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vorhabenbezogener B-Plan „Kaufland Bad Salzungen“ Bericht, Projekt - Nr. 13-043 www.moimmissionsschutz.de [email protected] Tel.: 040-713 004-0 Seite 1 13-043 Kaufland Bad Salzungen.doc 17.12.2013 Lärmtechnische Untersuchung für die Sechste Procom Invest GmbH & Co. KG Rathausstraße 7 20095 Hamburg Projektnummer: 13-043 Stand: 17. Dezember 2013 vorhabenbezogener B-Plan „Kaufland Bad Salzungen“

Lärmtechnische Untersuchung1066/laermtechnische_unter... · Gruppe Schallobjekt Maßnahme TGA TGA 1 Der Schallleistungspegel ist auf 75 dB(A) (nachts) zu begrenzen oder es durch

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Seite 1 13-043 Kaufland Bad Salzungen.doc 17.12.2013

Lärmtechnische Untersuchung für die

Sechste Procom Invest GmbH & Co. KG

Rathausstraße 7

20095 Hamburg

Projektnummer: 13-043

Stand: 17. Dezember 2013

vorhabenbezogener B-Plan „Kaufland Bad Salzungen“

vorhabenbezogener B-Plan „Kaufland Bad Salzungen“ Bericht, Projekt - Nr. 13-043

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Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung 4

1. Anlass und Aufgabenstellung 7

2. Planung 7

2.1 Grundrisse des Verbrauchermarktes 7

2.2 Betriebsbeschreibung des Verbrauchermarktes 8

3. Örtliche Situation / Gebietsnutzungen 10

4. Immissionsschutzrechtliche Grundlagen 12

4.1 TA Lärm 12

4.2 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) 14

4.3 Verkehrslärmänderung in der Nachbarschaft 15

4.4 Gesamtlärmbetrachtung 16

5. Emissionen aus Gewerbelärm 16

5.1 Verbrauchermarkt 16

5.1.1 Zu- und Abfahrt Kunden und Mitarbeiter 16

5.1.2 Parkplätze 17

5.1.3 Anlieferung 18

5.1.4 Entsorgung 19

5.1.5 Haustechnik 19

5.1.6 Zusammenfassung der Quellen Verbrauchermarkt 20

5.1.7 Spitzenpegel 22

5.2 weitere gewerbliche Nutzungen 22

6. Emissionen aus Straßen- und Schienenverkehrslärm 23

6.1 Straßenverkehr 23

6.1.1 Prognose des allgemeinen Verkehrsaufkommens 23

6.1.2 Prognose des Verkehrsaufkommens inkl. Verbrauchermarkt 26

6.2 Schienenverkehr 27

7. Immissionen aus dem Gewerbelärm 28

7.1 Allgemeines 28

7.2 Ergebnisse 29

8. Immissionen aus dem Straßenverkehr 34

8.1 Allgemeines 34

8.2 Ergebnisse 35

8.2.1 Verkehrslärmänderung in der Nachbarschaft 35

8.2.2 Neubau des Kreisverkehrs 35

9. Immissionen aus dem Gesamtlärm 36

9.1 Allgemeines 36

9.2 Ergebnisse 36

Quellenverzeichnis 38

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Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Planung Verbrauchermarkt EG 7

Abbildung 2: Planung Verbrauchermarkt OG 8

Abbildung 3: Gebietsnutzungen in der Nachbarschaft 10

Abbildung 4: Grundstücksnutzungen in der Nachbarschaft 11

Abbildung 5: Verkehrserzeugung durch Verbrauchermarkt 16

Abbildung 6: Schallquellen Verbrauchermarkt über Dach + Rampe 21

Abbildung 7: Schallquellen Verbrauchermarkt EG 21

Abbildung 8: gewerblichen Flächen in der Nähe des Plangebietes 23

Abbildung 9: Übersichtsplan Verkehr (Querschnitte) 24

Abbildung 10: Immissionsorte Gewerbelärm 28

Abbildung 11: Immissionsorte Verkehrslärmänderung 34

Abbildung 12: Differenzkarte Lärmsituation mit/ohne Kaufland Verbrauchermarkt Tag 36

Abbildung 13: Differenzkarte Lärmsituation mit/ohne Kaufland Verbrauchermarkt Nacht37

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Anlieferungsmengen Verbrauchermarkt 9

Tabelle 2: Immissionsrichtwerte nach Nummer 6, TA Lärm 12

Tabelle 3: Beurteilungszeiten nach Nummer 6, TA Lärm 13

Tabelle 4: Schallleistungspegel Verbrauchermarkt 20

Tabelle 5: Flächenschallpegel GE/ GI im B-Plan Nr. Nr. 4 - 2. Änderung 22

Tabelle 6: Prognose des allgemeinen Verkehrsaufkommens 2020 25

Tabelle 7: Emissionen Straßen aus Prognose des allgemeinen Verkehrsaufkommens25

Tabelle 8: Prognose des Verkehrsaufkommens inkl. Verbrauchermarkt 2020 26

Tabelle 9: Emissionen Straßen aus Prognose des Verkehrsaufkommens mit Verbrauchermarkt 26

Tabelle 10: Zugzahlen in der Prognose 2025 für die Strecke 6311 27

Tabelle 11: Emission Schienenstrecke aus Prognose des Verkehrsaufkommens 27

Tabelle 12: Beurteilungspegel aus dem Betrieb Verbrauchermarkt 29

Tabelle 13: Verbrauchermarkt, Teil-Beurteilungspegel IO 3, 2.OG (Quellen EG+Dach)30

Tabelle 14: Verbrauchermarkt, Teil-Beurteilungspegel IO 6, EG (Quellen EG + Dach) 31

Tabelle 15: Beurteilungspegel aus dem Betrieb Verbrauchermarkt mit Lärmschutz 33

Tabelle 16: Beurteilungspegel aus Verkehrslärmprognose mit/ohne Betrieb Verbrauchermarkt 35

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Zusammenfassung

Auf einer ehemaligen - nun brach liegenden - Bahnfläche soll ein Kaufland Verbrau-chermarkt errichtet werden. Für das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren war aus lärmtechnischer Sicht zu prüfen, ob der Betrieb des Marktes verträglich mit den Nutzungen der Nachbarschaft ist.

Die Verträglichkeit bestimmt sich aus der Frage, ob schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche prognostiziert werden und ob, wenn nach dem Stand der Technik unvermeidbare Geräusche verbleiben, das Minimierungsgebot erfüllt ist. Nicht schädli-che Umwelteinwirkungen werden darüber festgestellt, ob die Geräuschimmissionsprog-nose aus dem Verbrauchermarkt unter Berücksichtigung der vorhanden gewerblichen Nutzungen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm einhält. Die Beachtung des Minimie-rungsgebotes erfordert ggf. technische, betriebliche oder organisatorische Maßnah-men.

Darüber hinaus wird zur Anbindung des Kaufland Verbrauchermarktes der Neubau ei-nes Kreisverkehrs erforderlich. Es wurde nach der 16. Bundesimmissionsschutzverord-nung geprüft, ob eine wesentliche Änderung der Verkehrssituation vorliegt.

Für das parallel verlaufen Flächennutzungsänderungsverfahren war zu untersuchen, wie sich die Verkehrslärmsituation auf den umliegenden Straßen verändert, wenn der Kaufland Verbrauchermarkt errichtet wird.

Zudem ist die Gesamtlärmsituation (Straßen- und Schienenlärm sowie Gewerbelärm) mit und ohne den Kaufland Verbrauchermarkt zu bewerten gewesen.

