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ANZEIGENPREISE «NZZ AM SONNTAG» 2009 | DEUTSCH | FÜR AUSLAND-KUNDEN

NZZ am Sonntag Tarif 2009 Ausland deutsch

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ANZEIGENPREISE «NZZ AM SONNTAG» 2009 | DEUTSCH | FÜR Ausland-KUNDEN

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Page 1: NZZ am Sonntag Tarif 2009 Ausland deutsch

ANZEIGENPREISE «NZZ AM SONNTAG»2009 | DEUTSCH | FÜR AUSlAND-KUNDEN

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Die «NZZ am Sonntag» ist die Qualitätszeitung unter den Sonn-tagsblättern. Sie verbindet die publizistischen Werte des Hauses NZZ mit den besonderen Bedürfnissen der Leserinnen und Leser am Sonntag. Eine eigene Redaktion sorgt mit Analysen, vertieften Hintergrundberichten, eigenständigen Recherchen und kompe-tenten Kommentaren dafür, dass die anspruchsvolle Leserschaft der «NZZ am Sonntag» auch am siebten Tag der Woche fundiert über die wichtigsten Geschehnisse der vergangenen Woche informiert und über Ereignisse der kommenden Woche ins Bild gesetzt wird.

Da der Sonntag ein spezieller Lesetag ist, will die «NZZ am Sonn-tag» mit unterhaltsamen Geschichten, mit Beiträgen über kultivierte Lebensart, mit Reportagen und Interviews auch Vergnügen bereiten.

Charakteristik

Sämtliche Preise in Schweizerfranken, gültig für Kunden im Ausland, Änderungen vorbehalten.

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3Mediadaten

NZZ am SonntagAuflage Schweiz 126 371 Exemplareleserzahl Deutschschweiz 458 000 LeserReichweite Deutschschweiz 10,8%Struktur Männer/Frauen 54%/46%

Z – Die schönen Seiten 1

Auflage Schweiz 320 000 Exemplareleserzahl Deutschschweiz 614 000 LeserReichweite Deutschschweiz 14,4%Struktur Männer/Frauen 56%/44%

Bücher am Sonntag 1

Auflage Schweiz 152 000 Exemplareleserzahl Deutschschweiz 458 000 LeserReichweite Deutschschweiz 10,8%Struktur Männer/Frauen 54%/46%

NZZexecutiveAuflage Gesamt 269 380 Exemplare Schweiz 253 334 Exemplareleserzahl Deutschschweiz 614 000 LeserReichweite Deutschschweiz 14,4%Struktur Männer/Frauen 56%/44%

1Verlagsangabe.      Quellen: WEMF Auflagen-Bulletin 2008, MACH Basic 2008-2.     

leistungs- und leserschaftsdaten

Mediadaten

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Bundstruktur1. Bund Aktualität2. Bund Hintergrund3. Bund Wirtschaft4. Bund Sport5. Bund Kultur6. Bund Wissen7. Bund Gesellschaft8. Bund Stil

Wöchentliche BeilagenNZZexecutive (Stellenbund)

Magazin«Z – Die schönen Seiten» (erscheint achtmal pro Jahr)

Monatliche BeilagenBücher am Sonntag

Schwerpunktthemen und SonderbeilagenGemäss separater Liste unter Register «Schwerpunktthemen und Beilagen» (Seiten 12 und 13)

Bundstruktur

Bundstruktur

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Placierung 1. Bund

Empfehlungs- und Rubriken-Anzeigen

Placierung 2. bis 8. Bund

Anzeigenpreise und Sonderplacierungen

1 Rubrikspaltigkeit siehe Register «Rubrikenmärkte», Farbeinsatz ab 100 mm möglich. 2 Halbseitige Panoramaanzeige. 3 Viertelseitige Panoramaanzeige.

Textanschluss-Anzeigen

Placierung 1. Bund Placierung 2. bis 8. Bund

Fixformate sw farbig2/1 Seiten 37 040.– 52 680.–1/1 Seite 18 520.– 26 340.–1/2 Seite 9 250.– 15 680.–1/4 Seite 4 640.– 7 990.–1/8 Seite 2 320.– 4 055.–

Fixformate sw farbig2/1 Seiten 33 660.– 47 880.–1/1 Seite 16 830.– 23 940.–1/2 Seite 8 420.– 14 250.–1/4 Seite 4 215.– 7 260.–1/8 Seite 2 105.– 3 690.–

Millimeterpreise für Individualformate

sw

farbig

bis 400 mm 3.89 7.04ab 401 mm 4.22 7.04

Fixformate sw farbig1/2 Seite 16 490.– 22 700.–1/4 Seite (291×108 mm) 8 240.– 13 280.–Junior Page 15 040.– 22 320.–

Millimeterpreise für Individualformate sw farbigMindesthöhe = 80 mm 8.11 12.52

Fixformate sw farbig2/2 Seiten2 29 980.– 41 270.–2/4 Seiten 3 14 990.– 24 140.–1/2 Seite 14 990.– 20 635.–1/4 Seite (291×108 mm) 7 500.– 12 070.–Junior Page 13 780.– 20 290.–

Millimeterpreise für Individualformate sw farbigMindesthöhe = 60 mm, Bund Wirtschaft = 80 mm 7.37 11.40

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Sonderplacierungen

Reklamen-Anzeigen1

Millimeterpreis swSpaltenbreite = 55 mm Mindesthöhe = 80 mm 26.37

Placierung 1. Bund

Höhe farbigbis 440 mm 4 680.–ab 441 mm 5 860.–

Farbzuschläge

Millimeterpreis swSpaltenbreite = 55 mm, Mindesthöhe = 30 mmWirtschaft = 80 mm 23.94

Placierung 2. bis 8. Bund

Millimeterpreis swSpaltenbreite = 55 mm (Placierung im Sportbund möglich) 31.08

Seitenmitte

1 Maximalhöhe = 340 mm (ab 341 mm werden 420 mm verrechnet). 2 Formatänderungen nicht möglich. 3 Plus Bundüberlauf.

Anzeigenpreise undSonderplacierungen

Placierung Typ Spalten Breite∙Höhe2 sw farbigFrontseite Reklame 1 55× 60 mm 10 730.–Center-Pano I (vom 2. bis 8. Bund möglich) Reklame 63 376×218 mm 31 610.– 38 010.–

