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„Funktionale Leistungsbeschreibung“ [email protected] 1|40 HOCHSCHULE BOCHUM | BOCHUM UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES M 6.5 AusschreibungVergabeAbrechnung

M 6.5 AusschreibungVergabeAbrechnung · Das Leistungsprogramm umfasst eine Be-schreibung der Bauaufgabe, aus der die § 7 VOB/A - Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (9)

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„Funktionale Leistungsbeschreibung“

[email protected] 1|40

HOCHSCHULE BOCHUM | BOCHUM UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES

M 6.5 AusschreibungVergabeAbrechnung

1) Grundlagen2) Anwendungsmodelle3) Praxisbeispiele

[email protected] 2|40

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Gliederung

Bei der textlichen Planung unterscheidet man vier wesentliche Be-schreibungsarten, die innerhalb einer Leistungsbeschreibung auchin gemischter Weise eingesetzt werden können:

1. Mengenpositionsbeschreibung

2. Bauelementbeschreibung

3. Pauschalbeschreibung

4. Funktionalbeschreibung

5. Mischformen (Teilfunktionalbeschreibungen)

Wesentliche Beschreibungsarten

[email protected] 3|40

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Ausnahmecharakter der Funktionalbeschreibung

FLB

Risiko

Vertragsgestaltung

HOAI

VOB/ABieterkreis

Inhaltlicher Aufbau

[email protected] 4|40

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Funktionalbeschreibung

Eine funktionale Leistungsbeschreibung ist dadurch gekennzeichnet,

dass der Auftraggeber im Wesentlichen nur die durch den angestreb-

ten Nutzungszweck vorgegebenen Anforderungen eines Bauwerkes

bezeichnet und die technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen

und funktionalen Rahmenbedingungen definiert.

Aufgabenstellung => Zielvorgaben formulieren

[email protected] 5|40

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VOB/A

§ 7 VOB/A - Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm

(13) Wenn es nach Abwägen aller Umstän-de zweckmäßig ist, [...] zusammen mit der Bauausführung auch den Entwurf für die Leistung dem Wettbewerb zu unterstellen, um die technisch, wirtschaftlich und ge-stalterisch beste sowie funktionsgerech-teste Lösung der Bauaufgabe zu ermitteln, kann die Leistung durch ein Leistungspro-gramm dargestellt werden.

Das Leistungsprogramm umfasst eine Be-schreibung der Bauaufgabe, aus der die

§ 7 VOB/A - Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis

(9) Die Leistung ist in der Regel durch eine allgemeine Darstellung der Bauaufgabe (Baubeschreibung) und ein in Teilleistun-gen gegliedertes Leistungsverzeichnis zu beschreiben.

[email protected] 6|40

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VOB/A

§ 7 VOB/A - Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm

Bewerber alle für die Entwurfsbearbeitungund ihr Angebot maßgebenden Bedingun-gen und Umstände erkennen können und in der sowohl der Zweck der fertigen Leistung als auch die an sie gestellten technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funk-tionsbedingten Anforderungen angegeben sind, sowie gegebenenfalls ein Musterleis-tungsverzeichnis, in dem die Mengenan-gaben ganz oder teilweise offen gelassen sind. Nebenstehender Absatz 10 gilt sinn-gemäß.

§ 7 VOB/A - Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis

(10) Erforderlichenfalls ist die Leistung auch zeichnerisch oder durch Probestücke darzustellen oder anders zu erklären, z. B. durch Hinweise auf ähnliche Leistungen, durch Mengen- oder statische Berechnun-gen. Zeichnungen und Proben, die für die Ausführung maßgebend sein sollen, sind eindeutig zu bezeichnen.

[email protected] 7|40

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Ausnahmecharakter der Funktionalbeschreibung

Vertragsgestaltung

Risiko

Bieterkreis

Inhalt

HOAI

VOB/A RegelfallAusnahme

LB mit LeistungsverzeichnisFunktionalbeschreibung

[email protected] 8|40

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HOAI 2013

Besondere Leistungen

Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm unter Bezug auf Baubuch/Raumbuch

Anlage 10 zu § 34:Leistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume Leistungsphase 6:Vorbereitung der Vergabe

Grundleistungen

b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leis-tungsbereichen

[email protected] 9|40

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Ausnahmecharakter der Funktionalbeschreibung

Vertragsgestaltung

Risiko

Bieterkreis

Inhalt

HOAI GrundleistungBesondere Leistung

VOB/A RegelfallAusnahme

LB mit LeistungsverzeichnisFunktionalbeschreibung

[email protected] 10|40

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Bestandteile der Vertragsunterlagen

Funktionale Leistungsbeschreibung

- Vertragsbedingungen- Leistungsprogramm- Raumbuch- ggf. Schnittstellenliste- Rahmen- oder Grobterminplan- zeichnerische Darstellungen- (Ergebnisse der LPH 2, 3, 4 oder 5,- Detailplanung oder Leitdetails)- Gutachten- stat. Berechnungen- [...]

