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Leistungskatalog Weiterbildungen / Unterweisungen / Analyse im Güter- und Personenverkehr Fahrer-, Verantwortlichen- und Trainerausbildung

Leistungskatalog -  · Kapitel II der vorliegenden Verordnung eingehalten werden. (VO (EG) 561/2006, Art. 10 Abs. 2) ... Praktische Lernerfolgskontrolle. Zielgruppe: Fuhrparkverantwortliche,

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Leistungskatalog

Weiterbildungen / Unterweisungen / Analyse

im Güter- und Personenverkehr

Fahrer-, Verantwortlichen- und Trainerausbildung

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Einleitung Seite 3

Berufskraftfahrer-Weiterbildung LKW

Seite 4

Berufskraftfahrer-Weiterbildung Bus Seite 6

Lenk- und Ruhezeiten / DTCO

Seite 8

Der manuelle Nachtrag Seite 10

Ladungssicherung

Seite 12

Kommunen und Betriebshöfe Seite 14

Fuhrpark-Analyse

Seite 16

Kursinformationen Seite 17

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Seite 18

Anmeldung Seite 19

Inhaltsübersicht

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Danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, um in meinen Produkten zu stöbern. Sie

haben Ihre Gründe, weshalb Sie hier blättern. Lassen Sie mich versuchen, Ihre

Gedanken transparent zu machen:

Standartschulungen haben Sie hinter sich. Sie suchen Lösungen individuell auf

Ihr Unternehmen abgestimmt!

Sie suchen einen Ansprechpartner, der Ihnen auch nach der Schulung mit Rat

und Tat zur Seite steht!

Hören – sehen – selber machen….Praxis ist Ihnen wichtig!

Sie möchten Ihren Fahrern die wichtigen Informationen bieten, zugeschnitten auf

den Alltag!

Dann lassen Sie uns über Ihre Ideen und Wünsche sprechen.

Willkommen bei Ihrem neuen Bildungs-Partner

Aus der Praxis – für die Praxis

Rundum

Zufrieden?

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Die Ressource „Fahrer" und somit auch „Mensch" ist nicht nach Belieben in der

heutigen Arbeitswelt austauschbar. Berufserfahrung, Affinität zum Fahrerberuf

und zu technischen Abläufen, aber auch der Umgang mit den Schwierigkeiten

des Alltags im öffentlichen Straßenverkehr, an der Ladestelle oder mit

Fahrgästen sind wesentliche Bestandteile des heutigen Fahreralltags.

Mit der Etablierung der gesetzlichen Forderung für die Weiterbildung des

Fahrpersonals haben sich für alle Beteiligten - Unternehmer, verantwortliche

Personen, Fahrer wie auch für Kunden - Möglichkeiten eröffnet, die ein

betriebswirtschaftlich sinnvolles, langfristiges und zielgerichtetes Wirken

ermöglichen.

LKWs erbringen ca. 80 % der Transportleistungen der deutschen Wirtschaft. Sie

sichern den Zu- und Ablaufverkehr zu den See- und Flughäfen, verteilen Güter

lokal und regional, in Deutschland, in Europa, sogar weltweit.

LKWs sichern die Funktionsfähigkeit der Unternehmen und sind Schlüssel zu

Wohlstand und Wirtschaftswachstum.

Genau aus diesem Grund ist es richtig und so wichtig in die Weiterbildung der

Schlüsselfiguren dieses Erfolgs zu investieren: In die Fahrerinnen und Fahrer!

Willkommen zu Ihrer Trainingsauswahl:

Berufskraftfahrer-Weiterbildung Lkw

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Berufskraftfahrer-Weiterbildung LKW:

Eco-Training

Kann ich als Fahrer die Technik noch beeinflussen?

Welche Möglichkeiten habe ich heute noch, Kraftstoff

zu sparen? Wie sieht eigentlich mein Zeitmanagement

aus? Hier erarbeiten wir gemeinsam Lösungen.

Kenntnisbereich 1- Ziele: 1.1,1.2,1.3

Berufskraftfahrer-Weiterbildung LKW:

Arbeits- und Sozialrecht

Es gibt mehr als ein Kontrollgerät! Nicht nur der

Hersteller ist entscheidend, sondern auch der je-

weilige Stand der Technik! Zusätzlich zu den

gesetzlichen Vorschriften muss der Fahrer im

Umgang mit dem Kontrollgerät vertraut sein.

