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Nr. 1 | 27. Januar 2019 EFA, EPA und Co. Was können die verschiedenen elektronischen Aktensysteme und wer steckt dahinter? > Seite 4 Mit Amtlichen Bekanntmachungen unter anderem mit aktuellen Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen > ab Seite 29 EGA EPA e Marktplatz der beruflichen Möglichkeiten – 9. Westfälischer Praxisbörsentag und Niederlassungsseminar am 30. März 2019 im Ärztehaus Dortmund > Seite 12 So ändern Sie Ihr Kennwort im Mitgliederportal – KBV-Empfehlung: Mindestens einmal im Jahr das Passwort aktualisieren > Seite 22 BERUFSPOLITIK | INFORMATIONEN | MITTEILUNGEN | Amtliches Bekanntmachungsorgan der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe

KVWL kompakt / intern - Nr. 01 / 2019 · Barmenia, DAK, IKK classic und Südwest und div. BKKen) in technischer Vertretung durch den IT-Service-Anbieter Bitmarck den Zu-schlag. So

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EFA, EPA und Co.Was können die verschiedenen elektronischen Aktensysteme und wer steckt dahinter? > Seite 4

Mit Amtlichen Bekanntmachungenunter anderem mit aktuellen Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen > ab Seite 29

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Marktplatz der beruflichen Möglichkeiten – 9. Westfälischer Praxisbörsentag und Nieder lassungsseminar am 30. März 2019 im Ärztehaus Dortmund > Seite 12

So ändern Sie Ihr Kennwort im Mitgliederportal – KBV-Empfehlung: Mindestens einmal im Jahr das Passwort aktualisieren > Seite 22

BERUFSPOLITIK | INFORMATIONEN | MITTEILUNGEN | Amtliches Bekanntmachungsorgan der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe

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Inhalt

4 EFA, EPA und Co. Was können die verschiedenen elektronischen Aktensysteme und wer steckt dahinter?

12 Marktplatz der beruflichen Möglichkeiten 9. Westfälischer Praxisbörsentag und Niederlassungsseminar am 30. März 2019 im Ärztehaus Dortmund

18 „Dynamisch – transparent – digital: Das ist die KVWL“ Dr. Ulrich Oeverhaus und Michael Niesen: Der neue Vorstand der KVWL-Vertreterversammlung will nah ran an die ärztliche Basis

20 Mut zur Veränderung Gesundheitskongress des Westens am 26. und 27. März in Köln

22 So ändern Sie Ihr Kennwort im Mitgliederportal KBV-Empfehlung: Mindestens einmal im Jahr das Passwort aktualisieren

24 Medizinische Fakultät für die Universität in Bielefeld: Lehr- und Forschungspraxennetzwerk soll aufgebaut werden

26 Leserbrief Stellungnahme zur Forderung der GKV vom 22. Dezember 2018

27 Sicherung der ambulanten Versorgung: Förderverzeichnis der KVWL

STANDARDS 25 Kurznachrichten

29 Amtliche Bekanntmachungen 29 Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Feststellung des Haushalts voranschlages der KVWL für das Wirtschaftsjahr 2019 Feststellung des Wirtschaftsplanes der Kurärztlichen Verwaltungs stelle für das Wirtschaftsjahr 2019 30 Ausschreibung von Vertragsarzt- und Psychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe

39 Impressum

mit praxisrelevanten Informationen in der Heftmitte zum Heraustrennen

Nr. 1 | 27. Januar 2019

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Max Mustermann

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Keine Kompromisse beim Datenschutz

K aum haben sich die feinstaubge-schwängerten Rauchschwaden des Silvesterfeuerwerks verzogen, wird auf dem Berliner Parkett eine bekannte

Nebelkerze wieder hervorgeholt. Es geht - wie schon mehrfach an dieser Stelle - um das Ter-minservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Wie Sie sicher wissen, gab es dazu Mitte De-zember die erste Lesung im Bundestag.

Da das BMG bemüht ist, auch die Bürgerinnen und Bürger auf dem Laufenden zu halten, finden sich auf der Homepage des Ministeri-ums „5 Wahrheiten zum Terminservice- und Versorgungsgesetz“. Das freut mich insofern, als dass der Bundesgesundheitsminister da-mit klarstellt, dass das Gesetz an vielen Stel-len Anlass zu (berechtigten) Diskussionen gibt - denn es gibt ja offensichtlich mehr als eine Wahrheit. Allerdings wird dort auch klarge-stellt, dass „die meisten Ärzte schon jetzt mehr als 50 Stunden in der Woche arbeiten“. Das ist doch mal ein Anfang!

Das TSVG wird uns in diesem Jahr noch oft beschäftigen – genauso wie das Thema Digita-lisierung. Nachdem ein vermeintlicher Hacker zu Beginn des Jahres persönliche Daten von Politikern und Prominenten veröffentlicht hat, war schnell von „einem Angriff auf die Demo-kratie“ die Rede. Mit etwas Abstand wissen wir, dass ein Schüler massenhaft Daten ge-sammelt und sich wohl auch den Zugang zu privaten E-Mail-Konten erschlichen hat. Das Beispiel zeigt zum einen, dass Daten-schutz und -sicherheit ebenso aktuelle wie hochsensible Themen sind. Andererseits aber

leider auch, dass häufig der Faktor Mensch das größte Sicherheitsrisiko darstellt. Alte, universell eingesetzte und zu wenig komplexe Passwörter sowie der unbedachte Umgang mit persönlichen Daten sind noch viel zu oft eine Einladung für Kriminelle, sich dieser Da-ten zu bemächtigen und sie für ihre Zwecke zu missbrauchen.

Das Thema geht uns alle an. Im privaten, aber natürlich auch im beruflichen Umfeld. Deshalb finden Sie in dieser Ausgabe von KVWL kom-pakt noch einmal eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Installation eines sicheren Pass-wortes für Ihren Zugang zum Mitgliederportal (S. 22) sowie eine Übersicht der derzeit auf dem Markt befindlichen digitalen Gesund-heits- und Patientenakten. Auch hier gibt es Handlungsbedarf (S. 4).

Die KVWL wird sich auch in Zukunft mit Nach-druck dafür einsetzen, dass nur sichere digita-le Lösungen den Weg in Ihre Praxis finden. Vielleicht ist es ja eine Frage der Perspektive, aber aus meiner Sicht können die Gesund-heitsdaten von Millionen Patienten nicht weni-ger schützenswert sein, als die (zum Teil ohne-hin öffentlich einsehbaren) Adressen und Telefonnummern einiger Politiker.

Thomas Müller,KVWL-Vorstandsmitglied

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EFA, EPA und Co.Was können die verschiedenen elektronischen Aktensysteme und wer steckt dahinter?

E ine patientenzentrierte Versorgung, bei der alle Informationen immer verfüg-bar sind und somit unnötige Doppelun-tersuchungen, Medikationsfehler oder

falsche medizinische Entscheidungen vermie-den werden – diesen Idealzustand verspre-chen elektronische medizinische Aktensyste-me. Doch was steckt genau hinter den vielen verschiedenen kursierenden Begrifflichkeiten und wie entwickeln sich der deutsche Markt und der politische Rahmen für diese unter-schiedlichen Aktenvarianten? Diese Fragen möchten wir im folgenden Artikel knapp zu-sammengefasst für Sie beantworten.

Was bieten Kassen ihren Versicherten jetzt schon an?

Die (gesetzlichen) Krankenkassen haben das große Potenzial der digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen erkannt und versuchen, sich mit eigenen Angeboten an ihre Versi-cherten auf dem Aktenmarkt zu etablieren. Folgende drei Anwendungen sind bei Kassen verfügbar:

TK-Safe der Techniker Krankenkasse

Die Patienten-App TK-Safe ermöglicht es den TK-Versicherten bundesweit, ihre Gesundheits-daten zu speichern. Außerdem werden aus den Abrechnungsdaten der Ärzte, die bei der TK eingehen, eine Arztbesuchsübersicht und

das sogenannte „Arzthonorar“ erstellt. Auf technischer Seite wird mit IBM zusammen gearbeitet. Diese stellen den Server für die Daten und den Zugang als integrierte App im TK-Safe bereit. Durch eine Verschlüsselung sei es weder IBM noch der TK möglich, Echtdaten einzusehen. Um eigene Gesundheitsdaten im TK-Safe zu speichern, gibt es abgesehen von der Möglichkeit, die Akte als Patient selbst zu befüllen, zukünftig auch den Plan, die Behan-delnden Daten in die Akte laden zu lassen. Diese Funktionalität soll über KV Connect mobile, also einen Dienst der KV Telematik, bei der auch private Nutzer mobiler Endgeräte Adressaten von KV Connect-Anwendungen sein können, umgesetzt werden.

Vivy - ein Gemeinschaftsprojekt diverser gesetzlicher und privater Kranken versicherungen

Diese App wird von der Firma Vivy GmbH, einem Berliner Startup, angeboten. Dieses bekam bei einer Ausschreibung verschiedener PKVen und GKVen (u.a. Allianz SE, Gothaer, Barmenia, DAK, IKK classic und Südwest und div. BKKen) in technischer Vertretung durch den IT-Service-Anbieter Bitmarck den Zu-schlag. So ist es rund 25 Millionen Versicher-ten möglich, die App finanziert von ihrer Kas-se zu nutzen. Neben der Basisfunktion der Akte können die Nutzer einen Gesundheits-check machen und sollen bald auch Einsicht auf die in ihrer Krankenversicherung einge-

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gangenen Abrechungsdaten, ähnlich wie beim TK-Safe, haben. Die Akte kann auf verschiede-nen Wegen beladen werden, weitere Möglich-keiten sollen folgen. Die Leistungserbringer können zum Beispiel über eine Website Daten in die Akte laden.

Digitales Gesundheitsnetzwerk der AOK

Auch die AOK (alle regionalen Sitze) ist mit einer Akte auf dem Markt vertreten. Neben den Gesundheitsdaten für den Patienten wird hier ein Fokus auf die Vernetzung der Leis-tungserbringer gesetzt. Pilotprojekte zu dem Gesundheitsnetzwerk laufen in Mecklenburg-Vorpommern und in Berlin. An diesen betei-ligt sich auch eine Krankenhauskette und testet beispielsweise digitales Entlassma-nagement. Die angebundenen Leistungser-bringer teilen die Daten aus ihren Systemen heraus, wodurch eine sogenannte dezen-trale Datenhaltung der Gesundheitsdaten entsteht. Es wird also keine Kopie aller Patientendaten auf einen einzelnen (zentralen) Server gespeichert.

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Elektronische Gesundheitsakte (EGA)

Gespeichert werden sollen hier möglichst alle Daten eines Patienten von der Geburt bis zum Tod. Diese Akte ist patientengeführt. Das bedeutet, dass der Patient immer aktiv agie-ren muss, um Daten in oder aus der Akte zu laden. Dementsprechend übernehmen die Leistungserbringer eine passive Rolle. Daten-einsicht ohne ein aktives Zutun des Patienten ist nicht möglich.

Auf dem Markt befinden sich viele Anbieter solcher Akten. Die populärsten sind verschie-dene Krankenkassen, die ihr Angebot auf § 68 SGB V „ Finanzierung einer persönlichen elektronischen Gesundheitsakte“ stützen. Vorteil für den Patienten: seine Krankenkasse finanziert die EGA.

Grundsätzlich zum Verständnis

Jeder Arzt oder Psychotherapeut, der ein PVS für die medizinische Dokumentation nutzt, führt eine institutionelle elektronische Patientenakte. Bei allen vorgestellten Akten ist die einrich-tungsübergreifende Form gemeint. Dies bedeu-tet, dass sie der Vernetzung dienen, indem sie mehrere Akteure digital miteinander verbinden.

ModerationPatientenorientiert

RahmenLebenslang (abhg. v. Dauer Versichertenverhältnis)

SystemintegrationAnbindung PVS direkt (oder über KV-Connect)

Status quoIn Umsetzung; Teilweise mit Kernfunktionen im Einsatz

Verankerung§ 68 SGB V

EGA Elektronische Gesundheitsakte

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Elektronische Fallakte (EFA)

Wie der Name bereits zum Ausdruck bringt, sind in der EFA die gespeicherten Daten eines Patienten fallbezogen. Wie ein Krankheitsfall definiert wird, ist nicht konkret vorgegeben. Allerdings ist das Ziel, die Kommunikation zwischen dem ambulanten und stationären Bereich zu verbessern, klar festgelegt. Im Gegensatz zur EGA wird diese Akte vom Leis-tungserbringer moderiert, sie ist also arztge-führt. Der Patient erteilt seinen behandelnden Ärzten, Psychotherapeuten und sonstigen Health Professionals eine Zugriffserlaubnis auf den gesamten Datenpool (die Akte), aus dem Daten geladen und in den Daten hochge-laden werden können.

Die EFA ist gesetzlich nicht fest verankert, findet jedoch Erwähnung in § 67 SGB V „Elek-tronische Kommunikation“. Hier wird die Digi-talisierung der fallbezogenen Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Kranken-kassen gefordert, dies jedoch nicht weiter konkretisiert.

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kationken-er

Elektronische Patientenakte (EPA)

Dieses Aktensystem gilt als die Königsklasse der eHealth-Anwendungen. Im Gesetz ist die EPA allerdings nur beiläufig in §291a (3) Punkt 4 SGB V erwähnt. Dort findet man fol-gende Beschreibung: „Daten über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behand-lungsberichte sowie Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentati-on über den Patienten (elektronische Patientenakte)“. So sammelt diese Akte eben-falls Gesundheitsdaten von der Geburt bis zum Tod. Herkömmlicherweise ist diese Akte arztgeführt, die Spezifikation der gematik sieht jedoch eine patientenmoderierte Akte vor, in die der Arzt Dokumente einstellen kann und sich dort gespeicherter Vorbefunde be-dienen kann.

ModerationPatientenorientiert, hybrid

RahmenLebenslang

SystemintegrationAnbindung PVS über die TI

Status quoSpezifikation veröffentlicht; Umsetzung nicht in Sicht

Verankerung§ 291a SGB V

EPA Elektronische Patientenakte

ModerationLeistungserbringerorientiert

RahmenIndikationsspezifisch

SystemintegrationAnbindung PVS über KV-Connect (oder direkt)

Status quoIn Umsetzung; Verfügbarkeit ab Mitte 2019

Verankerung§ 67 SGB V

EFA Elektronische Fallakte

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Die elektronische Fallakte mit dem Fokus der Leistungserbringerkommunikation

Die Umsetzung im Projekt I/E-Health NRW

Im Projekt I/E-Health NRW entwickelt der Digital Healthcare NRW e. V. zusammen mit den Projektpartnern eine einrichtungsüber-greifende arztgeführte Elektronische Fallakte (eEFA), die eine einfache Kommunikation zwi-schen den verschiedenen, an der Behandlung eines Patienten beteiligten Leistungserbrin-ger ermöglichen soll. Die EFA schafft einen schnellen und einfach zu nutzenden Kommu-nikationskanal der bestehende analoge und papiergestützte Kommunikation ergänzt oder ersetzt. Dadurch wird eine neue Informations-transparenz geschaffen und somit die Koope-ration zwischen den verschiedenen Behand-lern eines Patienten unterstützt.

Definitionswirrwarr in der Bundesrepublik

Obwohl bezüglich der Akteninhalte, also den zu speichernden Daten, in Deutschland weitestgehend Einigkeit herrscht, gibt es verschiedene Ver-ständnisse, was die Führung oder auch die Moderation betrifft. Hier ist zum Beispiel wichtig zu beachten, dass die KBV unter dem Begriff „Patientenakte“ das versteht, was laut Definition einer elektronischen Gesundheitsakte entspricht, also ein patientengeführtes Aktensystem. Das arztgeführte Pendant bezeichnet die KBV als „elektronische Arztakte“. Es ist also notwendig, die verschiedenen existierenden Aktenlösungen und -entwürfe genau zu hinter fragen anstatt von der Bezeichnung auf die tatsächliche Um setzung zu schließen.

Mit dem Projekt I/E-Health NRW hat es sich der Digital Healthcare NRW e. V. zur Aufgabe gemacht, die Informationstransparenz zwi-schen allen Behandlern eines Patienten zu optimieren, so dass jederzeit alle benötigten Behandlungsinformationen zur rechten Zeit am richtigen Ort zur Verfügung stehen. Er-reicht wird dies unter anderem durch den Einsatz einer einrichtungsübergreifenden Elektronischen Fallakte (eEFA), die vollständig auf Standards basiert (insb. HL7/IHE) und nicht nur aus den angeschlossenen Kranken-häusern und deren KIS zu erreichen ist, son-dern auch von den niedergelassenen Ärzten über ihre Praxisverwaltungssysteme oder ein Web-Portal genutzt werden kann. Auch nicht-ärztlichen Leistungserbringern kann über das Portal der Zugriff ermöglicht werden. Ärzte und andere Anwender wurden eng in die Ent-wicklung der technischen Komponenten für eine EFA einbezogen. Diese werden derzeit unter Koordination der Projektleitung entwi-ckelt. Nach Fertigstellung sämtlicher Kompo-nenten sollen diese in unterschiedlichen Regi-onen des Landes NRW eingeführt und gemeinsam mit Ärzten, weiteren Mitbehand-lern und Patienten erprobt werden.

Eine Akte für den Arzt

Eine eEFA nimmt alle die Dokumente eines „Falls“ eines Patienten auf, die unter den Be-handlern ausgetauscht werden sollen. Ein „Fall“ wird in der Regel einen Krankheitsfall umfassen, was je nach Kontext aber variieren kann. Welche Dokumente einzustellen sind, muss im Rahmen des zu unterstützenden Versorgungsszenarios festgelegt werden.

Ein Nutzer, der Zugriff auf die eEFA eines Pati-enten zu einem Fall erhält, kann immer alle enthaltenen Dokumente einsehen/herunterla-den und auch eigene Infos einstellen. Unter-schiedliche Rechte zwischen den verschiede-nen Betroffenen sieht das EFA-Konzept nicht vor (abgesehen vom „Fallakten-Manager“, der ggf. zusätzlich abgelaufene Dokumente sehen kann). Jeder Nutzer kann die Liste der Behand-ler, die Zugriff auf die Akte haben, anpassen. Dazu benötigt er – wie auch zur initialen Anlage der Akte – die schriftliche Einwilligung des Patienten. Darin wird festgelegt, dass und zu

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welchem Zweck eine Akte angelegt wird und wer Zugriff haben soll. In dem damit festgeleg-ten Rahmen können die Behandler die Akte frei nutzen, auch in Abwesenheit des Patienten.

Wo passiert was und was kommt noch?

Im Westmünsterland wird eine bestehende Kooperation des Gesundheitsnetzes Gemein-sam für Patienten mit demenzieller Erkran-kung durch die EFA unterstützt, in der auch Pfleger, Physio- und Ergotherapeuten usw. mit ihren Beobachtungen helfen, ein rundes und

vollständiges Bild vom Patienten und seiner Situation zu erstellen, so dass der steuernde Hausarzt eine optimale Entscheidungsgrund-lage für die Behandlung erhält. In Münster, Warendorf und am Niederrhein soll die Ko-operation aller Behandler im Rahmen einer Geriatrieakte erprobt werden, in Düren/Jü-lich/Aachen wird eine Notfall-Pflegeakte ein-geführt und zu einem späteren Zeitpunkt eine Onkologieakte umgesetzt und in Dortmund unterstützt die EFA die enge Kooperation der ortsansässigen Pädiater (und Fachärzte) mit der Kinderklinik des Klinikums Dortmund im Rahmen einer Pädiatrieakte.

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Das Meisterstück. Die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten

Zeitliche Umsetzung nach gesetzlicher Basis

Im Gesetz für sichere digitale Kom-munikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (eHealth-Gesetz) wurden 2015 Änderungen des SGB V beschlossen. Nach diesen hat die Gesellschaft für Telematikanwen-dungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) bis zum 31. Dezember 2018 die Voraussetzungen für einen Austausch von Gesundheitsdaten über eine EPA zu schaffen. In die-sem Zuge wurden dem Bundesge-sundheitsministerium gut 1200 Sei-ten EPA-Spezifikation vorgelegt, die zukünftigen EPA-Anbietern die Ba-sis der EPA zu Themen wie Funkti-onsweise, Architektur und Sicher-heit vorgeben. Bis zum Januar 2021 verpflichtet der Gesetzgeber die gesetzlichen Krankenkassen, ihren Versicherten eine EPA zur Verfü-gung zu stellen.

Wie sind die EPA und ihr Einsatz geplant?

Nach den verfügbaren Dokumenten scheint sich im Punkte Aktenfüh-rung bei der EPA eine Mischform zwischen EGA und EFA zu entwi-ckeln. Obwohl vor einigen Monaten ein Zugriff des Arztes auf die Akte in Abwesenheit des Patienten nach den gematik-Vorgaben nicht mach-bar schien, wird diese Möglichkeit nun eingeräumt. Dies ermöglicht den Leistungserbringern einen sinn-volleren Einsatz der Akte.

Zu Beginn wird die Akte dokumenten-basiert sein, also den Austausch gan-zer Dokumente unterstützen. Einzelne Daten können somit nicht ausge-tauscht werden. Bei den Dokumenten-arten sollen dafür alle gebräuchlichen wie zum Beispiel PDF, JPG oder CDA verwendbar sein und dem Anwender somit Flexibilität bieten.

Für Versicherte soll die EPA mög-lichst niedrigschwellig nutzbar sein, also auch ohne technische Kennt-nisse oder eigene Geräte. Überdies hat der Patient auch die Möglich-keit, seine Dokumente, also auch von Leistungserbringern der Akte hinzugefügte Dokumente, zu löschen. Zugriffsrechte können jederzeit neu vergeben und auch widerrufen werden. Zudem ist die Wahl eines Vertreters für den Versi-cherten möglich.