Konstruktive Leistungsbeschreibung

- Vertragsbedingungen- Allgemeine Baubeschreibung- Leistungsverzeichnis

- Koordinations- oder Feinterminplan- zeichnerische Darstellungen

- Gutachten (gewerkespezifisch)- [...]

[email protected] 11|40

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Ausnahmecharakter der Funktionalbeschreibung

Vertragsgestaltung

Risiko

Bieterkreis

Inhalt LeistungsverzeichnisLeistungsprogramm

HOAI GrundleistungBesondere Leistung

VOB/A RegelfallAusnahme

LB mit LeistungsverzeichnisFunktionalbeschreibung

[email protected] 12|40

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Generalunternehmer

Der von einem Auftraggeber mit der Ausführung eines Auftrages be-traute Unternehmer, der sich zur Erfüllung des Auftrages neben sei-ner Eigenleistung auch anderer Unternehmer (Nachunternehmer) bedient.

Rechtsbeziehungen entstehen nur zwischen dem Auftraggeber und dem Generalunternehmer einerseits sowie zwischen Generalunter-nehmer und Nachunternehmern andererseits.

Begriffsbestimmungen - Unternehmerformen

[email protected] 13|40

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Generalübernehmer

Im Gegensatz zum Generalunternehmer erbringt der GÜ keinerlei Ei-genleistungen mit seinem Unternehmen, sondern nimmt lediglich Managementaufgaben zur Koordination der an die Nachunternehmer vergebenen Fremdleistungen wahr.

Begriffsbestimmungen - Unternehmerformen

[email protected] 14|40

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Totalunternehmer

Der Totalunternehmer übernimmt zusätzlich Planungsleistungen, die ansonsten direkt durch vom Bauherrn beauftragte Ingenieure und Ar-chitekten erledigt werden.

Der Umfang der Planungsleistung ist variabel. Diese kann lediglich die Ausführungsplanung, ggf. jedoch auch weitere Planungsphasen oder den gesamten Planungsprozess umfassen.

Begriffsbestimmungen - Unternehmerformen

[email protected] 15|40

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Totalübernehmer

Der Totalübernehmer nimmt lediglich Managementaufgaben zur Ko-ordination der an die Nachunternehmer vergebenen Bau- und Pla-nungsleistungen wahr.

Begriffsbestimmungen - Unternehmerformen

[email protected] 16|40

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Ausnahmecharakter der Funktionalbeschreibung

Vertragsgestaltung

Risiko

Bieterkreis Alleinunternehmer(ggf. ARGE)

GU/GÜ bzw. TU/TÜ

Inhalt LeistungsverzeichnisLeistungsprogramm

HOAI GrundleistungBesondere Leistung

VOB/A RegelfallAusnahme

LB mit LeistungsverzeichnisFunktionalbeschreibung

[email protected] 17|40

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Einheitspreisvertrag = Regelvertrag

Bei diesem Vertragstyp wird die Bauleistung in Einheitspreise für Teilleistungen (Material, Arbeits- und Ausführungsschritte) aufge-schlüsselt, wobei den Teilleistungen in den Vergabeunterlagen Men-gen und Abrechnungseinheiten zugewiesen werden (= Leistungsver-zeichnis).

Begriffsbestimmungen - Vertragsarten

[email protected] 18|40

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Einheitspreisvertrag = Regelvertrag

Die maßgebliche vertragliche Erklärung ist bei dieser Vertragsart der vereinbarte Einheitspreis. Der jeweilige Positionspreis oder der Ge-samtpreis des Einheitspreisvertrages entfalten grundsätzlich keine vertragliche Bindung.

