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© Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland Konzepte zur Ersteinschätzung - strukturierte Ersteinschätzung in Deutschland (SmED) Impulsvortrag Dr. Dominik von Stillfried KBV Kooperationstagung Rettungsleitstellen Berlin, Mittwoch 16.01.2019

Konzepte zur Ersteinschätzung - KBV...Selbsteinschätzung vs Telefon-Triage (CH) Meer A. et al. (2003) Einfluss der medizinischen computerassistierten Telefontriage auf das Patientenverhalten:

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chla

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Konzepte zur Ersteinschätzung

- strukturierte Ersteinschätzung in Deutschland (SmED)

Impulsvortrag

Dr. Dominik von Stillfried

KBV Kooperationstagung Rettungsleitstellen

Berlin, Mittwoch 16.01.2019

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2 SEITE KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de

Selbsteinschätzung vs Telefon-Triage (CH)

Meer A. et al. (2003) Einfluss der medizinischen computerassistierten Telefontriage auf das Patientenverhalten:

erste Erfahrungen in der Schweiz. Schweizerische Ärztezeitung. 2003;84:Nr 41:2160-65

2% der Anrufer, die

ins Krankenhaus

wollten, wurden nach

tel. Ersteinschätzung

dorthin verwiesen

2% der Anrufer, die

ins Krankenhaus

wollten, wurden nach

tel. Ersteinschätzung

dorthin verwiesen

32% der Anrufer, die

sich selbst behandeln

wollten, wurde diese

Option nach

tel. Ersteinschätzung

empfohlen

32% der Anrufer, die

sich selbst behandeln

wollten, wurde diese

Option nach

tel. Ersteinschätzung

empfohlen

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3 SEITE KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de

Wo kann / muss die Ersteinschätzung

stattfinden? Projektbericht im Auftrag des Zi, veröffentlicht am 06.09.2017)

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4 SEITE KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de

Anforderungen

an ein Ersteinschätzungsverfahren

1. hochsensitive Erkennung abwendbar gefährlicher Krankheitsverläufe mit

hoher Behandlungsdringlichkeit

2. spezifische Zuweisung der Behandlungsanlässe an die zutreffende

Versorgungsebene

3. einfache Dokumentation/Erstellung von Übergabeprotokollen

4. Algorithmenbasierung, um Delegation an nichtärztliche Mitarbeiter zu

unterstützen (qualifizierte Disponenten sind aber notwendig)

Ersteinschätzung ist daher nicht identisch mit Triage

(Triage: Bestimmung einer Reihenfolge der Behandlung nach Dringlichkeit)

- Manchester-Triage zielt primär auf Kriterium 1

- Swiss Medical Assessment System (SMASS) erfüllt alle vier Kriterien

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Seite 5

Dringlichkeit

(Time-to-treat)

Medizinische Beurteilung

notfallmässig Ambulanz 144/

Spital Notfall

Dispositiv

(Point-of-care) Empfohlene Handlungsweise

Verdacht einer unmittelbaren

Lebensbedrohung, schnellstmöglich CPR-

Bereitschaft erstellen: Rettungswagen rufen,

Spitaleinweisung

Medizinische Beurteilung

sofort

Hausärzlicher

Notfalldienst Die ärztliche Beurteilung/Behandlung erlaubt

keinen Aufschub. Sofortige ärztliche

Beurteilung.

Medizinische Beurteilung

noch heute

Die medizinische Beurteilung/Behandlung muss

nicht sofort erfolgen, sollte aber nicht bis

morgen bzw. übers Wochenende aufgeschoben

werden

Medizinische Beurteilung

nicht dringlich Selbstbehandlung/

Apotheke

Die Beschwerden können von der betroffenen

Person selber (Hausmittel) behandelt werden

Ärztliche Beurteilung, wenn die Beschwerden

nicht von selber verschwinden.

