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Arbeitshilfe kurz und bündig Badischer Fußballverband e.V. Kreis Heidelberg für Einsteiger und Fortgeschrittene …im Juniorenfussball ZUSAMMENGESTELLT UND BEARBEITET VON: - Franz, Herbert; KJA, Beirat - Waibel, Elmar; KJA, Sachbearbeiter Internet Fußball im Internet: Kreis HD: www.fussball-hd.de Kreis HD/Jugend: www.fussball-hd.de/kja Info-bundesweit: www.fussball.de HERAUSGEBER: Kreisjugendausschuss des Fußballkreises Heidelberg Ritter, Rolf; KJA, Kreisjugendleiter Eugen Wickenhäuser; KJA, stellv. Kreisjugendleiter Ausgabe 2005

kurz und bündig - vfb-stleon.de Anlagen sind bewusst in DIN A4 gehalten, damit ... 06222-61206 e-mail: [email protected] Bußgeldbeauftragter Heinrich Zuber, Alte Bahnhofstr.80

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Arbeitshilfe kurz und bündig

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für Einsteiger und Fortges…im Juniorenfuss

ZUSAMMENGESTELLT UND BEARBEITET VON: - Franz, Herbert; KJA, Beirat - Waibel, Elmar; KJA, Sachbearbeiter Internet

Fußball im IKreis HD: wKreis HD/JuInfo-bundes HERAUSGEBER:

Kreisjugendausschuss des Fußballkreises Heidelberg Ritter, Rolf; KJA, Kreisjugendleiter Eugen Wickenhäuser; KJA, stellv. Kreisjugendleiter

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Arbeitshilfe - Bad. Fußballverband e.V. - KJA Heidelberg ______________________________________________________

Inhaltsverzeichnis Seite

W i c h t i g e A n s c h r i f t e n

K r e i s e b e n e Kreisjugendausschuss Heidelberg 4 - 5 Kreisvorstand 6 Sportkreis Heidelberg 7 Vereinsnummern der Vereine 8

V e r b a n d s e b e n e Wichtige Adressen 9 Verbandsspruchkammer BFV - Geschäftsstelle - Durchwahl-Nummern 10 Badischer Sportbund 11 Wichtige Schriften für ihre Arbeit 12 Schulferien - Regelung Baden-Württemberg bis 2008 S a t z u n g und O r d n u n g e n Präambel 13 Spielordnung [SpO] 14 - 18 Jugendordnung [JO] 19 - 30 Rechts- und Verfahrensordnung [RVO] 31 - 34

S p i e l b e t r i e b auf K r e i s e b e n e Organisation des Spielbetriebs 35 - 36 Pokalrunde 37 Ausweise für Jugendleiter und stellv. Jugendleiter 38 R i c h t l i n i e n des V e r b a n d e s Rl. für Feld-Fußballturniere der Jugend 39 - 42 Rl. im E-Juniorenbereich 43 - 44 Rl. für Kleinfeldspiele im Nachwuchsbereich 45 - 50 Rl. für Bambini 51 - 53 Rl. 4-gegen-4 Fußballspiele 54 - 57 Rl. für den Hallenfußball 58 - 66 Durchführungsbestimmungen für Frauen- und 67 Mädchenfußball

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Inhaltsverzeichnis Anlagen A 1 Antrag auf Spielerlaubnis A 2.1 Abmeldung A 2.2 Spielrecht für den neuen Verein nach Vereinswechsel A 3 Spielerpass A 4 Spielberichtsbogen A 5 Antrag für Gastspielgenehmigung A 6 Antrag zur Genehmigung einer Spielgemeinschaft A 7 Antrag für Spielverlegung – (Kreisebene) A 8.1 Antrag zur Genehmigung von Jugendturnieren A 8.2 Turnier-Spielbericht –Kleinfeld/Halle A 8.3 Turnier-Spielbericht - Großfeld A 9.1 F-Junioren – Spieltag – Bericht A 9.2 Ergebnisübersicht – F-Junioren A 10 4 –gegen- 4 Erhebungsbogen A 11 Antrag zur Genehmigung für ein Bambini – Spielfest A 12 Maße eines normalen Spielfeldes A 13 Antrag zur Ausstellung von Ausweisen für Jugendleiter A 14 Spesenordnung für Schiedsrichter bei Einsatz in Junioren – Spie-

len A 15 Überblick zu Spielzeiten, Auswechselspieler und Strafen. A 16 Antrag von Sonderurlaub für sportl. Maßnahmen im Jugendbe-

reich A 17.1 Beiblatt für Zuschüsse (AG Rhein – Neckar ) A 17.2 Antrag für Zuschuss aus (AG Rhein – Neckar ) A 18 (Stadtjugendring HD)Auszüge aus den Finanzrichtlinien (3 Seiten) A 19 § 16 SpO bzw. § 23 JO – Spielfeld (Unbespielbarkeit) Beschluss des KJA Heidelberg (Februar 2005)

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Vorwort Die Satzung und Ordnungen des DFB und BFV und deren Richtlinien haben sich in den letzten Jahren mehrmals geändert. Der BFV hat seine Satzung und Ordnungen daher komplett überarbeitet und dem Verbandstag am 24.7.2004 zur Verabschiedung vorgelegt. Durch die Annahme der Delegierten der Vereine treten nun die überarbeite-ten Ausgaben der ´Satzung und Ordnungen´ mit Datum 24.7.2004 in Kraft. Sie sind im Internet des BFV unter ´www.badfv.de´ veröffentlicht und können zu jeder Zeit herunter geladen werden. Diese neu überarbeitete Ausgabe:„Satzung und Ordnun-gen“ kann auch über ihren Verein durch Bestellung bei der BFV-Geschäftsstelle käuf-lich erworben werden. In jeder Jugendabteilung sollte ein Exemplar vorliegen.

Es ist also sehr wichtig, vor jeder sportlichen Maßnahme einen Blick in diese Ordnun-gen und Richtlinien zu werfen, damit unliebsame Unstimmigkeiten aus dem Weg ge-räumt werden. Dadurch können sich die verantwortlichen Sportkameraden auf etwas Verbindliches verlassen.

Mit der überarbeiteten Arbeitshilfe soll vor allem den Mitarbeitern in den Vereinen und den Kreismitarbeitern eine Hilfestellung und damit mehr Sicherheit in allen Fra-gen des Jugendspielbetriebes in die Hand gegeben werden.

Die Arbeitshilfe erscheint als Lose - Blatt - Ausgabe. Jede Jugendabteilung erhält ei-nen Ausdruck. Notwendige Änderungen oder Ergänzungen werden bei Bedarf durch Austauschlieferungen veranlasst. Als Anhang finden sie wichtige Unterlagen und Vor-lagen für ihren Schriftverkehr. Diese Anlagen sind bewusst in DIN A4 gehalten, damit Sie im Bedarfsfall von Ihnen kopiert und benutzt werden können. Wer die Möglich-keit hat, kann die eine oder andere Anlage auch aus dem Internet ´www.fussball-hd.de/kja´ in DIN A4 -Format herunterladen.

Immer wieder auftauchende Fragen können somit von den Betroffenen mit Hilfe die-ses Werkes selbst gelöst werden. Die Arbeitshilfe ist aber nur dann wertvoll, wenn sie vorhanden ist und gelesen wird. Kreisjugendausschuss Heidelberg Rolf Ritter Kreisjugendleiter Absicht! Es wird versucht, die eine oder andere Anlage im Internet unter der o.a. Ad-resse als Formular vorzubereiten, die Sie dann nach dem Herunterladen im Computer bearbeiten und danach deutlich geschrieben ausdrucken können. Dies ist allerdings

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mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Die KJA-Mitarbeiter arbeiten ehren-amtlich. Kreisjugendausschuss (KJA) Kreisjugendleiter Rolf Ritter, Torweg 39, 69250 Schönau Tel. 06228-2196; fax: 06228-911035 e-mail: [email protected]

stellv. Kreisjugendleiter Eugen Wickenhäuser, Kleiberweg 3, 69168 Wiesloch Tel. 06222-1861; fax. 06222-4561 e-mail: [email protected]

Beauftragter für Schulsport Klaus Gessier, Königswiese 16, Schrift- und Protokollführer KJA 69168 Wiesloch ; Tel. 06222-51619 e-mail: [email protected]

Beisitzer Herbert Franz, Küferstr.14, Kurpfalzcuporganisation 69168 Wiesloch Tel.06222-51375; fax: 06222-380463

Erweiterter Kreisjugendausschuss: (Erw. KJA) - KJA - ferner

Vorsitzender Jugendkammer Hans-Jörg Egner, Rahmengasse 28 Turniergenehmigung 69120 Heidelberg ; A – bis F-Junioren Tel. 06221-436803; fax:06221-437838; e-mail: [email protected]

Jugendkammer, Stellvertreter Klaus Höhr, Johann-Wilhelm-Str.93A 69259 Wilhelmsfeld Tel. 06220-276; fax. 06223-806159

Spielleiter/Junioren Walter Beisel, Merianstr. 3, 69168 Wiesloch Pokal (A -C-Junioren) Tel. und Fax: 06222-8639 Freizeitbeauftragter (Bambini) [email protected] Sachbearbeiter Elmar Waibel, Justus von Liebig Str.10 c Ausweise, Gastspielgenehmigung 69214 Eppelheim Internet Tel. 06221-764672; Fax: 06221-764624

email: [email protected]

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Staffelleiter Herbert Kohl, Friedhofstr. 21 A-, B- und C-Junioren 74909 Meckesheim Tel. und fax: 06226-1897 e-mail: [email protected]

Staffelleiter Bernd Faber, Horrenbergerstr.10 D- und E-Junioren 74909 Meckesheim;

Tel und fax 06226-993872 e-mail:[email protected]

Staffelleiter Peter Lüll, Dieselstr. 22; F-Junioren 69226 Nußloch Tel. 06224-828204; fax. 06224-15615

Hallenspielleiter Harald Stadler, Schweizertalstr. 24/2 69118 Heidelberg Tel. 06221-800980; fax: 06221-889503

Stv. Hallenspielleiter Bernd Büchler, Hauptstr. 48 69250 Schönau Tel. 06228-911452 e-mail: b.bü[email protected] Referent f. Mädchenfußball Erich Schmitt, In der Täsch 27 b 69181 Leimen Tel. 06224-72839

Jugendvertreter Samir Sellami, Breslauer Str. 1; 69168 Wiesloch Tel: und fax: 06222-53011 e-mail: [email protected] Anschriften Jugendleiter Siehe aktueller Jugendreport.

SR-Spieleinteiler – Jugend Mirco Schlagloth, Römerstr.231 69126 Heidelberg; Tel. 06221-307777 e-mail: [email protected]

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Kreisvorstand Heidelberg

Ehrenkreisvorsitzender Adolf Kolb, Richard-Wagner-Str. 28 69214 Eppelheim Tel. 06221-764213

Kreisvorsitzender Alfred Lampert, Im Hoßacker 3 69168 Wiesloch Tel. 06222 –74464; fax: 06222 –75480 e-mail: [email protected]

Stv. Kreisvorsitzender Dr.Werner Rupp, Alte Römerstr.3 ; 69259 Wilhelmsfeld Tel. 06220-7477; fax: 06220-911271 e-mail: [email protected]

Kreiskassenwart Kurt Laier, Mühlhausenerstr.29; 69234 Dielheim Tel. 06222-70130

Kreisschriftführer Nikolaus Yates, Massengasse 73 A 69226 Nußloch fax: 06224-171662 e-mail: [email protected] und: fuß[email protected]

Kreisschiedsrichter- Obmann Johannes Kolmer, Starkenburger Str. 24 69434 Hirschhorn Tel. und fax .06272-2912 e-mail: [email protected]

Vorsitzender Manfred Maier, Klingenwaldstr. 25 Spruchkammer 69242 Mühlhausen; Tel. 06222-63439; fax: 06222-61206 e-mail: [email protected]

Bußgeldbeauftragter Heinrich Zuber, Alte Bahnhofstr.80 69168 Wiesloch Tel. 06222-74594; fax: 06222-73292 e-mail: [email protected]

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Wichtige Adressen im Sportkreis Heidelberg

Geschäftsstelle Haus der Verbände, Harbigweg 5; 69124 Heidelberg Tel. 06221-160563; fax. 06221-168592 e-mail: info@sportjugend-heidelberg

Ehrenvorsitzender Heinz Brehm, Rennbahnstr. 39; 69190 Walldorf Tel: 06227-63281

Sportkreis-Vorsitzender Gerhard Schäfer, Kirchenbergweg 42 69118 Heidelberg , Tel. 06221-803067; fax. 06221-804187 e-mail: [email protected]

Stellv. Sportkreis-Vorsitzender Alfred Lampert Kreisvorstand - Fußball

Stellv. Sportkreis- Vorsitzender Klaus Bähr, Heidelbergerstr.25; Vorsitzender AG Sportjugend RN 69221 Dossenheim Tel. 06221-866192, fax: 06221-860214 e-mail: [email protected]

Stellv. Sportkreis- Vorsitzender Dietrich Ewert, Eichendorffstr. 21; Kassenwart 69168 Wiesloch; Tel. 06222-4723; fax: 06222-381671

Sportjugend Anschrift Geschäftsstelle Tel. 06221-168591; fax: 06221-168592 e-mail: [email protected]

Vorsitzender Richard Rink, Friedrichsfelderstr. 29 69214 Eppelheim Tel. 06221-833057 e-mail: [email protected]

Stadtjugendring Anschrift Geschäftsstelle Tel. 06221-221180; fax: 06221-167288 e-mail: [email protected]

Vorsitzender Uwe Morgenstern, Blumenstr. 6 69115 Heidelberg Tel. 06221-7423 e-mail: [email protected]

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Vereinsnummern der Fußballvereine im Kreis Heidelberg

0025 001 SC Heidelberg 0025 040 FC Mühlhausen 0025 002 FG Union Heidelberg 0025 041 SpVgg Neckargemünd 0025 003 TSV Handschuhsheim 0025 042 SpVgg Neckarsteinach 0025 004 DJK Handschuhsheim 0025 043 FV Nußloch 0025 005 FT Kirchheim 0025 044 VFB Rauenberg 0025 006 SG HD Kirchheim 0025 045 TSV Rettigheim 0025 007 ASC Neuenheim 0025 046 SG Rockenau 0025 009 TSV Pfaffengrund 0025 047 FC Rot 0025 010 TSG Rohrbach 0025 048 SV Sandhausen 0025 011 TB Rohrbach/Boxberg 0025 049 FC Fort. Schatthausen 0025 012 TSV Wieblingen 0025 050 VFB Schönau 0025 015 TSG Altenbach 0025 051 FC Spechbach 0025 016 SV Altneudorf 0025 052 FC Bad. St. Ilgen 0025 017 SpVgg Baiertal 0025 053 VFB St. Leon 0025 018 DJK Balzfeld 0025 054 SG Tairnbach 0025 019 FC Bammental 0025 055 SV Waldhilsbach 0025 020 SG Dielheim 0025 056 SV Waldwimmersbach 0025 021 FC Dilsberg 0025 059 SG Wiesenbach 0025 022 FC Dossenheim 0025 060 VFB Wiesloch 0025 023 SV 24 Eberbach 0025 061 TSG Wilhelmsfeld 0025 024 VFB Eberbach 0025 062 Gehörlosen SV Heidelberg 0025 025 ASV Eppelheim 0025 063 Sportfreunde Turbo Haag 0025 026 DJK Eppelheim 0025 064 Sportfreunde Brombach 0025 027 FC Frauenweiler 0025 065 SV Darsberg 0025 028 SC Gaiberg 0025 066 Türk Gücü Eberbach 0025 029 TSV Gauangelloch 0025 068 SC Türkspor Heidelberg 0025 030 VFL Heiligkreuzsteinach 0025 069 FCA Walldorf 0025 031 FC Hirschhorn 0025 071 FC Sandhausen 0025 032 SG Horrenberg 0025 072 Post SG Heidelberg 0025 033 VFB Leimen 0025 073 VFR Walldorf 0025 034 SG Lobenfeld 0025 074 FC Blau-Weiß Neckargemünd 0025 035 SG Vikt. Mauer 0025 075 DJK/FC Ziegelhausen/Peterstal 0025 036 TSV Meckesheim 0025 076 SC Walldorf Safak Spor 0025 037 SC Germ. Mönchzell 0025 077 FC Wiesloch 0025 038 SV Moosbrunn 0025 078 Aramäischer KSV Leimen 0025 039 BSC Mückenloch

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Arbeitshilfe - Bad. Fußballverband e.V. - KJA Heidelberg ______________________________________________________

