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MAS Internationales Logistik-Management Broschuere

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Die heutige Unternehmensführung misst der Logistik eine zunehmende Bedeutung bei. Dabei wird der Waren- und Informationsfluss nicht nur innerhalb eines Unternehmens sondern auch unternehmensübergreifend analysiert und optimiert.

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Folgende Hochschulen der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW bieten Weiterbildung an:

– Hochschule für Angewandte Psychologie– Hochschule für Architektur, Bau und Geomatik– Hochschule für Gestaltung und Kunst– Hochschule für Life Sciences– Musikhochschulen– Pädagogische Hochschule– Hochschule für Soziale Arbeit– Hochschule für Technik– Hochschule für Wirtschaft

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Fachhochschule NordwestschweizHochschule für TechnikSekretariat WeiterbildungSteinackerstrasse 5CH-5210 Windisch

T +41 56 462 46 76F +41 56 462 46 [email protected]

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Zum Studium 3

Informationen zum Studiengang Übersicht� 4Studienziele� 5Ihr�Nutzen� 7Zielpublikum� 7Studienkonzept� 8Modulinhalte� 10Master�Thesis� 11Lehrkörper� 12

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 16Kontaktadresse 20

Beilage: Anmeldeformular

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Die heutige Unternehmensführung misst der Logistik eine zunehmende Bedeutung bei. Dabei wird der Waren- und Informationsfluss nicht nur innerhalb eines Unternehmens sondern auch unternehmensübergrei-fend analysiert und optimiert. Die Logistik wird damit zu einem wich-tigen Faktor der erfolgreichen Unternehmensführung. Das MAS Internationales Logistik-Management richtet sich an Fach-leute, die bereits auf dem Gebiet der Logistik tätig sind und Erfah-rungen mitbringen. Der Studiengang vermittelt ihnen Grundlagen und Methoden, um in der Logistik auf weltweite Phänomene und The-men eingehen zu können, wie internationale Zusammenarbeit, Indi-vidualisierung der Angebote und Dienstleistungen, Berücksichtigung von Umweltfragen und Einbezug neuster Informationstechnologien. Die Absolventen sind nach dem berufsbegleitenden Studium in der Lage, komplexe Logistiksysteme zu analysieren, zu konzipieren und zu realisieren. Dazu gehört auch die Evaluation von anspruchsvollen Logistik-Leistungen. Die praxisorientierte Weiterbildung vermittelt den Studierenden ge-zieltes Wissen, um ihre beruflichen Ziele zu erreichen und den Logistik-Bereich eines Unternehmens noch besser zu führen.Die Durchführung des MAS Internationales Logistik-Management er-folgt in enger Zusammenarbeit mit dem Institut für Business Enginee-ring IBE (www.ibe.technik.fhnw.ch) und den kompetenten Dozierenden aus Lehre und Praxis.

Dipl. Ing. Jörg Schmitt Prof. Werner Lüthy Studiengangleitung Studiengangleitung

Weitere Informationen zum vielfältigen Weiterbildungsangebot der Hochschule für Technik FHNW finden Sie unter www.fhnw.ch/technik/weiterbildung.

Zum Studium

Aktuelle�Infoswww.maslogistik.ch

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4 Semester inkl. Master Thesis, berufsbegleitend

9 Unterrichtsblöcke zu je 16 Lektionen (Fr und Sa*)14 Unterrichtsblöcke zu je 24 Lektionen (Do bis Sa*)3 Unterrichtsblöcke zu je 32 Lektionen (Mi bis Sa*) * jeweils 9:00 – 17:00

Total 1500 Stunden: 584 Präsenzunterrichtstunden, 84 Stunden Gruppenarbeiten inkl. Coaching, 120 Stunden Work in Progress, 337 Stunden Selbststudium, 375 Stunden Master Thesis.

Campus Brugg / Windisch

Deutsch. Studierende müssen fähig sein, Unterrichtsun-terlagen, Fachliteratur und Referate in Englisch zu lesen und zu verstehen.

16 bis 24 Teilnehmende

Abschluss einer Fachhochschule, Universität, techni-schen Hochschule oder einer vergleichbaren Ausbildung. Studierende, die über keinen Hochschulabschluss verfü-gen, können zugelassen werden, wenn sich die Befähi-gung zur Teilnahme aus einem anderen Nachweis ergibt. Falls Sie unsicher sind, senden Sie uns Ihren Lebenslauf zur Prüfung der Zulassungsmöglichkeit.

