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KREISLAUF- WIRTSCHAFT BAU Ressourceneffizienz steigern Abfälle vermeiden Baustoffe recyceln wirtschaftlich handeln ZENTRALVERBAND DEUTSCHES BAUGEWERBE

Kreislaufwirtschaftbau 2015

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KreislaufwirtschaftBau 2015

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KREISLAUF- WIRTSCHAFT BAU Ressourceneffizienz steigernAbfälle vermeidenBaustoffe recycelnwirtschaftlich handeln

ZENTRALVERBANDDEUTSCHES

BAUGEWERBE

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ImpressumV.i.S.d.P.: Dr. Ilona K. Klein

Herausgeber:Zentralverband des Deutschen Baugewerbes Kronenstraße 55 - 5810117 BerlinTelefon 030 20314-0Telefax 030 [email protected]

Fotos:Titelfotos: ZDB/Simonis (li.), RFB Kaarst GmbH (mi.), BGRB/Schulz (re.)Fotos: BGRB/Schulz (S. 5, 12 u., 14), Bildarchiv Otto Ehrmann (S. 19 u.), RFB Kaarst GmbH (S. 12 o.), Sandvik GmbH (S. 7, 17), ZDB/Hollube (S. 6, 9, 18), ZDB/Geruschka (S. 8, 19 o.), ZDB/Simonis (S. 15)

Druck:Ludwig Austermeier Offsetdruck oHG, Berlin

April 2015

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Bedeutung der Bau- und Abbruchabfälle für die Kreislauf-wirtschaft

Deutschland verfolgt das Ziel einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesell-schaft. Ein Schwerpunkt ist die Umsetzung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft, in der aus Abfällen wieder Rohstoffe werden, die dem Wirtschaftskreislauf erneut zur Verfügung stehen.

In Deutschland entstanden 2012 insgesamt ca. 200 Mio. Tonnen Bau- und Abbruchabfälle. Das sind 52,4 % aller anfallenden Abfälle. Daher kommt dem Bausektor beim Erreichen einer ressourcenschonenden Kreislaufwirt-schaft eine entscheidende Bedeutung zu.

Abb. 1: Abfallbilanz Deutschland 2012

Quelle: Statistisches Bundesamt

in 1.000 t % gerundet in Mio. t gerundet30318 7,97 8 30,318 30,346978 12,34 12,3 46,978 4749759 13,07 13 49,759 49,854218 14,25 14,3 54,218 54,2

199303 52,37 52,4 199,303 199,3380576 100,00 100 380,576 380,6

https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Umwelt/UmweltstatistischeErhebungen/Abfallwirtschaft/Tabellen/AbfallbilanzKurzuebersicht.html

Abfälle aus dem Bergbau 30,3 Mio. t (8,0 %)

Sekundärabfälle47,0 Mio. t (12,3 %)

Gesamt-Abfallmengein 2012 = 380,6 Mio. t

Siedlungsabfälle

Bau- undAbbruchabfälle(incl. Straßenaufbruch)199,3 Mio. t (52,4 %)

Siedlungsabfälle49,8 Mio. t (13,0 %)

Abfälle aus Produktionund Gewerbe54,2 Mio. t (14,3 %)

Die Bauwirtschaft stellt sich der Verantwortung für die Kreislaufwirtschaft

Mineralische Primärrohstoffe wie Sand, Kies, Kalk oder Ton sind zwar in Deutschland in großen Mengen verfügbar, ihr Abbau ist jedoch mit erheb-lichen Eingriffen in die Umwelt verbunden. Demgegenüber sind im deut-schen Bauwerksbestand ca. 60 Mrd. Tonnen mineralischer Baustoffe ge-bunden. Dieses Rohstofflager gilt es im Sinne des urban mining durch Recycling zu nutzen. Die letzten ungestörten Landschaftsräume im dicht

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besiedelten Deutschland werden dadurch geschont und die Inanspruch-nahme der immer knapper werdenden Deponiekapazitäten wird auf ein Minimum begrenzt.

Schon in 1995 startete die deutsche Bauwirtschaft die „Initiative Kreislauf-wirtschaft Bau“ (KWB), die sich für den Schutz natürlicher Ressourcen und die Steigerung der Ressourceneffizienz einsetzt.

Die KWB veröffentlicht in regelmäßig erscheinenden Monitoringberichten Daten zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle.

