-sponsor-
hemden nun kostenlos an alle abgeordneten des deutschen bundestages aus.du hast recht. warum nicht der ganze bundestag?! was die nationalmannschaft im
fußball kann, sponsoring, das müsste der bundestag doch auch dürfen.die wissenschaft erst recht, die ist ja in vielen fällen schon von der wirtschaft abhängig.
siehst du: dann haben wir die dinge ja mal wieder in schön bewegung gebracht. ES LEBE DIE KUNST! ES LEBE DAS PLAGIAT IN DER KUNST!aber das künstler solche collagen herstellen dürfen?! ts,ts,ts!
dann tritt doch zurück, zweitklausens, oh du mein plagiat! tritt doch als künstler zurück und sage allen, wie herrlich du wegen deines collage-plagiats-versagens
bist.dann mache ich lieber weiter zu-guttenberg-empörungstexte.
http://www.klausens.com/klausens-und-karl-theodor-zu-guttenberg.htmja,ja! ich mag deinen anstand, deine fehlleistungen in salamitaktik unter druck erst
einzugestehen. das ist wirkliche größe! du verdienst den verdienstorden am dicksten bande, das es je gab. du bist toll! oh großer täuscher und blender. werde
bundeskanzler. eines tages! werde es! bitte!
• klau|s|ens wundert sich (kaum noch) über das springer-BILD-verteidigungsministerium des herrn
karl-theodor zu guttenberg - www.klausens.com von klausens Pro @ Freitag, 25. Feb, 2011 – 11.04:48
klau|s|ens, es wird ja immer schlimmer.das kannst du laut sagen und rufen und schreien und weinen!
jeden tag neuer stoff!wir wissen doch um die enge und nähe zwischen zu guttenberg und BILD und
springer. wir wissen es doch!aber gestern ging es im parlament darum, dass zu guttenberg eine pro-bundeswehr-kampagne wohl vornehmlich in springerblättern starten will.
# Das Haus von Minister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) teilte am Donnerstag in Berlin mit, dass die Aktion von März bis Dezember in Fernsehen, Radio, Print- und Onlinemedien laufen soll. So will die
Bundeswehr Freiwillige für den Dienst in der Truppe werben, um die Lücken zu schließen, die durch das Ende der Wehrpflicht zu erwarten sind. Die
Kampagne soll in drei Phasen ablaufen und unterschiedliche Schwerpunkte haben, sagte ein Ministeriumssprecher. In der ersten Phase, die in Bayern
zum Teil schon angelaufen sei, werde in überregionalen Fernseh- und Radiospots die Bundeswehr als Arbeitgeber vorgestellt. Das Motto:
"Bundeswehrreform, Deine Chance."
Die zweite Phase beginnt im April. Dann will das Ministerium speziell über die Laufbahn von Mannschaftsdienstgraden informieren. Ziel ist es, freiwillige
Wehrdienstleistende und Zeitsoldaten für den Dienstantritt am 1. Juli gewinnen zu können. Schwerpunktmedien seien hier im Print- und
Onlinebereich.
Dabei würden auf Empfehlung einer Agentur vor allem "Bild", "Bild am Sonntag" und "Bild.de" als Werbemedien genutzt, heißt es. Diese Medien seien für die Zielgruppe geeignet und hätten überregionale Verbreitung,
begründete der Sprecher. Darüber hinaus würden aber auch in weiteren Print- und Onlinemedien Anzeigen geschaltet. #
das schrieb z.B. SPIEGEL.de am 24.2.2011, also gestern. die SPD war deswegen ja gestern sehr böse im parlament.
ja, die gute alte SPD. plötzlich kennt sie wieder werte. das kann man auch schwer glauben ... also: eine hand wäscht die andere. das gilt immer und
ewig.ich bitte dich: hier geht es um die bundesrepublik deutschland und ein ministerium!
und jetzt bedankt sich karl-theodor für alles das gute, was man ihm publizistisch tat.
wie kann das alles zugelassen werden?in einer sich verludernden republik wird alles zugelassen. es schrieb ja auch
jene prinzessin von bayern (anna von bayern) seine biographie (eine biographie, die andere kommt ja montag von zwei FAZ-autoren), und diese
arbeitet bei der BILD AM SONNTAG, auch BamS geheißen.dann ist alles mit allem verseucht und verzahnt?
das nennt man netzwerken. das ist beim eschfonds aus troisdorf und den kölner messehallen auch so. außerdem hatten wir uns mal mit der verbindung
von mercedes und nationalmannschaft befasst. alles ist ein einziger zirkel. wirtschaft und geld und staat fließen zusammen. warum sollte herr zu
guttenberg nicht weiße oberhemden tragen? wo auf dem kragen jeweils das BILD-logo erscheint? wer möchte so etwas nicht für möglich halten? wenn
die leute so durch das aktuelle sportstudio im öffentlich-rechtlichen fernsehen laufen dürfen? warum nicht minister mit logo der BILD am
hemdkragen?!
wirklich?ich schließe nichts mehr aus: man hilft sich gegenseitig, wechselt von der
politik in die wirtschaft, wird da berater, dort vorstand, hier aufsichtsrat. hin
und zurück, vor und nach hinten: alles ist netzwerk und interessensgeflecht.geht es denn nun nicht ein bisschen zu weit?
ein bisschen? ich bitte dich: es ist unglaublich!wie kann das alles zugelassen werden?
man schaut auf die diktatoren der welt und sagt sich: immerhin wird man in deutschland nicht so schnell gefoltert. immerhin haben wir einen halbwegs
funktionierenden rechtsstaat. so redet man sich das schön, was auch unschön ist.
von den prozessen wollen wir gar nicht reden. wer da alles sich vor gericht schon "freigekauft" hat, durch geld, durch absprachen.
es ist eben alles ein geflecht von herrschaft und helfender hand. deshalb wird zu guttenberg auch verteidigt. er symbolisiert die kleinen verbrechen von
vielen "ehrbaren" leuten in "ehrbaren" positionen, die eigentlich viel dreck am stecken haben. das schlechte gewissen wird nun in solidarität zu zu
guttenberg umgemodelt.aber diese ankündigung des ministeriums zur BILD und zu den anzeigen dort ist
doch wirklich unglaublich.die ganze sache zu guttenberg ist so wahnwitzig. ich habe gestern mit einer gelernten juristin und ehemaligen schöffin als handelsrichterin telefoniert.
und?auch diese verteidigte herrn zu guttenberg. eine richterin (ehrenhalber)! man
kann diesen staat kaum noch begreifen! alle richtlinien und grundsätze werden über den haufen geworfen. mehr und mehr. italien lacht über uns ...
und wir nicht mehr über berlusconi. alles ist verseucht.aber klau|s|ens, dann kann die BILD-zeitung doch vielleicht auch bei uns, für uns,
mit uns ...spinnst du jetzt völlig?!
aber die alice schwarzer und dieser koch namens horst lichter und günter netzer und wie sie alle heißen, sie alle arbeiten doch auch ganz eng mit der bild
zusammen. sie werben für die! (und das alles nach X büchern von günter wallraff.)du meinst, wir sollten jetzt auch?
... wenn es doch alle tun! für moral und anstand kann man sich nichts kaufen. aber prinzipienlosigkeit kommt in deutschland sehr gut an ... und macht sich bezahlt.
komm, wir werben für die BILD!
• klau|s|ens ist empört über die "ach so exzellente" universität bayreuth im fall zu guttenberg -
www.klausens.com von klausens Pro @ Donnerstag, 24. Feb, 2011 – 09.18:27
klau|s|ens, du bist ja nie zufrieden!wieso?
jetzt musste er doch den doktortitel abgeben, gestern haben sie es gesagt. in bayreuth. dann sei doch froh!
ich empöre mich über die unversität bayreuth.aber die haben es doch getan!
genau das ist es: sie haben es absichtlich ganz schnell getan.
absichtlich?
sicher: zu guttenberg möchte "frieden im karton" ... und diese universität auch.
aber weshalb?weil sie ihm den titel "summa cum laude" vergeben haben. da will man
wissen, was und wieso. und: wie konnte das bei so einem plagiat passieren?willst du noch mehr wissen?
ich will wissen, ob der vorsatz der täuschung und fälschung vorlag, bei herr zu guttenberg. der VORSATZ!
und?die universität untersucht es in dieser kommission jetzt nicht mehr.
in dieser?das ist die kommission, die man als promotionskommission der rechts- und
wirtschaftswissenschaftlichen fakultät bezeichnet.ach: sie sind nun durch?
ganz offensichtlich. so folgt einem skandal der nächste.sie nehmen also die arbeit nicht auseinander, die von zu guttenberg?
in diesem gremium nicht. das thema soll verschwinden, das versagen der uni auch. (und der herr doktorvater ist aktuell "im ausland" ... und zudem ein alter
mann, hört man. was ist das für eine uni?! ich habe eine erste pressekonferenz der uni vorgestern noch LIVE am fernseher erlebt. es war kaum zu glauben, in welcher art dort gesprochen wurde. man sagte immer,
man werde lange und intensiv und genau alles prüfen. das könne tage dauern. ha!ha! und nun?)
du bist wütend?ich werde jeden tag wütender. das netzwerk der unehrlichkeit und der
schwüre im unrecht ... beides wird immer schlimmer. die verlautbarungen bestimmter führender personen werden immer widerlicher. deutschland ist
verrottet. hans-jochen vogel soll reden! der versuchte, der idee eines ehrbegriffes und anstandbegriffes wenigstens noch halbwegs gerecht zu
werden. aber viele politiker jetzt ???)du verzweifelst an diesem staat?
ich verzweifele an immer mehr "staatsführern" und "-innen" ... und wenn wir jetzt die uni bayreuth hinzunehmen, dann auch an der "ehrbaren
wissenschaft".
sie klären nicht richtig auf?offenbar nein. sie stehen in engem schulterschluss mit der CSU in bayern.
und so wäscht eine hand die andere.was nun?
die studenten deutschlands müssten schreien. und die professoren. auch alle wissenschaftlichen assistenten. und die in bayreuth müssten sich wehren. der AStA müsste aktiv werden. sie könnten die uni besetzen. sonstwas. - so
aber geht es nicht!was hat er denn gesagt, der präsident? der herr professor doktor rüdiger bormann?
hier: lies die erklärung.
# Die Promotionskommission der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität
Bayreuth hat gestern und heute getagt und beschlossen, den an Herrn Freiherr zu Guttenberg verliehenen Doktorgrad
zurückzunehmen. In der Promotionsordnung der rechts- und wirtschafswissenschaftlichen Fakultät heißt es ausdrücklich:
"Die benutzte Literatur und sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben. Nahezu wörtlich dem Schrifttum
entnommene Stellen sind kenntlich zu machen."Die Kommission, darauf weisen die Mitglieder einstimmig hin, hat sich davon überzeugt, dass Herr Freiherr zu Guttenberg
gegen diese wissenschaftlichen Pflichten in erheblichem Umfang verstoßen hat. Dies hat er auch selbst eingeräumt.
Die wörtliche oder sinngemäßge Übernahme von Textstellen ohne hinreichende Kennzeichnung verstößt nach der Rechtsprechung
gegen die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens und schließt die Annahme einer Arbeit als Dissertation im Regelfall aus. Stellen sich solche Mängel - wie im vorliegenden Fall - erst nachträglich heraus, kann der Doktorgrad auf der Grundlage des Artikels 48 Verwaltungsverfahrensgesetz zurückgenommen werden.
Die Frage eines möglichen Täuschungsvorsatzes konnte die Kommission letztlich dahinstehen lassen. Für die Kommission
war entscheidend, dass unabdingbare wissenschaftliche Standards objektiv nicht eingehalten worden sind. Im Fall
ihrer Verletzung ermächtigt Artikel 48 Verwaltungsverfahrensgesetz zur Rücknahme des Doktorgrades, ohne dass ein Täuschungsvorsatz nachgewiesen werden muss.Das Verfahren der Promotionskommission der rechts- und
wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, die ausschließlich über die promotionsrechtlichen Konsequenzen zu entscheiden
hatte, ist damit beendet. Die weitere Arbeit der Universitätskommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft"
bleibt hiervon unberüht. Sie befasst sich mit Fragen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, die sich aus dem Fall
Guttenberg ergeben, und einer Weiterentwicklung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis. #
(von KLAUSENS der süddeutschen zeitung entnommen, weil es auf der
presse(erklärungs)seite der universität bayreuth jenen text nicht gab!!!)diese andere kommission redet und untersucht also dann sehr allgemein?
das ist die idee: der konkrete fall zu guttenberg wird wohl niedergelegt, besonders die genaue prüfung seines verwerflichen tuns. wir sollen nicht
erfahren, was und wie abgeschrieben wurde ... und wie man es zu bewerten hat. täuschung und betrug ist/sind ja mehr als "ein paar fehler", wie BILD und
CSU-/CDU-größen immer papageienartig plappern. auch mehr als "gravierende fehler", wie andere stimmen zugestehen.
an wen kann man sich protestierend wenden?hier kommt jetzt gleich die adresse. (siehe unten.) ich denke, dass die affaire
zu guttenberg lange nicht ausgestanden ist. sie berührt das fundament unserer gesellschaft. und die ganze kumpanei, die hier von "ein paar fehlern" spricht, z. b. gestern in der parlamentsdebatte, und auch die bundeskanzlerin
mit ihr ihrer zwei-moral-berlusconi-technik ... sie alle gehören korrigiert. so etwas darf nicht durchgehen, sonst können wir die "bundesrepublik
deutschland" (BRD) in eine "berlusconigleiche-zerrüttung deutschland" (BZD) umbenennen.
würdest du in bayreuth studieren?im moment würde ich jedem davon abraten. jedem. wir wollen vollkommene aufklärung, gerade auch über das ausmaß von täusch und betrug in jener
doktorarbeit. und über die schuld oder unterlassung der uni samt der doktorväter und -mütter.
wenn man mit wut straßen pflastern könnte, ...... wären dennoch alle zu-guttenberg-betonköpfe teil einer autobahn. übrigens: die uni macht mit bei der EXZELLENZINIATIVE und ist im
ELITENETZWERK BAYERN.
toll. dann wissen wir ja, was "exzellent" in deutschland meint. (wie das alles der reputation unseres landes schadet! unbegreiflich!)
hier noch die adresse des präsidenten der universität von bayreuth:Professor Dr. Rüdiger Bormann,
Zentrale Universitätsverwaltung, E-Mail: praesident [ÄTT] uni-bayreuth.dePostanschrift der Universität:
Universität Bayreuth95440 Bayreuth
Germany
• klau|s|ens hört das parlament um und mit zu guttenberg reden - www.klausens.com
von klausens Pro @ Mittwoch, 23. Feb, 2011 – 14.48:42
siehe: sie reden gerade LIVE mit ihm, diesem zu guttenberg, im parlament. ich aber gucke den neuesten stand der grafiken im guttenplag-wiki. wir
wissen zu viel.
