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culpanet
Prof. Dr. Ignacio Czeguhn Sommersemester 2016
Einführung
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A. Allgemeines
Willkommen zur Vorlesung „Grundkurs Zivilrecht II: Schuldrecht AT“!
Diese Vorlesung erstreckt sich über das gesamte Sommersemester 2015 und
behandelt den Allgemeinen Teil des Schuldrechts im BGB, welcher sich über die
§§ 241 bis 432 erstreckt.
Als Ergänzung zur Vorlesung und zusätzlich zu den Anwendungskursen bieten wir
Ihnen ein komplettes E-Learning-Paket namens Culpanet, damit Sie das neue
Wissen sofort anwenden können.
Culpanet besteht aus drei Komponenten:
einem Wiki für die Falllösung in Kleingruppen,
Lückentexten zur Selbstkontrolle
Leitfäden (Skripten) zur Vorbereitung auf die Vorlesung.
Im Wiki (http://wikis.fu-berlin.de/display/culpanet) vermitteln wir Ihnen durch das
Üben des Gutachtenstils am praktischen Fall Kenntnisse, die Sie bei der
Abschlussklausur weiterbringen werden. Während der Vorlesungszeit werden alle
zwei Wochen Fälle, insgesamt sechs Stück, gestellt, die Sie in Gruppen- sowie in
Einzelarbeit lösen können.
Die Lückentexte sowie das Diskussionsforum sind in die E-Learning-Plattform
Blackboard (http://lms.fu-berlin.de) integriert. Weiterhin finden Sie auf Blackboard
auch das vorlesungsbegleitende Skript. Wir empfehlen Ihnen, diese bereits vor der
dazugehörigen Veranstaltung zu lesen. Als Zugangsdaten benötigen Sie lediglich
Ihren FU-Account sowie das dazugehörige Passwort.
Um benachrichtigt zu werden, sobald neue Inhalte vorhanden sind, abonnieren Sie
uns auf Twitter (http://www.twitter.com/culpanet).
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B. Inhalte im Blackboard
Die Freie Universität Berlin benutzt das E-Learning-System Blackboard, um
Kursteilnehmern Inhalte elektronisch bereitzustellen.
I. Anmeldung in Blackboard
Besuchen Sie die Seite http://lms.fu-berlin.de in Ihrem Webbrowser.
Melden Sie sich mit Ihren FU-Zugangsdaten an.
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Nun sind Sie eingeloggt. Klicken Sie oben auf „Kurse“ (englisch: „Courses“). Es
erscheint die Kursansicht.
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Wählen Sie diese Vorlesung, „Allgemeines Schuldrecht (REWISS_V_092101_16S)“.
Sie wurden nämlich automatisch in diesen Kurs eingetragen, sofern Ihre Daten im
Campus Management korrekt sind. Ansonsten können Sie sich manuell eintragen.
II. Abrufen der Leitfäden
Der entsprechende Kurs „Allgemeines Schuldrecht“ taucht auch auf Ihrer
Blackboard-Startseite auf, zu der Sie nach der Anmeldung mit einem Klick links oben
auf „Mein Campus“ zurückkehren können.
Sie finden es rechts in der Spalte „Meine Kurse“. Rufen Sie diesen Kurs auf.
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Die Skripte rufen Sie auf, indem Sie im linken Navigationsbereich nun auf
„Kursmaterial“ klicken.
III. Abrufen und Benutzung der Lückentexte
Die Lückentexte rufen Sie auf, indem Sie zunächst den Kurs wie oben beschrieben
aufrufen und dann im linken Navigationsbereich auf „Kursmaterial“, dann auf den
Ordner „Lückentexte“ klicken.
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C. Übungen im Wiki
Hauptbestandteil von Culpanet sind die Übungen im Wiki, welche in Gruppen- und
Einzelarbeit bearbeitet werden.
I. Registrierung und Anmeldung
Zu Semesterbeginn können Sie sich in den am Lehrstuhl ausgehängten Listen für
eine von 5 Gruppen anmelden. Diese Gruppen bestehen aus maximal 12 Personen.
Das Anmeldeverfahren wird Ihnen gesondert erläutert.
Wir werden Sie dann im Wiki in die jeweilige Gruppe einsortieren. Um sich beim Wiki
anzumelden, gehen Sie wie folgt vor:
1. Gehen Sie zunächst auf http://wikis.fu-berlin.de.
2. Gehen Sie nun auf „Login (FU-Account)“.
3. Geben Sie nun den Benutzernamen und das Passwort Ihres FU-Accounts ein. (In
der Regel sind das der selbe Benutzername und das selbe Passwort, das Sie auch
für die FU-E-Mail-Adresse und das Blackboard verwenden.)
