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Stand: 21.01.2014 LNA Gruppe Neckar-Odenwald-Kreis Kreisverband Buchen e.V. Kreisverband Mosbach e.V. PSNV Neckar-Odenwald-Kreis Leitlinie zur Bewältigung eines Massenanfalls Verletzter (MANV) im Rettungsdienstbereich Neckar-Odenwald-Kreis

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Stand: 21.01.2014

LNA Gruppe Neckar-Odenwald-Kreis

Kreisverband Buchen e.V. Kreisverband Mosbach e.V.

PSNV

Neckar-Odenwald-Kreis

Leitlinie zur Bewältigung eines Massenanfalls

Verletzter (MANV) im

Rettungsdienstbereich Neckar-Odenwald-Kreis

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Vorwort Schwere Unfälle, Naturkatastrophen und andere besondere Einsatzlagen sind zu jeder Zeit an jedem Ort möglich, auch im Neckar-Odenwald-Kreis. Entsprechend können die Einsatzkräfte unvermittelt mit einem Schadensereignis mit zahlreichen Verletzten und Betroffenen konfrontiert werden, dessen Bewältigung alle Beteiligten vor große Herausforderungen stellt und nur gelingen kann, wenn rechtzeitig umfassende Vorbereitungen getroffen wurden. Unter Berücksichtigung der „Gemeinsamen Hinweise des Innenministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales für die unteren Katastrophenschutzbehörden, Einsatzkräfte und Leitstellenmitarbeiter für die Einsatzplanung und Bewältigung von Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Erkrankter (Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten)“ hat eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Landratsamtes mit Beteiligung der LNA-Gruppe, der DRK-Kreisverbände Buchen und Mosbach sowie des Notfallseelsorge-/Notfallnachsorgedienstes die vorliegende Konzeption erarbeitet. Sie stellt die Strukturen der Rettungs-, Sanitäts- und Betreuungsdienste des Neckar-Odenwald-Kreises zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dar und gibt Empfehlungen für das Vorgehen im Einsatzfall. Nach Ansicht der Beteiligten handelt es sich um die derzeit beste Lösung zur Bewältigung eines seltenen Großschadensereignisses unter Berücksichtigung der Besonderheiten des ländlichen Raumes. Bei Änderungen der Rahmenbedingungen auf Landes- oder Bundesebene soll dieses Konzept entsprechend angepasst werden. Vorrangiges Ziel der „Leitlinie zur Bewältigung eines Massenfalls Verletzter (MANV) im Rettungsdienstbereich Neckar-Odenwald-Kreis“ ist es, die Zusammenarbeit und Einbindung der Einsatzkräfte und Fachdienste aus dem Kreisgebiet, aber auch überregional zu regeln und zu optimieren. Zur erfolgreichen Umsetzung bedarf es nach einer einjährigen Erarbeitungsphase nun der Ausbildung in Theorie und Praxis in den einzelnen Gliederungen und Organisationen, aber auch organisations- und bereichsübergreifend, denn nur wenn die eingesetzten Kräfte dieses Konzept kennen, kann es erfolgreich angewendet werden.

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Inhaltsverzeichnis

Seite Vorwort 2

1 Allgemeines 7 1.1 Definition und Feststellung MANV...……………………………………………………. 7 1.2 Anwendungsbereich………………………………………………………………………. 7 1.3 Zielsetzung………………………………………………………………………………….. 8 1.4 Planungsgrundlagen………………………………………………………………………. 8 1.5 Verteiler………………………………………………………………………………………. 8 - 9

2 Rettungs- und sanitätsdienstliche Ressourcen 9

2.1 Einsatzkräfte………………………………………………………………………………… 9 2.1.1 Rettungsdienst Fahrzeugpotential…………………………………………………... 9

2.1.1.1 Regel- und Reservevorhaltung Notfallrettung………………………………. 9 2.1.1.2 Regel- und Reservevorhaltung Krankentransport………………………….. 10 - 11 2.1.1.3 Vorhaltung Nachbarkreise……………………………………………………. 11

2.1.2 Rettungsdienst Personalreserve…………………………………………………….. 11 2.1.3 Ärzte……………………………………………………………………………………. 12

2.1.3.1 Notärzte…………………………………………………………………………. 12 2.1.4 Einsatzeinheiten Neckar-Odenwald-Kreis………………… 12 2.1.5 Weitere sanitätsdienstliche Gruppierungen………………………………………… 13

2.2 Materialvorhaltung…………………………………………………………………………. 13 2.2.1 Rettungsdienstliche Materialvorhaltung…………………………………………….. 13 2.2.2 Sanitätsdienstliche Materialvorhaltung……………………………………………… 13 2.2.3 Überregionale Materialvorhaltung…………………………………………………… 13

2.2.3.1 Abrollbehälter MANV………………………………………………………….. 13

3 Führungsorganisation 14 3.1 Allgemeines…………………………………………………………………………………. 14

3.1.1 Kennzeichnung von Führungskräften………………………………………………. 14 3.1.2 Vorhaltung der Kennzeichnungswesten……………………………………………. 14

3.2 Führungsstruktur…………………………………………………………………………... 15

3.2.1 Einsatzleitung / Führungsstab……………………………………………………….. 15 3.2.2 Führung der Einsatzabschnitte………………………………………………………. 16 3.2.3 Medizinische Einsatzleitung / EAL Patientenbehandlung………………………… 16 - 18

3.3 Führungsfunktionen……………………………………………………………………….. 18

3.3.1 Technischer Einsatzleiter (TEL)……………………………………………………... 18 3.3.2 Leitender Notarzt (LNA)………………………………………………………………. 18

3.3.2.1 Definition und Stellung………………………………………………………… 18 3.3.2.2 Aufgaben……………………………………………………………………….. 19

3.3.3 Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL)…………………………………. 19 3.3.3.1 Definition und Stellung………………………………………………………… 19 3.3.3.2 Aufgaben……………………………………………………………………….. 19 - 20

3.3.4 Fachberater Ehrenamt (z.B. Kreisbereitschaftsleiter)…………………………….. 20 3.3.4.1 Definition und Stellung………………………………………………………… 20 3.3.4.2 Aufgaben……………………………………………………………………….. 20

3.3.5 Ersteintreffender Notarzt……………………………………………………………... 20 3.3.5.1 Stellung…………………………………………………………………………. 20

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3.3.5.2 Aufgaben……………………………………………………………………….. 20 3.3.6 Ersteintreffendes NEF………………………………………………………….. 20

3.3.6.1 Stellung…………………………………………………………………………. 20 3.3.6.2 Aufgaben……………………………………………………………………….. 20 - 21

3.3.7 Leiter PSNV…………………………………………………………….……………... 21

4 Einsatzabschnitte und Funktionsbereiche 21

4.1 Allgemeines…………………………………………………………………………………. 21 4.2 Schadenstelle/Gefahrenbereich…………………………………………………………. 21 4.3 Patientenablage (PA)………………………………………………………………………. 22

4.3.1 Definition……………………………………………………………………………….. 22 4.3.2 Ort………………………………………………………………………………………. 22 4.3.3 Personal und Führung………………………………………………………………... 22 - 23

4.4 Transportorganisation (TrOrg)…………………………………………………………... 23 4.4.1 Definition……………………………………………………………………………….. 23 4.4.2 Ort, Personal und Führung…………………………………………………………… 23

4.5 Behandlungsplatz (BHP)………………………………………………………………….. 23 4.5.1 Definition……………………………………………………………………………….. 23 - 24 4.5.2 Ort………………………………………………………………………………………. 24 4.5.3 Aufbau und Organisation…………………………………………………………….. 24 - 25 4.5.4 Personal und Führung………………………………………………………………... 25

4.6 Rettungsmittelhalteplatz………………………………………………………………….. 25 4.6.1 Definition……………………………………………………………………………….. 25 4.6.2 Ort………………………………………………………………………………………. 26 4.6.3 Gliederung und Funktion……………………………………………………………... 26 4.6.4 Kennzeichnung und Sicherung……………………………………………………… 26 4.6.5 Personal und Führung………………………………………………………………... 26

4.7 Bereitstellungsraum……………………………………………………………………….. 26 4.7.1 Definition……………………………………………………………………………….. 26 - 27 4.7.2 Ort………………………………………………………………………………………. 27 4.7.3 Gliederung und Funktion……………………………………………………………... 27 4.7.4 Kennzeichnung ……………………………………………………………………….. 27 4.7.5 Personal und Führung………………………………………………………………... 27

4.8 Betreuung……………………………………………………………………………………. 28 4.8.1 Definition……………………………………………………………………………… 28 4.8.2 Ort………………………………………………………………………………………. 28 4.8.3 Personal und Führung………………………………………………………………... 28

4.9 Sammelpunkt medizinische Hilfskräfte…………………………………………………28 4.9.1 Definition…………………………………………………………………………… 28 4.9.2 Ort………………………………………………………………………………… 29 4.9.3 Kennzeichnung …………………………………………………………………… 29 4.9.4 Personal und Führung……………………………………………………………. 29

4.10 Weitere Einsatzabschnitte………………………………………………………………. 29

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5 Patientenfluss 29-30

6 Alarmierung 30

6.1 Grundsatz……………………………………………………………………………………. 30 6.2 Einsatz von LNA und OrgL ………………………………………………………………. 30 6.3 Wellenkonzept………………………………………………………………………………. 30-31

6.3.1 1.Welle………………………………………………………………………………... 31 6.3.2 2.Welle………………………………………………………………………………... 31 6.3.3 3.Welle………………………………………………………………………………... 31-32 6.3.4 4.Welle………………………………………………………………………………... 32

7 Dokumentation 32

7.1 Registrierung……………………………………………………………………………….. 32

7.1.1 Verletzte………………………………………………………………………………... 32 7.1.1.1 Patientenanhängekarte……………………………………………………….. 32-33 7.1.1.2 Ablauf…………………………………………………………………………… 33 7.1.1.3 Vorhaltung Verletztenanhängekarten……………………………………… 33 7.1.1.4 Suchdienstkarte………………………………………………………………... 34

7.1.2 Unverletzt Betroffene…………………………………………………………………. 34 - 35 7.1.3 Einsatzkräfte…………………………………………………………………………… 35

7.1.3.1 Einsatzkräfte des Rettungsdienst……………………………………………. 35 7.1.3.2 Einsatzkräfte des Sanitätsdienst und Katastrophenschutz……………… 35-36

7.2 Einsatzdokumentation…………………………………………………………………….. 36 7.3 Personenauskunft / KAB / ÜKAB………………………………………………………... 36-37

8 Sichtung / Triage 37

8.1 Definition…………………………………………………………………………………….. 37 8.2 Ort…………………………………………………………………………………………… 37 8.3 Personal und Führung…………………………………………………………………….. 38

9 Psychosoziale Notfallversorgung 38

9.1 Definition…………………………………………………………………………………… 38 9.2 Ort…………………………………………………………………………………………… 38 9.3 Gliederung und Funktion………………………………………………………………... 38

10 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 38-39

11 Einsatzablauf 39

11.1 Grundsatz………………………………………………………………………………….. 39 11.2 Ersteintreffende Fahrzeuge und Kräfte……………………………………………….39 11.3 Anmeldung an der Einsatzstelle ……………………….……………………………... 40 11.4 Raumordnung……………………………………………………………………………...40 11.5 Fahrzeugaufstellung……………………………………………………………………... 40 11.6 Kennzeichnung der Einsatzkräfte……………………………………………………... 41

11.6.1 Kennzeichnung………………………………………………………………………. 41 11.7 Soforttransport………………………………………………………………………….. 41

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11.8 Patiententransport an der Einsatzstelle……………………………………………… 41 11.9 Ablösung von Einsatzkräften…………………………………………………………... 41 11.10 Einsatzende……………………………………………………………………………... 41 11.11 Einsatznachbereitung………………………………………………………………….. 42

11.11.1 Einsatznachbesprechung…………………………………………………………. 42 11.11.2 Abschlußbericht…..………………………………………………………………… 42 11.11.3 Angebot der Einsatzkräftenachsorge…………………………………………… 42

12 Abkürzungsverzeichnis 43

13 Inkrafttreten und Weiterentwicklung 44

Anlagen 45 - 46 Anlage 1: Vorhaltung Verletztenanhängekarten (siehe 7.1.1.3) DRK KV Mosbach Anlage 2: Vorhaltung Verletztenanhängekarten (siehe 7.1.1.3) DRK KV Buchen

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1. Allgemeines

1.1 Definition und Feststellung MANV

Ein Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten im Sinne der Leitlinie liegt vor, wenn ein Großschadensfall gemäß Kapitel III Ziffer 5.1 Rettungsdienstplan 2000 Baden-Württemberg oder eine Katastrophe mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Erkrankten nach § 1 Abs. 2 Landeskatastropheschutzgesetz (LKatSG) gegeben ist.

