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In Malaysia haben Behörden seit Jahresbeginn 36 Personen vorrübergehend festgenommen, die sich kritisch gegenüber Regierung und Justiz geäußert hatten. Gesetzliche Grundlage der Festnahmen war zumeist der „Sedition Act“. Dieses „Volksverhetzungsgesetz“ ist nur eines von mehreren Gesetzen in Malaysia, die eine Kriminalisierung von Oppositionellen ermöglichen und Meinungs- sowie Pressefreiheit einschränken.
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Friedrich-Naumann-Stiftung fr die Freiheit | Fokus Menschenrechte
Fokus Menschenrechte
Nr. 14 / Juni 2015
Malaysia:
Repressive Gesetze gngeln Oppositionelle
Katharina Weber-Lortsch
In Malaysia haben Behrden seit Jahresbeginn 36 Personen vorrbergehend festgenommen,
die sich kritisch gegenber Regierung und Justiz geuert hatten. Gesetzliche Grundlage der
Festnahmen war zumeist der Sedition Act. Dieses Volksverhetzungsgesetz ist nur eines von mehreren Gesetzen in Malaysia, die eine Kriminalisierung von Oppositionellen ermgli-
chen und Meinungs- sowie Pressefreiheit einschrnken.
Auftakt der diesjhrigen Welle von Festnahmen
in Malaysia war der politisch motivierte Prozess
gegen Oppositionsfhrer Anwar Ibrahim. Im Feb-
ruar verurteilten Richter den Chef der Parti
Keadilan Rakyat (PKR-Partei), einen engen Part-
ner der Friedrich-
Naumann-Stiftung fr die
Freiheit, wegen angebli-
cher Sodomie in letzter Instanz zu fnf Jahren
Haft.1 Anwar wurde vom
Gerichtssaal direkt ins
Gefngnis gebracht. In
den folgenden Wochen
nahm die Polizei zahlrei-
che Parlamentarier, Lan-
desabgeordnete und Akti-
visten vorrbergehend
fest. Alle hatten gegen die
Verurteilung Anwars pro-
testiert. Ein Blogger wurde festgenommen, weil
1http://www.freiheit.org/Fuenf-Jahre-Haft-fuer-
Malaysias-
Oppositionsfuehrer/617c31505i1p/index.html
er via Twitter von einem politischen Urteil ge-
sprochen hatte. Andere wurden bis zu drei Tage
lang in Gewahrsam genommen, weil sie eine
friedliche Demonstration in Kuala Lumpur orga-
nisierten und an ihr teilnahmen. Auch Anwars
Tochter, die Oppositions-
Abgeordnete Nurul Izzah,
wurde vorrbergehend ver-
haftet. Dabei nahmen die
Behrden keine Rcksicht
auf ihre Immunitt. Nurul
Izzah, die auch Vizeprsiden-
tin von Anwars PKR-Partei
ist, hatte im Parlament eine
Rede ihres inhaftierten Va-
ters verlesen, in der er die
Justiz kritisiert.
Besonders nach einer nicht
genehmigten Demonstration
gegen Anwar Ibrahims Inhaftierung2 am 7. Mrz
in Kuala Lumpur nahm die Polizei zahlreiche
2http://www.themalaymailonline.com/malaysia/article
/hundreds-rally-in-city-for-anwar-and-for-justice
Malaysias Oppositionsfhrer Anwar Ibrahim wurde im
Februar 2015 zu 5 Jahren Haft wegen Sodomie verur-
teilt. Quelle: flickr creative commons licence
Malaysia: Repressive Gesetze gngeln Oppositionelle Nr. 14 / Juni 2015 | 2
Friedrich-Naumann-Stiftung fr die Freiheit | Fokus Menschenrechte
Anwar-Untersttzer fest. Als gesetzliche Grund-
lage fr die Festnahmen diente hauptschlich
der Sedition Act, ein Volksverhetzungsgesetz.