Center-Pano II (vom 2. bis 8. Bund möglich) Reklame 63 376×268 mm 38 790.– 44 990.–

Monolith, 1. Bund seitenhohe Reklame 1 55×420 mm 11 340.– 15 690.–seitenhohe Reklame 2 114×420 mm 22 680.– 27 870.–

Monolith, 2. bis 8. Bund seitenhohe Reklame 1 55×420 mm 10 290.– 14 690.–seitenhohe Reklame 2 114×420 mm 20 600.– 25 850.–

Reklamefeld Wetterseite Reklame 1 42× 38 mm 650.– 1 005.–

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8Rabatte und Zuschläge

SpezialrabatteBuchanzeigen 25%Kollektivanzeigen 30%Wohltätigkeitsrabatt gemäss ZEWO-Verzeichnis 50%

WiederholungsrabatteBei gleichzeitiger Buchung und ohne Grössenkorrektur3 bis 5 Wiederholungen 5%6 bis 12 Wiederholungen 7,5%13 bis 25 Wiederholungen 15%26 bis 51 Wiederholungen 20%52 und mehr Wiederholungen 25%

Rabatte

UmsatzrabatteBetrag Rabatt Betrag Rabatt 12 000.– 3% 500 000.– 16% 35 000.– 4% 600 000.– 17% 70 000.– 5% 700 000.– 18%100 000.– 6% 800 000.– 19%125 000.– 7% 900 000.– 20%150 000.– 8% 1 000 000.– 21%175 000.– 9% 1 500 000.– 22%200 000.– 10% 2 000 000.– 23%250 000.– 11% 2 500 000.– 24%300 000.– 12% 3 000 000.– 25%350 000.– 13% 4 000 000.– 26%400 000.– 14% 5 000 000.– 27%450 000.– 15%

– Für Liegenschaften gelten die gleichen Rabattstufen.

– Für Stellenanzeigen gelten separate Rabattstufen (siehe separate Dokumentation).

– A conto dieses Abschlusses können folgende Belegungen gebucht werden: «Z – Die schönen Seiten», «Neue Zürcher Zeitung», «NZZ BusinessCombi», «NZZ am Sonntag», «NZZ campus» und «NZZ Chronik».

– Rabattvereinbarungen gelten nur für eine einzige Firma. Für An-zeigen des gleichen Auftraggebers, die aber unter verschiedenen Namen oder für Rechnungen anderer Firmen erscheinen, sind getrennte Aufträge zu erteilen; ausgenommen von dieser Verein-barung sind Firmen, welche gemäss Angaben der STG Schweize-rischen Treuhandgesellschaft in den Genuss des Konzernrabattes gelangen. Wir beraten Sie gerne unter Telefon 044 258 16 98.

– Umsatz- und Wiederholungsrabatte können nicht kumuliert werden.

– Umsatzrabatt nur für Geschäftsempfehlungen und Prospekt-beilagen; ausgenommen sind Finanzanzeigen und statutarische Anzeigen (beliebiger Format- und Textwechsel, Laufzeit 1 Jahr). Bruttoabschlüsse möglich.

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Rabatte/Zuschläge Spezialangebot

Spezialangebot

Bei der Buchung des NZZ-Weekend-Angebots erscheint Ihre Anzeige bei gleichzeitiger Schaltung in der «Neuen Zürcher Zeitung» und in der «NZZ am Sonntag» am darauffolgenden Montag kostenlos in der «Neuen Zürcher Zeitung».

Belegung1× «Neue Zürcher Zeitung», Donnerstag bis Samstag 1× «NZZ am Sonntag» in der gleichen Woche am Sonntag

Kostenlose Einschaltung1× «Neue Zürcher Zeitung» in der Folgewoche am Montag

NZZ-Weekend-Angebot1

ZuschlägeSatellitenanzeige ab dem 2. Inserat 10%Multieckanzeigen 20%Verbindliche Daten- und Placierungsvorschriften 10%

1 Angebot gilt nur für Fixformate.

Spezialangebot

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10Rubrikenmärkte

Rubrikenmärkte im ÜberblickRubriken Erscheinungsweise Formate MindesthöheBildung Sonntag grad- und 5-spaltig 20 mmDienstleistungen Sonntag grad- und 5-spaltig 20 mmFinanzmarkt Sonntag grad- und ungradspaltig 20 mmImmobilien Sonntag grad- und 5-spaltig 20 mmKunsthandel/Galerien/Antiquitäten 1 Sonntag grad- und 5-spaltig 20 mmStellenanzeigen2 Sonntag im «NZZexecutive» grad- und ungradspaltig 20 mmTourismus Sonntag grad- und ungradspaltig 20 mmVeranstaltungen 1 Sonntag grad- und 5-spaltig 20 mm

1 Mit Rubriken-Zusatzrabatt von 30%.2 Für Stellenanzeigen gelten separate Anzeigenpreise.

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Stellen

NZZexecutiveIn der Schweiz erscheint der Stellenbund «NZZexecutive» in der Wochenendausgabe der «Neuen Zürcher Zeitung» und in der «NZZ am Sonntag». Mit der Gesamtausgabe erscheint Ihr Inserat im «NZZexecutive» zusätzlich am darauffolgenden Montag in der internationalen Ausgabe der «Neuen Zürcher Zeitung». So erweitern Sie Ihr Ziel publikum mit Mehrkosten von nur 10%.

Millimeterpreise für Individualformate sw farbigGesamtausgabe 7.75 8.85 Stellengesuche 4.28

NZZexecutive.chNZZexecutive.ch ist nicht nur ein Stellenportal für Kader und Fach-spezialisten. Die Website bietet auch neuste Wirtschaftsinforma-tionen, Exklusivinterviews mit Persönlichkeiten aus der Wirtschaft sowie unabhängige und nützliche Informationen über zahlreiche Unternehmen auf Basis des umfassenden und erstklassigen NZZ- Archivs. Ein echter Mehrwert, der die Besucherzahl der Website enorm erhöht. Page Impressions nzz.ch/Monat: 30 Millionen.