• klau|s|ens findet den betrugsfall zu guttenberg und dessen fürsprecher immer unerträglicher -
www.klausens.com von klausens Pro @ Dienstag, 22. Feb, 2011 – 10.36:43
klau|s|ens, es wird ja immer schlimmer.gewiss, gewiss, berlusconi grüßt.
dieser mann ist absolut untragbar! berlusconi und zu guttenberg. beide!
das schöne aber ist, wer ihn verteidigt. sie sprechen immer von "fehlern", die er doch zugegeben habe, und das sei doch wunderbar und prima.
wer sprach so?
die tochter von strauß, am sonntag. bei "anne will".und weiter?
gestern sprach verharmlosend ex-minister und CSU-kumpan michael glos im ZDF. sie alle spielen die "paar fehler" herunter, die für mich ein riesiger betrug sind. das ist eine frage nach staatsanwaltschaftlichen ermittlungen. leute, die
doktortitel im ausland betrügerisch aufkaufen, landen ja auch vor gericht.gewiss, gewiss. wie kann man so etwas verteidigen? 60 bis 70 % sind plagiat, nicht ausgewiesen. das hat weder mit wissenschaft noch mit den resten von ehrlichkeit
etwas zu tun. das wort "anstand" sollte sowieso aus dem DUDEN gestrichen werden.
und nun geht dieser mann gestern in kelkheim hin und spielt den demütigen büßer, der seinen titel ab sofort für immer abgibt und "niederlegt".
das ist wie ein bankräuber - als vergleich.was macht der bankräuber?
er stiehlt 500.000 euro. als idee.ein verbrechen wäre das. ein raub.
gewiss. dann fliegt die tat auf, der bankräuber fliegt auf ... und der mann sagt: na gut, ich gebe alle 500.000 euro zurück. die idee ist: so! was bin ich doch toll
reumütig! und: jetzt habe ich ja nichts böses begangen. straffrei bleibe ich auch!geniale logik.
so kommt mir der fall zu guttenberg vor. der will als fälscher höchsten ranges und als jahrelanger lügner um diese fälschungen minister bleiben. frau merkel will das
sogar auch! wo sind wir denn?alle "anständigen" finden es nun kaum unanständig, eine doktorarbeit in so
weiten teilen zu plagiieren. man kann sich an den kopf fassen!immerhin hat die F.A.Z. den mann mehr als scharf angegriffen. immerhin.
die F.A.Z. ist ja auch leibblatt derer vom blauen blut. diese barone und gräfinnen tragen doch auch immer alte ehrbegriffe vor sich hin. da musste die
F.A.Z. mal ein machtwort gegen zu guttenberg sprechen. sonst ist ihr selbstverständnis vollkommen über den haufen.
es sind immer nur masken.gewiss, alles sind masken. politik ist voll davon. dass sich aber führende
politiker samt der frau merkel sogar von den masken des anstandes verabschieden und eine zu 60 bis 70 % gefälschte oder plagiierte (deshalb
auch dreist gefälschte) doktorarbeit nicht mehr als hindernis für "ehrbarkeit" und ministersein betrachten - das schlägt allen fässern den boden aus. man tut gar nicht mehr, als sei man "ehrlich", sondern man verharmlost offensiv
das unehrliche und das betrügerische.man sah gestern zu guttenberg in kelkheim.
ein schauspiel eigener dynamik. gründgens, der mephisto-schauspieler von einst, hätte sich gefreut.
und was war noch?dieser zu guttenberg machte, was ich immer schon befürchtete: er bringt die toten soldaten von afghanistan ins spiel. er vergleicht sein schlechttun mit
den toden von 3 menschen - und beklagt sich dann über die deutsche presse. und die medien. die hätten mehr über ihn berichtet als über diese 3 toten. wo
sei denn da die verhältnismäßigkeit?er benutzt also die toten? wie fies!
genau das hat er gestern in kelkheim getan. dieser mann ist unglaublich.erst war es nichts, dann gab es "wenige fehler", zudem gab es die "böse hetze" der
medien, dann gab es mehr fehler, der mann ließ seinen doktortitel pausieren, gestern gab er ihn ab.
allein dieser vorgang der "aufklärung" ist schon ein eigener skandal, das hat gestern sigmar gabriel sehr genau beschrieben. eine lügenhafte aussage wird
dann von der nächsten abgelöst: so fungiert herr zu guttenberg.und zeitgleich?
zeitgleich zu guttenberg in kelkheim, also der nachausstrahlung im heute-journal, da sehe ich auf der ARD diese aufzeichnung des "ordens wider den tierischen ernst". da sprach sein bruder, weil er selber (karl-theodor) nicht
hatte kommen wollen.was ergab das?
es ergab ein noch bizarreres spiel der masken und rollen. diese welt ist ein irrsinn. aachen kam mir wie ein surreales etwas vor, und kelkheim wie ein
surreales nichts. aber beides konnte man zappend zugleich auf dem bildschirm bewundern. es ist alles auf dieser welt alles "wider den ernst",
tierisch und menschlich.und nun?
nun? nun haben die "ideenwelten" von berlusconi in deutschland großen einzug gehalten. es wird ja täglich schlimmer. verluderung und entsittung. alle werte sind futsch! zu guttenberg sollte strafrechtlich belangt werdern ... und alle, die, die sein tun "verniedlichen", z.b. frau strauß alias hohlmeier, herr
glos, frau merkel. alle.ich finde, wenn man betrug und ministeramt gedanklich trennen kann, wie es der neue "schachzug" der kanzlerin ist, dann sollte man in zukunft auch mörder und
mord trennen.idee?
der, der da gemordet hat, den lassen wir jetzt mal beiseite. der mörder hat ja auch als hausmeister gearbeitet. und dazu wurde er auch ohne mord eingestellt. deshalb
sollte der hausmeister auch nach dem mord noch weiterarbeiten dürfen.du hättest jurist werden sollen, freiherr von zweitklausemann!
oder kanzler. -- noch ein gedanke: die uni bayreuth scheint ja auch ein seltsamer verein zu sein. die steckt mit im schlammassel, zuvorderst der "doktorvater", der "summa cum laude" für eine solche fälschungsarbeit vergab. man weiß ja, dass
bayreuth und die CSU-regierung in münchen traditionell sehr eng ...hör auf! bitte: hör auf!
•
• klau|s|ens hofft weiterhin auf das doktoren-scan aller machtinhaber nach der "sache zu guttenberg" -
www.klausens.com von klausens Pro @ Sonntag, 20. Feb, 2011 – 10.54:57
klau|s|ens, alle doktoren sollen nun geprüft werden.ich denke, alle doktoren, die eine wichtige position haben, zum beispiel in der
politik und in der wirtschaft.die willst alle deren texte einscannen, sofern sie dies noch nicht sind, und dann mit
den entwickelten plagiats-softwares überprüfen lassen?ja, das will ich. ich will das "wiki guttenplag" für alle haben. "wiki politicus
wirtschaftsiensis anständigia".an wen dachtest du zuerst?
an dr. helmut kohl.wieso?
einfach so, spontan. kohl war der inbegriff eines bestimmten (eiskalt-machorientierten) politikstils ... und da würde mich schon interessieren, ob ...
ist der herr ackermann doktor?der von der DEUTSCHEN BANK?
ja, der.
josef ackermann ist doktor, gewiss.siehst du. dann haben wir doch einen zweiten namen zum checken.
die namen der doktoren sind unendlich. aber sie müssen nicht alle plagiiert haben.
nein, gewiss, aber vielleicht ein paar von denen.
und falls nicht?dann könnte es immer noch sein, dass sie sich leute eingekauft haben, die für sie die arbeit schreiben (verdeckt, anonym, unerkannt), während sie selber universell
ihre karriere betrieben. ghost-writer eben!was ist daran so schlimm?
du hast recht: cleverness ist ja auch eine gabe. aber es gibt eine grenze, wo die bewunderte cleverness in betrug und inhumanität abrutscht.
wer bestimmt diese grenze?wir alle, natürlich auch wir beide.
und was meinst zu der zahl der nicht ausgewiesenen zitate bei zu guttenberg?wäre es eines, wären es zwei oder gar drei: ich würde sagen: "nun ja, das kann
passieren, wenn man unter stress noch seine doktorarbeit zur abgabe fertig machen muss."
aber?die zahl der fälschungen bzw. der nicht-zitierungen ist so groß, dass man vom
stuhle fallen sollte. hier ist jede "wissenschaftlichkeit" verlassen.aber das ganze wurde mit "summa cum laude" belohnt.
eben: man darf nichts und niemandem glauben. alles ist lug und betrug ... und sehr viele kommen damit wunderbar durch.
gestern bekam herr zu guttenberg den orden "wider den tierischen ernst".das ist nicht dein ernst!
doch, aber er hatte schon vor wochen abgesagt und seinen bruder geschickt. (ausstrahlung ist am montag abend als konserve.)
das war klug. nicht zu kommen.
ja, vor wochen schon, noch vor der plagiats-affaire lief das ab. (aber die vergabe in aachen ist ja auch eine lachnummer anderer art. auch da ist die liste der preisträger das ergebnis von kungelei und schwarzer politik. man
müsste eigentlich aachen wegen dieser veranstaltung die stadtrechte entziehen.)
die dinge sind alle seltsam.gewiss: in afghanistan starb der dritte soldat, und nun fragt man sich, wie zu guttenberg die trauerfeiern in seinem sinne "nutzen" wird. mit den toten und einem feierlichen bekenntnis zu den soldaten könnte er ja wieder von seinem fehlverhalten ablenken. schreckliche vorstellung: instrumentalisierung von
toten. aber sie findet ja dauernd statt.
gewiss, du hast immer so recht, klau|s|ens.
nun aber kommen noch vorwürfe an zu guttenberg, er hätte die (wissenschaftlichen) dienste des bundestages für seine zwecke genutzt. wie
findest du das?ja, für die buchrecherchen für seine doktorarbeit, gewiss, er ist ja "clever", der
mann.und wir suchen noch weitere doktoren, deren doktorarbeiten man überprüfen
sollte.ja, man müsste in zukunft von jedem minister und von jedem abgeordneten und von
jedem vorstandschef vor inanspruchnahme seiner position eine "plagiatsüberprüfung" der doktorarbeit einfordern. ich las in cicero, märz 2005
(seite? angabe? quelle? hey!): "601 Bundestagsabgeordnete gibt es derzeit, davon schmücken sich 98 mit einem
Doktortitel. Wäre er ein ausschlaggebendes Wahlkriterium, würde die FDP die nächste Bundestagswahl haushoch gewinnen. Denn sie kann auf stolze 30 Prozent
Doctores unter ihren Fraktionsmitgliedern verweisen. Bündnis 90/Die Grünen hingegen kommen – wer hätte das gedacht? – gerade einmal auf elf Prozent. Die Unions-Fraktion landet mit 17 Prozent auf Platz zwei, die SPD-Fraktion erreicht 15
Prozent."ja, die doktoren-prüf-alle-idee hat etwas für sich. - wie findet du eigentlich,
dass dr. zu guttenberg derzeit seinen doktortitel ruhen lässt?das ist wieder ein beitrag für "wider den tierischen ernst", um im nachhinein
nachzuweisen, dass er den titel des lustigkeitsobersten eventuell doch verdient haben könnte.
ich habe mich übrigens entschlossen, den titel "zweitklausens" nur für diesen blog(g)-eintrag ruhen zu lassen, zweitklausens.
ein dramatischer vorgang, klau|s|ens, den die BILD morgen als aufmacher nehmen wird.
und was lässt du ruhen?die toten. aber auch nicht alle.
• klau|s|ens freut sich über alle prüfungen von doktorarbeiten von prominenten menschen nach
dero von guttenberg - www.klausens.com von klausens Pro @ Freitag, 18. Feb, 2011 – 21.46:16
klau|s|ens, gestern war der von guttenberg spontan in afghanistan ...... um abzutauchen und zu täuschen!
... aber heute wurde gemeldet, es seien jetzt zwei soldaten gestorben, zwei deutsche.
das ist die besondere tragik: zum einen wird afghanistan von bestimmten leuten wie zu guttenberg für ihre zwecke benutzt, dann fliegen sie dort aber
wieder ab, gestern, sind abends im kanzleramt zum rapport in der plagiatssache ...
.... und ...?... und heute sterben dann wirklich soldaten in afghanistan. zu guttenberg ist
aber zu ganz anderen ego-zwecken kurz zuvor da gewesen. nur stunden liegen dazwischen. die welt ist ein grausames irrenhaus von egoismus
einerseits und ungerechtigkeit andererseits.was nun?
nun halten wir inne ... und gedenken der toten soldaten ... verachten zu guttenberg noch mehr und überlegen uns folgendes.
was?sie haben doch im netz begonnen als eine aktion von freiwilligen nach dem
community-prinzip alle dopplungen und plagiate herauszustellen.ja, das haben sie. da gibt es doch dieses wiki.
eben: guttenplag wiki.und danach?
wir hoffen auf die prüfung aller doktorarbeiten aller prominenten menschen, besonders von "angesehenen" politikern und "angesehenen"
wirtschaftsführern. sie sollen auffliegen wie die fliegen. ja, alle sollen über ihre plagiate stürzen. alle karrieristen. aber: kein gedicht? zu
diesem zu guttenberg?o.k. - man verzeichnet bei diesem wiki soeben gegen 21.20 uhr diese seiten (siehe
unten), worauf man dann jeweils klicken kann, ein kleinerer teil ist grau unterlegt (offenbar teilzitate und leicht veränderte zitate, ohne zitstriche oder quelle), ein
größerer blau (offenbar textgleiche zitate ohne quelle und fußnoten). ich erkläre das jetzt zum REALGEDICHT!
"Plagiat und dooppeeltee Weelt"
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Copyright für dieses Realgedicht, also die Erklärung dieser Seitenzahlen in neuer Wirrordnung zum Realgedicht samt Titel, nur dafür also: Klau|s|ens in allen
Schraibwaisen und Schreibweisen, u.a. als KlauPLAGIATsPLAGIATens oder KlauFALSCHsFALSCHens oder KlauRICHTIGsRISCHTICKens, am 18.2.2011,
Freitag, gegen 21:20 Uhr, Königswinter-Oberdollendorf.