Wichtige Adressen auf Verbandsebene: Anschrift: Badischer Fußball Verband e.V. Sepp Herberger Weg 2; 76201 Karlsruhe

Verbandspräsident Ronald Zimmermann, Waldstr. 49 69168 Wiesloch tel. 06222-51122 ge; fax. 06222-54236 ge Verbandsjugendleiter Dieter Jünger, Hermann-Löns-Weg 24 69118 Heidelberg Tel. und fax. 06221-24270 Stellv. Verbandsjugendleiter Ottmar Burkhardt, Gaierweg 9 Verbandsjugendspielleiter 75399 Unterreichenbach Tel. 07235-8459; fax. 07235-980852 e-mail. [email protected] Verbands-Jugendkammer (VJK) Vorsitzender Anton Winkler, Reichenberger-Str.137 97877 Wertheim; Tel. 09342-59739; fax: 09342-83405

Stellv. Vorsitzender Günther Schulze, Scheringer Str.18 74722 Buchen-Waldhausen Tel. 06287-759; fax: 06293-927422

Jugendsachbearbeiter Klaus Dieter Lindner, BFV - Geschäftsstelle

Verbands-Sportlehrer Roland Reichel BFV - Geschäftsstelle

Juniorenauswahl Xaver Zembrod, DFB - Stützpunktleiter BFV - Geschäftsstelle

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Arbeitshilfe - Bad. Fußballverband e.V. - KJA Heidelberg ______________________________________________________

BFV-Geschäftsstelle: Tel. 0721 – 40904 – 0 Fax-Nr. 0721- 40904 -24 Durchwahlnummern der einzelnen Ressorts mit e-mail Ronald Zimmermann, Präsident -10 [email protected] Ralph Kirchhoff , Geschäftsleitung -11 [email protected] Günter Vogel, EDV und Allg. Verwaltung -26 [email protected] Uwe Breitschopf, Zentrale Verwaltung -22 [email protected] Ingrid Postweiler, Sekretariat, Ehrungen -12 [email protected] Siegfried Müller; Spielbetrieb, -17 [email protected] Presse, Lehrgangswesen, Redaktion, Klaus –Dieter Lindner, Jugend -13 [email protected] Sabine Hartmann , Spielbetrieb Mädchen -25 [email protected] Anja Hartmann, Spielbetrieb, Presse -25 [email protected] Doris Rutsatz, Passstelle -16 [email protected] Roland Reichel , Verbandssportlehrer -19 [email protected] Xaver Zembrod, DFB- Stützpunktleiter -27 [email protected] Alexandra Grein , -28 [email protected] Freizeit- und Breitensport, Schulfußball Andrea Merx Verwaltung -18 [email protected] Gabi Rebscher, Rezeption -20 [email protected] Heinz Rutsatz, Finanzen -15 [email protected] Doris Kretz und Walter Dürr , -14 [email protected] Buchhaltung [email protected]

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Arbeitshilfe - Bad. Fußballverband e.V. - KJA Heidelberg ______________________________________________________

Überregionale Adressen Deutscher Fußballbund Otto-Fleck-Schneise 6 DFB 60528 Frankfurt/M Tel. 069-67881; fax: 069-6788266 internet: www.dfb.de

Deutsche Sportjugend Haus des Sports, Otto-Fleck-Schneise 12 im DSB, 60528 Frankfurt/M Tel. 069-6700-338; fax: 069-6702691 internet : www.dsj.de

Landesjugendring in Landhausstr. 98 a ; 70180 Stuttgart Baden-Württemberg Tel. 0711-436246 ARAG Sportversicherung Europa Versicherungsbüro beim BSB Karlsruhe e.V.; Am Fächerbad 5 76131 Karlsruhe Tel. 0721-20719; fax: 0721-2050-17 email:[email protected] Badischer Sportbund Geschäftsstelle 76004 Karlsruhe; Postfach 1580

Zentrale Tel: 0721-1808 – 0 ;fax. 0721-1808-28 e-mail: [email protected] Jugend-Sekretariat Franz Kellerhals, Jugendsekretär Tel. 0721-1808-19 Bildungsreferentin Daniela Ortmann Tel: 0721-1808-21

Zuschuss- Anträge Bernd Rau Tel: 0721-1808-20

Kooperation Schule-Verein Elke Moser Tel. 0721-1808-29

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Arbeitshilfe - Bad. Fußballverband e.V. - KJA Heidelberg ______________________________________________________

Wichtige Schriften für Ihre Arbeit: Satzung des Badischen Fußballverbandes internet: www.badfv.de Magazin „Fußball in Baden und Württemberg“ Jugendreport des KJA (Aktuelle Ausgabe) Arbeitshilfe des KJA (Aktuelle Auflage 11/2005) Schulferien - Regelung Baden-Württemberg bis 2008 2005: Ostern: 29. März bis 02. April Pfingsten: 17. bis 28. Mai. Sommer: 28. Juli bis zum 10. September Herbst: 02. bis 04. November Weihnachten: 22. Dezember bis 05. Januar 2006

2006: Ostern: 18. bis 22. April Pfingsten: 29. Mai bis 10. Juni Sommer: 03. August bis zum 16. September Herbst: 30. Oktober bis 03.November Weihnachten: 27. Dezember bis 05. Januar 2007

2007: Ostern: 02. bis 14. April Pfingsten: 29. Mai bis 09. Juni Sommer: 26. Juli bis 8. September Herbst 29. Oktober bis 03. November Weihnachten: 24. Dezember bis 05. Januar 2008

2008: Ostern: 17. bis 28. März, Pfingsten: 13. bis 23. Mai Sommer: 24. Juli bis 03. September

Ausgabe 2005 Seite 12

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Arbeitshilfe - Bad. Fußballverband e.V. - KJA Heidelberg ______________________________________________________

S a t z u n g und O r d n u n g e n Präambel

Die nachstehend aufgeführte Auswahl aus den Spiel-, Jugend- und Rechts- und Verfah-rensordnungen ersetzt nicht die Satzung und Ordnungen des Badischen Fußball-Verbandes e.V. Sie will dem Jugendleiter und den Jugendbeteuern lediglich einen Überblick über alle wichtigen Vorgänge im Jugendspielbetrieb geben.

Satzung und Ordnungen des Badischen Fußball-Verbandes e.V. (BFV) bildet die Basis für alle wichtigen Fragen.

In allen Jugendabteilungen sollte eine Ausgabe dieses Nachschlagewerks vorliegen. Rücksprachen mit der Jugendkammer nehmen in der Regel immer Bezug auf dieses Schrifttum.

Ergänzungen bzw. Änderungen werden vorab im monatlich erscheinenden Magazin

„Fußball in Baden und Württemberg“ veröffentlicht. Für den alltäglichen Spielbetrieb sind besonders wichtig

A Spielordnung (SpO) [§1 Durchführung der Spiele]

Alle Fußballspiele von Mannschaften des BFV und seiner Vereine werden nach den vom DFB anerkannten Spielregeln der FIFA und den vom DFB und SFV hier-für erlassenen Ausführungsbestimmungen in Verbindung mit den Bestimmungen dieser SpO durchgeführt.

B Jugendordnung (JO) [§1 Allgemeines]

Die JO gilt für Jungen und Mädchen gleichermaßen. Sie bildet die Grundlage für die gesamte sportliche Betätigung der Jugendlichen im BFV unter Berücksichti-gung erzieherischer Grundsätze.

C I Rechts-, II Verfahrensordnung, (RVO) ; III Strafbestimmungen (StB)

Die Sportrechtssprechung des Blocks wird durch die in dieser Ordnung genann-ten Rechtsprechungsorgane im Rahmen ihrer Zuständigkeit ausgeübt. Für Ver-waltungs- und Bußgeldbescheide (III, A – StB 1 -11) ist der Bußgeldbeauftrag-te, für den Jugendspielbetrieb die Jugendkammer (JK) (III B – StB. 12 – 37) zu-ständig.

Ausgabe 2005 Seite 13

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A Spielordnung (SpO) § 6 Spielwertung / Entscheidungsspiele Für die Spielentscheidung durch Torschuss von der Strafstoßmarke gelten folgende Bestimmungen § 6 Ziff. 4 SpO

1. Der SR bestimmt das Tor, auf das geschossen wird.

2. Der SR lost in Gegenwart der beiden Mannschaftsführer aus, welche Mannschaft den ersten Torschuss ausführt.

3. Für die Ausführung der Torschüsse können nur Spieler ausgewählt werden, die sich am Ende der Spielverlängerung im Spiel befinden; mit der Ausnahme, dass ein Auswechselspieler den Torwart ersetzen kann, wenn dieser während der Aus-führung der Torschüsse verletzt wird und wegen der Verletzung nicht mehr als Torwart weiterspielen kann, vorausgesetzt, seine Mannschaft hat noch nicht die volle Anzahl von Auswechselspieler eingesetzt.

4. Beide Mannschaften haben abwechselnd je 5 Torschüsse auszuführen. Die Tor-schüsse werden nicht fortgesetzt, wenn eine Mannschaft so viele Tore erzielt hat, dass sie als Gewinner feststeht. Der Torschuss gilt als vollzogen, wenn der Ball von dem ausführenden Spieler mit oder ohne unmittelbaren Torerfolg getreten worden ist. Nachschießen, gleichgültig, ob der Ball vom Torwart abgewehrt wur-de oder vom Torpfosten bzw. Querlatte zurückfliegt, ist nicht erlaubt.

5. Wenn beide Mannschaften nach der Ausführung von je 5 Torschüssen die gleiche Anzahl von Toren erzielt haben, werden die Torschüsse in der gleichen Reihen-folge fortgesetzt, bis eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Torschüssen ein Tor mehr als der andere erzielt hat.

6. Jeder Torschuss muss von einem anderen Spieler ausgeführt werden. Erst wenn alle teilnahmeberechtigten Spieler einer Mannschaft einschließlich Torwart oder des Spielers, der ihn ersetzt hat (Ziff. 3) je einen Torschuss ausgeführt haben, darf ein Spieler der gleichen Mannschaft einen zweiten Torschuss ausführen.

7. Jeder Spieler, der sich am Ende der Spielverlängerung im Spiel befand, darf den Platz des Torwarts einnehmen.

8. Alle Spieler – mit Ausnahme des Schützen und der beiden Torwarte, sollen sich, während die Torschüsse ausgeführt werden, im Mittelkreis aufhalten. Der Tor-wart der Mannschaft, die den Torschuss ausführt, muss außerhalb des Strafraums stehen und zwar hinter der parallel zur Torlinie verlaufenden Strafraumlinie, min-desten 9,15 m von der Strafraumgrenze.

Ausgabe 2005 Seite 14

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§ 8 An- und Absetzen von Spielen (Ziff. 1 und 2) 1 Änderungen der von der Verbands- oder Kreisspielleitung einmal festgesetzten

Termine für Pflichtspiele (§1 Ziff.6) dürfen nicht mehr vorgenommen werden, es sei denn, sie müssen von der Verbands- oder Kreisspielleitung aus zwingen-den Gründen veranlasst werden. Pflichtspiele sind Verbands-, Pokal-, Auf- und Abstiegs-, Relegations- und Ent-scheidungsspiele. In begründeten Fällen können Spieltermine dann geändert werden, wenn der Gegner und die zuständige Spielleitung damit einverstanden sind.

2 Bei Spielausfällen infolge unabwendbarer Ereignisse hat der betreffende Verein dies der Spielleitung sofort zu melden; ebenso die Aufhebung des Ereignisses.

Bei Unterlassung haftet der Verein und hat die in der Satzung festgelegten Fol-gen zu tragen.

§ 9 Spielerlaubnis / Spielerpass (Ziff. 1 und 2)

1 Spielerlaubnis Spielberechtigt sind Spieler, die im Besitz einer ordnungsgemäßen Spielerlaub-

nis sind. Als Nachweis gilt der Spielerpass des Badischen Fußball-Verbandes. Frühester Tag der Spielberechtigung ist der Eingang des Antrags bei der Ver-bandsgeschäftsstelle.

Neu !! Dem erstmaligen Antrag ist eine Kopie eines amtlichen Dokuments (Na-me, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum) beizufügen. Antrag und amtliches Dokument können zur Fristwahrung über fax vorab erfolgen; Antrag mit amtli-chem Dokument sind unverzüglich nachzureichen. Die Spielerlaubnis wird erteilt für Pflicht- und Freundschaftsspiele.

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2 Spielerpass

Die Spielerlaubnis wird durch den Spielerpass ausgewiesen. Der Spielerpass ist Eigentum des Verbandes. Er muss enthalten:

a) Pass – Nummer b) Name, Vorname c) Geburtsdatum d) Verein e) Beginn der Spielberechtigung f) Zeitgemäßes Lichtbild abgestempelt mit Vereinsstempel g) Eigenhändige Unterschrift Für alle Angaben im Antrag, die eigenhändige Unterschrift, sowie zeitgemäßes Lichtbild und Vereinsstempel ist der Verein verantwortlich.

§ 9a Spielmanipulation (Ziff.3)

3 Als Spielmanipulation gilt: - Einsatz von nicht zugelassen Spielern in unteren Mannschaften.

- Falsche Eintragungen im Spielberichtsbogen. - Falsche Angaben im Antrag zur Ausstellung des Spielerpasses.

- Fälschung eines Spielerpasses. - Vorlage gefälschter Urkunden bei der JK.

Alle Spielmanipulationen werden nur auf Antrag eines Betroffenen verfolgt. § 11 Ziff. 1

1 Grundsätze für die Erteilung der Spielerlaubnis

1.1 Spielerlaubnis für neuen Verein erst nach Eingang der vollständigen Wechselunterlagen bei der BFV - Geschäftsstelle

1.2 Beginn der Wartefrist: Tag nach Abmeldung

1.3 Als Empfängeradresse gilt ausschließlich die offizielle Vereinsanschrift.

1.4 Erteilte Zustimmung kann nicht widerrufen werden.

1.5 Bei Anträgen mehrerer Vereine für einen gleichen Spieler wird Spieler-laubnis für den zuerst eingegangenen Antrag erstellt.

Ausgabe 2005 Seite 16

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§ 13 Nichtantreten / Rücktritt (Ziff.1 bis 4)

1 Nichtantreten zu Pflichtspielen oder Rücktritt einer Mannschaft aus der laufen-

den Spielrunde müssen von der zuständigen Spielleitung genehmigt werden. Die Zustimmung darf nicht erteilt werden, wenn dadurch Meisterschaft oder Abstieg beeinflusst werden. Bei Nichtbeachtung verweigerter Zustimmung er-folgt Meldung bei der JK.

2 Tritt ein Verein ohne Zustimmung zu einem Spiel nicht an oder von den weite-ren Spielen zurück bzw. bleibt er trotz verweigerter Zustimmung bei seinem Nichtantreten oder Rücktritt, ist er zu bestrafen.

3 Für den Fall des Nichtantretens oder des Rücktritts kommen auf Antrag die üb-

lichen Schadensersatzbestimmungen zur Anwendung. 4 Erfolgt der Rücktritt während des laufenden Spieljahres, so sind die bisher aus-

getragenen Spiele… a) …nicht zu werten, wenn der Rücktritt vor den letzten 4 Verbandsspielen

der betreffenden Mannschaft im Spieljahr erfolgt. b) …entsprechend ihrem Ausgang zu werten, wenn der Rücktritt im Zeit-

raum der letzten 4 Verbandsspiele erfolgt. Hinweis: `Satzung und Ordnungen´ kennt keinen Spielverzicht;

Ziff. 1

§ 15 Spielverlust / Spielwiederholung (Ziff. 1, 6 und 9)

1 Spielverlust tritt ein…

a) Bei Nichtantreten oder Antreten mit weniger als 7 (11er-Mannschaften) bzw. 5 (7er Mannschaften) Spielern.

b) Einsatz von nicht spielberechtigten Spielern. c) verschuldeter Spielabbruch

Die zuständige Rechtsinstanz entscheidet über Spielwertung.

6 In den Fällen Ziff. 1a) und 1b) sind die entstandenen SR-Kosten zu ersetzen

9 Spielwiederholung bei unvorhergesehenen äußeren Einflüssen, den keiner der Beteiligten zu vertreten hat. Neuansetzung durch Spielleitung auf dem gleichen Platz.

Ausgabe 2005 Seite 17

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§ 16 Spielfeld (Ziff. 1 und 2) Die Spielfelder müssen durch den Verband zugelassen sein. Sie sind jährlich dem Verband zu melden und nach den Regeln abzuzeichnen. Der Platzverein ist verpflichtet, eine in ´Erste Hilfe´ ausgebildete Person zu stel-len. Verantwortlich für den Platzaufbau ist immer der Platzverein, auch wenn er nicht Eigentümer des Platzes ist.

