81
1 Belehrung der Kraftfahrer Nach der Fz-DA THW muss jeder Kraftfahrer einmal pro Jahr unterwiesen werden. Belehrung der Kraftfahrer Teilweise vom OV Ellwangen

Kraftfahrer Belehrungmedia.thw-friedberg.de/thwissen/Kraftfahrerbelehrung... · PPT file · Web view2013-01-19 · Nach der Fz-DA THW muss jeder Kraftfahrer einmal pro Jahr unterwiesen

Embed Size (px)

Citation preview

1

Belehrung der Kraftfahrer

Nach der Fz-DA THW muss jeder Kraftfahrer einmal pro Jahr unterwiesen werden.

Belehrung der KraftfahrerTeilweise vom OV Ellwangen

2

KF Belehrung

Hallo Kameraden,

Wir sind ständig bemüht, die Belehrung auf dem aktuellen Stand zuhalten. Solltet Ihr Anregungen, Aktuelles, Wünsche oder Kritik zuder Präsentation haben, so teilt mir dies bitte mit.Aktuelle Neuerungen:

Berechtigung für Sondergeräte: Gabelstapler, Radlader, Ladekran, Wasserfahrzeuge Starthilfe, Abschleppen und Schleppen Ladebordwand Anhänger

14. November 2011

3

Warum?Damit es nicht so enden muss!

4

Themenübersicht

GrundlagenRechte und

Pflichten der Kraftfahrer

FührerscheinAllgemeines Wartung und Pflege

Fahren mit Sondersignal

ENDE

5

Grundlagen

Fahrzeug Dienstanweisung (Fz-DA THW)- Grundlage StVO (Straßenverkehrsordnung)- In den 25 §en der Fz-DA THW ist geregelt wie alle THW

Fahrzeuge bewegt werden sollen und was bei gewissen Gegebenheiten zu beachten ist.

- Eine jährlich wiederkehrende Unterweisung ist Pflicht, da sonst die Fahrgenehmigung nicht gültig ist. Im Falle eines Unfalls kann das Folgen für Kraftfahrer, Ortsbeauftragten und Ausbilder haben.

6

Grundlagen

Mitzuführende Unterlagen § 7 (Fz-DA)

Persönlich: Führerschein (zivil)

THW Fahrgenehmigung

THW Helferausweis (Dienstausweis)

Was brauche ich noch?

- G25 Untersuchung (C, C1, C1E,CE) → ab 50 Jahre bzw. Seit Führerschein Jahrgang 1999

- Unterweisung auf das jeweilige THW KFZ- Kraftfahrerbelehrung Übersicht

7

Rechte und Pflichten

Mitzuführende Unterlagen § 7 (Fz-DA)

Fahrzeug: - Fahrzeugschein mit aktuellen HU enthält AU / SP / UVV Bescheinigung

- Fahrtenbuch mit Tankkarte

- Unfallschadensanzeige

- Merkblatt „Verhalten am Unfallort“

- Merkblatt für den Unfallgegner

- Betriebsanleitung des Fahrzeuges

- Formblatt Schadensmeldung

- Betriebsanleitungen für Zusatzausstattung

- GGVSE - Berechnung

8

Rechte und Pflichten

Mitnahme von Dritten nach § 10 (Fz-DA)Personen die nicht dem THW angehören, dürfen nur mitgenommen werden, wenn ein dienstliches Interesse besteht.

- Dienstliche Veranstaltungen- Aufgaben des THW werden erleichtert oder ermöglicht- Für Einsatz, Hilfeleistung, Veranstaltung erforderlich- Für Öffentlichkeitsarbeit- Angehörige anderer Organisationen für dienstliche Zwecke

(z.B. auch Helfervereinigung)

9

Rechte und Pflichten

Unfälle mit anderen Beteiligten § 20 (Fz-DA)- Schriftliche Weisungen / Unfallmerkblätter beachten- Unfälle sind grundsätzlich polizeilich aufzunehmen, auch bei

Bagatellschäden, weil es sich um Bundesfahrzeuge handelt- Ortsbeauftragter/Dienstvorgesetzter in Kenntnis setzen- Bei Personen- oder größeren Sachschäden über den

Geschäftsführer den LV und die Ltg. verständigen- Schriftliche Unfallmeldung über Geschäftsstelle an die THW-

Leitung weiterleiten.

