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MAV-SCHULUNGEN JAHRESPROGRAMM 2019

MAV-Schulungen€¦ · 4 liebe Mitarbeitervertreterinnen, liebe Mitarbeitervertreter, die neunten regelmäßigen neuwahlen der Mitarbeitervertretungen in den einrichtungen der Diözese

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MAV-SchulungenJAHRESPROGRAMM 2019

Drei Dinge braucht man zu allem: Kraft * Verstand * Willen.

IMpreSSuM

herAuSgeber Diözesane Arbeitsgemeinschaft derMitarbeitervertretungen (DiAg-MAV) im caritativen bereich derDiözese rottenburg-Stuttgart

reDAktIon geschäftsstelle der DiAg-MAVpostfach 109 · 89599 SchelklingenMarktstraße 2 · 89601 Schelklingen

telefon: 07394 9335-0telefax: 07394 9335-55

e-Mail:[email protected]: https://diag-mav.de

text unD Anne StaußgeStAltung geschäftsführerin der DiAg-MAV caritativer bereich der Diözese rottenburg-Stuttgart

... in Zusammenarbeit mit den jeweiligen referenten der Veranstaltungen

IlluStrAtIonen Arnold Fuchs

SAtZ Werbeagentur know-how, herrenberg

Druck DS print, böblingen

Hinweis: Im Text wurde die männliche Schreibweise verwendet. Dies hat rein schreibtechnische Gründe.Es werden ausdrücklich Frauen und Männer angesprochen.

gedruckt auf 100% chlorfrei gebleichtem papier

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Wo findet Ihr was?

Vorwort 4 - 5

Inhaltsübersicht mit kurzbeschreibungen der Schulungen 6 - 9

Schulungen - Detailbeschreibungen 10 - 41

unsere referentinnen und referenten sowie 42 - 46

leitungen der MAV-Schulungen

teilnahmebedingungen und Anmeldemodalitäten 2019 48 - 50

Antrag zu den MAV-Schulungen gemäß § 16 MAVo 51

an den Dienstgeber (kopiervorlage)

Anmeldeformular 2019 (kopiervorlage) 52 - 53

ÜberSIchtÜ b e r S I c h t

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liebe Mitarbeitervertreterinnen,liebe Mitarbeitervertreter,

die neunten regelmäßigen neuwahlen der Mitarbeitervertretungen in den einrichtungen der Diözese rottenburg-Stuttgart fanden am 07.03.2018 statt.

Im bereich der DiAg-caritas wurden uns Wahlen von 129 der 140 einrichtungen gemeldet. Insge-samt wurden ca. 775 MAV-Mitglieder gewählt, die wiederum ca. 23.000 Mitarbeiter in den ver-schiedensten einrichtungen unserer Diözese vertreten.

Fachlich kompetente und selbstbewusste Mitarbeitervertretungen sind ein garant dafür, dass die Interessen der Mitarbeiter in den einrichtungen entsprechend „durchgesetzt“ werden können.neue einsteiger, erfahrene und auch junge Mitarbeitervertreter haben in diesem Amt die chance,auf die tarifpolitik einzuwirken und die Arbeitsplätze mitzugestalten.

unser Schulungsangebot 2019 haben wir entsprechend auf das Folgejahr der MAV-Wahlen abge-stimmt. Schwerpunktmäßig werden wir auf die in 2018 durchgeführten basisschulungen in MAVound AVr weiterführende Aufbauschulungen anbieten.

Spezielle Schulungen zum Arbeitsrecht, eingruppierung und Vergütung, Moderation, konflikte, burnout, Mobbing, haftung, bWl ... runden unser Jahresprogramm 2019 ab.

Auf aktuelle unterjährige Veränderungen der verschiedenen rechtsgebiete werden wir zeitnah reagieren und entsprechend schulen.

JAhreSprogrAMM 2019J A h r e S p r o g r A M M 2 0 1 9

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Alle Schulungen sind nach § 16 MAVo vom caritasverband der Diözese rottenburg-Stuttgart alsgeeignet anerkannt worden.

unser Jahresprogramm 2019 kann auch über unsere homepage: https://diag-mav.de - unter demlink Schulungen - abgerufen werden. ebenso findet ihr dort den link zu den Online-Anmeldun-gen. Veränderungen oder zusätzlich eingeschobene kurse werden unterjährig auch als hinweis aufAktuelles eingestellt.

unsere Anmeldemodalitäten, Frühbucherrabatte, kosten, Stornobedingungen etc. entnehmt bitteden teilnahmebedingungen auf den Seiten 48-50 in diesem heft.

Bitte beachten: Die Schulungskosten basieren auf einer pauschalkalkulation. Spätere Anreisen,frühere Abreisen oder teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können weder ab-gezogen noch rückerstattet werden.

Sprecher der Jugendlichen und Auszubildenden gem. §§ 48 ff MAVo sowie die Vertrauenspersonender schwerbehinderten Mitarbeiter gemäß § 52 MAVo können an unseren Schulungen teilnehmen.

Auch ersatzmitglieder haben gem. § 16 MAVo Anspruch auf Schulung.

Wir freuen uns, euch auf unseren Schulungen begrüßen zu können.

Für die Diözesane Arbeitsgemeinschaft

Anne StaußDiAg-geschäftsführerin

JAhreSprogrAMM 2019J A h r e S p r o g r A M M 2 0 1 9

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nr. DAtuM/ort InhAlt SeIte

01 08.-10.01.2019 Worte wirken! 10Kath. Akademie kommunikation und SprachwahlStuttgart-Hohenheim

02 21.-22.01.2019 Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) 11Gästehaus St. Theresia die wichtigsten VorschriftenEriskirch-Moos

03 28.-30.01.2019 Allgemeines Arbeitsrecht 12Bauernschule gesetzliche grundlagen für die MAV-ArbeitBad Waldsee

04 06.-08.02.2019 MAVO-Aufbaukurs 14BauernschuleBad Waldsee

05 11.-13.02.2019 Arbeit gut gestalten - BURNOUT verhindern 15Ev. AkademieBad Boll

06 13.-15.02.2019 Einführung in die MAVO 16BauernschuleBad Waldsee

07 18.-20.02.2019 Moderation 17Kloster Heiligkreuztal effiziente besprechungen - bessere ergebnisse

08 25.-26.02.2019 Datenschutz in kirchlichen einrichtungen 18Ev. Akademie Baustein IBad Boll

09 11.-13.03.2019 Was kränkt, macht krank 20Kloster Heiligkreuztal umgang mit konflikten und Mobbing

10 20.-22.03.2019 Einführung in die AVR 21BauernschuleBad Waldsee

kurZbeSchreIbungk u r Z b e S c h r e I b u n g

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nr. DAtuM/ort InhAlt SeIte

11 25.-27.03.2019 AVR-Aufbaukurs 22Kath. AkademieStuttgart-Hohenheim

12 03.-04.04.2019 Betriebswirtschaftliches Grundwissen 23Kloster externes rechnungswesen, bilanzen richtig Obermarchtal lesen und verstehen Baustein I

1304.04.2019 Das Amt der Schriftführung in der MAV 24

Kloster alles über protokolle und beschlüsseUntermarchtal

14 08.-10.04.2019 Wir arbeiten nach Dienstplänen 25Kath. AkademieStuttgart-Hohenheim

15 06.-07.05.2019 Arbeitszeit in Sozialstationen 26Ev. AkademieBad Boll

16 20.05.2019 Die Haftung der Mitarbeitervertretung 27Gästehaus St. Theresia im rahmen ihrer tätigkeitEriskirch-Moos

17 03.-05.06.2019 Eingruppierung und Vergütung 28Kath. Akademie alle Anlagen der AVrStuttgart-Hohenheim

18 03.-05.06.2019 „Ruhe im Chaos!“ 29Kloster organisation und ordnung in der MAV Obermarchtal

19 06.06.2019 Fit für den Vorsitz in der MAV ... 30Christkönigshaus ... und die, die es werden wollenStuttgart-Hohenheim

kurZbeSchreIbungk u r Z b e S c h r e I b u n g

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kurZbeSchreIbungk u r Z b e S c h r e I b u n g

nr. DAtuM/ort InhAlt SeIte

20 05.-07.06.2019 Mobbing und psychische Belastung 31Regina Pacis am ArbeitsplatzLeutkirch

21 08.-10.07.2019 Einführung in die MAVO 16Kath. AkademieStuttgart-Hohenheim

22 08.-10.07.2019 MAVO-Aufbaukurs 14Kath. AkademieWeingarten

23 15.-17.07.2019 Worte wirken 10Kath. Akademie kommunikation und SprachwahlStuttgart-Hohenheim

24 22.07.2019 Verfahren vor den Kirchlichen Arbeitsgerichten 32Bauernschule „nicht jammern - sondern klagen!“Bad Waldsee

25 22.-23.07.2019 Ist Altersteilzeit noch attraktiv? 33Christkönigshaus lohnt sich diese noch? Stuttgart-Hohenheim

26 11.-12.09.2019 Datenschutz 35Ev. Akademie technik und kontrollmöglichkeitenBad Boll Baustein II

27 16.-18.09.2019 MAVO-Aufbaukurs 14Kath. AkademieStuttgart-Hohenheim

28 30.09.-01.10.2019 Betriebswirtschaftliches Grundwissen 36Kloster Internes rechnungswesen, kosten- und Obermarchtal leistungsrechnung, controlling Baustein II

29 09.-11.10.2019 Eingruppierung und Vergütung 28Bauernschule alle Anlagen der AVrBad Waldsee

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kurZbeSchreIbungk u r Z b e S c h r e I b u n g

nr. DAtuM/ort InhAlt SeIte

30 15.-16.10.2019 MAVO § 27 a + b 37Kath. Akademie a) Information in wirtschaftlichen AngelegenheitenWeingarten b) Wirtschaftsausschuss

