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Regelungen und Anweisungen – April 2007 Lenk- und Ruhezeiten Ab 01.01.2011 auch für die Schweiz gültig

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Lenk- und Ruhezeiten

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Regelungen und Anweisungen – April 2007

Lenk- undRuhezeiten

Ab 01.01.2011

auch für die

Schweiz gültig

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Lenk- und RuhezeitenRegelungen und Anweisungen. 1. Ausgabe, Mai 2007.

© International Transport Danmark (ITD). Alle Rechte vorbehalten.

Jegliche Wiedergabe oder Kopierung dieses Heftes nur nach schriftlicher Genehmigung von ITD.

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Vorwort

Der Job eines Lkw- und Busfahrers ist von einer langen Reihe Gesetzen und Bestimmungen gere-gelt, die dem einzelnen Fahrer und den Mitarbei-tern im Verwaltungsbüro häufig sehr kompliziert und unklar vorkommen. Um die Bestimmungen für die Lenk- und Ruhezeiten verständlicher zu machen, gibt Swiss Drivers in Zusammenarbeit mit dem Verband International Transport Den-mark (ITD) diese Anleitung heraus.

Lenk- und Ruhezeiten

– neue Regelungen ab 11. April 2007Die Regelungen gelten für Fahrer, die Güter-transporte mit einem Lkw ausführen, dessen Gesamtgewicht einschliesslich Anhänger oder Sattelauflieger 3.500 kg übersteigt.

Die Regelungen gelten auch für Fahrer, die Personen in einem Bus befördern. Wenn es um Linienverkehr geht, gelten die Regelungen nur, wenn die Strecke mehr als 50 km beträgt.

Die Gesellschaft stellt gesteigerte Ansprüche an

�3

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das Gewerbe. Auch auf dem Lenk- und Ruhezei-tengebiet werden immer schärfere Forderungen gestellt. Wir möchten mit diesem Heft dazu bei-tragen, dass Sie die Handhabung Ihrer täglichen Planung auf korrekte und professionelle Weise im Hinblick auf die Ausführung der Transporte, für die Sie verantwortlich sind, ausführen können. Die Anweisung wird mit einer Skizzierung der Forderungen eingeleitet, welche die geltende Ge-setzgebung an Sie stellt. Weiterhin haben wir es versucht, Ihnen die gestellten Forderungen mit Hilfe von graphischen Darstellungen zu veran-schaulichen. Wir stellen alle Ansprüche an die Strassenver-kehrssicherheit – weshalb wir als Berufsfahrer hierzu auch beitragen sollten.

Wir sind professionell – weshalb wir alle dazu auffordern, im Verkehr Verantwortung und Rück-sichtnahme zu zeigen!

Gute Fahrt!

Swiss DriversFreiburgstrasse 23CH-3280 Murten

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Die Lenkzeit

® Die Lenkzeit ist die Zeit, die der Fahrtschrei-ber entweder automatisch oder halbautoma-tisch mittels einem digitalen oder analogen Fahrtschreiber als Fahrt registriert.

® Die Tageslenkzeit ist die Summe der Lenkzei-ten, die zwischen zwei Tagesruhezeiten oder zwischen einer Tages- und einer Wochenru-hezeit liegt.

® Die Tageslenkzeit darf höchstens 9 Stunden betragen. Jedoch dürfen Sie die Lenkzeit auf 10 Stunden zweimal pro Woche erhöhen.

® Eine Woche ist der Zeitraum zwischen Montag 00.00 Uhr und Sonntag 24.00 Uhr.

® Die Wochenlenkzeit ist die Summe Ihrer im Laufe einer Woche ausgeführten Lenkzeiten.

® Die gesamte Lenkzeit im Laufe einer Woche darf höchstens 56 Stunden betragen und darf nicht darin resultieren, dass Sie die maximale wöchentliche Arbeitszeit von 60 Stunden laut den Arbeitszeitbestimmungen überschreiten.