10

Rechte und Pflichten

Wann darf man ein THW-Fahrzeug führen?- Besitz einer gültigen THW Fahrgenehmigung- Einweisung auf das zu führende Fahrzeug- Jährliche Kraftfahrerbelehrung (Versicherungsschutz)- Spezielle Unterweisung an den BuS oder beim Hersteller für

Bergungsräumgeräte und KFZ mit Kran.

→ Bei Zuwiderhandlung droht Entzug der Fahrgenehmigung

11

Rechte und Pflichten

Pflichten des Kraftfahrers nach § 18 (Fz-DA)- Fahrzeug muss verkehrs- und betriebssicher sein, - die Ladung gesichert (sicher verstaut und verwahrt)- Meldung von Schäden und Mängeln an Vorgesetzte- Normale, schonende und pflegliche Fahrweise

→ Bei Zuwiderhandlung droht Entzug der Fahrgenehmigung

12

Rechte und Pflichten

Pflichten des Kraftfahrers nach § 18 (Fz-DA)- Der Kraftfahrer darf kein Dienstfahrzeug führen, wenn er

wegen Ermüdung, Unwohlsein, Erkrankung oder Alkoholgenuss oder anderer berauschender Mittel, dazu nicht in der Lage ist.

- Achtung bei Gefahrgut, hier gelten spezielle Regelungen und THW-Bestimmungen

- In allen Fahrzeugen des THW gilt Rauchverbot.

→ Bei Zuwiderhandlung droht Entzug der Fahrgenehmigung

13

Rechte und Pflichten

Fahrgenehmigung Sondergerät- Bediener von Sondergerät (z.B. BrmG, Flurförderfahrzeug, Kfz. mit

Ladekran, etc.) müssen vor Erteilung der Genehmigung geschult sein. Dies ist durch Bescheinigung nachzuweisen und im THWin einzutragen.

- Boote des THW dürfen nur mit dem an der THW-BuS Hoya ausgestellten Bootsführerschein des Katastrophenschutzes geführt werden. Anderweitig erworbene Bootsführerscheine können nach entsprechender Umschulung bei der THW-BuS Hoya in den KatS-Bootsführerscheine umgeschrieben werden.

- Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen (§ 18 StVZO), und Arbeits- geräteanhänger ist ein Fahrtenbuch (inkl. Betriebsstunden) zu führen.

Rechte und Pflichten

14

Rechte und Pflichten

Ladebordwand- Die Ladebordwand muss während des Betriebes nach jeder Seite

sichtbar sein, damit der Verkehr nicht in die Ladebordwand fährt. Dies erfolgt durch Markierungsfähnchen auf der Plattformunterseite und Blinkleuchten auf der Oberseite der ausgefahrenen Plattform. An den Seiten sind reflektierende Warnstreifen an der Plattform angebracht. Ein Unterfahrschutz, entweder 3 teilig oder 1-teilig, ist ebenfalls Vorschrift.

15

Rechte und Pflichten

16

Ladebordwand- Beim Beladen der Plattform muss darauf zu achten, dass eine

ausreichend Standfläche zum sicheren Bedienen und Mitfahren auf der Plattform vorhanden ist. Das Lastdiagramm ist dabei zu berücksichtigen.

Rechte und Pflichten

Ladebordwand- Die auf der Plattform mitfahrende Person muss zur eigenen

Sicherheit die Haltestange benutzen. Diese muss erreichbar sein.

- Rollende und rutschende Lasten müssen auf der Plattform gesichert werden.

17

Rechte und Pflichten

Ladebordwand- Die Rollcontainer müssen zum Entladen auf der Ladefläche

gewendet werden, so, dass der Entladende immer hinter dem Rollcontainer steht! Nur so ist sicher, dass der Entladende nicht rückwärts über die Bodenleiste stolpert und den RC mit sich reist.

18

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Busfahrer (Klasse D1, D1E, D, DE ) die die Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2008 erworben haben, müssen das BKrFQG nachweisen, wenn sie gewerblich tätig werden wollen.

LKW Fahrer (Klasse C1, C1E, C, CE ) die die Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erworben haben, müssen das BKrFQG nachweisen, wenn sie gewerblich tätig werden wollen.

Fahrzeugführer, die die Fahrerlaubnis vor diesen Daten erworben haben, haben Bestandsschutz. (d. h. keine Grundqualifizierung)

für alle Fahrzeugführer gilt jedoch, dass sie eine 35 stündige Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren nachweisen müssen, die dann mit der Schlüsselzahl 95 im Feld 12 des Kartenführerschein eingetragen wird.