Basis-Preis Einzelinserat 625.–

Stellenmarkt

Für weitere Angebote rund um Stellenanzeigen (NZZexecutive und NZZexecutive.ch) und Immobilienanzeigen (NZZdomizil und NZZdomizil.ch) bestehen separate Dokumentationen: www.nzzmedia.ch oder Telefon +41 (0)44 258 16 98.

RubrikenmärkteStellenmarkt

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12Schwerpunktthemen und Beilagen

Schwerpunktthemen und Sonderbeilagen

Z – Die schönen SeitenDas Magazin für Lebensstil aus dem Hause NZZ. Mit der edlen Magazin-Reihe «Z – Die schönen Seiten» bieten wir Ihnen als qua-litätsbewusstem Werbekunden und unserer anspruchsvollen Leser-schaft einen attraktiven Mehrwert. In der Schweiz ist sie einzigartig: Sie erfüllt hohe publizistische Anforderungen, überzeugt durch eine hohe Reichweite und fällt auch durch das Spezialformat auf. Insge-samt acht Ausgaben werden jeweils mit der Samstagsausgabe der «Neuen Zürcher Zeitung» und der «NZZ am Sonntag» ausgeliefert.

Diese hochwertige Wochenendlektüre verführt Ihre konsumfreudige, finanzkräftige Zielgruppe zum Verweilen, zum intensiven Lesen. Ihre Anzeigen sind in diesem Umfeld noch wirkungsvoller, denn sie erhal-ten die entscheidende Aufmerksamkeit: www.magazin-z.ch.

Detaillierte Informationen über «Z – Die schönen Seiten» und weitere Magazine der NZZ finden Sie in den separaten Dokumentationen oder unter www.nzzmedia.ch.

Thema Erscheinungsdatum ErscheinungsweiseOutdoor 15. März Schwerpunkt im «Stil»-BundBildung 12. April SonderbeilageGesundheit und Wellness 26. April Schwerpunkt im «Stil»-BundAnlegen & Vorsorgen 10. Mai SonderbeilageImmobilien 17. Mai SonderbeilageDesign Miami/Basel 7. Juni Schwerpunkt im «Stil»-BundDetailhandel Schweiz 21. Juni SonderbeilageGrand Prix Suisse 26. Juli SonderbeilageImmobilien 6. September SonderbeilageEnergiezukunft 13. September SonderbeilageAutomobil 27. September Schwerpunkt im «Stil»-BundDerivative Produkte 18. Oktober SonderbeilageWohnen & Einrichten 25. Oktober Schwerpunkt im «Stil»-BundAnlegen & Vorsorgen 8. November SonderbeilageBildung 22. November Sonderbeilage

Die Schwerpunktthemen und Sonderbeilagen unterliegen kurzfristigen Änderungen. Die derzeitige Übersicht finden Sie auf www.nzzmedia.ch.

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Monatliche Beilage «Bücher am Sonntag»«Bücher am Sonntag» erscheint jeweils am letzten Sonntag des Monats im Tabloidformat als Beilage zur «NZZ am Sonntag» und bietet Bücherfans und Literaturinteressierten einen Überblick über die wichtigsten Neuerscheinungen aus Belletristik und Sachlitera-tur. Bei den Sachbüchern stehen neben Biografien und Memoiren Werke über relevante Themen aus Politik, Zeitgeschichte, Kultur und Wissenschaft sowie aktuelle gesellschaftliche Debatten im Vorder-grund.

«Bücher am Sonntag» umfasst mindestens 24 Seiten, enthält ne-ben Buchbesprechungen jeweils auch einen Essay oder ein grosses Interview sowie eine Kolumne eines bekannten Schriftstellers. Dazu kommen monatliche Bestsellerlisten und eine Agenda der wich-tigsten Autorenlesungen, Buchvernissagen und Literaturpodien. Das Titelblatt wird monatlich vom bekannten portugiesischen Illustrator André Carrilho gestaltet.

Millimeterpreis für Reklamen sw farbigMindestformat 1-spaltig/30 mm (55×30 mm) 16.12 26.82

Schwerpunkt-themen u. Beilagen

Format Typ Breite∙Höhe sw farbig2/1 Seiten Fixformat 440×290 mm 15 420.– 21 910.–

1/1 Seite Fixformat 210×290 mm 7 710.– 10 950.–

1/2 Seite Fixformat 210×141 mm 3 890.– 6 540.–Textanschluss 5 050.– 8 480.–

1/4 Seite Fixformat 210×68 mm 1 945.– 3 340.–Textanschluss 2 520.– 4 350.–

1/8 Seite Fixformat 103×68 mm 980.– 1 675.–

Monolith Fixformat 55×277 mm 2 865.– 4 450.–

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Technische VoraussetzungenFormat– Mindestformat 148×105 mm (DIN A6)– Maximalformat 315×235 mm– Maximalformat Zeitungsprodukte 320×235 mm

Gewicht– Minimalgewicht bei Format DIN A6 = 170 g/m2

– Minimalgewicht bei Formaten zwischen DIN A6 und DIN A4 = 120 g/m2

– Maximalgewicht pro Beilage = 240 g

WichtigUm technische Schwierigkeiten beim Einstecken der Prospekte auszu-schliessen, benötigen wir vor unserer definitiven Auftragsbestätigung drei verbindliche Musterprospekte oder drei Blindmuster.

Vom Standard abweichende Beilagen (Sonderformate, eingeklebte Warenmuster usw.) bedürfen eines vorgängigen Probelaufs. Dazu sind etwa 200 Exemplare der Beilage (Blindmuster) erforderlich.

lieferadresseNeue Zürcher Zeitung, Abteilung Ausrüstung Zürcherstrasse 39, 8952 Schlieren, Telefon +41 (0)44 258 18 42

lieferumfangAufgrund von Auflageschwankungen und Ausschussexemplaren ist eine Zuschussmenge von ungefähr 2% empfohlen.

Prospektbeilagen

ErscheinungsweiseundAuflageErscheinung DruckauflageSonntag 155 000 Exemplare

Preise

– Diese Preise verstehen sich inklusive Portospesen sowie tech-nischer Kosten.

– Zusätzlich zu den Einsteckkosten verrechnen wir pro Fremdinserat pauschal 20% des Preises einer farbigen Inserateseite.