Bitte beiliegendes Anmeldeformular benutzen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Im ersten Semester wird ein 3tägiger Workshop «Arbeits- und Lernmethoden» durchgeführt. Verschiedene Firmenbesuche ermöglichen Einblicke in die Praxis. Jeder Zertifikatskurs (= 1 Semester) kann separat besucht werden.

Eidgenössisch anerkanntes «Master of Advanced Studies» der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW

MAS FHNW in Internationalem Logistik-Management

Weitere Informationen finden Sie unterwww.maslogistik.ch

Dauer

Kurstage

Arbeitsbelastung

Unterrichtsort

Unterrichtssprache

Teilnehmerzahl

Aufnahmebedingungen

Anmeldung

Spezielles

Abschluss

Titel

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind nach dem Studium in der Lage:– komplexe Logistik-Systeme zu analysieren, zu konzipieren, zu realisieren und weiterzuentwickeln (auch im internationalen Umfeld)– anspruchsvolle Logistik-Leistungspakete kompetent zu evaluieren (z.B. im Rahmen von Outsourcing)– den Logistikbereich ihres/eines Unternehmens noch besser zu führen

Das Studium ist so angelegt, dass es sowohl den Teilnehmenden als auch deren Unternehmen resp. Arbeitgeber einen Nutzen bringt. Die Studierenden erfahren eine persönliche Marktwertsteigerung und er-höhen ihre berufliche Flexibilität. Nicht zuletzt bauen sie sich ein tragfähiges Beziehungsnetzwerk im Fachgebiet auf.

StudienzieleÜbersicht

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Ihr NutzenDas MAS ILM bietet dem Logistik-Manager Orientierung bei den auf uns zukommenden Trends:– Internationalisierung: Umgang mit der weltweiten Konkurrenz und standardisierten Produkten und Dienstleistungen.– steigende Individualisierung mit nachfrage-getriebenen beschleunigten Taktraten, flexiblere Herstellung und kundenorientierte Logistik.– erhöhtes Umweltbewusstsein: Ressourcen schützen, daraus folgende Marktchancen nutzen.– leistungsfähigere Informationsverarbeitung: teilweiser Ersatz von Lagerhaltung, Transport, Arbeit und menschlichen Entscheidungen.– anhaltender Kostendruck und Preiszerfall: Methoden fördern wie Balanced Score Card oder Technologien wie RFID.– abnehmende Fertigungstiefe: veränderte Arbeitsteilung in Industriebetrieben führen zu 3PL- und 4PL-Angeboten der Logistikunternehmen.

ZielpublikumDas MAS richtet sich an Personen, die anspruchsvolle Aufgaben in in-ternationaler Logistik bearbeiten. Voraussetzungen, die in der Regel mitgebracht werden müssen, sind:– Grundkenntnisse und Erfahrungen in der Logistik– Projektmanagement-Fähigkeiten– betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse– Prozessmanagement-Kenntnisse– Englischkenntnisse– PC-Anwenderkenntnisse und PC mit Internetzugang

Ihr Nutzen, Zielpublikum

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Der Studiengang MAS ILM ist thematisch nach dem «bottom up»-Prinzip aufgebaut. Basierend auf Einzelthemen der innerbetriebli-chen Logistik und technischen Details im ersten Semester werden im zweiten Semester Themen der überbetrieblichen und internationalen Zusammenarbeit behandelt. Das dritte Semester schliesst mit kon-zeptionellen und strategischen Themen den Aufbau der Wissensver-mittlung ab.

Das Motto des Studienganges lautet: soviel Theorie wie nötig und dies immer im engen Praxisbezug. Dozenten aus der Praxis stellen die direkte Umsetzbarkeit des Stoffes sicher. Die Vorlesungen werden er-gänzt durch Firmenbesuche, Fallstudien, Diskussionen und Work-shops. Ähnlich wichtig wie die Stoffvermittlung über WiP (Work in Progress) durch den Dozenten ist der gegenseitige Wissenstransfer unter den Studierenden. Gezielt werden die spezifischen Praxiserfah-rungen ausgetauscht um einerseits einen maximalen Nutzen daraus zu ziehen und andererseits ein tiefes gegenseitiges Verständnis und Vertrauensverhältnis aufzubauen. Daraus resultieren tragfähige Kontakte, welche viele Jahre nach dem Studienabschluss bestehen bleiben und gepflegt werden.