Die Nutzung der EPA soll für die Leis-tungserbringer über das gewohnte PVS möglich sein. Um den Einsatz einer EPA bundesweit und sektoren-übergreifend realisieren zu können, benötigt es nun die Industrie. Diese muss Angebote entwickeln und sich von der gematik zertifizieren las-sen. Erst dann können die Anbieter mit ihren EPA-Lösungen auf den Markt kommen.

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Digitalisierung verant-wortungsvoll umsetzen

Es kommt Bewegung in die Welt der elektronischen Aktenlösungen. Endlich! Die digitale Vernetzung bietet eine Menge Chancen, den innerärztlichen Austausch von Be-fund- und Behandlungsdaten zu verbessern – zum Nutzen der Ärzte und zum Wohle ihrer Patienten. Als Kassenärztliche Vereinigung wer-den wir jedoch auch zukünftig da-rauf achten, dass Sicherheit und Transparenz an erster Stelle ste-hen. Wir haben uns, unter anderem in den entsprechenden Gremien der Bundesebene, immer dafür stark gemacht, den Schutz der sen-siblen Gesundheitsdaten nicht zu-gunsten der Schnelligkeit der tech-nischen Umsetzung zu vernach-

lässigen. Diese Linie werden wir konsequent beibehalten. Aktenlö-sungen, die in den Praxen nieder-gelassener Ärzte zum Einsatz kom-men, müssen nach dem Stand der Technik sicher sein – und zwar von unabhängigen Stellen überprüf- und belegbar. Insofern stehen wir bei der voranschreitenden Digitali-sierung nicht auf der Bremse, son-dern achten darauf, dass sie ver-antwortungsvoll umgesetzt wird!

Thomas Müller,KVWL-Vorstandsmitglied

K ommentar

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Machen Sie mit, helfen Sie mit, lernen Sie mit!

CIRS-NRW ist ein Lern- und Berichtssystem für kritische Ereignisse in der

medizinischen Versorgung. Mit Ihrer Teilnahme an CIRS-NRW engagieren

auch Sie sich für Sicherheitskultur und Patientensicherheit.

CIRS-NRW ist: freiwillig einfach

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interaktiv effektiv

www.cirs-nrw.de

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S uchen und finden, Angebot und Nach-frage, Kontakte knüpfen und vertiefen: Begriffe, die auf einem Marktplatz gang und gäbe sind. Und nichts ande-

res als einen abwechslungsreichen Marktplatz bietet auch die KVWL in Zusammenarbeit mit der KVWL Consult GmbH in jedem Frühjahr im Ärztehaus in Dortmund an. Mit dem feinen Unterschied, dass hier keine Waren den Besit-zer wechseln, sondern im Idealfall Praxisnach-folgen angebahnt oder vielleicht schon in trockene Tücher gebracht werden.

Inzwischen ist er eine Institution, der Westfäli-sche Praxisbörsentag für Praxisabgeber und potenzielle Nachfolger. Der Beleg dafür in

Zahlen für die Veranstaltung vom vergange-nen Jahr: Rund 500 Teilnehmer, mehr als 280 „Biete“- und über 120 „Suche“-Inserate. Und auch bei der inzwischen neunten Auflage des Westfälischen Praxisbörsentages stehen Ärzte und Psychotherapeuten im Mittelpunkt, die einen Nachfolger oder Mitstreiter für ihre Praxis suchen. Sie sollen in Kontakt gebracht werden mit denjenigen, die in der einen oder anderen Form ambulant tätig sein wollen. Parallel dazu haben die Neueinsteiger in die ambulante Versorgung die Möglichkeit, sich über die Facetten und die zunehmende Flexi-bilisierung der vertragsärztlichen Tätigkeit zu informieren, und zwar im Rahmen des Nieder-lassungsseminars. Hier werden die betriebs-

Marktplatz der beruflichen Möglichkeiten 9. Westfälischer Praxisbörsentag und Niederlassungsseminar am 30. März 2019 im Ärztehaus Dortmund

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wirtschaftlichen und die rechtlichen Aspekte rund um das Arbeiten in der Niederlassung beleuchtet.

Zum Praxisbörsentag und Niederlassungs-seminar 2019 sind alle Interessierten am Samstag, 30. März, von 8.30 bis 16.30 Uhr ins Dortmunder Ärztehaus eingeladen. Im Foyer werden wieder die eingegangenen Suche- bzw. Biete-Inserate an großen Stellwänden ausgehängt.

Damit Ihr Inserat die bestmöglichen Chancen hat, gesehen zu werden, be-achten Sie bitte den folgenden Ablauf:

SUCHE PRAXIS

Alternativ ist in dieser Ausgabe

von KVWL kompakt das Inserat auf

Seite 16 zum Ausschneiden abge-

druckt. Faxen Sie das ausgefüllte

Inserat an 0231 / 94 32 31 33 oder

senden Sie es uns auf dem

Postweg zu. Einsendeschluss

ist Freitag, 22. März 2019.

Sie haben Fotos oder weiterführendes Infor-mationsmaterial zu Ihrer Praxis? Dann lassen Sie uns dieses Material (bis Format DIN-A4) im Vorfeld zukommen.

Im Internet unter www.kvwl.de/praxis-

boerse finden Sie neben allen wichtigen

Informationen zu den Veranstaltungen

die Anmeldemöglichkeit zum Niederlas-

sungsseminar sowie ein Inserat-Formu-

lar, das Sie bequem zu Hause ausfüllen,

anschließend ausdrucken und dann an

die KVWL senden können. Noch schnel-

ler geht’s, wenn Sie das Online-Formular

ausfüllen und mit einem Klick an die

KVWL senden.

Sie

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Wie verläuft am Praxisbörsentag die Kontaktaufnahme?

Kinderbetreuung als zusätzlicher Service: In der Zeit von 9.30 bis 16.30 Uhr bieten wir eine kosten lose Kinderbetreuung an, damit Sie sich in Ruhe umschauen und gegebenen-falls erste Kontakte knüpfen können. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der begrenzten Plätze eine vorheri-ge verbindliche Anmeldung des Betreuungswunsches notwendig ist. Sollte die Nachfrage nach der Kin-derbetreuung auf ein zu geringes Interesse stoßen, behält sich die KVWL vor, diesen Service recht zeitig im Vorfeld abzusagen.

Experten der KVWL sind Ihre Ansprechpartner

Begleitet wird die Praxisbörsentag von den Experten der KVWL, die vormittags Doppelvorträge halten zu den Themengebieten „Vorgehen bei einer Praxisabgabe“ und „Möglichkeiten der elektronischen Praxisbörse im Internet“ (9 bis 10.30 Uhr oder 11 bis 12.30 Uhr). Eine An-meldung zu den Vorträgen ist zur besseren Planung ausschließlich am Veranstaltungstag möglich, die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Die abgegebenen Inserate erhalten Chiffre-Nummern und werden nach Suche/Biete, Fachgruppen und Regierungsbezirken ge-ordnet an den Pinnwänden im Foyer des Ärztehauses ausgehängt.

Ein Besucher möchte auf Ihr Inserat reagie-ren oder Sie selbst wollen Kontakt aufneh-men mit einem Inserenten? Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie nennen die Chiffre-Num-mer am Meeting-Point und die Mitarbeiter der KVWL helfen Ihnen dabei, die gewünsch-te Kontaktperson zu finden. Oder Sie tragen

die entsprechende Chiffre-Nummer und Ihre persönlichen Kontaktdaten auf ein auslie-gendes Kontaktformular ein und deponieren es in den aufgestellten Sammelboxen. Nicht alle Inserate sind anonym. In diesen Fällen können Sie gerne direkt Kontakt aufneh-men. Zusätzlich können am Veranstaltungs-tag anwesende Inserate-Inhaber ihr Inserat mit einem „Ich bin da!“-Button kennzeich-nen. Sollte im Laufe des Praxisbörsentages kein Gespräch zustande kommen, leitet die KVWL alle abgegebenen Anfragen an die jeweiligen Ärzte weiter.

Niederlassungsseminar ver-mittelt wichtige Informationen

Darüber hinaus veranstaltet die KVWL am 30. März parallel auch ihr etabliertes Niederlassungsseminar für alle an einer Tätigkeit in der ambulanten Versorgung Interessier-ten. In dessen Rahmen werden grundlegende rechtliche und wirt-schaftliche Aspekte rund um das Thema Niederlassung beleuchtet. Die Fachleute der KVWL stehen Ihnen außerdem den ganzen Tag zur Beantwortung individueller Fragen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich zum Niederlassungssemi-nar rechtzeitig an, da die Teilneh-merzahl begrenzt ist.

Die Teilnahme sowohl am Praxisbör-sentag als auch am Niederlassungs-seminar ist kostenlos. Das Nieder-lassungsseminar ist außerdem im Rahmen der ärztlichen Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe mit drei Punkten zertifiziert. Bitte bringen Sie am Veranstaltungstag Ihren Barcode und die Anmelde-bestätigung mit, damit Ihnen die ausgeschriebenen Fortbildungs-punkte problemlos angerechnet werden können. vity

Praxisbörsentag und Niederlassungs seminar 2019 Ihre Ansprechpartnerin Lena Grunwald Tel: 0231 / 94 32 32 65 Fax: 0231 / 94 32 31 33 Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe GB Kommunikation Robert-Schimrigk-Str. 4 – 6 44141 Dortmund Alle Informationen zum 9. West-fälischen Praxisbörsentag und zum Niederlassungsseminar der KVWL finden Sie auch im Internet unter www.kvwl.de/praxisboerse.

zertifiziert

mit 3

Punkten

ICH BIN DA!

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Niederlassungsseminar &Westfälischer Praxisbörsentag

PROGRAMM

Zur Gutschrift Ihrer Fortbildungspunkte bringen Sie bitteIhren Barcode und die Anmeldebestätigung mit.

Niederlassungsseminar10.00 – 16.30 Uhr

ANMELDUNG ERFORDERLICH

Möglichkeiten der Berufsausübung im ambulanten SektorReferent: Rechtsanwalt Theo Sander (IWP)

14.00 – 16THEM

0.00 – 12.00 UhrTHEMENGEBIET BETRIEBSWIRTSCHAFT

Wege und Möglichkeiten zur erfolgreichen PraxisführungReferent: Prof. Dr. jur. Vlado Bicanski (IWP)

Ob Gesuch oder Angebot: Nutzen Sie den Praxisbörsentagfür Ihr Anliegen!

Anmeldungen im Vorfeld sind leider nicht möglich. Bitte mel-den Sie sich am Veranstaltungstag am Info-Point der KVWL an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Westfälischer Praxisbörsentag8.30 – 16.30 Uhr

GESUCHE UND ANGEBOTE

Vorgehen bei einer PraxisabgabeReferent: Ansgar von der Osten, KVWL

Möglichkeiten der elektronischen Praxisbörse im InternetReferent: N.N., KVWL Consult GmbH

DOPPELVORTRAG 9.00 – 10.30 Uhr oder 11.00 – 12.30 UhrANMELDUNG NUR AM VERANSTALTUNGSTAG

12.00 – 14.00 Uhr · Mittagspause mit ImbissMarkt der Möglichkeiten mit zahlreichen Informationsständen zur Praxisabgabe und Niederlassung

3 PUNKTENmit

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Bitte lassen Sie uns das ausgefüllte Formular bis zum 22. März 2019 per Fax (Fax-Nr. 0231 / 94 32 31 33), per Post oder E-Mail ([email protected]) zukommen.

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„Dynamisch – transparent – digital: Das ist die KVWL“ Dr. Ulrich Oeverhaus und Michael Niesen: Der neue Vorstand der KVWL-Vertreterversammlung will nah ran an die ärztliche Basis

B erufspolitiker sind sie beide seit vielen Jahren. Und das mit Leib und Seele und dem-entsprechend auch aus vol-

ler Überzeugung. Überzeugt sind sie davon, dass nur verändern und mitgestalten kann, wer bereit ist, sich zu engagieren. Und dass sie sich engagieren möchten, haben Dr. Ulrich Oeverhaus und Michael Niesen bei der jüngsten KVWL-Ver-treterversammlung Anfang Dezem-ber im Dortmunder Ärztehaus unter Beweis gestellt. Und zwar in dem

für Augenheilkunde aus Rietberg und bisher stellvertretender Vor-sitzender der KVWL-Vertreterver-sammlung, übernimmt den Vorsitz von seinem Vorgänger Dr. Volker Schrage, der seinerseits im April 2019 in den KVWL-Vorstand wech-selt (s. auch KVWL kompakt 12/2018, S. 4ff). Berufspolitisch aktiv ist der 59-jährige geborene Münsteraner bereits seit vielen Jahren. Angefan-gen im Bezirksverband des Berufs-verbandes der Augenärzte. „Da habe ich mich engagiert, weil mich

Moment, in dem sie die Wahl zum Vorsitzenden und zum stellvertre-tenden Vorsitzenden des Gremiums angenommen haben. Beide freuen sich auf die Aufgaben, die nun in der ärztlichen Selbstverwaltung vor ihnen liegen. Wer aber sind die Men-schen hinter den neu besetzten Ämtern? Die Redaktion von KVWL kompakt hakt nach.

Das rechte Augenmaß bringt er von Berufs wegen schon einmal mit. Dr. Ulrich Oeverhaus, Facharzt

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einfach einige berufspolitische Ent-scheidungen geärgert haben“, erin-nert sich Oeverhaus. Über verschie-dene Stationen im Berufsverband ging es dann im Jahr 2000 als or-dentliches Mitglied in die KVWL-Vertreterversammlung, wo Oever-haus direkt den Vorsitz im bera - tenden Fachausschuss für die fach-ärztliche Versorgung übernahm und Sprecher der Fachärzte wurde.

Ihm zur Seite steht mit Michael Niesen ein gebürtiger Ochtruper Hausarzt, dem das berufspoliti-sche Arbeiten schon ins Familien-stammbuch geschrieben wurde. Sein Vater Dr. Albert Niesen war in verschiedenen Gremien der Körper-schaft aktiv, sein älterer Bruder Dr. Jürgen Niesen bekleidete von 1989 bis 1996 sogar das Amt eines KVWL-Vorstandsmitglieds – damals noch ehrenamtlich. Über den Bruder fand auch Michael Niesen Geschmack daran, sich einzubringen, seine Mei-nung zu sagen – und auch mal un-bequeme Fragen zu stellen, wenn das denn Not tut. Zunächst im Ärz-teverein Kreis Steinfurt, zuletzt auch als 2. Vorsitzender des Haus-ärzteverbandes Westfalen-Lippe.

Nun teilen sich der 63-jährige passi-onierte Hausarzt und der Rietber-ger Augenarzt die Verantwortung für das wichtigste Gremium der ärztlichen Selbstverwaltung. So unterschiedlich Oeverhaus und Nie-sen auch sein mögen – die Überzeu-gung eint sie. Die Überzeugung, dass der freie Arztberuf nach wie vor attraktiv und von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung ist. Und dass er nicht überreguliert werden darf durch starre Vorgaben der Krankenkassen oder des Gesetz-gebers. „Die vielen positiven Aspek-te der Freiberuflichkeit treten bei

Der freie Arztberuf ist nach wie vor attraktiv und von besonderer Bedeutung. Er darf nicht überreguliert werden durch starre Vorgaben der Krankenkassen oder des Gesetzgebers.

den zahlreichen Eingriffen von au-ßen zu sehr in den Hintergrund“, ist Michael Niesen überzeugt. „Hier kann und muss die ärztliche Selbst-verwaltung für ihre Mitglieder ein-stehen. Und das tut sie ja bereits mit großer Konsequenz.“ Und Dr. Ulrich Oeverhaus ergänzt: „Die KVWL ist viel mehr als nur Regress-forderer, um ein altes, längst wider-legtes Klischee zu bemühen. Wir haben in den zurückliegenden Jah-ren viel erreicht. Man denke nur an die Rückkehr zur regionalen Hono-rarverteilung vor sechs Jahren, die ohne das massive Intervenieren aus den Länder-KVen sicher nicht ge-kommen wäre. Diese Gestaltungs-möglichkeit hat uns Spielräume in den Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen gewährt, die wir sehr gut nutzen konnten.“ Solche Erfolge müssen seiner Ansicht nach in Zukunft stärker in den Fokus der ärztlichen Wahrnehmung gerückt werden. „Ich fasse das Wesen der KVWL für die Zukunft gern in drei Schlagworten zusammen: Dyna-misch – transparent – digital. So wird die Körperschaft auch für die jungen Ärzte interessant.“

Dass sich die Wahrnehmung des ärztlichen Nachwuchses bezüglich der KVWL gerade wandelt, findet auch Michael Niesen. „Es ist großar-tig, dass wir den Weiterbildungsas-sistenten in unseren Praxen den ärztlichen Alltag nahebringen kön-nen. Einige von ihnen haben sich

inzwischen auch für die Niederlas-sung entschieden. Meiner Meinung nach sind das keine Einzelfälle, son-dern der Anfang einer Trendwende dahin, dass die Niederlassung als attraktives Berufsmodell mehr und mehr an Charme und Zuspruch gewinnt. Die Nähe zum System hat ihre anfängliche Skepsis zerstreut.“

Nähe ist ein gutes Stichwort. Die wollen Oeverhaus und Niesen zur ärztlichen Basis beibehalten, und zwar ganz bewusst. „Wir müssen nah ran an die Haus- und Fachärzte und die Psychotherapeuten. Nur mit dem Ohr am Praxisalltag können wir wissen, wo Handlungsbedarf be-steht. Und umgekehrt können wir den alten Vorurteilen über die Kör-perschaft nur dann effektiv entge-genwirken, wenn wir unermüdlich darauf hinweisen, was die Körper-schaft für ihre Mitglieder leistet und bietet“, sind sich beide einig. „Des-halb habe ich mir auch vorgenom-men, alle zwölf Bezirksstellen zu besuchen und an den Sitzungen der Beiräte teilzunehmen“, so Ulrich Oeverhaus weiter. Ihm ist klar, dass er als neuer Vorsitzender der Ver-treterversammlung die ärztliche Selbstverwaltung nicht neu erfinden kann. Und auch nicht muss. Gleich-wohl weiß er aus langjähriger be-rufspolitischer Erfahrung: „Nimm Dir viel vor und versuche, so viel wie möglich umzusetzen. Nicht alles wird klappen. Aber den Versuch und die Mühe ist es immer wert.“ vity

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Mut zur Veränderung Gesundheitskongress des Westens am 26. und 27. März in Köln

Aus der Sicht der ambulanten Ver-sorgung, die traditionell am zweiten Kongresstag (27. März) im Mittel-punkt steht, ist auch der Vorstand der KVWL wieder stark vertreten. Unter der Überschrift „Aktivität statt Fatalismus – Bedarfsberech-nung und Nachwuchsgewinnung in Nordrhein-Westfalen bis 2030“ wird der 1. KVWL-Vorsitzende Dr. Gerhard Nordmann die zukunftsgerichteten Konzepte der Körperschaft vorstel-len. Sein Vortrag eröffnet die Ver-anstaltung „Sicherstellung und Landarztquote: Konzepte aus und für Nordrhein-Westfalen“.

Dauerthema Digitalisierung

„Gestern Vision, morgen Alltag – eHealth in der Arztpraxis“ ist der Titel einer Session, die sich dem Thema Digitalisierung widmet. Nachdem „gestern“ noch darüber diskutiert wurde, ob Apps und Ver-netzung es neben der massenhaf-ten privaten Anwendung auch auf den ersten Gesundheitsmarkt schaf-fen würden, geht es nun nur noch um das „Wie“ und „Wann“. Dazu wird KVWL-Vorstandsmitglied Tho-mas Müller die eHealth-Strategie der KVWL vorstellen, die sich nicht auf Konzepte für die Zukunft be-schränkt, sondern auf umfangreiche Erfahrungen aus laufenden oder bereits abgeschlossenen Projekten zurückgreifen kann. Im doppelten Sinne „aus der Praxis“ wird Dr. Amin Osman berichten. Der Haus-

arzt und Leiter der KVWL-Bezirks-stelle Borken schildert seine Erfah-rungen beim Aufbau und Betrieb einer digitalen Arztpraxis.

Herausforderungen durch Kooperationen meistern

Und auch beim Schritt über die Sektorengrenzen hinweg ist die KVWL dabei. Am Beispiel der Pfle-geheimversorgung versucht Dr.Volker Schrage, designierter Nach-folger von Dr. Wolfgang-Axel Dry-den im Amt des KVWL-Vorstands, die Frage zu beantworten, inwiefern die in Westfalen-Lippe betriebenen Kooperationsmodelle dazu beitra-gen können, dringende Versor-gungsprobleme zu lösen. Wobei gerade bei der Versorgung von Pflegeheimbewohnern gleich meh-rere innovative Ansätze zum Tragen kommen. Denn hier hat die KVWL in Kooperation mit den Krankenkas-sen nicht nur Praxisnetze in die Umsetzung entsprechender Modell-projekte eingebunden, sondern mit der Ausweitung der elektronischen Videosprechstunde auch dafür gesorgt, dass die Digitalisierung ganz konkret zum Nutzen der Pati-enten und der sie versorgenden Ärzte eingesetzt wird.

Der Mut zur Veränderung ist in Westfalen-Lippe an vielen Stellen zu spüren. Das gilt insbesondere für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die sich oft neben ihrem anstrengenden Praxisalltag dafür engagieren, innovative Konzepte zu erproben und umzusetzen. Insofern ist der Gesundheitskongress des Westens 2019 eine gute Gelegen-heit, von der Innovationskraft West-falen-Lippes zu berichten. -ms

W ie bekommt man Innovati-onen schneller in die medi-zinische Versorgung? Wie lässt sich das zunehmende

Missverhältnis zwischen Ressour-cen- und Personalmangel auf der einen und steigendem Anspruchs-denken der Patienten auf der ande-ren Seite auflösen? Diese Fragen schwingen im Hintergrund mit, wenn im März zum 13. Mal der Ge-sundheitskongress des Westens (GdW) seine Türen öffnet. Unter dem Motto „Der Druck nimmt zu: Zeit für mutige Veränderungen!“ diskutiert ein breit gefächertes Fachpublikum aus Gesundheitsver-sorgung, -politik und -wirtschaft über aktuelle Herausforderungen des deutschen Gesundheitswesens.

