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Selbstständigkeit im Studium, Vadim Reimer, 26.10.2016 1 Arbeitsrechtliche Vortragsreihe im Wintersemester 2016/2017 Mein eigener Chef Selbstständigkeit im Studium Vadim Reimer (DGB Campus Office Frankfurt) 26.10.2016, Hochschule Darmstadt

Mein eigener Chef Selbstständigkeit im Studium · TU Darmstadt: [email protected] Sprechstunde: montags, 12-13 Uhr Anmeldung beim AStA Selbstständigkeit im Studium,

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Selbstständigkeit im Studium, Vadim Reimer, 26.10.2016 1

Arbeitsrechtliche Vortragsreihe im

Wintersemester 2016/2017

Mein eigener Chef –

Selbstständigkeit im Studium

Vadim Reimer (DGB Campus Office Frankfurt)

26.10.2016, Hochschule Darmstadt

Typische Aussagen

für die Selbstständigkeit

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Schreiben sie

einfach eine

Rechnung.Heute arbeite

ich mal nicht.

Unser freier

Mitarbeiter…Ich arbeite auf

Honorarbasis.

Selbstständig arbeiten kann so schön sein…

Vorteile

Freiheit bei der Entscheidung

über Aufträge

Kein Chef

Freiheit bei der Auftragserfüllung

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Nachteile

Auftragsflauten, Krankheit,

Studium und Prüfungen

Kein Chef, alles selber machen

Jeden Auftrag annehmen müssen

Ökonomische Unsicherheit

Keine soziale Absicherung

Themenübersicht

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Zivilrecht

• Was ist Selbst-

ständigkeit?

• Welche

arbeitsrechtlichen

Bestimmungen

gelten?

• Scheinselbst-

ständigkeit

Sozial-

versicherung

• 20-Stunden-Regel

• haupt-,

nebenberufliche

Selbstständigkeit

• geringfügige

Selbstständigkeit

Steuerrecht

• Gewerbe oder

Freiberufler?

• Einkommens-

steuer,

Umsatzsteuer

• Kleiunternehmer/

innenregelung

Was ist Selbstständigkeit?

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Abhängig beschäftigt

Arbeitsrecht gilt

Sozialversicherungspflicht

Arbeitgeber/-in für Meldung und Abführung

von Steuern zuständig

Weisungsgebunden durch den/die

Arbeitgeber/-in: Inhalt, Durchführung, Zeit,

Dauer, Ort der Tätigkeit

Arbeitgeber/-in trägt unternehmerisches

Risiko

Selbstständig tätig

Arbeitsrecht gilt nicht -> Zivilrecht

Entfällt i.d.R., liegt in Eigenverantwortung,

allg. Krankenversicherungspflicht gilt trotzdem,

ggf. hohe Krankenversicherungskosten,

ggf. Rentenversicherungspflicht

Eigenverantwortung: Anmeldung,

Buchhaltung, Steuererklärung,…

Unternehmerisches Risiko in

Selbstverantwortung

Abgrenzung selbstständige /

abhängige Beschäftigung

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn– der Inhalt

– die Durchführung,

– die Zeit, die Dauer und

– der Tätigkeitsort

der Arbeit vom Auftraggeber bzw. von der Auftraggeberin bestimmt wird.

Folge: Anspruch auf einen Arbeitsvertrag, eventuell Sozialversicherungspflicht, Urlaubsanspruch, usw.

abhängig Beschäftigte sind laut Rechtsprechung z.B.:

– Messehost/-s/-essen

– Regalauffüller/-innen in Supermärkten

– Kellner/innen in der Gastronomie

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Abgrenzung selbstständige /

abhängige Beschäftigung: Beispiele

Julian übersetzt immer mal wieder Zeitungsartikel und

andere Publikationen für verschiedene Verlage. Dies

bekommt er meist über Honorar- oder Werkverträge

vergütet, manchmal soll er auch Kostenvoranschläge

und/oder eine Rechnung schreiben. Welche und wie

viele Texte er übersetzt, ist seine Entscheidung.