Grossen Wert legen wir bei der Stoffvermittlung auf eine geeignete Methodik und Didaktik sowie auf intensive, praktische Übungen. Der Einsatz der Projekt- und Kommunikationsplattform Webcorp2 sowie spezielle Events ermöglichen neue Lernformen.

Der eidgenössisch anerkannte Titel MAS FHNW in Internationalem Logis-tik-Management wird nach Erfüllung der folgenden Kriterien verliehen:– mindestens 80% Anwesenheit an den Kurstagen– bestandene Modulprüfungen am Ende jedes Semesters– erfolgreicher Abschluss der Gruppen-Projektarbeit– individuelle schriftliche Master Thesis (Einzeldiplomarbeit)– Präsentation und Verteidigung der Master Thesis

Studienkonzept

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1. Semester: Innerbetriebliche Logistik(15 ECTS)

Einführung in das Studium(3 Tage, 24 Lektionen)– Einführung in die Informatikumgebung– Übersicht Logistik

Grundlagen der Unternehmenslogistik(7 Tage, 56 Lektionen)– Beschaffungslogistik– Distributionslogistik – Prozessgestaltung– Ökologie– Produktionslogistik– Produktgestaltung

Technische Aspekte(7 Tage, 56 Lektionen)– Technische Systeme der innerbetrieblichen Logistik– Verpackung– Produktauszeichnung, RFID

Informationssysteme für die Logistik(4 Tage, 32 Lektionen)– PPS, ERP– Konzeption, Pflichtenheft, Einführung

Ergänzende Themen(4 Tage, 32 Lektionen)– Arbeits- und Lernmethoden– Varia

Kontaktstunden: 200 Std.Work in Progress: 60 Std.Selbststudium: 115 Std.

Total 1. Semester: 375 Std.

2. Semester: Internationale Logistik(15 ECTS)

Unternehmensübergreifende Logistik(8 Tage, 64 Lektionen)– Supply Chain Management (SCM)– Beschaffungslogistik– Unternehmensübergreifende Netzwerke– Outsourcing– E-Business

Controlling und Kostenrechnung(3 Tage, 24 Lektionen)

Qualitätsmanagement & Umweltfragen(3 Tage, 24 Lektionen)

Personenlogistik und Verkehrssysteme(3 Tage, 24 Lektionen)

Internationale Verkehrsplattform(2 Tage, 16 Lektionen)

Nationale & internationale Regulierungen(5 Tage, 40 Lektionen)– Zölle, Steuern, NTB– Gefahrgut, Recht– EU-Recht– Haftpflicht

Varia(1 Tag, 8 Lektionen)

Kontaktstunden: 200 Std.Work in Progress: 60 Std.Selbststudium: 115 Std.

Total 2. Semester: 375 Std.

3. Semester: Strategische Logistik(15 ECTS)

Projektmanagement(2 Tage, 16 Lektionen)– Systems-Engineering– Projektmanagement für Projektarbeit– Auftragsklärung Gruppen-Projektarbeit

Globale Trends in der Logistik(2 Tage, 16 Lektionen)

Unternehmens- und Logistikstrategie (3Tage, 24 Lektionen)

Logistik-Konzepte (3 Tage, 24 Lektionen)

Unternehmensplanspiel (2 Tage, 16 Lektionen)

Vertiefungsrichtung (4 Tage, 32 Lektionen)Thema gemäss Klassenvorschlag z.B.: Planung in Supply Chains, Optimierung der internatio-nalen Beschaffung, elektronische Finanzflüsse, etc.

Politische und kulturelle Aspekte (3 Tage, 24 Lektionen)

Gruppen-Projektarbeit (begleitet)(3 Tage, 24 Lektionen)

Varia(1 Tag, 8 Lektionen)

Kontaktstunden: 184 Std.Gruppenarbeit (extern): 84 Std.Selbststudium: 107 Std.

Total 3. Semester: 375 Std.

