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Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Kultur und Bildung Regionale Entwicklung Verkehr und Fremdenverkehr GENERALDIREKTION INTERNE POLITIKBEREICHE FACHABTEILUNG STRUKTUR- UND KOHäSIONSPOLITIK B Fischerei

Kultur und Bildung Rolle - European Parliament · 2015. 1. 16. · In der Studie werden mögliche Gründe für die Diskrepanz zwischen den subjektiv empfundenen Ergebnissen und dem

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Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Kultur und Bildung

Fischerei

Regionale Entwicklung

Verkehr und Fremdenverkehr

B Rolle

Die Fachabteilungen sind Forschungsreferate, die die Ausschüsse, interparlamentarischen Delegationen und andere parlamentarische Einrichtungen beraten.

PolitikbereicheLandwirtschaft und ländliche EntwicklungKultur und BildungFischereiRegionale EntwicklungVerkehr und Fremdenverkehr

DokumenteSiehe Website des Europäischen Parlaments: http://www.europarl.europa.eu/studies

FachabteilungStruktur- und kohäSionSpolitik

Bildnachweise: istock international inc., Photodisk, Phovoir

Generaldirektion interne Politikbereiche

Generaldirektion interne Politikbereiche

FachabteilungStruktur- und kohäSionSpolitik B

Verkehr und Fremdenverkehr

Regionale Entwicklung

Fischerei

Kultur und Bildung

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

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GENERALDIREKTION INTERNE POLITIKBEREICHE DER UNION

FACHABTEILUNG B: STRUKTUR- UND KOHÄSIONSPOLITIK

FISCHEREI

BEWERTUNG DER AUSWIRKUNGEN DER "STRATEGIE FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER EUROPÄISCHEN

AQUAKULTUR" KOM(2002)0511 ENDG.

STUDIE

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Dieses Dokument wurde vom Fischereiausschuss des Europäischen Parlaments in Auftrag gegeben. VERFASSER Alistair Lane, European Aquaculture Society (EAS) Courtney Hough, Föderation der europäischen Aquakulturproduzenten (FEAP) John Bostock, University of Stirling Institute of Aquaculture (UoS). ZUSTÄNDIGER VERWALTUNGSBEAMTER Jesús Iborra Martín Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik Europäisches Parlament B-1047 Brüssel E-Mail: [email protected] SPRACHFASSUNGEN Original: EN Übersetzungen: DE, ES, FR, IT. Zusammenfassung: DE, EL, EN, ES, FR, IT, PL, PT. ZUM HERAUSGEBER Kontakt zur Fachabteilung oder Bestellung des monatlichen Newsletters: [email protected] Redaktionsschluss: Oktober 2009. Brüssel, © Europäisches Parlament, 2009. Dieses Dokument ist im Internet abrufbar unter: http://www.europarl.europa.eu/studies HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die hier vertretenen Auffassungen geben die Meinung des Verfassers wieder und entsprechen nicht unbedingt dem Standpunkt des Europäischen Parlaments. Nachdruck und Übersetzung- außer zu kommerziellen Zwecken - mit Quellenangabe gestattet, sofern der Herausgeber vorab unterrichtet und ihm ein Exemplar übermittelt wird.

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GENERALDIREKTION INTERNE POLITIKBEREICHE DER UNION

FACHABTEILUNG B: STRUKTUR- UND KOHÄSIONSPOLITIK

FISCHEREI

BEWERTUNG DER AUSWIRKUNGEN DER „STRATEGIE FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER EUROPÄISCHEN

AQUAKULTUR“ KOM(2002)0511 ENDG.

STUDIE

Inhalt: Die Strategie von 2002 (siehe KOM(2002)0511 endg.), die auf dem ausgezeichneten Wachstum der 1990er Jahre aufbauen sollte, war ein Meilenstein für die europäische Aquakultur. In der vorliegenden Studie werden die Auswirkungen der Mitteilung von 2002, wie sie sich aus Sicht der Akteure in Europa darstellen, mit den jüngsten Statistiken, Fakten und Ergebnissen des Wirtschafts-, Gesetzgebungs- und Forschungsprozesses verglichen. Während den Einschätzungen der befragten Akteure zufolge die Kernziele, d. h. Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher und die umweltpolitischen Ziele, teilweise erfolgreich umgesetzt wurden, ist dies beim Wachstums- und Entwicklungsziel nicht der Fall. Im untersuchten Zeitraum stagnierte die Aquakulturproduktion in der Gemeinschaft und war, was bestimmte Arten betrifft, sogar rückläufig. Die Entwicklung der Aquakultur seit 2002 wurde den Befragten zufolge durch die Frage des Zugangs zu entsprechenden Flächen in den Küstengebieten und im ländlichen Raum, einschließlich der Konkurrenz von Seiten anderer Ressourcennutzer, gebremst. Der Verwaltungsaufwand für (neue) Aquakulturbetriebe wurde ebenfalls als erheblich eingestuft. In der Studie werden mögliche Gründe für die Diskrepanz zwischen den subjektiv empfundenen Ergebnissen und dem „dokumentierten“ Erfolg bei der Umsetzung der Strategie von 2002 angegeben. Auf einige der weniger erfolgreichen Maßnahmen geht auch die Kommission in ihrer Mitteilung KOM(2009)0162 zur Strategie für die Aquakultur ein.

IP/B/PECH/NT/2008_175 Oktober 2009 PE419.123 DE

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

INHALTSVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS 7

TABELLENVERZEICHNIS 7

KASTENVERZEICHNIS 8

ZUSAMMENFASSUNG 9

HINTERGRUND 17

1. DIE AUSWIRKUNGEN DER AQUAKULTURSTRATEGIE VON 2002 AUS SICHT DER AKTEURE 23 1.1. Beteiligung an der Befragung 23 1.2. Erfolgsbewertung bei den Kernzielen 25 1.3. Nach Meinung der Befragten erfolgreichste Maßnahmen 30 1.4. Nach Meinung der Befragten am wenigsten erfolgreiche Maßnahmen 33 1.5. Maßnahmen ohne Erfolgseinschätzung seitens der Akteure 40

2. ANALYSE DER ABWEICHUNGEN ZWISCHEN DEN SUBJEKTIV EMPFUNDENEN AUSWIRKUNGEN UND DEN DOKUMENTIERTEN MASSNAHMEN 43 2.1. Überblick über die Abweichungen bei den KERNZIELEN und den

UNTERSTÜTZENDEN MASSNAHMEN 44 2.2. Größte Abweichungen bei den KERNZIELEN der Strategie 48 2.3. Größte Abweichungen bei in der Strategie vorgeschlagenen MASSNAHMEN 55

3. EMPFEHLUNGEN AN DEN FISCHEREIAUSSCHUSS 79 3.1. FÖRDERUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DER AQUAKULTURPRODUKTION

IN DER EU 80 3.2. SCHAFFUNG DER VORAUSSETZUNGEN FÜR EIN NACHHALTIGES WACHSTUM

DER AQUAKULTUR 83 3.3. VERBESSERUNG DES ANSEHENS UND DER POLITISCHEN FÜHRUNG DES

SEKTORS 84 3.4. Maßnahmen, die NICHT in der Strategie für 2009 enthalten sind 86 3.5. Zusammenfassung der Empfehlungen 88

BIBLIOGRAFIE 91

ANHANG I. BEFRAGTE 93

ANHANG II. ERGEBNISSE DER SEKTORBEFRAGUNG 95

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

ASC Aquaculture Stewardship Council

B2B Business to Business (Leistungen an andere Unternehmen)

BAFA Beratender Ausschuss für Fischerei und Aquakultur

BEUC Bureau Européen des Unions de Consommateurs (Europäischer Verbraucherverband)

CCRF Code of Conduct for Responsible Fisheries (Verhaltenskodex der FAO für verantwortungsvolle Fischerei)

CITES Convention on International Trade in Endangered Species (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen)

COFI-AQ (FAO) Committee on Fisheries sub-committee on Aquaculture (Unterausschuss „Aquakultur“ des Fischereiausschusses der FAO)

EAS European Aquaculture Society (Europäische Aquakultur-Gesellschaft)

EATIP European Aquaculture Technology and Innovation Platform (Technologie- und Innovationsplattform der europäischen Aquakultur)

EFF Europäischer Fischereifonds

EMAS Eco-Management and Audit Scheme (Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung)

EMPA/AEPM European Association of Mollusc Producers (Vereinigung europäischer Weichtiererzeuger)

FAO Food and Agriculture Organization (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen)

FEAP Federation of European Aquaculture Producers (Föderation der europäischen Aquakulturproduzenten)

FIAF Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (jetzt EFF)

FTE Forschung und Technologische Entwicklung

g.g.A. Geschützte geografische Angabe

g.t.S. Garantiert traditionelle Spezialität

g.U. Geschützte Ursprungsbezeichnung

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

GFP Gemeinsame Fischereipolitik

GMO Gemeinsame Marktorganisation

GVO Genetisch veränderter Organismus

HABs Harmful Algal Blooms (Schädliche Algenblüte)

HACCP Hazard Analysis and Critical Control Point (Gefährdungsanalyse und Festlegung von kritischen Kontrollpunkten)

HORECA Gastgewerbe

ICCAT International Commission for the Conservation of Atlantic Tunas (Internationale Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik)

IKZM Integriertes Küstenzonenmanagement

IUCN International Union for Conservation of Nature (Internationale Union zur Erhaltung der Natur)

KBBE Knowledge Based Bio-Economy ((Europäische) wissensbasierte Bioökonomie)

KMU Kleine und mittlere Unternehmen

MRO Maritime Raumordnung

MRS Multiple Retail Stores (Super-/Großmärkte)

MSC Marine Stewardship Council

NRO Nichtregierungsorganisation

OATP Offshore Aquaculture Technology Platform (Technologie-Plattform für Offshore-Aquakultur)

RAS Recirculating Aquaculture System (Geschlossene Wasserkreislaufsysteme)

RP6 6. Rahmenprogramm der Gemeinschaftsforschung

SEPA Scottish Environment Protection Agency

UoS University of Stirling (Institute of Aquaculture)

UVP Umweltverträglichkeitsprüfung

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Aufteilung der Beteiligung an der Studie 24

Abbildung 2: Herkunftsländer der Befragten 25

Abbildung 3: Aquakulturproduktion von Flossenfischen in der EU 2001-2008 51

Abbildung 4: Aquakulturproduktion von Flossenfischen in Europa 2001-2008 53

Abbildung 5: Europäische Aquakulturproduktion von Flossenfischen gesamt

2001-2008 54

Abbildung 6: Wachstum der globalen Aquakultur 2000 bis 2007 55

TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Gruppen von Akteuren, zu denen zur Teilnahme an der

Onlinebefragung EP175 Kontakt aufgenommen wurde 22

Table 2: Bewertung von Kernziel 1 26

Table 3: Bewertung von Kernziel 2 28

Tabelle 4: Bewertung von Kernziel 3. 29

Tabelle 5: Nach Meinung der Befragten ERFOLGREICHSTE Maßnahmen 30

Tabelle 6: Nach Meinung der Befragten am wenigsten erfolgreiche

Maßnahmen 34

Tabelle 7: Maßnahmen ohne Erfolgseinschätzung seitens der Akteure 41

Tabelle 8: Abweichungsanalyse für Kernziel 1 und die entsprechenden Teilziele

und unterstützenden Maßnahmen 45

Tabelle 9: Abweichungsanalyse für Kernziel 2 und die entsprechenden Teilziele

und unterstützenden Maßnahmen 46

Tabelle 10: Abweichungsanalyse für Kernziel 3 und die entsprechenden Teilziele

und unterstützenden Maßnahmen 47

Tabelle 11: Größte Abweichungen bei KERNZIELEN 48

Tabelle 12: FEAP-Zahlen zur Aquakulturproduktion im Zeitraum 2001-2008 52

Tabelle 13: Größte Abweichungen bei MASSNAHMEN 56

Tabelle 14: Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken für das

Abwachsen von Speisefischen in Aquakulturkreislaufanlagen 60

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

KASTENVERZEICHNIS Kasten 1: Die Technologie- und Innovationsplattform der europäischen

Aquakultur (EATIP) 33

Kasten 2: Die Technologie-Plattform für Offshore-Aquakultur 40

KASTEN 3: Die Preiskrise bei Meerbarsch und Seebrasse in den Jahren 2001/

2002 49

KASTEN 4: Lachs als Beispiel 50

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

ZUSAMMENFASSUNG

In der Strategie von 2002 für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur wurden erstmals auf europäischer Ebene spezifische Ziele für den Aquakultursektor festgelegt. Im Einzelnen bestand das Ziel darin, langfristig sichere Arbeitsplätze vor allem in von der Fischerei abhängigen Gebieten zu schaffen, für den Verbraucher die Bereitstellung von Erzeugnissen zu sichern, die gesund, sicher und hochwertig sind, in der Tiergesundheit und im Tierschutz hohe Standards zu fördern und den Sektor umweltverträglich zu gestalten. Im europäischen Aquakultursektor stieß die Strategie auf Zustimmung, das Europäische Parlament und der Rat haben die betreffende Kommissionsmitteilung angenommen. In der nachstehenden Tabelle sind die Kernziele und die Teilziele zusammengefasst.

Kernziele der Strategie von 2002 - KOM(2002)0152

Teilziele

Steigerung der jährlichen Wachstumsrate der Aquakulturproduktion in der Gemeinschaft um 4 %

Lösung der Standortkonflikte, die derzeit die Entwicklung der Aquakultur in einigen Gebieten behindern

Förderung der Marktentwicklung

Steigerung der Beschäftigung in der Aquakultur im Zeitraum 2003-2008 um 8 000 bis 10 000 Vollzeitarbeitsplatzäquivalente

Verbesserung der politischen Führung im Sektor Aquakultur

Ein Maximum an Verbraucherschutz zu bieten, was die Sicherheit und Qualität der Erzeugnisse betrifft

Verringerung der Inzidenz von Krankheiten bei Tieren, die in Kulturen gehalten werden

Vorbeugung gegen die Übertragung von Krankheiten in Wildbestände und aus diesen

Im Hinblick auf die Verbraucher Sorge dafür tragen, dass Erzeugnisse zur Verfügung stehen, die gesund, sicher und hochwertig sind, sowie Förderung hoher Standards in der Tiergesundheit und im Tierschutz Maßnahmen im Zusammenhang mit der artgerechten Haltung

von Fischen in Kulturen und den Gefahren, die mit dem Auftreten der schädlichen Algenblüte verbunden sind

Maßnahmen zur Verringerung der negativen Auswirkungen der Aquakultur auf die Umwelt

Ausarbeitung von Normen und/oder freiwilligen Vereinbarungen, die einer Verschlechterung der Umweltsituation vorbeugen

Finanzielle Anreize durch die öffentliche Hand für die Anwendung von Entwicklungen in der Aquakultur, die positive Auswirkungen auf die Umwelt haben

Maßnahmen zur Erweiterung der Wissensbasis des Sektors

Sorge dafür tragen, dass der Sektor umweltverträglich ist

Finanzierung der Forschung und des technischen Fortschritts durch die öffentliche Hand und Unterstützung privater Initiativen auf diesem Gebiet

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

Im Rahmen der vorliegenden Studie wurde untersucht, wie die Akteure des Sektors den Erfolg der Strategie von 2002 wahrnehmen. Inzwischen hat die Europäische Kommission auch selbst eine Anhörung durchgeführt und eine neue Mitteilung über eine überarbeitete Strategie für die europäische Aquakultur veröffentlicht, die insbesondere darauf ausgerichtet ist, die weitere Entwicklung sicherzustellen und die Rolle der Behörden bei ihrer Umsetzung festzulegen. Nach einer Wachstumsphase in den 1990er Jahren kam es in der Folgezeit zu einer Stagnation im Aquakultursektor der Europäischen Union. Eine Steigerung der jährlichen Wachstumsrate der europäischen Fischzucht um 4 % würde bedeuten, dass die produzierte Menge, die 2002 bei etwa 615 000 Tonnen lag, bis 2008 auf 780 000 Tonnen hätte steigen müssen. Den Mitgliedsverbänden der Föderation der europäischen Aquakulturproduzenten (FEAP) zufolge belief sich die Flossenfischproduktion der EU jedoch auf 642 000 Tonnen (was einem jährlichen prozentualen Wachstum von 0,5 % entspricht). Damit ist klar, dass die in der Strategie festgelegte Wachstumsrate nicht erreicht wurde. Darüber hinaus ergaben die Zahlen aus dem Zeitraum 2001-2008 eine rückläufige Tendenz bei Karpfen (-2,9 % jährliches prozentuales Wachstum), Aal (-5 %), Lachs (-2,7 %) und Forelle (-2,1 %). Nimmt man Aal aus, entsprach die Produktion bei Karpfen-Lachs-Forelle insgesamt 80 % der europäischen Fischzucht von 2001. Ein Wachstum war bei weniger verbreiteten Arten wie Katfisch (8,7 %) und Steinbutt (19 %) zu verzeichnen, während die bedeutendsten Steigerungen bei den wichtigsten Fischarten auf Meerbarsch (8,7 %) und Seebrasse (9,7 %) entfielen. Daher war die Fischzucht in den meisten EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Griechenland (+9,4 % jährliches prozentuales Wachstum (Meerbarsch/Seebrasse)) und Spanien (+4,1 % jährliches prozentuales Wachstum (Meerbarsch/Seebrasse/Steinbutt)) im Zeitraum 2001-2008 rückläufig. Der Anstieg der Produktion im Sektor Meerbarsch und Seebrasse ging mit zwei Preiskrisen einher. Diese waren im Wesentlichen durch ein Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage infolge der rasch ansteigenden Produktion bedingt, insbesondere in Griechenland und der Türkei. Verschärft wurde die Situation durch die Saisonabhängigkeit der Produktion von Meerbarschen und Seebrassen, die dazu führte, dass die größten Mengen im Herbst geerntet werden, wenn die Nachfrage zurückgeht. Die Überproduktion war also offenbar ein wichtiger Faktor, und die Auswirkungen der Krise schmälerten die Rentabilität und verursachten in vielen Fällen finanzielle Verluste. Auf jede dieser Krisen folgte eine erhebliche Unternehmenskonsolidierung. In Abschnitt 1 dieser Studie wird über die Ergebnisse einer Befragung berichtet, in deren Rahmen 112 im Sektor tätige bzw. mit ihm verbundene Akteure (Rücklaufquote: 57 %) ihre Einschätzung der Fortschritte bei der Umsetzung der Kernziele und der flankierenden Maßnahmen der Strategie von 2002 übermittelten. 47 % der Befragten stammen aus dem Aquakultursektor, bei den übrigen Befragten handelt es sich um Zulieferer, Verbraucherorganisationen, Naturschutz- und Entwicklungsorganisationen, Wissenschaftler und Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten. Konsens bestand in der Einschätzung, dass zwar die Kernziele, d. h. Ziele in Sachen Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher und umweltpolitische Ziele teilweise erfolgreich umgesetzt wurden, dies jedoch auf das Wachstums- und Entwicklungsziel nicht zutrifft. In der nachstehenden Tabelle ist der von den Befragten subjektiv wahrgenommene Erfolg der unterstützenden Maßnahmen der Strategie dargestellt, gemessen an den fünf Maßnahmen, die in der jeweiligen Kategorie ganz oben auf der Rangliste stehen. Es werden mögliche Gründe für die positive oder negative Einschätzung bzw. für die Tatsache

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

aufgeführt, warum die Mehrheit der Befragten zu einigen der Maßnahmen nicht angeben konnte, wie sie deren Erfolg wahrnehmen.

ERFOLGREICHSTE Maßnahmen

AM WENIGSTEN erfolgreiche Maßnahmen

KEINE Einschätzung übermittelt

Entwicklung der Einbindung der Beteiligten

Schaffung gemeinsamer Definitionen und Normen für eine „umweltverträgliche“

Aquakultur

Änderung der Rechtsvorschriften über

Tierarzneimittel

Neufassung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über die Lebensmittelhygiene

Verbesserung des Ansehens des Sektors

Anerkennung der Rolle der Frauen

Förderung der Erforschung alternativer Proteinquellen für

Fischfuttermittel

Schaffung gemeinsamer Definitionen und Normen für eine ökologische Aquakultur

Entwicklung von Instrumenten für die Bekämpfung der Auswirkungen, die durch

nichtheimische Arten entstehen

Ausweitung der Möglichkeiten zur Finanzierung der

Forschung und technischen Entwicklung

Einbindung zukünftiger Entwicklungen im Sektor Aquakultur in integrierte Strategien für bestimmte

Gebiete und Bewirtschaftungspläne

Forschung zur Entwicklung von Lösungen zur Bekämpfung

der Dezimierung durch geschützte Wildarten

Festlegung von Forschungsschwerpunkten

Entwicklung der Offshore-Technik für Fischkäfige

Neuausrichtung der Schwerpunkte für staatliche

Beihilfen durch das FIAF (jetzt EFF)

Weiterer Ausbau von Erzeugerverbänden

Abschnitt 2 des Berichts ist eine von den Verfassern der Studie durchgeführte Abweichungsanalyse. Dabei werden anhand der Ergebnisse der Forschung sowie anhand legislativer Entwicklungen und anderer Informationsquellen die erzielten Erfolge vor dem Hintergrund der vorgeschlagenen Ziele und Maßnahmen untersucht. Auf diese Weise soll ausgehend von den tatsächlichen Auswirkungen eine realistische Beurteilung von Erfolg oder Misserfolg vorgelegt werden. Auf der Grundlage der Angaben der Akteure und der Verfasser werden nachstehend die größten Leistungsdefizite aufgezeigt. Es wird der aktuelle Wissensstand erläutert, zudem wird auf mögliche Gründe für die Einschätzung der Mehrheit der Akteure hingewiesen und ein Vergleich mit der Bewertung durch die Verfasser angestellt. Im Rahmen von Kernziel 1 betreffen die wichtigsten unterstützenden Maßnahmen, die für den Erfolg bei der Erreichung dieses Ziels ausschlaggebend sind, den Bereich Marktentwicklung, Marketing und Information sowie den Wettbewerb um geeignete Standorte. Was Kernziel 2 betrifft, so treten keine größeren Abweichungen zutage; bei Kernziel 3 hängen die wichtigsten unterstützenden Maßnahmen mit der Ausarbeitung spezifischer Leitlinien für die Prüfung der Umweltverträglichkeit der Aquakultur sowie mit der Bewirtschaftung von Wildfischbeständen als Besatzmaterial, mit Maßnahmen zur

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

Stärkung der positiven Auswirkungen von extensiven Zuchttechniken und der Aufstockung (mit Blick auf das Image des Sektors) sowie Lösungen zur Bekämpfung der Dezimierung durch geschützte Wildarten (z. B. Vögel) zusammen.

Kernziel 1. Steigerung der Beschäftigung in der Aquakultur im Zeitraum 2003-2008 um 8 000 bis 10 000 Vollzeitarbeitsplatzäquivalente

Einschätzung der Mehrheit der Akteure

Einschätzung der Verfasser

Teilziele

Steigerung der jährlichen Wachstumsrate der Aquakulturproduktion in der Gemeinschaft um 4 %

teilweise erfolgreich in hohem Maße erfolglos

Förderung der Marktentwicklung teilweise erfolgreich teilweise/in hohem Maße erfolglos

Unterstützende Maßnahmen

Wettbewerb um geeignete Standorte

Entwicklung geschlossener Wasserkreislaufsysteme teilweise erfolgreich teilweise erfolglos

Marktentwicklung, Marketing und Information

Verstärkte Nutzung amtlicher Gütezeichen teilweise erfolgreich teilweise erfolglos

Ausarbeitung von Werbekampagnen neutral teilweise erfolglos

Entwicklung neuer Instrumente zur Erhebung statistischer Informationen über Produktion und Märkte

keine Einschätzung in hohem Maße erfolglos

Kernziel 2. Im Hinblick auf die Verbraucher Sorge dafür tragen, dass Erzeugnisse zur Verfügung stehen, die gesund, sicher und hochwertig sind, sowie Förderung hoher Standards in der Tiergesundheit und im Tierschutz

Einschätzung der Mehrheit der Akteure

Einschätzung der Verfasser

Teilziele keine größeren Abweichungen

Unterstützende Maßnahmen keine größeren Abweichungen

Kernziel 3. Sorge dafür tragen, dass der Sektor umweltverträglich ist

Einschätzung der Mehrheit der Akteure

Einschätzung der Verfasser

Teilziele keine größeren Abweichungen

Unterstützende Maßnahmen

Umweltaspekte

Kontrolle der Nachfrage nach Wildlingen als Besatzmaterial keine Einschätzung teilweise erfolglos

Spezifische Kriterien und Leitlinien für die Umweltverträglichkeitsstudien im Sektor Aquakultur

teilweise erfolgreich teilweise erfolglos

Stärkung der positiven Auswirkungen von extensiven Zuchttechniken und der Aufstockungsmaßnahmen

keine Einschätzung teilweise erfolglos

Forschung zur Entwicklung von Lösungen zur Bekämpfung der Dezimierung durch geschützte Wildarten

keine Einschätzung in hohem Maße erfolglos

Abschnitt 3 enthält Empfehlungen an den Fischereiausschuss, die sich aus der Befragung der Akteure und der anschließenden Abweichungsanalyse ergeben. Die Empfehlungen basieren auf den Bestandteilen der Strategie von 2002, die nach Ansicht der Akteure nicht erfolgreich umgesetzt wurden, und den Maßnahmen, die von den Verfassern in ihrer Abweichungsanalyse und bei der Überprüfung als erfolglos eingestuft wurden. Die Empfehlungen werden vor dem Hintergrund der in der neuen Mitteilung angesprochenen Maßnahmen sowie der Maßnahmen erteilt, die in Betracht gezogen, aber nicht in die Mitteilung aufgenommen wurden, in der Folgenabschätzung der Kommission für die Strategie von 2009 jedoch aufgeführt sind. Insgesamt werden im Rahmen von neun Themen 24 Empfehlungen vorgelegt.

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

Gleichberechtigter Wettbewerb um geeignete Standorte

• Es sollten spezielle Workshops zur Meeres- und zur Süßwasseraquakultur (z. B. im Rahmen einer Reihe, die im Fahrplan der Kommission für die maritime Raumordnung vorgeschlagen wird) anberaumt werden, um über die Merkmale der europäischen Aquakultur als Sektor, in dem Lebensmittel erzeugt werden, und als Instrument, das der Bewahrung aquatischer Arten bzw. der Wiederaufstockung von Fischbeständen für die Freizeitfischerei dient, zu informieren. Anlässlich der Workshops sollten klare Leitlinien und Empfehlungen für die Umsetzung herausgegeben werden – insbesondere mit Blick auf Kriterien für die Standortwahl.

Umweltfreundliche Aquakultur

• Ein Zertifizierungssystem für „umweltfreundliche“ Aquakultur ist dringend erforderlich. Dieses Dokument könnte später im Rahmen einer allgemeinen Konsultation der Akteure erörtert werden. Dabei ist besonderes Augenmerk auf eine angemessene, faire und ausgewogene Beteiligung aller jeweils maßgeblichen interessierten Kreise zu legen. Es müssen klare Regeln für die Zulassung und Zertifizierung festgelegt werden, um das System glaubwürdig und transparent zu machen.

• Die Behörden (auf EU- und auf nationaler Ebene) sollten Informationskampagnen unterstützen und institutionalisieren, um die Akzeptanz von Produkten mit Umweltzeichen bei den Verbrauchern zu fördern. Darüber hinaus sollten sie die Einführung eines Rahmens für wirtschaftliche und steuerliche Anreize für die Einführung von Umweltzeichen in Betracht ziehen.

• Bei Ausschreibungen im umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesen sollten Umweltzeichen als Kriterium berücksichtigt werden.

• Es sollten Mechanismen für grenzübergreifende Förderprogramme innerhalb der EU entwickelt werden, um sie in die Finanzierungsmöglichkeiten des EFF einzubeziehen.

Umweltverträglichkeitsprüfung

• Für den Aquakultursektor müssen unverzüglich spezifische Kriterien und Leitlinien zur Auslegung und Umsetzung der EU-Richtlinien über die Umweltverträglichkeitsprüfung erarbeitet werden.

• Die IT-Tools für die Umweltverträglichkeitsprüfung müssen verbessert werden.

• Eine Erleichterung der Genehmigungsverfahren ist erforderlich, um den Zugang zu neuen Standorten zu fördern und den langfristigen Zugang zu bestehenden Standorten zu ermöglichen. Auf diese Weise werden Reinvestitionen sowie mittel- und langfristige Planungen gefördert und der Zugang neuer Akteure erleichtert - insbesondere in Sektoren, in denen KMU/Familienunternehmen tätig sind.

• Es sollte eine Konferenz der Behörden der Mitgliedstaaten einberufen werden, um die einschlägigen Leitlinien vorzustellen und Fallstudien zu erörtern, die eine wirksame und rasche Umsetzung der europäischen und nationalen Rechtsvorschriften zeigen.

Entwicklung neuer Technologien zur Verringerung von Abfällen und deren Auswirkungen

• Eine Sektoranalyse ist erforderlich, um die derzeitigen Produktionszahlen und Entwicklungsschwerpunkte für landbasierte geschlossene Wasserkreislaufsysteme zu

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

ermitteln. Fester Bestandteil eines solchen Konzepts müssen Kosten-Nutzen- sowie Lebenszyklusanalysen und die Entwicklung angemessener Anreize sein.

• Die Entwicklung und Förderung technischer Leistungsstandards für den Vergleich von Systemen mit geschlossenem Wasserkreislauf ist zu unterstützen.

Verbesserung des Ansehens des Aquakultursektors

• Es sollte möglichst umgehend ein Aktionsplan zur Verbesserung und Stärkung des Ansehens des Aquakultursektors und seiner Erzeugnisse auf den Weg gebracht werden, der im Rahmen eines Forums ausgearbeitet wird, dem Vertreter des Fischereiausschusses des EP und der Europäischen Kommission sowie Akteure aus der gesamten Wertschöpfungskette angehören. Es sind konkrete Maßnahmen zu planen und umzusetzen, wobei jedoch Überschneidungen und widersprüchliche Botschaften vermieden werden müssen.

• Die Auswirkungen der Besatzmaßnahmen zur Erhaltung gefährdeter Arten und für das Sportangeln müssen ermittelt werden – zum Beispiel in Partnerschaft mit den Umweltministerien, den Erzeugerverbänden, der European Anglers Alliance und einschlägigen nationalen Organisationen.

• Auf der Grundlage von Fallstudien zu repräsentativen Betrieben ist eine Quantifizierung des Nutzens der Umweltdienstleistungen großflächiger Aquakultur-Teichanlagen in Mittel- und Osteuropa vorzunehmen. Dies sollte in Partnerschaft mit den Regierungsbehörden erfolgen, die an der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, der Natura-2000-Richtlinie und der Habitatrichtlinie beteiligt sind.

• Darüber hinaus muss der ökologische Nutzen einiger (neuer und herkömmlicher) Aquakulturmethoden in Küstengebieten dokumentiert werden, insbesondere wenn diese dazu beitragen, die Auswirkungen anderer Tätigkeiten einschließlich der intensiven Aquakultur zu mindern. Dies schließt die Frage ein, wie diesem Nutzen im Rahmen eines Systems für ökologische Kennzeichnung Rechnung getragen werden kann.

Angemessene Überwachung des Aquakultursektors

• Um eine angemessene Überwachung des Aquakultursektors sicherzustellen, ist die Schaffung einer Beobachtungsstelle, die über alle Komponenten des Aquakultursektors wacht, von vorrangiger Bedeutung. Dies wird die von der Kommission vorgeschlagene aktive Beteiligung an der Ausarbeitung harmonisierter (umfassender) Leistungsindikatoren nachdrücklich unterstützen und für die Entwicklung der künftigen Politik von maßgeblicher Bedeutung sein.

• Es sind detaillierte Maßnahmen mit Blick auf die Frage erforderlich, wie ein System zur Beobachtung der Preise von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen entlang der gesamten Wertschöpfungskette geschaffen und zu einem festen Bestandteil dieser Beobachtungsstelle gemacht werden kann.

Entwicklung der Offshore-Technik für Fischkäfige

• Eine vordringliche Aufgabe besteht darin, Szenarien für die erfolgreiche Umsetzung zu prüfen. Dies schließt auch betriebliche Erwägungen wie Finanzierung, Versicherung, Erzielung von Synergieeffekten, Ausbildung ein.

• Es sollte eine Bewertung der aktuellen technischen Fortschritte vorgenommen werden, die funktionsfähige Fischzuchtsysteme ermöglichen, welche die ganzjährige

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

Erzeugung unter extremen Meeresbedingungen optimal gestatten und das Risiko für Infrastruktur und Personal auf ein Mindestmaß beschränken.

