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1 Learning Agreement Info-Veranstaltung für Studierende der Fakultät Wiwi, die Wintersemester 2018/19 ins Ausland gehen Dresden, 27.03.2018

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Learning Agreement

Info-Veranstaltung für Studierende der Fakultät Wiwi, die Wintersemester 2018/19 ins Ausland gehen Dresden, 27.03.2018

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Agenda

Abmeldung von Prüfungen während des Auslandssemesters (Y. Triebsch, Prüfungsamt)

Voraussetzungen für den Antritt des Auslandsstudiums (A.-K. Haubold, Auslandsbeauftragte Fak. Wiwi)

Learning Agreement – Funktion und Prozessablauf (Ines Hammermüller, Akad. Auslandsamt)

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Agenda

Abmeldung von Prüfungen während des Auslandssemesters (Y. Triebsch, Prüfungsamt)

Voraussetzungen für den Antritt des Auslandsstudiums (A.-K. Haubold, Auslandsbeauftragte Fak. Wiwi)

Learning Agreement – Funktion und Prozessablauf (Ines Hammermüller, Akad. Auslandsamt)

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Voraussetzung: Studium on Track!

Mehrere Module

nicht abge-

schlossen ? No go!!

Vgl. Studienordnung IB-Bachelor, §4 Abs. 3: „Das Auslandsstudium wird an einer Partnerhochschule des Bachelorstudiengangs International Business der HTW Dresden oder an einer Hochschule, mit der die HTW Dresden eine Kooperationsvereinbarung hat, absolviert und darf nur dann begonnen werden, wenn höchstens eine der in den vier ersten Studiensemestern im Prüfungsplan (Anlage zur Prüfungsordnung) vorgesehenen Modulprüfungen nicht erbracht wurde. (…)“

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Agenda

Abmeldung von Prüfungen während des Auslandssemesters (Y. Triebsch, Prüfungsamt)

Voraussetzungen für den Antritt des Auslandsstudiums (A.-K. Haubold, Auslandsbeauftragte Fak. Wiwi)

Learning Agreement – Funktion und Prozessablauf (Ines Hammermüller, Akad. Auslandsamt, A.-K. Haubold)

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Learning Agreement - Allgemeines

• Das LA ist ein Vertrag zwischen Ihnen, der HTW und der Hochschule im Ausland.

• Alle Beteiligten müssen das LA unterschreiben, ebenso eventuelle Änderungen des LA.

• Das LA muss 30 ECTS-Credits umfassen.

• Im LA werden die gewählten Module festgehalten.

• Es werden nur Module anerkannt, die im LA aufgeführt sind (exakte Bezeichnung).

• Die Modulbezeichnung muss am Ende genau mit der Modulbezeichnung Ihres ausländischen Zeugnisses übereinstimmen.

• Das Niveau des zu belegenden Moduls im Ausland ist durch geeignete Modulbeschreibungen o.ä. nachzuweisen.

• Das LA muss am Computer ausgefüllt werden.

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Learning Agreement - Anerkennung

• Grundsatz: Anerkennung erfolgt auf Qualifikationsbasis, nicht auf Fächerbasis • Das LA darf keine Module enthalten, die inhaltlich bereits belegten Modulen

an der HTW entsprechen; entscheidend sind hier die zugrunde gelegten Modulbeschreibungen ( also: kein Kurs „Human Resources Management“ im Ausland belegen, wenn an der HTW ein inhaltsgleiches Modul „Personalmanagement“ belegt wurde)

• Das LA darf Module enthalten, die aus dem gleichen Themen – bzw. Vertiefungsgebiet stammen, welches an der HTW belegt wurde (z.B. wenn Sie Personal vertiefen, ein Modul wie „Human Factor in Industrial Engineering“)

• IB-BA/MA dürfen keine Sprachkurse in Englisch innerhalb der 30 ECTS belegen • IB-BA/MA dürfen Französisch/Spanisch oder anderen Sprachen in Höhe von 6

ECTS belegen • Das Sprachniveau muss an das jetziges Sprachniveau anknüpfen (also keinen

„Französisch für Einsteiger“-Kurs belegen, wenn Sie die Sprache auf dem Niveau C1 beherrschen).