Kenntnisbereich 2- Ziele: 2.1, 2.2

Berufskraftfahrer-Weiterbildung LKW:

LKW-Sicherheit

Was mache ich bei einem Unfall? Welche Sicher-

heitssysteme hat mein Lkw? Gibt es noch einen

„Toten Winkel“?

Hören - Sehen - Selbermachen sind die Prämissen.

Kenntnisbereiche 1+3— Ziele: 1.2, 3.1, 3.5

Berufskraftfahrer-Weiterbildung LKW:

Der Fahrer im Mittelpunkt

Wie belastbar sind wir im Alltag? Kann ich Unfälle

vermeiden? Ladungs- und Spritdiebstahl, kann ich

das verhindern? Was mache ich bei Zahnschmerzen,

wenn ich auf Tour bin? Fragen über Fragen, die eine

Antwort brauchen.

Kenntnisbereich 3-Ziele: 3.2, 3.3, 3.4, 3.6, 3.7

Berufskraftfahrer-Weiterbildung LKW:

Ladungssicherung

Wie sichere ich meine individuelle Ladung? Ich

fahre Stückgut, ich brauche keine Zurrketten!

Ladungssicherung ist wichtig, aber wie mache ich

das mit meiner Ladung?

Praxisorientiert – auf Sie abgestimmt!

Kenntnisbereich 1-Ziel: 1.4

Berufskraftfahrer-Weiterbildung Lkw

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Busfahrer führen ihre Fahrzeuge nicht nur im regionalen Linienverkehr, sondern

sind auch in Schulbussen sowie im Bedarfs- und Reiseverkehr tätig. Sie können

national wie international berufstätig und sowohl kommunal wie

privatwirtschaftlich angestellt sein. Teilweise üben sie ihre Tätigkeit auch im

Dienst der Bahn aus, wenn der Einsatz von Schienenersatzverkehr notwendig

ist.

Darüber hinaus tragen Busfahrer Verantwortung für den ordnungsgemäßen

Zustand ihres Fahrzeugs. Dazu gehören sowohl Verkehrs- und

Betriebssicherheit des Busses als auch die innere Ordnung. Je nach

Einsatzgebiet achten sie auf die Einhaltung der Fahrpläne, verkaufen und

kontrollieren die Gültigkeit der Fahrbescheinigungen der Passagiere. Im

Fernverkehr kann es zu ihren Aufgaben gehören, das Gepäck der Reisenden zu

verstauen, die Fahrgäste zu betreuen oder als Reiseleiter zu fungieren. Teilweise

übernehmen sie auch Bürotätigkeiten und arbeiten bei der Dienstplanerstellung

oder der Routenplanung.

Oder einfach ausgedrückt. Der Busfahrer muss heutzutage ein Allround-Genie

sein. Speziell auf Profis abgestimmte Schulungskonzepte für alle Lebenslagen

ist das Ziel der modernen Weiterbildung.

Berufskraftfahrer-Weiterbildung Bus

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Berufskraftfahrer-Weiterbildung Bus:

Eco-Training

Stadtverkehr, Tagesausflug oder 2 Wochen in

die Berge. Eine Herausforderung für jeden Fahrer,

das ganze wirtschaftlich und umweltgerecht zu

meistern. Gemeinsam suchen wir nach Lösungen!

Kenntnisbereich 1 - Ziele: 1.1, 1.2, 1.3

Berufskraftfahrer-Weiterbildung Bus:

Der Kunde im Mittelpunkt

Stadtführer oder Apres-Ski. Von A nach B oder

Sonderwünsche. Der Kunde möchte immer den

perfekten Fahrer. Wie kann ich im Rahmen der

Vorschriften auf meine Fahrgäste eingehen?

Kenntnisbereich 3 —Ziele: 3.6, 3.8

Berufskraftfahrer-Weiterbildung Bus:

Sicherheit für Fahrgast, Fahrer & Gepäck

Vom Sicherheitsgurt für Fahrgäste bis zur richtigen

Verstauung des Gepäcks im Anhänger. Drängelnde

Schüler an der Haltestelle oder hilfsbedürftige Personen?

Die „Ladungssicherung“ im Kraftomnibus.

Kenntnisbereich 1 - Ziele: 1.2,1.5, 1.6

Berufskraftfahrer-Weiterbildung Bus:

Lenk- und Ruhezeiten im Arbeitsalltag

12-Tage-Regelung oder Besonderheiten im Linienverkehr!

Wie bediene ich mein Kontrollgerät richtig?

Neben den allgemeinen Regeln der Lenk- und Ruhezeiten

besteht für Busfahrer eine Reihe von Sondervorschriften.

