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© 2012 KPMG Alpen-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG- Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen,die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 1 KStR 2013: Wesentliche Änderungen zu § 12 KStG im Überblick Rz Inhalt 1268 - 1270 Abzugsverbot für Aufwendungen iZm Einkünften aus Kapitalvermögen bzw Aufwendungen iZm privaten Grundstücksveräußerungen, soweit der jeweilige besondere Steuersatz von 25% zur Anwendung gelangt. Gilt nicht für § 7 Abs 3 Körperschaften! 1295 Zuschreibung nach ausschüttungsbedingter Teilwertabschreibung iSd § 12 Abs 3 Z 1 KStG ist steuerpflichtig. 1300 Im Zweifel ist bei Beteiligungen unter 5% für Zwecke der Anwendung von § 12 Abs 3 Z 2 KStG von Umlaufvermögen auszugehen. Bei hohem funktionalem Zusammenhang kann aber auch Anlagevermögen vorliegen. 1307 - 1309 Klarstellungen/Ergänzungen zum Teilwertabschreibungsverbot bei mittelbaren Einlagen iSd § 12 Abs 3 Z 3 KStG • Weite Auslegung des Tatbestandsmerkmals • Keine Erwähnung eines 5jährigen Beobachtungszeitraums mehr • Widerlegbare gesetzliche Vermutung eines Zusammenhangs zwischen Einlage und TWA Beweislast trägt Zwischenkörperschaft! • Fallbeispiele zur Einlageleistung durch ausländische Körperschaften und natürliche Personen

KStR 2013: Wesentliche Änderungen zu § 12 KStG im Überblick

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Page 1: KStR 2013:  Wesentliche  Änderungen zu  § 12 KStG im Überblick

© 2012 KPMG Alpen-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen,die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

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KStR 2013: Wesentliche Änderungen zu § 12 KStG im Überblick

Rz Inhalt

1268-1270

Abzugsverbot für Aufwendungen iZm Einkünften aus Kapitalvermögen bzw Aufwendungen iZm privaten Grundstücksveräußerungen, soweit der jeweilige besondere Steuersatz von 25% zur Anwendung gelangt. Gilt nicht für § 7 Abs 3 Körperschaften!

1295 Zuschreibung nach ausschüttungsbedingter Teilwertabschreibung iSd § 12 Abs 3 Z 1 KStG ist steuerpflichtig.

1300 Im Zweifel ist bei Beteiligungen unter 5% für Zwecke der Anwendung von § 12 Abs 3 Z 2 KStG von Umlaufvermögen auszugehen. Bei hohem funktionalem Zusammenhang kann aber auch Anlagevermögen vorliegen.

1307-1309

Klarstellungen/Ergänzungen zum Teilwertabschreibungsverbot bei mittelbaren Einlagen iSd § 12 Abs 3 Z 3 KStG

• Weite Auslegung des Tatbestandsmerkmals

• Keine Erwähnung eines 5jährigen Beobachtungszeitraums mehr

• Widerlegbare gesetzliche Vermutung eines Zusammenhangs zwischen Einlage und TWA Beweislast trägt Zwischenkörperschaft!

• Fallbeispiele zur Einlageleistung durch ausländische Körperschaften und natürliche Personen

• Anwendung auch bei Veräußerung oder sonstigem Ausscheiden der Beteiligung