Der jüngste Monitoring-Bericht 2012 weist 192 Mio. Tonnen mineralische Bau- und Abbruchabfälle aus, von denen 175,1 Mio. Tonnen verwertet wur-den. Somit wurde eine Verwertungsquote von 91,2 % erreicht. Damit wird die von der EG-Abfallrahmenrichtlinie und dem deutschen Kreislaufwirt-schaftsgesetz bis zum Jahr 2020 geforderte Recycling- und Verwertungs-quote von mindestens 70 % bereits heute deutlich übertroffen.

Aufkommen mineralischer Bauabfälle in Deutschland in 2012 (Quelle: www.kreislaufwirtschaft-bau.de).Mio. t Verwert. % gerundet

Bodenund Steine 109,8 87,98 88Bauschutt 51,6 95,16 95,2Straßen-aufbruch 15,4 98,70 98,7Baustellen-abfälle 14,6 95,21 95,2Bauabfälleauf Gipsbasis 0,589 52,12 52,1

Summe: 191,989 91,21

60 %

70 %

80 %

90 %

100 %

88,0 %96,6 Mio. t

95,2 %49,1 Mio. t

98,7 %15,2 Mio. t

95,2 %13,9 Mio. t

0 %

10 %

20 %

30 %

40 %

50 %

60 %

Bodenund Steine

Bauschutt Straßen-aufbruch

Baustellen-abfälle

Bauabfälleauf Gipsbasis

Verwertung Beseitigung

52,1 %0,3 Mio. t

Daten: www.kreislaufwirtschaft-bau.de, Grafik: ZDB

Abb. 2: Verwertungsquoten der in Deutschland in 2012 angefallenen mineralischen Bauabfälle

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Kreislaufwirtschaft Bau fördern statt beschneiden

Die bestehenden abfallrechtlichen Regelungen benachteiligen die Kreis-laufwirtschaft Bau schon heute. So wird Bodenaushub bei geringer, oftmals natürlicher Schadstoffbelastung zu Abfall und muss zunehmend deponiert werden. Bürokratische Regelungen und Restriktionen bei der Verwendung von Recycling-Baustoffen führen außerdem zu zunehmenden Akzeptanz-verlusten.

Der vorliegende Entwurf der sogenannten Mantelverordnung, der die No-vellierung von Grundwasserverordnung, Bundesbodenschutz- und Altlas-tenverordnung sowie die neue Ersatzbaustoffverordnung umfasst, orien-tiert sich jedoch einseitig am Boden- und Grundwasserschutz und würde die Kreislaufwirtschaft Bau weiter beeinträchtigen.

Durch unangemessen strenge Grenzwerte und bürokratische Regelungen droht eine weiter zunehmende Deponierung großer Mengen von Böden und eine Halbierung der Bauschutt-Recycling-Quote. Nach vorsichtigen Schätzungen würden jährlich bis 50 Mio. Tonnen Bodenaushub sowie bis zu 25 Mio. Tonnen Bauschutt zusätzlich deponiert werden.

Schon jetzt treten Entsorgungsengpässe für mineralische Bau- und Ab-bruchabfälle auf. Da neue Deponien nicht in dem erforderlichen Umfang entstehen, nehmen die Transportentfernungen und Entsorgungskosten ra-pide zu. Bereits heute werden mineralische Abfälle in Nachbarländer ver-bracht, mit transortbedingt entsprechend negativen Auswirkungen auf die Umwelt (Lärm, CO2-Emissionen, Staub). Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht sind die Folgen dieses steigenden Schwerlastverkehrs schädlich, denn steigender Schwerlastanteil führt zu stärkerer Beanspruchung und zu mehr Verschleiß von Straßen und Brücken.

Eine weitere Einschränkung der Kreislaufwirtschaft Bau, würde nicht zuletzt den zusätzlichen Abbau von Millionen Tonnen mineralischer Rohstoffe be-deuten, der mit Eingriffen in die wenigen noch intakten Landschaftsräume verbunden wäre.

Aus all diesen Gründen muss die Mantelverordnung im Sinne der Förderung der Kreislaufwirtschaft korrigiert werden.

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Unsere Forderung:

Zur Ressourcenschonung und Abfallvermeidung muss die Kreislaufwirt-schaft Bau gefördert werden. Hierzu müssen ausgewogene Regelungen ge-schaffen werden, die sowohl den Belangen des Grundwasser- und Boden-schutzen als auch der Wirtschaftlichkeit Rechnung tragen. Bodenaushub muss vorrangig in Abgrabungen und Verfüllungen einer Verwertung zu-geführt werden können. Entsprechender Deponie- und Verfüllungsraum muss deutschlandweit flächendeckend zur Verfügung gestellt werden.

