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Museen und Ausstellungen Immer da, immer nah. Kunst- und Kulturgutschutz Risk-Management Schadenverhütung

Kunst- und Kulturgutschutz Risk-Management · tor freut es mich daher besonders, Ihnen heute den Beitrag der Provinzial zur Förderung der Sicherheit und Schadenverhütung in Museen

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Sicherheit ist kein Zufall

Immer da, immer nah.

Schadenverhütung

Museen und Ausstellungen

Immer da, immer nah.

Kunst- und Kulturgutschutz

Risk-Management

Schadenverhütung

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Risk-Management für Museenund Ausstellungen – Inhalt

Geleitwort LWL – Landschaftsverband Westfalen-Lippe 4

Einführung Sicherheitskonzept für Museen und Ausstellungen 5

Risiken und Gefahrenim Museum

� Diebstahl, Raubüberfall, Vandalismus, Brand� Elementar- und Naturgefahren, Leitungswasser,

Weitere Gefahren

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Einbruch- und Diebstahl-schutz im Museum

� Verkehrssicherungspflicht, Sicherungskonzept� Denkmalgeschützte historische Bausubstanz

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Mechanische Sicherung � Wände, Türen, Neue Elemente nach DIN� Fenster, Fassaden� Einbruchhemmende Kastenfenster, Sonstige

Öffnungen, Rollläden, Gitter� Einzelobjektsicherung, Wertbehältnisse/Depot� Vitrinen

1011

121314

Elektronische Überwachung � Einbruchmeldeanlage, Projektierung und Installation,Überwachungsprinzipien

� Aufrüstung älterer EMA, Anschluss technischer Melder� Scharf-/Unscharfschaltung, Alarmierung

151617

Organisatorische Sicherheits-maßnahmen

� Sicherheitsunternehmen, Schließanlage/Zutrittskontrolle

� Personaleinweisung, Bargeldsicherung� Inventarisierung, Transport� Videoüberwachung

18192021

Notfallplanung � Notfall- und Evakuierungsplan, Gefährdungsanalyse� Maßnahmen vor, im und nach dem Schadenfall

2223

Brandschutz � Ganzheitliches Konzept, Baulicher Brandschutz� Räume und Bereiche mit besonderer Nutzung,

Elektroinstallation und -geräte� Anlagentechnischer Brandschutz,

Feuerlöscheinrichtung� Organisatorischer Brandschutz, Blitz/Überspannung

24

25262728

Schutz vor Wasser- undElementarschäden

Wasserschäden, Depoträume, Rückstau,Elementarschäden 29

Versicherung Risikominimierung, Kunst-/Ausstellungsversicherung,Kostenlose Serviceleistungen 30

Checkliste Checkliste für die Sicherheits- undBrandschutzbeauftragten

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Hinweise Links, Literatur, Bildquellen 35

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Geleitwort

Wir im Landschaftsverband Westfalen-Lippesehen es seit jeher als eine unserer Kernaufga-ben an, das kulturelle Erbe in Westfalen-Lippezu bewahren, zu erforschen und der Öffentlich-keit zugänglich zu machen. Dies tun wir nichtnur durch unsere eigenen 17 LWL-Museen,sondern darüber hinaus auch durch die Beglei-tung und Unterstützung von Netzwerken deröffentlichen Museen im Land. Als Landesdirek-tor freut es mich daher besonders, Ihnen heuteden Beitrag der Provinzial zur Förderung derSicherheit und Schadenverhütung in Museenund Ausstellungen vorstellen zu können.

Spektakuläre Fälle von Kunstraub, Brändenoder Wasserschäden in Museen und Archivenzeigen immer wieder, dass auch und geradewertvolle Kunstgegenstände und unersetzbareUnikate in Museen erheblichen Gefahren aus-gesetzt sind. Während die Notfallplanungenauf die Evakuierung von Menschen aus öffent-lichen Gebäuden bei Feuer, Hochwasser undandere Katastrophen gut ausgerichtet sind,fehlen häufig zum Schutz der meist unwieder-bringlichen Werte detaillierte Risikoanalysen,eine umfangreiche Notfallplanung und einumsichtiges Evakuierungskonzept.

Museen in kommunaler Trägerschaft wie auchprivate Sammlungen bewegen sich im Span-nungsfeld eines Höchstmaßes an Sicherheit,akzeptabler Kosten und einer uneingeschränk-ten Präsentation ihrer Exponate. AngemesseneNotfallplanung muss sowohl die Sicherheit derBesucher als auch den Schutz der hohen Wert-konzentrationen berücksichtigen. Außer denmeist unschätzbaren Gebäudeinhalten sindaber auch die Gebäude selbst, besondershistorische Objekte, vor Gefahren zu schützen.Ein integriertes Sicherheitskonzept stelltdeshalb hohe Anforderungen an die Betreiberder Ausstellungshäuser.

Die empfindlichen Exponate sind nicht nurfachgerecht zu konservieren und so vor Ein-flüssen wie UV-Licht, Temperatur, Luftfeuchtig-keit oder Schädlingsbefall (auch in den Depot-

räumen) zu schützen, weitere Gefahr oderVerlust droht durch Diebstahl, Raub und Van-dalismus, Feuer, Wasser oder Naturereignisse.Auch die zunehmenden Elementarereignisse inden letzten Jahren (Sturm, Überschwemmun-gen, Starkregen) haben uns vor Augen geführt,wie dringlich ein konsequentes Sicherheits-konzept für unsere gesammelten kulturellenWertgüter ist.

Drei Kernbereiche sind dabei generell aufein-ander abzustimmen: bauliche und mechani-sche Sicherung, elektronische Überwachungund organisatorische Schutzmaßnahmen.Ebenfalls einzubeziehen ist eine regelmäßiggewartete, überwachte und sicher funktionie-rende Gebäudetechnik. Nur so kann gewährlei-stet werden, dass mögliche Schäden, die vonMaschinen und Anlagen (strom- und wasser-führende Leitungen) ausgehen, verhindertwerden. Eine regelmäßige Überprüfung undAnpassung der Sicherungssysteme istunerlässlich, damit Schadenverhütung sichlangfristig auszahlt.

Die vorliegende Broschüre der WestfälischenProvinzial Versicherung AG bietet Hilfestellun-gen und Anhaltspunkte für ein Sicherheitskon-zept. Sie gibt dem Museumsbetreiber einennützlichen Überblick über Gefahren und Risi-ken, aus dem er angemessene Schadenverhü-tungsmaßnahmen ableiten kann. Vor allemanhand der Checkliste am Ende dieses Ratge-bers, die als Ergänzung der Gefährdungsbeur-teilung gedacht ist, kann die Museumsleitungoder der Sicherheitsbeauftragte Risikoquellenidentifizieren und Mängel beseitigen.

Allen Lesern und Interessierten wünsche ichErfolg bei der Umsetzung der Hinweise.

Matthias Löb, Direktor des LandschaftsverbandesWestfalen-Lippe (www.lwl.org)

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Sicherheitskonzept für Museen undAusstellungen

Diese Broschüre soll dem Museumsbetreiberhelfen, mögliche Gefahren und Risiken zuidentifizieren, zu analysieren und angemes-sene Schadenverhütungsmaßnahmen zuergreifen.

Werden idealerweise gewerkeübergreifendeKonzepte erstellt, können kostensparendeSynergieeffekte erzielt werden. Sehr oft lässtsich zum Beispiel der Erhalt historischerBausubstanz (Denkmalpflege) gut mit einemverbesserten Klima- und Einbruchschutzverbinden.

Wie Erfahrungen der Vergangenheit zeigen,sind Notfall-und Evakuierungskonzepteunerlässlich, um im Fall eines Schadenereig-nisses den Verlust möglichst gering zu halten.Auch dazu soll diese Broschüre Anhaltspunkteund Hilfestellungen bieten.

Museen bewahren unseren reichhaltigenKulturschatz für künftige Generationen. Sieunterscheiden sich in der Ausstellungs-thematik, sei es epochen-, themen- oderregionalbezogen. So unterschiedlich dieMuseumskonzepte sind, so vielfältig sind dieAnforderungen, die an den Erhalt gestelltwerden.

Der präventiven Konservierung wird ein hoherStellenwert zugewiesen, um die ureigensteAufgabe zu erfüllen – Kulturgüter zu erhaltenund einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zumachen.

Gerade diese Individualität und Zugänglichkeitbedeutet für Museen eine breite Palette vonGefahren und Risiken, die beim Erhalt der ofteinmaligen Exponate berücksichtigt werdenmüssen. Dabei zeigt sich ein Konflikt zwischender Sicherungsmaßnahme „Kunst wegschlie-ßen“ und der Aufgabe, Kunst der Öffentlichkeitmöglichst uneingeschränkt zu präsentieren.

Neben extern einwirkenden Gefahren wieFeuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Überschwem-mung, Sturm oder Hagel sind auch innere Ein-flüsse vorhanden. Auch baurechtliche unddenkmalpflegerische Anforderungen spielenbei der Planung und beim Betrieb einebedeutende Rolle.

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Risiken und Gefahren im Museum

Museen sind Orte zum Sammeln, Bewahren,Ausstellen sowie zum Forschen und zur Wis-sensvermittlung. Immer öfter sollen Ausstel-lungen und Sonderveranstaltungen darüberhinaus ökonomische Erfolge erzielen. DieBedeutung eines Museums im örtlichenUnterhaltungs- und Kulturwesen istinzwischen unbestreitbar.

Museen und Ausstellungen sind vielfältigenRisiken ausgesetzt. Nicht allein die Kunst- undKulturwerke stehen im Zentrum der Schutzauf-gabe, auch das Gebäude selbst, die Besucherund die Mitarbeiter sind zu schützen. Bei-spielsweise kann ein Feuer im Café einesMuseums nicht nur ein Ausstellungsstück oderKunstwerk durch Brand oder Rauch zerstören,auch die wirtschaftliche Grundlage einer Aus-stellung und der Ruf des Hauses könnengefährdet werden. Unterschiede bei denRisiken ergeben sich auch daraus, ob einMuseum (eine Einrichtung)� ein einzelnes Objekt (Bauwerk) oder� Bestandteil von anderen Einrichtungen (z. B.

Heimatmuseum im Rathaus) ist oder ob� noch andere Nutzungen (Restaurants,

Begegnungsstätten etc.) im Museumsbe-reich integriert sind.

DiebstahlEin besonders schwerer Fall des Diebstahls istder Einbruchdiebstahl, beispielsweise durchÜberwindung von elektronischen und mecha-nischen Sicherungen oder durch das Einschlei-chen oder Sich-Einsperren-Lassen. Angriffszielsind neben Ausstellungsräumlichkeiten auchDepots, Nebenräume, externe Lagerstätten,Werkstätten und Bewirtungsräume. Diese undandere Formen des Diebstahls wie� das Stehlen von Exponaten während der

Öffnungszeit,� der Austausch von Kunstgütern gegen

Repliken oder� der Diebstahl auf Transportwegenerfordern ein ganzheitliches Sicherungs-konzept.

Neben den Kulturgütern sind auch Eintritts-oder Wechselgelder sowie EDV- und Büro-geräte Ziel potenzieller Täter bei Einbrüchen.

RaubüberfallWird physische Gewalt angedroht oder ausge-führt, um Exponate oder Bargeld zu erhalten,spricht man von einem Raubüberfall.Vorgehensweisen sind beispielsweise:� Raubüberfall während der Öffnungszeit auf

Museumsmitarbeiter oder Besucher� Abfangen von Mitarbeitern des Museums

beim Betreten oder Verlassen derMuseumsräume

� Einschleichen und Verstecken mit dem Zieleines späteren Überfalls

VandalismusVandalismus ist die absichtliche Beschädigungoder Zerstörung fremden Eigentums. Vandalis-mus gegen Kunstobjekte umfasst dasUmstoßen, Zerschlagen oder Ansprühen mitdem Ziel, diese zu zerstören. Die unterschiedli-chen Motive für diesen Tatbestand sind� Vertuschung und Spurenbeseitigung nach

einer anderen Straftat� Ablehnung von bestimmten Ausstellungen

oder Ausstellungskonzepten� Verärgerung, Enttäuschung, Böswilligkeit� Psychische Erkrankungen

BrandEin Brand kann durch das Feuer selbst unddurch Verrauchung verheerende Folgensowohl für Gebäude, die Ausstellungsexponateund die Einrichtungen haben als auch fürPersonen, die sich im Gebäude befinden.Brände entstehen durch:� Veraltete oder fehlerhafte elektrische

Einrichtungen und Geräte (elektrischeLeitungen und Stecker, auch in Vitrinen;Haushaltsgeräte, z. B. Kaffeemaschinen)

� Strahlungswärme durch Leuchten (z.B. Halo-genspots) und Heizgeräte (Wärmeplatten)

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� Brandstiftung (z. B. auch zur Vertuschungeines Einbruchversuches)

� Fahrlässigkeit bei Handhabung von offenemFeuer (wie Kerzen, Zigaretten- und Asche-resten) oder bei Feuerarbeiten (wieSchweißen, Löten, Trennschleifen),besonders während Renovierungs- undUmbauarbeiten als größter Brandgefahr

� Umgang mit brandgefährlichen Stoffen(z. B. Selbstentzündung von Leinöllappenin Werkstätten)

� Kunstinstallationen mit mangelhaftenelektrischen Ausrüstungen und brand-gefährlichen Elementen

� Blitzschlag – zündend und nichtzündend –sowie auch daraus resultierende Über-spannungen

� Brandüberschlag von angebauten oderanschließenden Gebäuden aufgrundfehlender oder mangelhafter Abschottung(z. B. im Dachstuhlbereich)

Elementar- und Naturgefahren� Sturm, Hagel: Deckt ein Sturm Teile eines

Daches ab oder werden durch HagelGebäudeteile zerstört, ist eine nachfolgendeDurchnässung möglich.

� Starkregen: Starkregen kann in der Kanali-sation und in den Abwasserinstallationen zueinem Rückstau und einer Überschwem-mung mit Schmutzwasser führen.

� Schneelasten: Neben der direkten Gefahrdurch einbrechende Gebäude oder Gebäu-deteile (Dächer) werden durch einfallendenSchnee und Eis Ausstellungsstücke undEinrichtung durchnässt und beschädigt;unbemerkte Nässe kann Schimmelwachs-tum auslösen.

� Grund- und Oberflächenwasser: HoheGrundwasserstände und ablaufendes Ober-flächenwasser, z. B. bei Starkregen, kanndurch schlecht gesicherte Öffnungen(Türen, Fenster, Schächte) eindringen.

� Überschwemmungen an Flüssen, Seen,Hanggründen, aber auch kleinenEntwässerungsgräben

� Erdbeben, Erdrutsch: Erde kann sich vonstark durchnässten Hängen lösen und alsErdrutsch oder Schlammlawine in tiefereLagen rutschen.

� Erdfall: Infolge von Bergbauschäden oderunterirdischer Auslaugung von Salz oderGips können plötzliche Einstürze an derErdoberfläche entstehen.

