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1 | S e i t e
GRUSSWORT
Fange nie an aufzuhören – höre nie auf anzufangen!
Liebe Chorfreunde!
Unter dem obigen Gedanken bringt das Neue Jahr wieder allerhand Spannendes! Während wir unsere Adventskonzerte vorbereiten, gibt es erfreuliche Entwicklungen mit Ausstrahlung in alle Bereiche unseres Verbandes. Aus der Vielzahl der geplanten Veranstaltungen eine Auswahl:
Seien Sie herzlich willkommen zum 2. Kinder- und Jugendchortag am 12.3.2017 in Stralsund! Wir sind stolz, dieses im März 2015 mit Begeisterung gestaltete und erlebte Format weiterzuführen. In der engagierten Kinder- und Jugendarbeit und ebenso in den durch Matthias Wieczorek mit hohem Engagement und großem Erfolg durchgeführten D-Kursen für unseren Chorleiter-Nachwuchs liegt die Zukunft der Chöre.
Der nächste Landeschorwettbewerb findet am 10.6.2017 in Rostock statt. Nachdem bereits der letzte Landeschorwettbewerb 2013 einen neuen Charakter erfahren hatte, ist diese Veranstaltung auch 2017 mit der Hinwendung zu einem Chortreffen geprägt. Den leistungsstarken Chören, die sich dem Urteil einer hochkompetenten Jury stellen wollen, ist der Wettbewerb vorbehalten, der als Auswahlkriterium für die Delegation zum Deutschen Chorwettbewerb 2018 dient. Die Ausschreibung finden Sie auf der Website des Landesmusikrates. Allen Chören, die entspannt am Chortreffen teilnehmen möchten, bietet sich wieder die Chance zum Singen, Hören, Lernen, Begegnen!
Wir fangen Neues an: Bei der ersten Familien-Chor-Werkstatt im idyllischen Verchen am Kummerower See am 6.-8.10.2017 können Familien gemeinsam unter fröhlicher Anleitung durch die Landeschorleiterin und ihren Stellvertreter einen Einblick in die Welt der Chormusik für alle Altersklassen erleben!
Nicht zuletzt laden vielseitige Projekte unserer Mitgliedschöre zum Mitgestalten ein – ich freue mich sehr darauf, vielen von Ihnen bei den unterschiedlichsten Veranstaltungen, vor allem aber bei unserer Jahreshauptversammlung (mit Workshop) am 1. April 2017 persönlich zu begegnen!
Ihre
Dr. Sigrid Biffar
Landeschorleiterin
2 | S e i t e
INHALT
In eigener Sache
2. Kinder- und Jugendchortag MV in Stralsund S. 3
Termine 2017 S. 4
Landesjugendchor MV S. 5
Wolfgang Bartsch – ein Nachruf S. 6
Aus unseren Chören
Shanty-Chor Insel Usedom e.V. sorgt für Furore S. 7
Theodor-Körner-Chor „ganz Chor“ S. 8
Von Alten Meistern bis zu jungen Talenten S. 9
Neue Welten entdecken… S. 10
Landesmusikrat MV
Ausschreibung zum 7. Landeschorwettbewerb MV und Chortreffen S. 11
Information
Gemeinnützigkeit von Vereinen S. 13
Schönheitskur für unsere Homepage
Der erste große Meilenstein ist geschafft. Unsere Homepage kommt in einem neuen
Design daher, ist moderner und integriert auch unser neues Logo.
Schauen Sie doch mal vorbei auf www.chorverband-mv.de.
Und jetzt sind Sie gefragt: Unter der Rubrik „Chöre“ soll jeder Mitgliedschor seine
eigene Seite bekommen. Einige Chöre sind schon drin, als Beispiel, wie die Seite
aussehen kann.
Bitte senden Sie uns Informationen zu Ihrem Chor und Fotos (1 MB), gern alles per Mail
oder Post.
Denn wir wollen doch bald wieder die gesamte Vielfalt unserer Chorlandschaft auch im
Internet abbilden!
3 | S e i t e
IN EIGENER SACHE
Herzliche Einladung zum 2. Kinder- und Jugendchortag M-V
am 12. März 2017 von 10 bis 16 Uhr im Theater Stralsund
Dieses überregionale und überkonfessionelle Treffen soll allen Kinder- und Jugendchören
in Mecklenburg- Vorpommern, egal ob sie an kirchlichen, schulischen oder sonstigen
Institutionen verankert sind, wieder die Gelegenheit geben, beim gegenseitigen Zuhören
voneinander zu lernen und durch die gemeinsame Aufführung verschiedener Werke
ihren musikalischen und sozio-kulturellen Hintergrund zu erweitern.