Sedition Act:
Instrument gegen Opposition
1948 erlie die britische Kolonialregierung in
Malaysia ein Volksverhetzungsgesetz, den Sedi-
tion Act. Das Gesetz hat seine Wurzeln in einem britischen Gesetz von 1351 gegen Hochverrat
(English Statute of Treasons), das nach Ab- und
Umwandlungen schlielich in die damalige Kolo-
nie Malaya exportiert wurde. Ziel war es, ein
Mittel gegen kommunistische Aufstndische in
die Hand zu bekommen, die den Britischen Kolo-
nialherren in den 1940er Jahren gefhrlich zu
werden drohten. Nach der Unabhngigkeit von
Grobritannien im Jahr 1957 behielt Malaysia
das koloniale Gesetz bei. 1971 wurde es nach
Unruhen ausgeweitet. Im April 2015 wurde der
Sedition Act erneut modifiziert.
Das Volksverhetzungsgesetz untersagte in seiner
bis April dieses Jahres gltigen Form neben An-
stiftung zum Hass gegen Bevlkerungsgruppen
auch Kritik an der Regierung sowie an den Sul-
tanen der neun malaysischen Bundesstaaten. Der
Codex weist eine ausgesprochen weite und
dehnbare Definition des Tatbestands Sedition auf (welcher am ehesten mit Aufwiegelung oder
Volksverhetzung zu bersetzen ist). Wrtlich ist
im Gesetzestext lediglich von einer aufwiegleri-schen Tendenz die Rede. Der Sedition Act verbot
bis April 2015 uerungen, Publikationen und
ffentliche Versammlungen, die Malaysias Regie-
rung oder Justiz verchtlich machen. Die weite Auslegbarkeit erlaubt es, das Gesetz als politi-
sches Instrument zu nutzen. Dass es als solches
eingesetzt wurde und wird legt der sprunghafte
Anstieg von Anklagen nach politischen Ereignis-
sen nahe, die der Regierung bedrohlich erschei-
nen. 2013 hatte die von Anwar Ibrahim gefhrte
Oppositions-Koalition Pakatan Rakyat bei Wah-
len landesweit die absolute Stimmenmehrheit
gewonnen, aber aufgrund des unfairen Wahlsys-
tems nur 39 Prozent der Sitze im Parlament er-
halten. Kritik und Ein-
satz fr eine Reform des
Wahlrechts folgten
Sedition-Anklagen in
den Jahren 2013 und
2014. In diesem Jahr
stehen die meisten An-
klagen im Zusammen-
hang mit Kritik an der
Verurteilung des Oppo-
sitionsfhrers Anwar
Ibrahim. In Malaysia ist
seit der Unabhngigkeit
1957 ununterbrochen
die Regierungskoalition
Barisan Nasional (Nati-
onale Front, BN) an der
Macht. Die Bemhung, freie Rede zu unterdrcken und zu kriminalisie-
ren, scheint keine Grenzen zu kennen, sagte Phil Robertson, der stellvertretende Asien-Direktor
von der Menschenrechts-NGO Human Rights
Watch im Mrz. Premierminister Najib und seine Regierung bedienen sich des Volksverhetzungs-
Gesetzes in schndlicher Weise, um Oppositions-
politiker, Aktivisten und alle anderen niederzu-
schlagen, die es wagen, ihre Meinung zu u-
ern.
Vor den Wahlen von 2013 hatte Malaysias Pre-
mierminister Najib Razak im Wahlkampf ange-
kndigt, den Sedition Act aufzuheben. Spter
berlegte er es sich wieder anders. Im April 2015
wurde das Gesetz verndert. Positiv ist, dass
uerungen, Publikationen und ffentliche Ver-
sammlungen, die Malaysias Regierung oder Jus-
tiz verchtlich machen, kein Tatbestand mehr sind. Leider bleiben die dehnbaren Tatbestnde
Aufwiegelung sowie schwere Aufwiegelung nicht nur bestehen, die anwendbaren Strafmae
wurden erheblich erhht. Aufwiegelung muss nun mit mindestens drei Jahren Haft bestraft
werden. Schwere Aufwiegelung, die frher maximal drei Jahre Haft nach sich zog, kann nun
mit bis zu 20 Jahren Gefngnis bestraft werden.
