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Legal Update für Führungskräfte Kapitalmarktrecht
30. Januar 2009
Dr. Christoph Heiz, LL.M., Rechtsanwalt
Neuerungen bei Offenlegungspflichten
• Änderungen im Börsengesetz (BEHG)• Revision der Börsenverordnung (BEHV-FINMA)• Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) in Kraft per
1.1.2009
Legal Update für Führungskräfte 3
Änderungen des Börsengesetzes / der Börsenverordnung
• Grenzwerte liegen bei 3, 5, 10, 15, 20, 25, 33 1/3, 50 und 66 2/3 % (Art. 20 Abs. 1 BEHG)
• Ausdehnung der Meldepflicht bei Derivaten• Offenlegung von Erwerbspositionen und
Veräusserungspositionen (Art. 12 Abs. 1 BEHV-FINMA)• Offenlegung von Finanzinstrumenten, die es wirtschaftlich
ermöglichen, Beteiligungspapiere im Hinblick auf eine öffentliche Übernahme zu erwerben (Art. 20 Abs. 2bis BEHG, Art. 15 BEHV-FINMA)
Legal Update für Führungskräfte 4
• Erwerbspositionen:
– Aktien und aktienähnliche Anteile
– Wandel- und Erwerbsrechte (Art. 15 Abs. 1 Bst. b)
– eingeräumte (geschriebene) Veräusserungsrechte (Art. 15 Abs. 1 Bst. c)
– Finanzinstrumente, die wirtschaftlich einen Erwerb ermöglichen (Art. 15 Abs. 1 Bst. c)
– Finanzinstrumente im Hinblick auf ein öffentliches Kaufangebot Art. 15 Abs. 2)
Berechnung der Grenzwerte:„Zwei-Positionen-Lösung“
Legal Update für Führungskräfte 5
• Veräusserungspositionen:
− Veräusserungsrechte (Art. 15 Abs. 1 Bst. a)
− eingeräumte (geschriebene) Wandel- und Erwerbsrechte (Art. 15 Abs. 1 Bst. b)
− Finanzinstrumente, die wirtschaftlich eine Veräusserung ermöglichen (Art. 15 Abs. 1 Bst. c)
Berechnung der Grenzwerte:„Zwei-Positionen-Lösung“
Legal Update für Führungskräfte 6
Grundsätze bei der Meldung der beiden Positionen
• Meldepflicht pro Position• sobald in einer Position ein Schwellenwert erreicht ist,
müssen beide Positionen mit aktuellem Bestand offengelegt werden
• die jeweils andere Position ist auch dann offen zu legen, wenn der betreffende Stimmrechtsanteil unter 3 % liegt
• keine Aufrechnung von Positionen (kein Netting)• Besonderheit betr. Stimmrechtsanteil der Aktien
Legal Update für Führungskräfte 7
Beispiel: Emission von Put-Optionen / Kapitalherabsetzung
Ausgangslage
SIX kotierteTransparenz AG
10‘000 Namenaktien (NA)
A B Rest
600 NA = 6 %290 NA = 2,9 % 91,1 %
Legal Update für Führungskräfte 8
Transparenz AG beabsichtigt eine Kapitalherabsetzung. Zu diesem Zweck emittiert sie Put-Optionen, die zur Veräus-serung von 10 % der Namenaktien und Stimmrechte berechtigen.
Transparenz AG
Emission von Put-Optionen (Verkaufsrechte) über 1‘000 Namenaktien (= 10 % des Aktienkapitals)
Schritt 1: Emission von Put-Optionen
A B Rest
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Offenlegungsmeldung:
Transparenz AG meldet die geschriebenen Put-Optionen im Umfang von 10 % der Namenaktien im Erwerbstopf.
0 %
Transparenz AG
Erwerbspositionen Veräusserungspositionen
10 % (Put-Optionen)
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Schritt 2: Erwerb von Put-Optionen
Aktionär A, der bisher mit 6 % Namenaktien gemeldet ist, erwirbt Put-Optionen, die ihn zum Verkauf von 3 % der Namenaktien und Stimmrechte der Transparenz AG berechtigen.