Jeder teilnehmende Chor hat in einem Konzertteil die Möglichkeit, Ausschnitte seines
aktuellen Programms zu präsentieren. Die Länge sollte zwischen 10 und 20 Minuten
betragen und kann von Chor zu Chor unterschiedlich sein. Als gemeinsame Aktionen sind
ein Flashmob in Stralsund und ein Abschlusssingen im Theaterraum geplant.
Geplanter Ablauf
Bis 9:30 Eintreffen der Chöre, Vorbereitung, Einsingen
10:00- 10:30 Gemeinsames Warm up und Probe für den Flashmob
10:30- 12:00 Singen und Hören Teil 1
Konzerte (jeweils zwischen 10 und 20 Minuten) der anwesenden Kinder-
und Jugendchöre
12:30- 13:00 Flashmob im oder vor dem Ozeaneum/Meereskundemuseum
(wetterabhängig)
13:00-14:00 Mittagspause
14:00-16:00 Singen und Hören Teil 2
16:00-16:30 Gemeinsames Abschlusssingen mit dem Landesjugendchor MV
Ein Flashmob mit einem Gesangsstück ist als gemeinsame Aktion geplant. Dieses Stück
sollte möglichst voreinstudiert werden:
„Mambo“ von Herbert Grönemeyer (zweistimmiger Satz)
4 | S e i t e
IN EIGENER SACHE
Das Abschlusssingen wird unter der Leitung des Landesjugendchores Mecklenburg-
Vorpommern gestaltet. Es gibt demnach die seltene Möglichkeit, zusammen mit diesem
Auswahlensemble in dem großen Stralsunder Theaterraum zu musizieren. Die drei unten
stehenden Titel werden gesungen und sind als Einladung zu verstehen. Diese Titel können
voreinstudiert werden, es ist aber auch möglich, dass nur eine Auswahl an Stimmen
(beispielsweise nur die Sopran- und/oder Alt-Stimme) geübt werden. Genauso ist es
machbar, wenn nur einzelne Stücke vorher einstudiert werden. Das Abschlusssingen soll
in erster Linie ein gemeinsames, schönes Erlebnis für alle sein.
Für das Abschlusssingen:
1. „I am his child“ von Moses Hogan
2. „Wir singen gemeinsam in Groove“ von Michael Betzner-Brandt
3. „African Alleluja“ von Markus Detterbeck
Diese Stücke stammen aus „Sing along! Sing mit!“ von Michael Gohl und Jan Schumacher.
Alle Stücke können nach der Anmeldung zugesendet werden.
Ihre Anmeldung senden Sie bitte bis 30.11.2016 an die Geschäftsstelle des
Chorverbands MV unter [email protected] oder per Post an
Weitere Termine 2017 zum Vormerken:
Jahreshauptversammlung 1.04. in Lübstorf bei Schwerin
Landeschorwettbewerb 10.06. in Rostock (LMR)
18. Eurotreff Wolfenbüttel 6.-10.9.17 Wolfenbüttel (AMJ)
Chor.Com (Messe, Workshops, Konzerte) 14.–17.09.17 Dortmund (DCV)
FamilienChorWerkstatt 6.-8.10. in Verchen am Kummerower See
Thema: Lustig durch die Jahreszeiten“ für singefreudige Familien (auch Großeltern) und
Kinder zwischen 6 und 12 Jahren
5 | S e i t e
IN EIGENER SACHE
Landesjugendchor MV
Der Landesjugendchor MV lädt wieder herzlich junge Sängerinnen und Sänger
zwischen16 und 26 Jahren ein, bei der nächsten Arbeitsphase dabei zu sein.
Termine für 10. Arbeitsphase 2016/17
Probenwochenenden: 14.10. bis 16.10.2016 JH Wismar
11.11. bis 13.11.2016 JH Greifswald
20.01. bis 22.01.2017 JH Schwerin
Teilnahme am Grand Prix of Nations 2. bis 5.02.2017 in Berlin
2. Kinder- und Jugendchortag 12.03.2017 Stralsund
Landeschorwettbewerb 10.06.2017 Rostock
Nun beginnt unsere neue Arbeitsphase mit dem Ziel, am Grand Prix of Nations in der Berliner Philharmonie teilzunehmen. Dieses Festival und Wettbewerb ist eine ganz andere Kiste als der Wettbewerb in Erwitte, bei dem wir so gut abgeschnitten haben. Deswegen bin natürlich gespannt wie wir diesmal abschneiden werden. Ich möchte mit dem Chor in zwei Kategorien starten: 1. Kammerchöre und 2. Musica Sacra.