Übergangszeit 2008/2009 bis 2013/2014 Regelung gilt bei gewerblichen Fahrten nicht aber bei

Nebentätigkeiten (Zimmermann, Stahlbauer), wie Material und Werkzeug Transport, und bei Hilfsorganisationen

20

Fahren mit Sondersignal(Sonder- und Wegerechte)

Vorab ein Bild zum Nachdenken!

Nicht angepasste Fahrweise bei Glätte!

21

Fahren mit Sondersignal(Sonder- und Wegerechte)

- Einsatzfahrzeuge sind einem hohem Unfallrisiko ausgesetzt- Jährlich sind ca. 2500 Einsatzfahrzeuge an VU´s beteiligt- Dabei ca. 200 VU´s mit Personenschäden

häufigste Unfallorte

Kreuzungen (43,5 %)

Geraden (20,0 %)

T-Mündungen (12,2 %)

22

Fahren mit Sondersignal(Sonder- und Wegerechte)

Gründe für einen VU:- Fahrten unter Zeitdruck- Jagdfieber und Erfolgsdruck- Wahrnehmungseinschränkungen durch hohe Geschwindigkeit- Abrupter Sprung von der Ruhephase in die Hochleistungsphase- Geistige Auseinandersetzung mit Einsatzanlass- Ungewohnte Fahrzeuggröße und Fahrverhalten

23

Fahren mit Sondersignal(Sonder- und Wegerechte)

Unfall mit THW Einsatzfahrzeug

24

Fahren mit Sondersignal(Sonder- und Wegerechte)

Sonderrechte §35 (StVO) / §12 (Fz-DA THW)- Soweit es zur Erfüllung dringender hoheitlicher Aufgaben geboten

ist, sind Angehörige des THW bei Einsätzen im Rahmen des KatS von den Vorschriften der StVO befreit!(Sofern das Abweichen bzw. Hinwegsetzen über Verkehrsvorschriften, der Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe hinderlich im Wege stünde)

- Für die Beachtung der Vorschriften trägt der Kraftfahrer die uneingeschränkte Verantwortung!

- Die Fz-DA THW ist nur eine Anweisung, rechtliche Grundlage ist die StVO

25

Fahren mit Sondersignal(Sonder- und Wegerechte)

Sonderrechte §35 (StVO) / §12 (Fz-DA THW)

Hoheitliche Aufgaben sind:

- Rettung von Menschenleben- Bergen und Schützen von Sachwerten- technische Hilfeleistung- Katastrophenschutz und Übungen

26

Fahren mit Sondersignal(Sonder- und Wegerechte)

Sonderrechte §35 (StVO) / §12 (Fz-DA THW)Sonderrechte dürfen nur unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden!Es muss reproduzierbar sein, warum mit Sonderrechten gefahren wurde. Auch mit Sondersignal gilt die StVO!!!!Sonderrechte erlauben nur die Überschreitung von Rechtsformalien,keinesfalls aber die Antastung von Persönlichkeitsrechten!

→ die Behinderung bzw. Belästigung ist folglich erlaubt

Aber, es darf zu keiner Gefährdung und zu keiner Schädigung oder gar Verletzung von Dritten kommen!26

27

Fahren mit Sondersignal(Sonder- und Wegerechte)

Wegerechte §38 (StVO) / §12 (Fz-DA THW)- Wegerecht ist das Recht, unter Verwendung von blauem

Blinklicht und Einsatzhorn freie Fahrt von anderen Verkehrsteilnehmern zu fordern!

- Nur Einzusetzen bei höchster Eile um: Menschenleben zu retten, gesundheitliche Schäden abzuwenden oder erhebliche Sachwerte zu erhalten!

- Die Verantwortung für diese Einhaltung trägt allein der Fahrer!

- Die Fz-DA THW ist nur eine Anweisung, rechtliche Grundlage ist die StVO

28

Fahren mit Sondersignal(Sonder- und Wegerechte)

Wegerechte

Aber Achtung:- Wegerechte sind keine eingebaute Vorfahrt- Erst wenn andere Verkehrsteilnehmer reagieren darf man auf

sein Wegerecht zurückgreifen.- In Kreuzungen langsam einfahren da man nicht von allen

Verkehrsteilnehmern gesehen oder gehört wird.- Die Führungskraft empfiehlt, aber allein der Fahrer

entscheidet über die Nutzung von Sonder- bzw. Wegerecht und Geschwindigkeit.