• Ferner sollten Leitlinien für die Errichtung, die Standortwahl und die Zucht von Flossenfischen und Schalentieren in Offshore-Anlagen ausgearbeitet werden, auf die sich die Erzeuger bei der Erstellung geeigneter Verhaltenskodizes für ihre Betriebe stützen können; diese Leitlinien sollten in die vorgesehenen Raumordnungsmechanismen einbezogen werden.

Kontrolle der Nachfrage nach Wildlingen als Besatzmaterial

• Die Wirksamkeit des Aalbewirtschaftungsplans muss regelmäßig überprüft werden.

• Es sollte eine Klarstellung hinsichtlich der Stellung der Thunfischmast/-zucht erfolgen.

Lösungen zur Bekämpfung der Dezimierung durch geschützte Wildarten

• Es sind EU-Leitlinien für die rechtliche Auslegung der Vogelschutz- und der Habitatrichtlinie zur Annahme durch die Mitgliedstaaten erforderlich (insbesondere was die Begriffe „keine anderweitige zufriedenstellende Lösung“, „ohne Beeinträchtigung“ und „ernster Schäden“ betrifft), was auch in dem parallelen Untersuchungsbericht zur Befragung EP 177 empfohlen wurde.

• Es sollten Empfehlungen des Europäischen Parlaments für die Ausarbeitung eines koordinierten Bestandsbewirtschaftungsplans sowie von Leitlinien für bewährte Verfahren zur Prävention und Abschwächung von Konflikten im Zusammenhang mit der Vogelprädation angenommen werden.

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

HINTERGRUND Die Aquakulturproduktion von Fisch und Meeresweichtieren in der Europäischen Union hat sich von fast 690 000 Tonnen im Jahr 1981 auf mehr als 1 293 000 Tonnen im Jahr 2001 erhöht. Bis 2001 entfielen auf die Aquakultur mehr als 17 % der Menge und 27 % des Wertes der gesamten Fischereiproduktion der EU. Dieses Wachstum war eine Bestätigung dafür, dass die Aquakultur neben der Fischerei eine wichtige Rolle bei der Versorgung der Verbraucher mit Meeresfrüchten spielt. Der überwiegende Teil der europäischen Aquakulturproduktion entfällt auf die Süßwasserfischzucht (insbesondere Forellen und Karpfen) und auf die Aufzucht von Meeresweichtieren (Miesmuscheln, Austern, Teppichmuscheln). Beide Sektoren können als „herkömmlich“ bezeichnet werden und umfassen meist KMU mit weniger als zehn Mitarbeitern oder Familienbetriebe. 2001 belief sich der Beitrag der neu assoziierten Staaten zur Süßwasseraquakulturproduktion auf beinahe 100 000 Tonnen. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Karpfen. Das rasche Wachstum des Aquakultursektors in der Union in den 1990er Jahren entfiel weitgehend auf die Aufzucht von Seefischen – vor allem von Lachsen, Meerbarschen, Seebrassen. Die Erzeugung von „neuen Aquakulturarten – wie Steinbutt, Kabeljau, Seezunge und Heilbutt – war in unterschiedlichem Maße erfolgreich. Bei der Forschung im Hinblick auf die Eignung schnell wachsender hochwertiger Arten wie Königsbarsch und Thunfisch war ebenfalls eine Weiterentwicklung zu verzeichnen. Der Verhaltenskodex der FAO für verantwortungsvolle Fischerei (CCRF), der 1995 angenommen wurde, enthält Grundsätze, Ziele und Elemente für Maßnahmen zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit des Fischerei- und Aquakultursektors. Im Jahr 1998 kamen Teilnehmer aus 28 Ländern zusammen, um die „Holmenkollen Guidelines for Sustainable Aquaculture“ auszuarbeiten, in denen konkrete Empfehlungen für Staaten, Erzeuger und die Industrie, Wissenschaftler und Technologen sowie zwischenstaatliche Organisationen und Entwicklungsagenturen gegeben wurden. Die Föderation der europäischen Aquakulturproduzenten (FEAP) entwickelte einen eigenen Verhaltenskodex, um die verantwortungsvolle Entwicklung und Bewirtschaftung der Fischzucht in Europa zu fördern. Darüber hinaus verabschiedete die „Konferenz über die Aquakultur im dritten Jahrtausend“ im Jahr 2000 die Erklärung von Bangkok und die Strategie für die Entwicklung der Aquakultur nach dem Jahr 2000 und stellte fest, dass die Maßnahmen und Regelungen praktisch und wirtschaftlich tragbare Aufzucht- und Bewirtschaftungspraktiken fördern sollten, die umwelt- und sozialverträglich sind. 2001 setzte die FAO einen Unterausschuss „Aquakultur“ ihres Fischereiausschusses ein (COFI-AQ). Der COFI-AQ bietet ein Konsultations- und Diskussionsforum zum Thema Aquakultur und berät den Fischereiausschuss (COFI) in technischen und politischen Fragen im Zusammenhang mit der Aquakultur. Insbesondere soll der COFI-AQ wichtige Fragen und Trends bei der weltweiten Entwicklung der Aquakultur ermitteln und erörtern, feststellen, welche international bedeutsamen Fragen und Trends Maßnahmen erfordern, um den nachhaltigen Beitrag der Aquakultur zur Ernährungssicherheit, Wirtschaftsentwicklung und Linderung der Armut zu verstärken, und internationale Maßnahmen empfehlen, um den Erfordernissen der Aquakulturentwicklung Rechnung zu tragen. In der Strategie von 2002 für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur wurden die ersten spezifischen regionalen Ziele für den Aquakultursektor festgelegt. Sie war insbesondere darauf ausgerichtet,

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

• langfristig sichere Arbeitsplätze zu schaffen, vor allem in Gebieten, die von der Fischerei abhängig sind;

• im Hinblick auf die Verbraucher Sorge dafür zu tragen, dass Erzeugnisse zur Verfügung stehen, die gesund, sicher und hochwertig sind, sowie hohe Standards in der Tiergesundheit und im Tierschutz zu fördern und

• den Sektor umweltverträglich zu gestalten. Diese Initiative wurde vom europäischen Aquakultursektor insgesamt begrüßt und anschließend vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen. Die Stellung der Aquakultur in der Gemeinsamen Fischereipolitik gilt als unterschätzt. Während sich die Fischerei in einem stetigen Niedergang befindet, wurden das Wachstum und die relative Bedeutung der Aquakultur seit vielen Jahren weitgehend außer Acht gelassen. Hinzu kommt, dass die GMO (Gemeinsame Marktorganisation) ursprünglich auf die Interessen der Fischerei ausgerichtet war und die Besonderheiten der Aquakultur zwar anerkannt, aber weitgehend unberücksichtigt gelassen wurden. Die Aquakultur stellt zwar gleiche oder ähnliche Erzeugnisse bereit, ist jedoch dadurch gekennzeichnet, dass sie sich auf ein breites Spektrum von Arten/Erzeugnissen erstreckt, die an geografisch verstreuten Standorten produziert werden. Während die Fischerei die einzige Jäger- und Sammlertätigkeit in Europa bleibt, ist die Aquakultur ein Prozess - mit verschiedenen Eingangsfaktoren -, der größtenteils kontrolliert abläuft. Wenngleich die Erzeugnisse ähnlich sind - weshalb die Aquakultur Teil der GFP und der GMO ist - erklären diese Unterschiede die erheblichen Abweichungen beim Herangehen. Während für die Fischerei zulässige Gesamtfangmengen (TAC) und Quoten gelten und Kontrollmaßnahmen zum Tragen kommen, unterliegt die Aquakultur einer ganzen Skala von Legislativmaßnahmen, die Umwelt, Gesundheit, Krankheit und artgerechte Haltung umfasst. Daher werden, um in der Aquakultur erfolgreich zu sein, ganz andere Fähigkeiten und Kenntnisse benötigt als in der Fischerei. Die Aquakulturbranche betrachtet ihre Tätigkeiten als wichtigen und wesentlichen Pfeiler der Gemeinsamen Fischereipolitik. Es sollte anerkannt werden, dass sie einen Beitrag leistet zu

• sicheren, hochwertigen Nahrungsmitteln für die europäischen Verbraucher,

• umweltfreundlichen Tätigkeiten sowie

• zur europäischen Biowirtschaft, der sie als wichtiger Akteur wissensbasierte Unterstützung bietet.

Die Aquakultur ist eine relativ neue Wirtschaftstätigkeit mit unterschiedlichen Komponenten, die vielfach das Ergebnis einer erfolgreichen in die Praxis umgesetzten europäischen FTE-Arbeit sind. In Anbetracht der Änderungen am europäischen Markt - von der Art und Weise des Vertriebs von Fisch und Schalentieren bis zu dem sich wandelnden Verbraucherverhalten - sind die Überprüfungen der GMO und der GFP außerordentlich wichtig für die Nachhaltigkeit des Sektors. Ein Beispiel dafür sind die Rechtsvorschriften zu den Erzeugerorganisationen. In diesem Bereich ist nach brancheninternen Einschätzungen ein neues Instrumentarium an Möglichkeiten erforderlich, das es insbesondere kleinen und mittleren Erzeugern ermöglicht, sich zusammenzuschließen und besser organisiert zu sein, um sich dem Wettbewerb auf dem modernen europäischen Markt zu stellen. Die Standpunkte der Branche in Bezug auf die GFP und die GMO werden derzeit geprüft und sollen im Dezember 2009 vorliegen.

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

Die Strategie von 2002 auf einen Blick

Die Strategie von 2002 umfasste drei übergeordnete Ziele, 13 Teilziele und 28 unterstützende Maßnahmen im Rahmen von neun verschiedenen Themen. Die Bewertung der Auswirkungen dieser Ziele und Maßnahmen bildet die Grundlage dieser Studie.

KERNZIEL 1. Steigerung der Beschäftigung in der Aquakultur im Zeitraum 2003-2008 um 8 000 bis 10 000 Vollzeitarbeitsplatzäquivalente

TEILZIELE

- Steigerung der jährlichen Wachstumsrate der Aquakulturproduktion in der Gemeinschaft um 4 %

- Lösung der Standortkonflikte, die derzeit die Entwicklung der Aquakultur in einigen Gebieten behindern

- Förderung der Marktentwicklung - Verbesserung der politischen Führung im Sektor Aquakultur

UNTERSTÜTZENDE MASSNAHMEN

Neuausrichtung der Schwerpunkte für staatliche Beihilfen durch das FIAF Förderung der Erforschung neuer Arten und Stämme Förderung der Erforschung alternativer Proteinquellen für Fischfuttermittel Schaffung gemeinsamer Definitionen und Normen für eine ökologische Aquakultur Schaffung gemeinsamer Definitionen und Normen für eine „umweltverträgliche“ Aquakultur Entwicklung geschlossener Wasserkreislaufsysteme Entwicklung der Offshore-Technik für Fischkäfige Entwicklung von Offshore-Schwimmplattformen für die Muschelzucht und Langleinen Einbindung zukünftiger Entwicklungen im Sektor Aquakultur in integrierte Strategien für bestimmte Gebiete und Bewirtschaftungspläne Verstärkte Nutzung amtlicher Gütezeichen Verbesserung des Ansehens des Sektors Ausarbeitung von Werbekampagnen Entwicklung neuer Instrumente zur Erhebung statistischer Informationen über Produktion und Märkte Weiterer Ausbau von Erzeugerverbänden Verstärkte Nutzung amtlicher Gütezeichen Entwicklung der Einbindung der Beteiligten Selbstregulierung und freiwillige Vereinbarungen Anpassung der Bildungsprogramme an den Bedarf des Sektors Aquakultur Anerkennung der Rolle der Frauen Anerkennung der Bedeutung der Aquakultur für die Entwicklung des ländlichen Raums und Umkehr des Bevölkerungsschwunds in Küstengemeinden Ausweitung der Möglichkeiten zur Finanzierung der Forschung und technischen Entwicklung Festlegung von Forschungsschwerpunkten

Kernziel 2. Im Hinblick auf die Verbraucher Sorge dafür tragen, dass Erzeugnisse zur Verfügung stehen, die gesund, sicher und hochwertig sind, sowie Förderung hoher

Standards in der Tiergesundheit und im Tierschutz

TEILZIELE

- Gewährleistung eines Maximums an Verbraucherschutz, was die Sicherheit und Qualität der Erzeugnisse betrifft

- Verringerung der Inzidenz von Krankheiten bei Tieren, die in Kulturen gehalten werden - Vorbeugung gegen die Übertragung von Krankheiten in Wildbestände und aus diesen - Maßnahmen im Zusammenhang mit der artgerechten Haltung von Fischen in Kulturen und

den Gefahren, die mit dem Auftreten der schädlichen Algenblüte verbunden sind

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

UNTERSTÜTZENDE MASSNAHMEN

Neufassung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über die Lebensmittelhygiene Vorschriften über Dioxinrückstände Vorschriften über Rückstände von Antibiotika Intensivere Erforschung und Bekämpfung des Auftretens der toxischen Algenblüte Intensivere Erforschung und Bekämpfung von Krankheiten der Tiere der Aquakultur Regelmäßige Aktualisierung und Vereinfachung der Rechtsvorschriften über die Gesundheit der Tiere der Aquakultur Änderung der Rechtsvorschriften über Tierarzneimittel Verbesserung der artgerechten Haltung von Fischen in Kulturen

Kernziel 3. Sorge dafür tragen, dass der Sektor umweltverträglich ist

TEILZIELE

- Maßnahmen zur Verringerung der negativen Auswirkungen der Aquakultur auf die Umwelt - Ausarbeitung von Normen und/oder freiwilligen Vereinbarungen, die einer Verschlechterung

der Umweltsituation vorbeugen - Finanzielle Anreize durch die öffentliche Hand für die Anwendung von Entwicklungen in der

Aquakultur, die positive Auswirkungen auf die Umwelt haben - Maßnahmen zur Erweiterung der Wissensbasis des Sektors - Finanzierung der Forschung und des technischen Fortschritts durch die öffentliche Hand und

Unterstützung privater Initiativen auf diesem Gebiet

Reduzierung der Abfallbelastung Kontrolle der Nachfrage nach Wildlingen als Besatzmaterial Entwicklung von Instrumenten zur Bekämpfung der Auswirkungen, die durch entwichene Tiere entstehen Entwicklung von Instrumenten für die Bekämpfung der Auswirkungen, die durch nichtheimische Arten entstehen Entwicklung von Instrumenten für die Bekämpfung der Auswirkungen, die durch GVO entstehen Entwicklung von Methoden zur integrierten Vermeidung und Bekämpfung der Umweltverschmutzung Spezifische Kriterien und Leitlinien für die Umweltverträglichkeitsstudien im Sektor Aquakultur Stärkung der positiven Auswirkungen von extensiven Zuchttechniken und der Aufstockungsmaßnahmen Forschung zur Entwicklung von Lösungen zur Bekämpfung der Dezimierung durch geschützte Wildarten

Ziel der Studie

Die vorliegende Studie zielt darauf ab, die Auswirkungen der ersten bahnbrechenden Strategie für die europäische Aquakultur zu bewerten. Dies geschieht zu einer Zeit, da die Aquakulturproduktion in den Mitgliedstaaten stagniert und bei bestimmten Arten sogar rückläufig ist, und da die Europäische Kommission selbst eine Anhörung der Akteure durchgeführt und eine neue Mitteilung veröffentlicht hat, in der eine überarbeitete Strategie dargelegt ist, um die Entwicklung der europäischen Aquakultur voranzutreiben, wobei es insbesondere darum geht, die Rolle der Behörden bei ihrer Umsetzung festzulegen. Diese Studie

• bietet eine Bewertung der subjektiv empfundenen Auswirkungen der Strategie von 2002 gemäß der Einschätzung von Akteuren, die die Interessen von Flossenfisch- und Schalentiererzeugern, Tierfutterlieferanten, Verbraucherorganisationen, Naturschutz- und Entwicklungsorganisationen, Wissenschaftlern und anderen Betroffenen repräsentieren;

• bietet eine zielorientierte Bewertung der tatsächlichen Auswirkungen der Strategie von 2002, indem sie Daten, Zusammenfassungen des Stands von

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

Initiativen und Projekten zur Unterstützung der Entwicklung der in der Strategie verankerten Maßnahmen im Zeitraum 2003-2008 sowie zusammenfassende Darstellungen zur Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften im selben Zeitraum zusammenführt;

• untersucht die erzielten Erfolge vor dem Hintergrund der vorgeschlagenen Ziele und Maßnahmen im Rahmen einer Abweichungsanalyse, in der die Diskrepanz zwischen den subjektiv empfundenen und den tatsächlichen Auswirkungen erfasst wird;

• bietet eindeutige Erkenntnisse sowie Erklärungen für Fälle, in denen die Strategie nachweislich versagte, und Empfehlungen für politische Entscheidungsträger.

Befragung der Akteure

Die angewandte Methode bestand in einer Online-Befragung, bei der die Teilnehmer ihre Einschätzung der Auswirkungen der drei Kernziele und der 13 Teilziele der Strategie von 2002 übermittelten. Ferner wurde das „Erfolgsrating“ der Umsetzung der neun Maßnahmenbereiche und 28 Maßnahmen, die zu der Strategie gehören, untersucht. Für die Antworten auf die Fragen wurde eine Fünfpunkteskala verwendet, die von 1 „in hohem Maße erfolglos“ (d. h. geringste(r) Auswirkungen/Umsetzung/Erfolg usw.) über den Mittelwert (3) bis zum Wert 5 „sehr erfolgreich“ (d. h. größtmögliche(r) Auswirkungen/Umsetzung/Erfolg usw.) reichte. Eine weitere Bewertungsmöglichkeit (6) wurde für den Fall aufgenommen, dass Akteure nicht in der Lage sind, sich zu einer bestimmten Maßnahme der Strategie zu äußern. Da die Befragung über das Internet erfolgte, ließen sich die Antworten problemlos aufbereiten und in Excel sowie andere Formate exportieren, um eine grafische Darstellung zu generieren. Bei der Befragung konnten auch uneingeschränkt Anmerkungen gemacht werden. Diese Option führte zu stärker qualitativ ausgerichteten Antworten sowie dazu, dass versucht wurde, Gründe für den Misserfolg anzuführen (indem die Antworten „geringe Auswirkungen“ bzw. „geringer Erfolg“ erläutert wurden. In einigen Fällen wurde dies telefonisch oder im persönlichen Gespräch noch weiter ausgeführt. In Tabelle 1 sind die Akteure genannt, die zur Teilnahme an der Befragung aufgefordert wurden. Beinahe die Hälfte der zur Teilnahme aufgeforderten Akteure gehören dem Aquakultursektor und verschiedenen Ebenen der Produktions-/Wertschöpfungskette an. Die zweitgrößte Gruppe ist dem Wissenschaftsbereich zuzuordnen, einschließlich der Koordinatoren der aus EU-Mitteln finanzierten, speziell auf die Entwicklung einer nachhaltigen Aquakultur ausgerichteten Modellprojekte. Bei den übrigen Akteuren, die zur Teilnahme an der Befragung aufgefordert wurden, handelte es sich um Vertreter europäischer Verbraucherverbände, Umwelt-, Naturschutz- und Entwicklungs-NRO sowie um Vertreter der nationalen Regierungen.

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

Tabelle 1: Gruppen von Akteuren, zu denen zur Teilnahme an der Onlinebefragung EP175 Kontakt aufgenommen wurde

Gruppe insgesamt

Teilgruppe Anzahl der Befragten

Anteil an der Befragten-

gruppe insgesamt

AQUAKULTUR-SEKTOR

94 48 %

Davon Europäische und nationale Verbände der Flossenfischproduzenten (Mitglieder der FEAP) 25

Europäische und nationale Verbände der Schalentierproduzenten (Mitglieder der Vereinigung der europäischen Weichtiererzeuger (EMPA/AEPM))

7

Aquakultur-Zulieferbetriebe 17

Mitglieder des Vorstands der Technologie- und Innovationsplattform der europäischen Aquakultur (EATIP)

12

Vorsitze und Berichterstatter der thematischen Gruppen der EATIP 14

Verbände der Verarbeitungsindustrie bzw. Branchenverbände 10

Unabhängige Organisationen, die Zertifizierungen im Bereich Aquakultur durchführen

9

WISSENSCHAFT 63 32 %

Davon Universitäten und Forschungsinstitute 36

Vorstand der europäischen Aquakultur-Gesellschaft (EAS) 6

Koordinatoren von EU-Projekten für nachhaltige Aquakultur 21

VERBRAUCHER Verbraucherorganisationen (Mitglieder des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC)) 16 8 %

REGIERUNG Nationale Ministerien und Agenturen, die für die Entwicklung der Aquakultur zuständig sind 15 8 %

UMWELT-NRO Internationale und nationale Umweltorganisationen 7 4 %

GESAMTPANEL 195 100 %

Somit umfasste die Befragtengruppe sowohl Fachleute als auch Nichtfachleute, was für sehr wichtig erachtet wird, wenn subjektive Einschätzungen von Erfolg zu bewerten sind.

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

1. DIE AUSWIRKUNGEN DER AQUAKULTURSTRATEGIE VON 2002 AUS SICHT DER AKTEURE

DIE WICHTIGSTEN ERKENNTNISSE

• 112 der 195 Befragten äußerten sich dazu, wie sie die Auswirkungen der Strategie von 2002 wahrnehmen, das entspricht einer Rücklaufquote von 57 %.

• Von diesen Befragten sind 47 % im Aquakultursektor und 32 % im Wissenschaftsbereich angesiedelt; bei den übrigen Befragten handelt es sich um Vertreter von Verbraucherverbänden, NRO und nationalen Regierungen.

• Die Akteure sind sich generell darin einig, dass die Strategie der Kommission teilweise erfolgreich gewesen ist, wenn es um die Erreichung der Kernziele geht, im Hinblick auf die Verbraucher Sorge dafür zu tragen, dass die Erzeugnisse gesund, sicher und hochwertig sind, sowie sicherzustellen, dass der Sektor umweltverträglich ist.

• Unterschiedlicher fallen die Antworten in Bezug auf die Erreichung des wichtigsten Entwicklungsziels in dem Sektor aus. Einig ist man sich vor allem darin, dass die Strategie mit Blick auf die Lösung der Standortkonflikte, die derzeit die Entwicklung der Aquakultur in einigen Gebieten behindern, teilweise erfolglos war.

• Ein allgemein von den Akteuren geäußerter Hinweis lautete, dass das wichtigste Entwicklungsziel den Mitgliedstaaten nicht klar genug als EU-Maßnahme von maßgeblicher Bedeutung vermittelt wurde.

• Als erfolgreichste unterstützende Maßnahmen wurden die Entwicklung der Einbindung der Beteiligten, die Neufassung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über die Lebensmittelhygiene, die Förderung der Forschung zu alternativen Proteinquellen für Fischfuttermittel, die Ausweitung der Möglichkeiten zur Finanzierung der Forschung und technischen Entwicklung und die Festlegung von Forschungsschwerpunkten bezeichnet.

• Als am wenigsten erfolgreiche unterstützende Maßnahmen bezeichneten die Teilnehmer die Schaffung gemeinsamer Definitionen und Normen für eine „umweltverträgliche“ Aquakultur, die Verbesserung des Ansehens des Sektors, die Schaffung gemeinsamer Definitionen und Normen für eine ökologische Aquakultur, die Einbindung zukünftiger Entwicklungen im Sektor Aquakultur in integrierte Strategien für bestimmte Gebiete und Bewirtschaftungspläne und die Entwicklung der Offshore-Technik für Fischkäfige.

• Allgemein unbekannt war den Akteuren die erfolgreiche Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Änderung der Rechtsvorschriften über Tierarzneimittel, die Anerkennung der Rolle der Frauen, die Entwicklung von Instrumenten für die Bekämpfung der Auswirkungen, die durch nichtheimische Arten entstehen, die Forschungsarbeiten zur Entwicklung von Lösungen zur Bekämpfung der Dezimierung durch geschützte Wildarten, die Neuausrichtung der Schwerpunkte für staatliche Beihilfen durch das FIAF (jetzt EFF) und den weiteren Ausbau von Erzeugerverbänden.

1.1. Beteiligung an der Befragung Dank der Nutzung eines automatischen Online-Tools für Internetbefragungen1 konnten personalisierte Aufforderungen und Erinnerungsschreiben zur Übermittlung an die Befragten erstellt werden. Einzelnen Personen, die nicht geantwortet hatten, wurde vom Koordinator der Studie ein abschließendes Erinnerungsschreiben direkt per E-Mail übermittelt.

1 CheckMarket, Belgien www.checkmarket.com.

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

Von den insgesamt 195 Akteuren, aus denen die Befragtengruppe bestand, antworteten 75 mit Hilfe des automatischen Befragungssystems, während weitere 37 Akteure nach einer direkten Kontaktaufnahme seitens des Koordinators der Studie antworteten. Somit nahmen insgesamt 112 Personen an der Befragung teil. Das entspricht einer Rücklaufquote von 57 %. Diese für eine solche Befragung außergewöhnlich hohe Rücklaufquote deutet auf die Bereitschaft der Akteure hin, einen Beitrag zu dieser Studie zu leisten, wodurch die Studie für den Fischereiausschuss an Wert gewinnt. Die Befragten (die in Abbildung 1 dargestellt und in Anhang 1 aufgelistet sind) entsprachen weitgehend der proportionalen Zusammensetzung der Befragtengruppe, d. h. die Antworten waren sehr gut auf die einzelnen Zielgruppen aufgeteilt. Abbildung 1: Aufteilung der Beteiligung an der Studie

8%

8%4%

science32%

industry47%

Industry Science Society/env NGO Consumers Government

Quelle: Verfasser Legende: Industry Aquakultursektor Science Wissenschaft Society/env NGO Gesellschaft/Umwelt-NRO Consumers Verbraucher Government Regierung Das ist wichtig für die Wahrung der geplanten Ausgewogenheit der Antworten. Was die Vertretung der Länder betrifft (siehe Abbildung 2), so waren die meisten Befragten aus dem Vereinigten Königreich, Norwegen und Frankreich, d. h. auf diese drei Länder entfielen 45 % der Befragten. Die Länder, in denen derzeit nur in begrenztem Maße Aquakultur betrieben wird (wie Estland, Litauen, Lettland, Slowenien und Slowakei usw.) waren in der Befragung nicht vertreten, wenngleich es Kontakte zu Akteuren in diesen Ländern gab. Was das Herkunftsland der Befragten betrifft, so ist zu beachten, dass dies nur im Falle der 75 Teilnehmer ermittelt werden konnte, die das automatische Panelsystem nutzten. Identität und Herkunft der übrigen 37 Befragten waren nicht feststellbar, da diese einen allgemeinen Link zu der Befragung nutzten.

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

Abbildung 2: Herkunftsländer der Befragten

0

2

4

6

8

10

12

14

16

18

Austria

Belgium

Bulgaria

Cyprus

Czech Re

public

Den

mark

Estonia

Finland

France

Germany

Greece

Hun

gary

Ireland

Italy

Latvia

Lithuania

Malta

Nethe

rland

s

Norway

Poland

Portugal

Romania

Slovakia

Slovenia

Spain

Sweden

Turkey

United Kingdo

m

Die Internetumfrage war für die Dauer von einem Monat online (Februar bis März 2009), und das Ausfüllen des Fragebogens dauerte durchschnittlich 19 Minuten und 45 Sekunden. Diese für eine Internetbefragung recht lange Zeit zeigt das Engagement der Akteure für die Studie. In Bezug auf das Kernziel 1 (Steigerung der Beschäftigung) gingen insgesamt 48 Anmerkungen ein, während zum Kernziel 2 (Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher) 37 Anmerkungen und zum Kernziel 3 (Umweltverträglichkeit) 31 Anmerkungen abgegeben wurden. Im folgenden Abschnitt werden die Einschätzungen erörtert und die Kernziele kommentiert. 1.2. Erfolgsbewertung bei den Kernzielen Bei der Darlegung ihrer Zukunftsvision hatte die Kommission in ihrer Strategie von 2002 das Wachstumspotenzial vorausgesehen.

„In den nächsten zehn Jahren muss sich die Aquakultur als Sektor insgesamt stabilisieren, um langfristig sichere Beschäftigungs- und Entwicklungsmöglichkeiten in ländlichen und in Küstengebieten sowie Alternativen zur Fischerei zu bieten, und zwar sowohl was die Erzeugnisse als auch die Arbeitsplätze betrifft …….. …….. Private Investoren sind die treibende Kraft zur Erzielung von Fortschritten und müssen dies auch bleiben, während die staatlichen Einrichtungen als wichtigste Aufgabe dafür sorgen müssen, dass die wirtschaftliche Lebensfähigkeit mit der Achtung der Umwelt sowie mit der Produktion hochwertiger Erzeugnisse einhergeht.“

Quelle: KOM(2002)0511 endg.

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

Dieser Abschnitt bietet eine Zusammenfassung des Feedbacks der Akteure und - sofern dies ausgehend von den Daten aus der Befragung möglich ist - eine Zusammenfassung der abgegebenen Anmerkungen.

1.2.1. Schaffung langfristig sicherer Arbeitsplätze, insbesondere in Gebieten, die von der Fischerei abhängig sind

Das erste, ehrgeizige Ziel bestand darin, im Zeitraum 2003-2008 die Beschäftigung in der Aquakultur um 8 000 bis 10 000 Vollzeitarbeitsplatzäquivalente zu erhöhen. Dieses Ziel sollte überwiegend in Gebieten verwirklicht werden, die von der Fischerei abhängig sind, indem man dort die Haltung von Meeresweichtieren und die Käfighaltung ausbauen und Arbeitnehmern, die ihre Stelle in der Fangfischerei verloren haben, Beschäftigungsmöglichkeiten bieten wollte. Es wurden vier Teilziele vorgeschlagen – Steigerung der Aquakulturproduktion, Lösung der Standortkonflikte, Förderung der Marktentwicklung und Verbesserung der politischen Führung im Sektor Aquakultur. Table 2: Bewertung von Kernziel 1

KERNZIEL 1. Steigerung der Beschäftigung in der Aquakultur im Zeitraum 2003-2008 um 8 000 bis 10 000

Vollzeitarbeitsplatzäquivalente

Einschätzung der Mehrheit der

Akteure

Steigerung der jährlichen Wachstumsrate der Aquakulturproduktion in der Gemeinschaft um 4 %

teilweise erfolgreich (27 %)

Lösung der Standortkonflikte, die derzeit die Entwicklung der Aquakultur in einigen Gebieten behindern

teilweise erfolglos (32 %)

Förderung der Marktentwicklung teilweise erfolgreich

(28 %)

Verbesserung der politischen Führung im Sektor Aquakultur teilweise erfolgreich

(36 %)

Der Einschätzung des überwiegenden Teils der Akteure zufolge war die Strategie bei der Erreichung von drei dieser Teilziele teilweise erfolgreich, während sie bei der Lösung der Standortkonflikte, die die Entwicklung der Aquakultur hemmen, teilweise erfolglos war, wobei darauf hingewiesen wurde, dass zur Lösung dieser Probleme ein integriertes Küstenzonenmanagement (IKZM) auf den Weg gebracht worden ist. Generell waren die Befragten der Ansicht, dass das Produktionswachstum, das bei einigen Arten erzielt wurde, wenig mit den Anreizen oder Empfehlungen der Strategie von 2002 zu tun hatte. Ein Beleg dafür ist der deutlich zutage tretende Mangel an Fortschritten bei den drei Teilzielen „Lösung der Standortkonflikte“, „Marktentwicklung“ und „Verbesserung der politischen Führung“. Der Wettbewerb um geeignete Standorte wurde als zunehmend bedeutsam bewertet, insbesondere aufgrund der Vorschriften und der Politik der EU (vor allem der Wasserrahmenrichtlinie und der integrierten Meerespolitik). Die Förderung der Entwicklung des Marktes für Aquakulturerzeugnisse wurde im Allgemeinen ebenfalls als nicht mit der Strategie zusammenhängend wahrgenommen, bei der sich die Kommission vorzugsweise auf die Entwicklung der ökologischen/biologischen Aquakultur konzentriert hatte. Für die Unterstützung der Marktentwicklung auf

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

europäischer Ebene standen aufgrund der Subsidiaritätsbedingungen (d. h. Mittelzuweisungen für die einzelnen Mitgliedstaaten), die für Interventionen des FIAF für Fördermaßnahmen gelten, keine Mittel zur Verfügung. Schließlich bestand Einigkeit darüber, dass die politische Führung im Sektor verbessert wurde. Eine Auswahl von Anmerkungen der Befragten vermittelt einen Eindruck davon, wie sich die Lage in verschiedenen Ländern und Regionen darstellt. Beispiele:

• Meerbarsche und Seebrassen in Griechenland und in der Türkei „In Bezug auf die Standortkonflikte, die derzeit die Entwicklung der Aquakultur mancherorts behindern: In einigen Gebieten wie dem Ägäischen Meer und dem Mittelmeer gibt es nach wie vor Probleme zwischen dem Aquakultursektor und dem Tourismus, die nicht gelöst werden konnten. Aquakultur und Tourismus sind in ein und derselben Umwelt angesiedelt, und sowohl Fische als auch Touristen lieben sauberes Wasser und eine saubere Umwelt.“ „Die Steigerung der marinen Aquakulturproduktion in Griechenland liegt innerhalb der Zielvorgaben. Die Standortkonflikte bleiben jedoch weiterhin bestehen. Um in diesem Bereich Fortschritte zu erzielen, spielen die Maßnahmen der lokalen Behörden eine wichtige Rolle. Der Markt hat sich weiterentwickelt, aber der Erfolg in dieser Hinsicht hängt weitgehend davon ab, wie die lokalen Erzeuger zusammenarbeiten, um das bestmögliche Ergebnis für ihre Erzeugnisse zu erzielen. Dies ist zumindest in Griechenland bei den Preisen für Seefisch, die noch nicht einmal die Erzeugungskosten decken, nicht gelungen.“

• Karpfen in mittel- und osteuropäischen Ländern

„In der polnischen Aquakultur hat es unter dem Blickwinkel der Strategie von 2002 keine spürbaren Veränderungen gegeben. Wenngleich sich das Erzeugungsvolumen leicht erhöht hat, ist sein Wert wegen der wesentlich geringeren Preise nicht gerade beeindruckend. Es wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um bei den Verbrauchern Werbung für Fisch zu machen, aber das hat nicht zu einem Anstieg des Pro-Kopf-Verbrauchs geführt.“

„Der menschliche Verzehr von Fisch ist in den letzten fünf Jahren in Ungarn nur um 10 % gestiegen. Gegenüber dem Stand von vor fünf Jahren stagniert die Zahl der Beschäftigten bzw. ist leicht rückläufig. Im Bereich der Binnenaquakultur stagniert der Ertrag.“

• Schalentiere (in Frankreich)

„Zur Aufzucht von Schalentieren in Aquakultur ist zu sagen, dass die Strategie nicht sehr wirksam war, wenn sie denn überhaupt nachweisbare Auswirkungen hatte.“ „Die Schalentiererzeugung ist stabil. Es gibt keine Steigerung der Beschäftigung. In Frankreich ist die Zahl der Inhaber von Lizenzen für die Nutzung öffentlicher Meeresgebiete eher rückläufig.“

Aufgefallen ist den Verfassern der folgende Kommentar: „Es wurde den Regierungen der Mitgliedstaaten nicht deutlich genug übermittelt, dass es sich bei diesem Ziel um eine grundlegende EU-Politik handelt.“

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

Es ist schwierig, den Unterschied zwischen einer Strategie und einer offiziellen Politik zu verstehen.

