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Magenbandoperation Möglich, aber … Für krankhaft übergewichtige Menschen gibt es die Möglichkeit, sich einer operativen Behand- lung zu unterziehen. Doch die Krankenkassen lehnen eine Kostenübernahme – etwa für eine Magenbandoperation – in den meisten Fällen ab 29 WWW.MEDICAL-BEAUTYFORUM.COM Recht · Dossier 03 D ie Adipositaschirurgie (bariatrische Chirurgie; von griech.: Schwere, Gewicht) kennt verschiedene operative Maßnah- men, um das Magenvolumen zu verkleinern. Eine der be- kanntesten ist das sogenannte Magenband: Mittels Bauchspiege- lung wird ein Silikonband um den oberen Teil des Magens gelegt. Durch die so geschaffene Engstelle stellt sich ein frühes Sätti- gungsgefühl ein. Die Nahrungsmenge, die aufgrund des nun ge- ringeren Magenvolumens gegessen werden kann, ist begrenzt. Diese Art der Behandlung wird deutschlandweit von Adipositas- zentren, die häufig einer (Uni-)Klinik angeschlossen sind, durch- geführt. Aber auch hier gilt: Nur eine Veränderung der Lebens- weise führt langfristig zum Erfolg. Obwohl die morbide Adipositas von der WHO und dem deut- schen Sozialgesetzbuch Fünftes Buch Gesetzliche Kranken- versicherung (SGB V) als Krankheit anerkannt ist, stellt die Kostenübernahme für eine Magenbandoperation durch die Kran- kenkassen in Deutschland und anderen europäischen Ländern nicht den Regelfall dar. Sie muss für jeden Patienten einzeln be- antragt werden. Dabei ist die Ablehnungsrate der Kostenüber- nahmeanträge für eine chirurgische Therapie trotz medizinischer Fachgutachten, der bekannten Folgeerkrankungen und guten operativen Erfolgsraten mit etwa 70% sehr hoch. Eine generelle Aussage darüber, wann eine Magenbandopera- tion medizinisch notwendig ist, kann nicht gegeben werden. Jeder Versicherungsfall ist nach objektiven medizinischen Er- kenntnissen – und erforderlichenfalls durch einen neutralen me- dizinischen Sachverständigen – zu beurteilen. Folgende Kriterien nennt etwa die Deutsche Adipositas-Gesell- schaft als Indikation für eine chirurgische Therapie: I BMI > 40 kg/m 2 bzw. BMI > 35 kg/m 2 mit schwerwiegenden Begleiterscheinungen wie Diabetes, Gelenkerkrankungen etc. I Ultima Ratio: alle konservativen Behandlungsmaßnahmen sind bereits ausgeschöpft (z.B. Therapieprogramme, Rehabilitati- onsmaßnahmen, Selbsthilfegruppen, Bewegungstherapie) I Operationsrisiko darf die bei anderen Wahleingriffen bekann- ten Risiken nicht übersteigen I Ausreichende Motivation und vollständige Aufklärung des Pa- tienten über die Risiken I Konsequenzen des Eingriffs sind bekannt I Keine schwerwiegenden psychischen Störungen, keine Alko- hol- oder Drogensucht, keine Demenz, keine Allergien, Entzün- dungen etc. Kein Unterschied Auch ein Vergleich zwischen privat und gesetzlich Krankenver- sicherten zeigt, dass der Privatversicherte zwar im Vergleich zum gesetzlich Krankenversicherten einige Erleichterungen er- fährt. Letztlich sind jedoch auch hier Einzelfallentscheidungen zu treffen. Höchstrichterliche Rechtsprechung dient sowohl in der PKV als auch der GKV nur als mehr oder weniger starkes Argu- ment für die eigene Rechtsposition. Stefan Engels, seit 2002 zugelassener Rechtsanwalt, Tätigkeitsschwerpunkt: Geschäftsfeldentwicklung und Internationalisierung von Unternehmen Fotos: style-photography.de/Shutterstock.com

Kosten OP Behandlung Magenband RA Stefan Engels

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Für krankhaft übergewichtige Menschen gibt es die Möglichkeit, sich einer operativen Behandlung zu unterziehen. Doch die Krankenkassen lehnen eine Kostenübernahme – etwa für eine Magenbandoperation – in den meisten Fällen ab. Stefan Engels, seit 2002 zugelassener Rechtsanwalt, Tätigkeitsschwerpunkt: Geschäftsfeldentwicklung und Internationalisierung von Unternehmen.

