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KURSSKRIPT 2013/2014 „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“ !!NEU!! KLAUSURENLEHRE AUS ERSTER HAND !!NEU!!

KURSSKRIPT - rz.rub.de:8613 · Römisches Recht und Europäisches Privatrecht GC 5/38 Professor Dr. Klaus Bernsmann Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht GC 5/147 - 152 Öffentliches

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KURSSKRIPT2013/2014

„Lernen Sie von Ihren Prüfern!“!!NE

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!!

Grußwort des Dekans

Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen!

Im Wintersemester startet wieder das traditionelle fakultätseigene Examensvorberei-

tungsprogramm „RUBRUM“. Wir haben für Sie lange an dem Programm getüftelt, seit

wir durch die Einführung der Studienbeiträge finanziell in die Lage versetzt worden sind,

unsere ambitionierten Ideen in die Tat umzusetzen. Inzwischen können wir feststellen,

dass sich unser Kurskonzept etabliert und großen Zuspruch gefunden hat. Dennoch

sind wir weiterhin von dem Ehrgeiz getragen, unser Angebot für Sie kontinuierlich

auszubauen und Ihre Examensvorbereitung weiter zu optimieren. So haben Sie seit dem

WS 2010/2011 die Möglichkeit, sämtliche Klausuren des Klausurenkurses auch

nachträglich zur Korrektur einzureichen. Ein weiterer Schwerpunkt der Neuerungen

betrifft den Ausbau der mündlichen Prüfungssimulationen. Nach meiner festen

Überzeugung haben wir Ihnen ein All-inclusive-Angebot ultra plus*****

zusammengestellt, das für Sie selbstverständlich mit keinerlei weiteren Kosten

verbunden ist und als konkurrenzlos bezeichnet werden kann.

Prüfer, die die Leistungen sowohl im schriftlichen wie auch im mündlichen Teil der

staatlichen Pflichtfachprüfung bewerten, also Ihre künftigen Prüfer, bieten Ihnen in

Wiederholungskursen, Klausurenkursen und Rhetorikkompetenzkursen mit Prüfungs-

simulationen alles, was Sie für eine erfolgreiche Examensvorbereitung benötigen.

Profitieren Sie davon und machen Sie mit. Hingehen, lernen und vor allem auch denken

müssen Sie nämlich selbst.

Wenn wir gemeinsam anpacken, können wir durch unsere wissenschaftlich fundierte

und gleichzeitig examensorientierte Ausbildung einerseits und durch Ihre Begabung

und Ihren Fleiß andererseits viel erreichen!

Glück auf!

Ihr

Professor Dr. Gereon Wolters

D e k a n

- 2 -

Inhaltsverzeichnis

A. Das „RUBRUM-Team“ ...................................................................................................................... 3

B. „RUBRUM“ im Überblick ................................................................................................................. 4

C. Stundenplan ........................................................................................................................................ 6

D. Wiederholungskurs ........................................................................................................................... 7

E. Terminpläne ........................................................................................................................................ 9

1. Zivilrecht................................................................................................................................... 9

a) Wintersemester 2013/2014 ......................................................................................... 9

b) Sommersemester 2014 ............................................................................................... 10

2. Strafrecht ............................................................................................................................... 12

3. Öffentliches Recht .............................................................................................................. 14

F. Inhaltsübersichten .......................................................................................................................... 16

1. Zivilrecht................................................................................................................................. 16

2. Strafrecht ............................................................................................................................... 20

3. Öffentliches Recht .............................................................................................................. 23

G. Klausurenlehre aus erster Hand ................................................................................................ 31

H. Klausurenkurs .................................................................................................................................. 32

I. Gesamtübersicht, WS 2013/2014 ....................................................................................... 33

II. Zivilrecht, WS 2013/2014 ...................................................................................................... 34

III. Strafrecht, WS 2013/2014 .................................................................................................... 35

IV. Öffentliches Recht, WS 2013/2014 .................................................................................... 36

I. Probeexamen .................................................................................................................................... 37

J. Rhetorikkompetenzkurs und Prüfungssimulationen ........................................................... 38

K. Sprech- und Stimmtraining für Jurastudierende .................................................................. 39

L. Wiederholerkurse ............................................................................................................................ 40

M. 10 Gründe für „RUBRUM“ ............................................................................................................. 41

RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“

- 3 -

A. Das „RUBRUM-Team“

Die Juristische Fakultät beschäftigt speziell für Sie ein Team von Mitarbeitern,

dessen Aufgabenbereich sich allein auf die Vorbereitung und Betreuung des

Examensvorbereitungsprogramms „RUBRUM“ erstreckt. Sie können gerne Fragen

zu den Angeboten der Juristischen Fakultät oder generell zur Examensvorbereitung

an das „RUBRUM-Team“ richten.

Zivilrecht: Strafrecht:

Koordination: Koordination:

Professor Dr. Fabian Klinck

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,

Römisches Recht und Europäisches

Privatrecht

GC 5/38

Professor Dr. Klaus Bernsmann

Lehrstuhl für Straf- und

Strafprozessrecht

GC 5/147 - 152

Öffentliches Recht: Organisatorische Leitung:

Koordination: Ansprechpartner:

Professor Dr. Markus Kaltenborn

Lehrstuhl für Öffentliches Recht,

Finanzverfassungs- und

Gesundheitsrecht

GC 8/129

Tim Salewski

[email protected]

Tel.: 0234/32-22881

GC 6/129

- 4 -

B. „RUBRUM“ im Überblick

Ziel von „RUBRUM“

„RUBRUM“ zielt darauf ab, Sie so auf das Examen vorzubereiten, dass Sie ohne

Inanspruchnahme fremder Hilfe gut gerüstet in die erste juristische Staatsprüfung

gehen können.

Konzeption des Programms – „Näher am Examen“

„RUBRUM“ ist ganz auf die Prüfung im ersten Staatsexamen zugeschnitten.