1.2.2. Im Hinblick auf die Verbraucher Sorge dafür tragen, dass Erzeugnisse zur Verfügung stehen, die gesund, sicher und hochwertig sind, sowie Förderung hoher Standards in der Tiergesundheit und im Tierschutz

Beim zweiten Kernziel ging es um Gesundheit und Sicherheit, d. h. es sollte gewährleistet werden, dass die Verbraucher auch weiterhin von den positiven Auswirkungen auf die Gesundheit profitieren, die durch den Verzehr von Fisch und Schalentieren gegeben sind. Es wurde für unerlässlich erachtet, den Verbrauchern hinsichtlich Sicherheit und Qualität der Erzeugnisse ein Maximum an Schutz zu bieten, sowie die Inzidenz von Krankheiten bei Tieren, die in Kulturen gehalten werden, zu verringern, sowie der Übertragung von Krankheiten in Wildbestände und aus diesen vorzubeugen. Weitere Aspekte, die unter dieses Ziel fielen, waren die artgerechte Haltung von Fischen in Kulturen und die Gefahren, die mit dem Auftreten der schädlichen Algenblüte verbunden sind. Table 3: Bewertung von Kernziel 2

KERNZIEL 2. Im Hinblick auf die Verbraucher Sorge dafür tragen, dass Erzeugnisse zur Verfügung stehen,

die gesund, sicher und hochwertig sind, sowie Förderung hoher Standards in der Tiergesundheit und

im Tierschutz

Einschätzung der Mehrheit der Akteure

Ein Maximum an Verbraucherschutz zu bieten, was die Sicherheit und Qualität der Erzeugnisse betrifft

teilweise erfolgreich (40 %)

Verringerung der Inzidenz von Krankheiten bei Tieren, die in Kulturen gehalten werden

teilweise erfolgreich (37 %)

Vorbeugung gegen die Übertragung von Krankheiten in Wildbestände und aus diesen

teilweise erfolgreich (33 %)

Maßnahmen im Zusammenhang mit der artgerechten Haltung von Fischen in Kulturen und den Gefahren, die mit dem Auftreten der schädlichen Algenblüte verbunden sind

teilweise erfolgreich (41 %)

Die Mehrheit der Akteure schätzte die Teilziele als teilweise erfolgreich ein, machte jedoch geltend, dass es schwierig sei, Maßnahmen, die den Tierschutz betreffen, zusammen mit Maßnahmen in Bezug auf die schädliche Algenblüte zu beurteilen, und warfen die Frage auf, warum diese in der Strategie miteinander verknüpft wurden. Zwei repräsentative Anmerkungen von Akteuren fassen die allgemeine Einschätzung recht treffend zusammen:

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

„Es ist schwierig, auf Initiativen der Branche zurückzuführende Verbesserungen von Auswirkungen zu trennen, die möglicherweise mit der EU-Strategie zusammenhängen. Allerdings haben sich die EU-Vorschriften für Lebensmittelsicherheit in allen Lebensmittelbranchen als sehr wirksam erwiesen, wenn es darum geht, die Qualität und Sicherheit der für den menschlichen Verzehr bestimmten Lebensmittel zu verbessern. Die Inzidenz von Krankheiten bei Tieren, die in Kulturen gehalten werden, wurde verringert, was jedoch hauptsächlich auf eine Verbesserung der in der Branche angewandten Praktiken zurückzuführen ist. Die Bürokratie und die hohen Kosten der EU-Arzneimittelvorschriften haben die Einführung neuer Fischarzneimittel (ein eher kleiner Industriezweig) behindert, und der Mangel an neuen Arzneimitteln stellt nun für die Branche ein großes Problem dar. Die auf Initiativen der Branche zurückgehenden Entwicklungen haben zu beträchtlichen Verbesserungen in den Bereichen Biosicherheit und Tierschutz von Zuchtfischen geführt.“ „Die Kommission hat die Qualität und Sicherheit der Erzeugnisse aktiv gefördert und hat in Bezug auf Einfuhren und möglicherweise auch auf einige in EU-Zuchtbetrieben angewandte Praktiken eindeutig etwas bewirkt. In einigen Punkten wurde sie jedoch durch private Standards überholt, die von Einzelhandelsketten auf den Weg gebracht wurden - an denen jedoch auch Gruppen wie die im Vereinigten Königreich angesiedelte RSPCA (Königliche Gesellschaft zur Verhütung von Grausamkeiten an Tieren) beteiligt waren. Bei den Praktiken zur Verhinderung der Übertragung von Krankheiten ist eine Verbesserung zu verzeichnen, aber es steht nicht fest, inwieweit dies auf Maßnahmen der Europäischen Kommission zurückzuführen ist. Ich glaube nicht, dass die Entwicklung neuer Impfstoffe und Heilmittel wesentlich vorangetrieben wurde, obwohl diese benötigt werden.“

1.2.3. Sorge dafür tragen, dass der Sektor umweltverträglich ist Das letzte der drei Kernziele war auf die Auswirkungen der Aquakultur auf die Umwelt ausgerichtet. Es ging darum, Normen festzulegen und/oder freiwillige Vereinbarungen zu treffen, die einer Verschlechterung der Umwelt vorbeugen, zugleich aber auch die positiven Auswirkungen bestimmter Entwicklungen in der Aquakultur auf die Umwelt anzuerkennen und zu unterstützen (auch mittels finanzieller Anreize durch die öffentliche Hand). Tabelle 4: Bewertung von Kernziel 3.

KERNZIEL 3. Sorge dafür tragen, dass der Sektor umweltverträglich ist

Einschätzung der Mehrheit der Akteure

Maßnahmen zur Verringerung der negativen Auswirkungen der Aquakultur auf die Umwelt

teilweise erfolgreich (48 %)

Ausarbeitung von Normen und/oder freiwilligen Vereinbarungen, die einer Verschlechterung der Umweltsituation vorbeugen

teilweise erfolgreich (46 %)

Finanzielle Anreize durch die öffentliche Hand für die Anwendung von Entwicklungen in der Aquakultur, die positive Auswirkungen auf die Umwelt haben

teilweise erfolgreich (30 %)

Maßnahmen zur Erweiterung der Wissensbasis des Sektors teilweise erfolgreich (44 %)

Finanzierung der Forschung und des technischen Fortschritts durch die öffentliche Hand und Unterstützung privater Initiativen auf diesem Gebiet

teilweise erfolgreich (43 %)

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

Wie ersichtlich wird, schätzte die Mehrheit der Akteure die Teilziele als teilweise erfolgreich umgesetzt ein. Die Maßnahmen zur Verringerung der negativen Auswirkungen sind den Anmerkungen zufolge auf der Rechtsetzungsebene angesiedelt, hängen aber auch mit einer besseren Tierhaltung im Aquakulturbetrieb - oftmals das Ergebnis von Forschungsarbeiten - und mit der Entwicklung freiwilliger Standards und Qualitätssicherungssysteme zusammen. Was die Rechtsetzung betrifft, so konzentrierten sich die Anmerkungen auf die (großen) Unterschiede bei der Rechtsetzung der Mitgliedstaaten sowie auf die Tatsache, dass die europäischen Erzeuger im Allgemeinen höheren gesetzlichen Anforderungen unterliegen als die Erzeuger in Ländern, die in die Europäische Union exportieren. Nur in einem Fall (finanzielle Anreize durch die öffentliche Hand) gab es bei den Einschätzungen etwas stärkere Abweichungen - während 30 % der Meinung waren, dass die Maßnahmen teilweise erfolgreich waren, vertraten 25 % die Auffassung, dass sie neutral waren (d. h. keine direkten Auswirkungen hatten), und 20 % waren nicht in der Lage anzugeben, wie sich die betreffenden Auswirkungen aus ihrer Sicht darstellen. Zwei Anmerkungen fassen die Meinungen der Befragten über Methoden der Aquakulturbewirtschaftung zusammen, die kaum Auswirkungen auf die Umwelt haben:

• Aus Polen: „Die Binnenaquakultur hat positive Auswirkungen auf die Umwelt. Die Wasserrahmenrichtlinie hat negative Auswirkungen auf die Erzeuger. Die große Frage lautet, wer für die Verbesserung der Umwelt zahlen wird?“

• Aus Frankreich: „Die Schalentiererzeugung hat keine Auswirkungen auf die Umwelt und stellt darüber hinaus Ökosystemleistungen bereit. Sie trägt dazu bei, die Eutrophierung zu regulieren (Kohlenstoff- und Stickstoffsenke). Wissen und Sachverstand der Branche sollten stärker berücksichtigt werden, und die Fachkräfte sollten stärker in die Festlegung der Forschungsschwerpunkte einbezogen werden.“

1.3. Nach Meinung der Befragten erfolgreichste Maßnahmen In der Strategie von 2002 wurden insgesamt 28 Maßnahmen vorgeschlagen, die in neun Aktionsbereiche unterteilt waren - Steigerung der Produktion, Wettbewerb um geeignete Standorte, Marktentwicklung, Marketing und Information, Bildung, politische Führung, Sicherheit der Aquakulturerzeugnisse, Initiativen zur Verbesserung der artgerechten Haltung von Fischen in Kulturen, Umweltmaßnahmen und Forschung. In den nachfolgenden Abschnitten werden die fünf Maßnahmen aufgeführt, die nach Meinung der Befragten am erfolgreichsten bzw. am wenigsten erfolgreich waren oder bei denen sie nicht in der Lage waren anzugeben, wie die betreffenden Maßnahmen zu bewerten sind. Tabelle 5: Nach Meinung der Befragten ERFOLGREICHSTE Maßnahmen

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

Nach der Meinung der Befragten ERFOLGREICHSTE Maßnahmen

Anteil Kernziel

Einstufung „sehr erfolgreich“ plus Einstufung „teilweise erfolgreich“

Entwicklung der Einbindung der Beteiligten 68 % 1

Neufassung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über die Lebensmittelhygiene

63 % 2

Förderung der Erforschung alternativer Proteinquellen für Fischfuttermittel

63 % 1

Ausweitung der Möglichkeiten zur Finanzierung der Forschung und technischen Entwicklung

59 % 1

Festlegung von Forschungsschwerpunkten 59 % 1

Mit Blick auf den großen Erfolg, der der Entwicklung der Einbindung der Beteiligten zuerkannt wurde, kann eine Untergliederung in zwei grundlegende Bereiche erfolgen:

• die laufende „strukturierte“ Anhörung, zum Beispiel durch den Beratenden Ausschuss für Fischerei und Aquakultur (BAFA),

• „Ad-hoc“-Anhörungen oder Maßnahmen, die auch auf der nationalen Ebene zunehmend Verbreitung finden.

Der BAFA ist das Gremium, durch das der professionelle Aquakultursektor, NRO, Verbrauchergruppen und andere Mitglieder der Aquakultur-Wertschöpfungskette angehört werden und an der Debatte teilnehmen können. Im Verlauf des letzten Jahrzehnts haben FEAP, EMPA/AEPM und COPA/COGECA Vertreter für die aktive Teilnahme an den verschiedenen Arbeitsgruppen und Tätigkeiten dieses Ausschusses bereitgestellt, und das ist wahrscheinlich der Grund, warum diese Maßnahme als positiv wahrgenommen wird. Darüber hinaus wurden für den Fischereiausschuss zwei Anhörungen zum Thema Aquakultur durchgeführt (im Oktober 2007 und im März 2008), um die Ausschussmitglieder über die Entwicklungen im Bereich der Aquakultur zu informieren. Ferner wurden im Rahmen von europäischen Koordinierungsmaßnahmen - wie beispielsweise CONSENSUS, PROFET und PROFET POLICY (die Initiative CONSENSUS2 wurde von Befragten häufig erwähnt) -, die auf der Grundlage des Sechsten Rahmenprogramms (RP6) gefördert wurden, Akteure aus dem Aquakultursektor und dessen Umkreis zur Zuarbeit aufgefordert; die Kommission führte 2007 eine umfassende Anhörung durch, um die Auswirkungen der Strategie von 2002 zu bewerten und den Weg für eine Nachfolgestrategie zu bereiten. Kurz darauf erfolgte die Neufassung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über die Lebensmittelhygiene, und es wurde mit der Förderung der Erforschung alternativer Proteinquellen für Fischfuttermittel begonnen.

2 CONSENSUS – „Multi Stakeholder Platform for Sustainable Aquaculture in Europe“ (Plattform betroffener

Akteure für eine nachhaltige Aquakultur in Europa). Gegründet gemäß dem Vertrag FOOD CT 2005 513998 mit der europäischen Aquakultur-Gesellschaft (EAS), die 21 Partner aus zehn Ländern koordiniert. www.euraquaculture.info.

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

Die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften erstrecken sich auf alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sowie auf das Inverkehrbringen von Lebensmitteln für den menschlichen Verzehr. „Inverkehrbringen“ bezeichnet das Bereithalten von Lebensmitteln für Zwecke des Verkaufs, einschließlich des Anbietens zum Verkauf, oder jeder anderen Form der Weitergabe, gleichgültig, ob unentgeltlich oder nicht, sowie den Verkauf, den Vertrieb oder andere Formen der Weitergabe selbst. Die neuen Hygienevorschriften3 [das „Hygienepaket“] (die im April 2004 angenommen wurden und am 1. Januar 2006 in Kraft getreten sind), nach denen (unter anderem) die Hauptverantwortung für die Sicherheit der Lebensmittel beim Lebensmittelunternehmer liegt, die Registrierung oder Zulassung bestimmter Lebensmittelbetriebe vorgesehen ist und generell auf den HACCP-Grundsätzen beruhende Verfahren anzuwenden sind, werden von den Akteuren positiv eingeschätzt. Die maßgeblichen Vorschriften umfassen spezifische Hygienevorschriften, Einfuhrbedingungen sowie Prüfungs- und Einhaltungsdokumente. Abgesehen von den Hygienebedingungen erfolgte eine Ausweitung, um weitere rechtliche Aspekte in Bezug auf Tiergesundheit und Tierschutz einzubeziehen. Der Ersatz von Fischmehl und Fischöl in Aquakulturfuttermitteln wurde als wichtige Problematik hervorgehoben, zu der Forschungsbedarf besteht, und es gab verschiedene RP6-Projekte zu diesem Thema. Diese Projekte wurden parallel zu Initiativen durchgeführt, die die großen Futtermittelhersteller selbst auf den Weg brachten, um ihre Abhängigkeit von diesen Grundstoffen zu verringern. In diesem Zusammenhang sei auf eine RP6-Initiative hingewiesen. Das integrierte AQUAMAX-Projekt4 begann im März 2006 und erstreckt sich auf einen Zeitraum von vier Jahren. Es geht von der Prämisse aus, dass Fisch in der Ernährung und für das Wohlbefinden des Menschen eine einzigartige Rolle spielt, dass die Aquakultur bislang in der Lage war, das Defizit der Fischerei auszugleichen, dass jedoch ihr Wachstum zunehmend durch die begrenzte industrielle Fischzulieferung beschränkt wird, von der die Aquakulturfuttermittel in hohem Maße abhängig sind. Das strategische Ziel des AQUAMAX-Projekts besteht darin, Fischmehl und Fischöl, das derzeit für Fischfuttermittel verwendet wird, möglichst weitgehend durch nachhaltige, alternative Futtermittelressourcen zu ersetzen. An dem Projekt sind 32 Partner aus ganz Europa sowie aus China und Indien beteiligt. Im Rahmen von AQUAMAX sind bei der Entwicklung von Aquakulturfuttermitteln, die speziell auf die Aufzucht von qualitativ hochwertigem Fisch abgestimmt sind und bei denen erheblich weniger Fischmehl und Fischöl zum Einsatz kommt, bereits beträchtliche Fortschritte erzielt worden. Schließlich hat die Kommission entsprechend ihrem Ziel, die Möglichkeiten zur Finanzierung der Forschung und technischen Entwicklung auszuweiten und Forschungsschwerpunkte festzulegen, die Möglichkeiten der Forschung mit dem EFF ausgeweitet und durch ihre Maßnahmen für KMU (z. B. „CRAFT“) eine gute Beteiligung an der industrieorientierten Forschung im Rahmen des RP6 erzielt. Darüber hinaus stellte die Kommission Mittel für verschiedene Initiativen bereit, mit denen der Forschung eine vorrangige Stellung eingeräumt und ein entsprechendes Engagement erreicht werden sollte. Dazu zählen zum Beispiel die sehr erfolgreichen Initiativen PROFET5

3 Ein Überblick über die Rechtsvorschriften zur Lebensmittelhygiene findet sich unter:

http://ec.europa.eu/fisheries/legislation/other/food_hygiene_en.htm. 4 AQUAMAX: Sustainable Aquafeeds to Maximise the Health Benefits of Farmed Fish for Consumers. (nachhaltige

Futtermittel für die Aquakultur, um den gesundheitlichen Nutzen von Zuchtfisch für die Verbraucher zu maximieren), www.aquamaxip.eu.

5 PROFET: fünf grenzübergreifende Workshops zum Forschungsbedarf des europäischen Fischzuchtsektors www.feap.info/news/RTD/profet_en.asp.

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

und PROFET Policy6, deren Gegenstand die Ermittlung der Forschungsprioritäten für den Aquakultursektor bzw. die Zusammenführung der Forschungsergebnisse nach Politikbereichen speziell mit Blick auf die politischen Entscheidungsträger ist. In jüngster Zeit wurde die Festlegung von Forschungsschwerpunkten mit der Schaffung einer Technologie- und Innovationsplattform der europäischen Aquakultur (EATIP)7 aufgenommen, in der Sektorbeteiligte und andere Akteure zusammenkommen, um Papiere mit Zielsetzungen für die Zukunft zu erarbeiten und eine strategische Forschungsagenda für die europäische Aquakultur festzulegen. Kasten 1: Die Technologie- und Innovationsplattform der europäischen

Aquakultur (EATIP)

Die Technologie- und Innovationsplattform der europäischen Aquakultur

EATIP (www.eatip.eu) ist eine der Technologieplattformen Europas, die es dem Aquakultursektor ermöglichen soll, zukunftsorientierte Zielsetzungen zu entwickeln und diese mit einer strategischen Forschungsagenda zu untermauern.

Die Hauptziele der EATIP bestehen darin, eine enge Verbindung zwischen Aquakultur und Verbrauchern

herzustellen (auch was Fragen der menschlichen Gesundheit, der Produktqualität, der Rückverfolgbarkeit usw. betrifft), eine nachhaltige Aquakulturindustrie zu gewährleisten, einschließlich gesellschaftlicher, umweltpolitischer und wirtschaftlicher Aspekte, und durch den Ausbau von Wissensmanagement, Qualifizierung, Kommunikation und Vernetzung die Rolle der Aquakultur in der Gesellschaft zu stärken.

Die EATIP ist in Belgien als gemeinnützige Vereinigung eingetragen, der europäische oder internationale Unternehmen, Vereinigungen und Verbände, Behörden, Institutionen und Universitäten sowie Finanzinstitute beitreten können, die ein erklärtes professionelles Interesse an der nachhaltigen Entwicklung der europäischen Aquakultur haben.

Sie hat keinen politischen Charakter.

1.4. Nach Meinung der Befragten am wenigsten erfolgreiche

Maßnahmen In der nachstehenden Tabelle sind die Maßnahmen der Strategie, die von den Befragten als am wenigsten erfolgreich eingestuft werden, in absteigender Reihenfolge aufgelistet, d. h. die Maßnahme mit dem geringsten Erfolg steht an erster Stelle. Bei den Angaben handelt es sich um den kombinierten Anteil der Einstufungen „teilweise erfolglos“ und „in hohem Maße erfolglos“ entsprechend den Ergebnissen der Befragung. Alle Maßnahmen gehören zum Kernziel 1. 6 PROFET Policy: neun internationale Workshops zu Fischerei und Aquakultur, bei denen alle betroffene Akteure

mittels einer internationalen Verbreitungsplattform über die Ergebnisse europäischer FTE-Projekte in Kenntnis gesetzt werden. www.profetpolicy.info.

7 www.eatip.eu .

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

Tabelle 6: Nach Meinung der Befragten am wenigsten erfolgreiche Maßnahmen

Nach Meinung der Befragten am wenigsten erfolgreiche Maßnahmen

Anteil Kernziel

Einstufung „in hohem Maße erfolglos“ plus Einstufung „teilweise erfolglos“

Schaffung gemeinsamer Definitionen und Normen für eine „umweltverträgliche“ Aquakultur

37 % 1

Verbesserung des Ansehens des Sektors 33 % 1

Schaffung gemeinsamer Definitionen und Normen für eine ökologische Aquakultur

31 % 1

Einbindung zukünftiger Entwicklungen im Sektor Aquakultur in integrierte Strategien für bestimmte Gebiete und Bewirtschaftungspläne

30 % 1

Entwicklung der Offshore-Technik für Fischkäfige 29 % 1

1.4.1. Schaffung gemeinsamer Definitionen und Normen für eine „umweltverträgliche“ Aquakultur

Unter den Akteuren besteht generell Einigkeit über die Bedeutung des Konzepts, das hinter dem Begriff „umweltfreundliche“ Aquakultur steht, bei dem es sich um Aquakultursysteme und –methoden handelt, die dem Fischzüchter angemessene Erträge und Gewinne bei möglichst geringen kurz- und langfristigen negativen Nebenwirkungen auf die Umwelt und das Wohl der Gemeinschaft ermöglichen. Die wichtigsten Ziele dieses Konzepts bestehen also darin, wirtschaftlich tragfähige Aquakulturproduktionssysteme zu entwickeln, die die Qualität, Regenerationsfähigkeit und Produktivität der Umwelt und ihrer Ökosysteme bewahren oder verbessern. Die Bemühungen um die Festlegung einer Definition sind jedoch hauptsächlich auf den Begriff „nachhaltige Aquakultur“ gerichtet. Der Begriff „umweltfreundliche“ Aquakultur ist nach wie vor eher verschwommen, da es offenbar weniger gut gelingt, seine Bedeutung klar zu erfassen. Die Anwendung von Normen für eine „umweltfreundliche“ Aquakultur sollte im Idealfall zum Schutz der Umweltqualität ohne erhebliche Abstriche bei den Erträgen und Gewinnen führen, und sie sollte es den Aquakulturerzeugern ermöglichen, ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt für Fischereierzeugnisse zu erhalten. Die Anwendung umweltfreundlicher Maßnahmen auf Betriebsebene bedeutet langfristige Nachhaltigkeit, kann jedoch kurzfristig höhere Produktionskosten mit sich bringen. So könnten Umweltzeichen für Erzeugnisse aus umweltfreundlichen Systemen in Betracht gezogen werden, die es den Verbrauchern ermöglichten, den verborgenen Mehrwert zu erkennen, positive Entscheidungen zu treffen, diesem Markt den Vorzug zu geben und im höheren Preissegment einzukaufen. Das Ökosiegelkonzept ist de facto eine reduzierte und einfacher anzuwendende Version eines Systems der Zertifizierung als „nachhaltige Aquakultur“, dessen Definition und

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

Beurteilung ausgehend von ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Kriterien weitaus komplizierter ist. Zertifizierungssysteme zur Verbesserung der Umweltbilanz wie ISO 14.000 oder - in geringerem Maße - EMAS sind in europäischen Aquakulturunternehmen weit verbreitet. Einige ursprünglich für den Fischfang konzipierte Systeme zur Zertifizierung der Nachhaltigkeit werden nunmehr auch auf die Aquakulturproduktion angewandt, wie zum Beispiel das Label „Friends of the Sea“ und - in Anlehnung an das Konzept des Marine Stewardship Council- das Konzept des Aquaculture Stewardship Council (ASC). Auch die Internationale Organisation für Normung (ISO) arbeitet an diesem Konzept8 (ISO TC 234), doch ist eine Fertigstellung für die nächste Zukunft nicht vorgesehen ist. Das Angebot an privaten Zertifizierungssystemen und Umweltlabeln („Bio-“, „Öko-“, „nachhaltig“ usw.), die es heutzutage auf dem Markt gibt, ist sowohl für die europäischen Verbraucher als auch für die Akteure des Aquakultursektors sehr verwirrend. Die Akteure sind sich generell über die Bedeutung eines einheitlichen gemeinsamen Umweltzeichens für die Europäische Union einig. Bislang wurden in der Europäischen Union jedoch noch keine klare Norm für „umweltfreundliche Aquakultur“ bzw. noch kein Umweltzeichen geschaffen. Die Europäische Kommission hat im Jahr 2005 begonnen, an einer Umweltzeichen-Regelung für den Fischereisektor zu arbeiten, aber aufgrund von Debatten im Beratenden Ausschuss für Fischerei und Aquakultur (BAFA) stellte sich bald heraus, dass für den Fischfang und für die Aquakultur gesonderte Regelungen erforderlich sind. Es wurde ein Vorschlag einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Regelung für das Umweltzeichen der Gemeinschaft (KOM(2008)0401 endg.) ausgearbeitet, um durch die Festsetzung von Richtwerten (Benchmarks) für die gute Umweltverträglichkeit von Erzeugnissen auf der Grundlage der besten auf dem Markt vorhandenen Werte die Nachhaltigkeit bei Produktion und Verbrauch von Erzeugnissen zu fördern. Das Umweltzeichen soll die Erzeugnisse und Dienstleistungen, die diesen Richtwerten entsprechen, von den anderen Produkten derselben Kategorie abheben und die Verbraucher auf diese Produkte aufmerksam machen. Daher wurde vorgeschlagen, Fischfang und Aquakultur in den geplanten Geltungsbereich einer überarbeiteten europäischen Umweltzeichen-Regelung einzubeziehen. Dies wird sich jedoch verzögern, da weitere Studien über die Durchführbarkeit und den Mehrwert für Lebens- und Futtermittel gefordert wurden. Die überarbeitete „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“ (KOM(2009)0162 endg.) und die Schaffung eines solchen Umweltzeichens für die Aquakultur werden offenbar von den politischen Entscheidungsträgern und dem Sektor gleichermaßen unterstützt.

1.4.2. Verbesserung des Ansehens des Sektors Die Verbesserung des Ansehens des Sektors wurde als eine wichtige Komponente der Strategie im Rahmen der Marktentwicklung vorgeschlagen. Die Informationskampagnen, die für allgemeine Maßnahmen für den Zugang zum FIAF vorgesehen waren, hatten offenbar keine größeren Auswirkungen. Viele Verbraucher wussten (vor der Einführung der Herkunftskennzeichnung in Super- und Großmärkten) nicht, dass Meerbarsch oder

8 Siehe http://www.iso.org/iso/iso_technical_committee?commid=541071.

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Steinbutt aus Aquakultur stammen können. Darüber hinaus wurden in Anbetracht der Tatsache, dass die wichtigsten Lieferungen von Aquakulturerzeugnissen in die EU aus Drittstaaten stammen (z. B. Norwegen, Türkei und Chile) oder für den Intra-EU-Handel bestimmt sind (z. B. von Griechenland nach Italien/Spanien (Seebrasse/Meerbarsch) oder von Dänemark/Frankreich/Spanien nach Deutschland (Forelle) oder von Schottland/Irland nach Frankreich (Lachs), die Anreize für ein grenzübergreifendes Marketing dadurch zunichte gemacht, dass die Vergabe von FIAF-Mitteln nach dem Prinzip der Subsidiarität erfolgt. Bei der Prüfung des Konzepts des Gemeinsamen Marktes bedarf dieser Aspekt der Überlegung. Die Veröffentlichung negativer Meinungen über die Aquakulturtätigkeit wog - in Verbindung mit aggressiven Anschuldigungen - schwerer als die positiven Veröffentlichungen, insbesondere zu Themen wie die Auswirkungen auf die Umwelt (einschließlich der potenziellen Auswirkungen des Entweichens von Tieren), die Verwendung von Futtermitteln (Verwendung von Fischmehl und Fischöl, Möglichkeit der Kontaminierung), und trug zu einem negativen Meinungsbild bei. Die Tatsache, dass Super- und Großmärkte wenige oder gar keine verkaufsfördernden Informationen bieten, führt in Verbindung mit der Konsolidierung des Sektors (mehr große Unternehmen, die ihre Markenwerbung selbst durchführen) dazu, dass die Verbandsstrukturen immer weniger Werbemaßnahmen allgemeiner Art auf den Weg bringen können.

1.4.3. Schaffung gemeinsamer Definitionen und Normen für eine ökologische Aquakultur

Dass 31 % der Befragten diese Maßnahme als teilweise oder in hohem Maße erfolglos einstufen, zeigt, dass mit Blick auf das Konzept der ökologischen Aquakultur und die einschlägigen Prinzipien auch heute noch weitgehend Unklarheit herrscht. Die Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur (KOM(2002)0511 endg.) war davon ausgegangen, dass die ökologische Aquakulturproduktion die Aquakulturindustrie generell voranbringt und zu ihrer Ausweitung beiträgt, doch das war nicht der Fall. Die ökologische Aquakultur bedient einen Nischenmarkt, und die einschlägigen Produktionszahlen sind im Vergleich zu den Zahlen des europäischen Aquakultursektors insgesamt unbedeutend. Der ökologische Landbau (ohne die Aquakultur) und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel wurden in der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates vom 24. Juni 1991 geregelt. Diese wurde aufgehoben durch die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen. Der Anwendungsbereich dieser neuen Verordnung erstreckt sich auch auf Aquakulturerzeugnisse. In Artikel 2 der Verordnung sind gemeinsame Definitionen für die ökologische Produktion einschließlich der Aquakultur festgelegt. In der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission vom 5. September 2008 wurden Durchführungsvorschriften für die ökologische/biologische Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle verankert. Damals war die Kommission jedoch der Ansicht, dass die Ausarbeitung detaillierter Produktionsvorschriften für die ökologische Aquakultur mehr Zeit und mehr Diskussionen erfordert und diese daher in einem späteren Verfahren festgelegt werden sollten. Aus diesem Grund wurden die Vorschriften für Erzeugnisse aus ökologischer Aquakultur aus dem Anwendungsbereich der Verordnung ausgeschlossen.