Erhebliche Schäden lassen sich vermeiden,wenn durch eine ortsbezogene und frühzeitigeWarnung mehr Zeit für die Vorbereitung aufdie Abwehr möglicher Gefahren besteht. Mitunserem Unwetterfrühwarn-Service „WIND“informieren wir Sie exklusiv, wenn Sturmoder Starkregen auf Sie zukommen. Tel.0251/219-3077, [email protected]

LeitungswasserDefekte und Leckagen an wasserführendenLeitungen (Brauchwasser, Abwasser, Heizung,Sprinkler etc.), die z. B. durch Korrosion oderFrost entstehen, werden oft erst entdeckt,wenn sich bereits Nässeflecken zeigen.Besonders in Depots und Räumen, die selteneraufgesucht werden, kann dies unbemerktgroße Schäden am Gebäude und an denKulturgütern hervorrufen.

Weitere GefahrenGefahren, die in dieser Broschüre jedoch nichtbehandelt werden:� Unsachgemäßer Umgang mit Ausstellungs-

gegenständen (fahrlässig oder vorsätzlich)– bei der Handhabung, Lagerung (Ein- undAuslagerung), Ausstellung (Befestigung)durch das Personal oder Dienstleister– oder durch die Besucher, wie dasBerühren von Ausstellungsstücken oderderen Ausdünstungen (Schweiß)

� Sonneneinstrahlung, Licht, örtlicheBedingungen

� UV-Licht

Unwetterfrühwarn-Service „WIND“ derProvinzial: VonIhnen ausgewählteMitarbeiter werdenbenachrichtigt,wann ein Unwetterin welcher Art undIntensität droht. Sieerhalten automa-tisch individuelleInfos per SMS,E-Mail oder Fax fürIhre PLZ. Die War-nungen werden vonunserem PartnerMeteoGrouperstellt.

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Einbruch- und Diebstahlschutz imMuseum

Optimaler Schutzdurch ein schlüssigesSicherungskonzept

Ein Sicherungskonzept kann nur dannwirkungsvoll sein, wenn die einzelnen Kompo-nenten sinnvoll aufeinander abgestimmt undmiteinander verknüpft sind. Bei der Erstellungeines effektiven Sicherungskonzeptes sind dieverschiedenen Maßnahmen wie� mechanische Sicherungen� elektronische Überwachung� organisatorische Maßnahmenrechtzeitig zu koordinieren. Angeraten werdenhierzu Planungsgespräche mit den beauftrag-ten Planern und Projektanten.

Mechanische Sicherung Elektronische Überwachung

NotfallmanagementInventarisierung mit Foto

Personalkontrolle und -auswahlSicherheitsunternehmen

SchlusselsicherheitTransportunternehmenSicherheitsbeauftragter

Wartung,Funktionsfähigkeit,

Stand derelektronischen

Sicherung

Überwachen undMelden durch

elektronische undoptische Systeme

OptimalerSchutz

Zwangs-läufigkeit

Fluchtweg-steuerung

Wartung undGebrauch dermechanischen

Sicherung

Aktiv sichern durchbauliche undmechanischeSicherungs-

einrichtungen

Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen

� Ungünstige klimatische Bedingungen,wie Schwankungen der Luftfeuchtigkeit

� Ungünstige Umgebungsbedingungen,wie feuchte, kalte Wände oder, imGegensatz, eine direkte Nähe zu Wärme-quellen (Austrocknung, Bräunung)

� Schädlinge und Schadstoffe� Nichthandeln, obwohl elementare

Instandhaltungen oder Sicherheitskon-trollen notwendig sind

VerkehrssicherungspflichtDer Betreiber eines Objektes mit Publi-kumsverkehr muss die Sicherheit derBesucher gewährleisten. Umstände, diez. B. eine Haftpflichtanforderung auslösenkönnen:� Bauliche Mängel, z. B. gebrochene

Gehwegplatten� Unsachgemäß verschlossene

Notausgangstüren� Mangelhafte Gebäudeteile,

die durch Sturm losgelöstwerden und herabfallen

� Schnee, Glatteis,rutschiges Laub

� Rutschgefahr bei nassenBöden (Reinigung)

� Stolperstellen; inden Weg ragendeExponate etc.

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Eine mechanisch stabile Außenhülle ist dietragende Säule eines Sicherheitskonzepts.Idealerweise wird ein Sicherungskonzept sogeplant, dass vor Überwindung der mechani-schen Barriere eine Alarmauslösung durch dieEinbruchmeldeanlage (EMA) erfolgt. Dasbedeutet: Die elektronische Sicherung meldeteinen Einbruch, bevor der Täter die mechani-sche Sicherung überwunden hat. Ist diemechanische Sicherung angemessen ausgebil-det, kann der Täter – mit hoher Wahrschein-lichkeit – noch vor dem Betreten der Räume,durch Interventionskräfte gestellt oder zumAbbruch der Tat veranlasst werden. Darüberhinaus können organisatorische sowie perso-nelle Vorkehrungen, eine Videoüberwachungund beleuchtungstechnische Maßnahmenerforderlich sein.

PraxisbeispielOriginalbauteile werden z. B. bei denkmalge-schützten Gebäuden nach restauratorischenGesichtspunkten erhalten. Zur Sicherunggegen Einbruch wird eine zweite Ebeneerstellt, die wie folgt gestaltet werden kann:� Windfang mit absperrbarer und mechanisch

stabiler Innentür� Kasten- bzw. Doppelfenster mit stabilem

Innenfenster� Klimaschleusen zum Depot� Raum-in-Raum-Lösung� Überwachte Fluchttreppenhäuser, Foyers etc.

Sicherheit bei historischerBausubstanzSteht das Gebäude unter Denkmalschutz, sinddie Auflagen bei der Ausarbeitung des Sicher-heitskonzeptes zu beachten. Besonders beimechanischen Sicherungen werden oftEingriffe in die Bausubstanz, also an Türen,Fenstern, Wänden und Decken, erforderlich.Durch eine frühzeitige Abstimmung der Inter-essen von Museumsleitung, Architekt, Denk-malpflegebehörde, Sicherheitsplaner (Polizei)und Versicherung können Sicherungslösungenentwickelt werden, die auch den denkmalpfle-gerischen Anforderungen genügen. So könnenSicherungsspezialisten zum Beispiel Lösungenfür die Absicherung historisch wertvoller Türenund Fenster finden, die deren Aussehen undFunktion nicht beeinträchtigt, den Einbruch-schutz aber nachhaltig verbessert.

Können denkmalgeschützte Fenster und Türennicht ersetzt werden, bietet sich z. B. dieErgänzung von historischen Einfachfensterndurch ein stabiles Innenfenster in geprüfterund zertifizierter einbruchhemmender Qualitätgemäß DIN EN 1627 zum Doppel- bzw. Kasten-fenster an. Die Ausstattung von historischenTüren mit überwachten Vorbereichen (Wind-fängen) mit mechanischem und elektroni-schem Einbruchschutz ist ebenfalls eineMöglichkeit, Einbruchschutz ohne Nachrüstungund die damit einhergehenden Änderungen ander Tür selbst zu realisieren.

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Mechanische Sicherung

Wände

Die Umfassungen eines Gebäudes sollteneinen hohen mechanischen Widerstand vor-weisen. Neben den Außenmauern sollten vorallem Wände, die einen Sicherungsbereichgegen einen öffentlichen Bereich (z. B. einRestaurant) abgrenzen, aus massiven Materia-lien hergestellt sein und gegebenenfalls durchgeeignete einbruchhemmende Bauprodukteverstärkt werden. Dächer und Fußböden sindin gleicher Weise zu betrachten, da diese jenach Bauweise, einen Durchstieg prinzipiellermöglichen.

Türen

Bei einer historischen Bausubstanz sind dieTüren oft ein wesentliches Element desErscheinungsbildes des gesamten Gebäudes.Historische Türen sollten durch einen Sachver-ständigen oder Berater (z. B. der Versicherung,Polizei) hinsichtlich Einbruchbeständigkeitbegutachtet werden. Erfüllen sie nicht dieAnforderungen des Einbruchschutzes unddürfen sie aufgrund des Denkmalschutzesnicht ausgetauscht werden, kann ein erhöhterEinbruchschutz durch Ausbildung einerzweiten mechanischen Barriere in Form einesWindfangs mit absperrbarer Tür in geprüfterund zertifizierter einbruchhemmenderKonstruktion erreicht werden.

Eine mechanisch stabile Bauweise ist die Vor-aussetzung, um potenziellen Tätern den Ein-bruch zu erschweren. Erfahrungen der Polizeiund der Versicherer belegen eindrücklich, dassnicht nur durch den Einbau von geprüften undzertifizierten einbruchhemmenden Türen undFenstern, sondern auch durch die Nachrüstungbestehender Elemente Einbrüche verhindertwerden können. Das Überwinden mechani-scher Sicherungen ist zeitaufwändig und mitLautstärke verbunden, was Straftätern äußerstungelegen kommt.

Neue Elemente nachDIN EN 1627

Beim Einbau von neuen Türen, Fenstern undanderen Fassadenelementen kann auf ein brei-tes Spektrum von geprüften und zertifizierteneinbruchhemmenden Produkten zurückgegrif-fen werden. Diese Elemente bieten einenguten Einbruchschutz. Als zweite mechanischeBarriere hinter denkmalgeschützten Fensternoder Türen sind diese in Verbindung mit einerEMA ideal zur Umsetzung eines gesichertenWindfangs oder eines Kastenfensters. Sofernmechanische Barrieren innerhalb eines Objek-tes während der Betriebszeiten (Öffnungszei-ten) nicht sichtbar sein sollen oder dürfen (z. B.aus denkmalpflegerischen Aspekten), bietetder Einsatz von einbruchhemmenden Rolllädenoder Rollgittern eine gute Lösung.

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Bauweise/Widerstand

Material z.B.

Leichtbauweise/Widerstand gering

• Leichtbauplatten (z. B. aus Gipskarton),• Holzwerkstoffe, Holz (Bretter, Platten),• Sandwichbauplatten • Porenbeton • Kunststoffe • Profilbleche, Wellbleche• Lehm (im Fachwerk) • Glasbausteine, Profilbaugläser• Hohlblocksteine • Steine, auch im Fachwerk, unter 120 mm Dicke

Feste Bauweise/Widerstandausreichend

• Gips-/Stahlverbundbauteile zur mechanischen Aufwertung vonLeichtbauplatten (VdS-anerkannte einbruchhemmende Fassaden-elemente; hierzu zählen auch einbruchhemmende Wandaufbauten,diese sind unter www.vds.de gelistet)

• Steine (Ziegel-, Kalksandsteine) ab 120 mm Dicke• Beton

Besonders festeBauweise/Widerstand erhöht

• Steine (Ziegel-, Kalksandsteine) ab 240 mm Dicke• Beton ab 200 mm Dicke

Quelle: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2333

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Eine geprüfte und zertifizierte einbruchhem-mende Tür gemäß DIN 1627 weist folgendemechanische Eigenschaften auf:

� Stabiler Türblattaufbau� Hochwertige Bänder, gegebenenfalls unter-

stützt durch zusätzliche Bandseitensicherung� Hochwertige Verschlusseinrichtung

(üblicherweise eine Mehrpunktverriegelung)� Einbruchhemmendes Türschild� Schließzylinder, der gegen Nachschließen,

Bohren und Ziehen geschützt ist� Eventuell vorhandene Ausfachungen (z. B.

Verglasungen) sind ebenso stabil wie dasgesamte Türelement

� Fachgerechte Montage des gesamtenElements

Auch mit Nachrüstsicherungen könneneinbruchhemmende Eigenschaften einer Türerreicht werden. Im Vorfeld sollte abgeklärtwerden, inwieweit dies das optische Erschei-nungsbild beeinträchtigt.

Normen fürProfilzylinder DIN 18252Einsteckschloss DIN 18251Glas DIN EN 356Schutzbeschlag DIN 18257geprüfte Türen DIN EN 1627Beschläge DIN 18104-2Glas DIN EN 356Nachrüstprodukte DIN 18104-1geprüfte Fenster DIN EN 1627

Fenster/Fassade

Fenster mit Standardbeschlägen lassen sichrelativ leicht aufhebeln. Dies ist auch die häu-figste Tätervorgehensweise bei Einbrüchen.Bereits mit einfachem Werkzeug könnenFenster ohne einbruchhemmenden Schutzinnerhalb von Sekunden überwunden werden.Zur Sicherung von Fenstern wird empfohlen:

� Verschrauben oder Verbauen von Fenster-flügeln, welche nicht zu Lüftungszweckenbenötigt werden

� Nachrüsten von Fenstern mit einbruch-hemmenden Beschlägen oder Nachrüst-produkten

� Einbau von Kastenfenstern� Stabiler Aufbau von Fensterflügeln und

Fensterrahmen� Widerstandsfähige Verglasungen� Einbau von Festverglasungen bei Objekten

mit Lüftungsanlagen� Hochwertige Befestigung der Verglasung im

Fensterflügel (ohne außenliegende Glas-halteleisten!)

� Hochwertige Bänder� Hochwertige Verschlusseinrichtung� Fachgerechte Montage nach Herstellerangabe

Herstellerverzeichnis: www.polizei.bayern.de

Historische Fenster können in der Regel nicht nachträglich

gesichert werden, ohne dass signifikante Veränderungen an

der Substanz vorgenommen werden.

Um das Sicherungsniveau zu erhöhen und dennoch die histo-

rische Bausubstanz zu erhalten, bietet sich die Umsetzung

eines Kastenfensters in umseitig beschriebener Weise an ...

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Hinweis:Der Einsatz vonBaugerüsten mussdem Versichererangezeigt werden.

Einbau von einbruchhemmendenKastenfensternKastenfenster haben eine lange Tradition.Meist wurden Einfachfenster zum Wärme-schutz um ein zweites, innen angebrachtesFenster ergänzt. In Museen bieten Kasten-fenster weitergehende Vorteile:� Guter Wärmeschutz� UV-Schutz bei Verwendung von Verbund-

sicherheitsglas� Sehr gute einbruchhemmende Eigenschaften� Den weitgehenden Erhalt historischer Fenster

Für erhöhten Einbruchschutz sollte das innereFenster nach sicherheitstechnischen Aspektenkonstruiert werden. Im Idealfall werden dieÖffnungskontakte einer eventuell vorhandenenEinbruchmeldeanlage in das äußere Fensterintegriert, sodass ein Täter bereits sehr frühAlarm auslöst, danach aber noch die mechani-sche Barriere (das zweite, innenliegende Fen-ster) überwinden muss. Ein ähnlicher Effektwird durch Anbringen von innenliegendenGittern oder Holzverbauungen erreicht.

Sonstige ÖffnungenRolllädenHerkömmliche Rollläden weisen keine ein-bruchhemmenden Eigenschaften auf, da sie inder Regel nur dem Sichtschutz dienen. WerdenRollläden zur Erhöhung des Einbruchschutzeseingesetzt, sollten sie geprüfte und zertifi-zierte Produkte sein. EinbruchhemmendeRollläden eignen sich jedoch auch zur Schaf-fung mechanischer Barrieren innerhalb desMuseums, z. B. zu einem Café. Da sie währendder Betriebszeiten geöffnet sind, bestehenkeine optischen Beeinträchtigungen und siebehindern nicht die Fluchtwege.