Dementsprechend erfolgt die examensorientierte und damit fallbezogene

Wissensvermittlung in den Wiederholungskursen. In den Klausurenkursen können

Sie dieses Wissen auf Originalexamensklausuren der Justizprüfungsämter

anwenden und so den schriftlichen Teil des Examens trainieren. Die

Rhetorikkompetenzkurse und die Prüfungssimulationen bieten Ihnen eine optimale

Vorbereitung auf Ihre mündliche Prüfung. Auch hier wird auf Vorlagen von echten

Prüfungen aus dem ersten Staatsexamen zurückgegriffen.

Vorkenntnisse

„RUBRUM“ orientiert sich an den Examensanforderungen. Es wird daher erwartet,

dass die Teilnehmer diese in den Grundzügen beherrschen.

Dozenten– „Lernen Sie von Ihren Prüfern“

Mit „RUBRUM“ sind Sie näher am Examen. Dementsprechend sind alle Dozenten

erfahrene Prüfer und können Ihnen daher besser als jeder andere dessen

Anforderung vermitteln. Zugleich ist damit sichergestellt, dass deren

Prüfungserfahrungen in Ihre Examensvorbereitung einfließen. Außerdem lernen Sie

so schon eine Vielzahl Ihrer möglichen Prüfer persönlich kennen.

RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“

- 5 -

Internetpräsenz

Über die Fakultätshomepage unterrichtet Sie „RUBRUM“ über die Angebote und

stellt Ihnen weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen zur

Verfügung. In den Kursen wird auf die Dienste des e-Learning-Systems Blackboard

der Ruhr-Universität Bochum zurückgegriffen, um etwa Kursmaterialien zur Vor-

und Nachbereitung bereitzustellen. Wenn Sie bei Ihrer Blackboardanmeldung eine

regelmäßig genutzte E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie auch per E-Mail über

aktuelle Änderungen und Informationen unterrichtet.

Lerngruppenvermittlung

„RUBRUM“ unterstützt Sie auf Ihren Wunsch bei der Bildung von privaten

Arbeitsgemeinschaften. Interessenten können sich an das „RUBRUM-Team“

wenden.

- 6 -

C. Stundenplan

Uhrzeit Mo Di Mi Do Fr Sa

08.00 - 09.00 W - Kurs W - Kurs

09.00 - 10.00 ZivilR ÖffR Klausurenkurse

10.00 - 11.00 HGC 20 HGC 20 W-Kurs Klausuren

11.00 - 12.00 StR

12.00 - 13.00 HGC 20 HGC 10

13.00 - 14.00

14.00 - 15.00 Klausurenkurs Klausurenkurse

15.00 - 16.00 Be- Klausuren/Be-

16.00 - 17.00 sprechungen W - Kurs sprechungen

17.00 - 18.00 HZO 50 ZivilR HZO 40

18.00 - 19.00 HGC 20

Termin- und Raumänderungen werden vorbehalten! Bitte beachten Sie stets aktuelle

Ankündigungen auf der Fakultätshomepage, im Blackboard und auf den Aushängen von

„RUBRUM“!

RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“

- 7 -

D. Wiederholungskurs

Der Aufbau und die Inhalte der Wiederholungskurse orientieren sich ganz an den

Anforderungen der staatlichen Pflichtfachprüfung. Der Prüfungsstoff wird Ihnen

examensorientiert, also fallbezogen, durch erfahrene Prüfer vermittelt. Typische

Schwachstellen der Examensvorbereitung werden ebenso angesprochen wie Wege zur

Optimierung der systematischen und methodischen Denkweise. Die einzelnen

Rechtsbereiche werden in ihrem inhaltlichen und systematischen Zusammenhang

vorgestellt. Anschließend wird durch eine darauf abgestimmte praxisnahe - sich auf

Examensniveau bewegende - Fallbearbeitung gezielt das inhaltliche und strukturelle

Problemdenken geschärft. Dabei handelt es sich um „Ausschnitte“ aus

Originalexamensklausuren der letzten Jahre und „Grundfälle“ aus der höchst- bzw.

obergerichtlichen Rechtsprechung. Die regelmäßig bei der Lösung eines Falles

anzutreffenden Verknüpfungen verschiedener Rechtsbereiche werden dabei

herausgearbeitet und veranschaulicht. Hilfestellungen erfolgen auf inhaltlicher,

systematischer und methodischer Ebene.

Die fortlaufende Möglichkeit der Teilnehmer zu Fragestellungen und zum

Rechtsgespräch ist selbstverständlich. Aktive Beteiligung ist erwünscht, weil sie die

Teilnehmer in ihrer Examensvorbereitung voran bringt und mental stärkt. Zur

Interaktion zwischen Dozenten und Teilnehmern wird auf die Einsatzmöglichkeiten des

Blackboards zurückgegriffen.

Die Kurse sind als Jahreskurse konzipiert. Ihnen liegt eine aufeinander abgestimmte

Gesamtgliederung zugrunde. Zur Vor- und Nachbereitung erhalten Sie umfassende

Materialien wie Literaturangaben, Schaubilder, Urteile, Übersichten und Fälle. So

werden den Teilnehmern rund 2000 Seiten Kursmaterialen als Download zur

Verfügung gestellt; dieser Bestand wird weiter ausgebaut.

Zur Teilnahme an den Veranstaltungen ist unbedingt eine vorherige Anmeldung über

VSPL erforderlich. Ohne Anmeldung ist ein Zugriff auf die Kursunterlagen im

- 8 -

Blackboard ausgeschlossen. Zur Teilnahme an allen Wiederholungskursen ist eine

VSPL-Anmeldung zu einer der Veranstaltungen ausreichend.

Eine erfolgreiche Examensvorbereitung ist auf die kontinuierliche Kursteilnahme

angewiesen. Für Studierende, die regelmäßig an den Wiederholungskursen

teilgenommen haben, wird in der vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters ein

Probeexamen angeboten.

RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“

- 9 -

E. Terminpläne

1. Zivilrecht

Soweit nicht anders angekündigt, findet der Wiederholungskurs im Bürgerlichen Recht

montags im HGC 20 statt.

a) Wintersemester 2013/2014

MO 8.30 - 9.15 9.15–10.00 10.15 - 11.00 11.00 - 11.45

14.10. Rechtsgeschäftslehre

21.10. [Klinck]

28.10.

04.11.

11.11.

18.11.

26.11. Allgemeines Schuldrecht

03.12. [Kiehnle]

10.12. Achtung: Diese Veranstaltung findet dienstags von 16-19 Uhr statt.

17.12.

24.12.

Weihnachtsferien 31.12.

07.01.

14.01.

20.01. Besonderes Schuldrecht

27.01. [Kolbe]

03.02.

10.02.

17.02.

24.02.

03.03. Familien-/Erbrecht

10.03. [Müller]

17.03.

- 10 -

24.03.

31.03. Arbeitsrecht

b) Sommersemester 2014

MO 8.30 - 9.15 9.15 – 10.00 10.15 - 11.00 11.00 - 11.45

07.04. [Husemann]

14.04.

21.04. Ostermontag

28.04. Gesetzliche Schuldverhältnisse

05.05. [N.N.]

12.05.

19.05

26.05.

02.06.

09.06. Pfingstferien

16.06. Sachenrecht

23.06. [N.N.]

30.06.

07.07.

14.07.

21.07.

DI 16:00 – 19:00 Uhr

29.04. Handels-/Gesellschaftsrecht

[N.N.] 06.05.

13.05.

20.05.

27.05. Zivilprozessrecht

[Klinck] 03.06.

10.06. Pfingstferien

RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“

- 11 -

17.06.

24.06

: Kursfrei

- 12 -

2. Strafrecht

Soweit nicht anders angekündigt, findet der Wiederholungskurs im Strafrecht von Herrn

Professor Bernsmann stets donnerstags im HGC 20 statt.

Do 10:00 - 12:00 12:00 – 14:00

17.10. [Bernsmann]

24.10.

31.10.

07.11.

14.11.

21.11.

28.11.

05.12.

12.12.

19.12.

26.12. Weihnachtsferien

02.01.

09.01.

16.01.

23.01.

30.01.

06.02.

10.02.

bis

04.04.

In der vorlesungsfreien Zeit des WS 2013/2014 werden angeboten:

Gemeingefährliche Delikte, Konkurrenzlehre am 6., 13., 20.3.

[Groth]

Strafprozessrecht am 13., 20., 27.2. von 10-13 Uhr im HGC 20

[Hellebrand]

10.04.

17.04.

24.04.

RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“

- 13 -

01.05. Maifeiertag

08.05.

15.05.

22.05.

29.05. Himmelfahrt

05.06.

12.06.

19.06. Fronleichnam

26.06.

03.07.

10.07.

17.07.

: Kursfrei

- 14 -

3. Öffentliches Recht

Soweit nicht anders angekündigt, findet der Wiederholungskurs im Öffentlichen Recht

stets im HGC 20 statt.

Di 08.30 - 09.15 09.15 - 10.00 10.15 - 11.00 11.00 - 11.45

15.10. Staatsrecht (Grundrechte)

22.10. [Krumm]

29.10.

05.11.

12.11.

19.11. Staatsrecht (Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozess -

26.11 recht)

03.12. [Krüper]

10.12.

17.12.

24.12

Weihnachtsferien 31.12.

07.01.

14.01. Europarecht

21.01. [Puttler]

28.01.

04.02.

11.02. Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht

18.02. [Andrick]

25.02.

04.03.

11.03.

18.03.

25.03.

01.04.

RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“

- 15 -

08.04. Baurecht / Kommunalrecht

[Kaltenborn]

15.04.

22.04.

29.04.

06.05.

13.05.

20.05.

27.05. Polizeirecht / Staatshaftungsrecht

03.06. [Härtel]

10.06. Pfingstferien

17.06.

24.06.

01.07.

08.07.

15.07.

: Kursfrei

- 16 -

F. Inhaltsübersichten

1. Zivilrecht

A. Rechtsgeschäftslehre

I. Tatbestand der Willenserklärung

II. Vertrag

1. Vertragsschluss

2. Vertragsfreiheit und ihre Einschränkungen (AGG und AGB-Recht im

Überblick)

III. Willensmängel/Anfechtung

IV. Geschäftsfähigkeit

V. Stellvertretung

B. Schuldrecht I (Allgemeine Lehren)

I. Erfüllung und Erfüllungssurrogate

II. Leistungsstörungen

1. Verknüpfung von Leistungspflichten

2. Die Verantwortlichkeit des Schuldners

3. Unmöglichkeit

4. Geschäftsgrundlage, Rücktritt und Kündigung

5. Schuldnerverzug

6. Schlechterfüllung (Aspekte des allgemeinen Leistungsstörungsrechts)

7. Gläubigerverzug

III. Allgemeines Schadensersatzrecht

IV. Mehrpersonenverhältnisse

1. Einbeziehung Dritter in den Vertrag (Vertrag zugunsten Dritter; Vertrag mit

Schutzwirkung für Dritte)

2. Drittschadensliquidation

RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“

- 17 -

3. Rechtsnachfolge

4. Mehrheit von Gläubigern und Schuldnern

V. Verbraucherschützender Widerruf und Widerrufsfolgen

C. Schuldrecht II (Vertragliche Schuldverhältnisse)

I. Kaufrecht

II. Mietrecht

III. Werkvertragsrecht

IV. Darlehensvertragsrecht

V. Reisevertragsrecht

VI. Bürgschaftsrecht

VII. Recht der sonstigen auf eine Tätigkeit gerichteten Verträge (Auftrag,

Geschäftsbesorgung, Anwalts- und Maklervertrag)