• klau|s|ens gründet nicht nur für herrn zu guttenberg das schnell-abtauch-in-afghanistan-projekt -
www.klausens.com von klausens Pro @ Donnerstag, 17. Feb, 2011 – 20.59:52
klau|s|ens, wenn es probleme gibt, muss man weg.ja, man flüchtet nach afghanistan.
ist doch seltsam.irgendwo muss man doch untertauchen, wenn es probleme gibt. ein land, ein ort, eine reise, ein winkel, eine insel. etwas. also: zum beispiel afghanistan.
hat der dr. karl-theodor zu guttenberg probleme?aber hallo. so viele stellen sind abgeschrieben, in seiner doktorarbeit von
2006, ... und nicht als zitate ausgewiesen. das ist ein hohn an aller wissenschaft und ein hohn an aller ehrlichkeit.
und wenn er für die doktorarbeit hilfe eingekauft hat ... und dann hat diese person so böse abgeschrieben?
dann ist es anders unredlich: denn die doktorarbeit soll man alleine schreiben.
jetzt ist er weg!das sage ich doch: ab nach afghanistan, wenn es probleme gibt. einfach
schnell losfliegen und soldaten besuchen! husch! mal mit herrn kerner, mal ohne.
du willst diese idee ausweiten?ich denke, alle leute mit problemen sollen nach afghanistan.
also auch der bürgermeister von königswinter, peter wirtz?der auch. sicher: diese aktenfälschungssache ist sehr heikel.
aha: und du meinst alle anderen auch?alle, die evtl. dreck am stecken haben könnten und keine rettung wissen,
sollen nach afghanistan.sie werden über nacht dort eingeflogen?
genau. und die bundeswehr könnte damit geld verdienen.die bundeswehr macht dann ein reiseunternehmen?ja, in etwa. dann würde auch das defizit geringer.
eben. alle, die fälschen, alle, die nicht weiterwissen, alle die betrügen, alle die unterschlagen, alle, die schlechtes tun ... alle alle alle ... die fliegen nun gen
afghanistan. mit kerner oder ohne.und wenn man anruft, heißt es: "er ist nach afghanistan geflogen!" (oder sie.)
dann macht der kriegseinsatz erstmals sinn dort.dann wäre afghanistan für deutschland das, was mal australien für die briten
war: dorthin schiebt man verbrecher ab.
achtung, das geht zu weit! wir haben hier menschen, die unter druck stehen, unter großem druck. aber wir nennen sie nicht "verbrecher", noch nicht.
wann denn?wenn alles sauber auffliegt.
ist das bei herrn zu guttenberg noch nicht der fall.wir sind nahe dran, aber lassen der universität bayreuth alle zeit.
und dem herrn zu guttenberg?der ist doch weg, in afghanistan, da kann er nicht antworten. der hat keine zeit!
ich verstehe. weißt du, was im kopf seiner homepage steht? seiner privaten?
nein, du meinst die kopfleiste, die dann im internet sichtbar ist? oben die? die auch GOOGLE anzeigt?
ja, ja. da steht: "Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg | Verantwortung verpflichtet" -- am Donnerstag, 17.2.2011, gegen 20:30 uhr war das noch so.
was wohl die frau käßmann (die margot, ex-chefin der evangelischen kirche) sagen wird?
ist die eigentlich auch schon nach afghanistan geflogen?nein, oder doch? aber die säle sind jetzt rappelvoll. davon könnte auch herr zu
guttenberg profitieren.
also: afghanistan zum abtauchen? dann der rücktritt? dann die vollen säle? danach auch noch eine gastprofessur in bochum?
so kann es sein. ja, die welt ist ungerecht. dann wäre zu guttenberg vielleicht einmal ein aberkannter doktor mit professur.
dein afghanistan-projekt ist zum holzhacken schön!
QUELLE: http://www.rw.uni-
bayreuth.de/de/committees/downloads/Promotionsordnung_nichtamtliche_Gesamtfassung_des_Dekanats_Mai_07.pdf
abgerufen am 26.2.2011
Promotionsordnungfür die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche
Fakultätder Universität Bayreuth
in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994in der Fassung der Siebten Änderungssatzung vom 5. März 2007
Der Text dieser Promotionsordnung ist nach dem aktuellen Stand des Dekanats sorgfältig erstellt; gleichwohl ist
ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtlich veröffentlichte Text (KWMBl II 1994 S. 258, 1999
S. 546, 2000 S. 657, 2004 S. 1093 sowie auf den Internetseiten der Universität Bayreuth unter Amtliche
Bekanntmachungen 2007-87).
InhaltsverzeichnisErster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Doktorgrade§ 2 Prüfungsberechtigung
§ 3 PromotionskommissionZweiter Abschnitt: Die ordentliche Promotion§ 4 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
§ 5 Besondere Voraussetzungen für die Zulassung zur rechtswissenschaftlichen Promotion
§ 6 Besondere Voraussetzungen für die Zulassung zur wirtschaftswissenschaftlichen Promotion
§ 6 a Promotionseignungsprüfung§ 7 Dissertation
§ 8 Antrag auf Zulassung zur Promotion§ 9 Entscheidung über die Zulassung zur Promotion
§ 10 Berichterstattung über die Dissertation§ 11 Einsichtnahme in die Dissertation
§ 12 Entscheidung über die Dissertation§ 13 Prüfungsausschuss für das Kolloquium
§ 14 Kolloquium§ 15 Gesamtbeurteilung der Promotionsleistungen
§ 16 Ungültigkeit der Promotionsleistungen§ 17 Pflichtexemplare
§ 18 Urkunde und Vollzug der Promotion§ 19 Einsichtsrecht
Dritter Abschnitt: Ehrenpromotion§ 20 Antrag auf Ehrenpromotion
§ 21 Begutachtung§ 22 Beschluss und Vollzug der Ehrenpromotion
§ 23 ÜbergangsregelungVierter Abschnitt: Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen
Universität/Fakultät§ 24 Voraussetzungen
§ 25 Promotion in Bayreuth§ 26 Berichterstattung über die Dissertation
§ 27 Fortgang des Verfahrens§ 28 Kolloquium§ 29 Disputation
§ 30 Gesamtbeurteilung der Promotionsleistungen§ 31 Beendigung des gemeinsamen Promotionsverfahrens
§ 32 Ausländische mündliche Prüfungen§ 33 Vollzug der Promotion
§ 34 Titelführung§ 35 Ungültigkeit der Promotionsleistungen
§ 36 Entziehung des Doktorgrades§ 37 In-Kraft-Treten
Erster Abschnitt:Allgemeine Regelungen
§ 1Doktorgrade
(1) Die Universität Bayreuth verleiht durch die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät die akademischen
Grade eines Doktors der Rechte (Dr. jur.) und eines Doktors der Wirtschaftswissenschaft (Dr. rer.
pol.). Der Doktorgrad kann auch zusammen mit einer ausländischen Universität oder Fakultät auf Grund eines
nach §§ 24 ff. durchgeführten Verfahrens verliehen werden.(2) Durch die Promotion wird eine besondere wissenschaftliche Qualifikation
nachgewiesen. Die Promotionzum Dr. jur. setzt Promotionsleistungen mit dem Schwerpunkt auf dem Gebiet der
Rechtswissenschaft, die Promotionzum Dr. rer. pol. Promotionsleistungen mit dem Schwerpunkt auf dem Gebiet der
Wirtschaftswissenschaftvoraus.
(3) Die Promotionsleistung besteht aus einer von dem Kandidaten verfassten wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation)
und einer mündlichen Prüfung (Kolloquium).(4) Die Universität Bayreuth verleiht durch die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche
Fakultät gemäß §§20 ff. den Grad eines Doktors der Rechte ehrenhalber (Dr. jur. h. c.) und den Grad eines
Doktors der Wirtschaftswissenschaftehrenhalber (Dr. rer. pol. h. c.). Sie zeichnet damit hervorragende wissenschaftliche
Leistungenoder andere besondere Verdienste ideeller Art um die Rechts- und
Wirtschaftswissenschaften aus.§ 2
Prüfungsberechtigung(1) Prüfungsberechtigt im Sinne dieser Promotionsordnung sind Hochschullehrer und
Professoren im Ruhestand.Vor Annahme eines Doktoranden soll nach Möglichkeit geklärt werden, wer aus der
Fakultät das Zweitgutachtenerstellen wird.
(2) Prüfungsleistungen für das Gebiet der Rechtswissenschaft werden grundsätzlich von Hochschullehrern
der Rechtswissenschaft, Prüfungsleistungen für das Gebiet der Wirtschaftswissenschaft von Hochschullehrern
der Wirtschaftswissenschaft beurteilt.§ 3
Promotionskommission(1) Für die Durchführung des Promotionsverfahrens sind nach Maßgabe der folgenden
Vorschriften der Dekanund die Promotionskommission zuständig. Ehrenpromotionen werden durch die erweiterte
Promotionskommissiongemäß §§ 20 ff. durchgeführt.
(2) Die Promotionskommission wird vom Prodekan als Vorsitzendem geleitet. Ihr gehören außerdem an:
zwei Professoren der Rechtswissenschaft, je ein Professor für Betriebswirtschaftslehre und für Volkswirtschaftslehre,
sowie ein hauptberuflicher wissenschaftlicher Mitarbeiter, der nach den Vorschriften der Hochschulprüferverordnung
in der jeweils geltenden Fassung zur Abnahme der Promotion berechtigt ist. Die Mitgliederder Promotionskommission nach Satz 2 werden für die Dauer von zwei Jahren vom
Fachbereichsrat gewählt.Wiederwahl ist zulässig.
(3) Die Promotionskommission ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder mindestens eine Woche vor
Zusammentritt der Promotionskommission unter Angabe der Tagesordnungspunkte geladen wurden und die
Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Sie beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen
Stimmen. Stimmenthaltungen, geheime Abstimmungen und Stimmrechtsübertragungen sind unzulässig. Bei
Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.(4) Die das Verfahren betreffenden Entscheidungen trifft der Dekan. Gegen seine
Entscheidungen und diedes Prüfungsausschusses kann die Promotionskommission angerufen werden.
(5) Entscheidungen des Dekans und der Promotionskommission sind dem Bewerber mit Rechtsbehelfsbelehrung
schriftlich mitzuteilen. Für die Begründungspflicht gilt Art. 39 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 544). Der Verwaltungsrechtsweg bleibt unberührt.(6) Bezüglich des Abschlusses wegen persönlicher Beteiligung gilt Art. 37 BayHSchG.
Zweiter AbschnittDie ordentliche Promotion
§ 4Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
(1) Die Zulassung zum Promotionsverfahren setzt voraus:1. den Nachweis der Hochschulreife unter Berücksichtigung der Qualifikationsverordnung
vom 10. Oktober1978 (GVBl S. 712) in der jeweils geltenden Fassung;
2. die Vorlage einer Dissertation;3. dass die Dissertation nicht bereits bei einer anderen Hochschule zur Erlangung eines
akademischen Gradeseingereicht wurde;
4. dass der Kandidat nicht diese oder eine gleichartige Doktorprüfung an einer anderen Hochschule endgültignicht bestanden hat;
5. dass sich der Bewerber nicht durch sein Verhalten als zur Führung des Doktorgrades unwürdig erwiesen hat.
(2) Das Promotionsverfahren darf nur einmal wiederholt werden.§ 5
Besondere Voraussetzungen für die Zulassungzur rechtswissenschaftlichen Promotion
(1) Für die Promotion im Fach Rechtswissenschaft ist zusätzlch erforderlich, dass der Bewerber das Referendarexamen
(erste Prüfung im Sinne des § 5 Abs. 1 DRiG) oder das Assessorexamen (zweite Staatsprüfung im
Sinne des § 5 Abs. 1 DRiG) in der Bundesrepublik Deutschland mindestens mit „voll befriedigend“ beziehungsweise
mit einer Note bestanden hat, die der Bewertung „voll befriedigend“ im Sinne der Bayerischen Justizausbildungs-
und Prüfungsordnung entspricht. Ein juristischer Hochschulabschluss im Ausland kann als Promotionsvoraussetzung
nach Satz 1 anerkannt werden, wenn es nach seiner Art und im Hinblick auf die erzielte Bewertung
einer mit „voll befriedigend“ im Sinne der Bayerischen Justizausbildungs- und Prüfungsordnung bestandenen
Prüfung im Sinne des Satzes 1 entspricht oder wenn an der Universität Bayreuth der Grad eines Magister
Legum (LL.M.) mit mindestens der Note „magna cum laude“ für die Magisterarbeit erworben wurde.
(2)Ausnahmsweise kann der Dekan einen Bewerber zur Promotion zulassen, wenn1. der Bewerber ein Examen im Sinne von Abs. 1 mit einer Note bestanden hat, die nicht
schlechter als „befriedigend“ist oder dieser Notenstufe entspricht, und
2. eine prüfungsberechtigte Lehrperson die Betreuung der Dissertation übernimmt und3. der Bewerber in zwei Seminaren Leistungen erbracht hat, die mindestens mit „gut“
benotet worden sind;von diesen Seminarleistungen muss mindestens eine an der Rechts- und
Wirtschaftswissenschaftlichen Fa5kultät der Universität Bayreuth bei einer anderen prüfungsberechtigten Lehrperson als
dem Betreuer derDissertation erbracht worden sein; eine Seminarleistung kann auch an einer anderen
deutschen rechtswissenschaftlichenFakultät erbracht worden sein.
(3) Über die Frage der Gleichwertigkeit von Examen und Prüfungsnoten nach den Absätzen 1 und 2 entscheidet
der Dekan. Bei ausländischen Examen und Prüfungsnoten soll er bei seiner Entscheidung die von der
Kultusministerkonferenz und der Westdeutschen Rektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen
berücksichtigen. Darüber hinaus kann die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden.