Ab sofort entscheidet nicht mehr ein Richter
ber Freilassung auf Kaution, sondern der
Malaysia: Repressive Gesetze gngeln Oppositionelle Nr. 14 / Juni 2015 | 3
Friedrich-Naumann-Stiftung fr die Freiheit | Fokus Menschenrechte
Staatsanwalt. Neu ist auch, dass
nun auch aufrhrerische Ttigkei-ten im Internet verboten sind. Dies knnte eine Zensur des bisher
recht freien Internets einluten.
Das Internet ist bislang das einzige
Medium in Malaysia, in dem eine
regierungskritische Presse existiert,
darunter das Online-Medium Ma-
laysiakini, ein langjhriger Partner
der Friedrich Naumann Stiftung
fr die Freiheit.3 Weiterer, neuer
Tatbestand ist Anstiftung zum religisen Hass. uerungen, die als Gefahr fr das harmonische Zusammenleben der verschiedenen
Ethnien und Religionen ausgelegt werden knnen, stehen unter Stra-
fe.
In den Worten von Premier Najib
untersttzen die Gesetzesverschr-
fungen einen "stabilen, friedlichen
und harmonischen Staat". Human Rights Watch,
Amnesty International und die Vereinten Natio-
nen sehen dies anders und haben die nderun-
gen scharf kritisiert. Malaysias Oppositionspoliti-
ker sprachen am Tag der Verabschiedung der
neuen Fassung des Gesetzes von einem schwar-zen Tag fr die Demokratie und Redefreiheit in
Malaysia. Der UN-Hochkommissar fr Men-schenrechte, Zeid Raad Al Hussein, rief zur Ab-schaffung des Sedition Acts auf: Es ist sehr ent-
tuschend, dass die Regierung Malaysias ein
schlechtes Gesetz noch schlechter macht. Zeid wies darauf hin, dass das Gesetz regelmig
angewendet wird, um legitime Ausdrcke von Meinungsfreiheit einzuschrnken. In der Tat bietet die neue Fassung des Volksverhetzung-Gesetzes weiterhin Spielraum, Kritiker zu ver-folgen nicht zuletzt aufgrund vager Formulie-rungen.
Anti-Terror-Gesetz: Haft ohne Anklage
Anfang April beschloss Malaysias Parlament
trotz scharfer Kritik von Opposition und Men-
schenrechtlern ein neues Anti-Terror-Gesetz, den
Prevention of Terrorism Act 2015 (POTA).4 Das
Gesetz erlaubt die Inhaftierung von Verdchtigen
ohne Anklage. Es stellt damit de facto eine Rck-
kehr des berchtigten Internal Security Act (ISA)
von 1960 dar, den die Regierung im Jahr 2012
3 www.malaysiakini.com
4http://limkitsiang.com/docs/DR10_2015_EN.pdf
nach jahrzehntelanger Kritik endlich abgeschafft
hatte. Damals kndigte Premier Najib allerdings
sofort an, dass zwei neue Sicherheits-Gesetze an
die Stelle des abgeschafften Internal Security Act
treten werden. Im selben Jahr 2012 wurde der
Security Offences (Special Measures) Act 2012
erlassen. Er erlaubt spezielle Manahmen bei Sicherheits-Vergehen mit dem Zweck, die ffent-
liche Ordnung, Sicherheit und zugehrige Ange-
legenheiten zu wahren. Das zweite Sicherheits-gesetz, der nun verabschiedete Prevention of
Terrorism Act 2015, erlaubt, dass Terror-
Verdchtigte ohne Prozess zwei Jahre lang in
Haft genommen werden knnen. Danach kann
die Haft jeweils um weitere zwei Jahre verln-
gert werden, sodass im Endeffekt unbefristete
Haft ohne Gerichtsverfahren mglich ist so wie zuvor beim abgeschafften Internal Security Act.
ber die Haft entscheidet kein Richter, sondern
ein Prevention of Terrorism Board, welches vom
Knig ernannt wird.