31 17.10.2019 Mutterschutz (MuSchG) Bundeselterngeld- 38Regina Pacis und Bundeselternzeitgesetz (BEEG)Leutkirch

32 21.10.2019 Die Aufgaben der Jugend- und 39Kath. Akademie AuszubildendensprecherWeingarten gemäß §§ 48 - 51 MAVo

33 22.10.2019 Mitwirkung und Aufgaben der Vertrauens- 40Kloster person der schwerbehinderten MitarbeiterHeiligkreuztal gemäß § 52 MAVo

34 04.11.2019 Betriebliches Eingliederungsmanagement 41Kloster handlungsmöglichkeiten der MAVUntermarchtal

35 25.-26.11.2019 MAVO § 27 a + b 37Bauernschule a) Information in wirtschaftlichen AngelegenheitenBad Waldsee b) Wirtschaftsausschuss

36 27.-29.11.2019 Einführung in die AVR 21BauernschuleBad Waldeee

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AllgeMeInWISSenA l l g e M e I n W I S S e n

Worte wirken kommunikation und SprachwahlMit der besseren Wortwahl zu besseren gesprächsergebnissen

grundsätzlich gilt kommunikation als eine scheinbar ganz einfache Sache, auf der einen Seite habenwir einen Sender, welcher seine nachricht ausspricht. Auf der anderen Seite steht der empfänger,der diese nachricht nur noch aufzunehmen braucht. trotz dieser einfachheit kommt es jedoch immerwieder zu Missverständnissen. Somit wird deutlich, dass kommunikation eben nicht so einfach istwie sie auf den ersten blick scheint.Als Mitglied der MAV sind Sie als gesprächspartner für den Dienstgeber innerhalb Ihres gremiumsund mit den kollegen stets verbal gefragt. Deshalb ist der umgang mit Sprache und das Wissenum eine gelingende kommunikation grundlage für gute gesprächsergebnisse.

AuS Den InhAlten• grundlagen einer positiven kommunikation• Fragetechniken und körpersprache• Sprachmuster und der bewusste einsatz

Methodik: Die Durchführung erfolgt unter Einsatz gehirn- und lerngerechter MethodenErfahrungsorientierte Lernmethoden in der GruppePraxisbezug und Transfer in die reale Arbeitswelt.

terMIne08.-10.01.2019 | FB-Nr. 01/2019ort kath. Akademie der Diözese rottenburg-Stuttgart

70599 Stuttgart-hohenheim reFerentIn ute klinkle Itung Margret Scholz

15.-17.07.2019 | FB-Nr. 23/2019ort kath. Akademie der Diözese rottenburg-Stuttgart

70599 Stuttgart-hohenheim reFerentIn ute klinkle Itung lothar bolz

teIlnAhMeVorAuSSetZungenkeine

SeMInArZeIten1. tag 10:00 uhr bis 3. tag ca. 15:00 uhr

• Sensibilisierung für das Werkzeug „Sprache“ • Wortwahl und Wirkung• pacing-techniken (nlp).

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ArbeItSrecht-SpeZIAlWISSenA r b e I t S r e c h t- S p e Z I A l W I S S e n

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)- die wichtigsten Vorschriften -

Auch in den einrichtungen der kirchen und der caritas wird in befristeten Arbeitsverhältnissen oderin teilzeitarbeitsverhältnissen gearbeitet.Dabei stellen befristete Arbeitsverträge sowie teilzeitarbeitsverträge lediglich eine besondere Formvon Arbeitsverträgen dar, die auf besonderen gesetzlichen bestimmungen beruhen.Für die Mitarbeitervertretung kommt es darauf an, die einschlägigen gesetzlichen Möglichkeitenund grenzen zu kennen. Mit diesen werden Sie in dem Seminar vertraut gemacht.

AuS Den InhAlten• Teilzeitarbeit

- gesetzliche grundlage (tzbfg) - gestaltungsprinzipien- Arbeitnehmerinteressen - Arbeitgeberinteressen - Formvorschriften- rückkehrrecht auf Vollzeit

• Sonderformen der Teilzeitarbeit - Arbeit auf Abruf (§ 12 tzbfg) - teilzeitarbeit außerhalb des tzbfg

terMIn21.-22.01.2019 | FB-Nr. 02/2019ort gästehaus St. theresia

88097 eriskirch-MoosreFerent christoph Jacobowskyle Itung Michael kalweit

teIlnAhMeVorAuSSetZungengrundkenntnisse in der MAVo und den AVr

SeMInArZeIten 1. tag 10:00 uhr bis 2. tag ca. 17:00 uhr

• Befristete Arbeitsverträge- befristungsmöglichkeiten nach dem tzbfg - die befristung mit und ohne Sachgrund

(§ 14 Abs. 1 u. 2 tzbfg)- andere befristungsgründe

• Voraussetzungen- Schriftformerfordernis- Dauer der befristung - grenzen der befristung

• Die Beteiligung der MAV- bei teilzeitarbeitsverhältnissen - bei befristeten Verträgen.

Allgemeines Arbeitsrechtgesetzliche grundlagen für die MAV-Arbeit

Im umgang mit den AVr oder der MAVo werden MAV-Mitglieder immer wieder mit urteilen, ver-schiedenen gesetzen oder anderen rechtsnormen konfrontiert. Auch die kirchliche rechtsprechungnimmt in ihren urteilen häufig bezug zu Sachverhalten, die dem allgemeinen rechtsverkehr ent-stammen.

In der täglichen MAV-Arbeit müssen diese Informationen meist interpretiert und auf den Arbeits-bereich übertragen werden. Dies erfordert kenntnisse über das gesamte Arbeitsrecht, die gerichts-barkeit und auch die Verfahrensregelungen.

Die Schulung „Allgemeines Arbeitsrecht“ hilft, sich im Dschungel der gesetze und urteile zurecht-zufinden und den einstieg in die rechtspraxis zu erleichtern.

AuS Den InhAlten• Die entstehung des Arbeitsrechts• Überblick über das Arbeitsrecht• Das kollektive Arbeitsrecht • Das individuelle Arbeitsrecht• Die gerichte im deutschen rechtswesen• gesetzestexte richtig lesen, verstehen

und anwenden.

terMIn28.-30.01.2019 | FB-Nr. 03/2019ort Schwäbische bauernschule

88339 bad WaldseereFerent( In) heike nünemann unD le Itung bernd Wiggenhauser

teIlnAhMeVorAuSSetZungenkeine

SeMInArZeIten1. tag 10:00 uhr bis 3. tag ca. 15:00 uhr

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ArbeItSrecht - bASISWISSenA r b e I t S r e c h t - b A S I S W I S S e n

Bestelladresse: KETTELER-Verlag GmbH, Niederlassung Waldmünchen, Schloßhof 1, 93449 Waldmünchen, Tel: 09972/9414-51, Fax: 09972/9414-55, [email protected]

www.ketteler-verlag.de www.zmv-online.de

Ihr Vorteil im Digital-Abo:umfangreiche Suchfunktion

D I E M I TA R B E I T E R V E R T R E T U N G

kifas GmbH / Oxenknecht-Witzsch / Fey / u.a. (Hg)

Zeitschrift für die Praxis der Mitarbeiter vertretung in den Einrichtungen der katholischen und evangelischen Kirche

Recherchieren Sie einfach und schnellDie Fachzeitschri� informiert seit mehr als 25 Jahren ak tuell und verständlich über staatliches und kirchliches Arbeitsrecht:• Arbeitsrecht individual und kollektiv• Mitarbeitervertretungsrecht MAVO und

MVG-EKD• Kommissionsarbeit• Tarifrecht des ö�entlichen Dienstes• Steuer-, Sozial-, Sozialversicherungs-,

Europarecht• Arbeits- und Gesundheitsschutz• Rechtsprechung mit wesentlichen Ent-

scheidungen der staatlichen und kirchli-chen Arbeitsgerichtsbarkeit

PLUS: Fallbeispiele aus der Praxis mit Lösungsvorschlägen, Antworten auf Leser-anfragen, Tipps zur arbeitsrechtlichen Praxis, Empfehlungen zu Fachliteratur

Abo-Umfang Print + Digital: 6 Ausgaben pro JahrZusätzlich beim Digital-Abo: Digitale Bibliothek, aktuelle Ausgabe sowie alle Ausgaben ab Jahrgang 2000

Kostenfreier Service: Kirchliche Rechtsprechung auf www.zmv-online.de

Abonnement Print € 89,80 ISSN 0939-8198

Abonnement Digital zusätzlich € 20,–*

zum bestehenden Abonnement Printgilt nicht für Universitäten, Bibliotheken, Gerichte

Abonnement Digital € 89,80* ISSN 2363-7595Preise für Mehrfachlizenzen auf Anfrage

Abonnement Kombi (Print + Digital) € 109,80*

Mindestlaufzeit: 1 Jahr. Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Ende eines Kalenderjahres.* Abonnements Digital (einschließlich Abo Kombi = Print + Digital): Einzelplatz. Zurverfügungstellung sowie Berechnung ganzjährig. Zugri�srecht bis Ende Vertragslaufzeit.

