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licht.forum 57 erklärt optische Sicherheitsleitsysteme, nennt Kennzeichen und Normen und macht Vorschläge für die Planung.

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licht.forum 57Optische Sicherheitsleitsysteme

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2 // licht.forum 57 / Optische Sicherheitsleitsysteme

Rettung nach dem Zwei-Sinne-Prinzip

Die EU harmonisiert auch die Sicherheits-technik. Diese Entwicklung hat für Deutsch-land tiefgreifende Veränderungen gebracht:Im Baurecht wurde die Haftung dem Betrei-ber beziehungsweise dem Nutzer eines Ge-bäudes auferlegt. Im Arbeitsschutzgesetzwurde die Arbeitgeber-Verantwortung fürBrandschutz, Evakuierung und andere Si-cherheitsbelange für alle Personen in einerBetriebsstätte festgeschrieben. Und dasGleichstellungsgesetz verlangt: Menschenmit Behinderung dürfen bei einem Notfallnicht benachteiligt sein.

Zugleich muss die Sicherheitstechnik aufneue Gefahren reagieren. Seit einigen Jahrennehmen zum Beispiel Terror- und Amokbe-drohungen zu. An manchen Schulen sind siedrei Mal so häufig wie Brandeinsätze. Maß-nahmen für den Amok- und Brandfall wider-sprechen sich zum Teil. Ein weiteres Pro-blem: Die Feuerwehr geht davon aus, beiihrem Eintreffen ein geräumtes Gebäude vor-zufinden. Das bedeutet, eine Evakuierungmuss innerhalb weniger Minuten abgeschlos-sen sein.

Die veränderten Rahmenbedingungen stellenbestehende Sicherheitskonzepte infrage. Ge-sucht wird nach neuen integrierten Lösun-gen, die intuitiv nach dem Zwei-Sinne-Prinzipalarmieren, informieren und retten. OptischeSicherheitsleitsysteme gehören dazu, weil sieeinen der wichtigsten Sinne des Menschen –das Sehvermögen – ansprechen.

Bernd AmmelungVorsitzender des ZVEI-Arbeitskreises „Amokalarm“

Ja

ASR = Arbeitsstättenregel (Technische Regel für Arbeitsstätten)

Ja

Nein

Kennzeichnung der Ausgänge nach ASR A1.3

Zusätzliches Sicherheitsleitsystem

notwendig

��

Ja �

Zusätzlich erhöhte Gefährdung oder andere potenzielle Gefahren (z.B.

Amok, Verrauchung)?ASR A2.3 Abs. 7 (2)

Nein

Gefahrloses Verlassen der Arbeits-

stätte bzw. des Gebäudes bei Ausfall der Allgemeinbe-

leuchtung möglich? ASR A2.3 Abs. 8

Sicherheitsbeleuchtungder Fluchtwege erforderlich

(� 1 Lux und Kennzeichnung)ASR A3.4/3 Abs. 4.1 und 4.3

EN 1838 / DIN V VDE V 0108-100

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) /Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Baurecht

Unfallgefahr bei Netzausfall ausgeschlos-

sen und keine potenziell gefähr-lichen Arbeitsabläufe?ASR A3.4/3 Abs. 4.2

Sicherheitsbeleuchtung(� 15 Lux) bei Unfallgefahr/für Arbeits-bereiche mit besonderer Gefährdung

ASR A3.4/3 Abs. 4.2 und 4.3EN 1838 / DIN V VDE V 0108-100

Nein

© licht.de01

Page 3: licht.forum 57

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Ein Brand in einem Gebäude kann raschPanik auslösen. Sicherheitsbeleuchtung er-möglicht das gefahrlose Verlassen, aberRauch kann die Sicht behindern. In einemsolchen Fall sorgt ein optisches Sicherheits-leitsystem für Orientierung. Während hochmontierte Rettungszeichen womöglich vonRauch verdeckt sind, bleibt das niedrig undin kurzen Abständen angebrachte Leitsys-tem gut sichtbar, zeigt den Fluchtweg anund wirkt so beruhigend auf Flüchtende.