Gewerbelärm:

An allen Immissionsorten wird der Immissionsrichtwert und auch das Irrelevanzkriterium der TA Lärm am Tage deutlich unterschritten. Eine Betrachtung der Vorbelastung aus anderen gewerblichen Nutzungen ist daher nicht erforderlich.

Im Nachtzeitraum ist das Irrelevanzkriterium der TA Lärm überwiegend eingehalten, an zwei Immissionsorten jedoch überschritten. Ursache hierfür ist die TGA1 (Verflüssiger) und die Anlieferung zwischen 5-6 Uhr, insbesondere die Entladung der Paletten. Der Anlieferhof ist in Richtung Bahngelände überwiegend offen, sodass hier keine oder nur eine geringe Abschirmwirkung besteht. Zudem wird ein Teil des Schalls an der Wand des Anlieferhofes zur Bahnhofstraße reflektiert.

Das Maximalpegel-Kriterium wird stets eingehalten

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Folgende Lärmschutzmaßnahmen werden daher vorgeschlagen: Gruppe Schallobjekt Maßnahme

TGA TGA 1

Der Schallleistungspegel ist auf 75 dB(A) (nachts) zu begrenzen oder es durch andere, z.B. bauliche, Maßnahmen sicherzustellen, dass an den Immissionsorten der Nachtrichtwert der TA Lärm der jeweiligen Gebietskategorie durch die TGA 1 allein um mindestens 10 dB(A) unterschritten wird.

Anlieferung Anlieferhof

Verzicht auf Nachtanlieferung (22-6 Uhr)

oder

Der Bereich unterhalb der Rampe und die Rampe selbst sind zur Bahnseite bau-lich zu schließen. Das flächenbezogene Gewicht dafür darf 10 kg/ m2 nicht unterschreiten bzw. soll-te der Schalldämmwert > 25 dB(A) sein. Es muss auf eine dichte Ausführung oh-ne Öffnungen geachtet werden.

oder

Der Bereich unterhalb der Rampe ist zur Bahnseite baulich zu schließen. Das flächenbezogene Gewicht dafür darf 10 kg/ m2 nicht unterschreiten bzw. soll-te der Schalldämmwert größer 25 dB(A) sein. Es muss auf eine dichte Ausführung ohne Öffnungen geachtet werden. und Die Unterseite der Decke der Anlieferung ist mit einem Schallschutz-Decken-system zu versehen. Es ist ein System mit einem bewerteten Schallabsorptions-grad αw > 0,6 nach DIN EN ISO 11654 einzubauen. Die südliche Wand am Anlie-ferhof (an der Bahnhofstraße) erhält die gleiche Verkleidung wie die Decke.

Erfüllen tut diese Anforderungen z.B. das System Tektalan A2-TK.

Verkehrslärmänderung

Der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht erhöht sich an einem Immissionsort um mehr 3 dB(A). Ursache hierfür ist der neue Kreisverkehr. Jedoch sind die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) und damit auch die Gesundheitsschwelle von 70/60 dB(A) Tag/Nacht eingehalten.

Neubau Kreisverkehr:

Für die Anbindung des Kaufland Verbrauchermarktes soll ein Kreisverkehr in der Bahnhofstraße gebaut werden, um die Neuverkehre verkehrsgerecht abzuwickeln.

Es handelt sich um einen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne der 16. BImSchV. Die Änderung ist wesentlich, da sich der Beurteilungspegel an einem Immissionsort um mehr als 3 dB(A) erhöht. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Gewerbege-biete von 69/ 59 dB(A) Tag/ Nacht werden jedoch eingehalten. Es entsteht kein An-spruch auf Lärmschutzmaßnahmen“ dem Grunde nach“.

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Gesamtlärmänderung

Die Differenz des Gesamtlärms aus Straßen-, Schienen- und Gewerbelärm im Zustand mit und ohne den Kaufland Verbrauchermarkt beträgt tags im Umfeld durchschnittlich 0-2 dB(A). Lediglich im Nahbereich des und auf dem eigentlichen Betriebsgelände sind auch höhere Pegeldifferenzen möglich.

Die Differenz des Gesamtlärms aus Straßen-, Schienen- und Gewerbelärm im Zustand mit und ohne den Kaufland Verbrauchermarkt nachts beträgt im südlichen Umfeld durchschnittlich 0-1 dB(A), im nördlichen 0-3 dB(A). Im Bereich der Anlieferung vom Kaufland Verbrauchermarkt beträgt die Änderung im Nachtzeitraum 1 bis mehr als 3 dB(A).

Dieser Bericht LTU 13-043 umfasst insgesamt 39 Seiten und wurde erstellt durch: K. Lemke Telefon 040 / 71 30 04 - 37 E-Mail [email protected] Internet www.moimmissionsschutz.de

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1. Anlass und Aufgabenstellung

Auf einer ehemaligen - nun brach liegenden - Bahnfläche soll ein Kaufland Verbrau-chermarkt errichtet werden. Für das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren ist aus lärmtechnischer Sicht zu prüfen, ob der Betrieb des Marktes verträglich mit den Nutzungen der Nachbarschaft ist.

Darüber hinaus wird zur Anbindung des Kaufland Verbrauchermarktes der Neubau ei-nes Kreisverkehrs erforderlich. Es ist nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung zu prüfen, ob eine wesentliche Änderung der Verkehrssituation vorliegt.

Für das parallel verlaufen Flächennutzungsänderungsverfahren ist zu untersuchen, wie sich die Verkehrslärmsituation auf den umliegenden Straßen verändert, wenn der Kauf-land Verbrauchermarkt errichtet wird.

Zudem ist die Gesamtlärmsituation (Straßen- und Schienenlärm sowie Gewerbelärm) mit und ohne den Kaufland Verbrauchermarkt zu bewerten.

2. Planung

2.1 Grundrisse des Verbrauchermarktes

Nachstehende Abbildung zeigt den geplanten Zustand im Grundriss EG [16] für den Verbrauchermarkt. Abbildung 1: Planung Verbrauchermarkt EG

Bahnhofstraße

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Nachstehende Abbildung zeigt den geplanten Zustand im Grundriss OG [16] für den Verbrauchermarkt. Abbildung 2: Planung Verbrauchermarkt OG

2.2 Betriebsbeschreibung des Verbrauchermarktes

Nachfolgende Angaben sind uns – soweit nicht anders gekennzeichnet – vom zukünf-tigen Mieter Kaufland zur Verfügung gestellt worden [13].

Der geplante Verbrauchermarkt soll im Erdgeschoss realisiert werden. Es ist beabsich-tigt, den Markt von Mo - Sa 07:00 – 22:00 Uhr zu betreiben.

Auf dem Dach des Verbrauchermarktes stehen ca. 252 Stellplätze den Kunden und im Anlieferhof 12 Stellplätze den Mitarbeitern zur Verfügung. Die Stellplätze sind über den geplanten Kreisverkehr in der Bahnhofstraße anfahrbar. Die Oberfläche besteht aus Beton (Parkdach) bzw. aus Betonsteinpflaster (Anlieferhof, Annahme zur sicheren Sei-te).

Im Bereich des Einganges im EG sowie voraussichtlich an drei Positionen auf dem Parkdach werden Einkaufswagensammelstationen einbezogen.

Für den Verbrauchermarkt ist ein Anlieferbereich an der Westseite des Gebäudes ge-plant. Er ist überdacht und zur Bahnhofstraße mit einer geschlossenen Wand geplant.