® Die gesamte Lenkzeit in zwei aufeinander folgenden Wochen darf höchstens 90 Stunden betragen.

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® Eine Unterbrechung ist der Zeitraum, wo Sie keine Fahrt oder andere Arbeit ausführen dürfen. Die Unterbrechung darf nur zur Erho-lung benutzt werden.

® Wenn Sie eine gesamte Lenkzeit von 4½ Stunden hatten, müssen Sie eine Unterbre-chung von mindestens 45 Minuten einlegen. Die Unterbrechung kann von einer Ruhezeit ersetzt werden.

® Die Unterbrechung kann in zwei Zeiträume aufgeteilt werden, die über die Lenkzeit von 4½ Stunden verteilt wird. Die erste Unterbre-chung soll mindestens 15 Minuten betragen und kann wahlfrei innerhalb der Lenkzeit eingelegt werden. Der letzte Teil der Unterbre-chung soll mindestens 30 Minuten betragen und muss am Ende der Lenkzeit gehalten werden.

® Wenn Sie eine gesamte, gesetzmässig zu-lässige Unterbrechung von insgesamt 45 Minuten oder eine geteilte Unterbrechung von 15 Minuten und 30 Minuten gehalten haben, beginnen Sie automatisch eine neue Lenkzeit von 4½ Stunden.

Unterbrechungen

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Ruhezeiten

® Eine Ruhezeit ist ein zusammenhängen-der Zeitraum, wo Sie über Ihre Zeit frei disponieren können. Vergessen Sie nicht, sowohl Tages- als Wochenruhezeiten zu halten.

® Spätestens 24 Stunden nach Abschluss einer Tages- oder Wochenruhezeit müssen Sie eine neue Tagesruhezeit einlegen. Eine Tagesruhe-zeit kann entweder als eine «normale Tages-ruhezeit» oder als eine «verkürzte Tagesru-hezeit» gehalten werden. Eine normale Tagesruhezeit soll mindestens 11 zusammenhängende Stunden betragen. Alternativ kann die normale Tagesruhezeit 12 Stunden betragen. Hier dürfen Sie die Ruhe-zeit in zwei Abschnitte aufteilen. Der erste Abschnitt soll mindestens 3 Stunden betra-gen, den Sie im Laufe des Tages frei platzie-ren können. Der letzte Abschnitt soll danach mindestens 9 Stunden dauern und somit Ihren Arbeitstag beenden.

Die Tagesruhezeit

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Mehrfahrer-Besatzung

Die Fährschiff-Regelung

® Fahren Sie einen Lkw/Bus, der mit einer Fähre oder einem Zug transportiert werden soll, dürfen Sie eine «normale Tagesruhezeit» zweimal unterbrechen – beispielsweise beim Verladen oder beim Entladen. Die Unterbre-chung darf insgesamt höchstens 1 Stunde dauern, wo Sie Zugang zu einer Schlafkabine oder einem Liegeplatz haben müssen.

® Eine verkürzte Tagesruhezeit soll mindestens 9 Stunden dauern, und Sie dürfen höchstens 3 verkürzte Tagesruhezeiten zwischen zwei Wochenruhezeiten halten.

® Sie können eine Tagesruhezeit verlängern, so dass diese eine Wochenruhezeit ausmacht.

® Fahren Sie einen Lkw/Bus mit einer Mehrfah-rer-Besatzung, müssen Sie und Ihr Kollege eine neue Tagesruhezeit von mindestens 9 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 30 Stunden ab der letzten Tages- oder Wochen-ruhezeit abgehalten haben.

® Wenn Sie an einer Mehrfahrer-Besatzung in einem Lkw/Bus teilnehmen, müssen während der Lenkzeit, die zwischen 2 Tagesruhepau-sen – oder zwischen einer Tages- und einer Wochenruhepause liegt, mindestens 2 Fahrer an Bord des Lkw/Busses sein. In der ersten Stunde der Lenkzeit ist es jedoch wahlfrei, ob im Lkw/Bus ein oder zwei Fahrer sind. Der Rest der Zeit ist es eine gesetzmässige Forderung.

