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Kompetenzzentrum Steuerrecht Lehrbericht 2017

Kompetenzzentrum Steuerrecht · Sein Lehrbuch zum Steuer-strafrecht ist mittlerweile in der vierten Auflage erhältlich. Daneben ... mit stellt das deutsch-polnische Gemeinschaftsseminar

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  • Kompetenzzentrum SteuerrechtLehrbericht 2017

  • Lehrstuhl für Steuerrecht

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    Inhaltsverzeichnis• Das Kompetenzzentrum Steuerrecht• Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Roman Seer• Honorarprofessor Dr. Heinz-Klaus Kroppen• Honorarprofessor Dr. Matthias Loose• Lehrbeauftragte• Die Mitarbeiter des Lehrstuhls• Der Schwerpunktbereich Steuern und Finanzen• Intensivkurs im Steuerrecht• Gemeinschaftsseminar mit der Jagiellonen-Universität

    Krakau im Sommersemester 2017• Seminar bei PwC in Essen Wintersemester 2017/18• Weiterbildender Masterstudiengang Wirtschafts- und

    Steuerrecht• Ausgestaltung des Masterstudienganges• Fachanwaltslehrgang• Masterstudiengang Accounting and Auditing• „Steuer und Studium“ (SteuerStud)• Internationales Engagement in der Lehre• Verein der Förderer der Steuerrechtspflege

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  • Lehrstuhl für Steuerrecht

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    Das Kompetenzzentrum SteuerrechtDie drei Säulen des Kompetenzzentrums Steuerrecht spiegeln die Tä-tigkeit des Lehrstuhls für Steuerrecht wider:

    Die 1. Säule wird von der Lehrtätigkeit im Rahmen des Schwerpunkt-bereichs „Steuern und Finanzen“ (6) getragen. Die Studenten haben zu dessen Absolvierung die folgenden Fächer in einem Umfang von 13 SWS zu belegen: Allgemeines Steuerrecht (Steuerschuld und –ver-fahrensrecht), Einkommensteuerrecht, Unternehmensteuerrecht, Umsatzsteuerrecht und Finanzverfassungsrecht. Innerhalb einer in den Vorlesungsablauf integrierten Übung im Steuerrecht wird das hierbei erlangte Wissen falldidaktisch angewandt.

    Optional zu dem genannten Pflichtkanon besteht für die Studenten bereits zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, sich mit dem Besuch der Fächer Rechtsschutz in Steuersachen, Bilanzsteuerrecht, Außen-steuerrecht, Internationales Steuerrecht, Erbschaft- und Schenkung-steuerrecht, Europäisches Steuerrecht und schließlich Steuerstraf-recht weiter zu qualifizieren. Die Absolvierung dieses Intensivkurses Steuerrecht bekommen die Studenten durch ein sog. Intensivkurs-Zertifikat bescheinigt.

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    Den Inhalt der 2. Säule bildet zum einen der Weiterbildende Mas-terstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht. Hier können sich die Teilnehmer vertieftes Wissen in den Bereichen des Steuer- und Wirt-schaftsrechts aneignen, um sich so durch den Erwerb eines „Masters of Laws (LL.M.)“ auf den Gebieten des Wirtschafts- und Steuerrechts besonders zu qualifizieren.

    Teil des Weiterbildungsbereichs ist zudem ein Fachanwaltslehrgang im Steuerrecht, der den Teilnehmern den Erwerb der von der FAO ge-forderten besonderen theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet des Steuerrechts vermittelt.

    Die 3. Säule setzt sich schließlich aus dem Forschungsinstitut und der Doktorandenschule zusammen. Das Forschungsinstitut Steuer-recht und Steuervollzug ist von Prof. Dr. Roman Seer zum Winterse-mester 2009/2010 gegründet worden. Es bildet die Plattform für die unterschiedlichen Forschungsaktivitäten des Lehrstuhls für Steuer-recht, während die Doktorandenschule die Promotionsaktivität des Lehrstuhls für Steuerrecht wiedergibt. Über die Forschungsaktivitä-ten informiert eine gesonderte Institutsbroschüre.

  • Lehrstuhl für Steuerrecht

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    Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Roman SeerProfessor Dr. Roman Seer hat seit Oktober 1996 als Nachfolger von Prof. Dr. Heinrich Wilhelm Kruse den Lehrstuhl für Steuerrecht an der Ruhr-Universi-tät Bochum inne.