Hinweis: Damit das Dach über und die Wand an der Anlieferung zur Bahnhofstraße als schalltechnisch wirksam berücksichtigt werden können, müssen diese dicht und ohne Öffnungen ausgeführt werden. Das flächenbezogene Gewicht darf 10 kg/ m2 nicht unterschreiten. Weiterhin ist die Unterseite der Decke der Anlieferung mit einem Schallschutz-Deckensystem zu versehen. Es ist ein System mit einem bewerteten Schallabsorptionsgrad αw > 0,6 nach DIN EN ISO 11654 einzubauen. Erfüllen tut diese Anforderungen z.B. das System Tektalan A2-TK.

>>> Die o.g. Anforderungen an Wand und Decke/ Dach werden für die Berech-

nungen vorausgesetzt. <<<

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Die Anlieferfahrten erfolgen ebenfalls über den Kreisverkehr. In der schalltechnischen Untersuchung werden Außenrampen- bzw. Ladebordentladungen berücksichtigt.

Im Anlieferbereich befinden sich auch die Entsorgungsstationen (Restmüll, Papier, Kunststoff). Diese werden nach Angaben vom Mieter Kaufland täglich getauscht. Die Einwurf- und Pressvorgänge (Papier) werden i.d.R. in der Zeit von 7-20 Uhr stattfinden. Es ist von einer Gesamtdauer von 2 Stunden Betriebszeit für die Presse auszugehen. Zur sicheren Seite wird auch ein Pressvorgang (10 min, Annahme) in der Zeit von 20-22 Uhr berücksichtigt. In der Zeit von 6-7 Uhr und nach 22 Uhr sollen keine Vorgänge diesbezüglich stattfinden. Folgendes Lieferaufkommen wird nach Angaben vom Mieter Kaufland in der Untersu-chung berücksichtigt:

Tabelle 1: Anlieferungsmengen Verbrauchermarkt

Zeit (Uhr) Anzahl Lkw Art Nutzfahrzeug Anzahl Paletten

5-6 1 schwer (>7,5 t) 25

6-7 2 schwer (>7,5 t) 457-20 3 schwer (>7,5 t) 70

Summe Anlieferung 6 140 Von den 6 Lkws wird ein Lkw mit Kühlaggregat, ein Lkw zur Abholung des Leergutes Getränke einbezogen.

Zusätzlich dazu werden 4-6 Lieferfahrzeuge (Spartenlieferanten, Post etc.) am Tag er-wartet. Die Fahrgeräusche sind denen von Lastkraftwagen untergeordnet, die Geräu-sche des Be- und Entladens dieser Fahrzeuggruppe per Hand oder Sackkarre sind gegenüber einer Entladung mit Paletten und Rollwagen lärmtechnisch nicht relevant. Diese Fahrzeuggruppe wird daher nicht berücksichtigt.

Anders ist dies bei den Anlieferungen der geplanten zwei Konzessionäre. Diese müs-sen berücksichtigt werden, da die Anlieferung vermutlich im Bereich des Haupteingan-ges im EG erfolgt. Hierzu liegen jedoch noch keinen konkreten Daten vor. Die nachfol-genden Angaben sind gewählt, um die Liefervorgänge der Konzessionäre angemessen zu berücksichtigen. Es werden je Konzessionär 3 Anlieferungen mit Lieferfahrzeugen angesetzt. Diese Fahrzeuggruppe wird i.d.R. per Hand oder Sackkarre entladen; zur sicheren Seite werden jedoch Entladungen mit Rollwagen berücksichtigt. Je Konzessi-onär setzen wir 5 Rollwagen-Entladungen an.

Um in der Lärmtechnischen Untersuchung die Anlagen der technischen Gebäudeaus-rüstung (TGA) angemessen zu berücksichtigen, werden von uns (Vorhalte-)Flächen auf der Außenhaut des Baukörpers festgelegt, in denen die TGA- Anlagen aufgestellt werden können.

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Die Klimatechnik wird üblicherweise während der Öffnungszeit (07:00 - 22:00 Uhr) be-trieben. Die Gewerbekühlung ist insoweit anders, da diese, insbesondere für Kühlräu-me oder Kühltruhen, immer der Kühlung dient und 24 h in Betrieb sind.

3. Örtliche Situation / Gebietsnutzungen

In unmittelbarer Nachbarschaft zum geplanten Kaufland Verbrauchermarkt sind teilwei-se Bebauungspläne (hier: Bebauungsplan Nr. 4 - 2. Änderung Kaltwalzwerk, Bebau-ungsplan Nr. 56) [14] rechtskräftig. Die Schutzwürdigkeit der Nachbarschaft richtet sich, soweit vorhanden, nach den Festsetzungen dieser Bebauungspläne. Hinweise über die Gebietsnutzung kann auch der Flächennutzungsplan der Stadt [14] geben, wobei es sich hier nur um die Absichtserklärung der Nutzung, nicht aber unbedingt um die tat-sächlich vorhandene Nutzung handeln muss. Des Weiteren können auch die vorhan-denen Grundstücksnutzungen in den Katasterdaten [15] mit ausgewertet werden.

Nachfolgende Abbildung zeigt die sich aus B-und F-Plänen ergebenden Gebietsnut-zungen um das Vorhabengebiet. Abbildung 3: Gebietsnutzungen in der Nachbarschaft

Vorhabengebiet

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Innerhalb dieser Gebiete lassen sich aus den Katasterdaten folgende (Bestands-) Nut-zungen herausfiltern. Abbildung 4: Grundstücksnutzungen in der Nachbarschaft

Die (tatsächlichen) Nutzungen weichen dabei z.T. von den zuvor dargestellten Gebiets-nutzungen ab. Im Bereich von rechtskräftigen Bebauungsplänen werden jedoch stets die darin festgesetzten Nutzungen den Berechnungen zu Grunde gelegt.

Diese Karte dient jedoch bei der Betrachtung des Gewerbe-, Verkehrs- und Gesamt-lärms zur Bestimmung von Immissionsorten und/ oder zur Bestimmung von (tatsächli-chen) gewerblichen Nutzungen.

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4. Immissionsschutzrechtliche Grundlagen

4.1 TA Lärm

Der Betrieb des Kaufland Verbrauchermarktes stellt im Sinne des § 22 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG [1]) eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage dar. Die Ermittlung der Lärmimmissionen erfolgt daher auf Grundlage der TA Lärm [2], die sowohl für genehmigungsbedürftige als auch für nicht genehmigungsbedürftige Anla-gen gilt.

Nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass:

a) schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung vermeidbar sind und

b) nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Die genannten Anforderungen gelten nach Nummer 3.2.1 TA Lärm als erfüllt, wenn die Gesamtbelastung1 am maßgeblichen Immissionsort die in Tabelle 2 zusammengefass-ten Immissionsrichtwerte nicht überschreitet. Tabelle 2: Immissionsrichtwerte nach Nummer 6, TA Lärm

Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm beschreiben Außenpegel, die in 0,5 m Abstand vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes einzuhalten sind. Dabei gelten die in Tabelle 3 aufgeführten Beurteilungszeiten.