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MAVo bASISWISSenM A V o b A S I S W I S S e n

MAVO - Aufbaukurs- von königswegen und Sackgassen -

Mit den grundlagen lässt sich gut arbeiten - aber ... „der teufel steckt im Detail!“

Den einstieg in das Mitarbeitervertretungsrecht habt Ihr mit dem einführungskurs geschafft, diebeteiligungsrechte im großen und ganzen kennengelernt, nun geht es um das „herzstück“ derMAV-Arbeit.Auf unserer reise durch die MAVo befassen wir uns in dieser Schulung mit den „königswegen“(Vorschlags- und Antragsrecht) der MAV-tätigkeit.Auch der Weg in „Sackgassen“ (verpasste gelegenheiten, verstrichene Fristen, Verfahrensfehler)lässt sich vermeiden. Außerdem wollen wir - nach euren ersten erfahrungen im MAV-Amt - den titel „Aufbaukurs“ auchwörtlich umsetzen.

terMIne06.-08.02.2019 | FB-Nr. 04/2019ort Schwäbische bauernschule

88339 bad WaldseereFerenten lothar bolzunD le Itung Michael kalweit

08.-10.07.2019 | FB-Nr. 22/2019ort kath. Akademie der Diözese rottenburg-Stuttgart

tagungshaus Weingarten · 88250 WeingartenreFerenten Michael kalweitunD le Itung bernd Wiggenhauser

16.-18.09.2019 | FB-Nr. 27/2019ort kath. Akademie der Diözese rottenburg-Stuttgart

70599 Stuttgart-hohenheimreFerent( In) lothar bolzunD le Itung Sabine löflad

teIlnAhMeVorAuSSetZungengrundkenntnisse in der MAVo

SeMInArZeIten 1. tag 10:00 uhr bis 3. tag ca. 15:00 uhr

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AllgeMeInWISSenA l l g e M e I n W I S S e n

„Arbeit gut gestalten - BURNOUT verhindern“

psychische gefährdungen und Fehlbelastungen führen zu hohen Fehlzeiten und stellen betrieblicheAkteure vor immense herausforderungen. ein „Weiter so“ kann es nicht geben. belastungen müs-sen deshalb identifiziert und reduziert werden. Dafür sind kluge konzepte notwendig.

Das Seminar vermittelt grundlegende kenntnisse zum thema burnout / psychische gefährdungen.Verlauf, ursachen und Folgen des burnout-prozesses werden dargestellt und kritisch vertieft. Dietheoretischen Inhalte werden durch beispiele aus der konkreten Arbeit mit betroffenen ergänzt.Möglichkeiten der prävention und Intervention werden dargestellt. handlungsmöglichkeiten vonInteressenvertretungen werden zentraler Inhalt der Schulung sein.

AuS Den InhAlten• Definition(en): Abgrenzung zu Stress, belastungen, Depression• Verlauf: erschöpfungsspirale, Symptome, Verhaltensmuster • ursachen: individuelle, gesellschaftliche und betriebliche Faktoren• handlungsmöglichkeiten: als MAV, als kolleg(in), als Vorgesetzte(r)• ethische und spirituelle Aspekte.

terMIn11.-13.02.2019 | FB-Nr. 05/2019ort evangelische Akademie

73087 bad bollreFerenten Dr. rolf Siedler / Werner langenbacherle Itung Sabine löflad

teIlnAhMeVorAuSSetZungenkeine

SeMInArZeIten 1. tag 10:00 uhr bis 3. tag ca. 15:00 uhr

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MVo-bASISWISSenM A V o - b A S I S W I S S e n

Einführung in die MAVOWieso, weshalb, warum, wer nicht fragt bleibt st(d)umm!

Neu in der MAV - und jetzt?Es gibt viel zu tun, zu erfahren, zu erlernen.

In dieser Schulung ermöglichen wir euch einen Überblick über die rechte und pflichten sowie dievielfältigen Aufgaben der Mitarbeitervertretung.Mittels praxisbeispielen wollen wir Anregungen für konstruktive und zufriedenstellende MAV-tä-tigkeit geben.

AuS Den InhAlten• Was darf, kann, muss ich als Mitarbeitervertreter(in) tun?

(beteiligungsrechte, Aufgaben und rechtsstellung.)

terMIne13.-15.02.2019 | FB-Nr. 06/2019ort Schwäbische bauernschule

88339 bad WaldseereFerenten lothar bolzunD le Itung Michael kalweit

08.-10.07.2019 | FB-Nr. 21/2019ort kath. Akademie der Diözese rottenburg-Stuttgart

70599 Stuttgart-hohenheimreFerentInnen Sabine löfladunD le Itung heike nünemann

teIlnAhMeVorAuSSetZungenkeine

SeMInArZeIten 1. tag 10:00 uhr bis3. tag ca. 15:00 uhr

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AllgeMeInWISSenA l l g e M e I n W I S S e n

Moderationeffiziente besprechungen - bessere ergebnisse

Sitzungen, egal ob in der MAV oder mit dem Dienstgeber, verlaufen oft sehr unstrukturiert undnicht zufriedenstellend. nebensächliches wird in aller breite diskutiert - die wichtigsten Dinge blei-ben auf der Strecke. Die Sitzungen werden langatmig und anstrengend - man geht ohne ergebnisseauseinander und ist frustriert. Meist bleibt ein gefühl der unzufriedenheit bei allen beteiligten.

In dieser Schulung lernen Sie, wie Sitzungen effektiv gestaltet werden können, lernen Methodender Moderation kennen und trainieren diese in der praxis mit Feedback.

AuS Den InhAlten• Sinn und Zweck von Moderation• Aufgaben und kompetenzen des Moderators• Vorgehensweise bei Moderation• Struktur einer Sitzung• „Schmiermittel“ in der Moderation• umgang mit konflikten und Widerständen• umsetzung der erlernten Methoden und

gezielter einsatz der trainierten Fertigkeiten und Fähigkeiten in einer gruppe, um diese zu steuern und zu begleiten.

Methodik: Lehrgespräch, Gruppenarbeit, Übungen, Diskussion.

terMIn18.-20.02.2019 | FB-Nr. 07/2019ort bildungshaus kloster heiligkreuztal

88499 riedlingenreFerent helmut ruffnerle Itung Michael kalweit

teIlnAhMeVorAuSSetZungenkeine

SeMInArZeIten1. tag 10:00 uhr bis 3. tag ca. 15:00 uhr

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MAVo-SpeZIAlWISSenM A V o - S p e Z I A l W I S S e n

Datenschutz in kirchlichen Einrichtungen praktische umsetzung des kirchlichen Datenschutzgesetzes- baustein I -

Die Datenverarbeitung aller personenbezogenen Daten in Deutschland unterliegt seit dem 25. Mai2018 der eu-Datenschutzgrundverordnung (eu-DSgVo), die die Datenschutzbestimmungen inganz europa auf einem hohen niveau vereinheitlicht hat.Die trennung von Staat und kirche und das Selbstbestimmungsrecht der kirchen (Art. 140 gg inVerbindung mit Art. 137 III WrV) führen allerdings dazu, dass die datenschutzrechtlichen Vorschrif-ten nicht auf kirchliche einrichtungen anwendbar sind. Auf grund dessen hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands am20.11.2017 das Kirchliche Datenschutzgesetz (kDg) verabschiedet, das am 24. Mai 2018 inkraft gesetzt wurde. Das neue kDg ist stark an die DSgVo angelehnt. gleichwohl enthält das kDgweiterhin verschiedene besonderheiten und unterschiede zum weltlichen Datenschutzrecht.

In dieser Schulung werden Sie mit den Inhalten des kDg vertraut gemacht. Sie erhalten Informa-tionen und ratschläge für Ihren umgang mit den personenbezogenen Daten im Alltag.

AuS Den InhAlten• rechtsgrundlagen• grundlagen des Datenschutzes

- Datenvermeidung- Datenerhebung etc.

Hinweis: Vom 11.-12.09.2019 – FB 26/19 findet der Baustein II zum Thema Datenschutz - Technik und Kontrollmöglichkeiten statt. Dieser kann unabhängig von Baustein I gebucht werden.

terMIn25.-26.02.2019 | FB-Nr. 08/2019ort evangelische Akademie

73087 bad bollreFerent claus Wissingle Itung thomas Maier

teIlnAhMeVorAuSSetZungen grundkenntnisse in der MAVo

SeMInArZeIten1.tag 10:00 uhr bis 2. tag ca. 17:00 uhr

• Mitwirkung der MAV - personalakten, gehaltslisten, Stellenplan, einstellungen, etc.

• Schweigepflicht.

19Menschen schützen.Werte bewahren.

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Filialdirektion SüdwestVogelsangstraße 62 . 70197 StuttgartTelefon 0711 [email protected]

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AllgeMeInWISSenA l l g e M e I n W I S S e n

Was kränkt, macht krank - umgang mit konflikten und Mobbing

konflikte sind wiederkehrender bestandteil des betrieblichen Alltags. Sie lösen sich nicht, wenn sieauf die Seite gelegt werden. In ihrer Dynamik können sie sich zu Mobbing entwickeln.

konflikte sind teuer, sie kosten geld und nerven und mindern die Motivation. Mitarbeiterverantwortung bedeutet, konflikten aktiv zu begegnen, indem diese frühzeitig erkanntund Strategien zur konfliktlösung entwickelt werden.

konfliktfreies Arbeiten macht den blick frei für neues, stärkt das gegenseitige Vertrauen und er-möglicht Wertschätzung.

AuS Den InhAlten• Wir betrachten die entstehungsgrundlagen von konflikten• Wir vertiefen und stärken die handlungskompetenz in konfliktsituationen• Wir werden strukturelle ursachen von konflikten aufdecken und

konstruktive lösungsstrategien erarbeiten• Wir reflektieren den eigenen umgang mit konflikten• Wir üben konfliktgespräche• rechtliche grundlagen, die die Arbeit in konfliktsituationen unterstützen.