Jedoch:Preisanpassungsklausel gemäß § 2 Absatz 3 VOB/Abei Mengenabweichungen größer +/- 10%

Begriffsbestimmungen - Vertragsarten

[email protected] 19|40

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Detail-Pauschalvertrag

Grundlage eines Detail-Pauschalvertrages bildet eine detaillierte Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer überprüft anhand ihm ausgehändigter Planunterlagen, ob die in der Regel vom Auftraggeber vorgegebenen Mengen stimmig sind und legt daraufhin ein Pauschal-preisangebot vor.

Der Auftragnehmer trägt in diesem Fall das Mengenrisiko, nicht je-doch das Vollständigkeitsrisiko. Fehlen einzelne Teile in der Leis-tungsbeschreibung, so sind diese auch dann nicht geschuldet, wenn sie Voraussetzung einer funktionsfähigen Werkleistung sind.

Begriffsbestimmungen - Vertragsarten

[email protected] 20|40

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Global-Pauschalvertrag

Bei diesem Vertragstyp wird die Bauleistung nicht durch ein detail-liertes Leistungsverzeichnis, sondern durch eine funktionale Leis-tungsbeschreibung definiert. Diese dient zur Fixierung des zu er-bringenden Leistungsziels, ohne die Leistung im Detail konkret zu beschreiben.

Der Auftragnehmer trägt das Vollständigkeitsrisiko, da er sämtliche Leistungen schuldet, die für die Errichtung eines funktionstauglichen Werkes erforderlich sind - ohne Rücksicht darauf, ob diese in der Leistungsbeschreibung umfassend definiert wurden.

Begriffsbestimmungen - Vertragsarten

[email protected] 21|40

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Ausnahmecharakter der Funktionalbeschreibung

Vertragsgestaltung Einheitspreisvertrag,(ggf. Detail-Pauschalvertrag)

Risiko

Global-Pauschalvertrag

Bieterkreis Alleinunternehmer(ggf. ARGE)

GU/GÜ bzw. TU/TÜ

Inhalt LeistungsverzeichnisLeistungsprogramm

HOAI GrundleistungBesondere Leistung

VOB/A RegelfallAusnahme

LB mit LeistungsverzeichnisFunktionalbeschreibung

[email protected] 22|40

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[...]Unabhängig von den Vergütungsmodalitäten im Einzelnen umfasst die Leistungspflicht des Auftragnehmers alle Planungs- und Bauleis-tungen jeweils gemäß Schnittstellenliste, die zur schlüsselfertigen Herstellung des Bauvorhabens erforderlich sind.

Und zwar auch solche Leistungen, die nach diesem Vertrag und sei-nen Anlagen nicht ausdrücklich erwähnt worden sind, die jedoch er-forderlich werden, um die Schlüsselfertigkeit des in diesem Vertrag beschriebenen Bauvorhabens herbeizuführen.[...]

Beispiel einer Vollständigkeitsklausel

[email protected] 23|40

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Ausnahmecharakter der Funktionalbeschreibung

Vertragsgestaltung Einheitspreisvertrag,(ggf. Detail-Pauschalvertrag)

Risiko AG(Mengen-/Vollständigkeitsrisiko)

AN(Mengen-/Vollständigkeitsrisiko)

Global-Pauschalvertrag

Bieterkreis Alleinunternehmer(ggf. ARGE)

GU/GÜ bzw. TU/TÜ

Inhalt LeistungsverzeichnisLeistungsprogramm

HOAI GrundleistungBesondere Leistung

VOB/A RegelfallAusnahme

LB mit LeistungsverzeichnisFunktionalbeschreibung

[email protected] 24|40

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1) Grundlagen2) Anwendungsmodelle3) Praxisbeispiele

[email protected] 25|40

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Gliederung

G1 G2 Q4

LPH 1LPH 0 LPH 2 LPH 3 LPH 4 LPH 5 LPH 6 LPH 7 LPH 8 LPH 9

Grundlagen-ermittlung

AufmaßeRisikobewertung

Vorentwurf Entwurf Genehmigungs-planung

Ausführungs-planung

Vorbereitung der Vergabe

Mitwirkung beider Vergabe

Objektüber-wachung

Objekt- betreuung

Value Engineering-Prozess über LPH 2 bis LPH 5 möglich

T1 T2 T4T3

TU oder TÜ-Vergabe,Varianten T1 bis T4 mit unterschiedlich hohem Planungsanteil des AN

Value Engineering-Prozess LPH 5

GU oder GÜ-Vergabe,Varianten G1 ohne / Variante G2 mitabgeschlossener Ausführungsplanung

