136
kultur!gut!schützen! konferenz nationaler kultureinrichtungen sicherheit und katastrophenschutz für museen, archive und bibliotheken tagung 23. bis 24. oktober 2012 schloss glienicke berlin

kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

  • Upload
    others

  • View
    2

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

kultur!gut!schützen!

konferenz nationalerkultureinrichtungen

sicherheit und katastrophenschutz für museen, archive und bibliotheken

tagung 23. bis 24. oktober 2012schloss glienicke berlin

Page 2: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

Ein Projekt der Konferenz nationaler Kultureinrichtungen (KNK)Veranstaltet von der Konferenz nationaler Kultureinrichtungen in Zusammenarbeit mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

Gefördert vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Mit freundlicher Unterstützung von:Kuhn & Bülow Versicherungsmakler GmbHIngenieurbüro Axel C. Rahn GmbH – Die BauphysikerKMS Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH

inhalt

Page 3: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

2 3

Grußwort 4

Vorwort 6

Laudatio Günter S. Hilbert 10

Tagung

Kulturgutschutz International 14Irina Kuznetsova, An Integrated Approach to Museum Security – Experiences of the State Russian Museum, St. Petersburg 15 | Bob Combs, Safety and Security at The Getty 18 | Emile Broersma, The Netherlands 24 | Christiaan Clotworthy, National Gallery of Ireland Refurbishment Project 25

Kulturgutschutz in Deutschland 28Katrin Schenk, Substanzerhalt für das kulturelle Erbe in Deutschland – eine Standortbestimmung 29 | Cornelia Regin, Funktion und Struktur von Notfallverbünden am Beispiel des Notfallverbundes zum Kulturgutschutz für die Region Hannover 42 | Hans Lochmann, Sicherheitsstandards für Museen – Herausforderungen an die Praxis 47

SiLK – SicherheitsLeitfaden Kulturgut. Ein Projekt der Konferenz nationaler Kultureinrichtungen 53

Workshops: Wer macht ‚Kulturgutschutz‘ und wie? 56Marco Schmöller und Per Pedersen, Ausstellungsplanung – Sicherheitsaspekte für Ausstellungsmacher 57 | Michael John und Cornelia Regin, Wie gründen wir einen Notfallverbund? 59 | Christoph Wenzel und Friederike Waentig, Praktische Anleitung zur Erstellung eines Notfallplans 61 | Tekla Krebs und Almuth Corbach, Grundlagen der Präventiven Konservierung 64

Ausstellungsevents und Erlebniskultur – Neue Herausforderungen für den Kulturgutschutz!? 66Hans-Ewald Schneider, Sicherheitsaspekte im Leihverkehr 67 | Hans-Jürgen Harras, Mega-Events in Museen. Wie viele „Unsicherheiten“ bringen Blockbuster in Museen? 70 | Michael Kuhn, Landeshaftungen, Staatshaftungen, kommerzielle Versicherungen und Prämien für Kunstversicherungen 74

Kleine Häuser – große Sorgen!? 78Christian Philipsen, Dezentrale Ausstellungskonzepte 79 | Michael John, Technik versus Personal – Kosten, Nutzen, Risiko? 80 | Peter Fasold, Kirchen und kleine Häuser – („Minimal“-)Lösungen für die Sicherheit 85

Kulturgutschutz heute – Kulturgutschutz morgen. Ideen, Projekte, Visionen … 88Rudolf Gundlach, Kulturgutschutz in Deutschland – Eine Betrachtung der Deutschen Gesellschaft für Kulturgutschutz 89 | Thomas Schuler, Ein Blue-Shield-Nationalkomitee für Deutschland 92 | Stephan Brunnert, Exponatschutz durch Vernetzung von Museen 97 | Stephan Zilkens, Kunsttransporte auf See – Versicherbares Risiko oder kulturpolitisches Ärgernis? 99 | Regina Fröhlich, Wiederverwendbare Vakuumkissen 101 | Karl-Heinz Hollung, Sicherheitskonzepte für Kunstwerke – ein Planungsansatz 102 | Marianne Landvoigt und Alexandra Jeberien, Die Durchführbarkeit von Risikomanagementsystemen in musealen Sammlungen 104 | Tina Naumovic, Notfallplanung in der Bayerischen Schlösserverwaltung – Erfahrungen, aktueller Stand, Ausblick 109

SiLK-Team 112

Autoren 114

Schloss Glienicke 130

Mitglieder der Konferenz nationaler Kultureinrichtungen 132

Impressum 134

Page 4: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

grußwort

Page 5: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

4 5

der KNK stattfand, werden in diesem Band vorgelegt. Die Beiträge zeigen die Bandbreite der Themen und die Komplexität der Materie über Fächer- und Ländergrenzen hinaus. Inzwischen ist SiLK zu einem fachlichen Wissenspool geworden, der eine Weiterentwicklung des Projekts nahelegt. Deswegen hat die KNK beschlossen, in der nächsten Projektphase mit SiLK zertifizierbare Standards für den Kulturgut-schutz zu erarbeiten. Deren Einführung wäre ein wichtiger Schritt hin zu einem wirksamen und flächendeckenden Kulturgutschutz. Auf diese Weise würde die KNK zudem ein selbstgestecktes Ziel einlösen, ihre Expertise bundesweit fruchtbar zu machen. Allen Beteiligten, vor allem den drei Projektleiterinnen, die SiLK seit vielen Jahren sehr zielstrebig voranbringen, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BKM, die dieses Projekt als wichtig und förderungswürdig erachten, sei an dieser Stelle herzlich gedankt.

Dr. Thomas Müller-BahlkeSprecher der Konferenz nationaler Kultureinrichtungen

Der Umgang mit Kulturgut hat sich gewandelt.Erfreulicherweise wird Kulturgut heute zunehmend für Bildungs-zwecke herangezogen. Damit verbindet sich viel stärker als noch vor einigen Jahren das Ziel, breitere Gesellschaftsschichten für kulturelle Bildungsinhalte zu interessieren. Auf diese Weise wird Kulturgut oft aus einem Nischendasein herausgeholt und rückt stärker in das öffentliche Bewusstsein. Kultursammlungen aller Art, in abwechslungsreichen For-men aufbereitet und dem Publikum dargeboten, erfreuen sich landauf landab wachsenden Interesses. Mit dieser positiven Entwicklung steigen allerdings auch die Herausforderungen in Bezug auf den Schutz des Kulturgutes. Es ist sehr viel einfacher, finanzielle Mittel für eine Aus-stellung einzuwerben, oder gar für ein ‚Event‘, bei dem die kulturellen Inhalte bisweilen von kurzfristiger Effekthascherei überlagert werden, als für den Schutz des Kulturgutes und dessen langfristigen Erhalt. Bei einem Event kann man durch spektakuläre Inszenierungen die Auf-merksamkeit des Publikums und der Medien erregen. Bei dem Schutz von Kulturgut ist es genau umgekehrt. Er ist dann erfolgreich, wenn er sich unspektakulär vollzieht, es wenig zu berichten gibt, weil alles in Ordnung ist und die Arbeit von langfristigen Strategien und sachge-rechten Handlungsweisen geleitet wird. Das mag ein Hauptgrund dafür sein, warum das Thema Kulturgutschutz bis heute eigentlich immer nur dann in den Vordergrund rückt, wenn es zu Katastrophen kommt wie 2004 in Weimar und 2009 in Köln, woraus sich dann zynischer-weise wieder mediale Events inszenieren lassen.Die Konferenz nationaler Kultureinrichtungen (KNK) als Zusam-menschluss von 23 national bedeutsamen Kultureinrichtungen in Ostdeutschland hat nach der Brandkatastrophe der Anna Amalia Bib-liothek damit begonnen, das Thema Kulturgutschutz systematisch zu behandeln. Finanziert vom Beauftragten der Bundesregierung für Kul-tur und Medien (BKM) entstand das Projekt SiLK mit dem Ziel, einen Sicherheitsleitfaden zum Schutz von Kulturgut zu entwickeln. Der Leitfaden ist nach mehrjähriger Entwicklungszeit inzwischen online kostenfrei verfügbar und stößt auf breites Interesse. Die Erarbeitung des Sicherheitsleitfadens wurde von mehreren Fachtagungen flankiert. Die Ergebnisse der dritten Tagung, die anlässlich des 10-jährigen Bestehens

Page 6: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

vorwort

Page 7: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

6 7

Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz nationaler Kultureinrichtungen (KNK) zu „Sicherheit und Katastrophenschutz für Museen, Archive und Bibliotheken“.„Kultur gut schützen“ ist ein anspruchsvolles Ziel, welches nur im gemeinsamen Dialog der verschiedensten Fachdisziplinen zu erreichen ist. Diesen Austausch möchten wir durch die KNK-Veranstaltungen fördern, Erfahrungen teilen, Fachwissen vermehren. Der große Teil-nehmerkreis und die anregenden Diskussionen während der Tagung verdeutlichen das Interesse und die Wichtigkeit dieses Themas in Fachkreisen.Leider machen Kulturgutschützer immer wieder die Erfahrung, dass das Thema Sicherheit bei den meisten verantwortlichen Stellen und Geldgebern häufig nicht den angemessenen Stellenwert genießt oder nicht ausreichend im täglichen Bewusstsein verankert ist. Prävention ist nicht „sexy“ und sorgt – im Gegensatz zu dramatischen Katastrophen oder aufwändigen Wiederaufbaumaßnahmen – nicht für spektakuläre Schlagzeilen. Trotzdem kostet Prävention Geld, manchmal sogar viel Geld, aber sie kostet wesentlich weniger Geld als der Aufbau oder die Restaurierung nach einer Katastrophe – falls die Werte nicht sogar unwiederbringlich zerstört sind. Ein starkes Argument für Sicherheit ist also auch die Wirt-schaftlichkeit und dies ist ein wichtiges Signal an Politik und Fördergeber. Doch Sicherheit ist nicht nur unspektakulär, sie hat auch noch das Problem, nicht sichtbar zu sein. Denn: Erfolg ist, wenn nichts passiert. Wenn die Meldeanlagen eine Brandentwicklung sofort wahrnehmen und das Feuer vor der Ausbreitung gelöscht wird. Wenn das Aufsichts-personal so gut ausgebildet ist, dass ein versuchter Akt des Vandalismus frühzeitig unterbunden wird. Erfolgreiche Prävention bedeutet, dass „nichts passiert“ und ist daher schwer zu vermarkten und zu vermitteln.Eine Sensibilisierung der Entscheidungsträger für das Thema Sicherheit ist also unerlässlich. Und eine fundierte Wissensbasis hilft, den eigenen Bedarf zu formulieren und zu vertreten.Die Tagung und der vorliegende Band möchten das Wissen mehren und den Erfahrungsaustausch fördern. Das Thema Sicherheit wird

dabei in den Gesamtzusammenhang der konservatorischen Aufgaben gerückt und von unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet. Wir beleuchten dabei die Situation des Kulturgutschutzes in Deutsch-land und zeigen Beispiele zum Umgang mit Sicherheitsfragen aus anderen Ländern und Kontinenten. Dabei geht es nicht nur um technische und organisatorische Lösungen, sondern auch um struktu-relle, wirtschaftliche und politische Maßnahmen. So wurden beispiels-weise in Dublin die Ankaufetats der staatlichen Museen zugunsten der baulichen und sicherheitstechnischen Ertüchtigung für längere Zeit eingefroren. In Workshops wurden spezielle Fragen des Kulturgutschutzes interdiszi-plinär betrachtet und in konkreten Übungen gemeinsam entwickelt. Die zunehmende Eventkultur in Sammlungseinrichtungen ist ein brisantes Thema, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Samm-lungen und Gebäude. Die verschiedenen Beiträge dieses Themenblocks beschäftigen sich daher mit der Frage, wie die starken Interessen in Bezug auf Vermarktung und Vermittlung des Kulturerbes mit dessen nachhaltigem Schutz zu vereinbaren sind.Demgegenüber müssen gerade kleinere und dezentral organisierte Ein-richtungen zu kreativen und individuellen Schutzmaßnahmen greifen, um die Sammlungen bestmöglich zu bewahren. Da der starke Mann am Eingang nicht mehr ausreichend zur Gewährleistung der Sicherheit ist, müssen neue Strategien, Methoden, Konzepte gefunden und um-gesetzt werden. Der abschließende Themenblock steht damit ganz im Zeichen aktueller Trends und visionärer Projekte im Kulturgutschutz.Es wird erneut klar, dass der „human factor“ eine entscheidende Rolle spielt: Kulturgutschutz kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten Verant-wortung für die Sicherheit tragen. Ausbildung und stetige Schulung in Form von Übungen sind hierbei ebenso unabdingbar wie eine grundsätz-liche Sensibilisierung und das Bewusstsein für die anvertrauten Werte. Beides gelingt besonders effektiv durch Selbsthilfe bzw. gegenseitige Hilfe, indem über Kooperationen und Netzwerke die Kompetenzen und Erfahrungen geteilt werden können. Die Beiträge und Diskussionen haben aber auch gezeigt, dass es einen verstärkten Bedarf an Beratung und darüber hinaus an konkreten und

Page 8: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

Präsentation des SiLK-Projektes

Page 9: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

8 9

definierbaren Standards zur Orientierung gibt. Hier sieht die KNK ein wichtiges Aufgabengebiet und möchte diese Verantwortung auch in der weiteren Fortsetzung der Projekte zu Sicherheit und Katastrophen-schutz für Museen, Archive und Bibliotheken wahrnehmen. „Es gibt keine Sicherheit, nur ein größeres oder niedrigeres Risiko.“ (Hans-Jürgen Harras, Staatliche Museen Berlin / Stiftung Preußischer Kulturbesitz)Die vorliegende Publikation soll einen Beitrag dazu leisten, dieses Risiko nachhaltig zu minimieren. Mit dem SicherheitsLeitfaden SiLK bieten wir zudem ein Werkzeug an und wünschen uns, dass dieses vielfältig zum Einsatz kommt und den Stand des Kulturgutschutzes in Deutschland zu verbessern hilft. Wir als „SiLK-Team“ der KNK möchten den gewinnbringenden Dialog fortsetzen und auch weiterhin ein Forum für die Wissensvermittlung und den Austausch im Kultur-gutschutz sein.

Wir bedanken uns bei den Referenten und Autoren für die interessan-ten Beiträge und bei den Tagungsteilnehmern für ihr aktives Mitwir-ken. Ein besonderer Dank gilt unserem Kooperationspartner, der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, für die Gast-freundschaft in den Räumlichkeiten des Schlosses Glienicke. Weiterhin danken wir dem Beauftragten der Bundesregierung für Kul-tur und Medien für die langjährige Förderung unseres Projektes.Michael Kuhn von der Firma Kuhn & Bülow, Axel Rahn, Die Bauphy-siker und Wolfgang Fuchs, KMS Beratungs- und Planungsgesellschaft Berlin danken wir für die finanzielle Unterstützung des Tagungsbandes.

Alke Dohrmann, Almut Siegel, Katrin Schöne

Page 10: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

laudatio für günter s. hilbert

Page 11: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

10 11

Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass ich heute die Gelegenheit habe, Sie mit jemandem bekannt zu machen, der viele der Grundlagen gelegt hat, auf deren Basis und zu deren Ausbau wir hier heute zusammengekommen sind.

Als ich 1995 meinen Dienst bei den Staatlichen Museen Berlin angetre-ten habe, wurde sein Name noch häufig genannt, obwohl er bereits seit 1988 im wohlverdienten Ruhestand war. Es ist Günter S. Hilbert. Mit seinem Buch „Sammlungsgut in Sicherheit“ hat er ein Grundlagenwerk in der deutschen Museumswelt geschaffen, das nicht nur die Aspekte der Sicherheit behandelt, sondern sich auch mit Themen der Präventi-ven Konservierung befasst.

Günter Hilbert erblickte 1923 das Licht der Welt – im Sinne der Prä-ventiven Konservierung würde man natürlich sagen: Seit 1923 war er dem schädigenden Einfluss des Lichtes der Welt ausgesetzt. Er hat hier in Berlin sein Abitur gemacht und musste dann zum Militärdienst, zur Marine. Dass er dabei im Maschinenraum des Schiffes tätig war, hat sicher Einfluss auf seine weitere Entwicklung gehabt. Nachdem er aus der Kriegsgefangenschaft aus Belgien zurückgekehrt war, belegte er von 1948 bis 1953 an der Technischen Universität in Berlin den Studien-gang Maschinenbau. Nach dem Studium war er zunächst als Ingenieur in der Industrie tätig, in Düsseldorf, in Bonn, in Hamburg und ab 1967 in Berlin in den Borsigwerken.

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz begann ab 1971 den Technischen Dienst bei den Staatlichen Museen Berlin auch mit Ingenieuren zu verstärken. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es dort nur einige Handwer-ker, die die wenigen technischen Anlagen in den Museumsgebäuden warteten und betrieben, keine Mitarbeiter im höheren Dienst. Aber der Aufbau der Staatlichen Museen Berlin schritt voran. Günter Hilbert kam da gerade recht und sein persönliches Interesse für Gestaltung und Kunst wird dabei sicher hilfreich gewesen sein. Dabei ist er nicht nur Betrachter von Kunstwerken, sondern malt auch selbst. Ich konn-

te mich bereits davon überzeugen, dass die Ergebnisse seiner Malerei durchaus sehenswert sind.

Günter Hilbert war in seiner Funktion als Leiter des Technischen Dienstes sehr aktiv, auch über die Grenzen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und Deutschlands hinaus. Er hatte eine rege Beratungs-tätigkeit für Museen zu leisten. So war er im amtlichen Auftrag unter anderem in Finnland, Algerien und Peru unterstützend bei Muse-umsprojekten tätig. In dieser Zeit schrieb er diverse Aufsätze über Sicherheitsthemen in Museen, die als Vorläufer eines Buches anzuse-hen sind, das zunächst in der ersten Ausgabe in zwei Bänden erschien: „Sammlungsgut in Sicherheit“.Der erste Band von 1981 befasste sich mit Brand- und Diebstahl- / Ein-bruchschutz, der im Folgejahr 1982 erschienene zweite Band war dem Lichtschutz und der Klimatisierung gewidmet. Es wurden jeweils 3.000 Exemplare aufgelegt. Bereits 1996 gab es auf Grund der großen Nach-frage und der fortschreitenden technischen Entwicklungen eine zweite vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage – jetzt als einbändiges Buch –, das unter der Mitarbeit von Barbara Fischer und Klaus Bleker entstanden war und das neue Erkenntnisse und Entwicklungen berück-sichtigte und Museumsleute aus beiden Teilen Deutschlands vereinte. 2002 schließlich kam die dritte, wiederum vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage heraus, die noch weitere Kapitel aus dem Bereich der Präventiven Konservierung aufnahm. Dies waren die Kapitel Schadstoff-prävention, Schädlingsbekämpfung und Gefahrenmanagement.Die einzelnen Kapitel beschreiben sowohl die historische Entwicklung des Fachgebietes wie auch die wissenschaftlichen und technischen Grundlagen, um daraus schlussfolgernd Empfehlungen zur Umsetzung in der Museumspraxis zu geben. Das Buch erweist sich damit als wahres Kompendium und steht deshalb völlig zu Recht heute als Grundlagen-werk in fast jeder Museumsbibliothek.

Für sein enormes Engagement in Fragen der Museumssicherheit, der Museumstechnik und für seine umfangreiche beratende Tätigkeit

Page 12: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

Abb. 2: Hans-Jürgen Harras gratuliert Günter S. HilbertAbb. 1: Günter S. Hilbert während der Laudatio von Hans-Jürgen Harras

erhielt er kurz vor seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst bei den Museen 1988 das Bundesverdienstkreuz. Er setzte sich damit aber kei-neswegs zur Ruhe, sondern widmete sich auch weiterhin der fachlichen Beratung von Museen in Deutschland und verstärkte sein Engagement im International Committee on Museum Security (ICMS) beim Inter-national Council of Museums (ICOM). Dort nahm er an zahlreichen Jahrestagungen aktiv teil. Er bemühte sich rege, die deutsche Beteili-gung in diesem wichtigen internationalen Komitee zu verstärken und warb bei den deutschen Museen und ihren Direktoren und Generaldi-rektoren um die Entsendung der Sicherheitsverantwortlichen. Er warb Zuschussmittel ein, um für Einige die Reisen zu ermöglichen. Vielen ebnete er so den Weg zum ICMS, und es ist auch ihm zu verdanken, dass es heute eine starke „deutsche Sektion“ im ICMS gibt und auch deutsche Mitglieder aktiv im Vorstand mitarbeiten. 1997 holte er die Jahrestagung des ICMS nach Berlin und führte sehr stringent zusam-men mit Herrn Burmeister vom Deutschen Historischen Museum das

Vorbereitungskomitee. Es wurde eine großartige Veranstaltung, an der so viele Mitglieder des ICMS teilnahmen wie schon lange nicht mehr.

Günter Hilbert konnte sehr nachdrücklich werden, wenn andere Ver-antwortliche im Vorstand des ICMS seine Anfragen und Briefe lange unbeantwortet ließen. Ein besonders schönes Exemplar einer seiner drängenden Nachfragen an den damaligen Sekretär des ICMS, David Liston, ist mir vor kurzem in die Hände gefallen und ich möchte Ihnen dieses nicht vorenthalten. Ein einfaches Ankreuz-Formular mit einer Evaluationszeile als „Hilfsmittel für sehr beschäftigte Sekretäre“, das er sicher mit spitzbübischem Lippenspitzen über den Atlantik nach Amerika faxte.

Er beließ es nicht dabei. Nun hatte es ihm die Mehrsprachigkeit im ICMS angetan. Um sicherzustellen, dass bei der Verwendung von Begriffen in den verschiedenen Sprachen Deutsch, Englisch, Franzö-

Page 13: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

12 13

sisch, Italienisch und Spanisch wirklich begrifflich das Gleiche gemeint war, wurde unter seiner Federführung ein fünfsprachiges „Vocabulary of Museum Security Terms“ als Buch erarbeitet. Dazu wurden mit Muttersprachlern aus diesen Ländern die darin enthaltenen etwa 500 Begriffe ausführlich über mehrere Tage im Institut für Museumsfor-schung in Berlin diskutiert. Zur Generalversammlung des ICOM 2001 in Barcelona war es fertig und gedruckt. Günter Hilbert kümmerte sich am Ende noch darum, dass 2.000 Exemplare nach Barcelona versendet werden konnten, um dort verteilt zu werden.Auch als sich im ICMS später eine neue Arbeitsgruppe gründete, die dieses Vocabulary um weitere neuere Begriffe ergänzte, es bis auf derzeit 14 Sprachen erweiterte und es im Internet online stellte, war er wieder mit von der Partie und brachte seine wertvollen Erfahrungen mit ein.Obwohl es nicht zu seinem Fachgebiet gehörte, kümmerte er sich zu-sammen mit Prof. Klaus Goldmann vom Museum für Vor- und Früh-geschichte Berlin auch um die Rückführung kriegsbedingt verbrachter Beutekunst, besonders aus dem amerikanischen Raum.

Der Sicherheitsleitfaden der Konferenz nationaler Kultureinrichtungen (KNK), SiLK, orientiert sich an dem Werk von Günter Hilbert. Einige der SiLK-Fachautoren haben bereits an dem Buch „Sammlungsgut in Sicherheit“ mitgearbeitet, so zum Beispiel Prof. Dr. Paul Schmits beim Thema Licht und Prof. Dr. Wibke Unger bei den Schädlingen.Wenn wir heute hier zusammenkommen und uns über Sicherheitsfra-gen verständigen, wenn wir heute online auf den Sicherheitsleitfaden der KNK zugreifen können, dann passiert das zum großen Teil aufbau-end auf den Leistungen von Günter Hilbert.

Lieber Günter, der Boden, den Du bestellt hast, der ist fruchtbar geworden, und die Saat, die Du gesät hast, ist aufgegangen. Dafür und für alle Deine großartigen Leistungen zum Schutz des Kultur- und Sammlungsgutes gebührt Dir ein ganz herzlicher Dank und ein großer Applaus.

Hans-Jürgen Harras

Page 14: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

block 1kulturgutschutz international

Page 15: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

14 15

A contemporary museum is multifunctional: in addition to the main function of recharge and storage of the collection, cultural, educational, and social scientific research is carried out. Furthermore there exists an accumulation and preservation of social information, the transfer of knowledge and traditions, ideas and emotions with the objects stored in a museum – that is the main task for the museum community.The federal law “On the Museum Fund of the Russian Federation and Museums in the Russian Federation” (1996) defines a museum as “a non-profit cultural institution created by the owner for storage, research and public presentation of museum objects and collections.” This is the internationally used definition given by the International Council of Museums (ICOM). The exhibition is the most authentic “language” in the world.According to the international Art Loss Register, which lists more than 100,000 properties in search, about 10,000 items are lost every year. Despite the fact that Russia has one of the largest art collections, the protection of art heritage is a current problem.

Problems of securing collections have always been the key in the activi-ties of cultural institutions, and now have acquired utmost importance to them. The main task in terms of increased criminal risk and con-stantly growing demands for the rarest works of art is to maintain and protect the collections against the various factors that contribute to damage or unrecoverable loss.

Practical experience in museums has shown no examples, that the insurance of collections is included in the museum’s general concept of

security. Insurance of public collections is carried out only when special exhibitions are organized. When exporting art treasures abroad, the following questions are important for clearance:

• problems for moving the cultural property across the customs border of the Russian Federation, the activities law enforcement officers in the suppression of the illegal export of cultural values of the Russian Federation;

• issues of insurance of import and export of art objects;• issues related to ensuring immunity guarantees of cultural values,

temporarily exported outside the Russian Federation and beyond its territory through organized exhibitions, from claims of third parties;

• ethics of museums and the return of cultural property;• features of the export of philatelic materials;• the issues of export of works of modern art;• questions of peer review on works of art;• features of the examination of cultural property to address the issue of

the possibility of their removal;• the impact of export-import issues on cultural property on the de-

velopment of tourism in the regions of Russia;• art market and tourism.

Insurance of works of art is possible, after conducting complex proce-dures that meet the requirements of the insurance and financial market. The complex consists of three successive stages:

1) The technological expertise of works of art.

An Integrated Approach to Museum Security – Experiences of the State Russian Museum, St. Petersburg

Irina Kuznetsova

Page 16: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

2) Art history expertise and attribution of works of art.3) Assessment.

The complex work aimed at determining the market value or other re-quired work of art or antiques. Assessment of works of art is meaning-less without establishing the authenticity of the object being evaluated. So before proceeding with the assessment, it is necessary to conduct a comprehensive examination of the work of art. Assessment is not only an expertise to establish the “correct” prices, but also the process of creating evaluative conclusions, strictly corresponding to the law of the assessment and international standards and norms.

The Russian legislation does not define “work of art”, but cultural heri-tage. According to Article 3 of the Federal Law of 25.06.2002 N 73-FZ “On Cultural Heritage (Historical and Cultural Monuments) of the Russian Federation” cultural heritage includes monuments, groups of architectural sites and places of interest. In turn, works of art are:

• visual arts, which include paintings, sculptures, graphics, decorative arts and photographs;

• rare books;• antique weapons;• vintage wines;• jewelry;• collectible cars;• rare stamps and coins;• collections of other objects.

Such a variety of different types of objects included in the concept of cultural heritage demands an integrated approach to museum security.There are many threatening factors which may damage museum collections. They include 1) natural disasters such as floods, drought, brush fires, high winds, hurricanes, tornadoes, sand storms, snow storms, ice storms, and other local conditions, 2) technogenic cata s-trophes (for example Haiti’s Centre d’Art ripped apart after the earth- Fire drill at the Russian State Museum. Foto: Irina Kuznetsova

Page 17: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

16 17

quake), and 3) manmade factors such as accidents, vandalism, and thefts (internal – curators can steal from the museum heritage – and external). Fire is the most dangerous factor. It can destroy everything in a short time. Once the art object is burnt, it is lost forever and it cannot be restored.The possibility of the occurrence of the mentioned factors depends on specific circumstances: the location of the object, the characteristics of structures and nature of values. Causes of threats for a museum may be internal or external. It should be noted that the actions of the various hazards in many cases occur simultaneously, which requires a compre-hensive approach to security in a museum.

An integrated security system is a set of activities, hardware, software and systems, as well as organizational structures and the forces that control and participate in security, including any specific set of proces-ses and procedures. In the State Russian museum we have a triad of an integrated security system based on a risk assessment, which comprises force and means of security, the process of security safeguarding, and technical security systems.One example is the system “Aspects ARTS“ (Art Register Tracking Soft-ware) developed by ISIS Ltd (UK). It is specifically designed to locate, protect and manage all works of art on a real-time basis. It is a wire-free round the clock solution to the problem of art theft. Most importantly it is an early warning system which will go into alarm the moment an item is moved without authority, giving the ability to prevent a theft rather than merely record it.In the wake of recent world events, institutions have learned that they must be prepared to be able to respond in the case of a disas-ter – whether natural or manmade. This process is known as disaster planning. While the word “disaster” may imply a major event, such as floods, fires, or earthquakes, most collection disasters are much smaller in scale, for example flooding from a burst pipe.

A risk assessment – whether formal or informal, extensive or just on a representative portion of a collection – is generally an administrative

tool to prioritize the implementation of measures to preserve the col-lection. The goal is to hopefully prevent damage or, at least, to limit the extent of the damage.The goal of conducting a risk assessment is to determine:

• What percentage of the collection is susceptible to a specific risk?• What will be the resulting loss in value?• What is the probability of the event happening?• What would be the extent of the event?

In any emergency situation the main issue is the immediate notification by the staff. Any museum must have a scheme of emergency notifica-tion. The process of security safeguarding includes: documentation, facility report, list of works of art, restoration descriptions and photos, location list with full information about the art objects.

Whether personal or institutional, all collections are subject to risks that can seriously affect the lifetime and value of a collection. In the event of a disaster, whether large or small, that could not be prevented, individ-uals and institutions must be prepared to respond appropriately to assure safety of personnel and collections and their associated data, and then salvage whatever can be saved. For this to happen effectively, a plan must already be in place – during a disaster there is no time to plan. It means that in case responsible professionals are thinking ahead about museum protection it becomes much easier to prevent any disaster.

Page 18: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

The Getty Center in Los Angeles was designed by Richard Meier and opened in 1997. 1.3 million visitors per year (3,000–10,000 per day) come to see the Getty collections of paintings, European decorative arts, sculptures, drawings, manuscripts, and photographs. Special exhibitions, festivals, and concerts attract additional visitors. The Getty includes the Museum, the Conservation Institute, the Research Insti-tute, and the Foundation.Additionally there is the Getty Villa, the original Getty Museum. It is a recreation of the Villa dei Papiri buried in Herculaneum, Italy by Mount Vesuvius in the year 79 AD. It was opened in 1973 and shows Greek, Roman, and Etruscan collections, which are visited by 400,000 persons per year.At these two locations there is a lot to protect. The following text will look at the risks the Getty has to face.

Fire is one of the most significant risks that regularly causes tremendous cultural losses throughout the world. Many fires in museums and cul tural properties begin as the result of construction or contractor activities, and it is important to routinely inspect electrical panels and pay special atten-tion during construction activities. At the Getty we assign a fire watch during the work, and for at least one hour after the work ends to detect a slow-smoldering type of fire. We also use an infra-red scanner to periodi-cally look for hot spots that indicate possible electrical problems.Arson as a cause of fire is another significant trend for us to be aware of. The presence of a trained security team is important to not only protect objects from theft, but to help deter, detect, and quickly respond to an arson attempt.

At the Getty, we have also faced the threat of fire, primarily from hill-side brush fires that periodically threaten both of our primary loca-tions. We have experienced several brush fires in Malibu, like the one in 1993 quite near the Getty Villa that destroyed over 16,000 acres, 739 homes and resulted in three deaths. Though the fires came near the Villa pr operty, the work of the firefighters, our regular fuel abatement programs, and irrigation systems prevented the fire from spreading onto Getty property. We also conduct regular pre-fire planning exercises with the Los Angeles Fire Department and conduct annual fire drills.At the Getty Center, we also face this brush fire risk. In July of 2009, a small spark from maintenance crews performing brush clearance started a fire which burned over 50 acres of hillside on the northern portion of Getty Center property. Fortunately there were no injuries, and no structures were affected. We evacuated about 3,000 visitors from the site. We experienced another brush fire quite close to our property in September 2012 which required us to evacuate about 3,000 people from our site.Preventive measures we employ include an ongoing fuel reduction program, site irrigation systems, and suppression systems for all of the buildings.

Seismic activity and structural collapse represent additional risks we face. In California, and many other areas of the United States, we face a significant risk of earthquakes. On January 17th, 1994 a 6.8 magni tude earthquake shook the Los Angeles region, resulting in an estimated $20 billion of damage from as far away as 85 miles from the epicenter. The quake lasted only 20 seconds, and it resulted in 57 deaths. At the

Safety and Security at The GettyBob Combs

Page 19: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

18 19

time, the Getty Center was under construction, and the Getty Research Institute was housed temporarily in a leased high-rise building in Santa Monica, which shook violently during the earthquake. This happened in an area without earthquake restraints on the shelving. We learned a lot from this earthquake, and built many safeguards into the Getty Center, such as, restraining devices on every shelf. We devote a large amount of our effort to planning and preparation for earthquakes, en-suring that all collection items are safely mounted, using base isolators, and conducting emergency drills since we know it is always a matter of “when” we will have the next earthquake, and not “if ” we will have one.

Flooding and water emergencies represent additional risks. We are hap-py that the Getty Center is 976 feet above sea level, however this does not make us immune to flooding. In 1999 a coupling failed on a 6” diameter pipe in the recently opened Getty Research Institute flooded the location with over 10,000 gallons of water. Quick response to shut off the source saved further damage. Only 14 books from the collection were affected. Overall damage was over $500,000 to replace carpeting and repair drywall. The primary reason that so few items were affected is that there was great care that went into the design of the buildings to avoid any water pipes overhead in collection areas. At the Getty, we have extensive water detection systems to notify us quickly of a leak.

Our Emergency Plan is based on the Incident Command System, which provides a flexible framework to address any type of emergency. This is the organizational chart, with key roles identified and a line of succession for each area (Abb. 2). It is intended to function regardless of who is on site, so that it is not dependent on one or two individuals to fill key roles.

We use a backpack with checklists and supplies for each area of re-sponsibility, so that the person in that role can quickly carry out the necessary functions. We also use a dedicated conference room as an Emergency Operation Center (EOC) to coordinate our response to emergencies. The EOC contains emergency communications equip-

Abb. 1: Brush Fire near Getty Center, Los Angeles, California.

Foto: The Getty

Abb. 2: Emergency Response Organization Chart of the Getty Center

Page 20: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

ment, response plans, and monitoring systems to keep track of all of the sites, and communicate with the public assembly areas.We use several large oversea shipping containers outside of the build-ings to store emergency supplies including food and water, shelter, blankets, hand tools, electrical generators, first aid and other gear.Some items are strategically placed in locations where they may be nee-ded for quick response to a flood or leak including heavy duty wet-dry vacuum cleaners, heavy duty fans and dehumidifiers.Portable Emergency Response Carts are located strategically through-out the buildings. These carts are equipped with items we would need quickly in the event of an emergency such as spills and leaks, and inclu-de protective clothing, vacuum, sponges, towels, plastic sheeting, fire extinguishers, crow bars, tool kit, and emergency lighting.In the rare event collection objects need to be quickly removed from a threatened area, we developed a plan with our conservators for Secu-rity Staff Art Handling. This brief document describes how we should handle collections objects and is divided into the categories specific to our collections: Paintings, Small Objects such as vases and smaller sculptures, Decorative Arts, etc. We also hold training classes for our conservators to demonstrate safe handling techniques.

But what about collections theft? The primary methods of art thefts that we see repeatedly are ruse, smash and grab, armed takeover, disarm ing security system during night, and distraction theft.Preparing for the possibility of collections theft is similar to the prepa-ration for any potential emergency the organization could face. We prepare by looking for ways to prevent the theft from happening in the first place, by hardening the target, by training our staff both in preven-tion and response, and by creating response procedures and policies in the unlikely event of a theft.There is no substitute for the presence of a security guard in the gal leries. Alarms and cameras and other devices may tell you that something has happened, but it takes a person to prevent theft and damage.It is important to employ a variety of technical systems that can vary from simple yet effective systems, to more complicated systems, invol-

ving cctv, infra-red, motion detectors, access alarms. There are some very useful alarm systems available to protect objects including this RFID system.Training and drills for security staff and other museum staff is crucial.

Abb. 3: Collections Theft Response Procedures, published in 2011.

Page 21: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

20 21

It is very important to practice your response to emergencies, like our art theft or art vandalism procedures. We call this our “Code Blue” procedure. They are organized into specific roles for guards, supervisors, and control room operators. The Collections Theft Response Pro-cedures (Abb. 3) were compiled in collaboration between the Getty and the Huntington Library in Pasadena, California.1

It is intended to provide a brief description of all of the actions that need to take place to effectively handle response to a collection theft. The procedures can be adapted to any cultural property organization (museums, libraries, archives) of any size, and since they are meant to be broad enough for all types of organizations in any country they are not intended to be comprehensive. The end goal is to secure the recovery of the object without any injuries or damage. They are a tool to give a framework for an individual organization to create their own site specific procedures. Included in the procedures is a basic one-sheet checklist. This can be particularly useful as often in the heat of the incident certain steps may inadvertently be forgotten or skipped. It also includes space for important contact information, again to simplify the initial response. It outlines the responsibilities of each key role (examples):

1. Board of Trustees

2. Legal team

3. Liaison with Law Enforcement:It is very important to establish a relationship with your local law en-forcement. In a city like Los Angeles that includes L. A. P. D. (Los Ange-les Police Department), Sheriff’s Department and C. H. P. (The Califor-nian Highway Patrol) the Los Angeles Police Department has a specific Art Crime Detail which focuses primarily on the recovery of stolen cultural items. They have a regularly updated website and create theft alerts to publicize the stolen objects as well as any relevant rewards.The FBI (Federal Bureau of Investigation) also has an Art Crime Team which specializes in the recovery of stolen cultural items. The FBI Art

Crime website also includes a searchable list of stolen art to assist in the recovery of works.INTERPOL works in the recovery of items from Cultural Organi-zations such museums, libraries or archives, as well as from cultural significant sites such as churches or heritage sites. INTERPOL has been publishing a notice on stolen works since 1947 and more recently have made available a searchable database of stolen or looted objects from around the globe.

4. Liaison with Private Investigator:• Establish a relationship with a Private Investigator or an Investigation

Firm.• Ensure you work with a firm which has worked with cultural institu-

tions and understands the unique considerations.• In the event of a theft, coordinate with insurance and law enforce-

ment to provide clear and specific guidance on the scope of the work of the Private Investigator.

5. Personnel and Finance Departments:• Maintain and regularly update contact information for staff members.• Maintain and regularly update contact information for bank and

other financial agency contacts.• Work to establish policy on background checks for personnel with

access to collection.• If a staff member is suspected in the incident, coordinate with Legal

on employee relation issues.• Coordinate to ensure financial resources are available to respond to

incidents such as Private Investigation Firms, Public Relations etc.• Keep records of expenses incurred.• Cooperate with law enforcement or other agency requests for tempo-

rary closure of all or parts of the institution for investigation.

6. Communications / Public Relations:• Maintains comprehensive list of media contacts (TV, Radio, Newspa-

per, Media Consultants) with phone, fax and emergency numbers, as

Page 22: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

well as log in information for Social Networking sites that the organi-zation is on (e. g. Facebook, Twitter).

• Develop a clearly articulated philosophy for working with the media du-ring a crisis, including a Do’s and Don’ts list for providing information.

• In the event of an incident, determine strategy for external communi-cation appropriate to the situation.

• Enlist the age of the media in the recovery of object (if incident is a theft) by disseminating information through them.

• Coordinate with the organizations administration on disseminating information to staff.

• Coordinate with Public Information officers of local and regional law enforcement to ensure accurate, relevant and appropriate information is disseminated.

7. Director:• Develops with the board and response team, a clearly articulated

philosophy on response to theft. Including approach to reporting, prosecution of suspects, hostage potential, rewards and ransom.

• Ensure that prevention measures are in place and are regularly audi-ted.

• In case of an incident, ensure that immediate steps are taken to reduce or eliminate further loss or damage to people or collections.

• Ensure all response operations are conducted safely and are well docu-mented.

• Establish a timeline for resumption of business and reopening to staff and public, as appropriate.

8. Object ID Checklist:• This is the international standard for describing art, antiques and

antiquities.

9. Preventative Measures:• Recommend “Suggested Guidelines for Museum Security” adopted

by the ASIS Standing Committee on Museum, Library and Archive Security.

10. Collections Manager / Registrar:• Ensures thorough and current records are kept and stored in a secure

and easily retrieved place. This includes accurate locations and move-ment records, proof of ownership and existence, loan agreements, certificates of insurance, condition reports, object photos etc.

• Prevent or minimize the likelihood of collections theft, including regular random inventory audits, collection checklists and sound policies for movement of objects within the institution.

• Maintains rigorous policy of declining to discuss prices paid for mon-etary value of objects.

• Takes appropriate steps to minimize the likelihood of collections theft for objects in transit.

• With Security, trains collections staff to recognize and immediately report confirmed or suspected missing objects to Security.

• Maintains and regularly updates contact information for dealers, galleries, electronic databases of stolen art and collection materials etc.

• In the event of a theft they will work with Security in identifying missing objects.

• Work with Security in investigation of the missing objects by provi-ding information on the discovery of the loss, such as location, time, people involved etc.

• Work to stabilize any objects damaged during the incident and pro-tect the objects from further damage.

11. Current U. S. Law:• The U. S. Law that most directly addresses Museum or Library theft

is the Theft of Major Artwork Statue, Title 18, United States Code, Section 668 signed into law in 1994. The law makes it a federal offense to steal from museums and libraries. It defines what a “Mu-seum” is and defines an “Object of Cultural Heritage” as an object that is over 100 years old and worth in excess of $5,000; or worth at least $100,000. It sets punishment guidelines as far as fines and/or imprisonment, but not for more than 10 years. Unfortunately it also includes a statute of limitations of only 20 years.