Hausarzt

Apotheke

Hausarzt

Patientensteuerung: Zur richtigen Zeit am richtigen Ort

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Seite 6

• Zusammen mit dem Institut für

Hausarztmedizin der Universität Bern

wurden in einem mehrjährigen Projekt

die «Red-Flags» zu den wichtigsten

Leitbeschwerden erarbeitet1

• Die Wissensdatenbank ist

evidenzbasiert: es wurden mehr als

250 wissenschaftliche Studien

berücksichtigt

• Kontinuierlicher Einbezug weiterer

Triage-Systeme und Studien

Medizinische Evidenz aus mehr als 250 Studien

1. Schaufelberger M, Furger Ph, Derkx H, Meer A et al. Red Flags – Alarmsymptome der Medizin. Editions D&F 2013

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Seite 7

Dringlichkeit

(Time-to-treat)

Medizinische Beurteilung

notfallmässig Ambulanz 144/

Spital Notfall

Dispositiv

(Point-of-care) Empfohlene Handlungsweise

Verdacht einer unmittelbaren

Lebensbedrohung, schnellstmöglich CPR-

Bereitschaft erstellen: Rettungswagen rufen,

Spitaleinweisung

Medizinische Beurteilung

sofort

Hausärzlicher

Notfalldienst Die ärztliche Beurteilung/Behandlung erlaubt

keinen Aufschub. Sofortige ärztliche

Beurteilung.

Medizinische Beurteilung

noch heute

Die medizinische Beurteilung/Behandlung muss

nicht sofort erfolgen, sollte aber nicht bis

morgen bzw. übers Wochenende aufgeschoben

werden

Medizinische Beurteilung

nicht dringlich Selbstbehandlung/

Apotheke

Die Beschwerden können von der betroffenen

Person selber (Hausmittel) behandelt werden

Ärztliche Beurteilung, wenn die Beschwerden

nicht von selber verschwinden.

Hausarzt

Apotheke

Hausarzt

Patientensteuerung: Zur richtigen Zeit am richtigen Ort

medizinisches Regelwerk

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8 SEITE KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de

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Seite 9

Dringlichkeit

(Time-to-treat)

Medizinische Beurteilung

notfallmässig Ambulanz 144/

Spital Notfall

Dispositiv

(Point-of-care) Empfohlene Handlungsweise

Verdacht einer unmittelbaren

Lebensbedrohung, schnellstmöglich CPR-

Bereitschaft erstellen: Rettungswagen rufen,

Spitaleinweisung

Medizinische Beurteilung

sofort

Hausärzlicher

Notfalldienst Die ärztliche Beurteilung/Behandlung erlaubt

keinen Aufschub. Sofortige ärztliche

Beurteilung.

Medizinische Beurteilung

noch heute

Die medizinische Beurteilung/Behandlung muss

nicht sofort erfolgen, sollte aber nicht bis

morgen bzw. übers Wochenende aufgeschoben

werden

Medizinische Beurteilung

nicht dringlich Selbstbehandlung/

Apotheke

Die Beschwerden können von der betroffenen

Person selber (Hausmittel) behandelt werden

Ärztliche Beurteilung, wenn die Beschwerden

nicht von selber verschwinden.

Hausarzt

Apotheke

Hausarzt

Patientensteuerung: Zur richtigen Zeit am richtigen Ort

medizinisches Regelwerk ‚nationales‘ Regelwerk

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10 SEITE Zi-Bericht zum Entwicklungsstand Ersteinschätzungsverfahren / KBV/MB-Gespräch 10.04.2018 / www.zi.de

• Notruf 112

• Notaufnahme, Bereitschaftspraxis,

Hausarzt, Facharzt, telefonische ärztliche

Beratung sofort oder heute

inkl. Rettungsmittel/Fahrdienst, Hausbesuch

• Termin bei Haus- oder Facharzt später

• Welche medizinischen Ressourcen

sind für weitere Abklärung nötig?

• Personelle & apparative Ausstattung

der Bereitschaftspraxis/Notaufnahme

85

Leitsymptome:

Tabellen mit

Dringlichkeits-

einstufung &

Begleit-

symptomen

(red flags?)

Entwicklung mit

Unterstützung durch

einen medizinischen

Beirat (Haus- und

Fachärzte, MB,

Notfallmediziner)

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11 SEITE KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de

Rahmenvertrag strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland (SmED)

• Kooperation: HCQS GmbH (joint venture von aQua-Institut und in4medicine) und Zi

entwickeln das Swiss Medical Assessment System (SMASS) gemeinsam weiter

• Aufgaben:

• HCQS bringt medizinisches Regelwerk ein

• Gemeinsame Entwicklung zur Spezifizierung des nationalen Regelwerks

• HCQS stellt Software zur Integration beider Regelwerke; zentralserver-basiert mit

HL7 FHIR-Schnittstelle zur Integration in Primärsoftware; Lizenzvereinbarung und

Support für Satzungsaufgaben der KVen

• HCQS stellt Zulassung als Medizinprodukt sicher und haftet gegenüber Nutzern

gemäß gesetzlicher Bestimmungen

• Initiale Anwenderschulung durch HCQS

• Laufende Wartung / Weiterentwicklung des nationalen Regelwerks sowie

Qualitätssicherung der Anwendung bzw. der Software

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12 SEITE KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de

