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Arbeiten mit Kind Stand: April 2015 Kontakt Weitere Informationen und Beratung Ansprechpartnerinnen Bettina Kretzschmar Theresa Oganowski Tel. 02331 9330-986 Tel. 02331 9330-6227 Persönliche Beratung nach Vereinbarung Weitere Informationen und die Möglichkeit zum Feed- back finden Sie unter www.-swf.de/familienfreundlichehochschule Familienbüro der Fachhochschule Südwestfalen Raum HE.05, Haldener Straße 182, 58095 Hagen [email protected] Vor Ort Kinderbetreuung Die FH Südwestfalen bietet Unterstützung bei der Suche nach und der Vermittlung von Kinderbetreuung (z.B. auch Babysitterbörse, Kurzzeit- und Notfallbetreu- ung) und bietet bedarfsgerechte Ferienbetreuung an. Wickelmöglichkeiten - Hagen/Haldener Straße: Behindertentoilette am Audimax und HE.09 - Hagen/Im Alten Holz: Raum H 118 - Iserlohn/Frauenstuhleweg: Sanitätsraum im Foyer des Hauptgebäudes - Meschede: Behindertentoilette 1.1.34 und 1.3.34 - Soest: Behindertentoilette 01.003, 04.015 und in der Mensa sowie Raum 10.002 - Lüdenscheid: Raum 201 Stillmöglichkeiten - Hagen/Haldener Straße: Raum HE.09 - Iserlohn/Frauenstuhlweg: Sanitätsraum im Foyer des Hauptgebäudes - Meschede: Erste-Hilfe- Raum 1.1.3 - Soest: Raum 10.002 Kidsbox Wenn Sie ihr Kind kurzfristig mitbringen müssen, weil andere Betreuungsoptionen ausgefallen sind, können Sie die Kidsbox ausleihen. Die Box auf Leichtlaufrollen enthält viele hochwertige Spielsachen für Babys und Kinder bis 10 Jahre, diverse Hygieneartikel und bietet Schlaf- und Wickelmöglichkeiten. Die Standorte der Kidsbox vor Ort finden Sie auf unseren Web-Seiten. Familienbüro »audit familiengerechte hochschule« Die Fachhochschule Südwestfalen möchte für ihre Pro- fessorinnen und Professoren und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber sein. Dazu gehört auch, sie bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen. Die Hochschule hat 2013 das Zertifikat »audit familien- gerechte hochschule« verliehen bekommen. Damit hat sie sich verpflichtet, familienfreundliche Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern umzusetzen. Newsletter Das Familienbüro informiert über Neuigkeiten rund um die Vereinbar- keit von Familie und Beruf an der Hochschule. Jetzt online anmelden: QR-Code scannen oder auf unserer Website Elternpaket Frischgebackene Eltern erhalten von der Hochschule eine Begrüßungs-Tasche des Familienbüros, die u. a. mit Lätzchen für die »Nachwuchsgenies« und kleinen Begrüßungsgeschenken bestückt ist. Das Begrüßungs- paket geht automatisch per Post zu, kann aber auch gerne im Familienbüro persönlich entgegen genom- men werden.

Kontakt Vor Ort Familienbüro - fh-swf.de · Kidsbox Wenn Sie ihr Kind kurzfristig mitbringen müssen, weil andere Betreuungsoptionen ausgefallen sind, können ... SG 1.2 eingereicht

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Arbeiten mit Kind

Stand: April 2015

KontaktWeitere Informationen und Beratung

Ansprechpartnerinnen

Bettina Kretzschmar Theresa OganowskiTel. 02331 9330-986 Tel. 02331 9330-6227

Persönliche Beratung nach Vereinbarung

Weitere Informationen und die Möglichkeit zum Feed-back finden Sie unterwww.fh-swf.de/familienfreundlichehochschule

Familienbüro derFachhochschule SüdwestfalenRaum HE.05, Haldener Straße 182, 58095 Hagen

[email protected]

Vor OrtKinderbetreuung Die FH Südwestfalen bietet Unterstützung bei der Suche nach und der Vermittlung von Kinderbetreuung (z.B. auch Babysitterbörse, Kurzzeit- und Notfallbetreu-ung) und bietet bedarfsgerechte Ferienbetreuung an.