Aufruf:
Wir haben besonders im Alt noch Besetzungsmöglichkeiten. Ich suche hier vor allem Jugendliche für den Alt 2. Im Sopran sind wir gut besetzt und unsere Männerbesetzung wird immer besser und ausgewogener. Wir könnten durchaus noch zwei hohe Tenöre und zwei tiefe Bässe gebrauchen.
Solltet Ihr/Sollten Sie also gute Sänger und Sängerinnen kennen, dann würden wir uns freuen, wenn Sie unseren Aufruf weitergeben.
Anmeldungen und Infos unter: [email protected]
Der LJC MV beim Weihnachtskonzert des Landtages MV im Dezember 2015, Foto: S. Janssen
6 | S e i t e
IN EIGENER SACHE
Wolfgang Bartsch – Ein Nachruf
Ich kannte Wolfgang seit 1968. Wir arbeiteten beide in der Neptunwerft, er als Leiter der Arbeitsschutz-Inspektion, ich als künstlerischer Leiter im Klubhaus. Zu meinem Aufgabengebiet gehörte die Betreuung der Volkskunstgruppen. Darunter war auch der Zirkel „Schreibender Arbeiter“ mit Wolfgang Bartsch als Org.-Leiter. So begann unsere Zusammenarbeit. Wolfgang nahm seine Sache sehr ernst und hatte viele Fragen und noch mehr Ideen. Kein Wunder, dass der Zirkel bei seiner Beharrlichkeit und seinem künstlerischen Gespür eine beachtliche Entwicklung genommen hatte.
Aber der rationelle Diplomingenieur hatte auch eine starke künstlerische Ader: als Tänzer in einer Volkstanzgruppe, bei der Beschäftigung mit Musik, beim Klavierspielen, als Literat mit seinen kritisch-ironischen Gedichten und kleinen Erzählungen. Man musste sich fragen, ob er eigentlich den richtigen Beruf gewählt hatte.
Eines Tages erzählte er mir, dass in Schmarl ein Chor entstanden war und er mit seiner Frau Mitglied geworden ist. Und wie das Schicksal so spielt, ich wurde später der Chorleiter. Wir beide waren ein gutes Team. Ich hatte einen Partner, der mich unterstützen konnte. Wolfgang leitete Teil- und Gesamt-Proben und er schrieb vor allem gute Liedtexte. Mir fehlt er schon deshalb, weil ich keinen Vertretungs-Chorleiter und keinen Texter mehr habe.
Wolfgang blieb dem Chorsingen treu. Als die Familie ins Tessiner Land zog, fand er schnell wieder eine neue Aufgabe. Sänger waren vorhanden, nur ein Chorleiter fehlte. Was macht man aber, wenn man plötzlich merkt, dass Dirigieren doch eine besondere Kunst ist? Ob dafür das Chorleiterseminar hilft? Jedenfalls hieß einer seiner Seminaristen Wolfgang Bartsch.
Es entsprach auch seinem Wesen, das er sich beim CMV-Präsidium als Schriftführer, als Vizepräsident und letztlich sogar als Präsident einbrachte. Leider legte sein Gesundheitszustand bald ein ernsthaftes Veto ein und zwang ihn nach und nach zur Aufgabe all seiner Funktionen. Am 2. Juli 2016 schloss er seine Augen für immer.
Er war ein „Macher“, der Wolfgang. Emsig, rührig, ehrlich und bescheiden.
Ich danke ihm für die vielen schönen Jahre. Er fehlt mir sehr.
(Gerhard Faatz)
7 | S e i t e
AUS UNSEREN CHÖREN
Shanty-Chor Insel Usedom e.V. sorgt für Furore
Zum 4. Shanty – Festival Travemünde vom 24.-26.06. waren 40 Shanty-Chöre eingeladen. Die Akteure kamen nicht nur aus ganz Deutschland, sondern auch aus der Schweiz, Holland, Schweden und Dänemark.
Drei Tage bei extremen Temperaturen, aber bester Stimmung, zogen die Sänger das Publikum auf fünf Bühnen non stop in ihren Bann.
Der Shanty-Chor Insel Usedom e.V. erlebte stürmische Ovationen und vertrat unsere Insel so gut, daß eine spontane Einladung des Veranstalters zum nächsten Festival 2017 und andere erfolgten.