Methoden: Arbeiten im Plenum und in Kleingruppen.

terMIn11.-13.03.2019 | FB-Nr. 09/2019ort bildungshaus kloster heiligkreuztal

88499 riedlingenreFerenten Michael brugger / Werner langenbacherle Itung Michael kalweit

teIlnAhMeVorAuSSetZungen keine

SeMInArZeIten1. tag 10:00 uhr bis 3. tag ca. 15:00 uhr

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AVr-bASISWISSen A V r - b A S I S W I S S e n

Einführung in die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR)

AVr At § 10 Abs. 3: bei erfüllung allg. staatsbürgerlicher pflichten nach deutschem recht, soweit die Arbeitsbefreiunggesetzlich vorgeschrieben ist und soweit die pflichten nicht außerhalb der Arbeitszeit, gegebenen-falls nach ihrer Verlegung, wahrgenommen werden können, besteht der Anspruch auf Fortzahlungder Dienstbezüge (Abschnitt II der Anlage 1 zu den AVr) und der in Monatsbeträgen festgelegtenZulagen nur insoweit, als der Mitarbeiter nicht Ansprüche auf ersatz dieser bezüge geltend machenkann. Die fortgezahlten bezüge gelten in höhe des ersatzanspruchs als Vorschuss auf die leistungender kostenträger. Der Mitarbeiter hat den ersatzanspruch geltend zu machen und die erhaltenenbeträge an den Dienstgeber abzuführen.

Alles klar? Wenn nicht – sofort anmelden!

AuS Den InhAlten• Aufbau der AVr• Allgemeiner teil der AVr• Arbeiten mit kommentaren.

terMIne20.-22.03.2019 | FB-Nr. 10/2019ort Schwäbische bauernschule

88339 bad WaldseereFerent( In) Margret ScholzunD le Itung bernd Wiggenhauser

27.-29.11.2019 | FB-Nr. 36/2019ort Schwäbische bauernschule

88339 bad WaldseereFerentInnen Sabine löfladunD le Itung heike nünemann

teIlnAhMeVorAuSSetZungenkeine

SeMInArZeIten1. tag 10:00 uhr bis 3. tag ca. 15:00 uhr

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Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) – Aufbaukurs

Den AVr-grundkurs überlebt?

Dann wird es Zeit zur Reise durch den Anlagenpark der AVR!

Anhand von praktischen Fällen werden wir den umgang mit den AVr und kommentaren üben.Danach sind keine Fragen mehr offen!

AuS Den InhAlten• Übersicht und Inhalte der Anlagen in den AVr• Arbeitszeitregelungen• Fürsorge bei krankheit• urlaubsregelungen.

terMIn25.-27.03.2019 | FB-Nr. 11/2019ort kath. Akademie der Diözese rottenburg-Stuttgart

70599 Stuttgart-hohenheimreFerentInnen Margret ScholzunD le Itung Sabine löflad

teIlnAhMeVorAuSSetZungengrundkenntnisse in den AVr

SeMInArZeIten1. tag 10:00 uhr bis 3. tag ca. 15:00 uhr

AVr-bASISWISSenA V r - b A S I S W I S S e n

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AllgeMeInWISSenA l l g e M e I n W I S S e n

Betriebswirtschaftliches Grundwissen für die MAVexternes rechnungswesen - bilanzen richtig lesen und verstehen baustein I

Kennen Sie die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge?

Für MAV-Mitglieder ist es dringend erforderlich, wirtschaftliche Zusammenhänge und Vernetzungenzu verstehen. Aus diesem grund bieten wir Ihnen in diesem kurs, der in zwei bausteinen durchge-führt wird, die Möglichkeit, sich ein grundlegendes Maß an betriebswirtschaftlichem Verständniszu erwerben.

Dies ist die grundlage für die beteiligung der MAV gemäß § 27a und b MAVo, Information undberatung in wirtschaftlichen Angelegenheiten.

AuS Den InhAlten• grundlegende betriebswirtschaftliche Aspekte• Die bilanz

- Inhalt, Aufbau, grundsätze- von der bilanz zum konto - Wertveränderungen in der bilanz - grundzüge der Jahresabschlusspolitik

terMIn03.-04.04.2019 | FB-Nr. 12/2019ort bildungshaus kloster obermarchtal

89611 obermarchtalreFerent Fachreferent aus einem non-profit-unternehmen le Itung lothar bolz

teIlnAhMeVorAuSSetZungenDiese Schulung kann nur in kombination mit baustein II, Fb nr. 28/2019 v. 30.09.-01.10.2019 gebucht werden.

SeMInArZeIten1. tag 10:00 uhr bis 2. tag ca. 17:00 uhr

• Doppelte buchführung• Die gewinn- und Verlustrechnung

- woher kommen die Zahlen?- was sagen sie aus?- wohin führen diese Zahlen?

• praxisbeispiele und Arbeitsgruppen.

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Das Amt der Schriftführung in der MAV- Alles über protokolle und beschlüsse -

Der Schriftführer sorgt dafür, dass bei jeder Sitzung, jeder Versammlung, jeder Verhandlung einprotokoll geschrieben wird. Das kann z. b. auch durch die Verteilung an die übrigen MAV-Mitglie-der geschehen ... (Zitat aus Richard Geisen „Lexikon der MAV für kath. Kirche und Caritas“).gemäß § 14 Abs. 6 MAVo sind über die Sitzungen der MAV jeweils niederschriften zu fertigen,die die namen der An- und Abwesenden, die tagesordnung, den Wortlaut der beschlüsse unddas Stimmenverhältnis enthalten müssen.Die niederschrift dient dem nachweis der ordnungsmäßigkeit und der rechtsgültigkeit der be-schlüsse der MAV. Die richtige protokollierung von Sitzungen ist von großer bedeutung in derMAV-Arbeit. So kann z. b. problemlos die rechtmäßigkeit von beschlüssen vor dem kirchlichenArbeitsgericht nachgewiesen werden.Den teilnehmern werden u. a. die grundsätze einer ordnungsgemäßen beschlussfassung vermittelt.

AuS Den InhAlten• gesetzliche Mindestvoraussetzungen• Was sind die grundlagen?• Was sollte die MAV beachten?• Arten von protokollen

Wort-, Verlaufs-, ergebnisprotokoll • regelung bei einsichtnahme• Abschriften und Fristen• Änderungen von protokollen• Aufbewahrung • Alles um die beschlüsse.

terMIn04.04.2019 | FB-Nr. 13/2019ort bildungshaus kloster untermarchtal

89617 untermarchtalreFerent bernd Wiggenhauserle Itung Michael kalweit

teIlnAhMeVorAuSSetZungengrundkenntnisse in der MAVo

SeMInArZeIten10:00 uhr bis ca. 17:00 uhr

MAVo-SpeZIAlWISSenM A V o - S p e Z I A l W I S S e n

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AVr-SpeZIAlWISSenA V r - S p e Z I A l W I S S e n

Wir arbeiten nach Dienstplänen

Die regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiter kann auf unterschiedliche Art festgelegt werden. geradein caritativ-kirchlichen einrichtungen, in denen Menschen beraten, gepflegt oder betreut werden,übersteigt die täglich notwendige „betriebszeit“ in der regel die individuelle Arbeitszeit. In kran-kenhäusern, heimen und anderen einrichtungen, die vorrangig personenbezogene Dienstleistungenerbringen, wird an sieben tagen und täglich rund um die uhr gearbeitet. In all diesen Fällen ist ein Dienstplan erforderlich, um die Arbeitszeit der Mitarbeiter zu regeln.

Vom Ausgleichszeitraum über Dienstvereinbarungen bis zu den Zeitzuschlägen spannt sich derweite bogen dieses Seminars.

AuS Den InhAlten• plus- und Minusstunden, plus- und Minustage• Dienstplanmäßige und nichtdienstplanmäßige Sonntagsarbeit,

ersatzruhetagsproblematik, Freizeitverlagerung und Freizeitausgleichder Wochenarbeitszeit durch Wochenfeiertage und Vorfesttage

• Mehrarbeits- und Überstunden, verlängerter Wochenzeitraum und Schichtplanturnus

• Solldienstplanänderungen nur mit Zustimmung des Mitarbeiters• Ausfallzeiten, urlaub, krankheit, kinderpflegekrankengeld• höchstarbeitszeiten, ergänzung der Vollarbeitszeit durch

bereitschaftsdienst und/oder rufbereitschaft• Dienstplangestaltung unter gesundheitserhaltenden Aspekten.

terMIn08.-10.04.2019 FB-Nr. 14/2019ort kath. Akademie der Diözese rottenburg-Stuttgart

70599 Stuttgart-hohenheimreFerenten lothar bolzunD leItung bernd Wiggenhauser

teIlnAhMeVorAuSSetZungengrundkenntnisse in den AVr

SeMInArZeIten1.tag 10:00 uhr bis 3. tag ca. 15:00 uhr

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AVr-SpeZIAlWISSenA V r - S p e Z I A l W I S S e n

Arbeitszeit in Sozialstationen

Die Mitarbeitervertretung hat bei wesentlichen Fragen der Dienstplangestaltung ein Zustimmungs-recht gemäß § 36 Abs. 1 nr. 1 MAVo. um dieses beteiligungsrecht rechtssicher und wirkungsvollausüben zu können, bedarf es grundlegender kenntnisse der einschlägigen arbeitszeitrechtlichenVorgaben. Die Arbeitsplatzsituation kann verbessert werden, indem gestalterische Möglichkeitender Anlage 32 AVr genutzt werden. Dadurch wird Freizeit besser planbar.

AuS Den InhAlten• Zustimmungsverfahren gemäß § 36 Abs.1 nr.1 i. V. m. § 33 MAVo• Arbeitszeitregelungen der Anlage 32 AVr, Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz• beginn und ende der Arbeitszeit, wechselnde einsatzorte, einsatz privat-kfz.• einsatzplan rüst- / bürozeiten• Fahrzeiten• pausenregelung, ruhezeiten• Arbeitszeitdokumentation bei Abweichung -----------> > einsatzplan• krankheit, urlaub, Feiertag > tourenplan• Arbeitsverdichtung, Mehrarbeit und Überstunden• geteilter Dienst• rufbereitschaft• Dienstvereinbarungen, insbesondere Arbeitszeitkonten

terMIn06.-07.05.2019 | FB-Nr. 15/2019ort evangelische Akademie

73087 bad bollreFerentIn Marta bögeleItung Margret Scholz

teIlnAhMeVorAuSSetZungenkeine

SeMInArZeIten10:00 uhr bis ca. 17:00 uhr

27

Die Haftung der Mitarbeitervertretung- im rahmen ihrer tätigkeit

„Die MAVO regelt die Haftung nicht!“ ... so die Kommentierungen zur MAVO.