29

Fahren mit Sondersignal(Sonder- und Wegerechte)

Wegerechte §38 (StVO) / §12 (Fz-DA THW)Das alleinige benutzen von blauem oder gelbem Blinklicht gibt, weder dem Fahrzeugführer besondere Rechte, noch legt es den übrigen Verkehrsteilnehmer besondere Pflichten auf.

Der Einsatz von blauem oder gelbem Blinklicht hat für die anderenVerkehrsteilnehmer nur eine Warnfunktion.

Wer Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein missbräuchlich verwendet, kann mit einem Bußgeld von20 Euro geahndet werden. Weitere Kosten, Fahrverbote und Verfahren können die Folge sein.

Keine Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten mit dem Privat – PKW. (siehe auch THW Rundverfügung 007/2007)

30

Fahren mit Sondersignal(Sonder- und Wegerechte)

Unfall mit 3 Schwerverletzten bei Einsatzfahrt

31

Fahren mit Sondersignal(Sonder- und Wegerechte)

Unfall mit Toten auf dem Weg zum Einsatz

Einsatz Nasse Fahrbahn

Einsatz In Gegenverkehr geschleudert

32

Fahren mit Sondersignal(Sonder- und Wegerechte)

Sicherheit Sicherheit geht vorgeht vor

Schnelligkeit !Schnelligkeit !

33

Wartung und Pflege

Warum Wartung und warum Pflege?

34

Wartung und Pflege

Fahrzeuge müssen bis zu 30 Jahre halten- Reinigung nach einer Fahrt, vor allem im Winter (sofern es die

Temperaturen zulassen).- Regelmäßige Wartungen und Kontrollen

(Wochen und Monatsplan)- Regelmäßig nach den Betriebsstoffen schauen.- WOLKEN (Wasser, Öl, Luft, Kraftstoff, Elektrische Anlage,

Notwerkzeuge)- Abschmieren der Achsen und Gelenke. Auch Türen und

bewegliche Teile (gemäß Bedienungsanleitung)

35

Checkliste- Checkliste für eine Regelmäßige Wartung aller Fahrzeuge und

Anhänger (Mat. Erhaltung Stufe 1)- Meldungen über Defekte werden schriftlich festgehalten und an

den Schirrmeister weitergeleitet- Jedes Fahrzeug hat einen Wochen bzw. Monatsplan, nach dem

es geprüft werden soll. (Anlage 17 / 17a der Fz-DA THW) So hat man einen Überblick, was gemacht werden muss.

- Bitte führt dies für UNSERE Sicherheit regelmäßig durch und meldet Defekte sofort weiter.

Wartung und Pflege

36

Wartung und Pflege

Fahrzeugpflege und Wartung- Ausbessern von kleinen Roststellen, da es sonst schnell zur

Durchrostung kommen kann.- Waschen und polieren nicht nur für den Fahrzeugerhalt sondern

auch für das äußere Erscheinungsbild.- Anbringen von Wachsschichten und Unterbodenschutz- Kleine Reparaturen schonen den Geldbeutel des Bundes und

erhalten die Fahrzeuge

3737

Wartung und Pflege(Betriebssicherheit / Prüfungen)

W asser

O el

L uft

K raftstoff

E lektrik

N otwerkzeuge

Überprüfung der Kühlaggregate

Ölstände überprüfenReifendruck, Atemschutzflaschen

Betriebsstoff KFZ, Gemisch oder Sonderkraftstoffe für Motorsäge, Motoraggregate und Motortrennschleifer

Beleuchtung, Halogenlampen der Beladung, Hand- und Kopfweitleuchten, LeuchtstofflampenBordwerkzeug, Absicherungsmaterial,Warnwesten ...

Übersicht

38

Allgemeines

Auf- und Absitzen- Kein springen, nur auf Weisung auf- bzw. absitzen- Sicherheitsgurt anlegen, Sitzplatz nicht verlassen- Bei Kindern ist auf die entsprechenden Rückhaltesysteme zu

achten- Verkehr beachten, möglichst auf der verkehrsabgewandten Seite

aussteigen- Auf Weisungen der Führungskraft achten

39

Allgemeines

Verhalten auf der Fahrt- Keine Körperteile und Gegenstände aus dem Fenster halten- Keinen Helm während der Fahrt tragen- Rauchen ist im Fahrzeug verboten