D. Schuldrecht III (Gesetzliche Schuldverhältnisse)

I. Geschäftsführung ohne Auftrag

II. Deliktsrecht; Haftung nach dem ProdHaftG und dem StVG mit besonderen

Bezügen zum allgemeinen Schadensrecht III. Bereicherungsrecht

E. Sachenrecht

I. Besitz und Besitzschutz

II. Inhalt und Schutz des Eigentums

1. Negatorischer Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB)

2. Exkurs: Quasinegatorische Unterlassungsansprüche (§§ 12, 862, 1004 BGB

analog)

- 18 -

3. Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 987 ff. BGB)

III. Eigentum an beweglichen Sachen

1. Erwerb vom Berechtigten und gutgläubiger Erwerb

2. Eigentumsvorbehalt und Anwartschaftsrecht

3. Sicherungsübereignung und Faustpfand

IV. Eigentum an Grundstücken

1. Erwerb vom Berechtigten und gutgläubiger Erwerb

2. Vormerkung

V. Recht der Grundschuld

F. Familienrecht

I. Wirkungen der Ehe im Allgemeinen

II. Recht des gesetzlichen Güterstandes

III. Verwandtschaft

IV. Elterliche Sorge

G. Erbrecht

I. Erbfolge

II. Rechtliche Stellung des Erben

1. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

2. Rechtsverhältnis der Erben untereinander

III. Testament

IV. Erbvertrag

H. Handels- und Gesellschaftsrecht

I. Kaufmannsbegriff

II. Unternehmenserwerb

III. Prokura und Handlungsvollmacht

RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“

- 19 -

IV. Publizität des Handelsregisters

V. Handelsgeschäfte/Handelskauf

VI. Personen- und Kapitalgesellschaften (Überblick)

VII. Personengesellschaften (OHG, KG, GbR)

VIII. Verein; GmbH

I. Arbeitsrecht

I. Arbeitsverhältnis

1. Entstehung

2. Inhalt

3. Leistungsstörungen

4. Beendigung

II. Arbeitsschutz

J. Zivilverfahrensrecht

I. Gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen

II. Erkenntnisverfahren

1. Verfahren im 1. Rechtszug

2. Verfahrensgrundsätze

3. Prozessvoraussetzungen

4. Arten und Wirkungen von Klagen/gerichtlichen Entscheidungen

5. Beweisgrundsätze

III. Vollstreckungsverfahren

1. Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen

2. Arten der Zwangsvollstreckung

3. Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung

- 20 -

2. Strafrecht

A. Aus dem allgemeinen Teil des StGB:

I. Vorsätzliche Begehungsdelikte

1. Objektiver Tatbestand

2. Subjektiver Tatbestand

3. Rechtswidrigkeit

4. Schuld

II. Täterschaft und Teilnahme (§§ 25 – 30)

III. Versuch, Rücktritt vom Versuch, tätige Reue (vgl. §§ 24; 31)

IV. Fahrlässige Begehungsdelikte

V. Unterlassungsdelikte

VI. Konkurrenzlehre

VII. In dubio pro reo, Wahlfeststellung, Post- und Präpendenz

VIII. Verjährung

B. Aus dem besonderen Teil des StGB (vgl. § 11 Abs. 2 Nr. 7 JAG NRW):

I. Systematik des BT

II. Straftaten gegen das Leben

1. Totschlag/Mord/minder schwerer Fall des Totschlags (§§ 212; 211; 213)

2. Tötung auf Verlangen (§ 216)

3. Aussetzung (§ 221)

4. Fahrlässige Tötung (§ 222)

III. Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 – 227; 229; 231)

- Darin: Einwilligung (§ 228)/Einverständnis

IV. Diebstahl/Unterschlagung (§§ 242 – 248b)

- Zudem: Hausfriedensbruch (§ 123)

- Zudem: Sachbeschädigung (§ 303)

RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“

- 21 -

V. Betrug und Untreue (§§ 263 – 266b)

VI. Raub und Erpressung (§§ 249 – 255)

- Zudem: Erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme (§ 239a; b)

- Zudem: Nötigung (§ 240)

- Zudem: Weitere Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 233 - 234a;

238-241)

- Zudem: Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a)

- Zudem: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113)

VII. Begünstigung/Hehlerei/Geldwäsche/Strafvereitelung (§§ 257 – 261)

VIII. Urkundsdelikte (§§ 267 – 274)

IX. Falsche uneidliche Aussage und Meineid (§§ 153 – 163)

X. Falsche Verdächtigung (§ 164)

XI. Vortäuschen einer Straftat (§ 145 d)

XII. Gemeingefährliche Straftaten

1. Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315 b)

2. Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c)

3. Trunkenheit im Verkehr (§ 316)

- Zudem: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142)

4. Brandstiftungsdelikte (§§ 306 – 306 d)

5. Vollrausch (§ 323 a)

6. Unterlassene Hilfeleistung (§ 323 c)

XIII. Beleidigungsdelikte (§§ 185 – 194)

XIV. Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs

1. Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201)

2. Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202)

3. Ausspähen von Daten (§ 202 a)

- 22 -

C. Strafprozessrecht

I. Die prüfungsrelevanten strafprozessualen Rechtsinstitute (Grundzüge)

II. Die typischen prozessualen Aufgabenstellungen im Examen (mündliche

Prüfung/ prozessuale Zusatzfragen in der Klausuren)

RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“

- 23 -

3. Öffentliches Recht

A. Staatsrecht

I. Grundrechte (mit Verfassungsbeschwerde)

1. Allgemeine Grundrechtslehren

a. Begriff und Bestand der Grundrechte

b. Die Grundrechte als Abwehrrechte

aa. Die Eingriffsdogmatik der Freiheitsrechte

→ Schutzbereich, Eingriff, Eingriffsgrundlage, Schranken,

Verhältnismäßigkeit

bb. Die Dogmatik der Gleichheitsrechte

c. Die Wirkungsrichtungen aus der „objektiven Dimension“ der

Grundrechte

aa. Die Grundrechte als Schutzpflichten

bb. Die Drittwirkung der Grundrechte

cc. Die Grundrechte als soziale Leistungsrechte

dd. Die Grundrechte als Einrichtungsgarantie

d. Die Verfassungsbeschwerde

2. Die einzelnen Grundrechte

a. Die Garantie der Menschenwürde

b. Die Allgemeine Handlungsfreiheit

c. Die höchstpersönlichen Rechte

→ Art. 2 I, 1 I i.V.m. 2 I, 10, 11, 13 GG

d. Die Kommunikationsfreiheiten

→ Art. 5, 8 GG

e. Die religiös-weltanschaulichen Freiheiten

→ Art. 4, 140 GG

f. Ehe und Familie, Elternrecht und Schulwesen

→ Art. 6, 7 GG

g. Die wirtschaftlichen Grundrechte

→ Art. 12, 14 GG

- 24 -

h. Die Justizgrundrechte

→ Art. 19 IV, 101, 103 GG

II. Staatsorganisationsrecht (mit Verfassungsprozessrecht)

1. Einführung: Der Aufbau staatsorganisationsrechtlicher Gutachten

2. Wahlen und Parteien

a. Wahlen

aa. Wahlrechtsgrundsätze

bb. Wahlsystem des Bundeswahlgesetzes

b. Parteien, Art. 21 GG

aa. Begriff und Funktion

bb. Chancengleichheit

cc. Parteienfinanzierung

dd. Parteiverbot

3. Legislativorgane und Gesetzgebung

a. Bundestag, Art. 38-48 GG

aa. Funktionen

bb. Organisation und Arbeitsweise

cc. Rechtsstellung des Abgeordneten

b. Bundesrat, Art. 50-53 GG

aa. Zusammensetzung und Arbeitsweise

bb. Mitwirkung an der Bundesgesetzgebung

cc. Beteiligung an Regierung und Verwaltung

dd. Mitwirkung in Angelegenheiten der Europäischen Union

4. Bundesregierung und Bundespräsident

a. Bundesregierung, Art. 62-69 GG

aa. Bundeskanzler

bb. Bundesminister

cc. Bundeskabinett

b. Bundespräsident, Art. 54-61, 82 I GG

RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“

- 25 -

aa. Rechtsstellung

bb. Staatsrechtliche Kompetenzen des Staatsoberhaupts

5. Bundesstaat

a. Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen

aa. Zuständigkeitsvermutung zugunsten der Länder

bb. Ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes

cc. Konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit

dd. Neue Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern

ee. Grundsatzgesetzgebung des Bundes

ff. Ungeschriebene Gesetzgebungskompetenzen des Bundes?

b. Ausführung der Bundesgesetze durch Landes- und Bundesverwaltung

aa. Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder, Art. 83, 84 GG

bb. Ausführung der Bundesgesetze durch bundeseigene Verwaltung

cc. Verfassungsgrundsätze der Verwaltungsorganisation

dd. Vollzug des Gemeinschaftsrechts

c. Das bundesstaatliche Rechtsverhältnis

aa. Homogenitätsprinzip, Art. 28 I 1 GG

bb. Pflicht zum bundesfreundlichen Verhalten

cc. Vorrang des Bundesrechts, Art. 31 GG

dd. Bundeszwang, Art. 37 GG

ee. Moderne Gestaltungsformen bundesstaatlicher Zusammenarbeit

6. Rechtsstaatsprinzip und Sozialstaatsprinzip

a. Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III GG

b. Sozialstaatsprinzip, Art. 20 I, 28 I 1 GG

B. Europarecht

I. Europarecht und nationales Recht

1. Bindung an das Recht der EU

2. Vorrang des Unionsrechts

3. Durchführung des Unionsrechts

- 26 -

4. Verhältnis zwischen Bund und Ländern einerseits und der Union

andererseits

5. Europarecht und nationale Grundrechte

a. Grundrechte der EU

b. Nationale Grundrechte als Prüfungsmaßstab für sekundäres

Unionsrecht

c. „Kooperationsverhältnis“ zwischen BVerfG und EuGH

II. Haftung der Mitgliedstaaten für die Verletzung von Unionsrecht

1. Staatshaftung wegen Nichtumsetzung oder fehlerhafte Umsetzung von

Richtlinien

2. Staatshaftung wegen Verletzung von primärem Unionsrecht

3. Staatshaftung wegen justiziellen Unrechts

4. Ausgestaltung der Staatshaftung durch das nationale Recht

III. Grundfreiheiten

1. Überblick

2. Freier Warenverkehr

3. Personenverkehrsfreiheiten

C. Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht

I. Rechtsquellen des Verwaltungsrechts

- Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen, sonstige Rechtsgrundlagen

- Gerichtliche Prüfungsdichte hinsichtlich ihrer Wirksamkeit

- Verwaltungsvorschriften, unbestimmter Rechtsbegriff,

Beurteilungsspielraum und Ermessen

II. Der Verwaltungsakt

1. Arten des Verwaltungsakts

→ Rechtsgestaltender, belastender, begünstigender und feststellender

Verwaltungsakt

2. Beseitigung eines Verwaltungsakts

a. Rücknahme

RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“

- 27 -

b. Widerruf

c. Bestandskraft

d. Wiederaufgreifen des Verfahrens

III. Öffentlich-rechtlicher Vertrag

1. Wirksamkeitsvoraussetzungen

2. Formen

IV. Verwaltungsprozessrecht

1. Typische Probleme bei der Zulässigkeit der Klage (Verwaltungsrechtsweg,

Klagearten, Klagefrist, etc.)