Die MAV ist als gremium keine rechtsperson und kann grundsätzlich nicht Schuldner von Scha-densersatzansprüchen sein. Deshalb scheidet eine haftung der MAV aus!

Jedoch haften die einzelnen MAV-Mitglieder nach den allgemeinen regeln des bürgerlichen rechts.

Du haftest nicht für das Fehlverhalten der MAV, allerdings bist Du verantwortlich für eine Verletzungder pflichten der MAV als gesamtheit, wenn und soweit Du an dem beschluss der MAV mitgewirkthast.

AuS Den InhAlten• geheimhaltungspflicht:

Was muss die MAV für sich behalten?• gegenstand und umfang der Schweigepflicht• Wie und wofür haften MAVen?• pflichtverstöße der MAV - mögliche Folgen• Was kann bei Schweigepflichts- und

Amtspflichtsverletzungen passieren?• bAg-urteile zum thema.

terMIn20.05.2019 | FB-Nr. 16/2019ort gästehaus St. theresia

88097 eriskirch-MoosreFerent lothar bolzle Itung n. n.

teIlnAhMeVorAuSSetZungengrundkenntnisse in der MAVo

SeMInArZeIten10:00 uhr bis ca. 17:00 uhr

MAVo-SpeZIAlWISSenM A V o - S p e Z I A l W I S S e n

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AVr-SpeZIAlWISSenA V r - S p e Z I A l W I S S e n

Eingruppierung und Vergütung alle Anlagen der AVr

In dieser Schulung erfahrt Ihr, ob Ihr wirklich verdient – was Ihr verdient!

AuS Den InhAlten• geltungsbereich der Anlagen• eingruppierungen • tätigkeitsmerkmale/Fallgruppen• Vergütungsgruppen• Stufensteigerung• Jahressonderzahlung• Vergütung von Sonderformen der Arbeit• Weihnachtszuwendung• leistungsentgelt und/oder Sozialkomponente.

terMIne03.-05.06.2019 | FB-Nr. 17/2019ort kath. Akademie der Diözese rottenburg-Stuttgart

70599 Stuttgart-hohenheimreFerentInnen Margret ScholzunD le Itung heike nünemann

09.-11.10.2019 | FB-Nr. 29/2019ort Schwäbische bauernschule

88339 bad WaldseereFerent( In) lothar bolzunD le Itung Sabine löflad

teIlnAhMeVorAuSSetZungengrundkenntnisse in den AVr

SeMInArZeIten1. tag 10:00 uhr bis 3. tag ca. 15:00 uhr

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„Ruhe im Chaos!“ organisation und ordnung in der MAV

„Ein Tor ist, wer mit seiner Arbeit nicht bei sich selbst anfängt!“

es gibt viele Ansätze, wie die persönlichen Arbeitsorganisationen zu verbessern sind. entscheidendist, dass sie einfach und durchdacht sind und in der praxis schnell, effektiv und effizient umgesetztwerden können. Sich selbst organisieren! Diese Fähigkeit ist nicht angeboren, sondern prinzipiell erlernbar. praktischbedeutet dies, die entscheidungsfreiheit und eigenverantwortung zu erkennen und auszubauen.Im Arbeitsalltag geht vielfach die energie und konzentration für das verloren, was besonders wichtigist.

AuS Den InhAlten• organisation der MAV-Arbeit

- sachliche Ausstattung- MAV-Sitzungen / Meetings- Arbeitsplan etc.

• bündelung von tätigkeiten • hilfsmittel der organisation

- Wiedervorlage- checklisten / Makros- tages-, Wochen- und Jahresplanung

terMIn03.-05.06.2019 | FB-Nr. 18/2019ort bildungshaus kloster obermarchtal

89611 obermarchtalreFerentIn Anne StaußleItung Michael kalweit

teIlnAhMeVorAuSSetZungengrundkenntnisse in der MAVo

SeMInArZeIten1.tag 10:00 uhr bis 3. tag ca. 15:00 uhr

MAVo-SpeZIAlWISSenM A V o - S p e Z I A l W I S S e n

• Schriftverkehr und Ablage• protokollführung und beschlüsse• Die fünf prinzipien des „Smart-Working“• Die „Mindmap-Methode“.

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MAVo-SpeZIAlWISSenM A V o - S p e Z I A l W I S S e n

Fit für den Vorsitz in der MAV ...... und die, die es werden wollen?

Vorsitzende der Mitarbeitervertretung (MAV) haben einfluss auf die Qualität der MAV-Arbeit. Dabeigeht es nicht nur um die Vertretung der MAV gegenüber dem Dienstgeber, sondern auch um dieleitung des gremiums als Führungsaufgabe.Sie müssen sich an die regeln des § 14 und an die beschlüsse der MAV halten.

neben den eigentlichen Stolpersteinen der MAVo sind Verhandlungsgeschick, konfliktfähigkeit undeinfühlungsvermögen Voraussetzungen für eine ergebnisreiche Arbeit als Vorsitzender.

AuS Den InhAlten• rollenverständnis

- Stellung, Aufgabenkatalog- Verhältnis zum Dienstgeber

• organisation- Sitzungstermine- einberufung/Durchführung von Sitzungen- Aufgabenverteilung/Delegation- geschäftsordnung

terMIn06.06.2019 | FB-Nr. 19/2019ort tagungshaus christkönigshaus

70599 Stuttgart-hohenheimreFerentInnen Sabine löfladunD le Itung heike nünemann

teIlnAhMeVorAuSSetZungengrundkenntnisse in der MAVo

SeMInArZeIten10:00 uhr bis ca. 17:00 uhr

• gesprächsführung und -leitung- in MAV-Sitzungen- in Mitarbeiterversammlungen- mit dem Dienstgeber- in konfliktsituationen

• Öffentlichkeitsarbeit- wo müssen wir, wo sollen und wollen wir als MAV präsent sein?

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Mobbing und psychische Belastung am Arbeitsplatz handlungsmöglichkeiten der MAV

Mobbing am Arbeitsplatz ist ein weit verbreitetes phänomen. es macht krank und erzeugt eine Atmosphäre der Angst und der unsicherheit im team, in der Abteilung oder sogar in der gesamteneinrichtung. und das mit weit reichenden konsequenzen, die von der inneren kündigung bis hinzu leistungseinbußen reichen. In der Schulung lernen Sie die ursachen, Warnsymptome von Mob-bing sowie wirksame präventions- und Abwehrmaßnahmen kennen. Sorgen Sie als MAV für ein„konflikt- und mobbingfreies klima“ in der einrichtung! handlungsstrategien gerade für MAVen sind daher bitter notwendig - nur welche?konkrete Schritte, insbesondere die Schärfung und Sensibilisierung des problembewusstseins und das Aufzeigen weiterer handlungsmöglichkeiten, wie z.b. die offensive thematisierung der psy-chischen belastung am Arbeitsplatz, sind Ziele dieser Veranstaltung.

AuS Den InhAlten• Was ist Mobbing?

- Motivation für das Seminar- Definition- typische Verlaufsschemata- ursachen

• Mobbing hat Folgen!- auf die betroffenen- auf die einrichtung - auf die gesellschaft

terMIn05.-07.06.2019 | FB-Nr. 20/2019ort tagungshaus regina pacis

88299 leutkirchreFerent Martin Zahnerle Itung lothar bolz

teIlnAhMeVorAuSSetZungenkeine

SeMInArZeIten1. tag 10:00 uhr bis 3. tag ca. 15:00 uhr

AllgeMeInWISSenA l l g e M e I n W I S S e n

• rechtliche Fragestellung- besonderheiten des Strafrechts- besonderheiten des Arbeitsrechts- konsequenen für die rechtlichen Spielräume

• Was kann frau/man tun?- als betroffene- als kolleginnen und kollegen- als MAV- wo gibt es welche unterstützung?- Werkzeuge kennen lernen

• konflikt-„Analyse“ etc..

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MAVo-SpeZIAlWISSenM A V o - S p e Z I A l W I S S e n

Verfahren vor den Kirchlichen Arbeitsgerichten„nicht jammern - sondern klagen!“

... aber auch das klagen kann zum Jammern führen, wenn ein Verfahren wegen Form- und Verfahrensfehlern zurückgewiesen wurde.

So schwer ist es nicht – wir zeigen es euch!

AuS Den InhAlten• unterschiede von rechts- und regelstreitigkeiten • organisation und Verfahrenswege der kirchlichen Arbeitsgerichtsbarkeit

und der einigungsstelle• themen klagebefugnis, Verfahrensbeteiligte und prozessbevollmächtigte • kostenfrage • Musterklagen • Überblick über die rechtsprechung von kirchlichen Arbeitsgerichten.

terMIn22.07.2019 | FB-Nr. 24/2019ort Schwäbische bauernschule

88339 bad WaldseereFerent( In) lothar bolzunD le Itung heike nünemann

teIlnAhMeVorAuSSetZungengrundkenntnisse in der MAVo

SeMInArZeIten10:00 uhr bis ca. 17:00 uhr

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Ist Altersteilzeit noch attraktiv? lohnt sich diese noch?