Page 23: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

22 23

12. Agencies:• Keep an active list of public and private sources for reporting thefts

and for obtaining further information.• Some of these would include law enforcement groups responsible

specifically for cultural property crime as discussed earlier, sites that track stolen objects such as the Art Loss Register and the Antiquarian Bookseller’s Association of America, or disseminate information on thefts and vandalism such as the Museum Security Network. Of course the sites of organizations such as ASIS (American Society for Industrial Security), ICMS (International Committee on Museum Security of ICOM) and MASC (Museum Association Security Committee) pro-vide some good information on security methods as well as forums for Museum Security professionals to share ideas and methods.

13. Liaison with Insurance Company:• The institution needs to maintain liaisons with insurance brokers and

carriers. To understand the involvement of those players in the event of loss or damage and ensure that the insurance broker has worked with cultural institutions and understands the unique considerations.

• Ensure that the policies have the broadest possible coverage terms.• Understand the policies including limits, valuations clauses, exclu-

sions as well as notification and proof of loss requirements.• Ensure the insurance broker reviews the theft response policy.• Discuss with the broker the institution’s philosophy on recovery, pro-

secution, rewards, etc.• In the event of theft or damage, notify the broker immediately and

provide as many details as possible including any police report, loan agreements, appraisals, photographs and other records.

• Cooperate with the broker and carrier’s appointed claims adjuster.

14. Security Manager or Director:• Conduct regular assessments identifying security needs and vulnerabi-

lities.• Take steps to minimize theft through hiring, training, technical sys-

tems and policies and procedures.

• Conduct regular audits, and test systems and procedures to ensure proper response and function.

• Establish liaisons with appropriate law enforcement agencies.• Establishes security procedures for collections in transit.• Creates and trains staff on procedures for responding to art theft and

vandalism.• Forms liaisons with other museum and library security professionals.• In the event of theft or damage will need to ensure all visitors and

staff are safe.• Ensures law enforcement is notified.• Ensures the scene is secured and evidence untouched and preserved.• Works to get information from potential witnesses including contact

information in case follow up questions are necessary.• Conducts any internal investigations and cooperates with responding

law enforcement.

1 The J. Paul Getty Trust / The Getty Conservative Institute and The Huntington Library, Art Collections, and Botanical Gardens: Collections Theft Response Pro-cedures, 2001.

Page 24: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

Detection of deviant behaviour is part of security programs in an increasing number of domains. Museum security can benefit from theoretical knowledge on why, when, and how people show mali-cious intent. This presentation outlined a program conducted for the Netherlands Rijksmuseum and Van Gogh Museum on detection of and reaction to deviant behaviour by visitors. In the first phase of the program we analyzed tasks of security personnel in the before-mentioned museums. This information, together with our own expertise on detection of deviant behaviour in public areas, leads to a model of competencies and capabilities, which are necessary for security personnel. These competencies and capabilities help to adequately perform tasks on identifying visitors with malicious intent and reacting to potential violators in an effective manner. Some of the competencies were discussed in detail, and consequences of these com-petencies in terms of selection and training were shown.

The Netherlands (Abstract)

Emile Broersma

Page 25: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

24 25

The National Gallery of Ireland (NGI) houses the national collection of historic Irish and European fine art. It is located on Merrion Square in the heart of Georgian Dublin directly adjacent to Leinster House, the seat of the Dáil (the Irish Parliament) and Nassau Street, one of the main tourism streets in Dublin. Admission is free of charge and ap-proximately 750,000 visitors pass through its doors each year.Along with its sister institutions the Natural History Museum, the National Museum and the National Library, encircling Leinster House, it constitutes part of a Museum quarter.The series of buildings which make up the NGI have been developed over the past 150 years with the Millennium wing inaugurated as recently as 2002. The purpose of the scheduled intervention is to realise a critical element in the Master Plan for the NGI that not only addres-ses the repair of the ageing fabric but also works to unify the disparate elements that constitute the complex, contributing to a clearer and more coherent structure and allowing for future development.In 2007 a Master development plan was conceived to address long term difficulties experienced with operating a complex comprising of four wings built between 1864 and 2002. The master development plan’s main prin-ciples are to comprehensively upgrade the historic buildings of 1864 and 1903 and to address serious risk items such as fire and flood. Addi tionally, it is important that we deliver modern museum grade environmental standards such as temperature, humidity and lux level controls which will contribute to the long term protection of the national collection. This will be a challenge as the original buildings were never designed to deliver such standards and they are now legally “protected structures” making it difficult to add new electrical and mechanical services.

Best International Practice

With a view to looking at international best practice, three internation-al museums, all conducting building programmes on historic buildings of the late 1800s, have formed a forum in which to share their expe-riences. This “Ideal Museum Group” consists of the Staatliche Kunst-sammlungen Dresden, The National Museum, Stockholm and the National Gallery of Ireland.These three institutions are focussing on common problems and solu-tions in the areas of conservation and environmental control in particu-lar, as these may be considered the long term protection measures. The acute protection measures comprise of Fire detection and suppression, Flood control, Security etc.

Environmental Standards

Environmental standards for a modern international gallery are as follows:• Modern museum standards dictate humidity control of 50 % rh• Temperature of 20° C +/-2• Cumulative lux exposures of approximately 650,000 lux per annum.

Not only do we have to find intelligent methods of supplying these services to such protected structures without damaging the original fabric of the buildings, but this must be done in the context of energy sustainability also.

National Gallery of Ireland Refurbishment ProjectChristiaan Clotworthy

Page 26: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

Mechanical and Electrical Services

If one were to build a new museum on a green field site, architects and mechanical and electrical engineers would require 30 % of the volume of the building be provided for electrical and mechanical services such as boilers and duct work etc.At the NGI we do not have the luxury of having a space within the his-toric buildings amounting to 30 % of its volume, at least not one that we can realistically use. In other buildings it is possible to place such “plant rooms” on the roof. In a gallery this is not possible as natural daylight is particularly important to a gallery.The solution at the National Gallery is to build an underground energy centre under the front lawn that will house a combined heat and power unit (CHP) and ice tanks etc. This energy centre will provide all the heating and cooling needs for the historic buildings which will be supplied via ductwork underground before it is brought up vertically through a central orientation courtyard within the buildings before it is dispersed horizontally into the adjoining gallery spaces.In addition to being a clever solution that does not interfere with the historic structure it also serves a very strong security role as contractors will no longer require access to the galleries to carry out their work.The central courtyard which will also serve as an orientation space was originally designed to reflect natural daylight into the galleries at the lower levels. This passive technology will be re-used and the old blocked up windows will be reopened to enhance the visitor experience.

Roof Construction

Phase one of construction has already commenced. In this phase the old 1864 roof was re-glazed with a new passive glazing system by Siteco. It comprises of an aluminium coated grid, sandwiched between the two lay-ers of glass, the grid is orientated differently on each plane to reflect direct sunlight and allow in more diffuse north light. This glazing has been able to bring the lux exposures to within museum standards, something we

had not previously thought possible in this space. It has also reduced solar gain within the roof space by approximately 40 %. Before construction, the roof space had been acting much like a glass house with temperatures exceeding 60 °C in summertime, a very real fire risk.

Life Safety and Property Protection

The historic buildings do not meet modern fire codes. There were no codes when they were built. Again, our challenge has been to endeavour to retrospectively fit the buildings with fire protection measures that will bring them up to acceptable standards.In this regard the NGI will have an integrated fire and CCTV system (Closed Circuit Television) that will assist in ensuring a very prompt response to such emergencies. However, the real advance will come in the form of fire suppression. Traditionally galleries would not tolerate sprinkler systems, as they were though to present a flood risk. Recent best practice has seen the introduction of new fire suppression techno-logies for the museum world.

Abb. 1: Roof Construction. Foto: Christiaan Clotworthy

Page 27: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

26 27

The standard sprinkler will no longer be used. Instead gas suppression systems will be used in the smaller more compact spaces such as stores. Gas suppression poses no real risk to the collection, however, it is best suited to new buildings with air tight construction, not historic build-ings which are “leaky”. Additionally, there are severe difficulties in providing enough storage tanks for large spaces such as galleries.In the gallery spaces of the NGI we will be employing a high pressure misting system. It is much like the traditional sprinkler system, but delivers less water at higher pressures. It will be a “Dry Pipe” system. This means that it will only pressurise with water when there has been a “Double Knock”, i. e. when both a smoke detector and sprinkler head are activated. In this situation all pipes would be dry under normal conditions, thus reducing the risk of accidental flooding.

Fire Protection during Construction

The NGI has identified the construction phase of the building works to be a high fire risk time. There are numerous examples to support this conclusion: Russborough house in Co. Wicklow was seriously damaged by fire in 2010. This occurred during the construction phase, after the fire detection systems had been de-commissioned. The Astrup Fearnley Museum in Oslo also suffered a fire during construction, as did a num-ber of other high profile galleries.The NGI has developed a fire services plan and has run exercises with the emergency services. Practical exercises were run to ensure that all areas of the gallery complex could be accessed by the fire services even during the construction phase when there would be obstructions caused by site offices, vehicles, equipment etc.The NGI has applied a “Buffer Zone” between the construction site and the display galleries that will still remain open to the public. This buffer zone’s primary role is to stop the collection being exposed to unnecessary dust and vibration, but also it serves as a separate fire com-partment between the construction site and display galleries. This prin-ciple has been quite onerous on the operation as it has meant sacrificing

significant amounts of gallery space which could otherwise be used to display paintings.Stringent contractor control measures are also in place such as hot work permits and access control.Unusually, the construction site will also be fitted with temporary fire detection.Despite the fact that the contractor has legal responsibility for the site, the NGI has insisted that all fire detection and CCTV systems are not only monitored by the contractor but that all of this information is fed to the NGI control room so that the NGI may have oversight of the fire protection / security systems also.There is also a requirement for 24 hour manned security and fire-watch staff. This is an expensive precaution that the NGI regards as highly important as one cannot rely on technology alone.

Abb. 2: Buffer Zone Principle. Foto: Heneghan Peng Architects

Page 28: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

block 2 kulturgutschutz national

Page 29: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

28 29

In Deutschland gibt es über 6.256 Museen,2 fast 10.000 Bibliotheken3 und eine ebenso große Anzahl von Archiven im mindestens vierstelligen Bereich.4 Das wirft die Frage nach der Gesamtverantwortung für den Substanzerhalt dieses großen Erbes auf. Der Aufsatz wird dieser Frage nachgehen. Zunächst werden die Grundlagen des Kulturgutschutzes als Koordinatensystem für die weiteren Erörterungen dargestellt (I), anschließend werden die Zuständigkeiten der öffentlichen Hand für den Substanzerhalt des kulturellen Erbes einerseits (II und III) und die Verantwortlichkeit des Privateigentümers andererseits (IV) erörtert, um auf die Zuständigkeit des Bundes für den Substanzerhalt des national bedeutsamen Kulturgutes einzugehen (V). Der Aufsatz schließt mit einem Resümee (VI).

I. Kulturgutschutz als Oberbegriff

Der Begriff Kulturgutschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz von beweglichen und unbeweglichen Kulturgütern vor Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl und Verlust. Im Kulturgutschutzrecht hat sich die nachfolgende begriffliche Systematik durchgesetzt:5

Es wird grundsätzlich zwischen dem Kulturgutschutz bei bewaffneten Konflikten und dem Kulturgutschutz in Friedenszeiten differenziert.I. Der Kulturgutschutz in bewaffneten Konflikten verfolgt die Ziele a) Schutz vor Zerstörung und b) Schutz vor Wegnahme.II. Der Kulturgutschutz in Friedenszeiten befasst sich mit dem a) Substanzerhalt, unterteilt in

(aa) den Substanzerhalt unbeweglichen Kulturgutes mit dem Denk-malschutzrecht und dem Schutz von Weltkulturerbe und

(bb) den Substanzerhalt beweglichen Kulturgutes sowie dem b) Abwanderungsschutz.Die in Deutschland geltenden Bestimmungen zum Schutz des Kul-turgutes beruhen primär auf den Quellen des nationalen Rechts, des Rechts der Europäischen Union und des Völkerrechts. Das nationale Recht, auf Bundes- wie auf Landesebene dient primär dem Schutz des deutschen Kulturgutes vor Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl und vor seiner Ausfuhr in das Ausland. Die den Kulturgutschutz betreffen-den Vorschriften der Europäischen Union sehen einerseits den Schutz vor einer Ausfuhr in EU-Drittstaaten (Staaten, die nicht EU-Mitglied-staaten sind) vor. Andererseits sollen bei einer unrechtmäßigen Ausfuhr eines geschützten Kulturgutes aus einem EU-Mitgliedstaat und dessen Verbringung in einen anderen EU-Mitgliedstaat Rückgabeansprüche gewährleistet werden. Die Regelungen zur Rückgabe enthalten auch Maßnahmen, die dem Substanzerhalt der unrechtmäßig verbrachten Kulturgüter dienen.6 Der völkerrechtliche Kulturgutschutz ist die Sum-me aller Regelungen, die aufgrund internationaler Verträge (Konventio-nen) besondere Rechtsnormen für Kulturgüter schaffen. Die jeweiligen Konventionen werden oft von internationalen Organisationen, wie der UNESCO oder dem Europarat ausgearbeitet. Diese internationa-len Konventionen verfolgen das Ziel, Kulturgut weltweit zu schützen, hierzu gehören der Schutz des Weltkulturerbes vor Zerstörung, die Ge-währung gegenseitiger Rückgabeansprüche der Staaten untereinander und die Verhinderung der unrechtmäßigen Einfuhr und Ausfuhr von geschütztem Kulturgut.

Substanzerhalt für das kulturelle Erbe in Deutschland – eine Standortbestimmung

Katrin Schenk1

Page 30: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

Die nachfolgenden Ausführungen konzentrieren sich auf den Schutz von Kulturgut vor Zerstörung bei bewaffneten Konflikten und den Substanzerhalt des Kulturgutes in Friedenszeiten. Das Augenmerk liegt bei den grundlegenden Konventionen des völkerrechtlichen Kultur-gutschutzes, die zum Teil in nationales Recht umgesetzt wurden. Die binnenstaatliche Umsetzung von völkerrechtlichen Verträgen erfolgt auf der Grundlage des Lindauer Abkommens7 und richtet sich nach der innerstaatlichen Kompetenzverteilung.8

II. Schutzpflichten für besondere Kulturgüter – Zuständigkeiten des Bundes und der Länder auf der Grundlage internationaler Konventionen

Die Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei be-waffneten Konflikten (Haager Konvention) und das am 16. November 1972 von der UNESCO verabschiedete Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention) sind die zentralen Bestimmungen des völkerrechtlichen Kulturgutschutzes.

1. Kulturgutschutz in bewaffneten Konflikten – Die Haager KonventionDie Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Haager Konvention)9 schließt an das Abkom-men von 1899 beziehungsweise 1907 über die Gesetze und Gebräu-che des Landkrieges (Haager Landkriegsordnung) und die Genfer Konventionen von 1949 zum Schutz von Kriegsopfern an. Mit der Haager Konvention erreichte die UNESCO unter dem Eindruck der im Zweiten Weltkrieg verursachten Schäden und der zunehmenden Vernichtungsgefahr durch die Weiterentwicklung der Kriegstechniken die Verabschiedung einer Vereinbarung zum Schutz von Kulturgut im Konfliktfall.Geschützt wird bewegliches und unbewegliches Gut, das für das kul-turelle Erbe der Völker von großer Bedeutung ist. Für dieses Kulturgut besteht eine Sicherungs- und Respektierungspflicht sowie, im Falle der

Verbringung während eines bewaffneten Konfliktes, eine Rückgabe-pflicht. In besonderen Fällen ist das Kulturgut vor jeglicher militärischer Beeinträchtigung im Kriegsfall geschützt. Unter dem Schutz der Kon-ventionen stehen jedoch nur solche Kulturgüter, die bereits zu Friedens-zeiten entsprechend dem vorgesehenen Verfahren der Konvention der UNESCO mitgeteilt wurden und durch entsprechende Kennzeichnung geschützt sind. Da dieser Schutz der Kulturgüter im Kriegsfall gilt, betrifft dies den Zivilschutz. Für vorbeugende und nachsorgende Maß-nahmen des Zivilschutzes ist der Bund zuständig. Eine erste Umsetzung des Abkommens erfolgte folglich durch das Bundesgesetz vom 11. April 1967 zu der Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954.10 Dieses enthält in erster Linie Rege-lungen zu den Zuständigkeiten für die in der Konvention genannten allgemeinen Schutzmaßnahmen. Die Ausführung eines Teils der vor-beugenden Maßnahmen, wie die Verbreitung des Wortlauts der Kon-vention und ihrer Ausführungsbestimmungen wird vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wahrgenommen. Bei anderen Maßnahmen wie der Kennzeichnung der unter Schutz stehen-den Kulturgüter und der Sicherungsverfilmung von Archivgut bedient sich das BBK der Länder im Wege der Bundesauftragsverwaltung. Das Gesetz zur Ausführung der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 18. Mai 200711 dient hingegen der Regelung der Rückgabepflicht, der Zuständigkeit und des Verfahrens der Rückgabe von Kulturgut, das im Zusammenhang mit einem bewaffneten Konflikt nach Deutschland verbracht wurde.

2. Kulturgutschutz in Friedenszeiten – Die WelterbekonventionTeile des Kultur- oder Naturerbes sind von außergewöhnlicher Be-deutung und müssen daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden, so die Erwägung in der Präambel der Welterbekonvention.12 Mit der Unterzeichnung der Konvention ver-pflichten sich die Vertragsstaaten, die innerhalb ihrer Grenzen gelege-nen Welterbestätten zu schützen und für zukünftige Generationen zu erhalten.

Page 31: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

30 31

Die Bundesregierung als Vertragspartner ist im Außenverhältnis zur Umsetzung verpflichtet. Hieraus resultiert jedoch keine innerstaat-liche Verantwortlichkeit, denn die Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtung ist auf Grund der Zuständigkeit der Länder für den Denkmalschutz Sache der Länder.13 Der Fall Waldschlösschenbrücke in Dresden illustriert eindrücklich die fehlenden Eingriffsmöglichkeiten des Bundes bei der Wahrung des Status Welterbe für das Elbtal. Insbe-sondere konnte der Bund die Stadt Dresden nicht verpflichten, von den Plänen des Baus der Waldschlösschenbrücke abzulassen. Im Umkehr-schluss bedeutet dies aber auch, dass der Bund, auch wenn dieser im Außenverhältnis Vertragssubjekt des Abkommens ist, nicht verpflichtet werden kann, für den Erhalt der Welterbestätten Sorge zu tragen.

Die Welterbekonvention begründet folglich keine Rechtspflicht des Bundes, die nationalen Welterbestätten zu erhalten. Die institutionelle und quasiinstitutionelle Förderung dieser Stätten, zu nennen sind hier die Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit ihren 17 Museen, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, die Stiftung Weimarer Klassik, die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz, das Bauhaus Dessau usw., durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (im folgenden BKM) beruht auf einer anderen rechtlichen Grundlagen (siehe V.).

III. Schutzpflichten für besondere Kulturgüter – Zuständigkeiten der öffentlichen Hand auf der Grundlage des nationalen Rechts

1. Die gesetzlichen Grundlagen des Zivilschutzes und der KatastrophenhilfeBund, Länder und Kommunen treffen auf der Grundlage von nationalen Bestimmungen Schutzpflichten in Katastrophen- und Kriegsfällen.14

Der juristische Begriff der „Katastrophe“ meint ein Großschadenser-eignis, zu dessen Bewältigung die eigentlich vorgesehenen Kräfte nicht ausreichen. Für diese Kategorisierung ist die Ursache des Ereignisses

ebenso unerheblich wie eine eventuell vorhandene Verantwortlichkeit für dessen Herbeiführung durch menschliches (Fehl-)Verhalten.Das Katastrophenschutzrecht im engeren Sinne befasst sich mit der Regelung des Katastrophenschutzes also der• Katastrophenbekämpfung (Abwehr von Gefahren) und• der Katastrophenvorsorge (Vorbereitung der Katastrophenbekämp-

fung durch Einsatzpläne, Beschaffung von Ausstattung etc.).Das Katastrophenrecht im weiteren Sinne umfasst zusätzlich• die Regelung des Zivilschutzes (Schutz im Kriegsfall) sowie• der Katastrophenvermeidung (Maßnahmen, die bereits eine Entste-

hung von Katastrophen verhindern sollen) und• der Katastrophennachsorge (Maßnahmen zur Beseitigung bereits

eingetretener Katastrophenfolgen).

Das Katastrophenschutzrecht im engeren Sinne ist operatives Krisen-management, während das Katastrophenschutzrecht im weiteren Sinne als Koordinierungsmanagement verstanden werden kann.Es gilt grob gesagt folgende Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Bund, den Ländern und Kommunen: Für den Schutz in Kriegsfällen (militärische Konflikte und Terrorismus eingeschlossen) und das Kata-strophenschutzrecht im weiteren Sinne (Katastrophenvermeidung und Katastrophennachsorge) ist der Bund zuständig. Für das Katastrophen-schutzrecht im engeren Sinne (Katastrophenbekämpfung und Katastro-phenvorsorge) sind die Länder und Kommunen zuständig.

Das hier einschlägige Gesetz über den Zivilschutz und die Katastro-phenhilfe des Bundes15 regelt in erster Linie die Aufgaben des Bundes und der Länder im Verteidigungsfall. Die Länder werden auf der Grundlage dieses Gesetzes im Wege der Bundesauftragsverwaltung tätig. Daneben gibt es eine Fülle von Spezialgesetzen, die den Katastro-phenschutz für die Materien regeln, die der Gesetzgebung des Bundes unterliegen (u. a. Postwesen und Telekommunikation, Luft- und Ei-senbahnverkehr). Landesrechtliche Bestimmungen zum Katastrophen-schutz finden sich im Polizei- und Ordnungsrecht der Länder wie auch in den Gesetzen zum Brand- und Katastrophenschutz.

Page 32: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

Auf Grund des Kooperationsgebotes gibt es im Zivilschutz- und Katas-trophenschutzrecht keine starre Trennung in den Zuständigkeiten und in der Wahrnehmung der Aufgaben, §§ 11,12 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes belegen dies.16 Im Verteidigungsfall nehmen die Katastrophenschutzbehörden der Länder auch die Aufgaben der Katastrophenhilfe wahr, wie umgekehrt die Vorhaltungen und Einrich-tungen des Bundes den Ländern im Katastrophenfall zur Verfügung stehen.

Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nicht militärische Maßnahmen Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.17 Darüber hinaus finden sich für geschützte Denkmale spezialgesetzliche Regelungen zum Katastrophenschutz in den Denkmalschutzgesetzen der Länder.18 Den Bestimmungen der Denkmalschutzgesetze der Län-der gemeinsam ist, dass sie in erster Linie die Pflichten des Eigentümers eines Denkmals im Katastrophenfall benennen.

2. Maßnahmen des Bundes zur Ausgestaltung des KoordinierungsmanagementsWie bereits herausgearbeitet, nimmt der Bund bei der Katastrophen-vermeidung eine Steuerungs- und Überwachungsfunktion wahr. Ein Instrument, diese Funktion zu erfüllen, ist die Ende der 1990er Jahre entwickelte Nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Dabei lässt sich der Bund von folgendem Leitbild tragen: „Die Ge-währleistung des Schutzes von Infrastrukturen ist eine Kernaufgabe staatlicher und unternehmerischer Sicherheitsvorsorge. … Der Staat kooperiert partnerschaftlich mit anderen öffentlichen und privaten Akteuren bei der Erarbeitung von Analysen und Schutzkonzeptionen. Er steuert primär moderierend, nötigenfalls normierend, die Maßnah-men zur Sicherung und zur Sicherstellung des Gesamtsystems sowie der Systemabläufe.“19

Die zentralen bundesstaatlichen Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen werden im Bundesministerium des Innern ressortüber-

greifend koordiniert. Deren nachgeordnete Einrichtungen (BBK, BSI, BKA und THW20) erarbeiten Gefährdungsbewertungen, Analysen und Schutzkonzepte.Neben den technischen Basisinfrastrukturen (Energie, Kommunikati-on, Transport, Trinkwasserversorgung) gelten im Medien- und Kultur-bereich Rundfunk (Fernsehen und Radio), gedruckte und elektronische Presse, Kulturgut und symbolträchtige Bauwerke als unverzichtbare so-zioökonomische Dienstleitungsinfrastrukturen und damit als kritische Infrastrukturen. Diese besitzen eine „symbolische Kritikalität, wenn aufgrund ihrer kulturellen und identitätsstiftenden Bedeutung ihre Zerstörung eine Gesellschaft emotional erschüttern und psychologisch nachhaltig aus dem Gleichgewicht bringen kann.“21

Die zuständigen Bundesressorts nehmen für ihren Aufgabenbereich die jeweilige Steuerungsfunktion wahr, so hat für zahlreiche Basisinf-rastrukturen die Bundesnetzagentur, die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wie auch dem Bundesministe-rium für Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung (BMVBS) fachlich untersteht, eine Steuerungsfunktion. Für die Sicherstellung der Trink-wasserversorgung ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zuständig, das sich teilweise seiner nachgeordneten Behörden bedient.

Das wirft für den Kulturgutschutz die konkrete Frage auf, für welche Kulturgüter ergreift der Bund durch welches Ressort welche Maß-nahmen im Sinne eines Koordinierungsmanagements? Auf den Punkt gebracht: Wird der Bund seiner durch die genannten Gesetze einge-räumten Zuständigkeit für den Schutz der Kulturgüter im Katastro-phen- und Verteidigungsfall in vollem Umfang gerecht?

a) Katastrophennachsorge für KulturgüterDie Anstrengungen des Bundes bei der Katastrophennachsorge sind immens. Jeder von uns erinnert sich an die durch den Bund bereitge-stellten Mittel in Milliardenhöhe,22 hiervon insgesamt 55 Millionen für die Beseitigung der Schäden an den Kulturgütern nach dem verheeren-den Hochwasser der Elbe im Jahre 2002.

Page 33: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

32 33

Mit Spontanhilfen unterstützte der BKM den Wiederaufbau der durch einen Brand stark beschädigten Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar im Jahr 2004 mit bis zu vier Millionen Euro, die Bergung und Restaurierung der Archivalien des historischen Stadtarchivs der Stadt Köln im Jahr 2009 mit einer Million Euro. Auch für den durch die Neißeflut 2010 in Mitleidenschaft gezogenen Fürst-Pückler-Park Bad Muskau und das Kloster Marienthal in Ostritz stellte der BKM neben dem BMVBS in 2011 Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro für die Schadensbeseitigung bereit.

b) KatastrophenvermeidungDie Maßnahmen im Bereich der Katastrophenvermeidung beschränken sich im Wesentlichen auf die vom BBK gemeinsam mit den Ländern durchgeführte Sicherungsverfilmung von Archivgut und die von der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) im Bereich der Ausbildung angebotenen Schulungen für kulturelle Einrichtungen, die der Verbesserung des operativen Krisen-managements dieser Einrichtungen dienen.

Die Konferenz nationaler Kultureinrichtungen in den neuen Bundes-ländern (KNK)23 hat die Flut der Elbe 2002 zum Anlass genommen, das Sicherheits- und Katastrophenmanagement der Museen, Bibliothe-ken und Archive in Deutschland zu verbessern. Hierzu hat dieser Ver-bund der kulturellen Einrichtungen in Ostdeutschland einen Leitfaden entwickelt, der die Träger in die Lage versetzt, ein auf ihre Einrichtung bezogenes operatives Krisenmanagement zu entwickeln. Der BKM hat die Entwicklung eines hierauf basierenden elektronischen Leitfadens für das Katastrophenmanagement für Museen, Archive und Bibliotheken (SiLK – SicherheitsLeitfaden Kulturgut) gefördert.24

Dennoch muss man sich die Frage stellen, ob die bisherigen Anstren-gungen im Sinne einer Nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen ausreichend sind. Betrachtet man die Anstrengungen des Bundes zur Katastrophenvermeidung, muss man kritisch feststel-len, dass abgesehen von einzelnen Initiativen für die Kulturgüter ein

Koordinierungs- und Steuerungsmanagement außerhalb des operativen Krisenmanagements, für das die Länder und Kommunen zuständig sind, nicht auszumachen ist. Dies dürfte wesentlich durch die föderalen Strukturen im Kulturbereich begründet sein. Dabei sind es gerade die föderalen Strukturen, die ein zentrales Koordinierungs- und Steue-rungsmanagement sinnvoll machen.Die Gründe seien nachfolgend genannt:

aa) Schaffung eines tauglichen Bewertungssystems für unsere KulturgüterBis heute fehlt es an einer systematischen Erfassung und Klassifizierung unserer Kulturgüter, um im Krisenfall Prioritäten bei den zu ergreifen-den Maßnahmen setzen zu können. Die Maßnahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes gelten zunächst solchen Kulturgütern, die für un-ser Gemeinwesen von herausgehobener Bedeutung sind. Das sind die unter Kulturgutschutz und Denkmalschutz gestellten Objekte, es sind aber auch die vom Bund geförderten Einrichtungen, die den Gesamt-staat repräsentieren sollen.

(1) Das BlaubuchHier müsste der unbestimmte Rechtsbegriff „gesamtstaatlich repräsen-tativ“ wertend ausgefüllt werden. Einen solchen wertenden Ansatz zur Systematisierung unserer Kulturlandschaft verfolgte das Blaubuch von Professor Paul Raabe, eine auf Initiative des BKM erstellte Evaluati-onsstudie, welche sich nur auf die neuen Bundesländer erstreckt.25 Es ist derzeit nicht vorgesehen, das Blaubuch fortzuschreiben und auf die alten Bundesländer auszuweiten.

(2) Die Verzeichnisse des KulturgutschutzesBezogen auf einzelne Kulturgüter, Sammlungen, Bibliotheken und Archive könnten zur Systematisierung die Gesamtverzeichnisse national wertvollen Kulturgutes und national wertvoller Archive herangezogen werden. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat zuletzt 2010 ihre Eintragungskriterien überarbeitet,26 um den Kreis der Kulturgüter, die das Label national wertvoll verdienen, enger zu fassen. Allerdings tragen

Page 34: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

nach Einschätzung der für die unter Schutzstellung der Kulturgüter zuständigen Behörden bei den Ländern diese Kriterien wenig dazu bei, die bisherige Eintragungspraxis der Länder zu harmonisieren. Ein Blick in die Verzeichnisse27 offenbart, dass es Bundesländer gibt, die regen Gebrauch von der Möglichkeit der Unterschutzstellung von privatem Kulturgut machen, während andere Bundesländer sehr zurückhaltend in ihrer Eintragungspraxis sind.Mit der Umsetzung der UNESCO-Konvention vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechts-widrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut28 durch das Kulturgüterrückgabegesetz von 200729 wurde die Möglichkeit der Eintragung des öffentlichen Kulturgutes geschaffen. Bisher haben nur einige wenige Bundesländer davon Gebrauch gemacht; zu nennen wäre hier die durch das Bundesland Berlin eingetragene Otto Dix-Sammlung.

(3) DenkmalverzeichnisseAuch in den Länderverzeichnissen, die auf der Grundlage der Denk-malschutzgesetze geführt werden, gibt es keine wertende Unterschei-dung der Denkmale nach national bedeutsam und damit den Kriterien der Haager Konvention und der Welterbekonvention entsprechend, nach überregional bedeutsam und regional bedeutsam. Diese Klassi-fizierung der Denkmale wird von den Denkmalschützern nicht ohne Grund abgelehnt: Die Befürchtungen der Denkmalschützer ist nicht unberechtigt, dass sich die Transferleistungen der öffentlichen Hand für die Denkmalpflege dann nur noch auf die national und überregional bedeutsamen Denkmale zu Lasten der regionalen Vielfalt des baulichen Erbes konzentrieren könnten. Dem wollen Denkmalschützer keinen Vorschub leisten.

Man muss feststellen: Es gibt in Deutschland bis heute keine über-zeugende Systematisierung, die sowohl Grundlage für ein operatives Krisenmanagement der Länder und Kommunen wie auch für ein Koor-dinierungs- und Steuerungsmanagement des Bundes wären.Für das unbewegliche Kulturgut mag das noch nachvollziehbar und im Falle einer Katastrophe hinnehmbar sein. Für das bewegliche Kulturgut

ist eine fehlende Systematisierung nicht ohne Belang. Jede Einrichtung tut gut daran, seine ihm in Obhut gegebenen Kulturgüter zu klassifi-zieren, um für das operative Katastrophenmanagement gerüstet zu sein. Die Notfallpläne können nur auf der Grundlage dieser Bewertung des Inventars sinnvoll aufgestellt sein. Es liegt allerdings auf der Hand, dass die Vielzahl der kleineren Einrichtungen in den Kommunen aufgrund knapper Ressourcen mit der systematischen Erschließung der ihnen in Obhut gegebenen Kulturgüter überfordert ist. Umso wichtiger dürfte es sein, für diese kleinen kulturellen Einrichtungen die Hilfe zur Selbst-hilfe im operativen Krisenmanagement durch Entwicklung passender Instrumentarien zu stärken.

bb) Flurbereinigung der Zuständigkeiten für die Kultur zwischen Bund und LändernEs gab mehrere Anläufe seitens des Bundes und der Länder, gemein-sam diese Förderung zu systematisieren und die Förderkompetenzen im Kulturbereich trennscharf zu machen. Ein erster Versuch zu einer Lösung war die Verwaltungsvereinbarung über die Finanzierung öffent-licher Aufgaben von Bund und Ländern von 1971 (das sog. Flurberei-nigungsabkommen von 1971), welches nie in Kraft getreten ist. Auch im Zuge der Föderalismusreform 2006 kam es zu keiner Klärung der Förderkompetenzen bei den kulturellen Aufgaben.Zur Entwicklung geeigneter Instrumente im Sinne einer Nationa-len Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen bedürfte es einer zentralen Bündelung und Steuerung aller bisherigen und zukünftigen Anstrengungen. In Anlehnung an die föderale Schweiz mit ihrem Bun-desamt für Kultur und ihrem Bundesamt für Zivilschutz ließe sich diese Kompetenz durchaus in Deutschland beim Bund verorten.

cc) Zuständigkeit des Bundes für Infrastrukturen mit symbolischer KritikalitätWürde der Bund neben der Bündelung all seiner Aktivitäten in diesem Feld sein Engagement erhöhen, würde dies nicht nur den Schutz für die kritischen Infrastrukturen im kulturellen Bereich im Sinne des Sub-stanzerhalts erhöhen, es könnte auch zu einer nachhaltigen Absenkung

Page 35: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

34 35

der finanziellen Anstrengungen im Bereich der Katastrophennachsorge führen. Bei der Steuerung der Maßnahmen des Bundes zum Schutz der kritischen Infrastrukturen im kulturellen Sektor könnte dem BKM durchaus eine Koordinierungsrolle zukommen, unabhängig davon, ob er diese delegiert oder nicht. So ist das bereits erwähnte von der KNK entwickelte und vom BKM geförderte Projekt SiLK ein ausbaufähiges Steuerungsinstrument, würde dieses Produkt im Sinne eines Zerti-fizierungsmanagements weiterentwickelt werden. Es hätte weit über den Katastrophenschutz hinausgehende Effekte für den Substanzerhalt unserer Kulturgüter.

IV. Schutzpflichten des Privateigentümers auf der Grundlage des nationalen Rechts

Wenn wir vom Schutz nationalen Kulturgutes sprechen, geht es grundsätzlich um den Kulturgutschutz in Friedenszeiten. Der nati-onale Kulturgutschutz umfasst zum einen den Schutz beweglichen und unbeweglichen Kulturgutes durch Zerstörung, Beschädigung oder sonstiger Veränderung der Substanz oder des Erscheinungsbildes durch seine Entfernung vom Stand- oder Aufbewahrungsort, zum anderen den Schutz beweglicher Kulturgüter vor Ausfuhr ins Ausland (siehe I).

1. Inhalts- und Schrankenbestimmungen des EigentumsAusgangspunkt für die Klärung der Frage der Verantwortlichkeit für den Substanzerhalt unserer Kulturgüter ist das Grundgesetz, das in Artikel 14 folgende Regelung enthält:„(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“30

Die verfassungsrechtliche Position zum Eigentum in Absatz 1 macht klar: Grundsätzlich hat der Staat eine Respektierungspflicht gegen-über dem Privateigentum. Im Umkehrschluss ist der Privateigentümer

auch für den Substanzerhalt seines Eigentums in vollem Umfang allein verantwortlich. Das heißt, er kann hierfür nicht den Staat in die Pflicht nehmen. Diese Eigenverantwortung wird in Absatz 2 verstärkt, denn sein Gebrauch soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Der Gehalt dieser Regelung wird für uns sinnfällig, wo dem Eigentum eine besondere Bedeutung für das Gemeinwesen zukommt. Hier darf der Gesetzgeber sogar den Inhalt und die Schranken des Eigentums bestimmen, um damit den Umgang mit dem Eigentum zu reglemen-tieren.

Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums, die dem Schutz unserer Kulturgüter dienen, finden sich sowohl in den Denkmal-schutzgesetzen der Länder als auch im Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes vor Abwanderung (Kulturgutschutzgesetz). Die Denkmal-schutzgesetze der Länder begründen eine Substanzerhaltungspflicht seitens des Privateigentümers für das unter Denkmalschutz gestellte Objekt. Für den Gebrauch des Eigentums begründet das Kulturgut-schutzgesetz ebenso eine Inhalts- und Schrankenbestimmung, denn die Ausfuhr eines national wertvollen Kulturgutes wird nach einer gerichtsfesten Eintragung von der Genehmigung des BKM abhängig gemacht. Solange das Eintragungsverfahren nicht abgeschlossen ist, besteht sogar ein absolutes Ausfuhrverbot. Die Freiheit des Privatei-gentümers, sein Eigentum nach Belieben mit in das Ausland zu neh-men, wird durch das Ausfuhrverbot und den Genehmigungsvorbehalt eingeschränkt.Adressat einer solchen Inhalts- und Schrankenbestimmung ist im-mer der Privateigentümer. Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums sind, weil sie regelmäßig keine Enteignung und auch keinen enteignungsgleichen Eingriff begründen, grundsätzlich auch nicht ausgleichspflichtig. Jedoch werden die mit der Inhalts- und Schranken-bestimmung auferlegten Substanzerhaltungspflichten für das Eigentum, die ja auch finanzielle Belastungen nach sich ziehen, kompensiert. Eigentümer von unter Schutz gestelltem Kulturgut und Denkmalen erfahren steuerliche Entlastung im Rahmen der Einkommens- wie auch der Erbschaftssteuer.31

Page 36: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

Dass es Substanzerhaltungspflichten für das öffentliche Eigentum gibt, belegen einige Denkmalschutzgesetze der Länder. Für bewegliche Denkmale in staatlichem oder vergleichbarem Besitz können Sonder-regelungen gelten.32 Das Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes33 sieht eine Sicherungs- und Erhaltungspflicht für das Archivgut im öffentlichen Eigentum vor.

Hingegen begründet das Kulturgutschutzgesetz keine Substanzerhal-tungspflicht für das nach diesem Gesetz eingetragene national wert-volle Kulturgut, egal ob dieses Kulturgut sich in privater Hand oder in öffentlicher Hand befindet. Für einen Großteil der national wertvollen Kulturgüter in den Museen, Bibliotheken und Archiven fehlt es an einer Regelung im Sinne einer Substanzerhaltungspflicht. Das wirft die grundsätzliche Frage auf, warum eine Substanzerhaltungspflicht in den Denkmalschutzgesetzen vorgesehen ist, es an einer solchen Regelung aber im Kulturgutschutzgesetz fehlt.

2. Substanzerhalt und Abwanderungsschutz im nationalen RechtBei genauerer Betrachtung aller Regelungen zum Kulturgutschutz im nationalen Recht zeigt sich ein Nebeneinander der Schutzziele:Einerseits sind die unbeweglichen Kulturgüter vor ihrem Substanzver-lust und andererseits die beweglichen Kulturgüter vor ihrer Abwande-rung geschützt.Der Denkmalschutz fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Länder und nimmt in erster Linie die unbeweglichen Kulturgüter, die Baudenk-male (profan oder sakral), gärtnerische und sonstige bauliche Anlagen als zu schützende Objekte in den Fokus. Bewegliche Kulturgüter unterliegen überwiegend dann der Erhaltungspflicht, wenn diese im Kontext zu dem geschützten Baudenkmal stehen. Bei den baulichen Denkmalen geht es vorrangig um die Substanzerhaltung und Sicherung der baulichen Hülle.Der Abwanderungsschutz unterliegt der Gesetzgebung des Bundes und zielt auf den Verbleib der Kulturgüter in Deutschland. Geschützte Objekte sind folglich, dies liegt in der Natur der Sache, bewegliche Kulturgüter.

Diese getrennten Zuständigkeiten sind historisch bedingt. Die Weima-rer Reichsverfassung von 1919 verankerte in Art. 150 den Schutz von Kulturgut als Staatsziel, darin heißt es:„(1) Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft genießen den Schutz und die Pflege des Staates.(2) Es ist Sache des Reichs, die Abwanderung deutschen Kunstbesitzes in das Ausland zu verhüten.“34

Absatz 2 des Art. 150 der Weimarer Reichsverfassung regelte die Zuständigkeitskompetenz zwischen dem Reich und den Ländern. Das Reich sah sich lediglich für den Abwanderungsschutz zuständig und machte auch von dieser Gesetzgebungskompetenz Gebrauch mit der Verordnung der Reichsregierung über die Ausfuhr von Kunstwerken vom 11. November 1919, die dem Schutz der Kulturgüter vor Abwan-derung diente.35 Der Denkmalschutz blieb Sache der Länder.Damit war die Richtung für die heute noch getrennten Zuständigkeiten im Kulturgutschutz vorgegeben. Zugleich wurde mit der Verordnung der Reichsregierung über die Ausfuhr von Kunstwerken vom 11. No-vember 1919 eine erste Ursache für die heute nach wie vor bestehende Regelungslücke betreffend den Substanzerhalt der als national wertvoll eingestuften und vor Abwanderung geschützten Kulturgüter gesetzt. In der Nachkriegsgeschichte wurde an die bestehenden Gesetze und Verordnungen zum Schutz des Kulturgutes vor Abwanderung ange-knüpft, dabei hatte man die Verzeichnisse der Vorkriegszeit unkritisch übernommen.36

Auf Seiten des Reichsgesetzgebers wie auch des Bundesgesetzgebers wurde ausschließlich Regelungsbedarf zum Schutz des Kulturgutes vor Abwanderung gesehen, nicht hingegen für den Substanzerhalt der vor Abwanderung geschützten Kulturgüter. Dies offenbart ein grundsätz-liches Dilemma: Die auf der Grundlage des Kulturgutschutzgesetzes geführten Länderverzeichnisse sind nicht deckungsgleich mit den Verzeichnissen, Denkmalbüchern und Listen, die die Länder auf der Grundlage der Denkmalschutzgesetze führen.Erschwerend kommt hinzu, dass die Landesdenkmalschutzgesetze den Substanzerhalt beweglicher Denkmale unterschiedlich regeln: Für

Page 37: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

36 37

selbstständige bewegliche Sachen einschließlich der Archive gelten in manchen Ländern Einschränkungen.37 Als Zubehör, Ausstattung oder Inventar eines Denkmals fallen bewegliche Sachen mit Denkmalwert dagegen stets in den Anwendungsbereich des Gesetzes.