Neben einer Inhaftierung gibt es auch die Option
einer Restriction Order. Bis zu fnf Jahre lang
knnen Beschuldigte unter komplette berwa-
chung gestellt werden, inklusive des Entzugs
ihrer Rede- und Bewegungsfreiheit sowie dem
Zugang zu Kommunikationskanlen. Nach den
fnf Jahren kann die berwachung verlngert
werden. Im Falle von Inhaftierung ist Freikom-
men auf Kaution nicht mglich. Zugang zu
rechtlichem Beistand ist fr die ersten 60 Tage
der Haft nicht garantiert. Auch mssen die In-
haftierten nicht von den gegen sie erhobenen
Festnahmen auf Grundlage des Sedition Act im Mrz 2015
Quelle: MALAYSIAKINI
Malaysia: Repressive Gesetze gngeln Oppositionelle Nr. 14 / Juni 2015 | 4
Friedrich-Naumann-Stiftung fr die Freiheit | Fokus Menschenrechte
Vorwrfen unterrichtet werden.
Vor dem Prevention of Terrorism
Board steht den Angeschuldigten
kein Rechtsbeistand zu. Gegen
dessen Entscheidung gibt es kein
Rechtsmittel auer einer Be-
schwerde wegen Verfahrensfehler.
Diese drften freilich wegen der
Intransparenz des Verfahrens und
mangels anwesendem juristischen
Beistand praktisch unmglich
nachzuweisen sein. Fr eine Inhaf-
tierung reichen nachvollziehbare Grnde (reasonable grounds),
dass der Verdchtigte in terroristi-
sche Aktivitten verwickelt ist.
Durch ein solches Gesetz wird die
Unschuldsvermutung umgekehrt
und ein fairer Prozess vorenthal-
ten.
Die Regierung verteidigt das neue
Gesetz als eine notwendige Manahme gegen
Islamisten im eigenen Lande, die im Zuge der
Irak und Syrien Konflikte radikalisiert worden
seien. Sympathisanten der Terrormiliz Islamischer
Staat (IS) wrden Anschlge in Malaysia planen.
Nur ein solches Gesetz gbe den Behrden die
notwendige Handhabe und knne die friedlichen
Einwohner des Landes vor Terror schtzen, so die
Argumentation der malaysischen Regierung.
Oppositionspolitiker und Menschenrechtsaktivis-
ten treibt allerdings die Sorge um, dass das Ge-
setz dazu herangezogen wird, gegen Opposition
vorzugehen. Es ist weit genug gefasst um dies zu
ermglichen. Die schrfste Kritik kam vom An-
waltsverband The Malaysian Bar, der das Gesetz
einen Affront gegen Rechtsstaatlichkeit nann-te.
5
Publikationsgesetz: Keine Kritik erlaubt
Der Printing Publication Act stammt aus dem
Jahr 1984 und legt fest, dass Genehmigungen fr
das Publizieren einer Zeitung beim Innenministe-
rium einzuholen sind. Genehmigungen werden
nicht an kritische Medien vergeben, enthalten
oft Auflagen und knnen jederzeit widerrufen
werden. Bei Zuwiderhandlungen droht den Her-
ausgebern, sowie denjenigen, die Druck, Import
oder Vertrieb verantworten, bis zu drei Jahre
Haft. Auch stellt das Innenministerium soge-
nannte show cause Schreiben aus, die Zeitun-
gen unter Androhung des Lizenzentzuges dazu
verpflichten, sich im Hinblick auf bestimmte
Artikel zu erklren. Es ist illegal, ohne Genehmi-
gung eine Druckpresse zu besitzen.