Auch die Verwendung von Recycling-Baustoffen darf nicht durch übertrie-bene Schadstoffgrenzwerte, überbordenden Untersuchungsumfang sowie bürokratische Anzeige- und Dokumentationspflichten eingeschränkt wer-den. Einfache Regelungen sind wichtig für eine sichere Anwendung in der Praxis und einen einfachen Vollzug.

Boden und Steine verwerten statt deponieren

Von den 109,8 Mio. Tonnen der in Deutschland in 2012 anfallenden Menge an Boden und Steinen wurden 85,9 Mio. Tonnen und somit 78,2 % in über-tägigen Abgrabungen verwertet (Abb. 3). Von der verbleibenden Menge in Höhe von 23,9 Mio. Tonnen konnten, nicht zuletzt aufgrund der im Bausek-tor zum Einsatz kommenden Recyclingtechnologien, 19,7 Mio. Tonnen als Recycling-Baustoff ebenso einer Verwertung zugeführt werden. Diese in den letzten Jahren etablierten Verwertungswege trugen dazu bei, dass die in 2012 in Deutschland deponierte Menge an Böden und Steinen auf 12,0 % begrenzt werden konnte. Es wird zukünftig darauf ankommen, dass neue gesetzliche Regelungen zum Boden- und Grundwasserschutz die zur Ver-wertung gelangenden Anteile an Boden und Steinen nicht zurückdrängen.

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Unsere Forderung:

Die Wiederverwendung von Boden und Steinen muss das Ziel sein. Die Grenzwerte für die Schadstoffbelastung dürfen nicht zu einer massen- haften Deponierung von Böden führen. Dafür ist Deponieraum zu kostbar.

Die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen die zunehmenden Proleme beim Umgang mit Böden und Steinen.

Bodenkreislauf im Verkehrswegebau schaffen

Bislang werden von den jährlich ca. 110 Mio. Tonnen im Zuge von Baumaß-nahmen anfallenden Böden und Steinen nur 12 % oder ca. 13 Mio. Tonnen deponiert. Häufig bestehen die öffentlichen Auftraggeber bzw. Umweltbe-hörden auf einem Bodenaustausch, obwohl eine Verwendung des Bodens im Zuge der Baumaßnahme technisch und umweltrechtlich möglich wä-re. Es macht keinen Sinn, diese Böden zu entsorgen und gegen vermeintlich unbelastete „Natur“-Böden auszutauschen. In wenigen Jahren weisen die

Daten: www.kreislaufwirtschaft-bau.de, Grafik: ZDB

Deckung des Bedarfs an Gesteinskörungen in Deutschland in 2012 (Quelle: www.kreislaufwirtschaft-bau.de).Mio. t % gerundet

13,2 12,02 1210,7 9,74 9,885,9 78,23 78,2

109,8 100,00 100

Beseitigung auf Deponien13,2 Mio. t (12,0 %)

Verwertungin übertägigen

Verwertung als Recycling-Baustoffe10,7 Mio. t (9,8 %)Boden

und Steineinsgesamt

109,8 Mio. tin übertägigenAbgrabungen, z.B.Gruben zum Abbau von Steinen und Erden85,9 Mio. t (78,2 %)

Abb. 2: Verbleib der in Deutschland in 2012 angefallenen Fraktion Boden und Steine

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erneuerten Böden aufgrund von verkehrsbedingten Emissionen wie Abga-sen, Reifen- und Bremsbelagabrieb oder Streusalz wieder die gleichen Be-lastungen wie die ausgetauschten Böden auf.

Die im derzeitigen Entwurf der Mantelverordnung vorgesehenen Schad-stoffgrenzwerte, würden die Situation weiter verschärfen, so dass ein große Mengen des bei Baumaßnahmen aus Straßenböschungen, Dämmen, Ram-pen oder Leitungsgräben anfallenden Bodens wegen leichter Verunreini- gungen deponiert und durch neues Material ersetzt werden müssten. Da-bei erlaubt § 12 der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung unein-geschränkt den Wiedereinbau von Böden und Steinen im Zuge einer Bau-maßnahme.

Kosten für Bodenaustausch beim Bau der Verkehrsinfra-struktur laufen aus dem Ruder

In einem konkreten Praxisfall wurde bei der Erneuerung einer Straßenbrücke in Rheinland-Pfalz auf Grund einer geringen Kontaminierung der vorhan-denen Brückenrampen vom öffentlichen Auftraggeber ein vollständiger Bodenaustausch angeordnet. Der vorhandene Boden musste über 100 km Entfernung zur nächsten Bodendeponie abtransportiert und neues Boden-material aus gleich großer Entfernung antransportiert werden. Die unplan-mäßige Erneuerung der Brückenrampen kostete den Steuerzahler mehr Geld als die Erneuerung der Stahlbetonbrücke. Die zunehmende Entsor-gung von Böden führt zu Deponieengpässen.