Kenntnisbereiche 2 + 3 — Ziele: 2.1, 2.3, 3.2

Berufskraftfahrer-Weiterbildung Bus:

Stress vermindern/ Notfälle meistern

Ein kranker Fahrgast oder eine Panne auf der Autobahn!

Richtiges Verhalten im Notfall ist wichtig, ich habe Ver-

antwortung für alle Fahrgäste. Gemeinsam suchen wir

nach Möglichkeiten in Theorie und Praxis.

Kenntnisbereich 3 – Ziele: 3.1, 3.3, 3.4, 3.6

Berufskraftfahrer-Weiterbildung Bus

Kenntnisbereich 3 – Ziele: 3.1, 3.3, 3.4, 3.6

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Der Gesetzgeber schreibt eine Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten vor. Meist geschieht

dies auch durch den Einsatz von Auswertprogrammen. Aber gerade Bedienverstöße,

fehlende manuelle Nachträge oder die korrekte Benutzung der einzelnen Kontrollgeräte kann

nur in einer Einzelüberprüfung geklärt werden. In der Praxis ist dies aufgrund der Vielzahl

der zu beachtenden Vorschriften jedoch kaum möglich.

1. Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten

Das Verkehrsunternehmen organisiert die Arbeit der in Absatz 1 genannten

Fahrer so, dass diese die Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85

sowie des Kapitels II der vorliegenden Verordnung einhalten können. Das

Verkehrsunternehmen hat den Fahrer ordnungsgemäß anzuweisen und

regelmäßig zu überprüfen, dass die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 und

Kapitel II der vorliegenden Verordnung eingehalten werden.

(VO (EG) 561/2006, Art. 10 Abs. 2)

2. Überwachung der manuellen Nachträge

Der Unternehmer hat ………. dafür Sorge zu tragen, dass der Fahrer die …….

manuellen Nachträge nach Absatz 2a oder Absatz 2b vornimmt.

(FPersV § 20 Abs. 1)

3. Haftung für Verstöße

Das Verkehrsunternehmen haftet für Verstöße von Fahrern des

Unternehmens, selbst wenn der Verstoß im Hoheitsgebiet eines anderen

Mitgliedstaates oder eines Drittstaates begangen wurde

(VO (EG) 561/2006, Art. 10 Abs. 3)

4. Planung der Einsatzzeiten

Unternehmen, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer,

Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen stellen sicher, dass die

vertraglich vereinbarten Beförderungszeitpläne nicht gegen diese Verordnung

verstoßen.

(VO (EG) 561/2006, Art. 10 Abs. 4)

Werden auch Sie zum Profi im Umgang mit dem Tachographen.

Lenk- und Ruhezeiten / DTCO

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Workshop „Lenk- und Ruhezeiten / DTCO“

Dauer: 2 Tage

Vertiefen Sie Ihr Fachwissen rund um den Tacho-

graphen. Alle gesetzlichen Rahmenbedingungen für

Lkw- und Busfahrer, Besonderheiten bei den ver-

schiedenen Tachographen und Ausnahmen von

den einzelnen Vorschriften werden hier genau

erörtert.

Zielgruppe: Fuhrparkverantwortliche, Trainer

Tachotraining 2.0

Dauer: 1 Tage

Sie sind fit im Umgang mit Lenk- und Ruhezeiten,

Sie können den Tacho im Alltag bedienen, wollen

aber Ihre Kenntnisse vertiefen? Hier bleibt keine

Frage offen!

Zielgruppe: Fahrer, Disponenten

Grundkurs Tachograph

Dauer: 1 Tage

Das erste Fahrzeug mit digitalem Tachographen

wird angeschafft? Bedienung, Hardware und Soft-

ware – der Einstig in die digitale Welt leicht und

verständlich erklärt.

Zielgruppe: Fuhrparkverantwortliche, Unternehmer

Auswertung Lenk- und Ruhezeiten

Dauer: nach Aufwand

Sie wollen der gesetzlichen Verpflichtung nach-

kommen und die Lenk- und Ruhezeiten ihrer Fahrer

kontrollieren. Fahrtüberschreitungen und Bedienungs-

fehler vermeiden? Ihnen fehlt aber die Zeit dazu?

Ich erstelle Ihnen regelmäßige Auswertungen Ihrer

Fahrerdaten.