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Die Wochenruhezeit

® Spätestens nach sechs 24-Stunden Zeit-räumen ab Ende der letzten Wochenruhe-zeit müssen Sie eine neue Wochenruhezeit einlegen. Wenn die Wochenruhezeit in einer Woche beginnt und in die nächste Woche hinein fortsetzt, können Sie die Ruhezeit auf eine dieser Wochen – jedoch nicht auf beide – übertragen.

® Eine Wochenruhezeit muss entweder als eine «normale Wochenruhezeit» oder als eine «ver-kürzte Wochenruhezeit» gehalten werden.

® Eine «normale Wochenruhezeit» muss min-destens 45 Stunden betragen, wogegen eine «verkürzte Wochenruhezeit» mindestens 24 Stunden dauern muss.

® In zwei aufeinander folgenden Wochen müssen Sie mindestens zwei normale Wochenruhezei-ten von 45 Stunden halten – oder

® Sie können es auch wählen, eine normale Wochenruhezeit von 45 Stunden in der einen Woche zu halten sowie eine verkürzte Wo-chenruhezeit von mindestens 24 Stunden in der folgenden Woche. Für die Stunden, die bis zu den 45 Stunden fehlen, muss nachfolgend kompensiert werden. Die fehlenden Stunden müssen gesammelt gehalten werden, und zwar innerhalb 3 Wochen nach Ablauf der Woche, in der Sie die Ruhezeit verkürzt haben.

® Die fehlende Ruhezeit, die als Ausgleich für eine «verkürzte Wochenruhezeit» gehalten wird, ist zusammen mit einer anderen Ruhe-zeit von mindestens 9 Stunden einzulegen.

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Force majeure

® Wenn Sie die Tages- und die verkürzten Wo-chenruhezeiten ausserhalb Ihres Wohnsitzes abhalten, können Sie diese Ruhezeiten im Lkw/Bus verbringen, wenn dieser mit einem geeigneten Schlafplatz ausgerüstet ist.

® In einzelnen Fällen kann von den Bestimmun-gen der Lenk- und Ruhezeiten abgewichen werden, um zu einem geeigneten Rastplatz zu gelangen, welches aus Rücksichtnahme auf die Verkehrssicherheit und auf Passagie-re, auf die Sicherheit des Lkw und der gela-denen Güter geschehen soll.

® Die Ursache der Abweichung muss auf der Rückseite des Schaublatts oder auf einem Print des digitalen Fahrtschreibers notiert werden.

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Die Tageslenkzeit

Nach spätestens 4,5 Stunden Fahrt muss eine Lenkzeitunterbrechung von 45 Minuten folgen!

Die Tageslenkzeit ist die Gesamtlenkzeit zwischen zwei Tagesruhezeiten!

4,5 Std.

4,5 Std.

45Min.

Die normale Tageslenkzeit 9 Stunden.

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Unterbrechungen

Die Unterbrechung innerhalb der ununterbrochenen Lenkzeit von 4,5 Stunden kann auch in 2 Zeiträu-me aufgeteilt werden:

2 Std.

4,5 Std.

30Min.

15Min.

2,5Std.

Wichtig!: die 1. Unterbrechung muss 15 Minuten, und die 2. Unterbrechung 30 Minuten betragen!

Die Reihenfolge ist festgelegt – muss wie angezeigt abgehalten werden!

Nach der gehaltenen Unterbrechung von �0 Minuten beginnt eine neue Lenkzeit von �,� Stunden.

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Wann darf eine neue �,� Stunden Lenkzeit begonnen werden?

Nach einer Unterbrechung von 30 oder 45 Minuten beginnt eine neue Lenkzeit von max. 4,5 Stunden.

Korrekt

Unzulässig

2 Std.

6 Std.

30Min.