Nach einer ZDB-Umfrage haben sich die Entsorgungskosten von belasteten Böden der Klasse >Z2 (gemäß Mitteilung M 20 der Bund-Länder-Arbeitsge-meinschaft Abfall (LAGA)) innerhalb der letzten fünf Jahre bereits versechs-facht, wobei die Transportentfernungen bis zu 200 km betragen. Bei gering belasteten Böden bis Z2 sind die Entsorgungskosten auf 300 % des Preises von 2008 erhöht.

Durch die zusätzlichen Transporte und gestiegenen Deponieentfernungen werden nicht nur die Straßen überstrapaziert sondern jährlich ca. 500.000 Tonnen zusätzlicher CO2-Ausstoß verursacht. Schon heute verursachen der Austausch sowie zunehmende Transport von Böden über große Entfer-nungen schätzungsweise Mehrkosten in Höhe von über eine Milliarde Euro jährlich. Vor allem die chronisch unterfinanzierten Verkehrsinfrastruktur-

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haushalte würden hierdurch erheblich belastet. Die Finanzierung selbst der dringendst benötigten Infrastrukturmaßnahmen ist damit auf Jahrzehnte gefährdet. Dies gilt insbesondere für strukturschwache Kommunen.

Unsere Forderung:

Gering belastete Böden dürfen nicht zu Abfall werden. Die Grenzwerte zum Wiedereinbau der bei Straßen- und Tiefbaumaßnahmen anfallenden Bö-den sind an den straßentypischen Hintergrundbelastungen zu orientieren.

Insbesondere die öffentlichen Auftraggeber stehen in der Verantwortung, Böden wieder zu verwenden, wo immer technisch und umweltrechtlich möglich.

Es muss deutschlandweit flächendeckend Deponie- und Verfüllraum zur Verfügung gestellt werden, um kurze Transportwege für nicht verwert-baren Abfälle zu gewährleisten.

Böden mit natürlicher Vorbelastung müssen verwertbar sein

In großen Teilen Deutschlands weisen Böden naturbedingte (geogene) Be-lastungen auf. Diese natürlich belasteten Böden müssen unverständlicher-weise häufig auf weit entfernten Deponien entsorgt werden, weil ihre Wie-derverwertung von den unteren Umweltbehörden untersagt wird.

Praxisbeispiel 1: Neubau Einfamilienhaus in der EifelIn der Eifel liegen durch Vulkanismus und hohe Mineralanteile überwiegend Böden mit einer naturbedingten, d. h. geogenen Vorbelastung vor. Nach Boden-untersuchungen sind die Böden in die Bodenklasse Z 1.1 bis Z 1.2 nach Mittei-lung M 20 der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) einzustufen.

Ein neu zu errichtendes Einfamilienhaus mit einer Grundfläche von 130 m² soll im Kreis Vulkaneifel mit einem Kellerbauwerk errichtet werden. Für die 2,5 m hohen Kellerräume, die Bodenplattendämmung sowie die Stahlbeton-Bodenplatte ist der vorhandene Boden bis zu einer Tiefe von bis zu 3,0 m un-ter Geländeniveau auszuheben und nach Vorgaben der Umweltbehörde zu entsorgen.

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Die Einstufung des Lava-Bodens als Klasse Z 1.2 nach LAGA M20 macht ei-nen Transport auf eine Deponie der Deponieklasse 1 in 100 km Entfernung erforderlich und verbietet die Verwertung in einer 10 km entfernten Boden- verfüllung in einem Lavatagebau mit geogen vergleichbaren Belastungen. Durch die Deponierung entstehen Mehrkosten in Höhe von 22.080 Euro.

Unsere Forderung:

Die in der Mantelverordnung im Hinblick auf den Grundwasser- und Boden- schutz festgelegten Grenzwerte müssen den natürlichen Gehalt an ver-meintlichen Schadstoffen in Böden gemäß der geogenen Hintergrundbe-lastung berücksichtigen. Geogen belasteter Bodenaushub muss in der Re-gion wieder verwertbar sein.