GitterVorhandene feststehende Gitter können bereitseinbruchhemmende Eigenschaften aufweisen.Einen guten Einbruchschutz bieten geprüfteund zertifizierte einbruchhemmende Gitter.Wichtig ist, dass Verschraubungen nicht mit

einfachem Werkzeug gelöst werden können.Das kann erfolgen durch:� Schraubköpfe aufbohren, ohne dass sie

überstehen� Einschlagen von Stahlkugeln in Inbus-

Schrauben� Verschraubungen dauerhaft verschweißen.

Bei Gittern ohne VdS-Anerkennung gilt ferner:� Vierkantstäbe mit Mindestquerschnitt von

16 x 16 mm; Rundstäbe mit mindestens18 mm Durchmesser

� Massive Verankerung der Gitterstäbe imMauerwerk

� Gitteröffnungen maximal 10 x 20 cm großund die Berührungspunkte der Gitterstäbedauerhaft verschweißt

Sind Gittertüren vorhanden, sollte beachtetwerden:� Abstützung der Schlosskästen im

Rohrrahmenprofil� Schutz der Riegel gegen Angriffe durch eine

durchgehende Anschlagleiste am Rahmen� Schutz gegen Durchgriff bzw. Manipulation

durch das Gitter hindurch

Gebäudetechnische Öffnungen von Dach-flächenfenstern, Rauch- und Wärmeabzugs-anlagen, Druckausgleichsöffnungen usw.sollten eingehend auf die Durchstiegsfähigkeitgeprüft werden. Wäre ein Durchsteigenmöglich, müssen sie in derselben Qualität wieFenster und Türen gesichert werden.

Weitere EinstiegsmöglichkeitenNeben den benannten Gebäudeöffnungenexistieren in einem Gebäude zahlreicheweitere Einstiegsmöglichkeiten, welche nichtvernachlässigt werden dürfen:� Fenster, die über Dachrinnen, Blitzableiter,

Feuerleitern, Rankgerüste, Mauervorsprüngeoder Nachbargebäude zugänglich sind

� Stillgelegte Kamine� Be-/Entlüftungsschächte, Aufzüge� Über Baugerüste zugängliche Gebäude-

öffnungen

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Mechanische Sicherung einzelnerObjekte

Einerseits sollen Besucher die Ausstellungohne Beeinträchtigung besichtigen können,andererseits birgt die Nähe auch Gefahren:Personen, die Exponate beschädigen, verän-dern, zerstören oder stehlen wollen, nutzendiese Freiräume für Straftaten. Deshalb solltenhochwertige Exponate gegen einfache Weg-nahme und gegen Beschädigungen gesichertwerden. Dies kann durch spezielle Befesti-gungssysteme oder durch die Verwahrung inVitrinen erfolgen. Gemälde können mit speziellentspiegelten Gläsern zusätzlich, zum Beispielgegen Vandalismus, geschützt werden. Hierbeispielen Faktoren wie� Größe und Gewicht des Objekts,� Empfindlichkeit des Materials (Stein, Holz,

Leinwand),� Erreichbarkeit (mit oder ohne Werkzeug),� kulturelle und finanzielle Wertigkeit,� ideologisches Konfliktpotenzial (Kultur-

vandalismus) eine Rolle.

Es ist sinnvoll, herausragende Exponate einerGefährdungsanalyse zu unterziehen. Am Marktsind Hängesysteme erhältlich, die gewährlei-sten, dass Exponate nur mit geeignetemWerkzeug entfernt werden können. In denmeisten Fällen können relativ einfacheVerschraubungen gute Dienste leisten. Hierbeiist zu beachten, dass� die Montage ausschließlich durch sachver-

ständige Restauratoren vorgenommen wird,� die Verschraubungen so montiert sind, dass

sie nur mit speziellem Werkzeug gelöstwerden können (mechanisch codiert),

� die Sicherungen möglichst versteckt undmit Trennwerkzeug schwer erreichbarangebracht werden sowie

� die Sicherungen an mehreren, mechanischstabilen Punkten befestigt werden.

Das Spezialwerkzeug sollte z. B. in einem über-wachten Stahlschrank verwahrt werden,welcher nur mit dem Generalschlüssel geöffnetwerden kann, der ggf. im Feuerwehrschlüssel-depot gelagert wird.

Wertbehältnisse/DepotBesonders gesicherte Wertbehältnisse (Wert-schutzschrank und Wertschutzräume) sind fürwertvolle Exponate, die nicht gezeigt werden,vorzusehen. Die Wertbehältnisse solltenVdS-anerkannt sein. Die Höhe der in denWertbehältnissen lagernden Werte ist mit demVersicherer abzustimmen.

Bei umfangreichen Beständen kann einspezieller Depotraum erforderlich werden, derals eigener Sicherungsbereich elektronischüberwacht werden sollte.

PraxistippIdeal ist eine Kombination elektronischerÜberwachung in Verbindung mit mechani-schen Sicherungen. Die Festlegung muss aufdem Ergebnis einer Risikoanalyse basieren, dieim Vorfeld zu erstellen ist.

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Vitrinen

Vitrinen sind in der Regel Einzelanfertigungen,die sich im Museumsbestand befinden oder fürdas Ausstellungskonzept entsprechend gefer-tigt werden. Ideal ist der Einsatz von geprüfteneinbruchhemmenden Vitrinen.Bei individuell angefertigten Vitrinen ist füreinen Mindestschutz erfahrungsgemäß aufFolgendes zu achten:� Glas als durchbruchhemmendes Verbund-

sicherheitsglas ausführen� Nichtverglaste Flächen, z. B. Deckel, Boden,

Seitenteile, in vergleichbarer Einbruchhem-mung herstellen

� Rahmenkonstruktionen mit einem Glas-bzw. Füllungseinstand von mind. 20 mm

� Stoßstellen gegen Auseinanderbiegensichern, sodass ein Herausangeln vonkleinen Exponaten unmöglich ist

� Ungerahmte Vitrinen möglichst vermeiden;sofern sie dennoch eingesetzt werdenmüssen, ist auf die hochfeste Verklebungder Gläser zu achten (einfache Silikonverkle-bungen sind ungeeignet).

� Verschlüsse (Riegel und Schlösser) sind ingleicher Einbruchhemmung auszuführen,sodass der Zugriff auf die Exponatemöglichst erschwert wird.

� Profilzylinder nur mit einer Sicherung gegenAufsperren und Nachschließen sowie einemBohrschutz nehmen

� Zuhaltungsschlösser sollten die gleichenSicherheitsmerkmale wie VdS-anerkannteProfilzylinder aufweisen.

� Sicherung gegen Wegrücken bzw. Umwer-fen, zum Beispiel durch Verschrauben mitmassiven Gebäudeteilen

� Befestigungsmittel dürfen nur von derInnenseite erreichbar sein. Alternativ bietensich Befestigungsmittel an, die nur mit Spe-zialwerkzeug lösbar oder abgedeckt sind.

� Bei wertvollen Exponaten sollte die Vitrineelektronisch überwacht werden (Über-wachung auf Öffnen, Verschluss undDurchgriff, ggf. Innenraumüberwachung).

Sollen Räume und Ausstellungsbereiche –obwohl sie nicht betreten werden dürfen (z. B.Wohnraum mit Originalausstattung) – ohnewesentliche Beeinträchtigung besichtigtwerden können, sind verglaste Abtrennungendenkbar. Diese sollten raumhoch und alsVerbundsicherheitsglas ausgebildet werden.Verbundsicherheitsglas bietet darüber hinauseinen sehr guten UV-Schutz für die Exponate.

PraxistippZusammen mit einer Einbruchmeldeanlagebietet die innenliegende mechanische Barrierein der Regel einen höheren Einbruchschutz alsein außenliegendes, nicht überwachtes Element.

Mögliche Überwachungsarten einer Einbruchmeldeanlage

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Raumüberwachung

Außenhautüberwachung

Objekt-Einzelüberwachung

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Elektronische Überwachung

Einbruchmeldeanlage (EMA)Eine Einbruchmeldeanlage hat die Aufgabe,einen Einbruch beziehungsweise denEinbruchversuch elektronisch zu erfassen, vorOrt zu signalisieren (Sirene) und an eine Inter-ventionsstelle (Polizei, Wach- und Sicherheits-unternehmen) weiterzumelden. Die grundle-genden Anforderungen an eine Einbruchmel-deanlage sind:� Frühzeitige Detektion von Einbruch-

versuchen� Vermeidung von Falschalarmen� Sicherheit gegen Überwindungsversuche

(Sabotagesicherheit)Hierzu ist eine qualifizierte Planung und Mon-tage der Einbruchmeldeanlage nötig. Um dieszu gewährleisten, haben Polizei und Versiche-rer Richtlinien erarbeitet, welche diese Anfor-derungen detailliert beschreiben.

Projektierung und InstallationDie Montage sollte ausschließlich durch aner-kannte Errichterfirmen erfolgen. Im Internetfinden Sie die Adressen unter www.vds.de.Auch Ihre Experten der Westfälischen Provin-zial ([email protected],Tel. 0251 219-4190) bzw. die Berater derkriminalpolizeilichen Beratungsstellen helfenhier gerne weiter. Ob der Errichter VdS-anerkannt sein muss, sollte im Vorfeld mit demVersicherer abgestimmt werden.Damit die Einbruchmeldeanlage das Kriterium„VdS-anerkannt“ erfüllt, müssen der Errichter-betrieb, die Notrufzentrale und ebenfalls dieKomponenten der Einbruchmeldeanlage(Melder, Zentrale etc.) VdS-anerkannt sein.

Zwangsläufigkeit ist elementarer Bestandteileiner anerkannten Einbruchmeldeanlage. DieZwangsläufigkeit verhindert, dass� eine nicht vollständig betriebsbereite

Einbruchmeldeanlage geschärft werdenkann. Dies kann der Fall sein, wenn bei-spielsweise ein überwachtes Fenster/eineüberwachte Tür nicht ordnungsgemäß ver-schlossen ist oder ein Melder oder dieZentrale eine Störung meldet,

� ein geschärfter Bereich versehentlichbetreten werden kann.

Durch spezielle Sperreinrichtungen werdenZugangstüren blockiert, sodass eine berech-tigte Person, die nicht weiß, dass der Bereichgeschärft ist, erinnert wird, die EMA vorherunscharf zu schalten.Die Zwangsläufigkeit ist somit ein nützlichesWerkzeug zur Vermeidung von Falschalarmenund muss in jedem Fall realisiert werden.Bei Brandschutz- und Notausgangstürenkönnen alternative Lösungsmöglichkeiten not-wendig werden. Im Anhang der VdS-Richtlinienfür Einbruchmeldeanlagen „Planung und Ein-bau“, VdS 2311, werden diese Möglichkeitentabellarisch aufgeführt.

ÜberwachungsprinzipienAußenhautüberwachungAlle Türen und Fenster werden elektronisch aufÖffnen, Verschluss und Durchbruch überwacht.Diese Überwachung gewährleistet eine frühzei-tige Detektion. Die Realisierung ist jedochrecht kostenintensiv.

RaumüberwachungDie Räume werden mit Bewegungsmeldernüberwacht. Diese Variante ist eine kostengün-stige Möglichkeit, da der Installationsaufwandeher gering ist. Nachteilig ist hier, dass sichder Täter bereits im Gebäude befindet, bevorer Alarm auslöst.

ObjekteinzelüberwachungDie Objekte werden einzeln elektronisch über-wacht. Diese Überwachung eignet sich vorallem zur Absicherung während der Öffnungs-zeiten gegen Beschädigung oder Diebstahl.Außerhalb der Öffnungszeiten schafft dieseÜberwachungsart zusätzliche Sicherheit.Elektromechanische bzw. elektronische Bilder-melder überwachen das Vorhandensein einesBildes. Durch das Eigengewicht des Objekteswird der Kontakt gehalten, eineVeränderung/Abhängung löst die Meldung aus.

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Aufrüstung älterer EMA

Einbruchmeldeanlagen sind hochempfindlicheEinrichtungen, die jedoch nach einer gewissenZeit zu sensibel werden können. Folgenkönnen ein Nachlassen der Zuverlässigkeit undvermehrte Falschalarme sein. Zum anderenentwickelt sich auch der Kenntnisstand derStraftäter rasant weiter, was oft dazu führt,dass ältere Techniken überwunden werdenkönnen.Daher sollten Einbruchmeldeanlagen alle zehnJahre auf ihre Zuverlässigkeit und Überwin-dungssicherheit überprüft werden. Meist sindnur kleine Verbesserungen nötig, um die Sabo-tage- und Überwindungssicherheit zu erhöhen.Diese Überprüfung sollte unbedingt zusam-men mit dem Errichter und mit dem Versiche-rer bzw. mit dem Berater der Kriminalpolizeivorgenommen werden.

Anschluss technischer MelderGrundsätzlich können über eine Einbruchmel-deanlage auch andere Kriterien/Merkmale aneine ständig besetzte Stelle beziehungsweisean die Gebäudeleittechnik weitergegebenwerden.

Beispiele für eine Anbindung

Rauchmelder reagieren auf Rauchentwicklungund können einen Brand frühzeitig erkennenund warnen. Wichtig: Die Anbindung vonRauchmeldern an eine Einbruchmeldeanlageist keine Brandmeldeanlage im Sinne desBaurechts bzw. der Normen VDE 0833-2 undDIN 14675. Eine direkte Alarmierung derFeuerwehr ist damit nicht zulässig. Die Rauch-meldung kann jedoch außerhalb der Öffnungs-zeiten an eine Notrufzentrale gemeldetwerden, welche vorab bestimmte Personen(z. B. Hausmeister, Museumsleitung, Nachbarn)telefonisch benachrichtigt. Diese Personenkönnen den Alarm verifizieren und gegebenen-falls die Feuerwehr anrufen.

Wassermelder sind empfehlenswert ingefährdeten oder wenig aufgesuchten Berei-chen, z. B. in Depots. Wassermelder sprechenan, sobald sich Wasser am Boden aufgrundeines Wasserrohrbruchs oder technischenDefektes ansammelt. Die benachrichtigteNotrufzentrale kann die zuständigen Haustech-niker informieren und dadurch das Schadens-ausmaß begrenzen.

Sonstige technische MelderAuch weitere wichtige technische Meldungen,z. B. eine plötzliche Veränderung des Raumkli-mas durch den Ausfall der Klimatisierungs-geräte, können weitergemeldet werden.