Will man auf der Grundlage der verfassungsrechtlichen Regelungen ei-nen durchgängigen Substanzerhalt für Kulturgut von nationalem Rang schaffen und damit eine Kongruenz bei den Verzeichnissen, Büchern und Listen auf der Grundlage der Denkmalschutzgesetze herstellen, greifen zwei regelungstechnische Ansätze:(a) eine Änderung der Länderdenkmalschutzgesetze: Im Wege einer sogenannten Erstreckungsregelung unterläge auch das auf der Grundlage des Kulturgutschutzgesetzes unter Schutz gestellte national wertvolle Kultur- und Archivgut dem Denkmalschutz. Der Bezug müsste zum jeweiligen Länderverzeichnis hergestellt werden, das Bestandteil des Gesamtverzeichnisses national wertvollen Kulturgutes und national wertvoller Archive ist. Nur wenige Bundesländer haben von dieser Regelungstechnik Gebrauch gemacht.38

(b) eine Änderung des Kulturgutschutzgesetzes als eng begrenzte An-nexkompetenz: Der physische Erhalt des Kulturgutes müsste als weitere Verpflich-tung dem Eigentümer eines national wertvollen Kulturgutes auferlegt werden. Dies ließe sich damit gut begründen, dass der physische Erhalt unabdingbare Voraussetzung für den Verbleib des Kulturgutes in Deutschland ist. Wenn der Gesetzgeber das Kulturgut vor Abwande-rung gesichert wissen will, weil es in Deutschland als kulturelles Erbe verbleiben soll, so muss er auch den Substanzerhalt des Kulturgutes sichern, indem er den Pflichtenkatalog gegenüber dem Eigentümer des geschützten Kulturgutes erweitert.

Diese Änderungen würden auch den Eigentümer öffentlichen Kul-turgutes treffen, es wäre jedoch damit keine Pflicht des Bundes zum Substanzerhalt aller national bedeutsamen Kulturgüter im Sinne einer Bundesaufgabe begründet. Die Substanzerhaltungspflicht trifft den Bund nur für die in seinem Eigentum stehenden Kulturgüter, soweit

diese nach dem jeweiligen Bundes- oder Landesgesetz unter Schutz gestellt sind.

V. Zuständigkeit des Bundes für den Substanzerhalt des national bedeutsamen Kulturgutes

1. Kompetenzen kraft Natur der Sache und des Artikels 35 Einigungsvertrag?Über die geschriebenen Kompetenzen hinaus sind im Verfassungsrecht in „äußerst engen Grenzen“39 anerkannt ungeschriebene Kompetenzen des Bundes kraft Sachzusammenhangs mit bzw. als Annex zu einer geschriebenen Kompetenz und aus dem Gesichtspunkt der Natur der Sache festgelegt. Die Bundesregierung beruft sich vor allem bei der Kulturförderung auf Kompetenzen aus der Natur der Sache aus dem Gesichtspunkt der gesamtstaatlichen Repräsentation. Hieraus leitet der Bund seine Förderkompetenz für einzelne Kultureinrichtungen ab. Die Grundlage der Finanzierungskompetenz ist bei der Vielzahl der geförderten ostdeutschen Einrichtungen der nicht außer Kraft gesetzte Artikel 35 Einigungsvertrag als verfassungsergänzendes Recht.

Grundsätzliche rechtssystematische und rechtsdogmatische Überlegun-gen beiseite schiebend ließe sich fragen, ob sich aus der Förderkompe-tenz des Bundes auch eine allgemeine Pflicht für den Substanzerhalt der Kulturgüter der vom Bund geförderten Einrichtungen herleiten lässt. Die Zuständigkeit des Bundes kraft Natur der Sache ließe sich indes, wollte man aus dieser Förderkompetenz eine Substanzerhaltungspflicht konstruieren, nur für solche Kulturgüter begründen, die von gesamt-staatlicher Bedeutung sind. Der im Haushaltsrecht geltende Subsidia-ritätsgrundsatz, der in § 6 BHO (Bundeshaushaltsordnung)40 und in den entsprechenden Vorschriften der Landeshaushaltsordnungen seine Grundlage findet, lässt diesen Schluss indes nicht zu. Die Veranschla-gung von öffentlichen Ausgaben ist nur zulässig, wenn sie zur Erfüllung von öffentlichen Aufgaben notwendig ist. Ergänzend ist § 23 BHO

Page 38: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

zu betrachten: Für die Gewährung von öffentlichen Zuwendungen muss ein erhebliches öffentliches Interesse vorliegen.41 Die Aufgaben und Zuständigkeiten für den Schutz unserer Kulturgüter sind insoweit abschließend geregelt, als der Substanzerhalt, soweit nicht der Zivil-schutz und die Katastrophenhilfe betroffen sind, grundsätzlich Sache des jeweiligen Eigentümers des geschützten Kulturgutes ist, egal ob es sich im privaten oder im öffentlichen Eigentum befindet. Eine darüber hinausgehende Substanzerhaltungspflicht des Bundes für die Kulturgü-ter der vom Bund ausschließlich oder im Wege der Mischfinanzierung geförderten Einrichtungen von gesamtstaatlicher Bedeutung aus der Förderkompetenz des Bundes kraft Natur der Sache abzuleiten, würde eine Aufgabenerweiterung begründen, die über die im Zivil- und Katas-trophenschutzrecht begründete Zuständigkeit des Bundes und den da-rin geregelten Pflichten hinausgeht. Darüber hinaus gehende Substanz-erhaltungspflichten des Bundes begründen zu wollen, dürfte nicht nur die in Artikel 14 GG gründende Respektierungspflicht gegenüber dem Privateigentum berühren, sondern auch in das grundsätzliche Gefüge der Bund-Länder-Kompetenzen im Kulturbereich eingreifen und damit verfassungswidrig sein.

2. Maßnahmen des Bundes zum Substanzerhalt im Rahmen der KulturförderungUnabhängig hiervon leistet der Bund für den Substanzerhalt unserer Kulturgüter Erhebliches, betrachtet man allein die umfangreichen Förderungen in den letzten Jahren zum Erhalt unserer unbeweglichen Kulturgüter. Neben dem regulären Programm „Städtebaulicher Denk-malschutz“ und dem einmalig aufgelegten Programm zur Erhaltung der UNESCO-Welterbestätten des BMVBS hat der BKM neben dem regulären Denkmalpflegeprogramm seit 2009 im Rahmen der Denkmalschutz-Sonderprogramme und des Konjunkturprogramms II annähernd 128 Millionen Euro für die Denkmalpflege bereit gestellt.42 Zunehmend wird in der Bundesförderung auch die Schutzbedürftig-keit des beweglichen Kulturgutes gesehen. Dies zeigt die Öffnung des Denkmalschutz-Sonderprogramms IV für einige Kategorien beweg-licher Kulturgüter wie die Bereitstellung von Mitteln für Modellpro-

jekte zum Erhalt des schriftlichen Kulturgutes.43 Seit 2006 fördert der BKM den nationalen Spiegelausschuss beim Europäischen Ausschuss zum Erhalt der Kulturgüter und unterstützt somit die Erarbeitung europaweit geltender Standards für den Substanzerhalt unserer beweg-lichen wie auch unbeweglichen Kulturgüter.44 Auch andere Bundesres-sorts, wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das BMWi mit seinem Bundesamt für Materialforschung und -prüfung, leisten Beiträge im Bereich der Forschung zum Kulturgut-erhalt, die dem Substanzerhalt unserer Kulturgüter dienen. Auf das beim BMBF angegliederte Netzwerk ERA NET45 und das Netzwerk zur interdisziplinären Kulturguterhaltung in Deutschland (N. i. ke) des Bundesamtes für Materialforschung und -prüfung46 sei an dieser Stelle hingewiesen.

VI. Resümee

Es gibt keine spezialgesetzliche Verpflichtung des Bundes, außerhalb des Zivil- und Katastrophenschutzes für den Substanzerhalt unseres reichen Kulturerbes Sorge zu tragen. Dennoch ergreift der Bund im Rahmen seiner Förderkompetenzen eine Fülle von Maßnahmen, insbesondere in der Denkmalpflege wie auch in der Forschung zum Kulturguterhalt, die unmittelbar und mittelbar dem Substanzerhalt unserer beweglichen wie unbeweglichen Kulturgüter dienen. Hierbei konzentriert sich der Bund auf solche Kulturgüter, die für unser kulturelles Erbe repräsentativ und bedeutend sind. Die vordringlichste Maßnahme des Bundes für einen nachhaltigen Substanzerhalt unseres kulturellen Erbes wäre meines Erachtens die Einrichtung eines zentral bei einer Behörde verorteten Koordinierungs-managements. Dieses Koordinierungsmanagement sollte über den Schutz der kritischen Infrastrukturen hinausdenken und alle vom Bund geförderten Maßnahmen einschließlich der Modell- und Forschungs-vorhaben zum Substanzerhalt in einen sinnvollen Zusammenhang bringen. Gelänge es dem Bund, mit diesem Koordinierungsmanage-ment geeignete Instrumentarien für die flächendeckende Nutzung der

Page 39: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

38 39

Ergebnisse seiner Förderungen zur Verfügung zu stellen, würde er nicht nur für das den Ländern und Kommunen obliegende operative Krisen-management ein Fundament schaffen, sondern zugleich einen über-zeugenden Ordnungsrahmen mit maßgeblichen Impulsen für die Hilfe zur Selbsthilfe der Einrichtungen für den Erhalt der ihnen in Obhut gegebenen kulturellen Schätze setzen.

1 Die Verfasserin ist Leiterin der Projektgruppe Reformationsjubiläum beim Beauf-tragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Sie war in dieser Behörde fünf Jahre mit dem Kulturgutschutz befasst und hat in dieser Zeit die Webseite www.kulturgutschutz-deutschland.de gemeinsam mit den 16 Bundesländern realisiert. Der Aufsatz gibt ihre private Auffassung wieder.

2 Statistische Gesamterhebung an den Museen der Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 2010, Staatliche Museen zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Institut für Museumsforschung, Heft 65, Berlin 2011. Download unter: http://www.smb.museum/ifm/dokumente/materialien/mat65.pdf

3 http://www.bibliotheksportal.de/wir-ueber-uns/kompetenznetzwerk/arbeitsberei-che/bibliotheksstatistik.html

4 Eine statistische Gesamterhebung ließ sich nicht recherchieren. 5 Grundsätzlich Kerstin Odendahl: Kulturgüterschutz – Entwicklung, Struktur und

Dogmatik eines ebenenübergreifenden Normensystems. Habilitationsschrift. Mohr Siebeck, Tübingen 2005.

6 Auf das Recht der europäischen Gemeinschaft wird hier nicht näher eingegangen, da die Regelungen sich auf Sicherungsmaßnahmen für das geschützte Kultur-gut der Mitgliedstaaten beschränken, vgl. § 8 des Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut und zur Umsetzung der Richtlinie 93/7/EWG des Rates vom 15. März 1993 über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern. Für die Rückgabe von unrechtmäßig verbrachten Kulturgütern der Mitgliedstaaten sind die von den Kulturgutschutzbe-hörden der Länder eingerichteten Zentralstellen zuständig, die alle erforderlichen Maßnahmen zur Ermittlung des zurückgeforderten Kulturgutes, seiner Sicherung und Rückgabe vorzunehmen haben. http://www.gesetze-im-internet.de/kultg_r_ckg_2007/index.html

7 http://www.rewi.uni-jena.de/rewimedia/Downloads/LS_Ruffert/SS+2010/V%C3%B6lkerrecht/Lindauer+Abkommen.pdf

8 Lindauer Abkommen oder Lindauer Absprache sind Bezeichnungen für ein am 14. November 1957 geschlossenes Übereinkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bund) und ihren Ländern. Darin werden die Kompetenzen der Län-der für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge und die Transformation von durch den Bund abgeschlossenen Verträgen mit anderen Völkerrechtssubjekten geregelt. Insbesondere regelt das Lindauer Abkommen Fälle, in denen durch einen internati-onalen Vertrag des Bundes die Gesetzgebungskompetenzen der Bundesländer gemäß den Art. 30, Art. 70, Art. 72 und Art. 74 des Grundgesetzes berührt sein könnten. Es sieht vor, dass mit Zustimmung der Bundesländer dem Bund eine umfassende Vertragsabschlusskompetenz für einen internationalen Vertrag übertragen wird.

9 http://www.bbk.bund.de/DE/AufgabenundAusstattung/Kulturgutschutz/Haager-Konvention/haagerkonvention_node.html

10 http://gsb.download.bva.bund.de/BBK/Haager_Konvention_BGBl_II_1967_fuer_Homepage.pdf

Page 40: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

11 http://www.gesetze-im-internet.de/kultgschkonvag/index.html12 http://www.unesco.de/welterbe-konvention.html13 Siehe Endnote 6.14 Die Ausführungen sind wesentlich der von Christoph Schmidt gewählten und die

Verfasserin überzeugenden Systematik des Katastrophenrechts entnommen: Struk-turen des Katastrophenrechts in Deutschland, Download unter: http://fzk.rewi.hu-berlin.de/doc/sammelband/Strukturen_des_Katastrophenrechts.pdf.

15 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726), das zuletzt durch Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2350) geändert wurde.

16 § 11 Einbeziehung des Katastrophenschutzes (1) Die nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen nehmen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den be-sonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr. Sie werden zu diesem Zwecke ergänzend ausgestattet und ausgebildet. Das Bundesministerium des Innern legt Art und Umfang der Ergänzung im Benehmen mit der zuständigen obersten Landesbehörde fest. (2) Die Einheiten und Einrichtungen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk verstärken im Verteidigungsfall den Katastrophenschutz bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 1. § 12 Grundsatz der Katastrophenhilfe Die Vorhaltungen und Einrichtungen des Bundes für den Zivilschutz stehen den Ländern auch für ihre Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes zur Verfügung.

17 Vgl. § 1 Ziffer 6 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes.18 „§ 18 Besonderer Schutz bei Katastrophen

(1) Die oberste Denkmalschutzbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zum Schutz eingetragener Kulturdenkmale für den Fall von Katastrophen erfor-derlichen Vorschriften zu erlassen. Dabei können insbesondere die Eigentümer und Besitzer verpflichtet werden, 1. den Aufbewahrungsort von Kulturdenkmalen zu melden, 2. Kulturdenkmale mit den in internationalen Verträgen vorgesehenen Kennzei-chen versehen zu lassen, 3. Kulturdenkmale zu bergen, besonders zu sichern, bergen oder besonders sichern zu lassen oder sie zum Zwecke der vorübergehenden Verwahrung an Bergungsorten auf Anordnung der Denkmalschutzbehörde abzuliefern, 4. die wissenschaftliche Erfassung von Kulturdenkmalen oder sonstige zu ihrer Do-kumentierung, Sicherung oder Wiederherstellung von der Denkmalschutzbehörde angeordnete Maßnahmen zu dulden...“, vgl. Gesetz zum Schutz der Kulturdenk-male des Landes Baden-Württemberg (Denkmalschutzgesetz – DSchG BW) in der Fassung vom 6. Dezember 1983 (GBl. S. 797), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes zur Neuregelung des Gebührenrechts vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 895) Eine nahezu wortidentische Regelung findet sich in § 39 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmal-schutzgesetz – DSchG NRW) in der Fassung vom 1. März 1980, GV.NW. 1980

S. 226, ber. S. 716, geändert durch Art. 7 des Verwaltungsverfahrensrechts-Anpas-sungsgesetzes v. 18. 5. 1982 (GV. NW. S. 248), Art. 6 des Gesetzes zur Beschrän-kung landesrechtlicher Bußgeldvorschriften v. 6. 11. 1984 (GV. NW. S. 663), § 51 EEG NW v. 20. 6. 1989 (GV. NW. S. 366), Art. 8 des Gesetzes zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden in NRW v. 25.11.1997 (GV. NW. S. 430), Artikel 52 d. EuroAnpG NW v. 25.9.2001 (GV. NRW. S. 708); Artikel 259 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 274), in Kraft getreten am 28. April 2005.

19 http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/544770/publicationFile/27031/kritis.pdf, S. 3

20 BSI – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BKA – Bundeskrimi-nalamt, THW – Technisches Hilfswerk

21 Siehe Endnote 18.22 http://www.gesetze-im-internet.de/aufhfg/BJNR365200002.html, § 4; Bundesaus-

gaben: 3,507 Milliarden €23 Weiterführende Informationen zur KNK, siehe http://www.konferenz-kultur.de/24 http://www.konferenz-kultur.de/SLF/index1.php25 http://www.konferenz-kultur.de/knk/blaubuch.php26 http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschlues-

se/2010/2010_04_29-Verzeichnis-Kulturgut-Archive.pdf27 http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/3_Datenbank/3_datenbank_node.

html28 http://www.unesco.de/406.html29 http://www.gesetze-im-internet.de/kultg_r_ckg_2007/index.html30 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf31 Vgl. §§ 10 f und g, 71 EStG, § 13 ErbStG32 So werden solche Denkmale in Hessen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in

Thüringen nicht erfasst und unterliegen auch keinen Genehmigungspflichten. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen dagegen werden sie ebenfalls nicht in einem Denkmalverzeichnis erfasst, jedoch gelten die denkmalrechtlichen Vorschriften.

33 „§ 1 Das Archivgut des Bundes ist durch das Bundesarchiv auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten.“, Bundesarchivgesetz – BAr-chG vom 06. Januar 1988 (BGBl. I S. 62), zuletzt geändert durch § 13 AbS. 2 des Informationsfreiheitsgesetzes vom 05. September 2005 (BGBl. I S. 2722).

34 http://www.documentarchiv.de/wr/wrv.html#VIERTER_ABSCHNITT0235 Die Verordnung der Reichsregierung über die Ausfuhr von Kunstwerken vom 11.

November 1919 war eine Reaktion auf die wirtschaftliche Notlage und die hohe Inflation nach dem ersten Weltkrieg. Die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse für die deutschen Fürstensammlungen infolge der Friedensverträge von 1919 be-günstigte ebenfalls die Abwanderung von Objekten aus den historisch gewachsenen und teilweise öffentlich zugänglichen Kunstsammlungen. Dem befürchteten wie tatsächlichen „Ausverkauf“ deutschen Kunstbesitzes an ausländische Sammler sollte Einhalt geboten werden.

Page 41: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

40 41

36 Die Restitutionen von jüdischem Eigentum auf der Grundlage der Washington Principles, die die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Eigentum verankern, können Abwanderungen von als national wertvoll eingestuftem Kultur-gut zur Folge haben. Diese Rückgaben sind jedoch ein wichtiger Bestandteil der Wiedergutmachung für das im Dritten Reich begangene Unrecht an der jüdischen Bevölkerung. Insbesondere darf nicht in Vergessenheit geraten, dass die Verordnung von 1919 dazu missbraucht wurde, das im Eigentum jüdischer Flüchtlinge stehen-de Kulturgut diesen zu entziehen.

37 In Berlin findet das Gesetz nur auf bewegliche Bodendenkmale Anwendung, in Brandenburg und im Saarland findet das Gesetz auf Archivgut nur dann Anwen-dung, wenn dieses keinen dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen unterliegt, in Bremen müssen bewegliche Kulturdenkmale für die bremische Geschichte von besonderer Bedeutung sein, in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein schützt das Gesetz kein Archivgut, in Niedersachsen müs-sen bewegliche Denkmale von Menschen geschaffen oder bearbeitet worden sein oder Aufschluss über menschliches Leben in vergangener Zeit geben, siehe www.kulturgutschutz-deutschland.de.

38 Vgl. Baden-Württemberg (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 und 4 DSchG), Saarland (§ 2 Abs. 7 Nr. 2 und 3 SDSchG).

39 BVerfGE 98, 265, S. 29940 http://www.gesetze-im-internet.de/bho/; vgl. § 6 BHO: „Bei Aufstellung und

Ausführung des Haushaltsplans sind nur die Ausgaben und die Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren (Verpflichtungsermächtigungen) zu berücksichtigen, die zur Erfüllung der Aufga-ben des Bundes notwendig sind.“

41 http://www.gesetze-im-internet.de/bho/; vgl. § 23 BHO: „Ausgaben und Verpflich-tungsermächtigungen für Leistungen an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke (Zuwendungen) dürfen nur veranschlagt werden, wenn der Bund an der Erfüllung durch solche Stellen ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann.“

42 http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2012/05/2012-05-24-bkm-denkmalschutz.html

43 http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2012/11/2012-11-06-bkm-kulturgut.html

44 http://restauratoren.de/wir-ueber-uns/europa/centc-346.html45 http://www.eubuero.de/era-net.htm46 http://www.nike.bam.de/de/kompetenz/leitbild/index.htm

Page 42: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

Notfallverbünde zum Kulturgutschutz sind mehr oder weniger stark ins-titutionalisierte Netzwerke zur Bündelung der Ressourcen von einzelnen Kultureinrichtungen, um bei Eintritt eines größeren Schadensereignisses wirksamer agieren zu können. Die Gründung von Notfallverbünden zum Kulturgutschutz in Deutschland ist eine Reaktion auf die drama-tischen Verluste, die die deutsche Kulturlandschaft in den letzten zehn Jahren erlebt hat. Zu erinnern ist vor allem an das Elbehochwasser 2002, den Brand in der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar 2004 und zuletzt den Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln 2009.

Notfallverbünde treten immer dann in Aktion, wenn eine einzelne Einrichtung mit der Bewältigung von größeren Schadensereignissen überfordert ist. Am schnellsten und nachhaltigsten helfen kann eine gute Infrastruktur vor Ort und in der Nachbarschaft. Die Aufgaben der professionellen Einsatzkräfte, wie der Feuerwehr, sind bei der Rettung von Kulturgut auf die akute Gefahrenabwehr begrenzt. Für die Bergung von beschädigtem Kulturgut werden weitere Helfer benötigt. Notfall-verbünde stellen in solchen Fällen qualifizierte Hilfskräfte, Ausrüstung zur Bergung und ggf. auch Räumlichkeiten zur Unterbringung von havarierten Objekten zur Verfügung.

Notfallverbünde gibt es mittlerweile in einigen, vor allem größeren deutschen Städten, in anderen befinden sie sich im Aufbau. Die Not-fallverbünde haben alle das gleiche Ziel, sie unterscheiden sich aber – abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und den Interessen und

Möglichkeiten der beteiligten Akteure – in ihrer Form, ihrer Zusam-mensetzung, in der Arbeitsweise und in den Verpflichtungen für ihre Mitglieder.

Es gibt Verbünde in Form informeller Zusammenschlüsse, die auf der Grundlage von Austausch und Absprachen arbeiten, andere haben verbindliche Vereinbarungen geschlossen. Manche Verbünde sind exklusive Zusammenschlüsse von Einrichtungen einer bestimmten Sparte (z. B. nur Archive) oder von verwandten Einrichtungen (Biblio-theken und Archive), andere wiederum umfassen Museen, Archive und Bibliotheken. Manche Verbünde tagen immer im Plenum aller Betei-ligten, andere, größere Verbünde haben Arbeitsgruppen eingesetzt, um ein konzentriertes Arbeiten zu ermöglichen und kleinere Einrichtungen zu entlasten. Manche Verbünde verpflichten ihre Mitglieder verbind-lich auf die Erfüllung bestimmter Standards, wie die Erarbeitung eines objektbezogenen Gefahrenabwehrplanes, andere verzichten darauf, um auch schwach ausgestatteten Häusern eine Beteiligung zu ermöglichen. Auch die Zusammenarbeit mit professionellen Rettungskräften, wie den Feuerwehren oder dem Technischen Hilfswerk (THW) gestaltet sich – abhängig von den örtlichen Gegebenheiten – unterschiedlich.

Die Vorstellung der unterschiedlichen Formen und Arbeitsweisen sowie der Austausch darüber waren Gegenstand eines Workshops, zu der die Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Kata-strophenhilfe (AKNZ) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und

Funktion und Struktur von Notfallverbünden am Beispiel des Notfallverbundes zum Kulturgutschutz für die Region Hannover

Cornelia Regin

Page 43: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

42 43

Katastrophenhilfe im Oktober 2011 nach Bad Neuenahr-Ahrweiler eingeladen hatte. Dies ist ein Zeichen dafür, dass auch auf der überregi-onalen Ebene eine Vernetzung zum Thema Notfallvorsorge stattfindet, und es ist zu hoffen, dass der für alle Beteiligten sehr fruchtbare Aus-tausch fortgesetzt wird. Über diesen Workshop hat der Notfallverbund Münster einen sehr informativen Artikel verfasst, der in der Zeitschrift Archivar nachzulesen ist.1 Dort wird auch ein guter Überblick über die Zusammensetzung und Arbeitsweise verschiedener Notfallverbünde mit zahlreichen Hinweisen auf weiterführende Veröffentlichungen zum Thema Notfallvorsorge und Notfallverbünde gegeben. Kontakte zu den einzelnen Notfallverbünden sind außerdem auf der Homepage des Forums Bestandserhaltung (http://www.uni-muenster.de/Forum-Be-standserhaltung/notfall/verbuende.html) zu finden.

Als Beispiel dafür, wie ein Notfallverbund arbeiten kann, soll hier der Notfallverbund Kulturgutschutz für die Region Hannover vorgestellt werden, der sich im Jahr 2009 nach zweijähriger Vorarbeit formell konstituiert hat.2 Das hannoversche Modell ist eines unter vielen und hat stark von den Vorarbeiten anderer Verbünde profitiert und tut dies weiterhin. Vernetzung und Austausch lohnen sich, und der Notfallver-bund Hannover stellt gerne allen, die am Aufbau von Notfallverbünden arbeiten, Materialien und Erfahrungen zur Verfügung.

Der Notfallverbund Hannover besteht inzwischen aus 20 teilneh-menden Einrichtungen. Dazu gehören Museen, Bibliotheken und Archive in der Stadt Hannover und Umland. Vertreten sind staatliche, kommunale, kirchliche und universitäre Einrichtungen. Die Häuser

weisen große Unterschiede in ihrer Größe und Ausstattung auf. Es gibt Einrichtungen mit nur einem Mitarbeiter ebenso wie Einrichtungen mit Dutzenden von Mitarbeitern. Eine sehr wichtige Rolle bei der Ent-stehung des Notfallverbundes, aber auch für die Realisierung konkreter Arbeitsschritte und Arbeitsinstrumente, spielte und spielt die Berufs-feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover. Die Feuerwehr nimmt ihre Funktion bei der Gefahrenabwehr und der Schadensprophylaxe vorbildlich wahr und unterstützt den Notfallverbund nach Kräften.

Alle Beteiligten haben für den Notfallverbund Hannover eine förmliche Vereinbarung getroffen, die auf dem Text der Vereinbarung des Not-fallverbundes Weimar basiert.3 Diese schriftliche Vereinbarung fixiert die wesentlichen Ziele des Notfallverbundes, regelt seine Arbeitsweise, die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Hannover und beschreibt die Pflichten der Teilnehmer des Notfallverbundes. Eine formalisierte Regelung der Kooperation zwischen den unterschiedlichen Trägern der Einrichtungen (Kommunen, Land, Kirche, Hochschulen) ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll: um die Helfer des Verbundes für einen Einsatz im Notfall rechtlich abzusichern, um eine enge, instituti-onalisierte Anbindung an die Feuerwehr als im Notfall zuständige Stelle zu erleichtern, um die Notfallvorsorge in den beteiligten Einrichtungen voranzubringen und um dem Verbund gegenüber den Trägern und in der Öffentlichkeit mehr Gewicht zu geben.

Über das Ausmaß der personellen Unterstützung einer von einem Notfall betroffenen Partnereinrichtung entscheidet jede Einrichtung autonom. Diese Formulierung kommt vor allem auch den vielen klei-nen Häusern entgegen, die nur wenige Ressourcen einbringen können. Finanzielle Verpflichtungen sind den Partnern gegenüber dem Verbund bisher nicht entstanden. Gemeinsame Anschaffungen bedürfen der Einstimmigkeit und werden gemeinschaftlich finanziert.

Der Notfallverbund hat Grunddaten über die teilnehmenden Einrich-tungen erhoben und in einer Notfalldatenbank bei der Feuerwehr hin-terlegt. Zu den festgehaltenen Daten gehören unter anderem Angaben Abb. 1: Logo Notfallverbund Hannover

Page 44: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

zu Ansprechpartnern, zu Umfang und Art des verwahrten Kulturgutes, zu den Lagerorten, ihrer Beschaffenheit und Ausstattung, zu möglichen Risikofaktoren wie Hochwassergefährdung, zum Stand der Notfallpla-nungen, aber auch Informationen über die personellen und materiellen Ressourcen (wie freie Lagerkapazitäten, qualifizierte Hilfskräfte, verfüg-bare Restauratoren, technische Ausrüstung), die jede Einrichtung im Notfall für andere Partner zur Verfügung stellen kann. Alle diese Daten bedürfen selbstverständlich der regelmäßigen Aktualisierung.

Für den Notfall ist eine Liste von Mitarbeitern aus den beteiligten Einrichtungen erstellt worden, die sich bereit erklärt haben, betroffene Partner des Verbundes im Notfall zu unterstützen. Eigens ausgewiesen sind besonders qualifizierte Kräfte, wie Restauratoren für bestimmte Materialien. Diese Alarmierungsliste ist wie die Notfalldatenbank bei der Feuerwehr Hannover deponiert. Im Bedarfsfall können alle Helfer oder eine gezielte Auswahl von Helfern über einen automatisierten Notruf durch die Feuerwehr alarmiert werden. Auch diese Liste bedarf der stän-digen Pflege, damit im Notfall möglichst viele Helfer erreicht werden.

Zusätzlich wurden Informationen über externe Hilfsadressen (Techni-sches Hilfswerk mit verfügbaren Hilfsmitteln, Speditionen, Tiefkühlan-bieter, Firmen zur Papierrettung, externe spezialisierte Restauratoren etc.) zusammengetragen, die jedem Teilnehmer des Verbundes zur Verfügung stehen. Die Arbeitsgruppe nahm mit dem größten Tiefkühl-unternehmen in der Region Kontakt auf und klärte mit dem Geschäfts-führer die Modalitäten für die mögliche Einlagerung von durchnässtem Kulturgut. Von diesen Absprachen und von der Liste mit weiteren Hilfsadressen haben bereits ein dem Verbund angeschlossenes Archiv und ein (nicht zum Notfallverbund gehörendes) in Hannover ansässi-ges Unternehmen profitiert, das sich an den Notfallverbund gewandt hat, weil seine große Registratur durch einen Wassereinbruch Schaden genommen hatte.

Eine Schlüsselfunktion im Notfall übernimmt die bzw. der amtieren-de Kulturgutschutzbeauftragte des Verbundes (derzeit die Autorin).

Sie bzw. er koordiniert in Abstimmung mit der Feuerwehr und den betroffenen Objektverantwortlichen den Einsatz des Notfallverbundes. Im Katastrophenfall kann sie bzw. er außerdem als Fachberaterin bzw. Fachberater in den Katastrophenschutzstab berufen werden.

Zentrale Voraussetzung für das Funktionieren des Verbundes ist die gute Notfallplanung in jeder einzelnen teilnehmenden Einrichtung. Keiner Einrichtung kann im Notfall von externen Helfern effizient geholfen werden, wenn die Notfallplanung vor Ort mangelhaft oder gar nicht vorhanden ist. Deshalb hat der Notfallverbund in seiner Verein-barung entsprechende Anforderungen an die teilnehmenden Einrich-tungen formuliert: Jede Einrichtung soll für sich einen objektbezogenen Gefahrenabwehrplan erarbeiten, der im Wesentlichen mindestens folgende Elemente enthält: einen Feuerwehreinsatzplan nach DIN und ein Kernblatt, das die Lagerungsbedingungen des Kulturgutes beschreibt, besondere Gebäudeprobleme etc. benennt und Angaben zu besonders schützenswerten Bereichen und Kulturgütern macht.

Zur Kennzeichnung der wertvollsten Objekte, die im Notfall zuerst ge-rettet werden sollen, hat der Notfallverbund Hannover entschieden, die Kulturgutschutzraute gemäß Haager Konvention zu verwenden. Für die Verwendung der Raute erhielt der Verbund das Placet des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Diese Kennzeichnung ist für die Evakuierung von Kulturgut in solchen Situationen gedacht, in denen nur noch die Feuerwehr für kurze Zeit Zutritt zu einem betroffenen Objekt hat, und nicht für die Situation einer geordneten Evakuierung des gesamten betroffenen Gebäudes durch die Helfer des Notfallverbundes (d. h. nach dem Einsatz der Feuerwehr). Dies erklärt auch die Aufforderung zu einer sparsamen Verwendung der Kennzei-chen, da im akuten Einsatz ohnehin nur sehr wenige Objekte gerettet werden können.

Der Notfallverbund hat die Erfüllung dieser Anforderungen nicht zur Bedingung der Aufnahme von Einrichtungen in den Verbund gemacht und auch keine Frist zur Erfüllung der Anforderungen gesetzt. Dies zu

Page 45: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

44 45

verlangen erschien angesichts der realen Gegebenheiten in den meisten Einrichtungen, insbesondere der kleinen, nicht sinnvoll. Der Not-fallverbund setzt vielmehr darauf, dass die Unterzeichnung der Ver-einbarung mit ihren Anforderungen zur Verbesserung der Strukturen der beteiligten Häuser motiviert und den Kolleginnen und Kollegen Argumentationshilfen gibt, um berechtigte Forderungen nach Unter-stützung, auch finanzieller Art, bei ihren Trägern besser durchsetzen zu können. Auch hier hat sich die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr als kompetenter Partnerin schon in einigen Einrichtungen bewährt. Allerdings ist zu diesem Vorgehen kritisch zu bemerken, dass die Arbei-ten an einem Notfallplan in einigen Einrichtungen bisher nur geringe Fortschritte gemacht haben.

Der Verbund ist mit 20 Teilnehmern recht groß und zeichnet sich durch eine äußerst heterogene Teilnehmerschaft aus. Um diese Or-

ganisation arbeitsfähig zu machen und zusammenzuhalten, wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe aus Vertretern aller Sparten (Museen, Bibliotheken und Archive) zu bilden, die sich regelmäßig (mindestens zweimal im Jahr) trifft und die Arbeit vorantreibt. Ständiges Mitglied der Arbeitsgruppe ist ein Vertreter der Feuerwehr, der die Arbeitsgruppe berät und für eine kontinuierliche Verbindung zur Feuerwehr sorgt. Die Ergebnisse der Sitzungen werden allen Mitgliedern des Verbundes in Form von Protokollen zugänglich gemacht.

Als Ziel des Verbundes ist in der Vereinbarung auch die Durchführung von gemeinsamen Schulungen und Übungen festgeschrieben, die der konkreten Vorbereitung auf den Ernstfall dienen. Sie unterstützen aber auch das Zusammenwachsen und den Zusammenhalt des Verbundes. Einige praktische Schritte sind bereits unternommen worden. Um die Kollegen der Feuerwehr mit dem Problem der Rettung von Kulturgut vertraut zu machen, hat die Feuerwehr Hannover in Zusammenarbeit mit dem Hauptstaatsarchiv Hannover schon vor Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung eine Übung zur Evakuierung von Archi-valien durchgeführt und ausgewertet. Die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek hat ihre eigens entwickelte Bergungsrutsche zur Bergung der wichtigsten Sammlungen unter Beobachtung der Feuerwehr erprobt.

Außerdem hat eine Übung zur Erprobung der telefonischen Alarmie-rung der Helferinnen und Helfer stattgefunden und soll in nächs-ter Zeit wiederholt werden. Der Notfallverbund hat eine eigene Website unter dem Dach der Feuerwehr Hannover aufgebaut, auf der die wichtigsten Informationen über den Verbund sowie Hin-weise zur Notfallvorsorge zu finden sind (http://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Sicherheit-Ordnung/Feuerwehr/Feuerwehr-Hannover/%C3%9Cber-uns/Regionaler-Notfallver-bund-f%C3%BCr-Kulturgutschutz).

Zur Verbesserung der Notfallplanung in den einzelnen Einrichtungen hat der Notfallverbund Hannover im März 2011 im Niedersächsischen Landesmuseum Hannover einen dreitägigen Workshop durchgeführt,

Abb. 2: Erprobung der Bergungsrutsche der Gottfried Wilhelm Leibniz

Bibliothek am 30. Juli 2009. Foto: Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek,

Hannover

Page 46: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

der von Alexandra Jeberien von der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin geleitet wurde. Im Mittelpunkt stand die prakti-sche Erarbeitung von Notfallplänen für unterschiedliche Bereiche der Dauerausstellung des Museums und für einen Teil des Magazins, also Planspiele für die Teilnehmer des Workshops, die für das Museum gleichzeitig praktischen Nutzen hatten. Die Kulturgutschutzbeauftragte und ihre Stellvertreter besuchten anschließend einzelne Einrichtungen, um sich über den Stand der Notfallvorsorge zu informieren, die mit der Notfallplanung beauftragten Kollegen zu beraten und ihnen ggf. gegenüber der Leitung ihrer Häuser den Rücken zu stärken.

Noch in diesem Jahr wird aus Mitteln des Bundes zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts an der Staatsbibliothek zu Berlin) eine gemein-same Notfallausrüstung beschafft, die im Logistiklager der Feuerwehr untergebracht wird und von dort im Einsatzfall sofort zum beschä-digten Objekt transportiert werden kann. Bei der Zusammenstellung der Materialien konnte der Verbund von Vorarbeiten der Kollegen aus Weimar und Münster profitieren, die schon über eine solche Ausrüs-tung verfügen.

Für das nächste Jahr stehen eine erneute Erprobung der Telefonkette und die Schulung aller Notfallbeauftragten zum Verhalten im Notfall auf dem Programm. Dafür würde der Notfallverbund Hannover gerne die Kompetenz der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Katastrophenhilfe (AKNZ) in Anspruch nehmen, die solche Fortbildungen anbietet. Ziel ist es, auf dieser Grundlage demnächst eine praktische Einsatzübung für den Notfallverbund zu organisieren, wie sie schon andere Verbünde, insbesondere Weimar und Münster, durchgeführt haben. Der Aufwand für solche Übungen ist relativ hoch, sie sollten daher so gut wie möglich vorbereitet sein.

Schritt für Schritt entwickelt sich in Hannover die Vorsorge für den Notfall, aber noch Vieles bleibt zu tun und fordert Geduld. Alle, die an der Gründung eines Verbundes arbeiten oder dies erwägen, seien

dennoch ermutigt, den mitunter mühsamen Weg zu gehen und dieses Ziel weiter zu verfolgen. Allein durch den Austausch mit den Kollegen in benachbarten Einrichtungen lässt sich viel zur Verbesserung der Notfallvorsorge auch im eigenen Haus lernen – manchmal mit über-raschend einfachen Maßnahmen. Allen, die sich mit der Überlegung tragen, einen Notfallverbund zu gründen, ist der jüngst erschienene Beitrag von Almuth Märker über den im Mai 2012 gegründeten Leip-ziger Notfallverbund zu empfehlen. Dieser Artikel, der auch online zu finden ist, enthält u. a. einen sehr konkreten und aus praktischer Erfah-rung entstandenen Leitfaden zur Gründung eines Notfallverbundes in zehn Schritten.4

1 Johannes Kistenich, Marcus Stumpf: Notfallverbünde in vergleichender Perspekti-ve. Ergebnisse eines Workshops. In: Archivar, 65. 2012, Nr. 1, S. 61–65.

2 Vgl. Cornelia Regin: Der Notfallverbund Kulturgutschutz in Katastrophenfällen für die Region Hannover. Gründung, Arbeitsergebnisse und Perspektiven. In: Archivnachrichten Niedersachsen 14. 2010, S. 31–38.

3 Ebd., S. 35–37.4 Almuth Märker: Die Gründung des Notfallverbunds Leipziger Archive und Biblio-

theken. In: Bibliotheksdienst, 46. 2012, S. 557–569. Download unter: http://www.zlb.de/aktivitaeten/bd_neu/heftinhalte2012/Bibliotheken010712_BD.pdf

Page 47: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

46 47

Der Museumsverband für Niedersachsen und Bremen startete 2006 ein Projekt zur Qualifizierung der Museen in Niedersachsen und Bremen unter dem Titel „Museumsregistrierung“, das sich an ähnlichen Verfah-ren in Großbritannien und den Niederlanden orientiert. Vergleichbares strebt das österreichische Museumsgütesiegel an.Im Folgenden soll dargelegt werden, welche Rolle der Bereich „Bewah-ren“ in der Museumsregistrierung einnimmt und was unternommen wird, um die Museen unter anderem in den Bereichen Erhaltung von Kulturgut und Sicherheit für Kulturgut zu qualifizieren.

Ausgangspunkt sind die acht Standards für Museen, die 2006 vom Deutschen Museumsbund (DMB) und von ICOM Deutschland vorge-legt wurden:1 1. Dauerhafte institutionelle und finanzielle Basis, 2. Leit-bild und Museumskonzept, 3. Museumsmanagement, 4. Qualifiziertes Personal, 5. Sammeln, 6. Bewahren, 7. Forschen und Dokumentieren und 8. Ausstellen und Vermitteln. Die Museumsregistrierung in Nie-dersachsen und Bremen hat das Ziel, eine Selbstreflexion der Museen in allen genannten Aufgabenbereichen in Gang zu setzen. Leitender Gedanke der Initiatoren in Niedersachsen war es, die Museen dabei zu unterstützen, die seit 2006 vorliegenden Standards in ihre tägliche Arbeit zu implementieren.