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4. Klicken Sie im Anschluss darauf auf „Anmelden“.
Sie sind nun im internen Bereich der Wikis der FU Berlin.
5. Gehen Sie in der rechten Spalte auf „Culpanet Wiki“. Alternativ geben Sie in Ihren
Browser die Adresse http://wikis.fu-berlin.de/display/culpanet ein.
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6. Sie sind nun im Culpanet-Wiki!
Im Wiki finden Sie unter anderem eine Beispielsgruppe, in welcher genau dargestellt
wird, wie eine Fallbearbeitung in Gruppenarbeit im Wiki aussehen kann. Weiterhin
finden Sie eine Word-Vorlage, die Sie verwenden können, um die Fälle als
Gutachten in Einzelarbeit zu bearbeiten und zur Korrektur einzusenden.
Sie finden im unteren Bereich der Wiki-Startseite dann die Auswahl zwischen den
verschiedenen Hauptgruppen. Ihnen wird mitgeteilt, in welcher der 5 Hauptgruppen
Sie sich befinden. Der Zugriff auf die Seiten anderer Hauptgruppen, bei denen Sie
nicht Mitglied sind, ist nicht möglich.
II. Ablauf der Übungen
Turnusmäßig wird in das Wiki dann alle zwei Wochen (jeweils am Donnerstag) ein
neuer Fall eingestellt.
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In der ersten Woche bearbeiten Sie diesen Fall in Gruppenarbeit. Ihre Hauptgruppe
wird von uns in 6 Untergruppen eingeteilt, welche jeweils folgende Tätigkeit ausüben:
1. Recherche der in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen
Sie recherchieren, welche Anspruchsgrundlagen vertraglicher und
gesetzlicher Herkunft für die Fallbearbeitung in Frage kommen, und fügen
diese auf die Wiki-Seite ein.
2. + Kontrollgruppe
Als Kontrollgruppe zu Untergruppe 1 bearbeiten Sie ebenfalls die
Aufgabenstellung für Untergruppe 1.
3. Voraussetzungen der Anspruchsgrundlagen
Sie tragen die Voraussetzungen für die von den Untergruppen 1 und 2
genannten Anspruchsgrundlagen. zusammen
4. + Kontrollgruppe
Sie sind Kontrollgruppe zu Untergruppe 3.
5. Subsumtion des Sachverhalts (Lösungsskizze)
Sie erstellen eine Lösungsskizze, indem Sie für die von den vorherigen
Untergruppen genannten Anspruchsgrundlagen die Voraussetzungen anhand
des Sachverhalts prüfen. Sie formulieren die Lösung jedoch nicht im
Gutachtenstil aus, da dies Teil der späteren Einzelarbeitsphase ist.
6. + Kontrollgruppe
Sie sind Kontrollgruppe zu Untergruppe 5 und erstellen ebenfalls eine
Lösungsskizze, die Sie anschließend ins Wiki stellen.
Beispielsfall:
Gruppe A – Fall 1 – Die Harzreise Stichwörter:
(zurück zur Übersicht)
Mitglieder 1. Nina Fall
2. Herrmann Schneider 3. Heidemarie Schinkel
4. Claudio Fabriggio 5. Ronny Horror
6. Ronja Horwarth 7. Gottlieb Horwarth
8. Edeltraut Horwarth
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9. Martha Westmann 10. Dr. med. Wiebke Oldenburg
11. Murat Ölgür 12. Ahmed Ölgür
Falltext Frau A hielt sich im April zu einer Geschäftsreise im Harz auf. Da ihr die Gegend gut gefiel, beschloss sie, dort mit ihrer Familie die Sommerferien
zu verbringen. Daher sah sie sich nach einer ruhigen Ferienwohnung um. Zunächst favorisierte sie das Haus „Brockenritt“, befand es aber bald als
zu laut, da es direkt neben einem großen Tanzlokal gelegen war. Dagegen schien ihr die Villa „Brockenblick“ günstiger zu liegen, weil sie direkt am
Waldrand stand. Frau A beschloss, in dem Haus am Waldrand eine Ferienwohnung zu mieten und nahm einen Prospekt des
Fremdenverkehrsvereins mit.
Zu Hause schrieb sie einen Brief an das Haus „Brockenritt“ und bestellte für den gesamten Monat August eine 3-Zimmer Ferienwohnung zum Preis
von 1.300 € nach Prospekt. Nur wenig später antwortet ihr der Eigentümer E zustimmend.