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

Dies wird durch eine neue Verordnung der Kommission9 geändert, die detaillierte Vorschriften für die ökologische/biologische Aquakultur enthält. Die Tatsache, dass die Definitionen erst kürzlich öffentlich bekannt gemacht wurden, ist wohl der Hauptgrund für einen so hohen Anteil der subjektiv empfundenen Erfolglosigkeit. Generell hat es den Anschein, dass - unabhängig von den europäischen Rechtsvorschriften - die Tatsache, dass private Label für die ökologische Aquakultur vorherrschen, in Verbindung mit der beherrschenden Stellung der Super- und Großmärkte im Bereich des Einzelhandels dazu führt, dass die ökologische Produktion aufgesplittet wird in lokale Nischenmärkte für kleinere Erzeuger und eine Tendenz zur ökologischen Produktion bei größeren Erzeugern, sofern die Rentabilität gesichert ist. Verbraucherorganisationen weisen in Anbetracht der Finanzkrise darauf hin, dass für die Verbraucher mit Blick auf den Verzehr von Fisch und Muscheln der Preis nach wie vor eine maßgebliche Rolle spielt. Im professionellen Schalentiersektor ist man der Auffassung, dass die bestehenden Produktionsverfahren ökologisch seien.

1.4.4. Einbindung zukünftiger Entwicklungen im Sektor Aquakultur in integrierte Strategien für bestimmte Gebiete und Bewirtschaftungspläne

Während insgesamt 30 % der Akteure diese Maßnahme als teilweise oder in hohem Maße erfolglos einstuften, waren 29 % nicht in der Lage anzugeben, wie sich die betreffenden Auswirkungen aus ihrer Sicht darstellen, und 19 % stuften sie als neutral ein (d. h. sie waren der Meinung, dass die Strategie keine direkten Auswirkungen hat). Es handelt sich also um eine sehr gemischte Reaktion. Einige der Anmerkungen machen deutlich, worum es geht:

- „Der Standort ist (nach wie vor) ein Problem, und Konflikte mit anderen Nutzern von Meeresgebieten werden erst dann gelöst werden, wenn es gelingt, ein System der Meeresraumplanung erfolgreich umzusetzen.“

- „Es wurde den Regierungen der Mitgliedstaaten nicht deutlich genug übermittelt, dass es sich bei diesem Ziel um eine grundlegende EU-Politik handelt.“

- „Die Mitgliedstaaten fühlen sich nicht genug ermutigt, der Aquakultur die entsprechende strategische Bedeutung beizumessen, um durch eindeutige Festlegungen darüber, wie die Standortprobleme zu lösen sind, einen klaren Entwicklungsweg vorzugeben.“

- „Es besteht nach wie vor ein erhebliches Problem mit der räumlichen Verteilung der Aquakultur im Küstenbereich, ein komplizierter nationaler Rechtsrahmen, der nicht mit den Zielen der EU im Einklang steht.“

Nach der Veröffentlichung des Vorschlags zu einer integrierten Meerespolitik der EU, wurde in der Mitteilung (KOM(2008)0791 endg.) der Kommission „Fahrplan für die maritime Raumordnung: Ausarbeitung gemeinsamer Grundsätze in der EU“ der Schwerpunkt vom integrierten Küstenzonenmanagement (IKZM) hin zur maritimen Raumordnung (MRO) verschoben. 9 Verordnung (EG) Nr. 710/2009 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 mit

Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates im Hinblick auf Durchführungsvorschriften für die Produktion von Tieren und Meeresalgen in ökologischer/biologischer Aquakultur.

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Wenngleich anerkannt wurde, dass die MRO auf den Besonderheiten der einzelnen Meeresregionen bzw. Unterregionen aufbauen sollte, und dass für die Umsetzung der MRO die Mitgliedstaaten zuständig sind (Subsidiaritätsprinzip), gab es die Auffassung, dass Maßnahmen auf EU-Ebene erhebliche Vorteile bieten können. Ihre Anwendung ist gleichwohl eine lokale Angelegenheit, und anscheinend gibt es seitens der Akteure sehr gemischte Einschätzungen bezüglich der auf europäischer Ebene vorgesehenen Maßnahmen, wie sie in der Mitteilung vorgeschlagen werden. Höchstwahrscheinlich hat auch die Tatsache, dass die Aquakultur im Rahmen der integrierten Meerespolitik nur in begrenztem Maße erwähnt wurde, zu Anmerkungen geführt, denen zufolge die Europäische Union die strategische Bedeutung nicht kommuniziert hat, was sie nach Ansicht vieler Akteure des Sektors hätte tun müssen. Da dieser Aspekt eine Reihe verschiedener Themen umfasst (Wettbewerb um geeignete Standorte, Zugang zu Lizenzen, Pläne für die Gebietsbewirtschaftung usw.), ist, um die Entwicklung und das Wachstum der Aquakultur zu unterstützen, wesentlich mehr Klarheit darüber erforderlich, wie die praktische Umsetzung erfolgen soll.

1.4.5. Entwicklung der Offshore-Technik für Fischkäfige Wenngleich sich die Befragten darüber einig waren, dass diese Maßnahme nicht erfolgreich umgesetzt wurde, fielen die Antworten sehr unterschiedlich aus. Eine Reihe von Initiativen wurde nach 2002 auf den Weg gebracht, darunter auch die Schaffung der Technologie-Plattform für Offshore-Aquakultur (siehe Kasten) und die EU-Forschungsinitiativen im Rahmen des RP6, die darauf gerichtet waren, eine spezielle Technik für die Aufzuchtinfrastruktur (Käfige) zu entwickeln. Parallel dazu richtete man einschlägige internationale Foren ein, die sich mit technischen und politischen Fragen befassen sollen. Mit Blick auf die Entwicklung des Aquakultursektors in Irland wurden Offshore-Maßnahmen in die Politik aufgenommen. In Spanien, Irland und Malta nahmen Offshore-Anlagen zur Aufzucht von Seebrassen, Lachsen und Thunfischen den Betrieb auf. In der Strategie von 2002 wurde die Offshore-Aquakultur als eine der Lösungen für den Wettbewerb um geeignete Standorte genannt, wobei auch eingeräumt wurde, dass dies nur für einige Arten gilt und dass die Technik der Weiterentwicklung bedarf. In der EU wurden keine Mittel für eine spezielle Offshore-Technik bereitgestellt. Eine bemerkenswerte Initiative ist jedoch das von Norwegen finanzierte Projekt CREATE10. CREATE war eines von 14 speziellen Kooperationsprogrammen, die 2006 vom Norwegischen Forschungsrat als Zentrum der forschungsbasierten Innovation ausgewählt wurden. Diese Bezeichnung bedeutet, dass das Zentrum für die Dauer von acht Jahren kontinuierlich Mittel zur Grundfinanzierung in Höhe von 10 Millionen NOK (etwa 1,2 Millionen Euro) jährlich erhält und die Industriepartner den gleichen Betrag sowie zusätzliche Mittel beisteuern. Das Ziel von CREATE besteht darin, der norwegischen Aquakultur neue Technik und neues Wissen bereitzustellen, die im Land selbst und im Ausland genutzt werden können. Darüber hinaus sollen die Hersteller von Ausrüstungen für die norwegische Aquakultur in die Lage versetzt werden, die Weltmärkte weiterhin

10 CREATE http://www.sintef.no/Projectweb/CREATE/.

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langfristig zu beliefern. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung von Know-how für die Schaffung neuer Techniken für die Aufzucht von Jungfischen bis zur Geschlechtsreife. Es wurde eine Reihe von Foren organisiert, welche die Entwicklung der Offshore-Aquakultur erörtern und die Richtung vorgeben sollen. Zu diesen Foren zählen beispielsweise der International Council of Offshore Aquaculture Development (www.icoad.ie) und die Konferenz zum Thema Offshore-Marikultur11, die von der Society for Underwater Technology und dem Greenwich Forum durchgeführt wurde. Die wichtigsten Schlussfolgerungen lauten, dass die Entwicklung einer Offshore- Aquakultur staatlicherseits unterstützt werden muss, und zwar durch Rechtsvorschriften zur Schaffung günstiger Voraussetzungen (insbesondere Verringerung von Dauer und Kosten des Zulassungsverfahrens), durch Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel, durch Unterstützung kontinuierlicher Arbeiten zur Erforschung und Entwicklung nachhaltiger Erzeugungsmethoden und durch laufende Maßnahmen zur Analyse der sozioökonomischen Bedingungen, mit denen es die Bevölkerung vor Ort zu tun hat. In Zukunft gilt es unter anderem Folgendes zu erreichen:

• technische Fortschritte, die voll integrierte funktionsfähige Fischzuchtsysteme ermöglichen, welche die ganzjährige Erzeugung unter extremen Meeresbedingungen erfassen und optimieren und das Risiko für das Personal auf ein Mindestmaß beschränken,

• kostengünstige Technologien für Ernte, Transport und Verarbeitung von Beständen für das Inverkehrbringen,

• Finanzierungs- und Versicherungsmechanismen, die die Beteiligung an solchen Projekten (z. B. kooperative oder kollektive Aktionen) ermöglichen,

• gegebenenfalls Transfer und Anpassung von Technologien aus anderen Offshore-Sektoren,

• Nutzung potenzieller Synergieeffekte für die Entwicklung in Kombination mit anderen Projekten (z. B. Offshore-Windparks usw.),

• Maßnahmen/Rechtsvorschriften für die Integration in Meeresschutzgebieten, • Musterleitlinien für die Standortwahl und die Errichtung von Offshore-Anlagen für die

Zucht von Flossenfischen, auf die sich die Erzeuger bei der Erstellung geeigneter Verhaltenskodizes für ihre Betriebe stützen können.

Derzeit steht die Frage im Vordergrund, wie die Offshore-Fischzucht entwickelt und ausgebaut werden kann. Der Forschungsbedarf, der in dem Dokument der Technologie-Plattform für Offshore-Aquakultur dargelegt ist (siehe unten), wurde anlässlich der 2008 durchgeführten Konferenz zum Thema Offshore-Aquakultur von 150 internationalen Delegierten erörtert und unterstützt. Es wurden verschiedene Techniken für Schwimm- und Unterwasserkäfige vorgestellt, wobei der Wettbewerb zwischen Anbietern aus den USA und Europa zum Tragen kam. Generell herrscht die Auffassung vor, dass die Technik für die Aufzuchtsysteme marktfertig ist, während dies bei der Technik für die Ernte und andere mit der Fischzucht zusammenhängende Faktoren nach wie vor nicht der Fall ist.

11 www.offshoremariculture.com

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Kasten 2: Die Technologie-Plattform für Offshore-Aquakultur

Die TECHNOLOGIE-PLATTFORM FÜR OFFSHORE-AQUAKULTUR

Die Technologie-Plattform für Offshore-Aquakultur (OATP) www.offshoreaqua.net wurde aus Mitteln des RP6 (wissenschaftliche Unterstützung der Politik) finanziert. An dem Projekt, das unter der Leitung des irischen Marine Institute stand, waren 16 Partner aus sieben Ländern beteiligt.

Nach Workshops und Konsultationen wurde im Januar 2009 der Abschlussbericht veröffentlicht, in dem die längerfristige Zielsetzung, die Stärken und die Fehlstellen sowie Empfehlungen zu ethischen Fragen dargelegt, die potenziellen Arten benannt und Fragen im Zusammenhang mit Regulierung und Planung, Sicherheit, Umwelterwägungen und Technik erörtert werden.

Die Offshore-Plattform wird in die Technologie- und Innovationsplattform der europäischen Aquakultur (EATIP) integriert.

Hinsichtlich dieser Initiativen teilen sich die Einschätzungen der Akteure auf die Entwicklung der Techniken und die professionellen Umsetzung bzw. Einführung dieser Techniken durch den Sektor auf, so dass sich für diesen Aspekt insgesamt ein niedriges Niveau ergibt. Da sich die Technik noch in der Entwicklung befindet, ist der tatsächliche Anteil der Produktion in (energieintensiven) Offshore-Systemen nach wie vor gering. Nach Einschätzung der Föderation der europäischen Aquakulturproduzenten (FEAP) verharrt die Offshore-Produktion im Jahr 2008 gemessen an der gesamten marinen Produktion auf geringem Niveau. Wenngleich die Technik weiterhin ein Problem darstellt, hängen die wichtigsten Faktoren, die die Weiterentwicklung bremsen, mit den hohen Investitionen und Betriebskosten, der ungeklärten Frage der Logistik für die täglichen Bewirtschaftungsaufgaben und die Ernte sowie mit schwierigen Versicherungsfragen (Versicherung der Anlage und des Bestands) zusammen. 1.5. Maßnahmen ohne Erfolgseinschätzung seitens der Akteure In der letzten der Tabellen mit den jeweils fünf wichtigsten Maßnahmen sind diejenigen Maßnahmen aufgeführt, bei denen die Mehrheit der Akteure nicht in der Lage war anzugeben, wie sich der Erfolg aus ihrer Sicht darstellt.

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Tabelle 7: Maßnahmen ohne Erfolgseinschätzung seitens der Akteure

Maßnahmen ohne Erfolgseinschätzung seitens der Akteure

Anteil Kernziel

Änderung der Rechtsvorschriften über Tierarzneimittel 39 % 2

Anerkennung der Rolle der Frauen 37 % 1

Entwicklung von Instrumenten für die Bekämpfung der Auswirkungen, die durch nichtheimische Arten entstehen

37 % 3

Forschung zur Entwicklung von Lösungen zur Bekämpfung der Dezimierung durch geschützte Wildarten

37 % 3

Neuausrichtung der Schwerpunkte für staatliche Beihilfen durch das FIAF (jetzt EFF)

36 % 1

Weiterer Ausbau von Erzeugerverbänden 36 % 1

1.5.1. Änderung der Rechtsvorschriften über Tierarzneimittel Die meisten Betreiber und sonstige Akteure im Umfeld der Aquakultur sind sich der Probleme im Zusammenhang mit der geringen Verfügbarkeit von in der Aquakultur zugelassenen Tierarzneimitteln bewusst (geringe/rückläufige Zahl legaler Impfstoffe, Antibiotika, Anästhetika usw.). Eine genaue Kenntnis des Tierarzneimittelrechts und der Bedingungen für die Erlangung von Genehmigungen/Lizenzen ist jedoch auf eine sehr kleine Gruppe von Akteuren beschränkt (z. B. Pharmaunternehmen, spezialisierte Tierärzte). Daher sind detaillierte Einschätzungen zu dieser Problematik und zur Rolle der EU-Initiativen sowie zu deren Auswirkungen selten.

1.5.2. Anerkennung der Rolle der Frauen Frauen spielen in der europäischen Aquakulturindustrie eine wichtige Rolle und sind, was ihre Beteiligung betrifft, den Männern in wesentlich stärkerem Maße gleichgestellt als im Fischfangsektor, in dem nur vereinzelt Frauen vertreten sind. Aus diesem Grund sieht die Mehrheit der Befragten die Bedeutung der Frauen im Aquakultursektor als gegeben an und betrachtet diese Frage nicht als Problem. Frauen spielen in bestimmten Teilbereichen eine beachtliche Rolle, so zum Beispiel in Brutanlagen, in der Verarbeitung und in FTE-Instituten.

1.5.3. Entwicklung von Instrumenten für die Bekämpfung der Auswirkungen, die durch nichtheimische Arten entstehen

Die Risiken, die nichtheimische Arten für die Aquakultur darstellen, werden offenbar von den meisten Akteuren unterschätzt, zudem bestehen unklare Vorstellungen darüber, wie mit dieser Frage umgegangen werden soll. Das ist teilweise verständlich, weil einige der wichtigsten Aquakulturarten in der EU ursprünglich keine europäischen Arten sind (Regenbogenforelle, Auster usw.). Nichtheimische Arten als Besatzmaterial werden von vielen weniger als Risiko, sondern vielmehr als Chance angesehen, für die es Instrumente zu entwickeln gilt. Andererseits gibt die Einfuhr von nicht einheimischen Arten (wie Zierfischen), die Krankheitsüberträger sein können, Anlass zur Sorge. Auch mit Blick auf den Einfluss nichtheimischer Organismen, die Nebenwirkungen mit sich bringen können

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(und beispielsweise durch das Ablassen von Ballastwasser in fremde Gewässer gelangen), besteht weit verbreitete Besorgnis. Wahrscheinlich sind dies die Gründe dafür, dass die Meinungen zu diesem Thema nicht einheitlich sind. Gleichwohl führt auch die Möglichkeit der genetischen Selektion (für verbesserte Stämme, die zum Beispiel krankheitsresistent sind oder einen größeren Wachstumserfolg aufweisen) in diesem Bereich zu unklaren Vorstellungen - insbesondere in Anbetracht der Problematik des Entweichens von Tieren und der damit verbundenen potenziellen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt.

1.5.4. Forschung zur Entwicklung von Lösungen zur Bekämpfung der Dezimierung durch geschützte Wildarten

Geschützte Wildarten wie Kormorane oder Robben stellen in vielen Gebieten Europas durch die Zunahme der Populationen und die enormen Fischbestandsverluste, die sie verursachen, ein Problem dar. Zu lösen ist dieses Problem nur durch bessere Daten, die zu Änderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften und zu wirksameren Bewirtschaftungs-/Kontrollplänen oder –verfahren für die Populationskontrolle führen. Es gibt keine einleuchtende Erklärung dafür, warum sich so wenige der Befragten zu diesem Thema geäußert haben. Der Mangel an klaren und konstruktiven Maßnahmen auf europäischer und auf nationaler Ebene ist für die Fischzuchtbranche, insbesondere für die Aquakulturbetreiber in Mitteleuropa ohne Zweifel enttäuschend.

1.5.5. Neuausrichtung der Schwerpunkte für staatliche Beihilfen durch das FIAF (jetzt EFF)

Den meisten Akteuren ist die Möglichkeit der Neuausrichtung des FIAF nicht bekannt.

1.5.6. Weiterer Ausbau von Erzeugerverbänden. Erzeugerverbände wurden lange Zeit als ein Mittel angesehen, den Erzeugern in Anbetracht der Verlagerung der Kauf-/Verkaufskraft zu den Super-/Großmärkten und der damit verbundenen Konzentration im Bereich der Lebensmittelmärkte mehr Stabilität zu bieten. In einigen Teilen Europas (z. B. im Vereinigten Königreich und in Frankreich) wurden genossenschaftliche Verkaufsstrukturen geschaffen, doch bringt die geografische Verteilung ein schwerwiegendes logistisches Problem mit sich – vor allem wenn die Genossenschaft im Bereich Verarbeitung tätig sein soll. Bei einer konzentrierten Ansiedlung der Anlagen sind die Maßnahmen erfolgreicher. Die Nutzung der Strukturen von Erzeugerorganisationen, die ursprünglich für die Fischerei eingerichtet wurden, brachte keinen Erfolg, was vor allem darauf zurückzuführen ist, dass die Verfahrensvorschriften ursprünglich auf die Merkmale der Fischerei (z. B. Fischereifahrzeuge, die ihre Fänge in Häfen anlanden) ausgerichtet wurden und im Widerspruch zu den Merkmalen der Aquakultur (verstreute Unternehmen) stehen. Die derzeitige Überprüfung der Gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur wird hinsichtlich potenzieller Änderungen der Rechtsvorschriften wahrscheinlich einen besseren Einblick ermöglichen.

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2. ANALYSE DER ABWEICHUNGEN ZWISCHEN DEN SUBJEKTIV EMPFUNDENEN AUSWIRKUNGEN UND DEN DOKUMENTIERTEN MASSNAHMEN

DIE WICHTIGSTEN ERKENNTNISSE

• Es wurde eine Abweichungsanalyse durchgeführt, um die erzielten Erfolge anhand der in der Strategie vorgeschlagenen Ziele und Maßnahmen objektiv zu analysieren und sie auf der Grundlage der Einschätzungen der Mehrheit der Akteure zu bewerten.

• Bei den Kernzielen (und Teilzielen) waren große Abweichungen erkennbar, was den Erfolg der Strategie bei der Förderung der Marktentwicklung sowie bei der Steigerung der jährlichen Wachstumsrate der Aquakulturproduktion in der Gemeinschaft um 4 % betrifft.

• Große Abweichungen zeigten sich auch bei neun der 28 spezifischen Maßnahmen, darunter bei vier Maßnahmen aus dem Themenbereich „Umweltmaßnahmen“, die Kernziel 3 betrafen, bei drei Maßnahmen aus dem Themenbereich „Marktentwicklung“, die Kernziel 1 betrafen, und bei zwei Maßnahmen aus dem Themenbereich „Wettbewerb um geeignete Standorte“, die ebenfalls Kernziel 1 betrafen.

• Verschiedenen objektiven Maßstäben zufolge waren diese neun Maßnahmen - Entwicklung geschlossener Wasserkreislaufsysteme, verstärkte Nutzung amtlicher Gütezeichen, Ausarbeitung von Werbekampagnen, Entwicklung neuer Instrumente zur Erhebung statistischer Informationen über Produktion und Märkte, Kontrolle der Nachfrage nach Wildlingen als Besatzmaterial, Ausarbeitung spezifischer Kriterien und Leitlinien für die Umweltverträglichkeitsstudien im Sektor Aquakultur, Stärkung der positiven Auswirkungen von extensiven Zuchttechniken und der Aufstockungsmaßnahmen sowie Erforschung von Lösungen zur Bekämpfung der Dezimierung durch geschützte Wildarten - im Allgemeinen weniger erfolgreich als von den Akteuren subjektiv empfunden (einschließlich in den Fällen, in denen die Akteure nicht angeben konnten, wie sie den Erfolg der betreffenden Maßnahmen wahrnehmen).

Auf der Grundlage der Rohdaten aus der Befragung wurde eine Abweichungsanalyse durchgeführt, die so angelegt war, dass die konkreten Erfolge anhand der in der Strategie vorgeschlagenen Ziele und Maßnahmen untersucht und sie auf der Grundlage der Einschätzungen der Mehrheit der Akteure bewertet wurden. Darüber hinaus führten die Verfasser die Befragung jeweils unabhängig voneinander durch und einigten sich daher im Rahmen von mehreren Gesprächen auf einen zielorientierten gemeinsamen Standpunkt. Dabei wurde auf verschiedene Wissensquellen zurückgegriffen, einschließlich Daten über den Sektor (Produktion, Wert, Beschäftigung usw. im Zeitraum 2002-2008), Ergebnisse des Beratenden Ausschusses für Fischerei und Aquakultur und seiner Arbeitsgruppen, Entwicklungen im die Aquakultur betreffenden Gemeinschaftsrecht, Positionspapiere der FEAP und interne Dokumente, Leitlinien der IUCN mit bewährten Verfahren für die nachhaltige Entwicklung der mediterranen Aquakultur, mit EU-Geldern finanzierte Forschung sowie Berichte von EU-Konferenzen und Ergebnisse anderer Veranstaltungen wie die „Aquaculture Europe“ der EAS.

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2.1. Überblick über die Abweichungen bei den KERNZIELEN und den UNTERSTÜTZENDEN MASSNAHMEN

Dieser kurze Abschnitt gibt auf den drei nachfolgenden Seiten in Form von Tabellen einen Überblick über die Abweichungen, wie sie für die drei Kernziele festgestellt wurden. Für jedes Kernziel sind die entsprechenden Teilziele sowie die vorgeschlagenen unterstützenden Maßnahmen aufgelistet. Die Unterschiede zwischen der Einschätzung der Mehrheit der Akteure und dem zielorientierten gemeinsamen Standpunkt entsprechen der jeweiligen Diskrepanz. Dies ist in den Tabellen zusammengefasst.

• Die größten Abweichungen sind rot gekennzeichnet; es handelt sich um Unterschiede von einem oder mehreren „Punkten“ in der für die Befragung verwendeten Fünf-Punkte-Skala; Voraussetzung ist, dass die Einschätzung von einer deutlichen Mehrheit der Akteure geteilt wurde.

• Bei den Abweichungen, die orange gekennzeichnet sind, handelt es sich um Unterschiede von einem Punkt, oftmals in Fällen, in denen sich bei der Einschätzung keine deutliche Mehrheit der Akteure herausschälte.

• Die grün gekennzeichneten Abweichungen zeigen keinen Unterschied zwischen der Einschätzung der Akteure und dem gemeinsamen Standpunkt der Verfasser, und in Fällen, in denen eine deutliche Mehrheit der Akteure nicht in der Lage war anzugeben, wie sich die Lage aus ihrer Sicht darstellt.

In den nachfolgenden Abschnitten werden die wichtigsten Abweichungen eingehender beschrieben.

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Tabelle 8: Abweichungsanalyse für Kernziel 1 und die entsprechenden Teilziele und unterstützenden Maßnahmen Kernziel 1. Steigerung der Beschäftigung in der Aquakultur im Zeitraum 2003-2008 um 8 000 bis 10 000 Vollzeitarbeitsplatzäquivalente

Einschätzung der Mehrheit der Akteure

Einschätzung der Verfasser Lücke

Teilziele

Steigerung der jährlichen Wachstumsrate der Aquakulturproduktion in der Gemeinschaft um 4 % teilweise erfolgreich in hohem Maße erfolglos

Lösung der Standortkonflikte, die derzeit die Entwicklung der Aquakultur in einigen Gebieten behindern teilweise erfolglos teilweise erfolglos

Förderung der Marktentwicklung teilweise erfolgreich teilweise/in hohem Maße

erfolglos

Verbesserung der politischen Führung im Sektor Aquakultur teilweise erfolgreich teilweise erfolgreich

Unterstützende Maßnahmen

Steigerung der Produktion

Neuausrichtung der Schwerpunkte für staatliche Beihilfen durch das FIAF keine Einschätzung teilweise erfolgreich

Förderung der Erforschung neuer Arten und Stämme teilweise erfolgreich teilweise erfolgreich

Förderung der Erforschung alternativer Proteinquellen für Fischfuttermittel. teilweise erfolgreich sehr erfolgreich

Schaffung gemeinsamer Definitionen und Normen für eine ökologische Aquakultur teilweise erfolgreich teilweise erfolgreich

Schaffung gemeinsamer Definitionen und Normen für eine „umweltverträgliche“ Aquakultur teilweise erfolgreich teilweise erfolglos

Wettbewerb um geeignete Standorte

Entwicklung geschlossener Wasserkreislaufsysteme teilweise erfolgreich teilweise erfolglos

Entwicklung der Offshore-Technik für Fischkäfige teilweise erfolgreich neutral

Entwicklung von Offshore-Schwimmplattformen für die Muschelzucht und Langleinen keine Einschätzung neutral

Einbindung zukünftiger Entwicklungen im Sektor Aquakultur in integrierte Strategien für bestimmte Gebiete und Bewirtschaftungspläne

teilweise erfolglos in hohem Maße erfolglos

Marktentwicklung, Marketing und Information

Verstärkte Nutzung amtlicher Gütezeichen teilweise erfolgreich teilweise erfolglos

Verbesserung des Ansehens des Sektors teilweise erfolgreich neutral

Ausarbeitung von Werbekampagnen neutral teilweise erfolglos

Entwicklung neuer Instrumente zur Erhebung statistischer Informationen über Produktion und Märkte keine Einschätzung in hohem Maße erfolglos

Weiterer Ausbau von Erzeugerverbänden keine Einschätzung teilweise erfolglos

Verstärkte Nutzung amtlicher Gütezeichen teilweise erfolgreich teilweise erfolglos

Politische Führung

Entwicklung der Einbindung der Beteiligten teilweise erfolgreich sehr erfolgreich

Selbstregulierung und freiwillige Vereinbarungen teilweise erfolgreich sehr erfolgreich

Bildung

Anpassung der Bildungsprogramme an den Bedarf des Sektors Aquakultur keine Einschätzung teilweise erfolgreich

Anerkennung der Rolle der Frauen keine Einschätzung teilweise erfolgreich

Anerkennung der Bedeutung der Aquakultur für die Entwicklung des ländlichen Raums und Umkehr des Bevölkerungsschwunds in Küstengemeinden

keine Einschätzung teilweise erfolgreich

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Forschung

Ausweitung der Möglichkeiten zur Finanzierung der Forschung und technischen Entwicklung teilweise erfolgreich sehr erfolgreich

Festlegung von Forschungsschwerpunkten teilweise erfolgreich teilweise erfolgreich

Tabelle 9: Abweichungsanalyse für Kernziel 2 und die entsprechenden Teilziele und unterstützenden Maßnahmen

Kernziel 2. Im Hinblick auf die Verbraucher Sorge dafür tragen, dass Erzeugnisse zur Verfügung stehen, die gesund, sicher und hochwertig sind, sowie Förderung hoher Standards in der Tiergesundheit und im Tierschutz

Einschätzung der Mehrheit der Akteure

Einschätzung der Verfasser

Lücke

Teilziele

Ein Maximum an Verbraucherschutz zu bieten, was die Sicherheit und Qualität der Erzeugnisse betrifft

teilweise erfolgreich teilweise/sehr erfolgreich

Verringerung der Inzidenz von Krankheiten bei Tieren, die in Kulturen gehalten werden teilweise erfolgreich teilweise erfolgreich

Vorbeugung gegen die Übertragung von Krankheiten in Wildbestände und aus diesen teilweise erfolgreich teilweise erfolgreich

Maßnahmen im Zusammenhang mit der artgerechten Haltung von Fischen in Kulturen und den Gefahren, die mit dem Auftreten der schädlichen Algenblüte verbunden sind

teilweise erfolgreich teilweise erfolgreich

Unterstützende Maßnahmen

Sicherheit der Aquakulturerzeugnisse

Neufassung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über die Lebensmittelhygiene teilweise erfolgreich teilweise erfolgreich

Vorschriften über Dioxinrückstände keine Einschätzung sehr erfolgreich Vorschriften über Antibiotikarückstände keine Einschätzung teilweise erfolgreich Intensivere Erforschung und Bekämpfung des Auftretens der toxischen Algenblüte keine Einschätzung teilweise erfolglos Intensivere Erforschung und Bekämpfung von Krankheiten der Tiere der Aquakultur teilweise erfolgreich teilweise erfolgreich

Regelmäßige Aktualisierung und Vereinfachung der Rechtsvorschriften über die Gesundheit der Tiere der Aquakultur

keine Einschätzung teilweise erfolgreich

Änderung der Rechtsvorschriften über Tierarzneimittel keine Einschätzung teilweise erfolglos

Initiativen zur Verbesserung der artgerechten Haltung von Fischen in Kulturen

Verbesserung der artgerechten Haltung von Fischen in Kulturen teilweise erfolgreich teilweise erfolgreich

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Tabelle 10: Abweichungsanalyse für Kernziel 3 und die entsprechenden Teilziele und unterstützenden Maßnahmen

Kernziel 3. Sorge dafür tragen, dass der Sektor umweltverträglich ist

Einschätzung der Mehrheit der

Akteure

Einschätzung der Verfasser

Lücke

Teilziele Maßnahmen zur Verringerung der negativen Auswirkungen der Aquakultur auf die Umwelt teilweise erfolgreich teilweise erfolgreich Ausarbeitung von Normen und/oder freiwilligen Vereinbarungen, die einer Verschlechterung der Umweltsituation vorbeugen

teilweise erfolgreich teilweise erfolgreich

Finanzielle Anreize durch die öffentliche Hand für die Anwendung von Entwicklungen in der Aquakultur, die positive Auswirkungen auf die Umwelt haben

teilweise erfolgreich teilweise erfolgreich

Maßnahmen zur Erweiterung der Wissensbasis des Sektors teilweise erfolgreich teilweise erfolgreich Finanzierung der Forschung und des technischen Fortschritts durch die öffentliche Hand und Unterstützung privater Initiativen auf diesem Gebiet

teilweise erfolgreich teilweise erfolgreich

Unterstützende Maßnahmen Umweltaspekte Reduzierung der Abfallbelastung teilweise erfolgreich teilweise erfolgreich Kontrolle der Nachfrage nach Wildlingen als Besatzmaterial keine Einschätzung teilweise erfolglos Entwicklung von Instrumenten zur Bekämpfung der Auswirkungen, die durch entwichene Tiere entstehen

keine Einschätzung neutral

Entwicklung von Instrumenten für die Bekämpfung der Auswirkungen, die durch nichtheimische Arten entstehen

keine Einschätzung neutral

Entwicklung von Instrumenten für die Bekämpfung der Auswirkungen, die durch GVO entstehen keine Einschätzung neutral Entwicklung von Methoden zur integrierten Vermeidung und Bekämpfung der Umweltverschmutzung

teilweise erfolgreich neutral

Spezifische Kriterien und Leitlinien für die Umweltverträglichkeitsstudien im Sektor Aquakultur teilweise erfolgreich teilweise erfolglos Stärkung der positiven Auswirkungen von extensiven Zuchttechniken und der Aufstockungsmaßnahmen

keine Einschätzung teilweise erfolglos

Forschung zur Entwicklung von Lösungen zur Bekämpfung der Dezimierung durch geschützte Wildarten

keine Einschätzung in hohem Maße erfolglos

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2.2. Größte Abweichungen bei den KERNZIELEN der Strategie Wie in Abschnitt 1.2 dargelegt, wurden deutliche Abweichungen bei den Teilzielen des ersten Kernziels der Strategie festgestellt, das darin bestand, im Zeitraum 2003-2008 die Beschäftigung in der Aquakultur um 8 000 bis 10 000 Vollzeitarbeitsplatzäquivalente zu steigern. Zu den Teilzielen gehörten die Förderung der Marktentwicklung und die Steigerung der jährlichen Wachstumsrate der Aquakulturproduktion in der Gemeinschaft um 4 %. Zahlenmaterial zur Beschäftigung in der europäischen Aquakultur ist nicht leicht zu beschaffen. Zwei von der Kommission in Auftrag gegebene Untersuchungsberichte liefern unter anderem folgende Ergebnisse:

• Nach Einschätzung von MacAllister Elliot and Partners Ltd (1999) bestanden 1997 in den 15 Mitgliedstaaten 54 029 Vollzeitarbeitsplatzäquivalente, die sich laut ihrer Prognose bis 2005 auf 67 000 erhöhen sollten.