VERGABE

Anwendungsmodelle

[email protected] 26|46

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Vergabemodell „reine Bauleistung“ (GU/GÜ)

Entwurfsplanung LPH 3Genehmigungsplanung LPH 4

Ausführungsplanung LPH 5FLB LPH 6

Bauleitung LPH 8durch GU / GÜ

Bauleitung LPH 8durch GU / GÜ

Der Architekt hat keine Einflussnahme auf die

Ausführung.Variante:

Der Architekt wird mit einer baukünst-lerischen Oberleitung

beauftragt

Beauftragung über denBauherren

Beauftragung über GU / GÜ

*

* Mit der Novelle 2009 ist der alte §15 III HOAI entfallen. Vorraussichtlich werden jedoch auch weiterhin Teilprozentpunkte der LPH 8 für diese Leistung vereinbar sein.

Interessenkonflikt „Luxus“

[email protected] 27|40

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Vergabemodell „Bau- und Planungsleistung“ (TU/TÜ)

Entwurfsplanung LPH 3Genehmigungsplanung LPH 4

FLB LPH 6mit Leitdetails

Vergabe LPH 7 an Totalunter-nehmer / Totalübernehmer

Ausführungsplanung LPH 5Architekt / Fachingenieure

LPH 5Architekt

LPH 5Auftragnehmer

Vergabe LPH 7 an Generalunter-nehmer/ Generalübernehmer

Ausführungsplanung LPH 5Auftragnehmer

Mangelnde Einflussnahme:Der Architekt wird vom Bauherrn ledig-lich mit der Prüfung der LPH 5 beauf-

tragt.

Interessenkonflikt:Der Architekt wechselt von der Bauher-

renseite auf die Auftragnehmerseite.

(baubegleitende Ausführungs-planung)

[email protected] 28|46

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Aufwand-Wirkung-Prinzip

33 % 50 % 95 %

50 %

75 %

100 %

Gewerkespezifische Leistungsbeschreibungen mit Einzelvergaben

FunktionaleLeistungsbeschreibung mit GU / GÜ-Vergabe

FunktionaleLeistungsbeschreibung mit TU / TÜ-Vergabe

Planungs- und Überwachungsaufwand

Ein

flus

snah

me

auf G

esta

lt /

Qua

lität

100 %

[email protected] 29|40

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Vorteile der funktionalen Leistungsbeschreibung

Auftraggeber

– Value Engineering-Prozess (Qualitäts- und Kostenoptimierung)

– Alliance Contracting/Partnering-Vertrag (Kooperationsmodell, Streitvermeidung)

– Verkürzung der Gesamtprojektdauer (Zeitersparnis in der Planungs- und

Vergabephase)

– stufenweise Konkretisierung des Bau-Solls

– ein Vertrags- und Ansprechpartner (Koordination und Mängelansprüche)

– Kosten- und Terminrisiko liegt beim AN

[email protected] 30|40

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Vorteile der funktionalen Leistungsbeschreibung

Architekt

– Mengenermittlung entfällt

– Mitwirkung bei gewerkebezogenen Einzelvergaben entfällt

– reduzierter Koordinationsaufwand

– Verkürzung der Gesamtprojektdauer

[email protected] 31|40

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Nachteile der funktionalen Leistungsbeschreibung

Auftraggeber

– hohes Risiko bei Insolvenz des AN

– Angebotswettbewerb liegt in der Verantwortung des AN

– Koordinationszuschlag (sog. GU-Zuschlag)

– erhöhte Risikozuschläge

[email protected] 32|40

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Nachteile der funktionalen Leistungsbeschreibung

Architekt

– Fast Tracking (Verdichtung von Prozessen und Abläufen)

– Honorarreduzierung

– Verminderte Einflussnahme

– Qualitätsverlust

[email protected] 33|40

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Stufenweise Konkretisierung des Bau-Solls

[email protected] 34|40

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– Layout als reiner Fließtext mit Dokumentenstruktur

– Layout in Anlehnung an „klassisches Leistungsverzeichnis“

– Gliederung nach Kostengruppen der DIN 276

– Gliederung nach Gewerken/Leistungsbereichen

im Sinne der VOB/des STLB-Bau

– freie Gliederung nach Bauabschnitten, Bauteilen, Bauelementen

(projektbezogen)

Aufbau und Gliederung einer FLB

[email protected] 35|40

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1) Grundlagen2) Anwendungsmodelle3) Praxisbeispiele

[email protected] 36|40

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Gliederung

Kranhaus 1 | Büroimmobilie

[email protected] 37|40

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Kranhaus 1 | Fassadenschema

[email protected] 38|40

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Kranhaus 1 | Auszug Leistungsprogramm

[email protected] 39|40

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LPH 7 | Angebotsprüfung

[email protected] 40|40

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Übung:

Bauvorhaben

Wissensmanagement SSPAG

Bereich QM-Prozesse

Datum 30.08.2010

Prozessschritte Angebotsprüfung (VOB)

Nr.