Ein Pilotprojekt, im März 2006 gestartet, sollte erste Erfahrungen für ein geeignetes Verfahren bringen. Weiterbildung, individuelle Beratung und Selbstauskunft anhand eines festgelegten Fragenkata-logs sowie eine unabhängige Bewertung durch eine externe Exper-tenkommission sollten Bestandteile des ersten Projektes dieser Art in

Deutschland sein.2 Als Partner konnten hierfür das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur und die Niedersächsische Sparkassenstiftung gewonnen werden. Träger des Projektes ist der Museumsverband für Niedersachsen und Bremen e. V. 72 Museen bewarben sich um die Teilnahme; am Pilotprojekt nahmen 33 Muse-en teil.Bis Herbst 2012 haben in insgesamt sieben Jahrgängen 147 Einrichtun-gen teilgenommen. Der siebte Jahrgang mit 17 Teilnehmern ist gerade gestartet. Alle Museumsgrößen und -arten sind vertreten. In den ersten sechs Jahrgängen konnten 61 Museen registriert werden, weitere 31 wurden vorläufig registriert. Registriert bedeutet, dass das Museum die Standards in wesentlichen Bereichen erfüllt. Vorläufig registriert heißt, das Museum erfüllt bereits weitgehend die Standards, muss jedoch noch einige Defizite beheben. Dies muss nach Auffassung der Kommis-sion in zwei bis drei Jahren erreichbar sein. Die Registrierung gilt für sieben Jahre und muss dann erneuert werden.

Schwerpunkt „Bewahren“

In den ersten sieben Jahrgängen lag ein Schwerpunkt in der Museums-registrierung in Niedersachsen und Bremen im Bereich Bewahren. Eine Befragung der Museen in den Jahren 2004/05 hatte für den besonderen Bedarf in diesem Bereich Anhaltspunkte geliefert. Ermittelt wurden Defizite in der personellen Ausstattung, in den Konditionen hinsicht-lich Klima und Licht in Ausstellungen und Depots, Mängel an ausrei-chendem und geeignetem Depotraum etc.

Sicherheitsstandards für Museen – Herausforderungen an die Praxis

Hans Lochmann

Page 48: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

Die drei Instrumente der Museumsregistrierung sind:• gezielte Weiterbildung durch Seminare, Praxiskurse und Tagungen,• individuelle Fachberatung sowie• ein Fragebogen als vertieftes Befragungsinstrument.

1. WeiterbildungIm Rahmen der Museumsregistrierung wurde ein umfassendes, aufei-nander aufbauendes Seminarangebot etabliert. Für die an der Muse-umsregistrierung Teilnehmenden ist der Besuch von insgesamt sechs Seminaren Pflicht. Das Seminarangebot 2013 umfasst unter anderem Seminare zu den Themen „Leitbild und Museumskonzept“ (Basissemi-nar: Museal denken und handeln), „Museumsmanagement“ (Basisse-minar: Wenn nicht alles rundläuft, Intensivseminar: Museumsmanage-ment intern), „Bewahren“ (Intensivseminar: Bewahren und Erhalten, Praxiskurs: Biologischer Befall und Schädlingsbekämpfung, Basissemi-nar: Sicherheit im Museum (Risikoanalyse und Notfallmanagement), Praxiskurs: Depot- und Ausstellungsplanung) und „Dokumentieren und Forschen“ (Basisseminar).3

2. FachberatungZu den Fachberatungen gehören grundsätzliche museologische Beratun-gen durch den Museumsverband. Hierbei geht es zunächst darum, die Ziele der Museumsregistrierung zu vermitteln. Vorrangige Ziele sind die Implementierung der „Standards für Museen“ und die organisatorische Stärkung der Museen. Die Beratungen werden als kollegiales Gespräch über aktuelle Sorgen und Probleme geführt, der Fragebogen wird einmal komplett durchgearbeitet und es findet ein Rundgang durch das Museum vor und hinter den Kulissen statt. Diese Beratungen werden in Zweier-teams von Mitarbeitern der Geschäftsstelle und Vorstandsmitgliedern des Museumsverbandes für Niedersachsen und Bremen durchgeführt.Neben diesen Beratungen gibt es auch eine Fachberatung „Bewahren“ durch externe Experten aus dem Bereich Restaurierung, ergänzt durch einen Vorab-Fragebogen. Nach der Rückmeldung vom Museum wird ein Beratungsgespräch vor Ort zu den Schwerpunkten konservatori-sches Wissen und Konditionen im Museum durchgeführt.

3. FragebogenDie Museumsregistrierung nutzt standardisierte Fragebögen zur Selbstauskunft der Museen. Es gibt das Antragsformular Museumregis-trierung für den gesamten Bereich der Standards (A) und den Fragebo-gen „Selbsteinschätzung Bewahren“ (B)4.

A) Antragsformular Museumsregistrierung 2013Basis für das Antragsformular sind die Standards für Museen von ICOM und dem Deutschen Museumsbund. Vom Museumsverband wurden die Standards in Basisanforderungen, d. h. in einzelne definierte Anforderungen, übertragen.Die Basisanforderungen zum qualifizierten Personal (Standard 4) sind beispielsweise so formuliert:„Die personelle Ausstattung von Museen geht von kleinen ehrenamt-lich geführten Einrichtungen bis hin zu Häusern mit 100 und mehr Beschäftigten. Entsprechend mehr oder minder differenziert ist die Qualifikation der Mitarbeiter. Die museumsspezifischen Qualifikatio-nen des Personals stellen sicher, dass die Ziele des Museums auf allen Ebenen kontinuierlich erreicht werden, je nach Gattung und Größe.Für alle Arbeitsplätze liegen Aufgabenbeschreibungen vor. Für die definierten Aufgaben sind Anforderungsprofile aufgestellt. Definierte, einheitliche und verbindliche Arbeitsabläufe in den wichtigsten Arbeits-feldern dienen der Sicherung einer gleich bleibenden und zuverlässigen Qualität. Die Regeln für die Arbeitsabläufe werden regelmäßig überprüft.Den Museumsbeschäftigten wird die Möglichkeit eingeräumt, sich durch Fortbildungen weiter zu qualifizieren.Das Museum beteiligt sich nach seinen Möglichkeiten selbst an der Aus- und Weiterbildung von Nachwuchskräften.Dauerhaft einbezogene externe Dienstleistungen Dritter ergänzen Arbeitskapazitäten des Stammpersonals (Gebäudereinigung, Pflege und Wartung von technischem Gerät, Wachdienste, Transporte etc.).Externe Sachkenntnis wird nach Bedarf einbezogen.Fachlicher Austausch der Museen untereinander ist ein Instrument zur eigenen Leistungsverbesserung. Die Vernetzung dient auch unmittelbar den Museumsbesuchern.“

Page 49: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

48 49

Unterschieden wird nach interner Sachkenntnis, externen Dienstleis-tungen und externer Sachkenntnis.

Die Basisanforderungen zum Bewahren (Standard 6) lauten:„Das Museum hat den Auftrag, Zeugnisse der Vergangenheit und der Gegenwart dauerhaft zu erhalten und für die Zukunft zu sichern. Das erfordert besondere Vorkehrungen und spezifische Kenntnisse über Sicherheit, Klima, Materialeigenschaften, Schadensbefund und Scha-densprozesse, Handhabung der Objekte sowie Konservierungs- und Restaurierungsverfahren.Diese grundlegenden und dauerhaften Aufgaben werden ausschließlich von fachkundigem Personal übernommen. Gibt es im Museum kein entsprechendes Fachpersonal zur Betreuung der Sammlungen, werden externe Spezialisten zu Rate gezogen.Das Bewahren von Museumsgut umfasst die Aspekte: Vorbeugen, Konservieren / Präparieren und Restaurieren. Der Vorbeugung kommt eine Schlüsselrolle zu, da sie dazu beiträgt, Schäden an den Objekten zu vermeiden.Die Sicherheit im Museum ist Voraussetzung für den Erhalt der Samm-lung. Das schließt Brand- und Einbruchmeldeanlagen ein.

6.1 Bauliche VoraussetzungenDas Museum verfügt über geeignete bauliche Voraussetzungen zur Bewahrung der Sammlungsbestände (für Ausstellung und Depot). Hierüber existiert ein schriftlicher Bericht (Bauzustandsbericht / facility report). Der nicht ausgestellte Teil der Sammlung ist in geeigneten Räumen (Depot / Magazin / Archiv) geordnet gelagert.• Geeignete bauliche Voraussetzungen (Ausstellung und Depot) – trockene, schädlingsfreie Bausubstanz – stabiles Klima – in Ausstellung – in Depot• Brandschutz / Katastrophenschutz / Arbeitsschutz – Rettungswege, Löschmittel etc. entsprechen Verordnungen – Schutz vor Wasserschäden (Hochwasser, Rohrbruch etc.)

– Evakuierung Besucher / Personal – Rettungsplan für besonders wertvolle Objekte• Diebstahlschutz, Versicherung• Sicherheit der Besucher.“

Die Fragen zu diesen Themen lauten:Gibt es einen Bericht über die baulichen

Bedingungen (Bauzustandsbericht / facility report)?[ ] Ja [ ] Nein

Verfügen Sie über einen aktuellen

Gebäudegrundriss?[ ] Ja [ ] Nein

Verfügt das Museum über ausreichenden und

geeigneten Depotraum für den nicht ausgestellten

Teil der Sammlungen?

[ ] Ja [ ] Nein

Haben Sie für Ihr Museums- oder Depotgebäude

Auflagen des Denkmalschutzes zu erfüllen?[ ] Ja [ ] Nein

Wenn ja, erläutern Sie diese kurz:

Über welche Schutzvorkehrungen (aktiv und passiv z. B. Alarmanlage)

verfügt das Museum?

Verfügt das Museum über ein Sicherheitskonzept? [ ] Ja [ ] Nein

Bestehen schriftliche Regelungen zum Schutz und zur Rettung bei

Notfällen (Notfallplanung, Evakuierungsplanung)?

Für Besucher und Mitarbeiter [ ] Ja [ ] Nein

Für festgelegte Sammlungsgegenstände [ ] Ja [ ] Nein

Erläutern sie kurz die im Notfall zu ergreifenden Maßnahmen:

Belegende Dokumente (mit Nummer der Anlage):

[ ] Bauzustandsbericht (facility report) Nr.

[ ] Gebäudegrundrisse Nr.

[ ] Sicherheitskonzept / Notfallpläne Nr.

[ ] Sammlungspflegekonzept Nr.

Page 50: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

Die Basisanforderungen zu Punkt 6.2 Gebäudemanagement sind fol-gende:„Ein systematisches Gebäudemanagement durch Träger / Eigentümer trägt zu Erhalt und Pflege von Bausubstanz und Sammlungsbestand bei:• Pflege und Wartung• Maßnahmen zur Begrenzung der Energiekosten• Klimakontrolle• Lichtschutz, Luftverschmutzung / Staub• Sicherheit.“

Der Punkt 6.3 Sammlungspflegekonzept hat diese Basisanforderungen:„Regeln und Anleitungen zur Handhabung und Pflege der Sammlungs-bestände sind in einem Sammlungspflegekonzept schriftlich fixiert (max. 10 Seiten Umfang):• Geordnete Lagerung im Depot• Überwachung / Kontrolle• Klare Verantwortlichkeiten• Regelmäßige Schulung / Weiterbildung des Personals.“

Sammlungspflegekonzepte sind für die Mehrzahl der Museen, insbe-sondere die ohne konservatorisch ausgebildetes Fachpersonal, Neuland, helfen jedoch grundlegende Regeln zum Umgang mit der Sammlung zu implementieren.

Das ausgefüllte Antragsformular ist zusammen mit Konzepten und belegenden Dokumenten Teil der jeweils zum 30. Juni des Jahres einzu-reichenden Antragsunterlagen. Die Museen haben hierfür in der Regel ein knappes Jahr Zeit. Die eingereichten Unterlagen werden von der unabhängigen Expertenkommission bewertet.

B) Fragebogen „Selbsteinschätzung Bewahren“ 2013Seit 2011 wird im Bereich Bewahren ein offeneres Verfahren erprobt. Es wurde von Dr. Stephan Kapke, Hannover entwickelt.5 Es umfasst die vier Bereiche: Grundstück (Lage, Gefährdungspotentiale), Gebäu-

de (Grundrisse, Nutzung der Flächen und Gebäudezusammenhänge, Baudaten, Defizite in Infrastruktur, Außenbereich), Sammlungsobjekte (Anzahl, Verteilung auf Objektgattungen, Darlegung von Zustandskon-trollen, vorbeugender Objektschutz) und Personal (Beschäftigungsver-hältnis, Qualifikation, Aufgabenbereiche, Wochenstundenzahl) sowie begleitende, von den Museen einzureichende Unterlagen: Lagepläne und Grundrisse.6 Nach Rücksendung des Fragebogens erfolgt ein Beratungsgespräch vor Ort. Das Museum erhält abschließend einen schriftlichen Bericht.

Anstelle eines Fazits sollen die Erfahrungen in Niedersachsen und Bre-men im Bereich Bewahren zusammengefasst werden:• Es besteht im Bereich Bewahren und im Bereich Sicherheit mehrheit-

lich wenig Routine.• „Es ging ja meistens noch gut.“ Es gibt Museen ohne Versicherung.

Depotsituation: Küchengerät in einem Heimatmuseum (2006). Foto: Hans

Lochmann, MVNB

Page 51: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

50 51

• Es fehlen in einzelnen Bereichen klar geregelte Verantwortlichkeiten.• Oft fehlt der Überblick über die Sammlung. Eine hundertprozentige

Dokumentation des Sammlungsbestandes liegt häufig noch in weiter Ferne.

• Vielfach nicht ausreichende Ressourcen der Museen: – Mangel an qualifiziertem Personal für den Bereich Sicherheit /

Kulturgutschutz in mittleren und kleineren Museen – Mangel an finanziellen Ressourcen – viel Improvisation – Mangel an Zeit (für Schulungen, zum Erstellen von Notfallplä-

nen, für Übungen etc.)• Museumsspezifische Erfordernisse bleiben Trägern oft verborgen. Der

Träger kennt nicht den erforderlichen Aufwand für die Erhaltung des Sachgutes.

• Sammlungsgut ist zum Teil gefährdet, weil das Original nicht mehr die nötige Wertschätzung erfährt (z. B. Wunsch nach „barrierefreier“ Präsentation, Ersatz durch Digitalisate etc.).

• Gezielte Förderprogramme wären hilfreich (Förderung von Doku-mentation, Forschung, Digitalisierung, Sicherheitsanlagen, Depots)

• Ebenso wichtig ist eine Schulung der Museumsteams im Sinne von „Aufklärung“.

Weitere Informationen zur Museumsregistrierung Niedersachsen und Bremen sind im Internet unter www.museumsregistrierung.de zu fin-den.

1 Deutscher Museumsbund e. V. und ICOM Deutschland (Hrsg.): Standards für Museen. Kassel, Berlin, 2006. Download unter: http://www.museumsbund.de/fileadmin/geschaefts/dokumente/Leitfaeden_und_anderes/Standards_fuer_Muse-en_2006.pdf.

2 Der Museumsverband Rheinland-Pfalz startete bereits 2005 ein erstes Projekt der Museumsregistrierung, das aber erst kürzlich einen ersten Durchgang beendete.

3 Die Intensivseminare finden in der Bundesakademie für kulturelle Bildung Wolfen-büttel statt, die Basisseminare und Praxiskurse an wechselnden Orten in Nieder-sachsen.

4 Der Fragebogen „Selbsteinschätzung Bewahren“ besteht in dieser Form seit dem Jahr 2011.

5 Davor gab es einen umfassenderen Fragebogen Bewahren auf der Basis von: Stephan Brunnert und Eckehard von Schierstaedt: Präventiver Exponatschutz in Museen. Fragebogen, Materialien und Beiträge. Münster, 2007 (Materialien aus dem Westfälischen Museumsamt 4). Eingesetzt wurde dieser von Angelika Gervais, Norddeutsches Zentrum für Materialkunde von Kulturgut e. V. (ZMK) am Nieder-sächsischen Landesamt für Denkmalpflege, Hannover.

6 Frage 9 zum vorbeugenden Objektschutz lautet zum Beispiel: „Sind Verbesserun-gen notwendig oder bereits in Planung, wird bei externen Fachleuten Rat einge-holt? (In der Ausstellung – im Depot)“.

Page 52: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz
Page 53: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

52 53

Die Konferenz nationaler Kultureinrichtungen (KNK) wurde am 1. März 2002 auf Initiative des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gegründet und ist ein Zusammenschluss von derzeit 23 Kultureinrichtungen in Ostdeutschland, die als gesamtstaat-lich bedeutend evaluiert wurden. Aufgabe der KNK ist es, den Erhalt und die Erschließung des kulturellen Erbes ihrer Mitglieder weiter zu befördern und zu sichern.1

Bereits seit dem Jahr 2005 befasst sich die KNK mit dem Thema Sicherheit und Katastrophenschutz für Museen, Archive und Biblio-theken. Der Anlass für die Beschäftigung mit diesem Aufgabengebiet waren das Elbehochwasser von 2002 und der Brand in der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar im Jahr 2004. In beiden Fällen waren KNK-Einrichtungen betroffen.

Die KNK hat daraufhin mehrere Workshops mit Fachleuten durchge-führt (2005 in Weimar, 2006 und 2008 in Potsdam, 2009 in Berlin) und zwei große, international besetzte Sicherheitstagungen organisiert (2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund). Diese Veranstaltungen stießen auf großes Interesse und die Teilnehmer äußerten den Wunsch nach Hilfestellung für ihre Kulturinstitutionen. Der Bedarf nach Checklisten und einem Handlungsleitfaden für die eigene Arbeit wurde deutlich. 2006 veröffentlichte die KNK die erste Version eines Handlungsleitfa-dens in gedruckter Form.

Daraus entwickelte die KNK die Idee zu einem digitalen Sicherheitsleit-faden für Kulturgut, um das komplexe Thema Sicherheit für Museen, Bi-bliotheken und Archive nutzerfreundlich und leicht verständlich zugäng-

lich zu machen. Die digitale Ausarbeitung ermöglicht zudem interaktive Komponenten sowie eine ständige Aktualisierung und Optimierung.Durch die Förderung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien konnte dieses Projekt ab 2008 realisiert werden. Der Si-cherheitsLeitfaden Kulturgut SiLK wurde von dem Projektteam beste-hend aus Alke Dohrmann, Almut Siegel und Katrin Schöne erarbeitet und ist ein Angebot, das sich an alle Einrichtungen im deutschsprachi-gen Raum richtet, die Sammlungen jeglicher Art beherbergen. Es dient als Instrument zur Selbst-Evaluation und als umfassendes Nachschla-gewerk zum Thema Sicherheit und Katastrophenschutz für Museen, Archive und Bibliotheken. SiLK berücksichtigt hierbei nicht nur die Themen der Museumssicherheit, wie Schutz vor Brand, Diebstahl oder Vandalismus, sondern auch Aspekte der präventiven Konservierung, beispielsweise Klima, Schadstoffe, Schädlinge oder Licht. Seit April 2010 ist SiLK, der SicherheitsLeitfaden Kulturgut im Internet kosten-frei und ohne Registrierung zugänglich, im April 2012 wurde SiLK mit Fertigstellung und Freischaltung sämtlicher 14 Themenkapitel in seiner ganzen thematischen Breite veröffentlicht.

Ziel des SicherheitsLeitfadens Kulturgut ist es, mögliche Gefahren bewusst zu machen, Handlungsoptionen aufzuzeigen und damit die Sicherheit und den langfristigen Erhalt der Sammlungen, Bauwerke und Anlagen zu gewährleisten.Um dies zu erreichen, werden den Einrichtungen Fachwissen und Erfahrungen zugänglich gemacht, die eine grundsätzliche Sensibilisie-rung für Sicherheitsbelange in den Institutionen bewirken sollen. SiLK macht aber nicht nur Gefährdungen sichtbar, sondern berät die Insti-

SiLK – SicherheitsLeitfaden Kulturgut. Ein Projekt der Konferenz nationaler Kultureinrichtungen

Alke Dohrmann und Almut Siegel

Page 54: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

tutionen durch Empfehlung konkreter Maßnahmen und leistet damit einen grundlegenden Beitrag zur Selbsthilfe. Dabei richtet sich SiLK besonders an kleine und mittlere Einrichtungen ohne spezialisierte Mitarbeiter für den Sicherheitsbereich.

Als ersten Schritt zu einem Sicherheitsleitfaden haben die Projektlei-terinnen Alke Dohrmann und Almut Siegel eine Sicherheitsmatrix erarbeitet, die die inhaltliche Grundlage von SiLK bildet (gesamte Sicherheitsmatrix zum Download unter: www.konferenz-kultur.de/SLF/allgemein/Tabelle_Sicherheitsmatrix.doc). Sie umfasst alle sicher-heitsrelevanten Themen für Einrichtungen mit Kulturgut. Sie ist in drei Teile gegliedert, die sich jeweils weiter unterteilen und auffächern: 1.) „Sicherheit für...“ (Wer und was soll geschützt werden?), 2.) „Schutz vor...“ (Welche Gefahren drohen?) und 3.) „Maßnahmen zur...“ (Wie soll geschützt werden?).

Zusammen mit einem Expertenteam aus Deutschland und der Schweiz – Fachleute aus Wissenschaft und Praxis – wurden die Inhalte der 14 Themenkapitel des SicherheitsLeitfadens ausgearbeitet. In alpha-betischer Reihenfolge sind das: Abnutzung, Allgemeines Sicherheitsma-nagement, Brand, Diebstahl, Erdbeben, Flut, Gewalttaten, Havarien / Unfälle, Klima, Licht, Schadstoffe, Schädlinge, Unwetter und Vandalis-mus.Jedes dieser Themen ist in drei Teile untergliedert: eine Einführung, ein Fragebogen und eine Materialsammlung mit weiterführenden Informa-tionen, der sogenannte „Wissenspool“.Kernstück ist der Fragebogen. Er funktioniert nach dem Ampelprinzip: Je nach Beantwortung der Frage, erfolgt die Bewertung in den Farben Rot (= Mangel) Grün (= Mindeststandard erreicht) oder Gelb (= Dau-ergefahr). Gleichzeitig werden Tipps genannt und – sofern ein Mangel besteht – konkrete Handlungsempfehlungen gegeben.

Der Fragebogen ist interaktiv konzipiert. Anhand der Abfrage einer Vielzahl von Einzelaspekten aus dem jeweiligen Themengebiet wird der Zustand der Einrichtung in Bezug auf das behandelte Risiko erfasst

und darauf abgestimmt eine Liste von Handlungsoptionen erstellt. Querverweise zu anderen Themen und Links zu weiteren Informatio-nen und Materialien ermöglichen es, die Gefahren und ihre Auswir-kungen in der ganzen Komplexität zu erfassen.

Das Ergebnis kann zur weiteren Verwendung als PDF-Dokument abgespeichert werden. Es empfiehlt sich, die Abfrage in regelmäßigen Abständen zu wiederholen, um neue Entwicklungen zu berücksichti-gen sowie die Ergebnisse der Umsetzung empfohlener Maßnahmen zu überprüfen. Aus Sicherheitsgründen werden keine nutzerspezifischen Daten gespeichert, ein Zugriff Dritter auf sensible interne Informatio-nen ist somit nicht möglich.

Alle Themen sind so aufbereitet, dass sie ohne Vorwissen verständlich werden. Einen inhaltlichen Überblick zum jeweiligen Themenkom-plex erhält der Nutzer bereits im Einleitungstext, welcher ihn mit dem grundlegenden Fachwissen in einfacher und verständlicher Form vertraut machen soll. Außerdem können zu den einzelnen Fragen des Fragebogens Erläuterungen zugeschaltet werden, in denen etwa Fach-begriffe erklärt oder notwendige Grundkenntnisse im entsprechenden Spezialgebiet in knapper und übersichtlicher Form vermittelt werden. Um sich mit einem Themengebiet intensiver zu beschäftigen, kann auf zusätzliche Tipps und weiterführende Links zugegriffen werden. Dieses „mehrstufige“ Grundprinzip ermöglicht eine weitgehende fachliche

Abb. 1: Logo SiLK – SicherheitsLeitfaden Kulturgut

Page 55: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

54 55

Präzision und Tiefe bei gleichzeitig allgemeinverständlicher Formulie-rung und reagiert auf die sehr heterogene Zielgruppe der mit Kultur-gutschutz im weitesten Sinne betrauten Personen.Zusätzlich enthält SiLK einen wachsenden „Wissenspool“, der als umfassendes Nachschlagewerk und Informationsquelle zu sämtlichen Fragen der Sicherheit für Museen, Archive und Bibliotheken dienen soll. Hierzu zählen nicht nur Hinweise auf Literatur und Quellen im Internet, sondern etwa auch relevante Normen und Gesetzestexte,

Checklisten und ergänzende Materialien zum Risikomanagement sowie Beispiele für Maßnahmen und Verweise auf Initiativen oder Netzwerke. Ziel ist es, das vorhandene Wissen zugänglich zu machen und zu struk-turieren, um den schnellen Zugriff auf bestehende Unterlagen oder Informationsquellen zu erleichtern sowie die beteiligten Personen und Gruppen nachhaltig zu vernetzen.

Auch wenn 2012 die erste Bearbeitungsphase von SiLK abgeschlossen wurde, versteht sich der Sicherheitsleitfaden keineswegs als „vollendet“. Vielmehr soll SiLK ein „lebendiges“ Instrument bleiben, welches auf die Erfahrungen der Nutzer ebenso wie auf aktuelle Entwicklungen und neue fachliche Erkenntnisse Bezug nimmt. Dank der digitalen Aufbe-reitung ist eine Verbesserung und Ergänzung jederzeit möglich und er-wünscht – dies betrifft insbesondere den Wissenspool. Für die Optimie-rung des Angebots sind wir daher in besonderer Weise auf die Mitarbeit und das Feedback von Nutzern und (Fach-)Öffentlichkeit angewiesen.

SiLK ist über die Website der KNK zugänglich (www.konferenz-kul-tur.de). Auf der KNK-Startseite führt das SiLK-Logo (Abb. 1) auf die Startseite des SicherheitsLeitfadens.

Abb. 2: Ausschnitt aus der Auswertung des Fragebogens Brand1 Informationen zu allen Mitgliedern und aktuellen Projekten sind unter der Adresse

www.konferenz-kultur.de zu finden.

Page 56: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

workshops wer macht ‚kulturgutschutz‘ und wie?

Page 57: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

56 57

Dem Workshop ist ein nahezu ganzer Veranstaltungs- und Vortragstag insbesondere mit der Vorstellung internationaler Projekte im Museums- und Ausstellungsbereich und deren sicherheitstechnischen Randbedin-gungen vorangegangen.Mit Blick auf die vorangegangenen Vorträge konnte der Leiter des Workshops Marco Schmöller mit positivem Erstaunen feststellen, dass im internationalen Bereich im Hinblick auf anlagentechnische Schutzmaßnahmen bezogen auf den Brandschutz (z. B. Brandmeldean-lagen, Löschanlagen u. a. brandschutzrelevante Techniken) ein großes Selbstverständnis im Umgang und beim Einbau solcher Techniken vorherrscht. Dies soll kein negatives Licht auf die deutschen Ausstel-lungshäuser werfen, zeigt jedoch aus Sicht des Verfassers die Herange-hensweise, wie mit derartigen Gebäuden im Ausland umgegangen wird. Hierzulande scheint es, dass allein aus Kostengründen ganzheitliche Maßnahmen nicht weiter verfolgt werden, ohne den Sinn und Zweck der Anlagen umfassend und insbesondere im Sinne der Nachhaltigkeit ausgiebig in Variationen geprüft zu haben.Insofern diente der Workshop weniger einer aktiven ergebnisorientier-ten und gemeinschaftlichen Arbeit, sondern vielmehr als Erfahrungs-austausch über sicherheitsrelevante Aspekte, die bei der Planung und dem Betrieb von Ausstellungshäusern zu berücksichtigen sind. Die beiden Workshop-Leiter, die mehrere Ausstellungsgebäude gemeinsam geplant haben, wirkten sowohl als Moderatoren als auch als Diskussi-onsbeteiligte. Der Schwerpunkt von Herrn Schmöller lag aufgrund seiner Tätigkeit im Bereich des Brandschutzes. Zunächst konnte nahezu übereinstim-mend festgestellt werden, dass die Kommunikation zwischen (Brand-

schutz-)Planern und Architekten, aber insbesondere auch mit dem späteren Nutzer und Betreiber von Ausstellungsgebäuden besonders wichtig und notwendig ist. Je früher im Planungsablauf alle Kernkom-petenzen eines Planungsteams an einem Tisch sitzen, desto besser, güns-tiger und variantenreicher kann eine entsprechende Planung und eine spätere Nutzung des Gebäudes sein.Das Thema Brandschutz führt im Bauwesen oftmals zu kontroversen Diskussionen zwischen allen Beteiligten – nicht nur zwischen Architek-ten und Bauingenieuren. Solche Reibungsverluste sind nicht nur kon-traproduktiv, sondern vermeidbar. Einige Beispiele der Vortragenden zeigten, dass Brandschutz kein „notwendiges Übel“ als Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit eines Projektes ist, sondern dass man bei rechtzeitiger Einbindung eines Brandschutzplaners hervorragende, kreative und sichere Objekte planen und realisieren kann.Der Einleitungsvortrag diente dazu, einen Einblick in die „Sprache des Brandschutzes“ zu geben, da durch eine gemeinsame Sprache Missver-ständnisse im Projektverlauf und somit Konfrontationen zwischen Planern und Genehmigungsbehörden von Anfang an vermieden werden können.Ein multifunktionales, nutzungsspezifisch flexibles Gebäude in Form einer sogenannten „eierlegenden Wollmilchsau“ ist aus brandschutz-technischer und auch architektonischer Sicht grundsätzlich zwar möglich, jedoch ist eine vernünftige, kostenorientierte und nachhaltige Planung dann meist nicht mehr erreichbar. Je eher man die Nutzungs-spezifik konkretisieren kann, desto besser kann man auf die Gebäude-planung eingehen und eine darauf aufbauende objekt- und risikoan-gepasste Planung vornehmen. Dies gilt insbesondere für Gebäude, die sich im Bestand befinden und bei denen aktuelle Rechts- und Nor-

Ausstellungsplanung – Sicherheitsaspekte für AusstellungsmacherMarco Schmöller und Per Pedersen

Page 58: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

menvorgaben nicht oder nur bedingt 1 : 1 angewendet werden können. Konkret heißt das, dass ein maßgeschneidertes, kostenbewusstes und sinnvolles Sicherheits- und Brandschutzkonzept nur dann möglich ist, wenn die Nutzung und die gewünschte Variationsbreite detailliert bekannt sind (Thema: „Nutzung bestimmt den Brandschutz“). So kann man z. B. brandschutztechnische Unterschiede zwischen einem Kunst-gutdepot (mit relativ aufwändigen technischen Maßnahmen) und einer (brandlastmäßig sehr überschaubaren) Bildergalerie / -ausstellung da-hingehend erkennen, dass bei gleichem Sicherheitsniveau unterschiedli-che Planungsansätze und Techniken zur Anwendung kommen.Dass sicherheitstechnische Rahmenbedingungen wie „der Brandschutz“ einen wesentlichen Beitrag für den Kulturgutschutz im eigentlichen Sinn leisten, wurde in der aktiven Workshop-Phase durch die Teilnehmer bestätigt. Ein reines Abarbeiten bzw. Umsetzen von Rechtsvorschriften ohne die Berücksichtigung eines nachhaltigen und schutzzielorientierten Gesamtkonzepts führt in der Regel nicht zum gewünschten Erfolg.Die Vorstellung einzelner Projekte des Architekturbüros Staab aus Berlin hat gezeigt, dass sich im Wandel der letzten 10 bis 20 Jahre insbeson-dere im Hinblick auf Brandschutzvorschriften einiges verändert hat. So konnte z. B. das Museum Georg Schäfer in Schweinfurt ohne innere

Brandwände errichtet werden. Zudem konnten großzügige Lufträume, die innerhalb des Gebäudes miteinander in Verbindung stehen, geschaf-fen werden. Die Lösungen wurden gemeinschaftlich mit den Planern und den Behörden, insbesondere auch unter Beteiligung der Feuerwehr, erar-beitet und führten so zu einem für alle Beteiligten erfolgreichen Ergebnis.Kurze und prägnante Abstimmungen und Festlegungen mit Behörden genügen heute nicht mehr. Wenn Brandschutzmaßnahmen umfassend, in sinnvoller Reihenfolge und Kombination miteinander verknüpft werden und somit dem Zweck des Gebäudes angemessen sind, können nicht nur die bauordnungsrechtlichen Schutzziele, zu dem im Wesent-lichen der Personenschutz zählt, sondern auch ein Sachwertschutz im Sinne des Kulturgutschutzes erfüllt und erreicht werden.Oft wird zu Unrecht behauptet, dass das Bauordnungsrecht den Sach-wertschutz nicht beachtet. Es ist jedoch durchaus möglich und zulässig bzw. notwendig, bauordnungsrechtliche Schutzziele so zu formulieren, dass nicht nur der Personenschutz vorangestellt wird, sondern auch der Sachwert- und Kulturgutschutz. Dieser kann gleichermaßen mit den geplanten Maßnahmen erreicht werden. Es gilt: „Brandschutz = Denk-malschutz = Kulturgutschutz = Sicherheit“. Marco Schmöller präsentierte ein erfolgreiches Beispiel für die Ermög-lichung eines bauordnungsrechtlichen Sicherheitsniveaus trotz formaler Abweichungen: Zur Wiedereröffnung des Kunstmuseums „Kloster Unser Lieben Frauen“ in Magdeburg konnte im Treppenraum (eigent-lich brandlastfreier notwendiger Fluchtweg) eine lebensgroße Giraffe als Tierpräparat aufgestellt werden („Küsse vom König“ von Christiane Möbus, 2011). In Abstimmung mit der Bauordnungsbehörde wurde die Freigabe erteilt, dass für einen definierten Zeitraum diese Ausstel-lungspräsentation (mit betrieblich-organisatorischen Kompensations-maßnahmen) auch im Fluchtweg aufgestellt wurde. Durch die frühzeitige Einbindung von Brandschutz- und Sicherheits-planern kann eine schutzzielorientierte Planung und Betreibung eines Gebäudes ermöglicht werden. Die vernünftige und sinnvolle Kombi-nation aus baukonstruktiven (passiven), anlagentechnischen (aktiven) sowie betrieblich-organisatorischen (interaktiven) Maßnahmen führt zu einem aktiven und nachhaltigen Kulturgutschutz.

Per Pedersen und Teilnehmer des Workshops

Page 59: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

58 59

Der Workshop wurde von acht Personen besucht und von Michael John und Cornelia Regin gemeinsam moderiert. Zu Beginn berichteten die Teilnehmer von den verschiedenen Situationen in ihren Einrichtun-gen.

Bedeutung und Erwartungen

Folgende Fragen wurden den Teilnehmern gestellt:

1. Wie sehen Sie den Stellenwert von Notfallverbünden und welche Motivation haben Sie, sich mit dieser Thematik zu befassen?2. Welche konkreten Erwartungen haben Sie an einen Notfallverbund, und was sollte er aus Ihrer Sicht im Allgemeinen und speziell für Ihre Institution leisten?3. Haben Sie oder hat Ihre Institution bereits Kontakte oder Erfahrun-gen mit einem bestehenden Notfallverbund, die Sie nutzen könnten?

Es konnte festgestellt werden, dass eine hohe Sensibilität für die Vortei-le von Notfallverbünden existiert.

Mögliche Vorgehensweisen zur Etablierung der „Projektidee Notfallverbund“

Herr John erläuterte an dem Beispiel Notfallverbund Dresden die Herangehensweise an die Gründung eines Notfallverbundes. Vorrangi-

ge Ziele sind dabei der Austausch von Erfahrungen und Informationen sowie die praktische Unterstützung der Einrichtungen untereinander in Notfällen, Frau Regin ergänzte Erfahrungen aus Hannover.

Die Teilnehmer berichteten danach über ihre Erfahrungen und die jeweiligen Schwierigkeiten bei der Gründung und des Betriebes von Notfallverbünden. Diese sind insbesondere:

Rechtliche Bedenken der Dienststellenleitung und übergeordneter Träger der Einrichtungen bei der Regelung der gegenseitigen Unterstüt-

Wie gründen wir einen NotfallverbundMichael John und Cornelia Regin

Teilnehmer des Workshops im Casino im Park Glienicke

Page 60: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

zung in Notfällen. Dabei spielen insbesondere die Haftungsfragen bei eventuellen Personen- oder Sachschäden im Einsatzfall eine Rolle. Als Hilfestellung dazu können die bereits bestehenden Vereinbarungen von Notfallverbünden dienen.

Bedenken bezüglich finanzieller Verpflichtungen aus der Tätigkeit des Notfallverbundes, die unter Umständen in zukünftigen Haushaltssi-tuationen nicht mehr abgedeckt werden können. Aus Sicht der Mode-ratoren des Workshops ist es nicht zwingend erforderlich, finanzielle Verpflichtungen in den Vereinbarungen eines Notfallverbundes zu regeln (Beispiel Dresden).

Wer kann und sollte die Gründungsinitiative ergreifen? Wie die Erfahrungen zeigen, ist es sinnvoll, dass eine Gründungsinitiative von einer kleineren Gruppe von angesehenen Verantwortungsträgern der Einrichtungen ausgeht. In Dresden waren dies die Generaldirektoren der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden und der Sächsischen Lan-desbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden. Hilfreich kann auch eine politische Unterstützung („Schirmherrschaft“) von hochrangigen und anerkannten Verantwortungsträgern sein. Die Gründung des Notfallverbundes Dresden wurde beispielsweise durch den Präsidenten des Sächsischen Landtages, Herrn Dr. Matthias Röß-ler, unterstützt.

Die Regelungen der Zuständigkeiten für die Mitarbeit in Notfallver-bünden und zu Sicherheitsfragen sind in einer Einrichtung mitunter unzureichend. Dies liegt meistens nicht an mangelnder Sensibilisie-rung, sondern an zu geringen personellen bzw. finanziellen Ressourcen. Leider hilft in diesem Fall nur eine andere Priorisierung von Aufgaben, um mehr Kapazitäten zu schaffen. Insgesamt beträgt der geschätzte Aufwand für die Mitarbeit in einem Notfallverbund für den Mitarbei-ter (Arbeitsebene) ca. acht Stunden pro Quartal, also weniger als drei Stunden im Monat. Der Dienststellenleiter wird turnusmäßig (jährlich oder alle zwei Jahre) über die Arbeit des Notfallverbundes informiert (Zeitaufwand ca. vier Stunden pro Jahr).

Wer soll teilnehmen? Es ist zu empfehlen, dass sich alle lokalen Archive, Museen und Bibliotheken, unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft, in dem Notfallverbund organisieren. Es können also kommunale Einrichtungen ebenso wie Einrichtungen der Länder und des Bundes sowie Stiftungen und GmbHs eingebunden sein. Übergreifend sollten die lokale Tätigkeit (Stadt-Verbund oder kleinere Regionen) sowie der Schutz von Kulturgut gegeben sein.

Hinweis: Sehr gute Unterstützung bei der Gründung von Notfallverbünden bieten die schriftlich fixierten Erfahrungen des Notallverbundes Leipzig: http://www.zlb.de/aktivitaeten/bd_neu/heftinhalte2012/Bibliotheken010712_BD.pdfsowie die Website des Forums Bestandserhaltung, auf der alle Informationen zu deut-schen Notfallverbünden aufgelistet sind: http://www.uni-muenster.de/Forum-Bestandserhaltung/notfall/verbuende.html

Page 61: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

60 61

Die Notfallplanung ist etwa seit den frühen 2000er Jahren in Samm-lungsbetrieben zunehmend in den Fokus geraten. Es handelt sich hierbei um ein komplexes Aufgabengebiet, das – ähnlich einem tatsäch-lichen Notfallereignis – nur in interdisziplinärer Teamarbeit bewältigt werden kann. Vor der Inangriffnahme des Planungsprozesses ist daher eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Thema nötig. Zum einen, um Strategien zu erlernen, mit denen dieser Prozess in der eige-nen Einrichtung überhaupt in Gang kommen kann (Notfallplanung beginnt meist mit Überzeugungsarbeit), zum anderen, um sich das für die eigentliche Notfallplanung erforderliche Fachwissen anzueignen. Als Informationsquellen lassen sich beispielsweise studentische Abschluss-arbeiten, Fachpublikationen oder Tagungsreferate nutzen, doch häufig mangelt es an der Umsetzung der theoretischen Kenntnisse in die Pra-xis. Das Instrument des Workshops hilft dabei, eine Brücke zwischen Informationsvermittlung und praktischer Anwendung zu bauen.Im Rahmen der 3. Sicherheitstagung der Konferenz nationaler Kultur-einrichtungen (KNK) sollte u. a. ein solcher Workshop mit einer Dauer von 90 Minuten angeboten werden. Frühere Workshops zur Notfall-planung in kulturellen Einrichtungen, beispielsweise an der Fachhoch-schule Köln oder der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, sahen hierfür ein mehrtägiges Programm vor. Bei der inhaltlichen Erarbeitung des Workshops war jedoch nicht nur das stark kompri-mierte Zeitfenster eine Herausforderung, die Dozenten kannten im Vorfeld auch weder den beruflichen Kontext noch den Kenntnisstand der Teilnehmer. Vor diesem Hintergrund musste ein Workshopkonzept entwickelt werden, das auf einer Mischung aus Grundlagenvermittlung und Inten-

sivtraining basierte. So suchte der den Workshop einleitende Vortrag innerhalb von 20 Minuten folgende Fragen zu klären:Wozu dient ein Notfallplan?Wie setzt sich sein Inhalt zusammen?Wie organisiert man den Planungsprozess?

