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KVJS Geschäftsbericht 2015/16 Zahlen – Daten – Fakten zur Arbeit des Integrationsamtes

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KVJSGeschäftsbericht 2015/16

Zahlen – Daten – Fakten zur Arbeit des Integrationsamtes

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Geschäftsbericht – 2015/2016

InhaltsverzeichnisVorwort 3

2015 auf einen Blick – Für eilige Leser 4

Die Aufgaben des KVJS-Integrationsamtes 6

Geänderte Rahmenbedingungen – aktuelle Herausforderungen 9

Personenkreis 11

Chancen schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt 13

Die Ausgleichsabgabe – Einnahmen und Ausgaben 16

Leistungen an Arbeitgeber – Mehr Förderanträge 18

Prävention: Voraussetzungen und Wirkung vorbeugender Maßnahmen 19

Leistungen an Integrationsunternehmen 21

Leistungen an schwerbehinderte Menschen 24

Integrationsfachdienste 26

Schwerpunkt Aktion 1000 – Perspektive 2020 und Umsetzung der Initiative Inklusion 30

Der Technische Beratungsdienst (TBD) 34

Institutionelle Förderung 36

Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen 37

Widerspruchsverfahren 42

Schulung und Bildung 43

Öffentlichkeitsarbeit 45

Forschung 46

Preisträger 2015 47

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Senator e. h. Prof. Roland Klinger Karl-Friedrich ErnstVerbandsdirektor Dezernent des KVJS-Integrationsamtes

VorwortAm 28.6.2016 hat das Bundeskabinett das Bundesteilhabegesetz (BTHG) auf den parlamentarischen Weg gebracht. Menschen mit Behinderungen sollen ein selbstbestimmtes Leben in der Mitte der Gesellschaft führen können. Es geht darum, das Teilhaberecht zu verbessern, das vor allem im So-zialgesetzbuch IX verankert ist. Dabei wird die Eingliederungshilfe für wesentlich behinderte Men-schen reformiert. Sie soll stärker am Menschen ausgerichtet werden, der eine Behinderung hat. Die Philosophie heißt: Heraus aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe – hin zu mehr Selbstbestimmung. Deshalb werden Einkommen und Vermögen im Sinne der Betroffenen weniger stark auf die Leis-tungen angerechnet.

Das Bundesteilhabegesetz soll neben der Reform der sogenannten Eingliederungshilfe aber auch mehr Teilhabe im Arbeitsleben ermöglichen. Menschen mit Behinderungen sollen leichter auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Sie sollen wählen können, ob sie in einer Werkstatt für behinder-te Menschen bleiben, zu einem anderen Leistungsanbieter gehen oder auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln. Arbeitgeber sollen dabei durch ein „Budget für Arbeit“ unterstützt werden. Das „Budget für Arbeit“ soll eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen sein. In Baden-Württemberg gibt es das „Budget für Arbeit“ bereits seit 2005; der KVJS hat seit langem eine rechtliche Absicherung des erfolgreichen Modellversuchs („Aktion 1000“) gefordert. Es bleibt abzuwarten, wie das „Budget für Arbeit“ künftig im Gesetz konkret ausgestaltet sein wird.

Daneben will das BTHG die Stellung der Schwerbehindertenvertretung durch eine verbesserte Frei-stellungsregelung für dieses Ehrenamt stärken. Das gesamte Schwerbehindertenrecht, bisher der Zweite Teil des Sozialgesetzbuchs IX, soll zum Teil 3 des Gesetzes werden, was zu einer Veränderung in der gesamten Paragraphenfolge führen wird.

Angesichts dieses großen Reformvorhabens wird den Integrationsämtern in den kommenden Mo-naten die Arbeit nicht ausgehen! Die Umsetzung der Novelle wird viele Kräfte in den Integrations-ämtern binden.

Über die Leistungen und Ergebnisse des Jahres 2015 des KVJS-Integrationsamtes informiert Sie die-ser Geschäftsbericht. Wir wünschen eine anregende Lektüre.

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2015 auf einen Blick – Für eilige LeserPersonenkreis und Arbeitsmarkt

• Bundesweit waren nach der letzten Statistik des Statistisches Bundesamt 7,5 Millionen Men-schen schwerbehindert, in Baden-Württemberg (Quelle: Statistisches Landesamt) waren 981.538 schwerbehinderte Menschen gemeldet.

• In Baden-Württemberg gab es 2014 21.365 beschäftigungspflichtige Arbeitgeber mit 3.219.869 Arbeitsplätzen, davon erfüllten 9.554 Arbeitgeber die Beschäftigungspflicht nach dem SGB IX.

• Die Beschäftigungsquote in Baden-Württemberg betrug 2014 bei den Arbeitgebern der Privat-wirtschaft 4,16 Prozent und bei den Arbeitgebern des Öffentlichen Dienstes 5,66 Prozent.

Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe im Haushaltsjahr 2015

• Gesamteinnahmen (einschließlich Finanzausgleich unter den Integrationsämtern, Zinsen und Tilgung aus Darlehen sowie sonstige Einnahmen): 84,74 Millionen Euro, davon 76,33 Millionen Euro Ausgleichsabgabeaufkommen.

• Gesamtausgaben: 89,75 Millionen Euro, davon Leistungen an Arbeitgeber 23,73 Millionen Euro, Ausgaben für Integrationsfachdienste 13,53 Millionen Euro (zuzüglich 1,16 Millionen Euro Sach- und Schulungskosten, Kosten für Gebärdensprachdolmetscher), institutionelle Förderung 5,58 Millionen Euro, Abführung an den Ausgleichsfonds 15,71 Millionen Euro.

Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben

• 0,62 Millionen Euro an Arbeitgeber zur Schaffung von 58 Arbeitsplätzen für schwerbehinder-te Menschen.

• 1,89 Millionen Euro an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Einrichtung von 596 Arbeits-plätzen.

• 21,22 Millionen Euro an Arbeitgeber bei außergewöhnlichen Belastungen (ohne Integrati-onsprojekte) – Anzahl der Leistungsempfänger: 6.314.

• 3,99 Millionen Euro an schwerbehinderte Menschen – Anzahl der Leistungsempfänger: 769.

Prävention

• 785 Anträge auf Durchführung von Präventionsmaßnahmen wurden neu gestellt.• 742 Anträge wurden 2015 abgeschlossen. Davon mussten 70 Anträge als Kündigungsfall weiter-

bearbeitet werden: Erfolgsquote: 91 Prozent.

Integrationsunternehmen

• Insgesamt: 2015 gab es 80 Integrationsprojekte mit 3.587 Beschäftigten, davon 1.538 schwer-behinderte Menschen

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• 9,99 Millionen Euro Förderung durch das KVJS-Integrationsamt (einschließlich Leistungen an IP bei außergewöhnlichen Belastungen).

Integrationsfachdienste

• 23 IFD an 35 Standorten mit 195 Integrationsfachberatern auf 163 Planstellen.• 13.314 (schwer)behinderte Menschen wurden beraten oder umfassend unterstützt.• 9.150 Beauftragungen zur umfassenden Unterstützung (schwer-)behinderter Menschen.• 6.127 Beauftragungen zur Sicherung der Beschäftigung; in 83,1 Prozent der Fälle konnte die

Beschäftigung gesichert werden.• 606 Vermittlungen in Arbeitsplätze des allgemeinen Arbeitsmarkts, davon 418 für wesentlich

behinderte Menschen. • Kosten: 13,53 Millionen Euro, davon 3,48 Millionen refinanziert.

Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

• 2.965 Neuanträge auf Zustimmung zur Kündigung. • Insgesamt 3.013 Fälle (einschließlich nicht abgeschlossener Fälle aus dem Vorjahr) wurden ent-

schieden. Der Arbeitsplatz konnte in 610 Fällen erhalten werden.

Bildung und Information

• In 49 Tagesveranstaltungen und 70 mehrtägigen Seminaren erreichte das Integrationsamt 2.132 Personen.

• 54 Veranstaltungen Dritter, unter Mitwirkung des Integrationsamtes, erreichten 2.388 Perso-nen.

Aktion 1000

• 418 Vermittlungen von wesentlich behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeits-markt.

• Insgesamt wurden 3.711 Vermittlungen für wesentlich behinderte Menschen (01.01.2005 bis 31.12.2015) erreicht.

• Überdurchschnittlich stabile Arbeitsverhältnisse: Nachhaltigkeitsquote 84 Prozent.• Zusammenarbeit mit den Trägern der Eingliederungshilfe: Die Träger der Eingliederungshilfe

unterstützen die nachhaltige Beschäftigung von wesentlich behinderten Menschen am allgemei-nen Arbeitsmarkt durch die Bewilligung von ergänzenden Lohnkostenzuschüssen aus freiwilligen Leistungen zur Eingliederungshilfe. Bisher wurden mit 39 Stadt- und Landkreisen Verwal-tungsvereinbarungen abgeschlossen.

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Die Aufgaben des KVJS-Integrationsamtes Das Integrationsamt hat den Auftrag, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsle-ben zu fördern. Seine Aufgaben sind die Erhebung und Verwendung der Schwerbehinderten-Aus-gleichsabgabe, der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen und die beglei-tende Hilfe im Arbeitsleben einschließlich der Information und Bildung.

Die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe

Das KVJS-Integrationsamt finanziert seine Leistungen aus der Schwerbehinderten-Ausgleichsabga-be. Sie ist von allen öffentlichen und privaten Arbeitgebern mit jahresdurchschnittlich 20 oder mehr Arbeitsplätzen zu entrichten, die schwerbehinderte Menschen nicht oder in zu geringem Umfang beschäftigen. Betriebe mit mindestens 60 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt müssen fünf Pro-zent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzen (Pflichtarbeitsplätze), für kleinere Betrieb gibt es Erleichterungen. Wird die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, ist eine Aus-gleichsabgabe zu zahlen. Die Ausgleichsabgabe ist je nach Erfüllung der Beschäftigungsquote ge-staffelt: sie beträgt 115, 200, 290 Euro pro Monat und nicht besetztem Arbeitsplatz (ab dem Erhe-bungsjahr 2016: 125, 220 und 320 Euro).

Die Mittel der Ausgleichsabgabe sind zweckgebunden. 20 Prozent führen die Integrationsämter an den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Finanzierung überregio-naler Teilhabeprojekte ab. Ein Finanzausgleich unter den Integrationsämtern soll sicherstellen, dass die Rahmenbedingungen für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in allen Bundesländern, unabhängig von der wirtschaftlichen Infrastruktur, vergleichbar sind.

Das KVJS-Integrationsamt darf den ihm verbleibenden Teil an der Ausgleichsabgabe nur für die För-derung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich der Leistungen der begleitenden Hilfe einsetzen. Verwaltungskosten dürfen aus Ausgleichsabgabemitteln nicht fi-nanziert werden. Nur nachrangig dürfen aus Ausgleichsabgabemitteln Leistungen für die Schaf-fung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen für behinderte Menschen erbracht werden (sog. institutionelle Förderung).

Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen nach dem SGB IX

Ein Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Beschäftigten erst nach vorheriger Zustimmung durch das KVJS-Integrationsamt kündigen. Der Sonderkündigungsschutz ist den schwerbehinderten Beschäftigten zusätzlich zum allgemeinen Kündigungsschutz gege-ben. Bei der Entscheidung spielen deshalb nur solche Erwägungen eine Rolle, die sich speziell aus dem Anspruch auf Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben ergeben. Das Integrati-onsamt prüft, ob ein Zusammenhang zwischen den Kündigungsgründen und der Behinderung be-steht, und ob alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, das gefährdete Beschäftigungsverhältnis zu er-halten. Zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses gibt es die Leistungen der begleitenden Hilfe. Das Integrationsamt prüft keine arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere nicht die soziale Rechtferti-gung der Kündigung.

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Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben ist eine Kernaufgabe des KVJS-Integrationsamtes in enger Zu-sammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den Rehabilitationsträgern. Die Leistungen der begleitenden Hilfe sollen bewirken, dass schwerbehinderte Menschen in ihrer sozialen Stellung nicht absinken und auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, die ihren Fähigkeiten gerecht werden, und auf denen sie ihre Kenntnisse voll verwerten können.

Im Mittelpunkt steht die persönliche Beratung. Die Integrationsämter sind Ansprechpartner für Ar-beitgeber und schwerbehinderte Menschen in allen Fragen der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Sie beraten auch bei persönlichen Schwierigkeiten und Konflikten am Arbeitsplatz. Die begleitende Hilfe umfasst darüber hinaus finanzielle Leistungen an Arbeitgeber oder Beschäftigte zur Einrichtung neuer oder zu Sicherung von Kündigung bedrohter Arbeitsplätze.

Fachdienste: Der Technische Beratungsdienst und der Integrationsfachdienst

Mit Hilfe der Fachdienste kann das KVJS-Integrationsamt individuelle Lösungen in Kündigungs-schutzfällen und in Leistungsfällen erarbeiten. Der Technische Beratungsdienst begutachtet Fra-gen der Aufbau- und Ablauforganisation und Möglichkeiten technischer Anpassungen des Ar-beitsplatzes an die behinderungsbedingten Erfordernisse. Der Integrationsfachdienst ist ein Dienst eines freien Trägers. Im Auftrag des KVJS-Integrationsamtes wird er bei persönlichen Schwierigkei-ten, Konflikten am Arbeitsplatz und zur Begleitung besonders unterstützungsbedürftiger Zielgrup-pen wie seelisch behinderte Menschen tätig. Integrationsfachdienste können auch von der Bundes-agentur für Arbeit oder von einem Rehabilitationsträger beauftragt werden. Die Integrationsämter haben die Strukturverantwortung für die Integrationsfachdienste.

Informations- und Bildungsveranstaltungen

Das KVJS-Integrationsamt führt auch Informations- und Bildungsveranstaltungen durch, die sich an Vertrauenspersonen, Beauftragte der Arbeitgeber, Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialräte und an die Mitglieder der betrieblichen Integrationsteams richten. Die ein- oder mehr-tägigen Schulungen vermitteln Kenntnisse des Schwerbehindertenrechts und befähigen, die Aufga-ben nach dem SGB IX zu erfüllen und die schwerbehinderten Menschen an ihrem Arbeitsplatz um-fassend zu unterstützen. Broschüren, Flyer, Fachpublikationen sowie ein Newsletter zu allen Fragen rund um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben runden das Leistungsspekt-rum ab.

Integrationsunternehmen

Integrationsunternehmen (Integrationsprojekte) bieten als Arbeitgeber des ersten Arbeitsmarktes sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Sie sind ein besonders wirksames Instrument zur Schaf-fung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen, deren Teilhabe wegen Art und Schwere ihrer Behinderung oder aus sonstigen Gründen auf besondere Schwierigkeiten stößt.

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Integrationsunternehmen müssen mindestens 25 Prozent schwerbehinderte Menschen beschäfti-gen; ihr Anteil soll 50 Prozent nicht übersteigen. Sie erhalten vom Integrationsamt Leistungen für den Aufbau, die Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung sowie für den besonderen Auf-wand.