Position Beschreibung Bemerkung

1 Formale Prüfung Die eingereichten Vergabe- und Angebotsunterlagen des Bieters sind auf ihre Vollständigkeit und etwaige Veränderungen zu überprüfen.

Es ist zu prüfen, ob sämtliche geforderten Unterlagen eingereicht und erforderliche Dokumenten-eintragungen vorgenommen wurden, hierzu zählen z. B. rechtsverbindliche Unterschriften und Bietertextergänzungen an geforderter Stelle, Preisangaben, Eignungsnachweise gemäß § 6 Abs. 3 VOB/A, Gleichwertigkeitsnachweise usw.. Der Prüfungsvorgang ist durch Abhaken kenntlich zu machen und im Formblatt „Angebotsprüfung gemäß VOB“ zu dokumentieren. Stift- und Stempelfarbe für die Prüfung sind insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern im Vorfeld abzustimmen. Hinweis: Eine Nachforderung fehlender Unterlagen hat sich im Rahmen der juristischen Zulässigkeit zu bewegen und erfordert in jedem Fall die Schriftform!

2 Rechnerische Prüfung Die Preisangaben des Bieters sind rechnerisch zu prüfen und in einem Preisspiegel zu erfassen.

Die rechnerische Prüfung erfolgt üblicherweise EDV-gestützt über das AVA-Programm. Der Prüfungsvorgang ist durch Abhaken bzw. Korrigieren im Originalangebot kenntlich zu machen. Nachlässe ohne Bedingung sind in die Angebotssumme einzukalkulieren und handschriftlich auf der letzten Angebotsseite (Titelzusammenstellung) nachzutragen. Skonti werden nur in Verbindung mit der Angabe eines Zahlungsziels gewertet, aber nicht in die Angebotsendsumme einkalkuliert!

QM-Prozesse Angebotsprüfung VOB_2010_08_30.doc Seite: 1 von 2

Bauvorhaben

Wissensmanagement SSPAG

Bereich QM-Prozesse

Datum 30.08.2010

Prozessschritte Angebotsprüfung (VOB)

QM-Prozesse Angebotsprüfung VOB_2010_08_30.doc Seite: 2 von 2

3 Technische Prüfung Im Zuge der technischen Prüfung sind die Eignung des Bieters, Richtigkeit und Auswirkungen fachlicher Anmerkungen (z. B. im Anschreiben), die inhaltliche Aussagekraft der Bietertextergänzungen und die Gleichwertigkeit von Alternativprodukten festzustellen.

Nur bei öffentlicher Ausschreibung/Offenem Verfahren sind Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters im Rahmen der Angebotsprüfung festzustellen. (Bei den übrigen Vergabearten erfolgt eine der Angebotsabgabe vorausgehende Bewerberauswahl mit Prüfung der Eignung.) Prüfungsziel: Stimmt die angebotene mit der geforderten Leistung überein?

4 Prüfung der Angemessenheit des Preises Beurteilung der Preise im Rahmen der Angebotssumme auf der Grundlage der Kostenermittlung sowie im Verhältnis zu den übrigen Bietern.

Zweifel an der Angemessenheit sind grundsätzlich bei einer Abweichung von 10 % oder mehr anzunehmen.

5 Aufklärung des Angebotsinhaltes Aufklärung unklarer Angebotsinhalte und Bieterangaben innerhalb der Grenzen des § 15 VOB/A.

Schriftform und Fristsetzung beachten!

6 Wirtschaftliche Prüfung

Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes unter Berücksichtigung der Ergebnisse aller voran-gegangenen Prüfungsschritte und der in der Bekanntmachung/den Vergabeunterlagen genannten Zuschlagskriterien.

Zur Dokumentation der Vergabeentscheidung s. Prozessschritt „Vergabevermerk“.