– Bei umfangreichen Prospekten müssen die technischen Möglich-keiten und die Konditionen vorgängig mit dem Verlag abgeklärt werden.

– Prospektbeilagen sind umsatzrabattberechtigt.

Kombinationsrabatt15% Rabatt bei gleichzeitiger Belegung der «NZZ am Sonntag» und der «Neuen Zürcher Zeitung».

Gewicht Preis/1000 Exemplare Preisbis 25 g 390.– 60 450.–26–50 g 490.– 75 950.–51–75 g 550.– 85 250.–76–100 g 615.– 95 325.–101–150 g 670.– 103 850.–über 150 g auf Anfrage

Page 15: NZZ am Sonntag Tarif 2009 Ausland deutsch

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AnlieferungTermine– Frühestens 9 Werktage (früher angelieferte Beilagen nur unter

Verrechnung von Lagergebühren) vor dem Einstecktermin.– Spätestens 4 Werktage vor dem Einstecktermin.– Allfällige Mehrwertsteuer und Zollgebühren gehen zulasten des

Auftraggebers.

Wichtig– Die Beilagen müssen in gleichmässigen Lagen von mindestens

8–10 cm gestapelt werden.– Die Beilagen dürfen weder kantenbeschädigt noch bandiert oder

in Schachteln verpackt sein.– Der Packzettel muss an je einer Längs- und Querseite gut sichtbar

mit den folgenden Angaben angebracht sein: Name der Zeitung, Bezeichnung der Beilage, Einsteckdatum, Anzahl pro Palette und Anzahl der ganzen Sendung.

Allgemeines–  Bei Belegung von Teilauflagen wird keine Gewähr dafür übernom-

men, dass das gewünschte Gebiet ausschliesslich und vollständig erfasst wird.

– Wenn Beilagen bei der Zustellung oder aus technischen Gründen aus den Zeitungen herausfallen oder deren Sauberkeit durch den Einsteckvorgang leidet, besteht kein Anspruch auf Preisreduktion oder Schadenersatz.

– Überschüssige Beilagen werden, wenn nicht anders vermerkt, entsorgt.

Prospektbeilagen

Page 16: NZZ am Sonntag Tarif 2009 Ausland deutsch

16Technische Daten und Termine

Termine– Annahmeschluss für Anzeigenbuchungen oder -sistierungen

sowie Druckunterlagen ist zwei Arbeitstage vor Erscheinen um 14.00 Uhr.

– Annahmeschluss für Prospektbeilagen ist fünf Arbeitstage vor Erscheinen.

Technische AnforderungenFarb-/Graustufenbilder1 150 bis 300 dpiLogos/Bitmaps 1200 dpiRaster 2 44 Linien/cm (110 lpi)Rasterpunktform gemässigter KettenpunktMinimalpunkt 2% Maximalpunkt 98%UCR-Gesamtwert   240% (Cyan+Magenta+Yellow+Schwarz)Druckreihenfolge   1. Cyan, 2. Magenta, 3. Yellow, 4. SchwarzGraubalance   Cyan=50%, Magenta=40%, Yellow=40%Farbaufbau durchgängiger Vierfarbendruck,   Pantonefarben in CMYK umgewandeltBildaufbau nach ISO-Norm «ISOnewspaper26v4»Schriften bei offenen Daten alle Schriften mitliefern, bei PDFs alle Schriften einbettenÜberdruck    muss im gelieferten File definiert seinTonwertzunahme 26% im MitteltonVolltondichte  Cyan=0,90/Magenta=0,90   Yellow=0,90/Schwarz=1,10Andruck auf Zeitungspapier mit Zeitungsmessbalken

Elektronische DatenübermittlungInsertionsauftrag Ergänzen Sie die üblichen Angaben wie Kundenadresse, Zeitung, Stichwort, Erscheinungsdaten mit der Information, über welchen Eingangskanal Sie uns das Inserat übermitteln.

Technische InformationenTelefon 044 258 13 42

Programme– Adobe Creative Suite 3 – Quark-X-Press 7 – Office 2004

Dateiformate – High-End-PDF (ist allen anderen Dateiformaten vorzuziehen)– PDFX-3– PDFX-Ready– Acrobat Writer ist für die PDF-Herstellung ungeeignet.– EPS: Fonts eingebunden oder in Vektor-Pfade umgewandelt– Offene Files: Alle Bilder, Logos und Schriften sowie eine verbind-

liche Sujetkopie mitliefern.

DatenanlieferungDatenträger  CD oder DVD

Per [email protected]

Via PrintOnlineFür Fragen: Telefon +41 (0)44 258 17 70 oder www.printonline.ch

1 Bücher am Sonntag: 300 dpi. 2 Bücher am Sonntag: 60 Linien/cm (150 lpi).

Page 17: NZZ am Sonntag Tarif 2009 Ausland deutsch

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Spaltenzahl und Masse 1

Spalten 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10Anzeigen-mm – 55 84 114 143 173 202 232 – 291

Reklamen-mm 55 114 173

Reklamen-mm Bücher am Sonntag 55 115

1 1- und 9-spaltige Anzeigen können aus umbruchtechnischen Gründen nicht placiert werden.

Physische DruckmateriallieferungPapiervorlagen Papiervorlagen können geliefert werden. Es ist jedoch mit einem Qualitätsverlust zu rechnen.

FilmvorlagenFilmvorlagen können nicht entgegengenommen werden.

PrintOnlinePrintOnline ist der digitale Kurier, der ganze Anzeigenkampagnen in der gesamten Schweiz elektronisch verteilt. Dieser attraktive Distributionsweg vereinfacht dem Werbeauftraggeber wie auch den Verlagen die Arbeit. Für die Anzeigenkunden und Datenhersteller sind die Dienstleistungen kostenlos.