Weitere, vom Land auf den KVJS übertragene Aufgaben

Sonderkündigungsschutz nach § 18 BEEG

Durch Verordnungen der Landesregierung und des Sozialministeriums vom 07. Februar 2011 (GBl. S. 79) und vom 07. Dezember 2012 (GBl. S. 577) wurde der KVJS beauftragt, über Anträge auf Zu-lässigkeitserklärung der Kündigung eines Elternteils in Elternzeit nach dem BEEG, in der Pflegezeit oder in der Familienpflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz zu entscheiden. Zuständig ist das Referat 31. In 2015 sind 296 Kündigungsanträge in der Elternzeit und zwei Anträge in der Pflegezeit eingegangen. In 84 Prozent der Fälle wurde die Kündigung in der El-ternzeit auf betriebsbedingte Gründe gestützt.

Schulische Inklusion

Eine weitere Aufgabe kam durch die Schulgesetzänderung vom 15. Juli 2015 hinzu. Behinderte Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf inklusive Bildung in den allgemeinen öffent-lichen Schulen des Landes. Das Land gewährt den Schulträgern einen Aufwendungsersatz für Um-bauten für inklusive Bildungsangebote. Durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 17. März 2016 hat das Kultusministerium den KVJS beauftragt, durch den Technischen Beratungsdienst des Inte-grationsamtes die Angemessenheit der Aufwendungen der Schulträger im Rahmen der inklusiven Bildung zu prüfen. Die ersten Anfragen deuten auf einen erheblichen Bedarf an Umbauten für in-klusive Bildung und an Beratung der kommunalen Schulträger hin.

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Geänderte Rahmenbedingungen – aktuelle Herausforderungen In 2015 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit des Integrationsamtes durch verschiedene kleinere Rechtsänderungen und neue Verfahrensregelungen geändert.

Erweiterung der Zielgruppe in § 68 Abs. 4 SGB IX

Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wurde § 68 Abs. 4 SGB IX geändert. Die Vorschrift stellte bisher behinderte Jugendliche und Erwachsene während der Zeit einer Berufsausbildung den schwerbehinderten Menschen gleich, auch wenn der Grad der Be-hinderung weniger als 30 beträgt oder ein Grad der Behinderung nicht anerkannt ist. Die Gleich-stellung gilt nun auch während der Zeit einer beruflichen Orientierung. Dies ermöglicht den Integ-rationsämtern, künftig behinderte Jugendliche zur Unterstützung der beruflichen Orientierung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zu fördern. Unter beruflicher Orientierung ist ein Förderinstrument zu verstehen, dass innerhalb der sog. Aktion 1000 des KVJS schon seit Jahren eine wichtige Rolle spielt. Schon bisher finanziert das KVJS-Integrationsamt den Einsatz der Integrationsfachdienste in der Endphase der Sonderschule als Modell. Infolge der korrespondieren Änderung des § 102 Abs. 2 Satz 3 SGB IX genügt zur Förderung der beruflichen Orientierung in Integrationsprojekten eine Teilzeit-beschäftigung von mindestens 12 Stunden pro Woche.

Erhöhung der Staffelbeträge der Ausgleichsabgabe

Durch eine Erhöhung der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 4 SGB IV wurde eine Erhöhung der Schwer-behinderten-Ausgleichsabgabe ausgelöst. Das BMAS hat in einer Bekanntmachung (BAnz AT vom 24.12.2015 B2) über die Erhöhung der Ausgleichsabgabe (§ 77 Abs. 3 SGB IX) informiert und die neu-en Staffelbeträge mitgeteilt. Die Steigerung beträgt rund 10 Prozent und wird ab 1.1.2016 wirksam (Anzeige bis 31. März 2017).

Verwaltungsabsprache der Rehabilitationsträger und der Integrationsämter in Kraft

Eindeutige Zuständigkeiten und dadurch schnellere Hilfe für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber – das ist das Ziel einer Verwaltungsabsprache, die die BIH – Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen – mit Trägern der gesetzlichen Renten- und Unfall-versicherung und der Bundesagentur für Arbeit mit Wirkung zum 1. Januar 2015 abgeschlossen hat. Das KVJS-Integrationsamt hat an dem Zustandekommen federführend mitgewirkt. Es geht darin um die Zuständigkeitsabgrenzung bei Leistungen, für die der Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt hat, wer die Kosten übernehmen muss.

Gemeinsame Empfehlung Integrationsfachdienste überarbeitet

Am 17.06.2016 wurde die Gemeinsame Empfehlung (nach § 113 Abs. 2 SGB IX) „Integrationsfach-dienste“ auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) verabschiedet; sie

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soll am 01. September 2016 in Kraft treten. Die unter maßgeblicher Mitwirkung des KVJS-Integrati-onsamtes auf Bundesebene überarbeitete Empfehlung bringt Klarstellungen und Verbesserungen bei der Kostenerstattung für die Integrationsämter, wenn die Rehabilitationsträger die IFD beauftra-gen.

Arbeitssituation des KVJS-Integrationsamtes

Die Personalausstattung des KVJS-Integrationsamtes ist – auch im Bundesvergleich mit anderen In-tegrationsämtern – angemessen. Eine Organisations- und Personalbedarfsuntersuchung der Ge-meindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg im Jahr 2014 hatte bestätigt, dass die Ausstattung im Wesentlichen bedarfsgerecht ist und es ermöglicht, die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX so durchzuführen, wie es die Zielsetzung dieses Gesetzes erfordert. Zu Recht erwarten die Arbeitge-ber in Baden-Württemberg, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KVJS-Integrationsamtes zügig vor Ort kommen und kompetent beraten und unterstützen, wenn sie in Präventionsverfah-ren und im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitseben für schwerbehinderte Arbeitnehmer von den Betrieben eingeschaltet werden. Diese Aufgaben lassen sich nicht vom Schreibtisch erledigen. Das KVJS-Integrationsamt ist in der Lage, schnell zu reagieren, und die Qualität der Arbeit konnte in allen Bereichen in den letzten Jahren weiter verbessert werden.

Begünstigt wird die Arbeitssituation derzeit durch die gute Arbeitsmarktlage und die Konjunktur-entwicklung im Land und die vergleichsweise niedrigen Zahlen von Anträgen auf Zustimmung zur Kündigung. Dennoch ist die Arbeitssituation angespannt. Die Beschäftigung von schwerbehinder-ten Menschen ist nach wie vor alles andere als ein Selbstläufer. Erfreulich ist, dass viele Betriebe im Land mit dem KVJS-Integrationsamt eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit entwickelt ha-ben und dass sie das Integrationsamt und seine Fachdienste immer wieder in neuen Fällen einschal-ten, wenn sie erst einmal gute Erfahrungen gemacht haben. Das lässt natürlich insgesamt die Ar-beitsbelastung steigen, zum Beispiel in vielen Regionen beim Technischen Beratungsdienst, der bei seinen Kunden eine hohe Wertschätzung genießt. Auswirkungen zeigen auch die großen Erfolge, die das KVJS-Integrationsamt im Bereich der Werkstattvermeidung und des Übergangs aus Sonder-schulen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erzielt hat. Menschen mit wesentlichen Behinderungen legen ihre Behinderung mit einem erfolgreichen Übergang ja keineswegs ab. In inzwischen rund 4000 Fällen aus den letzten Jahren muss das Integrationsamt deshalb kontinuierlich „am Ball“ blei-ben und dazu beitragen, dass die Erfolge auch wirklich nachhaltig sind. Aufwendige Präventions-verfahren und schwierige Fälle der begleitenden Hilfe rechnen sich volkswirtschaftlich, aber man muss auch berücksichtigen, dass die meisten dieser Fälle mehr Aufwand verursachen als manches relativ klare Kündigungsverfahren aus betriebsbedingten Gründen, in dem ein Integrationsamt eher wenig bewirken kann. Insofern haben sich die Aufgaben in den letzten Jahren auch sehr stark ver-ändert.

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Personenkreis7,5 Millionen schwerbehinderte Menschen im Bundesgebiet

Nach der letzten Statistik des Statistischen Bundesamtes waren am 31. Dezember 2013 in Deutsch-land 7,548 Millionen Menschen als Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis anerkannt. Das ent-sprach einem Anteil von rund 9,3 Prozent der Bevölkerung. Die Zahl ist seit der letzten Erhebung 2011 um 3,6 Prozent gestiegen. Schwerbehindert sind Personen, wenn bei ihnen ein Grad der Be-hinderung (GdB) von 50 und mehr vorliegt.

Art und Grad der Behinderung

Bei 85 Prozent der schwerbehinderten Menschen wurde die Behinderung durch eine im Lebens-verlauf erworbene Krankheit verursacht. Vier Prozent der Behinderungen waren angeboren bezie-hungsweise traten im ersten Lebensjahr auf. 0,5 Prozent der schwerbehinderten Menschen hatten dauernde Schäden in Krieg, Wehrdienst oder Zivildienst erlitten. In knapp zwei Prozent der Fäl-le waren die Behinderungen auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen. Der Rest (8,8 Prozent) entfiel auf sonstige beziehungsweise mehrere Ursachen. Bundesweit hatten 1.815.807 schwerbehinderte Menschen (rund 24 Prozent) einen Grad der Behinderung von 100.

62 Prozent der schwerbehinderten Menschen hatten körperliche Behinderungen, auf geistige oder seelische Behinderungen entfielen insgesamt 11,5 Prozent der Fälle, auf zerebrale Störungen 9 Pro-zent der Fälle, bei den übrigen Personen (18 Prozent) gab es keine Angabe zur schwersten Behinde-rung.

(Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, 2015, Statistik der schwerbehinderten Menschen)

Drei Viertel älter als 55 Jahre

Behinderungen treten vor allem im Alter auf. So waren am Stichtag bundesweit 4.091.607 Men-schen mit Behinderungen (54 Prozent) älter als 65 Jahre. Fast ein Drittel (30,9 Prozent) der schwerbe-hinderten Menschen war 75 Jahre und älter. Knapp die Hälfte (45 Prozent) gehörte zur Altersgrup-pe der 55 bis unter 75-Jährigen. Dagegen ist der Anteil der unter 25-Jährigen mit 3,8 Prozent gering. Männer sind – insbesondere ab 55 Jahren – häufiger schwerbehindert als Frauen. Als eine Ursache hierfür gilt, dass Männer häufiger erwerbstätig sind. Sie stellen daher eher Anträge auf Anerken-nung einer Schwerbehinderung, um so die besonderen Regelungen des Schwerbehindertenrechts für den Arbeitsmarkt und die Rente nutzen zu können.

981.538 schwerbehinderte Menschen leben in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg lebten nach der letzten Bevölkerungsstatistik (auf Basis Zensus 2011) zum 31.12.2014 insgesamt rund 10,716 Millionen Einwohner. Gegenüber 2013 stieg die Einwohnerzahl um 85.366. Am 31. Dezember 2013 waren 981.538 schwerbehinderte Menschen registriert, das ent-spricht einem Anteil an der Bevölkerung von 9,2 Prozent. Die Zahl der schwerbehinderten Personen ist um rund 74 000 Personen (8 Prozent) höher als bei der letzten Erhebung in 2011. 52,1 Prozent der anerkannten schwerbehinderten Menschen in Baden-Württemberg sind Männer, 47,9 Prozent sind Frauen.

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Mit dem Alter steigt das Risiko einer Schwerbehinderung kontinuierlich an: Über die Hälfte aller schwerbehinderten Menschen (538.933 Personen) ist 65 Jahre oder älter. Der Anteil junger schwer-behinderter Menschen unter 25 Jahren (38.579 Personen) betrug 3,9 Prozent.

Art und Grad der Behinderung

64 Prozent der anerkannten Schwerbehinderungen resultierten aus körperlichen Einschränkungen verschiedenster Art; bei knapp 23 Prozent lagen zerebrale Störungen beziehungsweise geistig-see-lische Behinderungen vor. Von den schwerbehinderten Menschen hatte gut ein Viertel (264.040) sehr schwere Beeinträchtigungen mit einem Grad der Behinderung von 100. Knapp einem Drittel der schwerbehinderten Menschen (308.179) wurde ein Grad der Behinderung von 50 zuerkannt.

Ursachen für eine Behinderung

Mit einem Anteil von 93 Prozent werden die meisten Schwerbehinderungen durch allgemeine Krankheiten ausgelöst. Nur bei knapp vier Prozent aller Fälle sind Behinderungen angeboren. Be-rufskrankheiten und Arbeitsunfälle sind mit einem Anteil von knapp zwei Prozent eine eher seltene Ursachen einer Schwerbehinderung.

Unterschiede in den Stadt- und Landkreisen

Die Häufigkeit einer Schwerbehinderung ist landesweit keineswegs einheitlich, sondern zeigt er-hebliche regionale Unterschiede. Der Neckar-Odenwald-Kreis hat mit einem Anteil von 16,1 Prozent den höchsten Wert, während er im Alb-Donau-Kreis mit 6,6 Prozent nicht einmal halb so groß war. Generell zeigt sich eine gewisse Abhängigkeit von der Altersstruktur der Bevölkerung in den Stadt- und Landkreisen. Der starke Einfluss des Alters auf die Häufigkeit einer Schwerbehinderung hat zur Folge, dass in Kreisen mit einem höheren Anteil älterer Menschen auch anteilig mehr schwerbehin-derte Menschen wohnen.

Schwerbehinderte Menschen in Baden-Württemberg

Alter Anzahl in % Alle in % Männer in % Frauen

unter 25 Jahre 38.579 3,9 2,3 1,6

25 bis 45 Jahre 73.947 7,5 4,0 3,5

45 bis 55 Jahre 116.474 11,9 6,1 5,8

55 bis 65 Jahre 213.605 21,8 11,7 10,1

über 65 Jahre 538.933 54,9 28,0 26,9

Insgesamt 981.538 100 52,1 47,9

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 2015

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Chancen schwerbehinderter Menschen auf dem ArbeitsmarktAufschwung in Deutschland setzt sich fort – Beschäftigung steigt kräftig

„Die konjunkturelle Lage in Deutschland war im Jahr 2015 gekennzeichnet durch ein solides und stetiges Wirtschaftswachstum“, sagte Destatis-Präsident Dieter Sarreither bei der Vorstellung der Wirtschaftsdaten des Statistischen Bundesamtes. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg 2015 um 1,7 Prozent – das ist das stärkste Wachstum seit 2011.

„Der Aufschwung der deutschen Wirtschaft wird sich in diesem und im kommenden Jahr fortset-zen. Die Bundesregierung erwartet in ihrer Frühjahrsprojektion einen Anstieg des Bruttoinlands-produkts von real 1,7 Prozent im Jahr 2016 und 1,5 Prozent im Jahr 2017. Die binnenwirtschaftlichen Auftriebskräfte haben an Bedeutung gewonnen. Der Arbeitsmarkt entwickelt sich ausgesprochen gut“, sagte der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel anlässlich der Vorstellung der Frühjahrprojektion 2016 der Bundesregierung. Der Minister geht davon aus, dass angesichts der schrittweise erfolgenden Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt die Arbeitslosigkeit in 2016 um 110 000 Personen etwas steigen wird.

Dynamische Entwicklung in Baden-Württemberg – erneut mehr Erwerbstätige

„Die baden-württembergische Wirtschaft zeigte sich im ersten Halbjahr 2015 in prächtiger Verfas-sung und so erhöhte sich die Wirtschaftsleistung um 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreshalb-jahr – ein Spitzenwert im Bundesländervergleich. Dennoch schwächte sich die Wachstumsdyna-mik zur Jahresmitte ab, so dass das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2015 unter dem Strich um rund zwei Prozent wachsen sollte. Die Jahresprognose für 2016 fällt mit 1,5 Prozent etwas geringer aus als das BIP-Wachstum 2015“, erläuterte die Präsidentin des Statistischen Landesamtes Dr. Carmina Bren-ner die Zahlen zur wirtschaftlichen Lage Baden-Württembergs 2015/2016.