1 Gesamtbelastung im Sinne der TA Lärm ist nach Nummer 2.4 TA Lärm „... die Belastung eines Immissionsortes,

die von allen Anlagen hervorgerufen wird, für die diese Technische Anleitung gilt.“

1 2 3 4 5 6 7 8 9

tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts

Gewerbegebiete (GE) 65 50 95 70 70 55 95 70

Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete

(MK) (MI) 60 45 90 65 70 55 90 65

allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete (WA) 55 40 85 60 70 55 90 65

reine Wohngebiete (WR) 50 35 80 55 70 55 90 65

bauliche Nutzung

Immissionsrichtwerte

üblicher Betrieb seltene Ereignisse a)

Beurteilungs-

pegel

Geräusch-

spitzen

Beurteilungs-

pegel

Geräusch-

spitzen

dB(A)

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Tabelle 3: Beurteilungszeiten nach Nummer 6, TA Lärm

Die erhöhte Störwirkung von Geräuschen in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlich-keit (Ruhezeiten) wird für Immissionssorte in allgemeinen und reinen Wohngebieten, in Kleinsiedlungsgebieten sowie in Kurgebieten und bei Krankenhäusern sowie Pflegean-stalten durch einen Zuschlag von 6 dB zum Mittelungspegel berücksichtigt, soweit dies zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen unter Beachtung der örtlichen Gege-benheiten erforderlich ist.

Für die besondere Lästigkeit impulshaltiger und/ oder einzelton- bzw. informationshalti-ger Geräusche sieht Nummer A 2.5 des Anhangs zur TA Lärm Zuschläge von jeweils 3 oder 6 dB (je nach Auffälligkeit) vor.

Unter Punkt 3.2.1 führt die TA Lärm Folgendes aus: Die Bestimmung der Vorbelastung kann entfallen, wenn die Geräuschimmissionen der Anlage die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 um mindestens 6 dB(A) unterschreiten (Irrelevanzkriterium).

Soweit auch mit Maßnahmen nach dem Stand der Lärmminderungstechnik schädliche Umwelteinwirkungen nicht vermieden werden können, sind danach unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken (Minimierungs-

gebot). Nach Nr. 4.3 der TA Lärm kommen zur Erfüllung des Minimierungsgebotes ins-besondere in Betracht:

organisatorische Maßnahmen im Betriebsablauf (z.B. keine lauten Arbeiten in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit),

zeitliche Beschränkungen des Betriebs, etwa zur Sicherung der Erholungsruhe am Abend und in der Nacht,

Einhaltung ausreichender Schutzabstände zu benachbarten Wohnhäusern oder anderen schutzbedürftigen Einrichtungen,

Ausnutzen natürlicher oder künstlicher Hindernisse zur Lärmminderung,

Wahl des Aufstellungsortes von Maschinen oder Anlagenteilen.

1 2 3 4 5 6

Nacht a)

Nacht a)

gesamt Ruhezeit gesamt Ruhezeit

6 bis 7 Uhr 22 bis 6 Uhr 6 bis 9 Uhr 22 bis 6 Uhr– (lauteste 13 bis 15 Uhr (lauteste

20 bis 22 Uhr Stunde) 20 bis 22 Uhr Stunde)

Beurteilungszeitraum

werktags sonn- und feiertags

Tag

6 bis 22 Uhr 6 bis 22 Uhr

a) Nummer 6.4 TA-Lärm führt dazu aus: „Die Nachtzeit kann bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen oder wegen zwingender betrieblicher Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist. Eine achtstündige Nachtruhe der Nachbarschaft im Einwirkungsbereich der Anlage ist sicherzustellen.“

Tag

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4.2 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung)

Beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen sind nach den §§ 41 – 43 Bundes-Immissionsschutzgesetz [1] dem Träger der Straßenbaulast die Errichtung und die Unterhaltung der Lärmschutzanlagen aufzuerlegen, die zum Schutz der be-nachbarten Grundstücke gegen erhebliche Belästigungen notwendig sind.

Nach der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) [5] vom 12.06.1990 gelten im Einzelnen folgende Regelungen:

§ 1 Anwendungsbereich:

(1) Die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Stra-ßen- und Schienenwege).

(2) Die Änderung ist wesentlich, wenn

1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere Gleise baulich erweitert wird oder

2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindes-tens 3 dB(A) oder auf mindestens 70 dB(A) am Tage oder mindestens 60 d(A) in der Nacht erhöht wird.

Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu än-dernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 dB(A) am Tage oder mindestens 60 dB(A) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Ein-griff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten.

§ 2 Immissionsgrenzwerte:

(1) Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Ver-kehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet: Tag Nacht 1. an Krankenhäusern, Schulen,

Kurheimen und Altenheimen 57 dB(A) 47 dB(A) 2. in reinen und allgemeinen

Wohngebieten und Kleinsiedlungs- gebieten 59 dB(A) 49 dB(A)

3. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 dB(A) 54 dB(A)

4. in Gewerbegebieten 69 dB(A) 59 dB(A)

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(2) Die Art der in Absatz 1 bezeichneten Anlagen und Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in den Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Anlagen und Gebiete sowie Anlagen und Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Absatz 1, bauliche Anlagen im Au-ßenbereich nach Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen.

(3) Wird die zu schützende Tätigkeit nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nur der Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden.

§ 3 Berechnung des Beurteilungspegels

Der Beurteilungspegel ist für Straßen und für Schienenwege zu berechnen.

Ist Anspruch auf Lärmschutz aufgrund der Voraussetzungen gegeben, sind in erster Linie Schutzmaßnahmen an den Verkehrswegen - aktive Lärmschutzmaßnahmen - vorzusehen (Wälle, Wände oder Kombinationen beider). Sind diese aktiven Lärm-schutzmaßnahmen technisch nicht durchführbar, mit anderen öffentlichen oder privaten Belangen unvereinbar oder stehen ihre Kosten außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck, so können sie unterbleiben. In diesem Fall hat der Eigentümer der be-troffenen Anlage gegen den Träger der Baulast einen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen für notwendige erbrachte Lärmschutzmaßnahmen (Anspruchsberechti-gung im notwendigen Umfang für passive Schallschutzmaßnahmen) bzw. auf Ausgleich durch Geldentschädigung für Beeinträchtigungen von zum Wohnen im Freien geeigne-ten und bestimmten Bereichen („Außenwohnbereiche“). – Entsprechendes gilt auch, wenn aktiver Lärmschutz zwar vorgesehen wird, Beeinträchtigungen aber verbleiben.

Zur Auslegung von BImSchG und 16. BImSchV werden die Richtlinien für den Ver-kehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97 - herangezogen.

4.3 Verkehrslärmänderung in der Nachbarschaft

Es wird eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung aufgestellt. Es wird dabei geprüft, ob die zu erwartenden Umweltauswirkungen erheblich sind. Was im Sinne des BauGB erheblich ist, kann in Anlehnung an die Nummer 7.4 TA Lärm bestimmt werden. Da-nach wertet die TA Lärm Geräuschimmissionen aus dem anlagenbezogenen Verkehr auf öffentlichen Verkehrswegen nur dann als erheblich, wenn „sie den Beurteilungspe-gel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 dB(A) erhöhen (und) die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [5]) erstmals oder weitergehend überschritten werden.“

Änderungen bis zu 3 dB(A) sind zwar nicht erheblich, sollten in der Abwägung jedoch auch berücksichtigt werden.

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Zu beachten ist die Gesundheitsschwelle von 70/60 dB(A) Tag/Nacht aus grundgesetz-lichen Erwägungen, wenn die Schwelle erstmals oder weitergehend überschritten wird. Durch die neue Bebauung können Schallreflexionen aber auch Schallabschirmungen an gegenüberliegenden Gebäuden auftreten.

4.4 Gesamtlärmbetrachtung

Um die Auswirkungen der Planung darzulegen, wird darüber hinaus die Änderung der Gesamtlärmsituation dargestellt. Es werden die Quellen Straße, Schiene und Gewerbe mit in die Betrachtung einbezogen.