Als Frau A am 1. August eintraf, bemerkte sie ihren Irrtum. Kurz
entschlossen zog sie mit ihrer Familie in eine freie Wohnung der Villa „Brockenblick“ und erklärte E, sie habe nicht das Haus „Brockenritt“
gemeint, dieses sei ihr wegen ihrer kleinen Kinder zu laut.
E hätte die Ferienwohnung in seinem Haus auch anderweitig vermieten können. Ein Angebot von 1.500 € für den Monat August hatte er wegen
des Vertrages mit Frau A ablehnen müssen.
E will daher von Frau A die vereinbarten Miete von 1.300 €. Weil er sich über die Dreistigkeit der Frau A ärgert, überlegt er, ob er nicht sogar
1.500 € verlangen kann.
Wie ist die Rechtslage?
In Betracht kommende
Anspruchsgrundlagen
Arbeitsgruppe: (1) + (2)
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Nina + Hermann schlagen folgende Anspruchsgrundlagen vor: Anspruch auf Zahlung der Miete aus Mietvertrag gemäß § 535 II BGB, und ggf.
Anspruch auf Schadensersatz aus § 122 I BGB, falls eine Anfechtung in Betracht kommt.
Kontrollgruppe: (3) + (4) Wir sehen das genauso wie unsere Kollegen. Wegen "Dreistigkeit" würden
wir aber noch § 826 BGB ins Auge fassen. Heidemarie und Claudio
Coaching-Hinweise Die sinnvoll in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen wurden
gesehen. Als Praktikerin muss ich allerdings betonen, dass § 826 (sittenwidrige vorsätzliche Schädigung; erforderlich sind also
Sittenwidrigkeit und Vorsatz) sehr selten angewendet wird, weil es da oft erhebliche Beweisschwierigkeiten gibt. Macht das Fass lieber nicht auf.
Grüße, Klara Fall
Voraussetzungen der Anspruchsgrundlagen
Arbeitsgruppe: (5) + (6)
Für die Entstehung eines Anspruchs aus Mietvertrag nach § 535 II BGB ist es nur erforderlich, dass ein Mietvertrag geschlossen wurde. Ein Vertrag
wird durch Antrag und Annahme geschlossen (siehe §§ 145 ff. BGB; man müsste hier prüfen, was der Antrag und was die Annahme ist, z.B. könnte
das Prospekt eine reine invitatio ad offerendum sein). Wir ahnen aber schon, dass der Anspruch aufgrund § 118 Var. 1 BGB erloschen sein
könnte.
Für den Schadensersatz nach § 122 BGB sind erforderlich:
Anfechtung (d.h. Anfechtungsgrund, Erklärung, Frist, was wir ja schon vorher beim Anspruch aus § 535 prüfen), Nichtkenntnis und
Nichtkennenmüssen der Anfechtbarkeit (§ 122 II), sowie eine Schadenshöhe.
Ronny & Ronja
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Kontrollgruppe: (7) + (8) Sehen wir, Gottlieb und Edeltraut, im Prinzip ganz ähnlich. Es gibt aber
keinen § 118 Var. 1 BGB. § 118 umfasst die Scherzerklärung, aber auf eine Scherzerklärung deutet im Sachverhalt nichts hin. Die Anfechtung
wegen Irrtums ist in § 119 Var. 1 BGB geregelt. Habt ihr euch da vertippt?
Coaching-Hinweise
Seid ihr sicher, dass "Schadenshöhe" eine Voraussetzung einer Anspruchsgrundlage ist? Wo findet sich die Rechtsfolge des § 119 BGB?
LG, K. Fall
Subsumtion des Sachverhalts
Arbeitsgruppe: (9) + (10) A. Anspruch des E gegen A auf Zahlung der Miete (1.300 Euro) aus § 535
II BGB
I. Mietvertrag
1. Antrag: Prospekt (-)
2. Antrag: Brief der A an E (+)
3. Annahme des E (+)
4. Anspruch entstanden
II. Anspruch durch Anfechtung erloschen, § 142 BGB?
1. Anfechtungserklärung (+)
2. Anfechtungsgrund: § 119 I Var. 1 BGB (+)
3. Anfechtungsfrist: unverzüglich (+)
4. Zwischenergebnis: wirksame Anfechtung.
III. Ergebnis: Kein Anspruch des E gegen A auf Zahlung der Miete.
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B. Anspruch des E gegen A auf Schadensersatz aus § 122 I BGB
I. Anfechtung der A (+)
II. Kein Kennen oder Kennenmüssen des Anfechtungsgrundes durch E, §
122 II BGB (+)
III. Zwischenergebnis: Anspruch auf SchE (+)
IV. Schadenshöhe: E hat einen Anspruch gegen A auf Zahlung des Vertrauensschadens (das sogenannte negative Interesse;
Vermögenseinbuße, die E dadurch erlitten hat, dass er auf die Erklärung der A vertraut hat). E sind nicht nur 1.300 Euro, sondern ihm ist sogar ein
1.500 Euro schweres Geschäft durch die Lappen gegangen.
VI. Endergebnis: Damit hat E einen Anspruch gegen A auf Zahlung von 1.500 Euro Schadensersatz.
Martha & Wiebke
Kontrollgruppe: (11) + (12) Murat und Ahmed: Das Ergebnis der Arbeitsgruppe ist nicht ganz richtig.