Ein Großschadensfall ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Verletzten oder Erkrankten bei häufig nicht mehr funktionsfähiger oder nicht mehr ausreichender Infrastruktur am Schadensort, teilweise auch durch das Bestehen einer erheblichen Gefährdung der Einsatzkräfte im Bereich des Schadensereignisses. Dabei ist davon auszugehen, dass ein Missverhältnis zwischen dem Bedarf an der Schadensstelle und der Kapazität des Rettungsdienstes entsteht, so dass – zumindest für einen gewissen Zeitraum – nicht mehr nach den Kriterien der individuellen medizinischen Versorgung verfahren werden kann (Kapitel III, Ziffer 5.1 Rettungsdienstplan 2000 Baden-Württemberg).

Eine Katastrophe ist ein Geschehen, das Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass es geboten erscheint, ein zu seiner Abwehr und Bekämpfung erforderliches Zusammenwirken von Behörden, Stellen und Organisationen unter die einheitliche Leitung der Katastrophenschutzbehörde zu stellen (§ 1 Abs. 2 Landeskatastrophenschutzgesetz Baden-Württemberg).

1.2 Anwendungsbereich

Diese MANV- Leitlinie für den Neckar-Odenwald-Kreis findet bei Schadenslagen und Einsätzen im Neckar-Odenwald-Kreis Anwendung. Sie ist verbindliche interne Handlungsvorgabe für alle Gruppierungen, Organisationen und Institutionen der:

o Rettungsdienste o Sanitätsdienste o Betreuungsdienste o Suchdienst (Kreisauskunftsbüro) o LNA-Gruppe o OrgL-Gruppe

Darüber hinaus ist sie die Arbeitsgrundlage für die Zusammenarbeit mit folgenden Organisationen und Institutionen:

o PSNV o Kliniken im Neckar-Odenwald-Kreis o Feuerwehren, THW, DLRG und Rettungshundestaffel o Untere Katastrophenschutzbehörde o Gesundheitsamt

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1.3 Zielsetzung

Mit der MANV-Leitlinie für die Rettungs- und Sanitätsdienste im Neckar-Odenwald-Kreis wurde ein Regelwerk zur Abarbeitung von Schadensereignissen oberhalb der Regelversorgung durch den Rettungsdienst erarbeitet. Mit ihr wird eine Arbeitsstruktur aufgezeigt, welche die durchgängige Abarbeitung von Schadensereignissen vom erweiterten rettungsdienstlichen Einsatz bis hin zum Katastrophenszenario ermöglicht. Sie soll den involvierten Einsatzkräften einen Überblick über die Strukturen und Abläufe eines solchen Szenarios ermöglichen und die Aufgaben der einzelnen Bereiche darstellen. Wichtiges Ziel dieser Leitlinie ist auch die Schulung und Vorbereitung von Einsatz- und Führungskräften. Darüber hinaus können sich weitere, an der Abarbeitung des Schadensfalles beteiligten Behörden und Organisationen, über die internen Abläufe der medizinischen Versorgung informieren. Diese Leitlinie dient aber nicht zur allumfassenden und abschließenden Darstellung der Vorgänge in den einzelnen Abschnitten. Hierzu sind im Einzelfall weitere Dokumentationen maßgebend (z.B. Konzept BHP25 oder Vorgaben Kreisauskunftsbüro).

1.4 Planungsgrundlagen Mit dieser Leitlinie werden die Vorgaben aus RD-Gesetz, von Innen- und Sozialministerium, anderen Verordnungen sowie regionalen Absprachen und organisationsinternen Vorgaben zu einem ganzheitlichen Regelwerk zusammengefasst. Als maßgebliche Planungsgrundlagen im Einzelnen dienen hierbei:

o Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg o Rettungsdienstplan Baden-Württemberg o Gemeinsame Hinweise des Innen- und Sozialministeriums zur MANV-

Planung o MANV - Konzept Innenministerium Baden-Württemberg o Dienstordnung der Leitenden Notärzte im Neckar-Odenwald-Kreis o Bereichsplan in der jeweils gültigen Fassung.

1.5 Verteiler Deutsches Rotes Kreuz

Vorstand Kreisgeschäftsführer Kreisverbandsärzte Rotkreuzbeauftragte Kreisbereitschaftsleitung Rettungsdienstleitung Fachgruppe Information und Kommunikation Kreisauskunftsbüro Rettungshundestaffel LNA-Gruppe

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Nachrichtlich an:

Kreisbrandmeister Untere KatS-Behörde VB 1-6 Behördenleitung Polizeireviere Buchen und Mosbach THW DLRG PSNV Neckar-Odenwald-Kliniken Krankenhaus Hardheim Regierungspräsidium Karlsruhe

2. Rettungs- und sanitätsdienstliche Ressourcen

2.1 Einsatzkräfte

2.1.1 Rettungsdienst Fahrzeugpotential Im MANV ist weniger die momentan einsatzbereite Fahrzeugzahl die entscheidende Richtgröße, sondern in erster Linie die Anzahl der real vorhandenen Rettungsmittel. Lediglich die Zeitspanne bis zur Verfügbarkeit vor Ort wird ein dienstbereites Rettungsmittel von einem der Reservevorhaltung unterscheiden.

2.1.1.1 Regel- und Reservevorhaltung Notfallrettung Im Rettungsdienstbereich Neckar-Odenwald-Kreis werden in Abstimmung mit dem Bereichsausschuss für den Rettungsdienst 5 Rettungswagen und 1 Reserverettungswagen vorgehalten. Rund um die Uhr stehen drei Notärzte zur Verfügung, davon zwei auf NEF und einer als NAW. Nachfolgend sind die Besetzungszeiten der Rettungswachen entsprechend des Bereichsplans detailliert aufgezeigt:

Wache 1 2 3 4

Ort

Buchen

Hardheim

Osterburken

Mosbach

Organisation DRK DRK DRK DRK Notarzt 1 1 1 Mo-Fr 0-24 0-24 0-24

Sa, So, Feiertag 0-24 0-24 0-24

RTW 1 1 1 2 Mo-Fr 0-24 0-24 0-24 0-24

Sa, So, Feiertag 0-24 0-24 0-24 0-24

Tab. 1: Vorhaltung NFR

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Die geographische Lage der Rettungswachen im Neckar-Odenwal-Kreis zeigt nachfolgende Grafik:

Abbildung 2: Verteilung der Rettungswachen

2.1.1.2 Regel- und Reservevorhaltung Krankentransport Die Regelvorhaltung im Bereich Krankentransport unterliegt im Gegensatz zur Notfallrettung nicht den Vorgaben des Bereichsplans, sondern ist im Rahmen der unternehmerischen Freiheit weitestgehend unreglementiert. Je nach Entwicklung der Nachfrage sind in diesem Bereich auch kurzfristige Veränderungen an der Tagesordnung, weshalb die hier aufgeführten Zahlen nur eine grobe Orientierung darstellen können.

Regel- und Reservevorhaltung KTW Kennzeichen Wochentag Uhrzeit Betreiber Betriebs-

bereich MOS-RK 260

Montag-Freitag Samstag

10:00 – 19:00 07:00 – 19:00

DRK-KV Buchen

NOK

MOS-RK 78

Montag,Mittwoch, Freitag Dienstag und Donnerstag

07:00 – 16:00 09:00 – 18:00

DRK-KV Buchen DRK-KV Buchen

NOK NOK

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MOS-RK 500

Montag - Freitag

06:00 – 15:00

DRK-KV Buchen

NOK

MOS-RK 300

Ersatzfahrzeug

DRK-KV Buchen

NOK

MOS-RK 851

Montag - Freitag

07:00 – 16:00

DRK-KV Mosbach

NOK

MOS-RK 852

Montag – Freitag

08:00 – 17:00

DRK-KV Mosbach

NOK

MOS-RK 853

Montag, Mittwoch Freitag Samstag und Sonntag

07:00 – 16:00 09:00 – 18:00

DRK-KV Mosbach DRK-KV Mosbach

NOK NOK

MOS-RK 14

Ersatzfahrzeug

DRK-KV Mosbach

NOK

MOS-RK 855

Montag – Freitag

11:00 – 20:00

DRK-KV Mosbach

NOK

MOS-RK 856

Montag – Freitag

09:00 – 18:00

DRK-KV Mosbach

NOK

MOS-RK 857

Montag - Freitag

16:00 – 01:00

DRK-KV Mosbach

NOK

MOS-FD 112

Montag - Freitag

08:00 – 16:30

FD Ullmer

NOK

2.1.1.3 Vorhaltung Nachbarkreise

Die rettungsdienstliche Vorhaltung und die Anzahl der Einsatzeinheiten der Nachbarkreise wurden durch eine Abfrage ermittelt.

Hei

lbro

nn

Hoh

enlo

he

Sch

wäb

isch

Hal

l

Mai

n-T

aube

r-K

reis

Rhe

in-N

ecka

r

Milt

enbe

rg

NA 6 2 2 4 5 2

RTW 12 5 5 6 10 5

KTW 22 4 5 5 22 5

EE 5 2 2 2 5 2

2.1.2 Rettungsdienst Personalreserve Nichtbesetzte Rettungsmittel sollen, soweit möglich, durch verfügbare haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte mit entsprechender Qualifikation besetzt werden.

Tab. 2: Vorhaltung Nachbarkreise

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2.1.3 Ärzte

2.1.3.1 Notärzte

Neben den drei rund um die Uhr vorgehaltenen regulären Notärzten können im Bedarfsfall weitere Notärzte über Funkmeldeempfänger und Telefon aktiviert werden. Darüber hinaus besteht zeitweise in begrenztem Umfang die Möglichkeit, weitere Notärzte aus dem Klinikbetrieb der Krankenhäuser Mosbach und Buchen einzusetzen. Mit zunehmender Größe des Ereignisses wird diese Möglichkeit aufgrund des internen Personalbedarfs der Kliniken unwahrscheinlicher. Der Transport der Notärzte zur Einsatzstelle ist von der Leitstelle zu veranlassen. Es wird eine Telefonalarmierung von zusätzlichen Ärzten angestrebt.