(4) In Ausnahmefällen kann der Dekan einen Bewerber zur rechtswissenschaftlichen Promotion zulassen,
der kein juristisches Examen im Sinne der Absätze 1 und 2 abgelegt hat, wenn er1. ein Examen abgelegt hat, das ihn zur Promotion in seinem Fachgebiet berechtigt, und
2. die Dissertation einen Grenzbereich zwischen seinem Fachgebiet und der Rechtswissenschaft behandelt, und
3. zwei prüfungsberechtigte Lehrpersonen der Fakultät die Promotion befürworten und einer von ihnen die
Betreuung der Dissertation übernimmt.§ 6
Besondere Voraussetzungen für die Zulassung zurwirtschaftswissenchaftlichen Promotion
(1) Für die Promotion in wirtschaftswissenschaftlichen Fächern ist zusätzlich erforderlich, dass der Bewerber
eine wirtschaftswissenschaftliche Diplom- oder Masterprüfung, das Staatsexamen für das Höhere Lehramt an
Gymnasien mit Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss mindestens
mit der Note „gut“ oder einer gleichwertigen Beurteilung bestanden hat. § 5 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend.
(2) Ist der Bewerber nicht Mitglied der Universität, soll er nach Abschluss des dem Examen vorausgehenden
Studiums mindestens zwei Semester an der hiesigen Fakultät ein wirtschaftswissenschaftliches Fach studiert
haben.(3) Die besonderen Voraussetzungen für die Zulassung zur wirtschaftswissenschaftlichen
Promotion erfülltauch, wer die Promotionseignungsprüfung gemäß § 6 a bestanden hat.
(4) In Ausnahmefällen kann der Dekan einen Bewerber zur wirtschaftswissenschaftlichen Promotion zulassen,
der kein wirtschaftswissenschaftliches Examen i. S. der Absätze 1 und 2 abgelegt hat, wenn er
1. ein Examen abgelegt hat, das ihn zur Promotion in seinem Fachgebiet berechtigt, und2. die Dissertation einen Grenzbereich zwischen seinem Fachgebiet und den
Wirtschaftswissenschaften behandelt,und
3. zwei prüfungsberechtigte Lehrpersonen der Fakultät die Promotion befürworten und einer von ihnen die
Betreuung der Dissertation übernimmt.Absatz 2 bleibt unberührt.
§ 6 aPromotionseignungsprüfung
(1) Die Zulassung zur Promotionseignungsprüfung setzt voraus, dass der Bewerber1. eine sonstige Abschlussprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang an
einer Universitätoder Fachhochschule mit dem Notendurchschnitt 1,7 oder besser abgelegt hat,
2. in einem betriebswirtschaftlichen und in einem volkswirtschaftlichen Seminar bei zwei prüfungsberechtigten
Lehrpersonen der Fakultät Leistungen erbracht hat, die mindestens mit der Note „gut“ bewertet worden
sind,3. sich nicht bereits einer wirtschaftswissenschaftlchen Promotionseignungsprüfung oder
einer vergleichbarenPrüfung an einer anderen Hochschule ohne Erfolg unterzogen hat.
(2) Der Antrag auf Zulassung zur Promotionseignungsprüfung ist schriftlich beim Dekan einzureichen. Der
Bewerber hat seinem Antrag beizufügen1. die Nachweise über das Vorliegen der in Absatz 1 Nrn. 1 und 2 genannten
Zulassungsvoraussetzungen,2. eine Erklärung darüber, ob er sich bereits einer wirtschaftswissenschaftlichen
Promotionseignungsprüfungoder einer vergleichbaren Prüfung an eier anderen Hochschule unterzogen hat,
3. eine Erklärung, ob die Promotion im Fachgebiet Betriebswirtschaftslehre oder im Fachgebiet Volkswirtschaftslehre
angestrebt wird,4. die in § 8 Satz 2 Nrn. 3 bis 5 für die Zulassung zur Promotion geforderten Unterlagen
und Erklärungen.(3) Über die Zulassung zur Promotionseignungsprüfung entscheidet der Dekan. Er kann
die Zulassung versagen,wenn die in Abs. 2 geforderten Unterlagen nicht vorliegen oder unvollständig sind. Die
Zulassung ist zuversagen, wenn die in Absatz 1 geforderten Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind
oder wenn der Bewerbersich auf Grund seines Verhaltens als zur Führung des Doktorgrades unwürdig erwiesen
hat.(4) Die Promotionseignungsprüfung dient dem Nachweis, dass der Bewerber über die für
die Promotion bedeutsamenwirtschaftswissenschaftlichen Fachkenntnisse und die Fähigkeit zur wissenschaftlichen
Forschungverfügt.
(5) Die Promotionseignungsprüfung besteht aus einer einstündigen mündlichen Prüfung vor einem Prüfungskollegium.
Das Kollegium setzt sich zusammen aus drei prüfungsberechtigten wirtschaftswissenschaftlichen
Lehrpersonen der Fakultät. Wird eine Promotion im Fachgebiet Betriebswirtschaftslehre angestrebt, gehören
ihm zwei Vertreter der Betriebswirtschaftslehre und ein Vertreter der Volkswirtschaftslehre an; wird eine
Promotion im Fachgebiet Volkswirtschaftslehre angestrebt, gehören ihm zwei Vertreter der Volkswirtschaftslehre
und ein Vertreter der Betriebswirtschaftslehre an. Der Dekan bestellt das Prüfungskollegium und bestimmt
einen der Prüfer zum Vorsitzenden. Dieser setzt den Termin der Prüfung fest und lädt die Mitglieder des Prüfungskollegiums
und den Bewerber mit einer Frist von einer Woche zu dem Termin. § 14 Abs. 8 gilt entsprechend.
(6) In der Promotionseignungsprüfung werden keine Noten vergeben. Entspricht die Leistung des Bewerbers
den Anforderungen nach Abs. 4, stellt der Dekan darüber eine Bescheinigung aus. Genügen die Leistungen
diesen Anforderungen nicht, erteilt der Dekan dem Bewerber hierüber einen schriftlichen mit einer Rechtsbehelfsbelehrung
versehenen Bescheid.(7) Die Promotionseignungsprüfung kann einmal wiederholt werden. Der Antrag auf
Zulassung ist innerhalbeines Jahres nach der Bekanntgabe des Nichtbestehens der Prüfung beim Dekan
einzureichen. Der Dekan kannwegen besonderer, vom Bewerber nicht zu vertretender Gründe eine Fristverlängerung
gewähren.§ 7
Dissertation(1) Die Dissertation muss eine selbständige wissenschaftliche Leistung darstellen und zur
Lösung wissenschaftlicherFragen beitragen. Sie soll zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen führen. Die Arbeit
wird in derRegel von einer prüfungsberechtigten Person betreut (Doktoranden-Verhältnis).
(2) Berechtigt zur Betreuung von Dissertationen (Begründung des Doktorandenverhältnisses) sind die prüfungsberechtigten
Mitglieder der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Die Promotionskommission
kann auf Antrag des Doktoranden zulassen, dass die Dissertation zusätzlich durch einen Hochschullehrer
aus einer anderen Fakultät der Universität betreut wird, wenn das Thema der Dissertation wesentliche Bezüge zu
dem von diesem Hochschullehrer vertretenen Fachgebiet aufweist.(3) Die Dissertation ist in Maschinenschrift vorzulegen; sie soll gebunden oder geheftet
sowie paginiert seinund außerdem ein Inhaltsverzeichnis und eine Zusammenfassung enthalten, die
Problemstellung und Ergebnissedarlegt. Die benutzte Literatur und sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben;
wörtlich oder nahezu wörtlichdem Schrifttum entnommene Stellen sind kenntlich zu machen.
(4) Die Dissertation ist grundsätzlich in deutscher Sprache abzufassen. In Ausnahmefällen kann der Dekan
dem Bewerber gestatten, sie in einer anderen als der deutschen Sprache vorzulegen. In diesem Falle ist eine
ausführliche Zusammenfassung in deutscher Sprache beizulegen.§ 8
Antrag auf Zulassung zur PromotionDie Zulassung zum Promotionsverfahren ist schriftlich beim Dekan zu beantragen. Dem
Antrag sind beizufügen:1. Nachweise über die Zulassungsvoraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, § 5
beziehungsweise § 6;2. drei gleichlautende Exemplare der Dissertation;
3. ein handschriftlich verfasster Lebenslauf des Kandidaten, der insbesondere über den Bildungsweg Aufschluss
gibt;4. ein amtliches Führungszeugnis, falls die Exmatrikulation mehr als drei Monate
zurückliegt und der Bewerbernicht im öffentlichen Dienst steht; bei Mitgliedern der Universität Bayreuth kann auf das
amtliche Führungszeugnisverzichtet werden;
5. eine Erklärung des Bewerbers darüber, ob gegen ihn wegen eines Verbrechens oder eines vorsätzlichen
Vergehens ein Ermittlungs- oder ein Strafverfahren anhängig oder ob er wegen einer solchen Tat rechtskräftig
verurteilt ist oder eine Freiheitsstrafe verbüßt;6. eine ehrenwörtliche Erklärung des Bewerbers darüber, dass er die Dissertation
selbständig verfasst undkeine anderen als die von ihm angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat; dass er
die Dissertationnicht bereits einer anderen Hochschule zur Erlangung eines akademischen Grades
eingereicht hat; dass ernicht bereits diese oder eine gleichartige Doktorprüfung an einer anderen Hochschule
endgültig nicht bestandenhat.§ 9
Entscheidung über die Zulassung zur Promotion(1) Der Dekan kann die Zulassung ablehnen, wenn
1. die in § 4 Abs. 1 Nr. 3, § 5 beziehungsweise § 6 genannten Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind,
oder
2. keine prüfungsberechtigte Person sich für die Begutachtung der Dissertation für fachlich zuständig erklärt,
3. die in § 8 geforderten Unterlagen nicht vorliegen oder unvollständig sind.(2) Die Zulassung muss versagt werden, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nach § 4
Abs. 1 Nrn. 1 oder 2nicht erfüllt sind oder wenn der Kandidat zur Führung eines Doktorgrades gemäß § 4 Abs.
1 b und c des Gesetzesüber die Führung akademischer Grade vom 7. Juni 1939 (BayBSErgB, S. 11) unwürdig ist.(3) Auf Antrag des Bewerbers hat der Dekan eine verbindliche Teilentscheidung über die
besonderen Zulassungsvoraussetzungennach § 5 beziehungsweise § 6 zu treffen.
(4) Der Dekan soll innerhalb eines Monats über den Antrag des Bewerbers schriftlich entscheiden. Bei der
Berechnung der Monatsfrist wird die unterrichtsfreie Zeit jedoch nicht berücksichtigt.(5) Der Bewerber kann den Zulassungsantrag zurücknehmen, solange ihm keine
ablehnende Entscheidungüber die Zulassung zur Promotion zugegangen ist oder die mündliche Prüfung begonnen
hat. In diesem Fall giltder Antrag als nicht gestellt.
(6) Auf Antrag kann der Dekan die Entscheidung zur Durchführung eines gemeinsamen Verfahrens nach §
24 ff. schon vor Einreichung der Dissertation treffen.§ 10
Berichterstattung über die Dissertation(1) Nach der Zulassung bestellt der Dekan zur Berichterstattung über die Dissertation
unverzüglich zweiGutachter, von denen einer Ordinarius sein soll. Wurde die Dissertation im Rahmen eines
Doktorandenverhältnissesangefertigt, so ist in der Regel der erste Berichterstatter die prüfungsberechtigte Person,
die die Dissertationbetreut hat. Der Dekan kann als Gutachter auch Prüfungsberechtigte anderer
wissenschaftlicher Hochschu8len bestellen.
(2) Jeder Berichterstatter gibt innerhalb einer angemessenen Frist ein schriftliches Gutachten über die Dissertation
ab und schlägt dem Dekan die Annahme, die Rückgabe zur Verbesserung oder die Ablehnung der Dissertation
vor. Der Berichterstatter kann auch Auflagen zur Verbesserung der Arbeit machen, die vor der Veröffentlichung
gemäß § 17 Abs. 1 erfüllt werden müssen. Der Annahmeantrag ist mit einem Notenvorschlag der
folgenden Skala zu verbinden:summa cum laude = 1 = eine ganz hervorragende Leistung;
magna cum laude = 2 = eine besonders anzuerkennende Leistung;cum laude = 3 = eine den Durchschnitt überragende Leistung;
rite = 4 = eine Leistung, die den durchschnittlichen Anforderungen genügt;insufficienter = 5 = eine an erheblichen Mängeln leidende, insgesamt nicht mehr
brauchbare Leistung.(3) Der Dekan bestellt einen dritten Berichterstatter, wenn die zwei Berichterstatter bei
ihrer Bewertung ummehr als eine Note voneinander abweichen, einer der Berichterstatter die Ablehnung der
Dissertation vorschlägt
oder einer der Berichterstatter die Bestellung eines weiteren Berichterstatters verlangt. Die Promotionskommission
kann auch von sich aus bis zu zwei weitere Gutachter bestellen, sofern sie es für erforderlich hält, um eine
sachgerechte Beurteilung zu gewährleisten.(4) Der Dekan kann die Dissertation dem Bewerber zur Verbesserung zurückgeben; er
muss dies tun, wenneiner der Berichterstatter die Rückgabe der Arbeit zur Verbesserung verlangt. Die
überarbeitete Dissertation istbinnen eines Jahres erneut vorzulegen. Die Frist kann in begründeten Ausnahmefällen um
ein weiteres Jahr verlängertwerden. Wird die Dissertation nicht fristgerecht vorgelegt, so gilt sie als abgelehnt. Eine
überarbeiteteDissertation ist nach dem Sach- und Wissensstand zur Zeit der Neuvorlage zu beurteilen.(5) Die Arbeit ist abgelehnt und das Verfahren beendet, wenn beide Berichterstatter oder
einer und ein nachAbsatz 3 bestellter weiterer Berichterstatter die Ablehnung der Arbeit vorschlagen.
(6) Das Promotionsverfahren kann nicht wiederholt werden.§ 11
Einsichtnahme in die Dissertation(1) Die Dissertation und die Gutachten liegen innerhalb der Vorlesungszeit zwei Wochen
beim Dekanat zurEinsichtnahme für die prüfungsberechtigten Mitglieder der Fakultät aus. Bei einer
wirtschaftswissenschaftlichenPromotion kann die Auslegung der Dissertation und der Gutachten auch außerhalb der
Vorlesungszeit erfolgen;die Auslegungsfrist beträgt zwei Wochen. Bei einer rechtswissenschaftlichen Dissertation
beträgt die Auslegungsfristaußerhalb der Vorlesungszeit vier Wochen. Der Dekan teilt den Beginn der Auslegungsfrist
und denVorschlag der Berichterstatter mit.