Tabelle Praxisbeispiel 1: Bau eines Einfamilienhauses bei geogener Bodenvorbelastung durch Lava-Böden

Deponie Transportmehraufwand von 90 km für 720 t Lava-Boden 6.480 €

Deponiegebühr für 720 t Lava-Boden (i.M. 20 €/t) 14.400 €

Bodenuntersuchung, je angefangene 500 m3 Menge = 600 € 600 €

Koordination, Dokumentation und Archivierung 600 €

Mehrkosten gesamt (netto) 22.080 €

Stadtböden dürfen nicht zu Abfall werden

In großen Teilen Deutschlands weisen Böden auch anthropogen (mensch-) bedingte Hintergrundbelastungen auf . Diese sind bei fast allen Siedlungs-, Industrie- oder Verkehrsflächen anzutreffen und sollten bei der Grenzwert-setzung Berücksichtigung finden. Es macht beispielsweise wenig Sinn, den für den Bau einer innerstädtischen Tiefgarage ausgehobenen Boden zu de-ponieren, nur weil dieser geringfügige Belastungen wie die Böden im ge-samten Stadtgebiet aufweist.

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Praxisbeispiel 2: Bau einer innerstädtischen TiefgarageIm Rahmen eines innerstädtischen Wohnungsneubaus soll eine Tiefgarage auf 450 m² Grundfläche bei 3,5 m Aushubtiefe errichtet werden. Die dabei anfallende Menge an anthropogen vorbelastetem Bodenaushub (2.520 t) wird als Klasse Z 1.2 nach LAGA M20 eingestuft. Die derzeitigen Regelungen verbieten die Verwertung des Bodens an anderer ähnlich belasteter Stelle und machen einen Transport auf eine Deponie der Deponieklasse 1 in 80 km Ent-fernung erforderlich. Die Entsorgung und der Transport führen gegenüber einer Verwertung in 20 km Umkreis zu folgenden Mehrkosten:

Tabelle Praxisbeispiel 2: Bau einer Tiefgarage im anthropogen belasteten Innenstadtbereich

Zur Deponie Transportmehraufwand von 60 km für 2.520 t Boden (11 €/t)

27.720 €

Deponiegebühr für 2.520 t Boden (23 €/t) 57.960 €

Bodenuntersuchung, je angefangene 500 m3 Menge = 600 € (2.520 t = 1.575 m3)

2.400 €

Koordination, Dokumentation und Archivierung 1.500 €

Mehrkosten gesamt (netto) 89.580 €

Unsere Forderung:

Der anthropogen belastete Bodenaushub muss örtlich oder in Gebieten mit ähnlicher anthropogener Belastung wiedereingebaut und somit verwertet werden können. Die in der Mantelverordnung festgelegten Schadstoffgrenz-werte für Böden müssen an die überwiegend anzutreffenden Hintergrund-belastungen angepasst werden.

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Keine Beprobungspflicht für offensichtlich unbelasteten Bodenaushub

Ausgehobene Böden gelten unabhängig von ihrer Qualität und Belastung als Abfall. Nur innerhalb einer Baumaßnahme ist die Verwertung des Bo-denaushubs ohne Einschränkung gestattet, sofern keine Kontamination festgestellt wird. In jedem anderen Fall ist der Boden, je nach Verwendungs- zweck, nach unterschiedlichen Verfahren und in unterschiedlicher Intensi-tät zu untersuchen. Problematisch hierbei ist, dass nach dem Änderungs-entwurf der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung eine systemati-sche Bodenuntersuchung auch ohne Altlastenverdacht erforderlich wird.

Praxisbeispiel 3: Anlage eines GartenteichsDas entsprechende Beispiel bezieht sich auf ein nicht anthropogen vorbelas-tetes Grundstück, auf dem für die Anlage eines Gartenteichs 8 m³ Boden aus-gehoben werden.

Ohne eine aufwändige Untersuchung des Bodenaushubs auf Umweltschad-stoffe ist der Boden formal in die Kategorie Z2 nach LAGA M20 einzustufen und über eine Transportentfernung von 120 km zu einer Bodendeponie abzu-transportieren. Alternativ kann der Bauherr den Bodenaushub zur nächsten, nur 15 km entfernten Bodenverfüllanlage transportieren lassen, wenn er eine vollumfängliche Schadstoffanalyse des Bodens durchführen lässt, um ihn als unbelasteten Boden zu dokumentieren.

Für beide Varianten entstehen Mehrkosten gegenüber der früher üblichen einfachen Bodenentsorgung. Die unnötige Verbringung des Bodens auf eine entsprechend weit entfernte Deponie zeigt sich sogar als wirtschaftlicher, als die umweltfreundlichere Verwertung zur Verfüllung. Dies ist als eklatanter Fehlanreiz anzusehen.