FormateZeitungsformate Breite∙HöheZeitungsformat 320×470 mmSatzspiegel (max. Druckbereich) 291×440 mm 4 400 mmPanoramaanzeige 612×440 mm 8 800 mm

FixformateZeitungsformate Breite∙Höhe2/1 Seiten (Panoanzeige) 612×440 mm2/2 Seiten (halbseitige Panoanzeige) 612×218 mm2/4 Seiten (viertelseitige Panoanzeige) 612×108 mm1/1 Seite 291×440 mm1/2 Seite 291×218 mm1/4 Seite 291×108 mm oder 143×218 mm1/8 Seite 143×108 mmJunior Page 173×268 mm

Technische Datenund Termine

Page 18: NZZ am Sonntag Tarif 2009 Ausland deutsch

18Insertionsbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen betreffend die vertraglichen Beziehungen zwischen Inseren-ten und Publicitas AG NZZ Media (nachstehend NZZ Media genannt) für die Produkte der Neuen Zürcher Zeitung AG (nachstehend NZZ genannt).

A) ANWENDBARKEIT

1. Geschäftsbeziehungen zu Inserenten1.1. Die Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen (Insertionsvertrag Print und Online) zwischen der NZZ Media und einem Inserenten. Gegenüber der NZZ Media handeln Werbe-, Media- oder PR-Agenturen im Namen und auf Rechnung des Inserenten.1.2. Der Insertionsvertrag beinhaltet die Publikation (Einzelaufträge, Wiederholungsaufträge und Mengenabschlüsse) von Inseraten, Werbebeilagen und Beiheftern (Inserate) durch NZZ Media, inkl. oder exkl. Beratung, Kreation von Inseraten im DTP-Verfahren, Erstellung von Mediaplänen oder administrativen Dienstleistungen. Gegenüber dem Verlag NZZ übernimmt Publicitas AG NZZ Media die Publikation der Inserate als ihre eigene Verpflichtung.1.3. NZZ-Produkte erscheinen in deutscher Sprache. Alle Anzeigentexte veröffentlichen wir indessen ohne anderslautende Vorschrift im Originaltext des Manuskriptes; diese werden also nicht automa-tisch übersetzt. 1.4. Das Absetzen von Rubrikanzeigen erfolgt lediglich in verlagsüblicher Satzausführung.

2. Geschäftsbedingungen der Inserenten2.1. Die Geschäftsbedingungen werden mit Vertragsschluss Bestandteil des Insertionsvertrages.Gleichzeitig verzichtet der Inserent auf die Anwendung seiner eigenen Geschäftsbedingungen.

3. Veröffentlichungen im Textteil der Print-Produkte3.1. Veröffentlichungen im Textteil können bei Aufgabe von Anzeigen nicht zur Bedingung gemacht werden. Allfällige Publikationen im Textteil, welche Interessen von Inserenten verletzen, berechtigen zu keinerlei Ansprüchen gegenüber unserer Anzeigenverwaltung.

B) VERTRAGSABWICKlUNG

4. Preise4.1. Bezüglich Publikation gelten die jeweils gültigen Insertionstarife und Rabatte vom Verlag NZZ, zuzüglich MWSt.4.2. Bezüglich Beratungs-, Kreations-, Planungs- oder administrativer Dienstleistungen der NZZ Media gelten deren jeweils gültige Dienstleistungstarife, zuzüglich MWSt. Die wichtigsten Positionen sind in der jeweils gültigen offiziellen Tarifdokumentation der NZZ aufgeführt. Alle Tarifpositionen sind auf der Website www.nzzmedia.ch verfügbar.4.3. Änderungen der Insertionstarife, Rabatte, Dienstleistungstarife und der MWSt treten auch bei laufenden Publikationen sofort in Kraft. Der Inserent hat aber das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht.

5. Zusätzliche Kosten5.1. Ausserordentliche Aufwendungen der NZZ oder der NZZ Media, welche nicht in deren Insertions- oder Dienstleistungstarifen enthalten sind, können zusätzlich verrechnet werden, zuzüglich MWSt. Als solche gelten beispielsweise aufwendige Bearbeitungen von Volldruckmaterial (siehe dazu auch Punkt 4.2.).Übersetzungskosten: Texte werden gegen Verrechnung der Kosten an den Auftraggeber von einem spezialisierten Büro übersetzt. Für allfällige Fehler können wir keine Haftung übernehmen.

6. Grösse der Inserate6.1. Für die Verrechnung massgeblich ist die in der betreffenden Zeitung gemessene Grösse von Trennlinie zu Trennlinie. Bei Vollvorlagen und Rahmeninseraten werden zur Abdruckhöhe 2 mm da-zugerechnet.

6.2. Mehrmals erscheinende Inserate mit gleicher Vorlage oder gleichem Text werden alle mit der Grösse des ersterschienenen Inserates verrechnet.

7. Mengenabschlüsse, Mengenrabatte7.1. Für den Bezug von bestimmten Insertionsvolumen in mm oder Franken (nachfolgend Volumen) während eines bestimmten Zeitraums (Mengenabschluss) können die Insertionstarife Mengenrabatte vorsehen.7.2. Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum übertroffen und dadurch eine höhere Rabatt-stufe erreicht, wird nach Ablauf des Abschlusses rückwirkend der höhere Rabatt vergütet. 7.3. Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum nicht erreicht, wird der zu viel bezogene Rabatt nachbelastet. Dem Inserenten wird dabei eine Toleranz von 3% auf dem vereinbarten Volumen gewährt. Die nicht bezogenen Volumen können nicht auf das folgende Abschlussjahr übertragen werden.

8. Wiederholungsaufträge, Wiederholungsrabatte8.1. Für Inserate, die an zum Voraus festgesetzten Daten unverändert erscheinen (Wiederholungsauf-träge), können auf die Insertionstarife Wiederholungsrabatte gegeben werden.8.2. Die Inserate müssen grundsätzlich unverändert erscheinen; einzig bei Vollvorlagen können in der Regel die Sujets gewechselt werden.8.3. Rückwirkend wird ein höherer Rabatt gewährt, sofern der Wiederholungsauftrag vor Erscheinen des letzten Inserates unter den gleichen Voraussetzungen erweitert und damit eine höhere Stufe erreicht wird.