    Zu der ausführlichen Beschreibung seines Werde-gangs sehen Sie bitte im Institutsbericht nach.

    Tätigkeiten im universitären Lehrbereich:

    1. Begründer des sog. Intensivkurses im Steuerrecht, der seit 1997 mit einem Zertifikat angeboten wird (siehe S. 15).

    2. Koordinator des Schwerpunktbereichs Steuerrecht (SPB6), siehe S. 14.

    3. Begründer und Koordinator des Weiterbildenden Masterstudien-gangs „Wirtschafts- und Steuerrecht“. Seit 2002 wurde zunächst ein Magister und seit 2014 wird ein Abschluss „Master of Laws“ angebo-ten (siehe S. 20-23).

    4. Ergänzung des Weiterbildenden Studiengangs um einen Fachan-waltslehrgang im Steuerrecht, siehe S. 24.

    5. Mitherausgeber der einzigen Ausbildungszeitschrift im Steuer-recht „Steuer und Studium“, siehe S. 35.

    6. Beteiligung am „Weiterbildenden (Wirtschaftsprüfer-) Masterstudi-engang „Accounting and Auditing“ seit 2013, siehe S. 25.

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    Honorarprofessor Dr. Heinz-Klaus KroppenProfessor Dr. Heinz-Klaus Kroppen wurde 1960 in Duisburg geboren. Nach dem Ab-itur studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten Kiel, Hamburg und Köln. Nach dem ersten Staatsexamen arbeitete Herr Prof. Dr. Kroppen am Finanzgericht Düssel-dorf und an der Deutsch-Koreanischen In-dustrie- und Handelskammer in Seoul. Zeit-gleich schrieb er seine Dissertation zum Dr. jur. über ein Gesellschaftsproblem bei Herrn Prof. Dr. Manfred Lieb an der Universität zu Köln. Zur Erreichung des LL.M. absolvierte er ein Zusatzstudium an der Georgetown Uni-versität, Washington D.C.

    Herr Prof. Dr. Kroppen war ab 1989 Mitglied der Steuer- und Rechts-abteilung der Deloitte & Touche GmbH am Standort Düsseldorf und seit 1996 Partner dieser Gesellschaft. Er leitete die deutsche Steuer-funktion sowie von 2011 - 2013 auch die Gesamtsteuerfunktion in den Regionen Europa, Mittlerer Osten und Afrika (EMEA) von Deloitte. Seit 2014 ist Herr Professor Kroppen Tax Partner bei der Pricewater-houseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Düsseldorf. Er ist hauptsächlich mit internationalen Fragestellungen wie z.B. grenz-überschreitende Transaktionen, Unternehmenskäufe und Steueran-gelegenheiten multinationaler Unternehmen befasst.

    Er ist Herausgeber des Kroppen „Handbuch Internationale Verrech-nungspreise“ und Mitherausgeber des Gosch/Kroppen/Grotherr „DBA Kommentar“ und gemeinsam mit Prof. Dr. Roman Seer und Prof. Dr. Dietmar Gosch Herausgeber der Internationalen Wirt-schaftsbriefe (IWB) beim NWB-Verlag.

    Seit dem Wintersemester 1997/98 hält er als Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum eine Vorlesung zum „Internationalen Steu-errecht“ und zum „Außensteuerrecht“. Zum Sommersemester 2005 wurde er zum Honorarprofessor ernannt.

  • Lehrstuhl für Steuerrecht

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    Honorarprofessor Dr. Matthias LooseProf. Dr. Matthias Loose, Richter am BFH wurde 1965 in Dortmund geboren. Sein Abi-tur machte er am Lessing-Gymnasium in Bo-chum. Nach dem Grundwehrdienst nahm er das Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität auf. Von 1988 bis 1992 war er als studentische und wissenschaftliche Hilfs-kraft am Lehrstuhl für Steuerrecht von Prof. Dr. Kruse tätig und promovierte 1993 mit dem Thema „Rückstellungen für Umweltverbind-lichkeiten“. Nach dem 2. juristischen Staatsex-amen trat er 1995 in die ordentliche Justiz ein. Nach Stationen beim LG und AG Arnsberg und beim Landesjustizprüfungsamt NRW wurde er

    1999 Richter beim Finanzgericht Düsseldorf. Im März 2011 wurde er vom Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestages zum Richter am Bundesfinanzhof gewählt und am 5. September 2011 als solcher er-nannt. Prof. Dr. Loose ist Mitglied des II. Senats des Bundesfinanzhofs und insbesondere zuständig für Erbschaft-, Schenkung- und Grunder-werbsteuer.