Die Informationen konnten nur einen groben Überblick vermitteln. Für die Vertiefung des Themas erhielten die Teilnehmer eine Litera-turliste mit ausgewählten Publikationen (siehe Anhang). Im Anschluss wurde die Gruppe in drei Einheiten geteilt und mit unterschiedlichen Aufgaben betraut:

Gruppe A Erarbeitung eines Ablaufplans für den Notfall nach einem vorgegebenen Szenario

Gruppe B 1/2 Kriterien für die Auswahl von Objekten mit Bergungspriorität bestimmen / Objektkarte für die Bergung konzipieren

Gruppe C Zusammenstellung einer Notfallbox sowie Klärung von Fragen des optimalen Standortes, der Logistik und der Pflege der Box

Für die Bearbeitung der einzelnen Aufgaben hatten die Gruppen jeweils 30 Minuten Zeit. Das Notfallszenario (Tauwassereinbruch) der Gruppe A nahm konkreten Bezug auf den Veranstaltungsort Schloss Glienicke. Auch die Konzeption der Notfallbox sollte spezifisch für die Samm-lung und den Standort sein. Gruppe C inspizierte daher während der Aufgabenbearbeitung die Schlossräume und Objektmontagen. Die Lösung der Gruppenaufgabe B hatte keinen unmittelbaren Ortsbezug, sondern sollte allgemeingültige Ergebnisse liefern. Neben den ausführ-

Praktische Anleitung zur Erstellung eines NotfallplansChristoph Wenzel und Friederike Waentig

Page 62: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

lichen Aufgabenbeschreibungen standen Materialien, wie Grundriss- und Lagepläne, Schlossführer, Satzung und Organigramm der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG), zu der das Schloss Glienicke gehört, zur Verfügung. Während der Arbeitszeit wurden die Gruppen intensiv durch die Dozenten betreut und, wo nötig, in die Richtung der angestrebten Lösung gelenkt. Anders im Fall der Gruppe A: Um die gedankliche Übung realistischer wirken zu lassen, wurden regelmäßig Ereignisse in die Gruppe gerufen, die das Notfallszenario zusätzlich komplizieren und Stress erzeugen sollten.Im Anschluss fanden sich die Teilnehmer wieder zusammen, um die Ergebnisse ihrer Gruppenarbeit zu präsentieren. Jeder Gruppe stan-den dafür zehn Minuten zur Verfügung. Trotz versuchter Ablenkung schilderte Gruppe A einen vorbildlichen Ablaufplan, der nur um kleine Details ergänzt werden musste. Gruppe B1 hatte sich im Zuge ihrer Kriteriensammlung in intensive Diskussionen verstrickt, die insbe-sondere von zwei Teilnehmern bestimmt wurden. Ihre Präsentation enthielt neben richtigen auch ungeeignete Kriterien und nicht alle der

erwarteten Ergebnisse wurden erreicht. Die Objektkarte der Gruppe B2 hingegen entsprach recht präzise dem anvisierten Resultat. Zuletzt erläuterte die Gruppe C ihre Gedanken zu Logistik, Zuverlässigkeit und Übersichtlichkeit einer Notfallbox, die von den Dozenten nur um wenige Aspekte ergänzt werden mussten.Sichtlich die größte Freude bereitete die Lösung der Aufgabe A. Die Teilnehmer fügten sich bereitwillig in die Rollen, die im Szenario beschrieben wurden und kamen zu einem überraschend guten Ablauf-plan. Doch auch das nicht optimale Ergebnis der Gruppe B1 hatte einen lehrreichen Effekt: Die Vorbereitung auf einen Notfall muss mit genügend Vorlauf und in „friedlichen Zeiten“ geschehen. Kommt es in einer Notsituation erst zu langwierigen Diskussionen, bleibt weniger Zeit für das dringend erforderliche und zielgerichtete Handeln. Trotz der kurz angesetzten Workshopdauer gewannen die Teilnehmer in der Gruppenarbeit intensive Einblicke in jeweils einen von drei wichtigen Bausteinen eines Notfallplans. Der Kenntniszuwachs beschränkte sich jedoch nicht auf die Ergebnisse der eigenen Gruppenarbeit, dank der abschließenden Präsentations- und Diskussionsrunde profitierten letzt-lich alle Mitwirkenden auch von den Lösungsansätzen ihrer Workshop-kollegen.

Unser großer Dank gilt dem SiLK-Projektteam für die Organisation der Räumlichkeiten und insbesondere Frau Dr. Schöne für die kurzfristige Lösung technischer Probleme. Außerdem danken wir Herrn Ecker-mann, der uns bei der Betreuung der Gruppenarbeit unterstützte sowie Herrn Heincke und Frau Fontaine (alle Mitarbeiter der SPSG) für die unkomplizierte Bereitstellung wichtiger Informationen zu Standort und Sammlung.

Teilnehmer des Workshops bei der Gruppenarbeit in den Räumen des

Schlosses Glienicke

Page 63: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

62 63

Literaturliste

Gedruckte PublikationenDorge, Valerie / Jones, Sharon L.: Building an Emergency Plan. A Guide for Museums

and Other Cultural Institutions. Los Angeles 1999Kießling, Rickmer: Notfallvorsorge in Archiven. In: Glauert, Mario / Ruhnau, Sabine

(Hrsg.): Verwahren, Sichern, Erhalten – Handreichung zur Bestandserhaltung in Archiven. Potsdam 2005

Lord, Allyn / Reno, Carolyn / Demeroukas, Marie: Steal This Handbook! A Template for Creating a Museum‘s Emergency Prepardness Plan. Jackson 1994

Wenzel, Christoph: Notfallprävention und -planung für Museen, Galerien und Archi-ve. Kölner Beiträge zur Präventiven Konservierung, Bd. 1. Köln 2007

PDF-DownloadsCollections Australia Network: Be Prepared – Guidelines for small museums for writing

a disaster preparedness plan, 2000http://www.collectionsaustralia.net/sector_info_item/2Dorge, Valerie / Jones, Sharon L.: Building an Emergency Plan. A Guide for Museums

and Other Cultural Institutions. Los Angeles 1999http://www.getty.edu/conservation/publications_resources/pdf_publications/emergen-

cy_plan.pdfHekmann, Willem (Hrsg.): ICOM-ICMS, Handbook on Emergency Procedures. 2010http://network.icom.museum/fileadmin/user_upload/minisites/icms/pdfs/English.pdfLWL-Archivamt, Musternotfallplanhttp://www.lwl.org/waa-download/pdf/Musternotfallplan.pdf

Page 64: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

Entsprechend der allgemein anerkannten Definition von Andreas Burmester, Direktor des Doerner Institutes / Bayerische Staatsgemäl-desammlungen, von 2004 zielt die Präventive Konservierung auf die langfristige Erhaltung ganzer Sammlungsbestände und umfasst primär indirekte Maßnahmen, durch welche das Umfeld der Objekte beein-flusst wird. Hierfür sind in einem ganzheitlichen Ansatz sämtliche Risiken bzw. Gefährdungsfaktoren sorgsam zu analysieren, zu bewerten und zu minimieren.Zu betrachten sind neben den im Rahmen der Tagung der Konferenz nationaler Kultureinrichtungen (KNK) primär fokussierten plötzlichen Schadensereignissen, welche zu gravierenden Beschädigungen bis zum Totalverlust führen können (Katastrophen, Diebstahl, technisches Ver-sagen), auch die langsam fortschreitenden Zerfallsprozesse infolge von ungünstigen Umgebungsbedingungen (z. B. Klima, Licht, Abnutzung) und ebenso die im Alltag häufig schadensauslösenden Hintergrundfak-toren wie Fahrlässigkeit, Unwissenheit, Planungsmängel oder ungeklär-te Zuständigkeiten.Die Präventive Konservierung kann aufgrund ihrer Komplexität, aber auch aufgrund der für die praktische Umsetzung notwendigen Imple-mentierung in sämtlichen institutionellen Abteilungen und Prozessen nur in interdisziplinärer Zusammenarbeit umgesetzt werden, wobei die enge Verzahnung der Themenbereiche und die gegenseitige Beeinflus-sung der Einzelkomponenten zu beachten ist.Im Rahmen des Workshops wurde daher die Frage diskutiert, wie die Kompetenzen und Zuständigkeiten für diesen Aufgabenbereich bzw. die einzelnen Teilbereiche heute in den Institutionen verteilt sind bzw. verteilt sein sollten, um kompetent und in der Umsetzung wirksam und

sinnvoll vertreten zu werden. Es wurde festgestellt, dass die Anliegen und die Notwendigkeit der Präventiven Konservierung als langfristig wirksames und wirtschaftliches Mittel mittlerweile in Museen, Biblio-theken und Archiven weitgehend anerkannt sind.

Für die Präventive Konservierung sind derzeit die Restauratoren zuständig, die das Aufgabengebiet häufig zusätzlich zu ihren kurativen Aufgaben wahrnehmen. In wachsendem Maße wird das zunehmend professionalisierte Gebiet als eigenständige strategische Aufgabe bzw. Leitungsaufgabe verstanden und entsprechend institutionalisiert, wobei

Tekla Krebs (stehend) und Teilnehmer des Workshops

Grundlagen der Präventiven KonservierungTekla Krebs und Almuth Corbach

Page 65: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

64 65

es für die wirksame Umsetzung notwendig ist, den Aufgabenbereich mit entsprechenden Entscheidungskompetenzen auszustatten. Um abteilungsübergreifende Maßnahmen realisieren zu können, ist die Verankerung des Arbeitsziels „Bestanderhaltung“ als zentrale Aufgabe und ethische Grundhaltung in der Leitungsebene der Institutionen und ihrer Träger eine unverzichtbare Grundbedingung.

Intensiv diskutiert wurde der Hinweis aus dem Kreis der TeilnehmerIn-nen, dass die Forderungen der Präventiven Konservierung bei der Planung von Ausstellungen teilweise einseitig zugunsten der mobilen Exponate und dabei zu Lasten der baulichen, denkmalgeschützten Hül-le vertreten würden. Diskutiert wurde, ob hier tatsächlich ein inhaltli-cher Widerspruch oder vielmehr ein Kommunikations- bzw. Machtver-teilungsproblem vorliegt. Denn im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes hat die Präventive Konservierung natürlich auch die historische Ge-bäudesubstanz zu berücksichtigen. Anhand dieses Beispiels zeigte sich deutlich, dass inhaltliche Kompetenz und Entscheidungskompetenz in ausgewogener Art und Weise verteilt sein müssen, um zu nachhaltigen Lösungen zu kommen, und dass Abwägungen und Kompromissfindun-gen wesentliche Aspekte der Entscheidungsprozesse zum größtmögli-chen Vorteil für die Bestandserhaltung im Ganzen darstellen.

Page 66: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

block 3 ausstellungsevents und erlebniskultur – neue herausforder ungen für den kulturgutschutz!?

Page 67: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

66 67

Das Bewahren von Kunst- und Kulturgütern hat für den Kulturlogisti-ker genauso wie für die Verantwortlichen in Museen die oberste Priori-tät, da die meisten Werke einmalig und unersetzlich sind. Der Umgang mit Kunst- und Kulturgütern bringt daher immer neue Herausforde-rung mit sich, da kein Transport wie der andere ist. Ein Logistikspezia-list für besonders sensible und hochwertige Transport- und Lagergüter muss somit für Museen, Galerien und Sammler Dienstleistungen und

Sicherheitsaspekte im Leihverkehr Hans-Ewald Schneider

Versicherer

Rechtsexperte

Lagerhalter

Sicherheits- experte

Kunstsach- verständiger

Frachtführer/Spediteur

Ingenieur/Techniker

Ausbilder

IT-ExperterLuftfracht-

Experte

Zollexperte

Kultur- logistiker

Abb. 1: Aufgabenbereiche eines Kulturlogistikers

individuelle Lösungen auf höchstem Niveau anbieten. Dazu gehören luftgefederte und laderaumklimatisierte Fahrzeuge, Standard- und Spezialverpackungen und maßgeschneiderte Transportverpackungen, die minimale klimatische und mechanische Risiken garantieren und die Sicherheit im Bereich der Kunst- und Kulturlogistik optimieren.Die Grafik (Abb. 1) stellt die Bereiche dar, in denen ein Kulturlogisti-ker heute agiert und über eine umfangreiche Expertise verfügen muss.

Die folgende Aufstellung (Abb. 2) gibt einen Überblick über einige Risiken, mit denen sich Logistiker im Bereich der Kulturlogistik ausein-andersetzen müssen.

Im weiteren Verlauf wird insbesondere auf die Sicherheitsrisiken und deren Minimierung im Bereich des Leihverkehrs eingegangen.

Maßnahmen zur Risikominimierung beim Personal

Jedes Sicherheitskonzept steht und fällt mit der Zuverlässigkeit des eige-nen Personals. Bei der Personalauswahl sollte durch eine gewissenhafte Bewerberauswahl, Einsicht in das polizeiliche Führungszeugnis und / oder ggf. einer Überprüfung gemäß § 7 des Luftsicherheitsgesetzes die Zuverlässigkeit des Personals eingehend geprüft werden.Darüber hinaus muss das Personal in regelmäßigen Abständen in verschiedenen Bereichen (intern und extern) geschult (z. B. Sicherheits- und Fahrerschulungen) und weitergebildet werden.

Page 68: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

Maßnahmen zur Risikominimierung während des Transportes und der Installation

Mögliche Gefahren, die während des Transportes oder der Installation eines Objektes auftreten können, sind Beschädigungen durch Stoß- und Schwingungsbelastungen sowie Diebstahl.Eine Lösung zur Minimierung dieser Risiken ist der Einsatz von inno-vativen Verpackungslösungen, die speziell für die Kulturlogistik konzi-piert wurden. Hierzu zählt z. B. die Q+ Kiste, eine äußerst hochwertige Klimakiste, die einen optimalen Schutz für empfindliche und hochwertige Objekte darstellt. In Zusammenarbeit mit Restauratoren entwickelt, bietet sie einen höchsten Klimaschutz, der mit einer passiven Wärmedämmung er-reicht wird. Über eine gewichtsabhängige Elastomerdämpfung kann eine Verringerung der Stoß- und Schwingungsbelastung in alle Richtungen von mindestens 75 % erreicht werden. Außerdem können maßgebliche Daten (Luftfeuchte, Schwingungsbelastungen, LUX-Zahl, Temperatur etc.) per Data-Logger überwacht und dokumentiert werden. Tests, die von unabhängigen Instituten mit der Q+ Kiste durchgeführt wurden, haben ergeben, dass nach Absenkung der Außentemperatur von 20 °C auf 1 °C die Temperatur in der Klimakiste während 24 Stunden nur um 5 °C sank. Die relative Luftfeuchte in der Q+ Kiste schwankte während des gleichen Zeitraumes nur um 4 Prozentpunkte, wobei die relative Luftfeuchte außen zunächst um 15 Prozentpunkte stieg und dann um 40 Prozentpunkte auf 30 Prozent sank. Bei einem Feuertest unter direktem Flammeneinfluss und einer Außentemperatur von über 700 °C blieb die Q+ Kiste für mehr als eine Stunde klimastabil.

Um zu verhindern, dass die Kunstobjekte unsachgemäß behandelt wer-den, sollte das Handling nur durch speziell geschultes Personal erfolgen. Darüber hinaus sollten nur Geräte eingesetzt werden, die den hohen Anforderungen genügen bzw. speziell dafür entwickelt wurden.

Eine permanente Kontrollmöglichkeit während des Transportes stellt ein GPS-Ortungssystem dar, mit dem die Fahrzeuge ausgestattet sind.

Neben der Ortung der Fahrzeuge ermöglicht dies auch kurzfristige Streckenoptimierungen.

Für die Fahrer der Transporter sollte ein Handbuch erstellt werden, das wesentliche Prozesse beschreibt, die beachtet werden müssen, wenn hochempfindliche Güter transportiert werden. Sicherheitsaspekte,

Schock- und Vibrations-belastung

Direkte Beschädigung

Wechsel von Temperatur und Luftfeuch-tigkeit

Diebstahl

Zoll/Einfuhr-umsatzsteuer

Hohe Kosten

• Stoßbelastung durch Handling• Schwingungsbelastung duch Transport

• Mechanische Schäden• Chemische und biologische Schäden,

Pilz-, Bakterien- und Insektenbefall

• Ungünstige Klimabedingungen• Kurzfristige Klimaveränderung

• Während des Transports• Während der Installation• Während der Lagerung

• Hohe Zölle oder Auflagen als Hindernis

• Ausstellung nicht finanzierbar

Risiken

Ris

iken

im L

eihv

erke

hrFi

nanz

ielle

Ris

iken

Abb. 2: Risiken im Leihverkehr

Page 69: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

68 69

wie die Positionierung der Kunstgegenstände im Laderaum oder die ordnungsgemäße Sicherung des Fahrzeugs, sind dabei ein wesentlicher Bestandteil. Das Handbuch dient als verbindliche Anweisung, nach der die Fahrer geschult werden und die sie befolgen müssen.

Maßnahmen zur Risikominimierung während der Lagerung

Typische Gefahren, die während der Lagerung von Kunst- und Kultur-gütern auftreten können, sind ungünstige Klimabedingungen, Dieb-stahlgefahr, chemische und biologische Schäden sowie Brandgefahr. Eine kunstgerechte Lagerung ist nur dann gegeben, wenn optimale Klimabedingungen für die eingelagerten Objekte geschaffen wurden und ein schwankungsfreies Klima in den Lagerräumen gewährleistet ist. Hervorragende Ergebnisse lassen sich beispielsweise mit umweltfreund-lichen Systemen, wie der Energieversorgung per Geothermie erzielen. Die Kunstlager müssen mit einer Brandmeldeanlage mit direkter Aufschaltung zur Feuerwehr und einem modernen Feuerlöschsystem ausgerüstet sein.

Neueste Sicherheitseinrichtungen wie Online-Zutrittskontrollen, Be-wegungsmelder, HD-Kameratechnologie und Infrarot-Lichtschranken sowie ein Sicherheitssystem der VdS-Sicherheitsklasse C, SG31 sind zu beachten.

Entsprechend dem Fahrerhandbuch ist auch für die Lagermitarbeiter ein Handbuch zu erstellen, in dem wesentliche Prozesse der Lagerung festgeschrieben sind. Die Systematisierung von Prozessen trägt erheb-lich zur Sicherheit im Lager bei. Im Handbuch, das für jeden Lagermit-arbeiter zugänglich ist, sind Zugangsberechtigungen, Inventurvorschrif-ten, Handhabungsvorschriften und weitere Themen rund um das Lager beschrieben.

Maßnahme zur Risikominimierung während des Transportes und der Lagerung

Jede Lager- und Transportbewegung sollte per Scanner erfasst werden. Die lückenlose Erfassung sämtlicher Prozesse ermöglicht die Nach-verfolgung aller Objekte von Tür zu Tür bzw. von Nagel zu Nagel. So können jederzeit Bestandsübersichten erstellt und ausgewertet werden. Des Weiteren ermöglicht die Erfassung mit dem Scanner eine einfa-che sowie genaue Durchführung von Inventuren. Sie stellt somit eine effiziente Lösung für die Kulturlogistik dar und trägt zur Risikomini-mierung im Leihverkehr bei.

Zum Abschluss sei ein Hinweis zur Vergabepraxis der öffentlichen Hand gegeben. Die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) ist Ba-sis für öffentliche Ausschreibungen durch städtische Vergabeämter. Sie enthält allgemeine Angaben dazu, wie öffentliche Aufträge zu vergeben sind. Die in § 2 und § 25 angegebenen Punkte, in denen auf die Quali-fikation und die Qualität der Leistungserbringer eingegangen wird, sind definitiv sinnvolle Vorgaben, die sich relativ leicht umsetzen lassen. Ins-besondere § 25: „Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entschei-dend“ sollte von den Auftraggebern beherzigt werden. Problematisch ist § 8 zu bewerten, da er im Bereich der Kunst- und Kulturlogistik nicht immer einfach umzusetzen ist. § 8 besagt u. a., dass die Leistung ein-deutig und erschöpfend zu beschreiben ist. Der Umfang der Leistungen kann sich im Verlaufe der Leistungserbringung ständig verändern und die Anforderungen an den Transport hochwertiger Güter müssen ggf. sich ständig ändernden Umständen angepasst werden.

1 Sicherungsklasse C, SG3 (VdS-Sicherungsklasse) verfügt über einen hohen Schutz gegen Überwindungsversuche. Es muss eine vollständige Außenhaut- sowie eine Fallenüberwindung vorgenommen werden. Zusätzlich sind Türen und Wände auf Durchstieg zu überwachen.

Page 70: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

In diesem Beitrag werden zwei Formen von „Mega-Events“ in Museen vorgestellt und im Hinblick auf ihre sicherheitsrelevanten Auswirkun-gen beleuchtet: Sonderausstellungen mit großem Besucherzuspruch und die „Lange Nacht der Museen“.

Sonderausstellung als Mega-Event

Beispiele für Sonderausstellungen, die in Einrichtungen der Staatlichen Museen Berlin als Mega-Events inszeniert wurden und einen großen Besucherandrang ausgelöst haben, sind die Ausstellungen „Das MoMa in Berlin“ in der Neuen Nationalgalerie 2004 und „Gesichter der Renaissance“ im Bodemuseum 2011.Diese Form von Sonderausstellung hat den gewünschten Effekt, Kunst-werke in einem Zusammenhang zu zeigen, der sonst nicht ausgestellt wird und großes Besucherinteresse erwarten lässt. Doch was ist zu beachten, damit Mega-Events nicht der Museumsethik des Bewahrens widersprechen? Im Folgenden werden einige Risiken angesprochen, die bei solchen Ausstellungen zusätzlich entstehen und bei der Planung beachtet werden sollten.

In großen Sonderausstellungen werden häufig besonders wertvolle Leihgaben aus bedeutenden Museen der Welt gezeigt, um ein großes Besucherinteresse zu erzeugen. Von Seiten der Leihgeber können des-halb besondere Forderungen bezüglich der Präsentation und Sicherung der Exponate in der Ausstellung erhoben werden, die zusätzliche Ins-tallationen notwendig machen. Diese ergänzenden Maßnahmen, z. B.

im Bereich Videotechnik, greifen in ein bestehendes Sicherheitskonzept ein. Es muss sichergestellt werden, dass es nicht zu Fehlfunktionen und damit zu Sicherheitslücken kommt.

Ein Problem sind die knapp kalkulierten Zeiten für den Ausstellungs-auf- und -abbau. Der Stress, der bei der zeitlich gedrängten Anlieferung entsteht, erschwert den sorgsamen Umgang mit den kostbaren Expona-ten und kann Sicherheitslücken vor allem im Diebstahlschutz entstehen lassen. Hierbei ist auf das möglicherweise gering ausgeprägte Sicher-heitsbewusstsein der beteiligten Personen zu achten. So entdeckte der Autor bei einer von ihm mitbetreuten Ausstellung einen Zettel an der Eingangstür mit Angaben zu den Objekten und ihren Standorten in der Ausstellung, der zusätzlich die Transportfirmen, Anlieferungszeiten und die jeweiligen Versicherungswerte enthielt. Solche Informationen dürfen nicht relativ frei zugänglich sein.

Für Sonderausstellungen, die durch massive Werbemaßnahmen zu Mega-Events inszeniert werden, ist ein differenziertes Konzept zum Umgang mit der Öffentlichkeit zu entwickeln, das Maßnahmen für die Themen Pressekonferenz, Eröffnungsveranstaltung, Umgang mit Prominenz und großer Besucherandrang enthält.

Pressekonferenzen für Sonderausstellungsevents ziehen eine große An-zahl Pressevertreter an. Alle teilnehmenden Journalisten sollten sich im Vorfeld anmelden müssen. Der Vorabbesuch in der Ausstellung sollte in möglichst kleinen Gruppen stattfinden und nur unter Führung möglich sein. Auch das Verhalten der Journalisten muss kritisch beobachtet wer-

Mega-Events in Museen. Wie viele „Unsicherheiten“ bringen Blockbuster in Museen?

Hans-Jürgen Harras

Page 71: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

70 71

den. In einem Fall hatten Journalisten einer großen deutschen Zeitung mögliche Szenarien für Attacken auf Kunstwerke während der Pressebe-sichtigung inszeniert und fotografiert, um diese Fotos mit Beschreibung zu veröffentlichen – eine Einladung für Nachahmer.

Zusätzlich ist zu beachten, dass Ausstellungen mit hoher Medien-präsenz Ziel von politisch oder anderweitig motivierten Demonst-rationen und Angriffen werden können, ohne dass ihr Thema direkt etwas mit dem Demonstrationsanlass zu tun haben muss. Bei der MoMa-Ausstellung wurde eine Demonstration im Sinne eines Flash-Mobs organisiert, die die Besetzung der Ausstellung als Protest gegen vermeintlich zu hohe Eintrittspreise zum Ziel hatte und bei der durch massenhaften Menschenandrang innerhalb kürzester Zeit das Sicher-heitspersonal unwirksam gemacht werden sollte: „MoMa für alle – aber umsonst“.

Bei der Eröffnung eines Events ist von einem großen Interesse und vielen Gästen auszugehen. Diese müssen betreut und gesteuert werden, um auf der einen Seite einen angenehmen Besuch und auf der anderen Seite die Sicherheit für die ausgestellten Exponate zu gewährleisten. Daher muss ausreichend Personal zur Verfügung stehen. Die Besu-cherzahlen werden limitiert durch bauordnungsrechtliche Regelungen, Kapazitäten der Fluchtwege, der Klimaanlagen und andere Faktoren. Die Staatlichen Museen Berlin sind dazu übergegangen, mehrere Eröffnungsveranstaltungen durchzuführen, um die Personenanzahl je Veranstaltung im überschaubaren Rahmen zu halten. Eine weitere Pro-blematik ist das Essen und Trinken, das zu den Eröffnungen gereicht wird und das nicht in die Ausstellungsräume oder andere Räume mit empfindlicher und zu schützender Ausstattung gelangen darf.

Events ziehen in größerem Maße als andere Ausstellungen prominente Personen an. In Einzelfällen, z. B. beim Besuch hochrangiger Politiker, müssen die Ausstellungen dann für den normalen Besucherverkehr ge-sperrt werden. Zusätzliche Schließzeit ist einzuplanen, wenn in einigen Fällen – je nach Sicherheitsstufe des hochrangigen Besuchers – Spür-

Ausstellung „Gesichter der Renaissance“, Bode-Museum Berlin 2011

Page 72: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

hunde die Räume zuvor auf Sprengstoff überprüfen müssen. Hierfür sind zusätzliche Absperrmaßnahmen sowie Restriktionen bei der Zugangskontrolle für die Ausstellung erforderlich.

Eine negative Stimmung bei den Besuchern sorgt nicht nur für einen Imageschaden der jeweiligen Einrichtung, sondern kann z. B. durch verstärkte Vandalismushandlungen direkt sicherheitsrelevante Auswir-kungen in der Ausstellung haben.Für eine Steuerung der Besucherströme ist ein differenziertes Ticket-management vorzunehmen. Dazu gehört, dass neben dem normalen Verkauf an der Kasse vor Ort auch ein Online-Kauf von Tickets für bestimmte Zeitfenster angeboten wird. Mit Hotels und Reiseunterneh-men können Paket-Angebote erarbeitet werden, die den Besuch von Gruppen regeln. Ein kaum zu verhinderndes Problem ist der Schwarz-markt für Tickets, der sich vor den Museen und Ausstellungshäusern bildet. Er kann nur eingeschränkt werden, indem eine Höchstabgabe von Tickets festgelegt wird.Trotz aller Maßnahmen werden sich vor den Museen lange Schlangen von Besuchern bilden, die in irgendeiner Form betreut werden müssen, um die Menschen „bei Laune“ zu halten. Dazu ist es insbesondere bei schlechtem Wetter hilfreich, wenn sogenannte „Schlangenbeschwörer“, wie Stelzen-läufer, Straßenkünstler oder Musiker die Wartenden unterhalten.

Durch das Angebot von „VIP-Tickets“ zu einem höheren Preis können sich besonders ungeduldige Personen einen vorzeitigen Museumsein-tritt erkaufen.Lange Wartezeiten oder ein Verkaufsstopp von Tickets können bei den Besuchern zu großem Frust führen. Daher ist es sinnvoll, ein Beschwer-demanagement aufzubauen, damit die Veranstalter auf eingehende Klagen und negative Äußerungen angemessen reagieren zu können.

Ein großer Besucherandrang macht zusätzliche Öffnungszeiten erfor-derlich, was mit einer hohen zeitlichen Mehrbelastung für die Muse-umsaufsichten verbunden ist. Hinzu kommen klimatische Belastungen durch eine hohe Besucherzahl.

Um die Auswirkungen sowohl für das Personal als auch für die Expo-nate in einem vertretbaren Rahmen zu halten, ist es notwendig eine Limitierung der Besucherzahl festzulegen. Zur ersten Orientierung bei der Festlegung dieser Zahl dienen die vor Ort geltenden Betriebs- und Versammlungsstättenverordnungen. Diese gehen in der Regel von maximal einem Besucher pro Quadratmeter aus. Zu berücksichtigen ist insbesondere die Kapazität der nutzbaren Rettungswege vor Ort: Breite 1,20 m für 200 Besucher, Staffelung in 60 cm-Schritten (je weitere 100 Besucher.)Ein weiterer limitierender Aspekt ist die Kapazität der örtlichen Klimatechnik zur Kompensation der durch die Besucher eingetragenen Wärme und Feuchtigkeit.1 Darüber hinaus sollte beson-ders darauf geachtet werden, dass die Personendichte für den einzelnen Besucher angenehm bleibt, so dass er sich die Ausstellung in Ruhe ansehen kann.

Lange Nacht der Museen

Die Lange Nacht der Museen ist eine Form von Museumsevent, das in mehreren Punkten deutliche Unterschiede zum normalen Muse-umsalltag aufweist. Das jeweilige Museum dient als Treffpunkt für Gruppen, die die Lange Nacht gemeinsam erleben wollen und für die das Gruppenerlebnis im Mittelpunkt steht. Die zusätzlich angebotenen und stark nachgefragten Veranstaltungen finden häufig in Räumen statt, die dafür zu klein oder nicht geeignet sind. Kulinarische Angebote erhöhen die Gefahr der Verschmutzung von Objekten und kostbaren Inneneinrichtungen. Durch das hohe Besucheraufkommen kann es zudem zu einer Überbeanspruchung der Klimaanlagen kommen. Eine ungünstige Witterung, vor allem Regen, und Zusatzinstallationen in den Räumen (z. B. Bühnen- und Beleuchtungstechnik) stellen eine zusätzliche Belastung der Klimatechnik dar.

Ein besonderes Problem ist die starke zeitliche Belastung der Museums-aufsichten. Zusätzlich zu den täglichen Öffnungszeiten von z. B. 10.00 bis 18.00 Uhr gibt es eine Öffnung z. B. von 18.00 bis 02.00 Uhr, die

Page 73: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

72 73

ebenfalls mit Aufsichtspersonal besetzt werden muss. Ebenso muss am Folgetag das Museum bereits um 10.00 Uhr wieder seine Ausstellungs-räume innerhalb der üblichen Öffnungszeiten den Besuchern zugäng-lich machen. Die Folge ist, dass vermehrt Museumsaufsichten zum Einsatz kommen, die mit den örtlichen Gegebenheiten und Anforde-rungen nicht vollständig vertraut sind, und das bei gleichzeitig maxima-lem Besucheraufkommen.Alle genannten Punkte sind in der Planung und Vorbereitung einer Langen Nacht der Museen zu berücksichtigen. Zusatzveranstaltungen sind auf ihre Durchführbarkeit in den geplanten Räumen hin zu über-prüfen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei der Organisation von Events in Museen der Schutz der Exponate nicht außer Acht gelassen werden darf bei der gleichzeitigen Gewinnung möglichst vieler Besu-cher.

1 Günter S. Hilbert, Sammlungsgut in Sicherheit, Berlin 2002, S. 142, 170, 211.

Page 74: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

Landeshaftungen

In den jeweiligen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland gibt es sehr unterschiedliche Landeshaftungen mit ungleichen Deckungs-umfängen. Zwei Bundesländer (Bayern und das Saarland) verfügen über keine Landeshaftung.Es gibt Landeshaftungen, die zumindest auf dem Papier in ihrem De-ckungsumfang einer All-Risk-Versicherung, also einer kommerziellen Kunstversicherung, gleichen. Es gibt jedoch auch Landeshaftungen, die eine sehr viel eingeschränktere Deckung beinhalten.Als Beispiel sei hier die Landeshaftung des Freistaates Sachsen aufge-führt: Die sächsische Landesregierung erlaubt z. B. ihren Museen zu eigenen Ausstellungsprojekten die Eindeckung einer eigenen kommer-ziellen Versicherung für alle anfallenden Transporte. Diese Landeshaf-tung bezieht sich demnach ausschließlich auf den stationären Teil einer Ausstellung. Jedoch gibt es auch hier eine elementare Einschränkung, da die Landeshaftung lediglich die Kosten von möglichen Restaurierungen im Schadensfall trägt. Die viel kostenintensivere Forderung von verblei-benden Wertminderungen ist nicht Gegenstand dieser Landeshaftung.Im Gegensatz zur Bundeshaftung (entspricht einer Staatshaftung) für museale Institutionen in Deutschland, die als Träger den Bund haben, sind nach Aussage des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) in den jeweiligen Landeshaushalten keine Rückstellungen für mögliche Schäden vorgesehen. Dies bedeutet, dass man in einem größeren Schadensfall möglicherweise erst die Genehmigung des Lan-

desparlamentes benötigt, um die erforderliche Summe zur Auszahlung zu bringen. Dies wiederum könnte eine zeitliche Verzögerung mit sich bringen. Im Falle von knappen Mehrheiten in einem Landesparlament wäre fraglich, ob diese notwendige finanzielle Zusage überhaupt verab-schiedet werden kann.

Staatshaftungen

DeutschlandIm Folgenden werden die Bundeshaftung sowie vergleichbare Staats-garantien (engl.: state oder government indemnities) anderer Länder dargestellt:Bei der Bundeshaftung oder Staatshaftung handelt es sich formal um das Gegenstück zu einer kommerziellen All-Risk-Deckung, bei der ein Staat anstelle einer kommerziellen Versicherung im Schadensfall eintritt.Bei den unterschiedlichen Staatshaftungen verhält es sich ähnlich wie bei den bundesdeutschen Landeshaftungen einzelner Bundesländer, da auch hier sehr unterschiedliche Deckungen gegeben sind.Als Beispiele seien hier vier verschiedene Staatshaftungen vorgestellt.

ÖsterreichIm Gegensatz zu einer kommerziellen All-Risk-Versicherung für Kunstausstellungen beinhaltet die österreichische Staatshaftung einige

Landeshaftungen, Staatshaftungen, kommerzielle Versicherungen und Prämien für Kunstversicherungen

Michael Kuhn

Page 75: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

74 75

relativ elementare Ausschlüsse, z. B. Schäden durch Licht, Strahlen, Hitze, Temperaturschwankungen und Luftfeuchtigkeit sowie Schäden verursacht durch grobe Fahrlässigkeit. Zusätzlich muss ein Eigenanteil pro Leihgabe oder Ausstellung (abhängig von den Versicherungswerten der Leihgaben) kommerziell versichert werden.Für einen potentiellen Leihgeber stellt sich hier die Frage: Was ist zu tun?Kuhn & Bülow hat festgestellt, dass einige Leihgeber diese Staatshaf-tung nicht akzeptieren. Um nicht unnötige Risiken für die eigenen entliehenen Kunstgegenstände zu riskieren, sollte mindestens über eine Konditions-Differenz-Deckung nachgedacht werden, die auf kommer-zieller Basis die hier erwähnten Ausschlüsse mit aufnimmt.

USADie US State Indemnity ist eine relativ selektive Staatshaftung. Je nach Größe der Ausstellung gilt ein gestaffelter Selbstbehalt (deduc-tible amount), der vom leihnehmenden Museum oder dem Leihgeber zusätzlich kommerziell versichert werden muss. Der deductible amount in den USA ist extrem kompliziert, da er sich nicht nur nach der Versicherungssumme der Ausstellung richtet, sondern auch nach der Art des Kunstwerks. Dies bedeutet, dass Exponate, die materialbedingt ein erhöhtes Beschädigungsrisiko aufweisen, entweder gar nicht über die US State Indemnity abgesichert werden können oder die Schä-den jedes Exponats prozentual mit einem bestimmten Prozentsatz an Staatshaftung belegt werden müssen. Dieser lag bei einem konkreten, über Kuhn & Bülow versicherten Ausstellungsprojekt beispielsweise zwischen 7 % und 90 %. Die jeweilige Differenz wäre dann kommer-ziell zusätzlich zu versichern, was in der Praxis sehr aufwendig und unübersichtlich ist.Auch ist es bereits häufiger vorgekommen, dass die entsprechende In-demnity-Behörde bezüglich des Versicherungswertes ein Veto eingelegt hat und man seitens eines deutschen Museums z. B. einen versicherten Picasso mit einem angegebenen Versicherungswert von 40 Millionen Euro nur bis 30 Millionen Euro in die Staatshaftung nahm. Die Diffe-renz musste zusätzlich kommerziell versichert werden.

NiederlandeIn den Niederlanden stellt der Staat eine bestimmte maximale Ge-samtsumme für alle zeitgleich stattfindenden Ausstellungsprojekte zur Verfügung. Dies bedeutet, dass jeder Ausstellungsveranstalter einen Antrag auf Erteilung der niederländischen Staatshaftung stellen muss und dann nur ein bestimmter Teil, der oftmals prozentual bei 20 bis 30 % der Gesamtversicherungssumme eines Projektes liegt, über die nie-derländische Staatshaftung abgedeckt wird. Hierbei handelt es sich um die ersten 20 oder 30 % eines möglichen Schadens, was sich wiederum in einer deutlichen Rabattierung der kommerziellen Versicherungsprä-mie niederschlägt, die sich dann in einem möglichen Schadensfall nur noch auf die Summe beziehen muss, die oberhalb dieses prozentualen Ansatzes der Staatshaftung verbleibt.

JapanSeit ca. zwei Jahren gibt es auch in Japan eine Staatshaftung, die wiede-rum einen völlig anderen Ansatz verfolgt.Hierbei sind zwei Komponenten erwähnenswert: Der japanische Staat tritt bei fast allen denkbaren Risiken erst bei einem Schaden ein, der über umgerechnet ca. 50 Millionen Euro liegt. Lediglich bei den Risiken Erdbeben, Terrorismus, Vulkanausbruch und Tsunami tritt der japanische Staat bereits bei Schäden oberhalb von umgerechnet ca. einer Million Euro ein. Dies bedeutet, dass die kommerzielle Versicherung bis zu einem Betrag in Höhe von 50 Millionen bzw. einer Million Euro haften muss.Dieses Konstrukt führt aufgrund der unmittelbaren Eintrittspflicht der kommerziellen Versicherung zu keiner großen Rabattierung der übli-chen Versicherungsprämie.

Kommerzielle Versicherung: Versicherungskosten / Versicherungssummen / Ermittlung von Versicherungsprämien

Die kommerzielle All-Risk-Kunstversicherung deckt nahezu alle wirk-lich relevanten Schäden, die im Museumsbetrieb und im Ausstellungs-

Page 76: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

wesen vorkommen können, ohne Selbstbehalte in voller Höhe ab.Welches sind hierbei die bestimmenden Faktoren für die Festlegung der Prämienhöhe? Man unterscheidet zwischen der Transportprämie und der stationären Prämie.

Für die Transportprämie sind im Wesentlichen zwei Komponenten von Bedeutung:Zum ersten klassifiziert man die Materialien der jeweiligen Arbeiten üblicherweise in drei Gruppen: Der ersten, günstigsten Materialgruppe ordnet man Gemälde, Papierarbeiten und Objekte aus Metall zu. In der zweiten Materialgruppe werden üblicherweise Arbeiten aus Holz, Elfen-bein, Marmor und Stein klassifiziert, während sich in der teuersten Mate-rialgruppe fragile Arbeiten aus Glas, Porzellan und Keramik befinden.Der zweite Faktor für die Kalkulation der Transportprämie ist ein geographischer: Man unterteilt in der Regel die üblichen Destinationen in fünf Gruppen, wobei der ersten Gruppe inländische Transporte, der zweiten Gruppe westeuropäische Transporte, der dritten Gruppe osteuropäische Transporte und der vierten und fünften Gruppe Trans-porte aus z. B. den USA, Kanada, Japan, evtl. China und allen übrigen Ländern zugeordnet werden.Hintergrund der Differenzierung z. B. der Prämiensätze für westeuropä-ische oder inländische Transporte auf der einen Seite und Überseetrans-porte auf der anderen Seite ist, dass bei westeuropäischen Transporten in aller Regel von einem Transport auf dem Landwege ausgegangen wird und somit oftmals Direkttransporte möglich sind, die keine Umladung erfordern. Dagegen ist bei Überseetransporten immer von einer Kombination aus Land- und Luftbewegungen auszugehen, sodass als Minimum zwei weitere Handlings vom Kunst-LKW zum Flugzeug oder gar eine Umladung auf dem Luftwege erforderlich sind.Im stationären Bereich ist der Faktor für die Prämienkalkulation die Dauer einer Ausstellung, da sich mit der längeren Ausstellungsdauer auch das Risiko eines Schadens potenziert.

Abschließend einige Bemerkungen zur Prämienentwicklung der letzten Jahre. Noch vor fünf bis zehn Jahren konnte man für die Prämienkalku-

lation ca. 1 ‰ zu Grunde legen. Dies bedeutete bei einer Ausstellung mit einem Volumen von 10 Millionen Euro eine Prämie von ca. 10.000 Euro. Diese Kalkulation ist heute meist bereits ab einem Versicherungs-summenvolumen im zweistelligen Millionenbereich zu hoch angesetzt, da die Prämiensätze in den vergangenen Jahren immer weiter abgesenkt wurden und man heute überschlägig einen Satz von 0,7 ‰ zu Grunde legen kann, der sogar häufig noch unterschritten wird.