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Tabelle Praxisbeispiel 3: Aushub von unbelastetem Boden beim Bau eines Gartenteiches

Variante A: Entsorgung des Bodens auf einer Deponie für belastete Böden

Transport u. Entsorgung von 8 m³ (12,8 t) unbelasteten Bodens als belasteter Boden (da ohne Beprobung) auf der 120 km entfernte Bodendeponie (30 €/t)

384 €

Gesamtkosten für Variante A (netto) 384 €

Variante B: Beprobung und Verwertung des Bodens in einer Bodenverfüllanlage

Transport und Verwertung von 8 m³ (12,8 t) des als unbelastet ein-gestuften Bodens in der 15 km entfernten Bodenverfüll- anlage (15 €/t)

192 €

Beprobung und Umweltanalytik des Bodenaushubs 600 €

Koordination, Dokumentation, Archivierung 100 €

Gesamtkosten für Variante B (netto) 892 €

Unsere Forderung:

Es ist eine unbürokratische Kleinmengenregelung erforderlich. Unbelasteter und nicht schadstoffverdächtiger Bodenaushub sollte vor sei-ner Verwertung (z. B. durch Wiedereinbau in eine Bodenverfüllung) keiner Beprobungs- und Untersuchungspflicht unterliegen. Ansonsten kommt es, wie im Beispiel dargestellt, zu unnötigen Mehrkosten und Fehlanreizen.

Ressourcenschonung durch Baustoff-Recycling

Mineralische Bau- und Abbruchabfälle werden zu hochwertigen, neutral güteüberwachten Recycling-Baustoffen aufbereitet, die sowohl in techni-scher als auch im Hinblick auf die Begrenzung von Umweltschadstoffen Primärprodukten absolut ebenbürtig sind. Insbesondere im Straßen- und Tiefbau haben sich güteüberwachte Recycling-Baustoffe seit über dreißig Jahren bewährt.

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Im Jahr 2012 wurden insgesamt 66,2 Mio. t. Recycling-Baustoffe herge-stellt. Damit deckten die Recycling-Baustoffe einen Anteil von 12,0 % des deutschen Bedarfs an Gesteinskörnungen. Der überwiegende Anteil davon entfällt mit 55,2 Mio. t auf Recycling-Baustoffe aus Straßenaufbruch und Bauschutt.

Grafik: www.kreislaufwirtschaft-bau.de

Deckung des Bedarfs an Gesteinskörungen in Deutschland in 2012 (Quelle: www.kreislaufwirtschaft-bau.de).Mio. t % gerundet

29,5 5,35 5,466,2 12,00 12211 38,25 38,2245 44,41 44,4

551,7 100,00 100

Industrieelle Nebenprodukte29,5 Mio. t (5,4 %)

insgesamt551,7 Mio. t

Recycling-Baustoffe66,2 Mio. t (12,0 %)

Kiese und Sande245,0 Mio. t (44,4 %)

551,7 Mio. t

Natursteine211,0 Mio. t (38,2 %)

Abb. 4: Deckung des Bedarfs an Gesteinskörnungen in Deutschland in 2012

Unsere Forderung:

Die kommende Ersatzbaustoffverordnung muss das Baustoff-Recycling fördern. Die bisherigen Schadstoffgrenzwerte dürfen nicht verschärft wer-den, da in der jahrzehntelangen Praxis keine Umweltrelevanz festgestellt wurde. Güteüberwachte Recycling-Baustoffe müssen als Bauprodukte an-erkannt werden. Die Dokumentation- und Anzeigepflichten sind denen für Primärbaustoffe anzupassen.

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Recycling-Baustoffe bei öffentlichen Ausschreibungen nicht ausschließen, sondern privilegieren

Seit über 30 Jahren haben sich Recycling-Baustoffe im Straßen- und Tief-bau bewährt. Jedoch schließen öffentliche Auftraggeber zunehmend die Verwendung von Recycling-Baustoffen in öffentlichen Straßenbaumaßnah-men aus. Grund hierfür sind die komplexen und bürokratischen Regelun-gen, die Recycling-Baustoffe gegenüber Primärbaustoffen diskriminieren.Im Sinne von Ressourceneffizienz und sparsamer Steuermittelverwendung muss die Mantelverordnung den Einsatz von Recycling-Baustoffen fördern. Hierzu müssen güteüberwachte Recycling-Baustoffe als Bauprodukte aner-kannt und wie Bauprodukte behandelt werden.

Die Mehrkosten für den Einsatz von Primärbaustoffen sowie für die Entsor-gung der mineralischen Bauabfälle hängen von den Transportentfernun-gen und den Deponiekosten ab. Sie können jedoch auf 36 Euro je Kubikme-ter geschätzt werden. Öffentliche Auftraggeber, die Recycling-Baustoffe ausschließen, schaden somit nicht nur der Kreislaufwirtschaft Bau, sondern setzen sich auch dem Vorwurf der nicht sachgerechten Verwendung von Steuermitteln aus.