2.1.4 Einsatzeinheiten Die Einsatzeinheiten im Neckar-Odenwald-Kreis sind nach den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg strukturiert. Sie sind modular einsetzbar und entsprechend ihrer personellen und materiellen Ausrichtung als Einsatzeinheit Erstversorgung (EE-E) oder Einsatzeinheit Behandlung (EE-B) aufgebaut.

o Einsatzeinheit Buchen (EE Behandlung) o Einsatzeinheit Mosbach (EE Erstversorgung)

Abb. 4: Übersicht Einsatzeinheiten

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2.1.5 Weitere sanitätsdienstliche Gruppierungen Im Neckar-Odenwald-Kreis kann auf ein Potential von ca. 100 Einsatzkräften mit sanitätsdienstlicher Ausbildung aus verschiedenen, nicht in Einsatzeinheiten eingebundenen Gruppierungen zurückgegriffen werden.

2.2 Materialvorhaltung

2.2.1 Rettungsdienstliche Materialvorhaltung

Neben den auf den Rettungsmitteln mitgeführten Materialien, welche in der Regel für die Versorgung von bis zu drei Patienten ausreichen, wird in den Rettungswachen und Standorten der Einsatzeinheiten Material für eine größere Anzahl von Verletzten gelagert. Ein zusätzlicher Bedarf an Medikamenten ist bei den krankenhausbeliefernden Apotheken sowie der Oberleitstelle in Stuttgart zu erfragen.

2.2.2 Sanitätsdienstliche Materialvorhaltung Über die Materialvorhaltung der Einsatzeinheiten hinaus kann in Absprache auf weitere Materialien der örtlichen Gruppierungen zurückgegriffen werden.

2.2.3 Überregionale Materialvorhaltung

2.2.3.1 Abrollbehälter MANV In Baden-Württemberg steht an den Standorten Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim und Ravensburg je ein Abrollbehälter MANV 50 bereit. Dieser beinhaltet die zum Aufbau und Betrieb eines BHP 50 erforderlichen Materialien. Die Behälter können über die Oberleitstelle Baden-Württemberg angefordert und landesweit eingesetzt werden.

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3 Führungsorganisation

3.1 Allgemeines

Für den gesamten Einsatzablauf ist eine durchgängige Führungsstruktur aufzubauen, die sowohl den anfänglichen Ressourcenmangel kanalisiert und optimal verwaltet als auch die endgültige Struktur des Einsatzes so vorbereitet, dass die Führung mit Eintreffen weiterer Kräfte nach und nach aufwachsen kann.

3.1.1 Kennzeichnung von Führungskräften

Die Kennzeichnung von Führungskräften und Funktionsträgern erfolgt analog der landesweit gültigen Dienstanweisung Kennzeichnung von Führungskräften. Im Einzelnen werden im Rettungs- und Sanitätsdienst des NOK folgende Kennzeichnungswesten verwendet:

Leuchtgelbe Weste: Leitender Notarzt, OrgL Weiße Weste: Abschnittsleiter Rote Weste: KBL, RDL Grüne Weste: Zugführer Blaue Weste Gruppenführer Magentafarbene Weste PSNV Zebra Weste bei Übungen Beobachter und Schiedsrichter

Aus Gründen der besseren Erkennbarkeit der Funktionsträger ist die Verwendung von leuchtgelben Warnwesten im Rettungsdienst zu vermeiden. Soweit nicht durch andere Regelungen vorgegeben, ist der Verzicht auf leuchtgelbe Einsatzkleidung wünschenswert.

3.1.2 Vorhaltung der Kennzeichnungswesten

personenbezogen NEF 1+4 ELW Gruppierung Gelb LNA

X X

Gelb OrgL

X X

Rot KBL, RDL

X

Weiß Abschnittsleiter

4 4

Grün Zugführer

X

Blau Gruppenführer

X

Tab. 4: Vorhaltung Kennzeichnungswesten

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3.2 Führungsstruktur

3.2.1 Einsatzleitung / Führungsstab

Alle zur Behandlung von Patienten eingesetzten Kräfte unterstehen der medizinischen Einsatzleitung. Diese setzt sich mindestens aus LNA und OrgL zusammen. Kommen sanitätsdienstliche Einsatzkräfte zum Einsatz, ist ein Fachberater Ehrenamt beratendes Mitglied der EAL Patientenbehandlung / med. Einsatzleitung. Bei rein medizinischen Schadenslagen strukturiert sich die Einsatzleitung entsprechend Abbildung 6 (siehe auch 3.2.3). Werden neben Rettungs- und Sanitätsdiensten Feuerwehr und weitere Organisationen eingesetzt, so wird eine Einsatzleitung nach § 27 FWG gebildet. Hierbei ist der Feuerwehrkommandant des Einsatzortes Technischer Einsatzleiter. Dieser bildet einen Einsatzstab. LNA und OrgL sind Mitglied der Gesamteinsatzleitung. Das Weisungsrecht der Katastrophenschutzbehörde nach dem LKatSG bleibt unberührt. Lageabhängig kann die Einsatzleitung ihre Aufgabe als permanentes Gremium oder durch einzelne Lagebesprechungen wahrnehmen. Für den Landkreis wurde in Absprache mit den beteiligten Organisationen nachfolgende Führungsstruktur festgelegt.

 

EA „Schadenbekämpfung“ EA „Betreuung“ EA „Patientenbehandlung“ 

Kanal‐ 502 GU

Kanal‐500 GU

     

Kanal‐ 395 WO

 

Kanal   382 WO

THW, RHS 

 

     31 O/W 

EA „Bereitstellung“ 

         

  

 Führungs‐ und 

Kommunikationsorganisation  Rettungsdienst NOK  Funkkanäle Rettungsdienst:  2 Meter  

- 49 O/W - 51 O/W 

 

FüSt (TEL) 

Abb. 5: Führungsstruktur

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3.2.2 Führung der Einsatzabschnitte

Sind neben medizinischen Einsatzkräften noch weitere Fachdienste am Einsatz beteiligt, so werden diese von einer gemeinsamen Einsatzleitung geführt. Diese kann bei Bedarf die Bildung weiterer Einsatzabschnitte veranlassen. Jeder Einsatzabschnitt wird dann von einer Einsatzabschnittsleitung (EAL) geleitet. Die EAL der medizinischen Einsatzabschnitte werden durch die med. Einsatzleitung benannt.

Sofern der Einsatzabschnitt Betreuung durch Kräfte der Sanitätsdienste betrieben wird, kann dieser dem Abschnitt Patientenbehandlung zugeordnet werden. Lageabhängig können in Abstimmung mit der Einsatzleitung getrennte Bereitstellungsräume für die Kräfte der Patientenbehandlung und der Schadensbekämpfung eingerichtet und den jeweiligen Einsatzabschnitten zugeordnet werden.

3.2.3 Medizinische Einsatzleitung / EAL Patientenbehandlung

Alle rettungs- und sanitätsdienstlichen Maßnahmen vor Ort werden durch die medizinische Einsatzleitung (LNA und OrgL) koordiniert. Diese können unterstützt werden durch

o Fachberater Ehrenamt (z.B. KBL), siehe 3.2.1. o Bei Bedarf kann die EL / EAL durch weitere Kräfte ergänzt werden

Wird ein FÜS gebildet, so wird die operative Führung der medizinischen Kräfte durch die Einsatzabschnittsleitung Patientenbehandlung übernommen. Können LNA und OrgL in diesem Falle ihre Funktion in der med. Einsatzleitung (z.B. aufgrund einer ständig notwendigen Präsenz im FÜS) nicht selbst wahrnehmen, so sind für die EAL Vertreter mit gleicher Qualifikation (LNA und OrgL) zu benennen. Wird der Abschnitt Patientenbehandlung von LNA und OrgL neben ihrer Aufgabe in der TEL selbst geleitet, so ist zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit bei evtl.

O r g

Einsatzabschnitt

Patientenbehandlung

Einsatz-

abschnitt

Betreuung

Patientenablage

Behandlungs -platz

Transport -organisation

Einsatz-

abschnitt

Schadens-

bekämpfung

Einsatz-

abschnitt

Bereitstellung

LNA

Einsatzabschnitt

Patientenbehandlung

Einsatz-

abschnitt

Betreuung

Patientenablage

Behandlungs -platz

Transport -organisation

Einsatz-

abschnitt

Schadens-

bekämpfung

Einsatz-

abschnitt

Bereitstellung

Abb. 6: Einsatzabschnitte

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erforderlicher Abwesenheit (z.B. Lagebesprechungen, etc.) und zur Entlastung der Führung die Besetzung der EAL mit geeigneten Vertretern sinnvoll. Die EAL wird durch die aufzubauende Fachgruppe Information und Kommunikation (I+K) des DRK unterstützt. Zusätzlich kann bei Bedarf die ELW 2-Gruppe des NOK zur Unterstützung angefordert werden. Die EAL ist LNA und OrgL unterstellt und allen eingesetzten rettungs- und sanitätsdienstlichen Kräften in organisatorischen Fragen weisungsbefugt.

Der Einsatzabschnitt Patientenbehandlung gliedert sich zumindest in die Unterabschnitte Patientenablage und Transportorganisation. Bei Bedarf können weitere Unterabschnitte entstehen. Werden aufgrund der räumlichen Gegebenheiten zwei oder mehrere räumlich getrennte med. Einsatzabschnitte eingerichtet, so werden die Einzelkomponenten wie Patientenablage und Behandlungsplatz/Versorgungsraum mit ihren Führungsstrukturen mehrfach eingerichtet. Diese Einzelkomponenten werden dann in der Regel über die med. Einsatzleitung geführt, die Installation einer zweiten Führungsstruktur ist zu vermeiden. Die EAL trifft alle einsatztaktische Entscheidungen und setzt diese mit Hilfe der Komponenten “EINSATZ“ und “TRANSPORT(TrOrg)“ um. Bei kleineren und mittleren Einsätzen sind Einsatz und TrOrg zusammengefasst. Die Abläufe sind so strukturiert, dass bei Bedarf TrOrg auch ausgelagert werden kann.

EAL (L)NA / 2.OrgL / FB EA

TrOrg

Einsatz

RM Halte-platz

PA Patienten-

ablage

BHP/Versorgungsraum

Bereit-stellung

Betreuung

Abb. 7: Führungsstruktur Patientenbehandlung

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Steht für diese Einrichtung keine geeignete feste Räumlichkeit mit entsprechenden Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung, so kann diese alternativ auch in einem entsprechend eingerichtetem Fahrzeug (z.B. ELW1) untergebracht sein. Innerhalb der Einsatzabschnittsleitung werden die Aufgaben zwischen Einsatz und Transportorganisation wie folgt aufgeteilt:

EINSATZ

o Aufgabenverteilung an die Einsatzkräfte o Nachforderung von Einsatzkräften o Dokumentation des Einsatzverlaufs o Lagedarstellung o Registrierung aller Einsatzkräfte o Zuweisung von Transportmitteln aus Bereitstellungsraum oder

Patientenablage an Transport (RM-Halteplatz) o Logistik, Nachschub, Ablösung

TRANSPORT (TrOrg)

o Abklärung der Aufnahmekapazität von Kliniken und Praxen über ILS o Verteilung der Patienten in Absprache mit LNA / ärztlichem Leiter BHP o Erteilung von Transportaufträgen an RM o Dokumentation der Transporte o Weitergabe der Transportdaten an ILS o Dokumentation der Patientenverteilung o Sammeln und Weiterleiten der Registrierkarten an KAB

* siehe Kapitel 7

3.3 Führungsfunktionen

3.3.1 Technischer Einsatzleiter (TEL) Der Einsatzleiter hat die Verantwortung für die Einsatzdurchführung. Ihm obliegen die Leitung der unterstellten Einsatzkräfte und die Koordination aller bei der Gefahrenabwehr beteiligten Stellen. Der Leitung des Führungsstabes sind alle vor Ort eingesetzten Kräfte unterstellt.