4. Semester:Master Thesis(15 ECTS)

Die Master Thesis (Diplomarbeit) weist nach, dass die Studierenden in der Lage sind, das im Studium erworbene Wissen in praxisnahen Aufgabenstellun-gen selbständig anzuwenden und umzusetzen. Im Rahmen einer Master Thesis wird deshalb vorzugs-weise ein Projekt aus dem eigenen Arbeitsgebiet be-arbeitet. Der Arbeitsumfang beträgt 375 Stunden (15 ECTS-Punkte).

Zur Master Thesis wird zugelassen, wer in den Mo-dulprüfungen der Zertifikatskurse 45 ECTS-Punkte erreicht hat, eine zeitliche Präsenz von mindestens 80% über alle Kontaktstunden der drei Semester aufweisen kann und die Gruppen-Projektarbeit er-folgreich abgeschlossen hat.

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Modulinhalte

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Lehrkörper

René BallmerBerater für UnternehmensentwicklungInova Management AG, Wollerau

Dr. Pietro BeritelliDozentUniversität St. Gallen (HSG), St. Gallen

Dr. Harald BrodbeckDozentBWI ETHZ, Zürich

Dr. Gabriel CaduffUnternehmensberaterTensor Consulting AG, Bern

Dr. Beat DuerlerBeraterNAOS Advisors Group AG, Nänikon

Prof. Dieter FischerDozent für Systems EngineeringFachhochschule Nordwestschweiz, Brugg

Prof. Dr. Paul FortUnternehmensberater, DozentFachhochschule Nordwestschweiz, Brugg

Christina HaasZollexpertinZollkreisdirektion, Basel

Dr. Ralf HieberManager – SupplyDaimler AG, D - Stuttgart

Der Unterricht im MAS Internationales Logistik-Management wird weitgehend von Dozierenden erteilt, die einen engen Bezug zur beruflichen Praxis im jeweiligen Fachgebiet nachweisen können. Im Dozierendenstab befinden sich sowohl Professoren von (Fach-) Hochschulen und anderen Bildungsinstitutionen als auch Unternehmensbe-rater und Praktiker aus den verschiedenen Fachgebieten.

Charles HuberDozentFachhochschule Nordwestschweiz, Brugg

Peter HutzlerOrganisationsberaterhutzler logistic consulting & training, Birr

Dipl. Ing. Markus KrackDozent für ProduktionslogistikFachhochschule Nordwestschweiz, Brugg

MBA, Dipl.-Ing. Hans-Dieter KirschsteinManaging DirectorSüderelbe Logistik GmbH, D - Hamburg

Dr. Andreas KünzleLehrbeauftragter für Rechnungswesenund ControllingUniversität St. Gallen (HSG), St. Gallen

Beat LeingruberDozent für NTBStaatssekretariat für Wirtschaft, Bern

Dipl. Wirtschaftsing. Christoph MerlePartnerZellweger Management Consultants AG,Pfäffikon SZ

Dr. Giovanna MontanaroRechtsanwältinSchellenberg Wittmer, Zürich

René MörgeliCEOInsurance- and Risk Services GmbH,Gütighausen

Volkwart OvensSenior Vice President, Contract Logistics,Kühne & Nagel AG, Schindellegi

Dr. Adrian PlüssDozentFachhochschule Nordwestschweiz, Brugg

Prof. Dr. Herbert RuileDozent für Supply Chain ManagementFachhochschule Nordwestschweiz, Brugg

Jürgen SchmögerRechtsanwalt und Diplom-Finanzwirt/ZollRechtsanwälte Schmöger Terpitz & Partner,D - Hilzingen

Dr. Marcel SiegenthalerDozent und BeraterFachhochschule Nordwestschweiz, Brugg

Markus SteinhauerTechnischer Direktor, GefahrgutmanagementSafeConsult AG, Basel

Wirtschaftsing. Prof. Dr. Andreas StettinDozent für FabrikmanagementFachhochschule Nordwestschweiz, Brugg

Dr. Stefan StreiffDozent für politische und kulturelle AspekteInstitut für Wirtschaftsethik der Universität St. Gallen(HSG), St. Gallen

Ernst WagenseilBerater und CoachJP WAGI, Wetzikon

Thomas ZellwegerCEOZellweger Management Consultants AG,Pfäffikon SZ

und diverse andere

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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB für Weiterbildungsveranstaltungen der FHNW

1. GeltungsbereichDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Master of Ad-vanced Studies (MAS), Diploma of Advanced Studies (DAS), Certificate of Advanced Studies (CAS) und für andere Weiterbildungsveranstal-tungen, die sich ausdrücklich auf diese AGB beziehen.