5. Emissionen aus Gewerbelärm

5.1 Verbrauchermarkt

5.1.1 Zu- und Abfahrt Kunden und Mitarbeiter

Die nachfolgenden Verkehrsmengen entstammen dem Verkehrsgutachten zum Vorha-ben [17] und/ oder Angaben des zukünftigen Mieters Kaufland [13]. Abbildung 5: Verkehrserzeugung durch Verbrauchermarkt

1800 Anfahrten, 1800 Abfahrten

28 Anfahrten, 28 Abfahrten

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Für die Emissionen der Pkw-Fahrstrecken EG und Rampe wird ein auf 1 m und einen Vorgang pro Stunde bezogener Schallleistungspegel von [6]

- Fahrstrecke: L’WA,1h = 47,5 dB(A)/m (auf Beton, Asphalt)

- Fahrstrecke: L’WA,1h = 48,5 dB(A)/m (auf Betonsteinpfl.) angesetzt.

Der Zuschlag für Steigungen und Gefälle auf der Rampe wird entsprechend der RLS-90 gebildet [4], d.h. bei 10% +3 dB(A), bei < 5% +0 dB(A).

Zur sicheren Seite wird die geplante Überdachung der Rampe zunächst nicht schall-technisch berücksichtigt.

5.1.2 Parkplätze

Die Ermittlung der Emissionspegel erfolgt nach dem in der Parkplatzlärmstudie [6] des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz beschriebenen sogenannten zusammen-gefassten, beim Mitarbeiter-Parkplatz im Erdgeschoss nach dem getrennten Verfahren für ebenerdige Parkplätze.

Es wird eine Gleichverteilung der Kunden angenommen, so dass jeder der 252 Kun-den- und 12 Mitarbeiterstellplätze gleich häufig angefahren werden. In der Öffnungszeit von 7-22 Uhr wird – zur sicheren Seite – beim Kundenverkehr auch eine Gleichvertei-lung der An- und Abfahrten über die Öffnungszeit angesetzt.

Vor der Öffnung (zwischen 6 und 7 Uhr) wird 1,0 % des gesamten Tages-Zielverkehrs (18 Pkw) als anfahrende Kunden berücksichtigt. Da beim Verbrauchermarkt eine Öff-nungszeit bis 22 Uhr vorgesehen ist, fahren Kunden auch nach 22 Uhr – im besonders schützenswerten Beurteilungszeitraum der Nacht (von 22 bis 6 Uhr) – ab. Es verlassen etwa 1,0 % des gesamten Tages-Quellverkehrs nach Schluss der Öffnungszeit den Verbrauchermarkt, so dass etwa 18 abfahrende Pkw vom Parkdach in der Zeit von 22 bis 23 Uhr in die Untersuchung einbezogen werden.

Zuschläge werden gemäß [6] mit: - Grundwert: LW0 = 63,0 dB(A), - Parkplatz Dach Kunden KPA (Beton, mit Einkaufswagen) = 3 dB(A), - Parkplatz EG Mitarbeiter KPA (Betonsteinpflaster, ohne Einkaufswa-

gen) = 0 dB(A), - Impulshaltigkeit/ Taktmaximalpegel KI = 4,0 dB(A), - Durchfahranteil KD = 5,96 dB(A) für Dach

Die Brüstung um das Parkdach wird als schalldicht und mit den in den Plänen angege-benen Höhen in der Berechnung berücksichtigt.

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Das Ein- und Ausstapeln von Einkaufswagen wird entsprechend der Emissionsansätze der Verbrauchermarktlärmstudie [10] berücksichtigt.

- Ein- und Ausstapeln von Einkaufswagen: LWA = 72 dB(A) je Vorgang

für die Berechnung berücksichtigt. Es wird angenommen, dass jeder Kunde, der per Pkw kommt, einen Einkaufswagen benutzt, wobei je Kunde ein Ein- und ein Ausstapel-vorgang anzusetzen ist. Ein Standort im EG wird jedoch nicht berücksichtigt, da dieser im Inneren des Gebäudes geplant ist.

Zur sicheren Seite werden keine Überdachungen/ Einhausungen der einkaufswagen-boxen berücksichtigt.

5.1.3 Anlieferung

Fahrstrecken

Die Lkw-Fahrstrecken werden entsprechend der Emissionsansätze der Ladelärmstudie [9] berücksichtigt. Für die Emissionen der Lkw-Fahrstrecken wird ein auf 1 m und einen Vorgang pro Stunde bezogener Schallleistungspegel von

- Fahrstrecken: L’WA,1h = 63 dB(A)/m für Lkw angesetzt.

Auf eine Unterscheidung der Leistungsklassen (Lkw < 105 kW bzw. ≥ 105 kW) wird im vorliegenden Fall, im Sinn der oben genannten Studie, verzichtet.

Für Rangiergeräusche wird in der Untersuchung ein Wert von

- Rangieren: LWA = 99 dB(A) für Lkw (Rangierfläche) berücksichtigt,

der über 2 min. abläuft.

Kühlung

Für die Frischwaren werden Lkws mit Kühlaggregat eingesetzt. Die Kühlung läuft im Mittel über 15 min in einer Stunde. Einer der liefernden Lkws fährt mit Kühl-Aggregat. Die Verweildauer je Lkw beträgt 1 Stunde. Nach der Parkplatzlärmstudie [6] gilt:

- Kühlaggregat Lkw: LWA = 97 dB(A), 15 min in 1 h

Be- und Entladungen

Die Paletten werden mit einem Hubwagen über die fahrzeugeigene Ladebordwand des Lkw entladen. Die Ladelärmstudie [9] liefert hier folgende Anhaltswerte:

- Ladearbeiten mit Hubwagen über fahrzeugeigene Ladebordwand Paletten: LWA,1h = 85 dB(A) je Entladung LWA,1h = 88 dB(A) voll von und leer auf Lkw zusammenge-fasst

- Ladearbeiten mit Hubwagen über fahrzeugeigene Ladebordwand Paletten: LWA,1h = 88 dB(A) je Beladung LWA,1h = 91 dB(A) voll auf und leer von Lkw zusammenge-fasst

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Für die Emissionen der Lieferwagen-Fahrstrecken wird ein auf 1 m und einen Vorgang pro Stunde bezogener Schallleistungspegel von [6]

- Fahrstrecke: L’WA,1h = 48,5 dB(A)/m (auf Betonsteinpflaster) einbezo-gen.

Die Rollwagen der Konzessionäre werden über die fahrzeugeigene Ladebordwand der Lieferwagen entladen.

- Ladearbeiten mit Rollwagen über fahrzeugeigene Ladebordwand Paletten: LWA,1h = 78 dB(A) je Vorgang LWA,1h = 81 dB(A) Be-/ Entladen zusammengefasst

5.1.4 Entsorgung

An der Anlieferungsstation befindet sich auch die Entsorgungsstation, bestehend aus Containern, z.T. mit Schneckenverdichter für Papier. Üblicherweise haben Papierpres-sen mit Schneckenverdichter ein Schallleistungspegel von LWA = 85 dB(A) während der Laufzeit [12].

Aufgrund der Dimensionen des Anlieferhofes ist ein Containerwechsel nur mit mehre-ren Manövern machbar: Absetzen des leeren Containers auf Zwischenposition 1, Fahrt von Position 1 zu 2, Aufnehmen des vollen Containers, Fahrt von Position 2 zu 3, Ab-setzen des vollen Containers auf Position 3, Fahrt von Position 3 zu 1, Aufnehmen des leeren Containers, Fahrt von Position 1 zu 2, Absetzen des leeren Containers auf Posi-tion 2, Fahrt von Position 2 zu 3, Aufnehmen des vollen Containers, Abfahrt. Es sind also drei Absetz- und Aufnahmevorgänge nötig, um einen Container zu wechseln. Nach der Wertstoffsammelstellen-Lärmstudie [11] beträgt die Schallemission

- Absetzen + Aufnehmen Container: LWA = 106 dB(A), 30 sec.