§ 17 Platzordnung und Platzobmann (Ziff 1 und 2)

Für Sicherheit des Gegners, des Schiedsrichters und seiner Assistenten, sowie für das Verhalten seiner Mitglieder, Mitarbeiter und Spieler – auch auf fremden Plätzen – ist der Verein verantwortlich. Namen und die Anschrift des verant-wortlichen Obmannes für die Platzordnung muss auf dem Spielberichtsbogen vorgenommen werden. Gerade auf diese Angaben kann nicht verzichtet werden.

§ 19 Spielen an Wochentagen und Feiertagen (Ziff. 1 und 2)

1 Pflichtspiele dürfen ohne Zustimmung der beteiligten Vereine nicht stattfinden an: - Weihnachten, Silvester, Neujahr, Fronleichnam und Allerheiligen. - Am Karfreitag sind öffentliche Sportveranstaltungen während des ganzen

Tages, an Buß- und Bettag und Totensonntag bis 13.00 Uhr verboten. - Das Gesetz über die Sonn- und Feiertage ist zu beachten.

2 Die Verbands- oder Kreisspielleitung kann bei vorliegenden zwingenden Grün-

den ausnahmsweise auch ohne Zustimmung der beteiligten Vereine Feiertags- oder Wochentagsspiele ansetzen.

Ausgabe 2005 Seite 18

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B Jugendordnung (JO) § 1 Allgemeines (Ziff. 2 und 4)

Hinweis: Für die Einhaltung der Jugendordnung ist der jeweilige Verein verantwortlich

2 Soweit in der Jugend-Ordnung keine abweichenden Bestimmungen getroffen

sind, finden die für die Senioren geltenden Ordnungen und Ausführungsbe-stimmungen für den Juniorenspielbetrieb Anwendung.

4 Jugendlicher im Sinne dieser Ordnung ist, wer am 1. Januar a) das 18. Lebensjahr bei Jungen b) das 16. Lebensjahr bei Mädchen noch nicht vollendet hat.

§ 7 Vereinszugehörigkeit (Ziff. 1 bis 4) 1 und 2 Aufnahme- und Austrittserklärung müssen bei Minderjährigen von einem

gesetzlichen Vertreter unterschrieben sein. 3 Ein aus dem Verein ausgeschlossener Spieler darf nur mit Genehmigung des

VJL wieder aufgenommen werden. 4 Juniorenspieler können in mehreren Vereinen Mitglied sein, jedoch nur für

einen Verein Spielrecht besitzen. § 8 Zulassung zum Spielbetrieb ( Ziff. 1)

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein a) Leitung der Jugendabteilung durch einen gewählten Jugendleiter b) Betreuung und Beaufsichtigung des Übungs- und Spielbetriebs durch eine

geeignete Person c) Besondere Berücksichtigung der körperlichen Verfassung zur Vermeidung

von Überanstrengungen d) Regelmäßige Durchführung sportärztlicher Untersuchung e) Erziehung zu sportlich fairem Verhalten f) Rechtzeitige Abgabe der Jahresmeldebögen zum Spielbetrieb g) Einhaltung der JO

Ausgabe 2005 Seite 19

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§ 9 Spielklasseneinteilung /Spielbetrieb (Ziff. 4, 11, 13 und 14)

4 Die E- und F-Junioren, sowie die D- Juniorinnen spielen mit 7er - Mannschaf-ten.

Die A- bis D- Junioren können auf Kreisebene in 11er- und 7er- Mannschaf-ten spielen.

Die B- und C-Juniorinnen können in 11er- bis 7er- Mannschaften spielen. 11 Jeder Verein kann mit mehreren Mannschaften am Spielbetrieb teilnehmen;

die Mannschaften müssen fortlaufend nummeriert sein. Neu gemeldete Mannschaften, auch wenn sie den Spielbetrieb wieder auf-nehmen, müssen grundsätzlich in der untersten Leistungsklasse ihres Kreises beginnen

13 Die Tordifferenz im Jugendspielbetrieb ist nicht entscheidend. Bei Punk-

gleichheit findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt.

14 Einsatz in unteren Mannschaften:

a) Bei 11er- Mannschaftenn dürfen nicht mehr als 3 Spieler, die im voran-gegangenen Pflichtspiel in einer oberen Mannschaft der gleichen Alters-klasse gespielt haben, eingesetzt werden.

Neu!! Spieler, die in der oberen Mannschaft in mehr als der Hälfte der bisher ausgetragenen Pflichtspiele gespielt haben, dürfen ab dem 1.1. des jeweiligen Spieljahres nicht mehr in unteren Mannschaften eingesetzt werden. Dies gilt auch für Entscheidungs-, Auf- oder Abstiegsspiele. Bei Vereinswechsel während der Saison gilt diese Bestimmung ab dem Tag der Spielberechtigung für den neuen Verein entsprechend.

b) bei 9er- Mannschaften nicht mehr als 2 Spieler analog a) c) bei 7er- Mannschaften nicht mehr als 1 Spieler analog a)

Beispiel und Hinweis:

Achtung! Zählung rückwirkend ab Saisonbeginn! - Bsp. I. Mannschaft hat 12 Spiele , Spieler hatte 6 Einsätze ja (da nicht mehr als 50 %) Spieler hatte 7 Einsätze nein (da mehr als 50 %)

Jeder Spieltag wird neu berechnet! Spielberichtsbogen kann ggf. beim SR eingesehen werden, ob alle Einwechslungen eingetragen wurden.

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§ 10 Altersklasseneinteilung, Spielzeiten (Ziff. 1 bis 7)

1 Die Juniorenspieler spielen in verschiedenen Altersklassen. Für jede Al-

tersklasse sind die Spielzeiten pro Tag sowie die maximalen Spielzeiten bei Turnieren festgelegt.

Altersklasse Alter Spielzeit Max. Spiel-

zeit pro Tag

A - Junioren 17 – 18 Jahre = U19/U18 2 x 45 Min 180 Min B - Junioren/ -innen 15 – 16 Jahre = U17/U16 2 x 40 Min 160 Min C - Junioren/ -innen 13 – 14 Jahre = U15/U14 2 x 35 Min 140 Min D - Junioren/ -innen 11 – 12 Jahre = U13/U12 2 x 30 Min 120 Min E - Junioren 9 – 10 Jahre = U11/U10 2 x 25 Min 100 Min F - Junioren Bis 8 Jahre = U 9/U8 2 x 20 Min 80 Min

2 Bis zu den C-Junioren sind gemischte Mannschaften zugelassen. In C-Junioren-Mannschaften sind auch B-Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs

spielberechtigt. Für den Einsatz von C- und B- Juniorinnen in gemischten Mannschaften ist die

Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Einsatz der B-Juniorinnen muss beim Verband beantragt werden.

3 Bis zu C- Junioren sind auch reine Juniorinnen-Mannschaften im Junioren- Spielbetrieb der gleichen Altersklasse zugelassen.

4 Stichtag ist der 1. Januar eines jeden Jahres. 5 Junioren / Juniorinnen einer jüngeren Altersklasse können in der nächst höheren

eingesetzt werden - nicht aber umgekehrt.

6 Junioren / Juniorinnen dürfen am selben Tag nur in einem Spiel bzw. während eines Turniers nur in einer Mannschaft ihres Vereins eingesetzt werden. Die Spielzeiten bei Turnieren richten sich nach § 10 Ziff.1.JO

7 Endspiele und Entscheidungsspiele werden bei unentschiedenem Ausgang bei den A- Junioren 2 x 15 Min, bei den B- Junioren / Juniorinnen 2 x 10 Min und bei allen anderen Junioren / Juniorinnen- Mannschaften 2 x 5 Min verlängert. Endet auch die Verlängerung unentschieden, ist der Sieger durch 11-Meter bzw. 9-Meter- Schießen gem. § 6 Ziff. 4 SpO zu ermitteln.

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§ 11 An- und Absetzen von Spielen (Ziff. 2 bis 4)

2 Für Pflichtspiele der Junioren/-innen an Wochen- und Feiertagen gilt §19 SpO

3 Die von der Spielleitung erstellten Terminlisten sind für alle Vereine bindend. Alle Spielansetzungen und Spielabsetzungen sollten schriftlich vorgenommen

werden.

4 Jede Ansetzung eines Spiels muss den Vereinen spätestens 4 Tage vor dem Spieltermin bekannt sein; bei zu spätem Erhalt kann die Austragung abgelehnt werden.

Seite 35 f Organisation des Spielbetriebs auf Kreisebene / c) Termingestaltung .

§ 12 Spielerlaubnis / Fehlende Spielerpässe (Ziff. 1 und 2) 1 Für die Erteilung eines Spielrechts gilt § 9 Ziff. 1–2 und 5 - 7 SpO .

Abweichend von § 9 Ziff. 2 besteht bei den F-Junioren keine Passpflicht. Spielerpässe werden frühestens ab dem vollendeten 6. Lebensjahr ausgestellt. Die eigenhändige Unterschrift auf dem Spielerpass ist erst ab D-Junioren erfor-derlich. Bei fehlenden Pässen oder Pässen ohne Lichtbild ist auf der Rückseite des Spielberichtsbogens zu versichern, dass der Spieler für den betreffenden Verein Spielberechtigung hat.

2 Ein Spielberichtsbogen ist bei Spielen der F - Junioren nicht erforderlich.

Hinweis: F-Junioren, die bei E-Junioren eingesetzt werden, benötigen einen

Spielerpass

Ausgabe 2005 Seite 22

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§ 13 Vereinswechsel (Ziff. 1 bis 6)

1 Grundsätze für die Erteilung der Spielerlaubnis

Bei einem Vereinswechsel gelten die Grundsätze des § 11 Ziff.1 SPO, soweit nachfolgend keine anderen Regelungen getroffen werden.

2 Spielerlaubnis für Pflichtspiele (außer Pokalspiele) der A - D- Junioren

Bei Abmeldung bis zum 15.7. und Eingang des Antrags auf Spielrecht bis zum 31.10. wird das Spielrecht… a) …ab Eingang des Antrags - frühestens ab dem 16.7. -, wenn der abgeben-

de Verein dem Antrag zustimmt. b) …zum 1.11. bei Nicht- Zustimmung des abgebenden Vereins erteilt

Nimmt ein Spieler seiner Mannschaft an noch ausstehenden Pflichtspielen, an

DFB- oder BFV - Wettbewerben nach dem 15.7. teil und meldet er sich inner-halb von 7 Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs oder dem Ausscheiden seines Vereins aus diesem Wettbewerb bei seinem Verein ab, so gilt der 15.7. als Abmeldetag. Für A- Junioren und B-Juniorinnen des ältesten Jahrgangs gelten bei Vereins-wechsel die Bestimmungen des § 11, Ziff. 1 SpO.

Bei Abmeldung nach dem 15.7. wird…

a) Bei Zustimmung des abgebenden Vereins die Spielerlaubnis für Pflicht-spiele (außer Pokalspiele) nach Ablauf der Wartefrist von 3 Monaten er-teilt.

b) Bei Nicht- Zustimmung des abgebenden Vereins die Spielerlaubnis für Pflichtspiele (außer Pokalspiele) erst zum 1.11. des folgenden Spieljahres erteilt.

3 Spielerlaubnis für Pflichtspiele der E-Junioren

Bei Abmeldung zwischen dem 15.6. und 15.7. und Eingang des Antrags auf Spielgenehmigung bis zum 31.10. wird die Spielerlaubnis ab Eingang des An-trags frühestens ab 16.7. erteilt. Bei einem Vereinswechsel innerhalb des Spieljahres wird die Spielerlaubnis nach Ablauf einer Wartefrist von 3 Monaten erteilt.

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4 Spielerlaubnis für Freundschaftsspiele, Pokalspiele und Vereins-Hallen-Turniere.

Ab Eingang aller Vereinswechselunterlagen ist der Spieler für Freundschafts-spiele, Pokalspiele und Vereins-Hallen-Turniere spielberechtigt.

5 Wegfall der Wartefrist beim Vereinswechsel

Es gelten die Bestimmungen des § 11 Ziff. 7 SpO. Die Wartefrist entfällt, wenn ein Spieler der B- bis E-Junioren bzw. C- und D-Juniorinnen mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten einen Wohnungs-wechsel an den Ort vornimmt, an dem der neue Verein seinen Sitz hat. Die amtliche Umzugsbescheinigung ist vorzulegen. Bei einem Wohnungswechsel innerhalb eines Stadtgebietes muss die neue Wohnung im Einzugsgebiet des neuen Vereins liegen. Im Zweifelsfall ent-scheidet der KJL.

Bei Vereinswechsel zwischen Landesverbänden gilt: § 13 DFB JO bzw. § 18 DFB SpO

Internet: www.dfb.de/dfb-info/interna/statuten/index.html

§ 14 Spieleraustausch (Ziff. 1 und 2)

1 In allen 11er-Mannschaften der Junioren – Altersklassen können bis zu 5 Spieler wiederholt ein- und ausgewechselt werden.

2 Es können nur die Spieler zum Einsatz kommen, die vor Spielbeginn auf dem

Spielberichtsbogen aufgeführt sind; ihre Zahl ist bei 11er-Mannschaften auf 16, bei 9er-Mannschaften auf 14 und bei 7er-Mannschaften auf 12 begrenzt.

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§ 15 I Gastspieler, II Spielgemeinschaften

I Gastspieler (GSp) Ziff. 1 – 8

1 Hat ein Juniorenspieler in seinem Stammverein (StV) seiner Altersklasse keine Spielmöglichkeit, kann er in einem anderen Verein ohne Wartefrist als Gast-spieler aufgenommen werden. Die Gastspielgenehmigung (GSpG) berechtigt grundsätzlich nur für eine Al-tersklasse; für die nächst höhere Altersklasse beim Gastverein (GV) berechtigt die GSpG nur dann, wenn der StV in dieser Altersklasse keine Mannschaft hat.

2 Die GSpG wird auf Antrag des Gastvereins für ein Jahr erteilt. Bei Rücktritt einer Mannschaft von den weiteren Verbandsspielen kann einem Juniorenspieler GSpR für einen dritten Verein erteilt werden. Das GSpR wird bei Zustimmung des Jugendleiters des ehemaligen GV ab dem Tag der Antrag-stellung, bei Nicht - Zustimmung 3 Monate nach Abmeldung der Mannschaft erteilt. Die Anträge sind gebührenpflichtig (€ 3,-). Ist das GSpR Kreis übergreifend, ist die Zustimmung des KJL des Stammver-eins erforderlich.

3 Die Anträge von Ziff. 2 müssen enthalten: die Namen des abgebenden Vereins (StV) und aufnehmenden Vereins (GV)

Name, Vorname, Geburtsdatum und Passnummer des GSp schriftliche Zustimmung des StV und bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters des GSp Antragsformular als Anlage 5

4 Die Anträge können bis Ende des laufenden Spieljahres vorgelegt werden. Wird kein weiterer Antrag gestellt, gilt die ursprüngliche Spielerlaubnis für den StV wieder. Eine Wartefrist besteht nicht.

5 Die Juniorenspieler spielen mit den Pässen ihres StV. Gastspielrecht und Dauer werden vom zuständigen KJL bzw. dem entsprechenden Sachbearbeiter auf der Rückseite des Passes eingetragen.

6 Gastspieler können mit Zustimmung des JL des GV in der nächsthöheren Al-tersklasse ihres SV eingesetzt werden. A-Junioren und B-Juniorinnen des ältesten Jahrgangs können unter Beachtung des § 16 nur in Seniorenmannschaften ihres Stammvereins eingesetzt werden, ohne dass das GSpR erlischt, wenn die Einverständniserklärung des GV-Jugendleiters vorliegt. Der Juniorenspielbetrieb darf nicht beeinträchtigt werden.

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7 Kehrt ein Juniorenspieler nach Beendigung des GSpR nicht zu seinem StV zu-rück, gelten die Bestimmungen über Vereinswechsel § 13 In diesem Fall oder bei einem Wechsel zu einem anderen Verein erlischt das GSpR an dem Tag, an dem sich der Juniorenspieler bei seinem Stammverein abgemeldet hat.