2. AnmeldungAnmeldungen werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Der Vertrag zwischen der teil-nehmenden Person und der Fachhochschule Nordwestschweiz (nach-folgend «FHNW» genannt) kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die FHNW zustande.

3. Annullierung der definitiven AnmeldungAbmeldungen müssen in jedem Fall schriftlich an die FHNW erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels. Bei Rückzug der definitiv bestä-tigten Anmeldung bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhebt die Fachhochschule eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.–. Danach und bis zum Veranstaltungsbeginn berechnet die Fachhochschule 25 % der Veranstaltungskosten, sofern keine Ersatzperson gefunden werden kann, die die Voraussetzungen für den Lehrgang erfüllt. Kann eine Er-satzperson gefunden werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.– erhoben. Bei Nichterscheinen müssen die vollen Veranstal-tungskosten bezahlt werden.

4. Absage / Verschiebung von VeranstaltungenMelden sich zu wenig Teilnehmende an oder liegen andere Umstände vor, die eine Durchführung der Veranstaltung aus Sicht der FHNW unzumutbar machen, behält sich die Fachhochschule vor, die betref-fende Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen. Die Angemel-deten werden sofort nach dem Beschluss informiert und die bereits einbezahlten Kosten werden im Falle der Absage zurückerstattet. Im Falle der Verschiebung des Lehrgangs hat die angemeldete Person das Recht, innert 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung schriftlich an die

FHNW vom Vertrag zurück zu treten. Der Rücktritt erfolgt in diesem Fall ohne Kostenfolgen. Weitergehende Ersatzforderungen sind aus-drücklich ausgeschlossen.

5. Studien- und KurskostenDie Kosten ergeben sich aus den aktuellen Informationsbroschüren, die zum Zeitpunkt der Anmeldung in Kraft sind. Nicht eingeschlossen sind die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Mobilität, Kopien und dergleichen. Die Studien- und Kurskosten bleiben während der Dauer der Veranstaltung unverändert. Nach einem Unterbruch und späteren Wiederaufnahme des Lehrgangs treten die dann geltenden Studien- und Kurskosten in Kraft. Die Veranstaltungskosten sind innert 30 Ta-gen nach Rechnungstellung zu begleichen. Werden die Kosten nicht fristgerecht bezahlt, können die Teilnehmenden vom Unterricht aus-geschlossen werden. Die Pflicht zur Zahlung der Kurs- und Studienko-sten bleibt davon unberührt.

6. Teilnahme an den VeranstaltungenFallen einzelne Veranstaltungsteile (z. B. infolge Erkrankung von Do-zierenden) aus, dann bietet die FHNW frühzeitig Ersatztermine mit einem gleichwertigen Angebot an. Dadurch lassen sich keine Ansprü-che gegenüber der Fachhochschule ableiten. Bei Abwesenheit der teil-nehmenden Person vom Unterricht, insbesondere infolge Krankheit, Ferien, Militärdienst oder beruflicher Belastung, besteht kein An-spruch auf Reduktion der Studien- und Kurskosten.

7. Änderungen im StudienprogrammDie FHNW behält sich vor, Änderungen im Veranstaltungsprogramm und in der Organisation sowie in der Auswahl und im Einsatz von Do-zierenden vorzunehmen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB für Weiterbildungsveranstaltungen der FHNW

8. Abbruch des StudiumsEin vorzeitiger Rücktritt aus dem Vertrag ist der Studienleitung mit eingeschriebenem Brief an die FHNW anzuzeigen. Teilnehmende, die die Veranstaltung vorzeitig abbrechen, schulden die bis zum Abbruch aufgelaufenen Kosten (proportionaler Anteil zu den Gesamtkosten).Die Fachhochschule stellt zusätzlich den anteilsmässigen Schaden ab dem Zeitpunkt des Abbruchs bis zum ordentlichen Abschluss im Zu-sammenhang mit Studienleitung, Studienadministration, Material-/Lehrmittelbedarf, Raummiete, Werbeaufwand und Dozierendenhono-rare in Rechnung, maximal aber 50 % der Restgebühren.Auf begründetes Gesuch hin kann die Studienleitung bei ausserge-wöhnlichen unverschuldeten Härtefällen (zum Beispiel bei schwerer Krankheit) die Kosten teilweise oder ganz erlassen. Bei Austritt ohne eingeschrieben erfolgte Kündigung werden die ganzen noch ausste-hende Studien- und Kurskosten zur Zahlung fällig.