• Framian BV (2009a) schätzt, dass 2006 in 16 561 Unternehmen in den 27 Mitgliedstaaten 63 700 Vollzeitarbeitsplatzäquivalente vorhanden waren.

Addiert man also die Beschäftigungszahlen für die Mitgliedstaaten im Jahr 1997 und die Zahlen der Länder, die 1997 noch nicht der Europäischen Union angehörten, zeigt sich, dass das erste Kernziel der Strategie von 2002, im Zeitraum 2003-2008 die Beschäftigung um 8 000 bis 10 000 Vollzeitarbeitsplatzäquivalente zu steigern, klar verfehlt wurde. Für jedes Teilziel wird in der nachfolgenden Übersichtstabelle die Abweichung ausgewiesen. Tabelle 11: Größte Abweichungen bei KERNZIELEN

KERNZIELE

Förderung der Marktentwicklung

Steigerung der jährlichen Wachstumsrate der Aquakulturproduktion in der Gemeinschaft um 4 %

2.2.1. Förderung der Marktentwicklung

Erfolg bei der Umsetzung des Ziels

In hohem

Maße erfolglos

Teilweise erfolglos

Neutral Teilweise

erfolgreich Sehr

erfolgreich

Außer-stande, eine Ein-

schätzung zu geben

Akteure

Objektive Bewertung

Die Förderung der Entwicklung des Marktes für Produkte der europäischen Aquakultur erweist sich als enorme Herausforderung für den Produktionssektor. Es haben sich deutlich erkennbare strukturelle (häufig artenabhängige) Unterschiede herausgebildet. In der Lachsproduktion hat eine Konsolidierung stattgefunden, in deren Verlauf häufig vertikal

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

integrierte große und multinationale Unternehmen entstanden sind. Lachs wird erfolgreich verarbeitet und zur Herstellung von verzehr- und kochfertigen Zubereitungen verwendet. In der Forellen- und Karpfenproduktion sind hingegen kleinere Unternehmen tätig, die Schwierigkeiten hatten, sich auf veränderte Verbrauchervorlieben einzustellen. Meerbarsch und Seebrasse wurden bislang nur vereinzelt zur Herstellung veredelter Produkte verwendet. Während also die Diversifizierung zwecks Marktentwicklung beim Lachs erfolgreich verlief, erwies sie sich als weitaus schwieriger im Falle von Forelle, Karpfen, Meerbarsch und Seebrasse, bei denen es sich um weitere wichtige Arten handelt, die in europäischen Fischzuchtbetrieben produziert werden. Schalentiere, die hauptsächlich als Frischware verkauft werden, sind von diesen Entwicklungen weniger stark betroffen, obwohl sich vakuumverpackte Mies- und Teppichmuscheln zu Produkten mit hohem Stellenwert entwickeln. Daneben ist die Steigerung des Anteils importierter Fische und Meeresfrüchte von 40 % auf über 60 % ein Ausdruck des wachsenden Marktes für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur, wobei eine ausgeprägte Tendenz zu preiswerteren Produkten besteht, so dass europäische Produzenten einem harten Preiswettbewerb ausgesetzt sind. In den vergangenen Jahren waren daher in der Forellen- und Karpfenproduktion (Süßwasserfische) Einbußen zu verzeichnen, und bei Meerbarsch und Seebrasse kam es zu zwei großen Krisen (2002/2002 und 2007-2009), weil (niedrigere) Preise als einziger Mechanismus zur Förderung der Marktentwicklung eingesetzt wurden. KASTEN 3: Die Preiskrise bei Meerbarsch und Seebrasse in den Jahren 2001/2002

Die Preiskrise 2001/2002

„Nach einer Phase mit relativ stabilem Preisniveau Ende der 1990er Jahre und im Jahr 2000 sanken die Preise für Barsch und Brasse (300-450 g, griechischer Fisch in Italien) in der Zeit von Januar 2001 bis März 2002 von 5,75 EUR/kg bzw. 5,00 EUR/kg auf etwa 3,75 EUR/kg bzw. 2,75 EUR/kg; auch bei anderen Fischarten in anderen Ländern war dieser Preisverfall feststellbar.

Die wesentliche Ursache für die Preiskrise war das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage, hervorgerufen durch eine schnell wachsende Produktion (vor allem in Griechenland) ohne entsprechende Planung, Marktstützung oder -förderung. Verschärft wurde die Situation durch die Saisonabhängigkeit der Produktion von Meerbarschen und Meerbrassen, die dazu führte, dass die größten Mengen im Herbst geerntet werden, wenn die Nachfrage zurückgeht. Die Überproduktion dürfte zu den wichtigsten Auslösern der Krise gehört haben; das gilt insbesondere für Brassen in Griechenland und Spanien.

Infolge der Krise sank die Rentabilität und in vielen Fällen waren Verluste zu verzeichnen. Zahlreiche kleinere Fischzuchtbetriebe wurden entweder übernommen oder gaben auf, und große Unternehmen spielen inzwischen eine gewichtigere Rolle im Fischverkauf.“

Bericht der Universität Stirling an die Europäische Kommission, 2004

Da die Verbraucher zunehmend zu Filets und veredelten verzehr- oder kochfertigen Produkten greifen, wobei sie hauptsächlich in Super- und Großmärkten einkaufen, besteht in den traditionellen (Forelle, Karpfen und Schalentiere) und neueren Sektoren (Meerbarsch, Seebrasse) erheblicher Nachholbedarf in Sachen Reaktion auf diese Veränderungen.

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Die durch geografische und strukturelle Unterschiede geprägten kleineren Fischzuchtbetriebe konzentrieren sich entweder auf lokale Mikromärkte oder streben Verkaufsgemeinschaften mit anderen Marktteilnehmern an. In einigen Fällen dürfte der Spielraum aufgrund der Besonderheiten der gezüchteten Arten jedoch begrenzt sein, weil der Verbraucher nicht weiß, wie er den Fisch zubereiten soll, oder weil die Fischmengen (vgl. Kasten: Lachs als Beispiel) für eine Verarbeitung nicht ausreichen. Es bedarf weiterer Veränderungen (beispielsweise Erstellung biologischer Profile für Fische, Automatisierung der Verarbeitung), um die Wettbewerbsfähigkeit (z. B. im Hinblick auf den Preis von Importware) zu verbessern und so eine bessere Entwicklung der Märkte für europäische Aquakulturprodukte zu ermöglichen. KASTEN 4: Lachs als Beispiel

Marktentwicklung beim Lachs

Lachs - erhältlich in Form von Filets von größeren Fischen (Gewicht: >3-4 kg) - kann roh, leicht angeräuchert, geräuchert, gegart usw. im Super- oder Großmarkt angeboten werden. Er wird auch zur Herstellung verschiedener veredelter Zubereitungen verwendet. Bei Marks & Spencer sind über 120 Erzeugnisse mit Lachs im Angebot (darunter Salate, Sandwiches, verzehr- und kochfertige Zubereitungen), was anders als bei anderen Aquakulturprodukten (Miesmuscheln, Meerbarsch, Forelle, Karpfen) für die Anpassungsfähigkeit dieses Erzeugnisses spricht. Ähnliche Beobachtungen sind im Gastgewerbe (HORECA) feststellbar, denn dort steht der Lachs überall in Europa regelmäßig auf der Fischkarte bzw. ist ein fester Bestandteil auf Fischplatten.

2.2.2. Steigerung der jährlichen Wachstumsrate der Aquakulturproduktion in der Gemeinschaft um 4 %

Erfolg bei der Umsetzung des Ziels

In hohem Maße

erfolglos

Teilweise erfolglos

Neutral Teilweise

erfolgreich Sehr

erfolgreich

Außer-stande, eine Ein-

schätzung zu geben

Akteure Objektive Bewertung

Während die Aquakultur nach Einschätzung der befragten Akteure seit 2002 expandiert hat, sprechen die Fakten eine andere Sprache. Um die festgelegte Wachstumsrate von 4 % zu erreichen, hätte die europäische Fischzucht seit 2002, als die Produktion etwa 615 000 Tonnen betrug, bis 2008 den Stand von 780 000 Tonnen erreichen müssen. Die FEAP-Mitgliedsverbände meldeten hingegen 642 000 Tonnen (das entspricht einem jährlichen prozentualen Wachstum von 0,5 %). Damit ist klar, dass die in der Strategie festgelegte Wachstumsrate nicht erreicht wurde.

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

Abbildung 3 Aquakulturproduktion von Flossenfischen in der EU 2001-2008

0

100.000

200.000

300.000

400.000

500.000

600.000

700.000

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008

Trout

Tilapias

Sturgeon

Sea Breams

Sea Basses

Salmon

Other Marine fish

Other Freshwater fish

Flatfish

Eels

Catfish

Carps

650 000

Source: FEAP Member Associations

620 000

Quelle: FEAP-Mitgliedsverbände

Legende: Trout Forelle Tilapias Buntbarsch Sturgeon Stör Sea Breams Seebrasse Sea Basses Meerbarsch Salmon Lachs Other Marine fish Sonstige Seefische Other Freshwater fish Sonstige Süßwasserfische Flatfish Plattfisch Eels Aal Catfish Katfisch Carps Karpfen Darüber hinaus ergaben die Zahlen aus dem Zeitraum 2001-2008 eine rückläufige Tendenz bei Karpfen (-2,9 % jährliches prozentuales Wachstum), Aal (-5 %), Lachs (-2,7 %) und Forelle (-2,1 %). Nimmt man Aal aus, entsprach die Produktion bei Karpfen-Lachs-Forelle insgesamt 80 % der europäischen Fischzucht von 2001. Zuwächse wurden bei Wels (8,7 %), Steinbutt (19 %), Meerbarsch (8,7 %) und Seebrasse (9,7 %) verzeichnet. Daher war die Fischzucht in den meisten EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Griechenland (+9,4 % jährliches prozentuales Wachstum (Meerbarsch/Meerbrasse)) und Spanien (+4,1 % jährliches prozentuales Wachstum (Meerbarsch/Meerbrasse/Steinbutt)) im Zeitraum 2001-2008 rückläufig. Das ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich.

51

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

Tabelle 12: FEAP-Zahlen zur Aquakulturproduktion im Zeitraum 2001-2008

PRODUKTION (in Tonnen)

JAHR

GRUPPE 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Jährliches prozentuales Wachstum

Karpfen 74 371 70 522 71 078 70 854 71 158 70 516 67 891 60 684 -2,9 %

Katfisch 4 071 3 756 5 458 5 512 6 436 6 857 7 788 7 285 8,7 %

Aal 10 082 8 993 8 679 8 268 8 805 7 790 5 320 7 030 -5,0 %

Plattfisch 4 829 5 630 5 107 6 046 5 860 7 274 7 493 16 407 19,1 %

Sonstige Süßwasserfische

420 496 528 481 539 350 514 551 4,0 %

Sonstige Seefische 6 988 4 895 3 737 8 103 6 231 6 315 2 770 2 888 -11,9 %

Lachs 169 212 165 224 180 544 164 774 135 740 130 137 142 770 139 585 -2,7 %

Meerbarsch 39 046 44 951 45 230 50 029 56 706 65 736 55 625 69 939 8,7 %

Seebrasse 63 124 67 386 75 640 74 172 75 172 95 999 79 897 120 566 9,7 %

Stör 595 600 630 675 2 142 2 597 2 077 2 227 20,7 %

Buntbarsch 150 150 450 450 700 750 1 150 1 150 33,8 %

Forelle 248 001 241 859 224 733 229 315 220 837 222 485 214 183 214 067 -2,1 %

Gesamt 620 889 614 462 621 814 618 678 590 326 616 805 587 477 642 378 0,5 %

PRODUKTION (in

Tonnen) JAHR

LAND 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Jährliches prozentuales Wachstum

BELGIEN/ LUXEMBURG

1 520 1 200 1 200 1 200 1 200 1 200 1 200 1 200 -3,3 %

DÄNEMARK 40 100 39 800 35 550 36 000 36 610 37 760 37 870 36 870 -1,2 %

DEUTSCHLAND 36 150 36 000 36 000 34 750 35 106 35 106 35 106 35 106 -0,4 %

FINNLAND 15 492 14 894 12 201 12 335 13 693 14 000 11 000 12 000 -3,6 %

FRANKREICH 59 155 55 300 49 470 51 010 48 770 50 655 49 194 40 776 -5,2 %

GRIECHENLAND 66 550 73 500 78 500 79 500 83 600 100 000 72 000 125 000 9,4 %

IRLAND 24 213 24 173 19 340 15 421 13 220 11 607 13 060 12 020 -9,5 %

ITALIEN 62 900 60 100 56 900 59 100 59 845 60 705 59 700 62 475 -0,1 %

MALTA 1 235 1 116 1 000 913 931 931 931 931 -4,0 %

NIEDERLANDE 6 700 6 400 8 275 8 475 9 650 9 300 8 640 8 640 3,7 %

ÖSTERREICH 2 308 2 229 2 148 2 410 2 543 2 632 2 632 2 632 1,9 %

POLEN 34 310 30 750 33 760 33 431 33 241 38 831 37 451 36 451 0,9 %

PORTUGAL 4 940 5 040 6 040 6 040 6 040 5 040 5 040 5 040 0,3 %

SCHWEDEN 7 254 6 084 6 506 6 828 6 922 6 922 6 922 6 922 -0,7 %

SPANIEN 54 620 57 200 57 514 62 668 56 835 66 154 61 959 72 226 4,1 %

TSCHECHISCHE REPUBLIK

18 660 17 946 18 337 18 798 19 892 18 870 19 803 19 621 0,7 %

UNGARN 17 733 18 408 17 735 17 735 17 837 17 697 15 114 15 114 -2,3 %

VEREINIGTES KÖNIGREICH

165 259 162 461 179 248 168 550 140 793 135 814 146 431 145 355 -1,8 %

ZYPERN 1 790 1 861 2 090 3 515 3 598 3 582 3 425 4 000 12,2 %

Gesamt 620 889 614 462 621 814 618 678 590 326 616 805 587 477 642 378 0,5 %

52

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

Bei einem Vergleich mit dem übrigen Europa zeigt sich das Stagnieren des Wachstums noch deutlicher; dies wird in den folgenden beiden Abbildungen dargestellt. Abbildung 4: Aquakulturproduktion von Flossenfischen in Europa 2001-2008

0

200.000

400.000

600.000

800.000

1.000.000

1.200.000

1.400.000

1.600.000

1.800.000

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008

Trout

Tilapias

Sturgeon

Sea Breams

Sea Basses

Salmon

Other Marine fish

Other Freshwater fish

Flatfish

Eels

Catfish

Carps

Source: FEAP Member Associations

1.240.000 1.680.000

Quelle: FEAP-Mitgliedsverbände

Legende: Trout Forelle Tilapias Buntbarsch Sturgeon Stör Sea Breams Seebrasse Sea Basses Meerbarsch Salmon Lachs Other Marine fish Sonstige Seefische Other Freshwater fish Sonstige Süßwasserfische Flatfish Plattfisch Eels Aal Catfish Katfisch Carps Karpfen

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

Abbildung 5: Europäische Aquakulturproduktion von Flossenfischen gesamt 2001-2008

Net diffrerences! EU Aquaculture strategy (2002) forecast 4% annual growth

0

200.000

400.000

600.000

800.000

1.000.000

1.200.000

1.400.000

1.600.000

1.800.000

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008

Non‐EU Total

EU Total

Source: FEAP Member Associations

Annual Percentage Rate = 0.5 

Annual Percentage Rate = 7.6 

Legende: Net differences! Nettounterschiede EU Aquaculture strategy (2002) forecast Prognose in der EU-Strategie für die Aquakultur (2002): 4% annual growth 4 % Wachstum pro Jahr Annual Percentage Rate Jährliches prozentuales Wachstum Non-EU Total Drittstaaten gesamt EU Total EU gesamt Source: FEAP Member Associations Quelle: FEAP-Mitgliedsverbände Schließlich ergibt ein Vergleich mit dem globalen Wachstum des Sektors in diesem Zeitraum, dass die Aquakultur der EU und der anderen Länder Europas praktisch kaum ins Gewicht fällt.

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

Abbildung 6: Wachstum der globalen Aquakultur 2000 bis 2007

Position within the world

0

10.000.000

20.000.000

30.000.000

40.000.000

50.000.000

60.000.000

70.000.000

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007

Rest of World

Non‐EU Total

EU Total

Source: FEAP Member Associations

Annual Percentage Rate = 6.7 

Legende: Position within the world Position in der Welt Annual Percentage Rate Jahresprozentsatz Rest of World Übrige Welt Non-EU Total Drittstaaten gesamt EU Total EU gesamt Source: FEAP Member Associations Quelle: FEAP-Mitgliedsverbände 2.3. Größte Abweichungen bei in der Strategie vorgeschlagenen

MASSNAHMEN In diesem Abschnitt sollen die Grundlage für die objektive Bewertung des Erfolgs bei der Umsetzung der Maßnahmen (mithilfe von legislativen Maßnahmen, Forschungsinitiativen, BAFA-Veröffentlichungen, Ergebnissen von Konferenzen, Tagungen, Workshops usw.) dargestellt und mögliche Gründe dafür genannt werden, dass die Einschätzungen der Mehrheit der Akteure von den Ergebnissen der objektiven Bewertung abweichen. Zu diesem Zweck werden die signifikantesten Abweichungen herausgestellt, und es wird nach Erklärungen für die Abweichungen gesucht, die in den Tabellen 8 und 10 rot markiert sind und in der nachfolgenden Tabelle nochmals aufgeführt werden.

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

Tabelle 13: Größte Abweichungen bei MASSNAHMEN

Kernziel MASSNAHME

1 Entwicklung geschlossener Wasserkreislaufsysteme

1 Verstärkte Nutzung amtlicher Gütezeichen

1 Ausarbeitung von Werbekampagnen

1 Entwicklung neuer Instrumente zur Erhebung statistischer Informationen über die Produktion und Märkte

3 Kontrolle der Nachfrage nach Wildlingen als Besatzmaterial

3 Spezifische Kriterien und Leitlinien für die Umweltverträglichkeitsstudien im Sektor Aquakultur

3 Stärkung der positiven Auswirkungen von extensiven Zuchttechniken und der Aufstockungsmaßnahmen

3 Lösungen zur Bekämpfung der Dezimierung durch geschützte Wildarten

2.3.1. Entwicklung geschlossener Wasserkreislaufsysteme Erfolg bei der Umsetzung der Maßnahmen In hohem

Maße erfolglos

Teilweise erfolglos

Neutral Teilweise erfolgreich

Sehr erfolgreich

Außer-stande, eine Ein-

schätzung zu geben

Akteure Objektive Bewertung

Geschlossene Kreislaufsysteme decken ein breites Spektrum von Produktionsanlagen in der Aquakultur ab, bei denen Wasser im Kreislauf geführt wird und unterschiedlich stark behandelt werden kann. Es bestehen vier große Gruppen von Kreislaufsystemen12: Brutanlagen/Jungfische für die Speisefischproduktion

• Zunehmende Nutzung in Salmoniden-Brutanlagen/in Anlagen für die schnellere und/oder außersaisonale Produktion von Sälmlingen (unverändert nur ein kleiner Anteil der Produktion)

• Verstärkte Nutzung in Brutanlagen für Meerbarsch, Seebrasse, Kabeljau und Steinbutt für Zwecke der Satzfischproduktion wegen der potenziell besseren biologischen Sicherheit sowie aus Gründen der Überwachung der Umgebungsbedingungen und des Wachstums

• Nutzung für Warmwasserarten (z. B. Buntbarsch, Katfisch, Barramundi, Garnelen).

Auf Brutanlagen/Jungfischanlagen entfällt ein wesentlich geringerer Anteil der Gesamtkosten als auf Kreislauf-Abwachsanlagen; sie bieten daher einen größeren wirtschaftlichen Spielraum für eine deutliche „Überdimensionierung“. In der europäischen

12 Nähere Ausführungen und eine Analyse finden sich bei Sturrock et al., 2008.

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

Aquakultur wurden 2005 ungefähr 400 Millionen Jungfische in Kreislaufsystemen produziert (Sturrock et al., 2008). Abwachsanlagen in der Speisefischzucht

• Am umfassendsten werden Abwachsanlagen in der Forellenzucht genutzt; forciert wurde diese Entwicklung durch strengere Umweltvorschriften und das begrenzte Angebot an Süßwasserressourcen. Die Marktkonzentration erweist sich als Triebfeder für eine stärkere Normierung, beispielsweise in Dänemark. In anderen Ländern mit weniger Umweltauflagen sind Kreislaufanlagen mit teilweise geschlossener Wasserführung für die Forellenzucht häufiger anzutreffen.

• In Europa werden Aal und afrikanischer Raubwels überwiegend, Steinbutt und Stör zum großen Teil und Buntbarsche ausschließlich in Aquakulturkreislaufanlagen produziert.

• Ein oder zwei Projekte befassen sich mit der Produktion von Meerbarsch in Kreislaufsystemen (sie befinden sich noch in einer frühen Phase der kommerziellen Nutzung).

• Kleine Kreislaufanlagen werden für die Produktion anderer Warmwasserfische genutzt, die als Nischenarten eingestuft werden können (Barramundi, Garnelen, Buntbarsch), und kommen auch bei Arten, die gemäßigte Temperaturen brauchen, wie zum Beispiel bei der Produktion von Seesaiblingen, zum Einsatz (siehe Little et al., 2008).

Integrierte Systeme

• Aquaponik-Systeme sind integrierte Kreislaufanlagen, bestehend aus den Komponenten Aquakultur (Fischzucht) und Pflanzenproduktion in Wasser ohne Boden (Hydroponik) zum Abbau von Nährstoffen (Divers, 2006)

• integrierte multitrophische Wasserkreislaufsysteme, bestehend aus einer Zuchtfischeinheit und mindestens zwei Arten mit untergeordneter Bedeutung wie Muscheln und Meeresalgen zum Abbau von Abfällen und Nährstoffen (Ridler et al., 2007; Brzeski und Newkirk, 1997)

• integrierte Aquakultur- und Industrieprozesse – hauptsächlich zur Energieeinsparung

Zierfischproduktion

• Kleine Anlagen mit geringer Besatzdichte, in denen hochwertige Arten produziert werden, genügen den einfacheren Anforderungen an die Auslegung und erfordern weniger Investitionsmittel.

• Standardisierte Produkte wegen der Größe des Hobbymarkts

Unter diesen vier Systemarten haben sich integrierte Kreislaufanlagen trotz ihrer potenziellen Vorteile als das System herauskristallisiert, das aus der Sicht der Entwicklung und kommerziellen Nutzung mit den größten Schwierigkeiten behaftet ist. Das ist in erster Linie durch die unterschiedlichen Produktionszyklen für die einzelnen Komponenten, unterschiedliche Produktionsmengen und die Komplexität von Vermarktungs- und technischen Aspekten bei der Sicherstellung einer zuverlässigen Produktion bedingt. In der Speisefischzucht hat sich das Abwachsen ebenfalls als sehr anspruchsvolle Aufgabe erwiesen, was vor allem daran liegt, dass höhere Investitionen und Betriebskosten anfallen

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

als bei vergleichbaren Käfig- oder Teichzuchtanlagen. Negativ schlägt auch das höhere Technologie- und Bewirtschaftungsrisiko neuartiger Systeme zu Buche. Bei hochwertigen Arten und Arten, die trotz sehr hoher Besatzdichte (z. B. afrikanischer Raubwels) gezüchtet werden können, wodurch pro Einheit Produktionskapazität höhere Erträge erzielt werden, verbessert sich die Rentabilität. Bei Untersuchungen zur Bewertung des Lebenszyklus schnitten Kreislaufanlagen besser ab als Durchflussanlagen für die Forellenzucht, weil sie ungeachtet eines höheren Energiebedarfs die Umwelt deutlich weniger belasteten (D’Orbcastel, 2009). Damit wurden die Ergebnisse einer früheren Studie von Aubin et al. (2006) bestätigt, die festgestellt hatten, dass bei der Nutzung von Kreislaufanlagen für die Forellenzucht die Nachteile im Hinblick auf den Energieverbrauch am ausgeprägtesten waren. 2005 produzierte die europäische Aquakultur schätzungsweise nicht einmal 20 000 Tonnen Speisefische in Kreislaufanlagen (Sturrock et al., 2008), eingeschlossen die Produktion von Barramundi (Riesenbarsch) und Europäischen Meerbarschen im Vereinigten Königreich, Buntbarschen in Belgien und Garnelen in den Niederlanden. Das größte Problem im Zusammenhang mit der Speisefischproduktion in Wasserkreislaufsystemen dürfte das Verhältnis zwischen dem Wert des Produkts und den Produktionskosten (Investitionen und Betriebskosten) sein. Die oben genannte Zahl spricht dafür, dass private Investoren noch nicht voll und ganz von einer Umstellung auf Kreislaufanlagen überzeugt sind. Das Beispiel von Unternehmen, die Kreislaufanlagen nutzten und unter Konkursverwaltung gestellt wurden, wirkte sich - umso mehr beim derzeitigen Investitionsklima - auch nicht gerade günstig auf die Ansichten über diese Tätigkeit aus. In der Gemeinschaftsforschung (RP6) findet sich nur eine überschaubare Anzahl von Projekten zur Entwicklung von Kreislaufsystemen, obwohl diese ein wichtiger Bestandteil mehrerer bedeutsamer EU-Aktionen sind, die bereits an anderer Stelle in diesem Bericht erwähnt wurden, darunter die Erarbeitung von Nachhaltigkeitsindikatoren (CONSENSUS) und von Indikatoren für Tierschutz (WEALTH13) sowie die Festlegung von Forschungsschwerpunkten (PROFET und PROFET POLICY). Bei folgenden fünf Projekten des 6. Forschungsrahmenprogramms besteht ein direkter Zusammenhang mit Wasserkreislaufsystemen:

• SUSTAINAQ: Nachhaltige Aquakulturproduktion durch die Nutzung von Kreislaufanlagen

• AQUAETREAT: Verbesserung bestehender und Entwicklung neuer Technologien zur Abwasserbehandlung in der Aquakultur

• INTELFISHTANK: Entwicklung eines intelligenten Fischtanks für eine kostengünstige Aquakultur durch Überwachung der Wasserqualität in den einzelnen Fischtanks

• FISHTANKRECIRC: Entwicklung eines Elektrokoagulationsverfahrens zur Erzielung einer optimalen Reinigungsleistung und maximalen Wiederverwendung von Wasser in der landgestützten Fischzucht

• GRRAS: Eliminierung von Wachstumsverzögerungen in marinen Aquakulturkreislaufanlagen für Forellen

13 Welfare and health in sustainable aquaculture. http://wealth.imr.no/.

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

Mit dem Projekt SUSTAINAQ (www.sustainaqua.org), das sich kurz vor dem Abschluss befindet, soll sichergestellt werden, dass Aquakulturprodukte umweltverträglich, nachhaltig und vor allem unbedenklich für den menschlichen Verzehr sind. Im Zentrum stehen Kreislaufanlagen und insbesondere das Anliegen, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Süßwasser-Aquakultur zu verbessern, indem die Betreiber von Fischhaltungsanlagen bei der Diversifizierung ihrer Produktion unterstützt und die Produktqualität und die Produktionsmethoden verbessert werden. Im Rahmen des Projekts werden fünf verschiedene Fallstudien in Dänemark, Ungarn, den Niederlanden, Polen und der Schweiz durchgeführt. Das Projektkonsortium entwickelt und erforscht verschiedene Optionen zur Diversifizierung der der Fischproduktion nachgelagerten Produktpalette. Obwohl diese und die an anderer Stelle bereits genannten Forschungsprojekte nützliche Ergebnisse und Fallstudien liefern dürften, die direkt im Sektor angewendet werden können, befassen sie sich nur mit einem Ausschnitt der vielen Aspekte, die bei Kreislaufsystemen eine Rolle spielen. In der umseitigen Tabelle werden die Ergebnisse einer Analyse der Stärken und Schwächen sowie der Chancen und Risiken des Sektors der Aquakulturkreislaufanlagen in Europa im Überblick dargestellt. Die Diskrepanz zwischen der Einschätzung der Umsetzung der 2002 beschlossenen Maßnahme durch die Akteure (teilweise erfolgreich) und der Bewertung durch die Verfasser (teilweise erfolglos) lässt sich wie folgt erklären:

• Fragestellung: Zusammenfassung der Produktion von Jungfischen in Kreislaufanlagen und von entsprechenden Abwachsanlagen, obwohl sich Erstere aufgrund eines schnelleren Bestandsumschlags, der größeren Nachfrage und höherer Produktpreise als wesentlich robuster erwiesen haben.

• Für die kritische Überprüfung (sogenannte Peer Reviews) von Studien zur sektorspezifischen Leistung von Kreislaufanlagen im weiteren Sinne oder zur Entwicklung ausgereifter Technologien stehen nur Mittel in sehr geringer Höhe zur Verfügung und die Ergebnisse von Peer Reviews werden selten veröffentlicht. In der Regel wird über neue Projekte bzw. Unternehmen in den Medien und der Fachpresse nur Gutes berichtet, Meldungen zur hohen Zahl wiederholter Fehlversuche finden sich hingegen nicht in der gleichen Häufigkeit.

• Trotz hoher Investitionen (was die Einschätzung durch die Akteure beeinflusst haben könnte) entfällt auf die Produktion aus Kreislaufanlagen nur ein verschwindend kleiner Teil der europäischen Aquakulturproduktion.

• Der Sektor der Anbieter von Kreislaufsystemen ist immer noch sehr stark zersplittert, es stehen kaum verlässliche Leistungsangaben zur Verfügung, an denen sich potenzielle Nutzer der Technologie orientieren könnten.

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

Tabelle 14: Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken für das Abwachsen von Speisefischen in Aquakulturkreislaufanlagen

Stärken Schwächen Chancen Risiken

Grüne Merkmale sind (anders als

Durchflussanlagen) im Marketingmix nutzbar; dazu gehören z. B. die Fähigkeit, konzentrierte Abfälle zu erzeugen, das

Potenzial zur Wiederverwendung in

Form von Heizenergie aus minderwertigem Abfall,

geringer Wasserverbrauch, größere biologische

Sicherheit usw.

In den meisten Fällen höhere Investitions- und Betriebskosten (wegen

Sauerstoffbedarf, erforderlicher

Wasserpumpanlage, Temperatursteuerung usw.)

als bei Käfig- oder Durchflussanlagen, wodurch

diese Systemen sehr preisempfindlich sind

Strategische Standortwahl abseits von

herkömmlichen Konzentrationen in

Küstengebieten mit ihrem begrenzten Platzangebot

nahe bei Zielmärkten/Verarbeitungs

-zentren, in ökologisch sensiblen Gebieten oder in

Gebieten mit niedrigen Energiekosten

Höhere Produktionsstück-kosten: Sektor ist

besonders anfällig für Schwankungen der Futtermittel- und

Energiepreise sowie die allgemeine

Marktvolatilität

Potenzial zur Diversifizierung auf

neuartige (nicht heimische)

Warmwasserspezies

Trotz der Vorteile im Hinblick auf die biologische

Sicherheit besteht bei Kreislaufanlagen insgesamt

ein höheres Versicherungsrisiko, bedingt

durch das Risiko eines mechanischen Ausfalls.