5http://www.malaysianbar.org.my/press_statements/p
ress_release_%7C_prevention_of_terrorism_bill_201
5_violates_malaysias_domestic_and_international_co
mmit-
ments_is_an_affront_to_the_rule_of_law_and_is_ab
horrent_to_natural_justice.html
Anklagen auf Grundlage des Sedition Act 2010-2015
Quelle: MALAYSIAKINI
Das neue Redaktionsgebude von MALAYSIAKINI, Malaysias
populrstem Online-Medium, das seit 15 Jahren mit der Fried-
rich Naumann Stiftung kooperiert.
Foto: FNF
Malaysia: Repressive Gesetze gngeln Oppositionelle Nr. 14 / Juni 2015 | 5
Friedrich-Naumann-Stiftung fr die Freiheit | Fokus Menschenrechte
Unter Berufung auf die Pressefrei-
heit, die laut Artikel 10 der malay-
sischen Verfassung garantiert ist,
klagte das regierungskritische
Online-Medium Malaysiakini vor
Gericht dagegen, dass ihm keine
Print-Lizenz erteilt wird. Richter in
zwei Instanzen gaben Malaysiakini
Recht, doch das Innenministerium
erteilt die Print-Lizenz einfach
weiterhin nicht. In einem Brief
teilte das Ministerium mit, die
Lizenz werde nicht erteilt, weil
Berichte von Malaysiakini oft Kontroversen hervorrufen und
nicht neutral seien: Solche Nach-richten, falls gedruckt publiziert,
werden Schock und Qual bei den
Brgern hervorrufen () und knnten Hass gegen unsere nationale Fhrung erzeugen, schrieb das Innenministerium.
6
Mediengesetz zur Regierungskontrolle
Der Communications and Multimedia Act (CMA)
von 1998 gibt dem Kommunikations- und Mul-
timedienminister hohe Ermessensbefugnis ber
die Vergabe von Sendelizenzen. Sie knnen je-
derzeit widerrufen werden. In der Praxis sind alle
TV- und Radiosender Malaysias im Besitz von
oder unter Kontrolle der Regierung oder regie-
rungsfreundlicher Kreise.
Allerdings garantieren der Communications and
Multimedia Act (sowie das Multimedia Bill of
Guarantees) gesetzlich das Unterlassen von di-
rekter Zensur im Internet was von den Behr-
6
http://www.themalaymailonline.com/malaysia/article/
despite-court-ruling-home-ministry-denies-
malaysiakini-licence-to-print
den bislang auch weitestgehend respektiert wird.
Deshalb ist Malaysias Online-Medienlandschaft
ein Lichtblick. Die Regierung lie kritische, unab-
hngige und oppositionelle Meinungen im Inter-
net zu. Malaysia hat unverblmte Blogger. Pre-
mier Najib betonte in Reden wiederholt, dass das
Internet frei bleibe. Leider erlaubt die jngste
Verschrfung des Sedition Acts nun, Online In-
halte, die als aufrhrerisch (seditious) eingestuft
werden, zu sperren. Der Internetzensur ist ab
sofort Tr und Tor geffnet.
Sodomie-Gesetz zur Strafe Anwars
Das malaysische Strafgesetzbuch veranschlagt
im Artikel 377 bis zu 20 Jahre Gefngnis fr
einverstndliche homosexuelle Handlungen unter
Erwachsenen. Es ist ein Relikt aus Kolonialtagen
und widerspricht internationalem Menschen-
recht.7
Oppositionsfhrer Anwar Ibrahim sitzt derzeit
aufgrund angeblicher homosexueller Handlungen
mit einem Mitarbeiter fr fnf Jahre im Gefng-
nis ein. Zudem wird er aufgrund der Verurteilung
nach seiner Freilassung fr weitere fnf Jahre
nicht politisch aktiv sein drfen. Die politisch
motivierte Verurteilung drfte die Politikkarriere
des heute 67-jhrigen beenden. Er hatte die
Opposition geeint und war der Regierung gefhr-
lich geworden. Seit 1937 ist das Sodomie-Gesetz
7 The United Nations Human Rights Committee, the
international expert body that monitors civil and
political rights, held in 1994 that sodomy laws violate
rights to privacy and non-discrimination.