Zielgruppe: Fuhrparkverantwortliche, Unternehmer

Lenk- und Ruhezeiten / DTCO

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Lenk- und Ruhezeiten / DTCO

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Lenk- und Ruhezeiten / DTCO

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Ob sich beim Bremsen ein Körper in Bewegung setzt, ist unabhängig von seinem

Gewicht. Darum ist es ein schwerer Irrtum zu glauben, eine schwere Ladung sei

schon allein durch ihr hohes Gewicht unbeweglich und damit sicher. Sie setzt

sich bei scharfem Bremsen oder in Kurven genauso in Bewegung wie eine

Ladung mit geringerem Gewicht. Bei einer Vollbremsung kann beispielsweise

schon eine in der Schlafkabine liegende Getränkeflasche zum gefährlichen

Geschoss werden.

Deshalb muss jede Ladung gesichert sein – egal wie leicht oder schwer sie ist.

Am Schluss entscheidet die Qualität, wie das Ladegut beim Kunden übergeben

wird, über die weitere Auftragslage. Warenschäden oder Verzögerungen durch

Nachlieferungen sollten nie Eintreten.

In-House-Schulungen mit Ihren eigenen Fahrzeugen und Ihrer Ware tragen dazu

bei, das Thema Ladungssicherung transparent zu machen. Je nach

Arbeitsumfeld können Sie hier aus verschiedenen Kursen auswählen:

Ladungssicherung

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Workshop „Ladungssicherung - Straße“

Dauer: 3 Tage

Vertiefen Sie Ihr Fachwissen mit viel Praxis &

Neuerungen aus Recht & Technik. Nutzen Sie

die Möglichkeit, Ihre Fähigkeiten als Multiplikator

zu verbessern. Praktische Lernerfolgskontrolle.

Zielgruppe: Fuhrparkverantwortliche, Trainer

Workshop „Ladungssicherung – Verlader“

Dauer: 1 Tag

Verantwortlichkeiten bei der Ladungssicherung,

Dokumentation und Überprüfung. Wie übergebe

ich rechtskonform meine Ware an den Fracht-

führer. Wann habe ich meine gesetzlichen Ver-

pflichtungen erfüllt?

Zielgruppe: Verladepersonal, Hersteller, Industrie

Ladungssicherung – jährliche Unterweisung

Dauer: 1 Tag

Jeder, der mit der Verladung zu tun hat, ist nach

Vorgaben des Gesetzgebers in diesem Themen-

bereich zu unterweisen. Bei Neuanstellungen,

neuen Aufgabengebieten oder neuen Techniken.

Zielgruppe: Verladepersonal, Fahrer, u.v.m

Verladeanweisungen auf Basis VDI 2700

Arbeitsabläufe zu erleichtern und zu strukturieren

vereinfachen die tägliche Arbeit. Vorgaben für

Frachtführer sparen Zeit und Ärger im täglichen

Umgang mit der Ware. Gerne helfe ich Ihnen

dabei.

Zielgruppe: Hersteller, Industrie, Verlader

Ladungssicherung

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Trainings für Bau- und Betriebshöfe der Kommunen in

Verbindung mit der ges. Berufskraftfahrer-Weiterbildung

Erfahrene und qualifizierte Kraftfahrer sind von entscheidender

Bedeutung für die Branche. Manche Unternehmen klagen über hohe

Krankenstände, der Altersdurchschnitt steigt rapide an, der Nachwuchs

bleibt aber aus und es mangelt an Einsatzbereitschaft. Gutes

Fahrpersonal ist Mangelware geworden. Sorgen Sie also vor und achten

auf ein durchdachtes Weiterbildungskonzept, welches Sie

unternehmerisch unterstützt.

Qualifizierte Mitarbeiter können flexibel in den unterschiedlichsten

Aufgabenbereichen eingesetzt werden: Sommerdienst, Winterdienst,

Entsorgung uvm. Die Vorteile liegen auf der Hand: Weiterbildung

verbessert die Arbeitseffizienz, die Mitarbeiterzufriedenheit steigt und

sorgt langfristig für eine Kostenersparnis durch sinnvollen

Fahrzeugeinsatz kombiniert mit fachkundiger Bedienung.

Fahrer und Bediener von Kommunalfahrzeugen stellen sich täglich

anderen Herausforderungen als Fahrer im Nah- und Fernverkehr. Hier ist

Spezialwissen unabdingbar!