15Min.

1Std.

2 1 1,5 2 2,5 Std. Std. Std. Std. Std.

30Min.

15Min.

15Min.

30Min.

1�

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Verlängerung / Erweiterung einer Tageslenkzeit

4,5Std.

1 Std.

45Min.

45Min.

4,5Std.

Verlängerung Tageslenkzeit auf 10 Stunden.

Die Unterbrechungen dürfen nach den normalen Bestimmungen geteilt werden.

Diese Verlängerung der Tageslenkzeit bietet die Möglichkeit einer max. Wochenlenkzeit von �� Stunden (� x � Stunden und 2 x 10 Stunden).

Nur 2 mal pro Woche zugelassen:

1�

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2 2,5 3 1,5 1 Std. Std. Std. Std. Std.

15Min.

Verlängerung der Tageslenkzeit- wann können die Pausen eingelegt werden?

Auch bei einer Verlängerung der Tageslenkzeit können die Unterbrechungen in 2 Abschnitte aufgeteilt werden.

30Min.

15Min.

30Min.

6.00 Uhr 8.00 Uhr 10.45 Uhr 14.15 Uhr 16.00 Uhr 17.30 UhrFahrtbeginn Pause Mittagspause Pause Pause Fahrtende

Nach einer Unterbrechung von 30 oder 45 Minuten beginnt eine neue Lenkzeit von max. 4,5 Stunden.

1�

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Lenkzeit in einem 1�-Tage Zeitraum (Doppelwoche)

1. Woche 2. Woche �. Woche �. Woche �. Woche

�� Std. �� Std. �� Std. �� Std. �0 Std.

In einer Doppelwoche darf die gesamte Lenkzeit 90 Stunden nicht überschreiten.

1. Doppelwoche �0 Stunden �. Doppelwoche �0 Stunden

2. Doppelwoche 7� Std. �. Doppelwoche �� Std. unzulässig

1�

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Wann muss die Tageslenkzeit beendet sein?

1-Fahrer-Besatzung.

– Dieses hängt von der Dauer der Tagesruhe-zeit ab, die Sie gewählt haben. In der Tabelle wird der Zeitpunkt angegeben, wann die Ruhezeiten spätestens beginnen, wenn die Dauer der längsten Tagesruhezeit 9 bzw. 11 Stunden beträgt.

StartzeitpunktUhrzeit

Dauer der längsten täglichen Ruhezeit

9 Std. 11 Std.

00 15 13

01 16 14

02 17 15

03 18 16

04 19 17

05 20 18

06 21 19

07 22 20

08 23 21

09 24 22

10 01 23

11 02 24

12 03 01

13 04 02

14 05 03

15 06 04

16 07 05

17 08 06

18 09 07

19 10 08

20 11 09

21 12 10

22 13 11

23 14 12

24 15 13

17

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Wann muss die Tageslenkzeit beendet sein?

00 21

01 22

02 23

03 24

04 01

05 02

06 03

07 04

08 05

09 06

10 07

11 08

12 09

13 10

14 11

15 12

16 13

17 14

18 15

19 16

20 17

21 18

22 19

23 20

24 21

Startzeitpunkt Schlusszeitpunkt Uhrzeit Uhrzeit2-Fahrer-Besatzung.

Wenn ein Fahrzeug mit 2 Fahrern besetzt ist und beide Fahrer den Transport nach einer ge-setzmässig gehaltenen Tagesruhezeit gleichzei-tig beginnen, muss die nächste gesetzmässige Ruhezeit spätestens zum in der Tabelle ange-gebenen Zeitpunkt beginnen, jedoch nur, wenn beide Fahrer bis zur nächsten gesetzmässigen Tagesruhezeit am ganzen Transport teilnehmen.

Bei mit mehreren Fahrern besetzten Fahrzeu-gen ist die Anwesenheit von einem oder wei-teren Fahrern die erste Stunde des Transports wahlfrei, jedoch für den Rest der Transportzeit obligatorisch.