Der baden-württembergische Arbeitsmarkt befand sich 2015 in einer sehr guten Lage. Von dieser Entwicklung können allerdings nicht alle Personengruppen profitieren. So sind mittlerweile 31,5 Prozent aller Arbeitslosen länger als ein Jahr ohne Arbeit und gelten somit als langzeitarbeitslos.

Arbeitslosigkeit in Deutschland

Jahr Arbeitslose insgesamt in % davon schwerbehindert

2013 2.872.783 6,7 177.926

2014 2.763.521 6,4 177.828

2015 2.681.415 6,1 172.996

Quelle: Statistik der Bundesagentur für ArbeitArbeitslosigkeit im Zeitverlauf, Datenstand: Dezember 2015

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Zum 31.12.2015 waren bundesweit insgesamt 2.681.415 Menschen arbeitslos gemeldet, das ist ein Rückgang gegenüber dem Vorjahresmonat um drei Prozent. Die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen ist zum Stichtag in Deutschland im Vergleich zum Vorjahresmonat um 0,3 Prozent auf 6,1 Prozent zurückgegangen. In Baden-Württemberg waren zum 31.12.2015 insge-samt 219.094 Personen arbeitslos gemeldet, das ist ein Rückgang gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,9 Prozent.

Baden-Württemberg hatte zum 31.12.2015 mit 3,7 Prozent (Vorjahresmonat: 3,8 Prozent) die zweit-niedrigste Arbeitslosenquote (Arbeitslose bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen im Jahres-durchschnitt) in Deutschland – nach Bayern.

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nimmt zu

Die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die-ses Wachstum führt die Agentur für Arbeit auf die gestiegene Anzahl (+ 147.000) schwerbehinderter Beschäftigter in der Altersgruppe der über 55-Jährigen zurück. Dem steht ein Rückgang von knapp 33.000 in der Altersgruppe der 35 bis unter 45-Jährigen gegenüber.

Auch die Zahl der schwerbehinderten jungen Menschen, die in Betrieben des allgemeinen Arbeits-marktes ausgebildet werden, steigt kontinuierlich.

Der Anteil der schwerbehinderten arbeitslosen Menschen am Bestand Arbeitsloser ist bei der Al-tersgruppe der über 55-Jährigen um 54 Prozent gestiegen, während er bei den nicht behinderten Arbeitslosen um lediglich 21 Prozent gestiegen ist. Das Auslaufen von Sonderregelungen für Ältere hat insbesondere die Zahl der 58-jährigen und älteren schwerbehinderten Arbeitslosen schnell und in erheblichem Umfang ansteigen lassen. Mehr als ein Viertel der schwerbehinderten Arbeitslosen sind 58 Jahre und älter, bei allen Arbeitslosen beträgt der Anteil nur 13 Prozent. Ohne das Auslaufen von Sonderregelungen für Ältere wäre die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen gesunken.

Obwohl sich bei den schwerbehinderten Arbeitslosen etwas mehr Fachkräfte finden als bei nicht schwerbehinderten Arbeitslosen, gelingt es schwerbehinderten Menschen seltener als nicht schwerbehinderten Menschen, eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zu finden.

Die Dynamik der Arbeitslosigkeit ist – auch bei der Altersgruppe der 25 bis unter 55-Jährigen – bei schwerbehinderten deutlich geringer als bei nicht schwerbehinderten Menschen. Die Dauer der Ar-beitslosigkeit und der Anteil der Langzeitarbeitslosen sind deutlich höher. (Quelle: Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit - Arbeitsmarktbericht für Schwerbehinderte Men-schen, Mai 2016)

Zahlen und Fakten der Entwicklung (jeweils zum 31.12. 2015)

Ab 2009 waren die erwerbstätigen schwerbehinderten Menschen von Arbeitslosigkeit infolge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise besonders betroffen. Die Zahl der arbeitslosen schwerbe-hinderten Menschen in Deutschland war im Jahr 2010 um knapp 10.000 auf 176.301 angestiegen. Nachdem sich der Arbeitsmarkt beruhigt hatte, sank die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen mit kleineren Schwankungen auf 172.996.

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist um 2,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmo-nat zurückgegangen und lag am Jahresende 2015 bei 6,1 Prozent.

Auch in Baden-Württemberg nahm die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen seit 2008 kontinuierlich zu und erreichte mit 17.818 Personen im Jahr 2010 den Höhepunkt nach der Wirt-schafts- und Finanzkrise. Seit 2013 ist eine leichte Trendwende erkennbar. Die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen ist in Baden-Württemberg mit leichten Schwankungen auf 16.584 zurückgegangen, das ist ein Rückgang um 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Arbeits-losenquote in Baden-Württemberg lag – bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen – am Jahresen-de 2015 bei 3,7 Prozent. Das ist ein Rückgang um 0,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

Arbeitslosigkeit in Baden-Württemberg

Jahr Arbeitslose insgesamt in % davon schwerbehindert

2013 224.896 3,9 17.235

2014 221.068 3,8 17.087

2015 219.094 3,7 16.584

Quelle: Statistik der Bundesagentur für ArbeitArbeitslosigkeit im Zeitverlauf, Datenstand: Dezember 2015

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Die Ausgleichsabgabe – Einnahmen und AusgabenMehr Arbeitsplätze – höhere Staffelbeträge – mehr Ausgleichsabgabe

Das Aufkommen betrug im Jahr 2015 insgesamt 76,33 Millionen Euro. Dies ist das höchste Aufkom-men seit der Wirtschaftskrise 2009/2010. Das hohe Aufkommen an Ausgleichsabgabe ist wesentlich durch zwei Faktoren bestimmt: die Erhöhung der Staffelbeträge ab dem Erhebungsjahr 2012 mit Wirkung auf das Haushaltsjahr 2013 und der Anstieg der anzeigepflichtigen Arbeitgeber um 657 in 2013 und nochmals um 1.106 im Jahr 2014.

Weniger Gesamteinnahmen

Die gesamten Einnahmen in 2015, einschließlich der Rückflüsse (Zinsen, Darlehenstilgungen, Erstat-tungen der Rehabilitationsträger und der örtlichen Träger) und der Säumniszuschläge, betrugen 84,74 Millionen Euro und lagen damit um 3,63 Millionen Euro unter dem Vorjahr. Ausschlaggebend hierfür sind der Rückgang aus Erstattungen der Rehabilitationsträger für die Inanspruchnahme von Leistungen der Integrationsfachdienste, die signifikant zurückgegangenen Zinseinnahmen infolge des niedrigen Zinsniveaus sowie sinkende Darlehensrückflüsse, nachdem in der Begleitenden Hilfe als auch bei der institutionellen Förderung für Wohnheime und Werkstätten für Menschen mit Be-hinderung Leistungen nicht mehr als Darlehen, sondern als Zuschuss erbracht werden.

Mehr beschäftigungspflichtige Arbeitgeber und Arbeitsplätze in Baden-Württemberg

Die Zahl der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber ist auf 21.365 Arbeitgeber angestiegen. Gleich-zeitig stieg die Zahl der Arbeitsplätze um 65.591 auf 3.219.869 an. 9.554 Arbeitgeber erfüllten die Beschäftigungspflicht nach dem SGB IX.

Öffentliche und private Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeits-plätzen sind verpflichtet, auf fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu be-schäftigen. Bei den öffentlichen Arbeitgebern betrug die Beschäftigungsquote 5,66 Prozent, bei den privaten Arbeitgebern betrug sie 4,16 Prozent. Die Beschäftigungsquote bezogen auf alle be-schäftigungspflichtigen Arbeitgeber betrug 4,44 Prozent. Die Quote steigt (mit leichten Schwan-kungen) seit Jahren an (zum Vergleich 2008: 4,14 Prozent).

Aufkommen der Ausgleichsabgabe in Baden-Württemberg*

2013 2014 2015

Mio. Euro 70,10 75,12 76,33

Quelle: eigene Erhebung KVJS*Die Abführung an den Ausgleichsfonds ist noch nicht berücksichtigt

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Gestiegene Ausgaben

20 Prozent des Ausgleichsabgabeaufkommens sind an den Ausgleichsfonds beim Bundesministe-rium für Arbeit und Soziales weiterzuleiten für überregionale Projekte zur Förderung der Beschäf-tigung schwerbehinderter Menschen. Das KVJS-Integrationsamt überwies in 2015 15,71 Millionen Euro an den Ausgleichsfonds. Zum Ausgleich von Einnahmeunterschieden in den Bundesländern wird unter den Integrationsämtern ein Finanzausgleich durchgeführt. In 2015 führte das KVJS-Integ-rationsamt 2,98 Millionen Euro ab.

Die verbleibenden Mittel stehen dem KVJS-Integrationsamt zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem SGB IX zur Verfügung. Insgesamt ist im Haushaltsjahr 2015 die Summe der Förderleistungen von 64,40 Millionen Euro auf 71,07 Millionen Euro gestiegen.

Den größten Ausgabeblock bilden seit Jahren die Zuschüsse an Arbeitgeber zur Abgeltung außer-gewöhnlicher Belastungen. Deutlich gestiegen sind auch die Aufwendungen für Arbeitsmarktpro-gramme zur Förderung der Einstellung schwerbehinderter Menschen. Gestiegen sind aber auch die Leistungen an Integrationsprojekte und die Leistungen an freie Träger der Integrationsfachdienste.

Gesamtausgaben in Mio. Euro

2013 2014 2015

Arbeitsmarktprogramme zur Förderung der Einstellung schwerbehinderter Menschen 6,50 8,72 12,30

Leistungen an schwerbehinderte Menschen (einschließlich Arbeitsassistenz) 3,43 4,12 3,99

Leistungen an Arbeitgeber (ohne Leistungen an Integrationsprojekte) 19,62 20,21 23,73

Leistungen an Integrationsprojekte 7,19 8,56 9,99

Leistungen an freie Träger der Integrationsfachdienste 14,65 13,55 14,69

Institutionelle Förderung 10,35 8,36 5,58

Schulung und Öffentlichkeitsarbeit 0,64 0,59 0,62

Forschungs- und Modellvorhaben 0,30 0,28 0,16

sonstige Maßnahmen 0,02 0,01 0,01

Insgesamt 62,70 64,40 71,07

Quelle: eigene Erhebung KVJS

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Leistungen an Arbeitgeber – Mehr Förderanträge Leistungen an Arbeitgeber zur Sicherung und zum Erhalt der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Teil der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben stellen die größte Ausgabenposition im Haushalt des Integrationsamtes dar. Neben den finanziellen Leis-tungen werden die Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, durch das KVJS- Integrationsamt durch kompetente Beratung und Information unterstützt.

Die Leistungen der begleitenden Hilfe an Arbeitgeber steigen seit nunmehr sechs Jahren kontinu-ierlich an: von 15,83 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 23,73 Millionen Euro im Berichtsjahr. Dies bedeutet einen Anstieg gegenüber 2010 um rund 50 Prozent und gegenüber dem Vorjahr um 17 Prozent.

Zuschüsse von insgesamt 21,22 Millionen Euro gingen an Arbeitgeber wegen außergewöhnlicher, mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbundener Belastungen. Das ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr (17,59 Millionen Euro) um 3,63 Millionen Euro. Diese Lohnkostenzuschüsse sind das meistgenutzte Förderinstrument bei den Leistungen an Arbeitgeber. Gegenüber dem Vor-jahr ist die Zahl der Leistungsfälle bei den Zuschüssen zu den außergewöhnlichen Belastungen ge-genüber dem Vorjahr (5.931 Fälle) auf 6.314 Fälle weiter angestiegen.

Um 170.000 Euro gestiegen sind auch die Leistungen für die behinderungsgerechte Einrichtung von 596 Arbeits- und Ausbildungsplätzen.

Leistungen an Arbeitgeber

2013 2014 2015Mio. Euro Fälle Mio. Euro Fälle Mio. Euro Fälle

Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen

0,48 81 0,90 86 0,62 58

Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen

1,82 517 1,72 559 1,89 596

Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen (ohne Integrationsprojekte) 17,32 5.452 17,59 5.931 21,22 6.314

Insgesamt 19,62 6.050 20,21 6.576 23,73 6.968

Quelle: eigene Erhebung KVJS

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Prävention: Voraussetzungen und Wirkung vorbeugender MaßnahmenDas Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Die betriebliche Prävention ist ein Instrument, um Schwierigkeiten im Arbeits- oder Beschäfti-gungsverhältnis aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen zu begegnen, die das Arbeitsverhältnis gefährden können. Der Arbeitgeber erörtert mit den Interessenvertretungen und dem Integrationsamt, welche Möglichkeiten und Hilfen zur Verfügung stehen, damit die Schwierig-keiten beseitigt werden können. Das Instrument der Prävention ist in den Betrieben angekommen. Viele Unternehmen erkennen den Wert der betrieblichen Prävention, um die Belegschaft langfristig fit zu halten.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Spezialfall der betrieblichen Prävention. Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt ar-beitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Im BEM klärt der Arbeitgeber, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und einer erneu-ten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Bei schwerbehinderten Beschäftigten ist das Inte-grationsamt hinzuzuziehen.

Initiative zur Betrieblichen Prävention

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, initiativ zu werden, sobald er Schwierigkeiten im Beschäftigungs-verhältnis eines schwerbehinderten Menschen erkennt beziehungsweise sobald die Voraussetzun-gen nach § 84 Abs. 2 SGB IX für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement vorliegen. Das KVJS-Integrationsamt prüft, ob Maßnahmen der begleitenden Hilfe das Arbeitsverhältnis sichern können und schaltet bei Bedarf den Integrationsfachdienst oder den Technischen Beratungsdienst ein. Verspricht eine Maßnahme der begleitenden Hilfe Erfolg, werden die Umsetzungsschritte mit dem Unternehmen geplant und im Betrieb oder am Arbeitsplatz durchgeführt.

Präventionsverfahren nach § 84 SGB IX

2013 2014 2015

betriebsbedingte Gründe 63 76 147

verhaltensbedingte Gründe 9 22 99

personenbedingte Gründe 643 547 529

mehrere Gründe oder Grund noch nicht bekannt 50 55 10

Insgesamt 765 700 785

Quelle: eigene Erhebung KVJS

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Die Zahl der Präventionsverfahren, die das Integrationsamt begleitet hat, ist 2015 wieder angestie-gen. 785 neue Verfahren wurden eingeleitet (+ 12 Prozent), darunter 42 Fälle des BEM. Der Anstieg könnte mit der Bedeutung zusammen hängen, die die arbeitsgerichtliche Praxis dem Betrieblichen Eingliederungsmanagements zumisst. Zwar ist die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungs-managements keine objektive Kündigungsvoraussetzung, jedoch kann eine Kündigung sozial un-gerechtfertigt sein, wenn kein Eingliederungsmanagement durchgeführt wurde. Auch verändert sich die Darlegungs- und Beweislastverteilung im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht zu Lasten des Arbeitgebers, wenn er kein Eingliederungsmanagement durchgeführt hat.