Milena teilt seit 2 Jahren immer Mittwoch und

Sonnabend morgens die Abos der örtlichen

Tageszeitung in ihrem Wohnbezirk aus. Dafür schreibt

sie monatlich eine Rechnung.

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Formen der Selbstständigkeit

Im Zweifel: Gewerbeschein beantragen

Unterscheidung v.a. steuerrechtlich relevant

Gewerbesteuerfreibetrag: 24.500 Euro pro Jahr bei natürlichen Personen

Checkliste zur Abgrenzung zwischen Gewerbe und Freiberuflichkeit: http://ifb.uni-erlangen.de/wp-content/uploads/01-Freier-Beruf-o.-Gewerbe-07_2016.pdf

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Gewerblich Tätige Freiberufler/-innen

Gewerbe muss anmeldet werden:

ggf. gewerbesteuerpflichtig,

ggf. (Zwangs-) Mitgliedschaft in der IHK

oder HWK

ggf. Mitgliedschaft in einer

Berufsgenossenschaft

Nicht anmeldepflichtig ist eine:

selbstständig ausgeübte wissenschaftlich,

künstlerische, schriftstellerische,

unterrichtende oder erzieherische

Tätigkeit,

Katalogberufe gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2

EStG

Was gilt es noch zu beachten?

Unternehmensform wählen

Urheberrecht beachten

Rechnungen schreiben

DGB-Broschüre

„Selbstständigkeit im Studium“

-> hier kostenlos erhältlich!

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Steuern

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Steuerart Zu beachten:

Einkommenssteuer • Zu zahlen wenn Einkommen den Steuerfreibetrag von 8.652 €

übersteigt (Gewinn als Berechnungsgrundlage)

• es muss eine Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres

gemacht werden. Fristverlängerung auf Antrag.

• Werbekostenpauschale iHv 1.000 € gilt nicht.

• pauschale Versteuerung wie bei Minijobs bei geringfügiger

Selbstständigkeit nicht möglich

Umsatzsteuer • Befreiung bis Jahresumsatz von 17.500,00 € als

Kleinunternehmer/-in nach § 19 UStG

Steuerliche Besonderheit:

Ehrenamts- und

Übungsleiter/-innenpauschale

• Aufwandsentschädigung für Ehrenamt (Platzwart/-wärterin,

Vorleser/-in): 720 € kommen zum regulären Freibetrag dazu

• bei bestimmten Tätigkeiten als nebenberuflicher Übungsleiter

(Trainer/-in, Teamer/-in): 2.400 €

• bei mehreren ehrenamtlichen Tätigkeiten: 2.400 € in Summe

Sozialversicherung (SV) in

hauptberuflicher Selbstständigkeit

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Krankenversicherung (KV),

Pflegeversicherung (PV)

Versicherungspflicht in der Privaten oder

Gesetzlichen Krankenversicherung

Rentenversicherung (RV) häufig keine Versicherungspflicht,

freiwillige Versicherung möglich

Arbeitslosenversicherung (AV) keine Versicherungspflicht,

freiwillige Weiterversicherung möglich

Unfallversicherung (UV) keine Versicherungspflicht,

ggf. Versicherungspflicht über Satzung der

Berufsgenossenschaft,

freiberufliche Tätigkeiten überwiegend nicht

versicherungspflichtig*

* Ausnahmen und Beratung bei der gesetzlichen Unfallversicherung. 0800/605 04 04

Rentenversicherung in

hauptberuflicher Selbstständigkeit

Eigentlich keine Versicherungspflicht

Wichtige Ausnahmen:

– § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB 6: „Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang

mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen

versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,“

– § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB 6: „Personen, die

a) im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig

keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und

b) auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig

sind; […]“

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Rentenversicherung in

hauptberuflicher Selbstständigkeit

§ 2 Satz 1 Nr. 1 SGB 6: „Lehrer“

– Definition: „Alle Personen, die durch Erteilung theoretischen Unterrichts

Allgemeinbildung oder spezielle Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten

vermitteln.“ (Schaub/Trappe, 2014, S. 136)

– Eine pädagogische Ausbildung ist nicht erforderlich.