(2) Stellungnahmen prüfungsberechtigter Mitglieder der Fakultät können innerhalb einer angemessenen Frist
erfolgen, sofern die Abgabe einer Stellungnahme rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist nach Abs. 1 Satz 1
dieser Vorschrift angekündigt worden ist.§ 12
Entscheidung über die Dissertation(1) Die Gesamtnote der Dissertation ergibt sich grundsätzlich aus dem arithmetischen
Mittel der von den Berichterstatternvorgeschlagenen Noten. Sie wird vom Dekan festgestellt. Beim Vorliegen schriftlicher
Stellungnahmennach § 11 Satz 4 trifft die Promotionskommission die Entscheidung; diese kann –
insbesondere unterBeachtung der schriftlichen Stellungnahmen – um eine halbe Notenstufe vom
arithmetischen Mittel abweichen.(2) Ein Dissertationsexemplar und die Gutachten der Berichterstatter sind im Dekanat zu
archivieren.§ 13
Prüfungsausschuss für das Kolloquium(1) In angemessener Frist nach Annahme der Dissertation findet ein wissenschaftliches
Kolloquium vor dem
Prüfungsausschuss statt. Dem Prüfungsausschuss gehören an:1. ein Ordinarius als Vorsitzender;
2. der Erstberichterstatter;3. eine weitere prüfungsberechtigte Lehrperson, die in der Regel der Rechts- und
WirtschaftswissenschaftlichenFakultät angehören soll; in Ausnahmefeällen kann sie auch einer anderen Fakultät der
Universität Bayreuthoder einer anderen Universität angehören.
(2) Ist der Erstberichterstatter verhindert, am Kolloquium teilzunehmen, so wird für ihn eine andere prüfungsberechtigte
Lehrperson zum Mitglied des Prüfungsausschusses bestellt; sie muss der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät angehören.(3) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses nach Absatz 1 Nrn. 1, 3 und Absatz 2 werden
vom Dekan bestellt.(4) § 3 Abs.3 bis 6 gelten entsprechend.
(5) Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses wird dem Bewerber mit der Ladung zum Kolloquium
mitgeteilt.§ 14
Kolloquium(1) Das Kolloquium ist eine kollegiale Einzelprüfung. Es besteht in einer
wissenschaftlichen Aussprache undbezieht sich vor allem auf die Grundlagen der Dissertation sowie auf Probleme, die
sachlich oder methodisch mitder Dissertation zusammenhängen. Die wissenschaftliche Aussprache soll darüber hinaus
zeigen, ob der Bewerberim Falle der rechtswissenschaftlichen Promotion weitere Bereiche und neuere
Entwicklungen des Fachgebiets,aus dem die Dissertation entnommen ist, im Falle der wirtschaftswissenschaftlichen
Promotion wesentlicheProblemstellungen und neuere Entwicklungen der Grundlagen seines Fachgebiets
beherrscht.(2) Der Termin des Kolloquiums wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
festgelegt. Der Bewerberist schriftlich mindestens 14 Tage vor Beginn des Kolloquiums zu laden. Der Bewerber
kann auf die Einhaltungder Ladungsfrist verzichten.
(3) Das Kolloquium dauert 60, höchstens 90 Minuten. Es wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
geleitet. Das Kolloquium ist grundsätzlich nicht öffentlich. Der Vorsitzende kann mit Zustimmung des Bewerbers
Personen, die sich im Promotionsverfahren befinden, als Zuhörer zulassen. Als Zuhörer teilnehmen können
außerdem alle prüfungsberechtigten Lehrpersonen der Fakultät, der Universitätspräsident sowie der für Forschung
und wissenschaftlichen Nachwuchs zuständige Vizepräsident.(4) Über den Gang des Kolloquiums ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift
muss Angabenenthalten über
1. den Tag des Kolloquiums,2. die Namen des Vorsitzenden und der übrigen Prüfer,
3. den Namen des Bewerbers,4. den Gegenstand der Prüfung,
5. die Noten der einzelnen Prüfungsleistungen sowie die Gesamtnote der Kolloquiumsleistung.
Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und den anderen Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.
(5) Die Benotung des Kolloquiums erfolgt durch den Prüfungsausschuss nach gemeinsamer Aussprache der
Prüfer und richtet sich nach der Notenskala gemäß § 10 Abs. 2. Jeder Prüfer gibt eine Einzelnote. Die Gesamtnote
des Kolloquiums errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten.(6) Ist die Gesamtnote im Kolloquium schlechter als „rite“ oder beurteilen zwei Prüfer die
Leistungen desKandidaten als „insufficienter“, so ist die Prüfung nicht bestanden.
(7) Ist das Kolloquium nicht bestanden, so kann es frühestens nach drei Monaten, spätestens nach einem halben
Jahr wiederholt werden. Beantragt der Bewerber nicht innerhalb dieser Frist die Wiederholung oder wird das
Kolloquium erneut als nicht bestanden gewertet, so gilt die gesamte Promotion als endgültig nicht bestanden.
(8) Das Kolloquium gilt als nicht bestanden, wenn der Bewerber ohne zureichende Entschuldigung den Termin
des Kolloquiums versäumt oder wenn er nach Beginn der Prüfung ohne triftigen Grund von der Prüfung
zurücktritt. Die für den Rücktritt oder die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen dem Dekan
unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des Bewerbers kann der Dekan
die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. Erkennt der Dekan die Gründe an, so wird ein neuer Termin
anberaumt.§ 15
Geamtbeurteilung der Promotionsleistungen(1) Die Doktorprüfung ist bestanden, wenn die Dissertation angenommen und das
Kolloquium bestanden ist.(2) Die Gesamtnote der Promotion ergibt sich aus der Summe der doppelten Note der
Dissertation und dereinfachen Note des Kolloquiums geteilt durch drei. Für die Gesamtnote gilt folgendes
Bewertungsschema:bis 1,5 = summe cum laude
über 1,5 bis 2,5 = magna cum laudeüber 2,5 bis 3,5 = cum laude
über 3,5 bis 4,0 = rite(3) Das Ergebnis der Beschlussfassung über die Gesamtnote der Promotion ist dem
Bewerber im Anschlussan das Kolloquium unter Ausschluss der Öffentlichkeit vom Vorsitzenden des
Prüfungsausschusses mündlich zueröffnen. Die Gesamnote, die Benotung der Dissertation und des Kolloquiums sind
schriftlich festzuhalten undvom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.
(4) Über das Ergebnis der bestandenen Prüfung erteilt der Dekan dem Bewerber einen schriftlichen Zwischenbescheid.
Dieser Zwischenbescheid berechtigt nicht zur Führung des Doktorgrades.(5) Der Tag des Kolloquiums gilt als Datum der Promotion.
(6) Ist die Prüfung nicht bestanden, so wird die Entscheidung dem Bewerber vom Dekan mit Rechtsbehelfsbelehrung
schriftlich mitgeteilt. Für die Begründungspflicht gilt Art. 39 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
vom 23. Dezember 1976 (GVBl S. 544).§ 16
Ungültigkeit der Promotionsleistungen(1) Ergibt sich vor der Aushändigung der Urkunde, dass sich der Bewerber im
Promotionsverfahren einerTäuschung schuldig gemacht hat, so erklärt die Promotionskommission alle bisher
erworbenen Berechtigungenfür ungültig und stellt das Verfahren ein.
(2) Wird die Täuschung erst nach Aushändigung der Urkunde bekannt, so kann nachträglich die Doktorprüfung
für nicht bestanden erklärt werden. Die Entscheidung trifft die Promotionskommission.(3) Waren die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion nicht erfüllt, ohne dass
der Kandidat hierübertäuschen wollte, und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung der Urkunde bekannt,
so wird dieserMangel durch das Bestehen der Doktorprüfung geheilt.
(4) Wird die Prüfung für nicht bestanden erklärt, ist die Promotionsurkunde einzuziehen.(5) Im übrigen richtet sich der Entzug des Doktorgrades nach dem Gesetz über die
Führung akademischerGrade vom 7. Juni 1939 (BayBSErgB, S. 115).
§ 17Pflichtexemplare
(1) Nach Bestehen des Kolloquiums hat der Bewerber beim Dekan binnen eines Jahres unentgeltlich gegenQuittung abzuliefern:1. Pflichtexemplare
- 60 gedruckte oder druckähnlich vervielfältigte Exemplare der Dissertation oder- 15 Exemplare, sofern die Dissertation als selbständige Veröffentlichung im Buchhandel
beziehungsweiseals Monographie in einer Schriftenreihe erscheint oder über die Universitätsbibliothek in
elektronischerForm im Internet veröffentlicht wird.
2. Zusammenfassung (Abstract)Eine vom Erstgutachter genehmigte Zusammenfassung (Abstract) im Umfang von nicht
mehr als einer Seitefür die Zwecke der Veröffentlichung.
Der Dekan kann die Ablieferungspflicht auf Antrag bis zu zwei Jahren verlängern.(2) Vorder- und Rückseite des Titelblattes müssen der von der Fakultät festgelegten
Gestaltung entsprechen.Der Dissertation ist ein kurzer Lebenslauf anzufügen.
(3) Der Bewerber hat dem Dekan eine Bestätigung des Erstberichterstatters darüber vorzulegen, dass etwaige
von einem Berichterstatter geforderte Auflagen erfüllt und sonstige Abweichungen von der eingereichten Fassung
nur mit Zustimmung des Erstberichterstatters erfolgt sind. Im Übrigen ist die Dissertation in der Fassung zu
veröffentlichen, in der sie endgültig bewertet wurde.§ 18
Urkunde und Vollzug der Promotion(1) Sind die in § 17 genannten Voraussetzungen erfüllt, so stellt die Fakultät eine Urkunde
über die bestandeneDoktorprüfung aus.
(2) Die Urkunde bestätigt die erfolgreiche Promotion mit Angabe des Titels der Dissertation und der Gesamtnote.
Das Datum der Urkunde ist der Tag des Kolloquiums. Sie wird vom Dekan und vom Präsidenten der
Universität Bayreuth unterzeichnet.(3) Die Urkunde wird vom Dekan ausgehändigt. Mit der Aushändigung ist die Promotion
vollzogen; dadurcherhält der Bewerber das Recht, den Doktorgrad zu führen.
(4) Der Dekan kann gestatten, dass der Bewerber den Doktorgrad befristet bereits vor der Aushändigung der
Urkunde führt, wenn der Bewerber die in § 17 genannten Voraussetzungen erfüllt hat, die Aushändigung der
Urkunde sich jedoch verzögert oder wenn die Veröffentlichung der Dissertation und die Ablieferung der Pflichtexemplare
durch eine verbindliche Erklärung des Verlags ausreichend gesichert sind.§ 19
EinsichtsrechtNach Abschluss des Promotionsverfahrens kann der Bewerber gemäß Art. 29 des
Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzesvom 23. Dezember 1976 (GVBl S. 544) Einsicht in die Promotionsunterlagen nehmen.
Dritter Abschnitt:Ehrenpromotion
§ 20Antrag auf Ehrenpromotion
Das Ehrenpromotionsverfahren ist auf begründeten schriftlichen Antrag von mindestens zwei Dritteln der rechtsoder
wirtschaftswissenschaftlichen Ordinarien einzuleiten. Der Antrag ist an den Dekan zu richten.
§ 21Begutachtung
(1) Der Dekan hat den Antrag innerhalb angemessener Frist der erweiterten Promotionskommission vorzulegen.
Dieser gehören alle Hochschullehrer der Fakultät an.(2) Die erweiterte Promotionskommission bestellt zwei Professoren zur Begutachtung der
Leistungen, die diezu ehrende Persönlichkeit erbracht hat.
(3) Die Gutachten sind den Mitgliedern der erweiterten Promotionskommission vorzulegen. Diese können
innerhalb eines Monats eine schriftliche Stellungnahme abgeben.§ 22
Beschluss und Vollzug der Ehrenpromotion(1) Über den Antrag auf Erteilung des Ehrendoktorgrades entscheidet die erweiterte
Promotionskommission.Die Entscheidung erfolgt unter Würdigung des Antrags und der Gutachten sowie der
vorgelegten Stellungnahmen.
(2) Dekan und Präsident vollziehen die Verleihung des Ehrendoktorgrades durch Überreichung einer Urkunde.
In der Urkunde sind die Leistungen der geehrten Persönlichkeiten zu würdigen.§ 23
Übergangsregelung(1) Für Bewerber, die ein neuberufenes Fakultätsmitglied an der Hochschule
angenommen hat, der es vorseiner Berufung an die Universität Bayreuth angehörte, gelten die
Zulassungsvoraussetzungen der anderenHochschule.
(2) Für Bewerber, die vor Inkrafttreten dieser Promotionsordnung als Doktoranden von einem
Fakultätsmitglied angenommen wurden, finden die Zulassungsvoraussetzungen in § 5 beziehungsweise § 6 keine
Anwendung.
Vierter Abschnitt:Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen
Universität/Fakultät§ 24
Voraussetzungen(1) Ein gemeinsam mit einer ausländischen Universität/Fakultät durchgeführtes
Promotionsverfahren i. S. d.§ 1 Abs. 1 Satz 2 setzt voraus, dass
1. mit der ausländischen Universität oder Fakultät eine Vereinbarung über die grenzüberschreitende gemeinsame
Betreuung von Promotionen abgeschlossen wurde,2. eine Zulassung zur Promotion sowohl nach Maßgabe der §§ 4, 5 und 8 an der Rechts-
und WirtschaftswissenschaftlichenFakultät der Universität Bayreuth als auch nach deren Vorschriften an der ausländischen
Universität oder Fakultät erfolgte.(2) Bei der Zulassung zur Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen
Universität/Fakultätkann von der Voraussetzung des § 5 Abs. 1 Satz 2 abgesehen werden, wenn die
Vereinbarung nach Abs. 1 Nr. 1dies vorsieht.
§ 25Promotion in Bayreuth
(1) Die Dissertation kann nach näherer Regelung in der Vereinbarung nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 an der Rechtsund
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth oder an der ausländischen Universität oder
Fakultät vorgelegt werden. Eine Dissertation, die bereits an der ausländischen Universität oder Fakultät vorgelegt
und dort angenommen oder abgelehnt wurde, kann nicht erneut an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Bayreuth vorgelegt werden. Die Vereinbarung nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 stellt
sicher, dass eine an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth vorgelegte
und dort angenommene oder abgelehnte Dissertation nicht erneut an der ausländischen Universität/Fakultät vorgelegt
werden kann.(2) Für die an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität
Bayreuth vorgelegtenDissertationen gilt § 7.