    Herr Prof. Dr. Loose ist seit 2005 Lehrbeauftragter der Ruhr-Universität Bochum und wurde am 26. Februrar 2013 durch den Rektor der Ruhr-Uni-versität Bochum zum Honorarprofessor ernannt. Seine Antrittsvorlesung hielt er am 5. Juli 2013. Prof. Loose ist bereits der dritte Honorarprofessor für Steuerrecht an der Ruhr-Universität. Er folgt der unvergessenen BFH-Richterpersönlichkeit Prof. Dr. Walter Drenseck.

    Prof. Dr. Loose hält aktuell die Vorlesungen „Rechtsschutz in Steuersachen“ und „Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht“.

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    Lehrbeauftragte

    Ltd. Reg. Dir. Stefan Rolletschke

    Stefan Rolletschke trat nach Studium und Referendariat in die Finanzverwaltung des Landes NRW ein. Dort war er u.a. im Finanzministerium sowie im Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf tätig. In diese Zeit fällt auch eine einjährige Tätigkeit als Rich-ter am FG Köln. Seit 2002 gehört er dem Geschäftsbereich des Landesrechnungshofs NRW an und leitet seit 2010 das Staatliche Rechnungsprüfungsamt. Im Jahre 2013 war er an den Landesrechnungshof NRW abgeordnet.

    Nebenberuflich ist Stefan Rolletschke vor allem auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts tätig. Seit 2000 trägt er hierzu in verschiedenen Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Justiz und der Finanzver-waltung vor. Er ist Mitherausgeber des Steuerstrafrechtskommentars Steuerverfehlungen und Mitautor des Kommentars Graf/Jäger/Wit-tig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Sein Lehrbuch zum Steuer-strafrecht ist mittlerweile in der vierten Auflage erhältlich. Daneben ist Stefan Rolletschke Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Wirt-schafts- und Steuerstrafrecht sowie ständiger Mitarbeiter der Zeit-schriften StrafRechtsReport und Praxis Steuerstrafrecht. Gemeinsam mit Herrn Dr. Volker Weinreich hält Herr Rolletschke die Vorlesung im Steuerstrafrecht.

    Dr. Volker Weinreich

    Dr. Volker Weinreich wurde 1961 in Plettenberg gebo-ren. Nach Abitur und Wehrdienst studierte er in Bochum Rechtswissenschaften. Dem Lehrstuhl ist er seit seiner Tätigkeit als studentische Hilfskraft bei Prof. Dr. Heinrich Wilhelm Kruse verbunden. Er promovierte bei Prof. Dr. Kruse über das Thema „Probleme des Verlustausgleichs über die Grenze“.

    Dr. Weinreich ist Partner bei AULINGER Rechtsanwälte und in Bochum als Rechtsanwalt und Notar tätig. Neben

  • Lehrstuhl für Steuerrecht

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    der Bearbeitung steuerrechtlicher Mandate ist er insbesondere mit der Verteidigung in wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Verfahren sowie der Compliance-Beratung von Unternehmen befasst.

    Dr. Lars Rehfeld

    Dr. Lars Rehfeld hat Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Europarecht studiert. Nach dem zweiten ju-ristischen Staatsexamen promovierte er bei Prof. Dr. Roman Seer zum Thema der Vereinbarkeit des Außensteuergesetzes mit den Grundfreihei-ten des EG-Vertrags.

    Nach einer Tätigkeit als Wissenschaftlicher As-sistent von Prof. Dr. Heinz-Klaus Kroppen bei der Wollert-Elmendorff Deutsche Industrie-Treuhand GmbH WpG und einem Auslandsauf-enthalt bei der Deloitte LLP in den USA war Dr.

    Lars Rehfeld als Rechtsanwalt und Steuerberater bei der Deloitte & Touche GmbH WpG in Düsseldorf, später bei der Pricewaterhouse-Coopers AG WpG in Düsseldorf tätig. Seit 2015 ist Dr. Lars Rehfeld Leiter der Steuerabteilung der Würth Group in Baden-Württemberg.