Altersteilzeit ist und bleibt eine überaus häufige und beliebte Form der teilzeitarbeit, gibt sie dochdie Möglichkeit, mit überschaubaren bezügeeinbußen langsam in den ruhestand hineinzugleiten.und gerade die entscheidung für oder gegen die Altersteilzeit bleibt eine individuelle Frage.gerade weil die regelungen jedoch überaus komplex sind, ist es notwendig, vor der beantwortungder Frage, ob es sich lohnt, die entsprechenden Vorschriften zu kennen. Im Seminar werden die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Altersteilzeit sowie der fle-xiblen Altersteilzeit behandelt. Darüber hinaus werden auch die regelungen des sogenannten„Falter-Modells“ betrachtet. Dabei stehen als grundlage sowohl die gesetzlichen Vorschriften alsauch die entsprechenden regelungen der AVr im Fokus.Aufgrund der Verlängerung der tariflichen regelungen bis zum 31.08.2021 durch die tarifeinigung2018 und der Übernahme dieser regelung in die AVr, dürften auch künftig vermehrt Altersteilzeit-fälle neu nachgefragt werden. In dem Seminar werden sowohl die Vereinbarung der Altersteilzeitals auch die Vereinbarungen zu dem neuen Modell der flexiblen Altersteilzeitregelung und die je-weilige beteiligung der MAV behandelt.

AuS Den InhAlten• Voraussetzungen, Dauer und

Form der Altersteilzeit• Anspruch auf Altersteilzeitarbeit

- Vollbeschäftigte - teilbeschäftigte• Versagung der Altersteilzeit• Dauer der Altersteilzeit

- rentenarten - rentenabschläge• Formen der Altersteilzeitarbeit

- blockmodell - teilzeitmodell- kombination der Modelle

terMIn22.-23.07.2019 | FB-Nr. 25/2019ort tagungshaus christkönigshaus

70599 Stuttgart-hohenheimreFerent christoph Jacobowskyle Itung Margret Scholz

teIlnAhMeVorAuSSetZungenAVr-grundkenntnisse

SeMInArZeIten1. tag 10:00 uhr bis 2. tag ca. 17:00 uhr

AllgeMeInWISSenA l l g e M e I n W I S S e n

• problematik Altersteilzeit und erkrankung- lohnfortzahlung- krankengeldzuschuss- Verlängerungsproblematik

• Das neue Modell der flexiblen Altersteilzeitregelung (FAlter)- Formen von Alters-/Zusatzrenten- Anspruch - Dauer - höhe- rentenrechtliche Auswirkung.

Auch wird ein Überblick über wichtige kriminal- und sozialpo-litische Positionierungen gegeben. Mit einem Ausblick in die Zukunft der freien Stra� älligenhilfe und über den Tellerrand der nationalen Grenzen schließt dieses Buch ab.

Auch wird ein Überblick über wichtige kriminal- und sozialpo-litische Positionierungen gegeben. Mit einem Ausblick in die Zukunft der freien Stra� älligenhilfe und über den Tellerrand der nationalen Grenzen schließt dieses Buch ab.

Die Säulen des Arbeitsrechts in der Caritas

Zukunft der freien Stra� älligenhilfe und über den Tellerrand Zukunft der freien Stra� älligenhilfe und über den Tellerrand

Auch wird ein Überblick über wichtige kriminal- und sozialpo-litische Positionierungen gegeben. Mit einem Ausblick in die Auch wird ein Überblick über wichtige kriminal- und sozialpo-litische Positionierungen gegeben. Mit einem Ausblick in die Auch wird ein Überblick über wichtige kriminal- und sozialpo-Auch wird ein Überblick über wichtige kriminal- und sozialpo-litische Positionierungen gegeben. Mit einem Ausblick in die Zukunft der freien Stra� älligenhilfe und über den Tellerrand Zukunft der freien Stra� älligenhilfe und über den Tellerrand

Auch wird ein Überblick über wichtige kriminal- und sozialpo-litische Positionierungen gegeben. Mit einem Ausblick in die Auch wird ein Überblick über wichtige kriminal- und sozialpo-litische Positionierungen gegeben. Mit einem Ausblick in die Auch wird ein Überblick über wichtige kriminal- und sozialpo-litische Positionierungen gegeben. Mit einem Ausblick in die

AVRLoseblatt-AusgabeGrundwerk mit Ordner und RegisterImmer auf dem aktuellen Stand1.332 Seiten € 76,00ISBN 978-3-7841-2732-3

Arbeitsrecht der CaritasLoseblatt-AusgabeGrundwerk mit 3 Ordnern und RegisterImmer auf dem aktuellen Stand4.000 Seiten, € 128,00ISBN 978-3-7841-2094-2

MAVOLoseblatt-AusgabeGrundwerk mit Ordner und RegisterImmer auf dem aktuellen Stand1.300 Seiten, € 89,00ISBN 978-3-7841-2421-6

Unsere Loseblattwerke mit digitaler Version– immer aktuellBewährt, übersichtlich, lesefreundlich. Anerkannte Autoren aus Praxis und Wissenschaft gewährleisten, dass Sie immer auf dem aktuellen Stand des Arbeitsrechts in Kirche und Caritas bleiben.

INKLUSIVE MAVO-KOMMENTAR-APP

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IMMER AKTUELL UND INKLUSIVE ZUGANG ZUR AVR-ONLINE

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NOVELLIERUNG 2017

www.lambertus.de

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Datenschutz - Technik und Kontrollmöglichkeiten praktische umsetzung des kirchlichen Datenschutzgesetzesbaustein II

Die Datenverarbeitung aller personenbezogenen Daten in Deutschland unterliegt seit dem 25. Mai2018 der eu-Datenschutzgrundverordnung (eu-DSgVo), die die Datenschutz-bestimmungen inganz europa auf einem hohen niveau vereinheitlicht hat.Die trennung von Staat und kirche und das Selbstbestimmungsrecht der kirchen (Art. 140 gg inVerbindung mit Art. 137 III WrV) führen allerdings dazu, dass die datenschutzrechtlichen Vorschrif-ten nicht auf kirchliche einrichtungen anwendbar sind. Auf grund dessen hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands am20.11.2017 das kirchliche Datenschutzgesetz (kDg) verabschiedet, das am 24. Mai 2018 in kraftgesetzt wurde. Das neue kDg ist stark an die DSgVo angelehnt. gleichwohl enthält das kDg wei-terhin verschiedene besonderheiten und unterschiede zum weltlichen Datenschutzrecht.Diese Aufbauschulung geht ein auf bestimmte Schwerpunkte aus dem kDg. Weiterhin werdengrundlagen der It- und Datensicherheit besprochen sowie technische umsetzungsmöglichkeiten.

AuS Den InhAlten• rechtsgrundlagen und haftungsrisiken• grundlagen Datenschutz & Datensicherheit

- Wichtige Definitionen- Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, etc.

• Mitwirkung der MAV - planung, einführung und kontrollen

von It- und tk-Systemen • Schweigepflichten kDo und tkgHinweis:Vom 25.-26.02.2019 - FB 08/19 findet der Baustein I zum Thema: Datenschutz in

kirchlichen Einrichtungen - Praktische Umsetzung des kirchlichen Datenschutzgesetzes statt. Dieser kann unabhängig von Baustein II gebucht werden.

terMIn11.-12.09.2019 | FB-Nr. 26/2019ort evangelische Akademie

73087 bad bollreFerent claus Wissingle Itung thomas Maier

teIlnAhMeVorAuSSetZungengrundkenntnisse in der MAVo

SeMInArZeIten1. tag 10:00 uhr bis 2. tag ca. 17:00 uhr

MAVo-SpeZIAlWISSenM A V o - S p e Z I A l W I S S e n

• Der Datenschutz und die technik- Datenerfassung It-tk- Mithören von telefongesprächen- e-Mail und Internet am Arbeitsplatz- Arbeitszeiterfassung- Videoüberwachung- Social Media Anwendungen, etc..

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AllgeMeInWISSenA l l g e M e I n W I S S e n

Betriebswirtschaftliches Grundwissen für die MAVInternes rechnungswesen, kosten- und leistungsrechnung, controlling baustein II

lang- und kurzfristige planungen haben einfluss auf das einrichtungsergebnis. Vorhaben müssenfinanziert werden, es muss investiert werden und dabei soll auch noch ein gutes wirtschaftlichesergebnis erreicht werden!nachdem Sie baustein I (Finanzbuchführung) besucht haben und in der Zwischenzeit vermutlicherste erfahrungen mit der eigenen bilanz und ergebnisrechnung machen konnten, erhalten Sie imbaustein II des betriebswirtschaftlichen grundwissens einen einblick in das interne rechnungswe-sen: kosten- und leistungsrechnung sowie controlling und budgetierung.

AuS Den InhAlten• reflexion und Analyse aus der praktischen erfahrung• kosten- und leistungsrechnung

- Inhalte, Ziele und Aufgaben• begriffsabgrenzung

- kostenarten- kostenstellen- kostenträger

• Deckungsbeitragsrechnung• controlling-Instrumente

- Fehlentwicklungen rechtzeitig erkennen und analysieren

• praxisbeispiele und Arbeitsgruppen.

terMIn30.09.-01.10.2019 | FB-Nr. 28/2019ort bildungshaus kloster obermarchtal

89611 obermarchtalreFerent Fachreferent aus einem non-profit-unternehmenleItung thomas Maier

teIlnAhMeVorAuSSetZungenDiese Schulung kann nur in kombination mit baustein I aus den Vorjahren oder der Fb nr. 12/2019 vom 03.-04.04.2019 gebucht werden.