Vorausschauend und angepasst fahren- Auf Regen, Schnee, Glatteis achten. Größere Fahrzeuge

reagieren anders als ein PKW- Ausbildung mit Fahrertraining im OV überdenken

- Einachsanhänger Achtung Stützlast beachten.Im Normalfall sind die Klappkupplungen nicht ausreichend, da nur 50Kg Stützlast (Bsp. Feldküche, Bel-Anhänger)

- Zwei oder MehrachsanhängerKlappkupplung ausreichend, da Knickpunkt am Übergang Drehschemel-Deichsel liegt

- Tandemanhänger Achtung Stützlast beachten.Starre Kupplungen teilweise bis 1000Kg (je nach Beladung) da Knickpunkt an der Kupplung

Allgemeines

40 Immer die Angaben, Typenschilder und Fahrzeugschein beachten

Anhänger im THW

41

Allgemein

Das sind nur ein paar Kleinigkeiten.

Bitte diese RegelnBeachten. Übersicht

Rückwärts fahren nur mit Einweiser !!!

42

Allgemeines

Tanken mit der DKV- Das Tanken erfolgt über die DKV Karten. PIN und Kilometerstand

sind wichtig.

- Ein Fahrzeug sollte nach einer Fahrt oder bei halbem Tank wieder vollgetankt in die Garage gestellt werden. (Ersatzkanister und Winterdiesel beachten)

- ... der nächste Einsatz kommt bestimmt.

43

Allgemeines

Tanken und sonstige Dinge mit der DKVZusätzliche sind folgende Käufe möglich:

– KFZ Zubehör kaufen z.B.: Scheibenwischer, Öl, Glühbirnen, Sicherungen, Ersatzteile, etc.

– Übernahme von Abschleppgebühren bis 1500.- €– Truck Service 24h– Maut und Benutzungsgebühren

Benutzung für diese Dinge, wenn möglich, im Vorfeld abklären.

44

Allgemeines

Probleme mit der DKV KarteProbleme beim Tanken „Karte nicht lesbar“- Lösung: Karte kann vom Tankwart manuell eingegeben werde

Tankwart meint, Karte ist nicht gültig- Lösung: Anruf über DKV Hotline und Anfrage ob Karte gültig

oder freigeschaltet ist- Bei wiederholten Fehlfunktionen ist die Karte über die

Geschäftsstelle zu tauschen- Karte nicht neben Handy oder Magneten (Lautsprecher) lagern

45

Allgemeines

Werkstatt und Reparaturen- Genaue Aufgaben und Fehlerbeschreibung beilegen- Rapport und Kontrolle der Reparatur noch vor Ort- Rapportzettel mit dem Schirrmeister besprechen - Abwicklung immer über den Schirrmeister

Fahrzeug nicht Einsatzbereit- Sollte ein Fahrzeug aus bestimmten Gründen nicht Einsatzbereit

sein, so sollte dies an dem Fach für die Fahrzeugpapiere und direkt im Fahrzeug durch einen Vermerk gekennzeichnet werden

46

Allgemeines

Richtige Starthilfe nach ADACBei Neuwagen müssen keine Schäden an der Elektronik befürchtet werden, wenn bei der Starthilfe folgende Reihenfolge beachtet wird:

1. Zündung und alle Stromverbraucher beider Fahrzeuge ausschalten2. Beide Pluspole oder Ladepunkt mit dem roten Starthilfekabel

verbinden3. Schwarzes Kabel am Minuspol der Spenderbatterie anklemmen4. Freies Ende an einem stabilen Metallteil im Motorraum der

Empfängerbatterie anschließen (Kennzeichnungen beachten)5. Motor des Spenders starten, dann das Pannenfahrzeug starten6. Vor dem Abklemmen des Minuskabels sollte am defekten Auto ein

großer Stromverbraucher, (heizbare Heckscheibe oder Scheinwerfer), eingeschaltet werden (Spannungsspitzen vermeiden)

7. Bei Fahrzeugen, mit Nato-Steckdose, ist diese zu verwenden.

47

Allgemeines

Richtige Starthilfe nach ADACBei Neuwagen müssen keine Schäden an der Elektronik befürchtet werden, wenn bei der Starthilfe folgende Reihenfolge beachtet wird:

1. Zündung und alle Stromverbraucher beider Fahrzeuge ausschalten2. Beide Pluspole oder Ladepunkt mit dem roten Starthilfekabel

verbinden3. Schwarzes Kabel am Minuspol der Spenderbatterie anklemmen4. Freies Ende an einem stabilen Metallteil im Motorraum der