9. RegelverstösseBei gravierenden Verstössen gegen vorhandene Regelungen und Wei-sungen der Fachhochschule (insbesondere Studien- und Prüfungs-ordnungen) kann die FHNW in Rücksprache mit der Direktion Teil- nehmende ausschliessen. Die Studien- resp. Kurskosten werden gemäss Ziffer 8 berechnet.

10. VersicherungDer Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung ist Sache der teilnehmenden Person. Die FHNW übernimmt keine Haftung.

11. UrheberrechteDas Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Das Kopie-ren sowie die Weiterverwendung ausserhalb des schulischen Be-reichs der FHNW ist ohne schriftliche Genehmigung der Studienleit- ung untersagt.Die Teilnehmenden räumen der FHNW an sämtlichen im Rahmen ih-rer Master-/Diplom-/Projektarbeit entstandenen Arbeitsergebnissen

räumlich und inhaltlich unbeschränkt sowie für die Dauer des gesetz-lichen Urheberrechtsschutzes ein ausschliessliches Nutzungsrecht ein und gestatten sowohl eine kommerzielle wie auch eine nicht kom-merzielle Nutzung des Materials. Dies umfasst das Recht auf Nutzung der Arbeitsergebnisse in Forschung und Lehre, das Recht der Verviel-fältigung sowie Verbreitung und Übersetzung, das Recht zur Bearbei-tung und Änderung inklusive Nutzung und Vervielfältigung der dabei entstehenden Ergebnisse sowie das Recht zur Übertragung auf einen Dritten ohne erneute Zustimmung des Studierenden. Die Studierenden verzichten auf mögliche Erträge aus der Werknutzung durch die FHNW. Von dieser Regelung abweichende Vereinbarungen müssen vorgängig schriftlich getroffen werden.

12. DatenschutzDer Teilnehmer/die Teilnehmerin anerkennt ausdrücklich, dass seine/ihre Studierendeninformationen (Name, Adresse, etc.) für interne Zwecke gespeichert und u. a. für Marketingzwecke verwendet werden dürfen.

13. ÜbergangsregelungVor der Inkraftsetzung dieser AGB gelten die zum Zeitpunkt der An-meldung publizierten allgemeinen Geschäftsbedingungen des jewei-ligen Programms.

14. Gerichtsstand / Anwendbares RechtFür Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Gerichte in Brugg aus-schliesslich zuständig. Es gilt schweizerisches Recht.

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Kontaktadresse

Fachhochschule Nordwestschweiz FHNWHochschule für TechnikSekretariat WeiterbildungSteinackerstrasse 5CH-5210 WindischT +41 56 462 46 76F +41 56 462 46 [email protected]

Konzept und Gestaltung: Büro für KommunikationsdesignFotografien: StockbilderRedaktion: Marcel Siegenthaler und Eva JohanssonJanuar 2009Auflage: 1'500

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Anmeldung zum MAS Internationales Logistik-Management (7. Durchführung)*

bestehend aus: Zertifikatskurs Innerbetriebliche Logistik 29.04.2010 – 23.10.2010

Zertifikatskurs Internationale Logistik 05.11.2010 – 02.04.2011

Zertifikatskurs Strategische Logistik 28.04.2011 – 01.10.2011

Jeder Zertifikatskurs kann separat belegt werden. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Über die definitive Aufnahme wird gemäss den Aufnahmebedingungen so rasch wie möglich entschieden.