    Dr. Lars Rehfeld veröffentlicht regelmäßig zu unternehmensteuer-rechtlichen Themen in der juristischen Fachpresse und ist Autor in Kommentaren zum EStG, GewStG und OECD-MA.

    Seit dem Wintersemester 2014/2015 hält er die Vorlesung im Bilanz- und Bilanzsteuerrecht.

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    Vanessa MausFlorian Schröder

    Karen Grote Leon Wittling

    Armin Wulfinghoff

    Die Mitarbeiter des Lehrstuhls

    Sekretariat

    Melanie Grote

    Svenja Kaelberlah

    Studentische & Wissenschaftliche Hilfskräfte

  • Lehrstuhl für Steuerrecht

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    Hayat OuassMarkus Kreisner Lukas Schmidt

    Pascal Bräuer Andrea KohlleppelSandra Schulte

    Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen

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    Dominik Ortwald

    Christian Mirbach Emran Sediqi

    Max Weber Vanessa Olshagen

    Sascha Kargitta

  • Lehrstuhl für Steuerrecht

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    Der Schwerpunktbereich Steuern und Finanzen (SPB 6)Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung fließt zu 30 % in die Note der Ersten Juristischen Prüfung ein. Das Schwerpunktbereichs-studium ist durch die Zulassungsvoraussetzungen zur Schwerpunkt-bereichsprüfung so konzipiert, dass es idealerweise ab dem 5. Studi-ensemester aufgenommen wird. Es ist auf zwei Semester angelegt.

    Zum Bestehen des Schwerpunktbereichsstudiums müssen die Stu-dierenden zwei sog. „Vorlesungsabschlussklausuren“ erfolgreich ab-solvieren. Diese „VAKs“ werden zum Ende eines jeden Semesters in

    den Pflichtfächern angeboten und sind auf eine Bear-beitungszeit von 90 - 120 Minuten angelegt. Darüber hinaus müssen die Studierenden eine vierwöchige häusliche Arbeit anfertigen und diese mit einem Se-minarvortrag „verteidigen“.

    Im Schwerpunktbereich „Steuern und Finanzen“ bietet Prof. Dr. Seer regelmäßig Vorlesungen in den folgenden Pflichtfächern an:

    Wintersemester:• Allgemeines Steuerrecht (4 SWS)• Einkommensteuerrecht (2 SWS)

    Sommersemester:• Unternehmensteuerrecht (3 SWS)• Umsatzsteuerrecht (2 SWS)

    Darüber hinaus bietet der Lehrstuhl für Steuerrecht den Studierenden zur falldidaktischen Aufbereitung des Vorlesungsstoffes und zur Vorbereitung auf die Vorlesungsabschlussklausuren eine Arbeitsgemein-

    schaft sowie eine (Klausur-)Übung im Steuerrecht an.

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    Optionales IntensivkurszertifikatÜber das Pflichtfachprogramm hinaus bietet der Lehrstuhl für Steuerrecht engagierten Studenten die Möglichkeit, ihren steuerrechtlichen Horizont noch stärker zu erweitern. Durch die Teilnahme an zusätzlichen Wahlveranstaltungen können die Teil-nehmer des optional angebotenen Intensivkurses Kenntnisse in weiteren Teildisziplinen des Steuer-rechts erlangen.

    Hierzu zählen folgende Fächer:

    • Rechtsschutz in Steuersachen, Prof. Dr. Matthias Loose• Bilanz- und Bilanzsteuerrecht, Dr. Lars Rehfeld • Internationales Steuerrecht I & II, Prof. Dr. Heinz-Klaus Kroppen• Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, Prof. Dr. Matthias Loose• Europäisches Steuerrecht, Prof. Dr. Roman Seer• Steuerstrafrecht, Ltd. Reg.Dir. Stefan Rolletschke & Dr. Volker

    Weinreich.

    Zum Bestehen des Intensivkurses müssen die Studierenden insge-samt fünf Leistungsnachweise aus dem Pflicht- oder Wahlfachstoff er-bringen, wobei einer der Leistungsnachweise in Form der Teilnahme an einem steuerrechtlichen Seminar erbracht werden muss. Die so zusätzlich erlangte Qualifikation wird den Studenten durch ein aus-sagekräftiges Zertifikat belegt, das ihnen im Rahmen einer geselligen Feierstunde im Anschluss an das Semester überreicht wird.