Wirtschaftliche Aspekte wie steigende Attraktivität bei knapper werdendem

lokalem Frischfischangebot

Keine gesicherten Erkenntnisse über

Verbraucherakzeptanz; Systeme werden im

Allgemeinen für ökologische/biologische Produktion abgelehnt, hauptsächlich aufgrund

des Grades der Intensivierung (einige

Ausnahmen bei Anlagen zur Produktion

von Jungfischen)

Potenzial für strategische Standortwahl, verbunden

mit niedrigerem Wasserbedarf und kleinem

Flächenbedarf von Systemen der

Intensivhaltung

Nebengeschmack/ Geschmacksveränderungen

– wahrscheinlich das Schlüsselproblem im

Hinblick auf die Qualität von in Kreislaufanlagen

produzierten Fischen

Gewisse Belege für eine Konsolidierung (Nutzung

nachhaltigerer Größenvorteile), die möglicherweise ein

Zeichen für das wachsende Vertrauen in die Technologie sind

In der EU bislang noch relativ kleiner und

zersplitterten Sektor mit Wasserkreislaufanlagen, was

eine geringe Standardisierung der Systeme und hohe

Investitionskosten mit entsprechenden

Auswirkungen auf die Rentabilität nach sich zieht

Potenzial, auf kleineren Nischenmärkten eine

breite Palette höherwertiger Arten

anzubieten

In hohem Maße standardisierte

Abwachsbedingungen verbessern die Chancen

für eine profitable Entwicklung von

Zuchtlinien

60

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

Bei Kreislaufanlagen in der Aquakultur spielen mehrere umweltpolitische Schlüsselfragen wie kurze Transportwege, minimaler Wasserverbrauch und geringerer Nährstoffeintrag eine Rolle. Ein bestmöglicher und möglichst gerechter Vergleich mit anderen Produktionsverfahren erfordert jedoch eine weitere Lebenszyklusanalyse (LZA). Eine Nachhaltigkeitsanalyse (z. B. in Form einer LZA) könnte immer noch ergeben, dass Einfuhren aus tropischen Ländern die bessere Alternative sind; gleichwohl werden zusätzliche Aspekte (darunter die Kohlenstoffintensität, die CO2-Emissionen/kg produzierter Fisch) in diesem Zusammenhang möglicherweise stärker zum Tragen kommen. Auch politische und ethische Gesichtspunkte müssen gegebenenfalls einer eingehender Prüfung dahingehend unterzogen werden, inwieweit die Sicherheit einheimischer (europäischer) Lebensmittel (in diesem Falle Fisch) verbessert und der Druck auf Wildfischbestände verringert werden kann; Fischgesundheit und –schutz sind weitere wichtige Aspekte. Wenn es um die Einfuhr von Speisefischen aus Ländern mit (wachsender) Nahrungsmittelarmut geht, müssen auch ethische Fragen beachtet werden. Es gibt erhebliche Spielräume für eine Vereinheitlichung und effiziente Nutzung in Kombination mit bestehenden Technologien als direkter Weg zur Modernisierung des Sektors. Für diesen Zweck sind empirische vergleichende Studien bestehender Systeme und/oder gezielte Forschungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit einzelnen Produzenten am besten geeignet. Ein Vorschlag für eine Norm, die Leistungsvergleiche zwischen Biofiltrationsanlagen ermöglicht, liegt vor (Drennanii et al., 2006).

2.3.2. Verstärkte Nutzung amtlicher Gütezeichen

Erfolg bei der Umsetzung der Maßnahmen In hohem

Maße erfolglos

Teilweise erfolglos

Neutral Teilweise erfolgreich

Sehr erfolgreich

Außerstande, eine Ein-

schätzung zu geben

Akteure Objektive Bewertung

In der Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur aus dem Jahr 2002 (KOM(2002) 511 endgültig) wurde eine verstärkte Nutzung amtlicher Gütezeichen als Instrument der Marktentwicklung, des Marketing und der Verbraucheraufklärung über Aquakulturprodukte vorgeschlagen. Das Vertrauen der Verbraucher in die Erzeugnisse hängt weitgehend von der wahrgenommenen Produktqualität und den Informationen über das Produkt ab. In dieser Hinsicht stellt eine zweckdienliche und gut konzipierte Kennzeichnung gemeinhin ein wichtiges Instrument dar. In der Strategie wird den europäischen Aquakulturerzeugern empfohlen, sich die Möglichkeiten zunutze machen, welche die vorhandenen Regelungen der Gemeinschaft für das Produktmarketing und die Verwendung amtlicher Gütezeichen bieten. Ferner wurde im Rahmen des FIAF die Qualitätszertifizierung finanziert. 1992 hatte die Europäische Union ein System amtlicher zertifizierter Kennzeichen eingeführt, um den Verbrauchern zu garantieren, dass bestimmte Produkte eine bestimmte Qualitätsnorm erfüllen. Mit diesen Gütezeichen soll die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion gefördert, und die Verbraucher sollen über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informiert werden. Derzeit gibt es über 700 Erzeugnisse, allerdings nur wenige Fischfangprodukte und eine verschwindend geringe Zahl aus dem Bereich der Aquakultur, die mindestens eines der vier amtlichen Gütezeichen, d. h.

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

„Geschützte Ursprungsbezeichnung“, „Geschützte geografische Angabe“, „Garantiert traditionelle Spezialität“ und „Ökologischer Landbau“, tragen. Diese Regelungen waren die Eckpfeiler der europäischen Politik im Bereich der Lebensmittelqualität.

Hervorgehoben werden sollte an dieser Stelle, dass die EU, wenn sie einem bestimmten Produkt die Erfüllung einer Qualitätsnorm bescheinigt, damit nicht meint, dass es besser schmeckt, gesünder ist oder einer bestimmten kulinarischen Erwartung gerecht wird. Vielmehr bedeutet die Vergabe des Zeichens, dass das Erzeugnis den Anforderungen an die Authentizität genügt, d. h. die Angaben zum Ursprung korrekt sind, die Herstellung in traditioneller Weise erfolgt oder die Kriterien der ökologischen Erzeugung erfüllt sind. Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) Das g.U.-Zeichen, für dessen Vergabe die strengsten Anforderungen gelten, erhalten Produkte, denen bescheinigt wird, dass die Erzeugung in einem bestimmten geografischen Gebiet erfolgt. Es muss ausschließlich in dem abgegrenzten Gebiet vorzufinden sein und die zur Herstellung verwendeten Rohstoffe müssen ebenfalls aus dem abgegrenzten Gebiet stammen. Als Beispiel kann „Mexillón de Galicia“ für in der spanischen Region Galicien produzierte Aquakultur-Miesmuscheln genannt werden. Geschützte geografische Angabe (g.g.A.) Bei einigen Produkten besteht auch eine enge Verbindung mit einem geografischen Gebiet, wobei aber nicht sämtliche Inhaltsstoffe aus dieser Region kommen müssen. Diese Erzeugnisse können das g.g.A.-Zeichen tragen, dessen Vergabe weniger strengen Kriterien unterliegt. Ein Beispiel für die geschützte geografische Angabe im Fischereisektor ist „Arbroath Smokies“ (heiß geräucherter, ausgenommener ganzer Schellfisch aus Schottland ohne Kopf, wobei die Arbeitsschritte in Arbroath nach einem alten Verfahren ausgeführt werden. Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) Die Kriterien für die Vergabe dieses Zeichens sind am leichtesten zu erfüllen, wobei Fischereierzeugnisse ausgenommen sind. Mit einem g.t.S.-Zeichen wird bescheinigt, dass das Produkt nach einem traditionellen Verfahren hergestellt wurde, aber keine Verbindung zu einem bestimmten geografischen Gebiet besteht. Ökologischer Landbau Der ökologische Landbau steht für ein System der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe und der Nahrungsmittelproduktion, das auf bewährten Umweltpraktiken, einem hohen Grad der biologischen Vielfalt, der Erhaltung natürlicher Ressourcen, der Anwendung hoher Tierschutznormen und Produktionsverfahren beruht, die mit der Vorliebe bestimmter Verbraucher für Erzeugnisse im Einklang stehen, die unter Verwendung natürlicher Substanzen und nach natürlichen Verfahren hergestellt werden. Erst seit kurzem gibt es auf EU-Ebene eine Regelung zu Aquakulturprodukten.

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

Obwohl ein gesondertes europäisches Gütezeichen für die Aquakultur bislang fehlt, ist „Ökologischer Landbau“ zweifellos das in diesem Bereich gebräuchlichste Zeichen. Gleichwohl handelt es sich um kein eigenständiges Gütezeichen, denn darin spiegeln sich eine Philosophie und ein Produktionsverfahren wider. Weder g.U. noch g.g.A. oder g.t.S. sind besonders geeignet für Erzeugnisse der Aquakultur, denn geografische Unterschiede stehen in dieser Branche für keine so deutlichen Produktunterschiede wie es Bewirtschaftungspraktiken sein können. Ein weiterer Grund für den sehr geringen Erfolg amtlicher Gütezeichen in der Aquakultur ist in der breiten Palette von Qualitätszertifizierungssystemen zu sehen, die in der EU bereits Anwendung finden und deren Zahl weiter steigt; dazu gehören Systeme des Einzelhandels, B2B-Systeme (zwischen Unternehmen), private Qualitätsregelungen, Umweltzeichen von NRO usw. In der Bewertung wird unterstellt, dass die Umsetzung der Maßnahme teilweise erfolglos und nicht, wie aus der Sicht der Akteure, teilweise erfolgreich war. Der Grund für diese unterschiedliche Einschätzung ist in der großen Unkenntnis zu sehen, die in Bezug auf Zertifizierungssysteme und Gütezeichen besteht. Es wird keineswegs zu Unrecht angenommen, dass die Akteure nicht wissen, worin sich amtliche Gütezeichen von entsprechenden privaten Zeichen bzw. den Gütezeichen von NRO unterscheiden. In der Strategie von 2009 spielt die Anwendung amtlicher Gütezeichen praktisch keine Rolle. Gleichwohl wird die Empfehlung ausgesprochen, dass die EU-Erzeuger ihre Produkte auf dem Markt aufgrund ihrer Umweltleistung, des gewährleisteten hohen Gesundheitsstandards und der Rückverfolgbarkeit als hochwertige Erzeugnisse positionieren sollten. Die Kommission empfiehlt freiwillige Kennzeichnungs- und Zertifizierungsregelungen, die das Verbrauchervertrauen stärken und die Marktstellung von Aquakulturerzeugnissen, die strikte Qualitätsstandards einhalten, verbessern können. Man sollte auch bedenken, dass die Kennzeichnung von frischem Fisch nicht ohne weiteres möglich ist, denn entsprechende Angaben auf einem Etikett setzen das Vorhandensein einer Verpackung voraus. Zertifizierung ökologischer/biologischer Produktion EU-Rechtsvorschriften zur ökologischen/biologischen Agrarerzeugung bestehen bereits seit geraumer Zeit, wobei die Aquakultur im Jahr 2007 gezielt Gegenstand eines Rechtsakts war14. 2008 nahm die Kommission detaillierte Regelungen zur Umsetzung der 2007 angenommenen Rechtsvorschriften an und war der Auffassung, dass ausführliche Regeln für die ökologische/biologische Aquakultur ausgearbeitet werden sollten; die Einzelheiten dazu lagen im August 2009 vor. Das erklärt auch die Einstufung als „teilweise erfolglos“ in der Bewertung, hat es doch sieben Jahre gedauert, bis dieses Anliegen endlich Früchte trug. Zwar existieren private Systeme, und nach ökologischen/biologischen Verfahren in Fischzuchtanlagen produzierter Fisch wird auch verkauft, doch sind sich die europäischen Produzenten einig, dass die ökologische/biologische Aquakultur auch in Zukunft wohl nur Nischenmärkte besetzen wird.

14 Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung

von ökologischen/biologischen Erzeugnissen.

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

Umweltzeichen Im April 2009 nahm das Europäische Parlament eine Entschließung zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Regelung für das Umweltzeichen der Gemeinschaft an. Darin wird die Durchführung einer Studie gefordert, aus der hervorgeht, ob die Festsetzung von verlässlichen Kriterien für die Umweltverträglichkeit während des gesamten Lebenszyklus derartiger Erzeugnisse, einschließlich Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, möglich ist. Die Studie sollte insbesondere dem Einfluss der Umweltzeichenkriterien auf Lebensmittel und Futtermittel sowie auf nicht verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse gewidmet sein, die in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 fallen. Ein europäisches Umweltzeichen für die Aquakultur könnte sich als effizientes Instrument erweisen, um den Verbrauchern die Gewissheit zu geben, dass die europäischen Aquakulturproduzenten verantwortungsvoll handeln. Die Behörden in Europa sind intensiv an der Verbesserung der Umwelt- und Energiebilanz von in der EU verkauften Produkten beteiligt, indem sie in der Produktion einen Lebenszyklusansatz zugrunde legen, eine „grüne“ Preisgestaltung fördern und die Verbraucher besser informieren. Zudem erkennen sie an, dass nachhaltige Produktion und Konsumtion zu den Triebfedern bei der Erreichung der Ziele gehören, die sowohl in der Strategie für die nachhaltige Entwicklung als auch in der Lissabon-Strategie festgelegt sind. Eine Abkehr von einem Verbrauchsverhalten und von Produktionsmethoden, die nicht auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind, ist von ausschlaggebender Bedeutung für die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen Entwicklung; die Verbraucher benötigen zweckdienliche Informationen, damit sie die Auswirkungen des Verbrauchs auf die Umwelt verstehen und sich mit Ökodesign sowie umweltfreundlichen Lösungen für Produktion und Verbrauch vertraut machen können, so dass sie Kaufentscheidungen besser informiert treffen können. Ein europäisches Umweltzeichen sollte jedoch nicht mit Systemen zur Zertifizierung ökologischer/biologischer Produktion konkurrieren, da sie auf verschiedenen Grundsätzen und Zielen beruhen. Dabei ist Sorgfalt geboten, muss doch verhindert werden, dass den Verbrauchern unklar ist, was die einzelnen Bezeichnungen und Namen bedeuten. Die Unterschiede zwischen „ökologisch“, „umweltfreundlich“ und „umweltverträglich“ in den verschiedenen Sprachen der Europäischen Union sind nicht klar und tragen zur Verwirrung bei.

2.3.3. Ausarbeitung von Werbekampagnen

Erfolg bei der Umsetzung der Maßnahmen In hohem

Maße erfolglos

Teilweise erfolglos

Neutral Teilweise erfolgreich

Sehr erfolgreich

Außer-stande, eine Ein-

schätzung zu geben

Akteure Objektive Bewertung

Nicht von Unternehmen organisierte Werbekampagnen dienen in der Regel der Bereitstellung allgemeiner Informationen über die Erzeugnisse des Sektors oder der Förderung von Qualitätssystemen (Beispiel: „Crianza del Mar“ in Spanien). Werden die Kosten für derartige Werbeaktionen jedoch von Branchenverbänden oder –vertretungen getragen, besteht das Ziel darin, ein nationales Image (z. B. französische Aquakultur) zu

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

vermitteln oder ein Produkt (z. B. Forelle) darzustellen. Der Erfolg einer Kampagne hängt offenkundig vom Willen und den finanziellen Möglichkeiten der Vertretungsstrukturen ab. Eine wesentliche Veränderung ist mit der Profilierung der Branche einhergegangen. So sind beispielsweise in der europäischen Lachsproduktion (Vereinigtes Königreich/Irland) sowie im Bereich der Produktion von Meerbarsch und Seebrasse (Griechenland/Spanien) mehr große und/oder multinationale Unternehmen tätig. Sie wollen in erster Linie den Absatz ihrer eigenen (Marken)produkte fördern. Zudem bedeutet die sinkende Rentabilität in anderen Segmenten (Karpfen, Forelle), dass die Branche über weniger Mittel für eine Kofinanzierung von Werbeaktionen verfügt. Mit dem Aufstieg von Super- und Großmärkten zur wichtigsten Absatzeinrichtung im Einzelhandel muss der Nutzen von Werbekampagnen gegen den Nutzen von Direktvermarktungsmaßnahmen (z. B. Rabatte) abgewogen werden und auch die Vorteile derartiger Kampagnen im weiteren Sinne müssen beurteilt werden; dies schließt eine Analyse der mit derartigen Investitionen erzielten Erfolge (Absatzsteigerung, bessere Rentabilität usw.) ein. Aufgrund der Marktmacht der Super- und Großmärkte zahlen sich Ausgaben der Erzeuger für Werbekampagnen möglicherweise überhaupt nicht aus, wobei auch zu bedenken ist, dass der Sektor ohne entsprechende Aktionen schlechter dastehen könnte. Gleichwohl wird bei der gezielten Ausrichtung von Marketingmaßnahmen auf nationale Belange außer Acht gelassen, dass ein Großteil des Handels der europäischen Aquakultur innerhalb der EU erfolgt. Obwohl Frankreich, Italien, Spanien und Deutschland zu den wichtigen Zielmärkten (wenn auch für jeweils andere Erzeugnisse) gehören, finden Werbemaßnahmen (außer im Rahmen von Handelsmessen) der EU-Produzenten dort - wenn überhaupt - nur selten statt. Das ist teilweise darauf zurückzuführen, dass für europäische Aktionen keine Gemeinschaftsmittel zur Verfügung stehen, beruhen doch FIAF und EFF gleichermaßen auf dem Subsidiaritätsprinzip, d. h. Entwicklung und Ausgaben sind Bestandteil nationaler Aktionspläne. Grenzübergreifende Werbung innerhalb Europas gehört nicht zu den Prioritäten im Bereich der Marktentwicklung; dass gilt sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für die Verteilung der für den EFF vorgesehenen Gelder. Mechanismen zur Erfüllung des von Branchenvertretern als dringendes Erfordernis erachteten Anliegens (d. h. grenzübergreifende Werbung) müssen gründlich geprüft werden.

2.3.4. Entwicklung neuer Instrumente zur Erhebung statistischer Informationen über die Produktion und Märkte

Erfolg bei der Umsetzung der Maßnahmen In hohem

Maße erfolglos

Teilweise erfolglos

Neutral Teilweise erfolgreich

Sehr erfolgreich

Außer-stande, eine Ein-

schätzung zu geben

Akteure Objektive Bewertung

Folgender Punkt erwies sich als überraschende Leerstelle im Informationszeitalter: die Entwicklung von Instrumenten für den Zugriff auf Echtzeitdaten über Produktion und Märkte. Außer einer Handvoll privater Initiativen (Zugang zu Auktionszahlen, Berichte des

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

norwegischen Marktforschungsinstituts Kontali) sind nur wenige Informationen verfügbar bzw. zugänglich. Dies ist auch ein Ausdruck der Konsolidierung der Käuferschaft und der marktbeherrschenden Stellung von Super- und Großmärkten im Einzelhandel (keine Bekanntgabe von Verkaufspreisen). 2008 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Bericht über die GFP mit Zahlenmaterial zur Aquakulturproduktion in den Jahren 2005 und 2006; darin hieß es, dass die FEAP inoffizielle Daten zur Produktion, zu Preisen und zu Prognosen innerhalb des laufenden Jahres bereitstellt. Marktinformationen (zum Handel) sind bei Eurostat und Intrastat erhältlich, wobei diese Möglichkeiten nur von sehr wenigen KMU bzw. überhaupt nicht genutzt werden. Außerdem wird zwar die Bedeutung entsprechender Angaben erkannt, doch ist kaum jemand bereit, dafür zu bezahlen. Folglich müssen in Europa neue Instrumente für die Bereitstellung von jeweils auf dem neuesten Stand befindlichen Informationen über die Produktion und die Märkte entwickelt werden. Im Juli 2008 nahmen das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EG) Nr. 762/2008 über die Vorlage von Aquakulturstatistiken an. Danach sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, folgende Daten zu erheben und zu übermitteln: die jährliche Erzeugung (Menge und Erlöspreis), die jährliche Zuführung (Menge und Erlöspreis) für die Aquakultur auf der Grundlage von Fängen, die jährliche Erzeugung von Brutanlagen und Aufzuchtanlagen und die Struktur des Aquakultursektors. Diese Verordnung (die die Verordnung (EG) Nr. 788/96 aufhebt und ersetzt) erweitert nicht nur den Umfang der zu überwachenden Daten, sondern bietet potenziell auch zusätzliche Garantien in Bezug auf Qualitätsangaben. Nach der Annahme der Verordnung zur Einführung einer gemeinschaftlichen Rahmenregelung für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik (Verordnung (EG) Nr. 199/2008) im Februar 2008 bedeutete diese neue Verordnung die Erfassung zusätzlicher Daten über die Meeresaquakultur. Die Verordnung (EG) Nr. 665/2008) der Kommission mit Durchführungsbestimmungen wurde im Juli 2008 angenommen und regelt die Erhebung folgender ökonomischer Variablen: Einkommen, Personalausgaben, Energiekosten, Rohstoffkosten, Investitionen, Beschäftigung und Anzahl der Unternehmen. Erforderlich sind regelmäßige Berichte und Studien sowie Analysen der Produktion und der Märkte, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Komponenten des europäischen Aquakultursektors, da das die Planung und Beschlussfassung auf allen Ebenen (Erzeuger, Verarbeitungsbetriebe, Entscheidungsträger, Politiker usw.) erleichtern würde. Zu diesem Zweck wurden zwei weitere Initiativen durchgeführt:

• ein im Auftrag der Kommission erarbeiteter Untersuchungsbericht (Framian, 2009) zur Ermittlung der Daten, die für die Bewertung der ökonomischen Tendenzen und der Wirtschaftsleistung des Aquakultursektors in der EU-27 erforderlich sind, sowie zur Feststellung der besten Mechanismen für die Erhebung dieser Daten. Die wichtigsten Empfehlungen in diesem Bericht können wie folgt zusammengefasst werden:

o Größtmögliche Effizienz und Effektivität eines Systems zur laufenden Datenerhebung sind nur bei genauer Definition des künftigen Verwendungszwecks erreichbar, wobei dies auch eine präzise Formulierung

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

der Ziele und die Festlegung der Reihenfolge der zu erhebenden oder zu schätzenden Indikatoren nach Wichtigkeit ermöglichen wird.

o In den genannten Bereichen von Aquakulturunternehmen besteht weiterhin ein erhebliches Maß an Heterogenität (im Hinblick auf Arten und Produktionstechnologie), bedingt durch Größenunterschiede und den Grad der vertikalen Integration (z. B. eigene Produktion oder Erwerb von Jungfischen). Daher wird die Abgrenzung des „Beobachtungsfelds“ unter Berücksichtigung geeigneter Schwellenwerte und die gezielte Ausrichtung der Datenerhebung auf diesen Aspekt empfohlen. Es könnten weitere Kriterien herangezogen werden, bei denen der Schwerpunkt beispielsweise auf Arten oder Größe liegt. Angaben zu Segmenten außerhalb des Beobachtungsfelds können mittels Ad-hoc-Erhebungen zusammengetragen werden, die je nach den konkreten Erfordernissen in größeren Abständen durchzuführen sind. Die Durchschnittszahlen für das jeweilige Segment sollten auf den Daten von mindestens fünf Unternehmen beruhen, wobei auf keines mehr als ein bestimmter prozentualer Anteil am Gesamtproduktionswert entfallen sollte.

o Neben der Abgrenzung des Beobachtungsfelds sollte die Reihenfolge der zu erhebenden Indikatoren nach Wichtigkeit festgelegt werden. Daten zu Indikatoren mit hoher Priorität (Umsatz, Personalkosten, Gesamtbetriebskosten, Beschäftigung) sollten jährlich erhoben werden. Bei weniger wichtigen Indikatoren (Einzelheiten zur Zusammensetzung von Betriebs- und Investitionskosten) könnten Ad-hoc-Erhebungen im Abstand von mehreren Jahren ausreichen, wobei Schätzverfahren entwickelt werden sollten, die es ermöglichen, diese Informationen bei Bedarf zu generieren.

o Die Mitarbeit des Aquakultursektors ist aus mehreren Gründen unerlässlich: a) Erlangung von Zugang zu den Daten; b) Rechtfertigung der zusätzlichen Verwaltungskosten, die den befragten Unternehmen durch die Datenerhebung entstehen und c) Stärkung der Legitimität der anhand dieser Daten erstellten Analyse, so dass die Richtigkeit der Ergebnisse nicht bestritten oder als auf verfälschten Informationen beruhend abgetan werden kann. Daher sollten das Ziel des Datenerhebungssystems und bestimmte Details der Umsetzung (Festlegung der Reihenfolge von Indikatoren nach Wichtigkeit) im Dialog mit den Betroffenen erarbeitet werden.

o Da die Anzahl der Unternehmen in neuen Bereichen der Aquakultur in einzelnen Ländern sehr niedrig ist, wird empfohlen, die anonymisierten Daten der Einzelunternehmen mehrerer Mitgliedstaaten zusammenzufassen, um Durchschnittswerte für die EU-Ebene zu errechnen. Dadurch erhält man vermutlich einen geringeren relativen Standardfehler und die Vertraulichkeit kann leichter gewährleistet werden.

o Mit der Erhebung von Aquakulturdaten sollten Organisationen beauftragt werden, die bereits mit der Erstellung von Statistiken für wissenschaftliche Analysen in vergleichbaren Bereichen wie Landwirtschaft oder Fischerei befasst waren. Eine solche Verfahrensweise bringt mehrere wichtige Vorteile mit sich: a) die zeitliche Nähe zwischen Datenerhebung und Analyse ermöglicht aufgrund genauer Kenntnisse über die Stärken und Schwächen der Daten eine bessere Interpretation der quantitativen Ergebnisse; b) die enge Verknüpfung von Analyse und Erhebung wird hilfreich sein, wenn es um die Festlegung der Reihenfolge nach Wichtigkeit und die Durchführung von Ad-hoc-Studien zu bestimmten neuen Tätigkeiten in der Aquakultur und/oder

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

die oben genannten detaillierten Indikatoren geht, wobei dies verschiedene Schätzverfahren einschließt.

• Zudem wurde der Aufbau einer (professionellen) Beobachtungsstelle für die Erledigung dieser Aufgaben angeregt, was im Sektor auf Zustimmung stieß. Bei der zweiten Initiative handelt es sich um eine aktuelle (August 2009) Ausschreibung der GD MARE (MARE/2009/06) betreffend den Aufbau einer solchen Beobachtungsstelle. Die Marktbeobachtungsstelle soll wirtschaftliche Daten über den europäischen Markt für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur erfassen, harmonisieren, auswerten und verbreiten. Die Beobachtungsstelle soll politischen Entscheidungsträgern, Akteuren der Industrie vom ersten Verkauf bis hin zum Einzelhandel sowie Forschungsorganisationen dabei helfen, ihre Kenntnisse der Märkte zu verbessern (KOM). Derzeit ist dieses Vorhaben als Pilotinitiative eingestuft und zunächst auf vier Jahre befristet.

Die Kombination aus den vorstehend genannten Verordnungen und diesen beiden Initiativen dürfte dem Sektor eine sehr solide Basis für die Planung der Produktion anhand der Marktbedingungen und für die Festlegung eines Bewertungsmaßstabs für die Leistung bieten. Obwohl diese in der Strategie von 2002 aufgeführte Maßnahme in der Bewertung als „in hohem Maße erfolglos“ eingestuft wurde, wird jetzt offenbar intensiv an einer Korrektur gearbeitet.

2.3.5. Kontrolle der Nachfrage nach Wildlingen als Besatzmaterial

Erfolg bei der Umsetzung der Maßnahmen In hohem

Maße erfolglos

Teilweise erfolglos

Neutral Teilweise erfolgreich

Sehr erfolgreich

Außerstande, eine Ein-

schätzung zu geben

Akteure Objektive Bewertung

Bei den in der europäischen Aquakultur gebräuchlichen wild lebenden Fischarten handelt es sich in erster Linie um Aale und Thunfisch. Da beide Arten befischt werden, sind Kontrollen im Rahmen der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik vorgesehen. Aal

Es müssen zwei Konzepte, die sich in einigen wenigen Punkten unterscheiden, erörtert werden, denn Europäischer Aal wird im Jungstadium als von etlichen Menschen (z. B. in Spanien, Frankreich, Portugal) geschätzte hochpreisige Delikatesse (Glasaal) angeboten und befischt. Zum anderen werden ausgewachsene Aale auf ihrer Wanderung aus Süßgewässern ins Meer an den Flussmündungen abgefischt. Für die Aquakultur stellen das knappe Angebot an Glasaalen und der dadurch bedingte hohe Preis das Hauptproblem dar, umso mehr als ein wesentlicher Teil des Fangs heute lebend als Besatzmaterial nach China exportiert und später als gefrorener Aal wieder in den EU-Markt importiert wird. Die europäische Aalpopulation gilt als gefährdet, und im September 2007 nahm der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 des Rates vom 18. September 2007 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals an; danach mussten die EU-Mitgliedstaaten bis Ende 2008 nationale Aalbewirtschaftungspläne erstellen.

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

Das Ziel des jeweiligen Aalbewirtschaftungsplans besteht vorrangig darin, die anthropogene Mortalität zu senken und so mit hoher Wahrscheinlichkeit die Abwanderung von mindestens 40 % derjenigen Biomasse an Blankaalen ins Meer zuzulassen, die ohne Beeinflussung des Bestands durch anthropogene Einflüsse ins Meer abgewandert wären. Mitgliedstaaten, die bis zum 31. Dezember 2008 keinen Plan vorgelegt hatten, sind zur Reduzierung des Fischereiaufwands um mindestens 50 % gegenüber dem durchschnittlichen Fischereiaufwand der Jahre 2004 bis 2006 verpflichtet, bewirkt durch eine Verkürzung der Fangzeit für Aal oder durch andere Maßnahmen. In den Niederlanden entspricht eine Abwanderung von 40 % einer Menge von 4 000-6 000 Tonnen Blankaal, die derzeitige jährliche Abwanderung beläuft sich auf etwa 400 Tonnen. Der niederländische Plan (NLV, 2008) beinhaltet folgende Vorschläge:

• Senkung der Aaalmortalität an Pumpstationen und anderen Wasserwerken • Verringerung der Aaalmortalität an Wasserkraftanlagen • Einrichtung fangfreier Zonen in für die Aalwanderung wichtigen Gebieten • Freisetzung von Aalen, die im Meer und in Binnengewässern von Anglern

gefangen werden • Verbot der Freizeitfischerei mit professionellem Fanggerät in Küstengebieten • Schonzeit für die professionelle Aalfischerei von 1. September bis 31. Oktober • Keine Erteilung weiterer Lizenzen für den Aalfang mit der Hand durch das

Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität • Wiederauffüllung des Glasaalbestands und des Anzuchtbestands aus der

Aquakultur • Erforschung der künstlichen Vermehrung von Aalen.

Es ist davon auszugehen, dass weitere Mitgliedstaaten im Wesentlichen Maßnahmen vorgeschlagen haben, die eine vergleichbare Senkung der Mortalität und vergleichbare Fangbeschränkungen sowie eine Wiederauffüllung des Bestands durch Aquakultur bewirken. Thun

Wegen der Überfischung hat die Europäische Kommission strenge Fangregelungen für Roten Thun beschlossen. Ein Teil der europäischen Jungfischfänge kann bis zur marktfähigen Größe in Fischhaltungsanlagen gehalten werden und ist fast ausschließlich für den japanischen Exportmarkt bestimmt. Strenge Fangquoten und (insbesondere) Mechanismen zur Überwachung von Bewegungen könnten zu einer deutlichen Verringerung der Aktivität von Fischzuchtbetrieben in absehbarer Zeit führen. Im Februar 2009 unterbreitete die Kommission verschiedene Vorschläge für einen mehrjährigen Wiederauffüllungsplan für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer15, einschließlich detaillierter Anforderungen an Fangpläne, Fangkapazität sowie technische Maßnahmen und Maßnahmen im Bereich der Mast- und Aufzuchtkapazität. Was den letztgenannten Punkt anbelangt, so ist die Kapazität eines Mitgliedstaats auf die Mast- und Aufzuchtkapazität der Fischhaltungsanlagen dieses Mitgliedstaats beschränkt, die am 1. Juli 2008 im ICCAT-Thunfischfarmenregister eingetragen oder zugelassen und der ICCAT gemeldet waren. Jeder Mitgliedstaat mit Thunfischfarmen erstellt für den Zeitraum 2010-2013 einen Mast- und Aufzuchtkapazitätssteuerungsplan. Dieser Plan war der Kommission bis 15. August 2009 vorzulegen. Im September 2009 verweigerten die Mitgliedstaaten jedoch ihre Zustimmung zu einem Vorschlag der Kommission, während der Sitzung im

15 KOM(2009)93. Vorschlag für eine Verordnung des Rates über einen mehrjährigen Wiederauffüllungsplan für

Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer.

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

brasilianischen Recife im November ein befristetes Verbot für den internationalen Handel mit Rotem Thun gemäß dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES) zu beschließen. Das im Rahmen des 7. RP durchgeführte Projekt SELFDOTT16 beinhaltet den Vorschlag, bereits gewonnene Erkenntnisse über die künstliche Reproduktion des Roten Thuns (BFT, Thunnus thynnus) zu nutzen, um lebensfähige Eier zu erhalten und die Entwicklung im Embryonal- und Larvenstadium als Grundlage für die Produktion von Besatzmaterial zu untersuchen. Zudem geht es bei dem Projekt um die Entwicklung geeigneter und umweltgerechter Futtermittel für die Aufzucht von Rotem Thun, um so die in der Mast übliche Praxis der Einfuhr von rohem Fisch für Verfütterungszwecke einzudämmen bzw. gänzlich abzuschaffen. Im Juli 2009 gelang SELFDOTT-Partnern in Spanien die Produktion von mehr als 200 Millionen BFT-Eiern, während in Brutanlagen in Frankreich, Spanien, Malta, Kreta und Israel an der Larvenentwicklung gearbeitet wird. Die überzähligen Eier wurden vor der spanischen Küste ins Meer freigesetzt; damit gelangten zum ersten Mal lebende Eier vom Thun, die von Brutfischen in Gefangenschaft stammen, wieder ins Meer. Es liegt auf der Hand, dass die erfolgreiche Realisierung der Pläne für beide Arten einen langen Atem und Unterstützung im Bereich der Entwicklung erfordert.