2. Begründetheit der Klage (Einstieg und weiterer Aufbau)

3. Vorläufiger Rechtsschutz, insbesondere § 80 V und § 123 VwGO

D. Baurecht

I. Grundlagen des öffentlichen Baurecht

1. Verfassungsrechtliche Vorgaben

2. Rechtsquellen des öffentlichen Baurechts

II. Bauplanungsrecht

1. Instrumente der Bauleitplanung

2. Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Bauleitplanung

a. Zweistufigkeit der Bauleitplanung

b. Formelle Anforderungen an die Bauleitplanung

c. Materielle Anforderungen an die Bauleitplanung

d. Rechtswirksamkeit der Bauleitpläne (Planerhaltung)

e. Rechtsschutz gegen Bauleitpläne

3. Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben

a. Zulässigkeit von Vorhaben in Bebauungsplangebieten

b. Zulässigkeit von Vorhaben im nicht beplanten Innenbereich

c. Zulässigkeit von Vorhaben im nicht beplanten Außenbereich

III. Bauordnungsrecht

1. Formelles Bauordnungsrecht

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a. Baugenehmigung

b. Bauaufsichtsbehördliche Eingriffsbefugnisse

2. Materielles Bauordnungsrecht

3. Rechtsschutz im Bauordnungsrecht

a. Rechtsschutz des Bauherrn

b. Rechtsschutz des Nachbarn

E. Kommunalrecht

I. Grundlagen des Kommunalrechts

1. Träger der kommunalen Selbstverwaltung

2. Rechtsquellen des Kommunalrechts

3. Geschichte des Kommunalrechts

II. Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung

1. Institutionelle Rechtssubjektsgarantie

2. Rechtsinstitutionsgarantie

3. Subjektive Rechtsstellungsgarantie

→ Anhang: Kommunalverfassungsbeschwerde – Rechtsgrundlagen

III. Aufgaben der Kommunalverwaltung und Staatsaufsicht

1. Typologie der Gemeindeaufgaben

a. Selbstverwaltungsaufgaben

b. Fremdaufgaben

2. Aufsicht über die Kommunen

a. Aufsichtsmaßstab

b. Aufsichtsmittel

c. Aufsichtsbehörden

IV. Gemeindeverfassungsrecht

1. Gemeindeverfassungssysteme

2. Gemeindeorgane

a. Rat

b. Bürgermeister

RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“

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c. Organe auf Bezirksebene

→Anhang: Organe des Kreises

3. Mitwirkung der Einwohner an der Gemeindeverwaltung

V. Kommunale öffentliche Einrichtungen

VI. Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden

VII. Gemeindefinanzierung

F. Polizeirecht und Staatshaftungsrecht

1. Teil: Polizeirecht

I. Grundbegriffe, Schutzgüter, Rechtsquellen und Zuständigkeiten

1. Grundbegriffe

2. Schutzgüter

3. Rechtsquellen

4. Zuständigkeiten

II. Strukturen, Aufgaben und Verordnungsermächtigung

1. Strukturen

2. Aufgaben

3. Verordnungsermächtigung

III. Generalklausel und Spezialbefugnisse

1. Generalklausel

2. Spezialbefugnisse

IV. Vollstreckung polizeilicher Maßnahmen, Kosten, Entschädigung,

Rechtsschutz und Überblick über einzelne Bereiche des

Sonderordnungsrechts

1. Vollstreckung polizeilicher Maßnahmen

2. Kosten

3. Entschädigung

4. Rechtsschutz

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2. Teil: Staatshaftungsrecht

I. Grundlagen, Ansprüche und Haftungsinstitute im Überblick

1. Grundlagen

2. Ansprüche und Haftungsinstitute im Überblick

II. Haftung wegen rechtswidrigen Staatshandelns, Amtshaftung

1. Folgenbeseitigungsanspruch

2. Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

3. Amtshaftung

4. Haftung für Verstöße gegen europäisches Gemeinschaftsrecht

III. Haftung bei rechtmäßigem Staatshandeln

1. Entschädigung aus Eigentumsbeeinträchtigungen

2. Aufopferungsanspruch

IV. Weitere Ansprüche

1. Öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag

2. Verwaltungsrechtliche Schuldverhältnisse

3. Plangewährleistungshaftung

4. Öffentliche Gefährdungshaftung

RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“

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G. Klausurenlehre aus erster Hand

Im Rahmen dieses neuen Kurses werden die Examensklausurenkurse um eine

methodisch didaktische Übung ergänzt. Ziel dieser Veranstaltung ist es, das Anfertigen

von Klausurlösungen zu wiederholen und zu vertiefen. Dabei wird auf ausgewählte

Inhalte von Original-Klausuren zurückgegriffen.

Nähere Informationen dazu folgen in Kürze!

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H. Klausurenkurs

Die Klausurenkurse sind wesentlicher und bewährter Bestandteil von „RUBRUM“. Hier

können Sie Ihr Wissen und Ihre Methodik der Fallbearbeitung anwenden und erproben.

Mit diesem Angebot wird für Sie die Anfertigung einer Examensklausur zur Routine, da

hier auf Originalexamensklausuren der Justizprüfungsämter zurückgegriffen wird. Die

Klausuren werden korrigiert, bewertet und besprochen. Auch in den Klausurenkursen

wird auf das Blackboard zurückgegriffen, wo Ihnen Unterlagen wie Sachverhalte und

Lösungsübersichten als Download zur Verfügung gestellt werden.

Die Klausuren werden das gesamte Semester hindurch im Wechsel der Rechtsgebiete

in zwei aufeinander folgenden Wochen freitags und samstags gestellt. In jeder dritten

Woche finden montags und freitags die Besprechungen statt. Sie haben die Möglichkeit,

jede der angebotenen Klausuren entweder unter Aufsicht innerhalb von fünf

Zeitstunden im Hörsaal zu schreiben oder Ihre Klausurlösung an dem auf die

Klausurstellung jeweils unmittelbar folgenden Montag bis um 12 Uhr als Datei oder in

Papierform in Raum GC 6/129 (Briefkasten!!), [email protected] einzureichen. Für die

Klausurenkurse ist eine Anmeldung nicht erforderlich. Sie können sich selbständig in

die entsprechenden Blackboardkurse einloggen.