• Masterstudierende dürfen unter keinen Umständen Bachelormodule belegen!

BWL/ Ing.-wiss.

Sprache

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Wie sieht das LA aus?

Für IB-Master, WING-Master, MiMa, IB-Bachelor: Beschreibbares pdf:

Für BW-Bachelor und WING-Bachelor: Excel Mappe mit mehreren Worksheets:

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VOR Auslandsaufenthalt auszufüllen…

Simon Student

Prof. Dr. Studiendekan

Prof. Dr. Prüfungsausschuss

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Neu: Digitale Unterschrift • In denjenigen Studiengängen, in denen eine größere Anzahl an Studierenden ins Ausland

geht, signiert der Studiendekan digital (d.h., in allen Studiengängen bis auf MiMa und WING-Master)

• Vorteil der digitalen Unterschrift ist das papierlose Handling der LA: Sie senden Ihr Learning Agreement als Email-Attachment an Ihren Studiendekan

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Prozess: Vor Auslandsaufenthalt Formular erhalten: Auslandsamt schickt jedem Studierenden das richtige LA-Formular per Email zu (+ Kurz-Info zum Prozess des Ausfüllens)

Infos einholen: Studierender sucht geeignete Kurse aus Online-Katalog der Gasthochschule heraus; ggf. Konsultation des Hochschulbetreuers (= Verantwortlicher für die Partnerhochschule)

LA komplett ausfüllen und an Studiendekan mailen:1 Studierender sucht geeignete Kurse aus Online-Katalog der Gasthochschule heraus; ggf. Konsultation des Hochschulbetreuers (= Verantwortlicher für die Partnerhochschule)

1: WING-MA und MiMa legen das LA ihrem Studiendekan in Papierform vor; IB-Master und –Bachelor legen dem LA-pdf Modulbeschreibungen der Partnerhochschule bei

Studiendekan signiert direkt oder nach erfolgten Änderungen: Studiendekan meldet sich ggf. bei Ihnen, wenn er mit der Modulwahl bzw. Anerkennung nicht einverstanden ist

Auslandsamt schickt Ihnen Ihr LA inkl. Unterschrift Prüfungsausschuss zu: Sie erhalten Ihr LA zurück mit den Unterschriften beider Professoren (Studiendekan, Prüfungsausschuss)

Sie erhalten das LA unterschrieben von Ihrer Gasthochschule zurück, speichern es bei sich ab und senden es an das Auslandsamt (I. Hammermüller)

Sie schicken Ihr LA unterschrieben an die Gasthochschule: Sie unterschreiben ihr LA, scannen es ein, schicken es per Email an die Gasthochschule bzw. laden es in einem Portal hoch

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WÄHREND des Auslandsaufenthaltes

• Sollten Sie im Ausland feststellen, dass Module in Ihrem Learning Agreement nicht stattfinden oder sich überschneiden, dann müssen Sie Ihr LA ändern.

• Auf der Seite 3 des LA können Module

“deleted” und “geadded” werden.

• Die Änderungen müssen sich auf das Original-LA beziehen und mit den gelöschten und neu hinzugefügten Modulen wieder 30 ECTS – Credits ergeben.

• Änderungen müssen der HTW innerhalb von 6

Wochen nach Studienbeginn an der Hochschule im Ausland vorliegen!

• Die Änderungen müssen von Ihnen, dem

Studiendekan, Prüfungsausschuss und der Partnerhochschule unterschrieben werden.

Simon Student

Prof. Dr. Studiendekan

Prof. Dr. Prüfungsausschuss

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Prozess: Während Auslandsaufenthalt - Ähnlich zu Prozess vor Aufenthalt!

Formular wieder aufrufen: Abgespeichertes pdf bzw. Excel (WING-BA, BW-BA) wieder aufrufen; bei Excel: Unter dem Namen „Version 2“ abspeichern

LA komplett ausfüllen und an Studiendekan mailen:1 Studierender sucht geeignete Kurse aus Online-Katalog der Gasthochschule heraus; ggf. Konsultation des Hochschulbetreuers (= Verantwortlicher für die Partnerhochschule)

Studiendekan signiert direkt oder nach erfolgten Änderungen: Studiendekan meldet sich ggf. bei Ihnen, wenn er mit der Modulwahl bzw. Anerkennung nicht einverstanden ist

Auslandsamt schickt Ihnen Ihr LA inkl. Unterschrift Prüfungsausschuss zu: Sie erhalten Ihr LA zurück mit den Unterschriften beider Professoren (Studiendekan, Prüfungsausschuss)

Sie erhalten das LA unterschrieben von Ihrer Gasthochschule zurück, speichern es bei sich ab und senden es an das Auslandsamt (I. Hammermüller)

Sie schicken Ihr LA unterschrieben an die Gasthochschule: Sie unterschreiben ihr LA, scannen es ein, schicken es per Email an die Gasthochschule bzw. laden es in einem Portal hoch

1: WING-MA und MiMa legen das LA ihrem Studiendekan in Papierform vor; IB-Master und –Bachelor legen dem LA-pdf Modulbeschreibungen der Partnerhochschule bei

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NACH dem Auslandsaufenthalt

• Die ausländische Hochschule stellt ein Zeugnis – „Transcript of Records - ToR“ aus.

• Bitte füllen Sie die 4. Seite des LA

entsprechend Ihres ToR aus und geben Sie diese Seite zusammen mit dem Original des ToR im AAA ab (bzw. schicken Sie es per Email).

• Sie bekommen das Original nach der

Anerkennung wieder zurück!

• Die Noten können nur anerkannt werden, wenn ein gültiges, von allen Seiten unterzeichnetes LA vorliegt und die Kurse im LA genau mit den Kursbezeichnungen im ToR übereinstimmen.

• Die Notenumrechnungstabelle finden Sie hier bzw. integriert in Ihrem Excel: http://www.htw-dresden.de/index/international/downloads.html

Prof. Dr. Prüfungsausschuss

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Wie läuft die Anerkennung?

LA (After the Mobility): • selbständig ausfüllen, Noten anhand der Umrechnungstabelle

(Downloads AAA) umrechnen und mit Transcript of Records (ToR) im AAA abgeben oder per Mail zusenden

Feb-März: • Unterlagen im AAA abgeben bzw. zusenden • ToR muss im Original vorliegen bzw. direkt

von der Partnerhochschule an das AAA gesendet werden

März-April: • Prüfungsamt übernimmt umgerechnete

Auslandsnoten

• AAA leitet die Unterlagen an den Prüfungsausschuss zur Unterschrift und danach an das Prüfungsamt weiter.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Prüfungsamt pflegt die Noten ein

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NACH dem Auslandsaufenthalt • Zusätzlich belegte Module können auf der Notenübersicht sowie

dem Zeugnis der HTW eingetragen werden. Dazu muss jeweils ein Antrag an den Prüfungsausschuss bzw. auch das Prüfungs-amt (bei gewünschter Eintragung auf dem Zeugnis) gestellt werden. Auf Wunsch können die Module mit oder ohne Note bzw. Credits eingetragen werden.

(Bitte beachten Sie, dass im Ausland eventuell Kosten für zusätzliche Module anfallen können.)

• Nicht bestandene Prüfungen müssen an der ausländischen

Partnerhochschule nachgeholt werden. Nach Vereinbarung mit der ausländischen Partnerhochschule ist es auch möglich, die Prüfungen zeitgleich in Deutschland zu schreiben.