Aktuell sind Tendenzen der Suggerierung günstigerer Prämien durch Verwendung von Schlagworten wie „Nettoisierung“ und „Honorar-vereinbarung“ festzustellen. Eine Weiterentwicklung dieser Tendenz der irreführenden und scheinbaren Absenkung der Prämien könnte vielmehr sogar eine Prämienerhöhung zur Folge haben, da die falsch suggerierten Ersparnisse auf anderem Wege wieder erhoben werden müssten, um mögliche Schäden auch weiterhin verantwortungsvoll erstatten zu können.Was die Prämie verteuert, ist die Entwicklung der Versicherungssum-men von Exponaten.

Page 77: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

76 77

Page 78: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

block 4 kleine häuser – große sorgen!?

Page 79: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

78 79

Am Beispiel der Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt wur-den Strukturen, Probleme und Lösungsansätze in Bezug auf dezentrale Standorte vorgestellt.Der Vortrag enthielt folgende Aspekte:Organisationsform bestehend aus vier örtlich voneinander getrennten Einrichtungen, die zum Teil weit voneinander entfernt liegen (Witten-berg, Eisleben). Unterscheidung zwischen Standortaufgaben: Besucher-service, kulturelle Bildung, Veranstaltungen und Querschnittsaufgaben: Kommunikation, Verwaltung, Restaurierung, Wissenschaft / Publikati-on, Projekte.Vorteile, Nachteile und Synergien, die sich daraus ergeben im Hinblick auf die Bewahrung der Sammlungen (z. B. Zugriff auf spezialisiertes Personal aus anderen Standorten).Kulturgutschutz durch Bauprojekte. Beispiele aus den Standorten in Eisleben (Luthers Geburtshaus, Luthers Sterbehaus, siehe Abbildung)Restaurierung: Zusammenarbeit mit externen Fachleuten und Instituti-onen sowie mit der Öffentlichkeit.

Dezentrale Ausstellungskonzepte (Abstract)

Christian Philipsen

Bauarbeiten an Luthers Sterbehaus. Foto: Stiftung Luthergedenkstätten

Sachsen-Anhalt

Page 80: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

Anhand der Erfahrungen in den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden werden hier einige Aspekte beleuchtet, die der Frage nachgehen, wie organisatorische und technische Maßnahmen ineinandergreifen müssen, um den täglichen Museumsbetrieb zu organisieren und die Sicherheit von Sammlungen zu gewährleisten. Bis zu welchem Grad lässt sich Perso-nal durch Technik ersetzen, ohne dass ein Sicherheitsrisiko entsteht? An welchen Stellen ist der Mensch unersetzbar? Worauf ist bei der „Ressour-ce Mensch“ zu achten? Wie kann ein ausgewogenes Verhältnis – auch unter Kostenaspekten – zwischen Technik und Personal erreicht werden?

Sechs Themengebiete werden im Folgenden genauer beleuchtet. Sie beziehen sich auf das Beispiel Museum, lassen sich aber zum überwie-genden Teil auch auf Bibliotheken und Archive mit Publikumsverkehr übertragen:

1) Klimatechnik, 2) Reinigung, 3) Gebäudeleittechnik, 4) Information der Besucher, 5) Schlüsselmanagement und 6) Schutz vor Diebstahl.

Klimatechnik

Bei der Wahl der geeigneten Klimatechnik ist eine Entscheidung für mobile oder ortsfeste Technik zu treffen. Sowohl für das Gebäude als

auch die gelagerten oder ausgestellten Kunstwerke als auch für die Menschen (Besucher, Mitarbeiter) ist ein geeignetes Klima zu schaffen. Neben der Temperatur ist dabei insbesondere der Wassergehalt in der Luft (Luftfeuchtigkeit) eine entscheidende Regelungsgröße. Bei der Entscheidung für eine mobile Klimatisierung ist der erhöhte Perso-nalaufwand zu beachten, da die Geräte täglich mit Wasser befüllt und kontrolliert sowie regelmäßig gewartet werden müssen. Zudem ist zu bedenken, dass mobile Geräte nur die relative Luftfeuchtigkeit regu-lieren können. Falls eine Zufuhr von Frischluft und eine regelmäßige Kontrolle und ggf. Verbesserung der Luftqualität vonnöten sind, ist eine Entscheidung für eine fest installierte und kontrollierte Klimaan-lage sinnvoll. Dies ist mit erheblichen Kosten verbunden, besonders wenn die Architektur in denkmalgeschützten Gebäuden zu berücksich-tigen ist. Wenn jedoch nur wenig und nur punktuell in das Raumklima eingegriffen werden muss, ist eine Entscheidung für mobile Geräte ausreichend.

Reinigung

Für die Reinigung ist Personal notwendig. Dabei kann die Arbeit durch den sinnvollen Einsatz von Maschinen erleichtert werden. Ein ausge-wogenes Verhältnis zwischen der gründlichen Reinigung und einem schonenden Umgang mit den Böden ist zu beachten. Eine Schulung des Personals im Hinblick auf die in den Räumen befindlichen Ob-jekte ist erforderlich, um Vorfälle wie „Besen an Bild“ (siehe Abb. 1) zu verhindern. Bei der Auswahl des Personals und der Frage nach dem

Technik versus Personal : Kosten, Nutzen, Risiko?Michael John

Page 81: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

80 81

Outsourcen dieser Leistung sei hier auf den weiter unten stehenden Abschnitt zum Aufsichtspersonal verwiesen.

Gebäudeleittechnik

Die Gebäudeleittechnik ist sehr gut geeignet, um die Zustände in den Museumsräumlichkeiten lückenlos und dauerhaft zu überwachen. Störungen werden sofort festgestellt und signalisiert. Sie ersetzt aber in keiner Weise die permanente und geschulte Beobachtung durch Muse-umsmitarbeiter, sondern kann nur die Anzahl der täglich notwendigen Kontrollgänge durch das Gebäude reduzieren. Trotz einer umfassen-den Gebäudeleittechnik, die sich auf dem neuesten technischen Stand befindet, ist ein persönlicher Kontrollgang pro Tag weiter unabdingbar. Dies betrifft besonders sensible technische Anlagen wie Klimaanlagen, bei denen Störungen zu schweren Havarievorfällen führen können.

Information der Besucher

Kann die persönliche Information von Besuchern durch Informations-tafeln und Bildschirme bzw. Faltblätter ersetzt werden? Die Beobach-tungen in den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden haben gezeigt, dass die Besucher trotz zahlreicher und vielfältiger Hinweisschilder einen Bedarf an Personen („Besuchermanager“) haben, an die sie sich mit ihren Fragen wenden können. Dies erhöht sowohl die Orientierung im Gebäude als auch das Wohlbefinden der Besucher und ist ein zusätz-licher Marketingfaktor („Wo bin ich? Was kann ich sehen? Lohnt sich das?“). Ein Fehlen der persönlichen Ansprache vermittelt ein Gefühl der Anonymität und führt zu Verunsicherung.Bei der Entscheidung über die Form(en) der Besucherinformation ist eine Analyse der eigenen Zielgruppe nach Alter, Geschlecht, Herkunft und deren bevorzugten Kommunikationsformen vorzunehmen. Bei Häusern mit vielen internationalen Besuchern ist auf eine mehrsprachi-ge Information zu achten. Sprachdefizite des Personals können durch

Abb. 1: Besen an Bild. Foto: Staatliche Kunstsammlungen Dresden,

Hans-Peter Klut

Page 82: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

zu beachtendes Problem ist, dass mit jedem Mitarbeiter, der das Haus verlässt, sensibles Wissen über die Einrichtung (z. B. zu Sicherheits-konzepten und organisatorischen Regelungen) nach außen gelangen kann. Ein weiterer Nachteil kann das Vergaberecht im öffentlichen Dienst sein, wenn turnusmäßig der wirtschaftlichste Anbieter ermittelt werden muss und es aus diesem Grund zu einem Wechsel des Anbie-ters kommt.

b) Grundlagen eines SicherheitskonzeptesEin Sicherheitskonzept kann nur erfolgreich arbeiten, wenn es die drei Bereiche mechanische Sicherheit, elektronische Überwachung und Personal berücksichtigt und diese sich optimal ergänzen. Bei der Vernachlässigung nur einer Komponente steigt das Risiko, dass Sicher-heitslücken entstehen.

An dieser Stelle wird das Thema Videotechnik als Komponente der elektronischen Überwachung näher vorgestellt. Videotechnik kann in folgenden Bereichen zum Einsatz kommen: Raumüberwachung, Personendokumentation an Ein- und Ausgang, Exponatüberwachung, Perimetersicherung (Fassadenüberwachung), Fluchtwegüberwachung, Gerüstüberwachung und Zugangskontrolle.

In der Videotechnik geht der Trend zu digitalen Kameras und digitaler Bildverarbeitung. Aufzeichnungen können später bei der Rekonstruk-tion von Vorfällen hinzugezogen werden. Beim Einsatz von Videotech-nik ist auf rechtliche Bestimmungen zu achten. Kameras, die mit Funk ausgestattet sind, erlauben einen schonenden Einbau in vorhandene, möglicherweise denkmalgeschützte Substanz. Es gibt inzwischen sehr kleine, unauffällige Kameras, die sich auch in historische Umgebungen einpassen ohne besonders störend zu wirken (siehe Abb. 2).Besonders wichtig ist, dass für die Kameras ein Kriterium definiert ist, wann sie eine Signalisierung an eine Sicherheitszentrale auslösen sollen (z. B. der Mindestabstand zu einem Objekt wird unterschrit-ten). Dieses Auslösekriterium zur Erzielung der Aufmerksamkeit von Sicherheitspersonal ist unabdingbar, da die Mitarbeiter in den

schriftliches oder visuelles Informationsmaterial in verschiedenen Spra-chen ausgeglichen werden.

Schlüsselmanagement

Nach Möglichkeit sollte die Schlüsselausgabe persönlich gegen Unter-schrift erfolgen. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn der Dienstein-gang auch aus anderen Gründen besetzt ist, zum Beispiel als Empfang für dienstliche Gäste und/oder als Telefonzentrale. Ist eine personelle Schlüsselausgabe nicht umsetzbar, kann ein Schlüsseltresor eine gute Lösung sein. In diesem Fall sollte jedoch ein Konzept vorliegen, wie die Vollständigkeit der Schlüssel am Abend kontrolliert wird. Dienstschlüs-sel sollten nie außer Haus gelangen.

Schutz vor Diebstahl

Der Schutz der Sammlungen vor Diebstahl ist ein sehr komplexes The-ma. Das Gesamtkonzept funktioniert nur, wenn bauliche, technische und personelle Maßnahmen ineinandergreifen.Im Folgenden werden dazu zwei Aspekte behandelt: a) externe Dienst-leister und b) Grundlagen eines Sicherheitskonzeptes.

a) Externe DienstleisterDer Trend muss aus internen Gründen in vielen Einrichtungen dazu gehen, eigenes Personal im Aufsichtsdienst und in den Leitzentralen abzubauen und an externe Dienstleister abzugeben. Dies hat den Vorteil, dass die Kosten von vorneherein sicher kalkulierbar sind und der Dienstleister für die Schulung seiner Mitarbeiter selbst sorgt. Von Nachteil kann häufig eine höhere Mitarbeiter-Rotation aufgrund geringer Verdienstmöglichkeiten in diesem Bereich und die damit einhergehende geringere Loyalität und Identifikation mit dem Haus sein.1 Mindestlöhne für das Wachgewerbe, die eingeführt wurden, könnten diese Fluktuation möglicherweise reduzieren. Ein besonders

Page 83: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

82 83

Sicherheitszentralen unmöglich die oft sehr hohe Anzahl von Bildern aus Videokameras ständig beobachten können. Zur Auslösung des Aufmerksamkeitssignales können verschiedene Techniken wie RFID („radio-frequency identification“, Alarmübertragung per Funk), kapazitive Systeme, Lichtschranken, Bewegungsmelder oder Videosen-soren eingesetzt werden. Ebenso wichtig ist, dass die Person, die dann veranlasst wird, auf einen Monitor zu schauen, weiß, wie sie in der spezifischen Situation reagieren soll. Parallel werden die Videobilder bei Ansprechen eines Auslösekriteriums in höherer Taktrate für eine begrenzte Zeit gespeichert

Ein besonders heikles und schwierig zu lösendes Problem ist die Flucht-wegüberwachung, da es einen Interessenskonflikt zwischen Diebstahl-schutz und Personenevakuierung (z. B. im Brandfall) gibt. So ist eine elektrische Verriegelung von Rettungswegen nur möglich, wenn es gleichzeitig eine Blick- und Sprechverbindung gibt. Eine Kompensation kann über sich sofort aufbauende Video-Wechselsprechverbindungen und eine Türfreigabe erfolgen. Dabei handelt es sich um eine Anlage, für die eine Prüf- und Überwachungspflicht besteht. In diesem speziel-len Fall ist es nicht möglich, eine personelle Kompensation vor Ort zu schaffen.

Großes Gefährdungspotential besteht für Gebäude, die aufgrund von Baumaßnahmen ganz oder teilweise eingerüstet sind, da der mecha-nische Einbruchschutz höher liegender Etagen meist nur noch unzu-reichend funktioniert. So wurde im Jahr 2003 während Bauarbeiten die „Saliera“, das Salzfass von Benvenuto Cellini aus dem Kunsthis-torischen Museum in Wien gestohlen. Ein Sicherheitskonzept für die Gerüststellen ist unerlässlich. Videotechnik, die wiederum mit einem Auslösekriterium gekoppelt ist, ermöglicht eine gute Kontrolle beson-ders außerhalb der Nutzungszeiten.

Die Zugangskontrolle zum Gebäude gehört zu den typischen Einsatz-gebieten, in denen Videotechnik, meist als Video-Wechselsprechverbin-dung, an den Türen Verwendung findet.

Abb. 2: Videoüberwachung. Foto: Staatliche Kunstsammlungen Dresden,

Jörg Petermann

Page 84: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

Die spektakulären Kunstdiebstähle aus Museen der letzten Jahre weisen einige Gemeinsamkeiten auf, die in einem Sicherheitskonzept berück-sichtigt werden sollten:• Der schnelle und erfolgreiche Verlauf der Diebstähle legt den Schluss

nahe, dass die Täter über Insider-Informationen verfügt haben.• Zum Verlassen des Gebäudes mit dem Diebesgut werden häufig die

Fluchtwege genutzt.• Kleinformatige Kunst, die in der Nähe der Eingänge ausgestellt ist, ist

besonders gefährdet.• Der Trend, Museumsneubauten mit großen Fensterfronten auszustat-

ten, erleichtert es potentiellen Dieben, sich zur Situation im Gebäude und zu den einzelnen Standorten begehrter Kunstwerke in einer Aus-stellung zu informieren, ohne das Museum betreten zu müssen.

• Alle Diebstähle haben gezeigt, dass Technik allein nicht ausreichend ist, um Objekte zu schützen. Nur im Zusammenspiel mit Personal-einsatz, darunter im Bedarfsfall einer personellen Bewachung rund um die Uhr, kann diese sinnvoll zum Einsatz kommen.

• Events in Museen, wie die lange Nacht der Museen, stellen ein erhöh-tes Sicherheitsrisiko dar, da viele Personen in kurzer Zeit durch die Räume strömen und schwerer überwacht werden können. Potentielle Diebe haben im Schutz dieser Menge die Gelegenheit, sich vor Ort unauffällig über die Gegebenheiten zu informieren oder direkt aktiv zu werden.

1 In den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden wurde allerdings die gegenteilige Er-fahrung gemacht: Die externen Mitarbeiter sind über lange Zeit im Haus beschäf-tigt, sodass eine sehr gute Identifikation mit der Einrichtung stattfand.

Page 85: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

84 85

Der Arbeitsbereich „Technische Prävention“ des Bayerischen Lan-deskriminalamtes ist für Objektberatungen zur Sicherungstechnik zuständig. Dazu gehört die Beratung von Museen, Sammlungen und Bibliotheken. Gleichzeitig ist der Bereich die Zentralstelle für Bayern und Teil der bundesweiten Kommission zur polizeilichen Kriminal-prävention.

Anhand einiger Bespiele soll aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten Kirchen und Museen haben, um ihre Sammlungen vor Diebstahl zu be-wahren. Der Sicherungsgrundsatz, der allen Schutzkonzepten zugrunde liegt, ist ein Dreiklang aus mechanischem Grundschutz, elektronischer Überwachung und organisatorischen Maßnahmen. Nur wenn all diese Komponenten berücksichtigt werden und mit den jeweils aufeinander abgestimmten Sicherungen zusammenwirken, kann ein Maximum an Sicherheit erreicht werden.

Sicherungsmöglichkeiten für Kirchen

Kirchen sind meist mit wertvollen sakralen Kunstgegenständen ausge-stattet. Viele Kirchen sind am Tage für Besucher geöffnet und das Kon-zept der „offenen Kirche“ soll nicht zugunsten eines besseren Diebstahl-schutzes aufgegeben werden. Dies birgt jedoch Gefahren. Eine isolierte Lage des Kirchengebäudes in der Ortschaft verstärkt die Diebstahlpro-blematik. Eine andere Situation ergibt sich, wenn bei großen Gottes-diensten und Konzerten viele Menschen in die Kirchen kommen, ohne dass diese besonders überwacht werden.

Um die Kunstgegenstände zu schützen, können verschiedene, zum Teil recht einfache mechanische Sicherungen vorgenommen werden.1 So gibt es die Möglichkeit, ganze Teilbereiche in einer Kirche zu schüt-zen, indem sie mit kunstvoll gearbeiteten Gittern abgetrennt werden (Abb. 1).

Eine wichtige Rolle bei der Sicherung einzelner Objekte spielen me-chanische Befestigungen sowie Geräte zur mechanischen Sicherung

Kirchen und kleine Häuser – („Minimal“-)Lösungen für die Sicherheit

Peter Fasold

Abb. 1: Gittersicherung. Foto: Peter Fasold

Page 86: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

und elektronischen Überwachung. Dazu gehören die Labyrinthsiche-rung (Abb. 2) und der elektromechanische Verschluss (Abb. 3). Solche mechanischen und elektronischen Sicherungen dürfen nie ohne einen Kunstsachverständigen vorgenommen werden.Bei der Nachrüstung von Türen ist zu beachten, dass das Türblatt verstärkt wird. Die Türbänder müssen angepasst und Schlösser und Schließbleche ausgetauscht werden. Zusätzliche Verriegelungen, z. B. Panzerriegel, Schwenkriegel oder Vorlegestangen, ertüchtigen die Tür. Eine zusätzliche Kombination mit einer elektronischen Überwachung ist sinnvoll.

Sicherungsmöglichkeiten für Museen

Museen befinden sich häufig in denkmalgeschützten Gebäuden. Sollen hier Räume im Erdgeschoss als Depot, Ausstellungsräume oder Restau-

rierungswerkstätten genutzt werden, ist eine Ertüchtigung der Räume im Sinne einer höchstmöglichen Sicherheit unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes und der Kosten vorzunehmen.

Alte Fenster ohne einbruchhemmende Merkmale bzw. elektrische Überwachung können so restauriert werden, dass die Optik im We-sentlichen erhalten bleibt. Die Nachrüstung der inneren Flügel kann mit einbruchhemmenden Komponenten (RC 22) einschließlich des Glases (P4A, gemäß DIN EN 356) sowie mit Alarmschleifen und einer Öffnungs- und Verschlussüberwachung erfolgen.Eingangs- und Anlieferungstüren können ebenfalls so restauriert wer-den, dass ihr Erscheinungsbild erhalten bleibt. Möglicherweise vorhan-dene Schwachstellen, wie Einwurfschlitze für Post, sollten entfernt bzw. geschlossen werden. Das Türblatt sollte von innen aufgedoppelt und mit einbruchhemmenden Komponenten (RC 2) versehen werden. Alle Komponenten für eine Überfall- und Einbruchmeldeanlage können integriert werden.

Ein weiteres Sicherungsproblem, das bei Bauarbeiten an Gebäudeteilen oder auch bei Notfällen immer wieder auftreten kann, ist die vorüber-gehende Nutzung von Räumen zur zeitweiligen Zwischenlagerung von Sammlungsgut. Hierzu müssen „sichere“ Räume geschaffen werden. Wichtig ist es, geeignete Bereiche auszuwählen, die mit geringem Auf-wand ertüchtigt werden können, z. B. Räume, die über einen mechani-schen Grundschutz verfügen.Faktoren, die bei der Nutzung dieser „Provisorien“ beachtet werden sollten, sind die Nähe zu Räumen mit Publikumsverkehr, die Nähe zu Fluchtwegen, die Lage im Erdgeschoss u. ä.Um diese Räume sicher nutzen zu können, muss sowohl der Zugang als auch die Außenhaut mindestens dem Widerstand „Mauerwerk“ des Mauerwerks entsprechen.Die Fassade darf in denkmalgeschützten Gebäuden üblicherweise nicht verändert werden. Um die Optik von außen zu erhalten, können die Fenster von innen massiv verblendet werden, da in solchen Räumen normalerweise kein Tageslicht erforderlich ist (Abb. 4). Zusätzlich

Abb. 2 und 3: Labyrinthsicherung und elektromechanische Sicherung. LKA

Bayern, 2012, S. 23 und 24.

Page 87: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

86 87

sollten die Fenster mit der erforderlichen elektronischen Überwachung (Schutz vor Durchbruch und Entfernen) versehen werden.

Hinweise zur Sicherung von Kirchen und Museen finden sich in fol-genden Quellen:• Bayerisches Landeskriminalamt – Sicherheitstechnische Prävention: Si-

cherungsempfehlungen für Kirchen, München 2012. Download unter http://www.polizei.bayern.de/content/5/2/8/6/kirchenmerkblatt.pdf.

• Kommission polizeiliche Kriminalprävention: 10 Herstellerverzeich-nisse „Geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Produkte“, 2012. Download unter http://www.polizei.bayern.de/schuetzenvor-beugen/beratung/technik/index.html/449.

• Versicherungskammer Bayern: Museen – Sicherungen und Schaden-verhütung für Museen und Ausstellungen. München 2007.

• VdS Schadenverhütung GmbH: Sicherungsrichtlinie für Museen und Ausstellungshäuser. VdS 3511, Köln 2008–2009. Download unter: http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_3511_web.pdf.

• Peter Fasold: Elektronische Überwachung – Überfall- und Ein-bruchmeldeanlagen. 2004, eBook 2012.

Die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen bzw. die „Zentralstellen für Technische Prävention“ in den Landeskriminalämtern stehen für Beratungen zur Verfügung.

Abb. 4: Von innen verblendete Fenster. Foto: Peter Fasold

1 Alle Details sind zu finden in: Bayrisches Landeskriminalamt – Sicherheitstechni-sche Prävention: Sicherungsempfehlungen für Kirchen. München 2012, Anlage 1, S. 18. Download unter: http://www.polizei.bayern.de/content/5/2/8/6/kirchen-merkblatt.pdf

2 „RC“ ist die Abkürzung für „Resistance Class“, die internationale Bezeichnung für die Widerstandsklasse gem. DIN EN 1627. Die Einteilung erfolgt in sechs ver-schiedene Widerstandsklassen der Einbruchhemmung, von RC 1 bis RC 6. Nähere Informationen zu geprüften und zertifizierten einbruchhemmenden Produkten findet man unter: http://www.polizei.bayern.de/schuetzenvorbeugen/beratung/technik/index.html/449.

Page 88: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

block 4 kulturgutschutz heute – kulturgutschutz morgen. ideen, projekte, visionen …

Page 89: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

88 89

Die „Deutsche Gesellschaft für Kulturgutschutz“ hat sich zum Ziel gesetzt, den Kulturgutschutz in und durch Deutschland zu fördern und zu stärken. Wir vertrauen dabei auf das Zusammenwirken mit anderen gleichgesinnten Personen, Institutionen und Organisationen.

Die Durchführung einer Tagung unter dem Motto „KULTUR!GUT! SCHÜTZEN!“ zeigt, dass die Veranstalter, das SiLK-Projektteam der Konferenz nationaler Kultureinrichtungen (KNK), Bedarf für dieses Thema sehen. Damit knüpfen sie an die im Nachgang zu ihrer Ta-gung im Jahre 2006 in Leipzig verfasste Resolution an. Dort haben sie erklärt: „Aus den gravierenden Erfahrungen mit der Flutkatastrophe 2002 (…) und der Brandkatastrophe in Weimar 2004 (…) wissen wir, dass diese Aufgaben des Bewahrens nicht mehr zufriedenstellend gelöst werden können. Die Sicherheit für das Kulturgut in Deutschland ent-spricht nicht immer den Erfordernissen und Möglichkeiten.“1

Auch die „Ahrweiler Empfehlungen“ vom Juni 20072 stellen dringen-den Handlungsbedarf fest. Und sicher hat auch Martin Roth nicht ohne Grund in seinem Vorwort zum Band 67 der Zeitschrift „Muse-umskunde“ im Jahr 2002 festgestellt: „Die Verschlechterung des Schut-zes für Kulturgut in Deutschland kommt nicht von ungefähr.“3

Die Deutsche Gesellschaft für Kulturgutschutz teilt diese Einschätzun-gen. Unserer Ansicht nach konzentriert sich der Beauftragte der Bun-desregierung für Kultur und Medien bei der Wahrnehmung des Kultur-gutschutzes zu sehr auf die Verhinderung der Ausfuhr von Kulturgut, wie die Website des gemeinsamen Projektes von Bund und Ländern „Kulturgutschutz Deutschland“ (www.kulturgutschutz-deutschland.de)

zeigt, auf der es vorrangig um Ausfuhr und Abwanderung von Kultur-gut geht. Dies ist aus unserer Sicht eine zu eng gefasste Betrachtung und ein irreführendes Signal.

Die alte Bundesrepublik Deutschland hat 23 Jahre gebraucht, um die Haager Konvention von 1954 in nationales Recht umzusetzen – und auch die Umsetzung des zweiten Zusatzprotokolls von 1999 erfolgte erst nach zehn Jahren. Die Umsetzung des Ausführungsgesetzes zum UNESCO-„Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut“ von 1970 dauerte sogar 38 Jahre. Schließlich beobachten wir, wie im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die Aufgabe Schutz von Kulturgut immer weiter marginalisiert wird – obwohl zum Zivilschutz „insbesondere Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut“ gehören und diese Maßnah-men dem Amt per Gesetz als originäre Aufgabe zugewiesen sind.Immer wiederkehrende Vorfälle, wie beispielsweise der Diebstahl von mehreren tausend historisch wertvollen Büchern, überwiegend aus deutschen Bibliotheken, durch einen Einzeltäter,4 zeigen massive Defi-zite im Kulturgutschutz.

Auch meine persönliche Erfahrung in 40 Dienstjahren bei der Bundes-wehr kann als Beispiel für Defizite im Kulturgutschutz in Deutschland dienen: Ich habe in meiner gesamten Amtszeit keine Übung erlebt, bei der die Bestimmungen der Haager Konvention eine Rolle gespielt hätten. Nach Überzeugung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) ist aber bezüglich der Umsetzung der Haager Konvention in

Kulturgutschutz in Deutschland – Eine Betrachtung der Deutschen Gesellschaft für Kulturgutschutz

Rudolf Gundlach

Page 90: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

der Bundeswehr dennoch alles geregelt und in bester Ordnung. Die Konvention erhält heute zusätzliche Bedeutung durch die deutsche Beteiligung an Auslandseinsätzen.

Aber wir möchten es nicht bei dieser Negativliste belassen. Denn es gibt auch positive Entwicklungen im und für den Kulturgutschutz. Mit ihrem Projekt SiLK – SicherheitsLeitfaden Kulturgut hat sich die KNK besonders verdient gemacht. Ich kann den Verantwortlichen nur unsere größte Anerkennung für dieses interaktive Instrument aussprechen. Dass wir mit drei Mitgliedern unserer Gesellschaft als Autoren an dem Projekt mitwirken konnten, ehrt uns.Auch das Konzept Notfallverbund betrachten wir als großen Gewinn für den Kulturgutschutz, wenn auch die Zahl der existierenden Verbün-de noch nicht zufriedenstellen kann.Und eine weitere Entscheidung sollte nicht unterschätzt werden. Laut „Nationaler Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS- Strategie)“ des Bundesministeriums des Innern (BMI) zählen auch Kulturgüter zu den Kritischen Infrastrukturen, und zwar dann „wenn aufgrund ihrer kulturellen oder identitätsstiftenden Bedeutung ihre Zerstörung eine Gesellschaft emotional erschüttern und psychologisch nachhaltig aus dem Gleichgewicht bringen kann.“5 Auch wenn Deutschland vielleicht nur eine Handvoll Kulturgüter mit entsprechender Symbolkraft besitzt, sollte nicht unterschätzt werden, dass mit der Berücksichtigung von Kulturgütern als Teil der Kriti-schen Infrastruktur deren gesellschaftlicher Wert generell aufgewertet wird.

Unser Fazit an dieser Stelle: Trotz der positiven Entwicklungen sind De-fizite im Kulturgutschutz nicht zu übersehen. Bedenklich stimmt uns dabei, dass gerade staatliche Stellen nicht gerade vorbildlich handeln. Wir glauben, das Prinzip des „selektiven Gehorsams“ zu erkennen, also einen wählerischen Umgang mit den gesetzlichen Vorschriften.Um den Kulturgutschutz weiter zu verbessern, wurden in der bereits erwähnten Resolution aus dem Jahr 2006 und auch in den „Ahrweiler Empfehlungen“ wertvolle Hinweise und Anregungen gegeben.

Auch unsere Gesellschaft fordert Verbesserungen. Zwei davon will ich an dieser Stelle hervorheben:1. Die Ausbildung des Katastrophenschutzpersonals muss auch die

spezifischen Bedürfnisse des Kulturgutschutzes beinhalten sowie2. sogenannte „Fachberater Kulturgutschutz“ müssen in Krisenstäbe

integriert werden und Aspekte des Kulturgutschutzes müssen bei Übungsszenarien Berücksichtigung finden.

Ich stelle diese beiden Forderungen heraus, weil im Einsatzfall nur richtig entschieden und sicher gehandelt werden kann, wenn zuvor entsprechende Erfahrungen gesammelt wurden und so Vertrauen in das eigene Können wachsen konnte. Moderne Stressforschung macht uns die Zusammenhänge von Ausnahmesituation und Handlungssi-cherheit deutlich. Deshalb ermutige ich alle Verantwortlichen, beste-hende Schulungs- und Ausbildungsmöglichkeiten zu nutzen und eine eventuell vorhandene Scheu vor den Anforderungen solcher Schulun-gen abzulegen. Vielleicht ist aber schon die Teilnahme als Beobachter bei einer Übung örtlicher Katastrophenschutzkräfte ein erster wichti-ger Schritt.

Abschließend will ich noch auf eine Initiative unserer Gesellschaft hin-weisen, die möglicherweise geeignet ist, dem Thema Kulturgutschutz in Deutschland zusätzliche Aufmerksamkeit zu verleihen – die Einrich-tung eines „Runden Tisches Kulturgutschutz“.Wir sehen heute folgende Situation: Im Vergleich zu Herausforde-rungen im Naturschutz, Klimaschutz oder Umweltschutz genießt der Begriff Kulturgutschutz politisch, medial und auch gesellschaftlich eher einen geringen Stellenwert. In der Folge ist die Einsicht in die grund-sätzliche Notwendigkeit und die spezifischen Erfordernisse, Kulturgüter vor den latenten Risiken zu schützen und bei akuter Gefahr zu retten noch nicht hinreichend ausgeprägt.Es gilt daher, eine Initiative zu starten, um erstens den Begriff „Kul-turgutschutz“ in der öffentlichen Wahrnehmung aufzuwerten und zweitens die Einsicht in die konkreten Erfordernisse eines praktischen Kulturgutschutzes zu verbessern.

Page 91: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

90 91

Ein „Runder Tisch Kulturgutschutz“ könnte eine solche Initiative sein. Die inhaltliche Ausrichtung würde auf erkannte Defizite im Kulturgut-schutz zielen. Dabei könnten Themen von grundsätzlicher, spezifischer oder auch aktueller Bedeutung erörtert werden.Die Teilnehmer des „Runden Tisches“ könnten sich aus „Ständigen Teilnehmern“ und „Zeitweiligen Teilnehmern“ zusammensetzen. Den Kern Ständiger Teilnehmer sollten Einrichtungen und Organisationen stellen, die originär an dem Thema Kulturgutschutz interessiert sind.Die Deutsche Gesellschaft für Kulturgutschutz hofft, weitere Akteure als Mitstreiter für einen solchen Runden Tisch oder ein vergleichbares Forum zu gewinnen.

1 Konferenz nationaler Kultureinrichtungen: Sicherheit und Katastrophenschutz für Museen, Archive und Bibliotheken, Tagungspublikation. Dresden 2007, S. 121.

2 Veröffentlicht auf: http://museumspraxis.info/disaster/Ahrweiler.html (12.11.2012)3 Museumskunde, Band 67. 2002, Heft 1, S. 6.4 Vgl. Newsletter SiLK 7/2012, S. 1. Download unter http://www.konferenz-kultur.

de/SLF/newsletter/Newsletter_SiLK_7_2012.pdf5 Veröffentlicht auf: http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/544770/publi-

cationFile/27031/kritis.pdf

Page 92: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

Blue Shield international – Entstehung und Struktur

Die Bombardierung der Altstadt von Dubrovnik und die Zerstörung der Brücke von Mostar haben in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts viele Menschen aufgerüttelt. Doch damals gab es noch keine internatio-nale Organisation, die sich gezielt dem Schutz des Kulturerbes widme-te.

Deshalb gründeten 1996 die vier großen internationalen Verbände für Archive (ICA), Bibliotheken (IFLA), Denkmalschutz (ICOMOS) und Museen (ICOM) gemeinsam das Internationale Komitee vom Blauen Schild (International Committee of the Blue Shield / ICBS). Im Jahr 2005 haben sich auch die acht internationalen Verbände der audiovisuellen Archive über ihren Dachverband (CCAAA) ange-schlossen.

Dieses Komitee besteht aus fünf Personen, den Generalsekretären oder Direktoren der Trägerverbände, die im turnusmäßigen Wechsel die Prä-sidentschaft wahrnehmen; Sekretariat und Sitz wechseln ebenfalls, da sie bei der Organisation des jeweils amtierenden Präsidenten angesiedelt sind. Der derzeitige ICBS-Präsident ist Julien Anfruns, Generaldirektor von ICOM, aktueller Sitz ist Paris (bei ICOM).

Für die praktische Arbeit in den einzelnen Staaten wurden Nationalko-mitees gegründet. Diese existieren derzeit in 13 europäischen Staaten: Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Maze-

donien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien und in der Tschechischen Republik. Auf anderen Kontinenten ist die Präsenz noch nicht so stark, jedoch sind Australien, Indonesien, Israel und die USA vertreten. Zu den 23 Nationalkomitees kommen noch die 27 Gründungsinitiativen hinzu, darunter auch Deutschland.

Dieses internationale Netzwerk setzt sich für den Schutz des Kulturer-bes ein: bei Kriegen, Bürgerkriegen, internen Konflikten und Terro-rismus, aber auch bei Naturkatastrophen (z. B. Überschwemmungen, Unwetter, Erdbeben) und bei großen, von Menschen verursachten Katastrophen (z. B. nuklearen Unfällen, Flächenbränden, Dammbrü-chen).

Blue Shield orientiert sich grundsätzlich an einem etablierten Vorbild: Wie das Rote Kreuz in Krieg und Frieden die Menschen schützt, so will Blue Shield für die bedrohten Kulturgüter sorgen. Beim Internationa-len Roten Kreuz gibt es zwei Institutionen: das Internationale Komitee, das als oberste Instanz die Unabhängigkeit und Neutralität des Roten Kreuzes sichert und die Föderation der Nationalkomitees (von Rotem Kreuz, Rotem Halbmond usw.), die die praktische Arbeit organisiert und koordiniert.Dies scheint auf den ersten Blick kompliziert, aber diese Arbeitsteilung hat sich dort bewährt.

Mittlerweile gibt es auch bei Blue Shield diese Doppelkonstruktion: Das Internationale Komitee (ICBS) nimmt Leitungs- und Kontrollauf-gaben wahr, vertritt Blue Shield in den internationalen Gremien und

Ein Blue-Shield-Nationalkomitee für Deutschland Thomas Schuler

Page 93: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

92 93

verfasst und verbreitet Resolutionen. Die “Association of the National Committees of the Blue Shield” (ANCBS), welche die praktische Arbeit koordiniert, wurde am 28. September 2006 in Den Haag gegründet. Sie ist eine eigene Rechtsperson (Stiftung niederländischen Rechts) und hat ihren Sitz in Den Haag. Präsident ist seit 2008 Karl von Habs-burg-Lothringen (blueshield-international.org).Die genaue Arbeitsteilung zwischen den beiden Gremien ist im „Hague Accord 2006“ festgelegt.

Blue Shield / Blaues Schild hat zwei unterschiedliche Bedeutungen: Im engeren Sinn meint der Begriff die kleinen blau-weißen Schilder an besonders geschützten Baudenkmalen, die 1954 in der Haager Konven-tion als besondere Schutzzeichen definiert wurden. Die Vergabe dieser kleinen blauen Schilder ist eine kleine, aber öffentlichkeitswirksame Aufgabe. Im weiteren Sinn bezeichnet das blaue Schild ganz umfassen-de Bemühungen zum Schutz des kulturellen Erbes.

Vorteile der internationalen Zusammenarbeit

Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat gezeigt, dass die Bedeutung des Kulturgutschutzes zunimmt. Zum einen verstärken sich die Gefähr-dungen quantitativ und qualitativ. Der Klimawandel führt dazu, dass Naturkatastrophen häufiger und gravierender werden. Seit Ende des Kalten Krieges verstärken Kulturdifferenzen die internationalen Kon-flikte; Kulturobjekte, Institutionen und Monumente wurden vermehrt zu Zielen in Kriegen und Bürgerkriegen sowie für Terroristen. Ein weiterer Faktor ist die zunehmende Globalisierung: Klimawandel und Kulturdifferenzen wirken sich weltweit aus und die Interdependenz von Konflikten wird stärker. Zugleich wächst die internationale Reichweite der Katastrophenwahrnehmung, verstärkt durch Leitmedien und das Internet und damit auch die internationale Solidarität und Hilfsbereit-schaft. Auch diejenigen, die schützen und helfen wollen, agieren zuneh-mend global, dies gilt insbesondere für zivilgesellschaftliche Gruppen (z. B. Ärzte ohne Grenzen).

Vor allem aber hat sich in der praktischen Arbeit seit der Gründung von Blue Shield gezeigt, wie wichtig die spartenübergreifende Zusam-menarbeit ist: Archive, Bibliotheken, Denkmalpflege und Museen ha-ben beim Kulturgutschutz mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede.Das wird offenkundig bei der Vorsorge – bei den Katastrophen-schutz-Experten (z. B. für Sicherheit und Baufragen) ebenso wie bei Notfallplänen und -übungen. Daraus resultiert, dass vielerorts das Erfolgskonzept eines lokalen Notfallverbunds (nach dem Vorbild von Weimar) aufgegriffen wird. Druck auf die nationalen Regierungen können die Kultursparten nur gemeinsam ausüben, z. B. wenn es um die Ratifizierung und Umsetzung der Haager Konvention oder anderer internationaler Abkommen geht. Gleiches gilt, wenn die Sensibilität für Kulturgutschutz innerhalb des Militärs erhöht und stärker in Ausbil-dung und Alltag integriert werden soll.

Bei Katastrophenmanagement und -hilfe ist Zusammenarbeit ebenfalls unverzichtbar. In Krisengebieten mit erheblichen Zugangsproblemen und gefährlichen Arbeitsbedingungen ist jeder Kulturfachmann vor Ort wichtig und hilfreich. Außerdem ist die Zahl der verfügbaren Exper-ten (z. B. Restauratoren) aus benachbarten Regionen begrenzt. Für das Militär ist Kulturgutschutz grundsätzlich eine ganzheitliche Aufgabe: Im Krieg oder bei heiklen Maßnahmen zur Friedenssicherung will der vor Ort für Kulturgutschutz zuständige Offizier nur einen einzigen Ansprechpartner haben.

Aufgaben eines Nationalkomitees (1): Prävention und nationale Strukturen verbessern

1) Völkerrecht und nationales Recht• Ratifizierung der Haager Konvention (1954) und deren Protokolle

(1954/1999)• Umsetzung der Haager Konvention in nationales Recht• Einsetzung eines nationalen Beirats (in Haager Konvention vorgese-

hen)

Page 94: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

• Ratifizierung anderer internationaler Abkommen (z. B. UNESCO-Konventionen) zum Kulturgutschutz

• Nationale bzw. föderale Begleitgesetze zum Kulturgutschutz

2) Staat und Verwaltung• Lobbyarbeit: Stärkung der für Kulturgutschutz zuständigen staatli-

chen Strukturen• Fachliche Begleitung bei der Vergabe und bei der Promotion des

blau-weißen Schutzzeichens• Gute verwaltungsrechtliche Absicherung der Katastrophenpläne für

Kulturgüter• Strukturelle Einbindung in lokale und regionale Krisenstäbe• Etablieren und Stärken von lokalen und regionalen Notfallverbünden• Ausreichende Finanzierung für präventive Maßnahmen

3) Militär• Aufbau von Kontakten zu Ministerium und Militär• Verstärkung der Bedeutung des Kulturgutschutzes innerhalb des Mili-

tärs (z. B. durch Klärung der Zuständigkeiten)• Volle Integrierung des Kulturgutschutzes in die Ausbildungspraxis

(z. B. Handbücher für Offiziere, Infoblätter für Soldaten, spezielle Manöver)

• Gezielte Vorbereitung der Soldaten auf den Kulturgutschutz bei Aus-landseinsätzen

4) Organisationen• Kooperation bei Katastrophenschutz und -hilfe mit Regierungsorgani-

sationen (z. B. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophen-hilfe, Deutsches UNESCO-Komitee)

• Kooperation bei der Katastrophenhilfe mit zivilgesellschaftlichen Strukturen und Netzwerken (z. B. Rotes Kreuz, Ärzte ohne Grenzen, Technisches Hilfswerk)

5) Kolleginnen und Kollegen• Bewusstsein für Kulturgutschutz bei Fachleuten schärfen

• Kulturgutschutz innerhalb der Basisorganisationen (Archive, Biblio-theken, Denkmalpflege, Museen) besser organisieren.

