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Ergänzungsfolien IV: §§ 832 ff. Verkehrspflichten Gefährdungshaftung. Lehrstuhl Zivilrecht und Recht der Wirtschaft Schaden und Ausgleich I. Haftung für vermutetes Verschulden. Tatbestände § 831 – Haftung des Ge-schäftsherrn § 832 – Haftung des Auf-sichtspflichtigen - PowerPoint PPT Presentation
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Lehrstuhl Zivilrecht und Recht der WirtschaftSchaden und Ausgleich I
Ergänzungsfolien IV:
- §§ 832 ff.
- Verkehrspflichten
- Gefährdungshaftung
Haftung für vermutetes Verschulden
Tatbestände
-§ 831 – Haftung des Ge-schäftsherrn
-§ 832 – Haftung des Auf-sichtspflichtigen
-§ 833 Satz 2: Haftung des Nutztierhalters
-§ 834: Haftung des Tierhüters
-§ 836: Haftung für Gebde
•Beispiele
•Mitarbeiter verübt eine unerlaubte Handlung
•Kind wirft Steine auf parkende Autos
•Kühe brechen aus und kollidieren mit PKW
•Tierhüter schläft ein
•Ziegel fällt vom Hausdach
Haftung des Aufsichtspfl., § 832
Haftungsvoraussetzung.:
-Aufsichtsbedürftige Person
-Anspruchsgegner ist aufsichtspflichtig
-Rechtswidr. unerl. Hdlg.
-Misslingen des Entlas-tungsbeweises
Ausfüllung im Sachverh.:
•z. B. Kind, Behinderter
•kraft Gesetzes (Eltern) oder aus Vertrag
•z. B. Sachbeschädigung oder Körperverletzung
•Nachweis fehlender Kau-salität oder ausreichender Sorgfalt
Einzelfälle in der Rspr.
Haftung bejaht
•Überlassung von Feuerwerk an Siebenjähr.
•Achtjähr. Kind spielt allein Minigolf
•Kinder spielen ohne ausr. Belehrung mit Streichhöl-zern aus dem Haushalt
•Kleinkind wird auf dem Gehweg nicht an der Hand geführt
Haftung verneint
•Fünfjähr. Kind fährt Roller auf dem Gehsteig
•Kinder werfen Schnee-bälle mit eingebackenen Steinen auf PKW
•Zwölfjähr. bedient Grill nach grdl. Unterweisung
•§ 828 II: § 832 bleibt anwendbar
Haftung für Schäden durch Tiere
Haft. für vermutet. Versch.
•Verantwortlich: Tierhalter oder Tierhüter (§§ 833, 2; 834) des Nutztieres
•Haftungsgrund: sog. Tiergefahr (Unberechen-barkeit selbst. Tierverh.)
•Ausbrechen
•Beißen, Scheuen
•Hengstmanieren
Gefährdungshaftung
•§ 833 Satz 1: nur für Luxustiere
•Reitpferd der Zahnärztin
•Hauskatze in der Stadt
•Wildschwein auf dem Bauernhof
•Entlastungsbeweis ist nicht möglich
Haftung für Gebäude, §§ 836-838
•Gesetzlich geregelter Fall einer Verkehrspflichtver-letzung
•Voraussetzungen:
•Personen- oder Sachschad
•Einsturz/Ablösung von Teil.
•Eines Gebäudes/eines mit Grdst. verbundenen Werks
•Misslingen des Entlas-tungsbeweises (Satz 2)
Haftpflichtige Personen:
•Eigenbesitzer des Grund-stücks (§ 836)
•Eigenbesitzer des Gebäudes (§ 837)
•Gebäudeunterhalts-pflichtiger (§ 838)•Nach § 872 ist Eigenbesitzer, wer die Sache als ihm gehörig besitzt (nicht der Mieter, wohl aber der Eigentümer im eigenen Haus)
Rspr. zur Haftung für Gebäude
Haftung bejaht:
•Werk: Damm, Schleuse, Masten, Geräte Spielpl.
•Gebäude: für Menschen zugängliche Bauwerke mit Schutzfunktion einschl. deren Teile (Tor-flügel, Duschkabine, Lift)
•Misslingen Entl.beweis: keine Baugenehm., Bau ohne Statik, Nichtfachleut
Haftung verneint:
•Neugieriger Passant stürzt in unges. Baugrube
•Eigenschaden des Abbruchunternehmers
•Eigenbesitzer weist sorgfältige Errichtung und Unterhaltung nach
•Schaden nach Wolken-bruch oder Jahrhundert-Orkan
Verkehrspflichtverletzung I
Sinn und Zweck
Haftung für „Quellen erhöhter Gefahr“
- Grundstücksbezogen
- Aus Produktion
- Aus Veranstaltung
- Allgemein aus Geschäftsbetrieb
Beispiele
Beherrscher der Gefahr ist haftpflichtig: Untern.