Die Lkw-Fahrstrecken werden entsprechend der Emissionsansätze der Ladelärmstudie [9] berücksichtigt. Für die Emissionen der Lkw-Fahrstrecken wird ein auf 1 m und einen Vorgang pro Stunde bezogener Schallleistungspegel von

- Fahrstrecken: L’WA,1h = 63 dB(A)/m für Lkw angesetzt.

Für Rangiergeräusche wird in der Untersuchung ein Wert von

- Rangieren: LWA = 99 dB(A) für Lkw (Rangierfläche) berücksichtigt,

der über 5 min. abläuft.

5.1.5 Haustechnik

Die zulässige abstrahlende Schallleistung der einzelnen Anlagen für die technische Gebäudeausrüstung (TGA) wird von uns festgelegt. Die Vorhalteflächen sind jeweils vordimensioniert mit einem Schallleistungspegel von LWA = 90 dB(A). Die Quelle Klima-technik läuft nur tags (7-22 Uhr), die Gewerbekühlung ganztägig.

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5.1.6 Zusammenfassung der Quellen Verbrauchermarkt

Tabelle 4: Schallleistungspegel Verbrauchermarkt

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Abbildung 6: Schallquellen Verbrauchermarkt über Dach + Rampe

Abbildung 7: Schallquellen Verbrauchermarkt EG

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5.1.7 Spitzenpegel

Für die Untersuchung werden folgende Spitzenpegel berücksichtigt:

Lw,Max = 104,5 dB(A) (Druckluft Lkw)

Lw,Max = 92,5 dB(A) (beschleunigte Abfahrt Pkw)

Lw,Max = 98 dB(A) (Türenklappern Pkw)

Lw,Max = 106 dB(A) (Einkaufswagen in Box)

Lw,Max = 114 dB(A) (Entladung Paletten)

Lw,Max = 121 dB(A) (Beladung Getränke)

Lw,Max = 112 dB(A) (Entladung Rollwagen)

Lw,Max = 111 dB(A) (Containerwechsel)

5.2 weitere gewerbliche Nutzungen

Weitere gewerbliche Flächen im Umfeld des Planvorhabens lassen sich aus den Dar-stellungen in Abbildung 3 und Abbildung 4 entnehmen. Für die Flächen im B-Plan Nr. Nr. 4 - 2. Änderung Kaltwalzwerk bestehen immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel. Diese sind anzusetzen, auch wenn die tatsächliche Nutzung in Teilen abweicht.

Tabelle 5: Flächenschallpegel GE/ GI im B-Plan Nr. Nr. 4 - 2. Änderung

Baufeld Tag in dB(A)/ m2 Nacht in dB(A)/ m

2

1 (entfällt im Fall mit Kaufland) 60 45 8/1 60 45 8 60 45 9 60 45 10 60 45 11 60 45 12 60 45 13 60 45

17/1 65 51 17 65 51 18 65 50

Alle weiter westlich gelegenen Flächen tragen aufgrund des Abstandes zum Vorhaben-gebiet nicht mehr erheblich zum Gesamtlärmpegel bei und werden daher nicht in der Berechnung berücksichtigt.

In den Mischgebieten werden die tatsächlichen gewerblichen Flächen sowie Flächen mit technischer Nutzung (Feuerwehr, Bauhof) mit einem Flächenschallpegel von 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts belegt. Der geringere Flächenschallpegel nachts ergibt sich aus der Nähe zu schutzwürdigen Nutzungen in der Nachbarschaft.

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Nachfolgend sind die in der Untersuchung verwendeten gewerblichen Flächen darge-stellt.

Abbildung 8: gewerblichen Flächen in der Nähe des Plangebietes

6. Emissionen aus Straßen- und Schienenverkehrslärm

6.1 Straßenverkehr

Hinweise:

Als Randbedingungen gelten: Alle Straßen sind mit v= 50 km/ h befahrbar. Die Stra-ßenoberflächen bestehen aus Asphaltbeton oder Splittmastixasphalt. Steigungen grö-ßer 5 % sind nicht vorhanden. Lichtsignalanlagen werden berücksichtigt.

6.1.1 Prognose des allgemeinen Verkehrsaufkommens

Die nachfolgenden Mengen entstammen den vom Verkehrsgutachter zur Verfügung gestellten Unterlagen [19]. Die Verkehrsmengen sind Querschnittsangaben, die eine Prognose des allgemeinen Verkehrs sowie des zu erwartenden Verkehrs inklusive des Kaufland Verbrauchermarktes wiedergeben.

Gemäß [19] liegen den Verkehrsmengenangaben folgende Annahmen zu Grunde:

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Prognosehorizont 2020 (Basis: Planfall 3 aus der Verkehrsuntersuchung Bad Salzungen vom 01.09.2008)

für die Berechnung der Tag- / Nachtwerte wurden die Ergebnisse einer Radar-querschnittsmessung verwendet (Radarmessung vom 18.04.2012 Bahnhofstra-ße)

Die Werte für die Prognose mit Kaufland stellen nur eine grobe Abschätzung dar und sind mit einer Modellrechnung nicht nachgewiesen

Die Auswirkungen von verkehrsorganisatorischen Maßnahmen der Stadt sind nicht berücksichtigt (z. B. Verkehrsberuhigung im Zusammenhang mit einem Verknüpfungspunkt ÖPNV im Bereich Bahnhof)

Abbildung 9: Übersichtsplan Verkehr (Querschnitte)

Querschnitte

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Tabelle 6: Prognose des allgemeinen Verkehrsaufkommens 2020

Kfz/24h SV/24h Kfz/16h SV/16h Kfz/8h SV/8h

1 2.900 140 2784 133 116 7

2 1.600 140 1536 133 64 7

3 5.500 30 5280 29 220 2

4 5.500 30 5280 29 220 2

5 0 0 0 0 0 0

6 5.500 30 5280 29 220 2

7 2.900 40 2784 38 116 2

8 6.400 60 6144 57 256 3

Querschnitte

(siehe

Übersichtsplan)

DTVw Tag (6 - 22 Uhr) Nacht (22 - 6 Uhr)

ohne Kaufland

Die Emissionspegel der Straßen berechnen sich nach RLS-90 [4] zu:

Tabelle 7: Emissionen Straßen aus Prognose des allgemeinen Verkehrsaufkommens

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6.1.2 Prognose des Verkehrsaufkommens inkl. Verbrauchermarkt

Tabelle 8: Prognose des Verkehrsaufkommens inkl. Verbrauchermarkt 2020

Kfz/24h SV/24h Kfz/16h SV/16h Kfz/8h SV/8h

1 3.300 140 3184 133 116 7

2 2.000 140 1936 133 64 7

3 6.700 30 6480 29 220 2

4 6.700 30 6480 29 220 2

5 3.600 10 3.600 10 0 0

6 7.900 40 7680 38 220 2

7 3.500 40 3384 38 116 2

8 7.600 70 7344 67 256 3

Querschnitte

(siehe

Übersichtsplan)

mit Kaufland

DTVw Tag (6 - 22 Uhr) Nacht (22 - 6 Uhr)

Die Emissionspegel der Straßen berechnen sich nach RLS-90 [4] zu:

Tabelle 9: Emissionen Straßen aus Prognose des Verkehrsaufkommens mit Verbrauchermarkt

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6.2 Schienenverkehr

Nördlich des Plangebietes verläuft die Bahnstrecke 6311 der DB AG. Die nachfolgend dargestellten Daten sind uns von der DB AG [18] übermittelt worden.