Investieren Sie unbedingt zielgerichtet in die Weiterbildung Ihres

Fahrerpersonals. Alle Trainings, die einen definierten Mehrwert darstellen

und einen hohen Praxisanteil besitzen, finden Sie hier:

Kommunen und Betriebshöfe

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Zielgruppe: Fahrer, Führungskräfte

Fahrzeug und Fahrer sind Erfolgsfaktoren –

verursachen aber auch Kosten. Wirtschaftlichkeit

fängt beim „wollen“ an. Was bewirken Mensch

und Maschine gemeinsam? Was ist eigentlich

wirtschaftlich? Praxistraining mit

Kundenfahrzeugen.

Wirtschaftliche Fahrweise für Kommunalfahrzeuge

Zielgruppe: Fahrer, Führungskräfte

Für kommunale Betriebe sind besondere

Regelwerke und Rahmenbedingungen zur

Arbeitszeit, für Bereitschaftsdienste,

Verkehrsvorschriften, Absicherung von

Arbeitsstellen uvm. notwendig und vorhanden.

Arbeits- und Sozialrecht für kommunale Betreibe

Zielgruppe: Fahrer, Führungskräfte

Ein Praxis-Training, bei dem das Erlebnis im

Vordergrund steht: Bremsen mit Vorbaugeräten

und Streuer! Abmessungen in Erfahrung bringen!

Tote Winkel minimieren! Weshalb ist die Bereifung

so wichtig? Veranstaltung mit Kundenfahrzeugen

auf Ihrem Betriebshof.

LKW-Sicherheit für kommunale Betriebe

Zielgruppe: Fahrer, Führungskräfte, Personalräte

Die Aufgaben des Fahrpersonals der

kommunalen Betriebe sind vielfältig und

anspruchsvoll. Mit den Aufgaben wachsen

Belastungen, Beanspruchungen,

Gesundheitsrisiken und Arbeitsunfälle!

Spezialmodul für Ihre Branche!

Der Fahrer im Mittelpunkt - Professionelles und

gesundes Arbeiten im Sommer- & Winterdienst

Zielgruppe: Fahrer, Führungskräfte

In kommunalen Betrieben sind die

unterschiedlichsten Fahrzeuge mit häufig

wechselnden Aufbauten und Ladungen

unterwegs. Betrachten wir gemeinsam

Problemfelder, erarbeiten Lösungen und testen

diese in der Praxis auf Machbarkeit. Praktisches

Training mit kundeneigenen Fahrzeugen.

Ladungssicherung für kommunale Betriebe

Kommunen und Betriebshöfe

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Fuhrpark-Analyse

Dauer: nach Aufwand

Führt der Fahrzeugführer während der Arbeit folgende

Dokumente mit? Werden innerhalb der Organisation regelmäßig

folgende Punkte geprüft? Werden innerhalb der Organisation

Mitarbeiter aus Drittstaaten beschäftigt? Werden innerhalb der Organisation alle notwendigen Genehmigungen beantragt und vorgehalten? Wie

wird die Einhaltung des MiLoG in der Organisation geregelt? Wie wird der Einsatz, die

Dienstleistung und Beauftragung von externen Dienstleistern durch die Organisation geregelt?

Stellt die Organisation sicher, dass technische Geräte zur Überwachung funktionsfähig sind? Stellt die

Organisation sicher, dass Fahrzeugzubehör und sicherheitsrelevante Ausstattung verfügbar ist? Stellt die Organisation

bzw. das Fahrpersonal sicher, dass die Fahrzeuge in technisch einwandfreiem Zustand sind? Ist die Funktion der lichttechnischen

Einrichtungen sichergestellt? Räder / Reifen Fahrerarbeitsplatz, Aufbau, Ruhe- und Schlafbereiche, Fahrgastraum, Einstiege

Ihnen gehen auch die Augen über? Immer mehr Überwachungsmaßnahmen fordert der

Gesetzgeber von Fahrzeugbesitzern. Eine lückenlose Überwachung und genaue

Dokumentation ist in allen Bereichen, von der Fahrzeugtechnik bis zum Kontrollgerät, von

der Ladungssicherung bis zum Mindestlohn, zu erbringen.

???Ist Ihr Fuhrpark rechtskonform???

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Hauptgeschäft und lassen Sie sich von mir zu diesen Themen

Hilfestellung geben. Gerne können wir einen Gesprächstermin vereinbaren.

Zielgruppe: Verladepersonal, Hersteller, Industrie

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Fuhrpark-Analyse

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IHRE ANFRAGEN UND BESTELLUNGEN

Grundsätzlich können Ihre Anfragen und Bestellung über die gängigen Medien wie Telefon, E-Mail

oder über den Postweg erfolgen. Der einfachste Weg ist vorab ein persönliches Gespräch oder ein

Anruf. Ihre individuellen Wünsche oder Anforderungen an die Schulungsinhalte können so am

besten umgesetzt werden.