Praxisbeispiel 4: Erneuerung einer kommunalen StraßeDie durch überzogene Grenzwerte verursachte Deponierung von Ausbauma-terial ist mit erheblichen Kosten verbunden, wie das Beispiel einer auf 100 m Länge erneuerten kommunalen Straße verdeutlicht.

Tabelle Praxisbeispiel 4: Erneuerung von 100 m Straße (Länge 100 m, Breite 5,5 m, Aushubtiefe 0,65 m)

Mehraufwand Dicke Menge (m3) Menge (t) Kostenansatz Mehrkosten

Deponierung Asphaltaufbruch 0,10 m 55 72 t(1 m3 = 1,3 t) 20 €/t 1.440 €

Mehrkosten Primärbaustoff Asphalt 0,10 m 55 72 t 18 €/t 1.296 €

Deponierung Tragschichtmaterial 0,20 m 110 198 t(1 m3 = 1,8 t) 30 €/t 5.940 €

Neue Tragschicht aus Primärbaustoff 0,20 m 110 198 t 12 €/t 2.376 €

Deponierung Bodenaushub 0,35 € 193 308 t(1 m3 = 1,6 t) 30 €/t 9.270 €

Mehrkosten gesamt (netto) 20.322 €

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Unsere Forderung:

Öffentliche Auftraggeber haben eine Vorbildfunktion. Im Sinne des Kreis-laufwirtschaftsgesetzes müssen öffentliche Auftraggeber bei Eignung Recycling-Baustoffe bevorzugen. Eine entsprechende Verpflichtung öffent-licher Auftraggeber ist in der Mantelverordnung aufzunehmen.

Sachgerechte Grenzwerte für Umweltschadstoffe

Mit der geplanten Änderung der Grundwasserverordnung, würde eine gro-ße Zahl von Grenzwerten (Geringfügigkeitsschwellen) für das Eluat aus Baustoffen und Böden die Anforderungen an die Trinkwasserqualität über-steigen. Dies gilt sowohl für Primär- als auch für Recycling-Baustoffe. Der durch den Recycling-Baustoff gesickerte Wassertropfen, müsste demnach sauberer als Trinkwasser sein. Besonders unverständlich hierbei ist, dass die Schadstoffkonzentration ausschließlich im Sickerwassertropfen und nicht im zu schützenden Grundwasser betrachtet wird.

Die wissenschaftlich unhaltbare Negierung jeglicher Verdünnung der ge-ringen Sickerwassermengen im Grundwasser stellt das Kernproblem für die Verwendung mineralischer Recycling-Baustoffe und Böden dar. Negati-ve Veränderungen des Grundwassers durch den Einsatz von Recycling-Bau-stoffen sind jedoch in der nunmehr über 30-jährigen Praxis des Baustoff-Recyclings nirgendwo in Deutschland festgestellt worden.

Die restriktiven Grenzwerte, würden in Verbindung mit der Negierung von Verdünnungseffekten zudem seit mehr als 100 Jahren bewährten Bauweise im Grundwasser unmöglich machen. Die Errichtung eines U-Bahntunnels in Betonbauweise wäre zukünftig im Grundwasserbereich ohne aufwendige und teure Zusatzmaßnahmen undenkbar.

Die aktuellen und zukünftigen Grenzwert für folgende Schadstoffe sind be-sonders unverständlich:

SulfatSulfat ist nicht toxisch. Die derzeitigen Grenzwerte für Sulfat wurden aus Gründen des Korrosionsschutzes von Leitungssystemen festgesetzt.

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Die großflächig durch die Landwirtschaft in Böden eingebrachten Mengen von Sulfatdünger führen nach einem Forschungsbericht (Öko-Institut 2008) zu Sulfatbilanzüberschüssen (Düngung minus Entzug durch Pflanzen) von durchschnittlich 102.000 Tonnen pro Jahr. Sulfat wird im Boden absorptiv nur in geringem Umfang festgehalten, so dass davon ausgegangen wer-den kann, dass in 10 Jahren bis zu 1 Mio. Tonnen Sulfat durch die Landwirt-schaft ins Grundwasser gelangen kann.

Bei Recycling-Baustoffen ist eine Sulfatauswaschung bei geschlossener Bauweise (z. B. als Tragschicht unterhalb einer Straßendecke) aufgrund fehlendem Kontakt mit Niederschlags- oder Grundwasser nahezu ausge-schlossen. Doch selbst bei offener Einbauweise und Wasserkontakt sind die darin enthaltenen Sulfatbestandteile bereits nach 1-2 Jahren nahezu aus-gewaschen. Anders als bei landwirtschaftlichen Flächen, werden Recycling-Baustoffe nur in vergleichsweise kleinen Flächen eingesetzt.