Verknüpfung mit der HaussteuerungDie Einbruchmeldeanlage kann ihre Sensoreneiner modernen Haussteuerung zur Verfügungstellen. So kann etwa das Öffnen eines über-wachten Fensters, z. B. im Bereich derVerwaltung, zum Herunterregeln der Heizungführen. Ebenfalls können die Bewegungsmel-der in den Ausstellungsräumen zur dynami-schen Lichtsteuerung benutzt werden. Miteiner intelligenten Lichtsteuerung kannEnergie eingespart und eine eventuellschädliche Dauerbeleuchtung der Exponatevermieden werden.

Viele Hersteller bieten für diese Zwecke einestandardisierte Schnittstelle zum „Europäi-schen Installationsbus“, kurz EIB/KNX, an.Keinesfalls kann dieser jedoch einen Ersatz füreine Einbruchmeldeanlage bieten. Diese mussimmer als eigenes gesichertes System verwen-det werden.

WichtigDie Anbindung von technischen Meldern undSchnittstellen an andere Systeme muss immerrückwirkungsfrei erfolgen. Das heißt, dieseSysteme dürfen unter keinen Umständen Ein-fluss auf die Wirksamkeit der Einbruchmelde-anlage haben.

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Fazit: Grundsätzlichist der Fernalarmanzuraten;VdS-anerkannteNotrufleitstellenfindet man unterwww.vds.de

Scharf-/UnscharfschaltungAn die Schalteinrichtung, mit der eine Ein-bruchmeldeanlage scharf/unscharf geschaltetwird, sind besonders hohe Anforderungen zustellen, da an dieser Stelle die Einbruchmelde-anlage auch von Straftätern deaktiviert werdenkönnte. Schließberechtigte Person könnenaber auch von Tätern als „Werkzeug“ für denEinbruch verwendet werden. Um dies zuverhindern, sollten Vorkehrungen getroffenwerden, die eine Unscharfschaltung derEinbruchmeldeanlage an eine ständig besetzteStelle meldet. Erfolgt zu unüblichen Zeitenbzw. nach der abendlichen Aktivierung eineUnscharfschaltung, wird ein Anruf im Objektgetätigt. Wird der Anruf dabei nicht mit demvereinbarten Codewort beantwortet, wird diesals Überfall gewertet und entsprechend an diePolizei weitergegeben. Hierdurch erhält derMitarbeiter des Museums die Möglichkeit,Hilfe herbeizurufen.

AlarmierungDie Alarmierung ist wie die Schalteinrichtungein wichtiger Bestandteil. Sie sollte daher einehohe Verfügbarkeit besitzen und sabotage-sicher gebaut werden. Unterschieden wirdzwischen einer örtlichen Alarmierung undeiner Fernalarmierung:

Die örtliche Alarmierung erfolgt durch Signal-geber (Sirenen und Blitzleuchten), welche vorOrt die anonyme Öffentlichkeit aufmerksammachen sollen. Sind aus denkmalpflegerischen

Gründen Außensirenen nicht gestattet, könnendie Extern-Signalgeber in Abstimmung mitdem Versicherer gegebenenfalls im Gebäudeinstalliert werden.

Fernalarm ist das Anzeigen eines Alarmzustan-des an eine nicht vor Ort befindliche beauf-tragte hilfeleistende Stelle (z. B. Alarm-empfangsstelle der Polizei oder eines Wach-und Sicherheitsunternehmens). Von dort auswerden die Interventionsmaßnahmen koordi-niert. Damit die Gefahrenmeldeanlage beieiner Unterbrechung nicht „stumm“ werdenkann, bzw. um die Unterbrechung registrierenzu können, sind gesicherte, VdS-anerkannteVerbindungen vorzusehen. Dies kann für denErstweg als gesicherte DatenverbindungIP/DSL und für den zweiten Übertragungswegeine GSM/GPRS/UMTS-Datenverbindung sein.Wurden Alarmübertragungen bisher auf analo-gen oder digitalen ISDN-Anschlüssen betrie-ben, erfolgt künftig die Übertragung von Mel-dungen aus Gefahrenmeldeanlagen (EMA/ÜMAusw.) über das NGN-Netz (Next-Generation-Network). Die Deutsche Telekom rüstet ihrkomplettes Telefonnetz derzeit auf ein einheit-liches Prinzip (IP-Technologie) um.

Die Alarme werden über gesicherte Internet-verbindungen abgesetzt. Dies kann bei einemvorhandenen Netzwerk oder DSL-Anschluss zuKosteneinsparungen führen. Die Aufschaltungerfolgt zur Polizei oder zu einem VdS-aner-kannten Wach- und Sicherheitsunternehmen.

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OrganisatorischeSicherheitsmaßnahmen

Das Sicherungsniveau eines Museums wirdsich trotz des besten technischen Sicherungs-systems immer an dem Grad messen lassenmüssen, in dem Sicherheit von Verantwortli-chen und Mitarbeitern gelebt wird. Zu denorganisatorischen Maßnahmen gehören:� Auswahl des geeigneten Sicherheits-

unternehmens� Verantwortliche Schlüsselverwaltung und

Verteilung von Zutrittsberechtigungen� Einweisung des Personals über mögliche

Gefahren� Sicherung der Bargeldbestände� Inventarisierung des vorhandenen Kunst-

und Kulturgutes� Erstellung und Pflege eines Notfall- und

Evakuierungsplans (vgl. VdS 3434)

Schutz durch ein Sicherheits-unternehmen

Im Rahmen des Sicherheitskonzeptes ist zuklären, welche Aufgaben der Sicherheitsdienstübernehmen soll. Die Aufgabenfelder könnensich vom Kassieren am Eingang über dieAlarmverfolgung und die Aufschaltung vonBrand- und Einbruchmeldeanlagen bis hin zumEinsatz von Wachhunden erstrecken. Zu denhoheitlichen Schutzaufgaben ist die Polizeibefugt. Sprechen Sie daher im Vorfeld auch mitder zuständigen Polizeidienststelle oder derKriminalpolizeilichen Beratungsstelle, welcheAufgaben die Polizei konkret wahrnehmenkann oder welche Vorschläge zur Umsetzungeines stimmigen Sicherungskonzeptesgemacht werden können. Auch Ihr Versiche-rungsunternehmen wird Auflagen oder Vorga-ben zum Sicherheitsunternehmen haben.

Es hat sich bewährt, die Sicherheitsunterneh-men bereits vor der Angebotsabgabe zu einemBesichtigungstermin einzuladen. Dabei kön-nen sich die Unternehmen mit den Begeben-heiten vor Ort und dem Objekt vertrautmachen. Eventuell werden bereits Schwach-stellen oder Besonderheiten festgestellt, die

in den Auftrag einfließen. Lassen Sie sich vonden ausgewählten Unternehmen, ggf. gemein-sam mit dem Angebot, ein professionellesSicherheits-/Bewachungskonzept unterbreiten.Dort sollte zum Beispiel aufgeführt sein,

� welche Personen mit� welcher Qualifikation� welche Aufgabenübernehmen sollen. Des Weiteren sollte ineinem solchen Konzept detailliert dargestelltwerden, welche Kontrollmechanismen vorge-sehen sind.

Das Sicherheitsunternehmen sollte folgendeQualifikationen und Zertifizierungen vorlegen:� Gewerbeerlaubnis nach § 34a Gewerbe-

ordnung� Werkschutzlehrgänge (WS I-IV)� Zertifizierung, z. B. nach ISO 9000� VdS-Zertifizierung (Laufzeit ist vier Jahre)� Arbeiten nach DIN 77200

Weitere Kriterien zur Bewertung vonSicherheitsunternehmenLassen Sie sich von den Bewerbern auchReferenzen nennen und überprüfen Siedie Anzahl, den Umfang und die Qualität vonregelmäßigen Schulungen der Mitarbeiter, dieGröße des Unternehmens und Anzahl der festangestellten Mitarbeiter sowie den Umfang derAbgabe von Aufgaben an Subunternehmer.

Verwaltung der Schließ-anlage/Zutrittskontrolle

Ein Schloss oder eine Einbruchmeldeanlagekann nur dann sicher sein, wenn nur autori-sierte Personen die Schließberechtigungenerhalten. Gelangt ein Schlüssel in falscheHände, kann das gesamte Sicherheitskonzeptunwirksam werden. Beachten Sie daher, dass� General- und Hauptschlüssel nur an einen

kleinen Mitarbeiterstamm ausgegebenwerden, die diese Schlüssel wirklich benöti-gen und hierfür verantwortlich sind,

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Praxistipp:Installation vonÜberfallmeldern imKassenbereich.

� betriebsfremden Personen, wie Hand-werkern oder externen Reinigungskräften,die Schlüssel möglichst nicht direkt aus-gegeben werden,

� ein Schlüsselverlust umgehend gemeldetwird und geeignete Maßnahmen (z. B.Austausch der betroffenen Zylinder)ergriffen werden,

� die Schlüsselaus- und -rückgabedokumentiert wird.

In Objekten, in denen eine Einbruchmeldean-lage vorhanden ist, kann diese gegebenenfallsals Zutrittskontrollanlage mitgenutzt werden.Auf diese Weise kann ein Museum auch inBereiche mit unterschiedlichen Nutzungen undBerechtigungen unterteilt werden. Gerade ineinem Museum sollte der Publikumsverkehrvon nichtöffentlichen Bereichen (Werkstatt,Depot, Verwaltung) abgetrennt werden.

Einweisung des PersonalsFolgende Aufgaben sollten dem Sicherheitsbe-auftragten oder dem verantwortlichenPersonal schriftlich angezeigt werden:� Alle Außentüren und Fenster abschließen� Nebenräume und Toiletten nach

Einschleichdieben durchsuchen� Nacht- und/oder Notbeleuchtung einschalten� Exponate während der Öffnungszeiten

beaufsichtigen

� Eingehende Kunstgegenstände auf Voll-ständigkeit und Unversehrtheit überprüfen

� Führen des Eingangsbuches, ggf. Erstellungder wissenschaftlichen Dokumentation

� Sichtprüfung der Einbruchmeldeanlage(z. B. auf verdeckte bzw. abgedeckte Bewe-gungsmelder) sowie Funktionsprüfung

� Einbruchmeldeanlage einschalten� Sichere Verwahrung der Schlüssel� Verpflichtung zu Stillschweigen über die

Sicherheitseinrichtungen� Richtiges Verhalten im Fall von Beschädi-

gungen, Diebstählen und Raub� Rechtzeitige Anmeldung von Wechselaus-

stellungen beim Versicherer

Das Personal sollte regelmäßig für die Sicher-heit und Schadenprävention sensibilisiert undgeschult werden.

Sicherung der Bargeld-bestände

Zur Verringerung der Gefährdung der Mitarbei-ter an der Kasse sollte ein Wertschutzschrankaufgestellt werden (z. B. nach VdS 2450 oder2528 zertifiziert). Der Kassenbestand solltenicht einsehbar sein und gegen schnellenZugriff geschützt werden.

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Praxistipp:Eine Kopie und dasFotonegativ derwissenschaftlichenDokumentationoder Katalogisie-rung sollte in einemgesicherten Bereichaufbewahrt werden.

Inventarisierung undKennzeichnungErstellung und ständige Aktualisierung derInventarlisten sind die Basis kriminalpolizeili-cher Ermittlungen und dienen auch zur Doku-mentation. Beim Eingang der Kunstobjektesollten die wichtigsten Daten im Eingangsbuchoder mithilfe digitaler Programme erfasstwerden. Neben der Inventarnummer sind derZugangstag, die genaue Bezeichnung undBeschreibung des Gegenstandes, seine Maßeund Gewichte, der Vorbesitzer, der Ort der letz-ten und der vorgesehenen Lagerung sowie derPreis aufzuführen. Im Schadenfall ist dieEingangsinventarisierung als Nachweis für denVersicherer erforderlich.

Unmittelbar danach sollte eine wissenschaft-liche Dokumentation erstellt werden. Diesekann der Polizei, besonders auf internationalerEbene, wertvolle Hinweise liefern und dientdem Versicherer als Wertnachweis. Aus diesemGrund wurde vom Getty Information Institute,Los Angeles USA, in Zusammenarbeit mit Ver-tretern von Kunst, Polizei und Zoll sowie Gut-achtern und Versicherern ein internationalerStandard (Object ID) für die Identifizierung vonKunstwerken entwickelt. Er beinhaltet allewichtigen Kriterien zur Wiederauffindung undkann als Checkliste für die wissenschaftlicheDokumentation verwendet werden.Folgende Aspekte sollten u. a. enthalten sein:� Fotografien des Objekts, v. a. auch Nahauf-

nahmen von besonderen Merkmalen, wieInschriften, Markierungen oder Beschädi-gungen (mit Farb- und Maßskala)

� Art des Objekts, z. B. Gemälde oder Skulptur� Eventuell Titel des Objekts� Beschreibung des Objekts, z. B. Form und

Farbe, Sujet� Material, Technik, Konstruktion, Größe,

Gewicht� Künstler bzw. Hersteller� Inschriften und Markierungen, wie Signatur,

Widmung, Titel- oder Besitzmarken� Zustand und Merkmale wie Beschädigun-

gen, Reparaturen und evtl. Restaurierun-gen, Fertigungsfehler

� Datum bzw. Periode� Wert des Objekts und EigentumsnachweisFür die Inventarisierung und das Erstelleneines Notfall- bzw. Evakuierungskonzeptes istebenfalls festzuhalten:� Lagerungsort/inkl. Standortkontrolle� Transport- und LagerungsbedingungenDas LWL-Museumsamt für Westfalen empfiehlteine genaue, am besten EDV-gestützte Inven-tarisierung und steht zu Beratungsgesprächenzur Verfügung.Weiteres unter: www.lwl.org/LWL/Kultur/Museumsamt/beratung/dokumentation

Transport von Kunst- undKulturgüternDer Umgang mit hochsensiblen und unersetz-baren Kunst- und Kulturgütern sollte Erfah-rung und den Einsatz von speziellem, techni-schen Equipment bei allen Transportbewegun-gen voraussetzen. Für eine sichere Verladungund den Transport muss das Transportunter-nehmen Folgendes gewährleisten:� Gut aus- und weitergebildete Mitarbeiter� Wertspezifische Verpackungssysteme� Schutzmaßnahmen vor mechanischen und

klimatischen Beschädigungen� Wenn nötig, Anfertigung von Sonderver-

packungen nach restauratorischen Vorgaben� Speziell ausgestattete, luftgefederte

Fahrzeuge, Transporthilfsmittel, Hebe- undFördereinrichtungen

� Geschlossene und gesicherte Festkoffer-aufbauten mit Klimaüberwachung,Be- und Entfeuchtungseinrichtung

� Elektronisch überwachter Transport, mitSensorauslösung bei unbefugtem Öffnendes Laderaums

Für Zwischen- und Langzeitlagerungen vonKunstwerken sollten gesicherte, klimaüber-wachte und gegebenenfalls voll klimatisierteLagerräume zur Verfügung stehen. Den Nach-weis über eine Alarmeinrichtung mit Direkt-schaltung zur Polizei, eine Brandmeldeanlage,ein Zugangskontrollsystem sowie eine Video-überwachung der Außenanlagen und imGebäude sollte das Transportunternehmendem Museumsbetreiber vorlegen können.