• Kulturgutschutz in bestehende Ausbildungsgänge integrieren• Fortbildungsseminare und -workshops anbieten• Konferenzen organisieren• Referenzmaterial entwickeln und verbreiten (z. B. Handbuch,

Muster-Notfallplan)• Datenbanken von Experten anlegen und pflegen• Internet: Plattform / Forum / Blog / Gruppe betreiben• Kontakte zu nahestehenden Kulturorganisationen knüpfen

6) Öffentlichkeit• Sensibilisieren• Attraktive und öffentlichkeitswirksame Projekte ausführen• Informative Website betreiben

Aufgaben eines Nationalkomitees (2): Reaktion auf Katastrophen im eigenen Land

Nach einer Katastrophe bietet ein Blue-Shield-Nationalkomitee seine Unterstützung an, wenn nationale Kulturgüter – bewegliche wie unbe-wegliche – bedroht werden. Zunächst richten sich die Bemühungen auf die Mobilisierung der nationalen Ressourcen, und zwar durch:• Sensibilisierung der Öffentlichkeit, damit der Aspekt Kultur bei der

Wahrnehmung der Katastrophe nicht vernachlässigt wird• professionelle Soforthilfe aus anderen Kultursparten• Initiierung oder Verstärkung von Spendenaktionen• Lobbyarbeit bei Fördermittelgebern, damit geschädigtes Kulturgut bei

den allgemeinen Hilfsprogrammen angemessen berücksichtigt wird• fachliche Begleitung (und ggf. Lobbyarbeit) bei Wiederaufbaumaß-

nahmen

Blue Shield kann seine Stärken aber nur dann ausspielen, wenn das internationale Netzwerk aktiviert wird. Das geschieht durch:

Page 95: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

94 95

• laufende Informationen und ggf. Übersetzungen• Verbreitung von Aufrufen und Spendenaktionen• Vorbereitung und Durchführung von Hilfseinsätzen ausländischer

Kollegen

Das Beispiel Köln:Nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs am 3. März 2009 war nicht nur die nationale, sondern auch die internationale Hilfsbereitschaft enorm. Die Kontaktperson von Blue Shield in Deutschland hat laufend die aktuellen Schadensinformationen und Hilfeaufrufe in englischer Übersetzung international verbreitet.Nach einem Informationsvortrag am 23. März in Amsterdam hat das niederländische Blue-Shield-Nationalkomitee die Initiative ergriffen. Eine kleine Delegation hat am 4. April in Köln die Lage sondiert und konkrete Absprachen mit dem Stadtarchiv getroffen. Es wurde vereinbart, die Aktion auf eine Woche zu konzentrieren – aus logis-tischen wie symbolischen Gründen. Diese „Internationale Woche“ (27. April bis 1. Mai) hat 80 Archivare und Restauratoren (überwie-gend aus den Niederlanden) zum freiwilligen Dienst in Köln zusam-mengeführt.Die eindrucksvolle Aktion sprach sich international rasch herum, und so hat das französische Blue-Shield-Nationalkomitee eine zweite „Inter-nationale Woche“ (3. bis 7. August) organisiert, an der 60 Fachleute aus Frankreich, den Niederlanden, Belgien, Großbritannien und Schweden teilnahmen.

Die materielle Bilanz ist eindeutig: Eine Person aus dem betroffenen Land hat im März und April gut 100 Arbeitsstunden für Übersetzen und Verbreiten von Informationen investiert und je eine Tagesreise nach Amsterdam und Köln unternommen. Aus unseren Nachbarlän-dern jedoch kamen 160 Fachleute für jeweils fünf Arbeitstage, was sich auf über 6.000 freiwillige Arbeitsstunden summiert.Das immaterielle Fazit ist ebenfalls ermutigend: Die rheinischen Be-ziehungen zwischen Köln und den Niederlanden haben sich in einer Katastrophe als tragfähig erwiesen. Für die Kölner Archivare waren die

beiden internationalen Wochen nicht nur Entlastung, sondern auch Ermutigung.

Auch Blue Shield hat davon profitiert: Der Einsatz in Köln war der erste dieser Größenordnung; durch seinen enormen Erfolg öffnete er den Weg für künftige Einsätze. Er hat zudem bekräftigt, dass am leich-testen über Nationalkomitees eine solche Mobilisierung von Ressourcen zu schaffen ist, aber erst im Zusammenspiel mit dem internationalen Netzwerk zahlt sich die Hilfsbereitschaft voll aus.

Aufgaben eines Nationalkomitees (3): Reaktion auf Katastrophen im Ausland

Jedes Nationalkomitee entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang es bei Kriegen oder Katastrophen im Ausland helfen will. Dies kann geschehen durch:• Verbreitung der Informationen aus dem Blue-Shield-Netzwerk in der

Landessprache• Unterstützung von internationalen Solidaritätsaufrufen und Spenden-

aktionen• Anbieten von Know-how und Experten• Beteiligung an internationalen Hilfsaktionen und Wiederaufbaupro-

jekten• Übernahme von Patenschaften für eine geschädigte Kultureinrichtung

Das Beispiel Tsunami:Das tschechische Blue-Shield-Nationalkomitee hat nach dem Tsunami 2004 beschlossen, einem geschädigten Museum zu helfen. Durch die Vermittlung von Blue Shield und ICOM kam eine Patenschaft mit einem Museum in Sri Lanka zustande. Das Projekt „Ticket for Asia“ wurde am Internationalen Museumstag 2005 gestartet und bis Ende des Jahres fortgeführt: Auf die Eintrittskarten wurde ein freiwilliger Zuschlag erhoben. Damit konnten über 5.000 Euro erlöst werden, die direkt dem Schifffahrtsgeschichtlichen Museum in Galle zugute kamen.

Page 96: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

Gründung eines deutschen Blue-Shield-Nationalkomitees

Deutschland ist der einzige größere EU-Staat, der noch nicht über ein Blue-Shield-Nationalkomitee verfügt. Das österreichische National-komitee wurde vor einigen Jahren gegründet und ist sehr aktiv; in der Schweiz steht die Gründung kurz vor dem Abschluss. Auch von den NATO-Staaten, die in den letzten Jahren mehrfach Truppenkontin-gente zu UN-Friedensmissionen beigesteuert haben, ist Deutschland ebenfalls der einzige ohne ein Blue-Shield-Komitee.

Was nun die Praxis der Gründung betrifft, so müssen sich lediglich die deutschen Repräsentanten der Trägerorganisationen abstimmen und einigen:• Archive: Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e. V. (VdA)• Archive: Bundesarchiv

• Bibliotheken: Deutscher Bibliotheksverband e. V. (DBV)• Denkmalpflege: deutsches ICOMOS-Nationalkomitee• Museen: deutsches ICOM-NationalkomiteeDie formalen Anforderungen sind nicht besonders hoch und auch das deutsche Recht macht eine Gründung einfacher als in vielen anderen Staaten.

Seit 2006 läuft die deutsche Gründungsinitiative, und es gibt auch eine Website auf Deutsch (blauesschild.de) und englisch (blueshield.de). Damit dieser Prozess wieder mehr in Schwung kommt, hat sich die „Deutsche Gesellschaft für Kulturgutschutz e. V.“ (www.dgks-ev.de), die sich in einem anderen Beitrag dieser Publikation vorstellt, bereit erklärt, Gründungshilfe zu leisten und Sondierungsgespräche zu führen. Dies ist eine vielversprechende Initiative, denn auch in Österreich und der Schweiz sind die Blue-Shield-Nationalkomitees von den jeweiligen nationalen Gesellschaften für Kulturgutschutz aus der Taufe gehoben worden.

Die bisherige Arbeit der Blue-Shield-Nationalkomitees zeigt, dass es in den einzelnen Ländern viel zu tun gibt und dass auch mit begrenztem Aufwand einiges erreicht werden kann.

Blue Shield: Nationalkomitees

• Australien• Belgien• Benin• Chile• Frankreich• Großbritannien• Israel• Italien• Madagaskar• Mazedonien• Niederlande• Norwegen• Polen• Senegal• Tschechische

Republik

• Chile• Dänemark• Irland• Österreich• Rumänien• USA

• Georgien• Indonesien• Schweiz

• Ägypten• Argentinien• Brasilien• Deutschland• Griechenland• Haiti• Kanada• Kuba• Südkorea

Ältere (vor 2006) Neuere (2006–2012) In Vorbereitung

Page 97: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

96 97

Im Jahr 2012 fand im östlichen Teil von Nordrhein-Westfalen ein breit aufgestellter, spartenübergreifender Kulturplanungsprozess unter der Führung der Kulturstiftung Nordrhein-Westfalen sowie des Land-schaftsverbands Westfalen-Lippe statt. Diese sogenannte „Westfälische Kulturkonferenz“ sollte neue zeitgemäße Schwerpunkte entwickeln. Die Initiatoren erhoffen sich dadurch in der Region eine innovative Vernetzung von Aktiven mit besonderen Kenntnissen und Potentialen, welche trotz leerer öffentlicher Kassen neue Gestaltungs- und Hand-lungsspielräume eröffnen.

Die „Westfälische Kulturkonferenz“ verabschiedete als Zwischener-gebnis jüngst ein Visionskommunikee unter dem Namen „Kultur Westfalen 2025“.1 Herausgehoben wird darin der hohe Stellenwert der Kulturentwicklungsplanung für die Stadt- und Regionalentwicklung unter dem Einfluss der demografischen Entwicklung mit ihrer Wand-lung zur multiethnischen Gesellschaft und unter dem wirtschaftlichen Druck der Globalisierung.2 In diesem Kommunikee wurde die Politik aufgefordert, die bislang entwickelte Infrastruktur zu sichern und durch neue Kooperationen von Kultureinrichtungen und Institutionen mit Ehrenämtern, Kommunen, Unternehmen und Verbänden den gesamt-gesellschaftlichen Dialog zwischen den Generationen auch zukünftig sicherzustellen. Benötigt wird dabei die Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen verbunden mit den Dienstleistungen und Förde-rungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.

Dieser Prozess stärkt die bestehenden Museumsinitiativen in kritischen Regionen, z. B. in Ostwestfalen.3 Deren Arbeitsschwerpunkt bildete

bislang der Aufbau einer gemeinsamen Datenbank zum Exponatbe-stand. Nun wird darüber hinaus der Betrieb von Zentraldepots als multikommunale Joint-Venture-Projekte diskutiert. Die dafür notwen-digen Rahmenbedingungen liefert die „Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)“.4

Einen interessanten Einstieg in den Themenbereich bietet neuerdings die Bielefelder Museumslandschaft: Dort wurden während einer regen Sammeltätigkeit seit den 1970er Jahren verstreut liegende, unzuläng-liche Industriebrachen als Depots genutzt. Die stagnierende Reform-debatte belebte ein Privatinvestor, als er 2011 in einem denkmalge-schützten Luftwaffendepot Räumlichkeiten für ein zukunftstaugliches Zentralmagazin auswies und diese den Museen der Stadt günstig vermietete. Die Mischkalkulation mit anderen kommerziellen Ge-schäftsfeldern im Gebäude soll zukünftig den Betrieb der Einrichtung wirtschaftlich ertragreich gestalten.

Für eine weitergehende kommunalübergreifende Kooperation von Mu-seen im Bereich Bestandssicherung sind viele rechtliche und wirtschaft-liche Fragen noch ungeklärt. So gilt es u. a. zu prüfen, ob für kommu-nalübergreifende Einrichtungen, die zum Schutz von Museumsgut errichtet und betrieben werden, Steuervergünstigungen nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen werden können oder ob dabei Steuerlasten wie für multikommunale Zweckbetriebe anfallen.5 Grundsätzlich könnten jedoch Zentraldepots in Verbindung mit regionalen Sammlungskonzepten nicht nur inno-vative Strukturimpulse fördern, sondern in Verbindung mit museums-

Exponatschutz durch Vernetzung von MuseenStephan Brunnert

Page 98: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

übergreifenden Inventarisierungsprogrammen auch zeitgemäße Sicher-heitskonzepte für Museumsgut umsetzen. Allerdings könnten derartige Museumszusammenführungen, besonders bei Heimatmuseen, auf erhebliche emotionale Widerstände stoßen.

Unübersehbar wächst angesichts des absehbaren gesellschaftlichen und ökonomischen Wandels die Gefahr des Verlustes von Sammlungen. Zur Klärung offener Fragen für deren Erhalt durch die Entwicklung neuer Formen der Museumsarbeit wird am 13. Mai 2013 unter der Beteiligung des Historischen Museums der Stadt Bielefeld ein Symposi-um zu dem Thema „Das MUltikommunale ZentraldepoT“ unter dem programmatischen Akronym „MUT“ stattfinden. Geplant sind u. a. Ausführungen zu den Themenfeldern Kosten-Nutzen-Analyse, Museale Sammlungen im Denkmalrecht und Dezentrale Kulturarbeit.

1 www.kulturkontakt-westfalen.de (Zugriff 23.11.12)2 http://www.wegweiser-kommune.de/ (Zugriff 23.11.12)3 http://www.museumsinitiative-owl.de/?page_id=1770 (Zugriff 23.11.12)4 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_

nr=2023&bes_id=6784&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Gemein-deordnung# (Zugriff 03.09.2012)

5 Siehe Denkmalschutzgesetz NRW: §§ 1, 2, 2.4, 3.1,7.

Page 99: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

98 99

Seetransporte gehören zu den ältesten Hilfsmitteln der Menschheit, um Waren zwischen entfernten Orten zu transportieren. Auch Kunst wurde bereits früh auf dem Seeweg transportiert. Zeugnisse ägyptischer Kultur und Kunst wurden von römischen Kaisern auf Schiffen in die Haupt-stadt verbracht, um die Größe des Reiches zu dokumentieren, darun-ter nachweislich 13 Obelisken. Zwischen 1834 und 1836 wurde der Obelisk von Luxor auf dem Seeweg nach Paris geschickt und auf der Place da la Concorde aufgestellt. Die Statue des ägyptischen Pharaos, die bisher im Eingangsbereich des Pergamonmuseums in Berlin stand und mehr als neun Tonnen wiegt, wurde 2011 auf dem Seeweg nach New York gebracht, wo sie heute den Eingangsbereich des Metropolitan Museum of Modern Art als Dauerleihgabe für die nächsten zehn Jahre ziert. Auch zeitgenössische Kunst, wie Werke von Takashi Murakami, oder Kunst, die für Messen in Miami, London oder Honkong be-stimmt ist, geht auf dem Seeweg zum Bestimmungsort.

In Zeiten knapper öffentlicher Kassen wird die Diskussion um kosten-günstige Transportwege von Kunst im öffentlichen Besitz geführt – See-transporte sind bis zu sieben Mal günstiger als Lufttransporte. Hierbei liegt das Augenmerk nicht immer darauf, das überantwortete kulturelle Erbe nachhaltig zu bewahren.Im Gegensatz zu Lufttransporten, bei denen es sich in der Regel um kurze und sehr kontrollierbare Transportstrecken handelt, sind Trans-porte auf See deutlich komplexer und risikoreicher.Abgesehen von einem deutlich längeren Reiseweg ist die Beanspru-chung der Gegenstände durch unterschiedliche Einflussfaktoren auf dem Seeweg erheblich höher als auf dem Luftweg.

Die Anforderungen an eine seefeste Verpackung gehen über das hinaus, was man üblicherweise im Kunsthandel bereit ist zu akzeptieren. Neben den je nach Eigenheit und Empfindlichkeit des Kunstwerkes erforder-lichen Verpackungen in Klimakisten, Transportrahmen oder anderen schützenden Behältnissen müssen die Kunstwerke in wasserdichten Containern seefest verstaut werden, damit sie sich selbst bei Windstärke 12 nicht bewegen und den Stampf- und Rollbewegungen des Schiffes widerstehen können. Die dabei auftretenden Zug- und Druckkräfte sind erheblich. Aber selbst neue wasserdichte Container, die – auch wenn man sie so bestellt – nicht immer geliefert werden, können die temperaturbedingten Unterschiede zwischen Innenluft im Container und den klimatisch bedingten Außentemperaturen nicht ausgleichen. Als Folge davon entsteht innerhalb der Container Feuchtigkeit, die den Objekten nur dann nichts anhaben kann, wenn ausreichend hygro-skopisches Füllmaterial im Container ist und die Werke durch eine adä-quate Verpackung gegen Feuchtigkeit geschützt sind. Eine zusätzliche Klimatisierung des Containers reduziert dieses Risiko, ist aber abhängig von ausreichender Energieversorgung.

Diese Mehrkosten stehen im Vergleich zur niedrigeren Frachtrate immer noch in einem vertretbaren Verhältnis, allerdings ist die zu erwartende Beanspruchung der Kunst auf dem Seeweg doch um einiges größer als auf dem Luftweg. Bei allen statistischen Daten, die die Versicherungswirtschaft bisher gesammelt hat, sind konkrete Vergleiche in Bezug auf die Auswirkungen von Transportmitteln auf Kunst weltweit nicht verfügbar. Das Segment ist aus Sicht der Branche zu klein, um in der Versicherungswirtschaft maßgebliche Bedeutung

Kunsttransporte auf See – Versicherbares Risiko oder kulturpolitisches Ärgernis?

Stephan Zilkens

Page 100: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

zu erlangen. In Deutschland setzt die Versicherungswirtschaft in allen Sparten des Schaden- und Unfallbereiches ca. 50 Milliarden Euro um. In diesem Betrag sind Kunstversicherungen mit nur 130 Millionen Euro enthalten. Das entspricht nur 0,26 % des Prämienvolumens der Branche. Im Vergleich bestreiten Kraftfahrtversicherungen mit einem Beitragsvolumen von ca. 25 Milliarden Euro 50 % der Umsätze im Jahr. Ein durchschnittlicher Kraftfahrtschaden wird von der Branche je nach individueller Zusammensetzung des Versicherungsbestandes der einzelnen Gesellschaft mit ca. 4.000 Euro kalkuliert. Für Kunst gibt es keinen statistischen Normalschaden und mit zunehmender Debatte über Wertminderungen bei einem boomenden Kunstmarkt riskieren die Versicherungsgesellschaften außerdem das Kapital ihrer Gesell-schafter.Vor diesem Hintergrund ist aber auch verständlich, dass die durch hohe Volatilität ausgezeichneten Kunstversicherer Konservatoren, Ausstel-lungsmacher und Museologen in dem Bemühen, kulturelles Erbe vor Schaden zu bewahren, unterstützen. Daher weigern sich die Risikoträ-ger teilweise, die von den Kostencontrollern der Rechnungshöfe vorge-brachten Alternativen in Hinblick auf Seetransporte zu versichern; zum einen um ihre Bilanz, zum anderen um unwiederbringliches Kulturgut zu schützen.Die wenigen existierenden statistischen Vergleiche zwischen Schiff und Flugzeug hinsichtlich der Gefährdungspotentiale sind schnell darge-stellt. Gemessen an der Anzahl der Tonnenkilometer sind die Trans-portmittel ähnlich gefährdet. Bei Schiffen gab es 2010 65 und 2011 42 Totalverluste weltweit; Flugzeuge waren 2010 von 29 und 2011 von 28 Totalverlusten betroffen.

Ein anderer wesentlicher Unterschied zwischen See- und Lufttrans-porten besteht in der Haftung des Ladungseigners. Im Gegensatz zur Luftfracht kennt die Seefracht die sogenannte Havarie Grosse. Sie verpflichtet alle Ladungseigner, sich an den Bergungskosten für ein havariertes Schiff zu beteiligen. Havarien entstehen jedoch nicht nur durch Sturm; auch der Ausfall der Rudermaschine oder des Antriebsag-gregates können eine Havarie Grosse auslösen.

Der Anteil der zu übernehmenden Kosten richtet sich nicht nach dem Gewicht, sondern nach dem Wert der einzelnen Ladung. Im Einzelfall kann dies bei Kunst von hohem Wert dazu führen, dass der einzige Container mit Kunst an Bord zwischen tausend Containern von Mas-senwaren den Hauptteil der Kosten tragen muss, die bei einer Havarie Grosse leicht Millionenhöhe erreichen kann.Auch die Hoffnung, man könne Einfluss darauf nehmen, an welcher Stelle sich der Container auf dem Schiff befindet, ist mittlerweile durch die Praxis widerlegt. Der Kapitän allein bestimmt, wo welcher Cont-ainer steht. Dies richtet sich nach Sicherheits- und Trimmungsaspekten des Schiffes und nicht nach der Empfindlichkeit des Containerinhaltes.Das gilt selbst für innereuropäische Transporte, bei denen auf größeren Fährverbindungen Seerecht zur Anwendung kommt.

Vor diesem Hintergrund ist verständlich, dass die Versicherungswirt-schaft nur vereinzelt Kapazitäten zu durchweg deutlich höheren Kon-ditionen zur Verfügung stellt als dies bei normalen, mittlerweile sehr günstigen Kunstaustellungsversicherungen der Fall ist.

Page 101: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

100 101

Kunst- und Kulturgüter müssen bei einem Umzug, aber auch für Kon-servierungsmaßnahmen oder wechselnde Ausstellungen bewegt werden. Um sowohl einen sicheren Transport als auch eine druckfreie Lagerung zu garantieren, ist oft ein hoher Zeitaufwand für Verpackungsarbeiten erforderlich. Zudem ist unverhältnismäßig viel Material nötig, um die oft sehr empfindlichen und zerbrechlichen Stücke unversehrt zu befördern.Die Firma polypad bietet ein wiederverwendbares Verpackungssystem an, das speziell für den Transport sperriger und empfindlicher Gegen-stände entwickelt wurde. Diese Transportkissen sind mit winzigen Kü-gelchen gefüllt, die sich formschlüssig an die Exponate anpassen. Den Vakuumkissen (sogenannte vacuum pads) wird durch ein Ventil Luft entzogen, die angelegte Form bleibt evakuiert. Bei einem Stoß wird die auftretende Energie großflächig vom Füllmaterial absorbiert. Nachweis-lich übertrifft diese Methode die stabilisierende und stoßdämpfende Wirkung herkömmlicher Verpackungsmethoden und -materialien.

Um die Qualität der Kissen stets auf einem hohen Niveau zu halten, werden die Vakuumkissen vermietet. Gebrauchtes Material wird von der Firma polypad wieder aufbereitet und so in einwandfreiem Zustand weiteren Kunden zur Verfügung gestellt. Im Vergleich zu den Unmen-gen an Verpackungsmaterialien, die bei herkömmlichen Umzügen nach Gebrauch entsorgt werden, ist dieses Verfahren sehr umweltfreundlich.In Bezug auf Form und Material der zu verpackenden Objekte gibt es keine Einschränkungen, da die Kissen individuell gefüllt werden können. Die Firma polypad berät jeden Kunden individuell und erstellt Kalkulationsbeispiele.

Für die bislang mithilfe der Vakuumkissen als Verpackungsmaterial durchgeführten Transporte gab es ausschließlich positive Resonanz. Ein Transport mit herkömmlichen Methoden wäre nachgewiesenermaßen nahezu doppelt so teuer gewesen wie der Umzug mit Vakuumkissen. Die Exponate konnten sicher, druckfrei sowie schnell und einfach transportiert werden.

Wiederverwendbare VakuumkissenRegina Fröhlich

Verpacken des Transportguts im Stadtmuseum München.

Foto: Regina Fröhlich

Page 102: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

Der Vortrag präsentierte Sicherheitskonzepte für Kunstwerke in Muse-en, in Museumsdepots und in der Museumslogistik. Die Planung von angepassten Sicherheitskonzepten wurde vorgestellt.Die stetigen Veränderungen der spezifischen Risikostrukturen machen ein Sicherheitskonzept unerlässlich. Eine Anpassung an sich verändern-de technische, logistische, personelle, finanzielle und soziale Rahmenbe-dingungen bzw. Risiken ist notwendig.Es werden drei Risikofaktoren unterschieden:1. Risikofaktor Mensch

• Mangelndes Sicherheitsbewusstsein• Nicht hinreichend qualifiziertes Personal• Menschliches Versagen• Kriminelles Verhalten von Besuchern• …

2. Risikofaktor Organisation• Outsourcing von Dienstleistungen• Personenkontrollen• Kontrollgänge• Exponat-Transport / Exponat-Verlegung• Denkmalschutz• …

3. Risikofaktor Technik• Zunehmende IT-Abhängigkeit• Technische Vernetzung / Interdependenzen von Sicherheitsmaß-

nahmen• Dokumentation und Datenschutzmaßnahmen• …

Die folgenden Abbildungen veranschaulichen, was ein Sicherheitskon-zept beinhalten muss. Denn häufige Fehler sind:• Fehlendes Gesamt(sicherheits)konzept• Keine Aus- und Weiterbildung aller Mitarbeiter• Komplizierte Sicherheitslösung statt zuverlässige, funktionale und

effektive Systemlösung• Sicherheit ist nicht als Prozess definiert• Veraltete Sicherheitstechnik• Sicherheitsbeauftragte fehlen• Fehlende Sensibilisierung der Mitarbeiter.

Sicherheitskonzepte für Kunstwerke – ein Planungsansatz (Abstract)

Karl-Heinz Hollung

Gefährdungsanalyse

Schutzziele – Gefahren – Risiken

Sicherheitskonzept

Maßnahmen, Ausschreibung, Kosten

Security

Organisatorische Sicherheit

Risk- Management

Versicherungen

Safety, u. a.• Brandschutz – Baulich/Technisch• Arbeitsschutz• Umweltschutz• u. a.

Baulich

Elektronisch

Mechanisch

Personell

Konzeption und Planung

Einrichtung und Planung

Betrieb

Erstellung eines Sicherheitskonzeptes

Page 103: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

102 103

Aufbau eines Sicherheitskonzeptes

• Exponate, Werte, Daten, Personen

Festlegung der Schutzziele

• Gefahren Lage (Innen-stadt, Gewerbegebiete, Hochwassergefähr-dung usw.)

• Gefahren Umfeld (äu-ßere Einflüsse: sozial, politisch, industriell)

Standortanalyse

• Gebäude inkl. sicher-heitsbedürftige Bauteile

• Zugangskontrolle• Sicherheitseinrichtun-

gen innen/außen• Brandschutz• Gebäudever-/entsor-

gung• Präventivmaßnahmen

Vorhandene Sicherheitseinrichtungen

• Klassische Risiken (z. B. Übergriffe, Raub, Feuer, Wasser)

Ermitteln der Gefahren

• Nutzungskonzept• Werte, Informationen• Verfügbarkeit von

Einrichtungen• Gefährdete Mitarbeiter• Gefahren Umfeld (äu-

ßere Einflüsse: sozial, politisch,industriell)

Geschäftliche Risiken

• keine martialischen Sicherheitseinrich-tungen

• …

Neukonzeption/Konzeptanpassung

• Beurteilung auf das jeweilige Museum, Depot

Allgemeine Sicherheitslage

• Rechtsgrundlagen• Behörden• Versicherung• Richtlinien/Standards

des Museums

Auflagen

• für jedes Museum sollte ein eigenständiges Sicherheitskonzept vorhanden sein

– technisch – personell – organisatorisch

Fazit

Sicherheitsmanagement

Das Site Security Management

• Schutzziele / Gefahrenpotentiale genau bestimmen• Schwachstellen realistisch identifizieren• Erstellung Profil / Leitbild der Einrichtung

• Risikopotential bewerten / dokumentieren• Maßnahmen lückenlos aufeinander abstimmen

• Verbleibende Restrisiken genau bewerten• Erst planen – dann kaufen

• Interventionsmaßnahmen planen• Sicherheitstechnik / -personal sinnvoll einsetzen

• Regelmäßige Revision sichert Qualität / Investition• Konsequentes Sicherheitsmanagement betreiben

Page 104: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

„Vorsorgen ist besser als Heilen“ – diesem Motto folgt die Präventive Konservierung im Kulturgutschutz. In der Praxis werden dabei Tech-niken umgesetzt, die helfen, Kulturgüter schon vor dem beginnenden Verfall zu schützen und zu erhalten, ohne invasiv – d. h. restaurierend – tätig zu werden.

Die Sammlungen der Museen sind einer Vielzahl an Gefährdungen ausgesetzt, von denen viele auf organisatorisch-administrative Ursachen zurückzuführen sind. Insbesondere wirtschaftlich instabile Zeiten ma-chen es staatlichen Kultureinrichtungen schwer, dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik zu folgen. Vor allem in kleinen und weniger öffentlichkeitswirksamen Einrichtungen werden die Finanzmit-tel der laufenden Haushalte oft als erstes gekürzt, sodass eine Moderni-sierung bestehender Museen und deren Ausstattung, wenn überhaupt, lediglich über lange Zeiträume oder nur partiell möglich ist. Weiterhin wird oftmals auf Fachpersonal oder Weiterbildungen verzichtet, sodass nur wenige Kenntnisse zum aktuellen Stand der Forschung vorliegen. Auch wirken sich alltägliche Faktoren, wie Umgebungsparameter oder der Einfluss des Menschen, die oft nicht als Gefahren wahrgenommen werden, negativ auf die Objekte aus. Dazu zählen falsche Licht- und Klimaverhältnisse, Schadstoffe und biologischer Befall, aber auch mechanischer Stress, wie er durch inadäquate Ausstellungslösungen und den Transport von Objekten sowie Vandalismus und Diebstahl entste-hen kann.

Die auftretenden Gefährdungsmöglichkeiten sind äußerst komplex (Abb. 1) und schwer zu strukturieren, sodass nicht erkannt wird,

Die Durchführbarkeit von Risikomanagement systemen in musealen Sammlungen

Marianne Landvoigt1 und Alexandra Jeberien

welchem Gefahrenpotential man sich zuerst widmen soll und wie die wenigen finanziellen Ressourcen am effektivsten eingesetzt werden können.

Risikomanagementsysteme im Kulturgüterbereich

Mit der zunehmenden Etablierung der Präventiven Konservierung seit den 1980er Jahren stieg der Bedarf an Konzepten und Strategien. Diese sollen helfen, Entscheidungen über Neuinvestitionen bzw. durchzufüh-rende Arbeiten im Museum zu fällen. Vor allem durch das Canadian Conservation Institute (CCI) wurden leicht durchführbare Lösungs-wege entwickelt, die es ermöglichen, eventuelle Gefahrenquellen zu vergleichen und eine Prioritätensetzung der Risiken zuzulassen,2 damit diese im Anschluss und unter Beachtung des Kosten-Nutzen-Faktors abgestellt werden konnten.

In den vergangenen fünfzehn Jahren wurden aus den Vorgaben des CCI verschiedene Modelle zum Umgang mit Risiken entwickelt. Diese sind speziell auf den Kulturgutschutz und die dort auftretenden Risiko-faktoren ausgerichtet und können die Gefährdungen in Museen und Sammlungen systematischer erfassen und bewerten. Die zwei bekann-testen Konzepte stellen das CPRAM Modell (Cultural Property Risk Analysis Model) von Robert Waller3 und das CCI Modell4 dar, welches in Kooperation mit dem International Centre for the Study of Preserva-tion and Restoration of Cultual Heritage (ICCROM) und der Cultural

Page 105: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

104 105

Agency of the Netherlands (RCE, früher ICN) ständig weiter entwi-ckelt wird. Daneben existieren noch zahlreiche speziell auf die jeweili-gen Institutionen angepasste oder leicht vereinfachte Modelle, die meist aus dem britischen Raum stammen.

Allen Modellen liegen die Prinzipien der Risikoerfassung und -bewer-tung zugrunde, die folgenden Schritten folgen:

I. Erfassen des Kontextes (establish the context)In diesem Schritt wird zunächst der gesamte Kontext des zu bearbeiten-den Bereichs / des Museums erfasst. Dazu gehören z. B. Objektanzahl, Objektgruppen, Objektmaterialien, aber auch Personalstruktur, Verant-wortlichkeiten und Umgangsweisen der Mitarbeiter mit den Objekten. Es wird ein Gesamtbild erstellt, das einen Überblick über alle Bereiche der Ausstellung / des Museums gibt.

II. Identifizieren der Risiken (identify the risks)Innerhalb dieses Arbeitsschrittes werden alle möglichen Risiken erfasst. Dazu sollten verschiedene Messungen der Temperatur und Luftfeuch-tigkeit, aber auch der UV-Strahlung oder der Schadstoffe durchge-führt werden. Zudem sollte die Gefährdung durch biologischen Befall geprüft sowie eine ausführliche Befragung der Mitarbeiter zur Handha-bung der Objekte und zum alltäglichen Museumsablauf durchgeführt werden. Die Unterteilung der Risiken erfolgt in „selten auftretend / hohes Ausmaß“, „öfter auftretend / niedrigeres Ausmaß“ und „dauer-haft auftretend / geringes Ausmaß“.

III. Analysieren der Risiken (analyse the risks)5

Nachdem die Risikofaktoren bekannt und kategorisiert sind, werden aus diesen sogenannte Risikoszenarien speziell auf die Einrichtung an-gepasste Gefährdungsszenarien erstellt. Zur Strukturierung dienen die zehn Gefahrenpotentiale physikalische Kräfte, Kriminalität / Vandalis-mus, Feuer, Wasser, biologischer Befall / Schädlinge, Schadstoffe, Licht / UV-Strahlung, unsachgemäße Temperatur und Luftfeuchtigkeit sowie Informationsverlust. Je differenzierter die erstellten Szenarien sind und

Abb. 1: Möglicher Risikofaktor: inadäquate Objektmontage. Foto: Marianne

Landvoigt / Eigentümer: Stadtmuseum Ingolstadt

Page 106: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

je feiner diese ausformuliert wurden, desto genauer und effektiver kann das Risikomanagement durchgeführt werden.6

IV. Errechnen der jeweiligen Risikohöhen (evaluate the risks)7

In diesem Arbeitsschritt werden die einzelnen Risikohöhen der zuvor erfassten und erstellten Risikofaktoren bzw. Szenarien errechnet. Dieser Punkt birgt aufgrund unterschiedlicher Berechnungsmethoden die größten Unterschiede zwischen den einzelnen Modellen. Beide Modelle haben jedoch zum Ziel, am Ende und anhand der hierbei entstehenden Ergebnisse, die zuvor erfassten Risiken miteinander vergleichbar zu machen, sodass deutlich wird, welche der vielfältigen Risiken die gravie-rendsten Ausmaße auf die Sammlung haben.

V. Beheben / Minimieren der Risiken (treat the risks)Anhand der berechneten Risikohöhen können / sollten nun die schwer-wiegendsten Risiken abgestellt und leichtere Risiken unter Beobach-tung gestellt werden.

Auch wenn diese Herangehensweise linear erscheint, stellt ein Risiko-management keineswegs einen starren Prozess dar, der nur einmalig durchgeführt wird. Vielmehr wird hierunter ein ständig wiederkehren-der Kreislauf verstanden (Abb. 2), der zunehmend differenziert und tiefergehend angepasst werden kann und soll.8

Denn auch die (Risiko-)Bedingungen einer musealen Einrichtung verändern sich fortlaufend. Mit dieser Erkenntnis wird derzeit am CCI an einem Programm gearbeitet (CCI-Database), mit welchem die Risi-kohöhen schneller als bisher ausgerechnet und neu berechnet werden, sobald sich einige Faktoren des zuvor durchgeführten Risikoassessments ändern.9

Während das Risikomanagement in Kanada,10 Großbritannien11 und den Niederlanden12 schon erfolgreich etabliert und in verschiedenen Institutionen angewendet wurde, ist das Konzept in deutschsprachigen

Abb. 2: Schematische Darstellung eines Risikomanagements. Marianne

Landvoigt / basierend auf AS/NZS 4360:2004

Erfassen des Kontextes

Identifizieren der Risiken

Analysieren der Risiken

Errechnen der Risikohöhen

Beheben / Minimieren der Risiken

Mo

nitoring

und K

ontro

lle

Ko

mm

unik

atio

n un

d B

efra

gun

g

Museen und Sammlungen bisher eher unbekannt. Dies ist auf nur gering vorliegende deutschsprachige Fachliteratur und vor allem auf die wenigen Erfahrungen seitens der Institutionen zurückzuführen.

Die Masterarbeit „Durchführbarkeit von Risikomanagementsystemen in musealen Sammlungen“ an der HTW Berlin, Studiengang „Konser-vierung und Restaurierung“ lotet derzeit13 die Durchführbarkeit oben genannter Systeme, insbesondere das des CPRAM Modells, in einer musealen Einrichtung aus. Als Kooperationspartner und Anwendungs-beispiel konnte das Stadtmuseum Ingolstadt gewonnen werden. Das

Page 107: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

106 107

Ziel der Arbeit besteht einerseits darin, ein Risikoassessment in einem Museum vorzunehmen, hinsichtlich seiner Anwendbarkeit zu bewer-ten und durchführbare Lösungsansätze zur Beseitigung der herausge-arbeiteten Risiken vorzulegen. Auf der anderen Seite soll das Projekt die Diskussion des Konzepts in deutschen Museen und Sammlungen anstoßen, und somit dazu beitragen, weitere Institutionen zur Durch-führung eines Risikoassessments anzuregen.

Anwendungsbeispiel: Stadtmuseum Ingolstadt

Das Stadtmuseum Ingolstadt ist in seiner heutigen Erscheinung und Ausstattung seit dem Jahr 1980 in einer ehemaligen Abwehranlage nahe des Stadtzentrums untergebracht. Neben den Ausstellungsräumen be-herbergt das Gebäude die Bibliothek und das wissenschaftliche Archiv der Stadt.14

Um den Umfang der Masterarbeit einzugrenzen, wurde die Durchfüh-rung des Risikoassessments auf die archäologische Schausammlung und zwei besondere Exponate des Museums beschränkt: ein Tierpräparat von 1632 und ein Talar von 1597. Die archäologische Dauerausstellung befindet sich auf mehrere Räume verteilt im ersten Obergeschoss der Anlage. Sie umfasst mehr als 2.800 Objekte, die vom Neolithikum über die Keltenzeit bis ins frühe Mittelalter reichen. Besondere Objekte sind ein Bernsteincollier mit ca. 3.600 Perlen aus der Bronzezeit, das Holzbe-cken einer römischen Mühle und Goldschmuck einer frühmittelalterli-chen Tracht. Insgesamt besteht eine hohe Objekt- und Materialvielfalt.

Der überwiegende Teil der Objekte ist in abschließbaren Vitrinen (Glas, Metall, Holz) ausgestellt (Abb. 3). Größere Objekte stehen frei im Raum. Das Museum verfügt über keine fest installierte Klimatisierungs-anlage. Zur Kontrolle besonders klimaanfälliger Objekte sind neben den betreffenden Vitrinen einzelne Be- und Entfeuchtungsgeräte aufgestellt. Die Beleuchtung erfolgt hauptsächlich durch Tageslicht, aber auch durch einzelne Beleuchtungselemente in den Räumen und Vitrinen.

Vorteile des Risikomanagements

Der größte Vorteil eines Risikomanagements liegt in der Strukturierung aller möglichen Risiken. Dies ermöglicht ihre angepasste und struk-turierte Beseitigung bzw. Verminderung und eine zukunftsweisende Planung bezüglich neuer Projekte. Dabei stellt vor allem die Objekti-vierung von zumeist subjektiven Annahmen durch Messdaten einen Vorteil dar, da diese u. a. zur Diskussion mit Entscheidungsträgern zum Einsatz gelangen und helfen können, finanzielle Mittel gezielt einzuset-zen.

Weiterhin können durch die grafische und mathematische Darstellung der unterschiedlichen Risikohöhen auch fachfremde Personen schnell einen Eindruck über die vorherrschende Situation gewinnen.

Abb. 3: Objektpräsentation im Stadtmuseum Ingolstadt. Foto: Marianne

Landvoigt / Eigentümer: Stadtmuseum Ingolstadt

Page 108: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

Ein weiterer positiver Effekt des Risikomanagements besteht in der zunehmenden Kommunikation der Mitarbeiter und Abteilungsebenen untereinander. Aufgrund der Komplexität des Assessments müssen zahlreiche Informationen eingeholt und Anfragen gestellt werden, die die Kommunikation unterschiedlicher Fachbereiche fördern. Dies führt dazu, dass das Bewusstsein zum Erhalt des Kulturgutes in der gesam-ten musealen Einrichtung ansteigt (nicht nur beim Restaurator und Kurator).15

Vor der Durchführung eines Risikomanagements kann die Einarbei-tung in die Thematik und deren Umsetzung sehr komplex und zeit-aufwendig erscheinen. Vor allem Letzteres trifft bei einer ungünstigen Ausgangslage definitiv zu. Dennoch ist der Gewinn an Informationen und Erfahrungen für eine kulturelle Institution weitaus höher als die investierte Arbeit.

Ausblick

Das Projekt der Masterarbeit im Stadtmuseum Ingolstadt wird im Februar 2013 abgeschlossen. Eine weitere Anwendung des Risikoma-nagements für andere Bereiche der Ausstellung sowie die Depoträume ist in Planung.

Die Thematik des Risikomanagements wird international weiterhin durch das CCI, ICCROM und das RCI erforscht und etabliert. Hierbei stehen derzeit die Weiterentwicklung der CCI-Database, Erstellung von vereinfachten Risikoszenarien sowie die Übertragung der Systeme auf andere Kulturgutkategorien, wie archäologische Ausgrabungsstätten, im Mittelpunkt der Forschungen.

LiteraturBrokerhof, A. W., Luger, T., Ankersmit, H., Bergevoet, F., Schillemans, R., Schoutens,

P., Muller, T., Kiers, J., Muething, G., und Waller, R.: Risk Assessment of Muse-um Amstelkring: Application to an historic building and its collections and the consequences for preservation management. In: Preprints of the 14th ICOM-CC Triennial Meeting, The Hague 2005.

Bülow, Anna E.: Collection management using preservation risk assessment. In: Journal of the Institute of Conservation, Volume 33, Issue 1, London 2010.

Jeberien, Alexandra: Risk Assessment für den Kulturgüterschutz? – Frameworks, Risiko-analysen und das System Waller. In: Beiträge des Workshops Preventive Conservati-on am 1. März 2007 an der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft, München 2007.

Michalski, Stefan: An overall framework for preventive conservation and remedial con-servation. In: ICOM Committee for Conservation, 9th triennial meeting, Dresden, 26–31 August 1990: preprints, Paris 1990.