Empfängerbatterie anschließen (Kennzeichnungen beachten)5. Motor des Spenders starten, dann das Pannenfahrzeug starten6. Vor dem Abklemmen des Minuskabels sollte am defekten Auto ein

großer Stromverbraucher, (heizbare Heckscheibe oder Scheinwerfer), eingeschaltet werden (Spannungsspitzen vermeiden)

7. Bei Fahrzeugen, mit Nato-Steckdose, ist diese zu verwenden.

48

Allgemeines

Pannenhilfe / Abschleppen- Pannenhilfe kann nur in geringem Maß geleistet werden. Dafür ist im

Normalfall der Pannendienst zuständig- Abschleppen nur mit Abschleppstange. - Das allerwichtigste ist, dass die Kardanwelle bei längeren Strecken

ausgebaut wird, wenn der Motor beim abschleppen nicht laufen kann (Motorschaden / Getriebeschaden).

- Das zu schleppende Fahrzeug mit Luft versorgen. (LKW)- Wenn das Fahrzeug vorne 2 Schleppvorrichtungen hat, immer die

Abschleppvorrichtung verwenden die am weitesten vom Lenkrad entfernt ist

4949

Allgemeines Abschleppen ... ist das Ziehen eines betriebsunfähigen

Fahrzeuges zur nächstgelegenen Werkstatt.

Es genügt die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug. Der Lenker des geschleppten Fahrzeuges benötigt keine Fahrerlaubnis, muss jedoch mit der Führung dieses Kfz vertraut sein!

§ 15 StVO(1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeuges ist die Autobahn an der nächsten offiziellen Ausfahrt zu verlassen!

(2) Beim Abschleppen eines auf der Landstraße liegengebliebenen Fahrzeuges darf nicht auf die Autobahn aufgefahren werden.

(3) Während des gesamten Abschleppvorgangs haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten

50

Allgemeines

Schleppen ... ist das Ziehen eines betriebsfähigen Fahrzeuges, ohne Notfall. Betriebsfähige Kfz. dürfen nur nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung geschleppt werden.

Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 4 t dürfen nur mit einer Abschleppstange geschleppt werden.

Der Fahrer des Zugfahrzeuges (Zug mit mehr als 3 Achsen) benötigt die Fahrerlaubnis der Kl. 2, oder Klasse BE bzw. C1E oder sogar CE, da das zulässige Gesamtgewicht des "Anhängers" bzw. des abgeschleppten Fahrzeugs 750 kg überschreitet.Der Lenker des geschleppten Kfz. benötigt die für das geschleppte Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis.Beim Schleppen darf keine Bundesautobahn benutzt werden!50

Allgemeines

Abschleppen von Automatik KFZ- KFZ mit Automatikgetriebe dürfen nicht über lange Strecken abgeschleppt

werden. Bei abgeschaltetem Motor arbeitet die Ölpumpe des Getriebes nicht, eine ausreichende Schmierung der Zahnräder ist nicht gewährleistet. Bei Entfernungen < 50 Kilometern kann es bereits zu Schäden kommen. Angaben über die unbedenkliche Streckenlänge sowie die maximale Geschwindigkeit stehen in der Betriebsanleitung. Beim Abschleppen über längere Strecken muss bei fast allen Fabrikaten die Gelenkwelle ausgebaut werden.

- Bei Fahrzeugen, die eine Fahrstufe N (neutral) besitzen, kann diese Stufe zum Abschleppen des Fahrzeugs eingelegt werden, ohne dass mit Problemen zu rechnen ist. Angaben dazu im Handbuch prüfen.

- Im Zweifelsfall, muss dass Fahrzeug mittels eines Abschleppwagens transportiert werden.

5252

Allgemeines

Reifenkunde

Symbol F G J K L M N

Geschwindigkeit in km/h 80 90 100 110 120 130 140

Ursprung Ziel Faktor

Bar PSI 14,504

PSI Bar 0,069

120 PSI entsprechen ~ 8,27 bar

Lbs kg 0,454

Kg Lbs 2,205

8270 lbs entsprechen ~ 3755 kg 7385 lbs entsprechen ~ 3353 kg

53

Allgemeines

53

315 Reifenbreite in mm

80 Querschnittsverhältnis Höhe : Breite in %

R Radialbauweise

22.5 Felgen-Nenndurchmesser der Steilschulterfelge

154 3750 kg Reifentragfähigkeit E (Einzelbereifung)

150 3350 kg Reifentragfähigkeit Zw (Zwillingsanordnung)