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Videoüberwachung in Museen

Videoüberwachungsanlagen unterstützen diemechanischen und elektronischen Sicherungs-maßnahmen. Zu beachten ist beim Einsatz vonVideoüberwachungstechnik, dass diese auf-grund der mit der Beobachtung und Aufzeich-nung verbundenen Eingriffe in Persönlichkeits-rechte strengen gesetzlichen Regelungenunterliegt. So ist die Überwachung mittelsVideokamera durch geeignete Maßnahmenerkennbar zu machen (§ 6 b BDSG).Dies kann durch die Anbringung eines Pikto-gramms nach DIN 33450 an der Eingangstürdes Museums erfolgen. Neben derabschreckenden Wirkung auf Täter kann eineVideoüberwachung Folgendes leisten:

Ereignisgesteuerte Aufzeichnung undAufschaltungWird eine Notausgangstür geöffnet oder einüberwachtes Objekt manipuliert (z. B. dasAbheben eines Gemäldes), können die ent-sprechenden Bilder in einer ständig besetztenStelle angezeigt und aufgezeichnet werden.Durch diese frühe Alarmierung mit „Blickkon-takt“ kann der Grad des Einschreitens gezieltgesteuert werden.

WegnahmeüberwachungModerne Videosysteme „merken“ sich dasErscheinungsbild einer Ausstellungsfläche.Wird ein Objekt entfernt, erkennt das Videosy-stem diese Veränderung und meldet sie einerPerson an einer ständig besetzten Stelle (z. B.Kasse) mit einem akustischen Signal.

BeweissicherungBei ausreichender Bildqualität können die Auf-zeichnungen der Polizei im Fall eines Dieb-stahls oder einer Beschädigung wertvolleHinweise liefern. Videoüberwachungsanlagensollten den VdS-Richtlinien entsprechen.

BrandfrüherkennungEs gibt Systeme, die durch Bildauswertungeine Brand- bzw. Rauchentwicklung frühzeitigerkennen und mit dem vorhandenen Video-überwachungssystem kombiniert werdenkönnen. Eine Brandentwicklung in gefährdetenBereichen (z. B. Installation mit elektrischenund pyrotechnischen Komponenten) kanndamit rechtzeitig an eine ständig besetzteStelle (z. B. Kasse, Pforte) gemeldet werden.Allerdings können diese Systeme nur ergän-zend zu einer konventionellen Brandmelde-anlage eingesetzt werden.

Praxistipps� Sinnvoll ist die Videouberwachung von Not-

ausgängen und gefährdeter, da schlechteinsehbarer Bereiche sowie besondersschutzenswerter und wertvoller Exponate.

� Einbeziehung der Personalvertretung in denPlanungsprozess der Videouberwachung.

� Belange des Datenschutzes sind vorherunbedingt zu klären.

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Zusammenfassend:Eine Videoüberwachung kann dasAufsichtspersonal im Museumunterstützen, niemals jedoch einenaufmerksamen Mitarbeiterersetzen.

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Grundvorausset-zung für diePlanung derMaßnahmen imKatastrophenfall istdas Vorhandenseinvon aktuellenInventarlisten(siehe Seite 20).

Notfallplanung

Einen Leitfaden geben die VdS-Information3434 „Evakuierungs- und Rettungspläne fürKunst und Kulturgut“ sowie die folgende, nichterschöpfende Auflistung, die jeweils auf dasMuseum vor Ort abgestimmt werden sollte.

Gefährdungsanalyse� Lage

– Besteht eine besondere Gefahr hinsicht-lich Sturm und Hochwasser?– Welcher Art ist das Nachbarobjekt, welcheGefahren (z. B. bei einem Brand) können vondort ausgehen?– Anfahrtszeit der Feuerwehr

� Bauliche Gegebenheiten (Altbau, Umnut-zung, Neubau)

� Organisatorische Umstände (sporadischeÖffnung, Hilfskräfte, Saisonkräfte etc.)

� Art der Ausstattung (z. B. viele Kunststoffebei Brand gefährlich für Kunstwerke; großerHolzanteil kritisch für Brandausbreitung)

� Technische Einrichtungen, die im Störfallselbst Schadenverursacher werden können(Heizung, Klima- und Lüftungsanlagen,Löschanlagen etc.)

� Gibt es besondere Nutzungen (Events)?� Wird beim Auf- und Abbau einer Ausstellung

auf die besondere Gefährdungslage (engerZeitrahmen, Durcheinander, Hilfspersonen,Werkzeuge) geachtet?

� Sind andere Nutzer bzw. Einrichtungen, wieGastronomie und Werkstätten, integriert?

� Reparatur- oder/und Umbauarbeiten (Feuer-arbeiten, Schweißarbeiten, Dacharbeitenusw.) erfordern einen Erlaubnisschein,damit die entsprechenden Sicherheitsvor-kehrungen eingehalten werden.

� Zustand des Gebäudes (schlechte Wartun-gen und schlechter Zustand des Gebäudesund der Einrichtungen können die Exponategefährden)

Großer Schaden bis hin zum Totalverlust vonKunst- und Kulturgütern ist fast immer dieFolge von Feuer oder Wasser. Dabei ist dieBrandgefahr in Museen und Ausstellungenmeist ein Ereignis, das nur einzelne Bereicheoder Gebäudeteile betrifft, während durchWasser, z. B. durch ein Hochwasser, gleichganze Gebäudekomplexe betroffen seinkönnen. Während Feuer ein schnelles Eingrei-fen erfordert, ist bei drohendem Hochwassermeist noch ein gewisser Zeitvorlauf gegeben.

Notfall- und Evakuierungs-plan

Im Katastrophenfall sind für ein geordnetesund überlegtes Vorgehen Notfallpläne äußerstsinnvoll: In den ersten 48 Stunden nach demSchadenereignis werden die Weichen für erfol-greiche Rettungsmaßnahmen gestellt. Bei derErstellung der Notfallpläne sollten daherentsprechende Fachleute (Feuerwehr, Polizei,Haustechnik, Restaurator, Sicherungs- undBrandschutzbeauftragte, Museumsleitung,Versicherer etc.) in einem Team zusammenar-beiten. Dieses Planungsteam muss in einerGefährdungsanalyse alle möglichen Ereignisse(siehe auch Seiten 6–8) beschreiben, die einenSchaden hervorrufen können.

Die Gefährdungsanalyse wird aufzeigen,� was geschehen kann,� welche Bereiche davon betroffen sein

können und� welche Beschädigungen und Gefahren die

einzelnen Exponate im jeweiligen Schaden-fall erleiden würden.

Die Notfallpläne müssen vom Planungsteamerarbeitet, erprobt (mit den Mitarbeitern imHaus trainiert) und auch fortgeschriebenwerden. Dabei muss festgelegt werden,Wer macht was?Wann ist das zu erledigen?Wo findet diese Erledigung (z. B. Bereitstel-lung, Auflistung) statt?

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Schadensituationen

Die Planung für den Notfall unterscheidetMaßnahmen vor, im und nach dem Schadenfall:

Vor dem Schadenfall

Zusammenstellung und Auflistung aller Maß-nahmen, Hilfsstellen und Organisationen, dieim Schadenfall benötigt werden:� Alarmtafel (Brandschutzordnung Teile A, B

und C; Telefonlisten, wer zusätzlich zu denEinsatz- und Interventionsgruppen benach-richtigt wird)

� Verhaltensregeln für Mitarbeiter bei Feuer-,Wasser- und Gasalarm, Überfall, Diebstahl,Einbruch

� Personalorganisation– Chef vom Dienst (Notfalleinsatzleitung)– verfügbares Personal oder vorher

bestimmte Gruppen mit festgelegtenAufgaben im Katastrophenfall

� Aufstellung und Aktualisierung der Inven-tarlisten mit externer Hinterlegung einergesicherten Kopie

� Priorisierung von Kunstwerken, falls nichtalle Exponate gerettet werden können

� Festlegen, wie mit den Kunstwerken umge-gangen wird und welche wohin ausgelagertwerden müssen

� Lagerorte intern/extern bestimmen (Aus-weichlager, Kühlhäuser) – immer inAbsprache mit dem Restaurator

� Kühle Trocknungsräume mit Ventilatorenvorsehen, da bei den meisten KatastrophenLöschwasser oder Überschwemmungs-wasser zurückbleibt

� Hilfsmittel, wie Verpackungsmaterial,Planen, Decken, Paletten, Industriesaugerund Pumpen, Kamera und Vordrucke für dieDokumentation der Geschehnisse, Spezial-werkzeuge zum Lösen von Objektsicherun-gen („Restauratoren-Notfall-Koffer“),beschaffen – oder wenigstens die Bezugs-adressen für Hilfsmittel oder zum BeispielGefriertrocknungscontainer (für Bücher,Dokumente) bereithalten

� Transporteinrichtungen (Kunstspeditionen)benennen

� Schutzmaßnahmen während der Evaku-ierung und des Transports festlegen

� Objektbegehung mit Einweisung vonMitarbeitern, Feuerwehr, Polizei,Sicherheitsdienstleistern

� Controlling der Sicherheitsmaßnahmen(Planfortschreibung der Maßnahmen jährlichoder bei Änderung der Bedingungen, z.B. beiSonderausstellungen, Veranstaltungen)

� Erste Sicherungsmaßnahmen

Im Schadenfall

� Alarmierung– erfolgt automatisch bei aufgeschalteter

Einbruch- und/oder Brandmeldeanlage zurPolizei, Feuerwehr

– erfolgt anhand eines vorher festgelegtenAlarmierungsplanes

– Notfallmelder, Telefon bei individuellerMeldung (Feuer, Einbruch, Überfall)

– Alarmierung im Gebäude (Besucher,Personal, Fremdpersonal)

– Alarmierung/Information von Verantwort-lichen und Einsatzkräften

� Evakuierung von– Personen– Kunstobjekten je nach Gefährdung und

vorherigem Notfall-/Evakuierungsplan� Dokumentation des Schadenereignisses,

der Vorgehensweise und der evakuiertenObjekte

Nach dem Schadenfall

� Objektsicherung (bauliche Maßnahme,Bewachung, Zwischenlagerung)

� Versicherer einbeziehen� Weiterführung der Rettungs-, Bestands-

sicherungs- und Restaurierungsmaß-nahmen (z. B. erste Sicherungsmaßnahmen,wie Auslegen der benässten Objekte aufRegale und wasseraufsaugende Stoffe unterder Regie von Restauratoren; die eigent-liche Restaurierung erfolgt erst danach)

� Bauliche Abtrennung, falls der Betrieb inden anderen Bereichen weitergeführtwerden kann

� Analyse der Vorgehensweise im aktuellenSchadenfall zur Fortschreibung und Verbes-serung der Maßnahmen für die Zukunft

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Durch Brandschutz-maßnahmen solldie Entstehung vonBränden gemindertund die Ausbrei-tung begrenztwerden. Es sollerreicht werden,dass Brände mög-lichst früh erkanntund bekämpftsowie Gefahren fürMenschen undSachwerte abge-wendet werden.

Brandschutz

Ganzheitliches KonzeptVorbeugender Brandschutz umfasst die Kern-bereiche Baukonstruktion, technische Anlagen,betriebliche Organisation und abwehrendeMaßnahmen (Brandbekämpfung/Rettungsmaß-nahmen). Dabei soll risikogerecht und schutz-zielorientiert den Gefahren der Brandent-stehung und der Ausbreitung von Feuer undRauch im Brandfall wirksam begegnet werden.Die immer vorhandene Gefahr eines Brandeserfordert deshalb schlüssige Brandschutzkon-zepte bereits in der Planung eines Objektes.

Da sich Konflikte mit dem Einbruchschutzergeben können – Fluchtwegtüren sollen/müs-sen aus Personenschutzgründen offen sein,dagegen verschlossen aus Sicherheitsgründen– ist eine zeitige Abstimmung mit den entspre-chenden Interessensvertretern unumgänglich.Brandschutz in denkmalgeschützten Gebäudenist in den wenigsten Fällen über exakte Umset-zung der im Baurecht vorgegebenen Anforde-rungen möglich. Für ein schlüssiges Brand-schutzkonzept müssen deshalb Kompromissegefunden werden. Diese sollten mit allen amBrandschutz- bzw. Sicherheitskonzept Verant-wortlichen, der Denkmalpflege sowie derBauaufsichtsbehörde abgestimmt werden.

Baurechtlich gilt für Museen und ähnlicheGebäude, die Ausstellungszwecken dienen, dieBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen(BauO NRW). Dabei gilt für Gebäude mit Ver-sammlungsräumen, die einzeln oder insge-samt mehr als 200 Personen fassen, dieLandesverordnung über den Bau und Betriebvon Versammlungsstätten (Versammlungs-stättenverordnung).

Baulicher BrandschutzBrandabschnitte, feuerbeständige undfeuerhemmende BauteileZur Verhinderung der Ausbreitung von Feuerund Rauch auf andere Gebäudeteile oderNutzungsbereiche (z. B. Museumsshop,Restaurant, Werkstätte) sollten Gebäudegrundsätzlich in Brandabschnitte unterteiltwerden. Die Abgrenzung erfolgt dabei durchBrandwände, an die besonders hohe bauliche

Anforderungen gestellt werden. Darüberhinaus müssen (Trenn-)Wände und Decken inAbhängigkeit von ihrer Funktion und den bau-aufsichtlichen Anforderungen die entspre-chende Feuerwiderstandsdauer aufweisen(z. B. feuerbeständige Konstruktion oder feuer-hemmend und aus nichtbrennbaren Baustof-fen). Für hohe Wertekonzentrationen, wie inDepots zu erwarten, sollten eigene Brandab-schnitte mit feuerbeständigen Wänden undDecken vorgesehen werden. Bei besondershohen Werten ist eine Unterteilung in mehrereBrandabschnitte oder der Einbau einer auto-matischen Löschanlage empfehlenswert, um beieinem Brand einen Totalverlust zu vermeiden.

Flucht- und RettungswegeFlucht- und Rettungswege im Gebäude habenMehrfachfunktion und dienen sowohl demPersonen- als auch dem Sachwertschutz.Im Brandfall sollen sie sicherstellen, dassMuseumsnutzer selbstständig fliehen können,aber auch wirksame Lösch- und Rettungsarbei-ten der Feuerwehr möglich sind. Die besonde-ren Anforderungen hinsichtlich Anzahl, Anord-nung, Abmessungen (Weglänge), Kennzeich-nung (Sicherheitskennzeichen/Beleuchtung),Feuerwiderstandsdauer (Baukonstruktion,Türen) sind in den einschlägigen Bauvorschrif-ten geregelt.

So sind z. B. für jede Nutzungseinheit mitAufenthaltsräumen mindestens zweiRettungswege erforderlich, wobei der ersteWeg in der Regel über einen notwendigen Flurund Treppenraum zum Ausgang ins Freie führt.Der zweite Rettungsweg kann unter bestimm-ten Voraussetzungen über anleiterbare Fensterführen.