SeMInArZeIten1. tag 10:00 uhr bis 2. tag ca. 17.00 uhr

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MAVO § 27 a - Information in wirtschaftl. Angelegenheiten/MAVO § 27 b - Wirtschaftsausschuss

kirchliche einrichtungen und wirtschaftliche Angelegenheiten, Dienstgemeinschaft und konzern-begriff? Diese begriffspaare werden vielfach als unpassend bewertet. Wirtschaftliches handeln fin-det jedoch nicht nur in Wirtschaftsunternehmen statt, sondern stellt auch die Dienstgemeinschaftvor immer neue herausforderungen.Das Seminar befasst sich mit „traditionellen“ Fragestellungen zur Information in wirtschaftlichenAngelegenheiten ebenso wie mit den erstmals durch die MAVo-novelle seit 2018 geregelten Wirt-schaftsausschüssen. Von deren bildung, über die Frage der Definition wirtschaftlicher Angelegen-heiten bis hin zur Durchsetzung von Auskunftsansprüchen beleuchtet das Seminar praxisnah allerelevanten Fragen zur Information und beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten und wie derWirtschaftsausschuss seine rolle als „hilfsorgan der MAV“ am besten ausgestalten kann.

AuS Den InhAlten• Zusammenarbeit mit Dg / beteiligung• die Arbeit des Wirtschaftsausschusses• rechte / pflichten• Möglichkeiten der beratung.

terMIne15.-16.10.2019 | FB-Nr. 30/2019ort kath. Akademie der Diözese rottenburg-Stuttgart

tagungshaus Weingarten 88250 WeingartenreFerent Dr. norbert gescherle Itung Michael kalweit

25.-26.11.2019 | FB-Nr. 35/2019ort Schwäbische bauernschule

88339 bad WaldseereFerent Dr. norbert gescherle Itung bernd Wiggenhauser

teIlnAhMeVorAuSSetZungengrundkenntnisse in der MAVo

SeMInArZeIten1. tag 10:00 uhr bis 2. tag ca. 17:00 uhr

MAVo-SpeZIAlWISSenM A V o - S p e Z I A l W I S S e n

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ArbeItSrecht-SpeZIAlWISSenA r b e I t S r e c h t- S p e Z I A l W I S S e n

Mutterschutzgesetz (MuSchG) Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Das Mutterschutzgesetz (MuSchg) wurde 2017 neu gefasst und ist am 01. Januar 2018 in kraftgetreten. Dieses gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, also auch für Auszubil-dende, praktikantinnen, für probearbeitsverhältnisse oder Doppelarbeitsverhältnisse, für teilzeitbe-schäftigte und für heimarbeiterinnen und ihnen gleichgestellte.Daneben gibt es das bundeselterngeld- und elternzeitgesetz (beeg). Dieses beinhaltet wesentlicheVeränderungen seit dem 01.01.2015 und 01.07.2015. In unseren einrichtungen ist Flexibilität undorganisationstalent gefragt, wenn es um diese gesetze geht.Durch die einführung des elterngeld plus mit partnerschaftsbonus und einer flexibleren elternzeithat der gesetzgeber den eltern neue Wahlmöglichkeiten zur Inanspruchnahme des elterngeldesgeschaffen. Mit einem weiterhin geltenden rechtsanspruch auf teilzeittätigkeit und einem beson-deren kündigungsschutz während der elternzeit können sich beide elternteile sowohl der betreuungihres kindes als auch ihrem beruf widmen.In dieser Schulung werdet Ihr mit den aktuellen gesetzlichen regelungen vertraut gemacht. es wirdauch der bezug zum Arbeitsrecht - insbesondere zur AVr-caritas - hergestellt.

AuS Den InhAlten• Mutterschutz

- Mutterschutzfristen, beschäftigungsverbote,- gestaltung des Arbeitsplatzes, kündigungsschutz, urlaub,- Mutterschaftsgeld/Zuschuss

• elternzeit- Anspruch, Antrag, Aufteilung, Inanspruchnahme, Dauer,

urlaub, kündigungsschutz, zur berufsausbildung beschäftigte• Auswirkung auf das bestehende Arbeitsverhältnis• beschäftigung während der elternzeit• elterngeld - Anspruch, höhe, elterngeld plus, Dauer ...

terMIn17.10.2019 | FB-Nr. 31/2019ort tagungshaus regina pacis

88299 leutkirchreFerent thomas Maierle Itung n. n.

teIlnAhMeVorAuSSetZungengrundkenntnisse in den AVr

SeMInArZeIten10:00 uhr bis ca. 17:00 uhr

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Die Aufgaben der Jugend- und Auszubildendensprecher- gemäß §§ 48 - 51 MAVo

Wahl, Amtsführung und Mitwirkung der Sprecher(innen) der Jugendlichen und Auszubildenden(SJuA) sind in den §§ 48-51 der MAVo so geregelt, dass nicht von einem eigenständigen Vertre-tungsorgan gesprochen werden kann. SJuA können nur in enger Abhängigkeit von einer zuvor be-reits existierenden MAV gewählt werden und ihren Aufgaben nachgehen.In einrichtungen mit in der regel mindestens fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die- das 18. lebensjahr noch nicht vollendet haben (Jugendliche) oder - zu ihrer berufsausbildung beschäftigt sind und- das 25. lebensjahr noch nicht vollendet haben (Auszubildende),werden von diesen Sprecherinnen und Sprecher der Jugendlichen und der Auszubildenden gewählt.In dieser Schulung erhaltet Ihr einen vollständigen Überblick über die Aufgaben, rechte und pflich-ten der Jugend- und Auszubildendensprecher.

AuS Den InhAlten• rechtsgrundlage der Sprecher der Jugendlichen

und Azubis• Vorbereitung und Durchführung der Wahlen• Versammlung der Jugendlichen und Auszubildenden• Amtsführung, Amtszeit etc.• Zusammenarbeit mit der MAV

Hinweis: Teilnehmen dürfen auch Sprecher(innen) der Jugendlichen und Auszubildenden, alleine oder zusammen mit den Mitgliedern der MAV.

terMIn21.10.2019 | FB-Nr. 32/2019ort kath. Akademie der Diözese rottenburg-Stuttgart

tagungshaus Weingarten · 88250 WeingartenreFerent bernd Wiggenhauserle Itung n. n.

teIlnAhMeVorAuSSetZungenkeine

SeMInArZeIten10:00 uhr bis ca. 17:00 uhr

MAVo-SpeZIAlWISSenM A V o - S p e Z I A l W I S S e n

• Mitwirkung und beteiligung• Antragsrecht an die MAV und in

der MAV-Sitzung• besprechung mit dem Dienstgeber• Wer unterstützt in der Arbeit?

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MAVo-SpeZIAlWISSenWISSenM A V o - S p e Z I A l W I S S e n

Mitwirkung und Aufgaben der Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter

Die Wahl und beteiligung der Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter ist eigens im § 52 MAVo geregelt. hier wird jedoch auch auf die bestimmungen im Sgb Ix verwiesen.um die Interessen der schwerbehinderten kollegen optimal vertreten und ihre eingliederung fördernzu können, ist es von wesentlicher bedeutung, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen der MAVund der Vertrauensperson gegeben ist.Der Überblick über die gesetzlichen bestimmungen, die Aufgaben der Vertrauensperson und derenbeteiligungsrechte, aber auch pflichten, nimmt einen wesentlichen teil dieser Schulung ein.

AuS Den InhAlten• Das Schwerbehindertenrecht im Überblick, z. b. Sgb Ix• Aufgaben und Mitwirkung der Vertrauenspersonen nach MAVo• Verpflichtungen des Dienstgebers• Was muss bei der einstellung, der beschäftigung und der beendigung

von Arbeitsverhältnissen von schwerbehinderten Menschen beachtet werden?• Anspruch auf teilzeitbeschäftigung• Abschluss einer Integrationsvereinbarung• Zusammenarbeit mit der MAV.

Hinweis: Teilnehmen können auch Vertrauenspersonen der schwerbehindertenMitarbeiter, alleine oder zusammen mit den Mitgliedern der MAV.

terMIn22.10.2019 | FB-Nr. 33/2019ort bildungshaus kloster heiligkreuztal

88499 riedlingen reFerent thomas Maierle Itung n. n.

teIlnAhMeVorAuSSetZungenkeine

SeMInArZeIten10:00 uhr bis ca. 17:00 uhr

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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)- handlungsmöglichkeiten der MAV

bei Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters frühzeitig und professionell handeln, darum geht es beimbetrieblichen eingliederungsmanagement (beM). Durch die novellierung des Sgb Ix ist eine ar-beitsrechtliche Vorschrift in kraft getreten, die für alle beschäftigungsverhältnisse und nicht nur fürschwerbehinderte Arbeitnehmer gilt. Deren wesentliche Änderung besteht in der neufassung des§ 167 Abs. 2 Sgb Ix. nach dieser regelung ist die einführung eines betrieblichen eingliederungs-managements durch den Arbeitgeber zwingend vorgeschrieben.Ziel eines solchen Verfahrens soll sein, einer erneuten erkrankung vorzubeugen und den Arbeitsplatzdes/der betroffenen zu erhalten. hier hat die Mitarbeitervertretung im rahmen ihrer beteiligungsrechte mit dem Dienstgeber u. a.zu klären, mit welchen möglichen hilfen und leistungen eine Arbeitsunfähigkeit überwunden wer-den kann.

AuS Den InhAlten• gesetzliche grundlagen

- Aktuelle rechtsprechung mit beM-bezug • Ablauf des beM-Verfahrens

- Fallstricke & erfolgsfaktoren• Aufgaben als MAV

- beteiligungs- und Überwachungsrechte

terMIn04.11.2019 | FB-Nr. 34/2019ort bildungshaus kloster untermarchtal

89617 untermarchtalreFerent tobias ruppenthalle Itung heike nünemann

teIlnAhMeVorAuSSetZungengrundkenntnisse in der MAVo

SeMInArZeIten10:00 uhr bis ca. 17:00 uhr

MAVo-SpeZIAlWISSenM A V o - S p e Z I A l W I S S e n

• Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber - Dienstvereinbarungen?- teilnahme an beM-gesprächen

• beratung/begleitung als MAV - Informationen an die Mitarbeiter- beratung und begleitung- Auswertung und reflexion.