Daß das maritime Liedgut schier unerschöpflich ist, konnte man an diesen drei Tagen erleben. Dieses Kulturgut verbindet die Völker aller Himmelsrichtungen und nicht nur an der Küste. Es ist auch ein Botschafter für soziales Miteinander und der Freude am Singen überhaupt. Die gesamte Festmeile begeisterte Publikum wie Shanty-Chöre gleichermaßen. Wo gibt es so ein Ambiente?
Die Zuhörer dankten unserem Chor mit Ovationen des Beifalls, aber besonders der Chorleiterin Uschi Hallaschk, die für ihre herausragende Leistung mit dem Dirigat mehrerer Chöre zum Abschluß des Festivals betraut wurde.
Nach dem Festival gab es nochmals einen Höhepunkt für den Shanty-Chor Insel Usedom. Ein ungeplanter Auftritt in der Kathedrale Sankt Marien in Lübeck, ließ die Zuhörer vor Ehrfurcht beim „Ave Maria der Meere“ erschauern.
Wir Fans, die mitfahren durften, bedanken uns beim Vorstand des Chores, bei allen Musikern und Sängern und vor allen bei Frau Hallaschk, die auch noch die ganze Logistik bewältigt hatte.
Es waren vier unvergeßliche Tage. Alle guten Wünsche für den Shanty-Chor Insel Usedom e.V.
(Renate Wende)
8 | S e i t e
AUS UNSEREN CHÖREN
Theodor-Körner-Chor „ganz Chor“
„Stuttgart ist ganz Chor“. Das war das Motto des dritten Deutschen Chorfests, für das in diesem Jahr die Stadt Stuttgart Gastgeberin war. Zu den teilnehmenden 400 Chören, Ensembles und Vocal Bands gehörte auch der Theodor-Körner-Chor, der die Stadt Schwerin vertrat und mit zeitgenössischen Chorwerken, Liedern der Romantik und bekannten deutschen Volksliedern in drei Konzerten Beispiele für das Chorschaffen in Mecklenburg-Vorpommern präsentierte.
Die Sängerinnen und Sänger des Schweriner Chores zählten zu den etwa 15.000 Mitwirkenden, die mit mehr als 700 Tageskonzerten, nächtlichen Wandelkonzerte, Auftritten in Gottesdiensten und sozialen Einrichtungen Stuttgart in eine einzige große Musikbühne verwandelten. Mehr als 100.000 Besucherinnen und Besucher zog das Fest an jedem der vier Chortage an.
Natürlich genossen die Schweriner Sängerinnen und Sänger auch selbst die tolle musikalische Atmosphäre, die Buntheit und Vielfalt der Konzerte auf den Bühnen, Straßen und Plätzen und konnten viele Erfahrungen mit in ihre eigene Chorarbeit nehmen.
Ein ganz besonderes Dankeschön des Chores gilt der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, durch deren Unterstützung diese Chorreise möglich wurde."
(Sabine Winkler Mitglied des Theodor-Körner-Chores)
9 | S e i t e
AUS UNSEREN CHÖREN
Von Alten Meistern bis zu jungen Talenten
Die Aufregung ist ihnen schon ein wenig anzusehen. Die Vorfreude ebenso. Und da ist
noch etwas. Entschlossenheit vielleicht? Ein bisschen Stolz? Etwa eine Stunde müssen sie
sich gedulden, ehe drei junge Chorleitungsschülerinnen des Runge-Gymnasiums Wolgast
in der Kirche St. Petri das Licht der Bühne erblicken. Das erste Mal im öffentlichen
Konzert, das Gestühl ist voll besetzt, der Chor zählt 45 erfahrene Choristen. In der
Zwischenzeit konzertieren zwei Ensemble in der beeindruckenden Akustik des
Kirchenschiffs der St. Petri. Das zweite Konzert der Wolgaster Sommermusiken 2016
wird von zwei Chören gestaltet, die mehr verbindet als eine gute Nachbarschaft. Die
Wolgaster Vokalisten (Ltg. Fred Winter) luden die Late Night Singers aus Greifswald (Ltg.