Anstieg der Verfahren aus betriebsbedingten und verhaltensbedingten Gründen

Im Jahr 2015 ging die Zahl der Präventionsverfahren aus personenbedingten Gründen von 547 im Vorjahr auf 529 Fälle zurück, während sich die Zahl der Präventionsverfahren aus betriebsbedingten Gründen mehr als verdoppelte. Die Steigerung ist auf Präventionsverfahren eines großen Konzerns aus Anlass einer geplanten Umstrukturierung zurückzuführen.

In den Präventionsverfahren aus personenbedingten Gründen können die Kompetenz und die Instrumentarien des KVJS-Integrationsamtes besonders wirksam werden. Insbesondere können Beratung oder finanzielle Leistungen der begleitenden Hilfe zur Stabilisierung des Arbeitsverhält-nisses beitragen.

742 Präventionsfälle (darunter 51 Fälle des BEM) wurden in 2015 abgeschlossen. In 564 Fällen (dar-unter 37 Fälle des BEM) konnte nach umfangreicher Beratung das Arbeitsverhältnis gesichert wer-den, ohne dass weiteren Maßnahmen erforderlich waren. In 93 Fällen (7 Fälle des BEM) wurden zur Weiterbeschäftigung Leistungen der begleitenden Hilfe bewilligt. 15 Fälle (1 Fall des BEM) wurden als Leistungsfall an den zuständigen Rehabilitationsträger weiter geleitet. Lediglich 70 Fälle (6 Fäl-le des BEM) mündeten in eine arbeitgeberseitige Kündigung. Das bedeutet, dass in über 90 Prozent der abgeschlossenen Präventions- und BEM-Verfahren das Arbeitsverhältnis – zum Teil mit weiteren Maßnahmen – erfolgreich stabilisiert werden konnte.

Abgeschlossene Präventionsverfahren

Weiterbearbeitung als

Weiter leitung an

Reha-Träger

Abschluß nach um fangreicher Beratung

ohne weitere Maßnahmen InsgesamtKündigungsfall Leistungsfall

betriebsbedingte Gründe 6 7 2 125 140

verhaltensbedingte Gründe 6 12 3 66 87

personenbedingte Gründe 58 74 10 367 509

mehrere Gründe oder Grund unbekannt 0 0 0 6 6

Insgesamt 70 93 15 564 742

Quelle: eigene Erhebung KVJS

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Leistungen an Integrationsunternehmen Integrationsunternehmen (in § 132 SGB IX Integrationsprojekte genannt) werden zum allgemeinen Arbeitsmarkt gerechnet. Mindestens 25 bis zu 50 Prozent der Belegschaft sind schwerbehinderte Menschen. Dabei handelt es sich überwiegend um Personen, die aufgrund ihrer Behinderung und trotz Unterstützung durch Integrationsfachdienste kaum Möglichkeiten haben, eine sozialversiche-rungspflichtige Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zu finden. Integrationsunternehmen bieten diesen Personen Tätigkeiten mit arbeitsbegleitender Unterstützung und ermöglichen insbesonde-re Abgängern aus Schulen für Menschen mit geistiger Behinderung, Übergängern aus Werkstät-ten für behinderte Menschen und Menschen mit psychischer Erkrankung Teilhabe am Arbeitsleben. Für diese Zielgruppe sind Integrationsunternehmen eine Alternative zu der Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen.

Entwicklung von Integrationsunternehmen

Zum Stichtag 31.12.2015 gab es in Baden-Württemberg 80 Integrationsunternehmen. In 2015 gab es erstmals wieder Neugründungen.

Diese Unternehmensform verbindet in besonderer Weise den Unternehmenszweck (Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen) mit dem schwerbehindertenrecht-lichen Auftrag der Sicherung, Förderung und dem Erhalt der Teilhabe am Arbeitsleben der dort be-schäftigten für Menschen mit und ohne Behinderung.

Das Wertschöpfungsverständnis bei Integrationsfirmen geht über eine rein ökonomische Betrach-tung hinaus. Um sie nachhaltig weiterzuentwickeln, ist sowohl die Balance von wirtschaftlicher Ef-fektivität und gesellschaftlicher Wertschöpfung als auch eine angemessene Beschäftigungskultur (Teilhabequalität) erforderlich. Integrationsunternehmen sind markt- und erwerbswirtschaftlich ori-entierte Unternehmen. Der betriebswirtschaftliche Ansatz dient dazu, Beschäftigung zu gewähr-leisten. Professionelles Agieren am Markt ist die Grundvoraussetzung für den Erfolg des Integrati-

42 %

34 %

24 %

Quelle: eigene Erhebung KVJS*im Sinne von § 132 Abs. 2 SGB IX

Schwerbehindert Beschäftigte* in Integrationsunternehmen

seelische Behinderung

geistige Behinderung

weitere Behinderungsarten

Behinderungs­arten

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Geschäftsbericht – 2015/2016

onsunternehmens. Solide betriebswirtschaftliche Unternehmensstrukturen bilden die notwendige Basis für die soziale Inklusion der beschäftigten schwerbehinderten Menschen im Lebensfeld Arbeit und Beschäftigung.

Die Mittel der Ausgleichabgabe dienen ausschließlich der Deckung von zusätzlichen Kosten, die wegen des hohen Anteils an besonders betroffenen Menschen mit Schwerbehinderung entstehen. Der Aufwand hierfür kann nicht ausschließlich über Marktpreise erwirtschaftet werden und recht-fertigt daher die öffentliche Förderung.

Insgesamt wurden für Integrationsunternehmen in 2015 Ausgleichsabgabemittel in Höhe von knapp 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Der größte Anteil an diesen Ausgaben, rund 7,5 Mil-lionen Euro, entfällt auf laufende Leistungen an den Arbeitgeber (Zuschüsse zur Abgeltung von be-sonderem Aufwand und außergewöhnlichen Belastungen). Die Steigerung in diesem Ausgaben-bereich ist mit der Zunahme an Beschäftigung in dieser Unternehmensform begründet. Darüber hinaus wirkt sich die Einführung des Mindestlohnes aus, der ab 01.01.2015 auch für Integrationsun-ternehmen gilt. Die Zunahme an Arbeitsplätzen gründet sich auf das Wachsen der bestehenden In-tegrationsunternehmen, die zusätzliche Geschäftsbereiche erschließen oder bestehende Tätigkeits-felder erweitern. Durch eine Diversifizierung werden bestehende Integrationsfirmen wirtschaftlich stabilisiert und weitere Arbeitsplätze für die Zielgruppe des § 132 Abs. 2 SGB IX geschaffen.

Zielgruppe

In den 80 bestehenden Unternehmen wurden 2015 insgesamt 3.587 Personen beschäftigt, davon 1.538 Menschen mit einer Schwerbehinderung. Von den Menschen mit Schwerbehinderung waren 1.321 Menschen, die ohne diese besondere Unternehmensform vermutlich keine Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt gefunden hätten (Personen aus der Zielgruppe der besonders betroffe-nen schwerbehinderten Menschen).

Leistungen an Integrationsunternehmen

Euro schwerbehinderte Beschäftigte

zum Aufbau und zur Ausstattung 977.972 111

zur Erweiterung 1.098.659 172

zur Modernisierung 110.174 215

zur betriebswirtschaftlichen Beratung bei Neugründung 10.400 23

zur laufenden betriebswirtschaftlichen Beratung 274.893 195

zur Abdeckung eines besonderen Aufwands 2.589.416 1.321

Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen 4.926.298 1.202

Insgesamt 9.987.812 3.239

Quelle: eigene Erhebung KVJS

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Menschen mit seelischer Behinderung werden in Integrationsprojekten beschäftigt, im Vergleich zu den Menschen mit geistiger Behinderung oder Körperbehinderungen jedoch nur zu einem kleine-ren Anteil. Von 1.538 Menschen mit Schwerbehinderung waren 368 seelisch behindert. Im Vergleich zu 2014 ist diese Zahl leicht rückläufig. Die Gründe für die Zurückhaltung bei der Einstellung psy-chisch kranker Menschen sind vielschichtig und müssen differenziert analysiert werden. Bei Neuein-stellungen wird verstärkt darauf geachtet, dass Arbeitsplätze mit Personen aus dieser Zielgruppe besetzt werden. Bei der Ausgestaltung der Förderrichtlinien 2012 wurde diese Personengruppe spe-ziell berücksichtigt. Seitdem ist eine leichte Beschäftigungszunahme von psychisch kranken Men-schen in Integrationsfirmen festzustellen.

Fachtag für Integrationsunternehmen

130 Teilnehmer kamen im Oktober 2015 zu einem Fachtag des KVJS-Integrationsamtes für die ba-den-württembergischen Integrationsunternehmen. Dort wurde das KVJS-Forschungsprojekt „Mehr-dimensionale Erfassung der Unternehmensleistung von Integrationsfirmen in Baden-Württemberg“ vorgestellt. Die künftigen Werkzeuge zur Erfassung der wirtschaftlichen und sozialen Wertschöp-fung der Unternehmen stießen auf großes Interesse.

150 Millionen Programm für Integrationsfirmen

Der Bund möchte die seit Jahren erfolgreiche Entwicklung der Integrationsfirmen weiter unterstüt-zen. Er hat dazu aus Mitteln des Bundesausgleichsfonds ein Programm aufgelegt, das den Ländern in den nächsten fünf Jahren 150 Millionen Euro für die Schaffung weiterer Arbeitsplätze in Integra-tionsfirmen zur Verfügung stellt. Auf Baden-Württemberg werden ca. 18 Millionen Euro aus diesem Programm entfallen. Das KVJS-Integrationsamt ist derzeit dabei, mit der Umsetzung des Programms „Alle im Betrieb“ zu beginnen.

Beschäftigte in Integrationsunternehmen

von den Beschäftigten sind

schwer- behinderte

Menschen

davon besonders betroffene schwer-

behinderte Menschen nach§ 132 Abs. 2

davon

geringfügig Beschäftigte

Übergänge aus Schulen für Geistig-behinderte

Übergänge WfbM

Frauen 2.032 675 580 319 104 243

Männer 1.555 863 741 407 134 184

Insgesamt 3.587 1.538 1.321 726 238 427

Quelle: eigene Erhebung KVJS

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Leistungen an schwerbehinderte MenschenDie Leistungen des KVJS-Integrationsamtes an schwerbehinderte Arbeitnehmer umfassen Zu-schüsse zu den Kosten technischer Arbeitshilfen, Leistungen zum Erreichen des Arbeitsplatzes und Zuschüsse zu beruflichen Bildungsmaßnahmen. Darüber hinaus können Zuschüsse für behinde-rungsbedingte Wohnungsanpassungen gezahlt werden, mitunter auch Hilfen in besonderen be-hinderungsbedingten Lebenslagen. Schließlich können schwerbehinderte Menschen Zuschüsse er-halten für den Aufbau und die Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz. Seit 2001 haben schwerbehindere Beschäftigte zudem einen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz.

Die Zahl der Leistungsempfänger ist unwesentlich von 765 im Jahr 2014 auf 769 im Jahr 2015 gestiegen. Die Gesamtausgaben für die Leistungen an schwerbehinderte Menschen sind von 4,12 Millionen Euro auf 3,99 Millionen Euro zurückgegangen.

Technische Arbeitshilfen wurden für 180 Leistungsempfänger mit insgesamt 320.000 Euro geför-dert. 122 Leistungsempfänger erhielten Leistungen zum Erreichen des Arbeitsplatzes über ins-gesamt 490.000 Euro. In 22 Fällen wurden Leistungen der Wohnungshilfe erbracht. 76 Leistungs-

Leistungen an schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen*

2013 2014 2015

Mio. Euro

Leistungs-empfänger

Mio. Euro

Leistungs-empfänger

Mio. Euro

Leistungs-empfänger

Technische Arbeitshilfen 0,46 194 0,56 216 0,32 180

Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes 0,47 136 0,67 136 0,49 122

Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz

0,70 28 0,73 18 0,80 18

Hilfen zur Beschaffung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung

0,05 17 0,11 17 0,11 22

Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten

0,11 86 0,08 69 0,07 76

Hilfen in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen

0,05 44 0,06 24 0,05 27

Kostenersatz einer notwendigen Arbeitsassistenz

1,57 253 1,89 274 2,11 303

Unterstützte Beschäftigung 0,02 12 0,02 11 0,04 21

Insgesamt 3,43 770 4,12 765 3,99 769

Quelle: eigene Erhebung KVJS* einschließlich der Leistungen, die im Rahmen des § 21 Abs. 4 SchwbAV an selbständig tätige schwerbehinderte Menschen erbracht werden

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Geschäftsbericht – 2015/2016

empfänger konnten mit finanzieller Hilfe des Integrationsamtes an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten teilnehmen. 27 schwerbehinderte Menschen erhielten Leistungen in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen.

Das größte Ausgabenvolumen binden die Arbeitsassistenzleistungen. Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz wurden für insgesamt 303 schwerbehinderte Menschen im Umfang von insgesamt 2,11 Millionen Euro übernommen. Die Nachfrage nach Arbeitsassistenzleistungen steigt seit Jahren kontinuierlich. Die Leistung, die als Budget erbracht wird, ist attraktiv, weil der schwerbehinderte Mensch die Assistenzkraft flexibel seinem konkreten Bedarf entsprechend einsetzen kann.

Selbstständige Existenz

Die Teilhabe am Arbeitsleben kann auch durch eine selbstständige Tätigkeit gelingen. Die Grün-dung einer selbstständigen Existenz bietet für manche Menschen mit Schwerbehinderung eine re-alistische Perspektive zu einer Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt. 2015 stellten 182 Per-sonen Anträge auf Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz.

2015 gab es 15 Erstberatungen für Existenzgründungen. Von diesen Geschäftsideen wurden neun tatsächlich umgesetzt. Die Beratung des KVJS-Integrationsamtes umfasst die Gründungsberatung und die Erweiterung in neue Geschäftsfelder. Die eingehende Prüfung der Betriebskonzepte hilft, dass wenig erfolgversprechende Vorstellungen über eine selbstständige Tätigkeit nicht weiter ver-folgt werden. Das bewahrt die schwerbehinderten Menschen vor den finanziellen Folgen, die mit einem Scheitern verbundenen sind.

Im Geschäftsjahr 2015 wurden 15 selbstständige Existenzen aufgegeben, zumeist wegen erhebli-cher Umsatzrückgänge oder Erreichens des Renteneintrittsalters. Gründe für einen Umsatzrückgang können eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes sein oder Veränderungen des Marktes, auf die das Unternehmenskonzept nicht angepasst werden konnte.

Viele Selbstständige sind als Dienstleister tätig, zum Beispiel in Beratungsberufen. Berufliche Chan-cen bieten sich Selbstständigen aber auch in Nischensegmenten des Dienstleistungsmarktes. Ei-nen zweiten Tätigkeitsschwerpunkt bilden medizinisch-therapeutische Berufe wie Psychologen, Physiotherapeuten, Masseure, Podologen. Den größten Teil an den Leistungen für Selbstständi-ge macht die Arbeitsassistenz aus. Von den insgesamt 303 Leistungsempfängern von Arbeitsassis-tenzleistungen in 2015 waren 76 Selbstständige. In Anspruch genommen wurden diese Leistun-gen insbesondere von Selbstständigen mit Sinnesbehinderung oder Körperbehinderung. Weitere behinderungsbedingt notwendige Leistungen waren die behinderungsgerechte Ausstattung von Kraftfahrzeugen, technische Arbeitshilfen und spezifische Fortbildungsmaßnahmen.