1�

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Normale Tagesruhezeit – 11 Stunden

Normale Tagesruhezeit 11 Stunden.

Innerhalb von 24 Stunden nachdem Sie die Wochen- oder Tagesruhezeit gehalten haben, müssen Sie die nächste Tagesruhezeit einlegen.

Arbeitszeit 1� Std. Tagesruhezeit 11 Std. Arbeitszeit 1� Std.

1�

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Ruhezeit im Fahrzeug

Verkürzte Wochen- und Tagesruhezeiten können im Fahrzeug verbracht werden,

aber

1. nur im stehenden Fahrzeug.

2. das Fahrzeug muss mit einer geeigneten Schlafkabine für jeden Fahrer ausgerüstet sein.20

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Die «Fährschiff»-Regelung

Die normale Ruhezeit darf max. 2 mal unterbrochen werden.

Die Unterbrechungen dürfen nicht länger als insgesamt 1 Stunde dauern.

Ruhezeit � Stunden 1 Stunde Ruhezeit � Stunden

Ruhezeit � Stunden 1/2 Stunde Ruhezeit � Stunden ½ Stunde Ruhezeit � Stunden

Diese Möglichkeit ist nur beim Verladen oder beim Entladen auf Fähren oder bei der Benut-zung von «Rollender Landstrasse» erlaubt.

21

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Beispiel für die Anwendung der Fährschiff-Regelung

Der Lkw kommt im Fährhafen an. Das Verladen beginnt erst in 2 Stunden.

Danach erfolgt eine 6-stündige Überfahrt.

Zur Entladung darf die Ruhezeit wieder unterbrochen werden.

Ruhezeit 2 Stunden 1/2 Stunde Ruhezeit � Stunden 1/2 Stunde Ruhezeit � Stunden

Verladen Entladen

22

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Aufteilung/Splitting der normalen Ruhezeit

Die normale Tagesruhezeit darf in zwei Abschnitte aufgeteilt werden:

Welches jedoch voraussetzt, dass man im Laufe eines 24 Stunden Zeitraums nach einer abgehaltenen Wochen- oder Tagesruhepause eine Ruhepause von insgesamt 12 Stunden einlegt!

Arbeitszeit � Stunden Arbeitszeit � Stunden

Der 1. Abschnitt muss � Stunden und der 2. Abschnitt muss � Stunden betragen!

Beginn 2� Stunden Ende

2�

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Beispiel – Aufteilung/Splitting der normalen Tagesruhezeit

3Std.

Pause45

Min.

3Std.

4,5Std.

Auf der geplanten Route entsteht eine Vollsperrung der Autobahn.

Die Ausweichrouten können nicht benutzt werden.

9 Std.

1,5Std.

Der Fahrer findeteinen Rastplatz.

Der Stau löst sich auf – und der Transport kann fortgesetzt werden.

Ende einer Arbeitszeit.

2�

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Verkürzte Tagesruhezeit

3 mal zwischen 2 Wochenruhezeiten darf eine Ruhezeit zwischen 9 und 11 Stunden gehalten werden:

Eine Verkürzung auf 9 Stunden 3 mal im Laufe einer Woche ist erlaubt.

Arbeitszeit 1�-1� Std. Verkürzte Ruhezeit � Std. 2 Std. Arbeitszeit 1�-1� Std.

Diese 2 Stunden entfallen– kein Ausgleich erforderlich.

2�

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Beispiel – verkürzte Tagesruhezeit

4,5 Stunden Lenkzeit9 Stunden verkürzte Tagesruhezeit

Dienstag morgen: Transport von der Ostschweiz nach Genf. Die Güter sollen spätestens um 10 Uhr geliefert sein.

Der geplante Fahrer hat bis 20 Uhr gearbeitet.

Der Transport ist so berechnet, dass er mit max. 5 Stunden inkl. Unterbrechungen ausgeführt werden kann.