M Geschwindigkeit 130 km/h

alternativ zulässige Betriebskennung

tubeless schlauchlos

Index

Reifen-tragfähig-keit (kg/Reifen)

147 3075

148 3150

149 3250

150 3350

151 3450

152 3550

153 3650

154 3750

155 3875

156 4000

54

Allgemeines

Reifenkunde- Bei LKW Reifen -> Geschwindigkeitssymbol F und G für 80 km/h,

J für 100 km/h- Dreieck ab Baujahr 1990, ab Baujahr 2000 4-stellige Nummer

Schneeketten (Gleitschutzketten)- Höchstgeschwindigkeit 50 km/h- Nachziehen und Kontrolle der Ketten- Auf richtigen Sitz und Montage achten- Kettenart beachten

55

Reifenkunde- M+S oder Schneeflocke für Winterreifen

- Verschleißanzeiger

Allgemeines

55

56

Allgemeines

Ausfüllen des Fahrtenbuches- Einträge werden oft vergessen oder falsch getätigt- Der Fahrtennachweis gilt als Dokument und soll auch so

behandelt werden- Eine leserliche Schrift (auch Unterschrift) ist wünschenswert- Fahrstrecke und Zweck der Fahrt unbedingt eintragen- Fahrauftrag (mündlich oder schriftlich) erforderlich- Keine Änderungen beim ausfüllen des Dokumentes

57

Allgemeines

Ausfüllen des Fahrtenbuches (Deckblatt)

1 / 2011

GKW I THW - 90398

58

Allgemeines

Ausfüllen des Fahrtenbuches (Teil 1)

1 11.11.11 19.30 11.11.11 22.00 GSt Ffm & zurück Abholung v. Ausstattung

Zu 1: Motoröl 0,5 Liter nachgefüllt

59

Allgemeines

Ausfüllen des Fahrtenbuches (Teil 2)

12345 12417 72 66 12417 K.Mustermann

A.Schusser

K.Mustermann

60

Allgemeines

Ausfüllen des Fahrtenbuches (Rückseite)

Friedberg/ H. 31.12.2011

K.Mustermann

01.01.2011 31.12.2011 1978

494120614

25

15

61

Erteilung des Fahrauftrages im OV FriedbergA. Diedrichs OrtsbeauftragterDelegierte:N.N ZugführerN.N Schirrmeister

Vor jeder Fahrt ist die Erteilung eines Fahrauftrages notwendig. Der Fahrauftrag wird durch den Befugten schriftlich erteilt. In Ausnahmefällen ist die Erteilung eines mündlichen Fahrauftrages zulässig. Diese können z.B. erteilt werden: bei Fahrten im Rahmen von Einsätzen. Es muss jedoch nachträglich eine schriftliche Bestätigung erfolgen.

Allgemein

62

Allgemeines

Feinstaubplaketten-VerordnungKeine Plakette in einer Umweltzone benötigen:

- Fahrzeuge, die Sonderrechte nach § 35 StVOin Anspruch nehmen können

63

DME-DieselMotorenEmissionen

● Hintergrund- Rußpartikel, die bei der unvollständigen Verbrennung fossiler

Brennstoffe IMMER entstehen

- Partikelgröße liegt im bis 3,5 µm Bereich, damit sind Teilchen lungengängig

- Annahme, dass die Rußteilchen selbst Krebserzeugend sind ist, falsch, ABER die große aktive Oberfläche (bis zu 1.000m² pro Gramm) ermöglicht Anhaftungen von Stoffen an die Oberfläche, Die für die Krebserzeugung verantwortlich gemacht werden

DME ist krebserzeugend und stark gesundheitsgefährdendDME ist krebserzeugend und stark gesundheitsgefährdend

64

DME-DieselMotorenEmissionen

● Maßnahmen- Bei Arbeiten mit Dieselbetriebenen Maschinen (Radladern,

Ladekranen, Dieselstapler) immer darauf achten, dass der Bediener aber auch einweisendes Personal nicht unmittelbar im Einwirkungsbereich der Abgase stehen müssen – im Zweifel muss ein Abgasschlauch verwendet werden

- Der Betrieb der Fahrzeuge in den Fahrzeughallen ist auf ein absolutes Minimum zu beschränken – das gilt auch für Fremdheizungen

- Der Betrieb von Dieselstaplern in Hallen ist nur mit zusätzlichem Feinstaubfilter zulässig