http://www.hrw.org/news/2014/10/23/malaysia-end-
political-case-against-anwar
Anwar Ibrahim im Gesprch mit dem FNF-Vorsitzenden Wolfgang Gerhardt (2010)
Foto: FNF
Ungenehmigte Demonstration fr saubere Wahlen in
Kuala Lumpur. Foto: MALAYSIAKINI
Malaysia: Repressive Gesetze gngeln Oppositionelle Nr. 14 / Juni 2015 | 6
Friedrich-Naumann-Stiftung fr die Freiheit | Fokus Menschenrechte
nur sieben Mal angewendet worden, davon zwei
Mal auf Anwar. Malaysias Sodomie-Gesetz scheint hauptschlich dafr zu existieren, Anwar
Ibrahim zu verfolgen, sagte Phil Robertson, Premierminister Najib sollte unverzglich die Aufhebung des Gesetzes einleiten, bevor es an-
gewendet werden kann, um noch mehr Men-
schen zu schikanieren und einzusperren.
Taumel zum Illiberalismus
Malaysia weist eine Reihe von repressiven Geset-
zen und Strafrechtsvorschriften auf. Teils sind
diese berbleibsel aus der Kolonialzeit, teils sehr
neu. Gemeinsam ist ihnen, dass die Regierung sie
anwendet, um gegen Oppositionspolitiker, Jour-
nalisten und Aktivisten vorzugehen. Premier
Najib hatte im Zuge des Wahlkampfes 2012
grere Freiheit und die Abschaffung von repres-
siven Gesetzen versprochen. Najib stieg mit glorreichen Versprechungen, Malaysia zu trans-
formieren, zum hchsten Amt auf. Viele Jahre
lang haben mich Najibs Worte begeistert. Nun
sagen mir viele Leute, dass er nichts als Worte
geliefert hat, schreibt Wan Saiful, der Leiter des FNF-Partners Institute for Democracy and Eco-
nomic Affairs (IDEAS) in einem Leserbrief an den
Economist8, der Najib unter dem Titel Taumel
zum Illiberalismus kritisiert hatte.
In der Tat wendet sich Malaysia von Freiheit und
Menschenrechten ab. Ein Grund dafr drfte
sein, dass die seit 1957 ungebrochen herrschen-
de Regierungs-Koalition ihre Hegemonie sptes-
tens seit den Wahlen von 2013 in Gefahr sieht,
welche fr sie beinahe zum Desaster gewordenen
wren. Als Konsequenz werden Gegner unter
Einsatz repressiver Gesetze in Schach gehalten.
Momentan gibt es keinen Grund zur Hoffnung,
dass sich der Trend zur Unfreiheit umkehren
wird. Malaysia mag in mancher Hinsicht modern
erscheinen die Gesetze und ihre Handhabung sind es nicht
Katharina Weber-Lortsch, FNF Programm-
referentin, ist fr die Arbeit der Stiftung
in Malaysia zustndig.
8 http://ideas.org.my/news/malaysian-prime-minister-
najib-razaks-lurch-to-illiberalism/
Impressum
Friedrich-Naumann-Stiftung fr die Freiheit
Bereich Internationale Politik
Referat Asien und Menschenrechte
Karl-Marx-Strae 2
D-14482 Potsdam
www.freiheit.org
Malaysia - Moderne Fassade, Gesetze aus der Kolonialzeit
Foto: FNF