Somit ist vor Fahrtbeginn nur eine Tagesruhezeit von 9 Stunden möglich.

20 Uhr Beginn der verkürzten Tagesruhezeit.

� UhrBeginn des Transports.

� Uhr �0 Ankunft des Transports in Genf.

2�

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4,5 4,5 1 Std. Std. Std.

4,5Std.

Ruhezeit –2-Fahrer-Besatzung

Im Laufe eines �0 Stunden Zeitraums muss eine Ruhezeit von � Stunden gehalten worden sein!

4,5Std.

2Std.

Tagesruhezeit9 Std.

4,5 4,5 Std. Std.

4,5Std.

2Std.

Tagesruhezeit9 Std.

4,5Std.

1Std.

Fahrer 2

Fahrer 1

Beginn des �0 Stunden Zeitraums.

27

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Die Wochenruhezeit

Spätestens nach sechs 24 Stunden Zeiträumen muss eine Wochenruhezeit eingelegt werden!

Beginn einer neuen Woche Wochenruhezeit Beginn einer neuen Woche mit max. sechs 2� Stunden �� Stunden mit max. sechs 2� Stunden Zeiträumen Zeiträumen

Wochen-ruhezeit �� Std.

Die 1. und die �. Wochenruhezeit in dem gezeigten Beispiel muss �� Stunden betragen!

Eine Verkürzung auf 2� Stunden Wochenruhezeit ist möglich.

Sechs 2� Stunden Zeiträume

Wochen- ruhezeit 2� Std.

Sechs 2� Stunden Zeiträume

Wochen- ruhezeit �� Std.

2�

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Beispiel – verkürzte Wochenruhezeit

Der Fahrer steht mit seinem Transport nach sechs 24 Stunden Zeiträumen in Barcelona!

Dies bedeutet, dass jetzt eine Wochenruhezeit einzulegen ist!

Kompromiss:® Verkürzung der Wochen- ruhezeit auf 24 Stunden

Interesse des Fahrers:® schnellstmöglichst

wieder nach Hause zu fahren

Interesse der Gesellschaft: ® die Strassenverkehrssicher-

heit

2�

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2� StundenWochenruhezeit

Ausgleich bei verkürzten Wochenruhezeiten

Die Verkürzung einer Wochenruhezeit muss später und gesammelt gehalten werden!

Dies kann in Verlängerung von einer mindestens 9-Stunden Tagesruhezeit oder einer Wochenruhezeit geschehen:

1. Woche

2. Woche

�. Woche

�. Woche

21 Stunden Verkürzung

21 StundenAusgleich

Spätestens vor Ablauf der �. Woche, nachdem die verkürzte Wochenruhepause gehalten worden ist, muss der Ausgleich vorgenommen werden!

Sechs 2� Stunden Zeiträume

�� Stunden WochenruhezeitSechs 2� Stunden Zeiträume

Sechs 2� Stunden Zeiträume

Sechs 2� Stunden Zeiträume

�� Stunden Wochenruhezeit

�� Stunden Wochenruhezeit

�0

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Beispiel– Ausgleich in Verbindung mit der Wochenruhezeit!

Beispiel mit dem Fahrer in Barcelona (siehe S. 29).

Der Fahrer hatte die Wochenruhezeit auf 24 Stunden verkürzt!

Zu beachten ist, dass der gesamte Ausgleich für die fehlenden 21 Stunden zu planen und zu halten ist!

Dies muss in Verbindung mit einer täglichen Ruhezeit von mindestens 9 Stunden oder einer anderen Wochenruhezeit geschehen.

In dieser Situation hat der Fahrer nach Rücksprache mit seinem Arbeitgeber es gewählt, seine 2. Wochenruhezeit um 21 Stunden - d.h. bis auf insgesamt �� Stunden an seinem Wohnsitz zu verlängern.