Thomas Döhler Telefon: 08709-5079946

digi-lasi-schulung Mobil: 0175-5992505

Bergweg 4 E-Mail: [email protected]

84172 Buch am Erlbach Web: www.bkfschule.de

KONDITIONEN

TAGESSATZ FÜR GANZTAGESVERANSTALTUNG:

MONTAG BIS FREITAG 750,00 €*

AN SAMSTAGEN 900,00 €*

CO-TRAINER PRAXISTRAININGS (AB 10 PERSONEN) 500,00 €*

(HONORARE FALLEN UNABHÄNGIG VON DER TEILNEHMERZAHL AN)

ABRECHNUNG EINZELTEILNEHMER BKRFQG: 69,00 €*

(OFFENE VERANSTALTUNG AB 1 PERSON VON MONTAG BIS SAMSTAG)

WORKSHOPS 2 TAGE – PREIS PRO PERSON: 449,00 €**

(VERANSTALTUNGEN AB 10 PERSONEN VON MONTAG BIS SAMSTAG)

WORKSHOPS 3 TAGE – PREIS PRO PERSON: 749,00 €**

(VERANSTALTUNGEN AB 10 PERSONEN VON MONTAG BIS SAMSTAG)

BERATERHONORAR LADUNGSSICHERUNG / QM: 749,00 €**

(TAGESSATZ INKL. RECHERCHE, SCHRIFTVERKEHR, BILDDOKUMENTATION)

Lenk- und Ruhezeiten:

Auswertung Fahrer 1-fach 2 Monate: je Fahrer 30,00 €**

Auswertung Fahrer 1-fach je weiterer Monat: je Fahrer 10,00 €**

Auswertung Firma (Gesamtübersicht): 140,00 €**

Auswertung Bußgeldbescheid: 80,00 €**

Weitere Angebote auf Anfrage

* Gemäß §§ 4 Nr. 21 a) bb) enthalten ausgewiesene Rechnungsbeträge bis auf Wiederruf keine Umsatzsteuer.

** zzgl. Mehrwertsteuer.

Reisekosten, Catering und Schulungsräume werden nach tatsächlichem Aufwand an den Auftraggeber weiterberechnet. Es

gelten die beigefügten AGB in vollem Umfang.

Kursinformationen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Seminaren, Schu-

lungen und Unterweisungen bei digi- lasi-schulung Thomas Döhler

Mit der Anmeldung zu Seminaren, Schulungen und Unterweisungen erkennt der Teil-

nehmer die nachfolgenden Bedingungen in allen Punkten an, soweit keine abweichen-

den Vereinbarungen schriftlich getroffen worden sind. Veranstalter der Seminaren,

Schulungen und Unterweisungen ist digi-lasi-schulung Thomas Döhler.

1. Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen 1.1. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Grün-

den in Textform (per Brief, Fax oder Email) oder Rücksendung der Sache widerrufen. Die

Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist

genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu

richten an:

Per Brief: digi-lasi-schulung Thomas Döhler

Bergweg 4, 84172 Buch am Erlbach

Per Email: [email protected]

1.2. Widerrufsfolgen Im Falle eines Widerrufes sind die beiderseits empfangenden Leistung zurückzugewäh-

ren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die

empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand

zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung

von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf

deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurück-

zuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die

Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren

Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr

zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei ihnen abgeholt. Ver-

pflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach

Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

1.3. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlisch vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der

Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begon-

nen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download o. ä.)

Ende der Widerrufsbelehrung

2. Allgemeines In diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, kurz AGB, verstehe ich, digi-lasi-

schulung Thomas Döhler, unter dem Begriff „Teilnehmer/Kunde“ das anmeldende und

rechnungstragende Unternehmen eines ordentlichen Kaufmannes. Der Begriff „Teil-

nehmer/Kunde“ gilt auch bei Anmeldung durch Privatpersonen.

3. Anmeldung Die Anmeldung für Seminare/Schulungen und Unterweisungen in den Räumlichkeiten

von digi-lasi-schulung Thomas Döhler oder Inhouse erfolgt schriftlich auf unserem

Anmeldeformular per Post, Fax oder Email. Somit erkennt der Kunde mit seiner Unter-

schrift diese AGB an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs für die

einzelnen Seminare/Schulungen/Unterweisungen gebucht. Nach Eingang und Buchung

erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung.