Die Organisatoren des Gesundheits-kongresses des Westens zeichnen in ihrer Kongressankündigung ein ernüchterndes Bild: „Mit der Digita-lisierung ist man im Rückstand. In der Pflege brodelt es. Krankenhäu-ser schließen ganze Abteilungen mangels Personal, Arztpraxen auf dem Land fehlen die Nachfolger. Die Notfallambulanzen deutscher Kran-kenhäuser werden überlaufen. Die seit Jahrzehnten geforderte Inte-grierte Versorgung ist noch immer Wunschtraum. Und zu alledem kommt ein immer mündigerer Pati-ent dazu, der Forderungen stellt“, heißt es auf der GdW-Homepage. Dabei ist es kein Widerspruch, wenn die Stimmen in der Mehrzahl sind, die das deutsche Gesundheitswesen als eines der weltweit besten adeln. Denn nicht nur im Sport gilt der Grundsatz, dass der Weg an die Spitze der Rangliste leichter fällt, als die langfristige Verteidigung derselben.

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IN KOOPERATION MIT

KONGRESSBÜRO Gesundheitskongress des WestensTelefon +49 (0) 2234 - 95322-51 E-Mail [email protected]

Lutz Stroppe Staatssekretär Bundesministerium für Gesundheit

Karl-Josef LaumannMinister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW

Prof. Dr. Andreas PinkwartMinister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, NRW

Prof. Josef HeckenGemeinsamer Bundesausschuss

Sabrina RoßiusAlexianer St. Hedwig Kliniken Berlin

Dr. Frank BergmannKassenärztliche Vereinigung Nordrhein

Anna von Stackelbergdoctorly GmbH

Dr. Gerhard Nordmann Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe

Dr. Holger SeibKassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe

Rudolf Henke, MdBDeutscher Bundestag

26. und 27. März 2019KÖLN | Gürzenich

DER DRUCK NIMMT ZU:ZEIT FÜR MUTIGE VERÄNDERUNGEN!

Veranstalterin WISO S. E. Consulting GmbH

M I T T W O C H 2 7. M Ä R Z 2 0 19

Gemeinsamer Aufbruch von Bund und Land? Der Druck nimmt zu: Zeit für mutige Veränderungen!

Lutz Stroppe Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit

Karl-Josef Laumann Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Moderation und Befragung

Prof. Dr. Wolfgang GreinerLehrstuhl für Gesundheits - ökonomie und –management Universität Bielefeld Wiss. Leiter des Kongresses

9:00 bis 10:30

11:00 bis 12:30

Sicherstellung und Landarztquote: Konzepte aus und für Nordrhein-Westfalen Kurzvorträge

Dr. Gerhard Nordmann 1. Vorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-LippeAktivität statt Fatalismus – Bedarfsberechnung und

Nachwuchs gewinnung in Nordrhein-Westfalen bis 2030

Helmut WatzlawikAbteilungsleiter Gesundheit Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen NRW legt vor: Förderungen, Fakultäten, Landarztquote

Prof. Dr. Gerhard SagererRektor, Universität BielefeldMedizin neu denken: Ausbildung für die hausärztliche Versorgung

Dr. Petra KobFrauenärztin, LageVersorgung neu denken: Ambulante Versorgungskonzepte als attraktive Arbeitsplätze in ländlichen Regionen

ModerationDirk RuissLeiter der Landesvertretung NRW Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

11:00 bis 12:30

Härtetest Notfallversorgung!Kurzvorträge

Dr. Stephan Hofmeister Stellv. Vorstandsvorsitzender Kassenärztliche Bundes-vereinigung Ambulante Notfallversorgung im Spannungsfeld knapper

Ressourcen und politischer Gestaltungs-vorgaben. Die Position des KV Systems

Dr. Frank Bergmann Vorstandvorsitzender Kassenärztliche Vereinigung NordrheinMaßgeschneiderte Lösungen in der Region:

Das Kölner Modellprojekt

Dr. Katja Scholtes MHBALeiterin der Zentralen Notaufnahme Kliniken der Stadt Köln Brennpunkt Notaufnahme. Erwartungen an den

ver trags ärztlichen Notdienst

Prof. Dr. Dr. Alexander LechleuthnerÄrztlicher Leiter Rettungsdienst Köln Rettungsdienst und ärztlicher Notdienst. Wieviel Kooperation

ist möglich? Wie viel Integration ist nötig?Moderation Dr. Heinz-Wilhelm („Doc“) EsserOberarzt, Klinikum Remscheid

13:45 bis 15:15

Gestern Vision, morgen Alltag – eHealth in der ArztpraxisKurzvorträgeProf. Dr. Peter HaasProfessor für Medizinische Informatik Fachhochschule DortmundDer Mehrwert der Digitalisierung in der ambulanten Gesundheits versorgung

Christian Klose Ständiger Vertreter des Leiters der Abteilung Digitalisierung, Bundes-ministerium für GesundheitDigitale Anwendungen in der

Regelversorgung – Vorstellungen und Pläne des Bundesgesundheitsministeriums Dr. Amin OsmanHausarzt und Bezirksstellenleiter Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-LippeDie digitalisierte Praxis: Aufbau, Erfahrungen, Ziele

Thomas Müller Vorstand, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-LippeeHealth-Strategie konkret – unsere Konzepte für digitale Praxen und Arztnetze

Dr. Gordan SistigMitglied des Vorstandes Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Zahnarzt in MarlEntlastung durch Digitalisierung?!

Die optimierte ZahnarztpraxisModeration: Dr. Eva Richter-KuhlmannRedakteurin, Deutsches Ärzteblatt

15:30 bis 17:00

Sektorübergreifende Versorgungssteuerung und Patientensteuerung bei psychisch erkrankten Patienten.Kurzvorträge Dr. Frank BergmannVorstandvorsitzender Kassenärztliche Vereinigung NordrheinNeujustierung der Versorgung psychischer Erkrankungen – NPPV als Impulsgeber im Reformdiskurs?

Dr. Norbert PaasGeschäftsführer, IVPNetworks Zwischenbilanz aus der Sicht des Versorgungsmanagements

Thomas CzihalStellv. Geschäftsführer, Zentralinstitut für die kassenärztliche VersorgungErfolgsmessung in der strukturierten Behandlung psychischer Erkrankungen

ModerationWolfgang van den BerghChefredakteur Ärztezeitung

12:45 bis 13:30 MITTAGSPANNELZeit für mutige Veränderungen: Wo setzt der G-BA seine Schwerpunkte?Vortrag

Prof. Josef HeckenUnparteiischer Vorsitzender Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Moderation und BefragungUlf Fink, Senator a. D.Kongresspräsident

Das Kongressprogramm und Anmeldung im Internet www.gesundheitskongress-des-westens.deDie Zertifizierung als ärztliche Fortbildung wird bei der Ärztekammer Nordrhein beantragt.

VERANSTALTUNGEN SPEZIELL FÜR NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE

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Max Mustermann

So ändern Sie Ihr Kennwort im Mitgliederportal KBV-Empfehlung: Mindestens einmal im Jahr das Passwort aktualisieren

I n der Diskussion um die voran-schreitende Digitalisierung aller Lebensbereiche spielt die Sicherheit sensibler Daten zu

Recht eine wichtige Rolle. Nicht zuletzt die Umsetzung der EU- Datenschutzgrundverordnung hat viele Menschen noch einmal beson-ders für das Thema sensibilisiert. Institutionen, die große Mengen an persönlichen Daten verarbeiten – so zum Beispiel auch die KVWL – müs-sen regelmäßig nachweisen, dass sie alles tun, um unberechtigte Zugriffe auf ihren Datenschatz zu verhin-dern. Studien zeigen jedoch, dass häufig der Mensch das schwächste Glied in der Sicherheitskette ist. Das

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gilt zum Beispiel für den Umgang mit individuellen Kennwörtern. Nach einem Bericht der Süddeut-schen Zeitung lauten die beliebtes-ten Passwörter nach wie vor: „123456“ und „password“. Keine gute Idee!

Inzwischen sind wir auch im privaten Umfeld daran gewöhnt, die Software auf unseren Handys, PC oder auch internetfähigen Fernsehern immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Anders sieht es oft bei persönlichen Passwörtern aus. Obwohl viele Pro-gramme mittlerweile automatisch überprüfen, ob ein Passwort den aktuellen Sicherheits standards –

zum Beispiel mit Blick auf die gefor-derte Zeichenzahl oder die Verwen-dung von Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen entspricht -, bleibt ein Restrisiko bestehen. Aus Un-kenntnis oder vielleicht manchmal auch Bequemlichkeit übernehmen viele Nutzer das initial vom System generierte Passwort und behalten es bei. Wichtige IT-Sicherheits-Empfeh-lungen, auch die der Kassenärztli-chen Bundesvereinigung (KBV), set-zen allerdings eine regelmäßige Kennwortänderung voraus. Laut einer KBV-Rahmenvorgabe müssen auch die Kennwörter für das Mitglie-derportal mindestens einmal im Jahr erneuert werden. Die KVWL hat dazu nun die technischen Voraussetzun-gen geschaffen und wird ab Februar damit beginnen, ihre Mitglieder an die notwendige Kennwortänderung zu erinnern. Dazu werden Sie beim Aufrufen des Mitgliederportals dazu aufgefordert, Ihr altes Kennwort durch ein neues, sicheres Kennwort zu ersetzen. Ohne diesen Schritt ist die Nutzung des Mitgliederportals nicht mehr möglich.

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Und so einfach ändern Sie Ihr per-sönliches Kennwort im Mitglieder-portal: Sie rufen Ihr persönliches Profil auf und geben Ihr bisheriges Passwort ein. Erst dann ist es mög-lich, ein neues Kennwort einzuge-ben. Bei der Eingabe eines neuen Kennworts wird automatisch ge-prüft, ob es alle Sicherheitsanforde-rungen erfüllt (Groß- und Klein-schreibung, Ziffern, Sonderzeichen etc.). Ist eine Anforderung erfüllt, erscheint die entsprechende Text-zeile unter den Kennwort-Feldern grün. Solange sie nicht erfüllt ist (zum Beispiel Passwort zu kurz) bleibt sie rot. Stehen alle „Ampeln“ auf Grün, entspricht das ausgewähl-te Passwort den Vorgaben. Nun müssen Sie es noch einmal wieder-holen und den SPEICHERN-Knopf drücken. Es folgt die Bestätigung „Ihr Kennwort wurde geändert“.

Nachdem Sie das Kennwort geän-dert haben, stehen Ihnen unverzüg-lich wieder alle Dienste im Mitglie-derportal zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Der Zeitraum der

Änderung erstreckt sich über das gesamte Jahr 2019. Sie müssen nichts weiter tun, bis Sie beim Ein-loggen zum Ändern des Kennworts aufgefordert werden. -ms

Ab dem 7. Februar 2019 steht das Mitgliederportal unter der neuen Adresse https://portal.kvwl.kv-safenet.de für Sie zur Verfügung. Wir empfeh-len, die URL jedes Mal neu in die Browserleiste einzugeben und kei-ne Lesezeichen zu verwenden, da sie evtl. Störungen verursachen könnten. Wenn Sie über die Tele-matik-Infrastruktur oder über KV-

SafeNet verbunden sind, rufen Sie bitte die URL: https://portal.kvwl.kv-safenet.de auf und loggen sich anschließend mit Ihren Zugangs-daten ein. Sofern Sie KV-FlexNet nutzen, das heißt mit einem Token die Verbin-dung zum Mitgliederportal auf bauen, gehen Sie bitte wie gewohnt vor. Falls Sie die Seite https://portal.kvwl.kv-safenet.de nicht aufrufen können, sprechen Sie bitte zunächst Ihren Systembetreuer an. Offenbar sind in einigen Praxen die Firewalls sehr restriktiv eingestellt, so dass die URL nicht aufzurufen ist.

Max MustermannMax Mustermann

Max Mustermann Max Mustermann

Max Mustermann

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Medizinische Fakultät für die Universität in Bielefeld: Lehr- und Forschungspraxennetzwerk soll aufgebaut werden

W ie bereits berichtet, befin-det sich an der Universität Bielefeld seit dem 1. Okto-ber 2018 die Medizinische

Fakultät, die unter anderem einen Schwerpunkt auf die Ausbildung im Bereich der Allgemeinmedizin legt, offiziell „in Gründung“ (s. auch KVWL kompakt 10/2018, S. 18 ff.). Der Studienbetrieb soll im Winterse-mester 2021/2022 aufgenommen werden. Im Endausbau (ab 2025) sollen hier bis zu 300 Studierende pro Jahr ihr Studium beginnen. Begleitend dazu möchte die Univer-sität Bielefeld ein universitäres Lehr- und Forschungspraxennetz-werk in Ostwestfalen-Lippe aufbau-en. Den ersten Anstoß dazu geben soll ein Auftaktsymposium am Mittwoch, 6. Februar 2019, ab 18 Uhr in Raum X-E0-001 der Uni-versität. Alle interessierten haus-

ärztlich tätigen Ärzte aus der Regi-on sind herzlich eingeladen. Auf dem Programm der Referierenden stehen unter anderem der „Ärz-temangel in der hausärztlichen Versorgung auf dem Land und im Öffentlichen Gesundheitsdienst“ oder „Lehre und Forschung in der Allgemeinmedizin – wie kann die Kooperation zwischen Universität und Hausarztpraxis gelingen?“. Der 1. KVWL-Vorsitzende Dr. Gerhard Nordmann, der die Gründung dieser

Fakultät als einziger KV-Vertreter in einem eigens eingerichteten exter-nen Beirat begleitet, übernimmt zusammen mit dem Universitätsrek-tor Prof. Dr. Gerhard Sagerer die Begrüßung der Teilnehmer. Nord-mann: „Ein starkes Netzwerk sorgt für eine starke und attraktive ärztli-che Ausbildung – in der Region und für die Region. Daher hoffen wir auf viele interessierte und zugleich engagierte Ärzte, die dieses Netz-werk mitgestalten und mit Leben füllen. Das ist für mich aktive Zu-kunftssicherung für die ambulante Versorgung in Ostwestfalen-Lippe.“ Anmeldungen nimmt die Medizini-sche Fakultät bis zum 1. Februar 2019 entgegen (Kontakt: Miriam Müller, E-Mail: [email protected], Fax: 0521 / 10 61 56 74 29). vity

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Kurznachrichten

Fortbildung für nichtärztliche Praxisassistenten wird angepasst

Pflegewegweiser NRW mit neuen Service-Zeiten

Die Fortbildung für nichtärztliche Praxisassistenten wird inhaltlich angepasst. Neben dem Notfall-management werden künftig

auch Kenntnisse zur Digitalisierung und Tele-medizin vermittelt. Daneben wird die Dauer von 20 auf 16 Stunden verringert. Auf diese Änderungen haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband verständigt. Die Anlage 8 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ärzte), die unter anderem die Qualifika-tion regelt, wurde zum 1. Januar 2019 ent-sprechend angepasst. Nichtärztliche Praxis-assistenten mussten bislang alle drei Jahre eine mindestens 20-stündige Fortbildung in Notfallmanagement absolvieren.

Wer Pflege benötigt, hat oft viele Fragen – und Anspruch auf eine Pflegeberatung. Häu-fig wissen Betroffene aber nicht, an wen sie sich wenden können. Hier hilft der telefoni-sche und digitale Pflegewegweiser NRW, der zum Jahreswechsel aktualisiert worden ist. Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 4040044 informiert der Pflegewegweiser NRW weiterhin über vorhandene Beratungs- und Unterstützungsangebote in Wohnort-nähe. Die Hotline ist täglich zu erreichen – beachten Sie bitte die geänderten Service- zeiten: montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 17 Uhr.

Der Kurs sollte insbesondere auf Notfälle in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützen-den Einrichtungen eingehen.Künftig sind nur noch 16 Stunden Pflicht, da-von mindestens acht Stunden Notfallmanage-ment inklusive praktischer Übungen. In weite-ren acht Stunden sollen nichtärztliche Praxisassistenten für den Einsatz digitaler Technik fit gemacht werden.Die Fortbildung ist wie bisher alle drei Jahre zu wiederholen. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass Haus- und Fachärzte die Genehmi-gung für die Förderung und Beschäftigung eines nichtärztlichen Praxisassistenten behalten.

Rund um die Uhr können Ratsuchende im Internet-Portal www.pflegewegweiser-nrw.de nach passenden Beratungsstellen, haushalts-nahen Dienstleistungen oder Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe in NRW suchen. Darüber hinaus finden sie dort viele Informationen rund um das Thema Pflege.

Der Träger des Pflegewegweisers NRW ist die Verbraucherzentrale NRW e.V. in Düssel-dorf. Fragen zum Projekt Pflegewegweiser NRW beantworten die Mitarbeiter gern unter [email protected].

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Leserbrief

Stellungnahme zur Forderung der GKV vom 22. Dezember 2018

Das erneute und unausstehliche „Ärzte-Bashing“, die unberech-tigte Anwürfe des Vorstandsmitglieds des GKV-Spitzenverbands, J.M v. Stackelberg, zeigen einmal mehr, dass die Kranken Kassen

(KK) ein absurdes Verständnis von „Partnerschaft im Gesundheitswesen“ haben. Statt gemeinsam für die wirkliche Verbesserung der medizinischen Versorgung der Menschen in Deutschland zu sorgen, wird mit solchen Forderungen nach einer 7 Tage/24 Std. –Versorgung der dringend notwen-dige medizinische Nachwuchs nur verprellt (in der Klinik gilt nämlich das Arbeitszeitgesetz!). Dafür feiern die von Politik, MdK, GeBA und den Kran-ken Kassen überbordende Bürokratie, Budgetierungen und Regressforde-rungen, Misstrauenskultur und Studien-Fakes fröhliche Urständ, sie vergif-ten das laut Patientenumfragen immer noch höchste Ansehen der Ärzte in einem Maße, dass es langsam unerträglich wird! Dabei sind die Hinterge-danken des bald in den (natürlich vorzeitigen) Ruhestand tretenden Sta-ckelberg allzu vordergründig! Seit Jahren weigert sich die GKV in WL sich an der Notfallversorgung ihrer Mitglieder zu beteiligen. Hohe Einsparungen aufgrund rationeller Arzneimitteltherapie in WL werden nicht mehr zur Verbesserung der Versorgung zurückgegeben. Dafür aber müssen weit über drei Milliarden Euro der Versichertengelder wegen dieser Einsparun-gen der KK und der exorbitant angewachsenen Guthaben an „Strafzinsen“ fehlgezahlt werden! Wie gut würde das den kranken Versicherten oder die notwendigen Präventionsmaßnahmen der steigenden Volkskrankheiten endlich einmal vernünftig finanzieren helfen!

Ärzte noch ein „Freier Beruf“? Die KK sähen uns gerne als Knechte unter ihrer Knute, zum Schaden unserer Patientinnen und Patienten. Auch Ärzte und Ärztinnen haben eine Familie mit Recht auf Freizeit und ein freies Wochenende! Dabei ist die Notfallversorgung bei eigener Finanzierung ja vollkommen gesichert, allerdings nicht für die umgreifende „flatrate“- Mentalität, gefördert von den KK und gestützt von der falschen Gesund-heitspolitik. Nennt sich das „Weihnachtsfrieden“ und „gesundes Neues Jahr“?

Dr. Martin Junker, Landarzt

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Sicherung der ambulanten Versorgung: Förderverzeichnis der KVWL

D ie KVWL hat nach § 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V „alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbes-sern und zu fördern“. Besteht dringender Versorgungsbedarf für einen Standort, einen Planungsbe-reich oder einen Teil eines Planungsbereichs, so ist dieser in einem Förderverzeichnis auszuweisen.

Anträge auf Fördermaßnahmen der KVWL können für die Übernahme eines Versorgungsauftrages in folgenden Städten, Gemeinden und Stadtbezirken gestellt werden:

Fachgruppe Stadt oder Gemeinde

Hausärzte Bad Salzuflen

Hausärzte Borgholzhausen

Hausärzte Breckerfeld

Hausärzte Brilon

Hausärzte Büren

Hausärzte Gronau

Hausärzte Gütersloh

Hausärzte Halle

Hausärzte Halver

Hausärzte Isselburg

Hausärzte Kalletal

Hausärzte Kierspe

Hausärzte Kreuztal

Hausärzte Lage

Hausärzte Löhne

Hausärzte Meinerzhagen

Hausärzte Neuenkirchen

Hausärzte Neuenrade

Hausärzte Oelde

Hausärzte Olsberg

Hausärzte Petershagen

Hausärzte Rheda-Wiedenbrück

Hausärzte Rhede

Hausärzte Schalksmühle

Hausärzte Schloss Holte-Stukenbrock

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Gefördert wird die Übernahme eines vollen oder teilzeitigen Versorgungsauftrages in Form einer Zulassung oder Anstellung oder auch die Einrichtung einer Zweigpraxis. Gefördert werden kann zum Beispiel durch ein Praxisdarlehen, durch eine Umsatzgarantie oder durch Kostenzuschüsse. Die möglichen Fördermaßnahmen sind in der Sicherstellungsrichtlinie der KVWL vom 14.12.2013 (KVWL-Kompakt 1/2014) aufgeführt.

Der Vorstand gewährt die Förderung auf Antrag als Einzelfallentscheidung.

Den aktuellsten Stand des KVWL-Förderverzeichnisses sowie eine Übersichtskarte der förderfähigen Städte und Gemeinden finden Sie unter www.kvwl.de.