    Prof. Dr. Matthias Loose

    Prof. Dr. Heinz-Klaus Kroppen

  • Lehrstuhl für Steuerrecht

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    Gemeinschaftsseminar mit der Jagiellonen-Universität Krakau

    Seit 1991, seinerzeit von Prof. Dr. Heinrich Wilhelm Kruse und Prof. Dr. Apoloniusz Kostecki ins Leben gerufen, pflegen die Jagiellonen-Universität Krakau und die Ruhr-Universität Bochum die Tradition, regelmäßig gemeinsame steuerrechtliche Seminare abzuhalten. Da-mit stellt das deutsch-polnische Gemeinschaftsseminar ein besonderes Projekt des wissenschaftlichen Austausches und der Völkerverständi-gung dar. Das diesjährige Seminar zum Thema „Die steuerliche Be-handlung von Erwerbsaufwendungen“ fand 2017 auf der Fraueninsel im Chiemsee statt.

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    Es fand ein reger fachlicher und sozialer Austausch zwischen den pol-nischen und deutschen Studierenden statt. Zum Rahmenprogramm gehörte Ausflüge von deutschen und polnischen Studierenden, u.a. zum Münchener Gerichtshof, wo Prof. Dr. Loose mit den Studierenden eine Gerichtssimulation durchführte. Die polnische Delegation wurden von Prof. Dr. Brzeziński und Prof. Dr. Nita geleitet.

    Vortrag

    Eine Seminarteilnehmerin beim Vortrag und Prof. Dr. Adam Nita (r.), Prof. Dr. Matthias Losse (l.)Prof. Dr. Jerzy Pisuliński und Konsulin Isolde Felskau

    Gerichtssimulation Prof. Dr. Loose führt durch den Bundesgerichtshof

    Die Fraueninsel am Chiemsee

  • Lehrstuhl für Steuerrecht

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    Seminar bei PWC in Essen

    Vom 29.-30.11.2017 fand das Gemeinschaftsseminar dieses Jahr bei Pricewaterhouse and Coopers in Essen statt.

    Im Rahmen des diesjährigen Generalthemas „Unternehmensteuer-recht“ hielten Schwerpunktbereichstudierende und Finanzanwär-ter/innen Vorträge und beleuchteten somit diese neuartige und an-spruchsvolle Materie.

    Wie auch in den Vorjahren waren die sich den Vorträgen anschließen-den Diskussionen von einem regen und lebendigen Austausch ge-prägt. Aber auch gemeinschftliche Aktivitäten wie ein gemeinsames Abendessen am Donnerstag Abend und ein gemütliches Beisammen-sein rundeten das Programm ab.

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    Weiterbildender Masterstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht

    Der Masterstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht ermöglicht seinen Studierenden die Erlangung eines qualifizierten überdurch-schnittlichen Profils in Form der Weiterbildung. Er zielt mit seinen Inhalten auf die Tätigkeit in einem wirtschafts- und steuerrechtlichen Umfeld ab. Die Einsatzmöglichkeiten der Absolventinnen und Absol-venten sind vielfältig und reichen von Tätigkeiten in den einschlägi-gen Abteilungen von Rechtsanwaltskanzleien sowie Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bis hin zu verschiedensten Unternehmen sowie Berufs- und Interessenverbänden. Hinzu kom-men Tätigkeitsfelder in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes wie beispielsweise den Kartell- oder Finanzbehörden.

    Die Studierenden sind nach Abschluss des Studiums in der Lage, rechtliche Mechanismen frühzeitig zu antizipieren und gegebenen-falls zielsicher zu beeinflussen. Bei ihrer Lösungsfindung können sie stets auf das ihnen vermittelte rechtliche Systemverständnis zurück-greifen, das es ihnen erlaubt, auch diffizile Fragestellungen des Wirt-schafts- und Steuerrechts auf hohem Niveau zu bearbeiten. Dabei profitieren sie zudem von hinzugewonnen Kenntnissen aus der ein-schlägigen Fachliteratur. Den wissenschaftlichen Umgang mit der-selben haben die Studierenden nicht zuletzt im Rahmen ihrer Mas-terarbeit unter Beweis gestellt. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studienganges erhalten die Absolventen das Recht, den Titel „Master of Laws (LL.M)“ zu tragen.