Tabelle 10: Zugzahlen in der Prognose 2025 für die Strecke 6311

Strecke 6311 Abschnitt Bad Salzungen westl. des Bhf

ca. km 26,4

Prognose 2025

Zugart SB-Anteil v-max Länge D Fz

Tag Nacht % km/h m dB(A)

9 1 GZ-V 90* 90 500 0

30 8 RB-VT 100 100 30 0

2 0 RB-VT 100 100 60 0

41 9 Summe beider Richtungen

*) Bei Anwendung der Schall 03-1990 darf noch kein Scheibenbremsanteil (analog Anteil

Verbundstoff-Klotzbremsen) für Güterwagen angesetzt werden

Als Fahrbahnart ist grundsätzlich Schotterbett mit Betonschwellen anzusetzen.

Für Brücken, schienengleiche BÜ und enge Gleisradien sind ggf. die entsprechenden

Zuschläge zu berücksichtigen.

Legende

Traktionsarten: - E = Bespannung mit E-Lok

- V = Bespannung mit Diesellok

- ET, - VT = Elektro- / Dieseltriebzug

Zugarten: RB = Regionalbahn

RE = Regionalexpress

S = Elektrotriebzug der S-Bahn KölnGZ = Güterzug

Anzahl

Der Emissionspegel der Schienenstrecke berechnet sich nach Schall 03 [8] zu:

Tabelle 11: Emission Schienenstrecke aus Prognose des Verkehrsaufkommens

Strecke Lm,E tags dB(A) Lm,E nachts dB(A) 6311 Richtung Westen 60,3 (63,3 BÜ) 44,8 (47,8 BÜ) 6311 Richtung Osten 61,2 (64,2 BÜ) 57,3 (60,3 BÜ)

Hinweise:

Im Bereich des Bahnübergangs wurde konform zur Schall 03 statt des Zuschlags für die Fahrbahnart von 2 dB(A) der Zuschlag für Bahnübergänge (BÜ) von 5 dB(A) ver-wendet.

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7. Immissionen aus dem Gewerbelärm

7.1 Allgemeines

Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des EDV-Programms Sound-Plan 7.3 [3] auf Grundlage des in der TA Lärm beschriebenen Verfahrens.

Dem Rechenmodell wurden folgende Höhen zugrunde gelegt: Immissionsorte: 2,4 m über Gelände für das EG

2,8 m für jedes weitere Geschoss Fahr-, Park- und Rangierwege: 0,5 m über Gelände/ Höhe Parkdeck Einkaufswagenboxen: 0,5 m über Höhe Parkdeck Kühlung Lkw: 3,0 m über Gelände Containerwechsel: 1,0 m über Gelände/ Papierpresse: 1,0 m über Gelände/ Ladearbeiten: 1,2 m über Rampenfuß TGA- Anlagen 1,0 m über Höhe Gebäude

Der Boden ist auf Verkehrs- und Industrie-/ Gewerbeflächen sowie auf dem Gelände vom Kaufland Verbrauchermarkt als zu 80% schallhart, alle anderen Flächen sind zu 50% je schallhart und schallweich angenommen worden. Die Quellen sind spektral. Abbildung 10: Immissionsorte Gewerbelärm

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7.2 Ergebnisse

Hinweis: Aus modelltechnischen Gründen sind die Quellen im EG und die Quellen im Bereich Dach und Rampe gesondert be-rechnet worden. Die Beurteilungspegel sind daher in der nachfolgenden Tabelle zunächst einzeln für jedes Geschoss und dann in der Summe für den Tag dargestellt. Je nach Lage des Immissionsortes können für die lauteste Stunde nachts jeweils die Quellen eines anderen Geschosses maßgebend sein. Es erfolgte daher stets eine Prüfung, welche Stunde in der Nacht (hier entweder 5-6 oder 22-23 Uhr) die lauteste für jeden Immissionsort und jedes Geschoss ist.

Die Ergebnisse der Immissionspegelberechnung für die untersuchten Immissionsorte sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Tabelle 12: Beurteilungspegel aus dem Betrieb Verbrauchermarkt

Die Tabelle zeigt, dass an allen Immissionsorten der Immissionsrichtwert und auch das Irrelevanzkriterium der TA Lärm am Tage deutlich unterschritten ist. Eine Betrachtung der Vorbelastung aus anderen gewerblichen Nutzungen kann daher entfallen.

Im Nachtzeitraum ist das Irrelevanzkriterium der TA Lärm überwiegend eingehalten. Am IO 3 jedoch zum Teil überschritten. Ursa-che hierfür ist allein die TGA1 (Verflüssiger).

Am IO 5+6 jedoch ist auch der Nachtrichtwert von 45 dB(A) für Mischgebiete deutlich überschritten. Ursache hierfür ist die Anlie-ferung zwischen 5-6 Uhr, insbesondere die Entladung der Paletten. Der Anlieferhof ist Richtung Bahngelände überwiegend offen, sodass hier keine oder nur eine geringe Abschirmwirkung besteht. Zudem wird ein Teil des Schalls an der Wand des Anlieferho-fes zur Bahnhofstraße reflektiert.

Das Maximalpegel-Kriterium wird stets eingehalten.

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Nachfolgend sind an zwei Immissionsorten die Teilpegel der einzelnen Quellen aufge-führt. Die Quellen sind nach dem lautesten Nachtpegel sortiert. Tabelle 13: Verbrauchermarkt, Teil-Beurteilungspegel IO 3, 2.OG (Quellen EG+Dach)

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Tabelle 14: Verbrauchermarkt, Teil-Beurteilungspegel IO 6, EG (Quellen EG + Dach)

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Folgende Lärmschutzmaßnahmen werden daher vorgeschlagen: Gruppe Schallobjekt Maßnahme

TGA TGA 1

Der Schallleistungspegel ist auf 75 dB(A) (nachts) zu begrenzen oder es durch andere, z.B. bauliche, Maßnahmen sicherzustellen, dass an den Immissionsorten der Nachtrichtwert der TA Lärm der jeweiligen Gebietskategorie durch die TGA 1 allein um mindestens 10 dB(A) unterschritten wird.

Anlieferung Anlieferhof

Verzicht auf Nachtanlieferung (22-6 Uhr)

oder

Der Bereich unterhalb der Rampe und die Rampe selbst sind zur Bahnseite bau-lich zu schließen. Das flächenbezogene Gewicht dafür darf 10 kg/ m2 nicht unterschreiten bzw. soll-te der Schalldämmwert > 25 dB(A) sein. Es muss auf eine dichte Ausführung oh-ne Öffnungen geachtet werden.

oder

Der Bereich unterhalb der Rampe ist zur Bahnseite baulich zu schließen. Das flächenbezogene Gewicht dafür darf 10 kg/ m2 nicht unterschreiten bzw. soll-te der Schalldämmwert > 25 dB(A) sein. Es muss auf eine dichte und ohne Öff-nungen Ausführung geachtet werden und Die südliche Wand am Anlieferhof (an der Bahnhofstraße) erhält die gleiche Ver-kleidung wie die Decke. Es ist ein System mit einem bewerteten Schallabsorpti-onsgrad αw > 0,6 nach DIN EN ISO 11654 einzubauen.

