KON-TIKI-RENNEN – 11. und 12. MAI 2013 - xy-class. · PDF fileHaftungsausschluss Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder

Embed Size (px)

Citation preview

  • Veranstalter Mrkischer Seglerverein Beetzsee Brandenburg e.V. Schienenweg 49, 14772 Brandenburg Startberechtigt Ixylon (RL 1.0),

    15er-Jollenkreuzer, 420er, Pirat, O-Jolle, OK, Opti B (Far -East- Opti-B-Cup)

    Zweiter Lauf zum XY Brandenburg Cup Wettfahrten Sonnabend 1. Start um 11.00 Uhr

    Es sind 4 Wettfahrten vorgesehen. Ab 4 Wettfahrten wird das schlechteste Ergebnis gestrichen. Sonntag Start um 10.00 Uhr, letzte Startmglichkeit 12.00 Uhr

    Startgeld Ixylon 18,- Euro Pirat, 420er, 15er-JK 15,- Euro O-Jolle , Ok 10,- Euro Optimist 8,- Euro Preise Wanderpokale fr alle Klassen Urkunden und Sachpreise fr das erste Drittel Urkunden fr alle Optimistenteilnehmer Meldestelle Lars Lbert Tel.: 033837 / 40302 Mail: [email protected] Online Meldung mglich! Meldeschluss 05.05.2013 Nachmeldung mglich bis 1 Stunde vor Erffnung Anmeldung am 10.05.13 von 19.00 21.00 Uhr und am 11.05.13 von 8.00 9.30 Uhr im Org.-Bro Haftungsausschluss siehe Seite 2 Unterkunft in eigenen Zelten oder Wohnwagen auf dem Gelnde oder

    in Kurth`s Landgasthaus Dorfstr. 3-4, 14778 Radewege, Tel.: 033836/40245, Fax: 033836/20612

    www.kon-tiki-rennen.msvb.de

    KON-TIKI-RENNEN 11. und 12. MAI 2013

  • Haftungsausschluss Die Verantwortung fr die Entscheidung eines Bootsfhrers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er bernimmt insoweit auch die Verantwortung fr seine Mannschaft. Der Bootsfhrer ist fr die Eignung und das richtige seemnnische Verhalten seiner Crew sowie fr die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fllen hherer Gewalt oder aufgrund behrdlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgrnden, nderungen in der Durchfhrung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fllen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, fr Sach- und Vermgensschden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer whrend oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt- / bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschrnkt auf Schden, die vorstzlich oder grob fahrlssig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fllen einfacher Fahrlssigkeit beschrnkt auf vorhersehbare, Typischerweise eintretende Schden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschrnkt ist, befreit der Teilnehmer von der persnlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten Arbeitnehmer und Mitarbeiter Vertreter, Erfllungsgehilfen, Sponsorenund Personen, die Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, fhren oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchfhrung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gltigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrcklich anerkannt.