3.3.2 Leitender Notarzt (LNA) 3.3.2.1 Definition und Stellung

Der Leitende Notarzt leitet, koordiniert und überwacht die medizinischen Maßnahmen am Notfallort. Er trägt die medizinische Gesamtverantwortung am Einsatzort und ist allen eingesetzten Ärzten und dem nichtärztlichen medizinischen Personal gegenüber weisungsbefugt. Der LNA wird vom Landrat für seine Aufgabe bestellt. Er ist Mitglied der Gesamteinsatzleitung. Weitere LNA können als Abschnittsleiter eingesetzt werden.

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3.3.2.2 Aufgaben Der Leitende Notarzt ist für die Durchführung des medizinischen Einsatzes verantwortlich. Insbesondere sind vom LNA folgende Aufgaben sicherzustellen:

o Durchführung einer Erkundung und medizinischen Lagebeurteilung o Festlegung der medizinischen Versorgungsstrategie o Beratung des TEL und Mitarbeit in der Gesamteinsatzleitung o Delegieren von medizinischen Aufgaben o Festlegung der ärztlichen Leitung in seinen Unterabschnitten o Festlegung der Behandlungs- und Transportprioritäten o Festlegung der Transportmittel und –ziele, o Festlegung des med. Materials und Materialbedarfs o Sicherung der medizinischen Dokumentation o Koordination der Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst und

Sanitätsdienst

3.3.3 Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL)

3.3.3.1 Definition und Stellung

Der OrgL ist eine im Rettungsdienst erfahrene Person, die den Leitenden Notarzt beim Einsatz unterstützt und organisatorische Führungs- und Koordinierungs-aufgaben übernimmt. Er wird aus dem Pool der hauptamtlichen RA gestellt und verfügt über die entsprechende Qualifikation mit dem Schwerpunkt Führung. Für die Wahrnehmung der taktisch-organisatorischen Aufgaben im Einsatz muss der OrgL über gute Kenntnisse der regionalen Rettungsdienst-Strukturen verfügen. Für ihn ist eine besondere Kennzeichnung (leuchtgelbe Weste mit Aufschrift „OrgL“) vorgesehen. Der OrgL ist in Abstimmung mit dem LNA dem eingesetzten Rettungs- und Sanitätsdienstpersonal gegenüber weisungsbefugt. Ebenso wie der LNA kann zeitgleich immer nur ein OrgL in dieser Funktion eingesetzt werden.

3.3.3.2 Aufgaben o Unterstützung des LNA o Rettungsdienstliche Lageerkundung, Lagebeurteilung und Raumordnung in

Abstimmung mit dem Leitenden Notarzt und dem Einsatzleiter Feuerwehr o Organisation des Aufbaus der rettungsdienstlichen Infrastruktur an der

Einsatzstelle o Organisation der Führungsstruktur im Einsatzabschnitt/Unterabschnitt und

Einteilung weiterer nachgeordneter Führungskräfte von z.B. Patientenablage, Behandlungsplatz und Bereitstellungsraum

o Personalplanung und -einsatz im Bereich der medizinischen Rettung und an der Einsatzstelle

o Organisation und Sicherstellung der rettungsdienstlichen Kommunikation im Einsatzabschnitt/Unterabschnitt und mit der Leitstelle

o Organisation der Patientenregistrierung

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Erfassen der Behandlungskapazitäten der Versorgungseinrichtungen über die Leitstelle o Koordination des Abtransports der Verletzten in Zusammenarbeit mit dem

LNA und der Leitstelle

3.3.4. Fachberater Ehrenamt (z.B. Kreisbereitschaftsleiter)

3.3.4.1 Definition und Stellung Der Fachberater Ehrenamt ist eine Führungskraft der sanitätsdienstlichen Strukturen. Er ist beratendes Mitglied der Einsatzabschnittsleitung „Patientenbehandlung“ und verfügt über detaillierte Kenntnisse der ehrenamtlichen Strukturen.

3.3.4.2 Aufgaben Unterstützung und Beratung von LNA und OrgL beim Einsatz sanitätsdienstlicher Kräfte, insbesondere bei der Zuweisung von Aufgaben an einzelne Gruppierungen.

3.3.5. Ersteintreffender Notarzt

3.3.5.1 Stellung

Der erste an der Einsatzstelle eintreffende Notarzt des Rettungsdiensts übernimmt bis zum Eintreffen des LNA dessen Aufgaben.

3.3.5.2 Aufgaben

Nach einer groben Orientierung ist frühzeitig mit der Sichtung zu beginnen (oder diese an einen weiteren NA zu delegieren).

3.3.6 Ersteintreffendes NEF

3.3.6.1 Stellung

Bei Einsätzen mit mehreren Rettungsmitteln unterhalb der LNA-Schwelle koordiniert der RA des ersteintreffenden NEF in Abstimmung mit dem Notarzt den rettungsdienstlichen Einsatz. Hierbei trägt er eine gelbe Kennzeichnungsweste und ist Ansprechpartner für Leitstelle und andere Organisationen. Bei LNA-Einsätzen übernimmt der RA des ersteintreffenden NEF die Funktion des OrgL, bis ein benannter OrgL eintrifft. Er ist allen am Einsatz beteiligten nichtärztlichen Rettungs- und Sanitätsdienstkräften in taktisch-organisatorischen Angelegenheiten weisungsbefugt.

3.3.6.2 Aufgaben

o Unterstützung des LNA o Rettungsdienstliche Lageerkundung, Lagebeurteilung und Raumordnung in

Abstimmung mit dem Leitenden Notarzt und dem Einsatzleiter Feuerwehr

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o Organisation des Aufbaus der rettungsdienstlichen Infrastruktur an der Einsatzstelle

o Organisation der Führungsstruktur im Einsatzabschnitt/Unterabschnitt und Einteilung weiterer nachgeordneter Führungskräfte von z.B. Patientenablage, Behandlungsplatz und Bereitstellungsraum

o Personalplanung und -einsatz im Bereich der medizinischen Rettung und an der Einsatzstelle

o Organisation und Sicherstellung der rettungsdienstlichen Kommunikation im Einsatzabschnitt/Unterabschnitt und mit der Leitstelle

o Organisation der Patientenregistrierung o Erfassen der Behandlungskapazitäten der Versorgungseinrichtungen über

die Leitstelle o Koordination des Abtransports der Verletzten in Zusammenarbeit mit dem

LNA und der Leitstelle

3.3.7 Leiter PSNV

Der Leiter PSNV koordiniert im Einsatzfall den Einsatz der PSNV-Kräfte aller Organisationen und Gruppierungen. Außerhalb des operativen Einsatzes ist der Leiter PSNV präventiv in der Organisation, Strukturierung und Ausbildung der PSNV tätig. Die Position des Leiters PSNV kann von einer Einzelperson oder einer Gruppe ausgefüllt werden. Die Tätigkeit des Leiters PSNV orientiert sich am Konzept NFS/NND im NOK in der aktuellen Fassung.

4. Einsatzabschnitte und Funktionsbereiche

4.1 Allgemeines

Zur strukturierten Abarbeitung von größeren Schadenslagen ist die Bildung von weitgehend selbständig arbeitenden Abschnitten unumgänglich. Jeder der einzelnen Abschnitte benötigt eine Führungsstruktur. Sein Aufgabengebiet und ggf. die räumliche Zuständigkeit muss klar definiert sein. Je nach Schadensszenario und den örtlichen Gegebenheiten kann es erforderlich sein, einzelne Funktionsbereiche mehrfach einzurichten (z.B. Patientenablage 1 und 2).

4.2 Schadenstelle/Gefahrenbereich

In aller Regel erfolgt die Patientenversorgung außerhalb des Gefahrenbereichs. Sofern eine Schadensstelle nicht ohne Eigengefährdung für die Rettungskräfte betreten werden kann, hat eine unumgängliche Versorgung von Patienten in diesem Bereich nur in enger Abstimmung mit dem Einsatzleiter Feuerwehr zu erfolgen. Die Abgrenzung des Gefahrenbereichs erfolgt durch den Einsatzleiter Feuerwehr.

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4.3 Patientenablage (PA)

4.3.1 Definition

Die Patientenablage (PA) ist eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereichs, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erstversorgt werden. Spätestens hier soll eine erste Sichtung durchgeführt werden. Patientenablagen haben sich entweder vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte an der Schadensstelle spontan gebildet oder werden durch die ersteintreffenden Führungskräfte festgelegt. Lageabhängig können auch mehrere Patientenablagen notwendig sein. Von der Patientenablage werden die Patienten einem Behandlungsplatz oder dem Rettungsdienst zum Transport in eine weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben. Soweit es Material und Personal in der Patientenablage erlauben, werden neben den lebensrettenden Maßnahmen bereits erste Therapiemaßnahmen eingeleitet, um die Transportfähigkeit herzustellen. Aus der Patientenablage wird so eine strukturierte Patientenablage. Wird bei einem MANV kein Behandlungsplatz (siehe 4.5.1) eingerichtet, so kann die Patientenablage mit Kräften der Einsatzeinheiten entsprechend der Erfordernisse ausgebaut werden. Hierzu kann der Aufbau von Teilkomponenten des BHP sinnvoll sein.

4.3.2 Ort Sofern sich die Patientenablage nicht schon vor dem Eintreffen der ersten Rettungskräfte spontan gebildet hat, wird der Ort, an welchem mit der Versorgung der Patienten begonnen wird, sich zwangsläufig zur Patientenablage entwickeln. Deshalb ist der Ort des Versorgungsbeginns mit Bedacht auszuwählen. Unter anderem ist zu beachten:

o Ablage muss auch bei möglicher Ausdehnung des Gefahrenbereichs

außerhalb der Gefahrenzone sein o Zugänglichkeit für Einsatzkräfte und Transportmittel o Ausreichende Größe o Lage und Entfernung zu einem potentiellen BHP

4.3.3 Personal und Führung

Die Patientenablage wird anfänglich durch rettungsdienstliche Einsatzkräfte betrieben. Diese werden schnellstmöglich durch eine SEG - Erstversorgung unterstützt. Bei Bedarf, insbesondere beim Verzicht auf die Einrichtung eines Behandlungsplatzes, kann die Patientenablage durch weitere sanitätsdienstliche Kräfte unterstützt werden. In der Spätphase des Einsatzes sind die rettungsdienstlichen Kräfte nach Möglichkeit zur Wahrnehmung von Transportaufgaben auszulösen. Die Führung erfolgt durch einen ärztlichen Leiter der PA (möglichst mit LNA- Qualifikation) zusammen mit einer rettungsdienstlichen Führungskraft (möglichst

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OrgL). Beide sind durch eine weiße Abschnittsleiter-Weste “mit Beschriftung Patientenablage / Arzt Pat. Ablage“ gekennzeichnet. Beim verstärkten Einsatz von Strukturen der Einsatzeinheiten innerhalb der PA ist die zusätzliche Einbindung einer Führungskraft der EE sinnvoll.