8 Gastspielgenehmigungen für Spieler aus anderen Landesverbänden erteilt der

VJL, wenn die Genehmigung des anderen Landesverbandes vorliegt. Hinweis:

Über die Anträge auf den dafür vorgesehenen Formularen entscheidet allein der Kreisjugendleiter oder dessen Vertreter. Bitte sorgen Sie dafür, dass bei Rundenbeginn ein gültiges GSpR vorliegt. Gast-spielrechte gelten nur für die laufende Spielsaison, also rechtzeitig verlängern lassen Achtung: Für den Einsatz als GSp ist das im Spielerpass vom Kreisjugendleiter oder dem zuständigen Sachbearbeiter eingetragene Datum für das GSpR maß-gebend, nicht das Einreichungsdatum.

II. Spielgemeinschaften (SG) (Ziff. 1 bis 8) 1 Zwei Vereine können bei A- bis C- Junioren bzw. B- und C-Juniorinnen pro

Altersklasse maximal zwei Mannschaften bilden. Gastspieler sind zugelassen. Bei D- bis F- Junioren bzw. D- Juniorinnen wird keine SG genehmigt. Es können auch Spieler der jeweils jüngeren Altersklasse der beteiligten Verei-ne eingesetzt werden. Die Vereinsnamen sind in Kurzform zu fassen, der feder-führende Verein ist zuerst zu nennen. Er ist auch für die Einhaltung der Satzung und Ordnungen verantwortlich.

2 Der Antrag zur Genehmigung einer SG ist vom federführenden Vereins jeweils vor Beginn einer Spielrunde zu stellen. Der Antrag ist gebührenpflichtig.

Anlage 6

3 Die Anträge müssen enthalten:

a) die Namen der beteiligten Vereine und des federführenden Vereins. b) die verbindliche Unterschrift der Vorsitzenden und der Jugendleiter.

4 Die Anträge für das folgende Spieljahr müssen von auf Verbandsebene spielen-den Mannschaften bis zum 1.7. von im Kreis spielenden Mannschaften bis zum 15.7. gestellt werden. Die Spielgemeinschaften gelten auf jeden Fall mit Ablauf des betreffenden Spieljahrs als aufgelöst.

Ausgabe 2005 Seite 26

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5 Die Juniorenspieler spielen mit Pässen ihres Vereins.

6 Mit Einverständnis der beteiligten Jugendleiter können die Juniorenspieler in der nächst höheren Altersklasse der SG eingesetzt werden. A-Junioren und B-Juniorinnen können unter Beachtung von § 16 nur in Seniorenmannschaften ih-res Vereins eingesetzt werden, ohne dass das Recht in der SG zu spielen er-lischt. Das Einverständnis des Jugendleiters der SG muss vorliegen.

Der Jugendspielbetrieb darf nicht beeinträchtigt werden.

7 Nach Beendigung einer SG nach einer Spielrunde kann zunächst der federfüh-rende Verein das Recht wahrnehmen, den Platz der SG einzunehmen. Bei Ver-zicht geht das Recht auf den Partner-Verein über. Verzichten beide, beginnen sie wieder in der untersten Spielklasse ihres Kreises.

8 Spielgemeinschaften können an den Verbandsspielen mit Auf- und Abstieg nur bis zur Landesliga teilnehmen.

Ausgabe 2005 Seite 27

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§ 16 Einsatz in Seniorenmannschaften (Ziff. 1 bis 4)

1 Spieler des ältesten A-Junioren-Jahrgangs und Spielerinnen des ältesten B- Juniorinnen – Jahrgangs können in Seniorenmannschaften eingesetzt wer-den. Spieler des jüngeren A-Junioren-Jahrgangs und Spielerinnen des jüngeren B-Juniorinnen –Jahrgangs können ab dem 18. bzw. 16. Lebensjahr ebenfalls in Seniorenmannschaften eingesetzt werden. In Ausnahmefällen besteht Spielerlaubnis für A- Junioren mit Vollendung des 17. Lebensjahres, wenn sie einer DFB- oder BFV- Auswahl angehören. Die Genehmigung hierfür kann nur vom VJL erteilt werden.

2 Für den Einsatz in Seniorenmannschaften muss folgendes erfüllt sein a) Einverständnis der Eltern

bei A -Junioren vor Vollendung des 18. Lebensjahres bei Juniorinnen generell

b) Einverständnis des Jugendleiters c) Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes. d) Bei Gastspielern und Spielgemeinschaften gilt § 15 JO Ziff 3

3 Das Juniorenspielrecht geht durch den Einsatz in Seniorenmannschaften nicht verloren.

4 Für Juniorenspieler, die in Seniorenmannschaften eingesetzt werden, gelten die Bestimmungen der Spielordnung (SpO)

§ 18 Pokalspiele

Es gelten die Bestimmungen des § 24 SpO. Richtlinien für Pokalspiele auf Kreisebene

Organisation Spielbetrieb auf Kreisebene / Pokalrunde Seite 37

§ 19 Hallenspiele

Hallenfußball – Meisterschaften werden auf Verbandsebene bei den C- und D- Junioren sowie bei den B- und C-Juniorinnen, auf Kreisebene nur bei den C- und D- Junioren durchgeführt. Die BFV – Hallenrichtlinien sind zu beachten. Sie sind in dieser Ausgabe auf Seite 58 ff

Ausgabe 2005 Seite 28

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§ 20 Freundschaftsspiele / Turniere (Ziff. 1 bis 4)

- Abschlüsse von Freundschaftsspielen und Turnieren sollen schriftlich vorge-nommen und bestätigt werden.

- Werden Spieler verschiedener Vereine eingesetzt, ist dies genehmigungs-pflichtig.

- Bei Spielen mit ausländischen Mannschaften ist die Genehmigung beim DFB über den BFV einzuholen. Bei Turnieren sind die Rahmenrichtlinien des DFB zu beachten.

- Freundschaftsspiele von A-Juniorenmannschaften mit Seniorenmannschaften sind erlaubt.

§ 21 Auswahlspiele (Ziff. 1 bis 4)

- Jeder Verein ist verpflichtet, Juniorenspieler für Auswahlspiele und sonstige Auswahlmaßnahmen abzustellen,

- Sie sind während der Maßnahme für ihren Verein nicht spielberechtigt. - Bei Absage ist eine Begründung an den BFV abzugeben. - Angesetzte Verbandspiele können unter Vorbehalt ausgetragen werden, je-

doch nicht Pokal- und Hallenspiele. Der Antrag muss spätestens zwei Tage vor dem Spiel schriftlich beim VJL vorliegen.

- Entscheidet ein Punktverlust aus einem unter Vorbehalt ausgetragenen Ver-bandsspiel über Meisterschaft oder Abstieg, ist nur der Verein berechtigt, ei-nen Antrag auf Spielwiederholung zu stellen, der den Vorbehalt ausgespro-chen hat.

§ 22 Schiedsrichter (Ziff. 1 bis 3)

Es sollen nur amtliche Schiedsrichter eingesetzt werden. Sie dürfen nicht abge-lehnt werden. Für die auf Kreisebene spielenden Mannschaften gilt an Stelle von § 20 Ziff. 5 SpO Folgendes: Tritt ein eingeteilter Schiedsrichter zum Spiel nicht an, haben sich die Vereine auf eine anwesende Person zu einigen, die das Spiel leitet. Stehen mehrere Per-sonen zur Verfügung, entscheidet das Los. Anwesende neutrale Schiedsrichter haben Vorrang. Die Spiele sind als Pflichtspiele durchzuführen und zu werten. Der leitende SR hat dies auf dem Spielbericht zu vermerken und die beiden Be-treuer haben durch ihre Unterschrift dies zu bestätigen. Sie sind in diesem Falle zur gegenseitigen Einsichtnahme in die Pässe berechtigt. Der Platzverein ist für die Einsendung des Spielberichts an die Spielleitung verantwortlich.

Ausgabe 2005 Seite 29

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§ 23 Spielfeld (Ziff. 1 bis 3)

Für die Spiele auf Verbandsebene gilt § 16 SpO, für die Spiele auf Kreisebene §16 Ziff. 1 und 2, sowie Ziffer 4 letzter Absatz Bei schlechten Platz- und Witterungsverhältnissen kann die zuständige Spiellei-tung die Spiele generell oder auf Antrag eines Vereins auch einzelne Spiele ab-setzen. Ein Juniorenspiel darf nicht durchgeführt werden, wenn zuvor ein Seniorenspiel wegen Unbespielbarkeit des Platzes vom Schiedsrichter abgesetzt wurde. Am jeweiligen Spieltag entscheidet am Spielort allein der Schiedsrichter über die Bespielbarkeit des Platzes

Anrufbeantworter für generelle Spielabsagen

Spielausschussvorsitzender Günter Seith.

Damit Fans, Spieler und Funktionäre jedoch rechtzeitig über generelle Absagen in-formiert werden können, wird der Badische Fußballverband wieder einen Anrufbe-antworter mit folgenden Nummern schalten:

(07 21) 40 90 46 16 und (07 21) 40 90 46 17 und zwar von freitags 17 Uhr bis sonntags "rund um die Uhr". Vermerkt sind allerdings nur generelle Absagen und keine Einzelabsetzungen.

Hinweis: Absetzen eines Seniorenspieltags gilt auch für Juniorenspiele

§ 24 Meldung von Spielergebnissen

Die Platzvereine sind verpflichtet, die Spielergebnisse der Pflichtspiele der Ju-nioren und Juniorinnen spätestens eine Stunde nach Spielende an die vom Ver-band genannte Stelle zu melden. Es kann gewählt werden aus…

INTERNET: Die Adresse lautet: www. DFBnet.org

01805-332638

0800-0332638 (diese Nummer ist aus dem Festnetz – kostenlos) 0621-43071234 (mit handy günstig)

Ausgabe 2005 Seite 30

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C Rechts- und Verfahrens-Ordnung (RVO) § 4 Bußgeldsachen (Verwaltungs- /Bußgeldbescheide Stb. 1 bis 11)

Bußgeldverstöße gehen direkt zum Bußgeldsachbearbeiter. Der Bußgeldsachbearbeiter gehört nicht zur Spruchkammer. Er arbeitet selbstän-dig. Legt ein Verein Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein, geht das Verfahren an die Kreisspruchkammer.

Bußgeldverstöße sind u.a….

- Nicht- oder verspätetes Absenden des Spielberichts. - Mangel am Platzaufbau. - Fehlen des Platzobmanns auf dem Spielberichtsbogen. - Fehlen eines Jugendbetreuers. - Unvollständiges oder fehlerhaftes Ausfüllen des Spielberichtsbogens. - Unentschuldigtes Fernbleiben von Pflichtsitzungen. - Vorenthaltung des Spielerpasses bei Vereinswechsel. - Spielen ohne Zustimmung bei Nichtmitgliedsvereinen des DFB, bei Spielverbot

und Vereinssperre. - Veranstaltung von Sportfesten oder Turnieren ohne Genehmigung. - Nichtanfordern von Schiedsrichtern bei Turnieren. - Unterlassen oder fehlerhafte Durchführung der Passkontrolle und unzulässige

Passrückgabe nach Feldverweis auf Dauer (Gilt auch für nicht amtliche Schieds-richter ohne SR-Prüfung).

§12 Strafarten (Spruchkammerurteile Stb. 12 - 37)

Als Strafarten sind vorgesehen… - Verweis - Geldstrafe an Vereine und Funktionäre ( nicht an Junioren/-innen-Spieler). - Spieler- / Vereinssperre. - Spielverlust, Punktabzug.. - Platzsperre bei Vernachlässigung der Platzaufsicht. - Ausschluss aus dem Verband.

Ausgabe 2005 Seite 31

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§ 13 Vorsperre

- Bei einem Feldverweis ist der Juniorenspieler /Juniorenspielerin ab sofort bis zur Entscheidung durch die Jugendkammer für alle Spiele gesperrt.

- Juniorenspieler gelten auch als gesperrt, wenn der Spielerpass nicht eingezo-gen wurde oder vom Schiedsrichter nicht einbehalten werden konnte.

- Zusätzlich kann der/die Juniorenspieler/ -in, auch wenn kein Feldverweis auf Dauer (FAD) vom Schiedsrichter ausgesprochen wurde, bei groben Unsport-lichkeiten durch die Kammer per Beschluss bis zur Urteilsverkündung vorge-sperrt werden.

§ 15 Einleitung eines Verfahrens

- …erfolgt durch Anzeige (§ 16a) oder Einspruch (§ 16b). Anzeigen oder Ein-sprüche müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen.

§ 16 a Anzeige…

- Einträge auf dem Spielberichtsbogen durch den Schiedsrichter bei sportwidri-ger Handlung über die Spielleitung.

- schriftliche Mitteilung der Spielleitung oder des Bußgeldbeauftragten wegen Vorfällen im Zusammenhang mit einem Spiel.

Frist : Ab Tag nach dem Spiel drei Monate

- Verstöße gegen Satzung und Ordnungen.( zum Beispiel unsportliches Verhal-ten vor, während oder nach einem Spiel).

- Anzeige der Vereine oder seiner Mitglieder über Ereignisse, die nicht unmit-telbar im Zusammenhang mit dem Spiel stehen.

- Anonyme Anzeigen werden nicht verfolgt. Frist: Ab Tag nach der Kenntnisnahme ein Jahr

§ 16 b Einspruch (ehemals Protest )

- Mit dem Einspruch kann die Wertung eines Pflichtspiels angefochten werden. - Einspruchsgründe sind: - Fehlendes Teilnahmerecht eines Spielers. - Regelverstoß des Schiedsrichters. - Besondere das Spiel beeinflussende Vorfälle.

Frist: Ab Tag nach dem Spiel 10 Tage

- Im E-, F-Junioren und D-Juniorinnen - Spielbetrieb sind Einsprüche ausge-schlossen.

Ausgabe 2005 Seite 32

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§ 18 Anhörung von Betroffenen

Wurde der Jugendkammer von der Spielleitung eine Anzeige zugeleitet, erfolgt zunächst eine Anhörung der Betroffenen. Bei einem Feldverweis (FAD) ist das Rechtsorgan nicht zur Anhörung verpflichtet. Der Betroffene hat generell in-nerhalb einer Frist von 3 Tagen Gelegenheit, sich zu den Vorgängen zu äußern. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Stellungnahme, so wird das Urteil nach dem im Spielbericht geschilderten Sachverhalt erstellt. Fristverlängerungen sind in Ausnahmefällen möglich. Später eingehende Stel-lungnahmen können nicht mehr berücksichtigt werden.

§ 23 Rechtsmittel

Ein Verein kann gegen ein ausgesprochenes Urteil bis 10 Tage nach Erhalt Rechtmittel einlegen. Dies sind … Beschwerde ( nach § 24 RVO) - gebührenpflichtig Berufung ( nach § 25 RVO) – Gebühr bei Jugendkammer: 25 €

Frist: nach Bekanntgabe des Urteils 10 Tage

§ 36 Gnadenrecht (Ziff. 2 bis 6 )

2 Gnadengesuche sind bei dem Rechtsorgan einzureichen, das die letzte Ent-scheidung gefällt hat.

3 Eine Begnadigung ist frühestens nach der Hälfe der ausgesprochenen Strafe möglich. Mindestsperren dürfen auf dem Gnadenwege weder erlassen noch gemindert werden. Zusätzliche Spiele - z.B. Wochentagsspiele - können be-rücksichtigt werden.

4 Das Gnadenrecht erstreckt sich nicht auf Wartefristen bei Vereinswechsel oder bei Spielverlusterklärung.

5 Zuständig für die Entscheidung über Gnadengesuch ist der Präsident.

6 Gebühr für Gnadengesuch beträgt 20 €

Ausgabe 2005 Seite 33

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Hinweis der Jugendkammer HD zu Spielrecht / Passvorlage

1 Passanforderung liegt nicht oder für einen anderen Verein vor

Besteht kein Spielrecht. Folge: Anzeige bei der Jugendkammer und Einleitung ei-nes Verfahrens .

2 Spielrecht besteht ab wann – für welchen Verein

Bestätigt die Passstelle, dass zum Zeitpunkt des Verbandspieles Spielrecht für den Spieler bestand, dann wird die Spielleitung wie folgt handeln. Es erfolgt keine Mitteilung an die Bußgeldstelle. Kann der Spieler im nächsten Spiel erneut keinen Spielerpass vorlegen, erfolgt Meldung an die Bußgeldstelle.