Öffnungen in BrandwändenDamit die trennende Funktion der Wände undDecken im Brandfall gewährleistet ist, solltenÖffnungen in diesen Bauteilen möglichst ver-mieden werden. Öffnungen, die unbedingterforderlich sind, müssen brandschutztech-nisch geschlossen werden (z. B. feuerbestän-dige Türen und Tore, Leitungsdurchführungenmit feuerbeständigen Abschottungen).

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Räume und Bereiche mitbesonderer NutzungFür Heizräume, Aufstellräume für Feuerstättensowie Brennstofflagerräume müssen die Anfor-derungen der Feuerungsverordnung (FeuV)beachtet werden.

Werkstätten, Lager/Depots und Technikberei-che sind in feuerbeständigen Räumen unter-zubringen. Zugänge zu diesen Räumen und zunicht ausgebauten Dachräumen sind mit min-destens feuerhemmenden Türen zu sichern.

Versammlungsstätten nach VStättVBesonderheiten bzw. weitergehende Anforde-rungen an Versammlungsräume sind zu beach-ten, wenn 200 oder mehr Personen diese nut-zen können. In einem Kellergeschoss ist einsolcher Raum zulässig, wenn er, unter ande-rem, nicht tiefer als 5 m unter der natürlichenGeländeoberfläche liegt. Einige dieser zusätzli-chen Anforderungen sind im Bereich derAusstattungsmaterialen festgemacht:

DämmstoffeDämmstoffe in und an Versammlungsstättenmüssen aus nichtbrennbaren Baustoffenbestehen.

Innenausbau� Bekleidungen an Wänden in Versammlungs-

räumen müssen aus mindestens schwerent-flammbaren Baustoffen bestehen. InVersammlungsräumen mit nicht mehr als1.000 m2 Grundfläche sind geschlossene,nicht hinterlüftete Holzbekleidungenmöglich.

� Unterdecken und Bekleidungen an Deckenin Versammlungsräumen müssen aus nicht-brennbaren Baustoffen bestehen. InVersammlungsräumen mit nicht mehr als1.000 m2 Grundfläche sind Bekleidungenaus schwerentflammbaren Baustoffen odergeschlossene, nicht hinterlüftete Holzbe-kleidungen möglich.

� In Flucht- und Rettungswegen müssenUnterdecken und Bekleidungen aus nicht-brennbaren Baustoffen bestehen.

� Unterkonstruktionen, Halterungen undBefestigungen von Unterdecken undBekleidungen müssen aus nichtbrennbarenBaustoffen bestehen. Für Versammlungs-räume mit nicht mehr als 100 m2 Grund-fläche könnten normalentflammbare Bau-stoffe verwendet werden. Achtung: In Hohl-räumen hinter Unterdecken und Bekleidun-gen aus brennbaren Baustoffen dürfenKabel und Leitungen nur in Installations-schächten oder Installationskanälen ausnichtbrennbaren Baustoffen verlegt werden.

� In notwendigen Treppenräumen sowieRäumen zwischen notwendigen Treppen-räumen und Ausgängen ins Freie müssenBodenbeläge nichtbrennbar sein. In allenübrigen Flucht- und Rettungswegenmüssen Bodenbeläge mindestensschwerentflammbar sein.

Einrichtung/AusstattungFür Vitrinen und Schauschränke wird die Ver-wendung von mindestens schwerentflammba-ren oder nichtbrennbaren Baustoffen (z. B.Sicherheitsglas, Stahl) empfohlen. In ihremKorpus verbergen sich in Form von techni-schen Installationen für Klimatisierung,Beleuchtung, Heizung und elektrische Antriebeoftmals besondere Brandgefahren (technischeund elektrische Defekte).

Elektroinstallation/elektrische Geräte

Leuchten sind so anzubringen, dass beimBetrieb kein Wärmestau entsteht und keinebrennbaren Stoffe berührt oder aufgeheiztwerden. Strahlerleuchten haben eine Kenn-zeichnung mit Angabe des Mindestabstandeszur angestrahlten Fläche, der unbedingteinzuhalten ist.Beim Einsatz von Wärmegeräten zum Warm-halten von Speisen (wie Spiritusbrenner beiVernissagen) ist auf die Nichtbrennbarkeit vonStandplätzen und deren Umgebung zu achten.Heizlüfter sollten nur mit genügendemAbstand zu Brennbarem betrieben werden.Die Bedienungsanweisungen der Herstellersind bei allen Elektrogeräten einzuhalten.

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Brandschutz für besondere AnlagenElektrische Anlagen und ortsfeste elektrischeBetriebsmittel müssen nach den einschlägigenDIN-/VDE-Regelwerken ausgeführt und minde-stens alle 4 Jahre durch eine Elektrofachkraftauf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüftwerden. In Gebäuden mit sicherheitstechni-schen Anlagen, z. B. Sicherheitsstromversor-gung, wird eine Prüffrist von 3 Jahren vorge-schrieben. Für Betriebsstätten, Räume undAnlagen besonderer Art (DIN VDE 0100Gruppe 700, z. B. Solar- und Photovoltaikanla-gen, Ausstellungen, Stände etc.) ist diePrüffrist auf 1 Jahr, bei ortsveränderlichenelektrischen Betriebsmitteln in Bürobereichen(Kaffeemaschinen, Kühlschränke etc.) auf2 Jahre festgelegt.*

Lüftungsanlagen (Klima- sowie raumlufttech-nische Anlagen und Warmluftheizungen) müs-sen betriebssicher und brandsicher sein. Siewerden nach Muster-Lüftungsanlagen-Richtli-nie (M-LüAR, geänd. Fassung 2010) projektiertund bestehen aus Leitungen, Kanälen, Schäch-ten und deren Befestigungen, Dämmschichten,Bekleidungen sowie Ventilatoren und Absperr-vorrichtungen gegen Übertragung von Feuerund Rauch (z. B. Brand-/Rauchschutzklappen).

Aufzüge im Inneren von Gebäuden müsseneigene Schächte in feuerbeständiger Bauarthaben. Der Fahrschacht muss zu lüften und mitRauchabzugsvorrichtungen versehen sein. DieFahrschachttüren sind so auszubilden, dassFeuer und Rauch nicht in andere Geschosseübertragen werden können. Gegenüberbenachbarten Räumen bedarf der Triebwerks-raum einer feuerbeständigen Abtrennung. Ausdem Depot sollten Aufzüge nicht direkt inAusstellungsräume führen.

AnlagentechnischerBrandschutz

BrandmeldeanlageDie Vernichtung von Kulturgütern durchBrandkatastrophen kann durch rechtzeitigeBranderkennung und -meldung vermiedenwerden. Wirksame Brandmeldeanlagen sindFrüherkennungssysteme, mit deren Hilfe einBrand im Entstehungsstadium angezeigt wird

und die den Sicherheitskräften ein frühes Ein-schreiten ermöglicht. Planung und Installationsollten DIN VDE 0833 und DIN 14675 bzw.VdS 2095 entsprechen. Die Alarmübertragungsollte an die integrierte Leitstelle erfolgen. Beinicht baurechtlich erforderlichen Brandmelde-anlagen ist die Alarmübertragung auch auf einqualifiziertes (VdS-anerkanntes) Wach- undSicherheitsunternehmen möglich.

Die Funktionssicherheit von Brandschutzein-richtungen muss stets gewährleistet sein. ZurGewährung einer zuverlässigen Früherkennungund Täuschungssicherheit (Falschalarmierung)wird die Verwendung von sogenannten intelli-genten Brandmeldern empfohlen. Das Detekti-onsverhalten kann dadurch auf die vor Ortherrschenden Risiken und Umgebungs-bedingungen genau abgestimmt werden.Praktisch „unsichtbare“ Rauchmelder sindRauchansaugsysteme ohne raumästhetischeBeeinträchtigung.

Interne AlarmierungseinrichtungenDie Form der Internalarmierung richtet sichnach Art und Nutzung des Gebäudes sowienach der Alarmorganisation. Die Alarmierungund Erteilung von Anweisungen an Besucherund Beschäftigte kann durch akustische und/oder optische Anlagen erfolgen. Eine Hausalar-mierung über akustische Warntongeber, wieHupen, Hörner oder Sirenen, kann durchSprachdurchsagen über Lautsprecheranlagenoptimiert werden. Ergänzt werden kann dieakustische Alarmierung durch optische Blitz-leuchten (rote Leuchtkappe) zur Sicherstellungauch der Inklusion (z. B. für Hörgeschädigte).Neben vollständiger Alarmierung und Teilalar-mierung kann auch eine stille Alarmierungausgewählter Personen Bestandteil einesAlarmierungskonzeptes sein. Diese könnendann vorher festgelegte Maßnahmen, z. B.Räumung bestimmter Gebäudebereiche, in dieWege leiten. Gerade bei Versammlungsstättenmit vielen ortsunkundigen Besuchern ist diesempfehlenswert.

* Bei einer Gefährdungsbeurteilung werdenüblicherweise die Prüffristen gemäߧ5 ArbSchG, §3 BetrSichV und§3 BGV/GUV-V A1 festgelegt.

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Prüfen elektrischerAnlagen – Techni-sches Merkblatt derWestfälischenProvinzial; erläutertu. a. allgemeineGrundsätze, unter-schiedliche Prüfun-gen und gesetzlichePrüffristen

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Tragbare Feuer-löscher eignen sichgut zur Bekämp-fung eines Entste-hungsbrandes.Gemäß dem Lösch-vermögen erfolgtihre Einstufungnach DIN EN 3.Ältere Löscher nachDIN 14406 sindnoch zulässig.

EntrauchungWenn toxisch-korrosiver Rauch und Wärme imBrandfall nicht abziehen können, kann dasschwere Folgen für Flüchtende, Rettungsein-satzkräfte und Sachwerte (Inventar undGebäude) haben. Eine wirksame Gebäude-entrauchung ist deshalb wichtig. Die Ableitungheißer Rauch- und Brandgase sorgt für eineVerzögerung der Brandausbreitung undermöglicht gezielte Rettungs- und Löscharbei-ten. Wird der Brand auf einen Raum begrenzt,erleichtert dies die Bergung von Kunstgüternin angrenzenden Räumen. Durch geminderteBrandbeanspruchung wird die Baukonstruk-tion thermisch entlastet; das Schadenausmaßund die Folgekosten können sich verringern.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sindwesentliche Bestandteile eines Brandschutz-konzeptes. So muss für Versammlungsstättenin Versammlungsräumen und sonstigen Auf-enthaltsräumen mit mehr als 200 m2 Grund-fläche sowie für Versammlungsräume in Keller-geschossen ein Rauchabzug vorgesehen wer-den. Die Rauchableitung kann über Fensteroder durch maschinelle Rauchabzugsanlagensichergestellt werden und muss den Anforde-rungen der Versammlungsstättenverordnung(VStättV) genügen. Für Treppenräume ist anoberster Stelle eine Rauchableitungsöffnungmit einer freien Querschnittsfläche von minde-stens 1 m2 erforderlich. Rauchableitungsöff-nungen sollen an der höchsten Stelle desRaumes liegen und unmittelbar ins Freieführen. Sie müssen von einer jederzeit zugäng-lichen Stelle aus leicht bedient werden können.

LöschwasserversorgungDie Kommunen sind verantwortlich für dieLöschwasserversorgung. Bei einem Brandmuss sichergestellt sein, dass ausreichendLöschwasser vorhanden ist und wirksameLöscharbeiten möglich sind. Bei der Ermittlungdes notwendigen Löschwasserbedarfs wirdzwischen Grundschutz und Objektschutz(Objekte mit erhöhtem Brand- und Personen-risiko, z. B. Versammlungsstätten) unterschie-den. Für Museen und Ausstellungsbautenkann, je nach Bauart des Gebäudes, ein Lösch-wasserbedarf von 96 m3/h oder 192 m3/hangesetzt werden.

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FeuerlöscheinrichtungenDer Einsatz ungeeigneter Löschmittel kannwirkungslos sein oder den Brand sogarbeschleunigen und die Folgeschäden, beson-ders bei Kunstwerken, auf ein Vielfacheserhöhen. Wichtig ist deshalb die ausreichendeVorhaltung des richtigen Löschmittels, das mitFeuerwehr und Restauratoren abgestimmtwerden sollte. Die Ausrüstung von Arbeitsstät-ten mit Handfeuerlöschern ist in der ASR A2.2„Maßnahmen gegen Brände“ (TechnischeRegel für Arbeitsstätten) geregelt. Feuerlö-scher sind an geeigneten Standorten, wieFluchtwegen, Gefahrenschwerpunkten, Ein-und Ausgängen und Treppenräumen, gutsichtbar und leicht zugänglich anzubringen.Die Geräte müssen funktionieren und regel-mäßig durch einen Sachkundigen geprüftwerden. DIN 14406-4 gibt als maximales Prüf-intervall 2 Jahre an. Wandhydranten sind wieFeuerlöscher Selbsthilfeeinrichtungen zurBekämpfung von Entstehungsbränden. Siesind an fest verlegte, unter Druck stehendeLöschwasserleitungen angeschlossen (Steig-leitung „nass“). Ihre Notwendigkeit ergibt sichaus den Anforderungen des Brandschutznach-weises bzw. des Brandschutzkonzeptes.

Automatische Feuerlöschanlagen(Sprinkler, Löschgas)Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrenskann die Installation von Löschanlagen erfor-derlich sein, um den Anforderungen an denBrandschutz gerecht zu werden. Sprinkleranla-gen löschen nur in dem vom Brand betroffenenBereich. Der Schaden durch Löschwasser bleibtso begrenzt. Gaslösch- wie auch Sauerstoffre-duzierungsanlagen beruhen auf dem Prinzipder Luftverdrängung und damit auf Minderungdes Luftsauerstoffgehaltes. Kunstwerke wer-den durch diese Löschmaßnahme vor weiter-gehenden Schäden (Wasser, Rauch) verschont.Dieses Löschverfahren eignet sich nur beikomplett abgedichteten Räumen, z. B. inDepots oder in EDV-Räumen. Besondere Maß-nahmen sind dabei für den Personenschutzerforderlich (z. B. bei Gaslöschanlagen eineVorwarnzeit vor Auslösung der Anlage zumVerlassen des Raumes).

AutomatischeLöschanlagenbeginnen schon vordem Eintreffen derFeuerwehr mit demLöschen und sindmindestens einmaljährlich zu prüfenund zu warten.

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Blitz- und ÜberspannungsschutzDie Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) fordert, dass baulicheAnlagen, bei denen nach Lage, Bauart oderNutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zuschweren Folgen führen kann, mit dauerndwirksamen Blitzschutzanlagen zu versehensind. Blitzschutzanlagen sind erforderlich auf-grund der Nutzung, wie in Versammlungsstät-ten, in denkmalgeschützten Gebäuden undGebäuden, die einen besonderen Wertinhaltbesitzen (Museen, Bibliotheken, Archive).