4.4 Transportorganisation (TrOrg)

4.4.1 Definition Bei einer großen Anzahl an Patienten soll die Transportorganisation nicht mehr von der Leitstelle wahrgenommen werden. Die Koordination erfolgt dann im Bereich „Transportorganisation“ als Element der Führungsstruktur. Der Transport und die Disposition zu den Kliniken bedürfen bei einer großen Anzahl von Patienten einer belastbaren Struktur. Der Bereich Transportorganisation (TrOrg) stellt den Transport, die Dokumentation und die Verteilung der Patienten auf weiterbehandelnde medizinische Einrichtungen sicher. Die gezielte Zuordnung der Patienten zu den Kliniken wird von der Transportorganisation umgesetzt. Aufgaben der Transportorganisation:

o Abklärung der Aufnahmekapazität von Versorgungseinrichtungen über ILS o Verteilung der Patienten in Absprache mit LNA / ärztlichem Leiter o Dokumentation der Transporte auf Liste 1 Sichtung / Patientenübersicht o Weitergabe der Transportdaten an ILS o Sammeln und Weiterleiten der Suchdienstkarten an KAB

4.4.2 Ort, Personal und Führung Die Transportorganisation als Teilkomponente der med. Einsatzleitung ist dieser direkt unterstellt und steht mit ihr in engem Kontakt. In der Frühphase des Einsatzes wird die Aufgabe der TrOrg direkt durch den OrgL oder den 2.OrgL wahrgenommen. Bei Betriebsbereitschaft des ELW werden die Aufgaben durch dieses übernommen. Dabei sind die internen Arbeitsabläufe und die Aufgabenverteilung so zu strukturieren, dass die Transportorganisation bei Bedarf räumlich ausgelagert werden kann. Sofern die TrOrg räumlich vom ELW getrennt betrieben wird, ist ein Abschnittsleiter TrOrg zu benennen. Dieser sollte idealerweise OrgL mit Leitstellenerfahrung sein (alternativ Leitstellendisponent oder OrgL). In der Spätphase des Einsatzes kann die Präsenz des LNA oder eines Vertreters mit gleicher Qualifikation in der TrOrg sinnvoll sein.

4.5 Behandlungsplatz (BHP25)

4.5.1 Definition

Der Behandlungsplatz (BHP25) ist eine Einrichtung mit einer vorgegebenen Struktur, an der Verletzte/Erkrankte nach Sichtung notfallmedizinisch versorgt werden. Von dort erfolgt der Transport in weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen. Standardmäßig ist er für die Versorgung von 25 Patienten ausgelegt (BHP25).Soweit noch nicht in der Patientenablage geschehen, muss eine Registrierung/Dokumentation und Kennzeichnung der Betroffenen durchgeführt

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werden. Um eine optimale Patientenbehandlung und einen effektiven Einsatz der Kräfte zu sichern, ist ein strukturierter Aufbau des Behandlungsplatzes notwendig.

Die Errichtung eines Behandlungsplatzes ist nur dann sinnvoll, wenn die Zeit zum Herstellen der Betriebsbereitschaft deutlich kleiner ist als die Zeit, die zum Transport aller Patienten in Krankenhäuser, bzw. zur Bereitstellung der hierzu erforderlichen Rettungsmittel, erforderlich ist. Zudem müssen die erforderlichen Flächen zur Verfügung stehen.

Vor dem Aufbau des Behandlungsplatzes müssen folgende Punkte durch die med. Einsatzleitung festgelegt und abgestimmt sein:

o Anzahl und Ort(e) der zu übernehmenden Patientenablage(n)

o Vorgesehener Ort zum Aufbau des BHP (bzw. Erweiterung der Patientenablage)

o Kommunikationsstruktur

o Führer der Patientenablagen als Ansprechpartner vor Ort

o Verfahren der Patientenzuweisung in die Krankenhäuser

o Sachstand der Patientensichtung und -behandlung

o Sachstand des Patiententransports

o Sachstand der Verfügbarkeit von Rettungsmitteln, Zuweisung eines Rettungsmittelhalteplatzes und der An- und Abfahrtwege

4.5.2 Ort

Anzustreben ist der Aufbau in kurzer Entfernung zur Patientenablage, weil auf diese Weise nur ein relativ geringer Personalbedarf als Trägerkolonnen erforderlich ist. Außerdem ist auf zweckmäßige Zu- und Abfahrten für Rettungsmittel zu achten.

4.5.3 Aufbau und Organisation

Der Behandlungsplatz besteht aus den Komponenten Führung, Ein- und Ausgang, drei bis vier Behandlungsmodulen für die einzelnen Behandlungskategorien sowie einer

Abb.8 Behandlungsplatz

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Logistikkomponente zur Internen Versorgung. Der BHP 25 ist eine geschlossene Einheit mit fest definierter Struktur. Die räumliche Anordnung der einzelnen Komponenten ist in erster Linie von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. So kann die Zusammenlegung von Ein- und Ausgang zweckmäßig sein. Steht zum Aufbau einzig ein Fahrbahnstreifen zur Verfügung, so ist die Anordnung der Module in einer Reihe zweckmäßig.

Durch entsprechende personelle und materielle Aufstockung der einzelnen Module kann die Behandlungskapazität gegebenenfalls erhöht werden. Auch der gleichzeitige Einsatz mehrerer autarker Behandlungsplätze ist denkbar und insbesondere bei räumlich ausgedehnten Szenarien auch unterhalb der eigentlichen Kapazitätsgrenze sinnvoll.

4.5.4 Personal und Führung

Für den Aufbau und Betrieb eines Behandlungsplatzes 25 sind grundsätzlich zwei Einsatzeinheiten notwendig. Idealerweise eine EE - Erstversorgung und eine EE -Behandlung. Die Führung des BHP setzt sich zusammen aus dem Ärztlichen Leiter BHP (möglichst mit LNA - Qualifikation) und einer Führungskraft der Einsatzeinheiten (Zugführer, Verbandführer), jeweils durch eine weiße Abschnittsleiter-Weste mit Beschriftung “Behandlungsplatz / Arzt-BHP“ gekennzeichnet. Sie werden durch das Leistungsmodul Führung der Einsatzeinheiten unterstützt.

4.6 Rettungsmittelhalteplatz

4.6.1 Definition

Der Rettungsmittelhalteplatz ist die Stelle, von welcher Transportmittel mit einem konkreten Transportauftrag zur Patientenübernahme am Ausgang BHP oder auch direkt von der Patientenablage abgerufen werden.

Abb. 9: Behandlungsplatz auf Straße

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4.6.2 Ort

Der Rettungsmittelhalteplatz sollte in räumlicher Nähe zum Behandlungsplatz eingerichtet werden. Es muss jederzeit die reibungslose Zu- und Abfahrt gewährleistet sein. Je geringer die am Halteplatz vorgehaltene Fahrzeugmenge ist, desto wichtiger ist die Möglichkeit, zeitnah weitere Transportfahrzeuge aus dem Bereitstellungsraum abzurufen. Werden mehrere BHP betrieben, kann auch die Einrichtung mehrerer Halteplätze sinnvoll sein.

4.6.3 Gliederung und Funktion

Sofern räumlich möglich ist die getrennte Aufstellung von KTW, RTW und NEF sinnvoll. Alle Rettungsmittel sind so abzustellen, dass sie jederzeit abfahrbereit sind. Die Führer der Rettungsmittel haben sich beim Leiter des Rettungsmittelhalteplatzes unter Angabe des Fahrzeug-Funkrufnamens zu melden. Die ständige Erreichbarkeit der Fahrzeuge muss gewährleistet sein. Auf Anforderung der Transportorganisation (unter Nennung von Patientennummer, erforderliches Rettungsmittel, Abholort und Zielklinik) legt der Leiter RM-HP das einzusetzende Fahrzeug fest. Er übermittelt den Funkrufnamen der TrOrg und gibt den Einsatzauftrag an das Fahrzeug weiter. Um eine zügige Patientenübergabe an die Rettungsmittel zu erreichen, ist eine belastbare Führungsorganisation des Rettungsmittelhalteplatzes erforderlich. Diese muss in der Lage sein, zeitnah Rettungsmittel aus dem Bereitstellungsraum zu ordern und zu erhalten, sowie die Transportaufträge an die Fahrzeuge weiterzugeben. Je geringer die Einsatzmittel-Kapazität ist (= kleiner Puffer), desto schneller muss das Nachfordern weiterer Rettungsmittel und die Strategie zum Heranführen der Einsatzmittel funktionieren. Hierzu kann es erforderlich sein, dass entgegen der hierarchischen Struktur das Abrufen der Fahrzeuge direkt zwischen Halteplatz und Bereitstellungsraum stattfindet. Dies kann jedoch nur in Abstimmung mit der Gesamteinsatzleitung erfolgen.

4.6.4 Kennzeichnung und Sicherung

Insbesondere bei langwierigen Einsätzen mit vielen ortsunkundigen Rettungsmitteln ist eine gute Kennzeichnung und Ausschilderung notwendig.

4.6.5 Personal und Führung

Der Rettungsmittelhalteplatz wird vom Leiter RMHP betrieben, welcher durch eine weiße Abschnittsleiter-Weste gekennzeichnet ist. Bei Bedarf kann dieser von weiteren Kräften unterstützt werden.

4.7 Bereitstellungsraum

4.7.1 Definition

Der Bereitstellungsraum ist eine Stelle, an der Einsatzkräfte und Einsatzmittel für den unmittelbaren Einsatz gesammelt, gegliedert und bereitgestellt oder in Reserve gehalten werden. Hier kann auch das Vorhalten der Reservekräfte erfolgen. Um das Blockieren der Einsatzstelle durch nachrückende Kräfte zu verhindern, muss bereits

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in der Frühphase eines Einsatzes die Einrichtung des Bereitstellungsraums bedacht werden. Der Bereitstellungsraum benötigt eine entsprechende Führung und Logistik zum Aufbau der benötigten Infrastruktur und Kommunikation. Der Einsatz von Lotsen kann hier sinnvoll sein.

4.7.2 Ort

Der Bereitstellungsraum sollte in der Umgebung des Schadensorts außerhalb des Gefahrenbereichs liegen. Er muss eine der Lage angemessene Fläche haben und über gute, möglichst getrennte Zu- und Abfahrtswege aufweisen. Bei langwierigen Szenarien ist auch die zur Versorgung der Kräfte erforderliche Infrastruktur zu bedenken.

4.7.3 Gliederung und Funktion

Lageabhängig können auch unterschiedliche Bereitstellungsräume der einzelnen Fachdienste und die organisatorische Zuordnung zu einzelnen Einsatzabschnitten sinnvoll sein. Anfahrende Kräfte ohne konkreten Einsatzauftrag werden von der Leitstelle zum Bereitstellungsraum beordert. Dort melden diese sich beim Leiter des Bereitstellungsraumes an. Eintreffende Kräfte werden registriert und nach einsatztaktischen Gesichtspunkten geordnet. Anschließend verbleiben die Besatzungen grundsätzlich bei ihrem Fahrzeug, halten den Fahrzeugfunk besetzt und verbleiben dort bis zum Erhalt eines Einsatzauftrages in Bereitschaft. Einsatzort, Auftrag und Ansprechpartner erhalten die Fahrzeugbesatzungen von der Führung des Bereitstellungsraumes. Bei der Heranführung von überörtlichen Kräften ist es sinnvoll, fest definierte Sammelräume vor dem Bereitstellungsraum einzurichten. Die überörtlichen und meist ortsfremden Kräfte müssen in der Lage sein, diese Räume eigenständig zu erreichen. Bei Bedarf sind Lotsendienste einzurichten.

4.7.4 Kennzeichnung Insbesondere bei langwierigen Einsätzen mit vielen ortsunkundigen Rettungsmitteln ist eine gute Kennzeichnung und Ausschilderung notwendig.