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Geschäftsbericht – 2015/2016

IntegrationsfachdiensteIn Baden-Württemberg bestehen 23 Integrationsfachdiensten (IFD), die an 35 Standorten für Men-schen mit Behinderungen, Arbeitgeber und die gesetzlichen Leistungsträger ortsnah erreichbar sind. Dort arbeiten 195 Integrationsfachkräfte auf 163 Planstellen. Sie bilden ein flächendeckendes und leistungsfähiges Unterstützungssystem für alle psychosozialen Fragestellungen rund um die Teilhabe am Arbeitsleben.

Beanspruchung der IFD seit drei Jahren leicht ansteigend

Die Beanspruchung der IFD (Beratungs- und Unterstützungsfälle) ist insgesamt gesehen gegenüber den Vorjahren leicht angewachsen. Während die Zahl der längerfristigen Beauftragungsfälle im dritten Jahr in Folge von 9.565 Fällen im Jahr 2013 auf nunmehr 9.150 Beauftragungsfälle zurückge-gangen ist, ist im gleichen Zeitraum die Zahl der kurzfristigen Beratungsfälle von 3.540 in 2013 auf nunmehr 4.164 Fälle angestiegen. Insgesamt wurden im letzten Jahr 13.314 (schwer-)behinderte Menschen qualifiziert beraten oder umfassend beziehungsweise längerfristig betreut.

Bei genauer Betrachtung ist festzustellen, dass seit Jahren ein Wandel in der Zusammensetzung der Klientel und der Beauftragung durch die Leistungsträger stattfindet. Während die Unterstützung von Arbeitnehmern zur Sicherung der Beschäftigung seit 2013 auf 6.127 Fälle im Jahr 2015 kontinu-ierlich angestiegen ist, ist die Zahl der arbeitslosen Klienten bei den Integrationsfachdiensten (Ver-mittlungsfälle) stark zurückgegangen. Im Jahr 2015 unterstützten die IFD neben den Übergängern aus Schulen und Werkstätten für behinderte Menschen nur noch 550 Klienten bei der Suche und/oder Erlangung eines neuen, für sie passenderen Arbeitsverhältnisses.

Auf durchgängig hohem Niveau liegt die Zahl der wesentlich behinderten Menschen, die im Kon-text der Aktion 1000 durch die IFD unterstützt werden. Die Zahl der in Arbeit vermittelten wesent-lich behinderten Menschen, die zur Sicherung der beruflichen Teilhabe durch die Integrationsfach-

Beruflicher Status der Klienten

Fälle 2013 2014 2015

Sicherung der Beschäftigung 5.895 5.959 6.127

d avon Übergänger 1.187 1.269 1.242

Vermittlungen 1.003 768 550

Übergänger aus Schulen 1.577 1.605 1.538

davon in BVE 852 915 936

Übergänger aus WfbM 523 487 414

Übergänger in Maßnahmen 567 460 521

davon Teilnehmer KoBV 233 306 367

Insgesamt 9.565 9.279 9.150

Quelle: eigene Erhebung KVJS

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Geschäftsbericht – 2015/2016

dienste unterstützt werden müssen, war im Jahr 2015 erstmals seit vielen Jahren leicht rückläufig (1.242 Fälle).

Zusammen gefasst lassen sich drei Trends ableiten:

• Die Vermittlungsfälle gehen seit dem Jahr 2010 erheblich zurück. • Die Sicherungsfälle steigen seit Jahren kontinuierlich an. • Wesentlich behinderte Menschen bilden mittlerweile eine eigenständige Klientengruppe, für die

die IFD über viele Jahre erreichbar sein müssen. Die IFD sind für diese Klientel sowohl in der Vermittlung (oder Umvermittlung in anderes Arbeitsverhältnis) als auch in der langfristigen Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben tätig.

Bei der Zusammensetzung der Klientel nach Behinderungsarten ergeben sich gegenüber den Vor-jahren nur geringfügige Veränderungen. Die Klienten verteilen sich nach Art der Behinderung weitgehend so, wie es der Gesetzgeber diese im Zielgruppenkatalog des § 109 SGB IX für die IFD vorgibt. „Insbesondere Menschen mit einer seelischen oder einer geistigen Behinderung“ sollen demnach Unterstützung finden. In Baden-Württemberg gehörten mehr als 77 Prozent (7.065 von 9.150 Personen) zu einer dieser beiden Zielgruppen.

Auftraggeber und Auslastung der Integrationsfachdienste

Hauptauftraggeber der Integrationsfachdienste ist mit großem Abstand das KVJS-Integrationsamt. Neben den Fällen zur Sicherung der Beschäftigung (6.127 Fälle) beauftragt das Integrationsamt die Integrationsfachdienste auch zur Unterstützung wesentlich behinderter Menschen beim Übergang aus Schulen und Werkstätten zum allgemeinen Arbeitsmarkt, zur nachhaltigen Sicherung der da-bei erreichten Arbeitsverhältnisse sowie zur Überwindung einer drohenden oder bereits eingetrete-ner Arbeitslosigkeit wesentlich behinderter Menschen. Insgesamt lag die Zahl der Beauftragungen durch das Integrationsamt bei nunmehr 7.602 Fällen. Hinzu kommen 1.015 Klienten, die im Rahmen der „Initiative Inklusion“ des Bundes von den IFD unterstützt werden. Auch für diese Gruppe ist das Integrationsamt formal der Auftraggeber des IFD. Demgegenüber waren die Aufträge durch die

Art der Behinderung

2013 2014 2015

seelische Behinderung 2.798 2.678 2.712

hirnorganische bzw. neurologische Behinderung 784 754 759

Sehbehinderung 207 163 112

Hörbehinderung 667 713 692

Lernbehinderung bzw. geistige Behinderung 3.555 3.548 3.594

Körperbehinderung (organische Erkrankung) 647 635 575

Körperbehinderung (Stütz- und Bewegungsapparat) 907 788 706

Insgesamt 9.565 9.279 9.150

Quelle: eigene Erhebung KVJS

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Träger der Arbeitsvermittlung auf Basis bestehender Kontingentverträge rückläufig: Im Jahr 2015 wurde der IFD in nur noch 185 Fällen beauftragt. Der Rückgang der Beauftragungen durch die an-deren Rehabilitationsträger (von 387 im Jahr 2014 auf 348 im Jahr 2015) verlief deutlich moderater.

Gesamtkosten für die Integrationsfachdienste steigen mäßig an

Die Gesamtkosten für die Integrationsfachdienste in Baden-Württemberg sind im Jahr 2015 gegen-über dem Vorjahr leicht auf 13,53 Millionen Euro angestiegen – davon konnten 3,48 Millionen Euro durch andere Leistungsträger refinanziert werden. Die durchschnittlichen Fallkosten pro langjähri-gem Beauftragungsfall und Jahr sind im letzten Jahr von 1.417 Euro im Jahr 2014 auf 1.479 Euro an-gestiegen. Betrachtet man jedoch die Gesamtzahl der Unterstützungsfälle (Beratungs- und Beauf-tragungsfälle), so sind die Kosten pro Unterstützungsfall und Jahr nur unwesentlich von 1003 Euro auf 1016 Euro im Jahr 2105 angestiegen.

Sicherung der beruflichen Teilhabe

Seit mehr als 25 Jahren ist die Sicherung der beruflichen Teilhabe für (schwer)behinderte Menschen mit psychosozialen Schwierigkeiten Kernaufgabe der Integrationsfachdienste. Für die Arbeit der IFD ist es von großer Bedeutung, möglichst nah an der jeweiligen beruflichen Situation zu sein. Wer im jeweiligen Einzelfall den Impuls zur Kontaktaufnahme mit dem IFD gibt, wird statistisch als die ein-leitende Stelle abgebildet. Die einleitenden Stellen sind somit einerseits ein Abbild der sich wan-delnden Beauftragungssituation durch die Leistungsträger und zeigen anderseits auch, wie tief die IFD im allgemeinen Arbeitsmarkt und den sozialen bzw. medizinischen Unterstützungssystemen verankert sind.

Bei den einleitenden Stellen bilden seit dem Jahr 2011 die Arbeitgeber und das betriebliche Umfeld (Integrationsteam) die Spitzengruppe. Betrug der Anteil der Einleitungen aus dem betrieblichen Umfeld damals bereits 17,4 Prozent, so ist er in 2015 auf 22 Prozent stetig angestiegen. Mehr als jede fünfte Initiative zur Einschaltung des IFD geht somit von einem Arbeitgeber beziehungsweise dem

Quelle: eigene Erhebung KVJS

10.000

7.500

5.000

2.500

0

2013 2014 2015

Auftraggeber der Integrationsfachdienste

Initiative Inklusion

Rehabilitationsträger

Träger Arbeitsvermittlung

KVJS-Integrationsamt

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Beschäftigungsbetrieb aus. Stabil beziehungsweise leicht angestiegen sind folgende einleitenden Stellen: Familiäres Umfeld/Eigeninitiative (15,2 Prozent), Schulen (14,5 Prozent), medizinischer Be-reich (9,15 Prozent) sowie Werkstätten für behinderte Menschen (4,6 Prozent).

Die Sicherung bereits bestehender und neu erreichter Arbeitsverhältnisse für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen ist nach wie vor die Hauptaufgabe der IFD. Dieser Aufgabenbereich ist in den letzten Jahren stetig angewachsen und rangiert mit 66,9 Prozent aller Fälle auch quantitativ an erster Stelle. Bezogen auf 3.042 abgeschlossen Fälle zur Beschäftigungssicherung in 2015 liegt der Anteil der dabei gesicherten Arbeitsverhältnisse bei 83,1 Prozent. Diese bewegt sich seit drei Jahren auf einem sehr hohen Niveau.

Erfolgreiche Vermittlung in Arbeit – insbesondere für wesentlich behinderte Menschen

Im Jahr 2015 konnte erneut ein überproportionales Vermittlungsergebnis erzielt werden. Mit 606 Vermittlungen wurde das Ergebnis des Vorjahres fast wieder erreicht.

Das Vermittlungsergebnis bei den wesentlich behinderten Menschen lag im 2015 mit 418 erreichten Arbeitsverhältnissen auf dem Niveau des Vorjahrs (413 Vermittlungen). Das Integrationsamt geht da-von aus, dass sich mit dem flächendeckenden Ausbau von KoBV (Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt) das Vermittlungsergebnis für wesentlich behinderte Menschen verstetigen lässt.

Ergebnisse Arbeitsplatzsicherung

2013 2014 2015Fälle in % Fälle in % Fälle in %

Gesicherte Arbeitsverhältnisse 2.488 81,28  2.614 82,91  2.528 83,10 

Einvernehmliche oder Eigenkündigung 308 10,06  305 9,67  291 9,57 

Kündigung durch Arbeitgeber 125 4,08  118 3,74  120 3,94 

Renteneintritt 140 4,57  116 3,68  103 3,39 

Insgesamt 3.061 100 3.153 100  3.042 100 

Quelle: eigene Erhebung KVJS

Ergebnisse Vermittlungen

2013 2014 2015

Vermittlungen 654 612 606

davon Vermittlung von wesentlich behinderten Menschen 429 413 418

Quelle: eigene Erhebung KVJS

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Schwerpunkt Aktion 1000 – Perspektive 2020 und Umsetzung der Initiative InklusionDie inklusive berufliche Teilhabe wesentlich behinderter Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt ist für den KVJS, seine Mitglieder und seine Kooperationspartner ein großes Anliegen. Deshalb wur-de bereits im Jahr 2005 auf Initiative des KVJS gemeinsam mit den Beteiligten ein umfassender Ent-wicklungsprozess gestartet: die Aktion 1000.

Die Aktion 1000 sollte mit neuen Ansätzen beim Übergang aus Schulen und Werkstätten für wesentlich behinderte Menschen bis zum 31.12.2009 für 1.000 wesentlich behinderte Menschen einen Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen. Dieses Ziel konnte mit mehr als 1.250 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen übertroffen werden. Zusätzlich waren auch eine ganze Reihe qualitativer Entwicklungen angelaufen, die es in einer zweiten Förderperiode bis zum 31.12.2013 („Aktion 1000plus“) zu verstetigen galt. Aktuell wird die Förderung als „Aktion 1000 – Perspektive 2020“ bis zum 31.12.2020 fortgesetzt. Insgesamt konnten bisher 3.711 Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisse für wesentlich behinderte Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden.

Verzahnung und Kooperation sind Voraussetzungen für den Erfolg

Dieses Ergebnis war nur möglich, weil alle Beteiligten konzeptionell und organisatorisch eng zu-sammenarbeiteten. Im Teilhabeausschuss, dem neben dem KVJS das Kultus- und das Sozialminis-terium, die kommunalen Spitzenverbände, die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, die Verbände der Menschen mit Behinderung, die Liga der freien Wohlfahrtspflege, die Landesarbeits-gemeinschaften der Werkstätten für behinderte Menschen (LAG-WfbM) und die Berufsbildungs-werke angehören, werden sämtliche Vorhaben geplant, abgestimmt und die jeweiligen Ergebnisse bewertet.

Auf lokaler Ebene werden die Angebote und Strukturen aus der Aktion 1000 und der Initiative In-klusion unter Federführung der Stadt- und Landkreise in Netzwerkkonferenzen abgestimmt und

Quelle: eigene Erhebung KVJS

500

400

300

200

100

0

Erreichte Arbeitsverhältnisse für wesentlich behinderte Menschen

18

159

26

251

47

307

45

299

38

281

55

360

63

420

58

374

73

429

91

413

87

418

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Allgemeiner Arbeitsmarkt

davon Integrationsunternehmen

Summe: 3.711 Arbeitsverhältnisse

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Geschäftsbericht – 2015/2016

ihre lokale Umsetzung begleitet. Jeder Einzelfall wird in einer Berufswegekonferenz mit dem betrof-fenen jungen Menschen mit Behinderung, seinen Vertretungsberechtigten und den institutionellen Beteiligten individuell besprochen, dort werden die erforderlichen Maßnahmen geplant, gesteuert und ausgewertet.

Für junge Menschen, die wegen intellektueller Einschränkungen keinen allgemeinen Schul- oder Berufsabschluss erreichen können, wurden spezifische Angebote zur Vorbereitung und Qualifi-zierung auf eine individuell angemessene Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt entwickelt: Die „Berufsvorbereitenden Einrichtung“ (BVE) ist ein spezielles schulisches Angebot, bei dem die Vor-bereitung auf eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt in Kooperation mit den IFD durch konti-nuierliche praktische Erprobung in Betrieben und Dienststellen an bis zu drei Tagen in der Woche systematisch intensiviert wird.

Sobald ein junger Mensch in der Lage ist, sich regelmäßig auf betriebliche Anforderungen einzu-stellen, kann sich die „Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Ar-beitsmarkt“ (KoBV) anschließen. Aus dem Schüler wird dann ein Berufsschüler, der an drei Tagen pro Woche in einem Betrieb und an zwei Tagen pro Woche in einer beruflichen Schule individuell gefördert wird. BVE und KoBV bilden ein verknüpftes schulisches und beruflich-rehabilitatives An-gebot in einer Region. Während in der Phase der BVE das Unterstützungsteam im Wesentlichen aus der Schule und dem IFD besteht, kommen bei KoBV noch Jobcoaches sowie Berufspädagogen der Beruflichen Schulen hinzu. Ziel ist es, jedem jungen Menschen mit einer ausgeprägten Einschrän-kung und entsprechendem Unterstützungsbedarf ein passendes Angebot zur schulischen und be-ruflichen Vorbereitung zu ermöglichen um ihn so zu qualifizieren, dass ein individuell zugeschnit-tenes Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis am allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden kann. Die Erfolgsquote von BVE/KoBV liegt in Bezug auf Arbeitsverhältnisse bei über 70 Prozent.