(3) Das Promotionsvorhaben wird durch jeweils einen prüfungsberechtigten Hochschullehrer der Rechts- und
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth und der ausländischen Universität oder Fakultät
betreut. Die Durchführung der Betreuung ergibt sich aus der Vereinbarung nach § 24 Abs. 1 Nr. 1
(4) Für die Zulassung zur Promotion an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität
Bayreuth gelten die §§ 4 und 5.§ 26
Berichterstattung über die Dissertation(1) Nach der Zulassung zum Promotionsverfahren bestellt der Dekan zur Berichterstattung
über die Dissertatonzwei Gutachter, die in der Regel die Hochschullehrer der Rechts- und
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultätder Universität Bayreuth und der ausländischen Universität/Fakultät sind, die die Arbeit
betreut haben.(2)Wird die Dissertation an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der
Universität Bayreutheingereicht, so gelten § 10 Abs. 2 und 4 entsprechend.
(3) Weichen die beiden Berichterstatter um mehr als eine Note voneinander ab oder schlägt einer der Berichterstatter
die Ablehnung der Dissertation vor, so bestimmen der Dekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Bayreuth und der Dekan oder der Leiter der ausländischen Universi14
tät/Fakultät gemeinsam einen weiteren Berichterstatter.(4) Lehnen beide Berichterstatter oder einer und der nach Abs. 3 bestellte zustäzliche
Berichterstatter die Annahmeab, so ist das Verfahren damit beendet.(5) §§ 11 und 12 gelten entsprechend.
§ 27Fortgang des Verfahrens
(1) Wird die Dissertation von der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth
angenommen, so wird dies der ausländischen Universität/Fakultät zur Bestimmung des weiteren Prüfers i.
S. d. § 28 Abs. 1 mitgeteilt.(2) Benennt die ausländische Universität/Fakultät den weiteren Prüfer i. S. d. § 28 Abs. 1,
so finden an derRechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth entweder ein
Kolloquium oder,wenn dies mit der ausländischen Universität/Fakultät vereinbart worden ist, eine
Disputation statt. Liegt keineVereinbarung dieses Inhalts vor, kann der Bewerber zwischen einem Kolloquium und einer
Disputation wählen.§ 28
Kolloquium
(1) Wird vom Kandidaten ein Kolloquium gewählt (§ 27 Abs. 2), so gelten für die Durchführung die Bestimmungen
der §§ 13 und 14. Abweichend von § 13 Abs. 1 setzt sich die Prüfungskommission aus den beiden
Berichterstattern und je einem weiteren prüfungsberechtigten Mitglied der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Bayreuth und der ausländischen Universität/Fakultät zusammen, die vom Dekan
der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth bzw. vom Dekan bzw. Leiter
der ausländischen Universität/Fakultät benannt werden.(2) Ist ein Berichterstatter verhindert, am Kolloquium teilzunehmen, so wird für ihn eine
andere prüfungsberechtigteLehrperson aus der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität
Bayreuth bzw.aus der ausländischen Universität/Fakultät durch den jeweiligen Dekan bzw. Leiter
bestellt. Die Ersatzmitgliedermüssen der jeweiligen Fakultät bzw. Universität angehören.
(3) Den Vorsitz führt der vom Dekan gem. Abs. 1 benannte weitere prüfungsberechtigte Hochschullehrer der
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth, wenn die Dissertation hier eingereicht
wurde.(4) Die Zusammensetzung der Kommission wird dem Bewerber mit der Ladung zum
Kolloquium mitgeteilt.(5) Die Prüfung erfolgt in deutscher Sprache. Im Einvernehmen mit der
Prüfungskommission kann die Prüfungganz oder teilweise in einer anderen Sprache durchgeführt werden.
§ 29Disputation
(1) Wird eine Disputation gewählt, so findet diese vor einer Disputationskommission statt, deren Zusammensetzung
der der Prüfungskommission nach § 28 entspricht. § 28 Abs. 4 und 5 gelten entsprechend.(2) Die Disputation ist öffentlich. Vor der Disputation ist ein Exemplar der Dissertation zur
Einsicht für dieMitglieder der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth
auszulegen. DieDisputation wird von dem gem. § 28 Abs. 3 benannten Vorsitzendem der Kommission
geleitet. An der Disputationdürfen alle Hochschullehrer der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der
Universität Bayreuthund der ausländischen Universität/Fakultät teilnehmen. Über die Durchführung der
Disputation wird eineNiederschrift über ihre wesentlichen Gegenstände angefertigt. Die Disputation beginnt mit
einem Bericht desBewerbers über die Dissertation, dessen Dauer zuvor mit dem Vorsitzenden der
Kommission festgelegt wurde.An den Bericht schließt sich ein Prüfungsgespräch an, das sich auf die Grundlagen der
Dissertation sowie aufFragen erstreckt, die sachlich oder methodisch mit ihr zusammenhängen. Frageberechtigt
sind alle teilnahmeberechtigtenProfessoren sowie alle habilitierten Mitglieder der Rechts- und
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultätder Universität Bayreuth und der ausländischen Universität/Fakultät. Bei unentschuldigter
Versäumnis des Terminsder Disputation gilt die Promotion als abgelehnt. Ob die Säumnis entschuldigt ist,
entscheidet die Promotionskommission(§ 3) auf der Grundlage der schriftlich und unverzüglich vorzutragenden Säumnisgründe. §
14Abs. 8 gilt entsprechend.
(3) Nach der Disputation bewertet jeder Prüfer die Leistung mit einer der in § 10 Abs. 2 bezeichneten Noten.
Aus diesen Noten wird der Durchschnitt errechnet.(4) Für die Benotung und Wiederholung der Disputation gelten § 14 Abs. 5- 7
entsprechend.§ 30
Geamtbeurteilung der PromotionsleistungenFür die Gesamtbeurteilung der Promotionsleistungen gilt § 15 im Falle eines Kolloquiums
wie im Falle einerDisputation entsprechend.
§ 31Beendigung des gemeinsamen Promotionsverfahrens
(1) Wurde die Dissertation gem. § 26 Abs. 4 abgelehnt oder sind Kolloquium bzw. Disputation schlechter als
rite bewertet worden, so ist das gemeinsame Promotionsverfahren beendet. Ein erneutes gemeinsames Promotionsverfahren
ist ausgeschlossen. In der Vereinbarung gem. § 24 Abs. 1 Nr. 1 ist festzulegen, dass die abgelehnte
Dissertation nicht erneut an der ausländischen Universität oder Fakultät vorgelegt werden darf.§ 32
Ausländische mündliche Prüfungen(1) Wird die Dissertation an der ausländischen Universität oder Fakultät vorgelegt, so
findet dort auch diemündliche Prüfung bzw. die Disputation statt.
(2) Ist an der ausländischen Universität oder Fakultät über die Annahme der Dissertation bzw. den Fortgang
des Verfahrens positiv entschieden worden, so teilt jene die Entscheidung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Bayreuth mit. Der Dekan benennt aus dem Kreis der prüfungsberechtigten
Hochschullehrer der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth den weiteren
Prüfer i. S. d. § 28 Abs. 1 entsprechend der dortigen Promotionsordnung.(3) Hat die ausländische Universität oder Fakultät die Dissertation abgelehnt, so ist das
gemeinsame Verfahrenbeendet. Die abgelehnte Dissertation darf nicht erneut an der Rechts- und
WirtschaftswissenschaftlichenFakultät der Universität Bayreuth vorgelegt werden.
§ 33Vollzug der Promotion
Bei einer der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth vorgelegten Dissertationgilt § 17 entsprechend.
§ 34Titelführung
(1) Nach der Durchführung eines gemeinsamen Promotionsverfahrens wird ein Diplom über die Verleihung
des Doktorgrades (Dr. jur.) ausgehändigt. Die Urkunde bringt zum Ausdruck, dass die Promotion in gemeinsamer
Betreuung mit der ausländischen Universität/Fakultät erfolgte. Sie trägt die Unterschriften und Siegel, die
nach den für die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth und für die ausländische
Universität/Fakultät maßgeblichen Vorschriften erforderlich sind. Wird zugleich eine Urkunde im Ausland
erstellt, so wird in beiden Urkunden durch Verbindung oder auf sonstige Weise zum Ausdruck gebracht,
dass beide Urkunden ein gemeinsames Diplom darstellen und der Promovierte berechtigt ist, in Deutschland den
deutschen Doktorgrad und im Ausland den entsprechenden Doktorgrad zu führen. Das Nähere über die Ausgestaltung
der Urkunden regelt die Vereinbarung nach § 24 Abs. 1 Nr. 1. Der Vereinbarung ist auch die Notenäquivalenz
zu entnehmen. Die der deutschen Note äquivalente ausländische Note kann in Klammern hinzu gesetzt
werden.(2) Nach der Durchführung eines gemeinsamen Promotionsverfahrens an der
ausländischen Universität/Fakultät wird nach der Ausstellung der Urkunde durch die ausländische
Universität/Fakultät eine Urkundeüber die Verleihung des Doktorgrades (Dr. jur.) von der Rechts- und
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät derUniversität Bayreuth ausgehändigt. Es wird zum Ausdruck gebracht, dass beide Urkunden
ein gemeinsamesDiplom darstellen und der Promovierte berechtigt ist, in Deutschland den deutschen
Doktorgrad und im ausländischenStaat den dort verliehenen Doktorgrad zu führen. Für die Gestaltung und Verbindung der
Urkundensowie die Notenäquivalenz gilt Abs. 1 entsprechend.
(3) Bei einer an der ausländischen Universität/Fakultät erfolgten Promotion richten sich die Drucklegung der
Dissertation und die Ablieferung der Pflichtexemplare nach den für die ausländische Universität/Fakultät maßgeblichen
Bestimmungen. Die Vereinbarung nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 legt fest, wieviele Exemplare der Dissertation
der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth zu übergeben sind. Die
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth kann die Aushändigung der von ihr
gem. Abs. 2 auszustellenden Urkunde von der Ablieferung dieser Exemplare abhängig machen.
§ 35Ungültigkeit der Promotionsleistungen
Für die Ungültigkeit der Promotionsleistungen gilt § 16 entsprechend.§ 36
Entziehung des DoktorgradesDie Entziehung des Doktorgrades richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über
die Führung akademischerGrade.
§ 37Inkrafttreten *)
Diese Promotionsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
* Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten der Promotionsordnung in der ursprünglichen Fassung vom 27.November 1979 (KMBl 1980 S. 28). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich
ausden jeweiligen Änderungssatzungen.