A
Put Option über 300 NA = 3 %
Transparenz AG
600 NA = 6 %
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Offenlegungsmeldung:
Aktionär A muss in Folge des Erwerbs von Put-Optionen im Umfang von 3 % eine Meldung einreichen.
In dieser Meldung müssen 6 % Namenaktien (im Erwerbs-topf) sowie seine 3 % Put-Optionen (im Veräusserungstopf) angegeben werden.
Aktionär A
Erwerbspositionen Veräusserungspositionen
6 % (Namenaktien) 3 % (Put-Optionen)
Legal Update für Führungskräfte 12
Schritt 3: Ausübung der Put-Optionen
Aktionär A übt seine Put-Optionen im Umfang von 3 % aus und verkauft der Transparenz AG 300 Namenaktien (= 3 % des Aktienkapitals und der Stimmrechte der Transparenz AG).
Die Transparenz AG (bisher mit 10 % geschriebenen Put-Optionen im Erwerbstopf gemeldet) erwirbt dadurch Namen-aktien und Stimmrechte im Umfang von 3 %, gleichzeitig verringert sich ihr Anteil an geschriebenen Put-Optionen auf 7 %.
Legal Update für Führungskräfte 13
Zwei Offenlegungsmeldungen:
(1) Aktionär A meldet das Unterschreiten des 3 %-Schwel-lenwerts bei den Veräusserungspositionen (vormals 3 % Put-Optionen, neu 0 %) sowie des 5 %-Schwellenwertes bei den Erwerbspositionen (vormals 6 % der Namen-aktien, neu 3 %).
Aktionär AErwerbspositionen Veräusserungspositionen
3 % (Namenaktien) 0 % (Put-Optionen)
Legal Update für Führungskräfte 14
(2) Transparenz AG meldet das Erreichen des Schwellen-wertes von 3 % durch den Erwerb von 300 eigenen Aktien und legt die verbleibenden 7 % geschriebener Put-Optionen offen. Der gesamte Stimmrechtsanteil bleibt bei 10 % (im Erwerbstopf).
Transparenz AGErwerbspositionen Veräusserungspositionen
7 % (Put-Optionen)
3 % (eigene Aktien)
0 %
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Schritt 4: Kapitalherabsetzung mittels Vernichtung von 10 % der eigenen Aktien / alle Put-Optionen ausgeübt
Sämtliche Put-Optionen wurden ausgeübt und die Transpa-renz AG hat somit 10 % der eigenen Aktien erworben. Sie führt eine Kapitalherabsetzung durch und vernichtet die erworbenen eigenen Aktien (10 %).
Transparenz AG 9‘000 NA
A B Rest
300 NA = neu 3,33 % (vorher 3 %)
290 NA = neu: 3,22 % (vorher: 2,9 %) 93,45 %
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Aktionär B
Erwerbspositionen Veräusserungspositionen
0 %
Zwei Offenlegungsmeldungen:
(1) Aktionär B meldet das Überschreiten des 3 % Schwel-lenwertes von 2,9 % auf 3,22 % bei den Erwerbs-positionen.
3,22 % (Namenaktien)
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Transparenz AG
Erwerbspositionen Veräusserungspositionen
0 %0 %
(2) Transparenz AG meldet das Unterschreiten des 3 %- Schwellenwertes bei den Erwerbspositionen (neu 0 %, bisher 10 %).
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Ergebnisse
• Offenlegungsmeldungen und Meldepflichten sind– transparenter
– detaillierter
• massiv verschärfte Sanktionsbestimmungen– fahrlässige Verletzung: Busse bis zu CHF 1‘000‘000
– vorsätzliche Verletzung: Busse bis zur doppelten Höhe des Kaufs- oder Verkaufspreises (berechnet als Differenz zwischen dem Anteil, den der Meldepflichtige hält, und dem letzten gemeldeten Grenzwert)