– Bezeichnungen wie Training, Coaching, Moderation, Supervision könnten unter

den Begriff fallen (LSG Ba-Wü, Urt. v. 26.9.2012, L 2 R 115/12).

§ 2 Satz 1 Nr. 1 SGB 6: „Erzieher“

– „Erziehung ist ein Verhalten, das nach dem Verständnis und den Vorstellungen

des Handelnden dazu bestimmt und darauf gerichtet ist, die körperliche,

geistige, seelische und charakterliche Entwicklung eines Kindes oder

Jugendlichen zu beeinflussen.“ (BSG Urt. v. 22.06.2015 - B 12 RA 12/04 R;

Schaub/Trappe, 2014, S. 138)

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Rentenversicherung in

hauptberuflicher Selbstständigkeit

§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB 6:

„Personen, die

b) auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind;

[…]“

„im Wesentlichen“ = 5/6 des Gewinns

„auf Dauer“ = Auftragsverhältnis besteht ununterbrochen oder regelmäßig

wiederkehrend, bei Projektarbeit: länger als 1 Jahr

Quelle: Schaub/Trappe, 2014, S. 126, 129f.

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Künstlersozialkasse (KSK)

Bei Ausübung künstlerischer, publizistischer Tätigkeiten oder

deren Unterrichtung besteht eine Versicherungspflicht in der KSK

Anteiliger Beitrag zur KV, PV, RV

www.kuenstlersozialkasse.de

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Exkurs: Werkstudent/innenstatus (20-Stunden-Regelung)

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Werkstudent/-innenstatus

Vollzeit immatrikuliert

Regelmäßig nicht mehr als 20 Stunden in der

Woche anhängig beschäftigt

Einkommen egal

In max. 26 Wochen pro Jahr mehr als 20

Stunden in der Woche möglich, wenn

• Überschreitung in vorlesungsfreier Zeit

• Beschäftigung von vornherein auf max. drei

Monate befristet, auch während der

Vorlesungszeit (kurzfristige Beschäftigung)

• Überschreitung nur durch Abend-,

Nachtstunden oder am Wochenende, auch

während der Vorlesungszeit

Kein Werkstudent/-innenstatus

Regelmäßig mehr als 20 Stunden/Woche

anhängig beschäftigt

Letzte Prüfungsleistung erbracht

Überschreiten des 25. Fachsemesters

Teilzeitstudium und ein Verdienst von mehr als

450,00 €/Monat

Vom Studium beurlaubt

Promotionsstudium

Hauptberuflich selbstständige Tätigkeit

Abgrenzung von haupt- und

nebenberuflicher Selbstständigkeit

Rechtsprechung definiert haupt- und nebenberufliche selbstständige

Tätigkeit an Kriterien der abhängigen Beschäftigung

Entscheidend: zeitlicher Aufwand und „wirtschaftliche Bedeutung“

– Werkstudierendenstatus nur bei nebenberuflicher Selbstständigkeit

– 20-Stundenregel ist nur ein Richtwert, v.a. bei gleichzeitiger abhängiger und

selbstständiger Tätigkeit

kostenlose Familienversicherung in der KV nur bei monatlichem

Einkommen bis 415 Euro

Im Zweifel:

– Beitragspflicht mit der Krankenkasse klären

– RV nur bei lehrender Tätigkeit und nur bei Einkommen über 450 €/Monat

– UV je nach Berufsgenossenschaft

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Geringfügige Selbstständigkeit

Geringfügigkeitsrichtlinien wie bei abhängiger

Beschäftigung

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Geringfügige Selbstständigkeit Auswirkung

max. 450,00 €/Monat

Keine SV-Abgaben

KV versichert je nach Voraussetzungmax. 70 Tage/Jahr oder drei Monate

Kombination von selbstständiger und abhängiger Beschäftigung

Steuer:

– Einnahmen werden zusammengerechnet

Sozialversicherung:

– Abhängige und selbstständige Beschäftigungen werden getrennt betrachtet

– Aber: Arbeitszeiten aller Tätigkeiten und wirtschaftliche Bedeutung bestimmt insgesamt das „studentische Erscheinungsbild“

– Aber: Einkommensgrenze für kostenlose Familienversicherung: alle Einkommen aus abhängiger und selbstständiger Beschäftigung werden zusammen gerechnet (max. 415 €/Monat)

– geringfügige Beschäftigung/-en* und geringfügige selbstständige Tätigkeit/-en* haben keinen Einfluss aufeinander

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Selbstständigkeit und BAföG

Freibetrag von monatlich 290 Euro

– für alle Einkommen zusammengerechnet (es zählt der Gewinn)

– bei selbstständiger Tätigkeit allerdings ohne Abzug der

Werbekostenpauschale von 1.000 €/Jahr

Sozialpauschale (mindert das Einkommen):

– bei selbstständiger Tätigkeit: höhere Sozialpauschale von 37,3 %

– bei Kombination abhängiger und selbstständiger Tätigkeiten: 21,3 %

Übungsleiter/-innen- bzw. Ehrenamtspauschale:

– bis zu 2.400 €/Jahr anrechnungsfrei

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Weitere freiwillige

Versicherungen

Betriebshaftpflichtversicherung (BHV)

– Schützt vor Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten bei

beruflich verursachten Schäden

– Beinhaltet auch eine passive Rechtsschutzversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

– Unbedingt abzuschließen sobald man hauptberuflich arbeitet

– Beratung: Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest, nicht

versicherungsgebundene Versicherungsmakler/-innen

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Literaturhinweise

Schaub, Stefan / Trappe, Michael (2014): Unternehmerische

Selbstständigkeit in der Sozialen Arbeit. Ein Handbuch für die Praxis,

Nomos, Baden-Baden.

Sehr umfangreich und mit vielen Beispielsfällen

Downloadbereich des Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-

Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg:

Viele kostenlose Materialien und Checklisten zur „Existenzgründung“

leider oft etwas älter

http://ifb.uni-erlangen.de/gruendungsberatung/downloads-

gruendungsinformationen/

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Gründe um Gewerkschaften

kennenzulernen

Unterstützung der beruflichen Weiterbildung und Qualifikation

Beratung in ganz Deutschland durch ein enges Netzwerk

Beratung und Schutz im Arbeits-, Sozial-, und Prüfungsrecht

Tipps und Unterstützung beim Berufseinstieg

Check des Arbeitsvertrages und von Arbeitszeugnissen

Arbeitskreise und Netzwerke

Freiräume und Beteiligungsmöglichkeiten schaffen

eigenes Engagement einbringen

Tariferhöhungen und tarifliche Leistungen

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Beratung und Informationen

Campusoffice Darmstadt

Hochschule Darmstadt:

[email protected]

Sprechstunde: donnerstags, 12-13 Uhr

Raum: C10, ZG.06

TU Darmstadt:

[email protected]

Sprechstunde: montags, 12-13 Uhr

Anmeldung beim AStA

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Martin Bauer, Verena Späth, Manuel Kieweg,

Felix Scherrer (nicht im Bild)

Beratung und Informationen

Rechtsberatung bei der IG Metall Darmstadt

[email protected]

[email protected]

– www.hochschulinformationsbuero.de/mitte

Rechtsberatung bei der GEW Südhessen

[email protected]

Beratung im Betrieb beim Betriebsrat oder Personalrat

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Kommende Veranstaltungen

02. November 2016:

Working in Germany – Tips for international students

16. November 2016:

Rechte und Pflichten von Hilfskräften

30. November 2016:

Zu unserer vollsten Zufriedenheit – Lesen & Verstehen

von Arbeitszeugnissen

07. Dezember 2016:

Was bin ich wert? – Bezahlung von Akademiker*innen

aus den Fachbereichen EIT, MK und IT

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Kontakt für Rückfragen

Schreibt mir gerne falls ihr Fragen habt:

[email protected]

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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