2.3.6. Spezifische Kriterien und Leitlinien für die Umweltverträglichkeitsstudien im Sektor Aquakultur

Erfolg bei der Umsetzung der Maßnahme In hohem

Maße erfolglos

Teilweise erfolglos

Neutral Teilweise erfolgreich

Sehr erfolgreich

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Akteure Objektive Bewertung

Die wichtigste gemeinschaftliche Rechtsvorschrift zum Thema Umweltverträglichkeit ist die am 3. März 1997 veröffentlichte Richtlinie 97/11/EG (zur Änderung der Richtlinie 87/337/EWG) (EU, 1997)17. Diese findet grundsätzlich auf sämtliche Tätigkeiten mit möglichen Auswirkungen auf die Umwelt Anwendung und gilt als geeignete Grundlage für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Aquakultur wird hier als Tätigkeit nach Artikel 4 bezeichnet, für die die Umweltkriterien des Anhangs III der geänderten Richtlinie gelten. Zu diesen Kriterien gehören die Merkmale, der Standort und die potenziellen Auswirkungen des Projekts. In jeder dieser Kategorien sollte spezifischen Aspekten Rechnung getragen werden. So sollten beispielsweise beim Kriterium „potenzielle Auswirkungen“ das Ausmaß, der grenzüberschreitende Charakter, die Schwere und Komplexität, die Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen sowie die Dauer und Häufigkeit der Auswirkungen berücksichtigt werden. 16 SELFDOTT. From capture based to self-sustained aquaculture and domestication of bluefin tuna, Thunnus

thynnus. Zusammenfassung unter: http://cordis.europa.eu/fetch?CALLER=FP7_PROJ_EN&ACTION=D&RCN=88440.

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Diese Richtlinie bildet die Grundlage für die Angaben, die nach Maßgabe lokaler und nationaler Rechtsvorschriften europäischer Länder in Umweltverträglichkeitsprüfungen erfolgen müssen. Richard Bates (2001) von der Generaldirektion XIV (Fischerei) der Europäischen Kommission betonte, dass es „auf EU-Ebene … keinerlei Leitplan für Aquakultur gibt“. Er ging auch auf die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts zur UVP im Sektor Aquakultur auf lokaler Ebene ein. In der EU-Strategie für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur (2002) wird die Notwendigkeit von Umweltverträglichkeitsprüfungen in Bezug auf die Qualität aufnehmender Gewässer erwähnt, jedoch erklärt, dass nur die Möglichkeit spezifischer Kriterien und Leitlinien für die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen in der Aquakultur untersucht wird (Seite 23, dritter Absatz). Die UVP-Richtlinien der Europäischen Kommission werden nicht konkret genannt. In den zurückliegenden zwölf Jahren wurden die in der Richtlinie 97/11/EG formulierten Anforderungen an eine UVP mittels gängiger Umsetzungspläne in nationales oder lokales Recht einzelner Länder übernommen. Es bestehen Unterschiede zwischen Ländern und sogar zwischen Orten innerhalb eines Landes; so entsprechen zum Beispiel in Spanien die zu erfüllenden Kriterien der verschiedenen autonomen Regionen den im Bundesrecht verankerten Anforderungen oder können über diese hinausgehen. Daher können die UVP-Auflagen je nach Ort variieren. Zudem können Projektträgern zusätzliche umweltrechtliche Auflagen erteilt werden. So wird zum Beispiel im Vereinigten Königreich bzw. genauer gesagt in Schottland das Gemeinschaftsrecht als Bestandteil des Planungsrechts (Betriebserlaubnis und -genehmigung) unter Aufsicht der örtlichen Planungsbehörde umgesetzt. Hier ist die UVP ein Pflichtbestandteil des Antrags. Allerdings müssen Fischzüchter auch eine Schadstoffeinleitungsbewilligung der von der örtlichen Planungsbehörde unabhängigen schottischen Umweltschutzbehörde (SEPA) einholen. Zwar werden im Zusammenhang mit der Erteilung der Bewilligung die während der Erarbeitung einer UVP zusammengetragenen Informationen berücksichtigt, doch ist die Zustimmung auch an eine unabhängige Bewertung anhand verschiedener Umweltanforderungen an die Datenerhebung und die spätere Überwachung gebunden. Diese Faktoren könnten zumindest partiell die aus der Tabelle ersichtlichen Abweichungen erklären, die zwischen den Einschätzungen der Akteure und der Bewertung der Wirksamkeit der auf die UVP bezogenen Maßnahmen der EU-Strategie bestehen. Die Umsetzung dieser Richtlinien in nationales Recht hat die Akteure möglicherweise zu der Einschätzung veranlasst, dass die Umsetzung das Ergebnis der EU-Strategie war. In einer vor kurzem durchgeführten Überprüfung der Kommission wurde die beträchtliche Bandbreite bestätigt, und es wurden etliche Probleme bei der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten (Europäische Kommission, 2009c – KOM(2009)0378) benannt, darunter die Tatsache, dass in den Mitgliedstaaten unterschiedlich viele UVP durchgeführt werden, Uneinheitlichkeit bei der Herangehensweise an die UVP, in der Qualität der UVP (dazu zählen die zugrunde gelegten Umweltnormen), bei der Berücksichtigung von Konsultationsergebnissen und der Qualität der angeforderten und zusammengetragenen

17 EU (1997), Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG über die

Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten. ABl. L 73 vom 14.3.1997, S. 5.

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

Informationen besteht sowie unterschiedliche Ansätze beim Screening verfolgt werden (Beispiel: verbindlicher Charakter der Anforderungen bei bestimmten Projektarten). Die Kommission bemerkte auch, dass zwar mit einer Ausnahme sämtliche Mitgliedstaaten die Richtlinie 2003/35/EG umgesetzt hatten, ein einheitliches diesbezügliches Verfahren aber immer noch fehlt. Auf die Notwendigkeit besserer UVP-Verfahren wird sowohl in der Strategie von 2002 als auch in der überarbeitenden Strategie aus dem Jahre 2009 verwiesen; darin werden Bereiche vorgeschlagen, die Aufmerksamkeit erfordern, und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen ausgesprochen. Einer dieser Bereiche ist die Qualitätskontrolle. Im Dokument KOM(2009)0378 wird die Schlussfolgerung gezogen, das sich die UVP-Normen (die nicht in den Richtlinien verankert sind, sondern von einzelnen Ländern innerhalb ihres jeweiligen Rechtsrahmens festgelegt werden) sowie der Gegenstand und die Qualität der Umwelterklärungen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat deutlich unterscheiden. Das Fazit einer Studie jüngeren Datums zur Qualität von Umwelterklärungen in Bezug auf die marine Fischzucht in Schottland18 lautete, dass es zwar im Allgemeinen zufriedenstellende Normen gibt, die aber, was Gegenstand und Qualität anbelangt, aufgrund unterschiedlicher Anforderungen der zuständigen Behörden und des Scoping-Prozesses bei UVP Unterschiede aufweisen. Abschließend wird in dem Bericht festgestellt, dass für die marine Fischzucht in Schottland ein einheitliches UVP-Musterverfahren angenommen werden sollten. Dazu werden detaillierte Vorschläge unterbreitet. Dieser in Schottland noch in der Prüfungs- und Beratungsphase befindliche Ansatz kann auch im umfassenderen europäischen Rahmen unter Berücksichtigung etwaiger Rechtsvorschriften des Rates erörtert werden. Damit würde eine Vereinheitlichung und Straffung des UVP-Verfahrens erreicht. Ein regelmäßiges Thema im Zusammenhang mit der Erteilung von Genehmigungen ist die bloße Anzahl der für die Inbetriebnahme und das Betreiben einer Aquakulturfarm einzuholenden Lizenzen und zu erfüllenden Auflagen. Viele Unternehmen betrachten dies als Belastung, die auch dazu führt, dass Investoren von einem Engagement in diesem Sektor absehen. Das Konzept von einer einzigen Anlaufstelle für die Genehmigung von Aquakulturunternehmen wurde schon früher von Branchenvertretern als Möglichkeit zur Vereinfachung vorgeschlagen.

2.3.7. Stärkung der positiven Auswirkungen von extensiven Zuchttechniken und der Aufstockungsmaßnahmen

Erfolg bei der Umsetzung der Maßnahme In hohem

Maße erfolglos

Teilweise erfolglos

Neutral Teilweise erfolgreich

Sehr erfolgreich

Außer-stande, eine Ein-

schätzung zu geben

Akteure Objektive Bewertung

Die Mehrheit der Akteure war nicht in der Lage, den Erfolg der Strategie von 2002 in diesen Punkten einzuschätzen. Das kann so interpretiert werden, dass sie einfach nicht wissen,

18 RSP Group PLC (2007) Environmental Impact Assessment Practical Guidelines Toolkit for Marine Fish Farming.

A report to the Scottish Aquaculture Research Forum. Report No. SARF024. 112 S. Abrufbar unter: http://www.sarf.org.uk/downloads.html.

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

worauf sich eine Meinungsäußerung stützen oder auf welcher Grundlage eine Stellungnahme formuliert werden sollte. Die extensive Süßwasser-Aquakultur (häufig „Teichaquakultur“ genannt) ist Europas älteste Form der Aquakultur, die in mittel- und osteuropäischen Ländern bis ins Mittelalter zurückreicht. Die traditionelle Karpfenproduktion in diesen Ländern gab den Anstoß für die Fischernte vor Festtagen (Ostern und vor allem Weihnachten/Neujahr). In der Strategie aus dem Jahr 2002 hieß es, dass eine nachhaltige Aquakultur dazu beitragen kann, den Umweltschutz und die Wiederherstellung von Lebensräumen in vielerlei Weise zu verbessern bzw. zu fördern und dass extensive Haltungssysteme eine sehr gute Möglichkeit darstellen, um die natürlichen Ressourcen der Gewässer zu nutzen. Es wird aber auch auf die daraus resultierende Begrenzung der Produktivität und die Notwendigkeit der Förderung der Entwicklung mithilfe öffentlicher Gelder hingewiesen. In den letzten Jahren werden vermehrt Ursprungskennzeichen und Kennzeichen der ökologischen/biologischen Produktion (beispielsweise bei in Ungarn und der Tschechischen Republik produzierten Karpfen) verwendet; damit wird eine Aufwertung dieser Arten auf dem Inlandsmarkt, aber auch im Export (z. B. nach Deutschland) bezweckt. Argumente für die Vorteile, die die Teichaquakultur für das Ökosystem bedeutet, wurden von der Kommission auf ihrer im November 2007 in Brüssel veranstalteten Konferenz zum Thema „Die europäische Aquakultur und ihre Entwicklungschancen“ unterbreitet. Dort wurde festgestellt, dass die Teichwirtschaft nicht nur der Zucht von Fischen und aquatischen Organismen dient, sondern acht Funktionen erfüllt:

• Produktion – z. B. effiziente Produktion durch Nutzung von natürlichem Futter und Sonnenenergie, was ideal für die ökologische/biologische Erzeugung ist

• Ökosystem – Schaffung von Lebensräumen • Umwelt – Abwasserbehandlung, Anbau von Energiepflanzen • Beschäftigung – Entstehung von Arbeitsplätzen insbesondere auf dem Lande • Freizeitfischerei, Tourismus – Angeln, Jagd usw. • Gewässerbewirtschaftung – Fischteiche verfügen über ein Wasserhaltepotenzial

und dienen in Trockenperioden als Speicher, verbessern aber auch die Boden- und Luftfeuchtigkeit

• Landschaftsgestaltung – Ankurbelung des Fremdenverkehrs • Bewahrung von Traditionen – Nutzung für Bildungszwecke, Förderung des

bäuerlichen Handwerks. Die Schlüsselfrage lautet, wer dafür bezahlen sollte. Die Landwirte? Die Gesellschaft? Bemerkenswert ist, dass sich zahlreiche größere Betriebe in der Nähe von Natura-2000-Gebieten oder in diesen Gebieten befinden. Aquakulturproduzenten, die Teichwirtschaft betreiben, sind sich im Allgemeinen einig, dass vermittelt werden muss, welchen Beitrag die Teichaquakultur neben der Nahrungsmittelproduktion leistet, wobei der Schwerpunkt nicht unbedingt auf Produktionssteigerungen liegt, sondern darauf, sich stärker für den Erhalt von Existenzgrundlagen im ländlichen Raum einzusetzen. In der Bewertung werden die Maßnahmen zur Förderung dieser Form der Aquakultur als „teilweise erfolglos“ eingestuft, was an den sinkenden Produktionszahlen und dem nach wie vor ungelösten Problem der zunehmenden Dezimierung von Fischbeständen durch Räuber liegt.

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

Nach der Veröffentlichung der ursprünglichen Strategie wurde im Rahmen der Initiative CONSENSUS eine Broschüre für die europäischen Verbraucher vorgelegt, in der die Vorzüge der extensiven Aquakultur und der Wiederauffüllung von Beständen (insbesondere des Forellen- und Störbestands) erläutert werden und das große Potenzial für die Erhaltung gefährdeter Arten durch Steuerung ihres biologischen Reproduktionszyklus herausgestellt wird. 2007 finanzierte die Kommission das Projekt SEACASE (www.seacase.org.), das im Januar 2010 ausläuft. Dabei geht es nicht um die extensive Süßwasser-Aquakultur, sondern um entsprechende Anlagen in Küstengebieten, wobei auf die Entwicklung wirksamer Instrumente zur Erhaltung von Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität, Rentabilität und mithin Nachhaltigkeit der extensiven und semi-intensiven Aquakultur in Südeuropa eingegangen wird. Das Projekt beruht auf Fallstudien in Portugal, Spanien, Frankreich, Italien und Griechenland, wo neben technologischen Verbesserungen in der Produktion der Beitrag zur Erhaltung von Feucht- und Küstengebieten von besonderer ökologischer Bedeutung zu den wichtigsten Aspekten gehört. Das Potenzial der Aquakultur, im Umweltmanagement eine positive Rolle zu spielen, rückt weltweit immer stärker ins Blickfeld, überwiegend dank Forschungen zu integrierten multitrophischen Aquakultur-Systemen (IMTA). IMTA stellt den Versuch dar, die negativen Effekte der Monokultur bzw. –zucht (insbesondere Fischarten) auszuschalten, die Anteil am Eintrag erheblicher Nährstoffmengen in aquatische Systeme haben. Das Verfahren gewährleistet, dass im Interesse der Rentabilität, geringerer Umweltbeeinträchtigungen und der gesellschaftlichen Akzeptanz ergänzende Arten gezüchtet werden. IMTA-Systeme können als Kultur- und Zuchtanlagen beschrieben werden, bei denen Arten verschiedener trophischer Stufen zum Einsatz kommen, die gemeinsam im selben Gewässer oder in einem anderen, mit dem ersten verbundenen Gewässer (bei landgestützten Systemen) gezüchtet werden. Dabei muss es sich nicht unbedingt um große Anlagen handeln, sofern die Auslegung für die gezüchteten Arten und die produzierten Mengen ausreicht. Bei diesen Systemen fungiert das Wasser für gelöste Abfälle und Abfälle in Partikelform als Vektor für den Nährstofftransport, wobei Ausscheidungen einer Art als Nahrung für andere Arten auf einer tieferen trophischen Stufe dienen. Die Kombination aus Arten verschiedener trophischer Gruppen führt zu einer synergistischen Beziehung, die wiederum als Bioremediationsmaßnahme wirkt. In einem perfekten IMTA-System würde die Verwertung der von anderen Arten produzierten biologischen und chemischen Abfälle zu einem ökologisch insgesamt neutralen Produktionszyklus führen. Es besteht genügend Spielraum für die umfassendere Nutzung des IMTA-Konzepts, d. h. es könnten in einem Wassergebiet weitere Tätigkeiten, die zum Eintrag von Nährstoffen und organischen Substanzen beitragen oder diese entziehen, einbezogen werden; stellvertretend soll hier das von der Europäischen Kommission finanzierte Projekt PAPUSSA (http://www.papussa.org/) genannt werden, das die Untersuchung stadtnaher aquatischer Süßwassersysteme in Südostasien zum Gegenstand hatte. Zudem besteht erhebliches Interesse am Anbau von landwirtschaftlichen Kulturen auf Abfällen der Süßwasser-Aquakultur (Aquaponik), denn dies bedeutet sowohl wirtschaftlichen Nutzen als auch geringere Umweltauswirkungen. Diese Entwicklung befindet sich aber noch im Anfangsstadium. Im Prinzip dürften es die ökologischen Vorteile des Einsatzes von IMTA- oder Aquaponik-Systemen ermöglichen, an mittels dieser Verfahren produzierte Aquakulturerzeugnisse das Umweltzeichen zu vergeben und so deren Vermarktungsfähigkeit zu verbessern.

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

2.3.8. Lösungen zur Bekämpfung der Dezimierung durch geschützte Wildarten

Erfolg bei der Umsetzung der Maßnahme In hohem

Maße erfolglos

Teilweise erfolglos

Neutral Teilweise erfolgreich

Sehr erfolgreich

Außer-stande, eine Ein-

schätzung zu geben

Akteure Objektive Bewertung

Die Dezimierung von Aquakultur-Arten durch geschützte wild lebende Räuber bleibt für viele Erzeuger ein ernstes Problem. Zahlreiche Aquakulturproduzenten betrachten die Dezimierung durch Vögel (namentlich Kormorane und Reiher), die nennenswerte Bestandsverluste (Vernichtung und/oder Schädigung von Lebendbeständen durch Verletzungen) zur Folge haben kann, als gravierendes Problem. Was mögliche Problemlösungen anbelangt, so beinhaltet die ursprünglichen Strategie den Punkt „Dezimierung durch geschützte Arten“, der folgenden Wortlaut hat: „Die Kommission ist der Auffassung, dass die maßgeblichen Behörden nach Methoden suchen sollten, um Fischhaltungsanlagen vor wild lebenden Räubern zu schützen. Nach Artikel 9 der Richtlinie 79/409/EWG können die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Abwendung erheblicher, durch geschützte Vogelarten verursachte Schäden in Fischereiergebieten und zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt ergreifen.“ Europaweit – Dezimierung der Bestände in Teichanlagen durch Kormorane In diesem Fall spielen Kormorane die größte Rolle. Das Problem ist hauptsächlich dadurch bedingt, dass es sich um eine Zugvogelart handelt, die sich auf ihrer Wanderungsroute gierig auf die dort vorhandenen Fischbestände stürzt. Der Aquakultur und der Binnenfischerei entstehen dadurch enorme Verluste (schätzungsweise mehr als 80 000 Tonnen pro Jahr), obwohl die Meinungen, wie groß die europäische Population tatsächlich ist, erheblich auseinandergehen. Zwei europäische Projekte haben sich mit dieser Frage befasst, und zwar Intercafe19 und Redcafe (abgeschlossen 2002). Das Europäische Parlament empfahl in einer Entschließung (A6-0434/2008 / P6_TA-PROV(2008)0583) die Erstellung eines Europäischen Kormoran-Managementplans, doch dürfte dies aus Gründen der Subsidiarität ein schwieriges Unterfangen sein. Die Kommission hat mittlerweile wissen lassen, dass sie einen europäischen Managementplan nicht für wirksam hält. Im Falle der extensiven Teichwirtschaft, fischereilich genutzter Seen und Zuchtbetriebe, die auf der Zugroute liegen, stellt dies nach wie vor ein sehr ernstes Problem dar. Die für diesen Sektor typischen großen Teiche können nicht mit Schutznetzen abgedeckt werden, wodurch alljährlich massive Verluste entstehen. In vielen Fällen wird die Situation durch die Existenz von Natura-2000-Gebieten in unmittelbarer Nähe zusätzlich verschärft. Folglich wurden seit der Veröffentlichung der Strategie im Jahr 2002 keinerlei praktische Fortschritte erzielt (abgesehen von der Realisierung der COST-Forschungsmaßnahme

19 „Interdisciplinary Initiative to Reduce pan-European Cormorant-Fisheries Conflicts” – A COST action – see

http://www.intercafeproject.net/.

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

INTERCAFE). Branchenvertreter fordern nachdrücklich eine Untersuchung dieses Problems und die zügige Erarbeitung eines Aktionsplans. Vereinigtes Königreich – Dezimierung durch Eiderenten in Muschelfarmen Die letzten publizierten Forschungsergebnisse beziehen sich auf Arbeiten der Universität Glasgow aus den Jahren 1996 bis 1999, die vom britischen Natural Environment Research Council finanziert wurden. Im Zeitraum 1992-1996 beliefen sich die Bestandsverluste in der Regel auf 10 % bis 30 %. Seither haben einige Unternehmen zumindest Teillösungen weiter erprobt und entwickelt. Als wirksamste Abwehrmöglichkeit haben sich Netze in Kombination mit verschiedenen Abschreckungsmaßnahmen erwiesen. Eine der effektivsten Aktionen besteht darin, die Enten gelegentlich mit Schnellbooten zu verfolgen; weitaus häufiger werden die Vögel aber mit Motorgeräuschen vom Band aufgescheucht (Ross und Furness, 2000). Vor kurzem durchgeführte Versuche mit Ablenkungszwecken dienenden Muschelbänken zeitigten ebenfalls recht gute Ergebnisse und werden als positive Maßnahme zum Schutz der Eiderente begrüßt (Anon, 2005). Gleichwohl wird an einigen Standorten, an denen andere Maßnahmen wirkungslos blieben, der Vogel immer noch mit dem Gewehr bejagt, wozu es aber einer Genehmigung bedarf. In einigen Gebieten können Austernfischer größere Probleme verursachen als Eiderenten, wobei auch Schellenten und Silbermöwen teilweise für Verluste verantwortlich sein können. Vereinigtes Königreich – Dezimierung durch Robben in Lachsfarmen Der Schutz in Lachsfarmen ist in erster Linie durch eine Kombination aus Abschreckungsmechanismen, Schutzvorrichtungen (Netze zur Abwehr von Räubern) und Bejagung mit Genehmigung gewährleistet. In einer umfassenden Studie zum Zustand der Robbenpopulation im Vereinigten Königreich aus dem Jahr 2008 hieß es: „Die Wechselwirkung zwischen Robben und Fischzuchtbetrieben ist bislang kaum erforscht worden. Das wurde bereits vor geraumer Zeit als Problem in dem Sinne erkannt, dass Käfige und der Bestand beschädigt werden, aber auch sekundäre Effekte zu verzeichnen sind, wenn Lachse aus Käfigen entweichen und eine Vermischung mit wild lebenden Populationen stattfindet. In jüngerer Zeit werden die möglichen Auswirkungen von Methoden zur Kontrolle des Robbenbestands im Umfeld von Fischhaltungsanlagen wie akustische Abschreckvorrichtungen und/oder die Bejagung von Robben in der Nähe von Käfigen jedoch zunehmend als bedenklich betrachtet. Dies ist einesteils auf die möglichen Auswirkungen von akustischen Abschreckvorrichtungen auf andere Meeressäuger, anderenteils darauf zurückzuführen, dass wegen des Rückgangs der Seehundspopulationen die Aufmerksamkeit auf Möglichkeiten gelenkt wird, das unnötige Töten von Robben durch den Menschen einzudämmen … Obwohl die Fischzuchtunternehmen über einen reichen Erfahrungsschatz im Umgang mit verschiedenen Methoden zur Abschreckung und Kontrolle von Robben verfügen, wurden folgende Aspekte keiner systematischen Bewertung unterzogen: 1) das Ausmaß des Problems in verschiedenen Fischhaltungsanlagen in Abhängigkeit vom geografischen Standort oder den Merkmalen der Fischzuchtanlage (Käfiggestaltung, Haltungsbedingungen) und 2) Methoden zur Kontrolle des Robbenbestands“ (Special Committee on Seals, 2008). Während einige Naturschützer schottischen Lachsfarmen vorwerfen, sie würden unnötigerweise Robben töten, hat die schottische Regierung bestätigt, dass der Rückgang der Seehundspopulation vermutlich eher auf die Verdrängung durch Kegelrobben und Walangriffe rund um die Nördlichen Inseln zurückzuführen ist (Schottisches Parlament, 2009). Die Umsiedlung von Robbenkolonien außerhalb der Brutsaison findet bei

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

Naturschutzgruppen (Seal Protection Action Group, 2009) die größte Zustimmung, wenngleich der Erfolg dieser Strategie in Tasmanien in Frage gestellt wurde (Kirkwood et al., 2006, und TheFishSite, 2008). Die Bestandsdezimierung durch Räuber ist in der Aquakultur ein latentes Problem. Die Auswirkungen sind oftmals standortspezifisch und eher chronischer als akuter Art. Selbst wenn es um geschützte Räuberspezies geht, an deren Erhaltung großes Interesse besteht, wird das Thema in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, und es werden nur geringe Beträge für die diesbezügliche Forschung bereitgestellt, so dass sich viele Akteure außerstande sehen, einzuschätzen, ob aufgrund politischer Maßnahmen irgendeine Änderung eingetreten ist. In der Bewertung wird der Schluss gezogen, dass in dieser Frage keine wesentlichen Fortschritte erzielt wurden und die Maßnahme demzufolge auf ganzer Linie ein Misserfolg war.

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

3. EMPFEHLUNGEN AN DEN FISCHEREIAUSSCHUSS Dieser Bericht befasst sich mit den Zielen, Teilzielen und unterstützenden Maßnahmen der Strategie für 2002, die - sei es aus Sicht der Akteure, sei es aus Sicht der Verfasser - als nicht erfolgreich angesehen wurden. Auf einige dieser Maßnahmen wird auch von der Kommission in ihrer Aquakultur-Strategie KOM(2009)0162 hingewiesen. Außerdem wurden weitere Maßnahmen vorgeschlagen, um den ursprünglichen Strategiezielen neue Impulse zu verleihen. In diesem Abschnitt werden die nicht erfolgreichen Maßnahmen der Strategie für 2002 erläutert und mit den von der Kommission vorgeschlagenen neuen Maßnahmen verglichen. In der nachfolgenden Tabelle sind diejenigen Bestandteile der Strategie von 2002 aufgeführt, die nach Ansicht der Akteure nicht erfolgreich umgesetzt wurden, und die Maßnahmen, die von den Verfassern in ihrer Abweichungsanalyse als nicht erfolgreich bezeichnet worden sind. Um einen Vergleich zu erleichtern, stimmen die Abschnittsüberschriften mit den Überschriften der neuen Mitteilung der Kommission überein. Für die einzelnen Maßnahmen werden die Empfehlungen vor dem Hintergrund der in der neuen Mitteilung angesprochenen Maßnahmen gegeben. Einbezogen wurden auch die Maßnahmen, die in Betracht gezogen, aber nicht in die Mitteilung aufgenommen wurden, in Anhang III der Folgenabschätzung der Kommission jedoch für die Strategie von 2009 aufgeführt sind (Europäische Kommission 2009a).

Am wenigsten erfolgreiche Maßnahmen der Strategie von 2002 (in der Reihenfolge der Abschnitte der Mitteilung von 2009 KOM(2009)0162

FÖRDERUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DER AQUAKULTURPRODUKTION IN DER EU

Maßnahmen zur Stärkung der positiven Auswirkungen von extensiven Zuchttechniken und der Aufstockungsmaßnahmen

Einbindung zukünftiger Entwicklungen im Sektor Aquakultur in integrierte Strategien für bestimmte Gebiete und Bewirtschaftungspläne

Verstärkte Nutzung amtlicher Gütezeichen

Ausarbeitung von Werbekampagnen

Schaffung gemeinsamer Definitionen und Normen für eine „umweltverträgliche“ Aquakultur

Schaffung gemeinsamer Definitionen und Normen für eine ökologische Aquakultur

SCHAFFUNG DER VORAUSSETZUNGEN FÜR EIN NACHHALTIGES WACHSTUM DER AQUAKULTUR

Entwicklung geschlossener Wasserkreislaufsysteme

VERBESSERUNG DES ANSEHENS UND DER POLITSICHEN FÜHRUNG DES SEKTORS

Verbesserung des Ansehens des Sektors

Entwicklung neuer Instrumente zur Erhebung statistischer Informationen über die Produktion und Märkte

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

Einige als nicht erfolgreich umgesetzt eingestufte Maßnahmen der Strategie von 2002 wurden nicht in die Mitteilung von 2009 aufgenommen. Hierbei handelt es sich um folgende Maßnahmen: Entwicklung der Offshore-Technik für Fischkäfige, Kontrolle der Nachfrage nach Wildlingen als Besatzmaterial, Spezifische Kriterien und Leitlinien für die Umweltverträglichkeitsstudien im Sektor Aquakultur und Forschung nach Lösungen zur Bekämpfung der Dezimierung durch geschützte Wildarten. Für einige dieser Maßnahmen werden ebenfalls Empfehlungen gegeben. 3.1. FÖRDERUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DER

AQUAKULTURPRODUKTION IN DER EU In Abschnitt 3 der Mitteilung von 2009 befasst sich die Kommission mit drei Schwerpunktthemen: Aquakultur als gleichberechtigter Wettbewerber um Standorte, Schaffung der Voraussetzungen, damit die Aquakultur der Marktnachfrage nachkommen kann, und FTE zur Entwicklung des Sektors.

3.1.1. Forschung und technologische Entwicklung Maßnahme von 2002: Maßnahmen zur Stärkung der positiven Auswirkungen von extensiven Zuchttechniken und der Aufstockungsmaßnahmen. 2009 vorgeschlagene Maßnahme: Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bedeutung der extensiven und traditionellen Formen der Aquakultur anzuerkennen und die Möglichkeiten für den Ausbau der Produktion an bestehenden Standorten zu prüfen. Folgenden Bestandteilen dieser Maßnahmen, die vor allem in Mittel- und Osteuropa, aber auch in Küstengebieten eine Rolle spielen, wird besondere Bedeutung beigemessen:

• Schutz vor Dezimierung • Anerkennung der Beiträge zum Umweltschutz (Wasserrückhalt /-vorrat) • Beitrag zur Bewahrung sozialer Traditionen (Cyprinidenkultur).

Die Aufstockung zu Zwecken der Fischerei oder des Sportangelns bleibt aktiver Bestandteil eines Großteils der Süßwasser-Aquakultur. Zusätzlicher Informationen bedarf es in Bezug auf die Wirksamkeit der Vorschläge zur Aufstockung bedrohter Arten (z. B. Aal/Thunfisch) und die Erhöhung der Fischbestände (z. B. Zander). Mehr getan werden muss im Bereich realistischer und wirtschaftlich sinnvoller Diversifizierungsmöglichkeiten. Eine bedeutende Rolle spielt die traditionelle Aquakultur auch in vielen Küstengebieten, wobei einige Methoden, insbesondere extensive Systeme sowie die Muschel- und die Algenkultur, werden zunehmend für ihren positiven Beitrag zu einem gesunden Ökosystem und zum Umweltschutz insgesamt sowie wegen ihrer Bedeutung als Lebensunterhalt geschätzt. Ein besseres Verständnis der Ökosystemprozesse sollte die Qualität einer nachhaltigen und integrierten Entwicklung in diesen Bereichen erhöhen.

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

EMPFEHLUNGEN • Die Auswirkungen der Besatzmaßnahmen zur Erhaltung gefährdeter Arten und für das

Sportangeln müssen ermittelt werden – zum Beispiel in Partnerschaft mit den Umweltministerien, den Erzeugerverbänden, der European Anglers Alliance und einschlägigen nationalen Organisationen.

• Auf der Grundlage von Fallstudien zu repräsentativen Betrieben ist eine Quantifizierung des Nutzens der Umweltdienstleistungen großflächiger Aquakultur-Teichanlagen in Mittel- und Osteuropa vorzunehmen. Dies sollte in Partnerschaft mit den Regierungsbehörden erfolgen, die an der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, der Natura-2000-Richtlinie und der Habitatrichtlinie beteiligt sind.

• Darüber hinaus muss der ökologische Nutzen einiger (neuer und herkömmlicher) Aquakulturmethoden in Küstengebieten dokumentiert werden, insbesondere wenn diese dazu beitragen, die Auswirkungen anderer Tätigkeiten einschließlich der intensiven Aquakultur zu mindern. Dies schließt die Frage ein, wie diesem Nutzen im Rahmen eines Systems für ökologische Kennzeichnung Rechnung getragen werden kann.

• Die Fragen in Zusammenhang mit der Umsetzung des Aalbewirtschaftungsplans und seiner Umsetzung müssen geklärt werden.

• Die Fragen der Dezimierung in Zusammenhang mit extensiver Teichwirtschaft müssen geklärt werden.