    Akkreditierung erteilt durch „AQAS“

  • Lehrstuhl für Steuerrecht

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    Wiss. Mit. Lukas Schmidt und Prof. Dr. Seer beim Austeilen der Zertifikate

    Christian Mirbach wird als jahrgangsbester Absolovent geehrt

    Ehrung des Jahrgangs 2015

    Am 29. Juni 2017 wurden die Absolventinnen und Absolventen des (immer noch jungen) Weiterbil-denden Masterstudiengangs Wirtschafts- und Steuerrecht feierlich verabschiedet.

    Insgesamt wurde 29 ehemaligen Studierenden der Titel „Master of Laws (LL.M.)“ verliehen. Wie in jedem Jahr wurde der jahrgangsbeste Absol-vent für seine herausragende Leistung mit einem Buchpreis und einem vom NWB-Verlag gestifte-ten Büchergutschein im Wert von 500 € belohnt. In diesem Jahr war Herr Christian Mirbach der jahrgangsbeste Absolvent. Herr Mirbach ist seit November 2017 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Steuerrecht. Darüber hinaus erhiel-ten die zehn besten Absolventinnen und Absolven-ten des Jahrgangs zahlreiche Buchpreise.

    Dekan Prof. Dr. Cremer bei seiner Begrüßungsrede zur Willkommensfeier am 29.6.2017

    Frau Prof. Dr. Lohse und Herr Prof. Dr. Seer bei der Begrüßungsrede

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    Begrüßungsreden von Prof. Dr. Schönenbroicher, Prof. Dr. Fehrenbach, dem neuen Dekan Prof. Dr. Huster und Prof. Dr. Seer (v.l.n.r.) am 13.10.2017 im Beckmannshof

    Begrüßung des neuen Jahrgangs 2017

    Im Rahmen einer feierlichen Einführungsveranstaltung wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des neuen Jahrgangs be-grüßt. Im Jahr 2017 haben sich erneut 26 Studierende für den Weiterbildenden Masterstudiengang eingeschrieben. Dies zeigt die ungebrochene nachhaltige Attraktivität des Weiterbildenden Masterstudiengangs. Mit den Studierenden des Jahrgangs 2016, welche zurzeit die Masterarbeiten anfertigen, werden damit der-zeit ca. 65 Studierende im Weiterbildenden Masterstudiengang betreut.

    Studierende im anschließenden Gespräch mit Prof. Dr. Fehrenbach

  • Lehrstuhl für Steuerrecht

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    Ausgestaltung des Masterstudien-ganges

    Der Masterstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht umfasst insgesamt drei Studiensemester. Die ersten beiden sind für das Abschließen der sieben Module vorgesehen, im Einzelnen den Besuch der Lehrver-anstaltungen (Kontaktzeit), die diesbezügliche Vor- und Nacharbeit (Selbststudium) und die Ablegung der verschiedenen Prüfungsleistungen innerhalb der Module. Das dritte und letzte Studiensemester bleibt der Anfertigung der Masterarbeit vorbehalten.

    Drei der sieben Module sind dem Wirtschaftsrecht zugehörig, vier dem Steuerrecht. Die Module weisen

    jeweils separate Kompetenzziele auf, die in ihrer Gesamtheit eine ko-härente Profilausbildung ermöglichen.

    Grundsätzlich schließt jedes Modul mit einer alle Lehrinhalte um-fassenden Prüfung ab (sog. Modulabschlussprüfung). Hiervon ausgenommen sind die Module 03 und 04. Dort werden die Prü-fungsleistungen bereits modulbegleitend (sog. Modulteilprüfungen) abgenommen.