Die nachträgliche Ausgabe der nicht abgeholten Klausuren erfolgt zentral in Raum GC

6/134. Die Abholung ist ausschließlich montags und mittwochs von 10-12 Uhr möglich.

Der Klausurenkurs findet freitags im HZO 40 (in der vorlesungsfreien Zeit im HGC 10),

samstags im HGC 10 und montags im HZO 50 (in der vorlesungsfreien Zeit im HGC 10)

statt.

Bitte beachten Sie aber stets aktuelle Termin- und Raumänderungen!

RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“

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I. Gesamtübersicht, WS 2013/2014

Klausur (freitags)

Nr. Besprechung (montags/freitags)

Klausur (samstags)

Nr. Besprechung (montags/freitags)

11.10. 1. ÖR

Mo. 18.11.

12.10. 1. ZivilR

Mo. 11.11. 18.10. 2. ÖR 19.10. 2.

ZivilR 25.10 - 26.10. - 01.11. Allerheiligen 02.11. 3. ÖR

Fr. 06.12. 08.11. 1.

StrafR Mo. 09.12.

15.11. 2. StrafR

09.11. 4. ÖR 16.11. -

22.11. 3. ZivilR

Mo. 20.01.

23.11 3. StrafR

Fr. 24.01. 29.11. 4. ZivilR 30.11. 4.

StrafR 06.12. - 07.12. - 13.12. 5. ÖR

Fr. 14.02.

14.12. 5. ZivilR

Mo. 10.02. 20.12. 6. ÖR 21.12. 6.

ZivilR Weihnachtsferien vom 23.12.-07.01.

10.01. 5. StrafR

Mo. 03.02.

11.01 7. ÖR

Fr. 07.03. 17.01 6.

StrafR 18.01. 8. ÖR

24.01. - 25.01. - 31.01. 7. ZivilR

Mo. 10.03.

01.02. 7. StrafR

Mo. 17.03. 07.02. 8. ZivilR 08.02. 8.

StrafR 14.02. - 15.02. - 21.02. 9. ÖR

Fr. 04.04.

22.02. 9. ZivilR

Mo. 07.04. 28.02. 10. ÖR 01.03. 10.

ZivilR 07.03. - 08.03. - 14.03. 11.

ZivilR Mo. 14.04.

15.03. -

21.03. 12. ZivilR

22.03. -

28.03. - 29.03. -

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II. Zivilrecht, WS 2013/2014

Datum Klausur Besprechung Dozent

Sa. 12.10.13 1. Klausur Schildt

Sa. 19.10.13 2. Klausur Schildt

Mo. 11.11.13 1./2.Klausur Schildt

Fr. 22.11.13 3. Klausur N.N.

Fr. 29.11.13 4. Klausur N.N.

Sa. 14.12.13 5. Klausur Kolbe

Sa. 21.12.13 6. Klausur Kolbe

Weihnachtsferien vom 23.12-07.01.

Mo. 20.01.14 3./4. Klausur N.N.

Fr. 31.01.14 7. Klausur Kolbe

Fr. 07.02.14 8. Klausur Kolbe

Mo. 10.02.14 5./6. Klausur Kolbe

Sa. 22.02.14 9. Klausur N.N.

Sa. 01.03.14 10. Klausur N.N.

Fr. 14.03.14 11. Klausur Kiehnle

Fr. 21.03.14 12. Klausur Kiehnle

Mo. 10.03.14 7./8. Klausur Kolbe

Mo. 07.04.14 9./10. Klausur N.N.

Mo. 14.04.14 11./12. Klausur Kiehnle

RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“

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III. Strafrecht, WS 2013/2014

Datum Klausur Besprechung Dozent Fr. 08.11.13 1. Klausur Bernsmann

Fr. 15.11.13 2. Klausur Bernsmann

Sa. 23.11.13 3. Klausur Wolters

Sa. 30.11.13 4. Klausur Wolters

Mo. 09.12.13 1./2. Klausur Bernsmann

Weihnachtsferien vom 23.12.-07.01.

Fr. 10.01.14 5. Klausur Bernsmann

Fr. 17.01.14 6. Klausur Bernsmann

Fr. 24.01.14 3./4. Klausur Wolters

Sa. 01.02.14 7. Klausur Marchlewski

Mo. 03.02.14 5./6. Klausur Bernsmann

Sa. 08.02.14 8. Klausur Marchlewski

Mo. 17.03.14 7./8. Klausur Marchlewski

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IV. Öffentliches Recht, WS 2013/2014

Datum

Klausur

Besprechung

Dozent

Fr. 11.10.13 1. Klausur Franzius

Fr. 18.10.13 2. Klausur Franzius

Sa. 02.11.13 3. Klausur Puttler

Sa. 09.11.13 4. Klausur Puttler

Mo. 18.11.13 1./2. Klausur Franzius

Fr. 06.12.13 3./4. Klausur Puttler

Fr.13.12.13 5. Klausur Krumm

Fr. 20.12.13 6. Klausur Magen

Weihnachtsferien vom 23.12.-07.01.

Sa. 11.01.14 7. Klausur Franzius

Sa. 18.01.14 8. Klausur Franzius

Fr. 14.02.14 5./6. Klausur Krumm/Magen

Fr. 21.02.14 9. Klausur Franzius

Fr. 28.02.14 10. Klausur Franzius

Fr. 07.03.14 7./8. Klausur Franzius

Fr. 04.04.14 9./10. Klausur Franzius

RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“

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I. Probeexamen

Im Anschluss an den Wiederholungskurs wird im Sommersemester für die Teilnehmer

das sog. Probeexamen angeboten. Innerhalb von anderthalb Wochen werden sechs

Klausuren geschrieben. Es handelt sich selbstverständlich um originale

Examensklausuren. Die Besonderheit: Ihre Klausuren werden von Prüfern des ersten

Staatsexamens korrigiert und bewertet. Daher erhalten sie eine realistische

Rückmeldung über ihren Leistungsstand. Examensnäher können sie keine Klausuren

schreiben!