Interessierte Ärztinnen und Ärzte wenden sich bitte an:KVWL — Team Nachwuchsförderung und FördermaßnahmenTel.: 0231 / 94 32 94 00E-Mail: [email protected]

Fachgruppe Stadt oder Gemeinde

Hausärzte Verl

Hausärzte Vlotho

Hausärzte Werdohl

Hausärzte Stadtbezirke Bielefeld-Senne und Bielefeld-Sennestadt

Kinderärzte Werdohl

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1/2

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019

Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe

Feststellung des Haushalts-voranschlages der KVWL für das Wirtschaftsjahr 2019

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Verei-nigung Westfalen-Lippe hat in ihrer 1 1. ordentlichen Sitzung der XV. Amtsperiode am 1. Dezember 2018 den Haushaltsvoranschlag der KVWL für das Jahr 2019 festgestellt.

Er schließt ab mit einer Gesamthöhe von 142.194.800,00 Euro, davon der Investitionshaushalt mit Ausgaben in Höhe von 2.476.500,00 Euro und der Verwaltungshaushalt mit Erträgen und Aufwen-dungen in Höhe von 139.718.300,00 Euro.

Der nach § 24 Abs. 2 der Satzung der KVWL einzube-haltende Verwaltungskostenanteil wird für das Wirt-schaftsjahr 2019 (Abrechnungsquartale 4/2018 bis 3/2019) auf 2,2 % festgesetzt.

Das Stellensoll 2019 der KVWL beträgt 808,95 Stellen zuzüglich 1,0 Stelle bei der Kurärztlichen Verwaltungs-stelle = 809,95 Stellen.

Feststellung des Wirtschaftsplanes der Kurärztlichen Verwaltungs-stelle für das Wirtschaftsjahr 2019

Der Wirtschaftsplan der Kurärztlichen Verwaltungs-stelle wird auf der Grundlage der vorliegenden Unter-lagen für das Jahr 2019 mit Erträgen und Aufwendun-gen in Höhe von 143.500,00 Euro festgestellt.

Der Verwaltungskostenprozentsatz wird für das Wirt-schaftsjahr 2019 (Abrechnungsquartale 4/2018 – 3/2019) für manuell abrechnende Leistungserbringer auf 6,9 % und für die EDV abrechnenden Leistungser-bringer auf 4,9 % festgesetzt.

Der Haushaltsvoranschlag kann in den Service-Cen-tern der KVWL in Dortmund und Münster in der Zeit vom 01.02.2019 bis 15.02.2019 von den Mitgliedern der KVWL eingesehen werden.

Dr. med. Ulrich OeverhausVorsitzender der Vertreterversammlung

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019

Ausschreibung von Vertragsarzt- und Psychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe

Im Auftrag der jetzigen Praxisinhaber bzw. deren Erben schreibt die KVWL die abzugebenden Arzt- und Psychothe-rapeuten-Praxen in Gebieten mit Zulassungsbeschränkun-gen zur Übernahme durch Nachfolger aus (gemäß § 103 Abs. 4 SGB V). Bewerbungen können an die KV Westfalen-Lippe, Stichwort „Ausschreibung“, Robert-Schimrigk-Stra-ße 4-6, 44141 Dortmund, gerichtet werden. Bitte geben Sie die Kennzahl aus der linken Spalte der Ausschreibung an.

Die Frist für den Eingang der Bewerbungen (Anschreiben und tabellarischer Lebenslauf) ist der 20.02.2019 (Eingang KV). Ein Musterbewerbungsschreiben können Sie von unse-rer Homepage (www.kvwl.de), in der Rubrik Niederlassung herunterladen. Wir leiten die Bewerbungen an den Praxisin-haber weiter.

Wir bitten um Verständnis, dass wir aus datenschutzrechtli-chen Gründen keine näheren Angaben zu den Praxen ma-chen können.

Bei den Bemerkungen zur zukünftigen Tätigkeit in der Pra-xis (Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder Anstellung) handelt es sich um Eigenangaben des verbleibenden Praxis-partners, um deren Beachtung gebeten wird. Bewerbungen von Ärzten mit anderen Planungen sind jedoch dadurch nicht ausgeschlossen.

Die ausgeschriebenen Vertragsarzt- bzw. Psychotherapeu-tensitze werden in den Bezirksstellen der KVWL öffentlich ausgehängt.

Ende der Bewerberfrist: 20.02.2019

Januar 2019

Hausärztliche Versorgung(Planungsbereiche = Mittelbereiche - MB -)

Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

m6886MB Ahaus (auch Anstellung möglich - Gründung Gemeinschaftspraxis geplant)

nach Vereinbarung

b6045 MB Bochum nach Vereinbarung

b6809MB Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch Anstellung möglich)

sofort

b6901MB Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

nach Vereinbarung

m6494 MB Emsdetten nach Vereinbarung

m4550 MB Gelsenkirchen nach Vereinbarung

m6169MB Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

sofort

m6589 MB Gelsenkirchen nach Vereinbarung

m6620 MB Gelsenkirchen nach Vereinbarung

m6767MB Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

nach Vereinbarung

m6782 MB Gelsenkirchen nach Vereinbarung

m6846MB Gelsenkirchen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

2/19

m6847MB Gelsenkirchen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

2/19

m6899MB Gelsenkirchen (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

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Hausärztliche Versorgung(Planungsbereiche = Mittelbereiche - MB -)

Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

b5706MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

nach Vereinbarung

b6528MB Hagen (hälftiger Versorgungsauftrag, neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

b6607MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

b6810MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

2/20

b6902 MB Hagen sofort

a6460MB Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

a6524 MB Hamm nach Vereinbarung

a6597 MB Hamm nach Vereinbarung

a6599 MB Hamm nach Vereinbarung

a6630 MB Hamm nach Vereinbarung

b6740MB Herdecke (auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

d6692MB Horn-Bad Meinberg (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

nach Vereinbarung

a6140 MB Kamen nach Vereinbarung

a6756MB Kamen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

nach Vereinbarung

a6906MB Lünen (Diabetologische Schwerpunktpraxis)

sofort

d6693 MB Minden 4/19

m4941MB Münster (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

nach Vereinbarung

m6586MB Münster (auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

m6743 MB Münster nach Vereinbarung

m6766 MB Münster nach Vereinbarung

m6117 MB Ochtrup sofort

m6175MB Recklinghausen (auch Anstellung möglich)

sofort

m6836MB Recklinghausen (auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

m6882MB Recklinghausen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

b6718MB Schwelm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

m6377 MB Steinfurt nach Vereinbarung

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Hausärztliche Versorgung(Planungsbereiche = Mittelbereiche - MB -)

Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

a6670MB Werne (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

sofort

b6579MB Witten (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)

Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

Augenarztpraxen

d5996Krfr. Stadt Bielefeld (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für über-örtliche Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

d6464Krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

a6907Krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

d5914Kreis Gütersloh (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

a6562Hochsauerlandkreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)

sofort

b6573Märkischer Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

nach Vereinbarung

m6778Krfr. Stadt Münster (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)

sofort

b6903 Kreis Siegen-Wittgenstein 2/19

a6363Kreis Unna (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

Chirurgische Praxen

d6472krfr. Stadt Bielefeld (Schwerpunkt Kinderchirurgie)

sofort

d6831Kreis Gütersloh (Schwerpunkt Unfallchirurgie)

nach Vereinbarung

b6656Märkischer Kreis (Schwerpunkt Unfallchirurgie)

sofort

a6482Kreis Unna (Schwerpunkt Unfallchirurgie)

nach Vereinbarung

Frauenarztpraxen

d6287Krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

sofort

d6565Krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulassung möglich - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

b5056Krfr. Stadt Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

nach Vereinbarung

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019

Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)

Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

b6147Krfr. Stadt Bochum (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

m6249 Kreis Borken nach Vereinbarung

m6661Kreis Borken (auch 2 hälftige Zulassungen möglich – auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

a6728Krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

2/19

b3813 Ennepe-Ruhr-Kreis sofort

b6904Ennepe-Ruhr-Kreis (hälftiger Versorgungsauftrag - Gründung Gemeinschaftspraxis geplant)

2/19

m5607Krfr. Stadt Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

nach Vereinbarung

m6431 Krfr. Stadt Gelsenkirchen nach Vereinbarung

d5761 Kreis Gütersloh nach Vereinbarung

d6895Kreis Gütersloh (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

b6704 Krfr. Stadt Hagen nach Vereinbarung

a6409Krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

sofort

b6574 Krfr. Stadt Herne sofort

d6572 Kreis Höxter sofort

d4913 Kreis Lippe nach Vereinbarung

d6583 Kreis Lippe nach Vereinbarung

b6905 Märkischer Kreis sofort

d6894Kreis Paderborn (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

sofort

m4889Kreis Recklinghausen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

nach Vereinbarung

m6898Kreis Recklinghausen (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

a6851 Kreis Soest nach Vereinbarung

m6197Kreis Steinfurt (auch Anstellung möglich - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

sofort

m6663Kreis Steinfurt (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

Hautarztpraxen

a5167Krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

nach Vereinbarung

a6266 Krfr. Stadt Dortmund nach Vereinbarung

b6682Krfr. Stadt Herne (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)

1/21

b6702Krfr. Stadt Herne (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

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019

Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)

Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

d6690 Kreis Lippe nach Vereinbarung

d6584 Kreis Minden-Lübbecke nach Vereinbarung

m6755Krfr. Stadt Münster (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

sofort

m4489Kreis Steinfurt (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)

sofort

m6493Kreis Warendorf (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

nach Vereinbarung

HNO-Praxen

m6256 Krfr. Stadt Bottrop nach Vereinbarung

b6719Ennepe-Ruhr-Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

b5206 Krfr. Stadt Hagen nach Vereinbarung

a6908 Hochsauerlandkreis 1/20

d6650Kreis Höxter (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)

sofort

d6738Kreis Höxter (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

sofort

b6703Märkischer Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)

sofort

d6715 Kreis Minden-Lübbecke nach Vereinbarung

d5886Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

sofort

m6753Kreis Recklinghausen (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

a6909Kreis Unna (neuer Partner für überörtliche Gemeinschaftspraxis)

3/19

Kinder- und Jugendmedizinpraxen

d6498Krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

d6499Krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

m6900 Kreis Borken nach Vereinbarung

a5297Krfr. Stadt Dortmund (Gründung Gemeinschaftspraxis geplant - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

a6910 Krfr. Stadt Dortmund 2/20

a5755Krfr. Stadt Hamm (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

sofort

d6796Kreis Höxter (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

sofort

d6892 Kreis Lippe 2/19

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019

Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)

Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

b6179Märkischer Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

b6813 Märkischer Kreis sofort

d5365Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich)

sofort

d6871Kreis Minden-Lübbecke (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis – auch 2 hälftige Zulassungen möglich – auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

m6376 Krfr. Stadt Münster nach Vereinbarung

m6780 Krfr. Stadt Münster nach Vereinbarung

b6824Kreis Siegen-Wittgenstein (hälftiger Versorgungsauftrag - Gründung GP geplant)

sofort

a6731 Kreis Soest sofort

Nervenarztpraxen

d6735Krfr. Stadt Bielefeld (neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

m6868 Kreis Coesfeld sofort

a6305Krfr. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

a6785 Krfr. Stadt Dortmund sofort

b6658 Ennepe-Ruhr-Kreis nach Vereinbarung

d4887Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

nach Vereinbarung

d6640Kreis Lippe (hälftiger Versorgungsauftrag)

sofort

d6833Kreis Minden-Lübbecke (hälftiger Versorgungsauftrag – auch Anstellung möglich – neuer Partner für Ge-meinschaftspraxis)

sofort

b6825Kreis Olpe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

nach Vereinbarung

d6154Kreis Paderborn (hälftiger Versorgungsauftrag)

sofort

m6435Kreis Recklinghausen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

nach Vereinbarung

m6845 Kreis Warendorf nach Vereinbarung

Orthopädische Praxen

d6689Krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

nach Vereinbarung

d6800 Krfr. Stadt Bielefeld nach Vereinbarung

a6911Kfrf. Stadt Dortmund (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

sofort

d6798Kreis Minden-Lübbecke (auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis)

nach Vereinbarung

Urologische Praxen

a6912Hochsauerlandkreis (neuer Partner für überötliche Gemeinschaftspraxis)

2/19

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Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)

Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

d6854 Kreis Lippe 3/19

Psychotherapeutensitze *

Ärztliche Psychotherapeutenpraxen

m/p1532 Kreis Borken (TP) sofort

a/p1477Krfr. Stadt Dortmund (TP und VT) (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

a/p1479Krfr. Stadt Dortmund (TP, VT und APT) (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

nach Vereinbarung

b/p1514Ennepe-Ruhr-Kreis (TP) (hälftiger Versorgungsauftrag)

sofort

d/p1531Kreis Höxter (TP) (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

d/p1465Kreis Lippe (TP und VT) (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

d/p1501Kreis Lippe (TP) (hälftiger Versorgungsauftrag)

sofort

b/p1506Märkischer Kreis (TP) (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

b/p1346 Kreis Siegen-Wittgenstein (TP) nach Vereinbarung

b/p1486Kreis Siegen-Wittgenstein (TP) (hälftiger Versorgungsauftrag)

2/19

a/p1526Kreis Soest (TP und APT) (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

m/p1459Kreis Steinfurt (TP) (hälftiger Versorgungsauftrag)

sofort

a/p1516Kreis Unna (TP und VT) (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

a/p1518 Kreis Unna (VT) sofort

a/p1527Kreis Unna (TP) (hälftiger Versorgungsauftrag)

sofort

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxen

b/p1523Märkischer Kreis (VT) (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

a/p1525MB Meschede (VT) (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

sofort

a/p1439 MB Sundern (VT) nach Vereinbarung

a/p1306Kreis Unna (VT) (lokaler Sonderbedarf - hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

a/p1419Kreis Unna (TP) (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

Psychologische Psychotherapeutenpraxen

d/p1530Krfr. Stadt Bielefeld (VT) (hälftiger Versorgungsauftrag)

2/19

b/p1183Krfr. Stadt Bochum (VT) (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

sofort

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Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)

Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

m/p1387Kreis Borken (TP und APT) (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

m/p1425Kreis Borken (VT) (hälftiger Versorgungsauftrag)

sofort

m/p1358Kreis Coesfeld (VT) (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

m/p1499Kreis Coesfeld (VT) (lokaler Sonderbedarf - hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

a/p1207Krfr. Stadt Dortmund (VT) (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

a/p1362Krfr. Stadt Dortmund (TP und APT) (qualitativer Sonderbedarf - hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

a/p1414Krfr. Stadt Dortmund (TP) (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

b/p1483Ennepe-Ruhr-Kreis (TP) (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

b/p1522Ennepe-Ruhr-Kreis (TP) (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

d/p1472Kreis Gütersloh (TP) (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

b/p1278Krfr. Stadt Herne (TP) (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

nach Vereinbarung

d/p1420Kreis Höxter (TP) (hälftiger Versorgungsauftrag)

1/20

d/p1528Kreis Lippe (TP) (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

a/p1480MB Meschede (APT und TP) (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

m/p1310Krfr. Stadt Münster (VT) (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

d/p1503Kreis Paderborn (TP und APT) (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

d/p1529Kreis Paderborn (VT) (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

nach Vereinbarung

b/p1405Kreis Siegen-Wittgenstein (APT und TP) (hälftiger Versorgungsauftrag)

sofort

b/p1410Kreis Siegen-Wittgenstein (TP) (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

b/p1412Kreis Siegen-Wittgenstein (TP) (auch 2 hälftige Zulassungen möglich)

sofort

a/p1418Kreis Soest (VT) (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

a/p1440Kreis Soest (TP) (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

m/p1489Kreis Steinfurt (TP) (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

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Spezialisierte fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = Raumordnungsregionen/ROR)

Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

Anästhesiologische Praxen

m6375ROR Emscher-Lippe (Kreis Recklinghausen) auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partner für überörtliche Gemein-schaftspraxis

nach Vereinbarung

m6114

ROR Münster (Kreis Borken) Schmerztherapeutischer Schwerpunkt auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis

nach Vereinbarung

Fachärztlich internistische Praxen

d6893

ROR Bielefeld (krfr. Stadt Bielefeld) Schwerpunkt Kardiologie hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Ge-meinschaftspraxis

2/19

a4084ROR Dortmund (krfr. Stadt Dortmund) Schwerpunkt Angiologie

nach Vereinbarung

a6272ROR Dortmund (krfr. Stadt Dortmund) Schwerpunkt Pneumologie neuer Partner für Gemeinschaftspraxis

nach Vereinbarung

a6913ROR Dortmund (Kreis Unna) Schwerpunkt Kardiologie neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich

nach Vereinbarung

m6896ROR Emscher-Lippe (krfr. Stadt Bottrop) Schwerpunkt Kardiologie und Angiologie hälftiger Versorgungsauftrag

nach Vereinbarung

Allgemeine fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise)

Kennzahl VertragsarztpraxenAbgabezeitraum Quartal:

m/p1500Kreis Steinfurt (TP) (hälftiger Versorgungsauftrag)

nach Vereinbarung

a/p797Kreis Unna (VT) (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

a/p1473Kreis Unna (VT) (hälftiger Versorgungsauftrag)

sofort

a/p1475Kreis Unna (VT) (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch An-stellung möglich)

nach Vereinbarung

a/p1478Kreis Unna (TP) (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

sofort

m/p1431Kreis Warendorf (VT) (hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich)

nach Vereinbarung

* In Klammern ist die ausgeübte Therapieform des Praxisinha-bers (VT = Verhal-tenstherapie; TP = tiefenpsychologisch fun-dierte Psychotherapie; APT= analyti-sche Psychotherapie) an-gegeben. Bei einem eventuell stattfindenden Auswahl-verfahren berücksichtigt der Zulassungsausschuss u.a. die bislang ange-botene Therapieform.

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Ihre Ansprechpartner: Team Praxisberatung Tel.: 0231 / 94 32 94 00, Fax: 0231 / 9 43 28 30 31 E-Mail: [email protected]

Impressum

HerausgeberinKassenärztliche Vereinigung

Westfalen-Lippe

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RedaktionsausschussDr. Gerhard Nordmann (verantw.)

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RedaktionKassenärztliche Vereinigung

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Michael Hedergott (vity)

Martin Steinberg (-ms)

E-Mail: [email protected]

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Spezialisierte fachärztliche Versorgung(Planungsbereiche = Raumordnungsregionen/ROR)

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ROR Münster (Kreis Coesfeld) Schwerpunkt Gastroenterologie neuer Partner für Gemeinschaftspraxis - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich

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d5276ROR Paderborn (Kreis Paderborn) auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich

nach Vereinbarung

d6797

ROR Paderborn (Kreis Paderborn) Schwerpunkt Rheumatologie qualitativer Sonderbedarf - hälftiger Versorgungsauftrag - auch Anstellung möglich

nach Vereinbarung

Radiologische Praxen

m6897ROR Münster (krfr. Stadt Münster) neuer Partner für Gemeinschaftspraxis

sofort

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Dieser Ausgabe liegt ein Datenblatt zur

Impfvereinbarung bei.

Januar 2019

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ABRECHNUNG

02 Zahlungstermine und Abgabe der Quartalsabrechnung 1/2019

03 EBM-Änderungen zum 1. Januar 2019: Diverse Beschlüsse des Bewertungsausschusses

05 Rückwirkende Änderungen des EBM zum 1. Oktober 2018

05 Weitere Detailänderungen des EBM

06 Zweitmeinungsverfahren für Tonsillektomien und Tonsillotomien und Hysterektomien ab 1. Januar 2019

VERORDNUNG

08 Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

11 Sprechstundenbedarf: Neue Fallwerte

12 Krankenfahrten für Patienten mit Pflegegrad ohne Genehmigung

FORUM

13 Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Kostenumlage erhöht sich mit der Abrechnung für das dritte Quartal 2018

13 Telematikinfrastruktur: Bestellen Sie jetzt!

14 Stand das im Drehbuch? Improvisation in der Pa-tientenversorgung hat ihre Tücken / CIRS-NRW-Bericht des 4. Quartals 2018

15 Das Potenzial aus kritischen Ereignissen nutzen

15 PET/CT: Änderungen in der Qualitätssicherungs-vereinbarung seit 1. Dezember 2018

16 Änderungen der Substitutions-Richtlinie

16 Zervix-Zytologie: Änderung der QS-Vereinbarung

17 Teamaufgabe: Qualitätsmanagement

17 Qualitätssicherungsvereinbarung Laserverfah-ren: Änderungen zum 1. Januar 2019

SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

18 Workshop- und Seminarangebote der KVWL Consult GmbH

20 Fortbildungsangebote der Akademie für medizi-nische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL

Praxisinformationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Ausgabe 1 | 2019

Impfvereinbarung – Anhebung der Vergütungen zum 1. Januar 2019Die KVWL hatte mit Wirkung zum 1. Januar 2018 mit den Verbänden der Krankenkassen eine neue Impfverein-barung geschlossen: Die Vergütungen werden jährlich - analog der Steigerung des Orientierungspunktwertes - angepasst.

Eine laminierte Übersicht zu den Impf-Dokumen-tationsnummern und Vergütungen liegt dieser Ausgabe von KVWL kompakt bei.

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2 | 1.2019

ABRECHNUNG

Zahlungstermine

Zahlung Quartal AusführungstagRestzahlung 3/2018 25. Januar 20191. Abschlagszahlung 1/2019 15. Februar 20192. Abschlagszahlung 1/2019 11. März 20193. Abschlagszahlung 1/2019 15. April 2019Restzahlung 4/2018 25. April 2019

Bei Rückfragen zu Ihren Zahlungen oder zu den Terminen wenden Sie sich bitte an das Team Honorarbuchhaltung: Tel. 0231/94 32 30 30.

Abgabetermin der Quartalsabrechnung 1/2019

AbgabeterminDer späteste Termin für die Abgabe Ihrer Quartalsabrechnung 3/2018 ist

Mittwoch, 10. April 2019

Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Abgabe der Quartalsabrech-nung zu Honorarabzügen führen kann (vgl. Abrechnungsrichtlinien).