3 Pass wurde wann dem Verein zugesandt

Die Spielleitung geht davon aus, dass der gültige Spielerpass beim nächsten statt-findenden Verbandsspiel vorgelegt wird, sofern der betreffende Spieler gemäß Ein-tragung im Spielberichtsbogen daran teilgenommen hat. Entspricht der Spielerpass ganz oder teilweise nicht § 9, Ziff. 2, SpO, so ist dieser ungültig. Ein Verfahren bei der JK gemäß Stb 13 RVO wird eingeleitet, wenn sich der Spieler nicht auf der Rückseite des Spielberichtsbogens durch einen Lichtbildausweis ausgewiesen hat und der Betreuer dies mit Unterschrift bestätigt. Das Spielrecht als Gastspieler gemäß § 15 Jugendordnung (JO) setzt voraus, dass Gastspielrecht ab dem Zeitpunkt beim zuständigen Sachbearbeiter des Kreisju-gendausschusses beantragt wurde und genehmigt ist. Die Überprüfung, ob das Gastspielrecht erteilt und ab wann es erteilt wurde, wird durch die Spielleitung /Jugendkammer vorgenommen.

Fallbeispiele: Spieltag

Spielrecht ab Passzustellung 1. Vorlage Maßnahme

Sa.10.10. Sa. 10.10. Do. 08.10. 17.10. keine Sa. 10.10. Sa. 10.10. Do. 15.10. 24.10. keine Sa.10.10. Mo.12.10. Do.08.10. Stb 13 RVO (Spielverlust und

Geldstrafe)

Durch die vorstehend geschilderte Vorgehensweise will der Kreisjugendausschuss den Vereinen gerade in den ersten Wochen einer Verbandsrunde entgegenkommen, da die Bearbeitung der Spielgenehmigungsanträge seitens der Passstelle des BFV sich am Beginn einer Spielrunde stark verzögert.

Ausgabe 2005 Seite 34

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Organisation des Spielbetriebs auf Kreisebene A Allgemeiner Spielbetrieb a) Spielsystem

A - bis C-Junioren spielen in Kreisligen und Kreisstaffeln. Die Auf- und Abstiegsregelung wird vor jeder Runde neu festgelegt.

Die D- Junioren spielen eine Qualifikationsrunde. Erster und Zweiter einer Gruppe nach Beendigung der Gruppenspiele steigen in die Kreisliga auf. Die restlichen Mannschaften werden in Kreisstaffeln eingeteilt.

E-Junioren spielen zunächst eine einfache Runde. Danach erfolgt Neueinteilung nach Platzierung.

Die Einteilung und Planung des Spielbetriebs der F-Junioren und Bambini erfolgt durch den F-Junioren-Staffelleiter und den Freizeitbeauftragten.

Richtlinien für Kleinfeldspiele Seite 45 ff b) Auf und Abstieg in den Kreisligen A - bis C- Junioren

Erhält die Spielleitung von den in der Kreisliga spielenden Vereinen innerhalb von 10 Tagen nach dem letzten Verbandsspiel keine Mitteilung, so wird davon ausge-gangen, dass der Verein auch in der nächsten Spielrunde in der Kreisliga spielt.

§ 9 Ziff. 10 JO

1 Verzichtet ein Meister innerhalb von 10 Tagen nach dem letzten Verbandsspiel auf den Aufstieg, geht das Aufstiegsrecht auf den nächst platzierten Verein der Tabelle über, höchstens jedoch auf den Viertplatzierten. Sollte dieser auf den Aufstieg verzichten, erfolgt ein verminderter Abstieg aus der betreffenden Liga. Bei Verzicht des Meisters beträgt die Frist für alle Nächstplatzierten ebenfalls 10 Tage. Sie beginnt mit der Bekanntmachung des Verzichts des Meisters. Bei den D -Junioren werden wie bisher eine Qualifikationsrunde und eine Haupt-runde durchgeführt. Die Ermittlung des Kreismeisters wird vor Rundenbeginn bekannt gegeben.

2 Mannschaften, die neu zu den Verbandsspielen gemeldet werden, beginnen grund-

sätzlich in der Kreisstaffel. Dasselbe gilt für Mannschaften, die den Spielbetrieb wieder aufnehmen.

Ausgabe 2005 Seite 35

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c) Termingestaltung

Im Fußballkreis Heidelberg findet jährlich mindestens eine Pflichtsitzung statt.

Derzeitige Regelung der Erstellung der Spielpläne: Die Vereine erhalten vorab einen Entwurf über den von der Spielleitung erstellten Plan. Die Vereine können danach - mit Zustimmung des Spielpartners- einzelne Spiele verlegen. Die Verlegung muss schriftlich festgehalten und bei der Spiellei-tung beantragt werden. Zur Vorlage eines verlegten Spiels bei der Spielleitung ist eine Frist einzuhalten; sie wird den Vereinen beim Versand der vorläufigen Spiel-pläne mitgeteilt. Die innerhalb dieser Frist vorgelegten Verlegungsanträge sind gebührenfrei. Später eingehende Spielverlegungsanträge sind gebührenpflichtig.

d) Antrag auf Spielverlegung

Spielverlegungsanträge sind generell an den Spielleiter des KJA zu richten. (Formular Anlage 7). Verlegungsanträge müssen mindestens 10 Tage vor Spieltermin schriftlich der Spielleitung vorliegen. Der Spielverlegung müssen Gegner und die Spielleitung zustimmen, ansonsten gilt der alte Spieltermin.

Ausgabe 2005 Seite 36

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B Pokalrunde auf Kreisebene Allgemeines:

Die Meldung zur Pokalrunde ist freiwillig. Alle Spiele der Pokalrunde sind Pflicht-spiele. Vereine ab Landesliga aufwärts dürfen an den Spielen zum Kreispokal nicht teilneh-men. An der Pokalrunde können nur Einser - Mannschaften teilnehmen, die auf Kreisebene spielen. Spielt die Einser-Mannschaft einer Altersklasse auf Verbandsebene, ist auch die Zweier- Mannschaft, sofern sie auf Kreisebene spielt, zum Kreispokal zugelassen. Kreisstaffelmannschaften haben gegenüber Kreisligamannschaften Heimrecht.

Bestimmungen Im Einzelnen gelten folgende Bestimmungen:

1. Kann ein Verein sein Heimrecht nicht wahrnehmen, so findet das Spiel auf dem

Platz des Gegners statt.

2. Verlegungen sind nur nach § 8 SpO möglich.

3. Bei fehlenden Spielerpässen gilt § 12 Ziff. 1 Abs. 4 JO 4. Sollte es sich nachträglich herausstellen, dass Spieler ohne gültige Spielerlaubnis

eingesetzt worden sind, so wird ein gewonnenes Spiel als verloren gewertet. Über die Wertung der bisher ausgetragenen Spiele des betroffenen Vereins entscheidet die Jugendkammer.

5. Hier nicht aufgeführte Bestimmungen sind aus den Satzungen und Ordnungen des

Badischen Fußballverbandes zu entnehmen.

Ausgabe 2005 Seite 37

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Ausweise für Jugendleiter und stellv. Jugendleiter

Jugendleiter und deren Stellvertreter können beim Kreis einen Ausweis beantragen, der zum freien Eintritt bei allen Spielen auf Kreisebene berechtigt. Die Ausweise wer-den auf Antrag ausgestellt. Der Antrag ist zu stellen an den Sachbearbeiter für Ausweise im KJA: Elmar Waibel 69214 Eppelheim Tel.: 06221-764672; fax: 06221-764624 Beantragung / Ausstellung der Ausweise

Jeder Jugendleiter kann für sich und seinen Stellvertreter einen Ausweis beantragen. Voraussetzung: Die Jugendabteilung ist nachweislich am Jugendspielbetrieb betei-ligt. Ein entsprechendes Formular, um die Ausweise für den Jugendleiter bzw. seinen Stell-vertreter zu beantragen, finden Sie in dieser Ausgabe als Anlage 13

Bei Neuausstellung ist dem Antrag des Jugendleiterausweises ein Lichtbild beizufü-gen. Der Ausweis für den stellv. Jugendleiter wird ohne Lichtbild ausgestellt und gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild. Ausgestellte Ausweise können jährlich verlängert werden. Bei personellem Wechsel in der Jugendabteilung sind die Ausweise der/des Vorgänger(s) unaufgefordert an die Adresse des Sachbearbeiters zurückzusenden. Ohne Rückgabe der alten Ausweise erfolgt keine Neuausstellung.

Dem Antrag ist ein adressierter und frankierter Rückantwort – Briefumschlag beizufügen. Fehlt letzteres, bleiben entsprechende Anträge zum Abholen liegen oder sie werden portofrei auf Kosten des Empfängers zugesandt.

Ausgabe 2005 Seite 38

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R i c h t l i n i e n des V e r b a n d e s

„Feld – Fußballturniere der Jugend“ Die Turniere der F – bis A –Junioren bzw. D – bis B-Juniorinnen sind genehmigungs-pflichtig. Anträge sind beim zuständigen Sacharbeiter des KJA unter Verwendung des Vordrucks ( Anlage 5) einzureichen. Zuständiger Sachbearbeiter (Zur Zeit Hans-Jörg Egner: Adresse und Telefon siehe Anschriftenverzeichnis erw. Kreisjugendausschuss Seite 4) Wie wird ein Turnier beantragt?

– erforderliche Unterlagen - Vollständig ausgefüllter „Antrag auf Genehmigung. Stichtag für die Antragstellung ist 1. Januar. Nach der Veranstaltung nicht vergessen! Die Spielberichtsbögen mit dem abschlie-ßenden Turnierbericht sind unverzüglich an den Sachbearbeiter des KJA zu senden. Antragsfristen

Antrag: „vorläufige Genehmigung“ 6 Wochen vor Turnierbeginn. Sofern mit diesem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bereits eingereicht werden, ersetzt er die end-gültige Genehmigung.

Antrag: „endgültige Genehmigung“ 4 Wochen vor Turnierbeginn. Nach Eingang aller Unterlagen wird diese innerhalb von 10 Tagen nach Antragstellung erteilt. Er enthält – wenn notwendig – einen Hinweis auf Änderungen, die dann vom Veranstalter nachge-reicht werden müssen.

Ausgabe 2005 Seite 39

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1 Turnierart

Zuständigkeit a) Internationale Turniere Beteiligung von mindestens einer ausländischen

Mannschaft erforderlich. Die Zahl der ausländi-schen Mannschaften sollte nach Möglichkeit 50 % der Gesamtteilnehmer nicht übersteigen.

DFB über den Kreis + BFV

b) Nationale Turniere Beteiligung von mindestens einer Mannschaft aus einem anderen Landesverband.

Kreis

c) Allgemeine Turniere Nur Mannschaften aus dem gleichen Landesverband

Kreis

2 Spielmodus / Spielwertung

2.1 Spielmodus

a) Punktesystem b) Pokalsystem: nicht zu empfehlen

Maßgebend hierfür sind unter Berücksichtigung sowohl der Anzahl der teilneh-menden Mannschaften als auch der zur Verfügung stehenden Spielplätzen die Spielausschreibungen des Veranstalters. Es sollten mindestens 8 Mannschaften an einem Turnier teilnehmen.

2.2 Spielwertung

Punktesystem: Sieg = 3 Punkte ; Unentschieden = 1 Punkt

Bei Punktgleichheit entscheidet die Tordifferenz. Ist auch diese gleich, so wird der Sieger durch 11m/9m - Schießen ermittelt. ( SpO § 6 Ziff. 4)

Endspiele können verlängert werden. Einzelheiten regelt Punkt 4

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3 Spielberechtigung – Spielberichte

Spielberechtigt sind nur Spieler, die Spielrecht für den teilnehmenden Verein haben. Spieler mit deutscher Spielberechtigung müssen sich mit ihrem Spielerpass, Spieler mit ausländischer Spielberechtigung können sich mit ihrem Reisepass bzw. Personalausweis mit Lichtbild, sofern keine Spielerpässe vorliegen, aus-weisen. Für jede Mannschaft ist ein Spielberichtsbogen auszufüllen. Der Ausrichter haf-tet für die ordnungsgemäße Abgabe und Berichterstattung, auch bezüglich zu meldender Vergehen (Feldverweise, Nichtantreten etc).

4 Spielzeit

Als verkürzte Spielzeit pro Spiel ist zulässig.

A-Junioren 15 Min; B-Junioren 15 Min; C-Junioren 15 Min D-Junioren 10 Min; E-Junioren 10 Min; F-Junioren 10 Min

Keine Mannschaft darf an einem Turniertag mit allen ihren Spielen die doppelte Spielzeit der jeweiligen Altersklasse überschreiten (einschließlich Verlänge-rung). Junioren: A:180 B: 160; C: 140; D 120; E:100; F 80 Min Juniorinnen: B: 160 ; C: 140 ; D: 120 Min

5 Spielfeld – Tore – Kleinfeldspiele

Es gelten die Richtlinien des BFV für 11er und 7er Mannschaften.

6 Schiedsrichter

Für die Leitung der Turnierspiele sind grundsätzlich amtliche Schiedsrichter bei der zuständigen SR-Verteilerstelle anzufordern. Die Vereine haben dabei die Möglichkeit, dort ihre eigenen Vereinsschiedsrichter einteilen zu lassen. An-spruch darauf besteht jedoch nicht.

7 Siegerpreise

Die Siegerpreise sollen dem Charakter einer Jugendveranstaltung angepasst sein.

Ausgabe 2005 Seite 41

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8 Rahmenprogramm

Bei Veranstaltungen von Jugendfußballturnieren ist besonderer Wert auf persön-liche Begegnungen aller Teilnehmer zu legen. Anzustreben sind Empfänge bei den zuständigen Behörden sowie Besichtigungen von Betrieben, Besuch von kul-turellen Einrichtungen und Ausflüge. Dies ist wichtig für die Bezuschussung durch die Landesverbände, Stadt- und Kreisbehörde etc.

9 Werbung

Die Werbung für Turniere und Veranstaltungen hat sportlichen Gesichtspunkten zu entsprechen. (Jugendschutzgesetz beachten).

10 Überwachung

Sämtliche Turniere stehen unter der Aufsicht des KJA

11 Sonstiges

Bezüglich der Veranstaltung von Hallenturnieren wird ergänzend auf die jeweils aktuellen „Hallenrichtlinien für den Junioren- und Seniorenbereich“ innerhalb des BFV hingewiesen. ( Seite 58 ff )

Ausgabe 2005 Seite 42

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E-Junioren - Spielbetrieb

Um Spielerinnen und Spielern der E-Junioren (U 9/U10) altersgerechte Spielmöglich-keiten zu eröffnen, gilt ab der Saison 2002/03 das nachfolgende Spielsystem. Zu be-rücksichtigen sind hierbei auch die Richtlinien für Kleinfeldspiele im Nachwuchsbe-reich mit den dabei festgelegten Spielfeldgrößen. ( Skizzen Seite 49/50)

Spielmodus

Bei den E-Junioren wird der Spielbetrieb mit kleinen Staffeln und einer geringen An-zahl von Begegnungen durchgeführt. Es werden keine Staffel- und demzufolge auch keine Kreismeister ausgespielt. Der Spielbetrieb teilt sich in zwei getrennte Runden – Herbst- und Frühjahrsrunde - auf. Die Staffeleinteilung im Herbst erfolgt nach geo-graphischen Gesichtspunkten, die Einteilung im Frühjahr nach dem Leistungsstand der Herbstrunde. Sowohl in der Herbst- als auch in der Frühjahrsrunde sollten keine zwei Mannschaften eines Vereins in einer Staffel eingeteilt werden.

Austragung der Spiele und Staffelstärke

Die Begegnungen aller Staffeln, sowohl im Herbst als auch im Frühjahr, werden in einer einfachen Punkterunde durchgeführt. Dies bedeutet, dass jede Mannschaft die gleiche Anzahl von Heim- und Auswärtsspielen besitzt. Aus diesem Grund muss die Staffelstärke eine ungerade Zahl (fünf oder sieben) aufweisen. Je nach Mannschafts-meldungen ist auch die Staffelbildung mit geraden Zahlen in Ausnahmefällen mög-lich.

Zeitraum und Einteilung der Herbstrunde

Die Herbstrunde nach geographischer Einteilung beginnt frühestens in der zweiten Septemberhälfte und endet spätestens in der ersten Novemberhälfte. Die Zweier- und eventuell Dreier-Mannschaften eines Vereins können getrennt von den Einser-Mannschaften eingeteilt werden. Es sollte versucht werden, dass möglichst viele Einser- und Zweier- bzw. Dreier-Mannschaften mit den gleichen Vereinen in getrennten Staffeln vorgesehen werden, damit eine Durchführung Heim- und Aus-wärtsspiele gleichzeitig erfolgen kann.

Ausgabe 2005 Seite 43

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Platzierungskriterien der Herbstrunde

Damit keine Entscheidungsspiele bei Punktgleichheit nach Beendigung der Herbst-runde durchgeführt werden müssen (Tordifferenz zählt im Juniorenbereich nicht), gel-ten als erstes Kriterium bei der Einteilung der Frühjahrsrunde bei dieser Situation geographische Gesichtspunkte.