EINTRAG DER DISSERTATION IM KATALOG DER DEUTSCHEN NATIONALBIBLIOTHEK, abgerufen am
1.3.2011Link zu diesem Datensatz http://d-nb.info/992131669
Titel
Verfassung und Verfassungsvertrag : konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU / von Karl-Theodor zu Guttenberg
Person(en) Guttenberg, Karl-Theodor zu Verleger Berlin : Duncker & Humblot Erscheinungsjahr 2009 Umfang/Format 475 S. ; 24 cm Gesamttitel Schriften zum internationalen Recht ; Bd. 176 ISBN 978-3-428-12534-0 Einband/Preis kart. : EUR 88.00
Schlagwörter
Europäische Union ; Verfassungsrecht ; Rechtsvergleich ; USAEuropäische Union / Verfassung <Entwurf, 2003> ; Präambel ; Gott ; USA / Verfassung <1787>
DDC-Notation 342.73029 [DDC22ger]; 342.24029 [DDC22ger] Sachgruppe(n) 340 Recht ; 320 Politik Links Inhaltsverzeichnis
Frankfurt
Signatur: 2008 A 106503 entliehen Vormerken in Frankfurt
Leipzig
Signatur: 2009 A 12638 entliehen Vormerken in Leipzig
Erstprüfer: Prof. Peter Häberle, Dr. jur. Dr. h.c. mult., em. o. Professor für
Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie undKirchenrecht, Universität Bayreuth
Dienstlich:Tel. 0921 55-7087
E-Mail: peter.haeberle [ÄTT] uni-bayreuth.de
Zweitprüfer: Prof. Dr. jur. Rudolf Streinz, Ludwig-Maximilians-Universität München, Juristische Fakultät,
Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht, E-Mail: Sekretariat.streinz [ÄTT] jura.uni-muenchen.de, Prof.-Huber-Platz 2,
80539 München , Tel: +49 (0)89 / 2180 - 2326 (Dekanat)
weiter lesen: http://web.de/magazine/beruf/bildung/12278994-ich-habe-zu-sehr-vertraut.html#.A1000145
Inhaltsverzeichnis (von: Verfassung und Verfassungsvertrag : konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU / von Karl-Theodor zu
Guttenberg) / rechts jeweils die Seitenzahlen
A. Einleitung 15
B. Verfassungserweckung und Verfassungsbestätigung - konstitutionelle Entwicklungslinien
in den USA und der Europäischen Union 19
I. Eckpunkte der US-amerikanischen Verfassungsentwicklung 201. Augenblicke und Marksteine des europäischen kulturellen Einflusses .. 20
2. Die „Declaration of Independence" - eine Abkehr von Europa? 223. Der Modellcharakter einzel- wie bundesstaatlicher Verfassungen 23
4. Die Entstehung des Verfassungsstaates - der „Vorabend" der Bundesverfassung 24a) Wege zur Emanzipation - von den , .Fundamental Orders of Connecticut"
zur Unabhängigkeitserklärung 24b) Wege zum Konsens - von den„Articles of Confederation" zum „Great
Compromise" 27c) Der Verfassungskonvent 29
d) Ratifizierung und „Federalists" gegen „Antifederalists" 33e) Die Schlüsselrolle der Verfassung Virginias - Römerin der Menschenrechte;
konstitutionelle „Morgendämmerung" - die Bill ofRights 35
5. „We, the People" - Souveränität (in) der US-Verfassung 386. Eine (ge)zeitenfeste Verfassung 40
7. Wendepunkte amerikanischer Verfassungsgeschichte - Strukturierungsansätze 418. Konstitutionelle Selbstfindung und kulturelle Selbstverwirklichung 45
9. Der Kompromiss als Ankerpunkt amerikanischen Verfassungsverständnisses 4710. Eine dynamische Verfassung - „living constitution" 48
11. Einige Grundgedanken und Strukturelemente des amerikanischen Verfassungsstaates 49
n. Eckpunkte und Grundlagen der europäischen Verfassungsentwicklung sowiedes Verfassungsverständnisses 51
1. Eingrenzung eines vielschichtigen Prozesses 522. Stationen eines Konstitutionalisierungsprozesses 53a) Von Paneuropa zur Europa-Union (1923-1944) 53
b) Verfassungsentwürfe nach 1945 59aa) Hertensteiner Programm (1946) 59
Inhaltsverzeichnisbb) Entwurf einer föderalen Verfassung der Vereinigten Staaten von
Europa (1948) 59cc) Vorentwurf einer europäischen Verfassung (1948) 60
dd) Entwurf einer europäischen Bundesverfassung (1951) 61c) Wege zum Europarat 61
d) „Verfassungsentwürfe" ab 1952 64aa) Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (1952) . . . 64
bb) Entwurf eines Vertrages über die Satzung der EuropäischenGemeinschaft - Entwurf der ad-hoc Versammlung der EGKS
(1953) 65cc) Römische Verträge (1957) 67
e) Mythos und Ergebnis der 1950er Jahre 68f) Stationen zur Europäischen Verfassung - eine Auswahl aus 40 Jahren 69
aa) Der Entwurf von Max Imboden (1963) 69bb) Die Verfassungsdiskussion 1984 - Das Europäische Parlament
als Akteur 70(1) Ausgangspunkte der Debatte 70
(2) Grundgedanken des Verfassungsentwurfs des EuropäischenParlaments 71
(3) Verlauf und Ergebnisse der Diskussion 74cc) Die Einheitliche Europäische Akte (1986) 75
dd) Der Verfassungsvertrag der Gemeinschaft der Vereinigten EuropäischenStaaten von F. Cromme (1987) 76
ee) Der Vertrag von Maastricht (1992) 77
ff) Die Verfassungsdiskussion 1994 - der Herman-Bericht 79(1) Ausgangspunkte der Debatte 79
(2) Grundgedanken des Verfassungsentwurfs des EuropäischenParlaments 80
(3) Verlauf und Ergebnisse der Diskussion 82gg) Der Vertrag von Amsterdam (1997) 84
hh) Verfassungsbemühungen um die Jahrtausendwende 84ii) Konstitutionelle „Morgendämmerung" in Europa - die Grundrechtecharta 87
(1) Die Sachlage vor dem Herzog-Konvent 88(2) Gestaltung und Erfolg des ersten Konvents 90
jj) Mit „Humboldt" nach Nizza? 94(1) Gründe für ein Debatten-Crescendo 97
(2) Die politische Dimension der Verfassungsdebatte 100(3) Leitbilder und europäische Ideale in der politischen Auseinandersetzung 102
(a) Das Ideal einer „Föderation von Nationalstaaten" . . . 103(b) Das Ideal eines „Europas der Nationen" 106(c) Das Ideal eines „Europas der Regionen" 108
(d) Ein offenes Leitbild mit Gemeinschaftsansatz 109(e) Zwischenfazit 110
(4) Das Wechselspiel zwischen Verfassungsfunktionen und politischerDiskussion 111
(a) Die Legitimationsfunktion als Gradmesser der (politischen)Verfassungsdebatte - das US-Modell als Vorbild? 111
(b) Organisations- und Begrenzungsfunktion in der Verfassungsdebatte 114(c) Integrations- und Identifikationsfunktion: Transparenz
und Bürgernähe, EU-Skepsiskultivierung 116kk) Folgerungen aus vier Jahrzehnten Verfassungsentwicklung .. 118
11) Die Verfassungsqualität der Gemeinschaftsverträge 120(1) Ausgewählte Verfassungsattribute 122
(2) Die Qualifikation der Verträge durch den EuGH - ein „europäischesMarbury vs. Madison" 124
(3) Völkerrechtliche Qualifikationen 129(4) Konstitutionelle Defizite der Verträge 131mm) Aus der Nizzastarre zum Konvent 135
(1) Der Post-Nizza-Prozess - parlamentarische Einflusssphären 135(2) Die Erklärung von Laeken - eine „stille Revolution" der Integrationsgeschichte 139
nn) Inkurs: Verfassungsbegriff und Verfassungsverständnis 140(1) Das Verfassungsverständnis - allgemeine Überlegungen . 141
(2) Der „europäische" Verfassungsbegriff 142(a) Zwei Vorfragen 143
(b) Allgemeine Eingrenzungsversuche des Verfassungsbegriffes 145(c) Verfassungsfähigkeit und deren Voraussetzungen . . . 147(d) Staat und Verfassung im „wechselseitigen Korsett"? . 149
(e) Fazit 153(3) Das Verfassungs-Vorverständnis in anderen EU-Ländern 154
(a) Nationale Erfahrungswerte in der Verfassunggebung 159(b) Das Vorverständnis von Demokratie, Gewaltenteilung
und Kompetenzverteilung 160oo) Begleitend zum Verfassungskonvent vorgestellte (Privat-)Entwürfe 164
pp) Der Europäische Konvent 166(1) Auftrag und Zusammensetzung - das innovative Konventsmoment 166
(2) Die Gestaltung der Konventsarbeit 167
(3) Inkurs: Der Konvent als Zentralisierungsplattform? 169(4) Zeitgemäße Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit? 172
(5) Beratung der Verfassungstexte, die Rolle des einzelnen Mitglieds 174(6) Schlussphase der Konventsarbeit, Abstimmung(sprobleme)
im Europäischen Rat 175qq) Einige Gedanken zum Ergebnis des Verfassungskonvents ... 180
(1) Systematische Ergänzungen zur Frage: Verfassung oderVerfassungsvertrag? 180
(2) Inhaltliche Anmerkungen, Präambel und „Leitmotto", Plädoyerfür eine „Europäische Gesprächskultur" 185
rr) Elemente einer Ratifikationskrise 1883. Drei Folgerungen 192
III. Der Einfluss der amerikanischen Verfassung und des Verfassungsverständnissesauf europäische Rechtskultur(en), Rechtskulturzusammenhänge ... 1941. Die Vereinigten Staaten von Amerika - ein Faktor des europäischen
Einigungsprozesses 1972. Die konkrete Rolle der USA im europäischen Einigungsprozess 199
a) Eine neue amerikanische Europapolitik nach dem zweiten Weltkrieg? 199b) Die 60er Jahre: amerikanische Europapolitik im doppelten Spannungsfeld
zwischen Kooperation und Ambivalenz 204c) Die 70er Jahre: Das Abfedern von transatlantischen Rivalitäten und
Friktionsfeldern 207d) Die 80er Jahre: Konflikt und Kooperation 210
e) Die Folgejahre nach 1989/90 sowie ein Ausblick 2133. Europäische Einflusssphären im amerikanischen Rechtsdenken - Schlaglichter 215
4. Inkurs: Teilaspekte einer Europäischen Rechtskultur, Europaverständnis 2175. Ein historisch gewachsenes „transatlantisches Verfassungsfundament" 219
IV. Die Bestätigung und Festigung des Verfassungsstaates (USA) bzw. der Verfassungsgemeinschaft
(EU) durch Verfassunggebung, Verfassungsinterpretationund Verfassungsprinzipien 221
1. Gebundene Verfassunggebung - Wege zur Verfassungsergänzung undVerfassungsänderung 222
a) USA: Die Amendments als Abbilder einer Verfassungsergänzung- Spiegelung amerikanischer Kulturgeschichte 222
aa) Artikel V der Bundesverfassung - ein Faktor der Stabilität undFlexibilität 223
bb) „Self-Restraint" in der Verfassunggebung 226cc) Initiative und Ratifikation-das Verfahren 229
(1) Das Modell „congtessional proposal" - der Regelfall ... 229(2) Das Modell „constitutional Convention" - Option zur Totalrevision? *. 231
(3) Versuche zur Begrenzung von „amending power" 235(4) Ratifikationserfordernisse und Problemlagen - das Kuriosum
27. Amendment 236(5) Beendigung des Amendment-Verfahrens 242
dd) Möglichkeit der Interpretation von Amendments 243ee) Die generellen Wirkkräfte des Amendment-Verfahrens 245
b) Europäische Union: von der Vertragsänderung zur Verfassungs-(vertrags)änderung 248
aa) Verfassunggebung in der Supranationalen Union 249bb) Europäische Rechtsetzung als Spiegelbild der institutionellen
Ordnung, der dynamische Charakter des Unionsrechts 251
cc) Die Abänderbarkeit der Europäischen Verträge 252dd) Verfassungsänderung nach dem Verfassungs vertrag - die neuen
Verfahren 256(1) Das Fünfstufenmodell des Verfassungsvertrages 256
(2) Gemeinschaftsautonome Verfassungsänderung betreffendeinen Übergang in die Mehrheitsentscheidung 260
2. Kreative Verfassunggebung - Verfassungsinterpretation, insbesonderedie Rolle der Obersten Gerichte 260
a) Allgemeine Erwägungen zur Verfassungsinterpretation 262b) Der US-Supreme Court als ständiger Verfassungskonvent - die Wiege
der Verfassungsgerichtsbarkeit 271aa) Die Geburtsstunde der Verfassungsgerichtsbarkeit - Marbury
vs. Madison 271bb) Anmerkungen zum Wesen des , judicial review" 277
cc) Der Supreme Court als erheblicher Bestandteil von Rezeptionund Bestätigung gesellschaftlichen Wandels 279
(1) Momentaufnahmen einer Verfassungsgerichtshistorie ... 279(2) Der Verfassungsrichter zwischen Recht und Politik - Anmerkungen
zur „political question doctrine" 285(3) Inkurs: „counter-majoritarianism" 289
c) Übergreifende Funktionen und Kompetenzen der Verfassungsgerichtsbarkeit- Richtwerte für den EuGH? 290
aa) Verfassungsgerichtliche Interpretationspotentiale im Verfassungsstaat- Entwicklungsstufen und Komponenten 291
bb) Charakteristika selbständiger Verfassungsgerichtsbarkeit . . . . 297d) Der EuGH als Verfassungsgericht, Verfassungsrechtsprechung ... 301
aa) Das Rollengeflecht des EuGH 303bb) Der EuGH als „Motor der europäischen Integration"? 308
cc) Europäische Rechtsprechung als Spiegelbild einer offenen Gesellschaft 311e) Die Frage der Abhängigkeit zwischen Verfassungsgerichtsbarkeit und
Verfassung 312f) Vergleichende Aspekte der Verfassungsgerichtsbarkeit - Kongruenz
der Aufgaben 3133. Grundgedanken und Strukturelemente eines Verfassungsstaates (USA)
und einer Verfassungsgemeinschaft (Europäische Union) 317a) Konzeptionen der Repräsentation - die Vertretung von Bürgern und
Einzelstaaten 318b) Die Kompetenzverteilung zwischen der Union und den Einzelstaaten 318
aa) Grundlagen des amerikanischen Föderalismus 318(1) Charakter eines Bundesstaates 321
(2) Funktionsweise des US-Föderalismus 322(3) Inkurs: Der institutionelle Aspekt auf einzelstaatlicher Ebene 323
bb) Europäischer Föderalismus: Einzelaspekte 324cc) Ergänzungen aus vergleichender Sicht 329
c) Das Prinzip der Gewaltenteilung 331aa) Vorbemerkung 331
bb) Die Ausgestaltung in den USA 332cc) Die Ausgestaltung in der Europäischen Union 335
d) Identität und der Begriff der Nation 338e) Das Demokratieprinzip - Anmerkungen 343
f) Inkurs: Verbreitung direktdemokratischer Elemente 349g) Das Verhältnis zwischen Recht und .Moral", Souveränitätsverzicht 350
h) Finalität - die Bedeutung von Grenzen und Erweiterung 353i) Ausgewählte institutionelle Aspekte 354
j) Europäische Grundrechtecharta - Bill of Rights 356k) Wertegemeinschaft Europa und USA - „ever closer union" und „ever
strenger union" 357V. Zwei Verfassunggebungsprozesse: ein Resümee 358
1. Vergleichende Anmerkungen zum Konventsverfahren 3592. Vergleichende Anmerkungen zu den Konventsergebnissen 364
3. Lehren für die Europäische Union aus dem Vergleich der Verfassunggebungsprozesse 369
C. Der Gottesbezug in den Verfassungen Europas und der USA 373
I. Einleitung 373II. Der Gottesbezug in den Verfassungen Europas 374
1. Bisherige Regelungen im Primärrecht der Europäischen Gemeinschaft 3742. Die Europäische Grundrechtecharta 375
a) Gottesbezug 375b) Kirchen und Religionen 376
3. Der Entwurf des Europäischen Konvents 377a) Änderungsanträge 379
Inhaltsverzeichnis 13b) Die Beratungen der Regierungskonferenz 381
c) Bewertung 3814. Der Gottesbezug in den Mitgliedstaaten (und Beitrittskandidaten) der
Europäischen Union sowie in den deutschen Bundesländern 382a) Der Gottesbezug in den Verfassungen der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union 383b) Der Gottesbezug in den Verfassungen der Beitrittskandidaten zur
Europäischen Union 388c) Der Gottesbezug in den Verfassungen der 16 Länder der Bundesrepublik
Deutschland 388HJ. Gottesbezug und US-Verfassung; die Rechtsprechung des US-Supreme
Court zur Trennung von Staat und Religion 3911. Die Frage nach einem „Gottesbezug" in der Verfassung der Vereinigten
Staaten von Amerika 393a) Entstehung und Entwicklung der „Establishment Clause" 393
b) Inhalt und Reichweite der „Establishment Clause" nach der Rechtsprechungdes Supreme Court 395
aa) Die Vertreter einer Trennung und einer Zusammenarbeit zwischenStaat und Religionsgemeinschaften 395
bb) Zusammenfassender Überblick über die Rechtsprechung desSupreme Court 396
2. Gottesbezug in den bundesstaatlichen Verfassungen 399IV. Das US-Modell ein Vorbild für Europa? 402
Nachwort 403
Zusammenfassung 405
Anhänge 408Literaturverzeichnis 416
Sachwortverzeichnis 465
========================================================================================
Wortlaut der Rede zum Rücktritt am 1.3.2011- QUELLE: http://static.zuguttenberg.de/erklaerung.html - abgerufen am
1.3.2011, gegen 19:08 Uhr
"Erklärung zum RücktrittStatement BM am 01.03.2011 im BMVg Berlin, Bendlerblock
Grüß Gott, meine Damen und Herren,
ich habe in einem sehr freundschaftlichen Gespräch die Frau Bundeskanzlerin informiert, dass ich mich von meinen politischen Ämtern zurückziehen werde und um meine
Entlassung gebeten. Es ist der schmerzlichste Schritt meines Lebens. Ich gehe nicht alleine wegen meiner so fehlerhaften Doktorarbeit, wiewohl ich verstehe, dass dies für
große Teile der Wissenschaft ein Anlass wäre.