Optische Sicherheitsleitsysteme sind also invielen Fällen eine notwendige Ergänzungder Sicherheitsbeleuchtung. Wo sie einge-setzt werden müssen, erklären unter ande-rem die sogenannten Arbeitsstättenregeln(Technische Regeln für Arbeitsstätten). DieASR konkretisieren die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), das Arbeitgeber zum Gesundheitsschutz ihrerAngestellten verpflichtet.

Arbeitgeber sind in der Pflicht

Auch viele öffentliche Gebäude fallen unterdie Bestimmungen der ASR, weil sie als Ar-beitsstätte dienen. Davon profitieren ebensoNichtangestellte. Beispiel Schule: Maßnah-men zum Gesundheitsschutz erstreckensich auf das Lehrpersonal, aber auch aufSchüler. Ähnlich verhält es sich in Verkaufs-stätten (Verkäufer/Kunden).

Die ASR machen wichtige Vorgaben, vor al lem für die Sicherheitsbeleuchtung, aberauch für optische Sicherheitsleitsysteme.Ob Sicherheitsbeleuchtung tatsächlich not-wendig ist oder nicht, muss jeder Arbeitge-ber bei einer Gefährdungsbeurteilung ermit-teln (§ 5 ArbSchG).

Anhand des dreistufigen Flussdiagramms (siehe Grafik) lässt sich feststellen, ob Sicher-heitsbeleuchtung und ein zusätzliches Leit-system erforderlich sind: Wenn das Gebäu-de bei einem Netzausfall nicht gefahrlos ver-lassen werden kann, muss eine Sicherheits-beleuchtung der Fluchtwege eingerichtet werden. Deren Beleuchtungsstärke muss min-destens ein Lux betragen. Da die wenigstenArbeitsplätze über eine kontinuierliche Be-leuchtung mit Tageslicht verfügen, ist Sicher-heitsbeleuchtung fast immer erforderlich.

Eine zusätzliche Sicherheitsbeleuchtungvon mindestens 15 Lux Beleuchtungsstärkeist für Arbeitsplätze vorgesehen, die beiNetzausfall eine Unfallgefahr bergen. Ar-beitsplätze mit besonderer Gefährdung lie-gen zum Beispiel nahe an schnell laufendenMaschinen wie etwa Druckmaschinen.

ASR fordern Sicherheitsleitsysteme

Wenn aufgrund örtlicher und betrieblicherBedingungen zudem eine „erhöhte Gefähr-dung“ vorhanden ist (ASR A2.3), muss zu-sätzlich zur Sicherheitsbeleuchtung auch einSicherheitsleitsystem installiert sein. Eine er-höhte Gefährdung liegt laut ASR vor bei:

� großen zusammenhängenden oder mehr-geschossigen Gebäudekomplexen

� einem hohen Anteil ortsunkundiger Personen� einem hohen Anteil von Personen mit ein-

geschränkter Mobilität

Das Gleichstellungsgesetz fordert besondereRücksicht auf Menschen mit Behinderung.Diese Vorgabe verlangt gerade bei der Ge-bäudesicherheit spezielle Vorkehrungen. Umauch Personen mit eingeschränkter Wahr-nehmung im Falle einer Evakuierung zu errei-chen, empfiehlt der ZVEI-Fachverband Si-cherheit eine Verknüpfung von optischenund akustischen Sicherheitsleitsystemen.

Neben den in den ASR genannten Bedro-hungen können auch mögliche Gefahren,wie etwa Verrauchung oder Amoksituatio-nen, ein Sicherheitsleitsystem erfordern.