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reFerenten unD leItungenr e F e r e n t e n u n D l e I t u n g e n

Unsere Referentinnen und Referenten sowie die Leitungen im Jahr 2019

Marta böge

DiAG MAV B Freiburg, Juristin

lothar bolzDiAG-Vorsitzender

Michael bruggerBetriebsseelsorger

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reFerenten unD leItungen r e F e r e n t e n u n D l e I t u n g e n

Dr. norbert gescherFachanwalt für Arbeitsrecht, mosebach-gescher-otto-dotting

christoph JacobowskyBereichsleiter Arbeitsrecht Ketteler Verlag GmbH, kifas gGmbH

Michael kalweitDiAG-Vorstandsmitglied

ute klinkTraining + Coaching

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Werner langenbacherBetriebsseelsorger, Wirtschaftsmediator

Sabine löflad DiAG-Vorstandsmitglied

thomas Maier DiAG-Vorstandsmitglied, Schriftführer

heike nünemannDiAG-Vorstandsmitglied

reFerenten unD leItungenr e F e r e n t e n u n D l e I t u n g e n

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helmut ruffnerCoach Mediation, Chancenmanagement, stellv. MAV Vorsitzender

tobias ruppenthal BEM-Berater für die Region Süd, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Margret ScholzStv. DiAG-Vorsitzende

Dr. rolf Siedler Betriebsseelsorger, Dipl.-Theologe, Wirtschaftsmediator

reFerenten unD leItungen r e F e r e n t e n u n D l e I t u n g e n

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Anne StaußDiAG-Geschäftsführerin

bernd WiggenhauserDiAG-Vorstandsmitglied

claus WissingFreier Sachverständiger für Datenschutz & Datensicherheit

Martin Zahner Staatl. gepr. Sozialsekretär, Betriebsseelsorger

reFerenten unD leItungenr e F e r e n t e n u n D l e I t u n g e n

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reFerenten unD leItungen r e F e r e n t e n u n D l e I t u n g e n

„Wir dürsten nach Wissen, aber wir ertrinken in Informationen!“

John naisbitt, Zukunftsforscher

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teIlnAhMebeDIngungent e I l n A h M e b e D I n g u n g e n u n D A n M e l D e M o D A l I t Ä t e n 2 0 1 9

Teilnahmebedingungen und Anmeldemodalitäten 2019

Wie meldet man sich an?Anmeldungen bitten wir nur schriftlich per FAx, post, e-Mail oder Internet mit den dafür vorgese-henen Anmeldeformularen vorzunehmen. eine entsprechende kopiervorlage ist in diesem heft aufden Seiten 52 bis 53.hinweisen möchten wir auch auf unsere online-Anmeldung im Internet unter: www.diag-mav.de - unter dem link Schulungen.

Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.Wegen der planungssicherheit soll die Anmeldung möglichst 12 Wochen vor Beginn der Veran-staltung bei uns eingegangen sein. Wir gewähren einen Frühbucherrabatt von 5%, wenn die An-meldung 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn eingegangen ist.

Ausnahme: Für die Schulungen der Monate Januar, Februar, März und April 2019 gewähren wir einen Früh-bucherrabatt von 5%, wenn uns die Anmeldung bis spätestens 21. Dezember 2018 vorliegt.

Anmeldebestätigung:Melde Dich möglichst schnell bei uns an, da die Zahl der Schulungsplätze begrenzt ist. Falls dieSchulung ausgebucht ist, erfolgt umgehend eine Absage oder entsprechende nachricht. Ihr erhaltet drei bis vier Wochen vor beginn der Veranstaltung eine verbindliche Anmeldebestäti-gung mit notwendigen Informationen sowie dem tagungsprogramm. Falls euch innerhalb dieserZeit keine unterlagen zugegangen sind, meldet euch bitte umgehend in der DiAg-geschäftsstelle.

eine teilnehmerliste erhaltet Ihr nur, wenn Ihr die an euch übersandte Datenschutzerklärung un-terschrieben zurückgeschickt habt.

Wenn Du verhindert bist:Solltest Du an der Schulung nicht teilnehmen können, so bitten wir um rechtzeitige Abmeldung inunserer geschäftsstelle. nur so können wir über den freien platz verfügen und bei großer nachfrageanderen Interessenten die teilnahme ermöglichen. eine Übertragung der Anmeldung auf ein anderesMAV-Mitglied ist jederzeit möglich. bitte in diesem Fall die DiAg-geschäftsstelle benachrichtigen.

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teIlnAhMebeDIngungent e I l n A h M e b e D I n g u n g e n u n D A n M e l D e M o D A l I t Ä t e n 2 0 1 9

Ausfallgebühren / Stornoregelungen:bei Abmeldungen berechnen wir - am Anreisetag sowie vom: 1) 1. bis 14. kalendertag vor der Veranstaltung 100 % der gesamten Seminarkosten 2) 15. bis 21. kalendertag vor der Veranstaltung 66 % der gesamten Seminarkosten3) 22. bis 30. kalendertag vor der Veranstaltung 33 % der gesamten Seminarkosten

Dies gilt auch für die nichtteilnahme wegen krankheit. In diesem Fall versuche bitte ein anderesMAV-Mitglied zu schicken.Wird vom bildungshaus bei Stornierungen eine Sachkostenersparnis von über 50,-- EUR gewährt,wird der übersteigende betrag - bei der rechnungsstellung an Deine einrichtung - in Abzug ge-bracht.

Wer trägt die Kosten?Der teilnehmerbeitrag wird in der regel innerhalb von 14 tagen nach der Veranstaltung dem Dienst-geber der einrichtung in rechnung gestellt. Dieser beinhaltet: • honorarkosten der referenten • Seminarunterlagen• tagungskosten • unterkunft und Verpflegung während der gesamten Schulung einschl. der tagungsgetränke.

Die Schulungskosten basieren auf einer pauschalkalkulation. Spätere Anreisen, frühere Abreisenoder teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, können weder abgezogen noch rück-erstattet werden.

Höhe der Kosten:Die tagungsgebühren richten sich nach der Anzahl der angemeldeten teilnehmer, den honorarkos-ten der (externen) referenten, den kosten des jeweiligen bildungshauses sowie den Verwaltungs-kosten der jeweiligen Schulung und liegen für das Jahr 2019 bei:

eintägigen Schulungen zwischen € 235,-- und € 265,--zweitägigen Schulungen zwischen € 540,-- und € 560,--dreitägigen Schulungen zwischen € 630,-- und € 660,--.

bei preisänderungen der bildungshäuser behalten wir uns vor, die tagungsgebühren entsprechendanzupassen.

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Arbeitsbefreiung gemäß § 16 MAVO:es besteht gemäß § 16 MAVo Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der bezüge.

gemäß § 16 MAVo Abs. 1 letzter Satz haben teilzeitbeschäftigte Mitglieder der Mitarbeitervertre-tung, deren teilnahme an Schulungsveranstaltungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit liegt,einen Anspruch auf Freizeitausgleich, jedoch höchstens bis zur Arbeitszeit eines vollbeschäftigtenMitglieds der Mitarbeitervertretung.

Wie ist die Unterbringung?unsere Schulungen sind ab dem Jahr 2019 grundsätzlich nur noch als „Komplettangebot“(mit Verpflegung, Übernachtung, Schulung) buchbar. Für jeden teilnehmer wird ein einzelzimmer mit Dusche, Wc gebucht. Wir bitten um Verständnis,wenn in Ausnahmefällen nur etagenduschen zur Verfügung stehen.

Verpflegung:Die bildungshäuser werden jeweils mit Vollpension gebucht. Wird vegetarische, vegane kost oderDiät gewünscht, teilt dies bitte bereits bei der Anmeldung schriftlich mit. Ansonsten ist “normalkost”gebucht.

Beschlussfassung in der MAV:Fasst in der MAV einen beschluss über die teilnahme an der/den jeweiligen Schulung(en) und be-antragt diese gemäß § 16 MAVo rechtzeitig beim Dienstgeber.

Schulungsausfall: Wir bitten um Verständnis, dass wir keine haftung bei Schulungsausfällen übernehmen können,die nicht von uns verschuldet sind.

Sonstiges: Aufzeichnungen und Mitschnitte jeglicher Art während der gesamten Schulung sind nicht gestattet.

Eure Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen

teIlnAhMebeDIngungent e I l n A h M e b e D I n g u n g e n u n D A n M e l D e M o D A l I t Ä t e n 2 0 1 9

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AntrAg A n t r A g

Absender: Mitarbeitervertretung

Einrichtung:

ANTRAGan den Dienstgeber

gemäß §§ 16 und 17 der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVo)auf teilnahme an einer MAV-Fortbildung.

es ist beabsichtigt, folgende(n) Mitarbeitervertreter(in) auf nachstehend beschriebene MAV-Fort-bildung zu schicken:

name:

Dienststelle:

Schulungsthema:

Schulungsort:

Zeit: vom bis

Veranstalter: Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im caritativen Bereichder Diözese Rottenburg-Stuttgart · Marktstraße 2 · 89601 Schelklingen

beschluss der MAV vom:

reisemittel: � öffentl. Verkehrsmittel � Dienst-kfz � privat-kfz (zutreffendes bitte ankreuzen)

Gemäß § 16 MAVO besteht Anspruch auf Arbeitsbefreiung; die Kosten sind nach § 17 MAVO vom Dienstgeber zutragen. Alle Schulungen der DiAG-MAV sind vom Diözesancaritasverband gemäß § 16 MAVO als geeignet anerkannt.

Datum unterschrift MAV-Vorsitzende(r)

DiAG-MAV

- Geschäftsstelle -

Postfach 109

89599 Schelklingen

ANMELDUNG ZUR MAV-SCH

ULUNG 2019

- unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen

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Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im

caritativen Bereich der Diözese Rottenburg-Stuttgart

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eldungen an die Geschäftsstelle bitte 12 Wochen vor Schulungsbeginn.

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