Nur intakte Blitzschutzanlagen können wirk-sam funktionieren. Regelmäßige Prüfungdurch Sachkundige oder Sachverständige istdaher nötig. Für Museen, Kunstsammlungen,Archive wird ein Prüfintervall von drei Jahrenempfohlen. In den Zeiten zwischen den Prüfun-gen sollte der Betreiber nach Stürmen oderUmbauten die Blitzschutzanlage auf Schädenkontrollieren. Überspannungen sind energie-reiche Impulse und können bei Gewittern imelektrischen Leitungsnetz auftreten. Zur Ablei-tung oder Reduktion kann entsprechenderSchutz notwendig werden, wenn� viele elektronische Steuerungssysteme zum

Einsatz kommen (z. B. Lüftungsanlage, EMA),� Gebäude untereinander mit Datenleitungen

verbunden sind oder� hochwertige Kommunikationsanlagen und

-geräte eingesetzt werden.

Organisatorischer BrandschutzOrganisatorische Brandschutzmaßnahmen wie� eine Brandschutzordnung,� ein Alarmplan und� ein Feuerwehreinsatzplan oder� die Einführung und Umsetzung des „Erlaub-

nisscheines für feuergefährliche Arbeiten“

sind grundlegende Hilfsmittel zur Verhütungoder Begrenzung von Bränden. Werden diesePläne und die entsprechenden Verhaltenswei-sen und Auflagen vom Brandschutzverantwort-lichen den Mitarbeitern, Fremdfirmen undHilfsorganisationen zur Beachtung vermittelt,werden Brandgefahren gemindert.

BrandschutzbeauftragterDie Museumsleitung ist für den Brandschutzverantwortlich. Sie kann dies zur Sicherstel-lung des Brandschutzes einer fachlich und per-sönlich geeigneten Person (Brandschutzbeauf-tragter) übertragen. Der Brandschutzbeauf-tragte muss den Verantwortlichen in allen Fra-gen des vorbeugenden, organisatorischen undabwehrenden Brandschutzes beraten und dieEinhaltung des Brandschutznachweises bzw.des Brandschutzkonzeptes überwachen.

Die Funktion des Brandschutzbeauftragtenkann auch der Sicherheitsfachkraft desMuseums übertragen werden. Aus- undWeiterbildungen für Brandschutz- und Sicher-heitsbeauftragte bieten verschiedene Organi-sationen (z. B. VdS Schadenverhütung GmbH,Köln, TÜV Akademie GmbH).

BrandschutzordnungIm Rahmen der gesetzlichen Verkehrssiche-rungspflicht muss der Gebäudenutzer eineBrandschutzordnung erstellen, die für allePersonen (Besucher, Mitarbeiter, Fremdfirmen)objektspezifische Verhaltensregeln fest-schreibt. Den formalen Rahmen für die Inhalteder Brandschutzordnung liefert die DIN 14096(Teil A für alle; Teil B für Mitarbeiter, Teil C fürBrandschutzbeauftragte). Die Stimmigkeit derBrandschutzordnung ist alle 2 Jahre durchSachkundige zu überprüfen.

Praxistipp: Unter shop.sicherheitserziehung.dekönnen Sie die links abgebildete Brandschutzordnung

nach DIN 14096 Teil A in 20 Sprachen beziehen.28

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Wasserschäden

Wasserschäden können viele Ursachen haben.Neben Leitungswasser kommen Starkregen,Hochwasser, witterungsbedingter Rückstauoder Löschwasser in Betracht.

Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind so zuplanen, dass aus ihnen kein Wasser in Räumeeindringen kann. Um Schäden möglichst frühzu erkennen, werden Wasser- bzw. Feuchte-melder an kritischen Stellen angebracht und anein Sicherheitssystem angeschlossen. Diesemelden einen Wasserschaden an eine ständigbesetzte Stelle, von wo aus die sofortigeSperrung der wasserführenden Leitungveranlasst wird.

DepoträumeIn Depoträumen sollte vollständig auf wasser-führende Leitungen verzichtet werden, daSchäden oft erst sehr spät bemerkt werden. Istaus baulicher Sicht eine Änderung derLeitungsführung nicht möglich, sollten Sicher-heitseinrichtungen einen Wasseraustritt früherkennen und schnelle Maßnahmen bewirken.Als erste Vorsorge sollten alle Gegenstände inRegalen oder Aufständerungen mindestens15 cm über dem Boden gelagert werden.

Unterhalb von Rohren sowie Kühl- oderHeizgeräten verlaufende Auffangwannen oder-rinnen mit direkter Verbindung zur Abwasser-anlage sorgen zunächst für ein sicheresAbführen austretenden Wassers. Sie sindjedoch regelmäßig zu überprüfen. Führen sieWasser, muss die Leckage an den Rohren undGeräten gesucht werden.

Besonders Rohrleitungen oberhalb abgehäng-ter Decken sind wegen der fehlenden Einseh-barkeit kritisch, da eine Leckage oft erstbemerkt wird, wenn sich Decken oder Dämm-material mit Wasser vollgesogen haben.Bereiche mit besonders schützenswertenGütern sollten sich keinesfalls direkt unterFlachdachbereichen mit Dehnungsfugen oderEinläufen befinden, da durch diese Regen-wasser eindringen kann.

RückstauNach DIN EN 12056 ist Schmutzwasser, dasunterhalb der Rückstauebene anfällt, mittelseiner Hebeanlage abzuführen. Dabei muss dieSohle der Leitung über die Rückstauebenegeführt werden. Gemäß DIN EN 13564-1 undDIN 1986-100 kann das Abwasser auch überRückstauverschlüsse dem Kanal zugeleitetwerden. Es dürfen nur Ablaufstellen unterhalbder Rückstauebene gegen Rückstau gesichertwerden. Alle Ablaufstellen oberhalb der Rück-stauebene sind mit freiem Gefälle demöffentlichen Kanal zuzuleiten. Alle Rückstau-einrichtungen sind regelmäßig zu warten undzu reinigen, damit sie funktionsfähig bleiben.Die Intervalle nennt Ihnen der Hersteller oderInstallateur.

Elementarschäden

Gebäudebesitzer sollten sich zu Elementarge-fahren folgende Fragen beantworten:� Liegt das Gebäude oder Teile davon

(z. B. Tiefgarage, Ladezone) in einembekannten oder amtlich festgesetztenÜberschwemmungsgebiet?

� Ist das Gebäude wegen Hanglage durchRutschungen (oberhalb und unterhalb desGebäudes) oder Lawinen gefährdet?

� Sind Gebäude und Dach aufgrund ihrerStatik schneedrucksicher?

� Sind Gebäude und Dach gegen Unwetterund Sturm genügend gesichert undregelmäßig gewartet?

Mittels dieser Fragen sollte jedes Gebäudeseinen individuellen Sicherheitsplan erhalten,der den jeweiligen Gefahren Rechnung trägt.Das Eindringen von Oberflächenwasser(z. B. Starkregen oder Hochwasser) sollte durchAufkantungen (Höhe: mindestens 15 cm) anallen Gebäudeöffnungen wie Fenstern, Licht-schächten und Türen verhindert werden.Dächer sollten von Fachleuten regelmäßig aufUnversehrtheit sowie Stabilität gegenüberSchneemassen, Sturm und Starkregen geprüftwerden.

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Schutz vor Wasser-/Elementarschäden

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Versicherung

Jede Museums- und Ausstellungsleitung trägteine große Verantwortung und Fürsorgepflichtzum Schutz und zur Erhaltung wertvoller Kunstund Kulturgüter. Mit geeigneten Schadenver-hütungsmaßnahmen können viele Risikenminimiert werden. Hierzu zählen vor allem diein dieser Broschüre aufgezeigten Sicherungs-maßnahmen.

RisikominimierungZur Vermeidung von Totalschäden sind geeig-nete Brandschutzmaßnahmen unerlässlich.Trotz aller Sicherungsvorkehrungen und Scha-denverhütungsmaßnahmen können jedochniemals alle Gefahren ausgeschlossen werden.Es bleibt immer ein Restrisiko bestehen. Diedaraus resultierenden Schäden an Kunstwer-ken, Gebäuden und Einrichtungen sind oft mitgroßem finanziellen Verlust verbunden, vordem nur ein abgestimmter Versicherungs-schutz schützen kann. Die Kunst-/Ausstel-lungsversicherung in Kombination mit derGebäude-/Sachversicherung und eventuelleiner Betriebsunterbrechungsversicherungbietet besten Schutz.

Kunst-/Ausstellungsver-sicherung

Die Kunst-/Ausstellungsversicherung ist eine„Allgefahrendeckung“. Der Versicherer trägtalle Gefahren, denen die versicherten Gegen-stände während der Dauer der Versicherungausgesetzt sind. Diese Allgefahrendeckungbietet somit nicht nur Versicherungsschutzwährend der Ausstellung, sondern auch imDepot und während aller Transporte von„Nagel zu Nagel“ gegen Abhandenkommen,Zerstörung oder Beschädigung der versicher-ten Gegenstände. Der Wert einer Kunst-/Aus-stellungsversicherung für den Bestand einesMuseums liegt darin, dass durch die Entschädi-gungsleistung ein verlorengegangenes odertotal beschädigtes Kunstobjekt durch einObjekt gleicher Art und Güte ersetzt werdenkann, sofern man es auf dem jeweiligen Markt

erwerben kann. Im Fall eines Teilschadensübernimmt der Versicherer die Kosten für dienotwendige Restaurierung durch einen qualifi-zierten Restaurator und ersetzt nach erfolgterRestaurierung darüber hinaus eventuell ver-bleibende Wertminderungen. Dagegen stellteine Sachversicherung, die im Wesentlichennur die elementaren Gefahren absichert, z. B.Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, inder Regel keinen ausreichenden Versiche-rungsschutz dar, um ein Museum vor finanziel-len Verlusten zu schützen. Einzig die individu-ell auf das Museum oder die Galerie abge-stimmte Kunst-/Ausstellungsversicherungbietet für die Kunst- und Kulturobjekte einenumfassenden Schutz.

Kostenlose ServiceleistungenProfessionelle Kunstversicherer beraten ihreVersicherungsnehmer auch in Fragen der Scha-denverhütung. Die Westfälische ProvinzialVersicherung, die über eine jahrzehntelangeErfahrung in der Kunst- und Ausstellungsversi-cherung verfügt, bietet ihren Kunden dieseService- und Beratungsleistungen kostenlos.Zur Schadenverhütung arbeiten dort erfahreneVersicherungskaufleute mit großer SorgfaltHand in Hand mit Kunsthistorikern und Siche-rungsexperten und bieten so ihren Kundeneinen maßgeschneiderten und kostengünsti-gen Versicherungsschutz. Unsere Risk-Management-Experten erstellen Risiko-analysen und beraten in brandschutz- undsicherungstechnischen Fragen.

Bei Fragen zur Kunst-/Ausstellungsversiche-rung und für Angebote stehen die Mitarbeiterder Fachabteilung Firmenkunden TechnischeVersicherungen/Transport, Tel. 0251/219-1838gerne zur Verfügung.

Bei brandschutz- und sicherungstechnischenFragen wenden Sie sich an die AbteilungFirmenkunden Schadenverhütung,Tel. 0251/219-4190.

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Checkliste für die Sicherheits- undBrandschutzbeauftragten

Die nachfolgende Checkliste soll die Sicher-heitsverantwortlichen vor Ort (Museumslei-tung, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbe-auftrage) unterstützen, eventuelle Mängel zuerkennen und beseitigen zu lassen sowiedurch regelmäßige Kontrollen den Sicherheits-standard zu erhalten. Für das Funktionierendes Sicherheitskonzeptes ist entscheidend,dass eine Notfallplanung vorhanden ist, dieregelmäßig geprüft und geänderten Situatio-nen angepasst wird. Das festgelegte Handelnim Schadenfall, gleich welcher Art, muss im

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Notfallplan ausgearbeitet und allen Betroffe-nen bekannt sein. Die Checkliste erhebt kei-nen Anspruch auf Vollständigkeit und solltedurch individuelle Gegebenheiten (aufgrundeiner Gefährdungsbeurteilung) ergänztwerden. Die Fragen sind so gestellt, dass dieverantwortliche Person die Bedeutung derAbfragen erkennt. Das Ankreuzen der Spalte„Ja“ besagt, dass die Aussage stimmt oder dieVorkehrungen getroffen wurden. Bei „Nein“werden weitere Maßnahmen* erforderlich.

Feuerschutzabschlüsse (T30-Türen) = Brandschutztüren Ja NeinAn den Feuerschutzabschlüssen sind die vorgeschriebenen Schilderdes Herstellers montiert. ■■■■ ■■■■Brandschutztüren (Feuerschutzabschlüsse) werden ständig geschlossen gehaltenoder verfügen über zugelassene Feststellanlagen. ■■■■ ■■■■Keile oder sonstige Materialien zum Blockieren der Feuerschutztüren sind in direkter Nähe nicht feststellbar. ■■■■ ■■■■Die Brandschutztür sitzt fest, Verputz oder Mauerteile sind nicht herausgefallen. ■■■■ ■■■■Es sind keine Rostschäden oder mechanischen Beschädigungen an Türzarge (Türrahmen) und Türblatt feststellbar. ■■■■ ■■■■Die Brandschutztür schließt selbsttätig und vollständig aus jedem Öffnungswinkel heraus, ohne jegliche fremde Hilfe. ■■■■ ■■■■Alle bei der letzten Prüfung festgestellten Mängel sind beseitigt. ■■■■ ■■■■* Erforderliche Maßnahmen:

Raumabschließende Wand/Feuerbeständige Wand Ja Nein

Risse an oder in der Wand sind nicht festzustellen (z. B. Setzrisse). ■■■■ ■■■■Alle Durchgangsöffnungen sind mit Brandschutztüren geschützt. ■■■■ ■■■■Stellen, an denen Kabel oder Leitungen durch die Wand führen, sind dicht (Loch ist nicht größer als Kabel oder Leitung). ■■■■ ■■■■

Alle bei der letzten Überprüfung festgestellten Mängel sind beseitigt. ■■■■ ■■■■* Erforderliche Maßnahmen:

Abschottung fü�r Kabeldurchführung und Rohrleitungen Ja NeinAn den Stellen, wo ein Kabel oder eine Leitung durch eine raumabschließendeWand oder durch eine Decke geführt wird, ist die Öffnung wieder dicht verschlossen – eben durch ein Schott.