Im Baurecht sind optische Sicherheitsleitsys-teme nicht gefordert. In der elektrotechnischen und lichttechnischen Normung finden siebisher kaum Beachtung. Daher herrscht beivielen Planern und Anwendern noch Unsi-cherheit, zum Beispiel über folgende Fragen:� Was sind optische Sicherheitsleitsysteme?� Wie unterscheiden sie sich von der Sicher-

heitsbeleuchtung?� Wann sind sie einzusetzen?� Wie sind sie auszuführen?

licht.forum 57 möchte auf diese Fragen erste Antworten liefern. Das Heft gibt Planungshin-weise, benennt rechtliche Aspekte und Risi-ken und betrachtet künftige Entwicklungen.

Optische Sicherheitsleitsysteme zeigen Fluchtwege bodennah an und helfen, Panik zu vermeiden.Für viele öffentlich genutzte Gebäude können sie eine sinnvolle Ergänzung der Sicherheits -beleuchtung sein.

Ergänzende Lichtelemente fürFlucht und Rettung

[01] Mithilfe dieses Flussdiagramms kann festgestellt werden, ob Sicherheitsbeleuchtung und optische Leitsystemenotwendig sind oder nicht.

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4 // licht.forum 57 / Optische Sicherheitsleitsysteme

02 03

[02] In Versammlungsstätten helfen im Boden integrierteLeitsysteme bei der Orientierung.

[03] Im Unterschied zur Sicherheitsbeleuchtung sind Sicher-heitsleitsysteme stets bodennah montiert.

Die Arbeitsstättenregel (ASR) A3.4/3 legtfest: „Optische Sicherheitsleitsysteme sinddurchgehende Leitsysteme, die mit Hilfe op-tischer Kennzeichnungen und Richtungsan-gaben einen sicheren Fluchtweg vorgeben.“Sie können mit taktilen (Handläufe) undakustischen (Signaltöne) Systemen kombi-niert werden. (Informationen zu akustischenLeitsystemen enthält die ZVEI-Broschüre„Effektive Gebäudeevakuierung mit Sys-tem“, inklusive der Anlagen.)

Für optische Leitsysteme macht die ASR folgende Vorgaben:� niedrige Montage an der Wand (< 40 cm

über dem Fußboden) oder am Fußbo-den

� Verwendung von Sicherheitszeichen undLeitmarkierungen

� Verwendung elektrisch betriebenerund/oder lang nachleuchtender Kompo-nenten, einschließlich der Umrandung vonTüren oder Kennzeichnung von Türgriffenmit lang nachleuchtenden Elementen

Ein lang nachleuchtendes Sicherheitsleit-system besteht laut ASR aus Komponen-ten, „die nach Anregung durch Licht ohneweitere Energiezufuhr nachleuchten“. Wei-tere Bestimmungen enthält die Norm DIN67510.

licht.forum 57 behandelt elektrisch betrie-bene Sicherheitsleitsysteme. So bezeichnetman gemäß ASR „ein optisches Sicherheits-leitsystem, das elektrisch betrieben unddurch eine Stromquelle für Sicherheitszwe-cke gespeist wird“. Optische Sicherheitsleit-systeme sind statisch oder dynamisch. Eindynamisches Sicherheitsleitsystem kannseine Richtungsangaben ändern, „indem eszum Beispiel im Bedarfsfall automatisch aufeine konkrete Brandmeldung mit der Ände-rung der Fluchtrichtungsanzeige reagiert“. Ist ein Rettungsweg etwa durch Feuer ver-sperrt, kann die Fluchtrichtung geändertwerden.

Sicherheitsbeleuchtung und Leitsysteme

Grundsätzlich sind optische Sicherheitsleit-systeme nach ASR bodennah montiert.Damit grenzen sie sich von der hoch mon-tierten Sicherheitsbeleuchtung ab (sieheGrafik oben). Optische Sicherheitsleitsys-teme werden immer ergänzend zur Sicher-heitsbeleuchtung eingesetzt, jedoch niemalsals deren Ersatz. Dabei muss auf folgendePunkte geachtet werden:� Eine Kombination von niedrig montierten,

lang nachleuchtenden Systemen mit Si-cherheitsbeleuchtung ist nicht empfehlens-wert, da durch die sehr viel hellere Sicher-

Optische Leitsysteme für Fluchtwegeheitsbeleuchtung die Erkennbarkeit desnachleuchtenden bodennahen Systemsbeeinträchtigt ist.

� Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheits-leitsystem dürfen sich in der Kennzeich-nung der Fluchtwege nicht widersprechen.

Vorteile der bodennahen Montage

Die Montage in der Nähe des Fußbodensbietet vor allem im Brandfall Vorteile:� Erzeugt ein Brand starken Rauch, ist die

Sicht am Boden meistens besser. Niedrigmontierte Sicherheitszeichen werdenschneller erkannt.

� Da Rauch sich häufig an der Decke sam-melt, fällt das Atmen in Bodennähe leich-ter. Gebückt oder kriechend können flüch-tende Personen sich an bodennahenSignalen besser orientieren, sind jedochauch langsamer.

� Dank der zusätzlichen Beleuchtung amBoden werden Hindernisse und Gefahren-quellen wie etwa Glasscherben früherwahrgenommen.

Optische Sicherheitsleitsysteme

immer niedrig montiert(ASR A3.4/3: � 40 cm über dem Fußboden)

statisch dynamisch

elektrisch lang elektrischbetrieben nachleuchtend betrieben

Sicherheitsbeleuchtung

immer hoch montiert(DIN EN 1838: � 2 m über dem Fußboden)

statisch dynamisch

elektrisch betrieben elektrisch betrieben

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Bei Planern und Bauherren herrscht häufigUnsicherheit darüber, ob ein Sicherheitsleit-system im Gebäude installiert werden muss.Hinweise liefern Arbeitsschutz und Bau-recht.

1. Arbeitsschutz

Die Arbeitsstättenregel ASR A2.3 für Flucht-wege erwähnt unter Punkt 7 „Kennzeich-nung“, dass ein Sicherheitsleitsystem einzu-richten ist, „wenn aufgrund der örtlichen oderbetrieblichen Bedingungen eine erhöh te Ge-fährdung vorliegt“.

Vorgeschrieben ist ein optisches Sicherheits-leitsystem zum Beispiel, wenn eine Arbeits-stätte im Brandfall verrauchen kann. Dabeikann laut ASR ein Leitsystem notwendigsein, „das auf eine Gefährdung reagiert unddie günstigste Fluchtrichtung anzeigt“. DieseArt der Anwendung setzt ein dynamischesSicherheitsleitsystem voraus, das nur elek-trisch betrieben werden kann.

2. Baurecht

Das Baurecht fordert optische Sicherheits-leitsysteme nicht direkt. Es geht davon aus,dass Rettungswege nicht verrauchen, sofernsie vorschriftenkonform ausgeführt sind.

Doch aus Gründen des Haftungsrechts wirdBetreibern nahegelegt, mit geeigneten Maß-nahmen die Gebäudesicherheit zu gewähr-leisten.

Aus Kompensationsgründen kommt es –etwa in Brandschutzgutachten – zu Forde-rungen, dass Rettungswege in bestimmtenSituationen gesperrt werden. Zum Beispielsoll ein Treppenhaus im Brandfall nicht mehrgenutzt werden, wenn es nicht sicher ist,etwa weil die verwendeten Baumaterialienungeeignet sind. Dies führt in der Praxisdazu, dass bei einem Brand die Rettungszei-chenleuchten nicht mehr zu diesem Trep-penhaus führen dürfen; die Fluchtrichtungmuss geändert werden. Hier kann ein Si-cherheitsleitsystem ein geeignetes Mittelsein, um Flüchtende zu sicheren Rettungs-wegen umzuleiten.