9. Modalitäten Mengenabschlüsse bzw. Wiederholungsaufträge9.1. Für kommerzielle Werbung und Stellenangebote muss je ein separater Mengenabschluss bzw. Wiederholungsauftrag vereinbart werden. Gelegenheitsanzeigen werden nicht in die Rabattverein-barung einbezogen.9.2. Der Mengenabschluss bzw. Wiederholungsauftrag kann grundsätzlich nur von einem einzelnen Inserenten getätigt werden. Konzernen und Holdinggesellschaften kann jedoch die Treuhand BDO Visura, Zürich, unter gewissen Voraussetzungen die Berechtigung zusprechen, Konzernabschlüsse zu tätigen.9.3. Die Laufdauer des Mengenabschlusses bzw. Wiederholungsauftrages beträgt 12 Monate. Beginnt er bis und mit dem 15. eines Monats, so dauert er bis Ende Vormonat des folgenden Jahres; beginnt er zwischen dem 16. und dem Ende eines Monats, so läuft er bis Ende des laufenden Monats des folgenden Jahres.9.4. Grundsätzlich gilt für die ganze Laufdauer der gleiche Rabattsatz.

10. Verlegerrecht10.1. Der Verlag NZZ behält sich vor, Änderungen der Inseratinhalte zu verlangen oder Inserate ohne Angabe von Gründen abzulehnen.10.2. Der Verlag NZZ kann aus technischen Gründen für bestimmte Daten vorgeschriebene, aber dem Inhalt nach nicht unbedingt termingebundene Inserate ohne vorherige Benachrichtigung um eine Ausgabe vor- oder zurückverschieben.10.3. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung als solche nicht erkennbar sind, müs-sen mit dem vollen Firmennamen unterzeichnet sein und werden vom Verlag durch die Überschrift «Anzeige» kenntlich gemacht.10.4. Der Verlag NZZ kann grundsätzlich über die Placierung der Inserate bestimmen. Placierungs-wünsche des Auftraggebers können nur unverbindlich entgegengenommen werden. Für eingehaltene Placierungsvorschriften wird der festgelegte Preis erhoben.10.5. Aufträge für Werbebeilagen und Beihefter sind für den Verlag NZZ erst nach Genehmigung eines Musters bindend.

11. Chiffreinserate11.1. Die NZZ Media verpflichtet sich zur Wahrung des Chiffregeheimnisses. Vorbehalten bleiben namentlich folgende Fälle: NZZ Media kann in solch begründeten Fällen – Justiz- oder Verwaltungs-

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Insertions-bestimmungen

behörden sowie Personen, die einem Chiffreinserenten ihre Personendaten mitgeteilt haben und im Nachhinein wegen nicht zurückgesandter Unterlagen ihr Auskunftsrecht wahrnehmen wollen – die Identität des Chiffreinserenten bekanntgeben.11.2. Die NZZ Media braucht insbesondere Werbesendungen, Vermittlungs- und anonyme Angebote nicht an den Chiffreinserenten weiterzuleiten. Zu diesem Zweck kann sie eingehende Angebote öffnen und überprüfen.11.3. Für Chiffreinserate wird pro Auftrag eine Gebühr erhoben. Ausserordentliche Aufwendungen werden zusätzlich verrechnet.11.4. Die Verantwortung für die Rücksendung von Dokumenten obliegt dem Chiffreinserenten.

12. Probeabzüge12.1. Auf Anfrage können Probeabzüge für kommerzielle Inserate geliefert werden, sofern die Druck-unterlagen mindestens 3 Tage vor Annahmeschluss eintreffen.12.2. Für Vollvorlagen wird kein Probeabzug geliefert.

13. Druckmaterial13.1. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Verlag NZZ bzw. die NZZ Media für herkömmlich oder digital geliefertes Druck- und Datenmaterial (Reinzeichnungen, Filme, Fotos usw.) weder aufbewah-rungs- noch rückgabepflichtig.

14. Zahlungskonditionen14.1. Für die Publikation von Gelegenheitsinseraten gilt Barzahlung oder eine Zahlungsfrist von 10 Tagen.14.2. Für die Publikation aller übrigen Inserate gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ohne Skonto-abzug.14.3. Auf verfallenen Rechnungen wird ein marktüblicher Verzugszins verrechnet.14.4. Für Mahnungen werden die Kosten verrechnet.14.5. Bei Betreibung, Nachlassstundung oder Konkurs entfallen Rabatte, Vermittler- oder Berater-kommissionen.

15.VorzeitigeVertragsauflösung15.1. Stellt ein Insertionsorgan während der Vertragsdauer sein Erscheinen ein, kann die NZZ Media ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten.15.2. Dies entbindet den Inserenten nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate.15.3. Es werden keine Rabattnachbelastungen, aber Vergütungen vorgenommen, sofern zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung eine höhere Rabattstufe erreicht wurde.

C) HAFTUNG DER NZZ MEDIA

16. Fehlerhaftes Erscheinen, Nichterscheinen16.1. Reklamationen wegen fehlerhaften Erscheinens oder Nichterscheinens sind innerhalb von 10 Tagen nach Publikation bei der NZZ Media anzubringen.16.2. Wird der Sinn oder die Wirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigt oder ist ein Termin-inserat nicht erschienen, werden die Einschaltkosten ganz oder teilweise erlassen oder in Form von Inseratenraum in der betreffenden Publikation kompensiert. Bei telefonisch erteilten Aufträgen, bei fehlerhaften digitalen Übermittlungen von Inseraten zur NZZ Media, bei Fehlern infolge von Über-setzungen fremdsprachiger Vorlagen, bei Datenverschiebungen (Ziff. 10.2.), bei nicht eingehaltenen Placierungsvorschriften, bei ungeeigneten Vorlagen, bei nicht signifikanten Passerdifferenzen und bei Abweichungen in der Farbe oder von typografischen Vorschriften sowie bei fehlenden Codebezeich-nungen entfallen die genannten Ansprüche.16.3. Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die in Ziff. 16.2. genannten wegen fehlerhaften Erscheinens, Nichterscheinens oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen. Bei berechtigten Reklamationen können im Maximum die Kosten für die Insertion vergütet werden. Jede weitere Ent-schädigung ist ausgeschlossen, anders lautende Bedingungen in der Bestellung sind ungültig.

D) HAFTUNG DES INSERENTEN

17. Haftung wegen Inhalts der Inserate17.1. Der Inserent ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzli-chen Bestimmungen und Branchenregeln einzuhalten und dafür der NZZ Media und dem Verlag NZZ verantwortlich zu sein. Er stellt die NZZ Media und den Verlag NZZ sowie deren Organe und Hilfsper-sonen von Ansprüchen Dritter frei. Er ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder in sonstigen Verfahren anfallenden, gerichtlichen oder aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen.