■■■■ ■■■■

Die eingebauten Kabelabschottungen oder Rohrabschottungen sind ordnungsgemäß beschildert. ■■■■ ■■■■* Erforderliche Maßnahmen:

Manuelle Brandmeldung (wenn vorhanden) Ja Nein

Druckknopfmelder sind gut sichtbar, leicht zugänglich und unbeschädigt. ■■■■ ■■■■

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Automatische Brandmeldung (wenn vorhanden) Ja NeinHinweisschilder zur Bedienung der Brandmeldezentrale durch die Feuerwehr sind vorhanden. ■■■■ ■■■■Regelmäßige Kontrolle der Betriebslampen der Brandmeldezentrale wird durchgefü�hrt. ■■■■ ■■■■Es sind seit Errichtung der Brandmeldeanlage keine Veränderungen in der Raumnutzung oder in der Raumgestaltung vorgenommen worden. ■■■■ ■■■■Die Wartung erfolgt ausschließlich durch eine anerkannte Errichterfirma. ■■■■ ■■■■* Erforderliche Maßnahmen:

Feuerlöscher/Wandhydranten/Löschanlage Ja NeinFeuerlöscher befinden sich an gut sichtbaren, frei zugänglichen und leicht erreichbaren Standorten und sind durch Hinweisschilder gekennzeichnet. ■■■■ ■■■■Feuerlöscher sind nicht benutzt und nicht beschädigt, Plombe in Ordnung. ■■■■ ■■■■Feuerlöscher werden alle 2 Jahre von einem Sachkundigen kontrolliert, Prüfplakette ist vorhanden. ■■■■ ■■■■Die Anzahl und Art der Feuerlöscher entspricht der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2) und ist gegebenenfalls mit der Feuerwehr abgesprochen. ■■■■ ■■■■Wandhydrantenkästen sind gut sichtbar, mit Hinweisen gekennzeichnet und leicht zugänglich. ■■■■ ■■■■Einspeisestelle fu�r die Steigleitung ist gekennzeichnet und frei zugänglich. ■■■■ ■■■■Es finden regelmäßig Unterweisungen zum fachgerechten Umgang mit Feuerlöschgeräten statt. ■■■■ ■■■■* Erforderliche Maßnahmen:

Feuerungs- und Heizungsanlagen Ja Nein

Aufstellung und Betrieb entsprechen den Verordnungen und technischen Regeln. ■■■■ ■■■■Feuerungsanlagen werden von brennbaren Stoffen freigehalten (z. B. keine Lagerung brennbarer Stoffe in Heizräumen außer der zulässigen Brennstoff-lagerung, Einhaltung von Sicherheitsabständen).

■■■■ ■■■■

Die Feuerungsanlage und dazu gehörige Brennstoffversorgungseinrichtungenwerden regelmäßig kontrolliert und gewartet (Brennkessel, BHKW etc.). ■■■■ ■■■■Die Brennstofflagerung befindet sich in einem anforderungsgerechten Brennstofflagerraum (Öllager, Pelletslager, Flüssiggaslager). ■■■■ ■■■■Ortsfeste und ortsveränderliche Warmlufterzeuger sind fachgerecht montiert bzw. aufgestellt. ■■■■ ■■■■* Erforderliche Maßnahmen:

Elektrische Einrichtungen Ja NeinEine Kontrolle der elektrischen Einrichtungen wird regelmäßig durchgeführt(Beschädigungen, bestimmungswidriger Gebrauch, unzulässige Erwärmungen). ■■■■ ■■■■Außergewöhnliche Vorkommnisse an elektrischen Einrichtungen sind nicht aufgetreten (häufiges Auslösen von FI-Schaltern (RCDs), Sicherungen etc.). ■■■■ ■■■■Elektrische Betriebsmittel und Geräte, bei denen hohe Temperaturen entstehenkönnen (z. B. bei Leuchten, Kochern), werden so benutzt, dass auch beiübermäßiger Erwärmung keine Gegenstände entzündet werden.

■■■■ ■■■■

Es sind nur von Fachkräften verlegte Leitungen vorhanden. ■■■■ ■■■■Elektrische Wärmestrahlgeräte werden ordnungsgemäß betrieben. ■■■■ ■■■■* Erforderliche Maßnahmen:

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Brennbare feste Stoffe Ja Nein

Sind Bereiche möglicher Zündquellen (Umgebung von elektrischen Haushalts- undArbeitsgeräten, Heizanlagen, Kerzenständern etc.) frei von brennbaren Stoffen? ■■■■ ■■■■Alle Räume und Lagerräume werden in regelmäßigen Abständen entrümpelt. ■■■■ ■■■■Abfall und Müll werden in den dafür vorgesehenen Behältern, in sicherem Abstandzum Museum außerhalb aufbewahrt. ■■■■ ■■■■In Raucherbereichen außen sind standsichere nichtbrennbare Aschenbecher vorhanden. ■■■■ ■■■■In den Restaurierungs- und Werkstatträumen werden nichtbrennbare, selbstschließende Abfallbehälter genutzt, z. B. für die Aufbewahrung von leinölgetränkten Lappen (selbstentzündlich).

■■■■ ■■■■

Lagerräume (Dachböden, Abstellräume, Keller) sind verschlossen. ■■■■ ■■■■* Erforderliche Maßnahmen:

Blitz- und Überspannungsschutz Ja Nein

Eine Blitzschutzanlage ist auf allen Gebäudeteilen vorhanden. ■■■■ ■■■■Ein Überspannungsschutz ist installiert und wird geprüft. ■■■■ ■■■■Ist ein Potenzialausgleich vorhanden? ■■■■ ■■■■Roststellen oder Beschädigungen an der äußeren Blitzschutzanlage (Fangeinrichtungen und Ableiter) sind nicht festzustellen. ■■■■ ■■■■Die Blitzschutzanlage wird regelmäßig überprüft und dazwischen und nach Stürmen oder Umbauten wird eine Sichtprüfung der Anlage vorgenommen. ■■■■ ■■■■* Erforderliche Maßnahmen:

Schutz vor Elementarschäden (Naturereignisse) Ja NeinDas Dach und die Dachkanten (Ortgang, Traufe, First) sind in Ordnung, es sindauch keine losen Dachziegel zu sehen. ■■■■ ■■■■Die hölzernen Teile des Daches sind fest verbunden, nicht morsch und frei von Ungeziefer. ■■■■ ■■■■Schneefanggitter, Dachrinnen, Regenfallrohre und andere am Dach angebrachteMetallteile sind fest verbunden, Rost ist nicht erkennbar. ■■■■ ■■■■Das Dach wird von Zeit zu Zeit auf Mängel kontrolliert. ■■■■ ■■■■Bäume auf dem Grundstück sind unversehrt und sehen gesund aus. ■■■■ ■■■■Eventuell nötige Hochwasserschutzeinrichtungen sind gewartet und funktionieren. ■■■■ ■■■■* Erforderliche Maßnahmen:

Verkehrssicherungspflicht (Hinweis: Insbesondere sind das z. B.) Ja NeinEnge und niedrige Durchgänge sowie gefährliche Treppen (z. B. in Denkmälern)sind gekennzeichnet. ■■■■ ■■■■Stolperstellen (beschädigte Gehwege/Treppenstufen etc.) sind entschärft. ■■■■ ■■■■Vitrinen sind stimmig angeordnet und gefährden nicht bei Unachtsamkeit der Besucher. ■■■■ ■■■■Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge sind frei und ohne Gefahr nutzbar. ■■■■ ■■■■* Erforderliche Maßnahmen:

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Schutz vor Leitungswasserschäden Ja Nein

Betriebstemperatur von ca. 60° C bei der Warmwasserversorgung ist eingestellt. ■■■■ ■■■■Die Feinfilterpatrone hinter der Wasseruhr ist getauscht bzw. eine Rückspülungwird mindestens alle 6 Monate vorgenommen. ■■■■ ■■■■Absperr-/Schrägsitzventile und Eckventile sind auf Undichtigkeit und Funktion kontrolliert. ■■■■ ■■■■Silikonfugen in Hygieneräumen und Küchen sind überprüft und Mängeln wird nachgegangen. ■■■■ ■■■■Wenig genutzte Räume, wie Depots und Lager, werden regelmäßig auf Feuchtigkeit an Leitungen und Außenwänden überprüft. ■■■■ ■■■■Wenig benutzte Zapfstellen werden mindestens einmal wöchentlich ausreichend lange betätigt. ■■■■ ■■■■Siphons, Entwässerungsrinnen, Abläufe und Auffangwannen (z. B. im Depot) sind kontrolliert.

■■■■ ■■■■

Rückstauverschlü�sse/Hebeanlagen werden mindestens zweimal im Jahrgetestet und dabei gereinigt.

■■■■ ■■■■

Frostgefährdete Leitungen sind im Winter abgesperrt bzw. die betroffenen Bereiche sind ausreichend beheizt.

■■■■ ■■■■

Alle regelmäßigen Wartungen an der Heizungsanlage sind durchgeführt. ■■■■ ■■■■* Erforderliche Maßnahmen:

Schutz gegen Einbruchdiebstahl und Brandstiftung Ja NeinAlle Türen und Fenster werden nach Betriebsende ordnungsgemäß verschlossen(verriegelt). ■■■■ ■■■■Ein Kontrollgang findet vor dem Verlassen des Museums statt, um zu verhindern,dass sich noch Personen im Museum befinden. ■■■■ ■■■■Die Ausstellungsgüter (und Neuzugänge) und Wertgegenstände sind registriertund fotografiert bzw. sind unverwechselbar gekennzeichnet. ■■■■ ■■■■Es gibt klare Dienstanweisungen, wie im Fall eines Einbruchs oder einer Sachbeschädigung vorzugehen ist (siehe Notfallplan Seiten 22-23). ■■■■ ■■■■Die Einbruchmeldeanlage wird regelmäßig gewartet und Mängel werden beseitigt. ■■■■ ■■■■Die mechanischen Befestigungen der Exponate werden regelmäßig auf sicherenHalt überprüft. ■■■■ ■■■■Befindet sich das zu überwachende Objekt im Überwachungsbereich der Videokamera?

■■■■ ■■■■

Besonders wertvolle Exponate sind speziell geschützt gelagert bzw. ausgestellt. ■■■■ ■■■■Bargeld wird in einem geeigneten Wertschutzschrank verwahrt bzw. regelmäßigzum Kreditinstitut gebracht.

■■■■ ■■■■

Schlüssel werden sicher aufbewahrt und die Ausgabe der Schlüssel wird dokumentiert. ■■■■ ■■■■* Erforderliche Maßnahmen:

Notfallplanung Ja Nein

Die Notfallplanung (siehe auch Seiten 22-23, 28) ist erstellt. ■■■■ ■■■■Die Notfallplanung ist den aktuellen Gegebenheiten angepasst; die Beteiligtensind unterrichtet. ■■■■ ■■■■* Erforderliche Maßnahmen:

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Hinweise und Links

Kriminalpolizeiliche Beratungsstellen –Kostenlose, kompetente und neutrale Beratung unter www.polizei-beratung.de/

Polizeiliche Herstellerverzeichnissegeprüfter einbruchhemmender Produkte unterwww.polizei.bayern.de/lka/schuetzenvorbeugen/beratung/technik/

Fachfirmen für Einbruchmeldeanlagen /Brandmeldeanlagen / Videoüberwachungs-anlagen unter https://vds.de/verzeichnisse/

LWL-Museumsamt für Westfalen –kompetente Beratung und Förderung westfälischer Museen; Publikationen:www.lwl.org/LWL/Kultur/Museumsamt/

Weiterführende Literatur:Weltkulturerbe in Flammen, Schadenprisma 4/2006,www.schadenprisma.de/(unter Archiv suchen)

VdS-Informationen:https://vds.de/richtlinien/themenliste/� VdS 3434 Erstellung von Evakuierungs- und

Rettungsplänen für Kunst und Kulturgüter� VdS 3511 Sicherungsrichtlinie für Museen

und Ausstellungshäuser

Impressum:Westfälische Provinzial Versicherung AGProvinzial-Allee 148131 Münster© Ein Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mit Genehmigung der Westfälischen Provinzial Versicherung AG erlaubt.

Wir bedanken uns herzlich bei der Versicherungskammer Bayern, die unsfreundlicherweise die Inhalte dieser Broschüre zur Verfügung gestellt hat.Für die Überarbeitung und Anpassung an westfälische Anforderungen ist die Abteilung Firmenkunden Schadenverhütung der Westfälischen Provinzial Versicherung AG verantwortlich.

Die Inhalte dieser Broschüre wurden von uns sorgfältig und nach bestemWissen geprüft. Alle Angaben dienen der allgemeinen Information. Siestellen keine geschäftliche, rechtliche oder sonstige Beratung dar.

Eine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zusammengestellten Informationen wird nicht übernommen. 35

Weitere hilfreiche Tipps und Broschüren zurSchadenverhütung finden Sie in unseremOnline-Shop: shop.sicherheitserziehung.de/

Bildquellen: Nachfolgende Firmen, Institutio-nen und Einzelpersonen stellten uns dankens-werterweise Bildmaterial zur Verfügung:� Annette Bockhorst, Westfälische Provinzial:

Wasserschaden (S. 7 u. re.), Burg Vischering (S. 9 u. li.), Wewelsburg (S. 10; S. 13 o. re.,u. li., u. re.; S. 14 o. li.; S. 25 u. re.)

� Kreis Coesfeld: Burg Vischering (S. 2)� Fotolia: 3 Motive S. 6, S. 18, S. 19 u. li.,

S. 20, S. 21, S. 27 u. re.� Hartmann Tresore: S. 19 u. re.� Landschaftsverband Westfalen-Lippe:

LWL-Museum für Kunst und Kultur/HannaNeander (S. 5 u. li., 2 Motive S. 35), LWL-Archivamt für Westfalen (3 Motive S. 23)

� LW TEC Sicherheitslösungen für historische Bauwerke: S. 11 und S. 12 o. li.

� Pia Gregor: Hochwasser Münster, S. 29� Kunstmuseum Pablo Picasso Münster (2 Motive

S. 5, re.)� Telenot Alarmanlagen: Rauchmelder (S. 16).

Alarmgeber (S. 17 o. re.)� Thomas Klerx, Foto-Design: Kloster Schloss

Bentlage (Titels., S. 9 u. re., S. 17 u. re., S. 24 o. re.,S. 27 o. re.), Unwetterwarn-Service (S. 7 o. re.), Falkenhof (S. 8, S. 13 mi., S. 14 u. li., S. 15 o. re.)

� Versicherungskammer Bayern: Baugerüst (S. 12u. li.), Grafik Einbruchmeldeanlage (S. 14 u. re.),Glasbruchmelder (S. 17 u. li.), Feuerlöscharbeiten (S. 22), Farbdosen und Vitrine (beide S. 25 o. re.),Turmspitze (S. 28)

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Unsere 24-Stunden-Hotlinefür alle Fälle:0251/219-0

Die Sicherheit unserer Kundenliegt uns am Herzen. Gerneunterstützen wir Sie beratendbei der Umsetzung sinnvollerSchadenverhütungskonzepteund bieten Ihnen risikogerech-ten Versicherungsschutz.

Die Provinzial ist vertraut mit den Besonder-heiten der Region. Und ganz besondersmit den Menschen, die hier wohnen. Mankennt sich. Und das macht vieles einfacher.So bekommen Sie einen Partner, der zuIhnen passt: kompetent in der Beratung,schnell in der Schadenregulierung.

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Zuverlässig wie ein Schutzengel

Immer da, immer nah.

Westfälische Provinzial Versicherung AGAbteilung Firmenkunden SchadenverhütungProvinzial-Allee 1, 48131 MünsterTel. 0251/219-4190, Fax 0251/[email protected]

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