Erfüllen tut diese Anforderungen z.B. das System Tektalan A2-TK.

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Mit den vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen (hier z.B.: Minderung TGA 1 auf 75 dB(A), Bereich unterhalb der Rampe ge-schlossen und Verkleidung Wand mit einem Schallschutz-Deckensystem) ergeben sich die Beurteilungspegel aus dem Betrieb des Verbrauchermarktes in der Nachbarschaft zu: Tabelle 15: Beurteilungspegel aus dem Betrieb Verbrauchermarkt mit Lärmschutz

Das Irrelevanzkriterium der TA Lärm ist nun auch an allen Immissionsorten nachts eingehalten.

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8. Immissionen aus dem Straßenverkehr

8.1 Allgemeines

Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des EDV-Programms Sound-Plan 7.3 [3] auf Grundlage des in der RLS-90 beschriebenen Verfahrens.

Die Zahl der Reflektionen ist auf drei gesetzt worden.

Die Lage der Empfänger gibt nachfolgende Abbildung wieder: Es wird exemplarisch ein Geschoss gerechnet. Abbildung 11: Immissionsorte Verkehrslärmänderung

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8.2 Ergebnisse

8.2.1 Verkehrslärmänderung in der Nachbarschaft

Die Änderung der Verkehrslärmsituation in der Prognose 2020 auf den öffentlichen Straßen im Umfeld des geplanten Kaufland Verbrauchermarktes gibt nachstehende Tabelle wieder.

Tabelle 16: Beurteilungspegel aus Verkehrslärmprognose mit/ohne Betrieb Verbrauchermarkt

Der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht erhöht sich nur am Immissionsort 2 um mehr 3 dB(A). Ursache hierfür ist der neue Kreisverkehr. Jedoch sind die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) und damit auch die Gesundheitsschwelle von 70/60 dB(A) Tag/Nacht eingehalten.

8.2.2 Neubau des Kreisverkehrs

Für die Anbindung des Kaufland Verbrauchermarktes soll ein Kreisverkehr in der Bahnhofstraße gebaut werden, um die Neuverkehre verkehrsgerecht abzuwickeln.

Es handelt sich um einen erheblichen baulichen Eingriff im Sinne der 16. BImSchV.

Der Kreisverkehr liegt dabei zu großen Teilen auf dem Grundstück vom Verbraucher-markt und die Straßenachse der Bahnhofstraße verschiebt sich nach Norden und damit weiter ab vom Immissionsort 1. Beim Immissionsort 2 rücken die Straßenachse und der Kreisverkehr jedoch deutlich heran. Aus Tabelle 16 wird ersichtlich, dass der der Beur-teilungspegel sich um mehr als 3 dB(A) erhöht. Die Änderung ist somit wesentlich. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Gewerbegebiete von 69/ 59 dB(A) Tag/ Nacht werden jedoch eingehalten. Es entsteht kein Anspruch auf Lärmschutz-maßnahmen“ dem Grunde nach“.

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Seite 36 13-043 Kaufland Bad Salzungen.doc 17.12.2013

9. Immissionen aus dem Gesamtlärm

9.1 Allgemeines

Die Pegel aus Straßen-, Schienen- und Gewerbelärm mit und ohne den Kaufland Ver-brauchermarkt werden überlagert und die Änderung der Lärmsituation in einer Diffe-renzkarte dargestellt.

Die Rasterkarten sind in einer Höhe von 4,0 m über Gelände berechnet.

9.2 Ergebnisse

Abbildung 12: Differenzkarte Lärmsituation mit/ohne Kaufland Verbrauchermarkt Tag

Die Differenz des Gesamtlärms aus Straßen-, Schienen- und Gewerbelärm im Zustand mit und ohne den Kaufland Verbrauchermarkt beträgt tags im Umfeld durchschnittlich 0-2 dB(A).

Lediglich im Nahbereich des und auf dem eigentlichen Betriebsgelände sind auch hö-here Pegeldifferenzen möglich.

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Abbildung 13: Differenzkarte Lärmsituation mit/ohne Kaufland Verbrauchermarkt Nacht

Die Differenz des Gesamtlärms aus Straßen-, Schienen- und Gewerbelärm im Zustand mit und ohne den Kaufland Verbrauchermarkt beträgt nachts im südlichen Umfeld durchschnittlich 0-1 dB(A), im nördlichen 0-3 dB(A).

Im Bereich der Anlieferung vom Kaufland Verbrauchermarkt beträgt die Änderung im Nachtzeitraum 1 bis mehr als 3 dB(A).

Oststeinbek, 17.Dezember 2013

Aufgestellt: Geprüft:

i.A. Dipl.-Ing. K. Lemke Dipl.-Ing. G. Wahlers

Geschäftsführer

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Quellenverzeichnis

[1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreini-gungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830);

[2] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm), 26. August 1998 (GMBl 1998, Nr. 26, S. 503);

[3] Braunstein + Berndt GmbH, SoundPlan Version 7.3, EDV-Programm zur Berech-nung der Schallausbreitung, Stand: 10.12.2013;

[4] RLS-90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990; [5] 16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung, Sechzehnte Verordnung zur

Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, 12. Juni 1990 (BGBl.I S.1036), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I 2006 S. 2146);

[6] Parkplatzlärmstudie, Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt-schutz, Heft 89, 5. überarbeitete Auflage 2006;

[7] Ermittlung der Geräuschemission von Kfz im Straßenverkehr, RWTÜV Fahrzeug GmbH, Im Auftrag des Umweltbundesamtes, Februar 2005;

[8] Schall 03, Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen; Ausgabe 1990;

[9] Ladelärmstudie - Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschimmissio-nen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Ausliefe-rungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkte sowie weiterer typischer Geräu-sche insbesondere von Verbrauchermärkten; Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, 2005;

[10] Verbrauchermarktlärmstudie - Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3 „Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Last-kraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Spedi-tionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten“ herausgegeben vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie, 2005";

[11] Wertstoffsammelstellen-Lärmstudie - Schalltechnische Hinweise für die Aufstel-lung von Wertstoffcontainern (Wertstoffsammelstellen), Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 1.1993;

[12] Datenblätter Müllpresscontainer APB606, übermittelt von Heinz Bergmann e.Kfm am 21.08.07;

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[13] Betriebsbeschreibung Kaufland, zur Verfügung gestellt durch Sechste Procom Invest GmbH & Co. KG am 28.11.13;

[14] Bebauungspläne +F-Plan Stadt Bad Salzungen von der Internetpräsenz der Stadt Bad Salzungen in 11/2013;

[15] Kataster-, Höhen- und Luftbilddaten Bad Salzungen zur Verfügung gestellt durch Stadt Bad Salzungen am 30.10.2013;

[16] Planung Verbrauchermarkt EG + OG, Planstand: 05.12.2013, zur Verfügung ge-stellt durch Sechste Procom Invest GmbH & Co. KG;

[17] Verkehrsgutachten zur Errichtung eines Kaufland-Verbrauchermarktes in Bad Salzungen - Bahnhofstraße, viaproject, Stand: Mai 2012 zur Verfügung gestellt durch Sechste Procom Invest GmbH & Co. KG;

[18] Verkehrsdaten Ist 2012 und Prognose 2025 für die Strecke 6311 zur Verfügung gestellt durch DB AG (TUM1) am 04.11.13;

[19] Verkehrsmengenprognosen 2020 mit/ohne Kaufland Stand: 11. Dezember 2013 zur Verfügung gestellt durch viaprojekt Beratende Ingenieure GmbH;