4. Voraussetzungen zur Teilnahme An unseren Seminaren/Schulungen/Unterweisungen kann grundsätzlich jede Person

teilnehmen die mindestens das 18. Lebensjahr erreicht hat. Bei Anmeldung an den

digi-lasi-schulung Thomas Döhler angebotenen Semina-

ren/Schulungen/Unterweisungen muss der Teilnehmer ein entsprechendes Grundsemi-

nar/Schulung/Unterweisung für diesen Inhalt nachweisen, sofern dies der jeweilige

Seminarinhalt erfordert.

5. Ausweispflicht Bei allen von digi-lasi-schulung Thomas Döhler angebotenen Semina-

ren/Schulungen/Unterweisungen besteht Ausweispflicht zur Identifizierung des Teil-

nehmers. Befinden sich die Teilnehmer in einer Semina-

ren/Schulungen/Unterweisungen mit fahrtechnischen Anteilen und nehmen Sie am

öffentlichen Straßenverkehr teil, müssen Sie ebenfalls eine gültige Fahrerlaubnis für die

entsprechende Fahrzeugklasse mitführen.

6. Inhalte Der Inhalt und die Durchführung der Seminare/Schulungen/Unterweisungen richten sich

nach dem jeweiligen Seminarprogramm von digi-lasi-schulung Thomas Döhler, welches

insoweit Bestandteil dieses Vertrages ist. digi-lasi-schulung Thomas Döhler ist berech- tigt,

einzelne Seminarinhalte aus fachlichen oder rechtlichen Gründen ohne Zustimmung des

Auftraggebers zu ändern soweit dadurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars

berührt wird.

7. Lehr- und Lernmaterialien Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden

exklusiv dem Teilnehmer eines Seminars zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die

der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von

Teilen daraus behält sich digi-lasi-schulung Thomas Döhler bzw. der Verfasser vor. Kein

Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung von

digi-lasi-schulung Thomas Döhler in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der

Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer

Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt

werden.

8. Referenten digi-lasi-schulung Thomas Döhler behält sich den Wechsel angekündigter Referenten aus

organisatorischen Gründen, unter Wahrung der Veranstaltungsqualität, vor. Der

Wechsel eines Referenten berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt noch zur

Minderung der Seminarkosten.

9. Schulungsraum/Schulungsmaterial Die Teilnehmer verpflichten sich, alle von digi-lasi-schulung Thomas Döhler zur Verfü-

gung gestellten Materialien und Anschauungsobjekte zur Durchführung, die sich in den

Räumlichkeiten befinden und Fahrzeuge für die praktische Ausbildung, pfleglich zu

behandeln. Bei Schäden, die durch den Teilnehmer verursacht werden, haftet der

Teilnehmer gemäß BGB §823 und ist zu Ersatz verpflichtet.

10. Rechnungsstellung/Gebühren Nach Erhalt der Rechnung verpflichtet sich der Teilnehmer den Rechnungsbetrag

innerhalb des genannten Zahlungsziels auf das genannte Konto von digi-lasi-schulung

Thomas Döhler zu überweisen. Sollte dieses Zahlungsziel vom Teilnehmer überschritten

werden, werden Mahngebühren zu Lasten des Teilnehmers fällig. Teilnehmer die

vormals durch Versäumnis dieses Zahlungszieles auffällig geworden sind, verpflichten

sich zur Vorkasse vor dem jeweiligen Seminar/Schulung/Unterweisungsbeginn.

11. Rücktritt durch Teilnehmer Der Teilnehmer verliert den Anspruch auf die bestätigte Weiterbildung und bleibt weiter-

hin zur Begleichung der vollen Kursgebühr verpflichtet, wenn er zur Schulung nicht

erschienen ist. Eine Stornierung ist für den Teilnehmer bis maximal 14 Tage vor Schu-

lungsbeginn kostenfrei möglich. Eine bereits bezahlte Kursgebühr wird vollständig

erstattet, sofern der Teilnehmer keinen anderen Termin wünscht oder einen Ersatzteil-

nehmer benennt. Sollte der Teilnehmer die Weiterbildung später als 14 Tage vor Schu-

lungsbeginn stornieren, fallen folgende Storno-Gebühren an, sofern der Teilnehmer nicht

bis spätestens 5 Tage vor Schulungsbeginn einen Ersatzteilnehmer stellt:

14 bis 10 Tage vor Schulungsbeginn: 50 % der Kursgebühren

7 Tage vor Schulungsbeginn: 100 % der Kursgebühren Dem Teilnehmer bleibt es ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu erbringen, digi-lasi-

schulung Thomas Döhler sei infolge der Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich

geringerer Schaden als die in Ansatz gebrachten Storno-Gebühren entstanden.