Stand der Umsetzung von BVE/KoBV

Bisher konnte an 54 Standorten ein BVE-Angebot eingerichtet werden. Somit bestehen in annä-hernd allen Stadt- und Landkreisen entsprechende Angebote. Die mit der BVE verknüpften An-gebote KoBV stagnierten zunächst wegen der Einführung des Rechtsanspruches auf Unterstützte Beschäftigung. Inzwischen konnten aber Zug um Zug bedarfsgerecht weitere KoBV-Standorte ein-gerichtet werden. Bis zum 31.12.2015 waren 33 KoBV-Angebote eingerichtet – ein deutliches Plus gegenüber dem Vorjahr um zehn Standorte.

Nachhaltigkeit der Vermittlungen

Um nachhaltige Entwicklungen zu ermöglichen, werden seit dem 1. Januar 2005 alle bestehen-den Arbeitsverhältnisse für wesentlich behinderte Menschen zweimal jährlich untersucht. Hinter den untersuchten 3.293 Arbeitsverhältnissen stehen 2.606 wesentlich behinderte Menschen. Für etwa 30 Prozent der bisher in Arbeit vermittelten wesentlich behinderten Menschen konnten oder mussten bereits mehrfach neue Arbeitsverhältnisse ermöglicht werden. Insgesamt ist die Beschäfti-gungssituation für diese Zielgruppe aber überdurchschnittlich stabil. Die Nachhaltigkeitsquote be-wegt sich seit Jahren auf über 80 Prozent und lag am Stichtag 31.12.2015 bei 84,01 Prozent.

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Kooperation mit den Stadt- und Landkreisen als Träger der Eingliederungshilfe

Für den KVJS und seine Mitglieder, die Stadt- und Landkreise, hat die Förderung von Übergängen aus Schulen und Werkstätten für wesentlich behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeits-markt besonderes Gewicht. Inklusive Beschäftigungsverhältnisse zahlen sich nicht nur für die Men-schen mit Behinderungen ideell und materiell aus, sie leisten auch einen Beitrag zur Reduzierung der Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Einsparungen für die Träger der Eingliederungshilfe be-laufen sich derzeit bereits auf rund 48 Millionen Euro pro Jahr, das ergibt eine Gesamtsumme der Einsparungen von circa 196 Millionen Euro seit Beginn der Aktion 1000. Anderseits besteht bei den Trägern der Eingliederungshilfe auch die Bereitschaft, neue oder bedrohte Beschäftigungsverhält-nisse von wesentlich behinderten Menschen mit ergänzenden Lohnkostenzuschüssen aus Mitteln der Eingliederungshilfe zusätzlich zu fördern. Die Fördergrundsätze sehen vor, dass in den ersten drei Jahren eines Arbeitsverhältnisses vorrangige Fördermittel der Arbeitsagenturen beziehungs-weise des Integrationsamtes genutzt werden. Ab dem 37. Beschäftigungsmonat tragen die Trä-ger der Eingliederungshilfe zur Finanzierung bedrohter Arbeitsverhältnisse bei. So wurden bis zum 13.12.2015 1212 Förderzusagen – überwiegend im Zusammenhang mit dem Förderprogramm Ar-beit Inklusiv – an Arbeitgeber adressiert. Aktuell werden 393 Arbeitsverhältnisse gemeinsam mit den Träger der Eingliederungshilfe gefördert. Der Kostenanteil für die Träger der Eingliederungshil-fe lag im Jahr 2015 bei rund 2,25 Millionen Euro. Für die gleichen Arbeitsverhältnisse betrug der vor-rangige Anteil des KVJS-Integrationsamts 3,38 Millionen Euro.

Zur Ausführung der Leistungen aus einer Hand haben bisher 39 (von 44) Stadt- und Landkreise Ver-waltungsvereinbarungen mit dem KVJS-Integrationsamt abgeschlossen.

Förderprogramme Job 4000 sowie Arbeit Inklusiv und Ausbildung Inklusiv

Seit September 2005 fördert das KVJS-Integrationsamt den Übergang aus Schulen und WfbM zum allgemeinen Arbeitsmarkt sowie die nachhaltige Sicherung der Beschäftigung (teilweise auch über die Leistungen der vorrangigen Leistungsträger hinaus) mit spezifischen Förderprogrammen. Bis zum Mai 2012 wurde das Programm Aktion Arbeit/Job 4000 genutzt. Das aktuelle Förderprogramm

BVE/KoBV Standorte: Entwicklung und Projektion

Quelle: eigene Erhebung KVJS

70

60

50

40

30

20

10

04

23

10

38

12

49

2933

51

36

54

40

56 60

19

2007 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2020

BVE

KoBV

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Geschäftsbericht – 2015/2016

„Arbeit Inklusiv“ ist im Juni 2012 angelaufen. Das KVJS-Integrationsamt hat im Jahr 2015 für diese sehr erfolgreichen Förderprogramme insgesamt 11,65 Millionen Euro aufgewendet.

Entwicklung der Initiative Inklusion

Die Initiative Inklusion des Bundes wird in Baden-Württemberg in den entwickelten Strukturen der Aktion 1000 umgesetzt. Dies legten die Vereinbarungspartner (Kultus- und Sozialministerium, die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und der KVJS) in einer Verwaltungsvereinbarung fest. Die Umsetzung der „Initiative Inklusion“ wird im Teilhabeausschuss abgestimmt.

Mit den Mitteln der „Initiative Inklusion“ konnten die bisherigen Angebote aus der Aktion 1000 (für wesentlich lern- oder geistig behinderte Menschen) auch für seh-, hör-, sprach- beziehungsweise körperbehinderte Menschen, für junge Menschen mit Epilepsie sowie für junge Menschen mit Au-tismus flächendeckend ausgebaut werden.

Mit Hilfe des Kompetenzinventars werden die wesentlichen Aussagen zu den beruflichen und per-sönlichen Kompetenzen junger Menschen unabhängig von der jeweiligen Einschränkung erfasst. Sie bilden den Vergleichsmaßstab zu den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Das Kompetenzinventar ab dem Schuljahr 2013/14 als Standard für die Beschreibung beruflicher Kom-petenzen und individueller Unterstützungsbedarfe landesweit in allen Sonder- und Förderschulen und ab dem Schuljahr 2014/15 für alle Schüler mit einem besonderen Unterstützungsbedarf an all-gemeinen Schulen eingeführt.

Um die Lehrer an allgemeinbildenden Schulen mit dem Kompetenzinventar, den Berufswegekonfe-renzen und den sonstigen Unterstützungsstrukturen für besonders betroffene behinderte Schüler vertraut zu machen, Multiplikatoren ausgebildet. Die Ausbildung und Unterstützung dieser Multipli-katoren wird nach Auslaufen der „Initiative Inklusion“ (zum 31.12.2016) ein wichtiges Ziel der Aktion 1000 – Perspektive 2020 bilden.

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Der Technische Beratungsdienst (TBD)Wie lässt sich ein Arbeitsplatz technisch optimal an eine Behinderung anpassen? Wie organisiert man einen behinderungsgerechten Arbeitsablauf? Diese Fragen beantwortet der Technische Be-ratungsdienst (TBD) des KVJS-Integrationsamtes. Hier arbeiten Techniker und Ingenieure der Fach-richtungen Maschinenbau, Betriebswirtschaft, Wirtschaftsingenieurwesen und Reha-Technik. Die Fachleute beraten zu technischen Fragen der Arbeitsplatzausstattung und Arbeitsorganisation bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und beurteilen Beschäftigungssituationen und Be-schäftigungsverhältnisse in betriebswirtschaftlicher Hinsicht.

In Präventions- und Kündigungsschutz-Angelegenheiten und bei Widerspruchsverfahren prüft der TBD Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung schwerbehinderter Menschen. Ferner begleitet und begutachtet der Fachdienst investive Maßnahmen von Integrationsprojekten. Fachleute des TBD beraten schwerbehinderte Menschen im Berufsleben auch bei Schaffung und Erhalt einer behinde-rungsgerechten Wohnraumanpassung um bei der behinderungsgerechten Ausrüstung von Kraft-fahrzeugen. Das Aufgabengebiet des TBD umfasst zudem Beratungen und Begutachtungen in der Kriegsopferfürsorge, der Eingliederungshilfe und der Teilhabe am Arbeitsleben (als Amtshilfe für die Rehabilitationsträger) sowie die Mitwirkung an den Fortbildungsveranstaltungen des KVJS-Integra-tionsamtes.

Das Team des Technischen Beratungsdienstes erstellte in 2015 insgesamt 782 Gutachten oder fachtechnische Stellungnahmen und führte 780 Betriebs- und Hausbesuche durch.

Technischer Beratungsdienst

Einzelfälle 2013 2014 2015

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben 839 788 740

■ davon Neuschaffung von Arbeitsplätzen (ohne Integrationsunternehmen)

37 22 19

Prävention 153 128 106

Kündigungsschutz nach dem SGB IX 77 80 78

Widerspruchsverfahren 12 10 10

Klageverfahren 0 0 2

Leistungsfälle der Kriegsopferfürsorge 12 18 7

Leistungsfälle der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 37 70 64

Rehabilitationsfälle für Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften u.a.

12 15 13

Insgesamt 1.142 1.109 1.020

Quelle: eigene Erhebung KVJS

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Der TBD hat in 2015 91 Einzelfälle weniger bearbeitet als im Vorjahr. Dies ist der Personalsituation im TBD geschuldet. In 2015 sind zwei Mitarbeiter in den Ruhestand gewechselt, was die Einarbeitung neuer Mitarbeiter erforderte und nur durch eine zurückhaltendere Zuleitung der Aufträge an den TBD und durch immense Mehrarbeit der Mitarbeiter im TBD kompensiert werden konnte.

Die Fachleute des TBD stellen ihr Wissen auch in Schulungsveranstaltungen des KVJS-Integrations-amtes zur Verfügung. In Zweitagesseminaren für Mitglieder des Integrationsteams wurde das The-ma „Einrichtung und Gestaltung von Arbeitsplätzen“ angeboten und sehr erfolgreich vermittelt.

Aktuelle Trends

Der seit einigen Jahren festzustellende Trend, dass sich wegen der höheren Lebensarbeitszeit die al-tersbedingten Leistungseinschränkungen mit behinderungsbedingten Einschränkungen verstärken und somit die Leistungsfähigkeit der schwerbehinderten Beschäftigten abnimmt, hält unverändert an. Ziel des TBD ist es, die körperlichen Arbeitsanforderungen und Belastungen am Arbeitsplatz zu verringern, um älteren und leistungsgewandelten schwerbehinderten Beschäftigten die Weiterbe-schäftigung zu sichern. Dies konnte oft nur über eine andere Arbeitsorganisation und Arbeitsge-staltung innerhalb einer ganzen Arbeitsgruppe erreicht werden. Dabei musste die Arbeitsgruppe befähigt werden, die Leistungseinschränkungen des schwerbehinderten Kollegen möglichst kos-tenneutral zu kompensieren.

Amtshilfe für Stadt- und Landkreise

Für die Mitglieder des KVJS, die Stadt- und Landkreise, ist der TBD auch in Fällen der Eingliederungs-hilfe nach dem SGB XII gutachterlich tätig. Es geht hier um Anträge an die Stadt- und Landkreise als Träger der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen auf Wohnungshilfe, Kraftfahrzeug-Hilfe und Hilfsmittel. 2015 wurden im Wege der Amtshilfe 64 Fachgutachten für die Mitglieder des KVJS erstellt. Hinzu kommen Amtshilfe-Gutachten in sieben Leistungsfällen der Kriegsopferfürsorge und in 13 Rehabilitationsfällen.

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Institutionelle Förderung Die Mittel der Schwerbehindertenausgleichsabgabe dienen vorrangig der Förderung des Arbeits-platz- und Ausbildungsplatzangebots und der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Erst nachrangig dürfen die Mittel für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen und für Forschungs- und Modellvorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verwendet wer-den.

Im Jahr 2015 sanken in Baden-Württemberg die Ausgaben für die institutionelle Förderung: Gegen-über 8,36 Millionen Euro im Vorjahr sind insgesamt 5,58 Millionen Euro zur Förderung von insge-samt 27 Wohnheimen für Menschen mit Behinderung in Werkstätten sowie für die Werkstätten für Menschen mit Behinderung geflossen. Der Mittelabfluss richtet sich immer nach dem jeweiligen Baufortschritt. Insgesamt 21,40 Millionen Euro sind bereits für Projekte in den Folgejahren bewilligt, aber noch nicht ausbezahlt worden.

Ein Vorhaben kann nur gefördert werden, wenn es notwendig und wirtschaftlich ist. Prüfkriterien hierfür sind die fachliche Konzeption, der Bedarf unter Berücksichtigung der mittel- und langfristi-gen Entwicklung und die Eignung des Standortes.

Ein Teil der Förderung wurde für Modernisierungen der in die Jahre gekommenen Einrichtun-gen bewilligt. Der andere Teil zum Aufbau von neuen gemeindeintegrierten Wohn- und Beschäf-tigungsangeboten, Ersatz-Neubauten oder Erweiterungen der Einrichtungen oder Werkstätten für behinderte Menschen.

Die Gestaltung neuer Wohn- und Beschäftigungsangebote sowie der Umbau der Strukturen in der Behindertenhilfe unter Berücksichtigung der Konversion von Komplexträgern stehen für den KVJS auch in den kommenden Jahren im Fokus. Hierdurch sollen wohnortnahe Hilfen für Menschen mit Behinderung in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs geschaffen werden. Somit behält die investive Förderung weiterhin ihre Bedeutung als Steuerungsinstrument für eine bedarfsgerech-te und zukunftsfähige Angebotsstruktur.

Institutionelle Förderung

2013 2014 2015

LeistungenMio. Euro

geförderte Einrichtungen

Mio. Euro

geförderte Einrichtungen

Mio. Euro

geförderte Einrichtungen

Werkstätten für behinderte Menschen (einschließlich Blindenwerkstätten)

4,08 19 5,16 17 1,13 8

Wohnstätten für behinderte Menschen 6,27 17 3,20 12 4,45 19

Insgesamt 10,35 36 8,36 29 5,58 27

Quelle: eigene Erhebung KVJS

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte MenschenWill ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Menschen kündigen, muss er einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung beim KVJS-Integrationsamt stellen (§§ 85 ff. SGB IX). Ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamtes ist eine gleichwohl ausgesprochene Kündigung unwirksam. Mit dieser Regelung sollen die Wettbewerbsnachteile schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt abgemildert werden. Der besondere Kündigungsschutz des SGB IX ist präventi-ver Natur und besteht zusätzlich zum arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz. Vor Ausspruch der Kündigung sollen die speziellen Schutzinteressen schwerbehinderter Arbeitnehmer zur Geltung gebracht und das Interesse am Erhalt des Arbeitsplatzes gegen das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgewogen werden. Das Integrationsamt prüft im Zustim-mungsverfahren, ob Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestehen und ob das Arbeitsverhältnis mit Hilfe der Leistungen der begleitenden Hilfe erhalten werden kann. Das Integrationsamt soll auf eine gütliche Einigung hinwirken. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet das Integrati-onsamt nach pflichtgemäßem Ermessen.