Der Grund liegt im Besonderem in der Frage, ob ich den höchsten Ansprüchen, die ich
selbst an meine Verantwortung anlegen, noch nachkommen kann. Ich trage bis zur Stunde Verantwortung in einem fordernden Amt, Verantwortung die möglichst ungeteilte
Konzentration und fehlerfreie Arbeit verlangt. Mit Blick auf die größte Bundeswehrreform in der Geschichte, die ich angestoßen habe, und mit Blick auf eine gestärkte Bundeswehr mit
großartigen Truppen im Einsatz, die mir engstens ans Herz gewachsen sind.
Wenn allerdings, wie in den letzen Wochen geschehen, die öffentliche und mediale
Betrachtung fast ausschließlich auf die Person Guttenberg und seine Dissertation statt beispielsweise auf den Tod und die Verwundung von 13 Soldaten abzielt, findet eine dramatische Verschiebung der Aufmerksamkeit zu Lasten der mir Anvertrauten statt.
Unter umgekehrten Vorzeichen gilt Gleiches für den Umstand, dass wochenlang meine
Maßnahmen bezüglich der Gorch Fock, die weltbewegenden Ereignisse in Nordafrika zu überlagern schienen. Wenn es auf dem Rücken der Soldaten nur noch um meine Person
gehen soll, kann ich dies nicht mehr verantworten. Deswegen ziehe ich, da das Amt, Bundeswehr, die Wissenschaft und auch die mich tragenden Parteien Schaden zu
nehmen drohen, die Konsequenz, die ich auch von anderen verlangt haben und verlangt hätte.
Ich habe wie jeder andere auch zu meinen Schwächen und Fehlern zu stehen, zu großen
und kleinen im politischen Handeln bis hin zum Schreiben meiner Doktorarbeit. Mir war immer wichtig, diese vor der Öffentlichkeit nicht zu verbergen. Deswegen habe ich mich
aufrichtig bei all denen entschuldigt, die ich auf Grund meiner Fehler und Versäumnisse verletzt habe und wiederhole dies auch ausdrücklich heute.
Manche mögen sich fragen, weshalb ich erst heute zurücktrete. Zunächst ein
möglicherweise für manche unbefriedigender aber allzu menschlicher Grund. Wohl niemand wird leicht, geschweige denn leichtfertig das Amt aufgeben wollen, an dem das ganze Herzblut hängt, ein Amt das Verantwortung für viele Menschen und deren Leben
beinhaltet.
Hinzu kommt der Umstand, dass ich mir für eine Entscheidung dieser Tragweite jenseits
der hohen medialen und oppositionellen Taktfrequenz die gebotene Zeit zu nehmen hatte. Zumal Vorgänge in Rede stehen, die Jahre vor meiner Amtsübernahme lagen. Nachdem dieser Tage viel über Anstand diskutiert wurde, war es für mich gerade eine Frage des
Anstands, zunächst die drei gefallenen Soldaten mit Würde zu Grabe zu tragen und nicht erneut ihr Gedenken durch Debatten über meine Person überlagern zu lassen. Es war auch ein Gebot der Verantwortung gegenüber diesen und ja gegenüber allen Soldaten.
Es gehört sich, ein weitgehend bestelltes Haus zu hinterlassen, weshalb letzte Woche
noch einmal viel Kraft auf den nächsten entscheidenden Reformschritt verwandt wurde, der nun von meinem Nachfolger bestens vorbereitet verabschiedet werden kann. Das
Konzept der Reform steht.
Angesichts massiver Vorwürfe meiner Glaubwürdigkeit ist es mir auch ein aufrichtiges
Anliegen, mich an der Klärung der Fragen hinsichtlich meiner Dissertation zu beteiligen. Zum einen gegenüber der Universität Bayreuth, wo ich mit der Bitte um Rücknahme des
Doktortitels bereits Konsequenzen gezogen habe.
Zum anderen habe ich zugleich Respekt vor all denen, die die Vorgänge zudem
strafrechtlich überprüft sehen wollen. Es würde daher nach meiner Überzeugung im öffentlichen wie in meinem eigenen Interesse liegen, wenn auch die staatsanwaltlichen
Ermittlungen bezüglich urheberrechtlicher Fragen nach Aufhebung der parlamentarischen Immunität, sollte dies noch erforderlich sein, zeitnah geführt werden können. Die enorme Wucht der medialen Betrachtung meiner Person, zu der ich selbst viel beigetragen habe,
aber auch die Qualität der Auseinandersetzung bleiben nicht ohne Wirkung auf mich selbst und meine Familie. Es ist bekannt, dass die Mechanismen im politischen und medialen
Geschäfte zerstörerisch sein könnten. Wer sich für die Politik entscheidet, darf, wenn dem so ist, kein Mitleid erwarten. Das würde ich auch nicht in Anspruch nehmen. Ich darf auch
nicht den Respekt erwarten, mit dem Rücktrittsentscheidungen so häufig entgegengenommen werden. Nun wird es vielleicht heißen, der Guttenberg ist den Kräften
der Politik nicht gewachsen. Das mag sein oder nicht sein. Wenn ich es aber nur wäre, wenn ich meinen Charakter veränderte, dann müsste ich gerade deswegen handeln.
Ich danke von ganzem Herzen der großen Mehrheit der deutschen Bevölkerung, den
vielen Mitglieder der Union, meiner Parteivorsitzenden und insbesondere den Soldatinnen und Soldaten, die mir bis heute den Rücken stärkten, als Bundesverteidigungsminister
nicht zurückzutreten.
Ich danke besonders der Frau Bundeskanzlerin für alle erfahrene Unterstützung und ihr großes Vertrauen und Verständnis. Es ist mir aber nicht mehr möglich, den in mich gesetzten Erwartungen mit dem mir notwendigen Maß an Unabhängigkeit in der
Verantwortung gerecht zu werden.
Insofern gebe ich meinen Gegner gern Recht, dass ich tatsächlich nicht zum Selbstverteidigungs- sondern zum Minister der Verteidigung berufen wurde.
Abschließend ein Satz, der für einen Politiker ungewöhnlich klingen mag. Ich war immer
bereit zu kämpfen, aber ich habe die Grenzen meiner Kräfte erreicht.
Vielen Dank."
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Kontakt-Adressen - STAND am 1.3.2011: nach Homepage www.zuguttenberg.de - abgerufen gegen 19:07 Uhr
Büro im Wahlkreis:
Fritz-Hornschuch-Str. 1395326 Kulmbach
Tel.: 09221 / 76690Fax: 09221 / 76677
E-Mail: kt [ÄTT] zuguttenberg.de
Büro in Berlin:
Platz der Republik 111011 Berlin
Tel.: 030 / 227-73290 Fax: 030 / 227-76090
E-Mail: karl-theodor.guttenberg [ÄTT] bundestag.de
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QUELLE: http://offenerbrief.posterous.com/abgerufen am 1.3.2011, gegen 19:12 Uhr
" >61.00 Bürgerinnen und Bürger haben bisher den offenen Brief unterzeichnet (Stand, Dienstag 16:43 Uhr)." (GEMEINT IST WOHL
DIENSTAG, DER 1. MÄRZ 2011, abgerufen von KLAUSENS gegen 19:12 Uhr. Und es waren wohl Unterschriften auch "abgestürzt", die reale Zahl
könnte höher gewesen sein.)
Causa Guttenberg
Offener Brief von Doktoranden an die Bundeskanzlerin"Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
als Doktorandinnen und Doktoranden verfolgen wir die gegenwärtige Diskussion um die Plagiatsvorwürfe gegen den Bundesminister der Verteidigung, Herrn Karl-Theodor zu
Guttenberg, mit großer Erschütterung und noch größerem Unverständnis. Wir haben den Eindruck, dass Sie mit aller Macht versuchen, einen Minister zu halten, der trotz massiver Gegenbeweise immer noch die Behauptung aufrecht erhält, er habe in seiner Doktorarbeit
nicht bewusst getäuscht.
Mit dieser Vorgehensweise beschädigen die Bundesregierung und die Abgeordneten der Koalition nicht nur sich selbst, sondern viel mehr.
Zu Guttenberg musste bereits in der letzten Woche mehrfach Abstand von seinen zuvor beteuerten Aussagen in Bezug auf seine Dissertation nehmen. Die Internetgemeinde hat es in einer beispiellosen Art und Weise geschafft, eine Vielzahl von eindeutigen Plagiaten
in der Dissertation von Herrn zu Guttenberg zu belegen. Diese Indizien sind von jedermann einzusehen und überprüfbar. Es nimmt kaum Wunder, dass sich
Plagiatsexperten darüber einig sind, dass man hier nicht mehr von einigen „peinlichen Fehlern“ reden kann. Es handelt sich um massive, systematische Täuschung. Zu
Guttenberg hat große Teile seiner Dissertation – und dies offenbar mit großem Ehrgeiz – zusammenkopiert und Quellen vertuscht, um sich den Doktortitel zu erschleichen, mit dem er dann nicht zuletzt auf Wahlplakaten geworben hat. Die Universität Bayreuth hat diesen Vorwurf nicht ausräumen können. Angesichts des Umfangs und der Anzahl der Plagiate
wissen Sie genauso gut wie wir, dass am Ende der genauen Überprüfung durch die Universität nur ein Ergebnis stehen kann, was die Täuschungsintention des Ministers
angeht. Man kann dies nicht „unbewusst“ tun.
Diese Täuschung als solche zu benennen, hat dabei nichts mit der Zugehörigkeit des Ministers zu einer bestimmten Partei zu tun. Auch von den Politikern der Opposition würden wir den Rücktritt als Minister fordern, hätten sie ihr Ehrenwort gegeben, ihre
wissenschaftliche Leistung eigenständig und nur unter Zuhilfenahme der angegebenen Hilfsmittel erstellt zu haben, und dann trotzdem in massiver Weise dagegen verstoßen.
Herr zu Guttenberg hat am 23. Februar 2011 in der Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag darauf verwiesen, er wolle nur nach seiner Tätigkeit als Verteidigungsminister
beurteilt werden. Er hat dabei auf eine Formulierung von Ihnen angespielt, wonach Sie ihn nicht als „wissenschaftlichen Assistenten“ eingestellt hätten.
Dies ist eine Verhöhnung aller wissenschaftlichen Hilfskräfte sowie aller Doktorandinnen und Doktoranden, die auf ehrliche Art und Weise versuchen, ihren Teil zum
wissenschaftlichen Fortschritt beizutragen. Sie legt darüber hinaus nahe, dass es sich beim Erschleichen eines Doktortitels um ein Kavaliersdelikt handele und dass das
„akademische Ehrenwort“ im wirklichen Leben belanglos sei.
Bei der Beachtung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis geht es nicht um „Fußnoten“, nicht um Kinkerlitzchen, die angesichts größerer politischer Probleme
vernachlässigenswert sind. Es geht um die Grundlagen unseres Arbeitens und Vertrauenswürdigkeit. Wir bemühen uns daher in unserer eigenen Arbeit nach bestem
Wissen und Gewissen, diesen hohen Anforderungen jederzeit nachzukommen. Wenn wir dies nicht tun, laufen wir (zu Recht) Gefahr, von der Universität verwiesen zu werden.
Die meisten von uns unterrichten zudem jüngere Studierende. Nicht selten ist es unsere
Aufgabe, ihnen die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln. Wir halten die Studierenden dabei dazu an, von Anfang an sehr genau darauf zu achten, korrekt zu
zitieren und jedes Hilfsmittel als solches kenntlich zu machen. Wir tun dies nicht, weil wir „Fußnotenfanatiker“ sind oder im „Elfenbeinturm“ sitzen und nicht wissen, was im wahren
Leben zählt. Es geht uns schlicht darum, das Verständnis dafür weiterzugeben, dass wissenschaftlicher und damit gesellschaftlicher Fortschritt allein dann möglich ist, wenn
man sich auf die Redlichkeit in der „scientific community“ verlassen kann. Verstoßen unsere Studentinnen und Studenten gegen diesen Kodex, sind wir gehalten, ihre
Prüfungsleistung als ungenügend zu bewerten. Bei erneutem Verstoß droht in aller Regel die Exmatrikulation. Nach einer solchen Entscheidung bleibt der Eintritt der Betroffenen in viele Berufe zurecht verwehrt – auch in Berufe, in denen die persönliche Integrität weniger
bedeutend sein mag als im Amt des Bundesverteidigungsministers.
Vielleicht sind wir altmodisch und vertreten überholte konservative Werte, wenn wir die Auffassung hegen, dass Aufrichtigkeit und Verantwortungsbewusstsein Werte sein sollten,
die auch außerhalb der Wissenschaft gelten sollten. Herr zu Guttenberg schien bis vor kurzem auch dieser Meinung zu sein.
Forschung leistet einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung. Redliche und innovative Wissenschaft ist eine Grundlage des Wohlstands in unserem Land. Wenn der
Schutz von Ideen in unserer Gesellschaft kein wichtiger Wert mehr ist, dann verspielen wir unsere Zukunft. Wir erwarten für unsere wissenschaftliche Arbeit keine Dankbarkeit, aber zumindest den Respekt, dass man unsere Arbeit ernst nimmt. Durch die Behandlung der Causa Guttenberg als Kavaliersdelikt leiden der Wissenschaftsstandort Deutschland und
die Glaubwürdigkeit Deutschlands als „Land der Ideen“.
Möglicherweise aber halten Sie unseren Beitrag zur Gesellschaft schlicht für vernachlässigenswert. Dann möchten wir Sie aber bitten, in Zukunft nicht mehr von der
von Ihnen selbst ausgerufenen „Bildungsrepublik Deutschland“ zu sprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner*
*Anmerkung: Wir vertreten selbstverständlich nur unsere eigene Position, nicht die der Institution, der wir zugehörig sind."
"Plagiat und dooppeeltee Weelt"
- Realgedicht -
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nur dafür also: Klau|s|ens in allen Schraibwaisen und Schreibweisen, u.a. als KlauPLAGIATsPLAGIATens oder KlauFALSCHsFALSCHens oder KlauRICHTIGsRISCHTICKens, am 18.2.2011, Freitag, gegen 21:20 Uhr, Königswinter-Oberdollendorf. Siehe auch: http://www.klausens.com/realgedichte.htm
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