Dr. Sigrid Biffar) zum gemeinsamen Konzert. Beide Ensemble konnten sich beim letzten
Leistungssingen des Chorverbands über das beste Prädikat in der höchsten
Wertungskategorie freuen - dementsprechend hochwertig präsentierte sich das
Repertoire dem Publikum. Die Wolgaster Vokalisten eröffneten mit der fünfstimmigen
Motette "Es ist erschienen" des Alten Meisters Heinrich Schütz und führten über Brahms
und Mendelssohn hin zu zeitgenössischen Kompositionen von etwa Whitacre, Gjeilo und
eigenen Chorkompositionen aus der Mitte des Chores. Für das Programm der Late Night
Singers wählte Frau Biffar ganz im Sinne Bruckners "Locus iste a Deo factus est, " aus der
Fülle ihres Repertoires die geistlichen Glanzstücke aus, nicht ohne auf den inhaltlichen
Kontrast durch Mäntayjärvis "Double, double, toil and trouble" für den Kenner
zeitgenössischer Chormusik zu verzichten. Der Abschluss ihres Programmbocks bewies
mit "Baba yetu" (Chr. Tin) und "Take on me" (Arr. O. Gies) die Stilvielfalt der Klangsprache
ihres Ensembles.
Josefine
Und danach war es nun also
soweit für die drei jungen
Chorleitungsschüler des
Runge Gymnasiums Wolgast.
Vorbereitet hatten sie sich
gründlich und dabei längst
erfahren, dass die
musikalische Leitung eines
Stückes weit mehr ist, als das
Wedeln beider Hände im Takt
des Chores.
Seit etwa einem halben Jahr eröffnet das Runge-Gymnasium Wolgast neben dem Angebot,
im Jugendchor der Schule zu singen, die Möglichkeit, Chorleitungsunterricht bei Fred
Winter zu belegen, welcher die Leitung des Musikbereiches und des Jugendchores der
Schule inne hat.
10 | S e i t e
AUS UNSEREN CHÖREN
Neben den Arbeitsfeldern Dirigat, chorische Stimmbildung und Gehörbildung finden auch
Inhalte der Stimmphysiologie, Probemethodik und Ensemblesingen Eingang in den
Ausbildungsweg. Die Wolgaster Vokalisten stellen sich dafür den derzeit insgesamt 5
jungen Talenten als Übungsinstrument zur Verfügung und auch die Late Night Singers
öffneten bereitwillig ihre Probe, um Celina (Klassenstufe 7), Josefine und Maxi (beide
Klassenstufe 9) eine optimale Vorbereitung auf DEN magischen Moment im Leben eines -
künftigen - Chorleiters zu ermöglichen: Das erste Mal mit großem Chor vor Publikum!
Maxi
Und jede zeigte ihre
Stärke. Celinas tech-
nische Klarheit bei M.
Franks "Da pacem
Domine", Josefines
einnehmende Zuge-
wandtheit zu scheinbar
jedem Choristen vor ihr
bei "Vem kan segla" (S. G.
Eriksson) und Maxis
gefühlsbetontes Dirigat
beim "Kleinen Liebes-
lied" von Jürgen Golle gestalteten den letzten Block des Konzertes musikalisch
überzeugend und ließen diesen Moment auch für Chor und Publikum zu einem kleinen,
außergewöhnlichen Erlebnis werden.
Und wie war es so für Dich, Josefine?: "Ich war beeindruckt von der Größe dieses Chores
und fasziniert, wie genau dieser meinen kleinen, fast unscheinbaren Bewegungen Leben
verlieh."
Das nächste Mal
treten die jungen
Chorleiter Mitte
August in den
Konzerten der
Internationalen
Jugendkammerchor
Begegnung des AMJ
in Aktion. Man darf
gespannt sein...
(F. Winter, Wolgaster Vokalisten)
11 | S e i t e
AUS UNSEREN CHÖREN
Neue Welten entdecken … Universitätschor und -orchester Greifswald waren vom 3.-13.3. auf Konzertreise in Brasilien. Von Rio aus ging die Fahrt über Florianopolis, Blumenau und Pomerode nach Porto Alegre im Süden. Im Gepäck hatten die ca. 60 Musiker/innen und Sänger/innen u.a. die Schöpfung von Haydn, Stücke von Mendelssohn-Bartholdy und auch reine Orchesterstücke von Grieg, Verdi und Fasch.
Zu Beginn der Reise gab es gleich einen Höhepunkt: im Kulturhaus der Favela Rocinha, dem größten Armenviertel Rios, trafen die Musiker Kinder und Jugendliche, mit denen sie ein Austausch-und Gesprächskonzert gestalteten. Dabei konnten die Kinder auch die Instrumente ausprobieren. Nach weiteren Konzerten in Rio und Florianopolis, reiste die Gruppe weiter nach Pomerode, wo
man dank der Unternehmerverbände Vorpommern und Pomerode in Gastfamilien untergebracht war. So konnte man natürlich größeren Einblick in das Leben und die Kultur der zwischen dem 19. Jh. und den 1950ern aus Pommern ausgewanderten Familien gewinnen. Sowohl in Pomerode als auch in Blumenau waren die Warteschlangen vor den Auftrittsorten so lang, dass beschlossen wurde, jeweils ein zweites Konzert zu geben.