Wickelmöglichkeiten - Hagen/Haldener Straße: Behindertentoilette am Audimax und HE.09 - Hagen/Im Alten Holz: Raum H 118- Iserlohn/Frauenstuhleweg: Sanitätsraum im Foyer des Hauptgebäudes- Meschede: Behindertentoilette 1.1.34 und 1.3.34- Soest: Behindertentoilette 01.003, 04.015 und in der Mensa sowie Raum 10.002- Lüdenscheid: Raum 201

Stillmöglichkeiten - Hagen/Haldener Straße: Raum HE.09- Iserlohn/Frauenstuhlweg: Sanitätsraum im Foyer des Hauptgebäudes- Meschede: Erste-Hilfe- Raum 1.1.3- Soest: Raum 10.002

Kidsbox Wenn Sie ihr Kind kurzfristig mitbringen müssen, weil andere Betreuungsoptionen ausgefallen sind, können Sie die Kidsbox ausleihen. Die Box auf Leichtlaufrollen enthält viele hochwertige Spielsachen für Babys und Kinder bis 10 Jahre, diverse Hygieneartikel und bietet Schlaf- und Wickelmöglichkeiten. Die Standorte der Kidsbox vor Ort finden Sie auf unseren Web-Seiten.

Familienbüro»audit familiengerechte hochschule«Die Fachhochschule Südwestfalen möchte für ihre Pro-fessorinnen und Professoren und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber sein. Dazu gehört auch, sie bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen.Die Hochschule hat 2013 das Zertifikat »audit familien-gerechte hochschule« verliehen bekommen. Damit hat sie sich verpflichtet, familienfreundliche Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern umzusetzen.

Newsletter Das Familienbüro informiert über Neuigkeiten rund um die Vereinbar-keit von Familie und Beruf an der Hochschule. Jetzt online anmelden: QR-Code scannen oder auf unserer Website

ElternpaketFrischgebackene Eltern erhalten von der Hochschule eine Begrüßungs-Tasche des Familienbüros, die u. a. mit Lätzchen für die »Nachwuchsgenies« und kleinen Begrüßungsgeschenken bestückt ist. Das Begrüßungs-paket geht automatisch per Post zu, kann aber auch gerne im Familienbüro persönlich entgegen genom-men werden.

FreistellungMutterschutzSechs Wochen vor und bis zum Ablauf von acht Wo-chen (bei Mehrlingsgeburten zwölf Wochen) nach der Geburt besteht ein Beschäftigungsverbot für (werdende) Mütter. Während der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt besteht Kündigungs-schutz. Damit die Mutterschutzbestimmungen ein-gehalten werden können, muss die Schwangerschaft dem/der Vorgesetzten mitgeteilt und eine Bescheini-gung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung beim SG 1.2 eingereicht werden.Das Mutterschaftsgeld in Höhe von etwa dem Netto-lohn der drei Monate vor Beginn der Schutzfrist bean-tragen gesetzlich Versicherte bei ihrer Krankenkasse, privat Versicherte beim Bundesversicherungsamt. Rechtzeitig vor der Geburt sollte eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Sonderurlaub zur Geburt für VäterWerdende Väter können zur Geburt ihres Kindes einen Tag Sonderurlaub beantragen.