Rückgang der Kündigungsanträge

Die Gesamtzahl der Anträge auf Zustimmung zur Kündigung ist im vierten Jahr in Folge rückläu-fig und auf 2.965 gesunken. Das ist der geringste Antragseingang seit acht Jahren; zuletzt gab es in 2007 einen niedrigeren Antragseingang (2.758 Anträge).

Quelle: eigene Erhebung KVJS

3.400

3.300

3.200

3.100

3.000

2.900

2.800

2013 2014 2015

Anträge auf Zustimmung zur Kündigung

3.035

2.965

3.287

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Kündigungsgründe

Die Anträge auf Zustimmung zu einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung wegen Betriebs-auflösung, Betriebsstilllegung, Betriebseinschränkung, Wegfall des Arbeitsplatzes oder Insolvenz machen knapp 48 Prozent aller Zustimmungsanträge aus. 33 Prozent aller Zustimmungsanträge werden auf personenbedingte Gründe (Fehlzeiten wegen Arbeitsunfähigkeit, Leistungseinschrän-kungen) gestützt. In 19 Prozent der Fälle werden verhaltensbedingte Kündigungsgründe vorgetra-gen.

Ordentliche Kündigungen: Entwicklung Kündigungsgründe

1.400

1.200

1.000

800

600

400

200

0

Quelle: eigene Erhebung KVJS

1.225

859

431

2013

1.112

814

437

2014

1.147

806

459

2015

Betriebsbedingte Gründe

Personenbedingte Gründe

Verhaltensbedingte Gründe

Quelle: eigene Erhebung KVJS

Betriebsauflösung, Stillegung, Insolvenz

18 %

Wesentliche Betriebseinschränkung

5 %

Wegfall des Arbeitsplatzes aus anderen Gründen

25 %

Verhaltensbedingte Gründe

19 %

Ordentliche Kündigungen: Kündigungsgründe 100 % = 2.412 Fälle

Fehlzeiten wegen Arbeitsunfähigkeit

24 %

Leistungseinschränkung wegen Krankheit und Behinderung

9 %

Behinderungsunabhängige Leistungsbeeinträchtigung

< 1 %

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Die Zahl der Anträge auf Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung ist gegenüber dem Vorjahr (525 Fälle) auf 494 Anträge in 2015 zurückgegangen. In mehr als zwei Drittel der Fälle (69 Prozent) wurde die Kündigung auf verhaltensbedingte Gründe gestützt.

Die Zustimmungsanträge zur außerordentlichen Kündigung aus personen- und betriebsbedingten Gründen betreffen überwiegend Arbeitsverhältnisse, die aus tariflichen/gesetzlichen Gründen nicht mehr ordentlich kündbar sind.

Ergebnisse

Im Jahr 2015 bearbeiteten die Fachberater des KVJS-Integrationsamtes insgesamt 2.412 Anträge auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung. In 428 Fällen (knapp 18 Prozent) konnte das Arbeitsver-hältnis erhalten werden. In 1925 Fällen (knapp 80 Prozent) konnte der Arbeitsplatz nicht erhalten werden. Darin enthalten sind 717 Fälle, in denen der Arbeitnehmer der Kündigung widersprochen und das Integrationsamt nach Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen der Kündigung zugestimmt hat.

Quelle: eigene Erhebung KVJS

Betriebsauflösung, Stilllegung, Insolvenz

2 %

Wesentliche Betriebseinschränkung

1 %Wegfall des Arbeitsplatzes aus anderen Gründen

9 %

Fehlzeiten wegen Arbeitsunfähigkeit

13 %

Leistungseinschränkung wegen Krankheit und Behinderung

6 %

Behinderungsunabhängige Leistungsbeeinträchtigung

< 1 %

Verhaltensbedingte Gründe

69 %

Außerordentliche Kündigungen: Kündigungsgründe 100 % = 494 Fälle

Quelle: eigene Erhebung KVJS

Ordentliche Kündigung: Ergebnisse nach Kündigungsgründen

betriebliche Gründe

personenbedingte Gründe

verhaltensbedingte Gründe Insgesamt

Fälle in % Fälle in % Fälle in %

Erhalt des Arbeitsplatzes 156 36,45 183 42,76 89 20,79 428

Verlust des Arbeitsplatzes 976 50,70 598 31,06 351 18,23 1.925

kein Kündigungsschutz* 15 25,42 25 42,37 19 32,20 59

Insgesamt 1.147 47,55 806 33,42 459 19,03 2.412

* keine Gleichstellung oder Anerkennung als schwerbehinderter Mensch

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Von den 1.147 Kündigungsverfahren aus betriebsbedingten Gründen endeten knapp 51 Prozent (976 Fälle) mit dem Verlust des Arbeitsplatzes. Dies ist dadurch bedingt, dass betriebliche Verände-rungen, die mit Personalanpassung verbunden sind, die schwerbehinderten und die nicht behin-derten Arbeitnehmer regelmäßig in gleicher Weise treffen und der besondere Kündigungsschutz an dieser Stelle wenig Wirksamkeit entfaltet. Das Integrationsamt prüft, ob Weiterbeschäftigungsmög-lichkeiten in demselben oder in einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers bestehen. Das Integrationsamt kann die unternehmerische Entscheidung, Arbeitsplätze abzubauen, nur darauf überprüfen, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist. Das Integrationsamt prüft nicht, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Dies ist Aufgabe des Arbeitsgerichts.

Demgegenüber kann das Integrationsamt vor allem bei personenbedingten Kündigungsgründen und bei verhaltensbedingten Kündigungsgründen, die im Zusammenhang mit der Behinderung stehen, die Schutzinteressen schwerbehinderter Menschen zur Geltung bringen. Mit den Leistun-gen der begleitenden Hilfe können – bei Bedarf nach Beratung durch den Technischen Beratungs-dienst des Integrationsamtes oder durch den Integrationsfachdienst – von Kündigung bedrohte Arbeitsverhältnisse gesichert werden. Dies spiegelt sich in den Ergebnissen wider: Von 806 bearbei-teten Zustimmungsanträgen aus personenbedingten Gründen konnten 42 Prozent (183 Fälle) erhal-ten werden, bei den verhaltens-bedingten Gründen waren es knapp 21 Prozent (89 Fälle).

Quelle: eigene Erhebung KVJS

Abgeschlossene Kündigungsverfahren 2015 – Erhalt / Verlust des Arbeitsplatzes

Erhalt des Arbeitsplatzes

Verlust des Arbeitsplatzes

Kein Kündigungs­schutz nach SGB IX* Insgesamt

Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in %

Ordentliche Kündigung 428 17,74 1.925 79,81 59 2,45 2.412

Außerordentliche Kündigung 117 23,68 359 72,67 18 3,64 494

Änderungskündigung 55 83,33 11 16,67 0 0,00 66

Erweiterter Beendigungsschutz 10 24,39 22 53,66 9 21,95 41

Insgesamt 610 20,25 2.317 76,90 86 2,85 3.013

* keine Gleichstellung oder Anerkennung als schwerbehinderter Mensch

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Von den 494 bearbeiteten Anträgen auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung konn-ten 117 Arbeitsverhältnisse (23,7 Prozent) gesichert werden. In 359 Fällen (72,7 Prozent) gelang dies nicht. Darunter waren 247 Fälle, in denen der Kündigungsgrund nicht im Zusammenhang mit der Behinderung stand, so dass nach der Soll-Vorschrift des § 91 Abs. 4 SGB IX das Ermessen des Integ-rationsamtes gebunden und die Zustimmung zur Kündigung zu erteilen war.

Quelle: eigene Erhebung KVJS

400

300

200

100

0

Erhalt: 23,7 % Verlust: 72,7 % Kein Kündigungsschutznach SGB IX: 3,6 %

Außerordentliche Kündigungen: Ergebnisse 100 % = 494 Fälle

117181818

68

44

247

Kein Kündigungsschutznach SGB IX

Aufhebungs-, Änderungsvertrag und andere Gründe des Ausscheidens

Zustimmung mit Zusammenhang Kündigungsgrund und Behinderung

Zustimmung ohne Zusammenhang Kündigungsgrund und Behinderung

Erhalt des Arbeitsplatzes

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Geschäftsbericht – 2015/2016

WiderspruchsverfahrenGegen Verwaltungsakte des Integrationsamtes (z. B. die Zustimmung zu einer Kündigung) kann Wi-derspruch erhoben werden. Den Widerspruchsbescheid erlässt der Widerspruchsauschuss. Der Wi-derspruchsausschuss beim KVJS-Integrationsamt tagt nach Bedarf etwa sieben Mal im Jahr nichtöf-fentlich.

Der Widerspruchsausschuss besteht auf sieben Mitgliedern, und zwar• aus zwei Mitgliedern, die schwerbehinderte Arbeitnehmer sind,• zwei Mitgliedern, die Arbeitgeber sind,• einem Mitglied, das das Integrationsamt vertritt,• einem Mitglied das die Bundesagentur für Arbeit vertritt, ,• einer Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen.

In Kündigungsangelegenheiten schwerbehinderter Menschen, die bei einer Dienststelle oder einem Betrieb, der zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung gehört, treten an die Stelle der Mitglieder, die Arbeitgeber sind, Angehörige des Öffentlichen Dienstes.

Nach einem leichten Rückgang in 2014 ist die Zahl der eingegangenen Widersprüche im Jahr 2015 wieder leicht gestiegen. Knapp 85 Prozent der Widersprüche richtet sich gegen Entscheidungen des besonderen Kündigungsschutzes. Lediglich neun Prozent der Widersprüche betreffen Entschei-dungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben, knapp sechs Prozent der Widersprüche entfallen auf Entscheidungen im Zusammenhang mit der Erhebung der Ausgleichsabgabe (z. B. Widerspruch gegen Feststellungsbescheide oder Säumniszuschlagsbescheide).

Widerspruchsverfahren SGB IX

2013 2014 2015

Kündigungsschutz 636 537 552

Begleitende Hilfe 40 42 37

Erhebung Ausgleichsabgabe 72 67 61

Insgesamt 748 646 650

Quelle: eigene Erhebung KVJS

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Schulung und BildungAufgabe des Integrationsamtes ist es, Schwierigkeiten im Arbeitsleben schwerbehinderter Men-schen zu verhindern oder zu beseitigen. Das Integrationsamt führt dazu Schulungs- und Bildungs-maßnahmen durch, um die betrieblichen Funktionsträger als Multiplikatoren in den Betrieben für die Praxis fit zu machen. Der gesetzliche Bildungsauftrag richtet sich an Schwerbehindertenvertre-tungen, Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen und Beauftragte des Arbeitgebers, die Veranstaltungen stehen aber auch allen anderen Mitgliedern des betrieblichen Integrationsteams offen.

Ein- und mehrtägige Veranstaltungsangebote vermitteln den Mitgliedern des betrieblichen Integra-tionsteams ein solides Wissen für seine Aufgaben nach dem SGB IX. Bereits im Herbst 2014 stieg die Nachfrage nach Grundlagenschulungen spürbar an. Seit 2015 sind diese durchgängig ausgebucht. Auch die Veranstaltungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement sind wie in den letzten Jahren ausgebucht und stark nachgefragt. Neben den rechtlichen Themen entwickelt sich das An-gebot zunehmend in Richtung Sozial- und Methodenkompetenz. Erstmalig wurde 2015 die Veran-staltung „Sprache formt Wirklichkeit“ angeboten, in dem die Wirkung der Sprache beleuchtet und hemmende Sprachmuster abgebaut werden. Neu waren auch die Veranstaltung „Auftritt und Prä-senz“, in dem ein Theaterpsychologe mit Methoden aus dem Schauspieltraining mehr Selbstsicher-heit und bewusstes Auftreten bei den Teilnehmern erreicht, sowie die Veranstaltung „Das Kleine Gespräch mit der großen Wirkung (Small Talk)“.

Maßgeschneiderte Vor-Ort-Beratungen

Die Nachfrage nach individueller Beratung zur Einführung oder Umsetzung eines „Betrieblichen Eingliederungsmanagements“ (BEM) ist ungebrochen hoch. Durch individuell auf die jeweilige be-triebliche Situation abgestimmte Konzepte konnte dieser Nachfrage durch Vor-Ort-Beratungen in den Betrieben und Dienststellen kundenorientiert entsprochen werden.

Zunehmend nachgefragt werden auch Inhouse-Veranstaltungen für Führungskräfte und das Personalmanagement zum Schwerbehindertenrecht. Dadurch wird die Inklusion schwerbehinder-ter Menschen in den Betrieben/Dienststellen unterstützt. Das Konzept für die Führungskräfteveran-staltungen wurde von einer bundesweiten Arbeitsgruppe unter Beteiligung des KVJS-Integrations-amtes überarbeitet.

Teilnehmer an Kursen und Informationsangeboten

Schwerbehinderten-vertretung

Arbeitgeber-beauftragte

Betriebs-/Personalräte / MAV

Sonstige bzw. nicht differenziert erfasst Insgesamt

960 142 217 3.201 4.520

Quelle: eigene Erhebung KVJS

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Insgesamt 2.132 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nahmen an 119 Ein- und Mehrtagesveranstaltun-gen des Integrationsamtes teil. In 54 Kooperationsveranstaltungen/Veranstaltungen anderer Träger wurden weitere 2.388 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreicht.

Qualifizierung zum „Betrieblichen Eingliederungsberater“

Seit 2010 können sich (stellvertretende) Vertrauenspersonen durch den Besuch ausgewählter Pflichtveranstaltungen des Fortbildungsprogramms des KVJS-Integrationsamtes zum „Betriebli-chen Eingliederungsberater“ qualifizieren. Die Teilnehmer dokumentieren in Ihrem Kursbuch ihre wichtigsten Erkenntnisse und die ersten Schritte zur Umsetzung des Erlernten. Dadurch wird der Praxistransfer des Gelernten in die Arbeitswelt gewährleistet. Im November 2015 konnte der De-zernatsleiter des Integrationsamtes wieder zahlreichen Teilnehmern die Auszeichnung persönlich überreichen. Dieses Qualifizierungskonzept wird mittlerweile auch in anderen Bundesländern in ähnlicher Form angeboten.

Ausblick

Die Planungen für das Fortbildungsangebot 2017 sind fortgeschritten. Aufgrund der langen Warte-listen wird ein Schwerpunkt auf den Grund- und Aufbauveranstaltungen liegen, um dem Bedarf der neu gewählten Schwerbehindertenvertretungen zu entsprechen. Das Angebot zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement soll für 2017 aktualisiert werden. Zur Abrundung des Betrieblichen Ein-gliederungsmanagements ist ein neues Angebot über die Leistungen der Reha-Träger geplant, da-mit die Integrationsteams alle Leistungsmöglichkeiten kennen und den rechtlichen Anforderungen an das BEM gerecht werden können.