Neben den Auftritten gab es aber auch touristische Höhepunkte: neben einer typisch brasilianischen Farm und einem Ausflug in ein Regenwaldgebiet standen auch Christusstatue und Zuckerberg auf dem Programm. Erholung boten der Strand an der Coppa Cabana oder ein Einkaufbummel in Pomerode. Die Reisegruppe war tief beeindruckt von den Naturschönheiten des Landes und der Herzlichkeit der Brasilianer. Viele neue Kontakte wurden geknüpft und weitere Projekte vorüberlegt. Im Juni war bereits ein Blasorchester aus Pomerode zum musikalischen Gegenbesuch in Greifswald. (Miriam Sas)
12 | S e i t e
LANDESMUSIKRAT MV
Ausschreibung zum 7. Landeschorwettbewerb Mecklenburg-Vorpommern 2017 am 10. Juni 2017 in der Hansestadt Rostock
Der Landeschorwettbewerb ist ein Wettbewerb der leistungsfähigsten Chöre in Mecklenburg-Vorpommern. Er ist ein Förderprojekt des Landesmusikrates Mecklenburg-Vorpommern e.V. und eine Fördermaßnahme für das Chorsingen in unterschiedlichen Besetzungen und Kategorien.
Ziel ist, durch Leistungsvergleich und Begegnungen die Basis des Chorsingens zu verbreitern, zu stabilisieren und zur Weiterentwicklung des Chorsingens beizutragen.
Der Wettbewerb dient zugleich der Auswahl für den 10. Deutschen Chorwettbewerb im Jahre 2018 in Freiburg.
Ausschreibung zum Chortreffen im Rahmen des 7. Landeschorwettbewerbs Mecklenburg-Vorpommern 2017 am 10. Juni 2017 in der Hansestadt Rostock
Zeitgleich zum 7. Landeschorwettbewerb 2017 wird zu einem Chortreffen eingeladen.
Diese Einladung ergeht an alle jene vokalen Ensembles, die am Wettbewerb nicht teilnehmen wollen oder im Hinblick auf dort geforderte Mitgliederstärke, Besetzung und Repertoire nicht teilnehmen können.
Vom Grundsatz her ist damit die Fortsetzung der bislang geübten Praxis gesichert, möglichst vielen Chorgruppen und Chören auch außerhalb des nach strengen Regeln durchzuführenden Wettbewerbs ein Podium zu bieten.
Es werden eigene Kategorien angeboten, die auf die unterschiedlichen Arbeitsbedingungen der Chöre reagieren. Den Chören wird eine leistungsgerechte und spezifische Einordnung ermöglicht und bietet zum anderen der Jury bessere Voraussetzung für eine sachkompetente Fachberatung und Bewertung, wenn diese gewünscht wird.
Anmeldung
Bis 30. November 2016 wird um eine Absichtserklärung gebeten.
Bis 13.01.2017 wird die verbindliche Anmeldung der Teilnehmer entgegen genommen.
Nachmeldungen sind nach Absprache möglich.
Ein Fahrkostenzuschuss kann beim Landesmusikrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. beantragt werden.
Die kompletten Ausschreibungen und die Pflichtstücke sowie ein Formblatt für die Absichtserklärung sowie den Antrag auf Fahrtkostenzuschuss finden Sie unter
http://www.landesmusikrat-mv.de/projekte/wettbewerbe/lcw/lcw2017.php
13 | S e i t e
INFORMATION
Gemeinnützigkeit von Vereinen
Der Staat fördert aus gesell-
schaftspolitischen Gründen das
Vereinswesen und ermöglicht es
den Vereinen, die steuerliche
Vergünstigung durch die Ge-
meinnützigkeit haben, durch Ein-
sparung der sonst fälligen Steuern,
diese Gelder vereinsfördernd
einzusetzen. Die erteilte Steuer-
nummer des Finanzamtes muss auf
das Briefpapier übernommen wer-
den, ebenso die Eintragungsnum-
mer des Vereinsregisters.
Die Gemeinnützigkeit kann vom
Finanzamt unabhängig davon ge-
währt werden, ob der Verein ein
beim Amtsgericht (Vereinsre-
gister) „eingetragener Verein“
(e.V.) ist oder nicht.