ElternzeitKündigungsschutz & Rückkehr in den Beruf Beschäftigte haben Anspruch auf drei Jahre Elternzeit, wobei der Mutterschutz angerechnet wird. Eine Eltern-zeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes muss spä-testens sieben Wochen (sechs Wochen bei Beamtin-nen und Beamten) vorher formlos schriftlich vom SG

1.2 verlangt werden. Die Elternzeiterklärung muss mindestens den Zeitraum bis zum vollendeten zwei-ten Lebensjahr des Kin-des umfassen. Mit Ein-gang der Erklärung beim Arbeitgeber, frühestens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, be-steht Kündigungsschutz bis zum Ende der Eltern-zeit.Nach der Elternzeit be-steht ein Anspruch auf Rückkehr auf den ur-sprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf einen, der mit dem vorherigen gleich-wertig ist. Eine wöchent-liche Arbeitszeit von bis zu 30 Stunden ist wäh-rend der Elternzeit mög-lich. Das Einkommen wird auf das Elterngeld ange-rechnet. Mit Zustimmung

des SG 1.2 und einem Antrag sieben Wochen vorher kann die Elternzeit vorzeitig beendet oder verlängert werden.

Arbeitszeit/-organisationGleitzeitFür die Mitarbeiter/-innen in Technik und Verwaltung werden familiäre Belange berücksichtigende Kern-arbeitszeiten vereinbart, sofern dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Alle Beschäftigten können an der Gleitzeit teilnehmen.

TeilzeitbeschäftigungEinem Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung wird ent-sprochen, sofern nicht wichtige dienstliche Belange entgegen stehen. Ein Antrag muss drei Monate vorher im SG 1.2 vorliegen.

Krankheit des KindesBeschäftigte haben Anspruch auf zehn Tage Kinder-krankengeld pro Jahr und unbezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn sie nach ärztlichem Attest der Arbeit fernbleiben müssen, um bei ihrem bis zu 12-jährigen Kind zu sein und eine andere im Haushalt lebende Per-son das Kind nicht betreuen kann. Wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht, ist in diesem Fall eine Lohn-fortzahlung ggf. möglich. Gleiches gilt für eine Erkran-kung der Betreuungsperson, wenn Beschäftigte des-halb ihr bis zu 8-jähriges Kind betreuen müssen. Gerne berät Sie das SG 1.2 weiter.

Befristete ArbeitsverträgeFür befristet Beschäftigte nach TzBfG enden die Arbeitsverträge mit Fristablauf. Für wissenschaftlich Beschäftigte in der Qualifizierungsphase, die mit Kind unter 18 Jahren in einem Haushalt leben, verlängern sich die Verträge automatisch um Mutterschutz und Elternzeit. In gegenseitigem Einverständnis können die Verträge um je weitere zwei Jahre/Kind verlängert werden.

FinanzenElterngeldBeschäftigte haben Anspruch auf 12 Monate Elterngeld in Höhe von 65-67% des durchschnittlichen Nettoein-kommens im Vorjahr, maximal 1.800€ pro Monat bzw. 14 Monate Elterngeld, wenn beide Elternteile Eltern-zeit nehmen. Elterngeldanträge sind an die Kreise und kreisfreien Städte zu richten.

Elterngeld PlusElterngeld und Elterngeld Plus können kombiniert wer-den. Elterngeld Plus beträgt höchstens die Hälfte des zustehenden Elterngeldes, kann für 24 Monate bezo-gen und mit Teilzeitarbeit ergänzt werden. Wenn beide Elternteile für mindestens vier Monate gleichzeitig eine Arbeitszeit zwischen 25-30 Wochenstunden nachwei-sen, erhalten beide vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus (Partnerschaftsbonus).

KindergeldKindergeld in Höhe von 184€ pro Monat für das erste Kind wird für im eigenen Haushalt lebende Kinder bis zum Alter von 18 Jahren gezahlt. Im öffentlichen Dienst muss das Kindergeld beim LBV beantragt werden.

BetreuungsgeldEltern, die für ihr Kind keine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen, haben vom 15.-36. Lebensmonat des Kindes Anspruch auf 150€ Betreuungsgeld.