    Die einzelnen Module des Masterstudiengangs:

    Privates Wirtschaftsrecht I (1. Semester): • Unternehmensrecht (WS)• Kapitalmarktrecht (WS)• Insolvenzrecht (WS)

    Privates Wirtschaftsrecht II (2. Semester):• Deutsches und Europäisches Kartellrecht (SS)• Konzern- und Umwandlungsrecht (SS)

    Öffentliches Wirtschaftsrecht (1./2. Semester):• Wirtschaftsverwaltungsrecht (WS)• Privatisierungs- und Vergaberecht (SS)• Europäisches Wirtschaftsrecht (SS)

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    Steuerrecht I (1./2. Semester)• Allgemeines Steuerrecht (WS)• Rechtsschutz in Steuersachen (WS)• Steuerstrafrecht (SS)

    Steuerrecht II (1./2. Semester):• Einkommensteuerrecht (WS)• Unternehmensteuerrecht (SS)• Bilanz- und Bilanzsteuerrecht (WS)• Finanzbuchhaltung (Beginn des WS)

    Steuerrecht III (1./2. Semester):• Internationales Steuerrecht I (WS)• Internationales Steuerrecht II (SS)• Europäisches Steuerrecht (SS)

    Steuerrecht IV (2. Semester):• Verbrauch- und Verkehrsteuerrecht, insb. Umsatzsteuerrecht (SS)• Erbschaft- und Schenkung- steuerrecht (SS)

    Studienberatung

    Die Studienberatung nimmt Fragen und Anregungen gerne entgegen und freut sich über das Interesse am Studiengang.

    Sprechzeiten: montags 13-16:30 Uhr, donnerstags und freitags, jeweils von 9 – 12 und 13:30 – 16 Uhr.

    Weiterbildender Studiengang Wirtschafts- und SteuerrechtUniversitätsstr. 150 | Gebäude GC 8/143, 44780 Bochum

    Tel.: (0) 234 / 32 – 28358Fax: (0) 234 / 32 – 14614

    E-Mail: [email protected]: www.kompetenzzentrum-steuerrecht.de

    Ansprechpartner: Wiss. Mit. Lukas Schmidt

    Vorlesung von Prof. Dr. Roman Seer

  • Lehrstuhl für Steuerrecht

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    FachanwaltslehrgangDer vom Lehrstuhl für Steuerrecht organisierte Fa-chanwaltslehrgang Steuerrecht wurde erstmals im Wintersemester 2009/2010 angeboten. Er vermit-telt die von der Fachanwaltsordnung geforderten besonderen theoretischen Kenntnisse auf dem Ge-biet des Steuerrechts. Lehrgangsteilnehmer haben so die Möglichkeit, neben dem Erwerb des akade-mischen Grades eines Masters of Laws (LL.M.) im Wirtschafts- und Steuerrecht gleichzeitig die theo-retischen Voraussetzungen zu erfüllen, welche die

    Fachanwaltsordnung an die Verleihung der Bezeichnung „Fachan-walt für Steuerrecht“ verlangt. Die Anerkennung der theoretischen Kenntnisse setzt neben der ständigen Anwesenheit in den Vorlesun-gen das Bestehen der Klausurleistungen nach § 4a FAO voraus.

    Lehrgangsinhalt

    WS 2017/2018:

    • Allgemeines Steuerrecht einschließlich Verfahrensrecht, 4 SWS• Internationales Steuerrecht I, 2 SWS• Bilanz- und Bilanzsteuerrecht, 2 SWS• Einkommensteuerrecht, 2 SWS• Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, 2 SWS• Finanzbuchhaltung, 2 SWS

    SS 2018:

    • Europäisches Steuerrecht, 2 SWS• Internationales Steuerrecht II, 2 SWS• Jahresabschluss, 2 SWS• Rechtsschutz in Steuersachen, 2 SWS• Steuerstrafrecht, 2 SWS• Unternehmensteuerrecht einschl. Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht, 3 SWS• Verbrauch- und Verkehrsteuerrecht (insb. Umsatzsteuerrecht), 2 SWS

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    Der 2013 in Kooperation zwischen der Fakultät für Wirtschafts-wissenschaft und der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum sowie der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) gestartete Weiterbildende Masterstudiengang Accounting and Auditing er-freut sich auch im zweiten Jahr großer Beliebtheit.

    Ziel dieses berufsbegleitenden Masterstudiums ist nicht nur eine qualitativ hochwertige, wissenschaftlich fundierte Ausbildung in den Bereichen BWL/VWL, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und Wirtschaft-liches Prüfungswesen. Zugleich erfolgt ebenfalls eine umfassende Vorbereitung der Studierenden auf das Wirtschaftsprüfungsexamen. Durch die angestrebte Anerkennung des Studiengangs nach § 8a Wirtschaftsprüferordnung (WPO) werden zudem Prüfungsleistun-gen aus dem Masterstudiengang in BWL/VWL und Wirtschaftsrecht im Wirtschaftsprüfungsexamen anerkannt, so dass sich für die Stu-dierenden ein interessanter neuer Weg zum WP-Examen eröffnet.