Das negative Interesse ist zwar 1.500 Euro, der Schadensersatzanspruch nach § 122 BGB wird in der Höhe durch das positive Interesse begrenzt.
Im Gesetz steht wörtlich "jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung
hat". Bei ordnungsgemäßer Erfüllung hätte E nur 1.300 Euro erhalten.
Daher hat E gegen A doch nur einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 1.300 Euro.
Coaching-Hinweise
Sehr schön! Ganz wichtig: Die Subsumtion des Sachverhalts in der Gruppenphase sollte immer nur als Lösungsskizze erfolgen,
unproblematische Teile kann man in wenigen Stichworten und mit (+) und (-) ausdrücken. Was problematisch ist, sollt ihr ausformulieren. Den
gesamten Fall könnt ihr später in Einzelarbeit ausformulieren, aber ihr solltet als Subsumtionsgruppe nicht vorwegnehmen, was später alle
machen. K. Fall
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Während Sie den Fall in der Gruppe bearbeiten, erteilt Ihr Coach nützliche Hinweise.
Der Coach wird Ihre Lösungsvorschläge nicht korrigieren, jedoch Vorschläge auf die
Wiki-Seite stellen, etwa in welche Richtung Sie bei Ihrer Bearbeitung gehen sollten
oder dass Sie evtl. noch etwas vergessen haben.
Unseren Beispielsfall finden Sie auch unter http://wikis.fu-
berlin.de/pages/viewpage.action?pageId=254574880.
Für diese Gruppenbearbeitung haben Sie bis Montagmittag Zeit. Wann genau Sie
welche Aufgaben bearbeiten, ist Ihnen als Hauptgruppe überlassen. Es bietet sich
jedoch an, zunächst am Freitag nach den in Betracht kommenden
Anspruchsgrundlagen zu suchen, am Samstag die Voraussetzungen zu ermitteln
und am Sonntag die Subsumtion vorzunehmen.
Ihr Coach wird Ihre Gruppenlösung über die folgenden Tage lesen und Ihnen bis
Donnerstag hilfreiche Hinweise geben. Sie müssen die Gruppenlösung dann nicht
mehr ändern, sollten die Hinweise aber für Ihre ausformulierte Lösung im
Gutachtenstil berücksichtigen.
In der zweiten Arbeitswoche wiederum können Sie bis Montagmittag den Fall als
ausformuliertes Gutachten an Ihren Gruppencoach schicken. Benutzen Sie hierfür
die Word-Vorlage für Gutachten, welche Sie auf der Startseite des Wikis finden. Sie
erhalten nach wenigen Tagen das Gutachten in korrigierter Fassung zurück.
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III. Bearbeitung von Einträgen
Da Sie den Fall zunächst in Gruppenarbeit im Wiki bearbeiten, müssen Sie die Wiki-
Seite editieren, um Ihren Beitrag hinzuzufügen.
Gehen Sie hierzu zunächst auf die Fallseite (eine Unterseite Ihrer Gruppe).
In der Leiste oben finden Sie den Befehl „Bearbeiten“. Klicken Sie auf „Bearbeiten“,
um in den Bearbeitungsmodus umzuschalten.
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Sie können nun die Wiki-Seite ähnlich wie ein Textverarbeitungsdokument
bearbeiten. Fügen Sie Ihre Inhalte ein. Vergessen Sie nicht, anschließend auf
„Speichern“ zu klicken. Ihre Änderungen werden durch das Speichern sofort
übernommen.
D. Zeitplan
Die Anmeldung für die Wiki-Teilnehmergruppen erfolgt bis 27. April (Ausschlussfrist)
nach dem an Sie kommunizierten Verfahren. Die Ausgabe des ersten Falles für die
Online-Bearbeitung folgt am 28. April.
In das Wiki wird alle zwei Wochen ein neuer Fall eingestellt.
Vorlesungsbegleitende Skripte sowie Lückentexte zur Selbstkontrolle werden in
unregelmäßigen Abständen auf Blackboard eingestellt. Sie können uns auf Twitter
(@culpanet) folgen, um über neue Inhalte benachrichtigt zu werden.