Ders.: Risk-Based Decision Making for Collections: The ICCROM-CCI-ICN Course, the Method, and Associated Tools. Poster presented at the AIC 38th annual mee-ting, Milwaukee 2010. Download unter: http://www.conservation-us.org/index.cfm?fuseaction=page.viewpage&pageid=1524.

Stadtmuseum Ingolstadt im Kavalier Hepp – Eröffnung am 30. Januar 1981, München 1981.

Waller, Robert: Cultural Property Risk Analysis Model – Development and Application to Preventive Conservation at the Canadian Museum of Nature. Göteborg Studies in Conservation, 13, Ottawa 2003.

1 Dieser Text bezieht sich auf eine Masterarbeit der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin in Kooperation mit dem Stadtmuseum Ingolstadt.

2 Michalski 1990, S. 589–591. 3 Waller 2003. 4 Michalski 2010. Gegenwärtig als CCI-ICCROM-ICN Risk Management Method

bekannt. 5 Detailliertere Ausführungen dazu auf Anfrage oder innerhalb der MA-Arbeit (ab

April 2013). 6 Freundliche mündliche Mitteilung Robert Waller, November 2012. 7 Detailliertere Ausführungen dazu auf Anfrage oder innerhalb der MA-Arbeit (ab

April 2013). 8 Freundliche mündliche Mitteilung Bart Ankersmith, November 2012. 9 Freundliche mündliche Mitteilung Irene Karsten, Stefan Michalski, November 2012.10 Waller 2003.11 Bülow 2010, S. 65–78.12 Brokerhof 2005, S. 590–596.13 Bearbeitungszeitraum: Juni 2011 bis Februar 2013.14 Stadt Ingolstadt 1981, S. 13 ff.15 Jeberien 2007, 23.

Page 109: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

108 109

Die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen (BSV) ist mit 45 Schlössern, Burgen und Residenzen der größte staatliche Museumsträger in Deutschland. Die prominentesten und besucherstärksten Liegenschaften der BSV sind die Königsschlösser von Ludwig II., Linderhof, Herrenchiemsee und Neuschwanstein und die UNESCO-Welterbestätte Residenz Würzburg.Diese 45 Liegenschaften weisen schon hinsichtlich ihrer Standorte und der verschiedenen Bautypen eine hohe Heterogenität auf. Der spezifische Gefährdungsgrad für die einzelnen Objekte kann dabei entsprechend verschiedener Risikoszenarien stark differieren. So sind beispielsweise barocke Parkschlösser mit großen Fensterflächen durch Stürme und Starkregenereignisse stärker gefährdet als massive Burgan-lagen; Burgen stellen durch die engen Zufahrtswege hinsichtlich der Brandbekämpfung und Notfallevakuierung eine besondere Heraus-forderung dar. Die verschiedenen Ausprägungen der Ausstattungen und Sammlungsbestände und deren Präsentationsarten (Vitrinen, freie Präsentation) haben ebenfalls entscheidenden Einfluss auf die Risiko-abschätzung.Dementsprechend muss jeder Notfallplan individuell auf die Bedürfnis-se des Gebäudes und seiner Ausstattung bzw. seiner Sammlung zuge-schnitten werden. Die Initiative zur Erstellung von Notfallplänen in der BSV ging vom Fachbereich der Präventiven Konservierung (PK) aus. Dieser Sonder-fachbereich wurde 2006 eingerichtet und ist personell derzeit mit einer Diplom-Restauratorin und einem technischen Assistenten ausgestattet.Die PK baut bei der Entwicklung von Notfallplänen auf der Vorarbeit anderer Fachabteilungen und der Schlossverwaltungen vor Ort auf

und integriert die erforderlichen Informationen zu einem individuell anwendbaren Notfallplan für die jeweilige Liegenschaft.Die Bauabteilung ist zuständig für den baulichen und anlagentech-nischen Brandschutz, die Museumsabteilung teilt die Exponate in Prioritätsgruppen für eine eventuelle Bergung ein. Die zuständigen Mitarbeiter des Restaurierungszentrums geben Auskunft über den Empfindlichkeitsgrad der Kunstwerke aufgrund deren Materialität oder Vorschädigung und deren Hängung oder Befestigung. Die jeweiligen Außenverwaltungen unterstützen die Notfallplanung mit ihrer Erfah-rung und Ortskenntnis und stellen Kontakte zu möglichen Kooperati-onspartnern im Falle einer Katastrophe her. In vielen Schlössern werden Gebäudeteile durch Dritte genutzt. Meist handelt es sich hierbei um andere staatliche Institutionen (Bayerisches Nationalmuseum, Germa-nisches Nationalmuseum, Bayerische Staatsgemäldesammlung, staatli-che Archive und Bibliotheken), deren Bestand ebenfalls in die Notfall-planung miteinbezogen werden muss.

Bisher sind auf besonderen Wunsch der Außenverwaltung nur für zwei Liegenschaften Notfallpläne erarbeitet worden. Die derzeitige perso-nelle Situation lässt bedauerlicherweise lediglich zu, dass neben den „dringenderen“ Tagesgeschäften bestenfalls ein Notfallplan pro Jahr erstellt werden kann. Bei 45 Schlössern, in denen die Sammlung und deren Präsentation zudem regelmäßig verändert werden, besteht derzeit keine Chance, zeitnah eine tagesaktuelle und flächendeckende Notfall-planung zu entwickeln.Die Bayerische Schlösserverwaltung blieb in den letzten 50 Jahren glücklicherweise von größeren Katastrophen verschont, zu beklagen sind

Notfallplanung in der Bayerischen Schlösser verwaltung – Erfahrungen, aktueller Stand, Ausblick

Tina Naumovic

Page 110: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

in erster Linie relativ überschaubare Schäden durch Wassereinbrüche. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Frostsprengung von Wasserleitungen, verstopfte Fallrohre und Windbruch an Fenstern lassen sich trotz aller Sorgfalt und Vorsorge oft nicht verhindern. Die Tatsache, dass es in der letzten Zeit wenige Schadensfälle gab, sollte jedoch nicht dazu verleiten, sich in trügerischer Sicherheit zu wiegen. Deshalb bedarf es weiterer er-heblicher Anstrengungen, die Notfallplanung in der BSV voranzutreiben.

Um das Gefahrenrisiko für das Kunstgut zu reduzieren, liegen die Schwerpunkte der Notfallplanung derzeit in folgenden Bereichen:1. Entwicklung einer kostengünstigen Notfallkiste, die entsprechend der Gegebenheiten vor Ort modifiziert und ergänzt wird. Empfehlun-gen zu ihrer Verwendung und eine detaillierte Liste der Grundausstat-tung einer Notfallkiste sind auf der Website der BSV abrufbar.1

2. Auf Anfrage halten die Mitarbeiter der PK in den Außenverwaltun-gen Schulungen zum Thema „Notbergung und Erstversorgung von Kunstgut“ ab. Diese Schulungen richten sich an alle Mitarbeiter der Außenverwaltungen vom Kastellan bis zur Reinigungskraft und dienen der Sensibilisierung des Personals hinsichtlich der Notfallvermeidung und des Umgangs mit den regelmäßig eintretenden „kleinen“ Havarien.3. Für Sonderausstellungen der BSV in den eigenen Liegenschaften wird immer ein Notfallplan erstellt. Falls es der jeweilige Ausstellungse-tat zulässt, wird eine Notfallkiste beschafft, die nach der Ausstellung vor Ort verbleiben kann.

Der Inhalt der Notfallkisten in den einzelnen Liegenschaften spiegelt in erster Linie das Risiko des Wassereinbruchs wider. Die Notfallkiste soll nur der Absicherung der Unfallstelle, der sicheren Evakuierung der be-troffenen Kunstwerke und der Verhinderung der Schadensausbreitung dienen. Die zuständigen Restauratoren in der Hauptverwaltung reisen im Schadensfall schnellstmöglich mit den erforderlichen Materialien und Werkzeugen an und übernehmen die Sicherung bzw. Konservie-rung von Kunstgut und Ausstattung.Die Notfallkiste muss stabil und mobil (z. B. aus Alu oder auf Rollen) sein, damit sie leicht an den Einsatzort transportiert werden kann. Bei

weitläufigen Gebäuden empfiehlt sich eine Kiste pro Etage. Der Stand-ort der Kiste muss allen Mitarbeitern bekannt sein. Die Kiste sollte versiegelt sein, um Schwund vorzubeugen. Dafür bieten sich spezielle Sicherheitsetiketten an. Dieses Siegel kann im Notfall leicht gebrochen werden, ein Absperren der Kiste ist jedoch nicht sinnvoll.

Auf Initiative der Freiwilligen Feuerwehr Schleißheim startete im Sommer 2012 ein Projekt zur Verbesserung des Brandschutzes und der Notfallplanung in den dortigen Schlössern der BSV. Neben den historischen Prunkräumen der Schlösserverwaltung befinden sich dort Außenstellen des Bayerischen Nationalmuseums und der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen. Als Vorbild für den Brandschutz dient die „Geschäftsanweisung Kulturgutschutz“ der Berliner Feuerwehr.Zusätzlich werden die Schlösser und Museen in Schleißheim anhand des SicherheitsLeitfadens Kulturgut (SiLK) der KNK auf Mängel in der Schadensprävention überprüft. Bei positiven Erfahrungen mit dem Pro-jekt soll Schleißheim als Pilotprojekt für andere Liegenschaften dienen, um nicht zuletzt auch das Problembewusstsein der Verantwortlichen zu schärfen.

1 http://www.schloesser.bayern.de/deutsch/ueberuns/rz/rz_service.htm

Page 111: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

110 111

Page 112: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

SiLK-team

Page 113: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

112 113

Almut SiegelStudium der Architektur an der Hochschule der Künste (HdK) Berlin, Auslands-studium in Paris, Diplom 2000; 2001 bis 2004 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fachbereich Bauingenieurwesen der Fachhochschule Potsdam, seit 2004 Lehrbeauftrag-te im Masterstudiengang Bauerhaltung; 2004 bis 2006 wissenschaftliches Volontariat in der Denkmalpflege bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Bran-denburg (SPSG); seit 2006 Bereichsarchitektin in der Abteilung Baudenkmalpflege der SPSG; seit 2006 im Projekt „Sicherheit und Katastrophenschutz für Museen, Archive und Bibliotheken“ der Konferenz nationaler Kultureinrichtungen tätig, seit 2008 als Projektleiterin.

Dipl.-Ing. Almut Siegel | Konferenz nationaler Kultureinrichtungen | c/o Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg | Postfach 601462 | 14414 Potsdam | Telefon +49 (0) 331 9694 116 oder +49 (0) 30 52134 627 | Fax +49 (0) 331 9694 102 | [email protected] oder [email protected] | www.spsg.de; www.konferenz-kultur.de

Alke Dohrmann Studium der Ethnologie, Politologie und Kulturgeographie an der Johannes-Guten-berg-Universität Mainz, Magister 1997; Promotion 2003 an der Georg-August-Uni-versität Göttingen; 1997 bis 1999 wissenschaftliches Museumsvolontariat am Nieder-sächsischen Landesmuseum Hannover / Völkerkunde; seit 2004 freiberufliche Tätigkeit als Ethnologin, wissenschaftliche Autorin, Ausstellungsmacherin und im Veranstal-tungsmanagement; 2008 bis 2009 Ethnologin an den Lübecker Museen / Völkerkun-desammlung; seit 2006 im Projekt „Sicherheit und Katastrophenschutz für Museen, Archive und Bibliotheken“ der Konferenz nationaler Kultureinrichtungen tätig, seit 2008 als Projektleiterin.

Dr. Alke Dohrmann | Konferenz nationaler Kultureinrichtungen | c/o Staatliche Kunstsammlungen Dresden | Staatliche Ethnographische Sammlungen Sachsen | GRASSI Museum für Völkerkunde zu Leipzig | Johannisplatz 5–11 | 04103 Leipzig | Telefon +49 (0) 341 2618225 | Fax +49 (0) 341 9731 909 | [email protected] | www.konferenz-kultur.de

Katrin SchöneStudium der Fächer Kunstgeschichte, Französisch und Klassische Archäologie in Frei-burg und München; Promotion 1993 an der Albert-Ludwig-Universität Freiburg. 1994 bis 2004 freiberufliche Tätigkeit als wissenschaftliche Autorin, Gästeführerin und Museumspädagogin; 2004 bis 2006 wissenschaftliches Volontariat bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG); seit 2007 freiberufliche Tätigkeit: wissenschaftliche Forschung und Redaktion; seit 2008 im Projekt „Sicherheit und Katastrophenschutz für Museen, Bibliotheken und Archive“ der Konferenz natio-naler Kultureinrichtungen tätig.

Dr. Katrin Schöne | Konferenz nationaler Kultureinrichtungen | c/o Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg | Postfach 601462 | 14414 Potsdam | Telefon +49 (0) 331 712861 | [email protected] | www.konferenz-kultur.de

Page 114: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

autoren

Page 115: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

114 115

Emile BroersmaVon 1988 bis 2004 im niederländischen Polizeidienst tätig, ab 1998 als Kommandant von Sondereinsatzgruppen der Nationalpolizei der Niederlande, u. a. der Nationalen Geheimeinheit und der Einheit zur Terrorismusbekämpfung; von 2004 bis 2008 Koordinator für Sonderermittlungen beim Finanzministerium in Den Haag; seit 2008 Leiter der Abteilung Sicherheit und Mitglied der Geschäftsleitung im Rijksmuseum Amsterdam.

Emile Broersma | Rijksmuseum | Jan Luijkenstraat 1 | 1071 CJ Amsterdam | Niederlande | Telefon +31 (0) 20 674 7375 | Mobil +31 (0) 65202 7435 | [email protected] | www.rijksmuseum.nl

Stephan BrunnertVon 1978 bis 1980 Ziseleurlehre in Berlin; 1980 bis 1982 Studium der Metallkunde an der Universität Stuttgart; 1982 bis 1987 Restauratorenausbildung am Bayerischen Nationalmuseum München; 1985 bis 1986 Restaurator am Württembergischen Landesmuseum Stuttgart; 1986 bis 1988 Freiberuflicher Restaurator in München; 1988 bis 2003 Werkstattleiter in der Zentralen Restaurierungswerkstatt des Land-schaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), Dozent an der Fachschule für Museums- und Ausstellungstechnik, Gelsenkirchen; seit 2003 Fachreferent für die konservatorische und restauratorische Fachberatung, LWL – Museumsamt für Westfalen.

Stephan Brunnert | Salzstr. 38 | Erbdrostenhof | 48133 Münster | Telefon +49 (0) 251 591-4697 | Fax +49 (0) 251 591-3335 | Mobil +49 (0) 0172 2081881 | [email protected] | www.lwl.org

Page 116: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

Christiaan ClotworthyStudium der Angewandten Naturwissenschaft am Institute of Technology in Dublin und Gesundheitsschutz und Sicherheit am University College Dublin. Seit 20 Jahren Tätigkeit in der Sicherheitsbranche, zunächst in privatem Sicherheitsunternehmen spe-zialisiert auf betriebsinternen Betrug; seit 1999 Leiter der Abteilung Technischer Dienst an der National Gallery of Ireland in Dublin.

Christiaan Clotworthy | The National Gallery of Ireland | Merrion Square West | Dublin 2 | Irland | Telefon +353 (0) 1 661 5133 | Fax +353 (0) 1 661 5372 | [email protected] | www.nationalgallery.ie

Robert (Bob) CombsManagementstudium und Studium der Betriebswirtschaftslehre. Von 1979 bis 1986 stellvertretender Sicherheitsdirektor am Art Institute in Chicago; seit 1986 beschäftigt beim J. Paul Getty Trust, zunächst als Leiter des Technischen Dienstes des Getty Center und der Getty Villa, seit dem Jahr 2000 als Sicherheitsdirektor des gesamten J. Paul Getty Trust, seit kurzem außerdem zuständig für die Abteilung Besucherdienste.

Robert (Bob) Combs | J. Paul Getty Trust | 1200 Getty Center Drive | Los Angeles, CA 90049-1686 | USA | Telefon +1 (0) 310 440 6540 | Fax +1 (0) 310 440 6979 | [email protected] | www.getty.edu

Page 117: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

116 117

Almuth CorbachBuch- und Papierrestauratorin; seit 1990 beschäftigt an der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, seit 2006 dort Leitung der Stabsstelle Erhaltung und Restaurierung. Niedersächsische Landesfachberaterin zu Fragen der Bestandserhaltung. Lehrtätigkeiten u. a. an der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) Hildesheim. Publikationen zum Reichenauer Perikopenbuch, den Wolfenbütteler Exemplaren der Schedula diversarum artium sowie zu bestandsschonender Digitalisierung.

Almuth Corbach | Herzog August Bibliothek | Schlossplatz 5–6 | 38304 Wolfenbüttel | Telefon +49 (0) 5331 808 217 | Fax +49 (0) 5331 808 173 | [email protected] | www.hab.de

Peter FasoldDiplom-Verwaltungswirt Polizei (FH). Seit 1986 beim Bayerischen Landeskriminalamt, Betreuung von Unternehmen, die Überfall- und Einbruchmeldeanlagen errichten. Seit 2009 Leiter im Sachgebiet 513 Sicherheitstechnische Prävention beim Bayerischen Landeskriminalamt in München.Autor eines Fachbuches zur Elektronischen Überwachung.

Peter Fasold | Bayerisches Landeskriminalamt | Maillingerstraße 15 | 80636 München | Telefon +49 (0) 89 1212-3916 | Fax +49 (0) 89 1212-2134 | [email protected] | www.polizei.bayern.de

Page 118: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

Regina FröhlichVon 2001 bis 2003 Studium Produktdesign an der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe, Fachbereich Produktdesign. Von 2005 bis 2010 Studium der Restaurierung, Kunsttechnologie und Konservierungswissenschaft an der Technischen Universität München (Dipl.-Rest. Univ.). Von 2008 bis 2009 Restauratorin beim Europäischen Patentamt in München; seit 2008 beschäftigt bei Vaco Technology AG Valley / Oberlaindern, Projektleitung ‚polypad‘, Entwicklung und Vermarktung von innovativen, wiederverwendbaren Verpackungslösungen.

Regina Fröhlich | VACO Technology AG / polypad | Medizinpark 1 | 83626 Valley / Oberlaindern | Telefon +49 (0) 8024 60818407 | Fax +49 (0) 8024 60818449 | [email protected] | www.poly-pad.com

Rudolf GundlachBis 2002 Berufssoldat in der Bundeswehr mit wechselnden Führungs-, Lehr- und ministeriellen Aufgaben im In- und Ausland; im Jahr 2000 im Kosovo zuständig für Hilfsleistungen an die Bevölkerung und Erfassung von Kulturgütern im deutschen Zu-ständigkeitsbereich; zuletzt unter anderem verantwortlich für Katastrophenhilfe durch die Bundeswehr in Baden.Seit 2003 ehrenamtlich tätig im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kulturgut-schutz (DGKS).

Rudolf Gundlach | Deutsche Gesellschaft für Kulturgutschutz | Friedrich-Dedecke-Str. 57 | 27432 Bremervörde | Telefon +49 (0) 4761 749 339 | [email protected] | www.dgks-ev.de

Page 119: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

118 119

Hans-Jürgen HarrasDipl.-Ing. (FH) der Nachrichtentechnik. Entwicklung elektronischer Geräte und Anlagen. Bis 1994 Führung der Berliner Niederlassung von Cerberus-Ristow, Errichter von Gefahrenmeldetechnik. Seit 1995 Leiter des Referates Sicherheit der Staatlichen Museen zu Berlin – Stiftung Preußischer Kulturbesitz.Seit 1997 aktives Mitglied der ICOM-Arbeitsgruppe für Sicherheit in Museen, ICMS (International Committee for Museum Security).

Hans-Jürgen Harras | Generaldirektion | Staatliche Museen zu Berlin – Stiftung Preußischer Kulturbesitz | Stauffenbergstraße 41 | 10785 Berlin | Telefon +49 (0) 30 266 42 2900 | Fax +49 (0) 30 266 32 2900 | [email protected] | www.smb.museum

Karl-Heinz HollungAusbildung zum Elektromechaniker; Studium Elektrotechnik Fachrichtung Nach-richtentechnik sowie Fernmeldemechanikermeister. Seit 1981 im Bereich Sicherheit und Unternehmensschutz tätig, Vertrieb, Projektierung und Implementierung von integralen Sicherheitskonzepten, Erstellung von Risiko- und Schwachstellenanalysen im Bereich der technischen, personellen, und organisatorischen Sicherheit. Gesellschafter / Geschäftsführer der ADATO Projekt & Konzept GmbH.Mitglied in nationalen und internationalen Verbänden wie VfS (Verband für Sicher-heitstechnik), ASIS International (American Society for Industrial Security).

Karl-Heinz Hollung | ADATO Projekt & Konzept GmbH | Brandstwiete 46 | 20457 Hamburg | Telefon +49 (0) 40 74 10 90 6 20 | Fax +49 (0) 40 74 10 90 6 66 | Mobil +49 (0) 160 476 93 90 | [email protected] | www.adato-pk.de

Page 120: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

Alexandra JeberienDiplom-Studiengang Restaurierung / Grabungstechnik an der HTW Berlin (Dipl.- Rest.), Masterstudium zum Kulturgüterschutz an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), dort Promotion zum UNESCO-Welterbe. Tätigkeit als Restauratorin in der Bodendenkmalpflege, im Ausstellungsmonitoring und in der Konservierungs-forschung. Zur Zeit Vertretungsprofessorin Archäologisch-Historisches Kulturgut im Studiengang Konservierung und Restaurierung / Grabungstechnik der HTW Berlin. Spezialgebiete: archäologische Fundrestaurierung, Präventive Konservierung, insbeson-dere Forschung zum Risikomanagement im Kulturgüterschutz.

Prof. Dr. Alexandra Jeberien | Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin | Wilhelminenhofstr. 75a | 12459 Berlin | Telefon +49 (0) 30 5019-3491 | Fax +49 (0) 30 5019-4709 | [email protected] | www.htw-berlin.de

Michael JohnStudium der Technischen Gebäudeausrüstung an der Technischen Universität Dresden (Dipl.-Ing.). 1987 bis 1990 Lehre und Forschung im Wissenschaftsbereich Technische Gebäudeausrüstung der Technischen Universität Dresden. 1990 bis 1992 Betriebsin-genieur der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden. Seit 1992 Leiter der Abteilung Technischer Dienst der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden mit Verantwortung für alle Baumaßnahmen, das Technische Management und einen Großteil der Museums-sicherheit.Seit 1995 aktives Mitglied der ICOM-Arbeitsgruppe für Sicherheit in Museen, ICMS (International Committee for Museum Security) und Mitglied im VdI (Vereinigung deutscher Ingenieure). Seit 2005 Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Kulturgut-schutz e. V. 2002 ausgezeichnet mit dem „Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland“ für besondere Leistung bei der Rettung der Dresdner Kunstschätze während der Flutkatastrophe 2002.

Michael John | Staatliche Kunstsammlungen Dresden | Residenzschloss | Taschenberg 2 | 01067 Dresden | Telefon +49 (0) 351 49145550 | Fax +49 (0) 351 49145555 | [email protected] | www.skd.museum

Page 121: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

120 121

Tekla Krebs1993 bis 1996 Ausbildung zur Tischlerin; Studium der Restaurierung an der Hoch-schule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) Hildesheim, Diplom 2004; 2005 bis 2006 Restauratorin für Möbel und Holzobjekte bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG); seit 2007 Restauratorin für Präven-tive Konservierung bei den Niedersächsischen Landesmuseen Braunschweig. Lehr-tätigkeiten u. a. an der HAWK Hildesheim; Dozentin für den Museumsverband für Niedersachsen und Bremen und für die Akademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel (Themen „Depotplanung“ und „Erhalten und Bewahren“). Stellvertretende Sprecherin der Fachgruppe „Präventive Konservierung“ im Verband der Restauratoren (VDR).

Tekla Krebs | Braunschweigisches Landesmuseum | Burgplatz 1 | 38100 Braunschweig | [email protected] | www.3landesmuseen.de

Michael KuhnVersicherungskaufmann, von 1978 bis 1988 Abteilungsleiter Transportversicherungen der Oskar Schunck KG, Versicherungsmakler, Aufbau einer Kunstversicherungsabtei-lung; 1988 bis 1991 Abteilungsleiter Transport- und Kunstversicherungen der Voss & Schild Versicherungsmakler GmbH; 1991 Gründung der Kuhn & Bülow Versiche-rungsmakler GmbH, geschäftsführender Gesellschafter.

Michael Kuhn | Kuhn & Bülow Versicherungsmakler GmbH | Kurfürstendamm 62 | 10707 Berlin | Telefon +49 (0) 30 880 367 50 | Fax +49 (0) 30 880 367 27 | [email protected] | www.Kuhn-Buelow.com

Page 122: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

Irina KuznetsovaStudium der Museologie an der Staatlichen Universität für Kultur und Künste St. Petersburg. Tätigkeit in der Wissenschaftsabteilung der Novosibirsk Picture Gallery, für zwei Jahre Kuratorin am Museum für Angewandte Kunst in St. Petersburg; seit 1992 beschäftigt am State Russian Museum in St. Petersburg, zunächst als Verwaltungsleite-rin, seit 1998 als Leiterin der Abteilung Sicherheit.Seit 1995 Mitglied der ICOM-Arbeitsgruppe für Sicherheit in Museen, ICMS (Inter-national Committee for Museum Security), seit 2010 Leitung des ICMS-Sekretariats.

Irina Kuznetsova | State Russian Museums | Ingenernaya Str. 4/2 | 191011 St. Petersburg | Russland | Telefon +7 (0) 911 9268992 | Fax +7 (0) 812 5711645 | [email protected] | www.rusmuseum.ru/eng

Marianne Landvoigt2011 Abschluss Bachelorstudium Konservierung und Restaurierung / Grabungstechnik mit Schwerpunkt Archäologisch-Historisches Kulturgut an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin; derzeit beschäftigt mit Masterarbeit im Studiengang Konservierung und Restaurierung (MA) über die Durchführbarkeit von Risikomanage-mentsystemen in musealen Sammlungen.

Marianne Landvoigt | Stadtmuseum Ingolstadt | Auf der Schanz 45 | 85049 Ingolstadt | Telefon +49 (0) 173 90 94 678 | [email protected] | www.ingolstadt.de/stadtmuseum

Page 123: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

122 123

Hans LochmannStudium der Geographie, Soziologie und Politikwissenschaft in Frankfurt (Main) und Gießen. Danach Tätigkeit in der Erwachsenenbildung sowie an verschiedenen Museen, u. a. am Oberhessischen Museum Gießen und am Freilichtmuseum Hessenpark. Seit 1987 Leiter der Geschäftsstelle des Museumsverbandes für Niedersachsen und Bremen in Hannover; seit 2006 Konzeption und Projektleitung der Museumsregistrierung Niedersachsen / Bremen.1995 bis 2007 Vorstandsmitglied im Deutschen Museumsbund; 2004 bis 2006 Leitung der Arbeitsgruppe „Standards für Museen“ im Deutschen Museumsbund (veröffentlicht 2006); seit 2006 Projektleitung Museumsregistrierung Niedersachsen / Bremen.

Hans Lochmann | Museumsverband für Niedersachsen und Bremen e. V. | Geschäftsstelle | Prinzenstraße 23 | 30159 Hannover | Telefon +49 (0) 511 21 44 98 3 | Fax +49 (0) 511 21 44 98 44 | [email protected] | www.mvnb.de

Tina NaumovicSchreinerlehre, 1995 bis 1996 Ausbildung am Istituto per L’Arte e il Restauro, Florenz; 1999 bis 2004 Studium an der Technischen Universität München, Lehrstuhl für Res-taurierung, Kunsttechnologie und Konservierungswissenschaften, Diplom-Restaurato-rin. 2005 bis 2009 beschäftigt als Restauratorin, Fachbereich Möbel, beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege; seit 2009 Leitung des Fachbereichs Präventive Konser-vierung bei der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen.

Tina Naumović | Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen | Restaurierungszentrum | Postfach 20 20 63 | 80020 München | Telefon +49 (0) 89 179 08 380 | Fax +49 (0) 89 179 08 333 | [email protected] | www.schloesser.bayern.de

Page 124: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

Per PedersenAb 1985 Studium der Architektur an der Arkitetskolen in Aarhus / Dänemark, 1991 an der University of Buffalo, Buffalo NY / USA, 1992 Diplom. Seit 1996 beschäftigt im Büro Staab Architekten, seit 2008 als Geschäftsführer; 2001 bis 2007 Wissenschaft-licher Mitarbeiter, 2004 bis 2005 Lehrauftrag an der Universität der Künste, Berlin (UDK).

Per Pedersen | Staab Architekten GmbH | Schlesische Str. 27 | 10997 Berlin | Telefon +49 (0) 30 617 914 0 | Fax +49 (0) 30 617 914 11 | [email protected] | www.staab-architekten.com

Christian PhilipsenStudium der Geschichte, Germanistik und Kunstgeschichte in Göttingen, Köln und an der Bowling Green State University (USA). Dissertation im Bereich der Mittelal-terlichen Kirchengeschichte. Von 2003 bis 2006 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Stadtmuseum Kassel, bei der Kasseler Stadtsparkasse und in der Redaktion des Kasseler Stadtlexikons; seit 2006 bei der Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt, Leiter des Bereichs Eisleben, u. a. verantwortlich für die Sanierung, Erweiterung und Neuge-staltung von Luthers Geburtshaus (eröffnet 2007) und Luthers Sterbehaus (Eröffnung Februar 2013).

Dr. Christian Philipsen | Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt | Lutherstr. 15–17 | 06295 Lutherstadt Eisleben | Telefon +49 (0) 3475 7147812 | Fax +49 (0) 3475 7147813 | [email protected] | www.martinluther.de

Page 125: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

124 125

Cornelia ReginHistorikerin und ausgebildete Archivarin, seit 2010 Leitung des Stadtarchivs Hannover, seit 2007 am Aufbau eines Notfallverbundes für Stadt und Region Hannover maßgeb-lich beteiligt und seit 2009 mit förmlicher Gründung des Notfallverbundes Kulturgut-schutzbeauftragte für Stadt und Region Hannover.

Dr. Cornelia Regin | Stadtarchiv Hannover | Am Bokemahle 14–16 | 30171 Hannover | Telefon +49 (0) 511 16842173 | Fax +49 (0) 511 16846590 | [email protected] | www.stadtarchiv-hannover.de

Katrin SchenkStudium der Kulturwissenschaft und Kunstgeschichte in Leipzig. Studium der Rechts-wissenschaft an der Freien Universität (FU) Berlin. 1996 bis 1997 Verwaltungsange-stellte beim Bundesamt für Finanzen. 1997 bis 1999 Juristischer Vorbereitungsdienst beim Land Berlin. 1999 Zweite juristische Staatsprüfung. Seit 2000 Verwaltungsange-stellte / Beamtin beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kulturförderung Neue Länder, Förderung von Museen und Ausstellungen und Kulturgutschutz. Zur Zeit Leiterin der Projektgruppe Reforma-tionsjubiläum.

Katrin Schenk | Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien | Graurheindorfer Str. 198 | 53117 Bonn | Telefon +49 (0) 228 99 681-3622 | Fax +49 (0) 1888 681-55744 | [email protected] | www.bundesregierung.de

Page 126: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

Marco Schmöller1996 bis 1998 Lehre zum Beton- und Stahlbetonbauer, 2000 bis 2005 Studium Bauingenieurwesen an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK) in Leipzig, Diplomarbeit zum Thema „Angewandte Ingenieurmethoden im Brand-schutz – Darstellung von Evakuierung großer Personenmengen“; seit 2002 Mitarbeit im Ingenieurbüro für Brandschutz IBB Ingenieurbüro Prof. Dr. Beilicke GbR, seit 2008 als Gesellschafter.Beratender Ingenieur der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, VDI-Mitglied.

Marco Schmöller | IBB Ingenieurbüro Prof. Dr. Beilicke GbR | Pölitzstraße 25 | 04155 Leipzig | Telefon +49 (0) 341 586 17 60 | Fax +49 (0) 341 586 17 66 | [email protected] | www.beilicke-brandschutz.de

Hans-Ewald SchneiderStudium der Volkswirtschaftslehre. Tätigkeit für die amerikanische Leasingfirma CTI Container Transport International; seit 1981 bei hasenkamp Internationale Transpor-te GmbH, 1991 Übernahme der Geschäftsführung der Firma hasenkamp Holding GmbH in Köln-Frechen als Gesellschafter.Mitglied in verschiedenen Wirtschaftsbeiräten sowie Vorstandsmitglied in nationalen und internationalen Vereinigungen.

Hans-Ewald Schneider | hasenkamp Internationale Transporte GmbH | Europaallee 16–18 | 50226 Köln-Frechen | Telefon +49 (0) 2234 104-293 | Fax +49 (0) 2234 104-200 | Mobil +49 (0) 1525 4711454 | [email protected] | www.hasenkamp.com

Page 127: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

126 127

Thomas SchulerHistoriker, 1986 bis 1992 Direktor des Stadtmuseums in Tübingen, 1992 bis 2004 Direktor des Stadtmuseums Chemnitz.1993 bis 2000 Lehrbeauftragter für Museumsmanagement und Museumsbau an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK) Leipzig; freiberuflich tätig als Museumsberater und Dozent; seit 2005 Leiter des internationalen Krisenstabs für Museen (ICOM „Disaster Relief Task Force“).

Dr. Thomas Schuler | Wasserschloßweg | 09123 Chemnitz | Telefon +49 (0) 371 2601007 | Fax +49 (0) 371 2600743 | [email protected] | blauesschild.de

Friederike WaentigDiplomstudium der Restaurierung und Konservierung an der Fachhochschule Köln; Restauratorin u. a. in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutsch-land in Bonn, am Restaurierungszentrum der Landeshauptstadt Düsseldorf und im Museum für Angewandte Kunst in Köln. Studium der Denkmalpflege, Volkskunde und Bauforschung an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, dort Promotion zum Thema “Der Werkstoff Kunststoff: eine Studie unter konservatorischen Gesichtspunkten”.Seit 2003 Professorin für „Restaurierung und Konservierung von Objekten aus Holz und Werkstoffen der Moderne“ an der Fachhochschule Köln, Forschungsschwerpunkt Erhaltung von Kunststoffen.

Prof. Dr. Friederike Waentig | CICS - Cologne Institute for Conservation Sciences | Institut für Restaurierungs- und Konservierungswissenschaft | Ubierring 40 | 50678 Köln | Telefon +49 (0) 221 8275-3221 | Fax +49 (0) 221 8275-3521 | [email protected] | db.re.fh-koeln.de/ICSFH/

Page 128: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

Christoph WenzelSchreinerausbildung, mehrjährige Praktika in Museumsateliers für Möbelrestaurierung. 2000 bis 2005 Studium der Restaurierung und Konservierung von Objekten aus Holz und Werkstoffen der Moderne an der Fachhochschule Köln. 2005 Diplomarbeit zum Thema „Notfallprävention und -planung für Museen, Galerien und Archive“, 2007 publiziert. 2006 bis 2009 Restaurator für das Fachgebiet Präventive Konservierung in der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen; 2009 bis 2012 Forschungsprojekt „Bewahren der DDR-Alltagkultur aus Plaste“ der Fachhochschule Köln. Berufsbegleitendes Masterstudium am Institut für Restaurierungs- und Konser-vierungswissenschaft der FH Köln. Seit Anfang 2013 Möbelrestaurator am Histori-schen Museum Frankfurt (Main). Vorsitzender der Fachgruppe Präventive Konservie-rung im Verband der Restauratoren (VDR).

Christoph Wenzel | Historisches Museum Frankfurt | Solmsstraße 18 | 60486 Frankfurt (Main) | [email protected] | www.historisches-museum.frankfurt.de

Stephan ZilkensStudium der Kunstgeschichte, Geschichte und politischen Wissenschaften, 1983 Promotion an der Universität Köln; 1983 bis 1996 beschäftigt bei der Nordstern All-gemeine Versicherungs-AG Köln und Berlin, bis 2010 für verschiedene Versicherungs-unternehmen tätig; seit 2010 Geschäftsführender Gesellschafter der Zilkens Fine Art Insurancebroker GmbH, Köln.

Dr. Stephan Zilkens | Zilkens Fine Art Insurancebroker GmbH | Eupenerstrasse 70 | 50933 Köln-Braunsfeld | Telefon +49 (0) 221 80068420 | Fax +49 (0) 221 80068421 | Mobil +49 (0) 0171 330 66 30 | [email protected] | www.zilkensfineart.com

Page 129: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

128 129

Page 130: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

veranstaltungsort

Page 131: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

130 131

‚Preußisches Arkadien‘ wird das an der Havel, vor den Toren Potsdams liegende Schloss- und Parkensemble Glienicke genannt. Die ehemalige Sommerresidenz des Prinzen Carl von Preußen (1801–1883) blickt auf eine wechselvolle, über 250-jährige Geschichte zurück. 1747 als Gutshaus errichtet, avancierte es mit der Übernahme durch den Grafen Lindenau und später durch den Staatskanzler Karl August Fürst von Hardenberg zum fürstlichen Landsitz. 1816 beauftragte Hardenberg den Gartenkünstler Peter Joseph Lenné mit einer Umgestaltung des Gartens. Lenné schuf zwischen Schloss, Königstraße und Havel einen Pleasureground nach englischem Vorbild. Das feinsinnig modellierte Gelände mit reizvollen Fernsichten auf das jenseitige Ufer der Havel erhielt zahlreiche Teeplätze, die zum Verweilen im Freien einluden. Durchgreifende architektonische Veränderungen fanden erst nach Erwerb des Landgutes durch den Prinzen Carl von Preußen am 1. Mai 1824 statt. Von antiken Bauwerken inspiriert, verlieh der Architekt Karl Friedrich Schinkel dem Schloss und dem Casino eine klassizistische Ge-stalt. Die wohlproportionierten Gebäude fügen sich harmonisch in die gestaltete Gartenlandschaft ein. Eine Vielzahl antiker Kunstwerke, die der Prinz als leidenschaftlicher Sammler zusammentrug, unterstreicht den südländischen Charakter der Schlossanlage bis heute.

In das Schloss gelangt der Besucher über den Gartenhof. Zu der versteckt liegenden Eingangstür führt ein mit Passionsblumen und Pfei-fenwinde berankter Laubengang, dessen Wände eingemauerte antike Schaustücke schmücken. Im Obergeschoss befinden sich die ehemaligen Wohnräume des Prinzen und seiner Gemahlin, Prinzessin Marie von Sachsen-Weimar. Beide

nutzten Glienicke über 50 Jahre bis zu ihrem Tod als Sommersitz. Auch das Innere trägt unverkennbar die Handschrift Schinkels. Die blaue Bi-bliothek, das Marmorzimmer, der Rote Saal, der Grüne Salon und das türkisfarbene Schlafzimmer der Prinzessin bilden eine farbenprächtige Enfilade, die, ausgestattet mit erlesenem Mobiliar, ein Paradebeispiel klassizistischer Raumgestaltung darstellt.Nach dem Tod des Prinzen verwahrlosten Gebäude und Parkanlagen. Die Nachfahren des Prinzen Carl mussten in der Zeit des National-sozialismus Schloss und Park an die Stadt Berlin verkaufen. Während des Zweiten Weltkrieges war das Schloss Offizierskasino und Lazarett. Ab den 1950er Jahren wurde es als Hotel und von 1976 bis 1986 als Heimvolkshochschule genutzt. Seit 1995 können die im Stil der Schinkelzeit wieder hergestellten und eingerichteten Wohnräume des Prinzenpaares besichtigt werden.

2005 wurde im Westflügel des Schlosses das HofgärtnerMuseum eröff-net.

Schloss GlienickeSusanne Fontaine

Schloss Glienicke mit Löwenbrunnen

Page 132: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

mitglieder der konferenz nationaler kultureinrichtungen

Page 133: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

132 133

Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-BrandenburgKulturstiftung Dessau WörlitzStiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss BranitzStiftung Fürst-Pückler-Park Bad MuskauWartburg-Stiftung EisenachStaatliche Kunstsammlungen DresdenKlassik Stiftung WeimarStaatliches Museum SchwerinStiftung Bauhaus DessauGRASSI Museum für Angewandte Kunst LeipzigGRASSI Museum für Musikinstrumente der Universität LeipzigGRASSI Museum für Völkerkunde zu LeipzigMuseum der bildenden Künste LeipzigStiftung Moritzburg – Kunstmuseum des Landes Sachsen-AnhaltKunstsammlungen ChemnitzLindenau-Museum AltenburgStiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-AnhaltFranckesche Stiftungen zu HalleSenckenberg Naturhistorische Sammlungen DresdenStiftung Deutsches Hygiene-Museum DresdenDeutsches Meeresmuseum StralsundBach-Archiv LeipzigStiftung Händel-Haus Halle

Page 134: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

impressum

Page 135: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz

134 135

Tagung

Tagungskonzeption und -organisation, Redaktion TagungsbandDr. Alke DohrmannAlmut SiegelDr. Katrin Schöne

FotosChristian Ditsch, wenn nicht anders angegebenFotos Autorenporträts: Corbach, Jeberien, Kuhn, Landvoigt, Waentig, Wenzel – privat; Pedersen: M. Ebener

GesamtherstellungMitteldeutscher Verlag, Halle (Saale)

Printed in the EU

Konferenz nationaler Kultureinrichtungenvertreten durch die SprecherDr. Thomas Müller-BahlkeDirektor der Franckeschen Stiftungen zu HalleDr. Katja Schneider (bis 2012)Direktorin der Stiftung Moritzburg – Kunstmuseum des Landes Sachsen-AnhaltClemens Birnbaum (ab 2013)Direktor der Stiftung Händel-Haus Halle

Projektteam SiLKDr. Alke DohrmannAlmut SiegelDr. Katrin Schöne

[email protected]

Page 136: kultur!gut!schützen! · 2013. 3. 26. · 6 7 Die Tagung KULTUR!GUT!SCHÜTZEN! ist nach 2006 in Leipzig und 2009 in Stralsund bereits die dritte internationale Veranstaltung der Konferenz