7 Prüfstempel vergeben Abstempeln und Unterzeichnen des Originalangebotes nach Abschluss des Prüfungsverfahrens und Treffen der Vergabeempfehlung.

Unterschiedliche Prüfstempelvergabe berück-sichtigen! Ausgeschlossene Angebote erhalten den Stempel „Geprüft und gewertet gem. VOB/A § 16“, die übrigen Angebote den Stempel „Rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft bzw. geändert auf …“.

Wort unterstrichen = Verweis auf andere SSPAG- Standards Geltungsbereich: Leistungsphase 7 bis 7

Bauvorhaben

Wissensmanagement SSPAG

Bereich QM-Prozesse

Datum 30.08.2010

Prozessschritte Vergabevermerk (VOB)

Nr.

Position Beschreibung Bemerkung

1 Ergänzung der Submissionsniederschrift Die Ergebnisse der rechnerischen Angebotsprüfung sind in die Submissionsniederschrift zu übertragen.

Es sind die geprüften Brutto-Endsummen inklusive Nachlässen ohne Bedingung (jedoch ohne Skonti!) an entsprechender Stelle im Formular der Niederschrift einzutragen.

2 Dokumentation der Prüfung und Wertung der Angebote

Die einzelnen Stufen des Prüfungsverfahrens (vgl. Prozessschritte Angebotsprüfung), die maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung einzelner vergaberechtlich relevanter Entscheidungen sind inhaltlich nachvollziehbar in Schriftform zu dokumentieren.

Die Dokumentation besteht aus dem „Vergabevermerk“ sowie den zugehörigen Anlagen. Zu den Anlagen zählen insbesondere Preisspiegel, die Formblätter der „Angebotsprüfung gemäß VOB“, Schriftverkehr mit Bietern, nachgeforderte Unterlagen sowie Protokolle zu Aufklärungsgesprächen gemäß § 15 VOB/A.

3 ggf. Fortschreibung des Vergabevermerkes Der Vergabevermerk ist während des Vergabeverfahrens zeitnah und laufend fortzuschreiben soweit wesentliche Zwischenentscheidungen getroffen werden.

Das aktuelle Vergabeverhalten muss zu jedem Zeitpunkt überprüfbar sein. Wesentliche Zwischenentscheidungen müssen daher bereits vor der Zuschlagserteilung dokumentiert werden. Eine solche liegt z. B. vor, wenn ein Bewerber nach den Ergebnissen eines Aufklärungsgespräches nicht mehr für die Auftragsvergabe in Betracht kommt.

4 Unterzeichnung des Vergabevermerkes Der Vergabevermerk ist gemäß den üblichen hausinternen Regelungen zu unterzeichnen.

Der Vergabevermerk muss die Anforderungen erfüllen, die im Rechtsverkehr an einen Aktenvermerk gestellt werden (Datum, Unterschrift).

5 Vervielfältigung, Ablage Die Submissionsniederschrift und (mindestens) das Angebot des für die Zuschlagserteilung empfohlenen Bieters sind zu kopieren und mit dem Vorgang abzulegen.

Die Angebotskopie(n) umfassen nicht nur das Leistungsverzeichnis oder Leistungsprogramm mit Preiseintragungen, sondern sämtliche vertrags-relevanten Teile der Vergabeunterlagen (d. h. die Vertragsbedingungen, EVM und EFB-Seiten usw.).

QM-Prozesse Vergabevermerk VOB_2010_08_30.doc Seite: 1 von 2

Bauvorhaben

Wissensmanagement SSPAG

Bereich QM-Prozesse

Datum 30.08.2010

Prozessschritte Vergabevermerk (VOB)

QM-Prozesse Vergabevermerk VOB_2010_08_30.doc Seite: 2 von 2

6 Versand der Unterlagen Die Vergabeempfehlung ist zusammen mit dem Original der Submissionsniederschrift und den Original-Angeboten der Bieter an den Bauherrn/die Projektsteuerung zu übergeben.

Die Rückgabe der Originalunterlagen ist in einem entsprechenden Anschreiben festzuhalten. Um Verluste beim Postversand zu vermeiden ist eine persönliche Übergabe der Dokumente die Regel, der Postversand die absolute Ausnahme!

Wort unterstrichen = Verweis auf andere SSPAG- Standards Geltungsbereich: Leistungsphase 7 bis 7