Gesangvereine werden steuer-
rechtlich generell als zur Ge-
meinnützigkeit geeignet ange-
sehen, da sie sich wie auch sozial-
karitative, politische Vereine u. a.
schwerpunktmäßig für das Ge-
meinwohl und nicht überwiegend
für die Freizeitgestaltung einset-
zen. Chöre müssen also gegenüber
dem Finanzamt nicht mehr be-
weisen, dass die Tätigkeit des
Vereins dem Grunde nach
,,gemeinnützig" ist.
Jeder Verein (ob e.V. oder nicht)
ist, juristisch betrachtet, eine
Körperschaft privaten Rechts und
unterliegt der Besteuerung. Die
Hauptsteuer ist dabei die
Körperschaftssteuer (=,,Einkom-
men"-Steuer der Körperschaften).
Darüber hinaus kann der Verein
aber auch zur Umsatz-, Gewerbe-,
und anderen Steuerarten
herangezogen werden.
Bei Übersteigen bestimmter Frei-
beträge pro Steuerart wird der Ver-
ein steuerpflichtig. Da die Körper-
schaftssteuer in diesem Zusam-
menhang die ,,wichtigste"
Steuerart ist, gewährt das Finanz-
amt auf Antrag den ,,Körper-
schaftssteuer-Freistellungsbe-
scheid", der in aller Regel auch für
die übrigen Steuerarten mit gilt.
Dem Verein wird durch diesen
,,Körperschaftssteuer-
Freistellungsbescheid" für drei
Jahre die Gemeinnützigkeit
zuerkannt. Die Prüfung auf Er-
füllung der Kriterien für die
Gemeinnützigkeit erfolgt seitens
des Finanzamtes immer, wenn
man dort die Vereinsbuchfüh-
rungsunterlagen einreicht.
Steuerbar sind alle Vereine,
steuerpflichtig werden die, deren
Finanzgebaren bestimmte Frei-
beträge (Schutzwerte für Klein-
vereine) übersteigt.
Die Gemeinnützigkeit hat
ausschließlich steuerrechtliche
Vorteile gegenüber nichtgemein-
nützigen Vereinen:
1. Steuerbefreiung bei überwie-
gend gemeinnütziger Betätigung
gemäß Satzung.
2. vereinfachtes Spenden-
verfahren (Sach- oder Geldspen-
den annehmen und entsprech-
ende Spendenquittungen aus-
stellen).
3. Nebenberufliche Chor-
leiter von Gemeinnützigen Ver-
einen können die Übungs-
leiterpauschale (bis 2.400 € pro
Jahr) in Anspruch nehmen.
4. Sofern das in der Satzung
vorgesehen ist, darf an die
Vorstände die Ehrenamts-
pauschale in Höhe von 720 € pro
Jahr ausgezahlt werden.
5. Auf Einzelantrag: Ge-
bührenbefreiung oder nur
geringfügige Gebühren bei
Nutzung öffentlich-rechtlicher
Einrichtungen. Sprechen Sie mit
den Einrichtungen darüber und
sparen Sie Geld!
Wie wird die Gemeinnützigkeit
beantragt?
Antrag an das Finanzamt auf Erhalt
des Körperschaftssteuer-
Freistellungsbescheides
(Gemeinnützigkeit):
1. Formloses Schreiben an das
Finanzamt
2. Protokoll der Beschluss-fassung,
dass der Verein gemeinnützig
werden soll.
3. Satzung. Das Finanzamt prüft
lediglich die steuerrelevanten
Bestandteile. Darum muss die
Satzung noch nicht im
Vereinsregister eingetragen sein.
Sollten sich Änderungen ergeben,
dann den neuesten Stand an das
Finanzamt schicken.
4. Jahresabschluss/Einnahmen-
Ausgaben-Überschuss-Rechnung
der letzten 3 Jahre, keine
Beanstandungen.
Bei neugegründeten Vereinen wird
allerdings die Eintragung ins
Vereinsregister vorausgesetzt.
Daher erteilt das FA die
Gemeinnützigkeit anfangs auch
nur für 1,5 Jahre!
5. Kopie der Eintragungsbe-
nachrichtigung in das Ver-
einsregister. Liegt die noch nicht
vor, dann den Stand der Dinge
beschreiben/belegen. Damit
erwirkt man, dass die
Gemeinnützigkeit parallel zum
Eintrag ins Vereinsregister
ermöglicht wird (Zeitersparnis!)
6. Die Eintragungsbestätigung in
das Vereinsregister muss dem
Finanzamt nachgereicht werden.