Zeitraum und Einteilung der Frühjahrsrunde

Die Frühjahrsrunde, deren Staffeleinteilung nach dem Leistungsstand der Herbstrunde vorgenommen wird, beginnt frühestens in der zweiten Märzhälfte und kann bis Ende Juni andauern. Maßgebend für die Einteilung sind die vorausgehenden Platzierungen der Herbstrun-de. Hierbei sollte versucht werden, dass alle Erst-, Zweit- und Dritt-Platzierten der Einser-Mannschaften in verschiedenen Staffeln eingeteilt werden. Das gleiche sollte auch für die Zweier-Mannschaften (falls möglich aufgrund der Staffelanzahl) gelten. Ob Einser-, Zweier- oder Dreier-Mannschaften in der Frühjahrsrunde in gemischten Staffeln spielen, obliegt den jeweiligen Kreisen nach den vorhandenen Gegebenheiten.

Ergebnisse und Tabellen

Von beiden Runden im Herbst und im Frühjahr werden Tabellen erstellt, die veröf-fentlicht werden können. Mit Beendigung der Frühjahrsrunde ist der Wettbewerb der E- Junioren abgeschlos-sen. Für die Erstplatzierten gibt es keine Endrunde um den Kreismeister.

Hallenrunde

Bei den E-Junioren wird kein Hallenmeister in analoger Fortsetzung der Feldspiele ermittelt. Es wird lediglich eine reine Hallenspielrunde auf Kreisebene absolviert, die an die organisatorischen Vorgaben auf dem Feld angeglichen werden kann. Bei den Hallenspielen sind die Bestimmungen des Sonn- und Feiertaggesetzes einzuhalten. Bei Spielen an Samstagen dürfen diese nicht vor 09.30 Uhr beginnen.

Ausgabe 2005 Seite 44

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Kleinfeldspiele im Nachwuchsbereich

Diese Richtlinien beziehen sich auf die Altersklassen A- bis F- Junioren. Für die Al-tersklasse Bambini sind besondere Richtlinien erlassen. 1. Spielfeld Die Spiele werden auf folgenden Spielfeldern durchgeführt D-Junioren 11-er- Mannschaften

Toraus Seitenaus von 5-Meter-Linie zu 5-Meter-Linie

verlängerte 5-Meter-Linien Beide Seitenauslinien

B- und C-Juniorinnen 9-er-Mannschaften

Toraus Seitenaus von 16-Meter-Linie zu 16-Meter-Linie

verlängerte 16-Meter-Linien Beide Seitenauslinien

A- bis C- Junioren und C- Juniorinnen 7-er-Mannschaften

Toraus Seitenaus ca. 68 x 50 m

beide Seitenauslinien Mittellinie und eine Torauslinie

D- Junioren und D- Juniorinnen 7-er Mannschaften

Toraus Seitenaus ca. 68 x35 m

beide Seitenauslinien * beidseitig verlängerte Strafraumlinie und Mittellinie

E- Junioren 7-er - Mannschaften

Toraus Seitenaus

* verl. kurze Strafraumlinie und Seitenauslinie * einseitig verl. lange Strafraumlinie und Mittellinie oder Feld entlang einer Seitenauslinie

F- Junioren 7-er-Mannschaften

Toraus Seitenaus ca. 40 x 30 m

* beide verl. kurze Strafraumlinien * lange Strafraumlinien und Mittellinie oder Feld entlang einer Seitenlinie

B- bis E- Juniorinnen 5- gegen -5 (bei Spielta-gen)

B u. C: ca. 50 x 30 D u. E: ca. 40 x 30 m

möglichst Seitenaus- und Toraus – linien und /oder Mittellinie nutzen

F- Junioren 4 –gegen- 4

ca. 20 x 30 m möglichst Seitenaus- und Toraus – linien und /oder Mittellinie nutzen

*) Diese Empfehlungen haben nur Gültigkeit, wenn der Sportplatz Idealmaße (105 x 68 m) besitzt; ansonsten müssen die genannten Maße beachtet werden. Zur Verdeutlichung dienen die beigefügten Spielfeldzeichnungen. Die Spielfeldbe-grenzungen bzw. Tor- oder Strafraummarkierungen können durch Linien, unterbro-chene Linien oder Markierungskegel gekennzeichnet werden.

Ausgabe 2005 Seite 45

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2 Tore Bei den 7er, 9er und 11er-Mannschaften wird generell auf Kleinfeld- Fußballtore (5 x 2 m) gespielt. Bei 5 gegen 5 können Kleinfeldtore (5 x 2 m) Handballtore (3 x 2 m) sowie Stangentore, bei 4-gegen-4 Spielen Stangen-, Hüttchen- oder Minitore ver-wendet werden. Es wird generell auf Kleinfeld-Fußballtore (5 x 2 m) gespielt. 3 Strafraum Die Maße des Strafraums bei den D-Junioren-11er-Mannschaften betragen 40 x 11 m (Rest des Sechzehnmeterraums beim Großfeld). Bei den 9-gegen-9 - und 7-gegen-7 - Spielen sind die Maße des Strafraumes 25 x 10 m. Bei den 5-gegen-5- Spie-len kann, bei 4-gegen-4 -Spielen soll auf einen Strafraum verzichtet werden. Der Tor-raum wird in allen Fällen nicht gekennzeichnet. 4 Bälle Bei den Kleinfeldern kommen folgende Bälle zum Einsatz: A- bis C-Junioren und B-Juniorinnen Normalbälle: 410 – 450 g, Größe 5 D- Junioren und C- Juniorinnen Leichtbälle: ca. 350 g, Größe 5 E- und F-Junioren/Juniorinnen sowie D-Juniorinnen Super-Leichtbälle ca. 290 g Größe 4/5 5 Spieler

- Bei den D-Junioren - 11er Mannschaften gelten bzgl. der Spielerzahl und der Auswechselungen die gleichen Bestimmungen wie für alle anderen 11er - Mannschaften.

- Bei den 9-gegen-9-Spielen der B- und C- Juniorinnen besteht eine Mannschaft aus höchstens neun Spielerinnen - einschließlich der Torhüterin.

- Bei den 7-gegen-7-Spielen der A- bis D- Junioren sowie der B- bis D- Juniorin-nen besteht eine Mannschaft aus höchstens sieben Spielern bzw. Spielerinnen - einschließlich des Torhüters / der Torhüterin. Bei den F- Junioren und jünger dürfen beliebig viele Spieler in einer Spielpause eingewechselt werden. Ab den E- bis A- Junioren bzw. den D- bis B- Juniorinnen ist die Höchstzahl der in einem Spiel einsetzbaren Spieler/innen bei 7er-Mannschaften auf zwölf, bei 9er-Mannschaften auf 14 begrenzt. Für die Auswechslung gilt § 14 JO/BFV (mehrmaliges Auswechseln von bis zu fünf Spieler/innen ist möglich).

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Für den Einsatz von Spielern und Spielerinnen einer oberen Mannschaft in einer unteren Mannschaft gilt § 9, Ziff. 14 JO/BFV (max. ein/e Spieler/in bei 7er-Mannschaften bzw. zwei Spieler/innen bei 9er-Mannschaften). Bei Spielbeginn müssen bei 7er-Mannschaften mindestens fünf, bei 9er-Mannschaften mindestens sieben Spieler/innen antreten.

6 Spieldauer

Die Spieldauer richtet sich nach § 10 JO/BFV

7 Zuspiel zum eigenen Torwart.

Die so genannte „Rückpassregel“ hat für die E- und F-Junioren sowie für alle 4-gegen-4 und 5-gegen- 5-Spiele keine Gültigkeit.

8 Freistoß

Die Durchführung der Freistöße richtet sich nach Regel 13 der DFB- Fußballre-geln (es gibt direkte und indirekte Freistöße). Der Abstand der Gegenspieler vom Ball beträgt mit Ausnahme der 11er-Mannschaften der D- Junioren und der 9er-Mannschaften der B-Juniorinnen mindestens 5 m. Bei den E-Junioren und jünger gibt es nur indirekte Freistöße.

9 Strafstoß

In Abweichung von Regel 14 der DFB -Fußballregeln (Strafstoßmarke 11 m vom Tor entfernt) ist die Strafstoßmarke bei Spielen mit 7er, 9er und 11er-Kleinfeldmannschaften 9 m vom Tor entfernt.

10 Abstoß

Der Abstoß wird innerhalb des Strafraums ausgeführt. Bei den E-und F- Junio-ren kann der Abstoß auch aus der Hand als Abwurf erfolgen.

11 Eckstoß

Die Eckstöße werden bei den D-Junioren 11er-Mannschaften und B-Juniorinnen-9er-Mannschaften vom Schnittpunkt der Torauslinie und der ur-sprünglichen Sechzehnmeterlinie beim Großfeld ausgeführt. Bei den restlichen Kategorien erfolgt die Ausführung generell vom Schnittpunkt der Toraus- und der Seitenauslinie des unter Ziff.1 beschriebenen Kleinspielfeldes.

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12 Einwurf

Bei den E-Junioren erhält der/die Spieler/in die Möglichkeit, den Einwurf nach einer Erklärung durch den Spielleiter (SR) zu wiederholen. Bei den F-Junioren wird der falsche Einwurf (Regel 15, DFB, Ausführung des Einwurfs) nicht ge-ahndet.

13 Abseits

Die Abseitsregel ist mit Ausnahme der D-Junioren -11er-Mannschaften und B-Juniorinnen-9er-Mannschaften aufgehoben.

14 Verwarnung der Spieler/innen

Bei den E- und F- Junioren wird auf das Zeigen der gelben bzw. roten Karte verzichtet. Die Verwarnung eines/einer Spielers/Spielerin wird durch ein Er-mahnen bzw. eine Zeitstrafe von fünf Minuten ersetzt. Feldverweise sollen bei diesen beiden Altersklassen nur bei groben Unsportlichkeiten und Tätlichkeiten, aber grundsätzlich nicht bei technischen Wiederholungsvergehen ausgespro-chen Werden.

15 Passkontrolle / Pflichten des Platzvereins

Die Passkontrolle erfolgt durch den Schiedsrichter (bzw. den Spielleiter des Platzvereins). Bei Spielen ohne einen vom Verband oder Kreis eingeteilten Schiedsrichter einigen sich die beiden Vereine auf einen neutralen Schiedsrich-ter. Sollte keine Einigung zustande kommen, muss der Schiedsrichter vom Platzverein gestellt werden. Der Platzverein ist weiterhin verpflichtet, den Spielberichtsbogen an den zuständigen Spielleiter zu senden.

16 Sicherheitsbestimmungen

Zur Vermeidung von Unfällen sind Kleinfeldtore so im Boden zu verankern o-der an Geländern zu befestigen, dass ein Umfallen der Tore in jedem Fall aus-geschlossen werden kann.

17 Verstöße

Verstöße gegen diese Richtlinien werden in analoger Anwendung an Stb. 20 der Rechts- und Verfahrensordnung geahndet.

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KJA Heidelberg

Ausga

68 m 105 m

D-Junioren-Spielfeld (von Fünf-Meter-Raum zum Fünf-Meter-Raum)

11 gegen 11

A – C-Junioren sowie B- und C- Juniorinnen

ca. 68 m lang und ca. 50 m breit

7 gegen 7

B- und C-Juniorinnen (von 16-Meter-Linie zu 16-Meter-Linie)

C

D- Junioren/ innen –Spielfeld

a. 68 m lang und 35 mbreit

7 gegen 7

be 2005 Seite 49

9 gegen 9

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E- Junioren (ca. 55 x 35)

m 7-gegen-7

Gilt nur bei Standard-platzgröße

n

F- Junioren ca. (40 x 35)m

7-gegen-7

Vorschlag bei Parallelspiele

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Gilt nur bei Stan-dardplatzgröße

Vorschlag bei Parallelspielen

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Bambini - Spielbetrieb

Präambel

Der Verbandsvorstand des Badischen Fußballverbandes beschloss folgende Richtli-nien, um zu gewährleisten, dass die Fußballspiele der jüngsten aktiven Kinder in Fuß-ballvereinen nach kindgerechten und möglichst einheitlichen Regeln und Bestimmun-gen durchgeführt werden.

Die Richtlinien verfolgen vor allem zwei Grundsätze:

Die Regeln müssen sich an den körperlichen und geistigen Voraussetzungen der Kinder orientieren und dürfen nicht direkt aus dem Erwachsenen-Fußball über-nommen werden.

Die Regeln und Durchführungsbestimmungen sollen flexibel bleiben, d.h. sie müssen sich innerhalb eines bestimmten Rahmens den jeweiligen örtlichen Vor-aussetzungen anpassen können.

1 Personengruppe und Teilnahmeberechtigung

Bambini sind Mädchen und Jungen zwischen drei und sechs Jahren, die noch nicht in die Schule gehen. Bei Fußballspielen im Rahmen von Spielfesten oder bei Freundschaftsspielen dürfen ausschließlich Bambini teilnehmen. Bei den anderen Spielen im Rahmenprogramm von Spielfesten dürfen Kinder jeden Alters teilnehmen.

2 Spielfest und Freundschaftsspiel

Bei einem Spielfest nehmen mehr als 2 Mannschaften teil, die neben den Fußballspie-len auch Geschicklichkeitsspiele bestreiten. Beide Aktivitäten müssen gleichzeitig angeboten und auch durchgeführt werden. Bei einem Spielfest in der Halle sollen alle Spielangebote auf dem Spielfeld stattfinden. Ein Spielfest darf nicht in Turnierform ausgespielt werden. Bei einem Freundschaftsspiel spielen zwei Mannschaften ohne Punkt- und Torwer-tung gegeneinander Fußball. In einer Saison sollen nicht mehr als 10 Freundschafts-spiele durchgeführt werden. Fußballspiele bei Spielfesten werden nicht mitgezählt. Eine Spielrunde im Sinne eines Meisterschaftsspielbetriebes darf nicht ausgespielt werden.

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3 Durchführung und Spielleitung

Spielfeste mit dem Veranstaltungsprogramm müssen vom Freizeitbeauftragten des jeweiligen Kreises genehmigt werden. Die Genehmigung ist gebührenfrei. Startgelder dürfen nicht erhoben werden. Bei Spielfesten übernimmt der Veranstalter (Verein, Kreis, Verband) die Spielleitung der Fußball- bzw. Geschicklichkeitsspiele. Die Betreuung der Fußball- und Geschicklichkeitsspiele liegt in der Verantwortung des gastgebenden Vereins. Der gastgebende Verein ist hierbei insbesondere verpflich-tet, auf die Beachtung des Fairplay– Gedankens bei den Bambini, den Übungsleitern, Helfern, Familienangehörigen und Zuschauern Wert zu legen. Im Spiel- und Zuschauerbereich der Halle gilt generelles Rauchverbot.

4 Dauer des Spielfestes und Spielzeiten

Der sportliche Teil eines Spielfestes darf die Dauer von drei Stunden nicht überschrei-ten. Die Dauer eines Fußballspiels beträgt bei einem Spielfest mit zwei Fußballspielen- jeweils ohne Seitenwechsel- je 15 Minuten, mit drei Fußballspielen je 10 Minuten. Die Spielzeit bei einem Freundschaftsspiel beträgt 2 x 15 Minuten

5 Anzahl der Fußballspiele und anderer Spiele bei einem Spielfest.

Für jede Mannschaft sind bei einem Spielfest grundsätzlich höchstens 2-3 Fußball-spiele einzuplanen. Ein Spielfest darf nicht in Turnierform ausgetragen werden. Gruppeneinteilungen, in denen jeder gegen jeden spielt, sind nicht gestattet. Die Er-mittlung von Gruppensiegern oder gar Siegern des Spielfestes ist untersagt. Der Spielplan ist so zu erstellen, dass Mannschaften nicht zweimal gegeneinander spielen. Zusätzlich zu den Fußballspielen müssen mindestens 4 andere Geschicklichkeitsspiele (siehe Ziffer 10) angeboten werden.

6 Spielfeld

Es wird empfohlen Spiele nur auf Rasen oder in der Halle auszutragen. Das Spielfeld darf nicht größer als 15 x 10 m sein, auf Markierungen im Feld kann verzichtet werden. Die Tore dürfen nicht größer als Kleinfeldtore sein (2 x 3 m). Zur Kennzeichnung der Tore können auch Stangen oder Hüttchen verwendet werden. Das Betreten des Spiel-feldes ist ausschließlich Betreuern und Übungsleitern gestattet.