Die derzeitigen Regelungen sowie die zukünftige Mantelverordnung tragen all diesen Aspekten sowie der Verdünnung von Stoffeinträgen bei Eintritt von belastetem Sickerwasser ins Grundwasser keinerlei Rechnung. Seit den 1980er Jahren hat die Verwendung von sulfathaltigen Gipsputzen auch wegen der Rauchgasentschwefelung der Kohlekraftwerke und dem damit verbundenen Gipsanfall erheblich zugenommen. Deshalb werden zukünf-tig vermehrt Gebäude mit hohen Gipsputzanteilen abgebrochen werden, die zu erhöhten Sulfatwerten im Recycling-Eluat führen.

Ohne eine Anhebung werden die ausschließlich auf das Sickerwasser bezo-genen Grenzwerte für Sulfat zukünftig das Baustoff-Recycling und die Ver-wertung von Böden drastisch beschneiden.

Beispiel PAKUnter die Grenzwertsetzung für PAK fallen sowohl natürlich entstandene Kohlenwasserstoffkonzentrationen, wie sie z. B. nach der Rapsernte im Ackerboden in hoher Konzentration zu finden sind, als auch durch Verbren-nungsrückstände etc. hervorgerufene PAK-Gehalte. PAK sind deshalb in fast allen Böden zu finden. Die derzeit geltenden und zukünftigh nochmals ver-schärften PAK-Grenzwerte überschreiten in vielen Teilen Deutschlands die vorhandene Hintergrundkonzentration.

Die in der Mantelverordnung derzeit vorgesehenen PAK-Grenzwerte müs-sen angepasst werden, um eine massenhafte Deponierung von Böden zu vermeiden.

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Beispiel TOCDer Total Organic Content (TOC) von Böden führt oftmals zum Ausschluss der Wiederverwertung. Dabei handelt es sich häufig nur um Mutterboden-anteile, die weder die Umweltqualität noch die technischen Eigenschaften der Böden signifikant verschlechtern.

Um eine zunehmende Deponierung von Böden zu verhindern, müssen die zulässigen TOC-Gehalte angehoben werden. Außerdem muss der Umgang mit anmoorigen Böden praxisgerecht geregelt werden.

Einheitliche Eluat-Prüfverfahren zur Vermeidung von doppeltem Prüfaufwand

Zur Laborprüfung von aus Recycling-Baustoffen auswaschbaren Stoffen ist im Entwurf der Mantelverordnung eine Umstellung von dem bisheri-gen, seit Jahrzehnten praxiserprobten Schüttelverfahren auf das zeit- und kostenintensivere Säulenverfahren vorgesehen. Unverständlicherweise wird aber sowohl bei der Prüfung von Böden als auch im Deponierecht das Schüttelverfahren beibehalten.

Wenn eine Teilmenge der bei einer Baumaßnahme anfallenden Recycling-Baustoffe verwertet und die andere Teilmenge davon deponiert werden soll, ist also eine Prüfung nach dem Säulen- und dem Schüttelverfahren er-forderlich. Somit entsteht ein doppelter Prüfaufwand. Auch wenn der ge-plante Verwertungsweg nicht umgesetzt und der Boden verfüllt wird, ist eine Doppelbeprobung erforderlich.

Unsere Forderung:

Die Mantelverordnung muss eine durchgängige Prüfmethodik für Ersatz-baustoffe und Böden sowohl bei deren Verwertung als auch für deren De-ponieren enthalten. Daher sollte einheitlich nur das Schüttelverfahren zur Anwendung vorgesehen werden. Es liefert auch erfahrungsgemäß besser reproduzierbare Ergebnisse als das Säulenverfahren und hat sich in der bisherigen Praxis bewährt. Generell ist die Beprobung zu vereinheitlichen und die Analytik zu vereinfachen.

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Behördenkompetenz stärken

Vielfach werden bei öffentlichen Bauvorhaben Boden und Steine unnötig deponiert oder Primärbaustoffe anstelle von ebenso gut geeigneten Recy-cling-Baustoffen verwendet. Ursachen hierfür sind Unkenntnis der Rechts-lage , bürokratische Regelungen für den Einsatz von Recycling-Baustoffen und unzureichendes Verantwortungsbewusstsein.

Unsere Forderung:

Die Kompetenz der Behörden ist zu stärken. Für den Vollzug sind un- bürokratische und praxisgerechte Regelungen zu schaffen.

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