    Über 3,5 Jahre wird jeweils von Mai bis Oktober studiert und von No-vember bis April in der Wirtschaftsprüfungspraxis gearbeitet. Damit lassen sich Masterstudium und Berufspraxis hervorragend verbinden. Die organi-satorische Durchführung des Studiengangs an den Studienorten Düsseldorf, Bochum und Münster erfolgt über die neu gegründete ASBM Accounting School Bochum Münster GmbH (weitere Informa-tionen abrufbar unter www. accounting-school.de).

    Prof. Dr. Seer ist nicht nur an der langjährigen Konzeption und Einrichtung des neuen Weiterbildenden Masterstu-diengangs beteiligt gewesen. Er ist auch als Dozent der Lehrveranstal-tung „Allgemeines Steuerrecht“ in dem Masterstudiengang Accoun-ting and Auditing vertreten und bereitet damit die Studierenden in steuerrechtlichen Themen zur Abgaben- und Finanzgerichtsordnung auf die Anforderungen in der Wirtschaftsprüfungspraxis vor.

    Masterstudiengang Accounting and Auditing

  • Lehrstuhl für Steuerrecht

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    Die steuerrechtliche Lehre findet nicht nur in den Hörsälen der Universitäten statt. Als Mitherhausgeber der Ausbildungszeitschrift „Steuer und Studium“ (SteuerStud) aus dem NWB-Verlag ist Prof. Dr. Roman Seer wesent-lich an der inhaltlichen Gestaltung der Zeit-schrift als wichtiger Begleiter durch die Zeit der Lehre und Ausbildung im Steuerrecht beteiligt. Die deutschlandweit bei Studenten und Auszu-bildenden des Steuerwesens beliebte Zeitschrift soll nicht nur aktuelles und Problematisches aus der praktischen Welt der Steuerrechtsanwendung lerngerecht auf-bereiten, sondern auch durch akademische und rechtsdogmatische Fragestellungen den kritischen Geist der Leserschaft schärfen.

    Steuer und Studium

    Masterstudiengang „International Tax Law“

    In dem von Prof. Dr. Dr. Michael Lang begründeten Masterstudiengang „International Tax Law“ gibt Prof. Dr. Roman Seer regelmäßig verschie-dene englischsprachige Blockveranstaltungen an der Wirtschaftsuniver-sität Wien.

    Internationales Engagement in der Lehre

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    Verein der Förderer der Steuerrechtspflege

    Die vielfältigen Tätigkeiten des Lehrstuhls könnten nicht allein mittels der staatlichen Zuweisungen aus dem univer-sitären Gesamthaushalt finanziert werden.

    Darum wurde im Jahr 1998 der Verein der Förderer der Steuerrechtspflege an der Ruhr-Universität Bochum e.V. gegründet. Er ist als gemeinnützig anerkannt und erfüllt eine wichtige Mittlerfunktion zwischen Wissenschaft und Praxis. Dem Verein gehören über 100 Mitglieder aus Fi-nanzverwaltung, Finanzgerichtsbarkeit, Anwalt- und Steu-erberaterschaft, Steuerabteilungen von Unternehmen und Verbänden, Verlagsabteilungen und der Wissenschaft an.

    Der Verein erhebt keine Mitgliedsbeiträge. Die Förderung der Projekte des Lehrstuhls für Steuerrecht hängt von den Spenden der Vereinsmitglieder und Dritter ab.

    Verein der Förderer der Steuerrechtspflege

    Vorsitzender: Prof. Dr. Roman SeerAnschrift: Universitätsstraße 150, 44780 BochumBank: National-BankIBAN: DE20360200300006395376BIC: NBAGDE3E

  • Impressum

    Herausgeber:Ruhr-Universität BochumLehrstuhl für SteuerrechtProf. Dr. Roman Seer

    Universitätsstraße 150Gebäude GC 8/13744780 Bochum

    Tel.: +49 (0)234 / 32-28269Fax.: +49 (0)234 / 32-14614E-Mail: [email protected]: www.kompetenzzentrum-steuerrecht.de