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Page 1: Kosten OP Behandlung Magenband RA Stefan Engels

Magenbandoperation

Möglich, aber…Für krankhaft übergewichtige Menschen gibt esdie Möglichkeit, sich einer operativen Behand-lung zu unterziehen. Doch die Krankenkassenlehnen eine Kostenübernahme – etwa für eineMagenbandoperation – in den meisten Fällen ab

29WWW.MEDICAL-BEAUTYFORUM.COM

Recht · Dossier 03

Die Adipositaschirurgie (bariatrische Chirurgie; von griech.:Schwere, Gewicht) kennt verschiedene operative Maßnah-men, um das Magenvolumen zu verkleinern. Eine der be-

kanntesten ist das sogenannte Magenband: Mittels Bauchspiege-lung wird ein Silikonband um den oberen Teil des Magens gelegt.Durch die so geschaffene Engstelle stellt sich ein frühes Sätti-gungsgefühl ein. Die Nahrungsmenge, die aufgrund des nun ge-ringeren Magenvolumens gegessen werden kann, ist begrenzt. Diese Art der Behandlung wird deutschlandweit von Adipositas-zentren, die häufig einer (Uni-)Klinik angeschlossen sind, durch-geführt. Aber auch hier gilt: Nur eine Veränderung der Lebens-weise führt langfristig zum Erfolg.

Obwohl die morbide Adipositas von der WHO und dem deut-schen Sozialgesetzbuch Fünftes Buch Gesetzliche Kranken -versicherung (SGB V) als Krankheit anerkannt ist, stellt die Kostenübernahme für eine Magenbandoperation durch die Kran-kenkassen in Deutschland und anderen europäischen Ländernnicht den Regelfall dar. Sie muss für jeden Patienten einzeln be-antragt werden. Dabei ist die Ablehnungsrate der Kostenüber-nahmeanträge für eine chirurgische Therapie trotz medizinischerFachgutachten, der bekannten Folgeerkrankungen und gutenoperativen Erfolgsraten mit etwa 70% sehr hoch.Eine generelle Aussage darüber, wann eine Magenbandopera-tion medizinisch notwendig ist, kann nicht gegeben werden. Jeder Versicherungsfall ist nach objektiven medizinischen Er-kenntnissen – und erforderlichenfalls durch einen neutralen me-dizinischen Sachverständigen – zu beurteilen.

Folgende Kriterien nennt etwa die Deutsche Adipositas-Gesell-schaft als Indikation für eine chirurgische Therapie:I BMI > 40 kg/m2 bzw. BMI > 35 kg/m2 mit schwerwiegendenBegleiterscheinungen wie Diabetes, Gelenkerkrankungen etc.

I Ultima Ratio: alle konservativen Behandlungsmaßnahmen sindbereits ausgeschöpft (z.B. Therapieprogramme, Rehabilitati-onsmaßnahmen, Selbsthilfegruppen, Bewegungstherapie)

I Operationsrisiko darf die bei anderen Wahleingriffen bekann-ten Risiken nicht übersteigen

I Ausreichende Motivation und vollständige Aufklärung des Pa-tienten über die Risiken

I Konsequenzen des Eingriffs sind bekanntI Keine schwerwiegenden psychischen Störungen, keine Alko-hol- oder Drogensucht, keine Demenz, keine Allergien, Entzün-dungen etc.

Kein UnterschiedAuch ein Vergleich zwischen privat und gesetzlich Krankenver-sicherten zeigt, dass der Privatversicherte zwar im Vergleichzum gesetzlich Krankenversicherten einige Erleichterungen er-fährt. Letztlich sind jedoch auch hier Einzelfallentscheidungen zutreffen. Höchstrichterliche Rechtsprechung dient sowohl in derPKV als auch der GKV nur als mehr oder weniger starkes Argu-ment für die eigene Rechtsposition.

Stefan Engels, seit 2002 zugelassener Rechtsanwalt, Tätigkeitsschwerpunkt: Geschäftsfeldentwicklung und

Internationalisierung von Unternehmen

Fotos: style-photography.de/Shutterstock.com

MBF1305_29_Recht_MBF_Artikel 07.10.13 13:13 Seite 29