7. Die Gemeinnützigkeit wird für
drei Jahre zuerkannt. Danach muss
sie der jeweilige Verein erneut
beantragen.
Ferdinand Emmrich
Präsident Chorverband
Niedersachsen-Bremen
14 | S e i t e
INFORMATION
Gegenüberstellung nichtrechtsfähiger und rechtsfähiger Verein
Nichtrechtsfähiger Verein Rechtsfähiger Verein
Rechtsgrundlage BGB § 54 i.V. §§ 705-740
Verein ist eine Gesellschaft im Sinne des
BGB.
BGB §§ 21 - 79 BGB
Verein ist eine juristische Person des
privaten Rechts.
Verfassung Vereinssatzung möglich, keine
Formvorschriften
Vereinssatzung zwingend erforderlich mit
Mindesterfordernissen und Formvorschrif-
ten. Eintragung in das Vereinsregister des
Amtsgerichtes. Namenszusatz = e. V.
Eigentums-
verhältnisse
Vereinsvermögen ist Gesamtheitseigen-
tum; gehört allen Mitgliedern gemein-
sam. Der Einzelne ist nicht über das
gesamte Eigentum verfügungsberechtigt
Das Vereinsvermögen gehört dem Verein
(da der Verein juristische Person ist), also
nicht einzelnen Mitgliedern
Gerichtliche und
außergerichtliche
Vertretung
Geschäftsführung
Vorstand hat Vertretungsvollmacht.
Vertretung jedoch durch die Handelnden
persönlich.
Anmerkung Bankgesetz: neue Konten
nicht auf den Namen des Kassierers >
erzwingt e.V. des Vereins.
Durch den Vorstand: die juristische Person
„Verein" handelt durch ihr Organ ,,Vorstand"
selbst.
Kontenführung, Vertragsabschlüsse unter
der Firmierung.
Aktives / passives
Klagerecht
Verein hat kein Klagerecht. Jedes
Mitglied muss einzeln klagen. Klage geht
erst gegen das /die Mitglied(er). Verein
kann u.U. verklagt werden (kompliziert).
Verein hat Klagerecht. Verein kann z.B.
Mahnbescheide erwirken. Verein kann ver-
klagt werden. (Klage richtet sich gegen den
Verein, also nicht gegen einzelne
Mitglieder).
Haftung des
Vereins für seine
Organe und bei
Rechtsgeschäften
Für Vereinsschulden haftet das Vereins-
vermögen und das einzelne Mitglied mit
seinem vollen Privatvermögen. Der für
den Verein Handelnde haftet persönlich
(§§ 54 bzw. 823 BGB), z.B. Kaufvertrag
für Chorkleidung. Handeln mehrere,
haften sie gesamtschuldnerisch.
Schadensersatzpflicht des Vereins über
§§ 278 oder 831 BGB möglich.
Für Vereinsschulden haftet nur das
Vereinsvermögen (§ 31 BGB), denn der
Verein ist als juristische Person selbst
Vertragspartner.
Der für den Verein Handelnde haftet per-
sönlich nur nach § 823 BGB = unerlaubte
Handlungen. Schadenersatzpflicht des
Vereins für Verschulden der Organe
(Vorstand) über § 31 BGB.
Steuerrechtliche
Aspekte
Keine steuerrechtlichen Sonderrechte, da mit Ausnahme der Mitgliedsbeiträge
grundsätzlich Steuerpflicht besteht. Alle Vereine erhalten einen Jahresfreibetrag von
3.835 € auf das zu versteuernde Einkommen.
Gemeinnützigkeit Antrag auf Gemeinnützigkeit (= Steuerbegünstigung / 3 Jahre) beim Finanzamt möglich.
Folge: der Verein kann Spendenbescheinigungen ausstellen (1.1.2000).
Zukünftig schwieriger, die Anerkennung
der Gemeinnützigkeit zu erhalten (neue
Vereine).
Neuerdings/ Übergangszeit: Die Gewährung
der Gemeinnützigkeit wird von Satzung und
Eintragung als e. V. abhängig gemacht.
Zusammenfassung Schwierigere Rechts-/Haftungsfragen
führen in der Regel intern / extern zu
Streit und (juristischen) Auseinander-
setzungen.
Einsparung der Eintragungskosten kann
teuer werden.
Klare Rechtssituation, geringere Haftung.
Kosten der Eintragung ca. 50 - 75 €.
Empfehlung: Eintragung als e. V. = Schutz für
Ihre Mitglieder und den Verein.