Zudem gibt es Fluchtwege, die nicht immernutzbar sind, weil sie zum Beispiel nur zubestimmten Zeiten zugänglich sind. DieserFall trifft häufig auf größere Bürokomplexemit vielen einzelnen Mietern zu. Auch hierwird mitunter gefordert, dass Rettungswegebei Bedarf gesperrt werden können. Dann istein dynamisches Leitsystem in Verbindungmit „dynamisierter“ Sicherheitsbeleuchtungsinnvoll.

Leitsysteme in der Anwendung

04

[04] Unübersichtliche Hallen und komplizierte Fluchtwegeverlangen unter Umständen ein Leitsystem.

ImpressumHerausgeber:licht.de – Fördergemeinschaft Gutes Licht,Lyoner Straße 9,60528 Frankfurt am Main,www.licht.de, E-Mail: [email protected].

Redaktion, Gestaltung und Realisation:rfw. kommunikation, Darmstadt.

Fotos:DEKRA EXAM GmbH (Titelseite, Hintergrundbild), alle ande-ren Bilder und Grafiken stammen von licht.de-Mitgliedsun-ternehmen oder wurden im Auftrag von licht.de angefertigt.

Druck:E&B engelhardt und bauer Druck und Verlag, 76131 Karlsruhe, 04/12-30

Sicherheitsleitsysteme werden immerzusätzlich zur Sicherheitsbeleuchtung einge-setzt. Informationen zum Thema Sicherheits-beleuchtung sind im Heft licht.wissen 10„Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung“von licht.de zu finden.

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6 // licht.forum 57 / Optische Sicherheitsleitsysteme

Die wenigen bisher definierten Anforderun-gen an Planung, Installation und Betrieb vonoptischen Sicherheitsleitsystemen liefern dieArbeitsstättenregeln ASR (siehe Tabellelinks). So legen sie unter anderem eine Min-destbeleuchtungsstärke von einem Lux fest,gemessen in einer Höhe von 20 Zentimeternüber dem Fußboden und mit 50 ZentimeterAbstand von der Wand.

Für einen optimalen Sicherheitsstandard rei-chen die wenigen lichttechnischen Vorgabender ASR jedoch nicht aus, denn ein niedrigmontiertes, optisches Sicherheitsleitsystemstellt besondere Ansprüche an die Lichtpla-nung und die verwendeten Leuchten.

licht.de empfiehlt ergänzend:� Leuchten für Sicherheitsleitsysteme müs-

sen den Normen DIN EN 60598-1 (Allge-meine Anforderungen an Leuchten) und60598-2-22 (Anforderungen an Leuchtenfür Notbeleuchtung) entsprechen.

� Leuchten müssen mit einer automatischenPrüfeinrichtung gemäß DIN EN 62034 ausgestattet sein oder daran angeschlos-sen werden können.

� Die Leuchtdichte der weißen Flächen derhinterleuchteten Sicherheitszeichen solltebei Netzbetrieb 500 cd/m2 betragen (Min-destzeichenhöhe: drei Zentimeter).

� Die Mindestbeleuchtungsstärke zwischenzwei Leuchten sollte – der ASR folgend –ein Lux betragen. Sie sollte aber in nurzwei Zentimetern Höhe und als vertikaleBeleuchtungsstärke gemessen werden(Abstand zur Wand: 50 Zentimeter). Phy-sikalische Blendung ist zu vermeiden.

� Die Leuchten sollten schlagfest sein.� Leuchten können als kombinierte Leuch-

ten ausgeführt werden, die den Fluchtwegausleuchten und zugleich das hinterleuch-tete Sicherheitszeichen enthalten.

Für dynamische Systeme müssen weitereAspekte beachtet werden, etwa das Zu-sammenwirken mit der Sicherheitsbeleuch-tung (siehe Kapitel „Dynamische Leitsys-teme“).