Persönliche Angaben

Name Vorname

Strasse, Nr. PLZ/Ort

Telefon Privat Fax Privat E-Mail Privat

Heimatort Geburtsdatum

Studienabschluss

Arbeitgeber, Organisation

Abteilung, Zusatz Branche

Strasse, Nr. PLZ, Ort

Telefon Fax E-Mail

Berufliche Stellung

Momentane Tätigkeit

Korrespondenzadresse Geschäft Privat

Rechnungsadresse Geschäft Privat

Teilnahmegebühr:

Nachdiplomstudium MAS* Internationales Logistik-Management: Fr. 21'000.– (inkl. Master Thesis)

Ein einzelner Zertifikatskurs: Fr. 7'500.–

Einzelne Master Thesis: Fr. 1'000.–

Die genannten Beträge verstehen sich inklusive Kursunterlagen und Prüfungen. Zusätzliche Auslagen entstehen für Reisen, Unterkunft, Verpflegung, Prüfungs-wiederholungen und Spezialliteratur. Die jeweiligen Beträge sind vor Semesterbeginn einzubezahlen. Wir weisen im Weiteren auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen hin, welche auf der Rückseite dieses Anmeldeformulars beschrieben sind.

Ort, Datum Unterschrift

Bitte senden Sie Ihre Anmeldung an:

Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW, Hochschule für Technik, Sekretariat Weiterbildung, Steinackerstrasse 5, CH-5210 Windisch

Beilagen (bitte vollständig)

Beilagen: Lebenslauf mit Foto (Kurzfassung auf 1 Seite)

Zeugniskopie des massgebenden Abschlusses

Empfehlungsschreiben des Unternehmens (bei fehlendem Hochschulabschluss)

*Das Nachdiplomstudium ILM wurde 5mal als eidgenössisch anerkanntes NDS FH und seit 2007 als eidgenössisch anerkannter Weiterbildungslehrgang «Master of Advanced Studies MAS» angeboten.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB für Weiterbildungsveranstaltungen der FHNW

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Master of Advanced Studies (MAS), Diploma of Advanced Studies (DAS), Certificate of Advan-ced Studies (CAS) und für andere Weiterbildungsveranstaltungen, die sich ausdrücklich auf diese AGB beziehen.

2. Anmeldung

Anmeldungen werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs be-rücksichtigt und schriftlich bestätigt. Der Vertrag zwischen der teilneh-menden Person und der Fachhochschule Nordwestschweiz (nachfolgend «FHNW» genannt) kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die FHNW zustande.

3. Annullierung der definitiven Anmeldung

Abmeldungen müssen in jedem Fall schriftlich an die FHNW erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels. Bei Rückzug der definitiv bestätig-ten Anmeldung bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhebt die Fach-hochschule eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.–. Danach und bis zum Veranstaltungsbeginn berechnet die Fachhochschule 25 % der Veranstal-tungskosten, sofern keine Ersatzperson gefunden werden kann, die die Vo-raussetzungen für den Lehrgang erfüllt. Kann eine Ersatzperson gefunden werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.– erhoben. Bei Nicht-erscheinen müssen die vollen Veranstaltungskosten bezahlt werden.

4. Absage / Verschiebung von Veranstaltungen

Melden sich zu wenig Teilnehmende an oder liegen andere Umstände vor, die eine Durchführung der Veranstaltung aus Sicht der FHNW unzumutbar machen, behält sich die Fachhochschule vor, die betreffende Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen. Die Angemeldeten werden sofort nach dem Beschluss informiert und die bereits einbezahlten Kosten werden im Falle der Absage zurückerstattet. Im Falle der Verschiebung des Lehrgangs hat die angemeldete Person das Recht, innert 14 Tagen ab Erhalt der Mit-teilung schriftlich an die FHNW vom Vertrag zurück zu treten. Der Rücktritt erfolgt in diesem Fall ohne Kostenfolgen. Weitergehende Ersatzforderun-gen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Studien- und Kurskosten

Die Kosten ergeben sich aus den aktuellen Informationsbroschüren, die zum Zeitpunkt der Anmeldung in Kraft sind. Nicht eingeschlossen sind die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Mobilität, Kopien und dergleichen. Die Studien- und Kurskosten bleiben während der Dauer der Veranstaltung un-verändert. Nach einem Unterbruch und späteren Wiederaufnahme des Lehrgangs treten die dann geltenden Studien- und Kurskosten in Kraft. Die Veranstaltungskosten sind innert 30 Tagen nach Rechnungstellung zu be-gleichen. Werden die Kosten nicht fristgerecht bezahlt, können die Teilneh-menden vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die Pflicht zur Zahlung der Kurs- und Studienkosten bleibt davon unberührt.