Öffnungszeiten Sie können uns Ihre begleitenden Unterlagen zu der Quartalsabrech-nung mit der Post oder einem anderen Dienstleistungsunternehmen zusenden. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Ab-rechnung persönlich bei uns abzugeben.

montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhrfreitags von 8 Uhr bis 14 Uhr

Darüber hinaus ist geöffnet am:Mittwoch, 3. April 2019, von 8 bis 18.30 UhrFreitag, 5. April 2019, von 8 bis 15 UhrMittwoch, 10. April 2019, von 8 bis 18.30 Uhr

Während unserer Öffnungszeiten sind die Mitarbeiter des Service-Centers als Ansprechpartner für Sie da.

Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin in Dortmund oder Münster mit dem Service-Center der KVWL, Tel.: 0231/94 32 10 00. Sie errei-chen uns telefonisch montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 17.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr.

Alternativ stehen Ihnen diese Informationen immer aktuell auf un-serer Internetseite www.kvwl.de in der Rubrik Terminkalender unter dem Suchbegriff „Abrechnung“ zur Verfügung.

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1.2019 | 3

ABRECHNUNG

EBM-Änderungen zum 1. Januar 2019: Diverse Beschlüsse des BewertungsausschussesDer Bewertungsausschuss (BA) hat am 12. und 13. Dezember 2018 meh-rere Beschlüsse gefasst, die wir nach-folgend zusammengefasst haben. Weiterführende Informationen ent-nehmen Sie bitte den Beschlüssen des BA aus seiner 430. und 432. Sitzung.

Osteodensitometrie (GOP 34600 und 34601 EBM) wird höher vergütetOsteodensitometrische Untersu-chungen werden ab dem 1. Januar 2019 besser vergütet. Mit dem Be-schluss setzt der BA die angekün-

digte Neubewertung der Leistungen vor dem Abschluss der Arbeiten zur EBM-Weiterentwicklung um.

GOP Kurzlegende Bewertung in Punkten bis31. Dezember 2018

Bewertung in Punkten ab1. Januar 2019

34600 Osteodensitometrische Untersuchung I

161 268

34601 Osteodensitometrische Untersuchung II

161 268

Neue EBM-Leistung für Fachärz-te für Orthopädie und/oder Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie und/oder für Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin: Extra-korporale Stoßwellentherapie bei Fasciitis plantaris

Die fokussierte und radiale extra-korporale Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz bei Fasciitis plan-taris wird zum 1. Januar 2019 als neue Leistung (GOP 30440) in den Abschnitt 30.4 EBM aufgenommen.Die GOP 30440 EBM wird extrabud-getär vergütet.

GOP Leistungsbeschreibung Bewertung in Punkten

30440 Extrakorporale Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz bei Fasciitis plantaris entsprechend der Richtlinie des Gemeinsa-men Bundesausschusses (Nr. 26 Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behand-lungsmethoden“ der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung)

Dreimal im Krankheitsfall

247

Die GOP 30440 EBM kann aus-schließlich von Fachärzten für Or-thopädie und/oder Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie und/oder von Fachärzten für Phy-sikalische und Rehabilitative Medi-zin berechnet werden und je Fuß in höchstens zwei aufeinanderfolgen-den Quartalen höchstens dreimal im Krankheitsfall.

Die GOP ist nur bei Patienten mit

der Diagnose Fasciitis plantaris be-rechnungsfähig (die Berechnung setzt die Kodierung nach ICD-10-GM: M72.2 unter Angabe des Zusatz-kennzeichens für die Diagnosesi-cherheit voraus). Außerdem müssen Patienten folgende Kriterien erfül-len:

der Fersenschmerz hat die ge-wohnte körperliche Aktivität über mindestens sechs Monate einge-schränkt

während dieser Zeit wurden unterschiedliche konservative The-rapieansätze (pharmakologische und nicht-pharmakologische) ein-schließlich patientenzentrierter Maßnahmen über einen ausreichen-den Zeitraum ohne relevante Be-schwerdebesserung angewandt.

Die Einschränkung der körperlichen Aktivität über mindestens sechs Monate liegt vor, wenn im Zeitraum

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4 | 1.2019

ABRECHNUNG

der letzten zwei Quartale unter Aus-schluss des aktuellen Quartals we-gen der Fasciitis plantaris mindes-tens ein Arzt-Patienten-Kontakt pro Quartal stattgefunden hat.

Neue EBM-Leistung (GOP 37400): Mitbetreuung eines Pa-tienten bei Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase Vollstationäre Pflegeheime und Ein-richtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen können ihren Bewohnern eine gesundheit-liche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten (§ 132g SGB V). Diese Aufgaben sollen be-sonders qualifizierte Berater in Ab-stimmung mit dem behandelnden Arzt übernehmen.Vor diesem Hintergrund hat der Be-wertungsausschuss einen neuen Abschnitt 37.4 in den EBM aufge-nommen. Für die Mitbetreuung ge-mäß der Vereinbarung können Ärzte die neu in den EBM aufgenommene GOP 37400 EBM abrechnen. Die Pau-schale ist mit 100 Punkten bewertet. Sie kann einmal im Behandlungsfall abgerechnet werden und wird extra-budgetär vergütet.Die Zusatzpauschale beinhaltet die Zusammenarbeit und den Informa-tionsaustausch des betreuenden Vertragsarztes mit dem besonders qualifizierten Berater über das An-gebot der gesundheitlichen Versor-gungsplanung und die verwendeten Notfalldokumente. Thema ist auch die schriftliche Patientenverfügung für Notfallsituationen, die der Bera-ter erstellt und die vom betreuenden

Vertragsarzt (Hausärzte/Fachärzte) unterschrieben werden soll. Außer-dem besteht die Möglichkeit, dass der Arzt (auch telefonisch) an ei-nem Beratungsgespräch und/oder einer Fallbesprechung des Beraters mit dem Patienten teilnimmt (ge-mäß der Vereinbarung nach § 132g Absatz 3 SGB V). Die GOP 37400 kann nur von einem an der Beratung be-teiligten Vertragsarzt berechnet werden.

Verordnung häuslicher Kranken-pflege: Erhöhung der Versicher-tenpauschaleZum 1. Januar 2019 wird im hausärzt-lichen Bereich die Versichertenpau-schale in der Altersklasse ab dem 76. Lebensjahr um einen Punkt auf 211 Punkte angehoben. Damit soll der zu erwartende Anstieg der Verordnun-gen von Krankenpflege in dieser Al-tersklasse abgebildet werden.Die Erhöhung der Bewertung be-trifft die beiden GOP 03000 und 04000 EBM für Versicherte ab Be-ginn des 76. Lebensjahres.

Humangenetik: Streichung der Ankündigung einer Qualitäts-sicherungsvereinbarung zu den GOP 11235 und 11236 EBMDer Bewertungsausschuss verzich-tet nun endgültig auf eine Quali-tätssicherungsvereinbarung für humangenetische Beurteilungs-leistungen nach den GOP 11235 und 11236 EBM, nachdem die Frist zur Einführung bereits mehrfach ver-längert wurde. Daher wird die ent-sprechende Ankündigung in den

Anmerkungen der GOP 11235 und 11236 EBM gestrichen.

Beim obligaten Leistungsinhalt zur schriftlichen Zusammenfassung für den Patienten wird jeweils präzi-siert, dass der Patient diese Zusam-menfassung in verständlicher Form ggf. einschließlich von Hinweisen zu Selbsthilfegruppen erhält.

Der fakultative Leistungsinhalt der beiden GOP wird um die konsi-liarische Erörterung mit anderen Ärzten ergänzt. Dazu folgender Hin-weis: Dieser Leistungsinhalt war Be-standteil der Leistungskalkulation. Dieser umfasst nicht und vergütet nicht den Anspruch des Versicher-ten auf die Hinzuziehung einerweiteren sachverständigen Person in die Beratung nach § 10 Absatz 3 Satz 3 des Gendiagnostikgesetzes.

Pathologie: Aufnahme der GOP 19461 in den EBM in Verbindung mit der Erweiterung des Anwen-dungsgebietes für den Wirkstoff Osimertinib (Tagrisso®)Mit der GOP 19461 EBM wird eine neue, extrabudgetär vergütete Leis-tung in den Abschnitt 19.4.4 aufge-nommen (s. Tabelle unten).Die GOP 19461 EBM ist nur dann berechnungsfähig, wenn ein nicht kleinzelliges Lungenkarzinom his-tologisch nachgewiesen ist und nicht genügend Tumorgewebe als Untersuchungsmaterial zur Verfü-gung steht oder gewonnen werden kann.

GOP Leistungsbeschreibung Bewertung in Punkten

19461 Nachweis oder Ausschluss von allen bekannten EGFR-aktivieren-den Mutationen in den Exonen 18 bis 21 unter Verwendung von zirkulierender Tumor-DANN zur Indikationsstellung einer ge-zielten Behandlung von erwachsenen Patienten mit lokal fort-geschrittenem oder metastasiertem nicht kleinzelligem Lungen-karzinom, wenn diese laut Fachinformation obligat ist.

Zweimal im Krankheitsfall

3934

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1.2019 | 5

ABRECHNUNG

Rückwirkende Änderungen des EBM zum 1. Oktober 2018Hyperbare Sauerstofftherapie auch für Dermatolo-gen abrechnungsfähigRückwirkend zum 1. Oktober 2018 hat der Bewertungs-ausschuss (BA) beschlossen, dass auch Dermatologen die Betreuung eines Patienten zwischen den Druckkammer-behandlungen bei der hyperbaren Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußsyndrom (GOP 30214 EBM) berech-nen dürfen.

Herzkatheteruntersuchung mit Koronarangiogra-phie nicht bei belegärztlicher Durchführung be-rechnungsfähigEbenfalls rückwirkend zum 1. Oktober 2018 hat der BA klargestellt, dass die Sachkostenpauschale 40301 EBM für die Durchführung der Messung der myokardialen fraktionierten Flussreserve bei belegärztlicher Durch-führung nicht berechnungsfähig ist. Dazu wird die Sachkostenpauschale 40301 EBM in die Nummer 3 der EBM‐Präambel aufgenommen.

Weitere Detailänderungen des EBM

Zum 1. Januar 2019 wurden inhalt-liche und redaktionelle Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaß-stabs (EBM) vorgenommen, die wir nachfolgend kurz zusammengefasst haben:

Elektronischer Medikationsplan: Versicherte haben Anspruch auf Speicherung auf eGKMit dem E‐Health‐Gesetz wurde festgelegt, dass Versicherte ab Ja-nuar 2019 Anspruch auf Speiche-rung des Medikationsplans auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) haben, sofern sie dies wün-schen. Technisch ist dies zwar noch nicht umsetzbar, der Bewertungs-ausschuss (BA) hat aber bereits die nötigen Anpassungen im EBM be-schlossen:

Die Übertragung des elektroni-schen Medikationsplans auf die eGK des Patienten wird in die Gebühren-ordnungsposition (GOP) 01630 EBM (Erstellung eines Medikationsplans) als fakultativer Leistungsinhalt aufgenommen.

Im Anhang 1 zum EBM wird zudem durch eine Ergänzung konkretisiert, dass die Übertragung des elektro-nischen Medikationsplans auf die eGK ein Leistungsbestandteil der Versicherten‐ und Grundpauschalen sowie von sonstigen GOP ist.

Notfalldatensatz betreffend Zuschläge zur internistischen GrundversorgungFür die Anlage und Löschung eines Notfalldatensatzes auf der eGK ist

vorgesehen, dass Ärzte einen Zu-schlag zur Grund‐ beziehungswei-se Versichertenpauschale erhalten (GOP 01640 bis 01642 EBM). Diese Zuschläge sind nach Anhang 3 des EBM Bestandteil der fachärztlichen Grundversorgung. Der BA hat nun klargestellt, dass die Zuschläge zur internistischen Grundversorgung – konkret die GOP 13294, 13344, 13394, 13543, 13594, 13644 und 13694 – auch in Behandlungsfällen berech-nungsfähig sein werden, in denen ausschließlich die Zuschläge für die Anlage und Löschung eines Notfall-datensatzes berechnet werden.

Bauchaortenaneurysmenscreening: GOP 33043 EBM zukünftig neben GOP 01748 EBM berechnungsfähigDie kurative Uro‐Genital‐Sonogra-phie nach der GOP 33043 EBM ist künftig neben der sonographischen Untersuchung der Bauchaorta nach der GOP 01748 EBM am gleichen Be-handlungstag berechnungsfähig. Der bisherige Abrechnungsaus-schluss wird aufgehoben. Somit können Vertragsärzte die Uro‐Ge-nital‐Sonographie und das Ultra-schallscreening auf Bauchaor-tenaneurysmen an demselben Behandlungstag durchführen und müssen Patienten nicht an zwei Tagen in die Praxis einbestellen. Bezüglich der Wechselzeiten wird allerdings ein Abschlag auf die Ge-samtpunktzahl der GOP 33043 EBM erhoben, wenn die GOP 33043 und 01748 EBM nebeneinander berech-net werden.

Samstagszuschlag auch für Fachärz-te für diagnostische Radiologie und Strahlentherapie abrechenbarAuch Fachärzte für diagnostische Radiologie und für Strahlenthera-pie dürfen den Samstagszuschlag nach der GOP 01102 EBM abrech-nen. Der Bewertungsausschuss hat die Abrechenbarkeit der Samstags-sprechstunde nach der GOP 01102 EBM für Fachärzte für diagnostische Radiologie und für Strahlentherapie beschlossen. Damit setzt er einen gerichtlichen Vergleich um, der zwi-schen der KBV und dem GKV‐Spit-zenverband sowie der KV Hessen am 10. Januar 2018 vor dem Sozialge-richt Marburg getroffen wurde (vgl. Beschluss Sozialgericht Marburg, AZ: S 12 KA 279/17).

Änderung der Zusatzpauschale neuropädiatrische BetreuungDie Zusatzpauschale für die neuro-pädiatrische Betreuung (GOP 04433 EBM) ist auch für Patienten mit dem ICD‐10‐Kode G90.60 (komplexes re-gionales Schmerzsyndrom der obe-ren Extremität, Typ II: Kausalgie) berechnungsfähig. Hintergrund ist die Streichung des ICD‐10‐Kode G56.4 (Mononeuropathien der obe-ren Extremität: Kausalgie) durch das DIMDI. Der medizinische Inhalt des ICD‐10‐Kode G56.4 wird über den neuen ICD‐10‐Kode G90.60 ab-gebildet.

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6 | 1.2019

ABRECHNUNG

Zweitmeinungsverfahren für Tonsillektomien und Tonsillotomien und Hysterektomien ab 1. Januar 2019Der Gemeinsame Bundesausschuss ist der Verpflichtung aus dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz nachgekommen und hat eine Richt-linie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gemäß § 27b Abs. 2 SGB V beschlossen. Zunächst gilt diese Richtlinie für die planba-ren Eingriffe der Tonsillektomie/Tonsillotomie und Hysterektomie. Weitere Eingriffe sollen folgen.Damit können zunächst Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde so-wie Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe die Teilnahme am Zweitmeinungsverfahren beantra-gen. Besonders ist, dass nicht nur Vertragsärzte am Zweitmeinungs-verfahren teilnehmen können, son-dern auch nicht an der vertragsärzt-lichen Versorgung teilnehmende Ärzte. Sie werden dann, sofern Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, ausschließlich für die Leis-tungen des Zweitmeinungsverfah-rens zur Teilnahme an der vertrags-

ärztlichen Versorgung ermächtigt. Um die Leistung erbringen und ab-rechnen zu können, ist eine Geneh-migung durch die KVWL erforder-lich. Ein Antragsformular steht auf den KVWL-Internetseiten bereit. Neben der Facharzturkunde ist eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in der unmittelbaren Patientenver-sorgung im jeweiligen Fachgebiet nach Anerkennung der Facharztbe-zeichnung, eine gültige Weiterbil-dungsbefugnis oder akademische Lehrbefugnis sowie die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung nach § 95d oder § 136b Abs. 1 Nr. 1 SGB V nachzuweisen. Nach der Richtlinie des G-BA sind Ärzte verpflichtet, Patienten über ihren Rechtsanspruch auf eine Zweitmeinung zu informieren, wenn sie die Indikation für einen der genannten planbaren Eingriffe stellen. Ferner soll der indikations-stellende Arzt den Patienten auf die Liste der Zweitmeiner hinweisen, die von den Kassenärztlichen Verei-

nigungen bereitgestellt wird, sowie auf weiterführende Informationen. Die KVWL wird über die Arztsuche auf ihrer Internetseite darüber in-formieren, welche Ärzte zur Abgabe einer Zweitmeinung im Sinne der neuen Richtlinie berechtigt sind. Diese Suche ist auch für Patienten nutzbar.

Änderungen im EBM und Hinweise zur AbrechnungDie Allgemeinen Bestimmungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) wurden um den neuen Ab-schnitt 4.3.9 „Ärztliche Zweitmei-nung“ ergänzt. Die neu aufgenom-mene GOP 01645 in den Abschnitt 1.6 EBM dient der Abbildung des aufgrund des Zweitmeinungsver-fahrens entstehenden zusätzlichen Aufwands des Arztes, der die In-

dikation für eine Zweitmeinung

stellt (indikationsstellender Arzt).

Die neue GOP 01645 EBM im

Überblick:

GOP Leistungsbeschreibung Bewertung in Punkten

01645 Aufklärung und Beratung im Zusammenhang mit einem ärztlichen Zweitmeinungsverfahren sowie die Zusammenstellung, Mehrferti-gung und Aushändigung von Befundmitteilungen, Berichten, Arztbriefen und anderen patientenbezogenen Unterlagen an den Patienten gemäß § 6 Abs. 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Zweitmeinungsverfahren

Einmal im Krankheitsfall

75

Die GOP 01645 EBM ist nur durch den indikationsstellenden Arzt gemäß § 6 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Zweitmei-nungsverfahren berechnungsfähig.Voraussetzung für die Berechnung der GOP 01645 EBM ist die eingriffs-spezifische Dokumentation gemäß der bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung.

Erläuterung zum Verfahren

Einleitung der Zweitmeinung:

Der indikationsstellende Arzt rech-net die Leistung nach der GOP 01645 EBM nach den Vorgaben der Codie-rungsliste mit einer indikations-spezifischen Buchstabenkennzeich-nung ab:GOP 01645A: Zweitmeinungsver-fahren bei einer bevorstehenden Mandeloperation

GOP 01645B: Zweitmeinungsver-fahren bei einer bevorstehenden Gebärmutterentfernung

Berechnung der Zweitmeinung: Für die Vergütung der ärztlichen Zweitmeinung rechnet der Arzt die jeweilige arztgruppenspezifische Versicherten-, Grund- oder Konsili-arpauschale beim ersten persönli-chen Arzt-Patienten-Kontakt ein-mal im Behandlungsfall ab.

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1.2019 | 7

ABRECHNUNG

Ergänzende Untersuchungen

im Rahmen des Zweitmeinungs-

verfahrens:

Neben den Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen sind aus-schließlich gegebenenfalls medizi-nisch notwendige Untersuchungen (gemäß § 3 Abs. 2 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Zweitmeinungsverfahren) ent-sprechend den Abrechnungsbestim-mungen des EBM berechnungsfähig.

Die Nebeneinanderberechnung der ärztlichen Zweitmeinung und medi-zinisch notwendiger Untersuchungs-leistungen setzt die Angabe einer me-dizinischen Begründung voraus.

Kennzeichnung der Leistungen:

Die im Rahmen der ärztlichen Zweit-meinung abgerechneten Versicher-ten-, Grund- oder Konsiliarpauscha-len sowie ggf. erforderliche weitere Leistungen sind vom abrechnenden

Arzt eingriffsspezifisch und bun-deseinheitlich nach Vorgabe der KBV zu kennzeichnen.

Ab dem 1. Quartal 2019 ist hierzu nachfolgende Übergangs-lösung getroffen worden: Die zusätzliche Kennzeichnung der abgerechneten GOP erfolgt als Frei-text im Feld freier Begründungstext (KVDT-Feldkennung 5009) mit den nachstehenden Codes:

Freier Begründungstext Inhalt

88200A Zweitmeinungsverfahren bei einer bevorstehenden Mandeloperation

88200B Zweitmeinungsverfahren bei einer bevorstehenden Gebärmutterentfernung

Haben Sie Fragen?

Das Service-Center der KVWL hilft Ihnen

bei allen Fragen rund um die vertragsärztliche

und -psychotherapeutische Tätigkeit.

SERVICE-CENTER

0231 94 32 10 00

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Wirkstoff/Präparat

In Kraft getreten ERGEBNIS

WeitereInformationen

Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL)

Die Richtlinie regelt die Verordnung von Arzneimitteln durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und in ärztlichen Einrichtungen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten. Die Richtlinie konkretisiert den Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage des Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaft-lichen Versorgung unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse und des Prinzips einer humanen Krankenbehandlung.

Anlage XII: (Frühe) Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Der G-BA hat im letzten Monat folgende Beschlüsse zum Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln gegenüber einer zweckmäßi-gen Vergleichstherapie (zVT) getroffen. Die Beschlüsse sind Bestandteil der AM-RL und somit für die GKV verbindlich. In den nächsten sechs Monaten wird der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen mit den Herstellern einen neuen wirtschaftlichen Preis je nach Nutzen-Bewertung des Arzneimittels aushandeln. Der heutige Preis, d. h. der Preis seit Markteinführung, kann also, insbesondere für Indikationen ohne oder mit geringem Zusatznutzen, deutlich höher sein als der zukünftige verhandelte Preis. (Bei ungünstiger Nutzenbewertung oder Verlauf der Preisverhandlungen haben einige Hersteller schon mit Marktrück-nahme reagiert.) Bitte informieren Sie sich vor Verordnungsentscheidung genau zu der indikationsbezogenen Nutzenbewer-tung des Arzneimittels und zur Preissituation, und dokumentieren Sie Ihre Verordnungsentscheidungen in der Patientendo-kumentation.

