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Lebensmittelkennzeichnung in der Schweiz Elisabeth Nellen-Regli, Bundesamt für Gesundheit Die Grundlagen der schweizerischen Lebensmittelkennzeichnung finden sich im Lebensmittelgesetz (LMG) und werden in der Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV) konkretisiert. Die Kennzeichnungsvorschriften erfassen sowohl die vorverpackten wie auch die offen angebotenen Lebensmittel, sie bestehen aus obligatorischen und freiwilligen Elementen. Als wichtigste obligatorische Angaben sind das Produktionsland, die Sachbezeichnung, das Zutatenverzeichnis sowie die Angabe von allergenen Zutaten zu nennen. Die für die Konsumentinnen und Konsumenten wichtigste freiwillige Angabe ist sicher die Nährwertkennzeichnung. Eine umfassende Kennzeichnung soll es den Konsumentinnen und Konsumenten ermöglichen eine bewusste, sichere, gesunde und nachhaltige Wahl zutreffen. Das Ziel der Lebensmittelkennzeichnung ist ein möglichst breiter Gesundheits- und Täuschungsschutz. Literatur Lebensmittelgesetz LMG (SR 817.0) Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln LKV (SR 817.021)

Lebensmittelkennzeichnung in der Schweiz - sge-ssn.ch · PDF fileLebensmittelgesetz (LMG) und werden in der Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV)

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Lebensmittelkennzeichnung in der Schweiz Elisabeth Nellen-Regli, Bundesamt für Gesundheit Die Grundlagen der schweizerischen Lebensmittelkennzeichnung finden sich im Lebensmittelgesetz (LMG) und werden in der Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV) konkretisiert. Die Kennzeichnungsvorschriften erfassen sowohl die vorverpackten wie auch die offen angebotenen Lebensmittel, sie bestehen aus obligatorischen und freiwilligen Elementen. Als wichtigste obligatorische Angaben sind das Produktionsland, die Sachbezeichnung, das Zutatenverzeichnis sowie die Angabe von allergenen Zutaten zu nennen. Die für die Konsumentinnen und Konsumenten wichtigste freiwillige Angabe ist sicher die Nährwertkennzeichnung. Eine umfassende Kennzeichnung soll es den Konsumentinnen und Konsumenten ermöglichen eine bewusste, sichere, gesunde und nachhaltige Wahl zutreffen. Das Ziel der Lebensmittelkennzeichnung ist ein möglichst breiter Gesundheits- und Täuschungsschutz. Literatur Lebensmittelgesetz LMG (SR 817.0) Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln LKV (SR 817.021)