6. Teilnahme an den Veranstaltungen

Fallen einzelne Veranstaltungsteile (z. B. infolge Erkrankung von Dozieren-den) aus, dann bietet die FHNW frühzeitig Ersatztermine mit einem gleich-wertigen Angebot an. Dadurch lassen sich keine Ansprüche gegenüber der Fachhochschule ableiten. Bei Abwesenheit der teilnehmenden Person vom Unterricht insbesondere infolge Krankheit, Ferien, Militärdienst, oder beruflicher Belastung besteht kein Anspruch auf Reduktion der Studien- und Kurskosten.

7. Änderungen im Studienprogramm

Die FHNW behält sich vor, Änderungen im Veranstaltungsprogramm und in der Organisation sowie in der Auswahl und im Einsatz von Dozierenden vorzunehmen.

8. Abbruch des Studiums

Ein vorzeitiger Rücktritt aus dem Vertrag ist der Studienleitung mit einge-schriebenem Brief an die FHNW anzuzeigen. Teilnehmende, die die Veran-staltung vorzeitig abbrechen, schulden die bis zum Abbruch aufgelaufenen Kosten (proportionaler Anteil zu den Gesamtkosten).Die Fachhochschule stellt zusätzlich den anteilsmässigen Schaden ab dem Zeitpunkt des Abbruchs bis zum ordentlichen Abschluss im Zusammen-hang mit Studienleitung, Studienadministration, Material-/Lehrmittelbe-darf, Raummiete, Werbeaufwand und Dozierendenhonorare in Rechnung, maximal aber 50 % der Restgebühren.Auf begründetes Gesuch hin kann die Studienleitung bei aussergewöhn-lichen unverschuldeten Härtefällen (zum Beispiel bei schwerer Krankheit) die Kosten teilweise oder ganz erlassen. Bei Austritt ohne eingeschrieben erfolgte Kündigung werden die ganzen noch ausstehenden Studien- und Kurskosten zur Zahlung fällig.

9. Regelverstösse

Bei gravierenden Verstössen gegen vorhandene Regelungen und Weisun-gen der Fachhochschule (insbesondere Studien- und Prüfungs ordnungen) kann die FHNW in Rücksprache mit der Direktion Teilnehmende ausschlies-sen. Die Studien- resp. Kurskosten werden gemäss Ziffer 8 berechnet.

10. Versicherung

Der Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung ist Sache der teil-nehmenden Person. Die FHNW übernimmt keine Haftung.

11. Urheberrechte

Das Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren sowie die Weiterverwendung ausserhalb des schulischen Bereichs der FHNW ist ohne schriftliche Genehmigung der Studienleitung untersagt.Die Teilnehmenden räumen der FHNW an sämtlichen im Rahmen ihrer Master-/Diplom-/Projektarbeit entstandenen Arbeitsergebnissen räumlich und inhaltlich unbeschränkt sowie für die Dauer des gesetzlichen Urheber-rechtsschutzes ein ausschliessliches Nutzungsrecht ein und gestattensowohl eine kommerzielle wie auch eine nicht kommerzielle Nutzung des Materials. Dies umfasst das Recht auf Nutzung der Arbeitsergebnisse in Forschung und Lehre, das Recht der Vervielfältigung sowie Verbreitung und Übersetzung, das Recht zur Bearbeitung und Änderung inklusive Nut-zung und Vervielfältigung der dabei entstehenden Ergebnisse sowie das Recht zur Übertragung auf einen Dritten ohne erneute Zustimmung des Studierenden. Die Studierenden verzichten auf mögliche Erträge aus der Werknutzung durch die FHNW. Von dieser Regelung abweichende Verein-barungen müssen vorgängig schriftlich getroffen werden.

12. Datenschutz

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin anerkennt ausdrücklich, dass seine/ihre Studierendeninformationen (Name, Adresse, etc.) für interne Zwecke ge-speichert und u. a. für Marketingzwecke verwendet werden dürfen.

13. Übergangsregelung

Vor der Inkraftsetzung dieser AGB gelten die zum Zeitpunkt der Anmel-dung publizierten allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Pro-gramms.

14. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Gerichte in Brugg aus-schliesslich zuständig. Es gilt schweizerisches Recht.