(112)

Software =

Entscheidungshilfe für

Gesundheitsfachberufe

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13 SEITE KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de

Schritt 0: Anlegen eines Falls

Übernahme von Angaben aus dem Primärsystem

(Content Management System der Arztrufzentralen)

PID, Geschlecht, Altersgruppe - Fieber, Schwangerschaft - Vortriage

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14 SEITE KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de

Schritt 1: Ausschluss einer unmittelbaren

Lebensbedrohung

Grafik: aQua-Institut

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15 SEITE KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de

Schritt 1: Sekundenschnelle Notfalleinschätzung

Grafik: aQua-Institut

Farbkodierung:

rot

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16 SEITE KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de

Einstieg über Körperregion Einstieg über Körperregion

Schritt 2: Auswahl der Leitbeschwerde (Symptom)

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17 SEITE KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de

Begleitbeschwerden Begleitbeschwerden Atemnot Atemnot Ergänzungsfragen Ergänzungsfragen

Farbkodierung:

rot

Schritt 3: Strukturierte Patientenbefragung

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18 SEITE KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de

Grafik: aQua-Institut

Einstieg über Suchtext Einstieg über Suchtext

Schritt 2: Auswahl der Leitbeschwerde (Symptom)

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Schritt 3: Strukturierte Patientenbefragung

Grafik: aQua-Institut

Farbkodierung:

grün

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20 SEITE KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de

Schritt 3: Sofortige Beratung jederzeit möglich

Grafik: aQua-Institut

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Schritt 4: Entscheidungsunterstützung aufgrund von

„Red Flags“

Grafik: aQua-Institut

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22 SEITE KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de

Schritt 5: SmED Empfehlung und Entscheidung der

Fachperson

Grafik: aQua-Institut

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Berücksichtigung der Begleitumstände durch Disponenten:

• bei Empfehlung: Notaufnahme z.B. Entscheidung über Anforderung eines

Rettungsmittels

• bei Empfehlung: ärztliche Behandlung sofort/heute z.B. Entscheidung über

Anforderung eines Hausbesuchs/Fahrdienst

Weitergabe an die Terminservicestelle (in der Fassung des TSVG) oder

Veranlassung einer ärztlichen Telekonsultation (Patientenidentifikation

notwendig) mit Rückkoppelungsschleife: sofern für Patienten mit akutem

Behandlungsbedarf (ärztliche Behandlung sofort / heute) kein Termin verfügbar,

Empfehlung zur Vorstellung in der Notaufnahme

Dokumentation des Ersteinschätzungsberichts (alle Fragen und Antworten

als PDF oder strukturierter Datensatz) an 112 oder behandelnde Stelle

(notwendig: Übermittlungsbefugnis, Patientenidentifikation

Denkbare Integrationsmöglichkeit mit 112: Prüfdatei, ob für einen Patienten

bereits eine Ersteinschätzung vom Tage vorliegt

Weitere Aspekte

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Evaluation im Rahmen des DEMAND-Projekts

• gefördert vom Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschuss

(Förderkennzeichen 01VSF17019)

• Konsortium, geführt von aQua-Institut für angewandte Qualitätsförderung

und Forschung im Gesundheitswesen GmbH, in Zusammenarbeit mit dem

Zentralinstitut der Kassenärztlichen Versorgung (Zi), dem Deutschen

Krankenhausinstitut (DKI), Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE),

Universitätsklinikum Heidelberg, Krankenkassen und Kassenärztlichen

Vereinigungen (KVen)

• Start im Mai 2018, Laufzeit bis April 2021

• 30 Modellstandorte in 11 KVen (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,

Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Schleswig-

Holstein, Thüringen, Westfalen-Lippe). Je KV soll SmED an bis zu 4

Krankenhäusern implementiert und evaluiert werden

• Vorher-Nachher und Fall-Kontroll Vergleiche (propensity score matching)

Zudem: laufende Evaluation in der Schweiz und

Einführung eines CIRS-Systems für SmED

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www.zi.de

Zentralinstitut für die

kassenärztliche Versorgung

in der Bundesrepublik Deutschland

Salzufer 8

10623 Berlin

Tel. +49 30 4005 2450

Fax +49 30 4005 2490

[email protected]

Vielen Dank für

Ihre Aufmerksamkeit