4.7.5 Personal und Führung

Der Bereitstellungsraum wird vom Leiter des Bereitstellungsraums betrieben. Dieser ist mit einer weißen Abschnittsleiter-Weste gekennzeichnet. Lageabhängig wird zusätzlich Personal zur Unterstützung benötigt. Unter anderem können folgende Aufgaben notwendig sein:

o Registrierung und Dokumentation der vorhandenen Kräfte o Verpflegung o Lotsendienst o Organisation der Fahrzeugaufstellung / Einweisung

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4.8 Betreuung

4.8.1 Definition

Bei großflächigen Schadenlagen muss stets auch mit dem Auftreten einer Betreuungsnotwendigkeit für unverletzte Personen bzw. sonstige Betroffene gerechnet werden. Die auf Grund der Art, Schwere und des Umfanges der Schadenlage zu erwartenden Betroffenenzahlen bei einem MANV machen es erforderlich, frühzeitig und umfassend Vorsorge für die Betreuung zu treffen. Ein eigenständiger Einsatzabschnitt „Betreuung“ kann gebildet werden. Die Aufgabe Betreuung soll vorrangig durch Einsatzkräfte der Sanitätsdienste erfolgen. Innerhalb des EA ist als Unterabschnitt die Psychosoziale Notfallversorgung angesiedelt (siehe Abschnitt 10). Folgende Aufgabenbereiche sind dort zu berücksichtigen:

o Soziale Betreuung o Psychosoziale Unterstützung o Sanitätsdienstliche Hilfe o Verpflegung o Unterbringung o Transport o Registrierung und Dokumentation

4.8.2 Ort

Die Betreuungsstelle sollte in räumlicher Nähe, jedoch nach Möglichkeit außer Sichtweite zur Schadensstelle eingerichtet werden. Insbesondere bei Einsatzlagen, bei welchen mit einer längeren Verweildauer der zu Betreuenden zu rechnen ist, sind Einrichtungen mit geeigneter Infrastruktur (Toiletten, Duschen, Küche….) als Bertreuungsstelle auszuwählen. Sofern die Betreuungsstelle nicht in direkter Nähe zur Schadenstelle eingerichtet wird, ist eine Anlaufstelle für die zu betreuenden Personen einzurichten. Von dieser aus ist der Transport der Betroffenen zur Betreuungsstelle zu organisieren.

4.8.3 Personal und Führung

In der Regel wird der Einsatzabschnitt Betreuung durch Kräfte der Einsatzeinheiten mit entsprechender Ausrichtung (Betreuungsdienst) eingerichtet und betrieben. Zur psychosozialen Unterstützung der Betroffenen werden Kräfte der PSNV eingesetzt. Die Führung des Einsatzabschnittes wird durch die Einsatzleitung benannt.

4.9 Sammelpunkt medizinische Hilfskräfte

4.9.1 Definition

Zentrale Anlaufstelle für nicht organisiertes medizinisches Personal, welches sich spontan an der Einsatzstelle einfindet.

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4.9.2 Ort

Die Zentrale Anlaufstelle ist in räumlicher Nähe der EAL Patientenbehandlung einzurichten, da diese von den Hilfswilligen als Anlaufstelle betrachtet werden wird.

4.9.3 Kennzeichnung Der Sammelpunkt für medizinische Hilfskräfte ist durch einen weißen Ballon mit Rotem Kreuz zu Kennzeichnen, alternativ kann ein Rotes Kreuz mit einer Beschriftung Sammelpunkt Hilfskräfte verwendet werden.

4.9.4 Personal und Führung Der Sammelpunkt ist durch das Modul Führung einer Einsatzeinheit einzurichten und zu betreiben. Eintreffende Hilfskräfte sind zu registrieren und der EAL Patientenbehandlung zu melden.

4.10 Weitere Einsatzabschnitte

Bei Bedarf können durch die TEL oder EAL weitere Einsatzabschnitte gebildet und benannt werden. Je nach Schadenslage können einzelne Funktionsbereiche in mehrfacher Ausführung notwendig werden.

5. Patientenfluss

Vom Schadensgebiet werden die Patienten an der Patientenablage übergeben. Wird kein Behandlungsplatz nachgeschaltet, erfolgt der Transport von hier aus. Beim Betrieb eines Behandlungsplatzes werden die Patienten an den Behandlungsplatz übergeben, gesichtet, behandelt und anschließend transportiert oder bei besonderen Verletzungsmustern direkt von den Patientenablagen transportiert. Entscheidend ist, dass die einzelnen Bereiche nicht nur nahe beieinander, sondern auch in räumlicher Nähe zum Schadensgebiet liegen – auf jeden Fall aber außerhalb des Gefahrenbereichs. Eine Verlängerung der Wegstrecke bedeutet ein massives Anwachsen des Trägerbedarfs. Der räumliche Aufbau „Patientenablage“, „Behandlungsplatz“ und „Transportorganisation“ ist in nachstehender Abbildung schematisch dargestellt.

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Die Reihenfolge der zu transportierenden Patienten aus seinem Bereich legt der jeweilige ärztliche Leiter der Versorgungseinrichtungen (Behandlungsplatz und Patientenablage) fest. Das Transportziel wird aufgrund des Verletzungsmusters und der erforderlichen Versorgungsoptionen innerhalb der Transportorganisation festgelegt. Die letztendliche Entscheidung über die Transportreihenfolge und Transportziel obliegt dem ärztlichen Leiter Patientenbehandlung.

6. Alarmierung

6.1 Grundsatz

Grundlage der Alarmierung ist die AAO der ILS. Auf der Anfahrt ist der OrgL über die alarmierten Einsatzkräfte zu informieren. Nach dem Eintreffen des OrgL ist die Alarmierung weiterer Kräfte mit der EAL abzustimmen. Wird beim Einsatz mehrerer Fachdienste ein Führungsstab gebildet, so ist dieser für die Anforderung weiterer Einsatzkräfte zuständig.

6.2 Einsatz von LNA und OrgL

Der Einsatz des LNA, die Aufgaben, Stellung im Einsatz und die Alarmierung sind in der Dienstordnung für die „Leitende Notarztgruppe“ in der jeweils aktuellen Fassung

geregelt. Hier finden sich folgende Alarmierungsgrundsätze: „Die Alarmierung der LNA-Gruppe erfolgt durch die integrierte Leitstelle bei Vorliegen eines Großschadensfalles. Die Leitstelle entscheidet über den Einsatz des LNA auf Grund der Erstmeldung oder der Rückmeldung der Lage so früh wie möglich. Eine Voralarmierung des LNA bei noch unklarer Lage ist zulässig. Der LNA-Einsatz ist indiziert, wenn wegen des Missverhältnisses zwischen dem notfallmedizinischen Leistungsbedarf und der Kapazität des Rettungsdienstes eine Individualversorgung der Patienten nicht mehr durchführbar ist. Dies ist in der Regel anzunehmen bei dem Einsatz von mindestens drei arztbesetzten Rettungsmitteln am

Schadensort bei fünf oder mehr Notfallpatienten bei Schadenereignissen, bei denen mit einem Massenanfall von Verletzten oder

Erkrankten gerechnet werden muss (Gefahrstoffunfälle, Busunfälle, usw.) bei Rettungsdiensteinsätzen mit zeitaufwendiger technischer Rettung bei Anforderung des LNA durch die Rettungsdienstkräfte/Notärzte oder andere

Fachdienste am Schadensort. Die Alarmierung des OrgL erfolgt parallel. Eine Voralarmierung bei einem Schadensereignis, bei dem mit einem MANV jederzeit

gerechnet werden muss, ist zu prüfen.

6.3. Welllenkonzept

Bei Schadensereignissen, die nicht mehr durch die Mittel der Regelvorhaltung beherrschbar sind, müssen die Strukturen durch Ressourcen des Rettungsdienstes aus benachbarten Bereichen, durch Schnelleinsatzgruppen der Hilfsorganisationen sowie durch Katastrophenschutzeinheiten unterstützt werden. Die zur Bewältigung einer

Abb. 10: Patientenfluss

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Schadenslage benötigten Ressourcen sind in einem stufenförmig aufwachsenden Wellenkonzept dargestellt.

6.3.1 1.Welle

Hilfeleistung für individuelle Notfälle. Regelversorgung auf örtlicher Ebene. Notwendiges Personal und Gerät:

o Regelvorhaltung im Rettungsdienst laut Bereichsplan o ggf. einsatzbereite Regelvorhaltung im Rettungsdienst der

Nachbarbereiche (§13 RDG) o ggf. Reservefahrzeuge des eigenen Bereichs und der Nachbarbereiche

Durch die Kräfte der 1.Welle können bis zu 10 Patienten versorgt werden. Unabhängig von der Wellenzuordnung der SEG-E kann der Einsatz einer solchen Gruppierung je nach geographischer Lage von Schadensstelle und dem Standort der Einheit bereits bei der ersten Welle sinnvoll sein.

6.3.2 2.Welle

Hilfeleistung für Schadensereignisse mit einer Vielzahl von Verletzten oder Erkrankten, deren Bewältigung neben den Ressourcen der 1. Welle weiterer Unterstützung bedarf: Standardisierter flächendeckender Grundschutz. Ggf. sind Patientenablagen einzurichten und der Aufbau und Betrieb von Behandlungsplätzen notwendig. Notwendiges Personal und Gerät:

o Personal und Gerät der 1. Welle o zusätzlich SEGen o ggf. Katastrophenschutz-Einsatzeinheiten und / oder einzelne

Leistungsmodule aus dem eigenen Bereich o ggf. Unterstützung durch Feuerwehr und oder THW

Durch die Kräfte der 2.Welle können bis zu 25 Patienten versorgt werden.

6.3.3 3.Welle

Hilfeleistungen für Schadensereignisse mit einer Vielzahl von Verletzten oder Erkrankten, die nicht mit dem Potenzial des Grundschutzes abzudecken sind. Der Einsatz von zusätzlichen Katastrophenschutz-Einsatzeinheiten aus den Nachbarkreisen ist notwendig. Die Versorgung der Patienten erfolgt nach den Grundsätzen der Mangelverwaltung. Patientenablagen sind einzurichten und der Aufbau und Betrieb von Behandlungsplätzen ist notwendig. Notwendiges Personal und Gerät:

o Personal und Gerät der 1. und 2. Welle o Katastrophenschutz-Einsatzeinheiten und/oder Leistungsmodule aus

benachbarten Bereichen o Feuerwehr o ggf. THW

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Durch die Kräfte der 3.Welle können bis zu 100 Patienten versorgt werden.

6.3.4 4.Welle

Hilfeleistung für Schadensereignisse mit einer Vielzahl von Verletzten oder Erkrankten, die nicht mit dem Potenzial der 3. Welle bewältigt werden können. Zusätzlich ist die Infrastruktur zerstört und/oder Personen kontaminiert. Die Versorgung der Patienten erfolgt nach den Grundsätzen der Mangelverwaltung. Ggf. ist der Aufbau und Betrieb von Behandlungsplätzen mit der Möglichkeit zur Dekontamination Verletzter notwendig. Notwendiges Personal und Gerät:

o Personal und Gerät der 1. bis 3. Welle o ggf. Einsatz Medizinischer -Task-Forces (MTF) - aus benachbarten

Bundesländern o ggf. Unterstützung durch die Bundeswehr im Rahmen der zivil-

militärischen Zusammenarbeit

7. Dokumentation

7.1 Registrierung

7.1.1 Verletzte

7.1.1.1 Patientenanhängekarte Zum Einsatz kommt die landesweit verwendete Patientenanhängekarte des DRK-Generalsekretariats. Die Karte ist abhängig vom jeweiligen DRK-Kreisverband mit den Initialen BCH bzw. MOS und einer einmaligen, vierstelligen Patientennummer vornummeriert. Die Verletztenanhängekarten sind ab einer Patientenzahl von 10 und mehr einzusetzen. Sollten während eines Einsatzes Anhängekarten ohne Nummerierung auftauchen, sind diese durch vornummerierte zu ersetzen.

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Abb. 13: Patientenanhängekarte

Die Karte ist direkt beschreibbar. Im Innenteil befinden sich eine Suchdienstkarte sowie ein Satz Klebenummern zur Kennzeichnung von Patienteneigentum etc. Zur Kennzeichnung der Behandlungspriorität dient eine faltbare Farbkarte, mit welcher die verschiedenen Verletzungskategorien farblich gekennzeichnet werden (siehe auch Kap. 8.1 Definition Sichtung). Die Farbkennzeichnung bei den unbenutzten Verletztenanhängekarten soll „weiß“ sein (entspricht keiner Zuordnung zu einer der Sichtungskategorien / “noch nicht gesichtet“).