12. Stornierung durch den Veranstalter Bei einer Absage oder einem vorzeitigen, unplanmäßigen Abbrechen der Weiterbildung

wegen nicht vorhersehbarer Umstände erhält der Teilnehmer die volle Kursgebühr

erstattet, sofern er nicht stattdessen einen anderen Termin wahrnimmt. Alternative

Termine werden dem Teilnehmer durch den Veranstalter mitgeteilt. Weitergehende

Ansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter bestehen nicht.

12. Abschluss/Prüfungen Bei verschiedenen Seminaren/Schulungen/Unterweisungen werden Prüfungen oder

Erfolgskontrollen durchgeführt. Nach erfolgreicher Ablegung durch den Teilnehmer erhält

dieser je nach Seminar/Schulung/Unterweisung eine Bescheinigung durch digi-lasi-

schulung Thomas Döhler oder externe Dienstleister. Unabhängig davon erhält jeder

Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung des jeweiligen Semi-

nars/Schulung/Unterweisung.

13. Haftung Gegenstand der Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Veranstalters der

Schulung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Versichert sind alle im unmittel-

baren Zusammenhang mit der Schulung stehenden Ereignisse. Nicht versichert sind

persönliche Gegenstände, Eigentum oder Bekleidung der Teilnehmer. Für Schäden, die

Teilnehmern im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme durch den Veranstalter oder einen

Erfüllungsgehilfen entstehen, gilt Folgendes: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist

die Haftung unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Falle der Verlet-

zung von Leben, Körper oder Gesundheit ebenfalls beschränkt. Bei einer leichten

fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt

auf darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehba-

ren, typischerweise eintretenden Schadens.

14. Datenschutz

Der Teilnehmer stimmt zu, dass seine Daten von digi-lasi-schulung Thomas Döhler

elektronisch erfasst und verarbeitet werden. digi-lasi-schulung Thomas Döhler ver-

pflichtet sich, diese Daten nicht an Dritte weiterzuleiten.

15. Salvatorische Klausel Sind oder werden einzelne Bestimmungen der „Allgemeine Geschäftsbedingungen“

unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages sowie die weiteren Klauseln im Übrigen

unberührt.

16. Gerichtstand Für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag, insbesondere bezüglich des Abschlusses,

der Durchführung und der Beendigung, ist ausschließlicher Gerichtsstand Landshut. Ein

etwaiger ausschließlicher, gesetzlicher Gerichtsstand ist vorrangig.

Buch am Erlbach, 01.01.2015

Rev: 2015-01

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Verbindliche ANMELDUNG und Schulungsvereinbarung zur BKF-Weiterbildung:

Hiermit melden wir lt. beiliegender Teilnehmerliste folgende Schulungen an:

BKF Eco-Training ____ Personen am _________in __________________ BKF Sozialvorschriften ____ Personen am _________in __________________ BKF Lkw-Sicherheit ____ Personen am_________ in __________________ BKF Fahrer im Mittelpunkt ____ Personen am_________ in __________________ BKF Ladungssicherung ____ Personen am_________ in __________________ BKF Fahrgastsicherheit ____ Personen am_________ in __________________ Workshop ____ Personen am_________ in __________________ ____________________ ____ Personen am_________ in __________________

Firma / Name, Vorname: Ansprechpartner / Unterschrift:

Straße / Hausnummer: Telefon / Fax:

PLZ / Ort: E-Mail:

Bestandteile dieser Schulungsvereinbarung sind die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des

Veranstalters, die Hausordnung des jeweiligen Schulungsgebäudes in aktueller Fassung sowie die

vereinbarten Preise gemäß vorliegendem Angebot. Mit der Unterschrift bestätigen wir die Kenntnisnahme.

Wir erhalten nach Vertragsabschluss eine Buchungsbestätigung. Die Rechnung erhalten wir nach

Abschluss jeder Schulungsveranstaltung und begleichen diese sofort und ohne Abzüge.

__________________, den _________________

________________________________________ __________________________________

Unterschrift Vertretungsberechtigter Firmenstempel

Bitte ausdrucken, ausfüllen und per Post oder E-Mail an den Veranstalter:

Thomas Döhler Kontakt: 0175 / 5 99 25 05

Digi-lasi-schulung 08709 / 5079946

Bergweg 4 E-Mail: [email protected]

84172 Buch

Anmeldung

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