65

Allgemeines

Marsch im geschlossenen Verband §14- Geschlossene Bewegung von drei oder mehr Fahrzeugen- Genehmigung von zuständiger Behörde (über 30 Kfz)- Abblendlicht an allen Fahrzeugen (auch am Tag)- Erstes und letztes Fahrzeug mit blauem Blinklicht- Flaggensatz, Warnweste, Winkerkelle und Handleuchte- Richtige Beflaggung beachten- Fahrzeugabstand Straßen 50m / Autobahn 100m

66

Allgemeines

Beflaggung

Für abschleppende Fahrzeuge

Für abgeschleppte und Pannenfahrzeuge

Geschlossener Verband alle Fahrzeuge mit Ausnahme des letzten Fahrzeug

Letztes Fahrzeug im geschlossenen Verband

Übersicht

67

Führerschein

LKW Führerschein über 50 Jahre und „Neulinge“ Klassen (C, CE, C1, C1E)

- Regelmäßige Untersuchungen alle 5 Jahre- G25 Untersuchung ärztliche und augenärztliche Untersuchung- Regelung gilt auch für „neue“ Führerscheininhaber- Zwei Jahre Frist, in der Zeit darf der LKW Führerschein nicht

genutzt werden, danach ist der Führerschein verfallen.

Erneute Ausbildung und Prüfung.- Gültig ab dem Jahr 1999.

68

Führerscheinklassen

M- Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor und einem

Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h

A- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50

ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

A1 - Krafträder der Kl. A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm

und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)

69

Führerscheinklassen

B: im THW MTW`s

- Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg und max. acht Sitzplätzen + Fahrer, auch mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von max. 750 kg oder mit einer zul. Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässiger Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt und die Gesamtmasse des Anhängers nicht die des PKW übersteigt.

70

- Beispiele:- KFZ 3500Kg und Anh. 750Kg = 4250Kg

ERLAUBT ► zGG des Zuges ist über 3,5t aber Anh. Nur 750Kg - KFZ zGG 2,6t (Leergew. 1,1t) + Anh. 900kg = 3,5t zGG des Zuges

ERLAUBT ► zGG des Zuges nicht über 3,5t und zGG des Anh. ist unter dem Leergew. des KFZ.

- KFZ zGG 3,5t + Anh. zGG 900kg = 4,4t zGG des ZugesVERBOTEN ► zGG über 3,5t und der Anh. über 750kg

- KFZ zGG 2t (Leergew. 800kg) + Anh. zGG 1,1t = 3,1t zGG des Zuges VERBOTEN ► zGG des Anhänger ist höher als das Leergew. des KFZ

Führerscheinklassen

71

Führerscheinklassen

BE: im THW MTW´s mit großem Anhänger

- Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter B fallen

- Max. Anhängelast steht im Fahrzeugschein (meist unterhalb der zul. Gesamtmasse des Fahrzeuges)

- Anhänger dürfen (bei manchen Geländewagen und LKW) das 1,5-fache der Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. (Anhänger max. 6250Kg)

Beispiel: PKW 3500Kg + Anhänger 2000Kg = 5500 Kg PKW 2200Kg + Anhänger 1700Kg = 3900Kg

72

Führerscheinklassen

C1: im THW MLW (I-Trupp)- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen

Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

73

Führerscheinklassen

C1E: im THW MLW (I-Trupp)- Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem

Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wobei die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg sowie die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen darf

74

Führerscheinklassen

C: im THW alle LKW (GKW, Kipper, etc.)- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen

Gesamtmasse von mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

75

Führerscheinklassen

CE: im THW alle LKW (GKW, Kipper, etc.)- Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

76

Führerscheinklassen

D1- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur

Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz, mit Anhänger mit zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

D1E- Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem

Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wobei die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg sowie die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen darf

77

Führerscheinklassen

D- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur

Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

DE- Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

78

Führerscheinklassen

S- Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit

einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder einer Leistung von nicht mehr als 4 kW; bei vierrädrigen Leichtfahrzeugen beträgt das höchstzulässige Leergewicht 350 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen) 

79

Führerscheinklassen

L

- Für die Land- oder Forstwirtschaft bestimmte und solche Zwecke eingesetzte Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h, auch mit Anhänger 

T- Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis

40 km/h, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, jeweils auch mit Anhängern

80

Zum Schluss ein Bild zum Nachdenken- 7 Verletzte beim

BJL 2000- 2 Rettungs-

hubschrauber- Alle Insassen

angeschnallt

Allgemeines

Übersicht

81

Ende

Danke für Eure Aufmerksamkeitund

Allzeit gute Fahrt.