Kurse und InformationsangeboteAnzahl der Veranstaltungen Teilnehmer

Vom Integrationsamt allein durchgeführte Veranstaltungen

     Tagesveranstaltungen 49 905

     Mehrtägige Veranstaltungen 70 1.227

Vom Integrationsamt gemeinsam mit anderen Trägern durchgeführte Veranstaltungen

     Tagesveranstaltungen 3 86

     Mehrtägige Veranstaltungen 1 142

Beteiligung des Integrationsamtes an Veranstaltungen anderer Träger 50 2.160

Quelle: eigene Erhebung KVJS

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Öffentlichkeitsarbeit Veranstaltungen

Bei vier großen Veranstaltungen von Verbänden hat das KVJS-Integrationsamt im Jahr 2015 mitge-wirkt – nicht nur mit seinem Infostand, sondern teilweise auch mit Vorträgen. Über 1.000 Besucher wurden so erreicht, davon mehr als 90 Prozent bei den jährlichen Veranstaltungen des VdK-Baden-Württemberg und der IG-Metall für Schwerbehindertenvertretungen.

„Erfolgreich anders – Potenziale einer inklusiven Arbeitswelt“ war der Titel einer Veranstaltung der Handwerkskammer Region Stuttgart. Bei dieser Nachmittagsveranstaltung sollten die Kammermit-glieder über die vielfältigen Beschäftigungsmöglichkeiten schwerbehinderter Menschen informiert werden.

Das KVJS-Integrationsamt beschreitet auch immer wieder neue Wege und geht dorthin, wo sich Ar-beitgeber treffen. Der Unternehmerabend „Fachkräftegewinnung mit Mehrwert – Wie Inklusion im Mittelstand gelingen kann“ des Landesverbandes Baden-Württemberg des Liberalen Mittelstandes Baden-Württemberg (LIM) e. V. ist dafür ein Beispiel. Auch an regionalen Veranstaltungen des Ar-beitgeberverbandes Südwestmetall hat das KVJS-Integrationsamt teilgenommen.

Ausblick

In 2016 ist das KVJS-Integrationsamt Mitveranstalter der „1. Stuttgarter Fachmesse Orientierung, Qualifizierung, Arbeit für Menschen mit Behinderung“. Diese Messe wird insbesondere Schülern der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (ehemals Sonderschulen), ihren Eltern und den Lehrern alle Möglichkeiten Übergangs in das Arbeitsleben aufzeigen.

Medien

Vier Ausgaben der „ZB Baden-Württemberg“ (Auflagenhöhe 46.500 Exemplare) und zwei News- letter „Behinderung und Beruf“ an rund 1.400 Newsletter-Abonnenten wurden 2015 versandt. Die „ZB Baden-Württemberg“ ist die regionale Ergänzung der Bundesausgabe der Zeitschrift „Behin- derte Menschen im Beruf“ (ZB).

Unter redaktioneller Federführung des KVJS-Integrationsamtes erschien der ZB-Ratgeber „Behinde-rung und Ausweis“. Der neue KVJS-Ratgeber „Existenzgründung und Existenzerhaltung für schwer-behinderte Menschen“ informiert, wie schwerbehinderte Menschen eine tragfähige selbstständige berufliche Existenz aufbauen und sichern können.

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Geschäftsbericht – 2015/2016

ForschungDer KVJS entwickelt und begleitet Forschungsvorhaben zu praxisrelevanten Themen in verschiede-nen Feldern der Sozialen Arbeit. KVJS-Forschung ist anwendungsorientiert und geschieht im Dialog mit der Praxis. Sie greift aktuelle Fragestellungen und Problemlagen auf und liefert Grundlagen für praktikable, finanzierbare und effiziente Lösungsansätze für die Alltagsarbeit in den 44 Stadt- und Landkreisen. Der KVJS arbeitet bei den Forschungsvorhaben eng mit Hochschulen und Forschungs-instituten zusammen.

Von 2011 bis 2013 begleitete das KVJS-Integrationsamt das Forschungsvorhaben „Regionale Ar-beitsmarktforschung und -planung zur Integration von Menschen mit wesentlicher Behinderung“. Durchgeführt wurde es vom Institut für Technologie und Arbeit (ITA) an der Technischen Universität Kaiserslautern. Die zentrale Aufgabenstellung des Forschungsprojekts bestand darin, fördernde und hemmende Faktoren zu ermitteln, die einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beeinflus-sen, und geeignete Empfehlungen für die Fachpraxis abzuleiten.

Die Forschungsergebnisse der regionalstatistischen Analysen und der Feldforschung in den Unter-suchungskreisen sind in ein Wirkmodell gebündelt worden. Mit Hilfe des Wirkmodells kann in den regionalen Netzwerkkonferenzen eine Bestandsaufnahme in den Stadt- und Landkreisen durchge-führt werden; Handlungsbedarfe können so fundiert identifiziert und konkrete Maßnahmen verab-redet werden.

In 2015 begleitete das KVJS-Integrationsamt das forschungsgestützte Entwicklungsprojekt „Mehrdi-mensionale Erfassung der Unternehmensleistung von Integrationsfirmen in Baden-Württemberg“. Das Projekt wurde von einem Forschungsverbund des Instituts für angewandte Sozialwissenschaf-ten (IfaS), Zentrum für kooperative Forschung, mit dem Steinbeis Transferzentrum Institute for Sci-ence and Markets (ISM), Zentrum für Empirische Forschung, beide an der Dualen Hochschule Ba-den-Württemberg, durchgeführt.

Ziel des Entwicklungsprojektes war es, ein System von Messgrößen zur Abbildung der betriebswirt-schaftlichen Situation von Integrationsfirmen zu entwickeln und die soziale Wertschöpfung von In-tegrationsfirmen zu messen. Berücksichtigt wurden die betriebswirtschaftliche Situation (Firmen-perspektive), der Nutzen für die Beschäftigen (Mitarbeiterperspektive) und der gesellschaftliche Nutzen (Gemeinwohlperspektive).

In enger Zusammenarbeit mit 14 Integrationsfirmen wurde ein Kennzahlen- und Reportingkonzept entwickelt. Auf dieser Basis ist es möglich, sowohl die monetäre als auch die immaterielle Unterneh-mensleistung von Integrationsfirmen systematisch abzubilden und zu messen. Im Jahr 2016 wird das entwickelte Reportingsystem einem landesweiten Praxistest unterzogen, das heißt, in allen In-tegrationsfirmen in Baden-Württemberg implementiert und getestet. Ab 2017 wird das Kennzah-lensystem verbindlich eingeführt und die Daten zur Wertschöpfung der Integrationsunternehmen werden standardisiert erhoben.

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Preisträger 2015Auch im Jahr 2015 konnten wieder beispielhaft behindertenfreundliche Betriebe ausgezeichnet und der „Innovationspreis Integration“ verliehen werden.

Beispielhaft behindertenfreundliche Arbeitgeber

Die CBF GmbH in Hülben (Landkreis Reutlingen) müsste aufgrund ihrer Betriebsgröße nur einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Tatsächlich sind es aber sechs. Die CBF GmbH eröffnet auch jungen Menschen mit Behinderung eine Chance. So werden regelmäßig Betriebspraktika für schwerbehinderte Menschen aus WfbM oder Sonderschulen angeboten und in enger Kooperation mit dem Integrationsfachdienst durchgeführt. Die Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Arbeitszeiten sind dem Leistungsvermögen der Mitarbeiter und ihren Bedürfnissen angepasst. Engagierte Arbeitsan-leiter und eine unkomplizierte und familiäre Betriebskultur sind das Geheimnis des besonderen Integrationserfolges von CBF.

Die SDN Präzisionstechnik GmbH in Denkingen (Landkreis Tuttlingen) bietet eine Vielfalt von Be-schäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung. Der Kleinbetrieb beschäftigt vier schwerbehinderte Menschen. Zahlreiche Betriebspraktika werden angeboten, insbesondere für we-sentlich oder besonders betroffene schwerbehinderte Menschen aus Sonderschule und WfbM im Rahmen der Maßnahmen BVE und KoBV im Landkreis Tuttlingen. Im Rahmen Zusammenarbeit der SDN mit der Lebenshilfe im Kreis Rottweil gGmbH konnten 15 zusätzliche Montagearbeitsplätze in der WfbM geschaffen werden. Fünf WfbM-Beschäftigte werden darüber hinaus auf ausgelagerten Arbeitsplätzen im Unternehmen beschäftigt. Eine frühere WfbM-Beschäftigte schaffte so den Über-gang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bei der SDN.

Von links: Frank Kottlorz (Geschäftsführer CBF), Prof. Roland Klinger (KVJS-Verbandsdirektor), Bärbel Kottlorz. Foto: CBF GmbH

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Seit Jahren beschäftigt die Gebr. Heller Maschinenfabrik GmbH in Nürtingen (Landkreis Esslingen) mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen fünf Prozent schwerbehinderter Mitarbeiter. Heller scheut keine Mühen, die schwerbehinderten Mitarbeiter optimal und an deren Bedürfnissen und Kompe-tenzen orientiert einzusetzen. Hierbei zahlt sich die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Integrationsfachdienst und dem Integrationsamt aus. Auch besonders betroffene behinderte Menschen bekommen eine Chance. So bietet das Unternehmen immer wieder Praktikumsplätze für Schüler der Sonderschule und WfbM-Beschäftigte an.

Die Haus Sonnenberg GmbH in Igersheim (Main-Tauber-Kreis) hat eine Beschäftigungsquote von elf Prozent schwerbehinderter Menschen. Seit 2012 wurden acht Menschen mit Behinderung ein-gestellt, davon zwei aus einer WfbM oder Sonderschule für Menschen mit geistiger Behinderung. Praktikumsplätze werden immer unkompliziert zur Verfügung gestellt In enger Zusammenarbeit mit dem lntegrationsfachdienst und der IHK wurde eine Qualifizierungsmaßnahme für eine ehema-lige BVE-Schülerin erfolgreich durchgeführt. Sie wurde anschließend in ein unbefristetes Arbeitsver-hältnis übernommen. Für einen weiteren wesentlich behinderten Menschen wurde ein Arbeitsplatz in der Küche eingerichtet.

„Autism at work“ heißt das Projekt, für das SAP SE in Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) die Auszeichnung des KVJS entgegennahm. Bis 2020 sollen Personen mit Autismus ein Prozent der Mitarbeiterschaft stellen. Allein an den Standorten Walldorf und St. Leon-Rot wären dies bis zu 140. Bisher wurden be-reits 19 Autisten eingestellt. Damit dies weiterhin wirksam und nachhaltig gelingen kann, wurde ein gemeinsames Kooperationsmodell zwischen SAP SE in Deutschland und dem KVJS-Integrationsamt entwickelt und umgesetzt.

Menschen mit Autismus brauchen ein ruhiges und konstantes Arbeitsumfeld ohne störende Außen-reize, kontinuierliche Arbeitsaufgaben und verlässliche und konstante Ansprechpartner. Aber auch ihre betrieblichen Mentoren und Vorgesetzten benötigen fachliche Unterstützung. Bei SAP wurde deshalb eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, inner- und außerbetriebliche Schnittstellen zu beschreiben und mit den Projektpartnern die geeigneten Beschäftigungsstruktu-ren zu schaffen. Das KVJS-Integrationsamt fördert diese Koordinierungsstelle aus Mitteln der Aus-gleichsabgabe bis 31.12.2020.

Das globale Projekt „Autism at Work“ ist ein wichtiger Baustein des SAP-Aktionsplans zur Umset-zung der UN-Behindertenrechtskonvention. Mit der nationalen Umsetzung des Projekts geht die Firma SAP SE neue Wege, um schwerbehinderten Menschen mit Autismus eine möglichst qualifi-zierte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.

Vorbildliches betriebliches Eingliederungsmanagement

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wurde 2013 bei der Alfred Kärcher GmbH & Co. KG in Winnenden (Rems-Murr-Kreis) eingeführt. Bis Ende 2014 konnten 252 Mitarbeiter erfolgreich auf ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Darüber hinaus verringerten sich nicht nur Ausfallzeiten und Krankheitskosten, zugleich stieg die Motivation und verbesserten sich die Perspektiven für langzeit-kranke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Kärcher schuf ein System von BEM-Beauftragten. Dies sind speziell geschulte Mitarbeiter an allen Unternehmensstandorten, die das Vertrauen der Geschäftsführung, der Schwerbehindertenver-tretung und des Betriebsrates genießen. Kärcher hat sehr gute Rahmenbedingungen für das Ein-gliederungsmanagement. Hervorzuheben sind die gute Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten, BEM-Verantwortlichen und externen Kooperationspartnern, die Beteiligung der Beschäftigten, die ständige Information und die regelmäßige Fortbildung der Führungskräfte sowie aller am Verfahren Beteiligten. Der Preisträger erhielt vom KVJS eine Prämie in Höhe von 3.000 Euro.

Innovationspreis Integration

Der Innovationspreis Integration wird seit 2009 vom Beauftragten der Landesregierung für die Be-lange von Menschen mit Behinderungen mit einem Preisgeld dotiert. Mit dem Preis werden Son-derschulen, Werkstätten für behinderte Menschen oder Integrationsunternehmen ausgezeichnet, die ein sehr erfolgreiches Integrationskonzept für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt entwickelt und damit die Teilhabe besonders betroffener schwerbehinderter Menschen am Arbeits-leben in hohem Maße gefördert haben. Mit der Vergabe des Innovationspreises Integration 2015 an die MH Mobil Hohenlohe GmbH in Künzelsau (Hohenlohekreis) ging die Auszeichnung zum dritten Mal an ein Integrationsunternehmen.

Die MH Mobil Hohenlohe GmbH bietet ihren Service rund um Haus, Hof und Garten im Hohenlohe-kreis und darüber hinaus an. 70 Prozent der Aufträge kommen von den Kommunen, 30 Prozent von Firmen und Privathaushalten. Das Tätigkeitsspektrum reicht von der Pflege von Grünanlagen, Auf- und Abbauarbeiten für Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte und Konzerte bis hin zu Umzügen und Räumungen aller Art sowie Wohnungs- und Haushaltsauflösungen. Als Integrationsunterneh-men beschäftigt MH Mobil fünf Mitarbeiter mit Behinderung im zehnköpfigen Team. Alleingesell-schafterin der MH Mobil Hohenlohe GmbH ist die Arbeitsinitiative Hohenlohe. Deren Gesellschafter wiederum sind der Hohenlohekreis zu 51 Prozent und alle Städte und Gemeinden des Landkreises.

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Geschäftsbericht – 2015/2016

Notizen

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Geschäftsbericht – 2015/2016

August 2016

Herausgeber:Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-WürttembergDezernat Integration – Integrationsamt

Erzbergerstraße 119, 76133 KarlsruheTelefon 0721 8107-0

Lindenspürstraße 39, 70176 StuttgartTelefon 0711 6375-0

Kaiser-Joseph-Straße 170, 79098 FreiburgTelefon 0761 2719-0

[email protected]

Gesamtredaktion:Ulrike Kayser

Text/Redaktion:Berthold Deusch, Karl-Friedrich Ernst, Gabriele Forschner, Bernhard Ganz, Peter Karcher, Ulrike Kayser, Bernhard Pflaum, Ralf Schmid, Pia Zinser-Flum

Tabellen, Diagramme:Peter Karcher, KVJS

Grafik:Atelier Stepp Kardinal-Wendel-Straße 57, 67346 Speyer [email protected]

Gestaltung:Silvia Kurucic

Druck:Texdat-Service, Weinheim

Bestellung/Versand:Manuela WeimarTelefon 0721 [email protected]

Redaktioneller Hinweis:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Broschüre die männliche Form gewählt. Gemeint sind Männer und Frauen.

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Postfach 10 60 2270049 Stuttgart

Postanschrift HausadresseLindenspürstraße 3970176 Stuttgart (West)

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