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7 Anzahl der Bambini

Als ideale Spielform ist das Spiel 4-gegen-4 in festen Mannschaften anzusehen. Die Mannschaftsstärke sollte numerisch gleich sein. Je nach Kinderzahl können mehrere Spielfelder aufgebaut werden (damit alle Kinder gleichzeitig spielen können). Richtlinien 4-gegen-4 Es kann beliebig ein- und ausgewechselt werden.

8 Spielgeräte

Für die Fußballspiele sind Plastikbälle oder Superleichtbälle (max. Größe 4, 290g) zu verwenden.

9 Spielregelung

Die Aufgabe des Spielleiters besteht darin, das Geschehen auf dem Spielfeld zu beo-bachten und auf das Fairplay der Kinder und der Erwachsenen außerhalb des Feldes zu achten. Bei den übrigen Spielen, welche die Mannschaften mit einem Laufzettel absolvieren, ist es wichtig, dass die Kinder an den Spielgeräten soviel Erfahrungen wie möglich sammeln. Viele der aufgeführten Spiele besitzen Staffelcharakter. Es muss jedoch auf die Ermittlung eines Siegers verzichtet werden.

10 Broschüre

Erläuterungen zu den Geschicklichkeitsspielen mit einer genauen Beschreibung der Spielidee können bei der BFV -Geschäftsstelle - Freizeit- und Breitensport angefor-dert werden. Anlage 10

11 Sicherheitsbestimmungen

Zur Vermeidung von Unfällen sind Kleinfeldtore u.ä. so im Boden zu verankern oder zu befestigen, dass ein Umstürzen in jedem Fall ausgeschlossen ist.

12 Verstöße

Es werden insbesondere Verstöße gegen die Grundsätze des Fairplay und die Anmel-depflicht sowie die Durchführung von Bambini -Spielen in Turnier- oder Meister-schaftsform gem. Stb. 20 bestraft.

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4 – gegen – 4 – Fußballspiele

Die 4 – gegen – 4 – Fußballspiele orientieren sich an der freien Spielwelt der Kinder und am früheren Stra-ßenfußball.

Es spielt nicht eine Vereinsmannschaft gegen eine an-dere, sondern von Spiel zu Spiel ändern sich die Mann-schaften. Es spielen alle Kinder gleichzeitig, auch wenn dadurch bei ungerader Kinderzahl eine Mannschaft in Unterzahl spielen muss.

Es werden 5 Spiele gespielt. Die Spielzeit beträgt jeweils 8schaftszugehörigkeit wird vor jedem Spiel neu gelost. Die4-gegen-4, max. 5-gegen-5. Es kann aber auch 3-gegen-3,gespielt werden.

Spielregeln

Bei den 4-gegen-4 – Spielen gibt es einige RegeländerungFußballspiel.

Es wird ohne Torhüter/in gespielt. Handspiel ist nicht e Es wird ohne Schiedsrichter/in gespielt. Die Kinder reg Der Ball wird mit der Hand eingerollt und nicht eingew Der Anstoß erfolgt nur zu Spielbeginn. Ein Strafstoß wird aus 15 Metern Entfernung ohne Torausgeführt.

Spielaufbau und benötigte Materialien Mit ca. 30 Hüttchen (6 pro Spielfeld) und 20 Stangen (4 Spielfelder und 10 Tore auf einem Fußballfeld eingeteilt. Eteres mehr Spielfelder möglich. Mit den Hüttchen werden Mitte der Seitenauslinie gekennzeichnet.

Die Spielfelder sind 30 m lang und 20 m breit. Die Meterden, ein aufwendiges Abmessen ist nicht notwendig. Die SSollten keine Stangen vorhanden sein, können auch großeverwendet werden. Jedes Halb-Spielfeld wird an den Torstangen mit je eineElefant) gekennzeichnet. Die Namen bezeichnen gleiMannschaft. Des Weiteren werden Lose mit den 10 Tiersy

Ausgabe 2005

Minuten. Die Mann- Grundformation ist 4-gegen-3 oder 5-gegen-4

en gegenüber dem sonstigen

rlaubt. eln ihr Spiel selbst. orfen.

hüter/in auf das Stangentor

pro Spielfeld) werden fünf s sind aber auch ohne wei-

jeweils die Ecken sowie die

können abgeschritten wer-tangentore sind 2 m breit.

Hüttchen oder ähnliches

m Tiersymbol (z.B. Tiger, chzeitig die dort spielende mbolen (bei 5 Spielfeldern)

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benötigt, max. 5 pro Tier, da max. 5-gegen-5 gespielt werden soll. Die Lose werden in einem Karton oder Ähnliches hineingeworfen, der hinter jedem Tor steht.

Es werden max. 5 Überziehhemdchen pro Spielfeld benötigt, damit sich die Mann-schaft beim Spiel unterscheiden.

Eine Ergebnisliste sowie eine Liste zum Eintragen der Punkte muss vorbereitet wer-den, in die die Spielergebnisse und die erreichten Punkte eingetragen werden können. Wenn die Listen einlaminiert sind und die Ergebnisse mit einem non -permanent-Stift eingetragen werden, können sie jederzeit wieder verwendet werden. Die Listen wer-den bei der Spielleitung aufgehängt oder auf einen Karton geheftet.

Einen Lostopf (z.B. großer Eimer) bereithalten, in den alle Lose vor dem Spiel hineinkommen. Eine SR- Pfeife zum An- und Abpfeifen der Spiele sowie ein Zeit-messgerät für die Spielzeitbestimmung werden ebenfalls gebraucht.

Pro Spielfeld wird noch ein Ball der Größe 4 oder 5, der das Ballgewicht von 290 g hat, benötigt. Insgesamt sind das 5 Spielbälle.

Die Aufbauzeit beträgt für zwei Personen ca. 30 Minuten, die Abbauzeit mit Hilfe der Kinder ca. 2 Minuten.

Spielablauf

Es wird wie bereits erwähnt grundsätzlich 4-gegen-4 gespielt. Es werden 5 Spielrun-den gespielt. Die Spielzeit pro Runde beträgt 8 Minuten. Somit kommt jedes Kind auf eine Spielzeit von 40 Minuten.

Bevor die Kinder in den Lostopf greifen können, muss der Spielleiter / die Spielleite-rin die Anzahl der Kinder feststellen. Danach muss festgelegt werden, in welchem Spielfeld (Tiersymbole) mit wie vielen Kindern gespielt wird. Beispiel 1: 38 Kinder sind anwesend.

Es wird in 4 Spielfeldern 4-gegen-4 gespielt und in einem Spielfeld 3-gegen-3. Somit müssen 8 Tiersymbolen jeweils 4 Lose in den Lostopf und bei 2 Tiersymbolen jeweils 3 Lose in den Lostopf (Tiger gegen Elefant, Maus gegen Katze, Krokodil ge-gen Schildkröte, Hund gegen Bär jeweils 4 Lose und Biene gegen Hase jeweils 3 Lo-se).

Beispiel 2: 43 Kinder sind anwesend

Es wird in drei Spielfeldern 4-gegen-4 gespielt in einem Spielfeld 5-gegen-5 und in einem Spielfeld 5-gegeb -4

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Somit müssen bei 6 Tiersymbolen jeweils 4 Lose in den Lostopf, bei 2 Tiersymbolen jeweils 5 Lose in den Lostopf bei 2 Tiersymbolen 5-gegen-5 bzw. 4 Lose in den Los-topf (Tiger gegen Elefant, Maus gegen Katze, Krokodil gegen Schildkröte jeweils 4 Lose, Hund gegen Bär jeweils 5 Lose und Biene gegen Hase 5 bzw. 4 Lose).

Den Kindern muss das Spiel erläutert (Spiel der Tiere, mehrere Spiele, unterschiedli-che Mannschaften, gemeinsamer Beginn, gemeinsames Ende etc.) und die Feldanord-nungen gezeigt werden. Des Weiteren müssen die Spielregeln (Einrollen, Strafstoß, Fair Play etc.) verdeutlicht werden.

Diese Erklärungen können auch in die Aufwärmphase integriert werden z.B. Ablau-fen der Spielfelder, Erläuterungen zu den Toren, Durchführung eines Strafstoßes, Ein-rollen des Balls nach Überqueren der Seitenauslinie, Ausführung eines Eckballs, Er-klärung der Überziehhemden, der Dosen, der Lose etc.

Nachdem alle Lose im Lostopf sind, können nun die Kinder in den Topf greifen und ihre Mannschaftszugehörigkeit losen. Anschließend gehen alle mit ihrem Los auf das Spielfeld, das mit dem Tiersymbol auf ihrem Los gekennzeichnet ist und werfen das Los in den Karton, der hinter dem Stangentor steht.

Zur Mannschaftskennzeichnung muss eine Mannschaft Überziehhemdchen anziehen. Wenn alle Kinder in ihren Spielfeldern sind, erfolgt ein gleichzeitiger Anpfiff der Spielleitung. Es wird nun 8 Minuten gespielt. In dieser Zeit müssen die Lose in den Dosen vom dem/der Spielleiter/in eingesammelt und in den Lostopf zurückgelegt wer-den.

Wenn ein Kind zu Spielbeginn nicht anwesend war, kann es problemlos in der zweiten Spielrunde mitspielen, indem ein Los für die nächste Spielrunde hinzugefügt wird. Ist ein Kind nicht mehr spielfähig, kann aus dem Lostopf ein Los herausgenommen wer-den.

Nach 8 Minuten werden alle Spiele gleichzeitig abgepfiffen. Die Überziehhemdchen bleiben im Feld, die Kinder gehen dann zur Spielleitung und melden ihre Ergebnisse. Die Ergebnisse werden von dem/der Spielleiter/in in die Ergebnisliste eingetragen und die Punkte in das Punkteschema übertragen.

Nach einer kurzen Trinkpause greifen die Kinder erneut in den Lostopf, um ihre Mannschaftszugehörigkeit zu ermitteln. Wenn alle in ihren Spielfeldern sind, wird die 2. Spielrunde angepfiffen usw. Am Ende der 5. Spielrunde räumen alle Kinder die Hüttchen, die Stangen und sonstige Materialien auf.

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Ergebniswertung Die aus den Ergebnissen erzielten Punkte zählen für die Tiere. Niederlage: 1 Punkt Unentschieden: 5 Punkte Sieg: 10 Punkte plus jedes erzielte Tor: 1 Punkt, max. 5 Punkte

Am Ende der 5. Spielrunde hat das Tier mit den meisten Punkten gewonnen. Die Kin-der spielen somit Punkte für die Tiere ein.

Beispiel 1

Der Elefant gewinnt gegen den Tiger mit 3:1 Der Elefant erzielt somit 13 Punkte, 10 Punkte für den Sieg und 3 Punkte für die 3 erzielten Tore. Der Tiger bekommt 2 Punkte, einen Punkt für die Niederlage und 1 Punkt für 1 Tor.

Beispiel 2

Der Elefant spielt Unentschieden gegen den Tiger 2:2 Der Elefant und der Tiger erzielen somit 7 Punkte, 5 Punkte für das Unentschieden und 2 Punkte für 2 erzielte Tore.

Beispiel für die Einteilung der 5 Spielplätze

So bleibt zwischen den Plätzen genügend Platz für Zuschauer und Betreuer Platz 1

Platz 5

Platz 4

Platz 3

Platz 1

Platz 2

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Hallenfußball für den Junioren- und Seniorenbereich

1 Präambel

In der Halle können Fußballspiele unter Einhaltung der nachfolgend aufgeführ-ten Richtlinien im Bereich des Badischen Fußballverbandes durchgeführt wer-den. Als Hallenfußball-Turnier wird die Veranstaltung nur anerkannt, wenn mindestens vier Mannschaften beteiligt sind.

2 Veranstalter

Fußballspiele und Turniere in der Halle werden vom Deutschen Fußball-Bund (DFB), Badischen Fußball-Verband (BFV) oder von Mitgliedsvereinen veran-staltet, die dem DFB, bzw. seinen Mitgliedsverbänden angehören. Ist ein Verein Veranstalter, sollte er mit einer Mannschaft beteiligt sein.

3 Genehmigungsverfahren

a) Fußballspiele in der Halle sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist vom Veranstalter mindestens 14 Tage unter Vorlage der Turnierbestimmun-gen, einer Liste der teilnehmenden Mannschaften und eines Zeitplanes zu beantragen. Veranstalten Amateurvereine ein Hallenfußball - Turnier, ist dies im Bereich des BFV beim zuständigen Fußballkreis zu beantragen. Bei Lizenzspieler-mannschaften als Veranstalter muss das Hallen-Fußball-Turnier beim DFB beantragt werden.

b) Bei Beteiligung ausländischer Mannschaften ist die erforderliche Spielge-nehmigung zusätzlich beim DFB über den BFV einzuholen. Vereins-Turniere, an denen Mannschaften aus mehr als drei verschiedenen National-verbänden teilnehmen, müssen der FIFA gemeldet werden. Die Turnierbe-stimmungen sind zur Genehmigung vorzulegen. Anträge sind unter Beifügung der Turnierbestimmungen über den DFB min-destens 21 Tage vor Turnierbeginn vorzulegen.

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4 Durchführung des Turniers

a) Die Leitung und Durchführung eines Turniers obliegt dem Veranstalter. Eine Turnierleitung ist zu bilden.

b) Jedes Turnier sollte von einem Beauftragten des genehmigenden Verbandes, bzw. Fußballkreises überwacht werden, welcher der Turnierleitung angehö-ren kann.

c) Bei jedem Turnier sollte ein Sportarzt, mindestens aber ein Sanitätsdienst, zugegen sein.

d) Die beteiligten Mannschaften müssen vor Beginn eines Turniers auf die Hal-lenrichtlinien und die Turnierbestimmungen schriftlich hingewiesen werden.

5 Turniermodus a) Den Spielplan eines Turniers legt der Veranstalter unter Berücksichtigung

dieser Bestimmungen fest. b) Turniere müssen nach einem Zeitplan ablaufen. Die Reihenfolge der Spiele

und die evtl. auszutragenden Entscheidungsspiele, Verlängerungen und Strafstoß-Schießen müssen vor Beginn des Turniers festliegen.

6 Sporthalle und Spielfeld

Die Sporthalle sollte so beschaffen sein, dass das Spielfeld vom Zuschauerraum abgegrenzt werden kann. Das Spielfeld richtet sich nach den Hallenausmaßen, es muss rechteckig sein und soll der DIN-Norm (20x40 m) entsprechen. Seine Länge soll nicht mehr als 50 m und nicht weniger als 30 m sein, seine Breiten nicht mehr als 25 m und nicht weniger als 15 m betragen.

Wird mit Banden gespielt, so hat die Begrenzung des Spielfeldes durch eine mindestens 1 m hohe, fest verankerte Bande zu erfolgen. Auch eine Hallen-wand, bzw. einseitige Bande ist gestattet.

Die Bandenhöhe bei einer Hallenwand ist so zu limitieren, dass auf jeden Fall an der Wand befestigte Gegenstände (Basketballkörbe, Uhren u.ä.) nicht berührt werden. Die Festlegung der Bandenhöhe bleibt variabel und muss vom Veran-stalter entsprechend der Gegebenheiten in den einzelnen Hallen festgelegt wer-den (evtl. 2 m, analog der Tor- und Türhöhe).

Die Aufteilung des Spielfeldes erfolgt entsprechend den Fußball-Regeln, sie ist jedoch den jeweiligen Größenverhältnissen anzupassen.

Das Spielfeld wird durch Seiten- und Torlinien bzw. Banden begrenzt.

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Die Mittellinie muss parallel zur Torlinie verlaufen und genau den Mittelpunkt der Seitenlinie treffen. Der Mittelpunkt des Seitenfeldes muss gekennzeichnet sein. Als Strafraum ist ein rechteckiger Torraum abzuzeichnen, der mindestens 6 m tief sein muss. Die seitlichen Begrenzungen des Torraums verlaufen mindestens 3 m seitlich der Torpfosten. Wenn keine andere Möglichkeit besteht, kann auch ein für Hallen-Handballspiele eingezeichneter Kreis (gestrichelte Linie) als Strafraum Verwendung finden. Der Raum innerhalb dieses gestrichelten Halb-kreises vor beiden Toren ist identisch mit dem Strafraum auf dem Feld. Der Wurfkreis vor den Toren (durchgezogene Linie) ist identisch mit dem Torraum auf dem Feld (Fünfmeterraum). Das Tor kann 3 m oder 5 m breit und muss 2 m hoch sein. Innerhalb des Straf-raumes ist ein Strafstoßpunkt zu markieren. Dieser muss bei 3 m breiten Toren 7 m und bei Toren mit 5 m Breite 9 m vom Mittelpunkt der Torlinie entfernt sein. Es werden keine Eckfahnen aufgestellt. Die Eckstöße werden jeweils von den Punkten ausgeführt, an denen sich die Seiten- und Torlinie treffen.