Die Teilnahme setzt voraus, dass sie regelmäßig den Wiederholungskurs besucht und

sich zum Nachweis in die Anwesenheitsliste eingetragen haben.

- 38 -

J. Rhetorikkompetenzkurs und Prüfungssimulationen

Mit den Rhetorikkompetenzkursen und den Prüfungssimulationen bietet Ihnen

„RUBRUM“ ein konkurrenzloses Angebot zur Vorbereitung auf Ihre mündliche Prüfung.

Es wird ein „Rhetorikkompetenzkurs“ angeboten, der zum Ziel hat den Vortragsstil und

die Strukturierung des Sachvortrages zu verfeinern. Neben der materiellen Lösung des

Sachvortrages steht die Rhetorik im Mittelpunkt. Zudem werden abhängig von der

Nachfrage Prüfungssimulationen stattfinden, bei denen die Teilnehmer von

Professoren, Staatsanwälten und Richtern, die auch Prüfer im Staatsexamen sind,

geprüft werden.

Die Veranstaltungen bestehen stets aus Sachvorträgen und Prüfungsgesprächen, die

bereits Gegenstand echter mündlicher Prüfungen vor den Justizprüfungsämtern waren.

Ihre Leistungen werden benotet und Sie erhalten lehrreiche Hinweise bzw. werden auf

Fehler aufmerksam gemacht. Auch Zuschauer haben die Möglichkeit, an den

Nachbereitungen der Veranstaltungen durch Fragen und Anmerkungen teilzunehmen.

Rhetorikkompetenzkurs

Dozent: Groth

Die Termine werden noch bekannt gegeben und richten sich nach der Nachfrage der

Studierenden. Fragen und Anmeldungen richten Sie bitte an RUBRUM, GC 6/129,

0234/32-22881, [email protected]

Prüfungssimulation

Dozenten: N.N., N.N., N.N.,

Prüflinge melden sich bitte bei RUBRUM, GC 6/129, 0234/32-22881,

[email protected] an. Zuschauer finden sich rechtzeitig zu den Veranstaltungen ein.

Termine: 22.10., 12.11., 10.12., 21.01., 25.02.

RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“

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K. Sprech- und Stimmtraining für Jurastudierende

Anklagen – Aussprechen - Verteidigen

Vor Gericht zählen Beweise – und die Art und Weise, wie sie vorgetragen werden. Das gilt auch für die mündliche Prüfung. Diese Veranstaltung erweitert und ergänzt

daher das „Rubrum“-Programm um eine weitere Trainingseinheit, deren Anliegen es ist,

ihren „akustischen Gesamteindruck“ kennen zu lernen und zu verbessern:

Fest stehen, stabil atmen, um gut und überzeugend mit kräftiger, ausdrucksstarker

Stimme zu sprechen – das sind Fähigkeiten, denen oft keine oder nur geringe Beach-

tung geschenkt wird.

Der Kurs möchte den Teilnehmern daher helfen, auch im Stress „bei Stimme“ zu

bleiben, Stimmschäden vorzubeugen und einen sprichwörtlich langen Atem zu haben.

Sie sollen lernen, das „Instrument Stimme“ physiologisch sinnvoll und ansprechend zu

benutzen.

Sprech- und Stimmtraining

Dozentin: Anke Ulke

Termin: 9.11., 9.00 – 18.00 Uhr

Ort: GBCF 04/414

Die Anmeldung über VSPL ist erforderlich!

Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl auf 15 begrenzt ist. Melden Sie sich bei

Interesse daher frühzeitig an!

Es wird ein Leistungsnachweis zur Schlüsselqualifikation gemäß § 9 S. 1 SPO, § 7 II

S. 1 JAG NRW erstellt.

- 40 -

L. Wiederholerkurse

Mit den Wiederholerkursen hält „RUBRUM“ ein zusätzliches Angebot für diejenigen

Studierenden bereit, die sich leider zum wiederholten Male einer Staatsprüfung stellen

müssen.

Neben der Aufarbeitung fachlicher Dinge werden in diesen Kursen auch allgemeine

Tipps und Hinweise gegeben, wie sich gerade Repetenten ideal auf den

Wiederholungsversuch vorbereiten können. Im Zentrum steht die Aufspürung und

Ausmerzung methodischer Schwächen und das Training, einen unbekannten Fall zu

lösen und vorhandenes Wissen auf ihn zu transferieren. Die Arbeitsweise erfolgt

fallorientiert und in Kleingruppen.

Zahlreiche positive Rückmeldungen aus den vergangenen Semestern belegen den

Erfolg des Veranstaltungskonzepts.

Jeder hat eine zweite Chance – gemeinsam zum Erfolg!

Wiederholerkurs im Bürgerlichen Recht

Dr. Thorsten Behling Sa. 10 – 14 Uhr, im Wechsel mit dem Klausurenkurs GC 03/142, erstmals am 26. 10.

Wiederholerkurs im Strafrecht

Dr. Andreas Ruch Di. 10 – 12 Uhr, GC 5/131, erstmals am 22. 10.

Wiederholerkurs im Öffentlichen Recht

Prof. Dr. Krüper Mi. 12 – 14 Uhr, GC 03/142, erstmals am 23. 10.

RUBRUM – „Lernen Sie von Ihren Prüfern!“

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M. 10 Gründe für „RUBRUM“

Originalexamensklausuren

Erfahrene Prüfer

Originalsachvorträge des

JPA

Näher am Examen

Umfassend

Fallbezogen

Examensorientiert

Aktuell

Kostenlos

Lernen Sie von Ihren

Prüfern!