- Offener Gullydeckel
- Erklärungsbed. Produkt
- Unterlass. Panikvorkehr.
- Auswahl eines unsiche-ren Supermarkt-Fuß-bodenbelags
Verkehrspflichtverletzung II
Charakteristika
§ 823 I als AGL
Abweichungen:
- VP-Verletzung ist positiv festzustellen
- Verschulden wird vermutet
Terminologie
„Anspruch aus VP-Verletzung“
Kein Unterlassen prüfen
Sog. äußere Sorgfalts-pflicht
Sog. innere Sorgfalts-pflicht
Verkehrspflichtverletzung III
Normal. Aufbau § 823 I
1. Rechtsgut
2. Verl.handlung
3. Kausalität
4. Rechtswidrigkeit
5. Verschulden
Aufbau bei VP-Verletz.
1. Rechtsgut
2. VP-Verletzung
- Gefahrenquelle eröffnet
- Vernachl. Schutzvorkehr.
- (mögl. und zumutbar)
3. Kausalität
4. Festst. Äuß. Sorgf.verst.
5. Innerer Sorgf.verstoß ist indiziert
Verkehrspflichtverletzung IV
VP bejaht
Mast des Ski-Schlepplifts steht ungepolstert auf der Piste
Zubereitung Pudding für Hochzeit aus rohen Eiern
Abgabe von Mineralölabfällen an unqualif. Unternehmer
Betrieb eines Stromleitungs-mastes ohne Kletterabwehr-schutz
Internetz-Nutzer verwendet unverschlüss. WLAN
VP verneint
Berufl. Standard eingehalten
Nur ein Schwimmmeister im Hallenbad
Baustellen-Dieb stürzt in ungesicherte Grube
Nicht verankerter Bistrotisch stürzt bei Kinderspiel um
Wasserglatter Fußboden im Schwimmbad
Fehlende Warnung bzgl. Produkt-Missbrauch („Sniffer“)
Typ. Fehler bei Prüfung von VP
Unterlassen wird angeprüft
Vpflichten werden als „fünfte Garanten-pflicht“ behandelt
Äußere Verkehrspfl.verl.
wird nicht festgestellt
Verschulden wird unmodifiziert geprüft
Die Verletzungshand-lung wird statt der VP-Verletzung geprüft
(technische) Möglich-keit und (finanzielle) Zumutbarkeit von Schutzvorkehrungen werden oberflächlich oder gar nicht geprüft
Kennzeichen der Gefährdungshaftung
Positiv:
•Einstufung als besonders gefährlich d. Gesetzgeb.
•Besond. Anspruchsgrdl.
•Haftung für bloße Verur-sachung
•Wirkung von Maschinen und/oder Stoffen reicht aus
Negativ:
•Verschulden des Verursachers ist irrelev.
•Rechtswidrigkeit nicht zu prüfen (per se-Unrecht)
•Nicht in der AGL aufgeführte Rechtsgüter (z. B. Freiheit) sind nicht ersatzfähig
Beispiele für AGLen der Gefährdungshaftung
Haftungsnormen
•§ 833 Satz 1 BGB
•§ 1 UmweltHG (Anlagen)
•§ 1 HaftpflG (Eisenbahn)
•§ 1 ProdHG (Produkte)
•§ 22 Abs. 1 Wasserhaus-haltsgesetz (Veränderung der Wasserqualität)
Geschützte Rechtsgüter
•Leben
•Körper
•Gesundheit
•Sache gegen Beschäd.
•Nur ausnahmsweise: Vermögen (§ 22 WHG)
Beispiel Straßenverkehrshaftung
Vorauss. § 7 Abs. 1 StVG
•Betrieb eines Kfz/Anhäng
•Rechtsgutverletzung
•Kausalität
Rechtsfolge: Ersatz des kausalen Schadens durch den Halter und/oder Fahrer
Ausschluss der Haftung
•Abs. 2: höhere Gewalt
•Abs. 3: Benutzung des Kfz ohne Wissen und Willen des Halters durch eine andere Person + fehlendes Halterver-schulden