1. Wochenruhezeit 2. Wochenruhezeit �. Wochenruhezeit21 Stunden

�1

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Welche Unterlagen muss der Fahrer in seinem Fahrzeug mitführen?

Welche Nachweise muss der Fahrer während des Transports mit dabei haben?

Hierbei ist folgendes zu berücksichtigen:

1. der Fahrer lenkt ausschliesslich Fahrzeuge, die mit digitalen Kontrollgeräten ausgerüstet sind (siehe S. 33)

2. der Fahrer lenkt ausschliesslich Fahrzeuge, die mit analogen Kontrollgeräten ausgerüstet sind (siehe S. 34)

3. der Fahrer lenkt sowohl Fahrzeuge mit digitalem Kontrollgerät als auch Fahrzeuge mit analogem Kontrollgerät (siehe S. 35).

�2

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1. Der Fahrer fährt ausschliesslich ein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät.

® Führerschein.

® Fahrerkarte.

® Handschriftliche Aufzeichnungen sowie Ausdrucke – falls diese aus besonderen Gründen notwendig sind (z.B. Fehlfunktionen beim Kontrollgerät/Fahrerkarte) – für die laufende Woche sowie für die vorausgegangenen 15 Kalendertage (ab 01. 01. 2008 - 28 Kalendertage).

® In Verbindung mit Transporten ins südliche Ausland ausserdem eine Bescheinigung für die Tage, an denen der Fahrer in der laufenden Wochen kein Fahrzeug gelenkt hat (der sogenannte Arbeitszeitnachweis).

��

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2. Der Fahrer fährt ausschliesslich ein Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät.

® Führerschein.

® Fahrerkarte, falls der Fahrer eine solche besitzt.

® Schaublätter und andere Aufzeichnungen für die laufende Woche sowie für die vorausgegangenen 15 Kalendertage (ab 01. 01. 2008 - 28 Kalendertage).

® In Verbindung mit Transporten ins südliche Ausland ausserdem eine Bescheinigung für die Tage, an denen der Fahrer in der laufenden Wochen kein Fahrzeug gelenkt hat (der sogenannte Arbeitszeitnachweis).

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�. Der Fahrer fährt sowohl Fahrzeuge mit analogen Kontrollgeräten als Fahrzeuge mit digitalen Kontrollgeräten.

® Führerschein.

® Fahrerkarte.

® Schaublätter, handschriftliche Aufzeichnungen für die laufende Woche sowie für die vorausgegangenen 15 Kalendertage (ab 01. 01. 2008 - 28 Kalendertage).

® In Verbindung mit Transporten ins südliche Ausland ausserdem eine Bescheinigung für die Tage, an denen der Fahrer in der laufenden Wochen kein Fahrzeug gelenkt hat (der sogenannte Arbeitszeitnachweis).

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Haftung und Verpflichtungen

Haftung / Verpflichtungen eines Transportunternehmens.

® Das Transportunternehmen verpflichtet sich, die Arbeit des Fahrers in solcher Weise zu organi-sieren, dass die Arbeit gemäss geltenden Gesetzen und Bestimmungen (hierunter die Lenk- und Ruhezeiten) ausgeführt werden kann.

® Der Fahrer muss vom Unternehmen über die Ausführung der Arbeit ordnungsgemäss angewiesen und regelmässig überprüft werden.

Die Haftung des Transportunternehmens.

® Das Transportunternehmen haftet für die Verstösse seiner Fahrer, auch wenn diese ausserhalb der Landesgrenzen geschehen.

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Die Hauptverantwortlichen/Mitverantwortlichen:

® Unternehmen.

® Versender.

® Spediteure.

® Reiseveranstalter.

® Hauptauftraggeber.

® Subunternehmen.

® Personalvermittlungsagenturen.

Alle Beteiligten müssen dafür Sorge tragen, dass die geplanten und vereinbarten Transpor-te in Übereinstimmung mit den geltenden Lenk- und Ruhezeitbestimmungen ausgeführt werden.

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