7.1.1.2 Ablauf Alle Patienten werden unter Verwendung der Verletztenanhängekarten an der Schadensstelle, der Patientenablage oder im Behandlungsplatz gesichtet und registriert.

7.1.1.3 Vorhaltung Verletztenanhängekarten

Siehe Anlagen Nr. 1 + 2

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7.1.1.4 Suchdienstkarte Die auf der Suchdienstkarte aufgeführten Patientendaten stellen die Arbeitsgrundlage für das Kreisauskunftsbüro (KAB) dar. Die Suchdienstkarte ist spätestens am Behandlungsplatz, jedoch unbedingt vor Transportbeginn auszufüllen. Die Karte besteht aus drei Durchschlägen, welche wie folgt verbleiben:

1. Durchschlag, gelb Ausfertigung für den Suchdienst Verbleibt an der Einsatzstelle bei der Transportorganisation. Von dort schnellstmöglich an das KAB. 2. Durchschlag, weiß mit gelbem Diagonalbalken Verbleibt bis zum Transportende beim Patient und wird dann mit vermerktem Verbleib (evtl. Abweichend vom ursprünglich geplanten Transportziel) von der Transportbesatzung über Transportorganisation oder Rettungsleitstelle an das KAB geleitet. 3. Durchschlag, weiß, Suchdienstkarte zur Patientenakte der aufnehmenden Klinik

7.1.2 Unverletzt Betroffene Unverletzt Betroffene, welche sich in die Obhut einer organisierten Betreuung begeben oder sich freiwillig registrieren lassen, werden mittels des nachfolgend abgebildeten Formularsatzes „Begleitkarte“ erfasst

MOS 0001

Mosbach Chirurgie

Müller

Manfred

13.04.1974

Abb. 17: Suchdienstkarte

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Dabei ist folgendermaßen zu verfahren:

1. das gelbe Blatt (Original) geht über die Führungskraft an den Suchdienst (KAB) bzw. an die errichtete gemeinsame Auskunftsstelle/Personenaus-kunftsstelle.

2. das weiße Blatt (1.Kopie) mit dem gelben Balken ist für den Aussteller

bestimmt (bis der Verbleib des Betroffenen dokumentiert werden kann, danach KAB).

3. das weiße Blatt (2. Kopie) verbleibt beim Betroffenen.

7.1.3 Einsatzkräfte

7.1.3.1 Einsatzkräfte des Rettungsdienstes Die Einsatzkräfte des Rettungsdiensts werden zahlenmäßig durch die EAL Patientenbehandlung erfasst. Hierbei werden pro RTW und KTW jeweils zwei Personen gerechnet. Sollte eine namentliche Erfassung der rettungsdienstlichen Kräfte erforderlich sein, so ist diese anhand von Anmeldelisten und Dienstpläne über die Rettungsleitstelle zu organisieren.

7.1.3.2 Einsatzkräfte des Sanitätsdienst und Katastrophenschutz

Registrierung von Einsatzkräften mit Meldekarten für Einsatzkräfte.

Abb. 18: Begleitkarte

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Diese Registrierung erfolgt mit dem oben abgebildeten dreiteiligen Formularsatz.

o das gelbe Blatt (Original, Ausfertigung für den Suchdienst KAB) wird durch die

Einsatzabschnittsleitung Patientenbehandlung an das KAB weitergeleitet o das weiße Blatt mit gelben Balken geht an die Einsatzleitung (1.Kopie) o das weiße Blatt bleibt bei der Einsatzkraft (2. Kopie)

Beim Ausfüllen der Formularsätze ist grundsätzlich folgendes zu beachten

o deutlich lesbar schreiben, am besten mit Druckbuchstaben

o möglichst dokumentenechten Kugelschreiber verwenden

o fest mit dem Kugelschreiber aufdrücken (Durchschläge)

o sämtliche Daten müssen erfragt und erfasst werden

o exaktes Ausfüllen der Felder

o schnellstmögliche Weiterleitung der Unterlagen an den Suchdienst (KAB)

7.2 Einsatzdokumentation

Die Dokumentation des Einsatzverlaufes und des Einsatzgeschehens im Einsatzabschnitt Patientenbehandlung wird innerhalb der EAL durchführt. Hierbei können sowohl manuelle als auch EDV-gestützte Dokumentationssysteme zum Einsatz kommen.

7.3. Personenauskunft / KAB / ÜKAB

Grundlage für die Personenauskunft ist die Registrierung der Verletzten, Betroffenen und Toten mittels der Anhängekarte für Verletzte/Kranke (VAK) mit der einliegenden

Abb. 19: Meldekarte für Einsatzkräfte

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„Suchdienstkarte für Verletzte/Kranke“ des Generalsekretariats des Deutschen Roten Kreuzes. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 i.V. m. Abs. 2 LKatSG haben die Katastrophenschutzbehörden Auskunftsstellen zur Erfassung von Personen zum Zwecke der Vermisstensuche und der Familienzusammenführung einzurichten. Diese Aufgabe wird vom DRK (Suchdienst) auch unterhalb der Katastrophenschwelle wahrgenommen. Zur Unterstützung der örtlichen KAB bei großen Schadenslagen, als zentraler Ansprechpartner bei überregionalen Schadensereignissen und als Rückfallebene für die örtlichen KAB wurde vom DRK-Landesverband Baden-Württemberg ein Überregionales Kreisauskunftsbüro eingerichtet. Dieses kann über die Landesbereitschaftsleitung alarmiert werden.

8. Sichtung

8.1 Definition Die Sichtung der Patienten dient der ersten dokumentierten Einschätzung des Zustandes der betroffenen Personen und legt Behandlungsprioritäten fest. Sie ist ausschließlich von Ärzten durchzuführen und dient nachrückenden Kräften zur Orientierung bei der Versorgungsreihenfolge der Patienten. Im Einzelnen werden die Patienten in folgende Kategorien eingeteilt:

Kategorie Verletzungsgrad Erforderliche Maßnahmen

I akut vital bedroht Sofortbehandlung

II Schwerverletzt dringende Behandlung

III Leichtverletzt spätere (ambulante) Behandlung

IV ohne Überlebenschance betreuende (abwartende) Behandlung

Tote Registrierung

Um die erste Sichtung zu beschleunigen ist es sinnvoll, zu Beginn der Sichtung die Gruppe der Leicht- und Unverletzten separat zu sammeln. Dies kann in der Erstphase des Einsatzes auch durch nicht-sanitätsdienstliches Personal erfolgen. Bei der ersten Sichtung ist der Patient durch die Vergabe der Patientenanhängekarte mit einer unverwechselbaren Patientennummer zu versehen. Außerdem ist das Farbfeld der Karte entsprechend der Sichtungskategorie zu falten sowie die Kurzdiagnose und Sichtungszeit auf der Anhängekarte einzutragen.

8.2 Ort Die erste Sichtung ist spätestens an der Patientenablage zu beginnen. Je nach Lage und Gefahrensituation kann eine Erstsichtung auch innerhalb der Schadensstelle stattfinden. Da auch damit zu rechnen ist, dass sich ungesichtete mobile Patienten selbständig zum Behandlungsplatz begeben, ist auch am Eingang BHP die Notwendigkeit einer Erstsichtung zu bedenken.

Tab. 6: Sichtungskategorien

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8.3 Personal und Führung Die Sichtung muss möglichst frühzeitig durch den ersteintreffenden Notarzt begonnen oder delegiert werden. Hierbei wird er vom 2.RA/RS/RH des ersteintreffenden RTW, sobald verfügbar von einer weiteren Person unterstützt. Im weiteren Einsatzverlauf ist sicherzustellen, dass eine Sichtung nur in Absprache mit der EAL und nicht in Eigenregie durchgeführt wird.

9. Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

9.1 Definition

Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) ist die Gesamtheit aller Aktionen und Vorkehrungen, die getroffen werden, um Einsatzkräften und notfallbetroffenen Personen (Patienten, Angehörige, Hinterbliebene, Augenzeugen, Ersthelfer, etc.) im Bereich der psychosozialen Be- und Verarbeitung von Notfällen zu helfen.

9.2 Ort

Da sich der Einsatzbereich der Kräfte der PSNV auf verschiedene Einsatzabschnitte und Bereiche verteilt, ist diese keiner bestimmten Örtlichkeit zugeordnet.

Zur Unterstützung der Einsatzleitung in Fragen der PSNV kann eine Führungskraft der PSNV als Fachberater PSNV der Einsatzleitung angehören.

9.3 Personal und Führung

Im Bereich PSNV werden Einsatzkräfte der nachfolgend aufgeführten Gruppierungen und Institutionen eingesetzt.

o Notfallseelsorge o Notfallnachsorgedienst o Einsatzkräftenachsorgedienst

In Absprache mit dem Leiter PSNV können bei Bedarf weitere Fachkräfte unterstützend hinzugezogen werden. Im Einsatzfall wir der Einsatz der PSNV-Kräfte durch den Leiter PSNV geleitet. Zur Koordinierung der Strukturen und Einsätze ist eine Koordinierungsstelle PSNV einzurichten.

10. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Berichte über große Schadensereignissen werden heute innerhalb kürzester Zeit durch zahlreiche Medien verbreitet. Mit der zeitnahen Präsenz verschiedener Medienvertreter ist zu rechnen. Um dem berechtigten Interesse der Medien nachzukommen, den Einsatzablauf durch deren Präsenz aber möglichst wenig zu beeinträchtigen, ist bei größeren Schadenslagen möglichst frühzeitig eine strukturierte Öffentlichkeitsarbeit einzurichten. Grundsätzlich gilt, dass Auskünfte gegenüber Medienvertretern ausschließlich in Abstimmung mit der Gesamteinsatzleitung und nur durch von dieser dazu ermächtigten Personen gegeben werden.

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Bei verschiedenen Ereignissen der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Medienvertreter alle nur denkbaren Möglichkeiten der Informationsgewinnung bis hin zum Einsatz von Funkscannern und Richtmikrofonen nutzen. Deshalb ist auch die interne Kommunikation an der Einsatzstelle entsprechend zu führen. Insbesondere Spekulationen und Mutmaßungen bezüglich einsatzrelevanter Umstände sind zu unterlassen.

11. Einsatzablauf

11.1 Grundsatz

Auch bei einer Vielzahl von Patienten ist das angestrebte Ziel, möglichst frühzeitig eine Patientenversorgung nach individualmedizinischen Standards ermöglichen zu können. Hierzu muss die Leitstelle möglichst schnell eine möglichst exakte Rückmeldung über das Schadensausmaß erhalten. Um dieses höhere Ziel zu erreichen, muss die Versorgung individueller Patienten in der Frühphase des Einsatzes zurückgestellt werden. Zu Beginn der Patientenversorgung durch Kräfte der ersten Welle sind Versorgungsstrategien zu wählen, welche mit geringem Personal- und Materialeinsatz die Erstversorgung möglichst vieler Patienten ermöglichen. Die Bildung von “Versorgungsinseln“, an denen eine Fahrzeugbesatzung die Erstversorgung mehrerer Patienten übernimmt, ist zu prüfen. Die Versorgung der Patienten findet in der Regel außerhalb des Gefahrenbereichs statt. Nach Möglichkeit werden die Patienten von Kräften der Schadensbekämpfung aus dem Gefahrenbereich gebracht und dort den Behandlungskräften übergeben. Im Falle des Verdachts auf einen terroristischen Anschlags sind unbedingt die Handlungsempfehlungen des Innenministeriums für den Einsatzfall vom 25.04.2007 zu beachten.