Therapiegebiet: Onkologische Erkrankungen

Ipilimumab/NivolumabYervoy® inKombination mit Opdivo®

(neues Anwen-dungsgebiet – lt. Zulassung vom 31. Mai 2018)

20.12.2018 Ipilimumab (Yervoy®) ist in Kombination mit Nivolumab (Opdi-vo®) zur Behandlung von fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen bei Erwachsenen indiziert. Für nicht vorbehandelte erwachsene Patienten mit fortgeschritte-nen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen mit BRAF-V600-Mutation wurde folgende zVT festgelegt:

Vemurafenib in Kombination mit Cobimetinib oder - Dabrafenib in Kombination mit Trametinib.Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber der zVT: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt. Es liegen keine Daten vor, die eine Bewertung des Zusatznutzens ermöglichen.Für nicht vorbehandelte erwachsene Patienten mit fortgeschrit-tenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen mit BRAF-V600-Wildtyp wurde folgende zVT festgelegt:

Pembrolizumab oder Nivolumab Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Nivolumab: Hinweis auf einen geringeren Nutzen.Für den G-BA ergaben sich in der Gesamtbetrachtung ausschließ-lich negative Effekte für Ipilimumab/Nivolumab. Ein erheblicher Nachteil ließ sich insbesondere für die Endpunkte schwerwiegen-de unerwünschte Ereignisse (SUE), schwere UE (CTCAE Grad 3-4) sowie Therapieabbruch wegen UE feststellen. Das Gesamtüberle-ben wurde nicht verlängert.

G-BAKVWL-Internet

8 | 1.2019

VERORDNUNG

Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

Im Folgenden haben wir die Beschlüsse und Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in einer ak-tuellen Übersicht zusammengestellt und um wichtige Hinweise für die Praxis ergänzt. Die vollständigen Beschlüsse mit zusätzlichen Informationen zu den Entscheidungen im Detail finden Sie jeweils auf den Internetseiten des G-BA (www.g-ba.de). Zudem weisen wir jeweils darauf hin, wenn die KVWL oder die KBV zum Beispiel im ARZNEI-MITTEL-INFOSERVICE (AIS) hierzu noch ausführlichere Informationen gegeben haben. Stand: 8. Januar 2019 (Redaktionsschluss)

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1.2019 | 9

VERORDNUNG

Wirkstoff/Präparat

In Kraft getreten ERGEBNIS

WeitereInformationen

Der G-BA hat deshalb einen Hinweis auf einen geringeren Nutzen für die Kombinationstherapie mit Ipilimumab/Nivolumab für nicht vorbehandelte Patienten mit BRAF-V600-Wildtyp abgeleitet.Für vorbehandelte erwachsene Patienten mit fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen wurde folgende zVT festgelegt:

Eine patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des behan-delnden Arztes in Abhängigkeit von der jeweiligen Vortherapie und unter Berücksichtigung des Zulassungsstatus (hiervon ausge-nommen: Dacarbazin und Lomustin). Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber der zVT: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

Nivolumab/IpilimumabOpdivo® in Kombination mit Yervoy®

(erneute Be-wertung nach Fristablauf - Erstbeschluss 15.12.2016)

20.12.2018 Opdivo® ist in Kombination mit Ipilimumab bei Erwachsenen für die Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanoms indiziert. Der jetzige Beschluss bezieht sich ausschließlich auf die Bewertung des Zusatznutzens von Ni-volumab in Kombination mit Ipilimumab bei nicht vorbehandelten Patienten mit einem BRAF-V600-Wildtyp-Tumor. Für diese Teilpopulation wurde folgende zVT festgelegt:

Nivolumab oder Pembrolizumab.Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber der zVT: Hinweis auf einen geringeren Nutzen.In der Gesamtbetrachtung aller im Nutzenbewertungsverfahren verfügbar gemachten Daten ergeben sich für den G-BA aus-schließlich negative Effekte für die Kombination aus Nivolumab und Ipilimumab gegenüber Nivolumab. Für die bewertungsrele-vante Teilpopulation lassen sich erhebliche Nachteile insbesonde-re für die Endpunkte schwerwiegende UE und schwere UE (CTCAE Grad 3-4) sowie Abbruch wegen UE feststellen. Der G-BA folgt dem Bewertungsergebnis des IQWiG vom 13. September 2018 und stellt fest, dass der Nutzen einer Kombinationstherapie von Nivo-lumab und Ipilimumab geringer ist als der Nutzen einer Monothe-rapie mit Nivolumab.

G-BAKVWL-Internet

PertuzumabPerjeta®

(neues Anwen-dungsgebiet lt. Zulassung vom 31.05.2018 Brustkrebs – adjuvante Behandlung)

20.12.2018 Perjeta® ist zur Anwendung in Kombination mit Trastuzumab und Chemotherapie indiziert zur adjuvanten Behandlung von er-wachsenen Patienten mit HER2-positivem frühem Brustkrebs mit hohem Rezidivrisiko. Folgende zVT wurde festgelegt:

Ein Therapieschema, Trastuzumab, ein Taxan (Paclitaxel oder Docetaxel) und ggf. ein Anthrazyklin (Doxorubicin oder Epirubicin) enthaltend. Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Trastuzumab + Chemotherapie: Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.Aus Sicht des G-BA überwiegen die moderaten Vorteile beim Endpunkt Krankheitsfreies Überleben (DFS), die in dieser kurati-ven Therapiesituation als besonders patientenrelevant gewertet werden, die ebenfalls nur moderaten Nachteile bei den Neben-wirkungen. Zudem sind die Nebenwirkungen gut beherrschbar. Insgesamt hat der G-BA einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen festgestellt.

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10 | 1.2019

VERORDNUNG

Wirkstoff/Präparat

In Kraft getreten ERGEBNIS

WeitereInformationen

Therapiegebiet: Stoffwechselkrankheiten

Velmanase alfaLamzede®

20.12.2018 Der Wirkstoff Velmanase alfa ist zugelassen als Enzymersatzthe-rapie zur Behandlung nicht neurologischer Manifestationen bei Patienten mit leichter bis mittelschwerer Alpha-Mannosidose, einer erblich bedingten Stoffwechselkrankheit. Es handelt sich um ein Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug). Bei Orphan Drugs gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Lediglich das Ausmaß des Zusatz-nutzens ist nachzuweisen.Der G-BA stufte das Ausmaß des allein aus rechtlicher Sicht (Or-phan Drug) zu unterstellenden Zusatznutzens von Velmanase alfa unter Berücksichtigung des Schweregrades der Erkrankung und des therapeutischen Ziels bei der Behandlung der Erkrankung als nicht quantifizierbar ein. Die wissenschaftliche Datengrundlage ließ eine Bewertung derzeit nicht zu.

G-BAKVWL-Internet

Therapiegebiet: Infektionskrankheiten

Bictegravir/Emtricitabin/Tenofovirala-fenamidBiktarvy®

20.12.2018 Biktarvy® (BIC/FTC/TAF) — Zulassung vom 21. Juli 2018 — wird zur Behandlung von Erwachsenen angewendet, die mit dem humanen Immundefizienzvirus 1 (HIV-1) infiziert sind. Bei dem HI-Virus dür-fen weder aktuell noch in der Vergangenheit Resistenzen gegen die Klasse der Integrase-Inhibitoren, Emtricitabin oder Tenofovir nachgewiesen worden sein.Für therapienaive erwachsene HIV-1-Patienten wurde die zVT wie folgt bestimmt:

Rilpivirin in Kombination mit Tenofovirdisoproxil/-alafenamid plus Emtricitabin oder in Kombination mit Abacavir plus Lamivu-dinoder

Dolutegravir in Kombination mit Tenofovirdisoproxil/-alafen-amid plus Emtricitabin oder in Kombination mit Abacavir plus Lamivudin.Für therapieerfahrene erwachsene HIV-1-Patienten wurde die zVT wie folgt bestimmt:

Eine individuelle antiretrovirale Therapie in Abhängigkeit der Vortherapie(n) und unter Berücksichtigung des Grundes für den Therapiewechsel, insbesondere Therapieversagen aufgrund eines virologischen Versagens und etwaig einhergehender Resistenzbil-dung oder aufgrund von Nebenwirkungen. Zusammenfassend ergibt sich für beide Patientenpopulationen in der Gesamtbetrachtung der Ergebnisse zu Mortalität, Morbidität, Lebensqualität und zu den Nebenwirkungen kein Zusatznutzen von BIC/FTC/TAF gegenüber den jeweils bestimmten zweckmäßi-gen Vergleichstherapien. Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

G-BAKVWL-Internet

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1.2019 | 11

VERORDNUNG

Sprechstundenbedarf: Neue FallwerteDie Prüfungsstelle hat der KVWL die aktuell ermittelten Fallwerte für den Sprechstundenbedarf mitgeteilt. Berech-nungszeitraum ist das Jahr 2017. Aus den Daten des Jahres 2017 wird ein Durchschnittswert (kein Richtgrößenwert wie bei Arznei- und Heilmitteln) pro Fachgruppe errechnet. Die Krankenkassen stellen der KVWL zeitnah keine Verordnungsdaten für den Sprechstundenbedarf zur Verfügung. Eine Frühinformation kann nicht erstellt werden. Daher finden Sie in der Tabelle die Fallwerte des Jahres 2017 als Durchschnittswert in Euro je Fall.

Vergleichsgruppe EURO JE FALL

Allgemeinmediziner, Praktische Ärzte, hausärztliche Internisten

0,61

Anästhesisten 17,23

Anästhesisten mit Schmerztherapie 8,15

Ärztliche Psychotherapeuten 0,23

Augenärzte 0,42

Chirurgen 6,82

Frauenärzte 0,51

Gastroenterologen 3,70

Hautärzte 1,61

HNO-Ärzte 0,28

Kardiologen 0,25

Kinder- und Jugendärzte 0,28

Kinder- und Jugendpsychiater 0,04

Laborärzte 0,35

Vergleichsgruppe EURO JE FALL

Mund-/Kiefer- u. Gesichtschirurgen 10,82

Nephrologen 1,95

Nervenärzte, Fachärzte Neurologie u. Psychiatrie

0,10

Neurochirurgen 2,30

Neurologen 0,26

Onkologen 15,53

Orthopäden 1,93

Pneumologen 0,69

Psychiater, Fachärzte für Psychiatrie u. Psychotherapie

0,04

Radiologen, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten

2,14

Reha-Ärzte 0,53

Rheumatologen 0,92

Übrige fachärztliche Internisten 1,75

Urologen 3,28

Fallwerte Sprechstundenbedarf 2017

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12 | 1.2019

VERORDNUNG

Krankenfahrten für Patienten mit Pflegegrad ohne GenehmigungNeu ab Januar 2019 ist, dass Patien-ten,

deren Pflegebescheid einen Pflegegrad 4 oder 5 ausweist, sowie Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, wenn bei ihnen eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt oder

die einen Schwerbehinderten-ausweis mit dem Merkzeichnen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehin-derung), „Bl“ (Blindheit) oder „H“ (Hilflosigkeit) besitzen,

bei ihrer Krankenkasse keine Ge-nehmigungen mehr für eine Kran-kenbeförderung zur ambulanten Behandlung einholen müssen. Diese Neuerung und Erleichterung geht auf das Pflegepersonalstärkungsge-setz zurück. Das bisherige Genehmi-gungsverfahren führte zu einem er-heblichen bürokratischen Aufwand, sowohl für die Versicherten und für die sie betreuenden Personen und Pflegeeinrichtungen als auch für die Krankenkassen.

Folgende Patienten müssen die Verordnungen nach wie vor bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen:

Patienten, die eine hochfre-

quente Behandlung über längere Zeit benötigen. Dazu gehören Dia-lysebehandlungen, onkologische Strahlentherapie, parenterale an-tineoplastische Arzneimittelthe-rapie/parenterale onkologische Chemotherapie. Die Krankenkasse kann auf Antrag des Patienten in vergleichbaren Fällen eine Kranken-beförderung genehmigen.

Patienten, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes zwingend ei-nen Krankentransportwagen benö-tigen. Dazu gehören Patienten, die bei der Krankenbeförderung eine medizinisch fachliche Betreuung oder eine fachgerechte Lagerung benötigen. Das kann zum Beispiel ein Patient mit einem Dekubitus oder ein Patient mit einer schweren ansteckenden Krankheit sein.Eine Übersicht zur Krankenbeförde-rung mit allem, was Praxen zur Ver-ordnung wissen sollten, finden Sie auf unserer Homepage unter

www.kvwl.de

in den Rubriken Navigation, Verord-nung, Krankentransport, Informati-onen der KBV.

KURZ & KNAPP

Muster 4: Neues Formular ab 1. April 2019

Zum 1. April 2019 wird das Ver-ordnungsformular für die Kran-kenbeförderung (Muster 4) geändert. Die Änderung ist nötig geworden, um Anpassun-gen in der Krankentrans-port-Richtlinie des Gemeinsa-men Bundesausschusses und gesetzliche Änderungen abzu-bilden. So wird das neu gestal-tete Formular Bezug auf die Pflegegrade nehmen und nicht mehr auf die alten Pflegestu-fen. Im Zuge dessen werden der Aufbau und das Format ange-passt. Daher können die bis-

herigen Formulare ab 1. April

nicht mehr weiter verwendet

werden.

Informationen bzw. Starterpa-kete werden rechtzeitig vor Stichtag den Praxen zugesandt.

BITTE BEACHTEN SIE:

Arzneimittel-Trendmeldung onlineIhre praxisindividuelle Arzneimittel-Trendmeldung können Sie jetzt auch online abrufen. Hierzu klicken Sie, nach Anmeldung im Mitgliederportal, auf den Button „Arzneimittel-Trendmeldung“. Sollten Sie Fragen zur An-meldung am Mitgliederportal haben, helfen Ihnen die Mitarbeiter des KVWL-IT-Service-Desks weiter.

Ihr Kontakt zum IT-Service-Desk: Tel.: 0231 / 94 32 99 00 E-Mail: [email protected]

Ihr Kontakt für fachliche Fragen zur Trendmeldung:Tel.: 0231 / E-Mail: [email protected]

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1.2019 | 13

FORUM

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Kostenumlage erhöht sich zum 1. Januar 2019Der ärztliche Bereitschaftsdienst der KVWL ist ein gro-ßer Erfolg für die ambulante Versorgung in der Region. Anders als in anderen KV-Gebieten steigen hier insbe-sondere die Fallzahlen der durch die niedergelassenen Ärzte behandelten Patienten kontinuierlich und deut-lich an. Das Vertrauen, das die Menschen in die ärztli-che Versorgung außerhalb der gängigen Sprechstunden-zeiten setzen, ist vor allem ein Beleg für die besondere Behandlungsqualität, die hier angeboten wird. Das Ziel, diese gute Qualität auch in Zukunft halten zu können, hat aber auch seinen Preis.

Zum 1. Januar 2019 wird die monatliche Kostenumla-

ge für den ärztlichen Bereitschaftsdienst zum ersten

Mal seit fünf Jahren angehoben, und zwar von 150 auf

175 Euro. Erstmalig verbucht wird der erhöhte Beitrag

mit der Abrechnung für das dritte Quartal 2018.

Die Festsetzung der neuen Kostenumlage durch den Vorstand basiert auf den Rechnungsergebnissen des ab-gelaufenen Jahres und dem Wirtschaftsplan des Jahres 2019. Die KVWL-Vertreterversammlung hat den Wirt-schaftsplan überprüft und Anfang Dezember 2018 ver-abschiedet.Mit der aktuellen Erhöhung der Kostenumlage berück-sichtigt die KVWL auch die jüngsten Tarifvertragserhö-hungen für Medizinische Fachangestellte sowie für die Fahrdienstmitarbeiter der Johanniter. Hinzu kommt, dass die Zahl der Bereitschaftsdienstpraxen auf 85 ge-stiegen ist, womit ebenfalls gestiegene Betriebskosten verbunden sind.

Wir bedauern die notwendige Anpassung der Kostenum-lage und hoffen auf Ihr Verständnis.

Telematikinfrastruktur: Bestellen Sie jetzt!Allen Vertragsärzten und Vertrags-psychotherapeuten, die noch nicht die Telematikinfrastruktur (TI) nutzen bzw. die noch nicht die er-forderliche Ausstattung bestellt ha-ben, raten wir dringend, nicht län-ger zu warten. Bestellen Sie jetzt die erforderlichen Komponenten für die Telematikinfrastruktur (TI). Die meisten Softwarehäuser bieten ihren Kunden die erforderlichen Ge-räte und die Installation als Paket an. Falls Ihnen noch kein Angebot für die erforderliche Ausstattung von Ihrem Softwarehaus vorliegt, fordern Sie es an. Sollte Ihr Soft-warehaus kein TI-Paket anbieten, werden Sie auf jeden Fall von Ih-

rem Systembetreuer beratend un-terstützt. Bitte beachten Sie, dass die Bestellung des Praxisausweises nicht zu dem Ausstattungspaket Ih-res Softwarehauses gehört. Sie müs-sen den Praxisausweis (auch SMC-B genannt) direkt bei einem Kar-tenanbieter bestellen. Die Links zu

den Bestellportalen der Anbieter

finden Sie auf unserer Internet-

seite unter www.kvwl.de/telema-

tik.

Warum jetzt diese Eile? Der Bun-destag hat wohl die Frist, bis zu der Praxen an die TI angebunden und die Versichertendaten online ab-gleichen müssen, noch einmal ver-längert, auf den 30. Juni 2019. Diese

Fristverlängerung ist allerdings an die verbindliche Bestellung der er-forderlichen Komponenten für die Telematikinfrastruktur bis zum 31. März 2019 gebunden. Wer nicht bis zu diesem Termin bestellt hat und dies der KV auf Anforderung nach-weisen kann, dem droht eine Ho-norarkürzung von einem Prozent – rückwirkend zum 1. Januar 2019. Ausführliche Informationen zur Telematikinfrastruktur finden Sie auf unserer Internetseite unter www.kvwl.de/telematik. Unter der TI-Hotline Tel.: 0231 / 94 32 10 02 beantworten kompetente Mitarbei-ter gerne Ihre Fragen.

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14 | 1.2019

FORUM

Stand das im Drehbuch? Improvisation in der Patientenversorgung hat ihre TückenDer CIRS-NRW Bericht des 4. Quartals 2018

In der Schauspielerei hat die Im-provisation Methode. Von den Marx Brothers heißt es, in ihren Drehbü-chern habe an vielen Stellen nur gestanden: „Harpo does something funny“. Improvisation nutzt den Augenblick, sie hat auch dort ihren Auftritt, wo der Plan nicht mehr aufgeht, wo trotz beschränkter Ressourcen immer noch ein gutes Ergebnis entstehen soll. Viele Mitar-beiter in der Klinik und in der Praxis kennen das und improvisieren zum Besten der Patienten. Die Stärke des Improvisierens zeigt sich, wenn jemand sich zu helfen weiß und die Situation rettet. Wenn die Pflegekraft auf der nächtlichen Normalstation viele Patienten ver-sorgt, die auf Sauerstoff angewie-sen sind, und ihr die Druckminderer ausgehen. Wenn sie dann auf den rettenden Gedanken verfällt, sich weitere Geräte im Aufwachraum zu „leihen“ – schließlich sind sie dort in der Nacht nicht nötig. Guter Ge-danke, Problem gelöst. Das Entwen-den von Druckminderern aus frem-dem Bestand mindert jedenfalls den Handlungsdruck der Nachtschwes-ter. Improvisation hält die Versor-gung aufrecht.Aber dabei zeigt sich auch die Schwäche jeder Improvisation. Wer improvisiert und den Plan ignoriert oder in der Drucksituation über den Plan hinaus agiert, ist nicht mehr berechenbar. Kreativität erwischt Kollegen und benachbarte Abteilun-gen unvermittelt. Sie stehen am fol-genden Tag im Aufwachraum, prü-fen die Ausstattung und stehen mit leeren Händen da. Das Loch an einer Stelle ist gestopft, ein neues hat sich aufgetan und die Mitarbeiter haben nicht einen Schimmer, was mit ihren Druckminderern gesche-hen ist. Und im schlechtesten Fall weiß der Tagdienst auf der Station

nicht einmal, wem die wieder frei werdenden Druckminderer gehören.Diese und ähnliche Situationen ver-ursachen Ärger, der sich unter ande-rem in den CIRS-Berichten #176803 „Fehlende Sauerstoffflasche“ und #178310 „Sauerstoff-Druckminde-rer für den Wandanschluss werden unbemerkt aus dem AWR entfernt“ Luft gemacht hat. Er lässt sich je-doch vermeiden. Zunächst soll Im-provisation nicht schlecht geredet werden. Sie ist gut, sie hält in man-chen Fällen, wo alles zusammen-bricht, die Versorgung aufrecht. Je-der gut improvisierende Mitarbeiter verdient großes Lob. Die Folgen für Kollegen und betroffene Abteilun-gen sollten jedoch immer im Blick bleiben. Bei der Ausleihe von Gerä-ten und Materialien drängen sich mehrere systematische Schritte auf, die die Transparenz wahren und Un-annehmlichkeiten im Rahmen hal-ten:

Transparenz schafft das Be-schriften von Geräten – sie sollten korrekt zuzuordnen sein, dann kann die ausleihende Abteilung sie ohne weitere Recherche nach Gebrauch zurückbringen.

Weitere Transparenz bewirkt eine Ausleihliste bei der verlei-henden Abteilung. Sie gibt, über Schichtgrenzen oder Wochenenden hinweg, Überblick über „verloren gegangene“ Geräte und Materiali-en und mindert erheblich den Auf-wand und Ärger bei der Wiederbe-schaffung.