18. Gegendarstellungsrecht18.1. Bei einem Gegendarstellungsbegehren (Art. 28 ff. ZGB) gegenüber Inseraten informiert der Verlag NZZ bzw. die NZZ Media den Inserenten über den Eingang des Begehrens und bespricht mit ihm das Eintreten auf das Begehren bzw. seine Abweisung oder Gutheissung sowie das Vorgehen bei einer allfälligen Publikation und die damit zusammenhängenden Modalitäten. Der Entscheid über die Aufnahme dieser Gegendarstellung durch eine Drittperson obliegt ausschliesslich dem Verleger oder gegebenenfalls dem Gericht. In beiden Fällen verpflichtet sich der Auftraggeber, der die Tatsa-chenbehauptung veranlasst hat, die durch die Ausübung des Gegendarstellungsrechts anfallenden Kosten zu tragen.

E) WEITERVERWENDUNG VON INSERATEN

19. Verwendung von Inseraten für elektronische Datenbanken19.1. Der Inserent erklärt sein Einverständnis, dass die NZZ Media die Inserate in eigene oder fremde elektronische Datenbanken einspeisen und zu diesem Zweck bearbeiten kann. Der Inserent kann sein Einverständnis jederzeit zurückziehen. Er nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine mit der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen, und somit die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit seiner Personendaten nicht garantiert ist.19.2. Die nicht autorisierte und ohne gewichtige Eigenleistung erfolgende Bearbeitung und Verwertung von abgedruckten oder in elektronische Datenbanken eingespeisten Inseraten durch Dritte ist unzu-lässig und wird vom Inserenten untersagt. Dieser überträgt der NZZ Media insbesondere das Recht, nach Rücksprache mit dem Verlag NZZ mit geeigneten Mitteln dagegen vorzugehen.

20. Geistiges Eigentum an Inseraten20.1. Der Inserent anerkennt das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht, von der NZZ Media an allen von ihr selber kreierten Inseraten mit individuellem Charakter (z. B. DTP-Verfahren). Soweit der Inserent seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der NZZ Media nachkommt, ist ihm die Nutzung des geistigen Eigentums im Rahmen des ursprünglichen Verwendungszweckes auf unbeschränkte Zeit erlaubt.

F) ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

21.AufdenInsertionsvertragfindetausschliesslichschweizerischesRechtAnwendung.

22. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Ort der Geschäftsstelle der NZZ Media, welche den Insertionsvertrag geschlossen hat.

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2008 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.

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20Dienstleistungen

Dienstleistungen und PreiseAuftragsänderungen pro Titel – Datumskorrektur 10.– – Formatanpassung 10.– – Austausch Druckmaterial usw. 10.–

Auftragsannullierung pro Titel Ohne Ersatzdatum 20.–

Belege pro Beleg – Referenzbeleg (Sofortbelege),

welcher die Gratisregel übersteigt 15.–– Rechnungsbeleg,

welcher die Gratisregel übersteigt 5.–

Chiffregebühr pro Auftrag 37.–

Expressgebühr pro Sendung 30.–

Farbproof ohne bestehenden Auftrag pro Proof – Farbproof 1/1 Seite 30.– – Farbproof 1/2 Seite und kleiner 20.–

Gut zum Druck pro Exemplar Ab zweitem Gut zum Druck 10.–

Inhaltliche Anpassungen von Dateien pro Datei – Einfache Korrekturen oder Anpassungen 20.– – Schreiben einer PDF–Druckdatei 20.–

pro Stunde – Komplexe Änderungen digitaler Dateien 170.– – Kreation Desktop-Publishing 170.–

Mahnwesen pro Mahnung – Bearbeitungsgebühr ab zweiter Mahnung 30.– – Verzugszins 5%

Management von Kostenstellen pro Kostenst. 25.– pro Jahr

Prospektbeilagen Zusätzliche Belegung von Teilausgaben 300.–

Rechnungen pro Rechnung – Rechnungskopien ab drittem Exemplar 5.– – Rechnungs-Splitting (pro Endrechnung) 20.– – Nachträgliche Rechnungskorrekturen 20.– – Den Mahnungen beiliegende Rechnungskopien 5.–– Spezialrechnungen oder Versand an andere

Adresse als an die der Kundenbasis 5.–

Sonderauswertungen/Statistiken pro Stunde 170.–

Spezialkurier pro Sendung Externer Kurier Fremdkosten + 20.–

Texterfassung für NZZexecutive.ch pro Inserat 55.–

Übersetzungen intern pro Stunde 170.–

Übersetzungen extern pro Auftrag Fremdkosten + 20.–

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21Crossmedia

CrossmediaCrossmedia  ist die  inhaltliche, kreative und  formale Verknüpfung unterschiedlicher Medienkanäle und Werbeträger mit dem Ziel, einen maximalen werblichen Erfolg über eine mehrkanalige Anspra-che zu realisieren. Das Medienunternehmen NZZ trägt mit einem vielfältigen Produktportfolio und kompetenten Beratern dazu bei, Ihr übergreifendes Kampagnenkonzept erfolgreich umzusetzen.

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Neue Zürcher Zeitung

Tageszeitung

NZZexecutive, NZZdomizil,Bücher am Sonntag

Zeitungsbeilagen

NZZ Folio, Z – Die schönen Seiten,NZZ campus, NZZ Chronik

Magazine

NZZ am Sonntag

Sonntagszeitung

NZZ Online NZZexecutive.ch NZZdomizil.ch NZZcampus.ch

Online-Medien

NZZ Format

Fernsehen/Film

NZZ Print

DruckNZZ Libro

Publikationen/Bücher

NZZ Podium

Veranstaltungen

Kontakte CrossmediaMarkus EhrleLeiter Werbemarkt, [email protected], Tel. +41 (0)44 258 16 33

Corinne BlaserLeiterin Marketing Werbemarkt, [email protected], Tel. +41 (0)44 258 12 88

Über 10 Millionen Kontakte pro Monat!