11.2 Ersteintreffende Fahrzeuge und Kräfte

Die wichtigste Aufgabe des ersteintreffenden Rettungsmittels ist eine erste Lageerkundung und die Abgabe einer qualifizierten Rückmeldung an die Leitstelle. Dabei sind im Einzelnen zu erkunden und zu melden:

o Akute und drohende Gefahren für Betroffene und Einsatzkräfte o Ungefähre Anzahl der Patienten, insbesondere der Patienten mit vitaler

Gefährdung. Hierbei können auch Angaben über die Anzahl der Beteiligten (z.B. Anzahl der Fahrgäste eines Busses) ein hilfreicher Anhaltspunkt sein

o Erforderliche Kräfte der technischen Rettung und Spezialkräfte z.B. Wasser-oder Höhenrettung

o Anfahrtshinweise für nachrückende Kräfte

Bei ausgedehnten oder unübersichtlichen Schadenslagen kann die Absetzung eines Ersteindrucks, welcher unmittelbar vor dem Verlassen des Fahrzeugs abgesetzt wird, hilfreich sein. Dieser sollte das ungefähre Ausmaß des Schadensereignisses wiedergeben. Einsatzschwerpunkt in der Frühphase des Einsatzes ist neben der Lagefeststellung der Aufbau und Betrieb der Patientenablage.

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11.3 Anmeldung an der Einsatzstelle

An der Schadenstelle eintreffende Kräfte ohne konkreten Einsatzauftrag melden sich direkt bei der Einsatzleitung an. Sofern die nachrückenden Kräfte bereits über Funk einen Einsatzauftrag erhalten haben, führen sie diesen aus. Um die Kommunikationswege nicht unnötig zu belasten, meldet sich nur die jeweilige Führungskraft einer taktischen Einheit bei der ILS und an der Einsatzstelle an. Dies gilt insbesondere beim Einsatz von SEG und EE, bei welchen das Führungsfahrzeug die Kommunikation für die Einheit übernimmt (es funkt nicht jedes Fahrzeug einzeln). Sofern einer taktischen Einheit nicht bereits auf der Anfahrt durch die Leitstelle oder die Einsatzleitung vor Ort ein konkreter Einsatzauftrag erteilt wurde, findet diese sich immer im Bereitstellungsraum ein. Die Führungskraft der Einheit meldet diese beim Leiter des Bereitstellungsraumes an. Sofern kein Bereitstellungsraum eingerichtet ist, melden sich die Kräfte bei der med. Einsatzleitung.

11.4 Raumordnung

Die Festlegung und Aufteilung der räumlichen Ordnung kann nur in Abstimmung mit dem Einsatzleiter Feuerwehr stattfinden. Folgende Punkte sind dabei besonders zu beachten

o Örtlichkeiten zur Patientenversorgung sind so zu wählen, dass diese nicht

durch eine Ausbreitung der Schadenstelle im Gefahrenbereich liegen. o Freie Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten müssen unbedingt erhalten werden.

11.5 Fahrzeugaufstellung

Grundsätzlich sind alle Fahrzeuge so abzustellen, dass sie keine anderen Fahrzeuge blockiert werden. An- und Abfahrtswege dürfen nicht verstellt werden, so dass ggf. auch Großfahrzeuge der technischen Hilfeleistung zur Einsatzstelle gebracht werden können. Transportfahrzeuge sind möglichst in Schrägparkposition abstellen. Dadurch lassen sich auf möglichst kleiner Strecke viele Fahrzeuge abstellen. Die Belademöglichkeit sowie das Wegfahren der Fahrzeuge bleiben möglich.

Abb. 20: Fahrzeugaufstellung

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11.6 Kennzeichnung der Einsatzkräfte

11.6.1 Kennzeichnung

Beim gemeinsamen Einsatz vieler Einsatzkräfte ist es für alle Beteiligte wichtig, die Qualifikation der einzelnen, oftmals persönlich unbekannten Kräfte erkennen zu können. Nur durch eine eindeutige Kennzeichnung der Qualifikation können die Einsatzkräfte effektiv eingesetzt, Maßnahmen adäquat delegiert und Unter- bzw. Überstellungsverhältnisse klar erkannt werden. Die Kennzeichnung der medizinischen Qualifikation der Einsatzkräfte erfolgt durch folgende farbige Armbinden:

o WWWeeeiiißßßeee AAArrrmmmbbbiiinnndddeee: Ärzte o Blaue Armbinde Rettungsassistenten o Grüne Armbinde Rettungssanitäter / Rettungshelfer

Eine entsprechende Anzahl von Armbinden ist auf allen Einsatzfahrzeugen vorzuhalten.

11.7 Soforttransport

Soforttransporte entziehen der Einsatzstelle medizinisches Personal und Material. Aus diesem Grund sind sie nur in seltenen Ausnahmefällen auf ausdrückliche Anordnung des LNA möglich.

11.8 Patiententransport an der Einsatzstelle

Der Patiententransport innerhalb der Einsatzstelle, insbesondere von nicht gehfähigen Patienten, bindet eine große Helferzahl. Bei einer Vielzahl von nicht gehfähigen Patienten muss frühzeitig an die Alarmierung von ausreichend Personal zum internen Patiententransport gedacht werden. Da diese Aufgabe in der Regel nicht von den medizinischen Einsatzkräften allein geleistet werden kann, sollten hierzu neben sanitätsdienstlichen Kräften auch Kräfte der Feuerwehren und des THW zum Einsatz gebracht werden. Grundsätzlich sollen pro Patiententransport vier Träger eingesetzt werden.

11.9 Ablösung von Einsatzkräften Bei länger andauernden oder physisch und psychisch stark belastenden Einsätzen muss frühzeitig die Ablösung der Einsatzkräfte geregelt werden.

11.10 Einsatzende

Ein Einsatz kann nur vom verantwortlichen Einsatzleiter beendet werden. Einzelne Abschnitte und Gruppierungen können durch die Einsatzleitung auch vor dem Ende des Gesamteinsatzes entlassen werden. Ebenso können einzelne Gruppierungen auch nach dem Einsatzende mit Nacharbeiten betraut werden.

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11.11 Einsatznachbereitung

11.11.1 Einsatznachbesprechung MANV-Schadenslagen sind aufgrund ihrer Seltenheit immer Einsätze abseits der Routine. Schon aus diesem Grund, in erster Linie aber im Sinne einer Optimierung der Abläufe und der Zusammenarbeit, ist eine gemeinsame Einsatznachbesprechung der Führungskräfte aller beteiligten Dienste und Organisationen auch ohne das Vorliegen eines konkreten Anlasses immer sinnvoll. Die Einberufung und Durchführung liegt in der Regel in der Zuständigkeit des jeweiligen Einsatzleiters. Sind beim Einsatz in einzelnen Bereichen interne oder beim Zusammenwirken verschiedener Gruppierungen strukturelle Probleme aufgetreten, so müssen diese im Interesse einer Qualitätsverbesserung zeitnah aufgearbeitet werden. Hierzu ist durch die jeweiligen Führungskräfte eine Nachbesprechung anzusetzen.

11.11.2 Abschlussbericht Auf Anforderung der Einsatzleitung ist durch die Leitung der einzelnen Einsatzabschnitte ein Einsatzbericht zu erstellen. Dieser sollte im Einzelnen enthalten:

o Übersicht und Stärke der eingesetzten Gruppierungen o Kurze Ablaufsbeschreibung o Zahl der versorgten und transportierten Patienten sowie der betreuten

Personen o eingetretene Sach- oder Personenschäden

11.11.3 Angebot der Einsatzkräftenachsorge Für alle in MANV-Fällen eingesetzten Helfer stellen diese, unabhängig von Position, Ausbildung und Erfahrung, häufig eine besondere emotionale Belastung dar. In der Folge eines solchen Einsatzes kann es deshalb bei den Einsatzkräften leicht zum Auftreten von Belastungsreaktionen kommen. Aus diesem Grunde sind die eingesetzten Personen und deren Umfeld über mögliche Belastungsreaktion aufzuklären und für den Fall des Auftretens Handlungsstrategien und konkrete Hilfsangebote aufzuzeigen und anzubieten.

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12 Abkürzungsverzeichnis AAO Alarm- und Ausrückeordnung BHP Behandlungsplatz DLRG Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft DRK Deutsches Rotes Kreuz EA Einsatzabschnitt EAL Einsatzabschnittsleiter EE Einsatzeinheit EE-B Einsatzeinheit Behandlung EE-E Einsatzeinheit Erstversorgung ELW Einsatzleitwagen FME Funkmeldeempfänger FWG Feuerwehrgesetz FÜS Führungsstab HvO Helfer vor Ort ILS Integrierte Leitstelle KAB Kreisauskunftsbüro KBL Kreisbereitschaftsleitung KTW Krankentransportwagen LKatSG Landeskatastrophenschutzgesetz LNA Leitender Notarzt MANV Massenanfall Verletzter MTF Medical Task Force NA Notarzt NAW Notarztwagen NEF Notarzt Einsatzfahrzeug NFR Notfallrettung NFS Notfallseelsorge NND Notfallnachsorgedienst OrgL Organisatorischer Leiter Rettungsdienst PA Patientenablage PSNV Psycho-Soziale-Notfallversorgung RA Rettungsassistent RD Rettungsdienst RDG Rettungsdienstgesetz RDL Rettungsdienstleitung RH Rettungshelfer RM Rettungsmittel RMHP Rettungsmittelhalteplatz RS Rettungssanitäter RTW Rettungswagen SEG Schnelleinsatzgruppe TEL Technische Einsatzleitung / Leiter THW Technisches Hilfswerk TrOrg Transportorganisation ÜKAB Überregionales Kreisauskunftsbüro VAK Anhängekarte für Verletzte / Kranke

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Anlagen Anlage 1

Kreisverband Mosbach e. V.

Vorhaltung Verletztenanhängekarten

Einheit / Einrichtung Fahrzeug / Gruppe Anzahl Rettungsdienst Rettungswagen je 10 Rettungsdienst Notarzteinsatzfahrzeug 10 Rettungsdienst Notarzteinsatzfahrzeug 2. NA / LNA 30 Rettungsdienst ELW 50 Einsatzeinheit Arztwagen 40 Einsatzeinheit Notfall-KTW je 10 Einsatzeinheit Zugtrupp 50 HvO Limbach / Schwarzach je 40 HvO Allfeld/Trienz/Neckargerach/Waldbrunn je 10 Rettungshundestaffel Sonderfahrzeug Rettungshunde 10 Rettungsleitstelle MANV-Einsatzkoffer 25 Kreisauskunftsbüro Materialkiste KAB 125

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Anlage 2

Kreisverband Buchen e. V.

Vorhaltung Verletztenanhängekarten

Einheit / Einrichtung Fahrzeug / Gruppe Anzahl Rettungsdienst Rettungswagen je 10Rettungsdienst Notarzteinsatzfahrzeug 10Rettungsdienst Notarzteinsatzfahrzeug Ersatz 30Einsatzeinheit Zugtrupp 50Einsatzeinheit GW-SAN 40Einsatzeinheit 4-Tragen-KTW je 10Einsatzeinheit weitere Fahrzeuge der

Fachdienste gem. „Ausstattungsrichtlinie Fahrzeuge der Bereitschaften“

HvO alle HvO-Gruppen des DRK KV Buchen

je 10ggf. Mehrmengen gem. „Ausstattungs-richtlinie Fahrzeuge der Bereitschaften“

Kreisauskunftsbüro Materialkiste KAB 125