Hinweise zur Lichtplanung

05

06

[05] Richtungsvariable Module können wechselnde Flucht-wege anzeigen.

[06] Bodennah montierte Einbauleuchten geben Orientierungund liefern zusätzliches Licht für den Fluchtweg.

[07] Doppelte Sicherheit: Ein multifunktionales Leitsystemwarnt vor einfahrenden Zügen und zeigt im Gefahrenfall dieFluchtrichtung an.

Vorgaben der ASR A3.4/3

Beleuchtungsstärke:E � 1 Lux

Nennbetriebsdauer:mindestens eine Stunde nach Ausfallder Allgemeinbeleuchtung

Gleichmäßigkeit:Emax : Emin � 40 : 1

Stromquelle:selbsttätig einsetzende Stromquelle fürSicherheitszwecke

Kennzeichnung:beidseitige Kennzeichnung des Flucht-wegs bei – Verrauchungsgefahr und – Fluchtwegbreite � 3,6 Meter

Markierung:Hinterleuchtete Sicherheitszeichen imAbstand � 10 Meter, Sicherheitszei-chen bei jeder Richtungsänderung.Leitfunktion zwischen Sicherheitszei-chen übernehmen kontinuierliche,elektrisch betriebene Leitmarkierungenoder niedrig montierte Sicherheits-leuchten.

Blendschutz:Blendungsbegrenzung durch Abschir-mung

Ausblick: Normungsbegehren geplant

Eine Voraussetzung für den Einsatz optischer Sicher-heitsleitsysteme sind allgemein anerkannte Normen undStandards, die es aber bisher praktisch nicht gibt. InDeutschland ist daher ein Normungsbegehren für elektrischbetriebene, niedrig montierte, optische Sicherheitsleitsys-teme geplant.

Unter anderem müssen folgende Punkte festgelegt werden:� lichttechnische Anforderungen an Komponenten, ihre

Anordnung und Kombinationsmöglichkeiten� elektrotechnische Anforderungen an Komponenten,

einschließlich des Steuerungssystems � Anforderungen an Schnittstellen zu anderen Systemen� Anforderungen an die Ausführung von Sicherheitsleit-

systemen, Vorgaben für Errichter� Erweiterung der bestehenden Normung von Sicherheits-

beleuchtung um dynamische Sicherheitsbeleuchtung

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7

Dynamische optische Sicherheitsleitsystemekönnen ihre Richtungsangaben ändern,indem sie zum Beispiel automatisch auf eineGefahrenmeldung reagieren und eine neueFluchtrichtung angeben. Laut ASR A2.3 sindsolche Leitsysteme in einzelnen Fällen not-wendig. Ihr Vorteil: Im Ernstfall können sichFlüchtende rascher orientieren. Ziel ist es,Personen schneller von der Gefahrenstellewegzuleiten und in sichere Bereiche zu füh-ren. Eine dynamische Anzeige der Flucht-richtung funktioniert nur mit elektrisch betrie-benen Systemen, lang nachleuchtendeLeitsysteme sind immer statisch.

Sicherheitsbeleuchtung einbeziehen

Eine wichtige Aufgabe für ein dynamischesSicherheitsleitsystem ist das gezielte Sperrenvon gefährdeten Rettungswegen. Wie einesolche Sperrung angezeigt werden soll, istaber noch nicht geklärt. Denn nicht zuletztmuss dafür auch die Sicherheitsbeleuchtungin die Planung einbezogen werden. Ihre zu-meist statische Anzeige des Fluchtwegs mitRettungszeichenleuchten müsste in eine dy-namische geändert werden, etwa indem dasRettungszeichen die Pfeilrichtung ändertoder ein Sperrzeichen zeigt.

Gleichzeitig funktionieren optische dynami-sche Leitsysteme nur im Zusammenspiel mit

anderen Sicherheitssystemen wie Brandmel-deanlagen oder variablen akustischen Alar-mierungen. Gefahr droht vor allem, wenn eszu widersprüchlichen Aussagen kommt,etwa weil die angezeigten Fluchtrichtungennicht aufeinander abgestimmt sind.

