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Kulturlandinitiative
Das Bundesgericht strkt dieVolksrechteDer Kantonsrat hat die Kulturlandinitiative nicht korrekt umgesetzt. DieserBundesgerichtsentscheid strkt eine der zentralsten Aufgaben derVolksinitiative.
Mit dem Entscheid zur Kulturlandinitiative hat das Bundesgericht dieVolksrechte und die direktdemokratische Tradition des Kantons Zrichgestrkt. Volksinitiativen dienen nicht, oder zumindest nicht nur, derpolitischen Agitation grosser Parteien. Der Zrcher Kantonsrat verweigertebekanntlich die Umsetzung der Kulturlandinitiative, indem er auf die vomRegierungsrat ausgearbeitete Umsetzungsvorlage nicht eintrat. Der revidierteRichtplan genge.
Gastkommentar
von Andreas Abegg28.7.2015, 05:30 Uhr
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Kulturlandinitiative: Das Bundesgericht strkt die Volksrechte... http://www.nzz.ch/meinung/kommentare/volksrechte-gestaerk...
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