DienstleistungenCrossmedia

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22Kontakte (1)

Kontakte Anzeigenverkauf AuslandEuropa Publicitas GmbH Rosenkavalierplatz 14 DE-81925 München Tel.: +49 (89) 921 06-0 Fax: +49 (89) 921 06-30 [email protected]

Publicitas GmbH Hauptsitz PPN Deutschland Oeder Weg 52–54 DE-60318 Frankfurt am Main Tel.: +49 (69) 71 91 49-0 Fax: +49 (69) 71 91 49-30 [email protected]

Publimedia Internationale Verlags-vertretungen GmbH Pharaoshaus Nordbahnstrasse 26/2 AT-1020 Wien Tel.: +43 (1) 21 15 30 Fax: +43 (1) 212 16 02 [email protected]

Media Promotion GmbH Bergstrasse 11 AT-5020 Salzburg Tel.: +43 (662) 87 53 680 Fax: +43 (662) 87 95 18 30 [email protected]

Publimedia GmbH Verkaufsbüro Vorarlberg Weiherstr. 3 AT-6900 Bregenz Tel.: +43 5574 75056 Fax: +43 5574 75084 [email protected]

Publicitas S. A.S. 26, avenue Victor-Hugo FR-75116 Paris Tel.: +33 (0) 145 00 66 08 Fax: +33 (0) 145 00 94 81 [email protected]

Publicitas ltd Gordon House 10 Greencoat Place UK-London SW1P 1PH Tel.: +44 (0) 20 7592 8300 Fax: +44 (0) 20 7592 8301 [email protected]

Publicitas International S.p.A. Via Besana, 9 – 2nd Floor IT-20122 Milano Tel.: +39 02 55 19 43 85 Fax: +39 02 55 19 64 49 [email protected]

Publicitas N. V. Airway Park D Lozenberg 23 BE-1932 Zaventem Tel.: +32 (2) 639 84 20 Fax: +32 (2) 639 84 30 [email protected]

Publicitas S. A. 4, Kastorias & Messinias Streets GR-15344 Gerakas Athens Tel.: +30 (210) 1060 300 Fax: +30 (210) 6618 477 [email protected]

Publicitas B.V. Mercurius Building 8th floor Herikerbergweg 175 NL-1101 CN Amsterdam Zuid-Oost Tel.: +31 (20) 311 9710 Fax: +31 (20) 363 2823 [email protected]

Publicitas Eastern Europe ltd. Novy Arbat str. 21, build 1, 6th floor, office 611 RU-119019, Moskau Tel.: +7 (495) 787 75 88 Fax: +7 (495) 787 75 55 [email protected]

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Kontakte

Europa Publicitas Internacional S.A. C/Goya 21, 1 Dcha. ES-28001 Madrid Tel.: +34 91 323 79 11 Fax: +34 91 733 59 58 [email protected]

Amerika Publicitas McGown 8250 Decarie Blvd. Suite 205 CA-Montreal, Quebec H4P 2P5 Tel.: +1 514 735 5191 Fax: +1 514 342 9406

Publicitas North America Inc. 330 7th Avenue, 5th floor US-New York, N.Y. 10001 Tel.: +1 212 599 50 57 Fax: +1 212 599 82 98 [email protected]

Publicitas North America Inc. 225 W. Washington Street, Suite 2200 US-Chicago, IL 60606 Tel.: +1 312 924 0294 Fax: +1 312 924 0273 [email protected]

Publicitas North America Inc. 50 California Street, Suite 1547 US-San Francisco, CA 94111 Tel.: +1 415 439 5278 Fax: +1 415 439 5299 [email protected]

Publicitas Charney/Palacios & Co. 5201 Blue Lagoon Drive, Suite 200 US-Miami, FL 33126 Tel.: +1 (786) 388 6340 Fax: +1 (786) 388 9113 [email protected]

Kontakte Anzeigenverkauf Ausland

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Kontakte Anzeigenverkauf AuslandAsien Mass Media Publicitas Pty ltd. Level 9, 215-217 Clarence Street AU-Sydney, NSW 2000 Tel.: +61 (2) 9252 3476 Fax: +61 (2) 9251 3726 [email protected]

Mediascope Publicitas (India) Pvt. ltd. 51 Doli Chambers Arthur Bunder Rd., Colaba IN-Mumbai 400005 Tel.: +91 (22) 22881401 / 22048890 Fax: +91 (22) 22875718 / 22824889 [email protected]

Publicitas International Sdn. Bhd. S105, 2nd Floor, Centrepoint Lebuh Bandar Utama, Bandar Utama MY-47800 Petaling Jaya, Selangor Tel.: +60 (3) 7729 6923 Fax: +60 (3) 7729 7115 [email protected]

Publicitas (Shanghai) Advertising Co., ltd. Rm 701, Wise Logic Int’l Center No. 66 Shanxi Road North, Jing’an District China – Shanghai 200041 Tel.: +86 (21) 5116 8877 Fax: +86 (21) 5116 0678 [email protected]

Publicitas Hong Kong ltd. 26/F Two Chinachem Exchange Square 338 King’s Road, North Point, Hong Kong Tel.: +852 2516 1001 Fax: +852 2528 3260 [email protected]

Publicitas Singapore Pte ltd 72 Bendemeer Road #02-20 Luzerne Singapore 339941 Tel.: +65-6836 2272 Fax: +65-6297 7302 [email protected]

Publicitas (Thailand) ltd. 5th Floor, Lumpini I Building, 239/2 Soi Sarasin, Rajdamri Road, Lumpini, Pathumwan Bangkok 10330, Thailand Tel.: +66 (2) 651 9273-7 Fax: +66 (2) 651 9278 [email protected]

Kontakte (2)

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Anzeigen DeutschschweizNZZ Media – eine Filiale der Publicitas AGFalkenstrasse 11, 8021 ZürichTelefon 044 258 16 98, Fax 044 258 13 [email protected], www.nzzmedia.ch

Anzeigen WestschweizPublicitas SA – NZZ Media Rue Etraz 4, 1003 LausanneTelefon 021 317 88 08, Fax 044 258 13 [email protected], www.nzzmedia.ch

Anzeigen AuslandPublicitas AGPublicitas Swiss Press Mürtschenstrasse 39, CH-8010 ZürichTelefon +41 (0)44 250 37 00, Fax +41 (0)44 250 37 [email protected], www.publicitas.com/swisspress