7 Anzahl der Spieler Eine Mannschaft soll aus höchstens 12 Spielern bestehen, von denen je nach Spielfeldgröße bis zu 6 (1 Torwart und 5 Feldspieler) gleichzeitig auf dem Feld sein dürfen. Bei einer Hallengröße nach der DIN-Norm von 20x40 m handelt es sich normalerweise um 4 Feldspieler und einen Torwart. Bei den F-Junioren handelt es sich grundsätzlich um 5 Feldspieler und einen Torwart, die gleichzei-tig auf dem Feld sein dürfen. Sämtliche Spieler müssen auf dem Spielberichts-bogen aufgeführt werden; die Rückennummern müssen mit denen auf dem Spielberichtsbogen übereinstimmen. Das Auswechseln von Spielern ist gestattet und sollte im Bereich der Mittellinie auf der Seite erfolgen, wo die Bänke für die Auswechselspieler stehen. „Flie-gender Wechsel“ und „Wieder - Einwechseln“ ist gestattet. Die Wechsel sollten zusätzlich vom Linienrichter bzw. Torrichter überwacht werden. Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl von Spielern auf dem Spiel-feld (Die Anzahl legt der Veranstalter nach Abs. 1 je Spielfeldgröße fest), so ist das Spiel zu unterbrechen und der Spieler der zu früh das Spielfeld betreten hat, mit der gelben Karte zu verwarnen. Die Spielfortsetzung mit indirektem Frei-stoß für die gegnerische Mannschaft erfolgt dort, wo der Ball bei der Spielun-terbrechung war.

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Wird durch Feldverweis die Zahl der Spieler einer Mannschaft auf weniger als zwei Feldspieler verringert, so muss das Spiel abgebrochen werden. Es gelten die Bestimmungen für Spielwertung bei verschuldetem Spielabbruch. Dieser Passus hat grundsätzlich für den Seniorenbereich Gültigkeit und bei der Jugend nur dann, wenn die Reduzierung durch Feldverweise (rote Karten) er-folgt. Ansonsten gilt für Junioren-Hallenturniere folgende Regelung: Wird durch Zeitstrafen die Zahl der Spieler einer Mannschaft auf weniger als zwei Feldspieler verringert, so sind die weiteren Zeitstrafen so lange auszuset-zen, bis sich die Mannschaft wieder mit einem Spieler auffüllen darf. Der zu-nächst auf die Abbüßung seiner Zeitstrafe wartende Juniorenspieler darf bis zum Antritt der Strafe am Spiel so lange nicht teilnehmen, wie er durch einen anderen Spieler ersetzt werden kann. Sofern bei einem Turnier 5 Feldspieler zugelassen sind (meistens bei den F-Junioren), gilt diese Regelung bereits dann, wenn die Zahl einer Mannschaft auf weniger als 3 Feldspieler durch Zeitstrafen verringert wird.

8 Spielberechtigung

Vereine und Mitgliedsverbände dürfen nur Spieler einsetzen, die eine ord-nungsgemäße Spielberechtigung für die teilnehmende Mannschaft besitzen und nicht gesperrt sind. Bei den F-Junioren entfällt diese Spielberechtigung, da bei dieser Jugendklasse kein Passzwang besteht. Eingesetzt werden dürfen auch Spieler, die für „andere Mannschaften“ Spielrecht besitzen. Eine Überprüfung der Spielberechtigung bei AH - Mannschaften entfällt, da diese nach den BFV - Ordnungen zum Freizeitsport zählen. Der Veranstalter ist berechtigt, zur Altersfeststellung die Vorlage von amtlichen Lichtbildausweisen zu verlangen. Dies muss bei den Turnierbestimmungen jedoch ausdrücklich er-wähnt sein.

9 Ausrüstung der Spieler

Für die Ausrüstung der Spieler gelten – mit Ausnahme der Schuhe und Schien-beinschützer – die gleichen Bestimmungen wie bei anderen Fußballspielen. Die Spieler dürfen nur mit Hallenschuhen spielen, die keine Verletzungen der Mitspieler verursachen. Sie dürfen keine Stollen oder Absätze haben. Auf die entsprechenden Bestimmungen in den einzelnen Sporthallen muss Rücksicht genommen werden. Danach müssen die Schuhe mit einer weißen o-der hellen Sohle beschaffen sein. Das Spielen ohne Schuhe ist nicht gestattet.

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Einzelheiten über die Spielkleidung, z.B. auch über das Wechseln der Spiel-kleidung hat der veranstaltende Verein oder Verband in den Turnierbestimmun-gen unter Beachtung der Regel IV (Ausrüstung der Spieler) festzulegen.

10 Spielleitung

Die Spiele müssen von zugelassenen Schiedsrichtern geleitet werden. Dem Schiedsrichter sollen zwei Torrichter zur Verfügung gestellt werden, die auch Aufgaben der Linienrichter übernehmen können. 11 Spielzeit Die Spielzeit beträgt in der Regel bis zu höchstens 2 x 15 Minuten. Eine Halbzeit-pause kann vorgesehen werden. Bei Halbzeit sind die Seiten zu wechseln. Es besteht im Senioren- (Frauen und Herren), wie auch im Jugendbereich (Juni-oren/ innen) die Möglichkeit, das Spiel ohne Halbzeitpause und ohne Seiten-wechsel zu absolvieren. Ein entsprechender Hinweis hat der Veranstalter in die Turnierbestimmungen aufzunehmen. Keine Senioren-Mannschaft darf an einem Turniertag – die gesamte Zeit aller von ihr bestrittenen Spiele eingerechnet – länger als 180 Min. spielen. Bei den Junioren/ innen darf keine Mannschaft an einem Turniertag – die ge-samte Zeit aller von ihr bestrittenen Spiele eingerechnet – die doppelte Spielzeit der jeweiligen Altersklasse überschreiten (§ 10 JO). Altersklasse Alter Spielzeit Max.Spielzeit

in min. in min. pro Tag ___________________________________________________________________________________________

A- Junioren U19/U18 2x45 180 B- Junioren U17/U16 2x40 160 C- Junioren U15/U14 2x35 140 D- Junioren U13/U12 2x30 120 E- Junioren U11/U10 2x25 100 F- Junioren U 9/U8 2x20 80 B- Juniorinnen U17/U16 2x35 140 C- Juniorinnen U15/U14 2x30 120 D- Juniorinnen U13/U12 2x20 80

Die Spielzeit wird durch den SR oder durch einen von der Turnierleitung einge-setzten Zeitnehmer festgestellt. Über eine evtl. Nachspielzeit entscheidet der SR.

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Jede an einem Turnier teilnehmende Mannschaft hat grundsätzlich zwischen ih-ren Spielen eine Pause von mind. 10 min. bei den Junioren und 15 min. bei den Senioren einzuhalten. 12 Fußballregeln und Spielbestimmungen

Fußballspiele in der Halle werden, soweit diese Vorschriften keine Abweichun-gen vorsehen, nach den Fußballregeln und Durchführungsbestimmungen, sowie den Satzungen und Ordnungen des DFB und BFV ausgetragen. Der Ball darf nicht so hoch gespielt werden, dass er die Hallendecke, Deckenver-strebungen und herabhängende Gegenstände berührt. Verstöße werden mit einem indirekten Freistoß von der Stelle aus bestraft, die unterhalb des Berührungspunk-tes liegt. Springt der Ball von der Decke oder einem anderen herunterhängenden Gegen- stand ins Tor, erfolgt Spielfortsetzung mit Ab- oder Eckstoß. Die Abseitsregel ist aufgehoben. Aus der eigenen Hälfte kann ein Tor im Seniorenbereich direkt erzielt werden. Dies gilt nicht für den Torwart, wenn dieser den Ball nach einem Toraus wieder ins Spiel bringt. Beim Anstoß und bei Spielfortsetzungen müssen alle gegnerischen Spieler min-destens fünf Meter vom Ball entfernt sein. Bei Hallenturnieren bleibt es bei unentschiedenem Spielausgang in Entschei-dungsspielen dem Veranstalter überlassen, welche Art der Spielentscheidung für das jeweilige Turnier angewandt werden soll (Verlängerung und/ oder Strafstoß-Schießen). Endet die Verlängerung nach Zeitablauf unentschieden, wird der Sieger durch Schießen von der Strafstoßmarke ermittelt. Bei Hallenturnieren mit Qualifikati-ons- und Endrunden ist nur eine einheitliche Regelung möglich.

12.1 Der Ball

Der Spielball muss in Größe und Gewicht dem normalen Spielball entsprechen. Bei den Junioren kann der Veranstalter einen speziellen Hallenspielball vor-schreiben.

12.2 Freistoß Alle Freistöße sind indirekt auszuführen.

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12.3 Strafstoß

Bei der Ausführung des Strafstoßes müssen sich die Spieler außerhalb des Straf-raumes und innerhalb des Spielfeldes befinden, soweit mindestens 3 Meter vom Strafstoßpunkt entfernt sein, bis der Ball im Spiel ist. Ausführende bei einer Entscheidung durch Strafstoß-Schießen sind fünf Spieler freier Wahl, die auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt sein müssen. Es muss sich dabei nicht um Spieler handeln, die sich beim Schlusspfiff auf dem Spielfeld befanden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen nach § 6 Ziff. 4 SpO.

12.4 Einwurf Der Einwurf ist durch Einrollen zu ersetzen. 12.5 Torabstoß Hat der Ball die Torlinie oder Torbande überschritten, nachdem der zuletzt von einem Angreifer berührt worden war, darf ihn nur der Torwart durch Werfen, Rollen oder durch Abstoß wieder ins Spiel bringen. Er ist erst wieder im Spiel, wenn er den Strafraum (gestrichelte Linie) verlassen hat. Kein gegnerischer Spieler darf sich im Strafraum aufhalten, bevor der Ball im Spiel ist. Erfolgt ein Abwurf oder Abstoß über die eigene Spielhälfte hinaus, ohne dass ein anderer Spieler den Ball berührt hat, so ist auf indirekten Freistoß für die gegneri-sche Mannschaft von der Mittellinie aus zu entscheiden. Diese Bestimmung gilt im Übrigen für jegliches Abspiel des Torwarts, wenn er zuvor den Ball kontrol-liert gehalten hat. Die Vorteilsbestimmung findet Anwendung. 12.6 Eckstoß Überschreitet der Ball die Torlinie oder Torbande – mit Ausnahme des Teils zwi-schen den Torpfosten und unter der Querlatte - nachdem er zuletzt von einem Spieler der verteidigenden Mannschaft (einschließlich des Torwarts) berührt oder gespielt wurde, so ist von einem Spieler der angreifenden Mannschaft ein Eck-stoß auszuführen. Ein Tor kann aus einem Eckstoß direkt erzielt werden.

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12.7 Zuspiel zum Torwart Wenn ein Feldspieler den Ball absichtlich seinem Torwart mit dem Fuß zuspielt, oder ihn nach einem Seitenaus zum Torhüter einrollt, ist es diesem untersagt, den Ball mit den Händen zu berühren. Tut er dies dennoch, ist ein indirekter Freistoß zu verhängen. Diese Regelung hat nur für den Seniorenbereich Gültigkeit. 13 Gelbe Karte, Zeitstrafe, Rote Karte Der Feldverweis auf Zeit (2 Min.) hat sowohl für den Senioren- wie auch für den Juniorenbereich Gültigkeit. Dieser Feldverweis kann sowohl ohne vorausgegan-gener, als auch nach erfolgter Verwarnung ausgesprochen werden. Nach Ablauf der Zeitstrafe kann die Mannschaft durch den gleichen oder einen anderen Spieler ergänzt werden. Eine Verwarnung nach einem Feldverweis ist unzulässig. Bei Feldverweis mit der roten Karte im Junioren- und Seniorenbereich scheidet der jeweils betroffene Spieler nicht nur aus dem Spiel, sondern aus dem gesamten Turnier aus und ist durch den SR der zuständigen Rechtsinstanz zu melden. Eine Mannschaft, die einen Feldverweis mit der roten Karte hinnehmen musste, kann nach drei Minuten durch einen anderen Spieler ergänzt werden. Die Spruchkammer hat über diesen Vorfall zu entscheiden Bis dahin bleibt der Spieler gesperrt. Dies gilt auch bei Handspiel zur Torverhinderung. Einzige Aus-nahme ist das absichtliche Handspiel ohne Torverhinderung. In diesem Fall muss der Spieler zwar der Rechtsinstanz durch den SR gemeldet werden, doch er kann in der nächsten Begegnung (egal ob in der Halle oder auf dem Feld) wieder ein-gesetzt werden. Die Strafzeit wird durch den Zeitnehmer, bzw. SR überwacht. 14 Spielwertung Fußballspiele in der Halle werden nach den geltenden Regelungen des DFB bzw. des BFV gewertet. Bei Junioren-Hallenturnieren gilt bei Punktgleichheit ebenfalls die Tordifferenz. Ist auch diese gleich, zählen die mehr geschossenen Tore.

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15 Spielerliste Vor Beginn eines Turniers bzw. rechtzeitig vor Beginn ihres ersten Spieles hat jede Mannschaft eine Spielerliste mit Nummerierung der Spieler zu erstellen und der Turnierleitung zusammen mit den Spielerpässen (Ausnahme F-Junioren und AH) zu übergeben. Die Passkontrolle obliegt dem eingeteilten Schiedsrichter im Einvernehmen mit der Turnierleitung. Bei der Geschäftsstelle des BFV sind Spielberichtsbogen speziell für Turniere erhältlich. Die Turnierleitung stellt unmittelbar nach der Veranstaltung der Stelle, die die Genehmigung für das Turnier erteilt hat, die Spielerlisten und Berichte zu. Bei einer roten Karte oder anderen besonderen Vorkommnisse muss der Schiedsrich-ter seinen Bericht separat an die zuständige Stelle übersenden. 16 Schiedsgericht Für die Entscheidung von Streitfragen ist ein Schiedsgericht von drei Personen zu bilden. Die Turnierleitung kann auch als Schiedsgericht fungieren. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist unanfechtbar. Dies gilt auch für die Wertung der Spiele. Das Schiedsgericht ist nicht zuständig für Entscheidungen oder Meldungen des Schiedsrichters, die das von ihm zu leitende Spiel betreffen. Hierüber hat die zuständige Rechtsinstanz zu entscheiden.

17 Schlussbestimmungen Im Rahmen der vorgenannten Hallenregeln können DFB und/oder BFV ergän-zende Spielbestimmungen erlassen. Diese dürfen jedoch nicht dem Sinne dieser Vorschriften entgegenstehen. Hallenturniere werden im Bereich des Badischen Fußballverbandes nur geneh-migt, wenn nach diesen Hallenrichtlinien gespielt wird. Anmerkung: Kreisinterne Regelungen siehe jeweiliger Hallen - Report

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Durchführungsbestimmungen für Fußballspiele

von Frauen- und Mädchenmannschaften

1. Die Spielklasse der Mädchen erfasst die Juniorinnen bis zu 16 Jahren, die Spielklassen der Frauen die älteren Jahrgänge. Stichtag ist der 1. Juli eines jeden Jahres.

2. Das Spieljahr beginnt in der Regel am 1. August und endet mit dem 31. Juli des folgenden Jahres.

3. Spielerinnen des älteren Mädchen-Jahrgangs kann der Verband eine Spieler-laubnis für die Frauen-Mannschaften ihres Vereins unter folgenden Voraus-setzungen erteilen. a) Schriftlicher Antrag des Vereins. b) Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. des gesetzlichen

Vertreters. c) Unbedenklichkeitsbescheinigung eines von dem zuständigen Mit-

gliedsverband anerkannten Sportarztes.

4. Voraussetzung für die Spielberechtigung von Frauen und Mädchen soll die ärztliche Feststellung der Sporttauglichkeit sein.

5. Die Spielzeit beträgt für B-Mädchen 2 x 35 Minuten

C-Mädchen 2 x 30 Minuten D-Mädchen 2 x 25Minuten Frauen 2 x 45 Minuten

6. Jede Frauen- und Mädchen-Mannschaft soll eine weibliche Person als Betreuerin haben.

7. Fußballspiele zwischen Frauen- bzw. Juniorinnen und Herren bzw. Junioren-

Mannschaften sind nicht gestattet.

In der Altersklasse der D-, E- und F-Junioren sind auch gemischte Mann-schaften (Jungen und Mädchen) zugelassen.

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Notizen

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