Und natürlich sind ständige Ausleihen immer gleicher Geräte ein Zeichen, dass der Bestand nicht den Anforderungen entspricht. Trans-porte zwischen den Abteilungen können die Geräte unnötig beschä-digen, das Ausleihen erfordert viel organisatorischen Aufwand. Die In-vestition in einen höheren Bestand dürfte sich für den Träger daher auch betriebswirtschaftlich rech-nen. Das dürfte den Unterschied zu den Marx Brothers ausmachen: Mancher Schauspieler läuft in der Improvisa-tion erst zur Hochform auf und freut sich auf diese Szenen. Die meisten Ärzte, Pflegekräfte und MFA ver-zichten gerne auf „something fun-ny“.

Für die CIRS-NRW Gruppe:Susanne Eschkötter, MünsterDr. med. Markus Holtel, Lüdinghausen

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1.2019 | 15

FORUM

Das Potenzial aus kritischen Ereignissen nutzenDamit Improvisation die Ausnahme bleibt: CIRS-Workshop in Dortmund und Münster

Sind Sie auch froh, wenn alles nach Plan läuft? Doch das ist bekanntlich nicht immer der Fall, schließlich arbeiten wir mit Menschen zusam-men; mit Kollegen, mit Ärzten, aber auch mit Patienten sowie mit ande-ren Personen, die in der Praxis anru-fen, vorbeikommen oder mit denen es gemeinsame Schnittstellen gibt (Apotheken, Pflegeheime usw.). Wenn es also mal nicht nach Plan läuft, ist es hilfreich, sich kritische Situationen anschließend in Ruhe anzuschauen. Sie möchten wissen, wie man das im ohnehin stressigen Praxisalltag schafft?Eine Methode, womit es gelingen kann, ist ein sogenanntes CIRS (Cri-tical Incident Reporting System = Berichts- und Lernsystem), wie z. B. CIRS-NRW. Aktuell sind unter www.cirs-nrw.de

fast 1500 Fallberichte eingestellt. Diese kommen zum größten Teil aus dem stationären Sektor, sodass auch die Berichte des Quartals meistens Themen aus dem Krankenhausalltag aufgreifen s. Beitrag links). Eine höhere Beteiligung des ambulan-ten Bereichs ist angestrebt, um die Sicherheitskultur in NRW weiter zu stärken.

Übrigens: In einem bereits beste-henden Qualitätsmanagement ist es nur noch ein kleiner Schritt, ein CIRS zu integrieren. Fangen Sie klein an und erfahren Sie mehr über die Faktoren zur Entstehung von kritischen Ereignissen und wie Sie in Ihrer Praxis daraus lernen kön-nen. Wir bieten dazu kostenlose Workshops an:

Zielgruppe:

Ärzte und MFA

Termine:

27. März 2019 von 15 bis 18.30 Uhr, KVWL, Robert-Schimrigk-Str. 4-6, 44141 Dortmund;25. September 2019 von 15 bis 18.30 Uhr, Ärztekammer Westfalen-Lippe,Gartenstr. 210-214, 48147 Münster

Eine kostenlose Kinderbetreuung bieten wir während der Fortbildung in Dortmund an. Die Teilnahme ist kostenfrei. Weitere Informationen und das Anmeldeformular erhalten Sie im Internet unter www.kvwl.

de/terminkalender. Hier finden Sie auch unsere Teilnahmebedin-gungen.

Beachten Sie dabei bitte insbeson-dere die Hinweise zu den Storno-gebühren (§4). Gerne senden wir Ihnen den Flyer und das Anmelde-formular auch per Fax, E-Mail oder Post zu. Für weitere Informationen rufen Sie uns bitte an.

Ihre Ansprechpartnerin für die

Workshops:

Jasmin Lindemann, Tel.: 0231 / 94 32 15 02 E-Mail: [email protected]

Sie haben noch kein Qualitätsma-nagement oder sind mit dem be-stehenden unzufrieden? Auch hier helfen wir Ihnen gern in einer per-sönlichen Beratung oder in unseren Infoveranstaltungen weiter.

Ihr Kontakt zum Thema Quali-

tätsmanagement und KPQM:

Anna Menge, Tel.: 0231/94 32 10 36,E-Mail: [email protected]

PET/CT: Änderungen in der Qualitätssicherungsvereinbarung seit 1. Dezember 2018

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im Mai beschlossen, dass die Positronenemissionstomografie/Computertomografie (PET/CT) bei zwei weiteren Indi-kationen zur Diagnostik eingesetzt werden kann. Die entsprechende Qualitätssicherungsvereinbarung wurde jetzt angepasst. Wir möchten Ihnen die Änderungen kurz vorstellen.

Anpassung der Qualitätssicherungsvereinbarung Bei den zwei neuen Indikationen handelt sich um Un-tersuchungen

zur Entscheidung über die notwendige Anzahl von Chemotherapiezyklen bei Hodgkin-Lymphomen im fort-geschrittenen Stadium nach zwei Zyklen leitlinienge-rechter Chemotherapie beziehungsweise

zu malignen Lymphomen bei Kindern und Jugendli-chen.

In der Folge wurde nun die Qualitätssicherungsverein-barung PET, PET/CT (Vereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V) angepasst und die vom G-BA im Mai beschlossenen Ergänzungen der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung umgesetzt.

InkrafttretenDie Änderungen sind zum 1. Dezember 2018 in Kraft ge-treten.

www.kpqm.eu

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16 | 1.2019

FORUM

Änderungen der Substitutions-RichtlinieDer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 6. September 2018 Änderungen der Richtlinie Metho-den vertragsärztliche Versorgung (MVV) zur Substitutionsbehandlung (Anlage I Nr. 2 zur MVV-Richtlinie) beschlossen. Damit hat der G-BA die Richtlinie an die Vorgaben der Be-täubungsmittel-Verschreibungsver-ordnung (BtMVV) und die Richtlinie der Bundesärztekammer (BÄK) zur Durchführung der substitutions-gestützten Behandlung Opiatab-hängiger angepasst. Beide Richtli-nien wurden im vergangenen Jahr grundlegend überarbeitet.Die neugefasste MVV-Richtlinie stellt nun konsistente Regelungen zur BÄK-Richtlinie her und schafft für die substituierenden Ärzte eine größtmögliche Rechtssicherheit. Erleichterungen gibt es vor allem beim Meldeverfahren und bei der Dokumentation zur Qualitätssiche-rung. Weitere inhaltliche Änderun-gen betreffen insbesondere die The-rapieziele, die Indikationsstellung und das Therapiekonzept.

Die Änderungen sind am 7. Dezem-ber 2018 in Kraft getreten.

MeldeverfahrenAb sofort entfallen die Beginn- und Beendigungsanzeigen bei den Kas-senärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen. Diese Meldun-gen und somit die Prüfungen von Doppelsubstitutionen erfolgen nur noch beim Substitutionsregister (BfArM).

Qualitätssicherung und StichprobenprüfungenAus datenschutzrechtlichen Grün-den entfällt die Verpflichtung zur Übermittlung patientenbezogener Dokumentationen an die Quali-tätssicherungskommission im Fall von Substitutionsbehandlungen mit Diamorphin, Codein oder Dihy-drocodein, im Fall einer erst kurz andauernden Abhängigkeit und

bei unter 18-Jährigen. Gestrichen wurde ebenfalls die Verpflichtung, mit Ablauf von fünf Behandlungs-jahren, patientenbezogene Doku-mentationen an die Kommission zu übermitteln.Die Übermittlung patientenbezoge-ner Dokumentationen im Rahmen von Stichprobenprüfungen nach § 8 Abs. 3 (neu) MVV-Richtlinie hat zu-künftig pseudonymisiert zu erfol-gen. Die Pseudonymisierung richtet sich dabei nach folgendem Verfah-ren, das Ärzte auch bei der Über-mittlung an das Substitutionsregis-ter anwenden (§ 5b Abs. 2 BtMVV).

Der Patientencode zur Pseudonymisierung:

Die 1. und 2. Stelle entsprechen dem ersten und zweiten Buchstaben des ersten Vornamens.

Die 3. und 4. Stelle entsprechen dem ersten und zweiten Buchstaben des Familiennamens.

Titel wie „Dr.“ und Namenszu-sätze wie „von“, „de“, „van de“ …etc. sind nicht einzusetzen. (Beispiel: Dr. von Schwanstein)

Die 5. Stelle entspricht dem Ge-schlecht für m/w.

Die 6. bis 8. Stelle entsprechen den jeweils letzten Ziffern des Ge-burtstages, -monates und -jahres.(Beispiel: 16.07.1968)

Beispielcode für Dr. Peter Paul von Schwanstein, geb. am 16.07.1968 = PESCm678

Die Dokumentationsanforderungen richten sich nach den Vorgaben der BÄK-Richtlinie.Die patientenbezogenen Dokumen-tationsprüfungen werden mit der ersten Stichprobenziehung aus dem Quartal 1/2019 wieder aufgenom-men.

Zu den Änderungen der Richtlinien sowie zur Durchführung der Quali-tätssicherungsprüfungen planen wir im Frühjahr eine Informationsver-anstaltung, zu der wir die substitu-ierenden Ärzte rechtzeitig einladen werden. Diese wird voraussichtlich im März 2019 stattfinden.

Die Änderungen finden Sie un-ter: www.g-ba.de/informationen/beschluesse/3472/

Zervix-Zytologie: Änderung der QS-VereinbarungZum 1. Januar 2019 sind einige Än-derungen der Qualitätssicherungs-vereinbarung Zervix-Zytologie nach § 135 Abs. 2 SGB V in Kraft getreten.

JahresstatistikDie Fristen für die Datenübertragung der Jahresstatistik wurden verlängert. Der Termin für die Übertragung der Daten der zytologieverantwortlichen Ärzte an die KVen ist jetzt der 31. Au-gust des Folgejahres. Die KVen haben nunmehr Zeit, die Daten bis zum 31. Dezember des Folgejahres an die KBV zu übertragen. Damit besteht ausrei-chend Zeit, um eine Plausibilisierung der Daten vornehmen zu können.

Überprüfung der Präparatequalität und der ärztlichen DokumentationDie KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Verlängerung des Prüfzyklus für zytologieverantwort-liche Ärzte geeinigt, die die Überprü-fung der Präparatequalität und der ärztlichen Dokumentation zweimal in Folge bestanden haben. Statt alle zwei Jahre werden diese Ärzte dann nur noch alle vier Jahre überprüft (§ 7 Abs. 8 der Vereinbarung). Sofern eine Prüfung nicht bestanden wird, setzt der zweijährige Prüfzyklus wieder ein.

Die Änderungen finden Sie im In-

ternet unter www.kbv.de/html/

qs-vereinbarungen.php.

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1.2019 | 17

FORUM

Qualitätssicherungsvereinbarung Laserverfahren: Änderungen zum 1. Januar 2019

Nachdem zum 1. April 2018 das Verfahren der Thu-lium-Laserresektion (TmLRP) zusätzlich zu den Ver-fahren der Holmium-Laserenukleation (HoLEP) und der Holmium-Laserresektion (HoLRP) neu in die Qua-litätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Laserbehandlung des benignen Prostatasyndroms (bPS) aufgenommen worden war, haben die KBV und der GKV-Spitzenverband zum 1. Januar 2019 die beiden Ver-fahren der Thulium-Laserenukleation (TmLEP) und der Photoselektiven Vaporisation (PVP) ergänzt und ent-sprechende Änderungen der Vereinbarung konsentiert.Damit enthält die neue Fassung der QS-Vereinbarung alle in der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versor-gung zugelassenen Laserverfahren für die Behandlung der benignen Prostatahyperplasie (Anlage I Nummern 17, 18, 21, 24 und 25).

Wesentliche Voraussetzungen der Genehmigungserteilung Fachärzte für Urologie dürfen Leistungen der nicht-me-dikamentösen, lokalen Verfahren zur Behandlung des bPS mittels Laser gemäß der QS-Vereinbarung durch-führen. Die Anzahl der nachzuweisenden Behandlungen

unter Anleitung in den jeweils beantragten Verfahren bleibt unverändert. Die Lasergeräte müssen über eine maximale Leistung von mindestens

80 Watt für Holmium-Laserverfahren (HoLEP und HoLRP) und für PVP mit KTP-Laser oder

70 Watt für Thulium-Laserverfahren (TmLEP und TmLRP) oder

120 bzw. 180 Watt für PVP mit LBO-Laser verfügen.

Die räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen bleiben unverändert. Die organisatorischen Voraus-setzungen beinhalten unter anderem Regelungen zur Aufklärung des Patienten und zur Gewährleistung ei-ner postoperativen Nachbeobachtung im Aufwachraum – hier müssen ein intensivmedizinisch geschulter Arzt und eine intensivmedizinisch qualifizierte Pflegekraft verpflichtend anwesend sein.

InkrafttretenDie geänderte Fassung der QS-Vereinbarung Laserbe-handlung bei bPS ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getre-ten.

Qualitätsmanagement ist eine TeamaufgabeKPQM-Sprechstunde und Erfahrungsaustausch für MFA und QMB am 12. Februar 2019

Qualitätsmanagement (QM) ist Teamarbeit. Nur wenn sich die ge-samte Praxis einbringt, gelingt eine perfekte Umsetzung der Anforde-rungen der Richtlinie zum Quali-tätsmanagement.Vor allem bei der Einführung eines QM kommt viel Arbeit auf die Qua-l itätsmanagementbeauf tragten (QMB) und Medizinischen Fachan-gestellten (MFA) zu: Neben dem Praxisalltag gilt es, QM-Dokumente vorzubereiten und zu aktualisieren, Ziele des QM im Auge zu behalten und Ergebnisse zu dokumentieren. Doch einmal etabliert, profitiert die gesamte Praxis vom QM, denn es stellt ein Grundgerüst der Praxisor-ganisation dar. Anforderungen aus zum Beispiel neuen Richtlinien oder Verträgen können mit einem beste-henden QM einfacher umgesetzt und erfüllt werden, da viele hilfrei-

che Strukturen bereits in der Praxis vorhanden sind.Damit Sie das Rad nicht in jeder Praxis neu erfinden müssen, bieten wir Ihnen in dieser Veranstaltung die Möglichkeit, von anderen zu lernen, sich mit anderen zu ver-gleichen und auszutauschen: eine QM-Sprechstunde für Ihre MFA und QMB mit dem Ziel des gegenseitigen Austauschs.Angesprochen sind Mitarbeiter aller Praxen, von „mehrfach rezertifi-ziert“ bis „noch vor der QM-Umset-zung“.

KPQM-Sprechstunde für nichtärztliche Praxismitarbeiter (MFA, QMB)

Dienstag, 12. Februar 2019,von 15 bis 17 Uhr, Ärztehaus Müns-ter, Gartenstr. 210-214, 48147 Müns-ter

Eine Anmeldung ist erforderlich.Eine Teilnehmergebühr wird nicht erhoben.

Ihr Kontakt:Anna Menge,Tel.: 0231/94 32 10 36,E-Mail: [email protected]

www.kpqm.eu

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18 | 1.2019

SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Weitere Seminarinformationen und Anmeldung: www.kvwl-consult.de — Tel.: 0231 / 94 32 39 54

Seminare 2019

Münster), 10. April 2019 (Ärztehaus Dort-mund), 15. Mai 2019 (Parkhotel Gü-tersloh), 5. Juni 2019 (Ärztehaus Dort-mund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Das 1x1 der Teamführung in der Arztpraxis — Aufbaukurs In diesem Seminar werden herausfor-dernde Situationen in der Teamarbeit bearbeitet. Die Teilnehmer beschäftigen sich mit den Dynamiken und unter-schiedlichen Ausprägungen im Praxisbe-trieb. Termine: in Vorbereitung Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Telefontraining Basis Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse zu Verhaltensregeln und moderner Höf-lichkeit am Telefon und trainiert Aus-schnittsituationen und Telefongespräche in der Arztpraxis. Termin: 20. Februar 2019 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Marion Creß, Kommunikati-onstrainerin Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teil-nahmegebühren sind steuerlich absetz-bar

Telefontraining für Auszubildende Die Teilnehmer/innen werden in die Grundlagen des Telefonmanagements eingeführt. Termin: 20. Februar 2019 (Ärztehaus Münster) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, (Personaltrai-nerin/Psychologin) Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Zeit gewinnen und Kosten sparen mit Lean Healthcare Lean Healthcare zeigt neue und innova-tive Wege auf, Kosten- und Zeitdruck in der Arztpraxis zu meistern (zertifiziert mit 6 Punkten). Termin: 27. Februar 2019 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozent: Dr. Stefan Beyerlein, (Facharzt für Kinderchirurgie und –urologie) Kosten: 190 Euro /zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Teamleiterin in der Arztpraxis: Führungsrolle, Selbstverständ-nis und Arbeitsauftrag optimal umsetzen Teamleitungen brauchen einen Plan und Werkzeuge, auch wenn es weder den richtigen Führungsstil noch Patentrezep-te gibt. Wichtiger ist die Fähigkeit, Situa-tionen authentisch zu meistern. Termin: 6. Februar 2019 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 9 bis 16 Uhr Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 230 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Neu und unerfahren als Teamleiterin in der Arztpraxis Das Seminar beschäftigt sich mit Themen rund um Aufgaben, Voraussetzungen und Kompetenzen einer Teamleiterin. Termin: 26. Juni 2019 (Ärztehaus Müns-ter) Zeit: 9 bis 16 Uhr Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 230 Euro (zzgl. USt.), die Teil-nahmegebühren sind steuerlich absetzbar

Als Teamleiterin Besprechungen gekonnt vorbereiten und durch-führen Teamsitzungen, Projekt- und Arbeitsge-spräche und Dienstbesprechungen müs-

sen professionell moderiert werden. Vor-bereitung und Durchführung zeichnen sich vor allem durch gute Struktur, thema-tische Transparenz, verlässliches Zeitma-nagement und Zielorientiertheit mit ver-bindlichen Ergebnissen aus. Termin: 10. Juli 2019 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 9 bis 16 Uhr Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 230 Euro (zzgl. USt.), die Teil-nahmegebühren sind steuerlich absetzbar

Konflikt- und Kritikgespräche in der Arztpraxis In diesem Seminar wird Personalverant-wortlichen und Teamleitungen ein fun-dierter Leitfaden für den Umgang mit Konflikt- und Kritikgesprächen vorgestellt. Termin: 20. März 2019 (Ärztehaus Müns-ter) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, (Personaltrai-nerin/Psychologin) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.)

Unzufriedene Patienten — was tun? In dem Seminar erhalten die Teilnehmer/Innen zahlreiche und fundierte Hinweise, wie sie eskalierende und bedrängende Gespräche und Angriffe durch geschickte und situationsangemessene Anwendung von Kommunikationsstrategien gezielt abbauen oder minimieren können. Termin: 30. Januar 2019 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Das 1x1 der Teamführung in der Arztpraxis — Basiskurs In diesem Seminar lernen Führungsver-antwortliche, ein Praxisteam aktiv und erfolgreich zu führen und ihre eigene Rolle als Teamleiter zu festigen. Termine: 13. März 2019 (Ärztehaus

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1.2019 | 19

SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Telefontraining Intensiv Das Intensivseminar für routinierte Arzthelferinnen im Umgang mit schwie-rigen Gesprächspartnern und herausfor-dernden Situationen im Praxisalltag. Termin: 27. März 2019 (Ärztehaus Dort-mund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentinnen: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin), Marion Creß, Kommunikationstrainerin Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Kommunikationstraining für Auszubildende Die Teilnehmer/innen des Seminars lernen ein souveränes Auftreten in Ge-sprächen und im Umgang mit Vorgesetz-ten, Kollegen/Kolleginnen und Patienten. Termine: 3. Juli 2019 (Ärztehaus Münster) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar

Praxisorganisation — Tipps und Tricks vom Profi (für Ärzte und MFA) Einige beispielhafte Fehler aus verschie-denen Bereichen der Praxisorganisation werden in diesem Seminar aufgezeigt und Möglichkeiten, sie zu verhindern. Termin: 19. Juni 2019 (Ärztehaus Münster) Zeit: 15 bis 18.30 Uhr Dozent: Werner M. Lamers, Praxisma-nagementberater/-trainer Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Rhetorik und Führung Dieses Praxistraining geht auf unter-schiedliche Rede- und Gesprächsanlässe im Umfeld des Arbeitsalltages ein, von der Laudatio für die ausscheidende Mitarbei-terin bis zum Konfliktgespräch bei Unre-gelmäßigkeiten in der alltäglichen Arbeit. Termin: 6. April 2019 (Ärztehaus Dort-mund) Zeit: 9 bis 16 Uhr Dozent: Dr. Michael Welke, Rhetorik- und Managementtrainer Kosten: 250 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Praxiswertermittlung/-bewertung Das Seminar geht auf die verschiedenen Anlässe einer Praxisbewertung ein und zeigt unterschiedliche Bewertungsmethoden. Termin: 15. Mai 2019 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15.30 bis 19 Uhr Dozenten: Dr. Hans-Joachim Krauter, Di-plom-Volkswirt, Michael Feldkämper, Steu-erberater/Rechtsbeistand, Moritz Feldkäm-per, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Stress lass nach — gesund und gelassen durch den Alltag Menschen in sozialen und helfenden Berufen gelten als besonders gefährdet für gesundheitliche Folgen durch diese Dauerbelastung. Termin: 8. März 2019 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 13 bis 17 Uhr Dozentin: Mechthild Wick, (Personaltrai-nerin/Coach) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Fit für den Empfang

Möchten Sie, dass der Patient gleich von der ersten Begegnung an einen überzeu-genden Eindruck von Ihnen und der Praxis gewinnt? Termin: 6. März 2019 (Ärztehaus Dort-mund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Mechthild Wick, (Personaltrai-nerin/Coach) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Terminplanung vermeidet Wartezeiten und Hektik Mit Hilfe einer funktionierenden Termin-planung lassen sich Angebot und Nach-frage einer Arztpraxis so in Einklang bringen, dass Wartezeiten von mehr als 20 Minuten seltene Ausnahmen werden. Termin: 13. Februar (Ärztehaus Münster) Zeit: 15 bis 18.30 Uhr Dozent: Werner M. Lamers, Praxisma-nagementberater/-trainer Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Neu: Praxisführung unter der LupeDas Seminar zeigt Wege, wie man mit wenigen, einfach und schnell anzuwen-denden Methoden einen hohen Nutzen für die Praxis erzielt. Termin: 13. Februar 2019 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Mechthild Wick, (Personaltrai-nerin/Coach) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Neu: Deeskalationstraining für MFA Angespannte Situationen im Ar-beitsalltag zu erkennen, zu entzerren und deeskalierend einzuwirken ist das Ziel der Veranstaltung. Termine: 27. Februar 2019 (Ärztehaus Müns-ter), 22. Mai 2019 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, (Personaltrai-nerin/Psychologin) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Neu: Auszubildende professionell einarbeiten, anleiten und unter-stützenZiel der Veranstaltung ist es, Hinweise und Hilfestellungen für einen erfolgrei-chen Ausbildungsverlauf zu vermitteln. Termine: 6. März 2019 (Ärztehaus Müns-ter), 8. Mai 2019 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, (Personaltrai-nerin/Psychologin) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnah-megebühren sind steuerlich absetzbar

Neu: Intensivkurs Praxismanagerin Ziel des Kurses ist es, Sie in den wich-tigsten Funktionen und Aufgabengebie-ten des Praxis- und Selbstmanagements zu stärken. Termin: 6. bis 10. Mai 2019, Ärztehaus Dortmund Zeiten: Mo. 11 bis 17 Uhr, Di., Mi., Do. 9 bis 17 Uhr, Fr. 9 bis 14 Uhr Dozent: Andreas Schaupp, Dipl.-Be-triebswirt Kosten: 650 Euro (zzgl. USt) inkl. Ver-pflegung und Unterlagen, Teilnahmege-bühren sind steuerlich absetzbar

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20 | 1.2019

SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Fort- und Weiterbildungs-veranstaltungen

Refresherkurse• Chirotherapie/Manuelle Medizin

• Hautkrebsscreening

• Sonographie - Abdomen

(Strukturierte) Curriculare Fortbildungen • Entwicklungs- und Sozialpädiatrie

• Geriatrische Grundversorgung

• Migration und Medizin

• Psychosomatische Grundversorgung

• Psychotraumatologie

• Psychotherapie der Traumafolgestörungen

Fortbildungsseminare/ Fortbildungskurse• Abrechnung nach dem aktualisierten EBM

• Begleitung von Menschen mit Schizophrenie

• Das berufsständische Versorgungswerk der Ärzteschaft

• Demenz – ein Alltag zum Vergessen

• Diagnosen bei Augenbewegungsstörungen

• EKG-Seminar – Interaktives EKG-Quiz

• EMDR-Einführungsseminar

• Evidenz und Marketing

• Fallstricke in der Radiologie – Aus Irrtümern

lernen

• Gastroenterologie

• Gesundheitsfördernde Kommunikation

• Grundlagenseminar – Ärztliche Stellungnah-men und Begutachtungen

• Aufbauseminar – Bedeutung der Begutach-tung in der Sozialmedizin

• Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde

• Haut und Zentrales Nervensystem

• Interaktives Fallseminar Schmerztherapie

• Keine Angst vor schwierigen Gefühlen –

Umgang mit Trauer, Schuld und Scham

• Lungenfunktion

ONLINE-FORTBILDUNGSKATALOG: Umfassende Informationen über das gesamte Fort- und Weiterbildungsangebot der Aka-demie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL finden Sie unter www.akademie-wl.de/katalog oder www.kvwl.de (Rubrik Terminkalender). Nutzen Sie den Online-Fortbildungskatalog oder die kostenlose Fortbildungs-App: www.akade-mie-wl.de/app um sich zu Veranstaltungen anzumelden.

Borkum 201973. Fort- und Weiterbildungswoche der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL in der Zeit vom 4. bis 12. Mai 2019. Nähere Informationen über die Borkumwoche sowie die Möglichkeit die Borkum-Gesamtbroschüre anzufordern, finden Sie unter www.akademie-wl.de/borkumAuskunft: 0251 / 9 29 22 04, E-Mail: [email protected]

Datum Sonntag,5. Mai 2019

Montag,6. Mai 2019

Dienstag,7. Mai 2019

Mittwoch,8. Mai 2019

Donnerstag,9. Mai 2019

Freitag,10. Mai 2019

vormittags

UpdateDMP DiabetesDr. W.-A. Dryden, Dortmund

UpdateAugenheilkundeProf. N. Eter, Münster

Menschen mit geistiger oder mehrfacher Be-hinderung in der täglichen Praxis – Was ist anders?A. Richter-Scheer, Bad Oeynhausen

Update Kardiologie (DMP)Prof. C. Stell-brink, Bielefeld

Update Gastro-enterologieProf. I. Flenker, Sprockhövel

Update OnkologieProf. D. Behrin-ger, Bochum

UpdateDermatologieProf. R. Stadler, Minden, Prof. E. Stockfleth, Bo-chum

nachmittags

UpdateSchmerzmedizinProf. Ch. Maier, Prof. M. Tegenthoff, Bochum

Migration und MedizinDr. S. Golsabahi-Broclawski, Bielefeld

Der ältere Pati-ent im periope-rativen UmfeldPD Dr. J. F. Zan-der, Dr. S. Gurlit, Münster

UpdateOrthopädieProf. N. Lindner, Paderborn, Prof. Ch. Lüring, Dort-mund

eHealth – Digita-lisierung in der MedizinDr. Dr. H. J. Bick-mann, SiegenProf. P. Haas, Dortmund

Terminservice- und Versor-gungsgesetz: Was steckt in dem neuen Ge-setz? Die Zu-kunft der ver-tragsärztlichen Versorgung!Dr. G. Nordmann, Dr. V. Schrage, Th. Müller, Dort-mund, Dr. K. Rein-hardt, Bielefeld

Komplementär-medizin in der OnkologieProf. D. Behrin-ger, Bochum

Abendvortrag (öffentliche Veranstaltung): Montag, 6. Mai 2019 Wenn der Allrounder auf den Spezialisten trifft… - Kooperation von Zootiermedizin und Humanmedizin im zootierärztlichen AlltagDr. Ch. Osmann, Dortmund

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1.2019 | 21

SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

• Manuelle Untersuchungsmethoden und nicht-invasive Diagnostik bei Patienten mit Rückenschmerz • Mediensucht

• Motivierende Gesprächsführung • Nahrungsmittelallergien

• Naturheilkundliche Therapiekonzepte bei

chronischen Erkrankungen

• Neurologische Leitsymptome

• Psychische Störungsbilder neurowissenschaft-lich betrachtet

• SKILLS LAB – Gelenke, Wirbelsäule, Muskeln,

Knochen und Nerven

• Spiegel der Seele im Film – Kinofilm aus

psychotherapeutischer Sicht

• Vom Erstinterview zum Psychotherapieantrag

• Workshop Nephrologie

Führungskräfte-Training• Selbst- und Stressmanagement

Forum Arzt und Gesundheit• Qigong Yangsheng

• Stressbewältigung durch Achtsamkeit

• Yoga-Praxisworkshop

Notfalltraining• Notfälle in der Praxis - Notfallmedizinische

Grundlagen - Reanimationsübungen

• Notfälle in der Praxis - Erweiterte Maßnahmen

der Cardiopulmonalen Reanimation

• Kindliche Notfälle

• Ambulante Notfallversorgung psychiatrischer

Patienten

• Crashkurs Ärztlicher Bereitschaftsdienst

• Vertiefendes Fallseminar – Notfälle im ärztli-chen Bereitschaftsdienst

• Leitsymptombasiertes Arbeiten in der Notauf-nahme und in der Notfallmedizin

• Workshop Radiologie/Notfallradiologie

KVWL Seminare• KV aktuell - Betriebswirtschaftliche Beratung

im Rahmen der Niederlassung

• KV aktuell - Arznei- und Heilmittel

• KV aktuell – Aktuelles aus dem Bereich

eHealth

• KV aktuell - Serviceangebote der KVWL

• KV aktuell – Teilnahme an der psychothera-peutischen Versorgung – Abrechnung

psychotherapeutischer Leistungen

• Moderatorengrundausbildung

• Fortbildung für QZ-Moderatoren – Patienten-fallkonferenz, Differenzialdiagnose Schwindel

IndikationsbezogeneFortbildungskursePsychotherapie - verhaltenstherapeutisch

• Sprache als Intervention

• Akzeptanz und Commitmenttherapie (ACT)

• Compassion Focus Therapy (CFT)

Psychotherapie – tiefenpsychologisch

fundiert

• Psychodynamische Gruppenpsychotherapie

Refresherkurse

Sonographie – DEGUM-ModulAbdomen, Retroperitoneum, Nieren, Harnblase

und Schilddrüse / DEGUM zertifiziert

Termin: Freitag, 8. März 2019

Ort: Witten/Hattingen

Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt,

Dr. med. M. Iasevoli, Witten, Prof. Dr. med. A.

Tromm, Hattingen

Teilnehmergebühr: 359 bis 415 Euro

Zertifiziert: 10 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 14

Hygiene in der Arztpraxis

zum Nachweis der Verpflichtung zur regelmä-

ßigen Fortbildung von Hygienebeauftragten

gem. § 6 Abs. 1 HygMedVo NRW

Termin: Mittwoch, 3. April 2019

Ort: Dortmund

Leitung: Dr. med. Chr. Lanckohr, Münster

Teilnehmergebühr: 140 bis 170 Euro

Zertifiziert: 5 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 09

Psychosomatische GrundversorgungZielgruppe: Ärzte, die das Fort- bzw. Weiterbil-

dungscurriculum „Psychosomatische

Grundversorgung“ absolvieren bzw.

absolviert haben

Termin: Freitag/Samstag, 15./16. März 2019

Ort: Haltern

Leitung: Dr. med. I. Veit, Herne

Teilnehmergebühr: 415 bis 475 Euro

Zertifiziert: 22 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 02

Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h. c. Hugo Van Aken, MünsterStv. Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h. c. Diethelm Tschöpe, Bad OeynhausenRessortleitung: Elisabeth BorgGeschäftsstelle: Gartenstraße 210—214, 48147 Münster Postfach 40 67, 48022 Münster • Fax: 0251 – 9 29 22 49E-Mail: [email protected] • Internet: www.akademie-wl.deAkademie-Service-Hotline: 0251 – 9 29 22 04Anfragen & Informationen, Informationsmaterial, Programmanforderung, Fragen zur Mitgliedschaft

Kurse/Seminare/Workshops

KPQM — KV-Praxis-Qualitätsma-nagement Schulung zum Qualitätsmanagement

Termine: jeweils Samstag, 23. März

oder 11. Mai oder 6. Juli oder 7. September

oder 30. November 2019

Orte: Dortmund (23. März, 6. Juli, 30. No-

vember), Münster (11. Mai , 7. September)

Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. (FH) B.

Schubert MBA, Bottrop, E. Göckeler-Leopold,

Geseke, Dr. phil. H.-J. Eberhard, Gütersloh,

Dr. med. R. Bredenkamp, Bad Oeynhausen

Teilnehmergebühr: 339 bis 445 Euro

Zertifiziert: 11 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40

Qualifikation zum Moderator von Qualitätszirkeln nach SGB V Termine: jeweils Samstag, 16. Februar oder 13.

April oder 4. Mai oder 5. Oktober oder 7.

Dezember 2019

Orte: Dortmund (16.2., 5.10.), Münster

(13.4., 7.12.), Borkum (4.5.)

Leitung: Dr. med. G. Lapsien, Gelsenkirchen

Teilnehmergebühr: 439 bis 499 Euro

Zertifiziert: 12 Punkte

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 40

Fortbildungen für Medizinische Fachangestellte und Angehörige anderer Medizini-scher Fachberufe

Fordern Sie kostenfrei unsere ausführli-che Veranstaltungsbroschüre an bzw. informieren Sie sich im Internet unter www.akademie-wl.de/mfa.

Auskunft: Tel.: 0251 / 9 29 22 07

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22 | 1.2019

SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Asthma und COPD: Patienten richtig schulenLange Zeit wurden Patienten mit ob-struktiven Atemwegserkrankungen– Asthma, chronischer Bronchitis und Lungenemphysem – in glei-cher Weise behandelt. In den letz-ten Jahren hat sich jedoch auch im klinischen Alltag herauskristalli-siert, dass die Patienten mit ihren unterschiedlichen Krankheiten dif-ferenzierte Therapien und Informa-tionen benötigen. Die Schulung von Patienten mit COPD unterscheidet sich von Asthma-Schulungen in der medikamentösen Therapie, im kör-perlichen Training, in der Bewälti-gung des Leidens und wird ergänzt durch die Raucherentwöhnung. Im Rahmen eines interdisziplinären Ansatzes unter Beteiligung von Ärz-ten, Physio- und Sporttherapeuten sowie Psychologen bietet die Aka-demie den Teilnehmern ein sehr praxisorientiertes Seminar, das die Fragen der Krankheitsbewältigung, der Stresserkennung und der Stress-verarbeitung, der Wahrnehmung eigener Leistungsfähigkeit, der Stei-gerung von Mobilität und Aktivität, der Atem- und Hustentechnik, etc. behandelt. Das Seminar wird in Form von Blen-ded-Learning durchgeführt. Im Vor-feld des Präsenztermins findeteine 6 UE umfassende Telelernphase statt. Bestandteil des Seminars sind die COBRA- bzw. NASA-Studienkon-zepte, die die Teilnehmer im Vorfeld bearbeiten sollen.Sofern Sie und Ihr nichtärztliches Personal an diesem Fortbildungs-seminar teilgenommen haben, sind Sie berechtigt, Schulungen von Ver-sicherten mit COPD bzw. Asthma bronchiale durchzuführen. Die Ab-rechnung entsprechender DMP-Leis-tungen setzt allerdings eine Geneh-migung der KVWL voraus.

IM ÜBERBLICKIM ÜBERBLICK

Train-the-trainer-Seminar zur Schulung von Patienten mit Asthma bronchiale und chronisch obstruktiver Bronchitis (COPD) (22 UE)Blended-Learning-Angebot Fortbildungsseminar für Ärzte, Physio- und Sporttherapeuten, Psychologen und MFA gemäß der „Vereinbarung nach § 73 a SGB V über die Durchführung strukturierter Behandlungspro-gramme nach § 137 f SGB V für Versicherte mit Asthma bronchiale und für Versicherte mit chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD)“

Inhalte:

• Psychologie o Methodik und Didaktik, Verarbeitung der chronischen Erkrankung, Raucherentwöhnung• Medizin o Grundlagen der Erkrankung, Medikamentöse Therapie, Therapie der Exacerbation• Sporttherapie o Motivation zur sportlichen Aktivität, Verbesserung der Leistungsfähigkeit, Exercise induced Asthma: Symptomwahrnehmung, Leistungsgrenze• Physiotherapie o Atemübungen, Hustentechnik, Entspannungsübungen• Selbstkontrolle und Selbsthilfe o Peak-flow-Messung, Adäquate Reaktion auf Verschlechterungen und Notsituationen, Stufenschema, Notfallplan• Interaktive Kleingruppenarbeit

Termine:

Telelernphase (6 UE): 8. bis 28. März 2019Präsenz-Termin (16 UE): Freitag/Samstag, 29./30. März 2019, jeweils 9 bis 17 UhrOrt: Klinikum Dortmund gGmbH, Klinikzentrum Nord, Münsterstr. 240, 44145 DortmundLeitung: PD Dr. med. Georg Nilius, Essen, PD Dr. med. Bernhard Schaaf, DortmundKosten: 699 Euro für Mitglieder/andere Zielgruppen, 769 Euro für NichtmitgliederAuskunft: Guido Hüls, Tel.: 0251 / 9 29 22 10Internet: www.akademie-wl.de/katalog

Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen

Fortbildung der ÄKWL mit 28 Punkten (Kategorie K) anrechenbar.

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1.2019 | 23

SEMINARE UND FORTBILDUNGEN

Die Spiroergometrie gilt zu Recht als die „Königsdisziplin“ der kardio-pul-monalen Funktionsdiagnostik.Die Beurteilung der Spiroergometrie beruht auf der Messung der Atemga-se (Konzentration und Volumen-Mes-sung) in Kombination mit weiteren physiologischen Messwerten und der Bestimmung der körperlichen Leis-tungsfähigkeit. Die Analyse und In-terpretation gestaltet sich komplex und gerade „Anfänger“ sind häufig durch die Vielzahl der Messwerte und Quotienten verunsichert.In dem angebotenen Kurs werden die notwendigen physiologischen Grund-lagen erläutert und eine klare Struk-tur zur Interpretation angeboten. In praktischen Übungen wird das the-oretische Wissen angewandt, so dass die Teilnehmer am Ende des Kurses diewesentlichen diagnostischen Fragen selbständig beantworten können.In den geplanten Themenkomplexen des Fortbildungskurses beschäftigen sich die Referenten mit den physio-logischen Grundlagen der Spiroergo-metrie, es gibt die Demonstration ei-ner Ergospirometrie im Labor, es wird gesprochen über die Aussagekraft der Spiroergometrie bei klinischen An-wendungen und es werden gemein-sam Belastungs-Untersuchungen aus-gewertet. Anhand von Untersuchungs-Protokol-len gibt es zum Abschluss noch prak-tische Übungen in kleinen Gruppen, dazu wird ein Katalog der sich ergebe-nen Fragen besprochen.

Einführung in die Spiroergometrie

IM ÜBERBLICK

Inhalte:

• Physiologische Grundlagen der Spiroergometrie o Belastungsmethoden, Untersuchungsmethoden anhand von Fallbeispielen• Demonstration einer Ergospirometrie im Labor• Referenzwerte o Maximalbelastung (Watt), Atemgrenzwert, Maximale Herzfrequenz, Sauerstoff-Aufnahme, CO2-Abgabe, Anaerobe Schwelle, Atemfrequenz, Atemzugvolumen, Totraumventilation, Alveolo-arterieller O2-Gradient• Aussagekraft der Spiroergometrie bei klinischen Anwendungen• Belastungsdyspnoe o Ausschlussdiagnostik, cardiale/pulmonale Ursache• Maximale Leistungsfähigkeit• Max. O2-Aufnahme• Dauerleistungsfähigkeit o Anaerobe Schwelle• Beurteilung des Gasaustausches• Beurteilung medikamentöser Therapieformen• Beurteilung von Trainingseffekten• Gemeinsame Auswertung von Belastungs-Untersuchungen o Normalperson: 9-Felder-Graphik, Chronisch obstruktive Bronchitis, Restriktive Ventilationsstörung, Präoperative Funktionsdiagnostik• Praktische Übungen

Termin: Samstag, 18. Mai 2019Uhrzeit: 9 bis 16 UhrOrt: KKRN GmbH, St. Elisabeth-Krankenhaus, Pfarrer-Wilhelm-Schmitz-Str. 1, 46282 DorstenLeitung: Dr. med. Lars Heining, Haltern am See, Dr. med. Norbert Holt-becker, Dr. med. Hermann Thomas, DorstenKosten: 199 Euro für Mitglieder/andere Zielgruppen, 239 Euro für NichtmitgliederAuskunft: Guido Hüls, Tel.: 0251 / 9 29 22 10Internet: www.akademie-wl.de/katalog

Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen

Fortbildung der ÄKWL mit 10 Punkten (Kategorie C) anrechenbar.

Einführung in die Spiroergometrie Fortbildungskurs für Ärzte, MFA und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe

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Begrüßung Dr. med. Wolfgang-Axel Dryden Vorstand der KVWL

Dr. med. Klaus Reinhardt Vizepräsident der ÄKWL

Elisabeth Borg Leiterin Ressort Fortbildung der ÄKWL

Moderation Dr. med. Hans-Peter Peters Mitglied des Lenkungsausschusses der Akademie für medizinische Fort- bildung der ÄKWL und der KVWL

VorträgeDer Demenzkranke in der Hausarztpraxis Stefanie Oberfeld

Palliativmedizin - häusliche Sterbebegleitung Dr. med. Regina Geitner

Neues zu Heil- und Hilfsmitteln Dr. med. Dominica Schroth

EVA - eine Ausbildung mit Perspektive Dr. med. Oliver Haas, Katja Haas

- Strukturqualität und rationale Praxisorganisation

- Versicherungs- und Haftungsfragen beim EVA-Einsatz

- Einsatzfelder – Best Practice

EVA/NäPa - Qualitätszirkel Dr. Dr. med. Günter Lapsien

Mittagspause

SeminareInjektions- und Infusionstechniken Ulrich Petersen

Basisseminar Impfen Dr. med. Reinold Gross

EKG/Spirometrie - Praxisworkshop Michael Wendt

Moderne Tapingverfahren in der Hausarztpraxis Dr. med. Elmar Peuker

Refresherkurs „Hygiene in der Arztpraxis“ Khang Vu

Anke Westerberg

Refresherseminar Wundversorgung Dr. med. Manfred Diensberg

Thorsten Sonnenberg

Englisch für den Praxisalltag Dr. phil. Barbara Sixt

Abschlussplenum und Verlosung attraktiver Preise

1. WESTFÄLISCHER EVA-TAG10 Jahre EVA -

für alle, die es sind und die es werden wollenSamstag, 16. März 2019 von 9 bis 17.30 Uhr, Dortmund KVWL

Programm9 Uhr

9.15 bis 12.30 Uhr

12.30 bis 13.30 Uhr

13.30 bis 16.45 Uhr

16.45 bis 17.30 Uhr

Auskunft und detailliertes Programm:Akademie für medizinische Fortbildungder ÄKWL und der KVWL Telefon: 0251 929 2207E-Mail: [email protected]

Teilnehmergebühren:€ 99 Praxisinh. Mitglied der Akademie€ 119 Praxisinh. Nichtmitglied der Akademie