3.1.2. Gleichberechtigter Wettbewerb um Standorte Maßnahme von 2002: Einbindung zukünftiger Entwicklungen im Sektor Aquakultur in integrierte Strategien für bestimmte Gebiete und Bewirtschaftungspläne 2009 vorgeschlagene Maßnahmen: Die Kommission

• wird ihre Initiativen zur Förderung einer maritimen Raumordnung und eines integrierten Küstenzonenmanagements im Rahmen der neuen Meerespolitik der EU fortführen;

• fordert alle Mitgliedstaaten auf, marine Raumplanungssysteme einzuführen, die die strategische Bedeutung der Aquakultur voll anerkennen. In diesem Zusammenhang wird die Kommission im Rahmen der Vorbereitung der kommenden Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik prüfen, wie sich eine stärkere Verbindung zwischen den Finanzierungsinstrumenten der Gemeinschaft herstellen lässt, und sich mit der Frage des Zugangs zu Standorten für die maritime Wirtschaft, einschließlich Aquakultur, befassen;

• fordert die Mitgliedstaaten auf dafür zu sorgen, dass bei der terrestrischen Raumplanung den Bedürfnissen und Werten der Süßwasser-Aquakulturen umfassend Rechnung getragen wird.

Marine Raumplanung ist ein wichtiger Bestandteil der neuen europäischen Meerespolitik geworden und wird per definitionem in das IKZM aufgenommen werden. Entsprechend den in vielen offenen Konsultationen abgegebenen Erklärungen fordert der europäische marine Aquakultursektor, als gleichberechtigter Nutzer behandelt zu werden, um Zugang zu Standorten für seinen kontinuierlichen Betrieb und seine kontinuierliche Weiterentwicklung zu erhalten. Die faire Behandlung von Aquakulturbetreibern als gleichberechtigte Nutzer muss sichergestellt werden.

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

Die terrestrische Raumplanung muss insbesondere im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen beobachtet werden, um sicherzustellen, dass auch der Sektor der Süßwasser-Aquakultur - besonders im ländlichen Raum - eine Gleichbehandlung erfährt. Die Lizenzvereinbarungen für die Entwicklung der Süßwasser-Aquakultur werden aufgrund ihrer Zahl und ihrer Verbreitung in verschiedenen Regierungsdienststellen und Ministerien in der Branche viel kritisiert, wie auch jene auf Gemeindeebene bestehenden (z.B. die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung). Es besteht die Auffassung, dass diese Situation für neue bzw. junge Unternehmer, die in diesem Sektor tätig werden möchten, äußerst entmutigend ist. Abschnitt 3.4.3 behandelt einen diesbezüglichen Aspekt, namentlich die Umweltverträglichkeitsprüfung. EMPFEHLUNG • Es sollten spezielle Workshops zur Meeres- und zur Süßwasseraquakultur (z. B. im

Rahmen einer Reihe, die im Fahrplan der Kommission für die maritime Raumordnung vorgeschlagen wird) anberaumt werden, um über die Merkmale der europäischen Aquakultur als Sektor, in dem Lebensmittel erzeugt werden, und als Instrument, das der Bewahrung aquatischer Arten bzw. der Wiederaufstockung von Fischbeständen für die Freizeitfischerei dient, zu informieren. Anlässlich der Workshops sollten klare Leitlinien und Empfehlungen für die Umsetzung herausgegeben werden – insbesondere mit Blick auf Kriterien für die Standortwahl.

3.1.3. Schaffung der Voraussetzungen, damit die Aquakultur der Nachfrage nachkommen kann

Maßnahmen von 2002:

• Verstärkte Nutzung amtlicher Gütezeichen

• Ausarbeitung von Werbekampagnen

• Schaffung gemeinsamer Definitionen und Normen für eine „umweltverträgliche“ Aquakultur

• Schaffung gemeinsamer Definitionen und Normen für eine ökologische Aquakultur. 2009 vorgeschlagene Maßnahmen: Die Kommission wird die Marktpolitik für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse 2009 überprüfen und

• im Rahmen der anstehenden Reform der Marktpolitik für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse die Bedürfnisse des Aquakultursektors insbesondere in Bezug auf Erzeugerorganisationen, brancheninterne Beziehungen, Verbraucherinformation und Vermarktungsinstrumente wie die Kennzeichnung von aquatischen Nahrungsmitteln bewerten und berücksichtigen;

• die mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und Interessenträgern begonnenen Arbeiten zur Ausarbeitung und Förderung von Normen (insbesondere im Bereich der ökologischen Aquakultur und von Regelungen für die Vergabe von Umweltzeichen) fortführen;

• die internationale Zusammenarbeit u. a. mit der FAO in Fragen der Kennzeichnung und Zertifizierung fortsetzen.

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

Es bedarf eindeutigerer und unanfechtbarer Informationen über die Eigenschaften des Erzeugnisses und seine Umweltverträglichkeit, um die Verbrauchernachfrage zu beeinflussen und der Verwirrung der Verbraucher angesichts der immer zahlreicher werdenden Kennzeichen entgegenzuwirken. Ein einziges und gemeinsames Aquakultur-Umweltzeichen für die Europäische Union stellt sowohl für die Verbraucher und Aquakulturerzeuger als auch für alle anderen Akteure wahrscheinlich die beste Lösung dar. Rückverfolgbarkeitsmaßnahmen sind über die gesamte Produktions- und Verarbeitungskette hinweg umgesetzt worden. Grundvoraussetzung für einen Erfolg dieser Maßnahmen ist jedoch eine Kontrolle der an die Verbraucher (d. h. den Einzelhandel und das Gastgewerbe) zu verteilenden Informationen auf der Ebene der Mitgliedstaaten, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit bzw. Kennzeichnung eingehalten werden. Wie auch in Bezug auf andere Tätigkeiten ist die Förderung einer „umweltfreundlichen“ Aquakultur für den Schutz des Klimas, des Ökosystems und der menschlichen Gesundheit sowie für die Erhaltung der natürlichen Ressourcen von entscheidender Bedeutung. Zur Entwicklung derartiger Maßnahmen muss die Europäische Union sich selbst mit wirksamen und kohärenten Mitteln ausstatten. Eine solide Zertifizierungsregelung muss durch wissenschaftliche Erkenntnisse unter Anwendung von im Bereich Wissenschaft und Technik allgemein anerkannten Methoden gestützt werden und mit den europäischen Rechtsvorschriften in Einklang stehen, um einen klaren und einheitlichen Rahmen innerhalb des Sektors zu gewährleisten und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, unter denen der europäische Sektor seiner Tätigkeit nachgehen kann. EMPFEHLUNGEN

• Ein Zertifizierungssystem für „umweltfreundliche“ Aquakultur ist dringend erforderlich. Dieses Dokument könnte später im Rahmen einer allgemeinen Konsultation der Akteure erörtert werden. Dabei ist besonderes Augenmerk auf eine angemessene, faire und ausgewogene Beteiligung aller jeweils maßgeblichen interessierten Kreise zu legen. Es müssen klare Regeln für die Zulassung und Zertifizierung festgelegt werden, um das System glaubwürdig und transparent zu machen.

• Die Behörden (auf EU- und auf nationaler Ebene) sollten Informationskampagnen unterstützen und institutionalisieren, um die Akzeptanz von Produkten mit Umweltzeichen bei den Verbrauchern zu fördern. Darüber hinaus sollten sie die Einführung eines Rahmens für wirtschaftliche und steuerliche Anreize für die Einführung von Umweltzeichen in Betracht ziehen.

• Bei Ausschreibungen im umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesen sollten Umweltzeichen als Kriterium berücksichtigt werden.

• Es sollten Mechanismen für grenzübergreifende Förderprogramme innerhalb der EU entwickelt werden, um sie in die Finanzierungsmöglichkeiten des EFF einzubeziehen.

3.2. SCHAFFUNG DER VORAUSSETZUNGEN FÜR EIN

NACHHALTIGES WACHSTUM DER AQUAKULTUR In Abschnitt 4 der Mitteilung von 2009 befasst sich die Kommission mit der Vereinbarkeit von Aquakultur und Umwelt.

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

3.2.1. Vereinbarkeit zwischen Aquakultur und Umwelt Maßnahme von 2002: Entwicklung geschlossener Wasserkreislaufsysteme 2009 vorgeschlagenen Maßnahmen: Die Kommission wird

• in ihren Strategien und Maßnahmen weiter den Akzent auf die Bedeutung einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung der Aquakultur legen;

• die Entwicklung der Lage in Bezug auf das Entweichen von Tieren weiter beobachten und gegebenenfalls prüfen, welchen zusätzlichen Nutzen etwaige Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene haben könnten.

Anmerkung: Während die Kommission die Weiterentwicklung von Wasserkreislaufsystemen nicht ausdrücklich erwähnt, legt sie den Schwerpunkt auf die Nutzung (bestehender) Techniken für die Reinigung der Gewässer durch die Beseitigung von Abfällen und Kontaminanten und die weitere Entwicklung neuer Technologien zur Reduzierung der Abwässer und ihrer möglichen Auswirkungen. Dennoch verursacht die wirtschaftliche Realität geschlossener Wasserkreislaufsysteme im Vergleich zu offenen Systemen und den in Drittstaaten zur Ermöglichung wettbewerbsfähiger Ausfuhren verwendeten Systemen höhere Investitions- und Betriebskosten. Dieser Umstand hat die Entwicklung derartiger Systeme auf europäischer und globaler Ebene erheblich behindert. EMPFEHLUNGEN

• Eine Sektoranalyse ist erforderlich, um die derzeitigen Produktionszahlen und Entwicklungsschwerpunkte für landbasierte geschlossene Wasserkreislaufsysteme zu ermitteln. Fester Bestandteil eines solchen Konzepts müssen Kosten-Nutzen- sowie Lebenszyklusanalysen und die Entwicklung angemessener Anreize sein.

• Die Entwicklung und Förderung technischer Leistungsstandards für den Vergleich von Systemen mit geschlossenem Wasserkreislauf ist zu unterstützen.

3.3. VERBESSERUNG DES ANSEHENS UND DER POLITISCHEN

FÜHRUNG DES SEKTORS In Abschnitt 5 befasst sich die Kommission mit der Verbesserung des Ansehens des Sektors und der Sicherstellung einer angemessenen Überwachung.

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

3.3.1. Verbesserung des Ansehens des Sektors Maßnahme von 2002: Verbesserung des Ansehens des Sektors 2009 vorgeschlagene Maßnahmen: Die Kommission

• wird prüfen, wie sich das Image des Aquakultursektors verbessern lässt und welche Möglichkeiten bestehen, um die Rolle der Vertreter des Aquakultursektors zu stärken;

• wird ein Forum des Dialogs zwischen der Technologie- und Innovationsplattform der europäischen Aquakultur, der Kommission und den Leitern der nationalen Forschungsprogramme einrichten, um die Planung von Forschungsaktivitäten auf Gemeinschafts- und nationaler Ebene zu erleichtern;

• fordert die Mitgliedstaaten auf, Initiativen des Aquakultursektors für eine proaktive Information der Öffentlichkeit insbesondere mithilfe der im Rahmen des Europäischen Fischereifonds gebotenen Möglichkeiten zu unterstützen.

Die Verfasser unterstützen sämtliche der in der Mitteilung von 2009 vorgeschlagenen neuen Maßnahmen und sprechen eine wichtige Empfehlung aus. EMPFEHLUNG

• Es sollte möglichst umgehend ein Aktionsplan zur Verbesserung und Stärkung des Ansehens des Aquakultursektors und seiner Erzeugnisse auf den Weg gebracht werden, der im Rahmen eines Forums ausgearbeitet wird, dem Vertreter des Fischereiausschusses des EP und der Europäischen Kommission sowie Akteure aus der gesamten Wertschöpfungskette angehören. Es sind konkrete Maßnahmen zu planen und umzusetzen, wobei jedoch Überschneidungen und widersprüchliche Botschaften vermieden werden müssen.

3.3.2. Angemessene Überwachung des Aquakultursektors Maßnahme von 2002: Entwicklung neuer Instrumente zur Erhebung statistischer Informationen über die Produktion und Märkte. 2009 vorgeschlagene Maßnahmen: Die Kommission wird

• die Fortschritte und die Entwicklung dieses Sektors insbesondere mithilfe der neuen Statistikverordnung20 und der neuen Rahmenregelung für Datenerhebung verfolgen;

• sich auf internationaler Ebene (insbesondere mit der FAO) aktiv an der weiteren Ausarbeitung weltweit anwendbarer einheitlicher Indikatoren für diesen expandierenden Sektor und der Erhebung entsprechender Daten beteiligen;

• ihre Informationsbasis in Bezug auf Marktpreise erweitern. Die Kommission wird die erforderlichen Maßnahmen treffen, um ein System zur Beobachtung der Preise von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen entlang der gesamten Vermarktungskette zu schaffen.

20 Verordnung (EG)Nr. 762/2008.

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

Erforderlich regelmäßige Berichte und Studien sowie Analysen der Produktion und der Märkte, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Komponenten des europäischen Aquakultursektors, da das die Planung und Beschlussfassung auf allen Ebenen (Erzeuger, Verarbeitungsbetriebe, Entscheidungsträger, Politiker usw.) erleichtern würde. Die Kommission hat sich zur Ausarbeitung eines Berichts (Framian 2009) über den Nutzen finanzieller Indikatoren für den Aquakultursektor verpflichtet. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben ist die Einrichtung einer [professionellen] Pilot-Beobachtungsstelle vorgeschlagen worden, was vom Sektor unterstützt wird. EMPFEHLUNGEN

• Die Schaffung einer Beobachtungsstelle, die über alle Komponenten des Aquakultursektors wacht, ist von vorrangiger Bedeutung. Dies wird die von der Kommission vorgeschlagene aktive Beteiligung an der Ausarbeitung harmonisierter (umfassender) Leistungsindikatoren nachdrücklich unterstützen und für die Entwicklung der künftigen Politik von maßgeblicher Bedeutung sein.

• Es sind detaillierte Maßnahmen zur Einrichtung eines Systems zur Beobachtung der Preise von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen entlang der gesamten Wertschöpfungskette erforderlich.

3.4. Maßnahmen, die NICHT in der Strategie für 2009 enthalten

sind Wenngleich in der Strategie für 2009 andere Maßnahmen vorgeschlagen werden, die nicht unmittelbar mit denen der ursprünglichen Mitteilung verknüpft sind, bestehen folgende Maßnahmen der Strategie von 2002 fort, ohne direkt erwähnt zu werden:

• Entwicklung der Offshore-Technik für Fischkäfige

• Kontrolle der Nachfrage nach Wildlingen als Besatzmaterial

• Spezifische Kriterien und Leitlinien für die Umweltverträglichkeitsstudien im Sektor Aquakultur

• Forschung zur Entwicklung von Lösungen zur Bekämpfung der Dezimierung durch geschützte Wildarten.

3.4.1. Entwicklung der Offshore-Technik für Fischkäfige

EMPFEHLUNGEN

• Für den Einstieg verschiedener Akteure des Aquakultursektors in die Offshore-Aquakulturerzeugung ist eine Untersuchung der Szenarien für eine erfolgreiche Umsetzung dringend erforderlich.

o Dies schließt auch betriebliche Erwägungen wie Finanzierung, Versicherung, Erzielung von Synergieeffekten, Ausbildung ein.

o Es sollte eine Bewertung der aktuellen technischen Fortschritte vorgenommen werden, die funktionsfähige Fischzuchtsysteme ermöglichen, welche die ganzjährige Erzeugung unter extremen Meeresbedingungen optimal gestatten und das Risiko für Infrastruktur und Personal auf ein Mindestmaß beschränken.

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

• Ferner sollten Leitlinien für die Errichtung, die Standortwahl und die Zucht von Flossenfischen und Schalentieren in Offshore-Anlagen ausgearbeitet werden, auf die sich die Erzeuger bei der Erstellung geeigneter Verhaltenskodizes für ihre Betriebe stützen können; diese Leitlinien sollten in die vorgesehenen Raumordnungsmechanismen einbezogen werden.

3.4.2. Kontrolle der Nachfrage nach Wildlingen als Besatzmaterial EMPFEHLUNGEN

• Regelmäßige Bewertung der Wirksamkeit des Aalbewirtschaftungsplans

• Es sollte eine Klarstellung hinsichtlich der Stellung der Thunfischmast/-zucht erfolgen.

3.4.3. Spezifische Kriterien und Leitlinien für die Umweltverträglichkeitsstudien im Sektor Aquakultur

Mit der Strategie von 2009 wird das Ziel der „besseren Umsetzung“ des EU-Umweltrechts verfolgt. Hierzu und für eine bessere Umsetzung der Umweltpolitik werden die Entwicklung von Anleitungen und die Durchführung von Workshops vorgeschlagen. Die Verfasser dieses Papiers sind der Auffassung, dass das oberste Ziel dabei die Vereinfachung der Erlangung bzw. Verlängerung von Produktionslizenzen und/oder die Förderung besserer gebietsbezogener Strategien sein sollte, was im Interesse der optimalen Nutzung der Umweltkapazität, der Verringerung aller potenziell negativen Wechselwirkungen und der Schaffung begründeter Optionen für einen erweiterten Zugang zu den Anlagen mit einer strategischen Neufestlegung der Standorte der Aquakulturanlagen zu verbinden wäre. EMPFEHLUNGEN

• Für den Aquakultursektor müssen unverzüglich spezifische Kriterien und Leitlinien zur Auslegung und Umsetzung der EU-Richtlinien über die Umweltverträglichkeitsprüfung erarbeitet werden.

• Die IT-Tools für die Umweltverträglichkeitsprüfung müssen verbessert werden.

• Eine Erleichterung der Genehmigungsverfahren ist erforderlich, um den Zugang zu neuen Standorten zu fördern und den langfristigen Zugang zu bestehenden Standorten zu ermöglichen. Auf diese Weise werden Reinvestitionen sowie mittel- und langfristige Planungen gefördert und der Zugang neuer Akteure erleichtert - insbesondere in Sektoren, in denen KMU/Familienunternehmen tätig sind.

• Es sollte eine Konferenz der Behörden der Mitgliedstaaten einberufen werden, um die einschlägigen Leitlinien vorzustellen und Fallstudien zu erörtern, die eine wirksame und rasche Umsetzung der europäischen und nationalen Rechtsvorschriften zeigen.

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

3.4.4. Forschung zur Entwicklung von Lösungen zur Bekämpfung der Dezimierung durch geschützte Wildarten

EMPFEHLUNGEN

• Es sind EU-Leitlinien für die rechtliche Auslegung der Vogelschutz- und der Habitatrichtlinie zur Annahme durch die Mitgliedstaaten erforderlich (insbesondere was die Begriffe „keine anderweitige zufriedenstellende Lösung“, „ohne Beeinträchtigung“ und „ernster Schäden“ betrifft), was auch in dem parallelen Untersuchungsbericht zur Befragung EP 177 empfohlen wurde (Hedley and Huntingdon, 2009).

• Es sollten Empfehlungen des Europäischen Parlaments für die Ausarbeitung eines koordinierten Bestandsbewirtschaftungsplans sowie von Leitlinien für bewährte Verfahren zur Prävention und Abschwächung von Konflikten im Zusammenhang mit der Vogelprädation angenommen werden.

3.5. Zusammenfassung der Empfehlungen Gleichberechtigter Wettbewerb um geeignete Standorte

• Es sollten spezielle Workshops zur Meeres- und zur Süßwasseraquakultur (z. B. im Rahmen einer Reihe, die im Fahrplan der Kommission für die maritime Raumordnung vorgeschlagen wird) anberaumt werden, um über die Merkmale der europäischen Aquakultur als Sektor, in dem Lebensmittel erzeugt werden, und als Instrument, das der Bewahrung aquatischer Arten bzw. der Wiederaufstockung von Fischbeständen für die Freizeitfischerei dient, zu informieren. Anlässlich der Workshops sollten klare Leitlinien und Empfehlungen für die Umsetzung herausgegeben werden – insbesondere mit Blick auf Kriterien für die Standortwahl.

Umweltfreundliche Aquakultur

• Ein Zertifizierungssystem für „umweltfreundliche“ Aquakultur ist dringend erforderlich. Dieses Dokument könnte später im Rahmen einer allgemeinen Konsultation der Akteure erörtert werden. Dabei ist besonderes Augenmerk auf eine angemessene, faire und ausgewogene Beteiligung aller jeweils maßgeblichen interessierten Kreise zu legen. Es müssen klare Regeln für die Zulassung und Zertifizierung festgelegt werden, um das System glaubwürdig und transparent zu machen.

• Die Behörden (auf EU- und auf nationaler Ebene) sollten Informationskampagnen unterstützen und institutionalisieren, um die Akzeptanz von Produkten mit Umweltzeichen bei den Verbrauchern zu fördern. Darüber hinaus sollten sie die Einführung eines Rahmens für wirtschaftliche und steuerliche Anreize für die Einführung von Umweltzeichen in Betracht ziehen.

• Bei Ausschreibungen im umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesen sollten Umweltzeichen als Kriterium berücksichtigt werden.

• Es sollten Mechanismen für grenzübergreifende Förderprogramme innerhalb der EU entwickelt werden, um sie in die Finanzierungsmöglichkeiten des EFF einzubeziehen.

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

Umweltverträglichkeitsprüfung

• Für den Aquakultursektor müssen unverzüglich spezifische Kriterien und Leitlinien zur Auslegung und Umsetzung der EU-Richtlinien über die Umweltverträglichkeitsprüfung erarbeitet werden.

• Die IT-Tools für die Umweltverträglichkeitsprüfung müssen verbessert werden.

• Eine Erleichterung der Genehmigungsverfahren ist erforderlich, um den Zugang zu neuen Standorten zu fördern und den langfristigen Zugang zu bestehenden Standorten zu ermöglichen. Auf diese Weise werden Reinvestitionen sowie mittel- und langfristige Planungen gefördert und der Zugang neuer Akteure erleichtert - insbesondere in Sektoren, in denen KMU/Familienunternehmen tätig sind.

• Es sollte eine Konferenz der Behörden der Mitgliedstaaten einberufen werden, um die einschlägigen Leitlinien vorzustellen und Fallstudien zu erörtern, die eine wirksame und rasche Umsetzung der europäischen und nationalen Rechtsvorschriften zeigen.

Entwicklung neuer Technologien zur Verringerung von Abfällen und deren Auswirkungen

• Eine Sektoranalyse ist erforderlich, um die derzeitigen Produktionszahlen und Entwicklungsschwerpunkte für landbasierte geschlossene Wasserkreislaufsysteme zu ermitteln. Fester Bestandteil eines solchen Konzepts müssen Kosten-Nutzen- sowie Lebenszyklusanalysen und die Entwicklung angemessener Anreize sein.

• Die Entwicklung und Förderung technischer Leistungsstandards für den Vergleich von Systemen mit geschlossenem Wasserkreislauf ist zu unterstützen.

Verbesserung des Ansehens des Aquakultursektors

• Es sollte möglichst umgehend ein Aktionsplan zur Verbesserung und Stärkung des Ansehens des Aquakultursektors und seiner Erzeugnisse auf den Weg gebracht werden, der im Rahmen eines Forums ausgearbeitet wird, dem Vertreter des Fischereiausschusses des EP und der Europäischen Kommission sowie Akteure aus der gesamten Wertschöpfungskette angehören. Es sind konkrete Maßnahmen zu planen und umzusetzen, wobei jedoch Überschneidungen und widersprüchliche Botschaften vermieden werden müssen.

• Die Auswirkungen der Besatzmaßnahmen zur Erhaltung gefährdeter Arten und für das Sportangeln müssen ermittelt werden - zum Beispiel in Partnerschaft mit den Umweltministerien, den Erzeugerverbänden, der European Anglers Alliance und einschlägigen nationalen Organisationen.

• Auf der Grundlage von Fallstudien zu repräsentativen Betrieben ist eine Quantifizierung des Nutzens der Umweltdienstleistungen großflächiger Aquakultur-Teichanlagen in Mittel- und Osteuropa vorzunehmen. Dies sollte in Partnerschaft mit den Regierungsbehörden erfolgen, die an der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, der Natura-2000-Richtlinie und der Habitatrichtlinie beteiligt sind.

• Darüber hinaus muss der ökologische Nutzen einiger (neuer und herkömmlicher) Aquakulturmethoden in Küstengebieten dokumentiert werden, insbesondere wenn diese dazu beitragen, die Auswirkungen anderer Tätigkeiten einschließlich der intensiven Aquakultur zu mindern. Dies schließt die Frage ein, wie diesem Nutzen im Rahmen eines Systems für ökologische Kennzeichnung Rechnung getragen werden kann.

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

Angemessene Überwachung des Aquakultursektors

• Um eine angemessene Überwachung des Aquakultursektors sicherzustellen, ist die Schaffung einer Beobachtungsstelle, die über alle Komponenten des Aquakultursektors wacht, von vorrangiger Bedeutung. Dies wird die von der Kommission vorgeschlagene aktive Beteiligung an der Ausarbeitung harmonisierter (umfassender) Leistungsindikatoren nachdrücklich unterstützen und für die Entwicklung der künftigen Politik von maßgeblicher Bedeutung sein.

• Es sind detaillierte Maßnahmen mit Blick auf die Frage erforderlich, wie ein System zur Beobachtung der Preise von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen entlang der gesamten Wertschöpfungskette geschaffen und zu einem festen Bestandteil dieser Beobachtungsstelle gemacht werden kann.

Entwicklung der Offshore-Technik für Fischkäfige

• Eine vordringliche Aufgabe besteht darin, Szenarien für die erfolgreiche Umsetzung zu prüfen. Dies schließt auch betriebliche Erwägungen wie Finanzierung, Versicherung, Erzielung von Synergieeffekten, Ausbildung ein.

• Es sollte eine Bewertung der aktuellen technischen Fortschritte vorgenommen werden, die funktionsfähige Fischzuchtsysteme ermöglichen, welche die ganzjährige Erzeugung unter extremen Meeresbedingungen optimal gestatten und das Risiko für Infrastruktur und Personal auf ein Mindestmaß beschränken.

• Ferner sollten Leitlinien für die Errichtung, die Standortwahl und die Zucht von Flossenfischen und Schalentieren in Offshore-Anlagen ausgearbeitet werden, auf die sich die Erzeuger bei der Erstellung geeigneter Verhaltenskodizes für ihre Betriebe stützen können; diese Leitlinien sollten in die vorgesehenen Raumordnungsmechanismen einbezogen werden.

Kontrolle der Nachfrage nach Wildlingen als Besatzmaterial

• Die Wirksamkeit des Aalbewirtschaftungsplans muss regelmäßig überprüft werden.

• Es sollte eine Klarstellung hinsichtlich der Stellung der Thunfischmast/-zucht erfolgen.

Lösungen zur Bekämpfung der Dezimierung durch geschützte Wildarten

• Es sind EU-Leitlinien für die rechtliche Auslegung der Vogelschutz- und der Habitatrichtlinie zur Annahme durch die Mitgliedstaaten erforderlich (insbesondere was die Begriffe „keine anderweitige zufriedenstellende Lösung“, „ohne Beeinträchtigung“ und „ernster Schäden“ betrifft), was auch in dem parallelen Untersuchungsbericht zur Befragung EP 177 empfohlen wurde.

• Es sollten Empfehlungen des Europäischen Parlaments für die Ausarbeitung eines koordinierten Bestandsbewirtschaftungsplans sowie von Leitlinien für bewährte Verfahren zur Prävention und Abschwächung von Konflikten im Zusammenhang mit der Vogelprädation angenommen werden.

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

Anhang I. Befragte

Land Organisation Nachname Vorname

Belgien Beratender Ausschuss für Fischerei und Aquakultur

Veale Ruth

Belgien European Aquaculture Society Lane Alistair Belgien Föderation der europäischen

Aquakulturproduzenten Hough Courtney

Belgien INVE Lavens Patrick Belgien Test-Achats Remy Robert Dänemark Aquacircle Heldbo Jesper Dänemark Biomar Alsted Niels Dänemark EUROFISH Vandewalle Gilles Deutschland AquaBiotech Klein Burkhard Deutschland TNC Partners Dallimore John Deutschland TTZ Bremerhaven Oberdieck Alexandra Frankreich Comité National de Conchyliculture Dinimant Julie Frankreich Comité National de Conchyliculture Guillaumie Bruno Frankreich European Aquaculture Society Harache Yves Frankreich Französische Regierung Ferlin Philippe Frankreich IFREMER Blancheton Jean-Paul Frankreich INRA Kaushik Sadasivam Griechenland HCMR Alexis Maria Griechenland Kepahlonian Fisheries Barazi-

Yeroulanos Lara

Griechenland PASTI Chatziefstathiou Michael Irland AquaTT Murphy David Irland Irish Farmers' Association Flynn Richie Italien Agroittica Pazzaglia Matio Italien Friend of the Sea Bray Paolo Italien Istituto Sperimentale Italiano Lazzaro

Spallanzani Chavanne Herve

Italien Universität von Insubria Saroglia Marco Italien Universität von Lecce Zonno Vincenzo Niederlande European Fisheries and Aquaculture

Research Organisations van Hoof Luc

Niederlande Niederländisches Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität

Rothuis Arjo

Niederlande WUR Van der MHEEN Henk Niederlande WUR IMARES Smaal Aad C. Norwegen AKVA Group Molaug Knut Norwegen Aqualine RØNNINGEN Noralf Norwegen AquaOptima Schei Idar Norwegen Institut für Meeresforschung Svåsand Terje Norwegen Institut für Veterinärwissenschaft Skjerdal Taran Norwegen Institut für Meereswissenschaft Oppedal Frode Norwegen Marine Harvevst Lyngoy Cato Norwegen NTNU Neyts Alexandra Norwegen SINTEF Fredheim Arne Norwegen SINTEF Reitan Kjell Inge

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik

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Land Organisation Nachname Vorname

Norwegen Skretting Halseth Viggo Norwegen Universität Tromsø Elvevoll Edel Polen Aller Aqua Juchniewicz Jacek Portugal DECO, Portugiesische

Verbrauchervereinigung Dias Nuno

Portugal IPIMAR Nunes Maria Portugal Universität der Algave Dias Jorge Portugal Universität der Algave Dinis Maria Teresa Spanien APROMAR Ojeda Javier Spanien AZTI Mendiola Diego Spanien Grupo Tres Mares Arregui Luz Spanien OCU Compra Trigueros Gemma Spanien Universität Madrid Torrent Fernando Türkei Çanakkale Onsekiz Mart University Murat Yigit Türkei Türkischer Verband für Aquakultur und

Fischerei (SUFED) Tosun Beyhan

Ungarn Institut für Fischzuchtforschung (HAKI) Varadi Laszlo Ungarn Ministerium für Landwirtschaft und

Entwicklung des ländlichen Raums Pinter Karoly

Ungarn Nationaler Verband der Fischzüchter Tölg László Ungarn Nationaler Verband für

Verbraucherschutz Dömölki Livia

Vereinigtes Königreich Boris Nets Ltd Fowler Donald Vereinigtes Königreich British Trout Association Bassett David Vereinigtes Königreich CEFAS Hill Barry Vereinigtes Königreich European Aquaculture and Technology

Innovation Platform Ruscoe Alison

Vereinigtes Königreich EWOS Carr Ian Vereinigtes Königreich EWOS MacDonald Niall Vereinigtes Königreich Food Certification Scotland Gill Martin Vereinigtes Königreich GAA Lee Dan Vereinigtes Königreich International Fishmeal and Fish Oil

Organisation Jackson Andrew

Vereinigtes Königreich Marine Conservation Society Purchase Dawn Vereinigtes Königreich Pharmaq North Ben Vereinigtes Königreich Scottish Association of Marine Sciences Black Kenny Vereinigtes Königreich Scottish Salmon Thomas Phil Vereinigtes Königreich Seafood Choices Alliance Siggs Melanie Vereinigtes Königreich Shellfish Association of Great Britain Pickerell Tom Vereinigtes Königreich Universität Stirling Bostock John

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Bewertung der Auswirkungen der „Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur“

ANHANG II. Ergebnisse der Sektorbefragung Anhang II steht im Internet auf der Website „e-Studien“ zur Verfügung: http://www.europarl.europa.eu/studies

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Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Kultur und Bildung

Fischerei

Regionale Entwicklung

Verkehr und Fremdenverkehr

B Rolle

Die Fachabteilungen sind Forschungsreferate, die die Ausschüsse, interparlamentarischen Delegationen und andere parlamentarische Einrichtungen beraten.

PolitikbereicheLandwirtschaft und ländliche EntwicklungKultur und BildungFischereiRegionale EntwicklungVerkehr und Fremdenverkehr

DokumenteSiehe Website des Europäischen Parlaments: http://www.europarl.europa.eu/studies

FachabteilungStruktur- und kohäSionSpolitik

Bildnachweise: istock international inc., Photodisk, Phovoir

Generaldirektion interne Politikbereiche

Generaldirektion interne Politikbereiche

FachabteilungStruktur- und kohäSionSpolitik B

Verkehr und Fremdenverkehr

Regionale Entwicklung

Fischerei

Kultur und Bildung

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung