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Lebens- und Sozialberatung Ihr Weg zur Selbstständigkeit

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Lebens- und Sozialberatung

Ihr Weg zur Selbstständigkeit

www.lsb.tirol

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Fachgruppenobmann und Berufsgruppen-sprecher der Lebens- und SozialberaterInnen Tirols darf ich Sie als potentielles, zukünftiges Mitglied unserer Berufsvertretung willkom-men heißen und Sie zu Ihrem Schritt in die Selbständigkeit als Lebens- und Sozialberate-rIn beglückwünschen.

Nach vielen Ausbildungsstunden und einer sehr spannenden Lernzeit möchten Sie nun möglichst rasch und unbürokratisch zu Ihrer Selbständigkeit aufbrechen.

Mit dieser Informationsbroschüre wollen wir Ihnen den Weg zum Gewerbeschein durch Informationen unsererseits erleichtern. Je ge-nauer Sie die in der Broschüre vorgeschlage-nen Hinweise befolgen, umso rascher und un-komplizierter ist es, die Gewerbeberechtigung zu erhalten.

Im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen sowie den Mitarbeiterinnen in der Geschäfts-stelle der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer Tirol, darf ich Ihnen viel Freude und beruflichen Erfolg bei Ihrer Tätigkeit als Lebens- und Sozial-beraterIn wünschen.

Ihr Bernhard Moritz, MSc.

Foto © Klaus Maislinger

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Zum Geleit

Sie interessieren sich für das reglementierte Ge-werbe der „Lebens- und Sozialberatung“?

Anhand der nächsten 5 Schritte erhalten Sie die wichtigsten Informationen, die Sie zur Gründung und Ausübung Ihres eigenen Unternehmens als „Lebens- und Sozialberater/in“ benötigen.

Lebens- und Sozialberatung Ihr Weg zur Selbstständigkeit

Ich habe die Idee/den Wunsch mit der Lebens- und Sozialberatung selbstständig tätig zu sein1

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Weiß ich über eine Selbstständigkeit genug, um mein unternehmerisches Risiko einzu-schätzen?

Bin ich bereit, das unternehmerische Risiko zu tragen?

Welche Schritte muss ich setzen, damit ich das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung ausüben kann?

Was ich als neuer Lebens- und Sozialberater noch wissen sollte ...

Checklisten Fachliche Qualifikation und Fachliche Tätigkeit

Seite 4

Seite 5

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Welche Gewerbeberechtigung Sie benötigen, hängt von der ausgeübten Tätigkeit ab. In der Le-bens- und Sozialberatung unterscheidet man die folgenden 3 Bereiche:

Lebens- und Sozialberatung ausgenommen Ernährungsberatung und sportwissenschaftli-che Beratung

http://www.lebensberater.at/psychologische-beratung

Lebens- und Sozialberatung eingeschränkt auf Ernährungsberatung

http://www.lebensberater.at/ernaehrungsbe-ratung

Lebens- und Sozialberatung eingeschränkt auf sportwissenschaftliche Beratung

http://www.lebensberater.at/sportwissen-schaftliche-beratung

Ich habe die Idee/den Wunsch mit der Lebens- und Sozialberatung selbstständig tätig zu sein

Im Zusammenhang mit der psychologischen Be-ratung sollten Sie die folgenden Punkte berück-sichtigen:

Ich kenne das Berufsbild der Lebens- und Sozialberatung

http://www.lebensberater.at/psychologische-beratung

Ebenso bekannt sind mir die umfangreichen Beratungsfelder der psychologischen Beratung

http://www.lebensberater.at/themen-der-psychologischen-beratung-einzelpersonen-paare-und-familien

Ich bin vertraut mit den geltenden Standes- und Ausübungsregeln

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007997

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Sowie Sie planen, die Lebens- und Sozialbera-tung selbstständig, regelmäßig und mit der Ab-sicht Gewinn zu erzielen auszuüben, sieht die Ge-werbeordnung vor, dass Sie dafür ein Gewerbe anmelden müssen. Neben dem Gewerberecht sind noch zumindest 4 zentrale Punkte vor einer Selbstständigkeit zu bedenken bzw. zu regeln. Die folgende Grafik stellt den Spannungsbogen der rechtlichen Rahmenbedingungen dar:

Weiß ich über eine Selbstständigkeit genug, um mein unternehmerisches Risiko einzuschätzen?

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Alle grundsätzlichen Infos zu diesen Punkten erhalten Sie unter folgendem Link

https://www.wko.at/service/gruendung-uebergabe/Gruendung-und-Uebergabe.html

Bin ich bereit, das unternehmerische Risiko zu tragen?

3https://www.wko.at/service/gruendung-uebergabe/neugruendung.html

Oder anders gefragt: Sind Sie ein Unterneh-mertyp? Diese Fragen können Sie mit Hilfe die-ser Anregungen klären:

GewerberechtSVA

Steuern - Rechnung

Betriebsanlagenrecht

Rechtsformen

Das Gewerberecht unterscheidet zwischen frei-en und reglementierten Gewerben. Die Lebens- und Sozialberatung zählt in allen 3 Bereichen zu den Reglementierten Gewerben. Das bedeutet, ein Befähigungsnachweis ist erforderlich. Dieser Befähigungsnachweis kann formell oder indivi-duell erbracht werden.

Was bedeutet formeller Befähigungsnachweis?

Die Gewerbeordnung regelt dies in § 18 Abs 1 wie folgt:

Befähigungsnachweis für reglementierte Gewerbe§ 18. (1) Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat für jedes reglementierte Ge-werbe (…) im Einvernehmen mit dem Bun-desminister für soziale Sicherheit und Ge-nerationen, durch Verordnung festzulegen, durch welche Belege - für sich allein oder in entsprechender Verbindung untereinander - die Zugangsvoraussetzungen zum betref-fenden Gewerbe, gegebenenfalls für dessen eingeschränkte Ausübung, im Hinblick auf die hiefür erforderliche fachliche Befähigung jedenfalls als erfüllt anzusehen sind. (...)

Das bedeutet, die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung BGBl. II Nr. 140/2003 in der Fassung BGBl II Nr. 112/2006 bildet den Rahmen der fach-lich erforderlichen Nachweise und beschreibt diese entsprechend.

Welche Schritte muss ich setzen, damit ich das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung ausüben kann?

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Dem formellen Zugang gegenüber steht die in-dividuelle Befähigung.

Auch hierzu finden sich die Bestimmungen in der Gewerbeordnung:

Individueller Befähigungsnachweis§ 19. Kann der nach § 18 Abs. 1 vorgeschrie-bene Befähigungsnachweis nicht erbracht werden, so hat die Behörde unter Bedacht-nahme auf Vorschriften gemäß § 18 Abs. 4 das Vorliegen der individuellen Befähigung festzustellen, wenn durch die beigebrach-ten Beweismittel die für die jeweilige Ge-werbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen nachgewiesen werden. (…)

Praktisch umgelegt bedeutet dies: Verfügt der Antragsteller nicht über die in der Zugangsver-ordnung aufgelisteten Nachweise, allerdings über die geforderten Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, weil er sich diese auf anderen Wegen, bei anderen Zugängen etc. angeeignet hat, steht es ihm frei, durch Beweismittel dies dar-zustellen.

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https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002563

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Ernährungsberatung

a) erfolgreiche Absolvierung der Studienrich - tung Ernährungswissenschaften an einer inländischen Universität oder b) erfolgreiche Ausbildung zum Diätassistenten/ zur Diätassistentin

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Ich bin noch ohne LSB Ausbildung

Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung gemäß der Zugangsvoraussetzung

Ich habe von der Zugangsvoraussetzung abweichende Aus-und Weiterbildungen

Die Zugangsvoraussetzungen zu den Teilberei-chen der Lebens- und Sozialberatung finden Sie hier:

Psychologische Beratung

Sportwissenschaftliche Beratung

a) erfolgreiche Absolvierung der Studienrich- tung Sportwissenschaften oder Leibeser- ziehung an einer inländischen Universität oderb) Diplomabschluss in einer Trainerausbildung an einer Sportakademie des Bundes

Die rechtlichen Grundlagen zur Erlangung der Gewerbeberechtigung wurden somit umfäng-lich dargestellt.

Im nächsten Schritt ist es nun wichtig, Sie in Ihrer persönlichen Situation abzuholen. Folgende drei Unterscheidungen sind hierbei relevant:

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2. Bei Fragen zur Gründung oder für die Neu- gründungsförderung (NeuFöG) wenden Sie sich an das Gründerservice bzw. an die nächs- te Bezirksstelle.

Reutte

https://www.wko.at/service/t/bezirksstellen/reutte.html

Landeck

https://www.wko.at/service/t/bezirksstellen/landeck.html

Ich bin noch ohne LSB Ausbildung

Unter folgendem Link finden Sie die zertifizierten Lehrgänge für die Psychologische Beratung.

http://www.lebensberater.at/fortbildung/zertifizierte-ausbildung-zur-lebens-und-sozial-beratung

Beachten Sie: Im Rahmen der Ausbildung müs-sen sich die Lehrinhalte mit den Methoden des Methodenkataloges LSB widerspiegeln:

Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung gemäß der Zugangsvoraussetzung

checkliste

1. Stellen Sie Ihre Unterlagen in einem Ordner nach folgender Struktur zusammen: a. Persönliche Unterlagen, Lebenslauf b. Fachliche Qualifikation lt. Checkliste c. Fachliche Tätigkeit lt. Checkliste

Beachten Sie: Im Rahmen der Ausbildung müs-sen sich die Lehrinhalte mit den Methoden des Methodenkataloges LSB widerspiegeln:

http://www.lebensberater.at/sites/www.le-bensberater.at/files/methodenkatalog_lsb_er-lauterungen_01.09.2015_neues_logo.pdf

http://www.lebensberater.at/sites/www.le-bensberater.at/files/methodenkatalog_lsb_er-lauterungen_01.09.2015_neues_logo.pdf

Andernfalls erfolgt keine Anerkennung der Ausbildung.

Für die Ernährungsberatung und die Sportwis-senschaftliche Beratung ergeben sich die aner-kannten Ausbildungsstätten aus der Zugangsvo-raussetzung.

Andernfalls erfolgt keine Anerkennung der Ausbildung.

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3. Neben der Befähigung sind abhängig von der Rechtsform unterschiedliche Unterlagen für die Gewerbeanmeldung notwendig. Eine Zu- sammenstellung finden Sie auf der Homepage: https://www.gruenderservice.at/ site/gruenderservice/gruendung/ Gewerbeanmeldung.html

Gerne können Sie sich für eine persön- liche Beratung beim Gründerservice oder in der nächsten Bezirksstelle melden.

4. Sie geben Ihre Unterlagen bei der Gewerbe- behörde ab. Die Gewerbebehörde ist hier- bei die für Sie zuständige Bezirkshauptmann- schaft bzw. für Innsbruck das Stadtmagistrat. Sie erhalten dann eine entsprechende Ver- ständigung der Gewerbebehörde.

5. Sie können Ihre Tätigkeit ausüben.

Imst

https://www.wko.at/service/t/bezirksstellen/imst.html

Innsbruck LandInnsbruck Stadt

https://www.gruenderservice.at/site/gruenderservice/beratung-kontakt/Beratung-und-Kontakt.html?bl=t

Schwaz

https://www.wko.at/service/t/bezirksstellen/schwaz.html

Kufstein

https://www.wko.at/service/t/bezirksstellen/kufstein.html

Kitzbühel

https://www.wko.at/service/t/bezirksstellen/kitzbuehel.html

Lienz

https://www.wko.at/service/t/bezirksstellen/lienz.html

Ich habe von der Zugangsvoraussetzung abweichende Aus-und Weiterbildungen

checkliste

1. Stellen Sie Ihre Unterlagen in einem Ordner nach folgender Struktur zusammen: a. Persönliche Unterlagen, Lebenslauf b. Fachliche Qualifikation lt. Checkliste c. Fachliche Tätigkeit lt. Checkliste

2. Bei Fragen zur Gründung oder für die Neu- gründungsförderung (NeuFöG) wenden Sie sich an das Gründerservice bzw. an die nächs- te Bezirksstelle.

Reuttehttps://www.wko.at/service/t/bezirksstellen/reutte.html

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Landeck

https://www.wko.at/service/t/bezirksstellen/landeck.html

Imst

https://www.wko.at/service/t/bezirksstellen/imst.html

Innsbruck LandInnsbruck Stadt

https://www.gruenderservice.at/site/gruenderservice/beratung-kontakt/Beratung-und-Kontakt.html?bl=t

Schwaz

https://www.wko.at/service/t/bezirksstellen/schwaz.html

Kufstein

https://www.wko.at/service/t/bezirksstellen/kufstein.html

Kitzbühel

https://www.wko.at/service/t/bezirksstellen/kitzbuehel.html

Lienz

https://www.wko.at/service/t/bezirksstellen/lienz.html

3. Neben der Befähigung sind abhängig von der Rechtsform unterschiedliche Unterlagen für die Gewerbeanmeldung notwendig. Eine Zu- sammenstellung finden Sie auf der Homepage: https://www.gruenderservice.at/ site/gruenderservice/gruendung/ Gewerbeanmeldung.html

Gerne können Sie sich für eine persön- liche Beratung beim Gründerservice oder in der nächsten Bezirksstelle melden.

4. Sie geben Ihre Unterlagen bei der Gewerbe- behörde ab. Die Gewerbebehörde ist hier- bei die für Sie zuständige Bezirkshauptmann- schaft bzw. für Innsbruck das Stadtmagistrat.

5. Die Gewerbebehörde kann die Fachgruppe Personenberatung & Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer um eine fachliche Be- gutachtung und Stellungnahme Ihrer Unter- lagen bitten.

Beachten Sie, dass Unterlagen, welche nicht entsprechend der Checkliste geordnet und sortiert sind, nicht bearbeitet werden.

6. Die Fachgruppe Personenberatung & Perso- nenbetreuung übermittelt die Stellungnahme an die Gewerbebehörde.

7. Sie erhalten dann eine entsprechende Ver- ständigung der Gewerbebehörde, ob die in- dividuelle Befähigung festgestellt werden konnte oder nicht. D.h. ob Sie das Gewerbe ausüben dürfen oder nicht.

https://www.wko.at/service/dienststelle.html?orgid=47454

Die Funktionärinnen des Fachgruppenausschuss Personenberatung und Personenbetreuung:

https://www.wko.at/service/funktionaere.html?orgid=47454

Mehr allgemeine Informationen zur Fachgruppe finden Sie unter:

https://www.wko.at/branchen/t/gewerbe-handwerk/personenberatung-betreuung/start.html

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Was ich als neue(r) Lebens- und SozialberaterIn noch wissen sollte...

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Leistungen der FG

Vertretung der Berufsgruppe nach außen, Aus- und Weiterbildungsangebote, Vertretung der

Zuständigkeiten

Die gewerbliche Tätigkeit der Lebens- und Sozial-beratung wird im organisatorischen Gefüge der Wirtschaftskammer der Fachgruppe Personen-beratung und Personenbetreuung zugeordnet.In dieser Fachgruppe ist neben den Lebens- und Sozialberatern (psychologische Beratung, Ernäh-rungs- und Sportwissenschaftliche Beratung) auch der Berufszweig der Personenbetreuerin-nen angesiedelt.

Ansprechpersonen

Das Konstrukt der Wirtschaftskammer und auch der Fachgruppe basiert auf einem dualen System.

D.h. geführt wird mittels Funktionär (selbststän-diger Unternehmer aus dem jeweiligen Bereich) und einem Mitarbeiter der Wirtschaftskammer.

Ihre Ansprechpartner für Sie sind: Das Team der Geschäftsstelle in der Wirtschaftskammer.

Berufsgruppe im Fachverband, Mitgliederbe-treuung, laufende Qualitätsentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit

Fortbildungen

Lebens- und Sozialberater sind verpflichtet, sich regelmäßig zumindest im 2-Jahres-Rhythmus fortzubilden. Als Service für die Mitglieder hat die Fachgruppe einen Aus- und Weiterbildungskata-log erarbeitet. Inhalte und Informationen hier:

https://www.tirol.wifi.at/kategorie/b-persoenlichkeit/bj-lebens-sozial-beratung-psychologische-beratung

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Lebens- und Sozialberatung (Psychologische Beratung)Checkliste Fachliche Qualifikation

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Ausbildungsinhalte Erforderliche Ihre Nachweise Stunden (h)

Einführung in die Lebens- und Sozial- 20hberatung:

›Historische Entwicklung der LSB›Gesellschaftspolitische Rahmen- bedingungen der LSB›Sozialphilosophie und Soziologie

Grundlagen für die LSB in den angren- 68hzenden sozialwissenschaftlichen, psy-chologischen, psychotherapeutischen, pädagogischen und medizinischen Fachbereichen:

›Unterschiede, Abgrenzungen und Gemein- samkeiten zwischen LSB, Psychotherapie, Psychologie, Medizin (Fragen zu Schwanger- schaft, Geburt und Empfängnisregelung und Psychiatrie), Seelsorge, Pädagogik, Sozialarbeit und sonstigen Tätigkeiten im psychosozialen Umfeld›Anthropologische und philosophische Grund- lagen in den angrenzenden Fachbereichen›Psychologische und pädagogische sowie kommunikationstheoretische Grundlagen

§ 1. 2. ba) mind. 240hMethodik der Lebens- und Sozialberatung:

›Überblick über verschiedene Beratungsmo- delle der Einzel-, Paar- und Familienberatung›Theorie und Praxis einer Methode der LSB›Psychosoziale Interventionsformen und prozessuale Diagnostik in der Beratung›Verschiedene Themen der LSB gemäß der Berufsumschreibung im § 119 GewO 1994›Einführung in spezielle Beratungsfelder wie Su- pervision, Selbsterfahrung, Coaching, Mediation›Beratung nach dem Familienförderungsgesetz

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Ausbildungsinhalte Erforderliche Ihre Nachweise Stunden (h)

§ 1. 2. bb) mind. 80hKrisenintervention:

›Erkennen von Krisen›Krisensymptome›Verlaufsformen von Krisen›Interventionen bei Krisenverläufen Überweisung und Kooperation

§ 1. 2. bc) mind. 16hBerufsethik und Berufsidentität:

›Ethische Grundfragen›Standes- und Ausübungsregeln›Berufsbild und Tätigkeitsbereiche›Berufsidentität und Berufsorganisation

§ 1. 2. bd) mind. 16hBetriebswirtschaftliche Grundlagen:

›Buchführungspflichten, Betriebsführung›Steuerrechtliche Grundlagen›Kalkulation und Verrechnung›Marketing für LSB

§ 1. 2. be)Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der LSB: mind. 24h

›Familienrecht›Berufsrecht›Allgemeine Rechtsfragen

§ 1. 2. c) mind. 30hEinzelselbsterfahrung gem. Zugangsvoraus-setzungen für LSB-Verordnung BGBl. II. 140/2003 i. d. Fassung BGBl II Nr. 112/2006 § 1 Z 2 c) und § 3. und § 4. Abs. 3

§ 1. 2. d) mind. 120hGruppenselbsterfahrung

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Lebens- und Sozialberatung (Psychologische Beratung)Checkliste Fachliche Tätigkeit

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Fachliche Tätigkeit Erforderliche Ihre Nachweise Stunden (h)

§ 2. (1) 1. mind. 100hProtokollierte Beratungseinheiten in Supervision bestätigt

Mindestens 100 protokollierte Beratungseinheiten(darunter mindestens fünf Erstgesprächsprotokolleund Prozessprotokolle über zwei abgeschlossene Beratungen). Die anonymisierten Beratungsproto-kolle sind den Einreichungsunterlagen beizulegen.

§ 2. (1) 2. mind. 100hGruppen- und Einzelsupervision(davon mind. 10 Einzelsupervision)

Mindestens 100 nachgewiesene Supervisionsein-heiten (Einzel- und Gruppensupervision), davon mindestens zehn Einzelsupervisionseinheiten.

§ 2. (2) 1. max. 200hFachliche Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungstätigkeiten

Fachliche Beratungs-, Begleitungs- und Betreu-ungstätigkeiten in einschlägigen Praxen oder In-stitutionen im Ausmaß von höchstens 200 Stunden. Eine entsprechende Bestätigung des Arbeit- bzw. Auftraggebers ist den Einreichungsunterlagen beizulegen.

In jedem Fall (d.h. sowohl nach Abschluss des Lehr-ganges Lebens- und Sozialberatung, als auch nach Abschluss einer sonstigen Ausbildung) ist zusätzlich zur Vorlage der entsprechenden Zeugnisse eine fach-liche Tätigkeit im Ausmaß von 750 Stunden nachzu-weisen (§ 2 LSB-VO).In den Bestätigungen über die fachliche Tätigkeit müssen die einzelnen Bestandteile, aus denen sich die fachliche Tätigkeit zusammensetzt, im Einzel-

nen ausgewiesen sein. Für jeden Bestandteil muss die genaue Stundenanzahl angegeben und in einer Gesamtaufstellung zusammengefasst sein. Eine Be-ratungseinheit und eine Supervisionseinheit gelten jeweils als eine anrechenbare Stunde fachlicher Tätig-keit.

Der zwingende Mindestinhalt der fachlichen Tätigkeit ist in der nachfolgenden Checkliste ersichtlich:

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Fachliche Tätigkeit Erforderliche Ihre Nachweise Stunden (h)

§ 2. (2) 2. max. 100hPeergroup

Teilnahme an Gruppen beruflich einschlägig tätiger Personen („Peergroups“ zur Prozess-reflexion, Vertiefung der Lehrinhalte, Diskussion über Literatur, Übungen) im Ausmaß von höchstens 100 Stunden.Unterschriebene Peergroupprotokolle sind den Einreichungsunterlagen beizulegen.

§ 2. (2) 3. max. 150hLeitung oder fachliche Assistenz bei themenspezifischen Seminaren

Leitung oder fachliche Assistenz bei themen-spezifischen Seminaren im Ausmaß von höchstens 150 Stunden.-

§ 2. (2) 4. max. 150h Anzurechnen nach NachweisAufwand für die Vor- und Nacharbeit der der gesamten fachlichengenannten Tätigkeit Tätigkeit.

Aufwand für die Vor- und Nacharbeit der genannten Tätigkeiten im Ausmaß von höchstens 150 Stunden.

Impressum | Autoren

Fachgruppe der Personenberatung und PersonenbetreuungWirtschaftskammer TirolWilhelm-Greil-Straße 76020 Innsbruck

Weber, Schmidt, Moritz