Die genannten Probleme zeigen: Dynami-sche Sicherheitsleitsysteme stehen erst amAnfang ihrer Entwicklung. Neben der not-wendigen Klärung rechtlicher Grundlagenmüssen unter anderem folgende technischeFragen beantwortet werden:� Wie sollen gesperrte Fluchtwege kenntlich

gemacht werden? � Wie ergänzen sich Sicherheitsbeleuchtung,

optische und akustische Leitsysteme?� Wie können Brandmeldeanlagen (BMA)

und Leitsysteme verknüpft werden? � Welcher technische Zustand sollte im Stö-

rungsfall automatisch gelten?

Hersteller, Planer, Errichter und Betreiber von optischen Sicherheitsleitsystemen müs-sen zusammenwirken, um Gefahrenszena-rien festzulegen und bei der Programmie-rung zu berücksichtigen. Auch wenn für dietechnische und rechtliche Umsetzung nochviel getan werden muss: Ein dynamischesoptisches Leitsystem, das intelligent auf Ge-fahr reagiert, kann zu einem wesentlich hö-heren Sicherheitsniveau beitragen.

Dynamische Leitsysteme

07

Normen, Literatur

ArbeitsschutzArbSchGArbeitsschutzgesetz

ASR A1.3Technische Regeln für Arbeitsstätten– Sicherheits- und Gesundheits-schutzkennzeichnung

ASR A2.3Technische Regeln für Arbeitsstätten– Fluchtwege und Notausgänge,Flucht- und Rettungsplan

ASR A3.4/3Technische Regeln für Arbeitsstätten– Sicherheitsbeleuchtung, optischeSicherheitsleitsysteme

BGR 216Berufsgenossenschaftliche Regel:Optische Sicherheitsleitsysteme(prinzipiell ersetzt durch ASR A3.4/3)

NormenISO 16069Graphical symbols – Safety signs –Safety way guidance systems

DIN EN 1838Angewandte Lichttechnik – Notbe-leuchtung

DIN V VDE V 0108-100(Vornorm VDE V 0108-100)Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

DIN VDE 0100-560Errichtung von Niederspannungsan-lagen – Einrichtungen für Sicher-heitszwecke

DIN EN 60598-2-22Leuchten – Besondere Anforderun-gen – Leuchten für Notbeleuchtung

Literatur zum Themalicht.de:licht.wissen 10 „Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung“ (2012)licht.forum 56 „Sicherheitsbeleuch-tung für Arbeitsstätten“ (2010)

ZVEI - Zentralverband Elektrotech-nik- und Elektronikindustrie e.V.:„Effektive Gebäudeevakuierung mitSystem“ inklusive Anlagen (2010)

Page 8: licht.forum 57

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01 Die Beleuchtung mit künstlichem Licht (2008)02 Besser lernen mit gutem Licht (2012)03 Straßen, Wege und Plätze (2007)04 Licht im Büro: motivierend und effizient (2012)05 Industrie und Handwerk (2009)06 Shopbeleuchtung, attraktiv und effizient (2011)07 Gutes Licht im Gesundheitswesen (2004)08 Sport und Freizeit (2010)09* Repräsentative Lichtgestaltung (1997)10 Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung (2012)11 Gutes Licht für Hotellerie und Gastronomie (2005)12 Beleuchtungsqualität mit Elektronik (2003)13 Arbeitsplätze im Freien (2007)14 Ideen für Gutes Licht zum Wohnen (2009)15 Gute Beleuchtung rund ums Haus (2009)16 Stadtmarketing mit Licht (2010)17 LED: Das Licht der Zukunft (2010)18 Gutes Licht für Museen, Galerien, Ausstellungen (2006)19 Die Wirkung des Lichts auf den Menschen (2010)

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